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Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Mittwoch, 14.03.2012, 9:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Verbandsversammlung des Wasserverbandes Südliches Vorgebirge, Dienstag, 20.03.2012, 11:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Raum 904, Rathausstraße 2, Roisdorf Betriebsausschuss, Mittwoch, 21.03.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Dienstag, 27.03.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR-, Mittwoch, 28.03.2012, 18:00 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, Sozialraum (Raum 8), Donnerbachweg 15, Waldorf Stadtrat, Donnerstag, 29.03.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf 14. März 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 11.04.2012 und 09.05.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Veranstaltungen der Wirtschaftsförderung Bornheim 20. März 2012, 18:15 Uhr: „Wirtschaftsgespräche Bornheim“, Vereinsheim der Vorgebirgsmusikanten am Stadion, Wallraffstr. 2, Born- heim Zu Gast ist der 1. FC-Kultspie- ler Matthias Scherz, der den Bornheimer Unternehmerin- nen und Unternehmern wert- volle Impulse für die Marken- bildung im eigenen Unterneh- men geben wird. Moderiert wird die Veranstaltung von dem beliebten Radiomodera- tor Volker Groß. 21. April 2012, 11 - 14 Uhr: Eröffnung der Brühl- Bornheimer Spargelsaison, Peter-Fryns-Platz, Bornheim Hier wird natürlich die neue Spargelkönigin präsentiert und viele Informationen rund um die Region, den Bornheimer Spargel und das gute Obst und Gemüse sowie die vielen Freizeitangebote ge- geben. In diesem Jahr gibt es einen besonderen Höhepunkt, auf den man schon sehr gespannt sein darf. 29. April 2012, 11 - 17 Uhr: „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ Zwölf Erzeugerhöfe und Kunststätten werden wieder interessan- te Einblicke in die Landwirtschaft geben und mit vielen köst- lichen regionalen Produkten locken. Um 11:00 Uhr ist Eröffnung und Start der geführten Tour mit dem ADFC (Allgemeiner Deut- scher Fahrrad Club) beim Gemüsehof Steiger. Die Teilnehmer am „Frühlingserwachen im Vorgebirge“: 12 Erzeugerbetriebe und Kunststätten Gemüsehof Steiger Dahlienstrasse 100, 53332 Bornheim-Waldorf Tel. 02227/4343, E-Mail: www.gemuesehofsteiger.de Streuobstwiese der Stadt Bornheim Brüsseler Straße, 53332 Bornheim-Sechtem Tel. 02222/945-307 - Stabsstelle Umwelt und Agenda Obstanbaubetrieb Otto Schmitz-Hübsch Bonn-Brühler-Str. 14, 53332 Bornheim-Merten Tel. 02227/3321, E-Mail: www.schmitzhuebsch.de Freilandrosen Wolfgang Ihrig GbR Mühlenfeld 29, 53332 Bornheim-Kardorf Tel. 02227/81158, E-Mail: rosen-ihrig@t-online.de Kunsthof Merten Wagnerstr. 12, 53332 Bornheim-Merten Tel. 02227/82783, E-Mail: www.kunsthof-merten.de Ziegenhof Rösberg, Hofkäserei Fam. Kuhnen Weberstr. 12, 53332 Bornheim-Rösberg Tel. 02227/931418, E-Mail: www.ziegenhof-roesberg.de Biolandhof Apfelbacher Tombergstr. 1, 53332 Bornheim-Brenig Tel. 02222/9271616, E-Mail: www.bioland-apfelbacher.de Gemüsehof Mertens Rheinstr. 171, 53332 Bornheim-Hersel Tel. 02222/81118 Spargelhof Sass Isarstr. 13, 53332 Bornheim-Uedorf Tel. 02222/8598, E-Mail: www.spargelhof-sass.de Biobauer Palm Bornheimer Str. 30, 53332 Bornheim-Uedorf Tel. 02222/81887, E-Mail: www.biobauerpalm.de Gärtnerei Busacker Eichendorffstr. 60, 53332 Bornheim Tel. 02222/4630 Biohof Bursch Weidenpeschweg 31, 53332 Bornheim-Waldorf Tel. 02227/91990, E-Mail: www.biohof-bursch.de Aufruf für “Jet ze müffele” „Jet ze müffele“ – unter diesem Motto bitten Bürgermeister Wolfgang Henseler und Beigeordneter Markus Schnapka um Unterstützung für Kinder, deren Eltern sich das Mittagessen in den Schulen nicht leisten können. Das warme Mittagessen an den Offenen Ganztagsschulen (OGS) kostet durch- schnittlich 500 Euro pro Kind und Schul- jahr - die Eltern von 117 Kindern im Stadt- gebiet von Bornheim können diesen Ei- genanteil für ihre Kinder nicht bezahlen. Deutlich wird dies besonders an den Vor- gaben für Hartz IV: Pro Tag steht einem Kind eine Essenspau- schale von 2,77 € zur Verfügung. Dies deckt gerade einmal die Ausgaben für das Mittagessen im offenen Ganztag. Hier steht also die Familie vor der Entschei- dung: Hungert mein Kind in der Schule oder zu Hause! Wissenschaftliche Studien belegen seit langem, dass Kinder und Jugendliche ei- ner regelmäßigen und gesunden Essen- versorgung bedürfen, um über den Tag leistungsfähig sein zu können. Hier unterstützte der Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ seit 3 Jahren, doch diese Förderung wurde nun eingestellt. Die Kosten pro Mittagessen können 3 € übersteigen – und das ist für arme Fami- lien kaum zu stemmen. Selbst bei Nut- zung des Bildungs- und Teilhabepaketes ist noch 1 € pro Essen von den Eltern zu bezahlen – für viele zu viel. Wie funktioniert die Förderung durch „Jet ze müffele“? Die Bedürftigkeit der Kinder wird er- mittelt, die Eltern müssen sie belegen. Viele Geringverdienende oder Hartz-IV- Empfänger sind zwar schon von den OGS- Gebühren befreit, aber die Verpflegung muss separat bezahlt werden. Und so werden die Kinder teils gar nicht erst zur Offenen Ganztagsschule angemeldet. Diese schlimmen Konsequenzen können durch Ihre Geldspenden vermieden wer- den, die von den Eltern zu tragenden Ko- sten pro Kind und Mittagessen werden dann auf 0,50 € verringert. Manche Eltern verzichten darauf, ihre Kinder in einer Ganztagsschule anzumel- den, weil sie die Kosten für das Mittages- sen scheuen, und vergeben damit eine große Chance zur Bildungsförderung ih- rer Kinder. Damit das nicht passiert, wird um Ihre finanzielle Unterstützung gebe- ten! Jeder Euro zählt! Das Konto für Ihre Spenden: Stadtkasse Bornheim Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG Kontonummer 10020050 Bankleitzahl 38060186 Verwendungszweck: Jet ze müffele Kontakt: Beigeordneter Markus Schnapka Tel. 02222/945-102 12-11 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 12.03.2012 09:25 Seite 1

