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Abt. Funktion Name Anzahl Trage- zeit verfügbare Größen bitte Größe angeben und bei Artikeln mit Auswahl- möglichkeiten auch Anzahl angeben fällt kleiner aus, daher bitte 1 Größe größer bestellen Arbeitshose (Bund) Sommer lang - schwarz grau Engelbert-Strauss Art.-Nr. 95541 2 1 Jahr Herren 42 - 62 Lang: 94 - 110 Kurz: 24 - 28 Damen 32 - 52 Lang: 36L - 44L Kurz: 38K - 46K Arbeitsjacke Softshell - schwarz 2 2 Jahre XS - 6XL Fleecejacke Damen - schwarz Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89791 XS - 3XL Halbschuhe mit Schutzkappe für innen - S3 1 1 Jahr oder 4 1 Jahr XS - 3XL Sweatjacke Damen - schwarz Engelbert-Strauss Art.-Nr. 88831 XS - 7XL XS - 4XL XS - 7XL 1 2 Jahre XS - 7XL Bedarfsmeldung für Dienst- und Schutzkleidung gemäß Dienstvereinbarung vom 18.11.2020 13.1 Hausmeister - Schulen Artikel bitte Modell von Haix oder Engelbert Strauss angeben Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89301 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89901 36 - 48 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79748 Schuhe mit Schutzkappe (Knöchel umschließend) für außen - S3 1 1 Jahr Winterstiefel - S3 bitte Modell von Haix oder Engelbert Strauss angeben bitte Modell von Mascot oder Engelbert Strauss angeben (z. B. Mascot Artikelnr. F0084-902-09) 1 3 Jahre Sicherheitsgummistiefel - grün 1 3 Jahre Poloshirt Damen - schwarz Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89551 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 65107 T-Shirt - schwarz Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89771 Sweatjacke - schwarz XS - 6XL XS - 4XL Fleecejacke - schwarz Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89981 Zip Sweatshirt - schwarz oder Engelbert-Strauss Art.-Nr. 89711 8 Poloshirt - schwarz 1 Jahr Warnschutzjacke - gelb 1 3 Jahre XS - 2XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 84616 Arbeitsjacke Softshell Damen - schwarz 2 2 Jahre XS - 6XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 65742 nach nach Bedarf Bedarf nach nach Bedarf Bedarf nach nach Bedarf Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf Arbeitshose (Bund) - schwarz Herren 40 - 68 Lang: 88 - 114 Kurz: 23 - 31 Damen 30 - 58 Lang: 32L - 46L Kurz: 38K - 46K Arbeitshose (Latz) - schwarz 3 1 Jahr Herren 40 - 62 Lang: 98 - 110 Kurz: 25 - 29 Damen 34 - 52 Lang: 38L - 44L Kurz: 40K - 48K Engelbert-Strauss Art.-Nr. 65101 oder Engelbert-Strauss Art.-Nr. 65251 Einmalhandschuhe - kurz Einmalhandschuhe - lang Regenhose - schwarz 1 3 Jahre XS - 5XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 77680 Kopfbedeckung Winter - schwarz 1 2 Jahre Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7810135 Gummihandschuhe (40 cm lang) nach Bedarf XS - XL nach Bedarf nach Bedarf Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7476282 S - 2XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7612787 Arbeitshandschuhe - Leder - schwarz 6 - 11 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7645710 2 Jahre S/M + L/XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7821632 Datum / Unterschrift Abteilungsleitung Warnweste - gelb nach Bedarf nach Bedarf Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 8465025 Gehörschutz - H1 - gelb nach Bedarf nach Bedarf Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7476530 Arbeitshandschuhe - stichfest - schwarz Recon Art.-Nr. 272006.001.602 XS - 2XL Arbeitshandschuhe - dünn - schwarz Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7476236 Schutzbrille Bitte doppelseitig drucken. Überstrümpfe Gummistiefel - schwarz nach Bedarf 37 - 47 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79472 Einweg Schutzanzug - 4-lagig - Kat. 3 nach BedarfEngelbert-Strauss Art.-Nr. 8580264 Übersocken Gummistiefel - schwarz nach Bedarf Doppelgrößen 37/38 - 47/48Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79471 Kopfbedeckung Sommer - schwarz grau 1

