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Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR-, Mittwoch, 28.03.2012, 18:00 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, Sozialraum (Raum 8), Donnerbachweg 15, Waldorf Stadtrat, Donnerstag, 29.03.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf 28. März 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 11.04.2012 und 09.05.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bebauungsplan Bo 10 in der Ortschaft Bornheim / Reduzierung des Planbereiches, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bekanntmachung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 17.11.2011 be- schlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Bo 10 in der Ortschaft Bornheim weiterzuführen und den Planbereich um die bebauten Flächen an der Königstraße zu reduzieren. Der Bebauungsplan umfasst den Bereich zwischen Königstraße, Kal- lenbergstraße, Stadtbahnlinie 18 und Mühlenstraße. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, die frühzeitige Beteili- gung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung durchzuführen und die Planung für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungs- planes erfolgt in der Zeit vom 16.04.2012 bis 14.05.2012 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7 -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, wäh- rend der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äu- ßerung und zur Erörterung gegeben. Zusätzlich werden die Schwerpunkte der Planung in einer Einwoh- nerversammlung erläutert, die am Dienstag, dem 17.04.2012, um 18.30 Uhr im Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, stattfindet. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob dar- stellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 15.03.2012 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bebauungsplan Ro 20 in der Ortschaft Roisdorf / Inkrafttreten Bekanntmachung Der Rat der Stadt Bornheim hat am 12.01.2012 den Bebauungs- plan Ro 20 in der Ortschaft Roisdorf gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplanbereich liegt an der Stadtgrenze zur Gemein- de Alfter, südöstlich der Straße Rosental und schließt einen Teil der Straße mit ein. Der Bebauungsplan Ro 20 in der Ortschaft Roisdorf mit Begrün- dung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB kann während der Dienststunden im Fachbereich 7 - Stadtplanung und Grundstücksneuordnung- der Stadtverwal- tung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jeder- mann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Ro 20 in der Ortschaft Roisdorf gemäß § 10 BauGB in Kraft. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs- planes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beacht- lich sind. Sind die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Ver- mögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberech- tigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des An- spruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschä- digung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 15.03.2012 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 12-13 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 26.03.2012 09:47 Seite 1 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bekanntmachung Auf Antrag der Amprion GmbH hat die Bezirksregie- rung Köln gemäß §§ 43 ff. Gesetz über die Elektri- zitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) und § 74 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) mit Beschluss vom 29.02.2012 – Az.: 25.3.4-5/10 den Plan für das o. a. Vorhaben festgestellt. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausferti- gung des festgestellten Plans liegen in der Zeit vom 17.04.2012 bis 30.04.2012 einschließlich in der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Fachbereich 7 -Stadtplanung und Grund- stücksneuordnung-, Zimmer 407, während der Dienststunden: Montag - Freitag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr Montag - Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Einsicht aus. In den Städten Bonn, Meckenheim und Rheinbach sowie in den Gemeinden Alfter und Wachtberg liegt der Planfeststellungsbeschluss im genannten Zeit- raum ebenfalls aus. Hierauf weisen die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen in eigener Bekanntmachung hin. Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens, den Vereinigungen, über deren Einwen- dungen und Stellungnahmen entschieden worden ist, und denjenigen, über deren Einwendungen entschie- den worden ist, mit Rechtsbehelfsbelehrung zuge- stellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW). Bornheim, den 15.03.2012 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Weißenthurm – Sechtem, Bauleitnummer (Bl.) 4197 im Abschnitt Punkt Neuenahr bis Umspannanlage (UA) Sechtem Wahlhelfer für Landtagswahl am 13. Mai 2012 gesucht Für die Wahl des 16. Landtags in Nordrhein-Westfalen am 13.05.2012 sucht die Stadt Bornheim interessierte Bürgerinnen und Bürger, die als Mitglieder der Wahlvorstände in den Wahllo- kalen im Stadtgebiet als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig werden möchten. Die Wahrnehmung dieser ehrenamtlichen Tä- tigkeit setzt voraus, dass die Personen im Rahmen der Landtags- wahl selbst wahlberechtigt sind. Zu den Aufgaben gehören u. a. Überprüfung von Wahlbenach- richtigungen, Ausgabe der Stimmzettel, Auszählung der Stimm- zettel und insgesamt für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu sorgen. Den Mitgliedern der Wahlvorstände wird als Aufwandsentschä- digung ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 21,00 Euro gezahlt. Nähere Informationen zur Landtagswahl 2012 sowie Einzelhei- ten zur Bewerbung als Wahlhelfer erhalten Sie ab sofort beim Wahlbüro der Stadt Bornheim oder auf der städtischen Internet- seite unter www.bornheim.de. Sie erreichen das Wahlbüro der Stadtverwaltung telefonisch un- ter der Rufnummer 02222/945-578 sowie 02222/945-579 oder per Mail an wahlbuero@stadt-bornheim.de. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 12-13 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 26.03.2012 09:47 Seite 2

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9. Mai 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 09.05.2012 und 13.06.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Dienstag, 15.05.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bornheim, Mittwoch, 16.05.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. Solarstrom Eigenverbrauch wird attraktiver - niedrigere Vergütungssätze in 2012 Hausbesitzer mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach haben die Wahl: den er- zeugten Strom ins Netz einzuspeisen – oder ihn zumindest teilweise selbst zu ver- brauchen. Bislang brachte der Eigenver- brauch nur geringe finanzielle Vorteile, doch sinkende Vergütungssätze einerseits und steigende Strompreise andererseits lassen diese Option immer attraktiver wer- den. Dipl.-Ing. Wilfried Thalhäuser, Ener- gieexperte der Verbraucherzentrale NRW, berät einmal monatlich Mittwochnachmit- tag interessierte Bornheimer Bür- ger/innen im Rathaus. Wer Strom aus Sonnenenergie ins Netz einspeist, oder ihn selbst nutzt, erhält eine garantierte Vergütung. So sieht es das Er- neuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Die Vergütungssätze sinken jedoch nach dem Willen des Gesetzgebers von Jahr zu Jahr, da auch die Preise für Photovoltaik- anlagen zuletzt rapide gesunken sind. Bei einer typischen Neuanlage aus 2012 mit einer Spitzenleistung von bis zu 30 Ki- lowatt wird jede Kilowattstunde Strom mit 24,43 Cent, die ins Stromnetz fließt, vom Netzbetreiber vergütet. Für den Eigenver- brauch gilt seit dem Jahreswechsel: ab- hängig vom prozentualem Anteil des Ei- genverbrauchs zahlt der Netzbetreiber 8,05 oder 12,43 Cent je selbst verbrauch- ter Kilowattstunde an den Besitzer der An- lage. Wenn mehr als 30 Prozent der Er- zeugung selbst verbraucht werden, gibt es die höhere Vergütung. Steigende Strompreise sprechen für Ei- genverbrauch. Die dritte Variable in der Rechnung ist der Verbrauchspreis des regulär von einem Energieversorger bezogenen Stroms, soll- te der Bedarf im eigenen Haushalt nicht komplett durch die eigene Photovoltaikan- lage gedeckt werden. Denn auch bei gün- stigen Stromanbietern kostet die Kilowatt- stunde mittlerweile mehr als 20 Cent, so dass der Gewinn durch das Einspeisen des selbst erzeugten Stroms zusehends dahin schmilzt. Falls Vergütungssatz und Strompreis gleich hoch sind, kann die Netzeinspei- sung sogar zum Verlustgeschäft werden. Gute Gründe also, mit dem selbst erzeug- ten Strom den eigenen Haushalt zu ver- sorgen. Wer Fragen zum Thema Photovoltaik und Energie sparen hat, wendet sich an die an- bieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale im Bornheimer Rat- haus. Freie Termine gibt es noch am 09.05. und 13.06.2012. Anmeldung bei: Manuela Burchert von der Stadt Bornheim unter 02222/945-307 oder manue- la.burchert@stadt-bornheim.de. Dank Förderung kostet eine halbstündige Bera- tung nur 5 Euro. Einladung zur 2. Anliegerversammlung Der Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften der Stadt Bornheim hat den Bürgermeister am 27.03.2012 beauf- tragt, die angepasste Straßenplanung in einer 2. Anliegerversammlung vorzustel- len und anschließend dem Ausschuss über die Ergebnisse zu berichten. Die 2. Anliegerversammlung findet am Montag, den 14.05.2012, ab 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim statt. Alle Anlieger sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Bornheim, den 16.04.2011 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Einladung zur Gründung eines Partnerschaftsver- eins Zawiercie/Polen Bürgermeister Wolfgang Henseler lädt alle interessierten Bornheimer(innen) zur Gründungsversammlung eines Partner- schaftsvereins Zawiercie (Polen) ins Rat- haus Bornheim ein. Seit dem 02.09.2011 besteht eine offiziel- le städtepartnerschaftliche Vereinbarung der Städte Zawiercie und Bornheim. Die Gründungsversammlung findet am Dienstag, dem 15.05.2012, ab 19:30 Uhr, im Raum 904 