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2. Mai 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 09.05.2012 und 13.06.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Verbandsversammlung des Wasserverbandes Dickopsbach, Donnerstag, 03.05.2012, 11:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Raum 904, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. Bekanntmachung Ortschaft Name der Straße Bezeichnung der Einstufung, gewidmeten Flächen Widmungsinhalt Hersel Donaustraße Gemarkung Hersel, Flur11, Flurstück 180, 22 teilweise und Flur 12, Flurstück 337 teilweise Anliegerstraße Hersel Illerstraße Gemarkung Hersel Flur 11, Flurstück 137 Anliegerstraße Hersel Lechstraße Gemarkung Hersel Flur 11, Flurstück 131 u. 157 Anliegerstraße Hersel Innstraße Gemarkung Hersel Flur 11, Flurstück 181 Anliegerstraße Hersel Oderstraße Gemarkung Hersel Flur 11, Flurstück 246 teilweise, 247 u. 248, 249 teilweise und Flur 12, Flurstück 274 teilweise, 275 teilweise u. 276 teilweise Anliegerstraße Hersel Werrastraße Gemarkung Hersel Flur 11, Flurstück 243 u. 244 Anliegerstraße Hersel Saalestraße Gemarkung Hersel Flur 11, Flurstück 254 u. 255 Anliegerstraße Hersel Ruhrstraße Gemarkung Hersel Flur 11, Flurstück 251, 252 u. 253 Anliegerstraße Hersel Höhnenstrasse (Oderstraße – Ende Gemarkung Hersel, Flurstück 241) Flur 11, Flurstück 241 Anliegerstraße Hersel Egerstraße Gemarkung Hersel Flur 11, Flurstück 240 Anliegerstraße Die nachfolgenden Straßen werden hiermit gemäß § 6 des Stra- ßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Kartenausschnitte, in denen die gewidmeten Flächen dargestellt sind, können während der allgemeinen Besuchszeiten im Rat- haus, Zimmer 412, eingesehen werden: Montag bis Freitag, 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Widmung wird wirksam mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung dieser Widmungsverfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, einzulegen. Bornheim, den 30.04.2012 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Stadt Bornheim Rhein-Sieg-Kreis Landtagswahlkreis: 27 Rhein-Sieg-Kreis III Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl am 13.05.2012 Am 13.05.2012 findet die Wahl zum 16. Landtag in Nordrhein- Westfalen statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. Die Stadt Bornheim ist in 29 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 22.04.2012 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergeb- nisses am Wahltag um 15:00 Uhr, im Ratssaal der Stadt Bornheim, Rathausstr.2, 53332 Bornheim zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbe- zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalaus- weis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichti- gung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die in jedem Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Na- men der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlä- gen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Be- zeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der er- sten drei Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kenn- zeichnung. Die Wähler geben ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarz- druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich machen, welchem Bewerber sie gelten soll, Zweitstimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des abgebildeten Stimmzet- tel (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich machen, welcher Lan- desliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von dem Wähler in einer Wahlkabi- ne des Wahlraumes oder in einem besonderen Neben- raum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Im Stimmbezirk 190 - Widdig - wird auf der Grundlage des Wahlstatistikgesetzes nach Altersgruppen und Geschlecht (Auf- druck auf dem Stimmzettel) getrennt gewählt. Dieses Verfahren dient ausschließlich für Zwecke der repräsenta- tiven Wahlstatistik; das Wahlgeheimnis wird gewahrt. In dem be- treffenden Stimmbezirk hängen zusätzliche Hinweise zur reprä- sentativen Wahlstatistik aus. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Born- heim einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlum- schlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so recht- zeitig der Stadt Bornheim übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Rathaus der Stadt Bornheim abgegeben werden. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei- heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). (Hinweis: Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde auf die Ergänzung der weib- lichen Formulierungen verzichtet.) Bornheim, den 20.04.2012 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 1. 2. 3. 4. 5. 6. 12-18 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 24.04.2012 16:49 Seite 1

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B e k a n n t m a c h u n g Betrifft: Aufruf von Reihengräbern auf den Friedhöfen der Stadt Bornheim Auf allen Friedhöfen der Stadt Bornheim endet am 31.12.2024 das Nutzungsrecht an Reihengräbern, in denen bis einschließlich 2004 Verstorbene nach dem 5. Lebens- jahr und bis einschließlich 2009 Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr bestattet worden sind. Die Verfügungsberechtigten der aufgerufenen Gräber werden gebeten, gemäß § 28 Abs. 2 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bornheim vom 01.12.2021 bis zum 31.03.2025 die Grabmale, sonstige bauliche Anlagen sowie Einfassungen zu entfer- nen und die Grabstätten zu räumen. Nicht fristgerecht entfernte Grabaufbauten und Gewächse gehen gemäß § 28 Abs. 2 der Friedhofssatzung entschädigungslos in das Eigentum des StadtBetrieb Bornheim über. Die abzuräumenden Reihengräber werden außerdem durch besondere Hinweisschilder auf den Grabstätten gekenn- zeichnet. Ab 01.04.2025 werden die oben bezeichneten Gräber durch den Stadtbetrieb Bornheim -kostenfrei- geräumt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wider- spruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Vorstand des Stadtbetrieb Bornheim AöR, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim, einzulegen. Wird