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Abt. Funktion Name Anzahl Trage- zeit verfügbare Größen bitte Größe angeben nach nach Bedarf Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf Polas Art.-Nr. 20UF03005 Softshelljacke - dunkelblau 1 3 Jahre XS - 4XL Polas Art.-Nr. 13BK06024 Winterjacke - dunkelblau 1 3 Jahre XS - 4XL Polas Art.-Nr. 20UF06001 Poloshirt - dunkelblau Polas Art.-Nr. 13BK02005 10 Poloshirt - hellblau Sommer Herren (max. 5 Stck.) Glahn Art.-Nr. 806 1 Jahr oder oder XS - 3XL Poloshirt - hellblau Sommer Damen (max. 5 Stck.) Glahn Art.-Nr. 206 Halbschuhe - S3 Black Eagle Tactical Low 1 1 Jahr 35 - 51 nach Bedarf nach Bedarf Einmalhandschuhe - kurz Datum / Unterschrift Abteilungsleitung Bedarfsmeldung für Dienst- und Schutzkleidung gemäß Dienstvereinbarung vom 18.11.2020 3.3 Ordnungsamt Außendienst Artikel Haix Art.-Nr. 340001 2XS (5) - 3XL (12) Polas Art.-Nr. 11HS04016 Stiefel - S3 Black Eagle Safety 50 Mid Haix Art.-Nr. 620005 1 2 Jahre 35 - 51 Arbeitshandschuhe - schnittfest Unterziehrolli - dunkelblau 6 2 Jahre XS - 3XL Hose - Herren - dunkelblau Einweg Schutzanzug - 4-lagig - Kat. 3 nach BedarfEngelbert-Strauss Art.-Nr. 8580264 nach Bedarf Atemschutzmaske FFP 3 Einweg Schuhüberzieher Vollsichtschutzbrillen oder 6 2 Jahre Münz Art.-Nr.041.055 44 - 62 Lang: 90 - 110 Kurz: 23 - 31 Hose - Damen - dunkelblau 32 - 52 Lang: 76 + 96 Kurz: 18 - 26 Münz Art.-Nr. 041.056 Abt. Funktion Name Anzahl Trage- zeit verfügbare Größen bitte Größe angeben nach nach Bedarf Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf Polas Art.-Nr. 20UF03005 Softshelljacke - dunkelblau 1 3 Jahre XS - 4XL Polas Art.-Nr. 13BK06024 Winterjacke - dunkelblau 1 3 Jahre XS - 4XL Polas Art.-Nr. 20UF06001 Poloshirt - dunkelblau Polas Art.-Nr. 13BK02005 10 Poloshirt - hellblau Sommer Herren (max. 5 Stck.) Glahn Art.-Nr. 806 1 Jahr oder oder XS - 3XL Poloshirt - hellblau Sommer Damen (max. 5 Stck.) Glahn Art.-Nr. 206 Halbschuhe - S3 Black Eagle Tactical Low 1 1 Jahr 35 - 51 nach Bedarf nach Bedarf Einmalhandschuhe - kurz Datum / Unterschrift Abteilungsleitung Bedarfsmeldung für Dienst- und Schutzkleidung gemäß Dienstvereinbarung vom 18.11.2020 3.3 Ordnungsamt Außendienst Artikel Haix Art.-Nr. 340001 2XS (5) - 3XL (12) Polas Art.-Nr. 11HS04016 Stiefel - S3 Black Eagle Safety 50 Mid Haix Art.-Nr. 620005 1 2 Jahre 35 - 51 Arbeitshandschuhe - schnittfest Unterziehrolli - dunkelblau 6 2 Jahre XS - 3XL Hose - Herren - dunkelblau Einweg Schutzanzug - 4-lagig - Kat. 3 nach BedarfEngelbert-Strauss Art.-Nr. 8580264 nach Bedarf Atemschutzmaske FFP 3 Einweg Schuhüberzieher Vollsichtschutzbrillen oder 6 2 Jahre Münz Art.-Nr.041.055 44 - 62 Lang: 90 - 110 Kurz: 23 - 31 Hose - Damen - dunkelblau 32 - 52 Lang: 76 + 96 Kurz: 18 - 26 Münz Art.-Nr. 041.056

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3.3 Bedarfsmeldung für Dienst- und Schutzkleidung gemäß Dienstvereinbarung vom 18.11.2020 Abt. 3.3 Funktion Ordnungsamt Außendienst Name Artikel Anzahl Trage- zeit verfügbare Größen bitte Größe angeben Poloshirt - dunkelblau 10 1 Jahr XS - 3XL Polas Art.-Nr. 13BK02005 oder Poloshirt - hellblau Sommer Damen (max. 5 Stck.) Glahn Art.-Nr. 206 oder Poloshirt - hellblau Sommer Herren (max. 5 Stck.) Glahn Art.-Nr. 806 Unterziehrolli - dunkelblau 6 2 Jahre XS - 3XL Polas Art.-Nr. 20UF06001 Hose - Damen - dunkelblau 6 2 Jahre 32 - 52 Lang: 76 + 96 Kurz: 18 - 26 Münz Art.-Nr. 041.056 oder Hose - Herren - dunkelblau 44 - 62 Lang: 90 - 110 Kurz: 23 - 31 Münz Art.-Nr.041.055 Softshelljacke - dunkelblau 1 3 Jahre XS - 4XL Polas Art.-Nr. 13BK06024 Winterjacke - dunkelblau 1 3 Jahre XS - 4XL Polas Art.-Nr. 20UF03005 Halbschuhe - S3 Nevada Pro Low 1 1 Jahr 35 - 51 Haix Art.-Nr. 620004 Stiefel - S3 Black Eagle Safety 50 Mid 1 2 Jahre 35 - 51 Haix Art.-Nr. 620005 Arbeitshandschuhe - schnittfest nach nach 2XS (5) - 3XL (12) Polas Art.-Nr. 11HS04016 Bedarf Bedarf Einmalhandschuhe - kurz nach Bedarf nach Bedarf Einweg Schutzanzug - 4-lagig - Kat. 3 nach nach Bedarf Engelbert-Strauss Art.-Nr. 8580264 Bedarf Einweg Schuhüberzieher nach nach Bedarf Bedarf Vollsichtschutzbrillen nach nach Bedarf Bedarf Atemschutzmaske FFP 3 nach nach Bedarf Bedarf Datum / Unterschrift Abteilungsleitung