des Rathauses Bornheim, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim statt. Ausbau der Friedrichstraße in Roisdorf Die Stromgewinnung aus Sonnenkraft ist immer noch rentabel, nur muss man sich entscheiden, auf welchem Wege man diese Energie nutzen möchte. Die Ener- gieberatung im Bornheimer Rathaus hilft einem bei dieser Frage weiter. Baumschutz in Bornheim Immer wieder fragen Bürger am Umweltte- lefon nach, ob sie einen Baum auf ihrem Grundstück fällen dürfen. Vielen ist auch be- kannt, dass vom 1. März bis 30. September besondere Schutzvorschriften gelten. Ob ein Baum geschützt ist, hängt von seinem ge- nauen Standort, der Jahreszeit und weiteren Faktoren ab. In Bornheim hat der Rat bisher zwar keine Baumschutzsatzung erlassen, aber trotzdem sind viele Bäume geschützt: Außerhalb der Ortschaften stehen viele Bereiche des Stadt- gebietes unter Landschafts- oder gar Natur- schutz. Damit sind Bäume und andere Ge- hölze ganzjährig geschützt. Die ordnungsge- mäße Forstwirtschaft bleibt jedoch von den Bestimmungen unberührt. Auch innerhalb der Ortschaften kann ein Baum geschützt sein. Hier kommen ver- schiedene Gründe in Betracht: In neueren Bebauungsplänen werden die Anlieger oft- mals zur Anpflanzung von Bäumen in den Gärten verpflichtet, weil damit der Beein- trächtigung von Natur und Landschaft durch die Bebauung entgegen gewirkt wird. Diese Bäume dürfen natürlich nicht entfernt wer- den. Zudem ist manchmal festgesetzt, dass einige schon vorhandene Bäume zu erhalten sind. Außerdem können bei denkmalge- schützten Gebäuden auch die Außenanlagen unter Schutz stehen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume aus Gründen des Vogelschutzes zwi- schen dem 1. März und dem 30. September nicht gefällt werden. Dies gilt jedoch nicht für Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen, zu denen auch private Gärten zählen. Wenn jedoch tatsächlich Vögel in einem Baum oder Strauch brüten, darf dieser vor Ende der Brut nicht beseitigt werden. Denn Tiere und ihre Lebensstätten dürfen nicht ohne vernünfti- gen Grund beeinträchtigt oder gar getötet bzw. zerstört werden. Nur wenn eine akute Gefahr von dem Baum ausgeht und die Fäl- lung aus Sicherheitsgründen (Verkehrssi- cherungspflicht) notwendig ist, ist dies auch trotz einer Brut zulässig. Irmgard Mohr, Umwelt-Fachfrau der Stadt Bornheim, appelliert an alle Grundstücksei- gentümer, auch mit nicht geschützten Bäu- men auf ihren Grundstücken respektvoll um- zugehen und insbesondere große Laubbäu- me nur aus schwerwiegenden Gründen zu fällen. Weitere Informationen am Umwelttelefon: 02222/945-310. 12-19 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 04.05.2012 16:58 Seite 1

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Bekanntmachung Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 10.10.2024, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bornheim, den 27.09.2024 Am Donnerstag, 10.10.2024, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tages- ordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 071 vom 05.09.2024 4 "Heimat-Preis - Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet"; Heimat-Preis 2024 in Bornheim; hier: Verleihung der Preise 582/2024- 11 5 Verleihung des Umweltpreises der Stadt Bornheim 572/2024- 12 6 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 637/2024-1 7 Bebauungsplan Se 24 "Gewerbegebiet Keldenicher Straße" in der Ort- schaft Sechtem, Aufstellungsbeschluss 609/2024-7 8 22. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Sechtem; Einleitung des Verfahrens 611/2024-7 9 Klimaneutralitätskonzept der Stadt Bornheim 535/2024- 12 10 Projektmanagement zur Umsetzung des Klimaneutralitätskonzepts 536/2024- 12 11 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haus- haltsjahr 2024 401/2024-2 12 Entwurf des Kreishaushaltes für die Jahre 2025/2026 597/2024-2 13 Ermächtigungsübertragungen (überarbeitet) in das Haushaltsjahr 2024 603/2024-2 14 Grundsteuerreform 2025 607/2024-2 15 Prüfung, Feststellung Jahresabschluss 2023 der Stadt Bornheim 505/2024-8 16 Antrag der Mitglieder des Integrationsausschusses vom 22.06.2023 betr. Erstellung einer Satzung für den Integrationsausschuss 441/2023-5 17 Mitteilung zur aktuellen Flüchtlingssituation 632/2024-5 18 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 628/2024-1 19 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 20 Beteiligung der e-regio GmbH & Co. KG an der Sun Park Scheven- Kalenberg GmbH & Co. KG 593/2024-2 21 Beteiligung der e-regio GmbH & Co. KG an der Sun Park Weilerswist GmbH & Co. KG 594/2024-2 22 Beteiligung der e-regio GmbH & Co. KG an der e-regio Energiekonzep- te GmbH 595/2024-2 23 Notunterkunft Jesuitenbungert Nachtrag zum Mietvertrag „Beauftragung 623/2024-6 Zusatzdach für Container-Mietanlage“ 24 Vergabe des Auftrages für die Sommerreinigung und Winterwartung an städtischen Grundstücken und Liegenschaften 601/2024-1 25 Vergabe des Auftrags Zusatzdach für die NU Erftstraße 620/2024-6 26 Vergabe des Auftrages für die Lieferung von zwei Tanklöschfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr Bornheim 634/2024-1 27 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 100.000 € ab dem 24.08.2024 - 27.09.2024 630/2024-1 28 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 629/2024-1 29 Anfragen mündlich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Bekanntmachung Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 10.10.2024, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bornheim, den 27.09.2024 Am Donnerstag, 10.10.2024, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tages- ordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 071 vom 05.09.2024 4 "Heimat-Preis - Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet"; Heimat-Preis 2024 in Bornheim; hier: Verleihung der Preise 582/2024- 11 5 Verleihung des Umweltpreises der Stadt Bornheim 572/2024- 12 6 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 637/2024-1 7 Bebauungsplan Se 24 "Gewerbegebiet Keldenicher Straße" in der Ort- schaft Sechtem, Aufstellungsbeschluss 609/2024-7 8 22. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Sechtem; Einleitung des Verfahrens 611/2024-7 9 Klimaneutralitätskonzept der Stadt Bornheim 535/2024- 12 10 Projektmanagement zur Umsetzung des Klimaneutralitätskonzepts 536/2024- 12 11 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haus- haltsjahr 2024 401/2024-2 12 Entwurf des Kreishaushaltes für die Jahre 2025/2026 597/2024-2 13 Ermächtigungsübertragungen (überarbeitet) in das Haushaltsjahr 2024 603/2024-2 14 Grundsteuerreform 2025 607/2024-2 15 Prüfung, Feststellung Jahresabschluss 2023 der Stadt Bornheim 505/2024-8 16 Antrag der Mitglieder des Integrationsausschusses vom 22.06.2023 betr. Erstellung einer Satzung für den Integrationsausschuss 441/2023-5 17 Mitteilung zur aktuellen Flüchtlingssituation 632/2024-5 18 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 628/2024-1 19 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 20 Beteiligung der e-regio GmbH & Co. KG an der Sun Park Scheven- Kalenberg GmbH & Co. KG 593/2024-2 21 Beteiligung der e-regio GmbH & Co. KG an der Sun Park Weilerswist GmbH & Co. KG 594/2024-2 22 Beteiligung der e-regio GmbH & Co. KG an der e-regio Energiekonzep- te GmbH 595/2024-2 23 Notunterkunft Jesuitenbungert Nachtrag zum Mietvertrag „Beauftragung 623/2024-6 Zusatzdach für Container-Mietanlage“ 24 Vergabe des Auftrages für die Sommerreinigung und Winterwartung an städtischen Grundstücken und Liegenschaften 601/2024-1 25 Vergabe des Auftrags Zusatzdach für die NU Erftstraße 620/2024-6 26 Vergabe des Auftrages für die Lieferung von zwei Tanklöschfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr Bornheim 634/2024-1 27 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 100.000 € ab dem 24.08.2024 - 27.09.2024 630/2024-1 28 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 629/2024-1 29 Anfragen mündlich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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13. Juni 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 13.06.2012 und 11.07.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Jugendhilfeausschuss, Mittwoch, 13.06.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Donnerstag, 14.06.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Dienstag, 19.06.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Betriebsausschuss, Mittwoch, 20.06.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Integrationsrat, Donnerstag, 21.06.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Raum 904, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Rathaushaupteingang wird barrierefrei umgestaltet Der Haupteingang zum Rathaus wird in den nächsten Wochen barrierefrei umge- staltet. Deshalb ist dieser Rathaus-Ein- gang von der Rathausstraße seit Freitag, 1. Juni 2012, für die Dauer von etwa sie- ben Wochen gesperrt. Der Zugang von au- ßen erfolgt nun über den Nebeneingang im Bereich des kleinen Rathaus-Parkplat- zes, Alter Weiher. Schilder weisen den Weg zum barrierefreien Nebeneingang. Der Briefkasten am Haupteingang bleibt bis zur Fertigstellung des neuen Eingangs in Betrieb. Der Zugang zum Standesamt, zur Kasse und in die oberen Räume des Ratstraktes ist durch die Bürgerhalle möglich. Bürgermeister Wolfgang Henseler bittet die Besucherinnen und Besucher des Rat- hauses um Verständnis für die kleine Be- einträchtigung. Zugang über den Nebeneingang Bebauungsplan Me 15.2 in der Ortschaft Merten / erneute öffentliche Auslegung Bekanntmachung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 24.05.2012 be- schlossen, den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Me 15.2 in der Ortschaft Merten gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung für die Dauer von 2 Wochen erneut öffent- lich auszulegen. Der Bebauungsplan umfasst einen Bereich zwischen Bonn-Brühler-Stra- ße (L183), Beethovenstraße, Mozartstraße und Kreuzstraße. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: • Umweltbericht (Punkt B der Begründung) • Hydrogeologische Beurteilung zur Versickerungsfähig- keit des Untergrundes • Schalltechnische Untersuchung • Verkehrsgutachterliche Stellungnahme • Artenschutzrechtliche Stellungnahme Die erneute Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes einschließ- lich der geänderten textlichen Festsetzungen, der geänderten Begrün- dung und der o.a. Informationen erfolgt in der Zeit vom 21.06.2012 bis 04.07.2012 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung-, auf dem Flur zwischen Zimmer 407- 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Of- fenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.deeingesehen werden. Weiterhin hat der Rat beschlossen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgege- ben werden können. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Ver- waltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Ausle- gung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellung- nahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Bebauungsplanbereich grob darstellt, wird hingewiesen Bornheim, den 30.05.2012 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 5. Satzung vom 01.06.2012 zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685), des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (Jahressteuergesetz 2009) (BGBl. I S. 2794) so- wie des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002, zuletzt geän- dert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 07.12.2011 (Beitreibungsrichtli- nie-Umsetzungsgesetz) (BGBl. I S. 2592), hat der Rat der Stadt Bornheim am 24.05.2012 folgende 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gemeindesteuern (Hebesatzsatzung) beschlossen: Artikel I § 1 der Hebesatzsatzung wird wie folgt neu gefasst: Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 470 v. H. 2. Gewerbesteuer 465 v. H. Artikel II Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2013 in Kraft. Stadt Bornheim Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 5. Satzung vom 01.06.2012 zur Änderung der Satzung über die Fest- setzung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht be- kannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften der GO NW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Be- stimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ih- rer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flä- chennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 01.06.2012 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 12-24 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 05.06.2012 16:43 Seite 1

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18. Juli 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 08.08.2012 und 12.09.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bebauungsplan Bornheim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) / 2. Änderung und 1. Erweiterung Inkrafttreten Der Rat der Stadt Bornheim hat am 29.03.2012 die 2. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen. Der Bereich der 2. Änderung und 1. Erweiterung wird begrenzt durch die Oderstraße, die Ruhrstraße und die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Die 2. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Born- heim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) mit Begründung kann während der Dienststunden im Fachbereich 7 Stadtplanung und Grund- stücksneuordnung - der Stadtverwaltung Bornheim, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung und 1. Erweite- rung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) gemäß § 10 BauGB in Kraft. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli- che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beacht- lich sind. Sind die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermö- gensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vor- her gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tat- sache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 02.07.2012 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bebauungsplan Bornheim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) / 3. Änderung und 2. Erweiterung Inkrafttreten Der Rat der Stadt Bornheim hat am 29.03.2012 die 3. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen. Der Bereich der 3. Änderung und 2. Erweiterung wird begrenzt durch die Rheinstraße, die Oderstraße und die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Die 3. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes Born- heim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) mit Begründung kann während der Dienststunden im Fachbereich 7 –Stadtplanung und Grund- stücksneuordnung - der Stadtverwaltung Bornheim, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 3. Änderung und 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) gemäß § 10 BauGB in Kraft. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli- che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beacht- lich sind. Sind die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermö- gensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vor- her gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tat- sache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 02.07.2012 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 12-29 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 16.07.2012 12:30 Seite 1 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Der Rat der Stadt Bornheim hat am 24.05.2012 die 2. Änderung des Bebau- ungsplanes Ro 15 in der Ortschaft Roisdorf gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst einen Bereich zwischen Bonner Straße, Ade- nauerallee und Rathaustraße. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Ro 15 in der Ortschaft Roisdorf mit Be- gründung kann während der Dienststunden im Fachbereich 7 –Stadtplanung und Grundstücksneuordnung - der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Ro 15 in der Ortschaft Roisdorf gemäß § 10 BauGB in Kraft. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verlet- zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä- chennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvor- ganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- chung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Sind die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachtei- le eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlan- gen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeige- führt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzei- geverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht wor- den, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 11.07.2012 Stadt Bornheim In Vertretung gez. Schier Erster Beigeordneter Bebauungsplan Ro 15 in der Ortschaft Roisdorf / 2. Änderung, Inkrafttreten 12-29 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 16.07.2012 12:31 Seite 2

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15 Neuorganisation der Wasserver- und Abwasser- entsorgung im Stadtgebiet Bornheim 284/2012-2 16 Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2012 und Kreditgenehmigung 2011 232/2012-2 17 Aufhebung eines haushaltsrechtlichen Sperrver- merkes 319/2012-1 18 Antrag der FDP-Fraktion vom 29.05.2012 betr. Bornheimer Bürgerbefragung 2013 301/2012-1 19 Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2012 betr. 10- Punkte-Programm des Bundes zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren 331/2012-4 20 Mitteilung betr. Sachstandsbericht Ehrenamtskarte 290/2012-1 21 Mitteilung betr. zentrale Behördenrufnummer 115 332/2012-1 22 Mitteilungen mündlich 23 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 24 Vergabe von Arbeiten zur Heizungsinstallation in der Grundschule Hersel 266/2012-1 25 Vergabe von Dacharbeiten zur Sanierung der Turnhalle der Grundschule Hersel 338/2012-1 26 Vergabe der Architektenleistungen für die Grund- schule Hersel 339/2012-6 27 Vergabe des Auftrages zur Erneuerung der Lüftungsanlage in der Mehrzweckhalle Widdig 348/2012-1 28 Dritter Verfahrensbrief im Rahmen der Kon- zessionierungsverfahren Gas und Strom der Stadt Bornheim 336/2012-2 29 Mitteilung / Halbjahresbericht des Bürgermeisters (Bereich Rat) 184/2012-1 30 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € für den Zeitraum 01.05.2012 - 12.06.2012 243/2012-1 31 Mitteilungen mündlich 32 Anfragen mündlich TOP Inhalt VorlageNr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschriften über die Sit- zungen Nr. 72/2012 vom 26.04.2012 und Nr. 33/2012 vom 24.05.2012 4 Bebauungsplan Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf; Be- schluss zur Überleitung in ein beschleunigtes Ver- fahren nach § 13a BauGB und zur Unterrichtung der Öffentlichkeit 315/2012-7 5 Rahmenplanung Bornheim-West; Vorstellung der Planung und Beschluss zur Öffentlichkeitsbetei- ligung 314/2012-7 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan He 13 in der Ortschaft Hersel; Beschluss zur Einleitung des Ver- fahrens zur 1. Änderung und Erweiterung und zur Unterrichtung der Öffentlichkeit 312/2012-7 7 Bebauungsplan He 27 in der Ortschaft Hersel; Be- schluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 311/2012-7 8 3. Änderung des Bebauungsplanes Me 02 in der Ortschaft Merten; Ergebnis der frühzeitigen Unter- richtung der Öffentlichkeit; Offenlagebeschluss 217/2012-7 9 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ort- schaft Hersel; Ergebnis der Offenlage; Beschluss 261/2012-7 10 2. Änderung des Bebauungsplanes Ro 18 in der Ort- schaft Hersel; Ergebnis der Offenlage; Satzungs- beschluss 262/2012-7 11 Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Kardorf im Bereich Altenberger Gasse; Ergebnis der Offenlage; Satzungsbeschluss 263/2012-7 12 Bebauungsplan Ro 15, 3. Änderung in den Ort- schaften Roisdorf und Bornheim; Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Satzungsbeschluss 313/2012-7 13 Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Bornheim 279/2012-4 14 Satzung zur Errichtung eines Jugendparlamentes in der Stadt Bornheim 272/2012-4 27. Juni 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 11.07.2012 und 8.08.