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Bornheim – Stadt mit Weitblick! Herzlich willkommen in Bornheim, der Stadt zwischen Vorgebirge und Rhein. Mit dem „Panoramaweg Heimatblick“ haben Sie schon ein Stück vom Vorgebirge kennen gelernt, die Stadt und ihr Umland haben aber noch mehr zu bieten. In den vierzehn Ortschaften wohnen rund 50.000 Einwohner. Die Lage zwischen Bonn und Köln und die guten Verkehrsanbindungen sowie das schö- ne Umfeld machen die Stadt zu einem beliebten Wohnstandort. Das milde Klima des Vorgebirges ermöglicht einen intensiven Obst-, Blumen- und Gemüseanbau. Mitte April leuchten an vielen Stellen die Baumblüten und kurz danach wird der bekannte Bornheimer Spargel gestochen. Sie können Obst und Gemüse „ernte- frisch“ direkt vom Erzeuger kaufen oder die spezi- ellen Gerichte der Bornheimer Gastronomie auspro- bieren. Bornheim bietet eine Vielzahl von attraktiven Freizeitmöglichkeiten, angefangen vom gemütlichen Spaziergang über Wandern, Fahrrad fahren und Reiten bis zum Golf spielen. Besuchen Sie unsere Internetseite für mehr Informationen! Kontakt Stadtverwaltung Bornheim, Rathaus, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 945-0 www.stadt-bornheim.de Panoramaweg Heimatblick: Geschichte(n), Brombeeren und viel Weitblick Dauer: ca. 45 Minuten Länge: ca. 3 Kilometer Leichte Wegstrecke Blick in die Rheinebene bis zum Siebengebirge Auch entlang des Rheins gibt es interessante Wege Rhein-Voreifel-Tourristik e. V., Gemeinde Wachtberg, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg www.rhein-voreifel-touristik.de 9 Wir befinden uns auf dem „Brombeerweg“ und wie zu Beginn wird auch das letzte Stück des Wegs wieder von Brombeerhecken gesäumt. Sie sind „Rohstoff“ für einen Brombeerwein, der im Heimatblick serviert wird. Die hier geerntete Beerensorte muss ganz frisch verarbeitet wer- den, im Laden kann man sie deshalb nicht kaufen. Dafür finden sie sich in vielen leckeren Produkten, von einer köstlichen Brombeermarmelade über Brombeerkuchen bis zur Brombeerpraline. Fragen Sie mal im Heimatblick nach! Dieser Weinberg wurde im Jahr 2001 neu angelegt und nimmt eine bis in die römische Zeit zurückreichende Tradition wieder auf. Angebaut wur- de bis 1901 vorwiegend leichter Rotwein. Heute wachsen hier verschie- dene Rot- und Weißweinsorten, auch der historische Frühburgunder. Hier bietet sich ein Rundblick auf Alfter im Südosten, den Post-Tower in Bonn und am Horizont das Siebengebirge. 1 2 3 Ein Blick über die Rheinebene und die Ortschaft Bornheim-Roisdorf, zum ersten Mal urkundlich erwähnt im Jahr 1113. Bereits die Römer nutzten um das Jahr 100 n. Chr. die berühmte Mineralwasserquelle. 4 5 „Blutpfad“, ein ungewöhnlicher Name für einen Spazierweg. Wir gehen auf einem uralten, wohl bereits in vorchristlicher Zeit im Rahmen des Matronenkults benutzten Wallfahrtsweg, der von Alfter nach Brenig zu einer Reliquie des heiligen Bluts Christi führte. Vom Aussichtsturm Bornheim-Botzdorf hat man einen guten Blick auf die westlich gelegenen Ortschaften der Stadt Bornheim entlang des Ville-Hangs. Am Fuß des Turms hat sich in einer ehemaligen Quarzsandgrube bereits ein wertvolles Biotop entwickelt. 6 Rechts die Reste von Hügelgräbern aus der Bronze- und frühen Eisenzeit (ab ca. 2000 bis wenige hundert Jahre vor Christus). Sie wurden früher „Teufelsschollen“ genannt, so kam die Gegend zu ihrem Namen. Der Quarzsandabbau führte zu heftigen Protesten der Bornheimer Bevölkerung. Eine Möglichkeit, ihn zu verhindern, war der Kauf von Grundstücken im Bereich des ge- planten Abbaus. Auf der „Hochzeitswiese“ haben schon so viele frisch Vermählten aus Bornheim die Möglichkeit zum Baumpflanzen genutzt, dass eine neue in Rösberg eröffnet wurde. 7 7 8 9 Start und Ziel: Der Heimatblick © Auschnitt aus der Deutschen Grundkarte 1:5000, vervielfältigt mit Genehmigung des Rhein-Sieg-Kreises vom 28.11.2001, Nr. 200124 5 3 Abkürzung für „eilige“ Spaziergänger Abkürzung für „eilige“ Spaziergänger Hinweistafel Hinweistafel 2 Hier verläuft der „Panoramaweg“ des Naturparks Kattenforst-Ville ca. 9 km vom Römerhof im Süden bis nach Bornheim-Widdig am Rhein.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Schimmelbefall Nikolausschule Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchem Ausmaß sind die Räume der Nikolaus Grundschule in Waldorf mit Schimmelpilz be- fallen und seit wann ist das Problem bekannt? Antwort: Es sind kleine Flächen von etwa 100 cm² an ca. 6 Stellen aufgetreten. Der erste Befall zeigte sich am 15.12.2017. Frage 2: Welche Ursachen konnten für den Schimmelpilzbefall ausgemacht werden? Antwort: Die Kälte der Außenluft im Winter kühlte die Außenwand aus und die Feuchte im Innern (durch Personen, feuchte Kleidung, Pflanzen, etc.) schlug sich an den kältesten Flächen nieder. Die feuchte Raumluft konnte durch eine nicht ausreichende manuelle Lüftung nicht durch trockene Außenluft ausgetauscht werden. Frage 3: In wieweit wurde das Problem durch ein Fachunternehmen begutachtet? Antwort: Die betroffenen Stellen wurden von der Mitarbeiterin eines Büro für Bauphysik und der Baulei- tung begutachtet. Frage 4: Welche Maßnahmen wurden zur Beseitigung durchgeführt? Antwort: Die Stellen wurden jeweils kurz nach der Entdeckung von einem Maler fachgerecht mit minerali- schem Sperrputz und einem Mineralfarbanstrich überarbeitet. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 5: Welche Maßnahmen müssen noch durchgeführt werden, um das Problem zu beseitigen und wann sind diese geplant? Antwort: Die durch die Bauphysikerin vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen eine Innendämmung an den betroffenen Gebäudeecken, sowie eine dezentrale, bedarfsgesteuerte Lüftung an der Au- ßenwand in den entsprechenden Räumen. Dadurch soll die feuchte Innenluft rechtzeitig erkannt und ausgetauscht werden. Geplant sind diese Maßnahmen in den Sommerferien bzw. Herbstfe- rien. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Schimmelbefall Nikolausschule Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchem Ausmaß sind die Räume der Nikolaus Grundschule in Waldorf mit Schimmelpilz be- fallen und seit wann ist das Problem bekannt? Antwort: Es sind kleine Flächen von etwa 100 cm² an ca. 6 Stellen aufgetreten. Der erste Befall zeigte sich am 15.12.2017. Frage 2: Welche Ursachen konnten für den Schimmelpilzbefall ausgemacht werden? Antwort: Die Kälte der Außenluft im Winter kühlte die Außenwand aus und die Feuchte im Innern (durch Personen, feuchte Kleidung, Pflanzen, etc.) schlug sich an den kältesten Flächen nieder. Die feuchte Raumluft konnte durch eine nicht ausreichende manuelle Lüftung nicht durch trockene Außenluft ausgetauscht werden. Frage 3: In wieweit wurde das Problem durch ein Fachunternehmen begutachtet? Antwort: Die betroffenen Stellen wurden von der Mitarbeiterin eines Büro für Bauphysik und der Baulei- tung begutachtet. Frage 4: Welche Maßnahmen wurden zur Beseitigung durchgeführt? Antwort: Die Stellen wurden jeweils kurz nach der Entdeckung von einem Maler fachgerecht mit minerali- schem Sperrputz und einem Mineralfarbanstrich überarbeitet. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 5: Welche Maßnahmen müssen noch durchgeführt werden, um das Problem zu beseitigen und wann sind diese geplant? Antwort: Die durch die Bauphysikerin vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen eine Innendämmung an den betroffenen Gebäudeecken, sowie eine dezentrale, bedarfsgesteuerte Lüftung an der Au- ßenwand in den entsprechenden Räumen. Dadurch soll die feuchte Innenluft rechtzeitig erkannt und ausgetauscht werden. Geplant sind diese Maßnahmen in den Sommerferien bzw. Herbstfe- rien. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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13. Februar 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Swisttal, 14. Februar 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 14.02.2019, 18 Uhr Umweltausschuss Donnerstag, 14.02.2019, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Dienstag, 19.02.2019, 18 Uhr Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informati- onen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen Stadtrat Mittwoch, 20.02.2019, 18 Uhr Seniorenbeirat Donnerstag, 21.02.2019, 15 Uhr, Altenheim Maria Hilf, Brunnenallee 20, 53332 Bornheim Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 07.03.2019, 18 Uhr Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Bo 17 in der Ortschaft Bornheim, Aufstellungsbeschluss und Unterrichtung der Öffentlichkeit Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Bo 17 in der Ortschaft Bornheim. Das Plangebiet liegt zwischen Secundastr. und Burgstraße, beidseitig der Ohrbachstraße.“ Der vorstehende Beschluss wird hiermit öf- fentlich bekannt gemacht. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlos- sen, gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB auf die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbe- teiligung zu verzichten und stattdessen der Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, sich innerhalb einer Frist von 4 Wochen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Pla- nung zu unterrichten. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunig- ten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 21.02.2019 bis 20.03.2019 einschließlich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zum Bebauungsplan Bo 17 in der Ortschaft Bornheim bei der Stadtverwaltung Born- heim, Stadtplanungs- und Liegenschafts- amt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, wäh- rend der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr informieren und sich dazu äußern. Aus- künfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www. bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Be- bauungsplanbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 06.02.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Hinweisbekanntmachung 9. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes civitec Die Verbandsversammlung des civitec Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung hat am 28.11.2018 die 9. Änderungssat- zung zur Satzung des Zweckverbandes civitec beschlossen. Die Veröffentlichung der Satzungsänderung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln am 14.01.2019, Ausgabe Nr. 2/2019. Das Amtsblatt ist im Internet unter dem folgenden Link abzurufen: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/amtsblatt/2019/index. html Gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 GkG NRW wird hiermit auf die Veröffentli- chung hingewiesen. Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans He 28 in der Ortschaft Hersel / öffentliche Auslegung Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Rat der Stadt Bornheim am 13.12.2018 beschlossen, den Entwurf des Bebauungs- planes He 28 in der Ortschaft Hersel öf- fentlich auszulegen. Das Plangebiet befin- det sich in der Ortschaft Hersel und liegt südöstlich der Roisdorfer Straße (L 118) und nordwestlich der Allerstraße in einem Bereich zwischen der Straße Siemenacker und der Bundesautobahn A 555. Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes und die Schaffung einer öffentlichen Grünfläche als Teil des Regionalen Grünzugs. Als verfügbare Umweltinformation liegt der Umweltbericht inkl. Eingriffs-/Ausgleichs- bilanzierung vor, mit Beschreibung und Be- wertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur und sons- tige Sachgüter. Eingeflossen in den Um- weltbericht ist ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag, eine artenschutzrechtliche Untersuchung Stufe II, in der Lebensraum- potenziale abgeschätzt sowie mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände (insbesondere die Betroffenheit von Feld- lerche, Schwarzkehlchen, Flussregenpfei- fer und Wechselkröte) bewertet wurde. Zur Bewertung der Bodenbeschaffenheit und der Entwässerungsmöglichkeiten wur- den eine Baugrunduntersuchung und ein Entwässerungskonzept erarbeitet. Wei- terhin flossen in den Umweltbericht eine Verkehrsuntersuchung sowie eine schall- technische Untersuchung der Lärmkon- flikte zwischen bestehenden Nutzungen und dem geplanten Gewerbegebiet ein. Des Weiteren liegen noch umweltbezogene Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflan- zen, Landschaft, Boden und Wasser sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien vor. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes He 28 in der Ort- schaft Hersel mit Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Informa- tionen und Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 21.02.2019 bis 22.03.2019 ein- schließlich bei der Stadtverwaltung Born- heim, Stadtplanungs- und Liegenschaft- samt, auf dem Flur zwischen Zimmer 404 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können im Internet unter www.bornheim.de die Pla- nunterlagen eingesehen und Stellungnah- men dazu abgegeben werden. Während der Auslegungsfrist können Stel- lungnahmen schriftlich oder zur Nieder- schrift vorgebracht werden. Nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt blei- ben. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewie- sen. Bornheim, den 06.02.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bornheimer Stadtverwaltung auch an Karneval geöffnet Die Bornheimer Stadtverwaltung steht den Bürgerinnen und Bür- gern auch an Karneval zur Verfügung. Allerdings gelten an den tollen Tagen geänderte Öffnungszeiten. So ist die Verwaltung an Weiberfastnacht, 28. Februar 2019, von 8.30 bis 11 Uhr geöffnet. Ab 11.11 Uhr begrüßen Bürgermeister Wolfgang Henseler und der Roisdorfer Ortsausschuss-Vorsitzende Wolfgang Mertgen im Rathaus die Tollitäten aus Bornheim und der Region. Am Karnevalsfreitag und -dienstag sind Besucher von 8.30 bis 12.30 Uhr willkommen. Bürgerbüro und Infozentrum öffnen bereits um 7.30 Uhr. Nur am Rosenmontag sind alle Dienststellen der Stadtverwaltung geschlossen. Infos zu den Öffnungszeiten von StadtBetrieb, HallenFreizeitBad, Stadtbücherei und VHS finden Sie unter www.bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 13. Februar 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Ro 24 in der Ortschaft Roisdorf / erneute öffentliche Auslegung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 beschlossen, den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Ro 24 in der Ortschaft Roisdorf gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) für die Dauer von 2 Wochen erneut öffentlich auszulegen. Das Plangebiet liegt südöstlich der Ortschaft Roisdorf in einem Bereich zwischen der Straße Rosental, Raiffeisenstraße und einem landwirtschaftlichen Be- trieb. Ziel ist es, ein neues Gewerbegebiet auszuweisen. Als verfügbare Umweltinformation liegt der Umweltbericht inkl. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vor, mit Beschrei- bung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutz- güter Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Bo- den; Wasser; Klima und Luft; Kultur und sonstige Sachgüter; Landschaft. Eingeflossen in den Umweltbericht ist eine arten- schutzrechtliche Vorprüfung, in der die Lebensraumpotenziale abgeschätzt sowie mögliche artenschutzrechtliche Verbotstat- bestände bewertet wurden (insbesondere die Betroffenheit von Fledermäusen und Vögeln). Zur Bewertung der Lärmauswirkungen liegt eine schalltech- nische Untersuchung vor. Zusätzlich herangezogen wurden eine Verkehrsuntersuchung und zur Abschätzung der Boden- beschaffenheit und dessen Versickerungsfähigkeit eine hyd- rogeologische Beurteilung. Des Weiteren liegen umweltbezo- gene Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Schutzgütern Tiere, Pflan- zen, Wasser, Boden, Fläche und Mensch vor. Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Be- bauungsplanes Ro 24 in der Ortschaft Roisdorf mit Begrün- dung und den wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 21.02.2019 bis 06.03.2019 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt auf dem Flur zwischen Zimmer 404 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, wäh- rend der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Dar- über hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www. bornheim.de eingesehen werden. Weiterhin hat der Rat beschlossen, dass während der Aus- legungsfrist Stellungnahmen nur zu den geänderten und er- gänzten Teilen abgegeben werden können. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfas- sung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beilie- gende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 06.02.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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13. Februar 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Swisttal, 14. Februar 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 14.02.2019, 18 Uhr Umweltausschuss Donnerstag, 14.02.2019, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Dienstag, 19.02.2019, 18 Uhr Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informati- onen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen Stadtrat Mittwoch, 20.02.2019, 18 Uhr Seniorenbeirat Donnerstag, 21.02.2019, 15 Uhr, Altenheim Maria Hilf, Brunnenallee 20, 53332 Bornheim Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 07.03.2019, 18 Uhr Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Bo 17 in der Ortschaft Bornheim, Aufstellungsbeschluss und Unterrichtung der Öffentlichkeit Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Bo 17 in der Ortschaft Bornheim. Das Plangebiet liegt zwischen Secundastr. und Burgstraße, beidseitig der Ohrbachstraße.“ Der vorstehende Beschluss wird hiermit öf- fentlich bekannt gemacht. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlos- sen, gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB auf die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbe- teiligung zu verzichten und stattdessen der Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, sich innerhalb einer Frist von 4 Wochen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Pla- nung zu unterrichten. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunig- ten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 21.02.2019 bis 20.03.2019 einschließlich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zum Bebauungsplan Bo 17 in der Ortschaft Bornheim bei der Stadtverwaltung Born- heim, Stadtplanungs- und Liegenschafts- amt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, wäh- rend der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr informieren und sich dazu äußern. Aus- künfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www. bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Be- bauungsplanbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 06.02.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Hinweisbekanntmachung 9. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes civitec Die Verbandsversammlung des civitec Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung hat am 28.11.2018 die 9. Änderungssat- zung zur Satzung des Zweckverbandes civitec beschlossen. Die Veröffentlichung der Satzungsänderung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln am 14.01.2019, Ausgabe Nr. 2/2019. Das Amtsblatt ist im Internet unter dem folgenden Link abzurufen: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/amtsblatt/2019/index. html Gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 GkG NRW wird hiermit auf die Veröffentli- chung hingewiesen. Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans He 28 in der Ortschaft Hersel / öffentliche Auslegung Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Rat der Stadt Bornheim am 13.12.2018 beschlossen, den Entwurf des Bebauungs- planes He 28 in der Ortschaft Hersel öf- fentlich auszulegen. Das Plangebiet befin- det sich in der Ortschaft Hersel und liegt südöstlich der Roisdorfer Straße (L 118) und nordwestlich der Allerstraße in einem Bereich zwischen der Straße Siemenacker und der Bundesautobahn A 555. Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes und die Schaffung einer öffentlichen Grünfläche als Teil des Regionalen Grünzugs. Als verfügbare Umweltinformation liegt der Umweltbericht inkl. Eingriffs-/Ausgleichs- bilanzierung vor, mit Beschreibung und Be- wertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur und sons- tige Sachgüter. Eingeflossen in den Um- weltbericht ist ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag, eine artenschutzrechtliche Untersuchung Stufe II, in der Lebensraum- potenziale abgeschätzt sowie mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände (insbesondere die Betroffenheit von Feld- lerche, Schwarzkehlchen, Flussregenpfei- fer und Wechselkröte) bewertet wurde. Zur Bewertung der Bodenbeschaffenheit und der Entwässerungsmöglichkeiten wur- den eine Baugrunduntersuchung und ein Entwässerungskonzept erarbeitet. Wei- terhin flossen in den Umweltbericht eine Verkehrsuntersuchung sowie eine schall- technische Untersuchung der Lärmkon- flikte zwischen bestehenden Nutzungen und dem geplanten Gewerbegebiet ein. Des Weiteren liegen noch umweltbezogene Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflan- zen, Landschaft, Boden und Wasser sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien vor. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes He 28 in der Ort- schaft Hersel mit Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Informa- tionen und Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 21.02.2019 bis 22.03.2019 ein- schließlich bei der Stadtverwaltung Born- heim, Stadtplanungs- und Liegenschaft- samt, auf dem Flur zwischen Zimmer 404 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können im Internet unter www.bornheim.de die Pla- nunterlagen eingesehen und Stellungnah- men dazu abgegeben werden. Während der Auslegungsfrist können Stel- lungnahmen schriftlich oder zur Nieder- schrift vorgebracht werden. Nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt blei- ben. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewie- sen. Bornheim, den 06.02.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bornheimer Stadtverwaltung auch an Karneval geöffnet Die Bornheimer Stadtverwaltung steht den Bürgerinnen und Bür- gern auch an Karneval zur Verfügung. Allerdings gelten an den tollen Tagen geänderte Öffnungszeiten. So ist die Verwaltung an Weiberfastnacht, 28. Februar 2019, von 8.30 bis 11 Uhr geöffnet. Ab 11.11 Uhr begrüßen Bürgermeister Wolfgang Henseler und der Roisdorfer Ortsausschuss-Vorsitzende Wolfgang Mertgen im Rathaus die Tollitäten aus Bornheim und der Region. Am Karnevalsfreitag und -dienstag sind Besucher von 8.30 bis 12.30 Uhr willkommen. Bürgerbüro und Infozentrum öffnen bereits um 7.30 Uhr. Nur am Rosenmontag sind alle Dienststellen der Stadtverwaltung geschlossen. Infos zu den Öffnungszeiten von StadtBetrieb, HallenFreizeitBad, Stadtbücherei und VHS finden Sie unter www.bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 13. Februar 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Ro 24 in der Ortschaft Roisdorf / erneute öffentliche Auslegung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 beschlossen, den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Ro 24 in der Ortschaft Roisdorf gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) für die Dauer von 2 Wochen erneut öffentlich auszulegen. Das Plangebiet liegt südöstlich der Ortschaft Roisdorf in einem Bereich zwischen der Straße Rosental, Raiffeisenstraße und einem landwirtschaftlichen Be- trieb. Ziel ist es, ein neues Gewerbegebiet auszuweisen. Als verfügbare Umweltinformation liegt der Umweltbericht inkl. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vor, mit Beschrei- bung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutz- güter Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Bo- den; Wasser; Klima und Luft; Kultur und sonstige Sachgüter; Landschaft. Eingeflossen in den Umweltbericht ist eine arten- schutzrechtliche Vorprüfung, in der die Lebensraumpotenziale abgeschätzt sowie mögliche artenschutzrechtliche Verbotstat- bestände bewertet wurden (insbesondere die Betroffenheit von Fledermäusen und Vögeln). Zur Bewertung der Lärmauswirkungen liegt eine schalltech- nische Untersuchung vor. Zusätzlich herangezogen wurden eine Verkehrsuntersuchung und zur Abschätzung der Boden- beschaffenheit und dessen Versickerungsfähigkeit eine hyd- rogeologische Beurteilung. Des Weiteren liegen umweltbezo- gene Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Schutzgütern Tiere, Pflan- zen, Wasser, Boden, Fläche und Mensch vor. Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Be- bauungsplanes Ro 24 in der Ortschaft Roisdorf mit Begrün- dung und den wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 21.02.2019 bis 06.03.2019 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt auf dem Flur zwischen Zimmer 404 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, wäh- rend der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Dar- über hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www. bornheim.de eingesehen werden. Weiterhin hat der Rat beschlossen, dass während der Aus- legungsfrist Stellungnahmen nur zu den geänderten und er- gänzten Teilen abgegeben werden können. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfas- sung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beilie- gende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 06.02.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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20. Februar 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Meckenheim, 28. März 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Stadtrat Mittwoch, 20.02.2019, 18 Uhr Seniorenbeirat Donnerstag, 21.02.2019, 15 Uhr, Altenheim Maria Hilf, Brunnenallee 20, 53332 Bornheim Rathaussturm und Tollitätenempfang Donnerstag, 28.02.2019, 11.11 Uhr, Bürgerhalle im Rathaus Bornheim Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 07.03.2019, 18 Uhr Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öf- fentlich. Sofern nicht ein anderer Ort ange- geben ist, finden sie im Ratssaal des Born- heimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Alles Wissenswerte rund um den Bornheimer Karneval mit allen Terminen, Tollitäten und Infos zur Jugendschutz-Aktion „Keine Kurzen für Kurze“ finden Jecke auf der städtischen Homepage unter: www.bornheim.de/freizeit-tourismus/kultur/karneval-in-bornheim Kinderkarnevalszug Sechtem: Samstag, 23. Februar 2019, 14 Uhr, Aufstellung in der Graue-Burg-Straße Weiberfastnachtszug Roisdorf: Donnerstag, 28. Februar 2019, 14 Uhr, Aufstellung im Bendenweg Karnevalszug Kardorf: Donnerstag, 28. Februar 2019, 14.44 Uhr, Aufstellung um 14 Uhr in der Katzentränke Karnevalszug Rösberg/Hemmerich: Freitag, 1. März 2019, 14.11 Uhr, Aufstellung in der Steinstraße Karnevalszug Waldorf: Samstag, 2. März 2019, 13.30 Uhr, Aufstellung im Straufsberg Karnevalszug Widdig: Samstag, 2. März 2019, 14.30 Uhr, Aufstellung in der Germanenstraße Karnevalszug Hersel/Uedorf: Sonntag, 3. März 2019, 13.30 Uhr, Aufstellung in der Heisterbacher Straße/Ecke Alt- mühlstraße Karnevalszug Bornheim: Sonntag, 3. März 2019, 14.11 Uhr, Aufstellung in der Burgstraße Karnevalszug Walberberg: Montag, 4. März 2019, 13.30 Uhr, Aufstellung in der Lange Fuhr Karnevalszug Merten: Dienstag, 5. März 2019, 14 Uhr, Aufstellung in der Bachstraße/Talstraße Karnevalszüge 2019 in Bornheim Spaß ohne Glas - Schutz für die Jecken bei den Zügen „Hier geht Spaß nur ohne Glas“: Am Samstag vor Weiberfastnacht, 23. Februar, an Weiberfastnacht, 28. Februar, und am Karnevals- samstag, 2. März 2019, gilt jeweils von 11 bis 19 Uhr ein Glas- verbot bei den Karnevalszügen in Sechtem (Kinderkarnevalszug), Kardorf, Roisdorf und Waldorf. Grund für die Sicherheitsmaßnahme ist, dass sich Feiernde in den vergangenen Jahren immer häufiger an Scherben verletzt haben. Fast jede dritte Verletzung entstand durch Glasscherben. Durch die Maßnahme sollen Besucher der Züge auch vor Verletzungen durch umherfliegende Glasstücke geschützt werden. Auf das Glasverbot weist die Stadtverwaltung vor Ort mit großen Bannern und Plakaten hin. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen und die mitgeführten Getränke, Glasflaschen und Gläser werden eingezogen und vernichtet. Das Glasverbot und die Einsätze des Ordnungs- und Jugendamts sollen dazu dienen, dass alle, die Karneval richtig feiern wollen, daran Spaß haben. Hier gilt das Glasverbot: Beim Kinderkarnevalszug in Sechtem am Samstag, 23. Februar 2019, gilt das Glasverbot von 11 bis 19 Uhr in der Straßburger Straße von der Einmündung Krausplatz bis zur Einmündung Wie- ner Straße, vom Krausplatz bis zur Berner Straße 3 (Einmündung Wolfsgasse), vom Krausplatz bis zur Willmuthstraße 4, vom Kraus- platz bis zur Gebrüder-Kall-Straße 2, vom Krausplatz bis zur Lüd- digstraße 1 und vom Krausplatz bis zur Brüsseler Straße 1. Beim Karnevalszug in Kardorf darf an Weiberfastnacht, 28. Fe- bruar 2019, von 11 bis 19 Uhr in der Travenstraße von der Ein- mündung Lindenstraße bis Hausnummer 23 kein Glas mitgeführt werden. Darüber hinaus gilt ein Glasverbot in der Lindenstraße von den Hausnummern 51 bis 79 und 115 bis 131 sowie im Mühlenfeld von der Einmündung Lindenstraße bis zur Hausnummer 1. Auch tabu sind Glasbehältnisse jeder Art in der Schulstraße von Haus- nummer 9 bis 13, in der Uhlstraße von der Einmündung Traven- straße bis Hausnummer 1, im Sankt-Josefs-Weg von der Einmün- dung Travenstraße bis zur Hausnummer 1 und in der Krüpelstraße von der Einmündung Lindenstraße bis zur Hausnummer 16. Beim Karnevalszug in Roisdorf an Weiberfastnacht, 28. Februar 2019, von 11 bis 19 Uhr ist das gesamte Gelände der Haltestel- le der Stadtbahnlinie 18 (Haltepunkt „Roisdorf West“) glasfreie Zone. Gleiches gilt für die Siegesstraße von Hausnummer 1 bis 25, die Heilgersstraße von der Einmündung Siegesstraße bis zur Hausnummer 2, die Pützweide von der Einmündung Siegesstra- ße bis Hausnummer 2 sowie den Fußweg zwischen Siegesstraße Hausnummer 15 und 17 bzw. Hausnummer 10 und 14, jeweils 20 Meter von der Einmündung Siegesstraße. Das Glasverbot gilt auch im Siefenfeldchen von der Einmündung Siegesstraße bis zur Haus- nummer 237, in der Brunnenstraße von der Einmündung Sieges- straße bis zur Hausnummer 7, im Ehrental von der Einmündung Siefenfeldchen bis zur Hausnummer 1 und im Lindenberg von der Einmündung Ehrental bis zur Hausnummer 1. „Hier geht Spaß nur ohne Glas“ heißt es beim Karnevalszug in Waldorf am Karnevalssamstag, 2. März 2019, von 11 bis 19 Uhr auf der kompletten Fläche des Klaus-Mäs-Platzes einschließ- lich der angrenzenden Freiflächen, in der Schmiedegasse von der Hausnummer 35 bis zur Hausnummer 55, in der Bergstraße von der Einmündung Schmiedegasse bis zur Hausnummer 4, in der Büttgasse von der Einmündung Schmiedegasse bis zur Hausnum- mer 8 und auf dem gesamten Spielplatz an der Schmiedegasse. Alle Infos zum Glasverbot mit Plakat und Skizzen findet man unter: www.bornheim.de/freizeit-tourismus/kultur/karneval-in-bornheim/ glas-und-alkoholverbot-an-weiberfastnacht n Das Glasverbot und die Aktion „Keine Kurzen für Kurze“, die sich gegen Alkoholmissbrauch durch Jugendliche wendet und von Stadt und Tollitäten unterstützt wird, sollen den Karneval in Born- heim noch sicherer machen. Foto: Stadt Bornheim Bornheimer Stadtverwaltung auch an Karneval geöffnet Die Bornheimer Stadtverwaltung, der Stadtbetrieb, die Volkshoch- schule Bornheim/Alfter und die Stadtbücherei stehen Bürgerinnen und Bürgern auch an Karneval zur Verfügung. Allerdings gelten an den tollen Tagen geänderte Öffnungszeiten. So ist die Stadtverwaltung an Weiberfastnacht, 28. Februar 2019, von 8.30 bis 11 Uhr geöffnet. Ab 11.11 Uhr begrüßen Bürgermeis- ter Wolfgang Henseler und der Roisdorfer Ortsausschuss-Vorsit- zende Wolfgang Mertgen im Rathaus die Tollitäten aus Bornheim und der Region. Am Karnevalsfreitag und -dienstag sind Besucher von 8.30 bis 12.30 Uhr willkommen. Bürgerbüro und Infozentrum öffnen bereits um 7.30 Uhr. Nur am Rosenmontag, 4. März, sind die Dienststellen der Stadtverwaltung geschlossen. Einzig das Info- center ist an diesem Tag von 9 bis 17 Uhr geöffnet - allerdings nur für die Bescheinigung des Wahlrechts für Unterstützungsunter- schriften. Denn Rosenmontag ist der letzte Tag, an dem Wahlvor- schläge - sowohl für die Listen für ein Land als auch die gemeinsa- men Listen für alle Länder (Bundeslisten) - beim Bundeswahlleiter eingereicht werden können. Das Kundenzentrum im Stadtbetrieb Bornheim hat an Wei- berfastnacht von 8.30 bis 11 Uhr geöffnet. An Karnevalsfreitag und -dienstag ist Besuchszeit von 8.30 bis 12.30 Uhr. An Ro- senmontag bleibt das Kundenzentrum geschlossen. Im Notfall, zum Beispiel bei Rohrbrüchen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicherstellung der Wasserversorgung, sowie bei Störungen der Straßenbeleuchtung ist der Stadtbetrieb Bornheim rund um die Uhr unter 02227/932077 erreichbar. Die Volkshochschule Bornheim/Alfter ist an Weiberfastnacht von 8.30 bis 11 Uhr sowie am Karnevalsfreitag und am Karnevals- dienstag jeweils von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet. Am Rosenmontag bleibt die Geschäftsstelle der VHS geschlossen. Die Stadtbücherei Bornheim ist an Weiberfastnacht und Rosenmontag geschlossen. Freitag, Samstag und Dienstag gelten die regulären Öffnungszei- ten. Das HallenFreizeitBad Bornheim ist vom 25. Februar bis zum 10. März 2019 wegen Reparatur-, Wartungs- und Reinigungsar- beiten geschlossen. So werden beispielsweise defekte Leitungen ersetzt, die von den Becken in der Schwimmhalle zu den Filteran- lagen und Pumpensteuerungen führen – Arbeiten, die nur bei lee- ren Becken durchgeführt werden können. Ab Montag, 11. März, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten. Das bunte Treiben genießen und Kamelle sammeln – in Bornheim finden im Stadtgebiet vom 23. Februar bis 5. März 2019 zehn Karnevalszüge statt. Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Befahren der abgesperrten Bereiche während der Züge verboten ist. Dies gilt auch für Anlieger. Ebenso ist das Parken entlang des Zugwegs ausdrücklich untersagt. Bei Missachtung des Halte- verbots droht umgehendes Abschleppen. Die genauen Zugwege finden Jecke unter: www.bornheim.de/freizeit-tourismus/kultur/karneval-in-bornheim/karnevalszuege.

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20. Februar 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Meckenheim, 28. März 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Stadtrat Mittwoch, 20.02.2019, 18 Uhr Seniorenbeirat Donnerstag, 21.02.2019, 15 Uhr, Altenheim Maria Hilf, Brunnenallee 20, 53332 Bornheim Rathaussturm und Tollitätenempfang Donnerstag, 28.02.2019, 11.11 Uhr, Bürgerhalle im Rathaus Bornheim Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 07.03.2019, 18 Uhr Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öf- fentlich. Sofern nicht ein anderer Ort ange- geben ist, finden sie im Ratssaal des Born- heimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Alles Wissenswerte rund um den Bornheimer Karneval mit allen Terminen, Tollitäten und Infos zur Jugendschutz-Aktion „Keine Kurzen für Kurze“ finden Jecke auf der städtischen Homepage unter: www.bornheim.de/freizeit-tourismus/kultur/karneval-in-bornheim Kinderkarnevalszug Sechtem: Samstag, 23. Februar 2019, 14 Uhr, Aufstellung in der Graue-Burg-Straße Weiberfastnachtszug Roisdorf: Donnerstag, 28. Februar 2019, 14 Uhr, Aufstellung im Bendenweg Karnevalszug Kardorf: Donnerstag, 28. Februar 2019, 14.44 Uhr, Aufstellung um 14 Uhr in der Katzentränke Karnevalszug Rösberg/Hemmerich: Freitag, 1. März 2019, 14.11 Uhr, Aufstellung in der Steinstraße Karnevalszug Waldorf: Samstag, 2. März 2019, 13.30 Uhr, Aufstellung im Straufsberg Karnevalszug Widdig: Samstag, 2. März 2019, 14.30 Uhr, Aufstellung in der Germanenstraße Karnevalszug Hersel/Uedorf: Sonntag, 3. März 2019, 13.30 Uhr, Aufstellung in der Heisterbacher Straße/Ecke Alt- mühlstraße Karnevalszug Bornheim: Sonntag, 3. März 2019, 14.11 Uhr, Aufstellung in der Burgstraße Karnevalszug Walberberg: Montag, 4. März 2019, 13.30 Uhr, Aufstellung in der Lange Fuhr Karnevalszug Merten: Dienstag, 5. März 2019, 14 Uhr, Aufstellung in der Bachstraße/Talstraße Karnevalszüge 2019 in Bornheim Spaß ohne Glas - Schutz für die Jecken bei den Zügen „Hier geht Spaß nur ohne Glas“: Am Samstag vor Weiberfastnacht, 23. Februar, an Weiberfastnacht, 28. Februar, und am Karnevals- samstag, 2. März 2019, gilt jeweils von 11 bis 19 Uhr ein Glas- verbot bei den Karnevalszügen in Sechtem (Kinderkarnevalszug), Kardorf, Roisdorf und Waldorf. Grund für die Sicherheitsmaßnahme ist, dass sich Feiernde in den vergangenen Jahren immer häufiger an Scherben verletzt haben. Fast jede dritte Verletzung entstand durch Glasscherben. Durch die Maßnahme sollen Besucher der Züge auch vor Verletzungen durch umherfliegende Glasstücke geschützt werden. Auf das Glasverbot weist die Stadtverwaltung vor Ort mit großen Bannern und Plakaten hin. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen und die mitgeführten Getränke, Glasflaschen und Gläser werden eingezogen und vernichtet. Das Glasverbot und die Einsätze des Ordnungs- und Jugendamts sollen dazu dienen, dass alle, die Karneval richtig feiern wollen, daran Spaß haben. Hier gilt das Glasverbot: Beim Kinderkarnevalszug in Sechtem am Samstag, 23. Februar 2019, gilt das Glasverbot von 11 bis 19 Uhr in der Straßburger Straße von der Einmündung Krausplatz bis zur Einmündung Wie- ner Straße, vom Krausplatz bis zur Berner Straße 3 (Einmündung Wolfsgasse), vom Krausplatz bis zur Willmuthstraße 4, vom Kraus- platz bis zur Gebrüder-Kall-Straße 2, vom Krausplatz bis zur Lüd- digstraße 1 und vom Krausplatz bis zur Brüsseler Straße 1. Beim Karnevalszug in Kardorf darf an Weiberfastnacht, 28. Fe- bruar 2019, von 11 bis 19 Uhr in der Travenstraße von der Ein- mündung Lindenstraße bis Hausnummer 23 kein Glas mitgeführt werden. Darüber hinaus gilt ein Glasverbot in der Lindenstraße von den Hausnummern 51 bis 79 und 115 bis 131 sowie im Mühlenfeld von der Einmündung Lindenstraße bis zur Hausnummer 1. Auch tabu sind Glasbehältnisse jeder Art in der Schulstraße von Haus- nummer 9 bis 13, in der Uhlstraße von der Einmündung Traven- straße bis Hausnummer 1, im Sankt-Josefs-Weg von der Einmün- dung Travenstraße bis zur Hausnummer 1 und in der Krüpelstraße von der Einmündung Lindenstraße bis zur Hausnummer 16. Beim Karnevalszug in Roisdorf an Weiberfastnacht, 28. Februar 2019, von 11 bis 19 Uhr ist das gesamte Gelände der Haltestel- le der Stadtbahnlinie 18 (Haltepunkt „Roisdorf West“) glasfreie Zone. Gleiches gilt für die Siegesstraße von Hausnummer 1 bis 25, die Heilgersstraße von der Einmündung Siegesstraße bis zur Hausnummer 2, die Pützweide von der Einmündung Siegesstra- ße bis Hausnummer 2 sowie den Fußweg zwischen Siegesstraße Hausnummer 15 und 17 bzw. Hausnummer 10 und 14, jeweils 20 Meter von der Einmündung Siegesstraße. Das Glasverbot gilt auch im Siefenfeldchen von der Einmündung Siegesstraße bis zur Haus- nummer 237, in der Brunnenstraße von der Einmündung Sieges- straße bis zur Hausnummer 7, im Ehrental von der Einmündung Siefenfeldchen bis zur Hausnummer 1 und im Lindenberg von der Einmündung Ehrental bis zur Hausnummer 1. „Hier geht Spaß nur ohne Glas“ heißt es beim Karnevalszug in Waldorf am Karnevalssamstag, 2. März 2019, von 11 bis 19 Uhr auf der kompletten Fläche des Klaus-Mäs-Platzes einschließ- lich der angrenzenden Freiflächen, in der Schmiedegasse von der Hausnummer 35 bis zur Hausnummer 55, in der Bergstraße von der Einmündung Schmiedegasse bis zur Hausnummer 4, in der Büttgasse von der Einmündung Schmiedegasse bis zur Hausnum- mer 8 und auf dem gesamten Spielplatz an der Schmiedegasse. Alle Infos zum Glasverbot mit Plakat und Skizzen findet man unter: www.bornheim.de/freizeit-tourismus/kultur/karneval-in-bornheim/ glas-und-alkoholverbot-an-weiberfastnacht n Das Glasverbot und die Aktion „Keine Kurzen für Kurze“, die sich gegen Alkoholmissbrauch durch Jugendliche wendet und von Stadt und Tollitäten unterstützt wird, sollen den Karneval in Born- heim noch sicherer machen. Foto: Stadt Bornheim Bornheimer Stadtverwaltung auch an Karneval geöffnet Die Bornheimer Stadtverwaltung, der Stadtbetrieb, die Volkshoch- schule Bornheim/Alfter und die Stadtbücherei stehen Bürgerinnen und Bürgern auch an Karneval zur Verfügung. Allerdings gelten an den tollen Tagen geänderte Öffnungszeiten. So ist die Stadtverwaltung an Weiberfastnacht, 28. Februar 2019, von 8.30 bis 11 Uhr geöffnet. Ab 11.11 Uhr begrüßen Bürgermeis- ter Wolfgang Henseler und der Roisdorfer Ortsausschuss-Vorsit- zende Wolfgang Mertgen im Rathaus die Tollitäten aus Bornheim und der Region. Am Karnevalsfreitag und -dienstag sind Besucher von 8.30 bis 12.30 Uhr willkommen. Bürgerbüro und Infozentrum öffnen bereits um 7.30 Uhr. Nur am Rosenmontag, 4. März, sind die Dienststellen der Stadtverwaltung geschlossen. Einzig das Info- center ist an diesem Tag von 9 bis 17 Uhr geöffnet - allerdings nur für die Bescheinigung des Wahlrechts für Unterstützungsunter- schriften. Denn Rosenmontag ist der letzte Tag, an dem Wahlvor- schläge - sowohl für die Listen für ein Land als auch die gemeinsa- men Listen für alle Länder (Bundeslisten) - beim Bundeswahlleiter eingereicht werden können. Das Kundenzentrum im Stadtbetrieb Bornheim hat an Wei- berfastnacht von 8.30 bis 11 Uhr geöffnet. An Karnevalsfreitag und -dienstag ist Besuchszeit von 8.30 bis 12.30 Uhr. An Ro- senmontag bleibt das Kundenzentrum geschlossen. Im Notfall, zum Beispiel bei Rohrbrüchen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicherstellung der Wasserversorgung, sowie bei Störungen der Straßenbeleuchtung ist der Stadtbetrieb Bornheim rund um die Uhr unter 02227/932077 erreichbar. Die Volkshochschule Bornheim/Alfter ist an Weiberfastnacht von 8.30 bis 11 Uhr sowie am Karnevalsfreitag und am Karnevals- dienstag jeweils von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet. Am Rosenmontag bleibt die Geschäftsstelle der VHS geschlossen. Die Stadtbücherei Bornheim ist an Weiberfastnacht und Rosenmontag geschlossen. Freitag, Samstag und Dienstag gelten die regulären Öffnungszei- ten. Das HallenFreizeitBad Bornheim ist vom 25. Februar bis zum 10. März 2019 wegen Reparatur-, Wartungs- und Reinigungsar- beiten geschlossen. So werden beispielsweise defekte Leitungen ersetzt, die von den Becken in der Schwimmhalle zu den Filteran- lagen und Pumpensteuerungen führen – Arbeiten, die nur bei lee- ren Becken durchgeführt werden können. Ab Montag, 11. März, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten. Das bunte Treiben genießen und Kamelle sammeln – in Bornheim finden im Stadtgebiet vom 23. Februar bis 5. März 2019 zehn Karnevalszüge statt. Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Befahren der abgesperrten Bereiche während der Züge verboten ist. Dies gilt auch für Anlieger. Ebenso ist das Parken entlang des Zugwegs ausdrücklich untersagt. Bei Missachtung des Halte- verbots droht umgehendes Abschleppen. Die genauen Zugwege finden Jecke unter: www.bornheim.de/freizeit-tourismus/kultur/karneval-in-bornheim/karnevalszuege.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.01.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Daten zur Haushaltssatzung Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.01.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie hoch waren die Erträge der Gewerbesteuer in den Jahren 2008 bis 2018, bei einem Hebesatz von wie viel Punkten? (Bitte in einer Excel-Tabelle darstellen) Wie hoch waren die Erträge der Grundsteuer B in den Jahren 2008 bis 2018, bei einem Hebesatz von wie viel Punkten? (Bitte in einer Excel-Tabelle darstellen) Wie hoch war der Ertrag 2018 pro Punkt Gewerbesteuer? Wo hoch war der Ertrag 2018 pro Punkt Grundsteuer B? Wie würde sich das Gesamtsteueraufkommen dieser beiden Kommunalsteuern ändern, wenn die Grundsteuer B um 10 Punkte gesenkt und gleichzeitig die Ge- werbesteuer um 5 Punkte angehoben wird? Antwort: Die Antworten zu den vorstehenden Fragen werden in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Jahresergebnisse und Hebesätze 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Erträge Grundsteuer B 5.590.411 5.981.640 6.146.823 6.322.978 6.345.808 7.051.307 7.159.744 7.863.517 7.851.288 9.510.373 10.463.767 Hebesatz Grundsteuer B 399 v.H. 399 v.H. 430 v.H. 430 v.H. 430 v.H. 470 v.H. 470 v.H. 500 v.H. 500 v.H. 595 v.H: 645 v.H. Erträge Gew erbesteuer 8.230.603 7.276.373 12.147.481 10.620.308 11.930.427 12.137.687 11.049.051 14.145.057 13.579.729 18.025.225 18.059.034 Hebesatz Gew erbesteuer 420 v.H. 420 v.H. 440 v.H. 440 v.H. 440 v.H. 465 v.H. 465 v.H. 485 v.H. 485 v.H. 485 v.H. 490 v.H. 1 %-Punkt Grundsteuer 16.223 1 %-Punkt Gew erbesteuer 36.855 Aufkommen Grundsteuer bei Senkung auf 635 %-Punkte (Basis Ist-Wert 2018) 10.301.538 Aufkommen Gew erbesteuer bei Anhebung auf 495 %-Punkte (Basis Ist-Wert 2018) 18.243.310 Aufkommen Grundsteuer bei Senkung auf 685 %-Punkte (Basis Plan-Wert 2019; 11.455.000 €) 11.290.180 Aufkommen Gew erbesteuer bei Anhebung auf 495 %-Punkte (Basis Plan-Wert 2019; 18.000.000 €) 18.183.673 An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Erläuterungen: Die Entwicklung der Grundsteuer B ist gekennzeichnet durch stetig ansteigende Erträge. Die Gewerbesteuer unterliegt hingegen in ihrer Entwicklung konjunkturellen Schwankungen. Von daher ist sie in ihrem Aufkommen weniger verlässlich als die Grundsteuer B. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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20. März 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 26.03.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.03.