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Amt Funktion Name Anzahl Trage- zeit verfügbare Größen bitte Größe angeben Bedarfsmeldung für Dienst- und Schutzkleidung gemäß Dienstvereinbarung vom 18.11.2020 9 Tiefbau und Straßenverkehr Artikel 36 - 48 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79748 Schuhe mit Schutzkappe (Knöchel umschließend) für außen - S3 1 3 Jahre bitte Modell von Haix oder Engelbert Strauss angeben Sicherheitsgummistiefel - grün 1 3 Jahre Schutzhelm 1 5 Jahre Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7576001 Datum / Unterschrift Abteilungsleitung Warnweste - gelb 1 3 Jahre Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 8465025 Überstrümpfe Gummistiefel - schwarz Übersocken Gummistiefel - schwarz Doppelgrößen 37/38 - 47/48 Regenhose - schwarz 1 5 Jahre XS - 5XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 77680 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 84616 Warnschutzjacke - gelb 1 4 Jahre XS - 5XL 1 3 Jahre 37 - 47 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79472 oder Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79471 Amt Funktion Name Anzahl Trage- zeit verfügbare Größen bitte Größe angeben Bedarfsmeldung für Dienst- und Schutzkleidung gemäß Dienstvereinbarung vom 18.11.2020 9 Tiefbau und Straßenverkehr Artikel 36 - 48 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79748 Schuhe mit Schutzkappe (Knöchel umschließend) für außen - S3 1 3 Jahre bitte Modell von Haix oder Engelbert Strauss angeben Sicherheitsgummistiefel - grün 1 3 Jahre Schutzhelm 1 5 Jahre Engelbert-Strauss Art.-Nr. 7576001 Datum / Unterschrift Abteilungsleitung Warnweste - gelb 1 3 Jahre Einheitsgröße Engelbert-Strauss Art.-Nr. 8465025 Überstrümpfe Gummistiefel - schwarz Übersocken Gummistiefel - schwarz Doppelgrößen 37/38 - 47/48 Regenhose - schwarz 1 5 Jahre XS - 5XL Engelbert-Strauss Art.-Nr. 77680 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 84616 Warnschutzjacke - gelb 1 4 Jahre XS - 5XL 1 3 Jahre 37 - 47 Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79472 oder Engelbert-Strauss Art.-Nr. 79471

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S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 56. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 18.09.2025 Nr. 19 Inhaltsangabe 1. Wahlbekanntmachung zur Durchführung der Stichwahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin der Stadt Bornheim sowie zum Landrat/zur Landrätin des Rhein-Sieg-Kreises am 28.09.2025, S. 2-5 2. Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Bornheim am 14.09.2025, S. 6-7 3. Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Bornheim am 14.09.2025, S. 8-12 4. Bekanntmachung des Ergebnisses der Integrationsausschusswahl der Stadt Bornheim am 14.09.2025, S. 12 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Wahlbekanntmachung zur Durchführung der Stichwahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin der Stadt Bornheim sowie zum Landrat/zur Landrätin des Rhein-Sieg-Kreises am 28.09.2025 Es wird öffentlich bekannt gegeben, dass zwischen den Kandidaten Schuster, Sebastian (Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU) Zorlu, Sara (Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD) für das Amt des Landrates/der Landrätin sowie zwischen den Kandidaten Mandt, Christian (Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU) Peters, Anna (Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD) für das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin eine Stichwahl erforderlich ist. Die Stichwahl findet am 28.09.2025 statt. Die Stichwahl findet von 08:00 bis 18:00 Uhr statt. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr im Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim zusammen. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses durch die Briefwahlvorstände ist öffentlich. 1. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 04.08.2025 bis 24.08.2025 übersandt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auch Angaben über die Barrierefreiheit für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. S e i t e | 3 Die Stadt Bornheim ist für die Stichwahl identisch zur Hauptwahl wie folgt eingeteilt. Stimmbezirk Kommunalwahlbezirk Kreiswahlbezirk 010 Roisdorf I 010 G1 Roisdorf I 8 – Bornheim I 020 Roisdorf II 020 G2 Roisdorf II 031 Bornheim/Roisdorf – Bornheim 030 G3 Bornheim /Roisdorf 032 Bornheim/Roisdorf – Roisdorf 040 Bornheim I 040 G4 Bornheim I 050 Bornheim II 050 G5 Bornheim II 9 – Bornheim II 060 Bornheim III 060 G6 Bornheim III 070 Brenig 070 G7 Brenig 081 Dersdorf/Waldorf – Dersdorf 080 G8 Dersdorf/Waldorf 082 Dersdorf/Waldorf – Waldorf 090 Waldorf 090 G9 Waldorf 101 Kardorf/Sechtem – Kardorf 100 G10 Kardorf/Sechtem 102 Kardorf/Sechtem – Sechtem 111 Hemmerich/Rösberg – Hemmerich 110 G11 Hemmerich/Rösberg 112 Hemmerich/Rösberg – Rösberg 121 Rösberg/Merten – Rösberg 120 G12 Rösberg/Merten 10 – Bornheim III 122 Rösberg/Merten – Merten 130 Merten I 130 G13 Merten I 140 Merten II 140 G14 Merten II 150 Walberberg I 150 G15 Walberberg I 160 Walberberg II 160 G16 Walberberg II 170 Sechtem I 170 G17 Sechtem I 180 Sechtem II 180 G18 Sechtem II 190 Widdig 190 G19 Widdig 8 – Bornheim I 201 Uedorf/Hersel – Uedorf 200 G20 Uedorf/Hersel 202 Uedorf/Hersel – Hersel 210 Hersel I 210 G21 Hersel I 221 Hersel/Roisdorf – Hersel 220 G22 Hersel/Roisdorf 222 Hersel/Roisdorf – Roisdorf 2. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler sollen ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen und müssen einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis/Reisepass zur Wahl mitzubringen, damit sie sich auf Verlangen zu ihrer Person ausweisen können. Bei der Stichwahl hat jeder Wähler je eine Stimme. S e i t e | 4 Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie unterscheiden sich wie folgt: Stichwahl zum/zur Landrate/ Landrätin des Rhein-Sieg-Kreises: Die Stimmzettel für die Wahl des Landrates/der Landrätin sind weiß und enthalten den Aufdruck: Stimmzettel für die Stichwahl des/der Landrats/Landrätin des Rhein- Sieg-Kreises am 28.09.2025 Stichwahl zum/zur Bürgermeister/ Bürgermeisterin der Stadt Bornheim: Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin sind gelb und enthalten den Aufdruck: Stimmzettel für die Stichwahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Stadt Bornheim am 28.09.2025 Die Stimmzettel enthalten die für die Stichwahl zugelassenen Wahlvorschläge und unterhalb von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen. Alternativ kann durch andere Weise kenntlich gemacht werden, für welchen Wahlvorschlag die Stimme gelten soll. In den Wahllokalen ist neben dieser Bekanntmachung für jede Wahl ein Musterstimmzettel ausgehängt. Eine Stimmabgabe durch einen Vertreter anstelle des Wählers ist unzulässig. 3. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 4. Wähler, die einen Wahlschein/e haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem Wahlbezirk, für den der Wahlschein gültig ist oder durch Briefwahl teilnehmen. Wähler, die einen Wahlschein/Wahlscheine erhalten haben und im Wahllokal die Stimme abgeben möchten, müssen den Wahlschein/die Wahlscheine bei der Stimmabgabe vorlegen. Der Wahlschein/die Wahlscheine wird/werden hierbei einbehalten. Wer durch Briefwahl wählen will, erhält von der Stadt Bornheim auf Antrag die amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag sowie den amtlichen Wahlbriefumschlag. Der amtliche Stimmzettelumschlag ist blau, der amtliche Wahlbriefumschlag rot. Der Wähler muss den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Eine Abgabe im Wahllokal am Wahltag ist nicht möglich. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl erfolgt durch das Ankreuzen der Kreise unter den Wahlvorschlägen oder indem auf andere Weise kenntlich gemacht wird, für welchen Bewerber die Stimme gelten soll. Die Stimmzettel sind in den Stimmzettelumschlag zu legen, dieser ist zu verschließen. Der unterschriebene Wahlschein ist mit dem Stimmzettelumschlag in den jeweiligen Wahlbriefumschlag zu legen, dieser ist sodann zu verschließen und zur Post zu geben, bzw. bei der auf dem Brief angegebenen Stelle abzugeben. S e i t e | 5 5. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder aufgrund einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wähler selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfeleistung die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wählers ersetzt oder verändert ist unzulässig. Ebenso ist eine Hilfeleistung zulässig wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 107a Abs. 1 des Strafgesetzbuches). Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 3 des Strafgesetzbuches). Bornheim, den 17.09.2025 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister S e i t e | 6 S e i t e | 7 Bornheim, 18.09.2025 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Wahlleiter S e i t e | 8 S e i t e | 9 S e i t e | 10 S e i t e | 11 S e i t e | 12 Bornheim, 18.09.2025 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Wahlleiter Bornheim, 18.09.2025 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Wahlleiter S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 56. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 18.09.2025 Nr. 19 Inhaltsangabe 1. Wahlbekanntmachung zur Durchführung der Stichwahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin der Stadt Bornheim sowie zum Landrat/zur Landrätin des Rhein-Sieg-Kreises am 28.09.2025, S. 2-5 2. Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Bornheim am 14.09.2025, S. 6-7 3. Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Bornheim am 14.09.2025, S. 8-12 4. Bekanntmachung des Ergebnisses der Integrationsausschusswahl der Stadt Bornheim am 14.09.2025, S. 12 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Wahlbekanntmachung zur Durchführung der Stichwahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin der Stadt Bornheim sowie zum Landrat/zur Landrätin des Rhein-Sieg-Kreises am 28.09.2025 Es wird öffentlich bekannt gegeben, dass zwischen den Kandidaten Schuster, Sebastian (Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU) Zorlu, Sara (Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD) für das Amt des Landrates/der Landrätin sowie zwischen den Kandidaten Mandt, Christian (Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU) Peters, Anna (Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD) für das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin eine Stichwahl erforderlich ist. Die Stichwahl findet am 28.09.2025 statt. Die Stichwahl findet von 08:00 bis 18:00 Uhr statt. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr im Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim zusammen. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses durch die Briefwahlvorstände ist öffentlich. 1. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 04.08.2025 bis 24.08.2025 übersandt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auch Angaben über die Barrierefreiheit für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. S e i t e | 3 Die Stadt Bornheim ist für die Stichwahl identisch zur Hauptwahl wie folgt eingeteilt. Stimmbezirk Kommunalwahlbezirk Kreiswahlbezirk 010 Roisdorf I 010 G1 Roisdorf I 8 – Bornheim I 020 Roisdorf II 020 G2 Roisdorf II 031 Bornheim/Roisdorf – Bornheim 030 G3 Bornheim /Roisdorf 032 Bornheim/Roisdorf – Roisdorf 040 Bornheim I 040 G4 Bornheim I 050 Bornheim II 050 G5 Bornheim II 9 – Bornheim II 060 Bornheim III 060 G6 Bornheim III 070 Brenig 070 G7 Brenig 081 Dersdorf/Waldorf – Dersdorf 080 G8 Dersdorf/Waldorf 082 Dersdorf/Waldorf – Waldorf 090 Waldorf 090 G9 Waldorf 101 Kardorf/Sechtem – Kardorf 100 G10 Kardorf/Sechtem 102 Kardorf/Sechtem – Sechtem 111 Hemmerich/Rösberg – Hemmerich 110 G11 Hemmerich/Rösberg 112 Hemmerich/Rösberg – Rösberg 121 Rösberg/Merten – Rösberg 120 G12 Rösberg/Merten 10 – Bornheim III 122 Rösberg/Merten – Merten 130 Merten I 130 G13 Merten I 140 Merten II 140 G14 Merten II 150 Walberberg I 150 G15 Walberberg I 160 Walberberg II 160 G16 Walberberg II 170 Sechtem I 170 G17 Sechtem I 180 Sechtem II 180 G18 Sechtem II 190 Widdig 190 G19 Widdig 8 – Bornheim I 201 Uedorf/Hersel – Uedorf 200 G20 Uedorf/Hersel 202 Uedorf/Hersel – Hersel 210 Hersel I 210 G21 Hersel I 221 Hersel/Roisdorf – Hersel 220 G22 Hersel/Roisdorf 222 Hersel/Roisdorf – Roisdorf 2. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler sollen ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen und müssen einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis/Reisepass zur Wahl mitzubringen, damit sie sich auf Verlangen zu ihrer Person ausweisen können. Bei der Stichwahl hat jeder Wähler je eine Stimme. S e i t e | 4 Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie unterscheiden sich wie folgt: Stichwahl zum/zur Landrate/ Landrätin des Rhein-Sieg-Kreises: Die Stimmzettel für die Wahl des Landrates/der Landrätin sind weiß und enthalten den Aufdruck: Stimmzettel für die Stichwahl des/der Landrats/Landrätin des Rhein- Sieg-Kreises am 28.09.2025 Stichwahl zum/zur Bürgermeister/ Bürgermeisterin der Stadt Bornheim: Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin sind gelb und enthalten den Aufdruck: Stimmzettel für die Stichwahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Stadt Bornheim am 28.09.2025 Die Stimmzettel enthalten die für die Stichwahl zugelassenen Wahlvorschläge und unterhalb von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen. Alternativ kann durch andere Weise kenntlich gemacht werden, für welchen Wahlvorschlag die Stimme gelten soll. In den Wahllokalen ist neben dieser Bekanntmachung für jede Wahl ein Musterstimmzettel ausgehängt. Eine Stimmabgabe durch einen Vertreter anstelle des Wählers ist unzulässig. 3. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 4. Wähler, die einen Wahlschein/e haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem Wahlbezirk, für den der Wahlschein gültig ist oder durch Briefwahl teilnehmen. Wähler, die einen Wahlschein/Wahlscheine erhalten haben und im Wahllokal die Stimme abgeben möchten, müssen den Wahlschein/die Wahlscheine bei der Stimmabgabe vorlegen. Der Wahlschein/die Wahlscheine wird/werden hierbei einbehalten. Wer durch Briefwahl wählen will, erhält von der Stadt Bornheim auf Antrag die amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag sowie den amtlichen Wahlbriefumschlag. Der amtliche Stimmzettelumschlag ist blau, der amtliche Wahlbriefumschlag rot. Der Wähler muss den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Eine Abgabe im Wahllokal am Wahltag ist nicht möglich. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl erfolgt durch das Ankreuzen der Kreise unter den Wahlvorschlägen oder indem auf andere Weise kenntlich gemacht wird, für welchen Bewerber die Stimme gelten soll. Die Stimmzettel sind in den Stimmzettelumschlag zu legen, dieser ist zu verschließen. Der unterschriebene Wahlschein ist mit dem Stimmzettelumschlag in den jeweiligen Wahlbriefumschlag zu legen, dieser ist sodann zu verschließen und zur Post zu geben, bzw. bei der auf dem Brief angegebenen Stelle abzugeben. S e i t e | 5 5. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder aufgrund einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wähler selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfeleistung die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wählers ersetzt oder verändert ist unzulässig. Ebenso ist eine Hilfeleistung zulässig wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 107a Abs. 1 des Strafgesetzbuches). Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 3 des Strafgesetzbuches). Bornheim, den 17.09.2025 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister S e i t e | 6 S e i t e | 7 Bornheim, 18.09.2025 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Wahlleiter S e i t e | 8 S e i t e | 9 S e i t e | 10 S e i t e | 11 S e i t e | 12 Bornheim, 18.09.2025 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Wahlleiter Bornheim, 18.09.2025 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Wahlleiter

