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8. Mai 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Rheinbach, 20. Mai 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 23.05.2019, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim Am Donnerstag, 23.05.2019, um 18 Uhr findet im Ratssaal des Rat- hauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Einführung und Verpflichtung eines Rats- mitgliedes 296/2019-1 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 25/2019 vom 04.04.2019 4 Bebauungsplan He 30 - Golfplatz, Ände- rung der Flächennutzung (StEA 22.05.19) 269/2019-7 5 Naturnaher Waldumbau als Kompensa- tionsmaßnahme (UwA 07.05.19) 053/2019-12 6 Fortführung der Lärmaktionsplanung der Stadt Bornheim (UwA 07.05.19, StEA 22.05.19) 244/2019-12 7 Errichtung eines Naturfriedhofes (Bestat- tungswaldes) in Bornheim 247/2019-1 8 Änderungen der Regelungen der GO NRW zur Rechnungsprüfung (RPrA / HA 09.05.19) 223/2019-8 9 Neufassung der Rechnungsprüfungs- ordnung der Stadt Bornheim (RPrA / HA 09.05.19) 224/2019-8 10 Änderung der Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Born- heim (RPrA / HA 09.05.19) 225/2019-8 11 Ermächtigungsübertragungen in das Haus- haltsjahr 2019 (HA 09.05.19) 226/2019-2 12 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen für das Haushaltsjahr 2018 (HA 09.05.19) 242/2019-2 13 Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bornheim für das Haushaltsjahr 2018 (HA 09.05.19) 217/2019-2 14 Anregung nach § 24 GO vom 11.03.2019 betr. Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan in Bornheim-Waldorf (BüA 10.04.19, StEA 22.05.19) 196/2019-7 15 Antrag der CDU-Fraktion, UWG-Fraktion und FDP-Fraktion vom 05.04.2019 – Resolution zur fairen Verteilung der Schul- trägerkosten 270/2019-1 16 Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grü- nen vom 09.04.2019 betr. Baurechtliche Festschreibung der Nutzung von Dächern von neuen Gewerbeansiedlungen (UwA 07.05.19, StEA 22.05.19) 280/2019-7 17 Antrag der SPD-Fraktion vom 10.04.2019 betr. Gebührenanpassungen bei der Ver- längerung von Straßenaufbrüchen 257/2019-9 18 Antrag der CDU-Fraktion vom 25.04.2019 betr. Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 300/2019-1 19 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 301/2019-1 20 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 21 Businessplan zum Entwicklungsträgerver- trag mit NRW.URBAN Kommunale Ent- wicklung GmbH (StEA 22.05.19) 293/2019-7 22 Mitteilung über Vergaben ab 25.000 € brutto ab dem 17.01.2019 055/2019-1 23 Mitteilung über Vergaben ab 25.000 € brutto ab dem 26.02.2019 154/2019-1 24 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 302/2019-1 25 Anfragen mündlich Bornheim, den 06.05.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Wahlbekanntmachung 1. Am 26.05.2019 findet in der Bundes- republik Deutschland die Wahl zum Eu- ropäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt Bornheim ist in 27 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahl- benachrichtigungen, die den Wahl- berechtigten in der Zeit vom 23.04.2019 bis zum 05.05.2019 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahl- raum angegeben, in dem der Wahl- berechtigte zu wählen hat. Die Brief- wahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr im Alexander-von-Humboldt-Gymnasi- um, 1. OG, zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetra- gen ist. Die Wähler haben die Wahl- benachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reise- pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahl- benach richtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimm zettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fort- laufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kenn- wort sowie jeweils die ersten 10 Bewer- ber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wel- chem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekenn- zeichnet und in der Weise gefaltet wer- den, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahl- schein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebi- gen Wahlbezirk des Kreises / der kreisfreien Stadt oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amt- lichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimm- zettel (im verschlossenen Stimmzettel- umschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebe- nen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahl- recht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahl- berechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergeb- nis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits- strafe bis zu 5 Jahren oder mit Geld- strafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetz- buches). Bornheim, den 16.04.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 09.05.2019, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Donnerstag, 09.05.2019, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 14.05.2019, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Dienstag, 21.05.2019, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 22.05.2019, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 23.05.2019, 18 Uhr Einwohnerversammlung zum Bebauungsplan Me 17 Mittwoch, 08.05.2019, 18:30 Uhr, Aula der Heinrich-Böll-Sekundarschule, Beethovenstraße 57, Bornheim- Merten Bürger-Information zum Stadtmarketing-Prozess Bornheim Mittwoch, 08.05.2019, 18 Uhr, Bürgerhalle im Rathaus 50 Jahre Rhein-Sieg-Kreis: Bornheim wettet gegen Landrat Freitag, 10.05.2019, 11 Uhr, Hof Biobauer Palm, Bornheimer Str. 30, Bornheim-Uedorf Info-Abend zur Bebauung der Freibadwiese Freitag, 17.05.2019, 19 Uhr Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. 