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Dienstag, 02.04.2019, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 03.04.2019, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 04.04.2019, 18 Uhr Öffentliche Verkündung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim vom 13.03.2019 Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Dienstag, 09.04.2019, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 10.04.2019, 18 Uhr Kulturforum: Lesung und Talkrunde mit Toni Schumacher Freitag, 22.03.2019, 19:30 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1 Kulturforum: „Rock’n’Roll forever – Ray Allen and his Band“ Freitag, 05.04.2019, 19 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1 Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Meckenheim, 28. März 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Geset- zes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV NRW S.516), in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1, § 27 Abs. 1 und 4 sowie § 34 Abs. 1 des Gesetzes über den Aufbau und die Befugnisse der Ordnungsbehörden für das Land Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) vom 13. Mai 1980 (GV NRW S.528) in der zurzeit gültigen Fassung und § 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der zurzeit gülti- gen Fassung, wird von der Stadt Bornheim als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Be- schluss des Rates der Stadt Bornheim vom 20.02.2019 folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: § 1 Verkaufsstellenöffnung Verkaufsstellen gemäß § 3 Abs. 1 LÖG NRW dürfen in Bornheim innerhalb des ge- mäß § 2 bestimmten räumlichen Geltungs- bereichs dieser Verordnung an folgenden Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein: (a) am 19.05.2019 anlässlich der „Klein- kirmes mit Bornheimer Frühling und Spargelfest“ (b) am 01.09.2019 anlässlich der „Groß- kirmes mit Bornheim Live! - Bornhei- mer Gewerbeschau und Automeile“ (c) am 01.12.2019 anlässlich des „Weih- nachtsmarktes“. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Ver- ordnung wird wie folgt bestimmt (Anlage 1): Für die Veranstaltungen a) bis c) im Orts- teil Bornheim: Königstraße 41-103, Peter- Fryns-Platz, Peter-Hausmann-Platz 3 § 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätz- lich oder fahrlässig entgegen § 1 dieser Verordnung eine Verkaufsstelle außerhalb der durch diese Verordnung zugelassenen Zeiten und/oder Verkaufsstellen außerhalb des zugelassenen räumlichen Bereichs offenhält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. (3) Über Absatz 1 hinaus bleibt die Ahn- dung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungs- zeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) von dieser Verordnung unberührt. § 4 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die ordnungsbehörd- liche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 12.10.2018 außer Kraft. Verkündung: Vorstehende ordnungsbe- hördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feierta- gen in der Stadt Bornheim vom 13.03.2019 wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über Auf- bau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) verkündet. Bornheim, den 13.03.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister E 357948 m N 56 25 14 7 m N 5625582 m E 358576 m Titel Stadt Bornheim Geoinformationssystem Inhalt Institution © Geobasis NRW / Rhein-Sieg-Kreis / Stadt Bornheim Bearbeiter Datum 21.01.2019 Maßstab 1 : 2.500 § Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 04.04.2019, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim Am Donnerstag, 04.04.2019, um 18 Uhr findet im Ratssaal des Rat- hauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Erweiterung der Satzung im Ortsteil Mer- ten im Bereich Sommersberg, Beschluss zur Offenlage (StEA 13.03.) 015/2019-7 4 13. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Roisdorf, Ergebnis frühzei- tige Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Offenlage (StEA 13.03.) 123/2019-7 5 Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Roisdorf im Bereich Maarpfad, Be- schluss zur Offenlage (StEA 13.03.) 124/2019-7 6 9. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim 199/2019-1 7 Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder des Verwaltungsrates des Stadtbetriebs Bornheim - AöR 110/2019-1 8 Gewerbegebiet Alfter-Nord - Öffentlich- rechtlicher Vertrag zur Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft (HFA 28.03, StEA 03.04.) 155/2019-1 9 Aufbau eines Tax Compliance Manage- ment Systems in der Bornheimer Verwal- tung (HFA 28.03.) 089/2019-2 10 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 147/2019-1 11 Antrag der SPD-Fraktion vom 07.03.2019 - Resolution: Lokale Demokratie stärken, Stichwahlen beibehalten 193/2019-1 12 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 190/2019-1 13 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 14 Vergabe des Auftrages für Heizungs-, Lüf- tungs- und Sanitärarbeiten in der Grund- schule Sechtem 118/2019-1 15 Vergabe des Auftrages für Metallbauarbei- ten an der Grundschule Sechtem 144/2019-1 16 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 191/2019-1 17 Anfragen mündlich Bornheim, den 18.03.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Stadtbücherei: Poetry Slam zum Thema „Rassismus“ Freitag, 05.04.2019, 19 Uhr, Stadt- bücherei Bornheim, Servatiusweg 19-23 20. März 2019 Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Bo 20 in der Ortschaft Bornheim, Aufstellungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bornheim vom 11.03.2019 über die Anordnung einer Veränderungssperre in der Ortschaft Bornheim (Bereich Bebauungsplan Bo 20) Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 20.02.2019 den nachfolgenden Beschluss ge- fasst: „Der Rat be- schließt gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs- planes Bo 20 in der Ortschaft Bornheim. Das Plangebiet liegt zwischen König- straße und Kal- lenbergstraße.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbe- reich grob darstellt, wird hingewiesen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im be- schleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Um- weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Bornheim, den 11.03.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Aufgrund der §§ 14,16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekannt- machung vom 14.Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 20.02.2019 folgende Satzung beschlossen: § 1 Für das im § 2 bezeichnete Gebiet in der Ortschaft Bornheim hat der Rat der Stadt Bornheim am 20.02.2019 die Aufstel- lung des Bebauungsplanes Bo 20 beschlossen. Zur Sicherung dieser Planung wird für den künftigen Plan- bereich eine Veränderungssperre beschlossen. § 2 Der von der Veränderungssperre betroffene Planbereich liegt zwischen der Königstraße und der Kallenberg straße. Auf die beiliegende Karte, die Bestandteil dieser Satzung ist, wird verwiesen. § 3 1. Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, b) erhebliche oder wesentlich wertstegernde Verän- derungen von Grundstücken und baulichen An- lagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 2. Von der Veränderungssperre kann die Baugenehmi- gungsbehörde eine Ausnahme zulassen, wenn überwie- gende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. 3. Von der Veränderungssperre werden nicht berührt: a) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Verän- derungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, b) Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungs- sperre hätte begonnen werden dürfen c) Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bis- her ausgeübten Nutzung. § 4 1. Die Veränderungssperre tritt mit dem Tage der Bekannt- machung in Kraft. 2. Sie tritt mit der Bekanntmachung des beschlossenen Be- bauungsplanes - spätestens nach Ablauf von zwei Jahren - außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungs- ansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 1 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsan- sprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hin- gewiesen. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- ten der Gemeindeordnung NRW kann gegen diese Sat- zung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder den Flächennutzungsplan nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Ver- kündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungs gemäß öffent- lich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechts vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form- vorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächen nutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt machung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich ge- genüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung be- gründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Bornheim, den 11.03.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen

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13. März 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 13.03.2019, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 26.03.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.03.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Dienstag, 02.04.2019, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 03.04.2019, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 04.04.2019, 18 Uhr Kulturforum: Lesung und Talkrunde mit Toni Schumacher Freitag, 22.03.2019, 19:30 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1 Kulturforum: „Rock’n’Roll forever – Ray Allen and his Band“ Freitag, 05.04.2019, 19 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1 Stadtbücherei: Poetry Slam zum Thema „Rassismus“ Freitag, 05.04.2019, 19 Uhr, Stadtbücherei Bornheim, Servatiusweg 19-23 Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Meckenheim, 28. März 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Junge Bornheimer ab 14 Jahren sind eingeladen, am Samstag, 23. März 2019, ihr Schreib- talent zu erproben. Von 13 bis 18 Uhr lädt die Stadtbücherei zu einem kostenlosen Work- shop ein, bei dem preisgekrön- te Schrift steller aus Nordrhein- Westfalen den Jugendlichen in lockerer Atmosphäre das Schreiben nahebringen. Beim Schreib-Workshop „Land in Sicht“ geht es mehr um Ideen und Inspiration als um Recht- schreibung und Grammatik. Im Vordergrund steht die Fantasie der jungen Autoren und wie sie ihr Umfeld wahrnehmen – oder es gern gestalten würden. Ob sie eine Liebesgeschichte in der Dönerbude oder eine Fantasy- Erzählung im Schulbus erfin- den: Alles ist erlaubt und wird professionell und ohne Druck begleitet. Am Ende werden die Entwürfe noch einmal lektoriert und schließlich im Internetblog „Land in Sicht“ unter www.ju- gendstil-nrw.de ver öffent licht; schon jetzt kann man dort nach- lesen, was andere Jugendliche aus NRW geschrieben haben. Kooperationspartner der Stadt- bücherei ist das Kinder- und Jugendliteraturzentrum NRW „jugendstil“, das den Schreib- Workshop in insgesamt 20 Or- ten in NRW durchführt. Dank einer Förderung des Ministeri- ums für Kinder, Familie, Flücht- linge und Integration ist das Projekt kostenlos. Eine Anmeldung ist dringend erforderlich. Wer mitmachen möch te, meldet sich in der Stadt- bücherei Bornheim im Servati- usweg 19–23, 53332 Bornheim- Ort, Telefon: 02222 938-565. Poetry Slam zum Thema „Rassismus“ Zu einer weiteren spannenden Veranstaltung laden das Kinder- und Jugendparlament und die Stadtbücherei Bornheim am Freitag, 5. April 2019, um 19 Uhr ein. Dann lockt der fünfte „Poe- try Slam“ Wortakrobaten jeder Altersklasse, die etwas zum The- ma „Rassismus“ zu sagen ha- ben. Die Redner haben zehn Mi- nuten Zeit, das Publikum zu be- geistern, das gleichzeitig die Jury ist. Gefragt sind kritische, witzige, fantasievolle und experi- mentelle Wortvorträge, die selbst verfasst sein und das The- menfeld der Fremdenfeindlich- keit beleuchten müssen. Wer mitmachen möchte oder Fragen hat, meldet sich unter 02222 938-565 oder per E-Mail an kijupa@stadt-bornheim.de. Eine Anmeldung ist erwünscht; es gibt auch Gelegenheit, am Veranstaltungsabend spontan aufzutreten. Der Eintritt in die Stadtbücherei Bornheim ist frei. Stadtbücherei Bornheim bietet zwei Top-Events Schreib-Workshop und Poetry Slam für Nachwuchs-Künstler n Der Autor Michael Schuma- cher unterstützt die jungen Au- toren beim Schreib-Workshop. Foto: © Jürgensen, Düsseldorf Beliebt bei Kriminellen sind Tricks an der Haustür. Ihr Ziel ist dabei immer, unter einem Vor- wand in die Wohnung zu gelan- gen, um Bargeld, Schmuck oder andere Wertsachen zu stehlen. Die Täter klingeln bevorzugt bei älteren Menschen und wenden vielseitige Maschen an: Sie bitten beispielsweise um Hilfe oder eine Gefälligkeit, fra- gen nach einem Glas Wasser oder nach etwas zum Schrei- ben. Andere möchten angeblich die Toilette oder das Telefon benutzen oder Geschenke für den Nachbarn abgeben. Es gibt auch Täter, die sich als Amtsper- son ausgeben, zum Beispiel als Polizist oder Gerichtsvollzieher. Andere behaupten, Mitarbeiter von Elektrizitätswerken oder der Hausverwaltung zu sein oder sogar ein entfernter Verwandter, früherer Nachbar oder ehemali- ger Kollege. Letztlich wollen die Täter nur in die Wohnung hinein, um dann im günstigen Moment die Wert- sachen zu stehlen. In Zusam- menarbeit mit dem Kommissa- riat Kriminalprävention/Opfer- schutz der Polizei Bonn gibt die Stadt Bornheim Tipps, wie man sich schützt: Vor allem gilt es, niemals Unbe- kannte in die Wohnung zu las- sen. Am besten nutzt man den Türspion oder die Sprechanlage und öffnet die Tür nur mit vor- gelegter Türsperre. Durch den Spalt, den die Türkette oder der Sperrbügel freigeben, oder auch durch ein Fenster lassen sich im Zweifel auch ein Stift oder ein Glas Wasser hinausreichen. Sind diese Möglichkeiten nicht vorhanden, verweist man den Hilfesuchenden am besten an einen Dritten oder tritt mit der erbetenen Sache vor die Tür und schließt diese hinter sich. In keinem Fall sollte man Fremde einlassen. Falls jemand angibt, von einer Behörde zu sein, sollte man sich immer den Dienstausweis zeigen lassen und diesen sorg- fältig prüfen. Da viele Täter sehr professionell arbeiten und täu- schend echte Dokumente her- stellen, ist es am sichersten, bei der betreffenden Behörde nach der Richtigkeit des Besuchs zu fragen. Auch kann man gege- benenfalls einen Nachbarn als Vertrauensperson hinzubitten. Bis die Identität des Fremden geklärt ist, bleibt dieser vor der Haus- oder Wohnungstür. Handwerker sollte man eben- falls nur dann in die Wohnung lassen, wenn man sie selbst be- stellt hat oder sie vom Vermieter angekündigt wurden. Auf kei- nen Fall sollte man Handwerker in bar bezahlen, sondern immer eine Rechnung verlangen, die man per Banküberweisung be- gleicht. Misstrauen ist auch ge- boten, wenn jemand vorgibt, ein Bekannter zu sein oder einen gemeinsamen Verwandten zu haben. Generell sollte man Fremden niemals seinen Schmuck oder sein Bargeld zeigen oder sich von ihnen die Einkaufstaschen in die Wohnung tragen las- sen. Vorsicht ist auch geboten, wenn man an der Haustür dazu gedrängt wird, Abonnements abzuschließen, vermeintlich wertvolle Sachen zu kaufen oder Geld zu spenden. Wer be- fürchtet, Opfer einer Straftat zu werden, wendet sich am besten sofort an die Polizei. Das Kommissariat Kriminalprä- vention und Opferschutz bie- tet an, Gruppenberatungen in durchzuführen. Informationen gibt es unter der Telefonnum- mer 0228 157-617 oder -676. Polizei Bonn und Stadt Bornheim warnen vor Trickbetrügern an der Haustür Klassikkonzerte, Rock’n’Roll, Jazz sowie Lesungen über den Widerstand im Nationalsozialis- mus und das neue Buch einer Fußball-Legende – das Jahres- programm 2019/2020 des Bornheimer Kulturforums ver- spricht Kultur für jedermann. „Unser Ziel ist es, Kultur allen Menschen zugänglich zu ma- chen“, sagt Vorsitzender und Bürgermeister Wolfgang Henseler. „Daher bedienen wir alle Zielgruppen und bieten die Veranstaltungen zu vertretba- ren Preisen an.“ Den Auftakt macht Harald „Toni“ Schumacher. Dem Born- heimer Kulturforum ist es mit Unterstützung des Fanclubs „FC-Fründe Mai `98“ aus Born- heim gelungen, den ehemali- gen Torhüter der Fußballnatio- nalmannschaft und jetzigen Vizepräsidenten des 1. FC Köln für die Vorstellung seines Buchs „Einwurf“ zu gewinnen. „Wir haben uns sehr über die Anfra- ge des Kulturforums gefreut. Toni Schumacher ist sehr au- thentisch und besucht als Eh- renmitglied regelmäßig unsere Fanclubveranstaltungen“, sagt FC-Fründe-Vorsitzender Klaus Zimmermann. Die Lesung und Talkrunde mit Schumacher fin- det am Freitag, 22. März 2019, um 19:30 Uhr in der Aula der Europaschule Bornheim, Goe- thestraße 1, statt. 14 Tage später stehe ein „völlig anderer Schwerpunkt“ an, sagt Gerhard-Josef Brühl, stellver- tretender Vorsitzender des Kul- turforums. Musikinteressierte können sich am Freitag, 5. April 2019, ab 19 Uhr in der Europa- schule beim Auftritt von Ray Al- len und seiner Band auf Rock’n’Roll der späten 50er und frühen 60er Jahre freuen. Dazu treten zwei Tanzformationen auf: die Formation der bekann- ten Tanzschule Breuer und das Tanz-Team der Europaschule Bornheim, amtierender Deut- scher Meister der tanzenden Schule. „Wir werden dafür eine Tanzfläche bereithalten. Auch die Besucher sind herzlich ein- geladen, selbst zu tanzen – und dürfen gerne im Rock’n’Roll- Outfit kommen“, sagt Henseler. Der Eintritt zu den Veranstal- tungen des Bornheimer Kultur- forums – sofern er nicht frei ist – kostet in der Regel 10 Euro. Karten gibt es beim Bornhei- mer Kulturforum, über Bonn- ticket sowie in der Volksbank- Filiale, Königstraße 49, und in der Kreissparkasse am Peter- Fryns-Platz. Weitere Infos auf der städtischen Homepage unter www.bornheim.de/aktu- elles/2019/februar/kultur-fuer- alle und direkt beim Kulturfo- rum unter www.bornheimer- kulturforum.de. Das Kulturforum freut sich neben aktiven und inaktiven Mitgliedern auch über Helfer und vor allem Sponsoren. Ziel ist es, Kultur für jedermann zu vertretbaren Preisen oder sogar bei freiem Eintritt anzubieten. Zurzeit zählt der Verein rund 90 Mitglieder. Toni Schumacher, Rock’n’Roll und vieles mehr Bornheimer Kulturforum stellt Jahresprogramm vor n Stellen das Programm des Kulturforums vor: (v. r.) Wolfgang Henseler, Klaus Zimmermann, Gerhard-Josef Brühl und Willi Over.