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR-, Mittwoch, 27.06.2012, 18.00 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, So- zialraum (Raum 8), Donnersbachweg, 15, Waldorf. Umweltausschuss, Dienstag, 3.07.2012, 18.00 Uhr, Rathaus Bornheim,Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Verbandsversammlung des Wasserverbandes Südliches Vorgebirge, Dienstag, 3.07.2012, 18.00 Uhr, Rathaus Born- heim,Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mitt- woch, 04.07.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Jugendhilfeausschuss, Donnerstag, 05.07.2012, 16:45 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Stadtrat, Donnerstag, 05.07.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Born- heim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim di- rekt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 05.07.2012, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Am Donnerstag, 05.07.2012, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: Bornheim-Tag im Hallen-Freizeit Bad Am Samstag, 07.07.2012 ist wieder Born- heim-Tag. Von Roisdorf bis Walberberg, von Rösberg bis Widdig sind alle Einwoh- nerinnen und Einwohner vom Säugling bis zu den Senioren eingeladen, kostenlos schwimmen zu kommen. „Einmal im Jahr wollen wir alle Bürgerinnen und Bürgern im Stadtgebiet Bornheim zum kostenlosen Schwimmen einladen und uns auf diese Weise bedanken" erläutert Vorstand Reh- bann die Philosophie hinter der Aktion. Als Werbeaktion findet der Bornheim-Tag nun schon zum dritten Mal statt. Auf ein Rahmenprogramm wird bewusst verzich- tet. Die Vielfältigkeit der Angebote im Hal- lenFreizeitBad sollen für sich sprechen und bieten jeden Tag Erholung, Spaß und Wohlbefinden. Zeigen Sie Ihren gültigen Personalaus- weis an der Kasse vor und bleiben Sie in der Zeit von 8.00 bis 19.00 Uhr solange Sie wollen unser Gast. Die Saunanutzung ist von der Aktion aus- genommen. Bei großem Besuchsandrang wird der Zugang aus Sicherheits- und Ka- pazitätsgründen durch Sicherheitskräfte geregelt. Freier Eintritt für alle Bornheimerinnen und Bornheimer 12-26 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 25.06.2012 10:24 Seite 1

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4. Juli 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 11.07.2012 und 8.08.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 04.07.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Jugendhilfeausschuss, Donnerstag, 05.07.2012, 16:45 Uhr, Rathaus Bornheim, Rats- saal, Rathausstraße 2, Roisdorf Stadtrat, Donnerstag, 05.07.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Rats- saal, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 3. Bornheimer-Tag im HallenFreizeitBad Freier Eintritt ins Schwimmbad für alle Bornheimerinnen und Bornheimer Am Samstag, 07.07.2012 ist wieder Bornheim-Tag. Von Ro- isdorf bis Walberberg, von Rös- berg bis Widdig sind alle Ein- wohnerinnen und Einwohner vom Säugling bis zu den Senio- ren aus dem gesamten Stadtge- biet Bornheim eingeladen, ko- stenlos schwimmen zu kom- men. „Einmal im Jahr wollen wir alle Bürgerinnen und Bür- gern im Stadtgebiet Bornheim zum kostenlosen Schwimmen einladen und uns auf diese Weise bedanken" erläutert Vor- stand Rehbann die Philosophie hinter der Aktion. Als Werbeak- tion findet der Bornheim-Tag nun schon zum dritten Mal statt. Auf ein Rahmenpro- gramm wird bewusst verzichtet. Die Vielfältigkeit der Angebote im HallenFreizeitBad sollen für sich sprechen und bieten jeden Tag Erholung, Spaß und Wohlbe- finden. Zeigen Sie Ihren gültigen Personalausweis an der Kasse vor und bleiben Sie in der Zeit von 8.00 bis 19.00 Uhr solange Sie wollen unser Gast. Die Saunanutzung ist von der Aktion ausgenommen. Bei großem Besuchsandrang wird der Zugang aus Sicherheits- und Kapazi- tätsgründen durch Sicherheitskräfte geregelt. FOTO: STADT BORNHEIM 30. Tischtennis-Stadtmeisterschaft der Stadt Bornheim 2012 Bornheims Tischtennisfreunde können bald ein Jubiläum bege- hen: Am Freitag, 6. Juli 2012, am Samstag, 7. Juli 2012 und am Sonntag, 8. Juli 2012 werden die 30. Tischtennis-Stadtmeister- schaften der Stadt Bornheim in der Turnhalle der Verbundschule Uedorf, Heisterbacher Straße 175, 53332 Bornheim, ausgetra- gen. Ausrichter der Stadtmeisterschaften ist der TTC Blau Rot 1963 Uedorf e.V. Um den Titel des Stadtmeisters können alle Mitglieder von Tisch- tennisvereinen/-abteilungen in der Stadt Bornheim sowie alle Einwohner/-innen der Stadt Bornheim wetteifern. Es ist folgender Ablauf vorgesehen: am Freitag, den 06.07.2012 Damen-, Herren A-Stadtmeisterschaften ab 19:00 Uhr, (Siegerehrung nach den Endspielen) am Samstag, den 07.07.2012 Schüler-Stadtmeisterschaften ab 14:00 Uhr, (Siegerehrung nach den Endspielen) Jungen-, Mädchen-Stadtmeisterschaften ab 15:00 Uhr, (Siegerehrung nach den Endspielen) Herren C-Stadtmeisterschaften, ab 17:00 Uhr, (Siegerehrung nach den Endspielen) am Sonntag, den 08.07.2012 Herren B-Stadtmeisterschaften ab 10:00 Uhr, (Siegerehrung nach den Endspielen) Vereinsspieler/-innen können sich über ihre jeweiligen Vereine bis spätestens Donnerstag, den 05. Juli 2012, 23:59 