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Freizeit & Tourismus Bornheim erleben Bornheimer Spargel Spargel aus Bornheim ist: gut, gesund, delikat, einzigartig, einfach lecker Seit Anfang März 2014 ist der Bornheimer Spargel im EU-Register für regionale Spezialitäten eingetragen und gilt als geschützte geografische Angabe. Damit ist es amtlich, dass der Bornheimer Spargel etwas ganz Besonderes ist. Nur Spargel, der entsprechend der bei der EU eingetragenen Beschreibung in der Bornheimer Region linksrheinisch zwischen Wesseling und Bonn angebaut wurde, darf künftig als Bornheimer Spargel verkauft werden. Damit steht der Bornheimer Spargel auf einer Schutzstufe mit Produkten wie dem Parmesankäse, Parmaschinken oder Champagner. Die Besonderheiten des Bornheimer Spargels liegen laut der Schutzgemeinschaft Bornheimer Spargel im typischen, kräftigen und würzigen Geschmack. Bereits die Römer brachten den Spargel und das Wissen um seinen Anbau mit an den Rhein, wenngleich zur damaligen Zeit Spargel noch als "Luxusgut" galt und allein der herrschaftlichen Küche vorbehalten blieb. Eine nennenswerte Verbreitung des Edelgemüses im Bornheimer Raum ging einher mit der allgemeinen Ausdehnung des Gemüseanbaus zu Anfang des 20. Jahrhunderts. Bornheimer Spargel genießt europaweites Patent Bornheimer Spargel genießt europaweites Patent Seit Anfang März 2014 genießt der berühmte Bornheimer Spargel europaweiten Patentschutz. Im EU-Register für regionale Spezialitäten eingetragen, gilt er seither als geschützte geografische Angabe und steht damit auf einer Stufe mit Parmesankäse, Parmaschinken oder Champagner. Um den kontrollierten Anbau und die Echtheit sicherzustellen, verlangt das Landesamt für Natur und Umweltschutz ein Kontrollsystem. In enger Zusammenarbeit haben die Stadt Bornheim, der Verein der Bornheimer Spargelanbauer und das Landesamt für Natur und Umweltschutz ein solches individuelles Kontrollsystem entwickelt. Nach erfolgreicher Prüfung wurden der Verein der Spargelanbauer und die Erzeugerbetriebe durch die Gesellschaft für Qualitätssicherung in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft mbH (QAL) zertifiziert. Mit der Urkunde bestätigt die unabhängige und neutrale Zertifizierungsstelle dem Verein der Bornheimer Spargelanbauer offiziell, dass der "Bornheimer Spargel" und die Erzeugerbetriebe den Vorgaben entsprechen. Durch das Zertifikat, das zunächst zwei Jahre lang gültig ist, erhält der Verbraucher eine noch größere Sicherheit bei Herkunft und Qualität des Bornheimer Spargels. Kurz: Nur da, wo Bornheimer Spargel drauf steht, ist auch Bornheimer Spargel drin. Von den Römern an den Rhein Von den Römern an den Rhein Es wird berichtet, dass Grabfresken von gebündeltem Spargel schon in den Grabkammern der Pharaonen in Ägypten (ca. 5000 v.Chr.) gefunden wurden. In Griechenland wird der wilde, grüne Spargel erstmals heilkundlich von Hippokrates (ca. 460-370 v. Chr.) erwähnt. Geschätzt wurde er vor allem wegen seiner harntreibenden Wirkung. Die erste nachweisliche Kultivierung und den ersten gartenbaulichen Anbau von Spargel finden wir bei den Römern. An der wohlschmeckenden Pflanze erfreute sich damals vor allem der wohlhabende römische Adel. Es ist anzunehmen, dass die Römer den Spargel nicht nur nach Deutschland im allgemeinen, sondern vor allem auch in das klimatisch geschützte südwestliche Gebiet der Köln-Bonner Bucht, dem heutigen Bornheim/Rheinland brachten. An diesem schon vorgeschichtlichen Siedlungsplatz wurden Hügelgräber und Steinwerkzeug gefunden. Die Anwesenheit der Römer ist auch durch Bauwerke belegt (Römerkanal von der Eifel nach Köln, römische Güter) . Schon damals diente Bornheim als Obst- und Gemüsegarten für die römischen Kolonien Colonia bonnensis (Bonn) und Colonia aggrippina (Köln). Hohe Jahresmitteltemperaturen und geringe aber ausreichende Niederschläge lassen die Vegetationsperiode hier deutlich früher beginnen und später enden, als in den benachbarten Regionen. Entscheidend für die Einzigartigkeit der hiesigen Region und damit des "Bornheimer Spargels" ist neben den klimatischen Rahmenbedingungen die Lage auf der Nieder- und Mittelterrasse des urzeitlichen Rheines. Nur hier finden sich im Bereich der Altrheinarme die sandigen Lössböden, die der Spargel für sein Wachstum benötigt und die dem Spargel aus Bornheim seinen unvergleichlichen Geschmack verleihen. "Bornheimer Spargel" kann auf eine langjährige Tradition zurückblicken. Lange Zeit blieb Spargel nur Adeligen und