die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt, so wird dessen Verschulden Ihnen zugerechnet. Bornheim, 04. September 2024 -Der Vorstand- B e k a n n t m a c h u n g Betrifft: Aufruf von Reihengräbern auf den Friedhöfen der Stadt Bornheim Auf allen Friedhöfen der Stadt Bornheim endet am 31.12.2024 das Nutzungsrecht an Reihengräbern, in denen bis einschließlich 2004 Verstorbene nach dem 5. Lebens- jahr und bis einschließlich 2009 Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr bestattet worden sind. Die Verfügungsberechtigten der aufgerufenen Gräber werden gebeten, gemäß § 28 Abs. 2 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bornheim vom 01.12.2021 bis zum 31.03.2025 die Grabmale, sonstige bauliche Anlagen sowie Einfassungen zu entfer- nen und die Grabstätten zu räumen. Nicht fristgerecht entfernte Grabaufbauten und Gewächse gehen gemäß § 28 Abs. 2 der Friedhofssatzung entschädigungslos in das Eigentum des StadtBetrieb Bornheim über. Die abzuräumenden Reihengräber werden außerdem durch besondere Hinweisschilder auf den Grabstätten gekenn- zeichnet. Ab 01.04.2025 werden die oben bezeichneten Gräber durch den Stadtbetrieb Bornheim -kostenfrei- geräumt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wider- spruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Vorstand des Stadtbetrieb Bornheim AöR, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim, einzulegen. Wird die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt, so wird dessen Verschulden Ihnen zugerechnet. Bornheim, 04. September 2024 -Der Vorstand-

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6. Juni 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 13.06.2012 und 11.07.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel, Dienstag, 12.06.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Jugendhilfeausschuss, Mittwoch, 13.06.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Donnerstag, 14.06.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 2. Satzung vom 25.05.2012 zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim vom 03.05.2004 Der Rat der Stadt Bornheim hat am 24.05.2012 aufgrund der §§ 69 ff. Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugend- hilfe (SGB VIII) - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) in der z. Z. geltenden Fassung, des § 3 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugend- hilfegesetzes - AG-KJHG - vom 12. Dezember 1990 (GV. NRW. S. 664) in der z. Z. geltenden Fassung und des § 7 der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. De- zember 2011 (GV. NRW. S. 685), folgende 2. Satzung zur Än- derung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim be- schlossen: Artikel I Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Abs. 3 wird nach Nr. 7 folgende neue Nr. 8 ange- fügt: “ein Vertreter/eine Vertreterin des Integrationsrates an, der/die durch den Integrationsrat gewählt wird,” 2. In § 4 Abs. 3 erhalten die bisherigen Nr. 8 und 9 die neuen Nr. 9 bzw. 10. 3. In § 4 Abs. 3 Satz 4 wird die Verweisung auf “Nr. 3 bis 9” durch die Verweisung auf “Nr. 3 bis 10” ersetzt. Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntma- chung in Kraft. Stadt Bornheim Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 2. Satzung vom 25.05.2012 zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim vom 03.05.2004 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kom- munalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen, sonstige orts- rechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ab- lauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt; 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öf- fentlich bekannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 25.05.2012 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung Die nachfolgenden Straßen werden hiermit gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Ortschaft Name der Straße Bezeichnung der gewidmeten Flächen Einstufung, Widmungsinhalt Walberberg Fronacker Gemarkung Walberberg Flur 14, Flurstück 771,768,157, 383 teilweise, 771,773,770,777, 479,775,783,170,779,781u.720 Anliegerstraße Walberberg Annograben Gemarkung Walberberg (zwischen Frongasse u. Flur 14, Flurstück 718,764,763, 762,761,760,759, Heinrich-von-Berge-Weg) 758,757,756,755, 754,753,752,751,750,749, 747, 745 u. 744 Anliegerstraße Waldorf Husenbergweg (zwischen Gemarkung Waldorf, Sandstr. u. Sandstr.) Flur 7, Flurstück 296 teilweise, 470, 473,476, 477,497 teilweise,499, 500,502,505,506,507,508,509, 511,513,515,517,519,522 u. 14 teilweise Anliegerstraße Kartenausschnitte, in denen die gewidmeten Flächen dargestellt sind, können während der allgemeinen Besuchszeiten im Rathaus, Zimmer 412, eingesehen werden: Montag bis Freitag, 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Widmung wird wirksam mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung dieser Widmungsverfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer- den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, einzulegen. Bornheim, den 30.05.2012 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Rathaushaupteingang wird barrierefrei umgestaltet Der Haupteingang zum Rathaus wird in den nächsten Wochen barrierefrei umge- staltet. Deshalb ist dieser Rathaus-Ein- gang von der Rathausstraße aus ab Frei- tag, 1. Juni 2012, für die Dauer von etwa sieben Wochen gesperrt. Der Zugang von außen erfolgt ausschließ- lich über den Nebeneingang im Bereich des kleinen Rathaus-Parkplatzes, Alter Weiher. Der Briefkasten am Hauptein- gang bleibt bis zur Fertigstellung des neu- en Eingangs in Betrieb. Der Zugang zum Standesamt, zur Kasse und in die oberen Räume des Ratstraktes ist durch die Bürgerhalle möglich. Informationsschilder weisen den Besu- cherinnen und Besucher des Rathauses den richtigen Weg zum Nebeneingang. Bürgermeister Wolfgang Henseler bittet die Besucherinnen und Besucher des Rat- hauses um Verständnis für die kleine Be- einträchtigungen. Nach Fertigstellung stellen sich einige we- sentliche Verbesserungen ein. Nach dem Umbau ist der Zugang zum Rathaus deut- lich erleichtert. So sieht die Planung des neuen Haupteingangs eine verglaste Windfanganlage mit zwei doppelflügeli- gen Türen vor, die durch einen Taster von Besuchern barrierefrei einfach zu öffnen sind. Die neuen Alu-Glastürflügel sind zu- dem deutlich leichter und lassen sich auch von schwächeren Personen oder Kindern einfacher öffnen. Durch die Schleusenwirkung des Wind- fangs wird der Wärmeverlust beim Öffnen der Türen deutlich verringert. Zur optischen Hervorhebung des Haupt- eingang und für den Witterungsschutz, er- hält der Windfang zusätzlich ein Flug- dach, in dem auch eine Beleuchtung des Eingangsbereiches integriert wird. Eine neue Metall-Briefkastenanlage wird in den Eingangsbereich integriert. Die bisherige schwere Metall-Türe wird zwar nicht mehr als Türe im Einsatz sein aber als Ausstellungsstück im Rathaus ei- nen neuen Platz erhalten. 