8. Mai 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 29.03.2019 Dezernat 33 Zeughausstraße 2 - 10 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel.: 0221 / 147 - 2033 Flurbereinigung Meschenich Az.: 33.1 - 5 19 01 - Beschluss 1. Für Teile der Städte Köln, Hürth und Brühl wird aus Anlass der Inanspruchnahme von ländlichen Grund- stücken in großem Umfang für den Neubau der B 51n - Ortsumgehung Meschenich - gemäß § 4 in Verbin- dung mit den §§ 87 - 89 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Flurbereinigung Meschenich angeordnet. Das Flurbereinigungsgebiet wird für die nachstehend aufgeführten Grundstücke festgestellt: Regierungsbezirk Köln Rhein-Erft-Kreis Stadt Brühl Gemarkung Vochem Flur 2 Nrn. 5682, 5683, 5686, 5687, 5688, 5692, 5693, 5694, 5695, 5736, 5741, 5750, 5755, 5794, 5795, 5796, 5797, 5815, 5835, 5836, 5838, 5842, 5843, 5846, 5847, 5849, 5850, 6297, 6298, 6299, 6300, 6304, 6305, 6306, 6307, 6308, 6309, 6310, 6311, 6312, 6313, 6314, 6315, 6316, 6317, 6318, 6319, 6320, 6321, 6322, 6323, 6324, 6325, 6326, 6327, 6328, 6329, 6330, 6331, 6332, 6333, 6334, 7064, 7065, 7066, 7067, 7068, 7069 Flur 3 Nrn. 481/21, 482/22, 483/22, 484/22, 485/23, 486/142, 525, 539, 540, 541, 542, 543, 546, 547, 552, 553, 558, 564, 566, 567, 569, 576, 577, 578, 579, 582, 583, 584, 585, 592, 603, 610, 611, 617, 618, 619, 624, 625, 626, 627, 628, 631, 634, 635, 642, 643, 646, 647, 678, 691, 692, 701, 702, 703, 704, 705, 706, 707, 708, 709, 710, 711, 714, 715, 732, 733, 734, 735, 796, 797, 798, 911, 912, 913, 914, 915, 916, 917, 918 Stadt Hürth Gemarkung Fischenich Flur 1 Nrn. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 19, 20, 21, 22, 26, 27, 28, 29, 33, 38, 39, 41, 42, 43/1, 43/2, 44/1, 44/2, 45, 46, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 56, 57/23, 58, 58/23, 59, 59/17, 60, 60/17, 67, 68, 69, 70, 72, 74 Flur 4 Nrn. 141/1, 141/2, 144, 146, 178, 180, 183, 185, 186/1, 187, 188, 194, 195, 197, 200, 201, 202, 204, 440/143, 442/147, 497/196, 498/196, 537/203, 538/203, 559/190, 636/143, 637/184, 638/184, 649/145, 650/145, 656/189, 680/182, 696/181, 697/181, 711/143, 712/189, 713/189, 753/186, 754/186, 861/198, 862/199, 953/190, 954/190, 1040/141, 1041/141, 1084/142, 1085/142, 1086/142, 1087/142, 1088/142, 1089/142, 1090/142, 1091/142, 1092/142, 1093/142, 1094/142, 1095/142, 1096/142, 1097/142, 1099/142, 1169/177, 1170/177, 1171/177, 1172/177, 1173/177, 1174/177, 1175/177, 1176/177, 1177/177, 1258/141, 1259/141, 1401/176, 1402/176, 1548/177, 1564/176, 1714/192, 1715/192, 1716/193, 1717/193, 1718/193, 1719/193, 1790/177, 1793/179, 1796/179, 2002/142, 2064/193, 2065/193, 2084, 2098, 2099, 2100, 2101, 2102, 2103, 2104, 2105, 2106, 2107, 2108, 2109, 2110, 2225, 2226, 2227, 2228, 2229, 2230, 2281, 2331, 2333, 2334, 2335, 2336, 2338, 2339, 2340, 2341, 2342, 2343, 2344, 2723, 2724 Flur 6 Nrn. 48, 49, 50, 56, 57, 60, 63, 67, 68, 69/70, 74, 75, 117, 118, 120, 121, 122, 123, 127, 128, 166/101, 174/59, 179/72, 185/74, 186/77, 188/77, 196/125, 197/126, 210/95, 228/46, 246/47, 247/47, 298/96, 299/96, 300/96, 390/77, 391/77, 410/92, 412/129, 413/129, 433/95, 434/95, 446/76, 447/76, 448/76, 614/27, 615/27, 616/27, 617/27, 637/129, 638/129, 688/113, 705/103, 706/103, 707/103, 716/103, 717/103, 720/103, 721/103, 1002/104, 1003/104, 1006/115, 1007/115, 1008/115, 1009/115, 1010/115, 1011/115, 1013/119, 1014/119, 1017/119, 1022/58, 1023/59, 1236/96, 1237/96, 1238/112, 1241/112, 1270/111, 1290/104, 1291/104, 1292/104, 1293/104, 1296/62, 1297/62, 1302/129, 1576, 1577, 1604, 1605, 1672, 1673, 1674, 1675, 1676, 1677, 1678, 1679, 1680, 1681, 1682, 1686, 1688, 1690, 1692, 1694, 1696, 1698, 1699, 1701, 1702, 1709, 1711, 1715, 1716, 1731, 1733, 1784, 1785, 1795, 1796, 1825, 1826, 1833, 1835, 1836, 1837, 1838, 1839, 1840, 1841, 1842, 1843, 1844, 1845, 1846, 1847, 1848, 1883, 1889, 1890, 1892, 1893, 1930, 1984, 2043, 2044, 2045, 2046, 2047, 2048, 2049, 2050, 2051, 2053, 2054, 2057, 2060, 2061, 2062, 2063, 2076, 2077, 2082, 2083, 2084, 2085, 2086, 2087, 2089, 2090, 2091, 2092, 2094, 2095, 2204, 2205, 2206, 2207, 2209, 2210, 2211, 2212, 2213, 2214, 2215, 2216, 2217, 2218, 2219, 2220, 2221, 2222, 2223, 2224, 2225, 2226, 2227, 2228, 2229, 2230, 2231, 2232, 2233, 2234, 2235, 2236, 2237, 2238, 2239, 2240, 2241, 2242, 2245, 2246, 2247, 2248, 2250, 2251, 2252, 2253, 2254, 2255, 2256, 2257, 2258, 2259, 2260, 2261, 2262, 2263, 2264, 2265, 2266, 2267, 2268, 2269, 2270, 2271, 2272, 2273, 2274, 2275, 2276, 2277, 2278, 2279, 2280, 2281, 2282, 2283, 2284, 2285, 2286, 2287, 2288, 2289, 2290, 2291, 2292, 2293, 2294, 2295, 2296, 2297, 2298, 2299, 2301, 2302, 2303, 2304, 2307, 2309, 2310, 2311, 2312, 2313, 2314, 2319, 2320, 2321, 2322, 2323, 2324, 2482, 2483, 2484, 2485, 2486, 2487, 2488, 2489, 2490, 2491, 2492, 2493, 2494, 2495, 2496, 2497, 2498, 2499, 2500, 2501, 2502, 2503, 2504, 2505, 2506, 2507, 2508, 2509, 2510, 2511, 2512, 2513, 2514, 2515, 2516, 2517, 2518, 2519, 2520, 2521, 2522, 2523, 2524, 2525, 2526, 2527, 2528, 2640, 2641, 2684, 2685 Kreisfreie Stadt Köln Gemarkung Meschenich Flur 49 Nrn. 21, 40, 106, 109, 110, 111, 112, 115, 116, 117, 118, 168, 169, 170, 178 Flur 50 Nrn. 4, 56, 57, 58, 71, 134, 465, 466, 467, 469, 470, 477, 623, 624, 626, 634, 635 Flur 53 Nrn. 9, 10 Flur 54 Nrn. 22/1, 35, 36, 37, 55, 66, 67, 67/39, 68, 68/40, 69, 80, 81, 104, 106, 108, 109, 110, 111, 112 Flur 55 Nrn. 21, 39, 43, 44, 45, 87, 89, 90, 92, 94, 97, 109, 119, 132, 133, 134, 135, 136 Flur 56 Nrn. 7, 31, 32, 34, 50/4, 63, 103, 164, 165, 421, 423, 457, 477, 507, 536, 548 Flur 57 Nrn. 132, 134, 136 Flur 58 Nrn. 1, 2, 3, 5, 6, 16, 20/4, 21/4, 22/4, 37, 38 2. Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von rd. 263 ha und ist auf der Gebietskarte dargestellt, die Anlage dieses Beschlusses ist. 3. Der Flurbereinigungsbeschluss mit Gründen und Gebietskarte liegt zur Einsichtnahme für die Beteilig- ten einen Monat lang während der Besuchszeiten aus bei der a) Stadtverwaltung Köln, Stadtplanungsamt/ Stadthaus West, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Zimmer 09.A 04, b) Stadtverwaltung Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth, 4. OG, Zimmer 406, c) Stadtverwaltung Brühl, Fachbereich Bauen und Umwelt, Uhlstraße 3, 50321 Brühl, Zimmer A123, d) Stadtverwaltung Bergisch Gladbach, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach, Zimmer 107 e) Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Zimmer 407, f) Stadtverwaltung Dormagen, Mathias-Giesen-Str. 11, 41540 Dormagen, Zimmer 0.26 (Erdgeschoss), g) Stadtverwaltung Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt, Zimmer 420, h) Stadtverwaltung Frechen, Johann-Schmitz-Platz 1 - 3, 50226 Frechen, Zimmer 306, i) Stadtverwaltung Kolpingstadt Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, Zimmer 236, j) Stadtverwaltung Leverkusen, Dezernat V – Planen und Bauen, Elberfelder Haus, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen, im Eingangsbereich, k) Stadtverwaltung Monheim, Bereich Stadtplanung und Bauaufsicht, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, II. OG, zwischen Zimmer 219 und 220, l) Stadt Niederkassel, Rathausstr. 