gutbetuchten Bürgern, aufgrund seines relativ hohen Preises, vorbehalten. Dies hat sich, obschon der Spargel immer noch sehr arbeitsintensiv angebaut bzw. vor allem geerntet wird, zum Glück in unseren Tagen geändert. Spargel aus Bornheim wird heutzutage in größeren Mengen und zu erschwinglichen Preisen meist direkt vermarktet. "Bornheimer Spargel" ist eine Spezialität und wird in Bornheim / Rheinland auf fruchtbaren Lössböden angebaut. Die Mitgliedsbetriebe des Vereins "Bornheimer Spargelanbauer e.V." bieten Ihnen diese Frühlings-Delikatesse zum Kauf direkt ab Hof an. Spargelkönigin Erfahren Sie hier mehr über die amtierende Spargelkönigin Sabrina Guimarães und ihr Lieblingsspargelrezept. Jetzt informieren Bornheimer Frühlings- und Spargelwochen In Bornheim ist man stolz auf den patentierten Bornheimer Spargel, der auf einer Schutzstufe mit Parmaschinken und Champagner steht. Ein besonderes Event sind daher die Bornheimer Frühlings- und Spargelwochen. Mehr erfahren Frühlingserwachen im Vorgebirge Mitten durch den Frühling radeln und regionale Spezialitäten direkt beim Erzeuger genießen – dazu ruft das "Frühlingserwachen im Vorgebirge" auf. Mehr erfahren Weiterführende Links spargelausbornheim.de

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Impressum Anbieterkennzeichnung nach § 5 Telemediengesetz Stadt Bornheim Der Bürgermeister Rathausstraße 2 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0 Telefax: 02222 945-126 E-Mail: info(at)stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 815359772 Die Stadt Bornheim ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Bürgermeister Christian Mandt. Verantwortliche Redaktion Webseite Pressestelle der Stadt Bornheim Christoph Lüttgen, Susanne Römer-Winkler und Rainer Schumann Rathausstraße 2 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-217, -235 und -266 Telefax: 02222 945-126 E-Mail an die Online-Redaktion Online-Familienwegweiser Netzwerkkoordinatorin der Stadt Bornheim Amt 4 – Kinder, Jugend und Familien Abteilung 4.2 – Kinder- und Jugendhilfe Brunnenallee 31 53332 Bornheim Telefon: 02222 9437-5458 Telefax: 02222 9437-5454 E-Mail an die Netzwerkkoordinatorin UX Konzeption, Design und TYPO3 CMS: Rechtliche Hinweise Webseite der Stadt Bornheim Webseite der Stadt Bornheim Der Inhalt der Webseite der Stadt Bornheim ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen und sonstige Verwendung oder Verwertungen von Informationen oder Daten, insbesondere von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedürfen – soweit nicht anders vermerkt – der vorherigen Zustimmung der Stadt Bornheim. 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Rathaus & Service Stadtverwaltung Verwaltungsvorstand Mit der Reform der Kommunalverfassung 1994 wurde der Verwaltungsvorstand eingeführt. Kraft Gesetzes gehören dem Verwaltungsvorstand der Bürgermeister und die Beigeordneten an; weitere Mitarbeiter können hinzu berufen werden. Den Vorsitz im Verwaltungsvorstand führt der Bürgermeister, der auch bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet. Die Sitzungen des Verwaltungsvorstandes der Stadt Bornheim finden in aller Regel einmal wöchentlich statt. Der Verwaltungsvorstand soll die Einheitlichkeit der Verwaltung sicher stellen und entscheidet in wichtigen Angelegenheiten der Verwaltung. Dem Verwaltungsvorstand der Stadt Bornheim gehören an: Bürgermeister Christian Mandt - Vorsitz - Bürgermeister Christian Mandt leitet neben seinen Aufgaben als Repräsentant der Stadt Bornheim und als Leiter der Verwaltung insgesamt in seinem Dezernat I direkt die Ämter: Amt 1 – Rechts- und Vergabeamt, Ratsbüro Amt 8 – Rechnungsprüfungsamt Amt 11 – Personal- und Organisationsamt Amt 12 – Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Gleichstellungsbeauftragte Ehrenamtskoordinatorin Behindertenbeauftragte Mandt, Christian Bürgermeister, Beigeordnete & Dezernenten Bürgermeister / Dezernat I Adresse Rathausstraße 2 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 02222 945-100 Telefax: 02222 945-400 E-Mail Beigeordneter Robert Lehmann Robert Lehmann leitet als Beigeordneter das Dezernat II mit den Ämtern: Amt 6 – Bauamt und Gebäudewirtschaft Amt 7 – Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt Amt 9 – Tiefbau- und Straßenverkehrsamt Lehmann, Robert Bürgermeister, Beigeordnete & Dezernenten Technischer Beigeordneter / Dezernat II Adresse Rathausstraße 2 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 02222 945-300 Telefax: 02222 945-126 