12-23 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 01.06.2012 13:17 Seite 1

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20. Juni 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 11.07.2012 und 8.08.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Betriebsausschuss, Mittwoch, 20.06.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Integrationsrat, Donnerstag, 21.06.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Raum 904, Rathausstraße 2, Roisdorf Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR-, Mittwoch, 27.06.2012, 18.00 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, So- zialraum (Raum 8), Donnersbachweg, 15, Waldorf. Umweltausschuss, Dienstag, 3.07.2012, 18.00 Uhr, Rathaus Bornheim,Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Rathaushaupt- eingang wird barrierefrei umgestaltet Der Haupteingang zum Rathaus wird in den nächsten Wochen barrierefrei umge- staltet. Deshalb ist dieser Rathaus-Ein- gang von der Rathausstraße seit Freitag, 1. Juni 2012, für die Dauer von etwa sie- ben Wochen gesperrt. Der Zugang von außen erfolgt nun über den Nebenein- gang im Bereich des kleinen Rathaus- Parkplatzes, Alter Weiher. Schilder wei- sen den Weg zum barrierefreien Neben- eingang. Der Briefkasten am Hauptein- gang bleibt bis zur Fertigstellung des neu- en Eingangs in Betrieb. Der Zugang zum Standesamt, zur Kasse und in die oberen Räume des Ratstraktes ist durch die Bürgerhalle möglich. Bürgermeister Wolfgang Henseler bittet die Besucherinnen und Besucher des Rat- hauses um Verständnis für die kleine Be- einträchtigung. Zugang über Nebeneingang Bebauungsplan Ro18.1 in der Ortschaft Hersel /1. Änderung / Öffentliche Auslegung Bekanntmachung Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gelten- den Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 24.05.2012 beschlos- sen, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Ro 18.1 in der Ortschaft Hersel öffentlich auszulegen. Der Bereich der 1. Änderung umfasst einen ca. 2 ha großen Bereich zwi- schen Alexander-Bell-Straße, Roisdorfer Straße und A 555 und wird ge- bildet durch Teilflächen der Flurstücke Gemarkung Hersel Flur 18 Nrn. 134, 142, 306, 307 und 309. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 28.06.2012 bis 27.07.2012 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung-, auf dem Flur zwischen Zimmer 407- 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Of- fenlagen: Montag bis Freitag 8.00 -12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 -16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 -17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.deeingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Ver- waltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Ausle- gung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellung- nahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Bebauungsplanbereich grob darstellt, wird hingewiesen Bornheim, den 30.05.2012 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Jetzt neue Personaldokumente beantragen Wer in den Sommerferien verreisen möchte, sollte sich rechtzeitig versichern, dass seine benötigten Personaldokumente (Personalausweis bzw. Reisepass) noch ausreichend lange gültig sind. Ist dies nicht der Fall, sollten beim Bürgerbüro der Stadt Bornheim rechtzeitig neue Do- kumente beantragt werden. Die Bearbei- tungsdauer für Reisepässe und Personal- ausweise beträgt zur Zeit drei bis sechs Wochen. Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt: • Bei Erstbeantragung den Kinderaus- weis bzw. Kinderreisepass (ggf. Geburt- surkunde), ansonsten das bisherige Do- kument • aktuelles, biometrietaugliches Passfoto • Personalausweis (nur bei Erstbeantra- gung Reisepass) Besonderheiten / zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung Minderjähriger: • Zustimmung beider Erziehungsberech- tigten. Sind dies die Eltern, genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwe- send ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis vorlegt. • Wenn die Ehe geschieden ist, eine Aus- fertigung des Sorgerechtsbeschlusses • Bei Alleinerziehenden eine Negativbe- scheinigung des Jugendamtes • Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum/zur Betreuer/in bzw. der Gerichtsbeschluss Bitte beachten Sie, dass mit Ablauf des 25.06.2012 Kindereinträge im Reisepass der Eltern ihre Gültigkeit verlieren und die eingetragenen Kinder damit nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigt sind. Ab dem 26.06.2012 müssen alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Do- kument jedoch uneingeschränkt gültig. Eine Streichung des Kindereintrags durch die Passbehörde ist nicht erfor- derlich. Einladung zur Gründung eines Partnerschaftsvereins Zawiercie/Polen Bürgermeister Wolfgang Henseler lädt al- le interessierten Bornheimer(innen) zur Gründungsversammlung eines Partner- schaftsvereins Zawiercie (Polen) ins Rat- haus Bornheim ein. Seit dem 02.09.2011 besteht eine offizielle städtepartnerschaftliche Vereinbarung der Städte Zawiercie und Bornheim. Die Gründungsversammlung findet am Dienstag, dem 26.06.2012, ab 19:30 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rat- hausstr. 2, 53332 Bornheim statt. 12-25 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 14.06.2012 15:56 Seite 1