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S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 56. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 19.09.2025 Nr. 20 Inhaltsangabe 1. Bekanntmachung der nächsten Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Bornheim, S. 2 2. Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Wasserwerks der Stadt Bornheim, S. 3-5 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Bekanntmachung Die nächste Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Bornheim findet am Dienstag, 30.09.2025, 18:30 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, mit folgende Tagesordnung statt. TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Verpflichtung von Ausschussmitgliedern 3 Entgegennahme von Niederschriften 4 Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Bornheim am 28.09.2025 618/2025-3 5 Mitteilungen mündlich 6 Anfragen mündlich Hinweis: Nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein- Westfalen (KWahlG) ist der Wahlausschuss in jedem Falle ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer*innen beschlussfähig. Stadt Bornheim Bornheim, den 18.09.2025 gez. Christoph Becker Wahlleiter S e i t e | 3 S e i t e | 4 31.12.2023 31.12.2023 AKTIVA EUR EUR EUR PASSIVA EUR EUR EUR A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital 2.045.167,52 2.045.167,52 - Entgeltlich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte und Werte 2.465,00 5.125,00 II. Allgemeine Rücklage 3.534.387,27 3.534.387,27 II. Sachanlagen III. Jahresüberschuss 631.272,13 408.748,18 1. Grundstücke mit Betriebs- und Geschäftsbauten 228.245,00 244.645,00 2. Grundstücke ohne Bauten 18.527,00 18.527,00 6.210.826,92 5.988.302,97 3. Gewinnungs- und Bezugsanlagen 444.806,11 527.828,11 4. Verteilungsanlagen 43.929.783,00 38.256.602,00 B. Sonderposten für Zuschüsse 5. Andere Anlagen, - Investitionszuschüsse 3.480.136,00 3.385.804,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 272.534,00 181.723,00 6. geleistete Anzahlungen und C. Rückstellungen Anlagen im Bau 4.575.888,95 5.452.799,72 1. Steuerrückstellungen 33.800,00 0,00 49.469.784,06 44.682.124,83 2. sonstige Rückstellungen 155.175,00 200.075,00 188.975,00 200.075,00 49.472.249,06 44.687.249,83 D. Verbindlichkeiten B. Umlaufvermögen 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 42.375.905,45 37.804.681,21 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen I. Vorräte und Leistungen 325.174,37 292.002,67 - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 486.076,23 558.368,19 3. sonstige Verbindlichkeiten 257.106,02 661.541,21 42.958.185,84 38.758.225,09 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.185.239,58 1.188.422,67 2. Forderungen gegenüber der Stadt Bornheim 479.191,50 145.197,66 3. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 622.642,21 1.288.444,65 4. sonstige Vermögensgegenstände 592.547,55 464.368,80 2.879.620,84 3.086.433,78 3.365.697,07 3.644.801,97 C. Rechnungsabgrenzungsposten 177,63 355,26 52.838.123,76 48.332.407,06 52.838.123,76 48.332.407,06 Wasserwerk der Stadt Bornheim BILANZ zum 31. Dezember 2024 31.12.2024 31.12.2024

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verkehrsverhältnisse Eichendorffstraße in Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.08.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wer hat die Sperrung des Fuß- und Radwegs aus welchem Grund angeordnet? Antwort 1: Nach Eingang einer Bürgerbeschwerde wurde der betroffene Bereich der Mauer durch einen Sta- tiker begutachtet. Dieser bestätigte den kritischen Schiefstand der Mauer und beurteilte diese als potenziell einsturzgefährdet. Um eine unmittelbare Gefährdung von Passantinnen und Passanten auszuschließen, wurde der angrenzende Gehweg vorsorglich gesperrt. Die Sperrung wurde in der Zuständigkeit der Verkehrsbehörde Abtl. 9.2 veranlasst. Die akute Gefahr ist durch diese Absper- rung derzeit gebannt. Frage 2: Welche Maßnahmen