E-Mail Beigeordnete Alice von Bülow Alice von Bülow leitet als Beigeordnete das Dezernat III mit den Ämtern: Amt 4 – Amt für Kinder, Jugend und Familien Amt 5 – Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion Amt 10 – Amt für Weiterbildung Amt 13 – Schul- und Sportamt von Bülow, Alice Bürgermeister, Beigeordnete & Dezernenten Beigeordnete / Dezernat III Adresse Rathausstraße 2 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 02222 945-203 Telefax: 02222 945-400 E-Mail Erster Beigeordneter und Kämmerer Ralf Cugaly Ralf Cugaly leitet als erster Beigeordneter das Dezernat IV mit den Ämtern: Amt 2 – Amt für Finanzen Amt 3 – Bürger- und Ordnungsamt Stabsstelle Controlling Als Kämmerer ist Ralf Cugaly zudem für die Finanzen der Stadt Bornheim zuständig. Cugaly, Ralf Bürgermeister, Beigeordnete & Dezernenten 1. Beigeordneter / Dezernent / Dezernat IV / Kämmerer Adresse Rathausstraße 2 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 02222 945-102 Telefax: 02222 945-200 E-Mail Persönlicher Referent des Bürgermeisters Sebastian Römer Wirtschaftsförderer Sebastian Römer ist persönlicher Referent des Bürgermeisters. Römer, Sebastian Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturförderung, Partnerschaften, Stadtarchiv Abteilungsleiter, Wirtschaftsförderer Adresse Rathausstraße 2 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 02222 945-339 Telefax: 02222 945-7339 E-Mail

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Rathaus & Service Finanzen & Haushalt Eröffnungsbilanz Eröffnungsbilanz Haushalt Haushalt 2025/2026 Haushaltsrede Bürgermeister Christoph Becker Haushaltsrede Kämmerer Ralf Cugaly Haushalt 2023/2024 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2021/2022 Haushaltsrede Bürgermeister Haushaltsrede Kämmerer Haushalt 2019/2020 Nachtragshaushalt 2019/2020 Haushalt 2019/2020 Haushaltskonsolidierung ab 2025 Archivierte Haushaltspläne Haushalt 2017/2018 Haushalt 2015/2016 Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2020 Haushaltssicherungskonzept Jahresabschluss 2019 Archivierte Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2018 Jahresabschluss 2017 Jahresabschluss 2016 Jahresabschluss 2015 Jahresabschluss 2014 Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2010 Jahresabschluss 2009 Jahresabschluss 2008 Jahresabschluss 2007 Beteiligungen / Gesamtabschlüsse Beteiligungsbericht 2024 Beteiligungsbericht 2023 Beteiligungsbericht 2022 Beteiligungsbericht 2021 Beteiligungsbericht 2020 Beteiligungsbericht 2019 Gesamtabschluss 2018 Gesamtabschluss 2017 Gesamtabschluss 2016 Gesamtabschluss 2015 Gesamtabschluss 2014 Gesamtabschluss 2013 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2011 Gesamtabschluss 2010 Beteiligungsbericht 2009 Beteiligungsbericht 2008 Beteiligungsbericht 2007 Fördermittel Eröffnungsbilanz Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 Die Stadt Bornheim hat ihr Rechnungswesen zum 01.01.2007 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Damit einher ging die Verpflichtung zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz (der ersten städtischen Bilanz) zu diesem Stichtag. Im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz wurde erstmalig das gesamte städtische Vermögen erfasst und bewertet und den Schulden systematisch gegenübergestellt. Die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2007 können Sie als PDF-Datei herunterladen: Eröffnungsbilanz

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18. Januar 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Haupt- und Finanzausschuss Mittwoch, 18.01.2017, 9 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 19.01.2017, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 25.01.2017, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 26.01.2017, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Mittwoch, 08.02.2017, 18 Uhr Einwohnerversammlung zum Bebauungsplan He 35 in Hersel Donnerstag, 09.02.2017, 18.30 Uhr, Herseler Werth-Schule, Rheinstraße 166, Bornheim-Hersel Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstal- tungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angege- ben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstra- ße 2, 53332 Bornheim, statt. Wei- tere Informationen im Internet un- ter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Der nächste Termin zur Energieberatung im Rathaus wird rechtzeitig bekannt gegegeben. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: manuela.domschat@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans He 35 in der Ortschaft Hersel / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Einwohnerversammlung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sit- zung am 10.09.2015 gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 13 a Bauge- setzbuch (BauGB) die Aufstellung des Be- bauungsplans He 35 in der Ortschaft Her- sel beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchfüh- rung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. In seiner Sitzung am 25.10.2016 hat der Rat beschlossen, das Plangebiet um den restli- chen Teilbereich des Flurstücks Gemarkung Hersel Flur 8 Nr 550 zu erweitern und um den Teilbereich entlang der Vorgebirgsstraße des Flurstücks Gemarkung Hersel Flur 8 Nr. 510 zu verkleinern und die frühzeitige Be- teiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Das Plangebiet liegt zwischen Mertensgas- se, Rheinstraße, Vorgebirgsstraße und Gar- tenstraße. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffent- lichkeit an der Aufstellung des Bebauungs- plans erfolgt in der Zeit vom 26.01.2017 bis zum 22.02.2017 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwi- schen Zimmer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchs- zeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dar- gelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Zu- sätzlich wird die Planung in einer Einwohner- versammlung erläutert, die am Donnerstag, 09.02.2017, um 18.30 Uhr in der Herseler Werth-Schule, Rheinstraße 166, 53332 Born- heim, stattfindet. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.born- heim.de eingesehen werden. Auf die beilie- gende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 09.01.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Eintragungsberechtigtenverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen für das Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G 9 jetzt!“ Die Landesregierung hat mit Bekanntmachung vom 05.01.2017 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen das Volksbegehren „Abi- tur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G 9 jetzt!“ zugelassen. 1. Das Volksbegehren ist auf folgenden Gegen- stand der politischen Willensbildung gerich- tet: Der Landtag möge sich mit dem Volks- begehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymna- sien: Mehr Zeit für gute Bildung, G 9 jetzt!“ mit dem Ziel, dass an Gymnasien in NRW das Abitur wieder nach einer Regelschulzeit von 13 Jahren – ohne Pflicht zum Nachmittagsun- terricht – abgelegt wird, befassen. Dieses Ziel soll durch eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes NRW erreicht werden. 2. Das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Ein- tragungsberechtigten) für das Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G 9 jetzt!“ der Stadt Bornheim wird in der Frist von Dienstag, den 24.01.2017, bis Freitag, den 27.01.2017, wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten dienstags – mittwochs 07:30 Uhr – 16:00 Uhr donnerstags 07:30 Uhr – 18:00 Uhr freitags 07:30 Uhr – 12:30 Uhr im Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstra- ße 2, Zimmer 257, für Eintragungsberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Eintragungsberechtigte kann die Rich- tigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Per- son im Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) aufgenommenen Daten überprüfen. Sofern Eintragungsbe- rechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeich- nis (Verzeichnis der Eintragungsberechtig- ten) aufgenommenen Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeich- nis (Verzeichnis der Eintragungsberechtig- ten) ergeben kann. Das Recht auf Überprü- fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Eintragungsberechtigten für die im Meldere- gister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes vorhanden ist. Das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Ein- tragungsberechtigten) wird im automatisier- ten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Zur Eintragung der Unterstützung des Volks- begehrens wird nur zugelassen, wer a) in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) seiner Gemeinde eingetragen ist oder b) einen Eintragungsschein hat und eintragungsberechtigt ist. Eintragungsberechtigt ist, wer am Tag der Ein- tragung zum Landtag des Landes Nordrhein- Westfalen wahlberechtigt ist oder bis zum letz- ten Tage der Eintragungsfrist (07.06.2017) wahlberechtigt wird, in das Wählerverzeich- nis (Verzeichnis der Eintragungsberechtig- ten) eingetragen ist und sein Stimmrecht nicht verloren hat. Vor der Eintragung prüft die Ge- meinde die Eintragungsberechtigung. 