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25. Juli 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 08.08.2012 und 12.09.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 7. Satzung vom 28.06.2012 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe f i.V.m. §114 a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S.685) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Bornheim“ vom 02.10.2007 in der gelten- den Fassung und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengeset- zes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW S. 687), hat der Verwaltungsrat des StadtBetrieb Bornheim in seiner Sitzung am 27.06.2012 folgen- de 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 beschlossen: Artikel I Der Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim erhält folgende neue Fassung: Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim Tarif-Nr. Gebührenart Gebühr EUR 1 Erwachsene Schwimmen 1.1 Frühschwimmen 3,00 1.2 Jahreskarte Frühschwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 360,00 1.3 Zeittarif (bis 2 Stunden) 4,40 1.4 Nachlösung je angefangene 30 Minuten (maximal Tageskarte) 0,50 1.5 Tageskarte 5,90 1.6 Jahreskarte Schwimmen (gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 440,00 1.7 Freibadsaisonkarte Schwimmen (Gültig vom 15.05. bis 15.09.) 118,00 Kombitarif Sauna/Schwimmen 1.8 Vormittag (bis 4 Stunden) Montag bis Freitag, letzter Einlass 13.30 Uhr 10,00 1.9 Zeittarif (bis 4 Stunden) 14,50 1.10 Nachlösung je angefangene 30 Minuten (maximal Tageskarte) 1,00 1.11 Tageskarte 16,50 1.12 Jahreskarte Sauna/Schwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 644,00 Tarif-Nr. Gebührenart Gebühr EUR 2 Jugendliche - Kinder ab 3 Jahre - Jugendliche bis 18 Jahre - Vollzeitschüler/innen über 18 Jahren und Stu- denten / Studentinnen bis 26 Jahre mit ent- sprechenden Ausweisen - Schwerbehinderte, Schwerbeschädigte und Schwerkriegsbeschädigte jeweils ab 70 % Behinderung mit entsprechendem Ausweis - Sonstige Personen mit besonderem Berechti gungsausweis der Stadt Bornheim Schwimmen 2.1 Frühschwimmen 2,00 2.2 Jahreskarte Frühschwimmen 240,00 2.3 Zeittarif (bis 2 Stunden) 2,90 2.4 Nachlösung je angefangene 30 Minuten (maximal Tageskarte) 0,50 2.5 Tageskarte 4,40 2.6 Jahreskarte Schwimmen (gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 290,00 2.7 Freibadsaisonkarte Schwimmen (Gültig vom 15.05. bis 15.09.) 88,00 Kombitarif Sauna/Schwimmen 2.8 Vormittag (bis 4 Stunden) Montag bis Freitag, letzter Einlass 13.30 Uhr 9,00 2.9 Zeittarif (bis 4 Stunden) 12,00 Tarif-Nr. Gebührenart Gebühr EUR 2.10 Nachlösung je angefangene 30 Minuten (maximal Tageskarte) 1,00 2.11 Tageskarte 14,00 2.12 Jahreskarte Sauna/Schwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 547,00 3 Familien- und Gruppenkarten (bei gleichen Einzeltarifen) 3.1 Familienkarte ab 4 Personen (mind. 1 Kind) 15 % Rabatt auf Einzeltarif 3.2 Gruppenkarte ab 6 Personen 15 % Rabatt auf Einzeltarif Zeittarif 2 Std. Schwimmen Erwachsene 3,70 Jugendliche 2,50 Tageskarte Schwimmen Erwachsene 5,00 Jugendliche 3,70 Vormittagskombitarif Sauna/Schwimmen Erwachsene 8,50 Jugendliche 7,70 Kombitarif 4 Std. Sauna/Schwimmen Erwachsene 12,30 Jugendliche 10,20 Tageskarte Kombitarif Sauna/Schwimmen Erwachsene 14,00 Jugendliche 11,90 4 Geldwertkarten (nur für Einzeltarife) 4.1 Wertkarte 30,00 EUR (10 % Rabatt) 27,00 4.2 Wertkarte 50,00 EUR (12 % Rabatt) 44,00 4.3 Wertkarte 100,00 EUR (15 % Rabatt) 85,00 Tarif-Nr. Gebührenart Gebühr EUR 5 Sonderveranstaltungen Die Kalkulation der Entgelte für Sonderveranstaltungen erfolgt anhand des Aufwandes des Badpersonals auf der Basis der KGST-Stundensätze 6 Schulschwimmen Unter Leitung einer Lehrkraft und bei Teilnahme von mindestens 12 Schülern/Schülerinnen (Gebühr je Schüler/in) 6.1 Schulen in Trägerschaft der Stadt Bornheim 4,30 6.2 Sonstige Schulen in der Stadt Bornheim 4,30 6.3 Auswärtige Schulen 4,30 6.4 Schwimmvereine, je Teilnehmer/in Jugendliche 4,30 7 Schwimmausbildung Polizei und Bundespolizei Tarif 2.3 8 Schwimmkurse für 10 Unterrichtsstunden Teilnehmer/innen: mindestens 6, höchstens 12 8.1 Erwachsene inklusive Eintrittsgebühr 78,00 8.2 Jugendliche und sonstige Personen nach Tarif 2 inklusive Eintrittsgebühr 59,50 9 Notwendige erwachsene Begleitpersonen von Behin derten mit einem Behinderungsgrad ab 70 % Gebührenfrei 10 Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre mit einem Behinderungsgrad ab 70 % mit entsprechendem Ausweis Gebührenfrei 11 Sonstige Gebühren 11.1 Benutzung Solarium je Zeiteinheit 0,70 11.2 Benutzung Grill je Zeiteinheit im Freibad 1,00 11.3 Verlust eines Garderobenschlüssels 20,00 11.4 Mutwillige Verunreinigung 50,00 11.5 Widerrechtliche Benutzung 100,00 11.6 Beschädigung Kostenersatz Artikel II In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt am 16.09.2012 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 7. Satzung vom 28.06.2012 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallen- FreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 machen wir hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbin- dung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Wir weisen darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Verwaltungsratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem StadtBetrieb Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 28.06.2012 gez. Wolfgang Henseler gez. Ulrich Rehban Bürgermeister Vorstand SBB 12-30 Amtsblatt Bornheim neu:Layout 1 23.07.2012 10:53 Seite 1