19, 53859 Niederkassel, Zimmer 018 a, m) Stadtverwaltung Pulheim, Alte Kölner Str. 26, 50259 Pulheim, 2. OG, Zimmer 2.11, n) Stadtverwaltung Rösrath, Hauptstr. 229, 51503 Rösrath, Zimmer 215, o) Stadtverwaltung Troisdorf, Kölner Str. 176, 53840 Troisdorf, 3. OG, Gebäudeteil C, Zimmer 324, p) Stadtverwaltung Wesseling, Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling, 3. Etage, Zimmer 314, q) Gemeindeverwaltung Weilerswist, Bonner Str. 29, 53919 Weilerswist, Zimmer 112, r) bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, Zimmer 377. Die Monatsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffent- lichen Bekanntmachung dieses Beschlusses. 4. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flur- bereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke (§ 10 Nr. 1 FlurbG) bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Meschenich mit dem Sitz in Meschenich. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 16 FlurbG). 5. Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter öffent- licher Bekanntmachung unter Angabe des Akten- zeichens 33.1 – 5 19 01 - bei der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, anzumelden. Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechti- gen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen der Bezirksregierung Köln hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Bezirksregierung Köln die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmel- dung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt wird. 6. Von der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses an gelten folgende Einschränkungen, die bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes wirksam sind: 6.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Bezirksregierung Köln nur Änderun- gen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemä- ßen Wirtschaftsbetrieb gehören (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). 6.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hang- terrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Bezirksregierung Köln errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). 6.3 Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnah- mefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbeson- dere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Bezirksregierung Köln beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG). 6.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungs- gemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Bezirksregierung Köln (§ 85 Nr. 5 FlurbG). Sind entgegen den Anordnungen zu 6.1 und 6.2 Ände- rungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Flurbereinigungs- verfahren unberücksichtigt bleiben. Die Bezirksregie- rung Köln kann den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flur- bereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu 6.3 vor- genommen worden, so muss die Bezirksregierung Köln Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). Sind Holzeinschläge entgegen der Anordnung zu 6.4 vorgenommen worden, so kann die Bezirksregierung Köln anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ord- nungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG). Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen zu 6.2 bis 6.4 dieses Beschlusses sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000,-- € für den einzelnen Fall geahndet werden (§ 154 FlurbG, §§ 1 und 17 des Gesetzes über Ord- nungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2018 (BGBl. I S. 2571). Unter Umständen kann auch eine höhere Geldbuße auferlegt werden (§ 17 Abs. 4 OWiG). Außerdem können Gegen- stände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungs- widrigkeit bezieht (§ 154 Abs. 3 FlurbG). Die Bußgeldbestimmungen nach anderen Gesetzen bleiben unberührt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Flurbereinigungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln oder zur Niederschrift bei der Bezirks- regierung Köln, Dezernat 33, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln unter Angabe des Aktenzeichens einzule- gen. Der Widerspruch kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektro- nischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk.sec.nrw.de. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sende- variante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk-nrw.de-mail.de. Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person ver- säumt werden sollte, würde deren Verschulden dem Voll- machtgeber zugerechnet werden Anordnung der sofortigen Vollziehung Gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO wird die sofortige Vollziehung des Flurbereinigungsbeschlusses Mesche- nich angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen diesen Beschluss keine aufschiebende Wirkung haben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- beantragt werden bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - 9a Senat (Flurbereinigungsgericht) - Aegidiikirchplatz 5 48143 Münster Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann auch durch Übertragung eines elektroni- schen Dokuments an die elektronische Poststelle des Ge- richts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Sig- natur der verantwortenden Personen versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bear- beitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektro- nischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektro- nische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsver- kehr-Verordnung-ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803) in der derzeit gültigen Fassung. Hinweise: • Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person ver- säumt werden sollte, würde deren Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet werden. • Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internet- seite www.justiz.de Im Auftrag (LS) gez. Kopka Ltd. Regierungsvermessungsdirektor Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung mit Gebietskarte wird auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln https:/ /www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/ verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/meschenich/ index.html veröffentlicht. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren finden Sie unter: https:/ /www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/ leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/ datenschutzhinweise.pdf

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8. Mai 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Rheinbach, 20. Mai 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! 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CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 23.05.2019, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim Am Donnerstag, 23.05.2019, um 18 Uhr findet im Ratssaal des Rat- hauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Einführung und Verpflichtung eines Rats- mitgliedes 296/2019-1 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 25/2019 vom 04.04.2019 4 Bebauungsplan He 30 - Golfplatz, Ände- rung der Flächennutzung (StEA 22.05.19) 269/2019-7 5 Naturnaher Waldumbau als Kompensa- tionsmaßnahme (UwA 07.05.19) 053/2019-12 6 Fortführung der Lärmaktionsplanung der Stadt Bornheim (UwA 07.05.19, StEA 22.05.19) 244/2019-12 7 Errichtung eines Naturfriedhofes (Bestat- tungswaldes) in Bornheim 247/2019-1 8 Änderungen der Regelungen der GO NRW zur Rechnungsprüfung (RPrA / HA 09.05.19) 223/2019-8 9 Neufassung der Rechnungsprüfungs- ordnung der Stadt Bornheim (RPrA / HA 09.05.19) 224/2019-8 10 Änderung der Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Born- heim (RPrA / HA 09.05.19) 225/2019-8 11 Ermächtigungsübertragungen in das Haus- haltsjahr 2019 (HA 09.05.19) 226/2019-2 12 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen für das Haushaltsjahr 2018 (HA 09.05.19) 242/2019-2 13 Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bornheim für das Haushaltsjahr 2018 (HA 09.05.19) 217/2019-2 14 Anregung nach § 24 GO vom 11.03.2019 betr. Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan in Bornheim-Waldorf (BüA 10.04.19, StEA 22.05.19) 196/2019-7 15 Antrag der CDU-Fraktion, UWG-Fraktion und FDP-Fraktion vom 05.04.2019 – Resolution zur fairen Verteilung der Schul- trägerkosten 270/2019-1 16 Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grü- nen vom 09.04.2019 betr. Baurechtliche Festschreibung der Nutzung von Dächern von neuen Gewerbeansiedlungen (UwA 07.05.19, StEA 22.05.19) 280/2019-7 17 Antrag der SPD-Fraktion vom 10.04.2019 betr. Gebührenanpassungen bei der Ver- längerung von Straßenaufbrüchen 257/2019-9 18 Antrag der CDU-Fraktion vom 25.04.2019 betr. Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 300/2019-1 19 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 301/2019-1 20 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 21 Businessplan zum Entwicklungsträgerver- trag mit NRW.URBAN Kommunale Ent- wicklung GmbH (StEA 22.05.19) 293/2019-7 22 Mitteilung über Vergaben ab 25.000 € brutto ab dem 17.01.2019 055/2019-1 23 Mitteilung über Vergaben ab 25.000 € brutto ab dem 26.02.2019 154/2019-1 24 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 302/2019-1 25 Anfragen mündlich Bornheim, den 06.05.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Wahlbekanntmachung 1. Am 26.05.2019 findet in der Bundes- republik Deutschland die Wahl zum Eu- ropäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt Bornheim ist in 27 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahl- benachrichtigungen, die den Wahl- berechtigten in der Zeit vom 23.04.2019 bis zum 05.05.2019 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahl- raum angegeben, in dem der Wahl- berechtigte zu wählen hat. Die Brief- wahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr im Alexander-von-Humboldt-Gymnasi- um, 1. OG, zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetra- gen ist. Die Wähler haben die Wahl- benachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reise- pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahl- benach richtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimm zettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fort- laufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kenn- wort sowie jeweils die ersten 10 Bewer- ber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wel- chem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekenn- zeichnet und in der Weise gefaltet wer- den, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahl- schein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebi- gen Wahlbezirk des Kreises / der kreisfreien Stadt oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amt- lichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimm- zettel (im verschlossenen Stimmzettel- umschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebe- nen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahl- recht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahl- berechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergeb- nis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits- strafe bis zu 5 Jahren oder mit Geld- strafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetz- buches). Bornheim, den 16.04.