3. Wer das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Frist von Dienstag, den 24.01.2017, bis Freitag, den 27.01.2017, bis 12:30 Uhr beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, Raum 257, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. 4. Die Eintragungsberechtigten erhalten keine individuelle Benachrichtigung über die Auf- nahme in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) und ihr Eintra- gungsrecht. Wer bei der Einsicht feststellt, dass er nicht in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) aufgenommen wurde, aber glaubt, eintragungsberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerver- zeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberech- tigten) beim Bürgermeister der Stadt Born- heim, Rathausstraße 2, Raum 257, einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Eintragungsrecht nicht ausüben kann. 5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer 5.1 in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) eingetragen und eintragungsberechtigt ist; 5.2 nicht in das Wählerverzeichnis (Verzeich- nis der Eintragungsberechtigten) eingetragen, aber eintragungsberechtigt ist und a) nachweist, dass er ohne eigenes Verschul- den die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wäh- lerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungs- berechtigten) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintra- gungsberechtigten) versäumt hat, b) dessen Eintragungsrecht erst nach Ablauf der Antragsfrist oder der Einspruchsfrist ent- standen ist, c) dessen Eintragungsrecht im Einspruchsver- fahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) zur Kenntnis des Bürgermeisters der Stadt Born- heim gelangt ist. 6. Der Eintragungsschein kann bis zum Ende der vorletzten Woche der Eintragungsfrist (31.05.2017) im Rathaus, Rathausstraße 2, Zimmer 257, schriftlich (auch per Telefax 02222/945-172 oder per E-Mail wahlbuero@ stadt-bornheim.de) mit Angabe der persönli- chen Daten (Name, Vorname, Adresse, Geb.- Datum) oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wer den Antrag für ei- nen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Eintragungs- berechtigte können sich bei der Antragstel- lung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Der Eintragungsschein wird übersandt oder amtlich überbracht. Versichert eine stimmbe- rechtigte Person glaubhaft, dass ihr der be- antragte Eintragungsschein nicht zugegan- gen ist, kann ihr bis zum Ende der vorletzten Woche der Eintragungsfrist ein neuer Eintra- gungsschein erteilt werden. 8. Der Eintragungsschein kann auch durch die eintragungsberechtigte Person persönlich ab- geholt werden. An andere Personen kann der Eintragungsschein nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtig- te Person nicht mehr als vier Eintragungsbe- rechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die be- vollmächtigte Person auszuweisen. Bornheim, den 16.01.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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16. August 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus Bornheim, Raum 901, am 17. August 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Haupt- und Finanzausschuss Dienstag, 05.09.2017, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 07.09.2017, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Dienstag, 12.09.2017, 18 Uhr Umweltausschuss Mittwoch, 13.09.2017, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 14.09.2017, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Tarif-Nr. Gebührenart Gebühr EUR 1 1.9 1.10 1.10.1 1.12 1.12.1 1.13 1.14 Erwachsene Aufpreis Saunanutzung Vormittag (bis 4 Stunden, nur zusam- men mit Tarif 1.6 Tageskarte Schwim- men buchbar) Montag bis Freitag, letzter Einlass 13.30 Uhr Zeittarif (bis 4 Stunden, nur zusammen mit Tarif 1.6 Tageskarte Schwimmen buchbar) Zuschlag Samstag, Sonntag und Feier- tage Tageskarte (nur zusammen mit Tarif 1.6 Tageskarte Schwimmen buchbar) Zuschlag Samstag, Sonntag und Feier- tage Saunazuschlag Monatskarte (Gültig 30 Tage ab Ausstellung, gilt nur bei gleichzeitigem Kauf der entspre- chenden Monatskarte Schwimmen) Saunazuschlag Jahreskarte (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung, gilt nur bei gleich- zeitigem Kauf der entsprechenden