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23. Mai 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 13.06.2012 und 11.07.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Umweltausschuss, Mittwoch, 23.05.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 23.05.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Stadtrat, Donnerstag, 24.05.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Fachausschuss „Volkshochschule“, Donnerstag, 31.05.2012, 18:00 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 1, Alter Weiher 2, Roisdorf Sport- und Kulturausschuss, Dienstag, 05.06.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. Die Ortsstellen der Landwirtschaftskammer NRW informieren Die Wachstumsbedingungen in diesem Frühjahr bringen bei vie- len Hobbygärtnern nicht nur Freude über das satte Grün auf ih- ren Flächen, sondern lassen auch eine Vielzahl von Wildkräutern sprießen, da wo sie der gepflegte Hobbygärtner nicht gerade wünscht. Immer wieder kommt es hier verbotenerweise zum Ein- satz von Pflanzenschutzmittel auf versiegelten Flächen. Dieser Einsatz belastet Böden, Wasser und die gesamte Umwelt und wird mit Bußgeldern geahndet. Sportabzeichen erwerben Ab dem 24.05.2012 besteht die Möglichkeit, das Sportab- zeichen des Deutschen Olym- pischen Sportbundes zu er- werben. Zur Vorbereitung werden Übungseinheiten an- geboten. Interessierte Mitbür- ger/-innen haben die Möglich- keit, ab dem 24.05.2012, je- weils donnerstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr, an einem Gruppentraining im Bornhei- mer Stadion teilzunehmen. Anmeldungen werden von Frau Rösenträger, Pingenstra- ße 32, 53332 Bornheim- Sech- tem, Telefon: 02227/2112 oder Herrn Over von der Stadtver- waltung Bornheim, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Te- lefon: 02222/945-210 ent- gegengenommen. Nähere Informationen zum Er- werb des Deutschen Sportab- zeichens finden Sie unter www.deutsches-sportabzei- chen.de Betriebsausflug der Stadtverwaltung und des Stadtbetriebs Bornheim Am Mittwoch, 6. Juni 2012, findet der diesjährige gemeinsame Betriebsausflug der Stadtverwaltung Bornheim und des Stadtbe- trieb Bornheim statt. Daher bleiben die Dienststellen der Stadt- verwaltung und des Stadtbetriebs an diesem Tag geschlossen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen ab Freitag, den 08. Juni 2012 zu den bekannten Öffnungszeiten gerne wieder zur Verfügung. Das HallenFreizeitBad ist von dieser Regelung nicht betroffen und hat zu den normalen Betriebszeiten geöffnet. Feuerwehr und Rettungsdienst sind erreichbar unter der Ruf- nummer 112; Notruf der Polizei ist 110. Bei Rohrbrüchen, Schä- den im Kanalnetz und zur Sicherstellung der Wasserversorgung ist die Regionalgas Euskirchen unter der Rufnummer 02251/7080 erreichbar. Bei akuten Notfällen ist der städtischen Bereitschaftsdienst unter der Mobiltelefonnummer 0172/8740853 erreichbar. Obstbaumschnitt im Sommer Gerade im Sommer können bzw. sollen Obstbäume geschnitten und formiert werden. Ein erfah- rener Fachberater zeigt Ihnen di- rekt in der Praxis, welche Arbei- ten Sie im Sommer erledigen müssen, um viele gesunde Früchte zu ernten. Die Veranstal- tung findet bei jedem Wetter statt. Bitte tragen Sie wetterfeste Kleidung und Gummistiefel (o.ä.). Termin: Mittwoch, 6.06.2012, 14:00-16:15 Uhr Exkursion Dozent: Mohammad Esfandiari Gebühr: 13,00 EUR (erm. 8,50 EUR) Treffpunkt: Roisdorf, Raiffeisen- straße, Parkplatz vor dem Ver- waltungsgebäude Landgard (nicht am Gartencenter), Anmel- dung bis 30.05. erforderlich. Anmeldungen sind möglich: - schriftlich (Alter Weiher 2, 53332 Bornheim) - über die Homepage (www.vhs- bornheim-alfter.de) - oder persönlich in der Ge- schäftsstelle der VHS Born- heim/Alfter. Eine telefonische Anmeldung ist leider nicht möglich. Die Mitarbeiter/innen beantwor- ten aber Fragen und informieren über die Veranstaltungen (Tel. 02222/945-460) AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntgabe des Ergebnisses einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG): Dem Rhein-Sieg-Kreis liegt ein Antrag der Fir- ma Hans Hünten Sand- und Kiesbaggerei oHG, Bonn, auf Zulassung einer Trockenabgrabung zur Ge- winnung von Kies und Sand in Bornheim-Hersel (Gemarkung Uedorf, Flur 6, Flurstücke 23/1, 25 – 30) vor. Eine standortbezogene Vorprüfung des Einzel- falles gemäß § 3 c UVPG für das o.g. Vorhaben hat zum Ergebnis, dass durch den beantragten Kiesabbau sowie die anschließende Herrich- tung keine erheblichen nachteiligen Umwelt- auswirkungen zu erwarten sind und daher von der Durchführung einer Umweltverträglich- keitsprüfung abgesehen werden kann. Das Ergebnis der standortbezogenen Vorprü- fung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt ge- geben. Siegburg, den 10.05.2012 gez. Zimmermann, Leiter des Amtes für Natur- und Landschaftsschutz 12-21 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 18.05.2012 11:51 Seite 1

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Durchgehende Besetzung der Bornheimer Polizeiwache“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.09.2024 beantworte ich nach Rücksprache mit dem persönlichen Referenten des Polizeipräsidenten wie folgt: Allgemeine Hinweise: Die Kreispolizeibehörde (KPB) Bonn ist verantwortlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den vier Stadtbezirken der Stadt Bonn sowie in insgesamt acht Kommunen des Rhein- Sieg Kreises. Die Verteilung des Personals auf die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW erfolgt jährlich auf Grundlage eines einheitlichen Berechnungsmodus durch das Innenministerium des Landes NRW. Die Personalzuweisungen berücksichtigen dabei insbesondere das behördenspezifische Krimina- litäts-, Verkehrsunfall- sowie das Einsatzaufkommen. Das auf dieser Grundlage der KPB Bonn zur Verfügung stehende Personal des Wachdienstes wird durch den Polizeipräsidenten - in Abstimmung mit seinem fachverantwortlichen Direktionslei- ter - unter folgenden Prämissen auf die einzelnen Wachstandorte verteilt: 1. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Funktionsfähigkeit der Polizei in ihrer Gesamtheit sowie wachstandortbezogen hat oberste Priorität. 