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 09.05.2019, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Donnerstag, 09.05.2019, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 14.05.2019, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Dienstag, 21.05.2019, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 22.05.2019, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 23.05.2019, 18 Uhr Einwohnerversammlung zum Bebauungsplan Me 17 Mittwoch, 08.05.2019, 18:30 Uhr, Aula der Heinrich-Böll-Sekundarschule, Beethovenstraße 57, Bornheim- Merten Bürger-Information zum Stadtmarketing-Prozess Bornheim Mittwoch, 08.05.2019, 18 Uhr, Bürgerhalle im Rathaus 50 Jahre Rhein-Sieg-Kreis: Bornheim wettet gegen Landrat Freitag, 10.05.2019, 11 Uhr, Hof Biobauer Palm, Bornheimer Str. 30, Bornheim-Uedorf Info-Abend zur Bebauung der Freibadwiese Freitag, 17.05.2019, 19 Uhr Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. 8. Mai 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 29.03.2019 Dezernat 33 Zeughausstraße 2 - 10 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel.: 0221 / 147 - 2033 Flurbereinigung Meschenich Az.: 33.1 - 5 19 01 - Beschluss 1. Für Teile der Städte Köln, Hürth und Brühl wird aus Anlass der Inanspruchnahme von ländlichen Grund- stücken in großem Umfang für den Neubau der B 51n - Ortsumgehung Meschenich - gemäß § 4 in Verbin- dung mit den §§ 87 - 89 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Flurbereinigung Meschenich angeordnet. Das Flurbereinigungsgebiet wird für die nachstehend aufgeführten Grundstücke festgestellt: Regierungsbezirk Köln Rhein-Erft-Kreis Stadt Brühl Gemarkung Vochem Flur 2 Nrn. 5682, 5683, 5686, 5687, 5688, 5692, 5693, 5694, 5695, 5736, 5741, 5750, 5755, 5794, 5795, 5796, 5797, 5815, 5835, 5836, 5838, 5842, 5843, 5846, 5847, 5849, 5850, 6297, 6298, 6299, 6300, 6304, 6305, 6306, 6307, 6308, 6309, 6310, 6311, 6312, 6313, 6314, 6315, 6316, 6317, 6318, 6319, 6320, 6321, 6322, 6323, 6324, 6325, 6326, 6327, 6328, 6329, 6330, 6331, 6332, 6333, 6334, 7064, 7065, 7066, 7067, 7068, 7069 Flur 3 Nrn. 481/21, 482/22, 483/22, 484/22, 485/23, 486/142, 525, 539, 540, 541, 542, 543, 546, 547, 552, 553, 558, 564, 566, 567, 569, 576, 577, 578, 579, 582, 583, 584, 585, 592, 603, 610, 611, 617, 618, 619, 624, 625, 626, 627, 628, 631, 634, 635, 642, 643, 646, 647, 678, 691, 692, 701, 702, 703, 704, 705, 706, 707, 708, 709, 710, 711, 714, 715, 732, 733, 734, 735, 796, 797, 798, 911, 912, 913, 914, 915, 916, 917, 918 Stadt Hürth Gemarkung Fischenich Flur 1 Nrn. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 19, 20, 21, 22, 26, 27, 28, 29, 33, 38, 39, 41, 42, 43/1, 43/2, 44/1, 44/2, 45, 46, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 56, 57/23, 58, 58/23, 59, 59/17, 60, 60/17, 67, 68, 69, 70, 72, 74 Flur 4 Nrn. 141/1, 141/2, 144, 146, 178, 180, 183, 185, 186/1, 187, 188, 194, 195, 197, 200, 201, 202, 204, 440/143, 442/147, 497/196, 498/196, 537/203, 538/203, 559/190, 636/143, 637/184, 638/184, 649/145, 650/145, 656/189, 680/182, 696/181, 697/181, 711/143, 712/189, 713/189, 753/186, 754/186, 861/198, 862/199, 953/190, 954/190, 1040/141, 1041/141, 1084/142, 1085/142, 1086/142, 1087/142, 1088/142, 1089/142, 1090/142, 1091/142, 1092/142, 1093/142, 1094/142, 1095/142, 1096/142, 1097/142, 1099/142, 1169/177, 1170/177, 1171/177, 1172/177, 1173/177, 1174/177, 1175/177, 1176/177, 1177/177, 1258/141, 1259/141, 1401/176, 1402/176, 1548/177, 1564/176, 1714/192, 1715/192, 1716/193, 1717/193, 1718/193, 1719/193, 1790/177, 1793/179, 1796/179, 2002/142, 2064/193, 2065/193, 2084, 2098, 2099, 2100, 2101, 2102, 2103, 2104, 2105, 2106, 2107, 2108, 2109, 2110, 2225, 2226, 2227, 2228, 2229, 2230, 2281, 2331, 2333, 2334, 2335, 2336, 2338, 2339, 2340, 2341, 2342, 2343, 2344, 2723, 2724 Flur 6 Nrn. 48, 49, 50, 56, 57, 60, 63, 67, 68, 69/70, 74, 75, 117, 118, 120, 121, 122, 123, 127, 128, 166/101, 174/59, 179/72, 185/74, 186/77, 188/77, 196/125, 197/126, 210/95, 228/46, 246/47, 247/47, 298/96, 299/96, 300/96, 390/77, 391/77, 410/92, 412/129, 413/129, 433/95, 434/95, 446/76, 447/76, 448/76, 614/27, 615/27, 616/27, 617/27, 637/129, 638/129, 688/113, 705/103, 706/103, 707/103, 716/103, 717/103, 720/103, 721/103, 1002/104, 1003/104, 1006/115, 1007/115, 1008/115, 1009/115, 1010/115, 1011/115, 1013/119, 1014/119, 1017/119, 1022/58, 1023/59, 1236/96, 1237/96, 1238/112, 1241/112, 1270/111, 1290/104, 1291/104, 1292/104, 1293/104, 1296/62, 1297/62, 1302/129, 1576, 1577, 1604, 1605, 1672, 1673, 1674, 1675, 1676, 1677, 1678, 1679, 1680, 1681, 1682, 1686, 1688, 1690, 1692, 1694, 1696, 1698, 1699, 1701, 1702, 1709, 1711, 1715, 1716, 1731, 1733, 1784, 1785, 1795, 1796, 1825, 1826, 1833, 1835, 1836, 1837, 1838, 1839, 1840, 1841, 1842, 1843, 1844, 1845, 1846, 1847, 1848, 1883, 1889, 1890, 1892, 1893, 1930, 1984, 2043, 2044, 2045, 2046, 2047, 2048, 2049, 2050, 2051, 2053, 2054, 2057, 2060, 2061, 2062, 2063, 2076, 2077, 2082, 2083, 2084, 2085, 2086, 2087, 2089, 2090, 2091, 2092, 2094, 2095, 2204, 2205, 2206, 2207, 2209, 2210, 2211, 2212, 2213, 2214, 2215, 2216, 2217, 2218, 2219, 2220, 2221, 2222, 2223, 2224, 2225, 2226, 2227, 2228, 2229, 2230, 2231, 2232, 2233, 2234, 2235, 2236, 2237, 2238, 2239, 2240, 2241, 2242, 2245, 2246, 2247, 2248, 2250, 2251, 2252, 2253, 2254, 2255, 2256, 2257, 2258, 2259, 2260, 2261, 2262, 2263, 2264, 2265, 2266, 2267, 2268, 2269, 2270, 2271, 2272, 2273, 2274, 2275, 2276, 2277, 2278, 2279, 2280, 2281, 2282, 2283, 2284, 2285, 2286, 2287, 2288, 2289, 2290, 2291, 2292, 2293, 2294, 2295, 2296, 2297, 2298, 2299, 2301, 2302, 2303, 2304, 2307, 2309, 2310, 2311, 2312, 2313, 2314, 2319, 2320, 2321, 2322, 2323, 2324, 2482, 2483, 2484, 2485, 2486, 2487, 2488, 2489, 2490, 2491, 2492, 2493, 2494, 2495, 2496, 2497, 2498, 2499, 2500, 2501, 2502, 2503, 2504, 2505, 2506, 2507, 2508, 2509, 2510, 2511, 2512, 2513, 2514, 2515, 2516, 2517, 2518, 2519, 2520, 2521, 2522, 2523, 2524, 2525, 2526, 2527, 2528, 2640, 2641, 2684, 2685 Kreisfreie Stadt Köln Gemarkung Meschenich Flur 49 Nrn. 21, 40, 106, 109, 110, 111, 112, 115, 116, 117, 118, 168, 169, 170, 178 Flur 50 Nrn. 4, 56, 57, 58, 71, 134, 465, 466, 467, 469, 470, 477, 623, 624, 626, 634, 635 Flur 53 Nrn. 9, 10 Flur 54 Nrn. 22/1, 35, 36, 37, 55, 66, 67, 67/39, 68, 68/40, 69, 80, 81, 104, 106, 108, 109, 110, 111, 112 Flur 55 Nrn. 21, 39, 43, 44, 45, 87, 89, 90, 92, 94, 97, 109, 119, 132, 133, 134, 135, 136 Flur 56 Nrn. 7, 31, 32, 34, 50/4, 63, 103, 164, 165, 421, 423, 457, 477, 507, 536, 548 Flur 57 Nrn. 132, 134, 136 Flur 58 Nrn. 1, 2, 3, 5, 6, 16, 20/4, 21/4, 22/4, 37, 38 2. Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von rd. 263 ha und ist auf der Gebietskarte dargestellt, die Anlage dieses Beschlusses ist. 3. Der Flurbereinigungsbeschluss mit Gründen und Gebietskarte liegt zur Einsichtnahme für die Beteilig- ten einen Monat lang während der Besuchszeiten aus bei der a) Stadtverwaltung Köln, Stadtplanungsamt/ Stadthaus West, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Zimmer 09.A 04, b) Stadtverwaltung Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth, 4. OG, Zimmer 406, c) Stadtverwaltung Brühl, Fachbereich Bauen und Umwelt, Uhlstraße 3, 50321 Brühl, Zimmer A123, d) Stadtverwaltung Bergisch Gladbach, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach, Zimmer 107 e) Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Zimmer 407, f) Stadtverwaltung Dormagen, Mathias-Giesen-Str. 11, 41540 Dormagen, Zimmer 0.26 (Erdgeschoss), g) Stadtverwaltung Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt, Zimmer 420, h) Stadtverwaltung Frechen, Johann-Schmitz-Platz 1 - 3, 50226 Frechen, Zimmer 306, i) Stadtverwaltung Kolpingstadt Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, Zimmer 236, j) Stadtverwaltung Leverkusen, Dezernat V – Planen und Bauen, Elberfelder Haus, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen, im Eingangsbereich, k) Stadtverwaltung Monheim, Bereich Stadtplanung und Bauaufsicht, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, II. OG, zwischen Zimmer 219 und 220, l) Stadt Niederkassel, Rathausstr. 19, 53859 Niederkassel, Zimmer 018 a, m) Stadtverwaltung Pulheim, Alte Kölner Str. 26, 50259 Pulheim, 2. OG, Zimmer 2.11, n) Stadtverwaltung Rösrath, Hauptstr. 229, 51503 Rösrath, Zimmer 215, o) Stadtverwaltung Troisdorf, Kölner Str. 176, 53840 Troisdorf, 3. OG, Gebäudeteil C, Zimmer 324, p) Stadtverwaltung Wesseling, Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling, 3. Etage, Zimmer 314, q) Gemeindeverwaltung Weilerswist, Bonner Str. 29, 53919 Weilerswist, Zimmer 112, r) bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, Zimmer 377. Die Monatsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffent- lichen Bekanntmachung dieses Beschlusses. 4. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flur- bereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke (§ 10 Nr. 1 FlurbG) bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Meschenich mit dem Sitz in Meschenich. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 16 FlurbG). 5. Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter öffent- licher Bekanntmachung unter Angabe des Akten- zeichens 33.1 – 5 19 01 - bei der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, anzumelden. Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechti- gen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen der Bezirksregierung Köln hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Bezirksregierung Köln die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmel- dung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt wird. 6. Von der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses an gelten folgende Einschränkungen, die bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes wirksam sind: 6.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Bezirksregierung Köln nur Änderun- gen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemä- ßen Wirtschaftsbetrieb gehören (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). 6.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hang- terrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Bezirksregierung Köln errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). 6.3 Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnah- mefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbeson- dere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Bezirksregierung Köln beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG). 6.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungs- gemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Bezirksregierung Köln (§ 85 Nr. 5 FlurbG). Sind entgegen den Anordnungen zu 6.1 und 6.2 Ände- rungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Flurbereinigungs- verfahren unberücksichtigt bleiben. Die Bezirksregie- rung Köln kann den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flur- bereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu 6.3 vor- genommen worden, so muss die Bezirksregierung Köln Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). Sind Holzeinschläge entgegen der Anordnung zu 6.4 vorgenommen worden, so kann die Bezirksregierung Köln anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ord- nungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG). Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen zu 6.2 bis 6.4 dieses Beschlusses sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000,-- € für den einzelnen Fall geahndet werden (§ 154 FlurbG, §§ 1 und 17 des Gesetzes über Ord- nungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2018 (BGBl. I S. 2571). Unter Umständen kann auch eine höhere Geldbuße auferlegt werden (§ 17 Abs. 4 OWiG). Außerdem können Gegen- stände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungs- widrigkeit bezieht (§ 154 Abs. 3 FlurbG). Die Bußgeldbestimmungen nach anderen Gesetzen bleiben unberührt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Flurbereinigungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln oder zur Niederschrift bei der Bezirks- regierung Köln, Dezernat 33, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln unter Angabe des Aktenzeichens einzule- gen. Der Widerspruch kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektro- nischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk.sec.nrw.de. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sende- variante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk-nrw.de-mail.de. Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person ver- säumt werden sollte, würde deren Verschulden dem Voll- machtgeber zugerechnet werden Anordnung der sofortigen Vollziehung Gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO wird die sofortige Vollziehung des Flurbereinigungsbeschlusses Mesche- nich angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen diesen Beschluss keine aufschiebende Wirkung haben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- beantragt werden bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - 9a Senat (Flurbereinigungsgericht) - Aegidiikirchplatz 5 48143 Münster Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann auch durch Übertragung eines elektroni- schen Dokuments an die elektronische Poststelle des Ge- richts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Sig- natur der verantwortenden Personen versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bear- beitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektro- nischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektro- nische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsver- kehr-Verordnung-ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803) in der derzeit gültigen Fassung. Hinweise: • Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person ver- säumt werden sollte, würde deren Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet werden. • Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internet- seite www.justiz.de Im Auftrag (LS) gez. Kopka Ltd. Regierungsvermessungsdirektor Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung mit Gebietskarte wird auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln https:/ /www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/ verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/meschenich/ index.html veröffentlicht. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren finden Sie unter: https:/ /www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/ leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/ datenschutzhinweise.pdf

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Weitere Informationen im Inter- net unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Rheinbach, 20. Mai 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Fit und gesund mit dem Sportabzeichen – jetzt kostenlos trainieren Sportler aller Altersklassen sind wieder eingeladen, im Franz-Farnschläder-Stadion in der Wallrafstraße in Bornheim für das Deutsche Sport- abzeichen zu trainieren. An noch sieben Donnerstagen von 18 bis 20 Uhr können Kin- der, Jugendliche, Erwachsene und Senioren gemeinsam an kostenlosen Übungseinheiten teilnehmen und unter fach- kundiger Anleitung ihre Aus- dauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination verbessern. „Machen Sie mit! Denn Sport macht nicht nur Spaß, sondern steigert auch das Wohlbefin- den und die Leistungsfähig- keit“, ruft Bürgermeister Wolf- gang Henseler alle Bornhei- merinnen und Bornheimer auf. Das Sportabzeichen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ist die höchste Auszeichnung außer- halb des Wettkampfsports und wird für überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit verliehen. Es ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter und kann in den Leistungsstufen Bron- ze, Silber und Gold erworben werden. Organisator ist gemeinsam mit der Stadt Bornheim der Vorsitzende der SG Sechtem und Bornheimer Stützpunkt- leiter des Kreissportbundes Rhein-Sieg Bruno Weitzel. Auch das Übungsleiterteam geht aus den Reihen der SG Sechtem 1971 e.V. hervor. Der Sportverein ist mit über 700 Mitgliedern einer der größten im Stadtgebiet und verfügt über ein umfangreiches Brei- ten- und Gesundheitssportan- gebot. Trainiert wird am 16. und 23. Mai, am 6., 13. und 27. Juni sowie am 4. und am 11. Juli 2019. Alle Bewegungsfreudi- gen ab dem Grundschulalter sind herzlich willkommen; auch Menschen mit Handicap können teilnehmen. n Kinder ab dem Grundschulalter sind herzlich willkommen. FOTO: www.pixabay.de Wer Fragen hat, meldet sich bei Bruno Weitzel unter sportabzeichen@stadt-bornheim.de. Unterlagen wie z.B. den Prüfungs wegweiser erhalten Sie von Christina Jelen in der Stadt verwaltung Bornheim, Amt für Sport und Kultur, Telefon: 02222 945-210, E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de, oder beim Kreissportbund Rhein-Sieg unter www.ksb-rhein-sieg.de. Weitere Informationen unter: www.bornheim.de/buergerservice/ dienstleistungen/deutsches-sportabzeichen/ Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Merten im Bereich Sommersberg; Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, das Verfahren über die Aufstellung einer Satzung der Stadt Bornheim/Rhein-Sieg-Kreis über die Ein beziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Orts- teil Merten im Bereich Sommersberg gem. § 34 Abs. 4 Satz1 Nr. 3 BauGB einzuleiten.“ Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. In seiner Sitzung am 04.04.2019 hat der Rat beschlossen, den Entwurf der Satzung mit Begründung gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Auslegung des Entwurfes mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 23.05.2019 bis 24.06.2019 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadt- planungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen und Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Bornheim, den 10.05.