Jahreskarte Schwimmen) 5,60 10,00 1,00 12,30 2,00 22,00 217,00 2 2.9 2.10 2.10.1 2.12 2.12.1 2.13 2.14 Jugendliche - Kinder ab 3 Jahre - Jugendliche bis 18 Jahre - Vollzeitschüler/innen über 18 Jahren und Studenten/Studentinnen bis 26 Jahre mit entsprechenden Ausweisen - Schwerbehinderte, Schwerbeschädig- te und Schwerkriegsbeschädigte jeweils ab Grad der Behinderung 70 mit entsprechendem Ausweis - Sonstige Personen mit besonderem Berechtigungsausweis der Stadt Bornheim Aufpreis Saunanutzung Vormittag (bis 4 Stunden, nur zusam- men mit Tarif 2.6 Tageskarte Schwim- men buchbar) Montag bis Freitag, letzter Einlass 13.30 Uhr Zeittarif (bis 4 Stunden, nur zusammen mit Tarif 2.6 Tageskarte Schwimmen buchbar) Zuschlag Samstag, Sonntag und Feiertage Tageskarte (nur zusammen mit Tarif 2.6 Tageskarte Schwimmen buchbar) Zuschlag Samstag, Sonntag und Feiertage Saunazuschlag Monatskarte (Gültig 30 Tage ab Ausstellung, gilt nur bei gleich- zeitigem Kauf der entsprechenden Monatskarte Schwimmen) Saunazuschlag Jahreskarte (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung, gilt nur bei gleich- zeitigem Kauf der entsprechenden Jahreskarte Schwimmen) 4,50 8,90 1,00 11,20 2,00 20,00 190,00 Tarif-Nr. Gebührenart Gebühr EUR 3 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 Familien- und Gruppenkarten (bei gleichen Einzeltarifen) - Familienkarte ab 4 Personen (mind. 1 Kind) - Gruppenkarte ab 6 Personen Erwachsene Aufpreis Saunanutzung Vormittag (bis 4 Stunden, nur zusam- men mit Tarif 3.3 Tageskarte Schwim- men buchbar) Montag bis Freitag, letzter Einlass 13.30 Uhr Jugendliche Aufpreis Saunanutzung Vormittag (bis 4 Stunden, nur zusam- men mit Tarif 3.4 Tageskarte Schwim- men buchbar) Montag bis Freitag, letzter Einlass 13.30 Uhr Erwachsene Aufpreis Saunanutzung Zeittarif (bis 4 Stunden, nur zusammen mit Tarif 3.3 Tageskarte Schwimmen buchbar) Jugendliche Aufpreis Saunanutzung Zeittarif (bis 4 Stunden, nur zusammen mit Tarif 3.4 Tageskarte Schwimmen buchbar) Erwachsene Aufpreis Saunanutzung Tageskarte (nur zusammen mit Tarif 3.3 Tageskarte Schwimmen buchbar) Jugendliche Aufpreis Saunanutzung Tageskarte (nur zusammen mit Tarif 3.4 Tageskarte Schwimmen buchbar) 4,80 3,80 8,50 7,60 10,50 9,50 Artikel II In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt am 16.09.2017 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 11. Satzung vom 11.07.2017 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Ge- bühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Born- heim vom 05.03.1999 machen wir hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Be- kanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sons- tige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschrie- benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flä- chennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden, 3. der Bürgermeister hat den Verwaltungsratsbeschluss vorher be- anstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem StadtBe- trieb Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 11.07.2017 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister gez. Ulrich Rehbann, Vorstand SBB Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der 11. Satzung vom 11.07.2017 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe f i.V.m. §114 a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Born- heim“ vom 02.10.2007 in der geltenden Fassung und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfa- len (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW S. 1150), hat der Verwaltungsrat des StadtBetrieb Bornheim in seiner Sitzung am 28.06.2017 folgende 11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er- hebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 beschlossen: Artikel I Die aufgeführten Tarife im Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim werden wie folgt festgesetzt:

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.11.2021 betr. Querungshilfe L300 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 22.11.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ereignet sich seit der Fertigstellung der Baugebiete an der Havelstraße Unfälle auf / an der L300 die im Zusammenhang mit Personen stehen, die versucht haben, die L300 zwischen Mertensgasse und Kleinstraße / Klosterrather Weg zu überqueren? Antwort 1: Nach aktuellen Kenntnisstand des Polizeipräsidiums Bonn haben sich an besagter Querungshilfe keine Unfälle mit Personenbeteiligung ereignet. Frage 2: Ist der Stadt bekannt, dass einige Anwohner der Havelstraße, Mertensgasse und des Klosterrather Wegs die aktuelle Situation zur Querung der L300, insbesondere für Schulkinder, als unzureichend und gefährlich einschätzen? Antwort 2: Diese Erkenntnis hat die Verwaltung, da sie aufgrund der Anregung nach § 24 GO vom 19.12.2021 (Vorlage-Nr. 758/2021-9) und der daraus resultierenden Beschlusslage in den Ratsgremien mit der Überprüfung der maßgeblichen Verkehrsverhältnisse im Rahmen eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens beauftragt ist. Frage 3: Unter welchen Auflagen bestünde die Möglichkeit der Errichtung einer Fußgänger- Bedarfsampel über die L300 im Bereich zwischen Mertensgasse und Klosterrather Weg?? Antwort 3: Diese Frage wird die Verwaltung im Rahmen des bei Frage 2 genannten straßenver- kehrsrechtlichen Anhörverfahrens ebenfalls prüfen. Frage 4: Bestünde die Möglichkeit, dass im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Bauge- biets He 09 eine vollständige Ampelanlage an der Einmündung Mertensgasse auf der L300 er- richtet wird und die entsprechenden Kosten hierfür auf das Baugebiet umgelegt werden Könn- ten? Antwort 4: Nein, das Baugebiet befindet sich im unmittelbaren Umfeld vom Bahnhof. Dieser bietet eine vollständige Lichtsignalanlage und somit besteht aus straßenverkehrsrechtli- cher Sicht kein Handlungsbedarf. Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Frage 5: Besteht die Möglichkeit der Herrichtung eines Zebrastreifens inklusive Hinweisschilder an der Verkehrsinsel der L300 Höhe Havelstraße? Antwort 5: Nein, gemäß den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sind Fußgän- gerüberwege nur auf Straßen, die sich innerhalb der geschlossener Ortschaft befinden, anord- nungsfähig. Das Teilstück der Elbestraße (L300) zwischen Moselstraße und Stadtgrenze Bonn verläuft jedoch außerörtlich, da sich in diesem Streckenabschnitt keine zumindest einseitig ge- schlossene Bebauung befindet, die direkt von der L 300 erschlossen wird. Das bedeutet, dass für diesen Bereich auch die Tatbestandsvoraussetzungen für die Aufnahme in die geschlossene Ortschaft nicht vorliegen. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.11.2021 betr. Querungshilfe L300 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 22.11.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ereignet sich seit der Fertigstellung der Baugebiete an der Havelstraße Unfälle auf / an der L300 die im Zusammenhang mit Personen stehen, die versucht haben, die L300 zwischen Mertensgasse und Kleinstraße / Klosterrather Weg zu überqueren? Antwort 1: Nach aktuellen Kenntnisstand des Polizeipräsidiums Bonn haben sich an besagter Querungshilfe keine Unfälle mit Personenbeteiligung ereignet. Frage 2: Ist der Stadt bekannt, dass einige Anwohner der Havelstraße, Mertensgasse und des Klosterrather Wegs die aktuelle Situation zur Querung der L300, insbesondere für Schulkinder, als unzureichend und gefährlich einschätzen? Antwort 2: Diese Erkenntnis hat die Verwaltung, da sie aufgrund der Anregung nach § 24 GO vom 19.12.2021 (Vorlage-Nr. 758/2021-9) und der daraus resultierenden Beschlusslage in den Ratsgremien mit der Überprüfung der maßgeblichen Verkehrsverhältnisse im Rahmen eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens beauftragt ist. Frage 3: Unter welchen Auflagen bestünde die Möglichkeit der Errichtung einer Fußgänger- Bedarfsampel über die L300 im Bereich zwischen Mertensgasse und Klosterrather Weg?? Antwort 3: Diese Frage wird die Verwaltung im Rahmen des bei Frage 2 genannten straßenver- kehrsrechtlichen Anhörverfahrens ebenfalls prüfen. Frage 4: Bestünde die Möglichkeit, dass im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Bauge- biets He 09 eine vollständige Ampelanlage an der Einmündung Mertensgasse auf der L300 er- richtet wird und die entsprechenden Kosten hierfür auf das Baugebiet umgelegt werden Könn- ten? Antwort 4: Nein, das Baugebiet befindet sich im unmittelbaren Umfeld vom Bahnhof. Dieser bietet eine vollständige Lichtsignalanlage und somit besteht aus straßenverkehrsrechtli- cher Sicht kein Handlungsbedarf. Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Frage 5: Besteht die Möglichkeit der Herrichtung eines Zebrastreifens inklusive Hinweisschilder an der Verkehrsinsel der L300 Höhe Havelstraße? Antwort 5: Nein, gemäß den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sind Fußgän- gerüberwege nur auf Straßen, die sich innerhalb der geschlossener Ortschaft befinden, anord- nungsfähig. Das Teilstück der Elbestraße (L300) zwischen Moselstraße und Stadtgrenze Bonn verläuft jedoch außerörtlich, da sich in diesem Streckenabschnitt keine zumindest einseitig ge- schlossene Bebauung befindet, die direkt von der L 300 erschlossen wird. Das bedeutet, dass für diesen Bereich auch die Tatbestandsvoraussetzungen für die Aufnahme in die geschlossene Ortschaft nicht vorliegen. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. rücksichtsvolle Nutzung des Leinpfades von Radfahrern und Fußgängern Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Entlang des Leinpfades wurden Hinweisschilder aufgestellt, die auf die gemeinsame und rück- sichtsvolle Nutzung von Radfahrern und Fußgängern des Wegs hinweisen. Haben sich im Ge- gensatz zu den vergangenen drei Jahren die Konflikte dadurch messbar reduziert? Antwort 1: Der Verwaltung sind seit der Aufstellung der Hinweisschilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ im Jahre 2019 bisher keine Konflikte bekannt geworden. Frage 2: Sind der Stadtverwaltung Beschwerden von Fußgängern oder Radfahrern auf dem Leinpfad in den letzten drei Jahren bekannt? Falls Ja, wie viele und welche Gründe werden aufgeführt? Antwort 2: Nein, siehe Antwort 1. Frage 3: Sind der Stadtverwaltung Unfälle von Radfahrern oder Fußgängern auf dem Leinpfad in den letz- ten drei Jahren bekannt? Antwort 3: Nein, siehe Antwort 1. Frage 4: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, damit Fußgänger und Radfahrer den Weg in gegenseiti- ger Rücksichtnahme nutzen? Wie ist der aktuelle Stand im Verfahren zum Neubau der OGS in Sechtem und wann wird aus heutiger Sicht mit dem Bau begonnen? Antwort 4: Nach § 1 der Straßenverkehrsordnung NRW hat sich jeder Teilnehmer am Straßenverkehr so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unver- meidbar, belästigt oder behindert wird. Für die Überprüfung des fließenden Verkehrs ist im Übrigen Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - die Polizei zuständig. Die Verwaltung wird im Rahmen der Ordnungspartnerschaft das Thema Lein- pfad ansprechen. Als positiv und praxistauglich hat sich die laufende Zusammenarbeit mit den zuständigen drei Orts- vorstehern, auf deren Anregung auch seinerzeit die Schilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ aufge- stellt wurden, erwiesen. So können mögliche Konfliktpunkte frühzeitig erkannt und Lösungsansätze gefunden werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. rücksichtsvolle Nutzung des Leinpfades von Radfahrern und Fußgängern Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Entlang des Leinpfades wurden Hinweisschilder aufgestellt, die auf die gemeinsame und rück- sichtsvolle Nutzung von Radfahrern und Fußgängern des Wegs hinweisen. Haben sich im Ge- gensatz zu den vergangenen drei Jahren die Konflikte dadurch messbar reduziert? Antwort 1: Der Verwaltung sind seit der Aufstellung der Hinweisschilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ im Jahre 2019 bisher keine Konflikte bekannt geworden. Frage 2: Sind der Stadtverwaltung Beschwerden von Fußgängern oder Radfahrern auf dem Leinpfad in den letzten drei Jahren bekannt? Falls Ja, wie viele und welche Gründe werden aufgeführt? Antwort 2: Nein, siehe Antwort 1. Frage 3: Sind der Stadtverwaltung Unfälle von Radfahrern oder Fußgängern auf dem Leinpfad in den letz- ten drei Jahren bekannt? Antwort 3: Nein, siehe Antwort 1. Frage 4: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, damit Fußgänger und Radfahrer den Weg in gegenseiti- ger Rücksichtnahme nutzen? Wie ist der aktuelle Stand im Verfahren zum Neubau der OGS in Sechtem und wann wird aus heutiger Sicht mit dem Bau begonnen? Antwort 4: Nach § 1 der Straßenverkehrsordnung NRW hat sich jeder Teilnehmer am Straßenverkehr so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unver- meidbar, belästigt oder behindert wird. Für die Überprüfung des fließenden Verkehrs ist im Übrigen Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - die Polizei zuständig. Die Verwaltung wird im Rahmen der Ordnungspartnerschaft das Thema Lein- pfad ansprechen. Als positiv und praxistauglich hat sich die laufende Zusammenarbeit mit den zuständigen drei Orts- vorstehern, auf deren Anregung auch seinerzeit die Schilder „Gemeinsam mit Rücksicht“ aufge- stellt wurden, erwiesen. So können mögliche Konfliktpunkte frühzeitig erkannt und Lösungsansätze gefunden werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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