2. Eine polizeiliche Präsenz im gesamten Polizeibezirk muss 24/7 gewährleistet sein. 3. Der Eigensicherung der Polizeikräfte kommt eine besonders hohe Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Personals sowie der vorbezeichneten poli- zeifachlichen Anforderungen werden Rahmenbedingungen und Personalstärken einer gesamt- behördlichen und wachstandortbezogenen jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung unterzo- gen. Frage 1: Seit wann ist dem Bürgermeister bekannt, dass die Polizeiwache in Bornheim unter der Woche nicht mehr rund um die Uhr besetzt ist? Antwort 1: Nach hier vorliegenden Unterlagen ist die Wache Bornheim zumindest seit dem Jahr 2007 wäh- rend der Nachtstunden geschlossen. Im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr ist die Wache besetzt. Herrn Jörn Freynick - 2 - Ratsuchende werden nach 22:00 Uhr über eine Gegensprechanlage unmittelbar mit der Polizei- wache in Duisdorf verbunden, um dort ihr Unterstützungs-/ Hilfeersuchen vortragen zu können. Frage 2: Was sind die genauen Gründe? Antwort 2: s. „Allgemeine Hinweise“ Frage 3: Wie bewertet der Bürgermeister die Besetzung der Wache in diesem Zusammenhang auch mit Hinblick auf die Ordnungspartnerschaft? Antwort 3: Die Ordnungspartnerschaft hat sich seit vielen Jahren bewährt. Die Öffnungszeiten der Polizei- wache sind hiervon völlig unabhängig zu betrachten. Frage 4: Wann hat der Bürgermeister die Öffentlichkeit unterrichtet? Antwort 4: Hinsichtlich der Besetzung der Bornheimer Polizeiwache liegt kein berichtenswerter neuer Sach- stand vor, so dass eine Unterrichtung der Öffentlichkeit entbehrlich ist. Frage 5: In wieweit setzt der Bürgermeister sich für eine durchgehende Besetzung der Wache ein? Antwort 5: Hinsichtlich der Besetzung der Wache hat sich gegenüber den vergangenen Jahren aktuell keine Veränderung ergeben - siehe Beantwortung der Fragen 1 bis 4. Auf Initiative des Bürgermeisters findet jedoch im November ein Termin beim Polizeipräsidenten zu einem anderen Thema statt. An dem Gespräch wird auch MdL Kraus teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Durchgehende Besetzung der Bornheimer Polizeiwache“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.09.2024 beantworte ich nach Rücksprache mit dem persönlichen Referenten des Polizeipräsidenten wie folgt: Allgemeine Hinweise: Die Kreispolizeibehörde (KPB) Bonn ist verantwortlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den vier Stadtbezirken der Stadt Bonn sowie in insgesamt acht Kommunen des Rhein- Sieg Kreises. Die Verteilung des Personals auf die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW erfolgt jährlich auf Grundlage eines einheitlichen Berechnungsmodus durch das Innenministerium des Landes NRW. Die Personalzuweisungen berücksichtigen dabei insbesondere das behördenspezifische Krimina- litäts-, Verkehrsunfall- sowie das Einsatzaufkommen. Das auf dieser Grundlage der KPB Bonn zur Verfügung stehende Personal des Wachdienstes wird durch den Polizeipräsidenten - in Abstimmung mit seinem fachverantwortlichen Direktionslei- ter - unter folgenden Prämissen auf die einzelnen Wachstandorte verteilt: 1. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Funktionsfähigkeit der Polizei in ihrer Gesamtheit sowie wachstandortbezogen hat oberste Priorität. 2. Eine polizeiliche Präsenz im gesamten Polizeibezirk muss 24/7 gewährleistet sein. 3. Der Eigensicherung der Polizeikräfte kommt eine besonders hohe Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Personals sowie der vorbezeichneten poli- zeifachlichen Anforderungen werden Rahmenbedingungen und Personalstärken einer gesamt- behördlichen und wachstandortbezogenen jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung unterzo- gen. Frage 1: Seit wann ist dem Bürgermeister bekannt, dass die Polizeiwache in Bornheim unter der Woche nicht mehr rund um die Uhr besetzt ist? Antwort 1: Nach hier vorliegenden Unterlagen ist die Wache Bornheim zumindest seit dem Jahr 2007 wäh- rend der Nachtstunden geschlossen. Im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr ist die Wache besetzt. Herrn Jörn Freynick - 2 - Ratsuchende werden nach 22:00 Uhr über eine Gegensprechanlage unmittelbar mit der Polizei- wache in Duisdorf verbunden, um dort ihr Unterstützungs-/ Hilfeersuchen vortragen zu können. Frage 2: Was sind die genauen Gründe? Antwort 2: s. „Allgemeine Hinweise“ Frage 3: Wie bewertet der Bürgermeister die Besetzung der Wache in diesem Zusammenhang auch mit Hinblick auf die Ordnungspartnerschaft? Antwort 3: Die Ordnungspartnerschaft hat sich seit vielen Jahren bewährt. Die Öffnungszeiten der Polizei- wache sind hiervon völlig unabhängig zu betrachten. Frage 4: Wann hat der Bürgermeister die Öffentlichkeit unterrichtet? Antwort 4: Hinsichtlich der Besetzung der Bornheimer Polizeiwache liegt kein berichtenswerter neuer Sach- stand vor, so dass eine Unterrichtung der Öffentlichkeit entbehrlich ist. Frage 5: In wieweit setzt der Bürgermeister sich für eine durchgehende Besetzung der Wache ein? Antwort 5: Hinsichtlich der Besetzung der Wache hat sich gegenüber den vergangenen Jahren aktuell keine Veränderung ergeben - siehe Beantwortung der Fragen 1 bis 4. Auf Initiative des Bürgermeisters findet jedoch im November ein Termin beim Polizeipräsidenten zu einem anderen Thema statt. An dem Gespräch wird auch MdL Kraus teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Erftsraße in Hersel“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.09.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist in der neuen Flüchtlingsunterkunft Hersel, Erftstraße ein Sicherheitsdienst vorgesehen, wenn nicht, wie gedenkt die Verwaltung für die nötige Sicherheit der Menschen in den Containern zu sorgen? Antwort 1: Die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes ist in der Flüchtlingsunterkunft an der Erftstraße bis- lang nicht vorgesehen. Die Anlage an der Erftstraße wird an einem sozial eingebetteten Ort ent- stehen. Die soziale Betreuung der künftigen Bewohnenden wird durch den Sozialen Dienst der Stadt Bornheim sichergestellt. Die Erfahrung zeigt, dass die Etablierung von festen Ansprech- und Vertrauenspersonen wesentlichen Einfluss auf das frühe Erkennen von Konfliktherden und Problemlagen hat. Der Soziale Dienst legt in der Betreuung der Geflüchteten ein besonderes Augenmerk auf die Aktivierung der Selbstfürsorge und die Befähigung der Bewohnenden