werden durch wen ergriffen, um die Benutzbarkeit des Weges wieder herzu- stellen? Antwort 2: Die Bauaufsicht hat Kontakt zum Eigentümer aufgenommen. Dieser hat mitgeteilt, dass bereits 2012 Maßnahmen aufgrund einer statischen Begutachtung ergriffen wurden. Eine Bewertung die- ser Maßnahmen und ob diese aus heutiger Sicht noch ausreichend zur Gewährleistung der Standsicherheit sind, steht noch aus. Frage 3: Bis wann wird die Sperrung voraussichtlich andauern? Antwort 3: Sollte die unter Antwort 2 beschriebene Bewertung ergeben, dass die Mauer noch standsicher ist, kann die Sperrung zeitnah wieder aufgehoben werden. Andererseits müsste zunächst eine Standsicherheit wieder hergestellt werden. Der zeitliche Rahmen ist dann noch nicht absehbar. Frage 4: Welche alternativen Wegeführungen existieren für Fußgänger und Radfahrer, um den Friedhof Bornheim zu erreichen? Herrn Christian Koch - 2 - Antwort 4: Die Verkehrsbehörde hat unmittelbar eine alternative Wegführung durch das Verkehrsplanungs- büro Schröer veranlasst. Fußgänger, die aus Richtung Apostelpfad kommen, werden an der Mit- telinsel der Eichendorffstraße auf den gegenüberliegenden Gehweg geleitet und über die ausge- schilderte Umleitungsstrecke entlang der Tennishalle, des Bachbegleitwegs und des Gehwegs der Schule zum Uedorfer Weg und schließlich zum Friedhof Bornheim geführt. Frage 5: Sind diese Wegealternativen ausgeschildert oder anderweitig öffentlich bekanntgemacht? Antwort 5: 1.Siehe Antwort 4 2. Eine Bekanntmachung wurde auf der Internetseite der Stadt Bornheim veranlasst. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verkehrsverhältnisse Eichendorffstraße in Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.08.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wer hat die Sperrung des Fuß- und Radwegs aus welchem Grund angeordnet? Antwort 1: Nach Eingang einer Bürgerbeschwerde wurde der betroffene Bereich der Mauer durch einen Sta- tiker begutachtet. Dieser bestätigte den kritischen Schiefstand der Mauer und beurteilte diese als potenziell einsturzgefährdet. Um eine unmittelbare Gefährdung von Passantinnen und Passanten auszuschließen, wurde der angrenzende Gehweg vorsorglich gesperrt. Die Sperrung wurde in der Zuständigkeit der Verkehrsbehörde Abtl. 9.2 veranlasst. Die akute Gefahr ist durch diese Absper- rung derzeit gebannt. Frage 2: Welche Maßnahmen werden durch wen ergriffen, um die Benutzbarkeit des Weges wieder herzu- stellen? Antwort 2: Die Bauaufsicht hat Kontakt zum Eigentümer aufgenommen. Dieser hat mitgeteilt, dass bereits 2012 Maßnahmen aufgrund einer statischen Begutachtung ergriffen wurden. Eine Bewertung die- ser Maßnahmen und ob diese aus heutiger Sicht noch ausreichend zur Gewährleistung der Standsicherheit sind, steht noch aus. Frage 3: Bis wann wird die Sperrung voraussichtlich andauern? Antwort 3: Sollte die unter Antwort 2 beschriebene Bewertung ergeben, dass die Mauer noch standsicher ist, kann die Sperrung zeitnah wieder aufgehoben werden. Andererseits müsste zunächst eine Standsicherheit wieder hergestellt werden. Der zeitliche Rahmen ist dann noch nicht absehbar. Frage 4: Welche alternativen Wegeführungen existieren für Fußgänger und Radfahrer, um den Friedhof Bornheim zu erreichen? Herrn Christian Koch - 2 - Antwort 4: Die Verkehrsbehörde hat unmittelbar eine alternative Wegführung durch das Verkehrsplanungs- büro Schröer veranlasst. Fußgänger, die aus Richtung Apostelpfad kommen, werden an der Mit- telinsel der Eichendorffstraße auf den gegenüberliegenden Gehweg geleitet und über die ausge- schilderte Umleitungsstrecke entlang der Tennishalle, des Bachbegleitwegs und des Gehwegs der Schule zum Uedorfer Weg und schließlich zum Friedhof Bornheim geführt. Frage 5: Sind diese Wegealternativen ausgeschildert oder anderweitig öffentlich bekanntgemacht? Antwort 5: 1.Siehe Antwort 4 2. Eine Bekanntmachung wurde auf der Internetseite der Stadt Bornheim veranlasst. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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