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13. März 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 13.03.2019, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 26.03.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.03.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Dienstag, 02.04.2019, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 03.04.2019, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 04.04.2019, 18 Uhr Kulturforum: Lesung und Talkrunde mit Toni Schumacher Freitag, 22.03.2019, 19:30 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1 Kulturforum: „Rock’n’Roll forever – Ray Allen and his Band“ Freitag, 05.04.2019, 19 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1 Stadtbücherei: Poetry Slam zum Thema „Rassismus“ Freitag, 05.04.2019, 19 Uhr, Stadtbücherei Bornheim, Servatiusweg 19-23 Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Meckenheim, 28. März 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Junge Bornheimer ab 14 Jahren sind eingeladen, am Samstag, 23. März 2019, ihr Schreib- talent zu erproben. Von 13 bis 18 Uhr lädt die Stadtbücherei zu einem kostenlosen Work- shop ein, bei dem preisgekrön- te Schrift steller aus Nordrhein- Westfalen den Jugendlichen in lockerer Atmosphäre das Schreiben nahebringen. Beim Schreib-Workshop „Land in Sicht“ geht es mehr um Ideen und Inspiration als um Recht- schreibung und Grammatik. Im Vordergrund steht die Fantasie der jungen Autoren und wie sie ihr Umfeld wahrnehmen – oder es gern gestalten würden. Ob sie eine Liebesgeschichte in der Dönerbude oder eine Fantasy- Erzählung im Schulbus erfin- den: Alles ist erlaubt und wird professionell und ohne Druck begleitet. Am Ende werden die Entwürfe noch einmal lektoriert und schließlich im Internetblog „Land in Sicht“ unter www.ju- gendstil-nrw.de ver öffent licht; schon jetzt kann man dort nach- lesen, was andere Jugendliche aus NRW geschrieben haben. Kooperationspartner der Stadt- bücherei ist das Kinder- und Jugendliteraturzentrum NRW „jugendstil“, das den Schreib- Workshop in insgesamt 20 Or- ten in NRW durchführt. Dank einer Förderung des Ministeri- ums für Kinder, Familie, Flücht- linge und Integration ist das Projekt kostenlos. Eine Anmeldung ist dringend erforderlich. Wer mitmachen möch te, meldet sich in der Stadt- bücherei Bornheim im Servati- usweg 19–23, 53332 Bornheim- Ort, Telefon: 02222 938-565. Poetry Slam zum Thema „Rassismus“ Zu einer weiteren spannenden Veranstaltung laden das Kinder- und Jugendparlament und die Stadtbücherei Bornheim am Freitag, 5. April 2019, um 19 Uhr ein. Dann lockt der fünfte „Poe- try Slam“ Wortakrobaten jeder Altersklasse, die etwas zum The- ma „Rassismus“ zu sagen ha- ben. Die Redner haben zehn Mi- nuten Zeit, das Publikum zu be- geistern, das gleichzeitig die Jury ist. Gefragt sind kritische, witzige, fantasievolle und experi- mentelle Wortvorträge, die selbst verfasst sein und das The- menfeld der Fremdenfeindlich- keit beleuchten müssen. Wer mitmachen möchte oder Fragen hat, meldet sich unter 02222 938-565 oder per E-Mail an kijupa@stadt-bornheim.de. Eine Anmeldung ist erwünscht; es gibt auch Gelegenheit, am Veranstaltungsabend spontan aufzutreten. Der Eintritt in die Stadtbücherei Bornheim ist frei. Stadtbücherei Bornheim bietet zwei Top-Events Schreib-Workshop und Poetry Slam für Nachwuchs-Künstler n Der Autor Michael Schuma- cher unterstützt die jungen Au- toren beim Schreib-Workshop. Foto: © Jürgensen, Düsseldorf Beliebt bei Kriminellen sind Tricks an der Haustür. Ihr Ziel ist dabei immer, unter einem Vor- wand in die Wohnung zu gelan- gen, um Bargeld, Schmuck oder andere Wertsachen zu stehlen. Die Täter klingeln bevorzugt bei älteren Menschen und wenden vielseitige Maschen an: Sie bitten beispielsweise um Hilfe oder eine Gefälligkeit, fra- gen nach einem Glas Wasser oder nach etwas zum Schrei- ben. Andere möchten angeblich die Toilette oder das Telefon benutzen oder Geschenke für den Nachbarn abgeben. Es gibt auch Täter, die sich als Amtsper- son ausgeben, zum Beispiel als Polizist oder Gerichtsvollzieher. Andere behaupten, Mitarbeiter von Elektrizitätswerken oder der Hausverwaltung zu sein oder sogar ein entfernter Verwandter, früherer Nachbar oder ehemali- ger Kollege. Letztlich wollen die Täter nur in die Wohnung hinein, um dann im günstigen Moment die Wert- sachen zu stehlen. In Zusam- menarbeit mit dem Kommissa- riat Kriminalprävention/Opfer- schutz der Polizei Bonn gibt die Stadt Bornheim Tipps, wie man sich schützt: Vor allem gilt es, niemals Unbe- kannte in die Wohnung zu las- sen. Am besten nutzt man den Türspion oder die Sprechanlage und öffnet die Tür nur mit vor- gelegter Türsperre. Durch den Spalt, den die Türkette oder der Sperrbügel freigeben, oder auch durch ein Fenster lassen sich im Zweifel auch ein Stift oder ein Glas Wasser hinausreichen. Sind diese Möglichkeiten nicht vorhanden, verweist man den Hilfesuchenden am besten an einen Dritten oder tritt mit der erbetenen Sache vor die Tür und schließt diese hinter sich. In keinem Fall sollte man Fremde einlassen. Falls jemand angibt, von einer Behörde zu sein, sollte man sich immer den Dienstausweis zeigen lassen und diesen sorg- fältig prüfen. Da viele Täter sehr professionell arbeiten und täu- schend echte Dokumente her- stellen, ist es am sichersten, bei der betreffenden Behörde nach der Richtigkeit des Besuchs zu fragen. Auch kann man gege- benenfalls einen Nachbarn als Vertrauensperson hinzubitten. Bis die Identität des Fremden geklärt ist, bleibt dieser vor der Haus- oder Wohnungstür. Handwerker sollte man eben- falls nur dann in die Wohnung lassen, wenn man sie selbst be- stellt hat oder sie vom Vermieter angekündigt wurden. Auf kei- nen Fall sollte man Handwerker in bar bezahlen, sondern immer eine Rechnung verlangen, die man per Banküberweisung be- gleicht. Misstrauen ist auch ge- boten, wenn jemand vorgibt, ein Bekannter zu sein oder einen gemeinsamen Verwandten zu haben. Generell sollte man Fremden niemals seinen Schmuck oder sein Bargeld zeigen oder sich von ihnen die Einkaufstaschen in die Wohnung tragen las- sen. Vorsicht ist auch geboten, wenn man an der Haustür dazu gedrängt wird, Abonnements abzuschließen, vermeintlich wertvolle Sachen zu kaufen oder Geld zu spenden. Wer be- fürchtet, Opfer einer Straftat zu werden, wendet sich am besten sofort an die Polizei. Das Kommissariat Kriminalprä- vention und Opferschutz bie- tet an, Gruppenberatungen in durchzuführen. Informationen gibt es unter der Telefonnum- mer 0228 157-617 oder -676. Polizei Bonn und Stadt Bornheim warnen vor Trickbetrügern an der Haustür Klassikkonzerte, Rock’n’Roll, Jazz sowie Lesungen über den Widerstand im Nationalsozialis- mus und das neue Buch einer Fußball-Legende – das Jahres- programm 2019/2020 des Bornheimer Kulturforums ver- spricht Kultur für jedermann. „Unser Ziel ist es, Kultur allen Menschen zugänglich zu ma- chen“, sagt Vorsitzender und Bürgermeister Wolfgang Henseler. „Daher bedienen wir alle Zielgruppen und bieten die Veranstaltungen zu vertretba- ren Preisen an.“ Den Auftakt macht Harald „Toni“ Schumacher. Dem Born- heimer Kulturforum ist es mit Unterstützung des Fanclubs „FC-Fründe Mai `98“ aus Born- heim gelungen, den ehemali- gen Torhüter der Fußballnatio- nalmannschaft und jetzigen Vizepräsidenten des 1. FC Köln für die Vorstellung seines Buchs „Einwurf“ zu gewinnen. „Wir haben uns sehr über die Anfra- ge des Kulturforums gefreut. Toni Schumacher ist sehr au- thentisch und besucht als Eh- renmitglied regelmäßig unsere Fanclubveranstaltungen“, sagt FC-Fründe-Vorsitzender Klaus Zimmermann. Die Lesung und Talkrunde mit Schumacher fin- det am Freitag, 22. März 2019, um 19:30 Uhr in der Aula der Europaschule Bornheim, Goe- thestraße 1, statt. 14 Tage später stehe ein „völlig anderer Schwerpunkt“ an, sagt Gerhard-Josef Brühl, stellver- tretender Vorsitzender des Kul- turforums. Musikinteressierte können sich am Freitag, 5. April 2019, ab 19 Uhr in der Europa- schule beim Auftritt von Ray Al- len und seiner Band auf Rock’n’Roll der späten 50er und frühen 60er Jahre freuen. Dazu treten zwei Tanzformationen auf: die Formation der bekann- ten Tanzschule Breuer und das Tanz-Team der Europaschule Bornheim, amtierender Deut- scher Meister der tanzenden Schule. „Wir werden dafür eine Tanzfläche bereithalten. Auch die Besucher sind herzlich ein- geladen, selbst zu tanzen – und dürfen gerne im Rock’n’Roll- Outfit kommen“, sagt Henseler. Der Eintritt zu den Veranstal- tungen des Bornheimer Kultur- forums – sofern er nicht frei ist – kostet in der Regel 10 Euro. Karten gibt es beim Bornhei- mer Kulturforum, über Bonn- ticket sowie in der Volksbank- Filiale, Königstraße 49, und in der Kreissparkasse am Peter- Fryns-Platz. Weitere Infos auf der städtischen Homepage unter www.bornheim.de/aktu- elles/2019/februar/kultur-fuer- alle und direkt beim Kulturfo- rum unter www.bornheimer- kulturforum.de. Das Kulturforum freut sich neben aktiven und inaktiven Mitgliedern auch über Helfer und vor allem Sponsoren. Ziel ist es, Kultur für jedermann zu vertretbaren Preisen oder sogar bei freiem Eintritt anzubieten. Zurzeit zählt der Verein rund 90 Mitglieder. Toni Schumacher, Rock’n’Roll und vieles mehr Bornheimer Kulturforum stellt Jahresprogramm vor n Stellen das Programm des Kulturforums vor: (v. r.) Wolfgang Henseler, Klaus Zimmermann, Gerhard-Josef Brühl und Willi Over.

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