hin- sichtlich der Kontaktaufnahme zur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst in als bedrohlich emp- fundenen Situationen. Frage 2: Wird durch den Landesbetrieb an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße eine Bedarfsampel errichtet, um den Flüchtlingen ein gefahrloses Überqueren der stark befahrenen L 300 zu ermög- lichen, um die Geschäfte, Arztpraxen, aber auch die kirchlichen Angebote innerorts zu erreichen? Antwort 2: Die Verwaltung nimmt den Antrag der CDU-Fraktion von 18.06.2024 zum Anlass, die Angele- genheit hinsichtlich der Realisierungsmöglichkeiten, der entstehenden Kosten und einer eventu- ellen Kostenübernahme durch das Land zu prüfen. Eine zeitnahe Bearbeitung kann allerdings auf Grund der weiterhin bestehenden personellen Vakanzen bei der Verkehrsbehörde nicht in Aus- sicht gestellt werden. Die Verwaltung wird den Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss über die jeweiligen Prüfergebnisse und über ggfs. erforderliche Maßnahmen und Kosten unter- richten. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 3: Sofern dies nicht der Fall ist, könnte die Verwaltung mit dem Landesbetrieb sprechen, ob dort nicht eine provisorische Bedarfsampel errichtet werden könnte, wie z.B. schon seit Jahren an der L 118 in Höhe der Hubertusstraße? Antwort 3: Die Verwaltung wird in Abstimmung mit dem Landesbetrieb prüfen, ob die Errichtung einer provi- sorischen Bedarfsampel an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße möglich ist. Frage 4: Wann werden die Container für die Flüchtlinge final aufgestellt neben dem Sportplatz? Antwort 4: Eine Aufstellung der Anlage ist in der 13.-15.KW 2025 geplant. Dies setzt jedoch voraus, dass alle Schritte wie geplant erfolgen und ein Ausschuss zur Vergabe der Tiefbauleistungen erreicht werden kann. Außerdem sind die Tiefbauarbeiten und die Container-Aufstellung von den Witte- rungsverhältnissen abhängig. Bei Störungen des Bauablaufs muss mit Verzögerungen gerechnet werden. Frage 5: Wann wird der Auftrag für die Gestaltung der Außenanlagen der Containersiedlung, insbesonde- re das Kleinspielfeld erteilt und wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Antwort 5: Mit der Planung des Kleinspielfeldes konnte noch nicht begonnen werden. Zuerst müssen der genaue Standort und die Infrastrukturmaßnahmen für die Container-Anlage feststehen. Anschlie- ßend wird sich die Verwaltung der Planung des Kleinspielfelds annehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Erftsraße in Hersel“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.09.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist in der neuen Flüchtlingsunterkunft Hersel, Erftstraße ein Sicherheitsdienst vorgesehen, wenn nicht, wie gedenkt die Verwaltung für die nötige Sicherheit der Menschen in den Containern zu sorgen? Antwort 1: Die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes ist in der Flüchtlingsunterkunft an der Erftstraße bis- lang nicht vorgesehen. Die Anlage an der Erftstraße wird an einem sozial eingebetteten Ort ent- stehen. Die soziale Betreuung der künftigen Bewohnenden wird durch den Sozialen Dienst der Stadt Bornheim sichergestellt. Die Erfahrung zeigt, dass die Etablierung von festen Ansprech- und Vertrauenspersonen wesentlichen Einfluss auf das frühe Erkennen von Konfliktherden und Problemlagen hat. Der Soziale Dienst legt in der Betreuung der Geflüchteten ein besonderes Augenmerk auf die Aktivierung der Selbstfürsorge und die Befähigung der Bewohnenden hin- sichtlich der Kontaktaufnahme zur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst in als bedrohlich emp- fundenen Situationen. Frage 2: Wird durch den Landesbetrieb an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße eine Bedarfsampel errichtet, um den Flüchtlingen ein gefahrloses Überqueren der stark befahrenen L 300 zu ermög- lichen, um die Geschäfte, Arztpraxen, aber auch die kirchlichen Angebote innerorts zu erreichen? Antwort 2: Die Verwaltung nimmt den Antrag der CDU-Fraktion von 18.06.2024 zum Anlass, die Angele- genheit hinsichtlich der Realisierungsmöglichkeiten, der entstehenden Kosten und einer eventu- ellen Kostenübernahme durch das Land zu prüfen. Eine zeitnahe Bearbeitung kann allerdings auf Grund der weiterhin bestehenden personellen Vakanzen bei der Verkehrsbehörde nicht in Aus- sicht gestellt werden. Die Verwaltung wird den Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss über die jeweiligen Prüfergebnisse und über ggfs. erforderliche Maßnahmen und Kosten unter- richten. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 3: Sofern dies nicht der Fall ist, könnte die Verwaltung mit dem Landesbetrieb sprechen, ob dort nicht eine provisorische Bedarfsampel errichtet werden könnte, wie z.B. schon seit Jahren an der L 118 in Höhe der Hubertusstraße? Antwort 3: Die Verwaltung wird in Abstimmung mit dem Landesbetrieb prüfen, ob die Errichtung einer provi- sorischen Bedarfsampel an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße möglich ist. Frage 4: Wann werden die Container für die Flüchtlinge final aufgestellt neben dem Sportplatz? Antwort 4: Eine Aufstellung der Anlage ist in der 13.-15.KW 2025 geplant. Dies setzt jedoch voraus, dass alle Schritte wie geplant erfolgen und ein Ausschuss zur Vergabe der Tiefbauleistungen erreicht werden kann. Außerdem sind die Tiefbauarbeiten und die Container-Aufstellung von den Witte- rungsverhältnissen abhängig. Bei Störungen des Bauablaufs muss mit Verzögerungen gerechnet werden. Frage 5: Wann wird der Auftrag für die Gestaltung der Außenanlagen der Containersiedlung, insbesonde- re das Kleinspielfeld erteilt und wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Antwort 5: Mit der Planung des Kleinspielfeldes konnte noch nicht begonnen werden. Zuerst müssen der genaue Standort und die Infrastrukturmaßnahmen für die Container-Anlage feststehen. Anschlie- ßend wird sich die Verwaltung der Planung des Kleinspielfelds annehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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