Uhr, bei dem TTC Blau Rot 1963 Uedorf e. V., Herrn Markus Weidenauer, An der Grauen Burg 7, 53332 Bornheim, 0171/6058250 anmelden. Interessierte vereinslose Bornheimer Spieler/-innen können sich am Veranstaltungstag bis maximal eine halbe Stunde vor An- fangszeit bei der Turnierleitung nachmelden. Zum Besuch und zur Teilnahme an den diesjährigen Tischtennis-Stadtmeister- schaften sind alle Tischtennisinteressierten recht herzlich einge- laden. Der Haupteingang zum Rathaus wird in den näch- sten Wochen barrierefrei umgestaltet. Deshalb ist dieser Rathaus-Eingang von der Rathausstraße seit Freitag, 1. Juni 2012, für die Dauer von etwa sieben Wochen gesperrt. Der Zugang von außen erfolgt nun über den Nebeneingang im Bereich des kleinen Rathaus-Parkplatzes, Alter Weiher. Schilder weisen den Weg zum barrierefreien Nebeneingang. Der Briefkasten am Haupteingang bleibt bis zur Fertigstellung des neuen Eingangs in Betrieb. Der Zugang zum Standesamt, zur Kasse und in die oberen Räume des Ratstraktes ist durch die Bür- gerhalle möglich. Bürgermeister Wolfgang Hen- seler bittet die Besucherinnen und Besucher des Rathauses um Verständnis für die kleine Beein- trächtigung. Rathaus- Haupteingang wird barrierefrei umgestaltet Zugang über den Nebeneingang Am 04. Juli 2012 findet im Franz-Farnschläder Stadion in Bornheim an der Wall- rafstrasse der 3. Bornheimer Fußballgrundschulcup statt. An dem Wettbewerb nehmen 8 Jungen- und 8 Mädchenmannschaften von den einzelnen Grundschu- len der Stadt Bornheim teil. Das Turnier beginnt um 9.00 Uhr. Die Siegerehrungen finden gegen 13.15 Uhr statt. Zum Besuch des Turniers und der jeweils im Anschluss an die Veranstaltung stattfindenden Siegerehrungen sind alle Fußballinteressierten recht herzlich ein- geladen. Der Eintritt ist frei. 3. Bornheimer Fußballgrundschul- Cup 2012 12-27 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 29.06.2012 11:04 Seite 1

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Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Bornheim Geschäftsstelle: Breniger Strasse 21, 53332 Bornheim Telefon: 02222/61775 oder 01577 3870797 Einladung Hiermit lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bornheim gem. §9 der Genossenschaftssatzung zu einer Genossenschaftsversammlung am Donnerstag, dem 05.12.2024, 19.00 Uhr, in das Restaurant Vorgebirgsblick, in Bornheim-Merten, Händelstr.45, ein. Tagesordnung 1. Wahl eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift 2. Billigung der Niederschrift der Genossenschaftsversammlung vom 03.03.2022 3. Genehmigung der Dringlichkeitsbeschlüsse des Jagdvorstandes vom 02.02.2023 - Pächterwechsel im TVB Kardorf-Hemmerich - Erhöhung der Rücklage aus den Pachteinnahmen auf 50 % in den Jagdjahren 2023/2024 und 2024/2025 und 31.01.2024 - Keine Auskehrung der Pachteinnahmen an die Ortsbauernschaften im Jagdjahr 2024/2025 4. Mittelverwendung, Bildung einer ausreichenden Rücklage für Wildschadenersatz durch vorübergehendes Aussetzen der Auskehrung. Beschluss 5. Mittelverwendung, grundsätzlich Auskehrung an die Ortsbauernschaften - Erneuerung des Beschlusses der Jagdgenossenschaftsversammlungen von 1976, 2010, 2014 und 2018, Beschluss 6. Rechnungsprüfung zukünftig durch zwei Jagdgenossen, nicht durch Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Beschluss 7. Wahl zweier Rechnungsprüfer für die Prüfung Januar 2026 8. Zweiter Mitpächter im TVB Widdig. Beschluss 9. Mitteilungen und Anfragen Der Jagdvorsteher gez. Peter Werner Decker Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Bornheim Geschäftsstelle: Breniger Strasse 21, 53332 Bornheim Telefon: 02222/61775 oder 01577 3870797 Einladung Hiermit lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bornheim gem. §9 der Genossenschaftssatzung zu einer Genossenschaftsversammlung am Donnerstag, dem 05.12.2024, 19.00 Uhr, in das Restaurant Vorgebirgsblick, in Bornheim-Merten, Händelstr.45, ein. Tagesordnung 1. Wahl eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift 2. Billigung der Niederschrift der Genossenschaftsversammlung vom 03.03.2022 3. Genehmigung der Dringlichkeitsbeschlüsse des Jagdvorstandes vom 02.02.2023 - Pächterwechsel im TVB Kardorf-Hemmerich - Erhöhung der Rücklage aus den Pachteinnahmen auf 50 % in den Jagdjahren 2023/2024 und 2024/2025 und 31.01.2024 - Keine Auskehrung der Pachteinnahmen an die Ortsbauernschaften im Jagdjahr 2024/2025 4. Mittelverwendung, Bildung einer ausreichenden Rücklage für Wildschadenersatz durch vorübergehendes Aussetzen der Auskehrung. Beschluss 5. Mittelverwendung, grundsätzlich Auskehrung an die Ortsbauernschaften - Erneuerung des Beschlusses der Jagdgenossenschaftsversammlungen von 1976, 2010, 2014 und 2018, Beschluss 6. Rechnungsprüfung zukünftig durch zwei Jagdgenossen, nicht durch Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Beschluss 7. Wahl zweier Rechnungsprüfer für die Prüfung Januar 2026 8. Zweiter Mitpächter im TVB Widdig. Beschluss 9. Mitteilungen und Anfragen Der Jagdvorsteher gez. Peter Werner Decker

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