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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15. Mai 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Sport- und Kulturausschuss Dienstag, 21.05.2019, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 22.05.2019, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 23.05.2019, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 04.06.2019, 18 Uhr Fachausschuss „Volkshochschule“ Mittwoch, 05.06.2019, 18 Uhr, VHS- Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 06.06.2019, 18 Uhr Info-Abend zur Bebauung der Freibadwiese Freitag, 17.05.2019, 19 Uhr Ihr Job bei der Stadt Bornheim Die Stadt Bornheim mit fast 50.000 Ein- wohnern, verteilt auf 14 Ortschaften, ist die drittgrößte Stadt des Rhein-Sieg- Kreises. Mit ihrer ausgezeichneten Lage an Rhein und Vorgebirge und zwischen Köln und Bonn gehört sie zu den Städ- ten, die immer weiter wachsen. Dabei zieht die Stadt Unternehmer und Fami- lien gleichermaßen an. Auf Fachkräfte, Berufseinsteiger und Auszubildende warten spannende Auf- gaben und sichere Jobs mit Entwick- lungsmöglichkeiten. Wir bieten eine Vielzahl an Berufsbildern und sind laufend auf der Suche nach qualifizier- tem Personal. Werden Sie Teil unserer zukunftsorien- tierten und stetig wachsen den Verwal- tung, erreichen Sie mit uns gemeinsam Ziele und gestalten die Zukunft unserer Stadt! Aktuelle Stellenangebote finden Sie unter: www.bornheim.de/rathaus-service/ stadt-bornheim-als-arbeitgeber/ stellenangebote/ Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein ande- rer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Inter- net unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Rheinbach, 20. Mai 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Fit und gesund mit dem Sportabzeichen – jetzt kostenlos trainieren Sportler aller Altersklassen sind wieder eingeladen, im Franz-Farnschläder-Stadion in der Wallrafstraße in Bornheim für das Deutsche Sport- abzeichen zu trainieren. An noch sieben Donnerstagen von 18 bis 20 Uhr können Kin- der, Jugendliche, Erwachsene und Senioren gemeinsam an kostenlosen Übungseinheiten teilnehmen und unter fach- kundiger Anleitung ihre Aus- dauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination verbessern. „Machen Sie mit! Denn Sport macht nicht nur Spaß, sondern steigert auch das Wohlbefin- den und die Leistungsfähig- keit“, ruft Bürgermeister Wolf- gang Henseler alle Bornhei- merinnen und Bornheimer auf. Das Sportabzeichen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ist die höchste Auszeichnung außer- halb des Wettkampfsports und wird für überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit verliehen. Es ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter und kann in den Leistungsstufen Bron- ze, Silber und Gold erworben werden. Organisator ist gemeinsam mit der Stadt Bornheim der Vorsitzende der SG Sechtem und Bornheimer Stützpunkt- leiter des Kreissportbundes Rhein-Sieg Bruno Weitzel. Auch das Übungsleiterteam geht aus den Reihen der SG Sechtem 1971 e.V. hervor. Der Sportverein ist mit über 700 Mitgliedern einer der größten im Stadtgebiet und verfügt über ein umfangreiches Brei- ten- und Gesundheitssportan- gebot. Trainiert wird am 16. und 23. Mai, am 6., 13. und 27. Juni sowie am 4. und am 11. Juli 2019. Alle Bewegungsfreudi- gen ab dem Grundschulalter sind herzlich willkommen; auch Menschen mit Handicap können teilnehmen. n Kinder ab dem Grundschulalter sind herzlich willkommen. FOTO: www.pixabay.de Wer Fragen hat, meldet sich bei Bruno Weitzel unter sportabzeichen@stadt-bornheim.de. Unterlagen wie z.B. den Prüfungs wegweiser erhalten Sie von Christina Jelen in der Stadt verwaltung Bornheim, Amt für Sport und Kultur, Telefon: 02222 945-210, E-Mail: christina.jelen@stadt-bornheim.de, oder beim Kreissportbund Rhein-Sieg unter www.ksb-rhein-sieg.de. Weitere Informationen unter: www.bornheim.de/buergerservice/ dienstleistungen/deutsches-sportabzeichen/ Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Merten im Bereich Sommersberg; Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, das Verfahren über die Aufstellung einer Satzung der Stadt Bornheim/Rhein-Sieg-Kreis über die Ein beziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Orts- teil Merten im Bereich Sommersberg gem. § 34 Abs. 4 Satz1 Nr. 3 BauGB einzuleiten.“ Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. In seiner Sitzung am 04.04.2019 hat der Rat beschlossen, den Entwurf der Satzung mit Begründung gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Auslegung des Entwurfes mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 23.05.2019 bis 24.06.2019 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadt- planungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen und Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Bornheim, den 10.05.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.05.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.04.2019 betr. Sachstand von straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren nach § 45 StVO Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 24.04.2019 betr. Sachstand von straßenverkehrsrechtlichen Anhörver- fahren nach § 45 StVO beantworte ich wie folgt: Frage 1: In seiner Sitzung vom 28.11.2018 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung beschlossen, bezüg- lich der Beschilderung im Gewerbegebiet Bornheim-Süd in der Gemarkung Hersel, dass ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren nach § 45 StVO durchgeführt werden soll. Wie ist der derzeitige Sachstand dieses Verfahrens? Antwort: Nach einer Vorabstimmung mit der zuständigen Polizeidirektion Bonn wurde am 30.04.2019 ein schriftliches Anhörverfahren eingeleitet. Die Angelegenheit wurde aufgrund ihrer aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nachrangigen Prio- rität erst jetzt angegangen, da eine Vielzahl von Projekten mit strikter Zeitvorgabe und hoher straßenverkehrsrechtlicher Bedeutung, wie Glasfaserausbau, Karneval, Erweiterung OPNV und Integration des Schülerspezialverkehrs in den ÖPNV bei verminderter personeller Ausstattung (Krankheiten etc.) zu erledigen waren. Frage 2: Welche Funktionsträger/Institutionen wurden bereits und welche werden noch im Rahmen dieses verkehrsrechtlichen Anhörverfahrens gehört? Antwort: Wie in jedem straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren nach § 45 StVO werden neben dem Straßenbaulastträger und der Polizei auch die zuständigen Ortsvorsteher/-innen einbezogen. An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Frage 3: Wann wurden/werden die einzelnen Funktionsträger/Institutionen kontaktiert? Antwort: Siehe Antwort zur Frage 1 Frage 4: Wie lautet die exakte Fragestellung/Aufforderungen zur Stellungnahme bei diesem Anhörverfah- ren? Antwort: Die Verkehrsbehörde prüft die Aufstellung von Ortstafeln gemäß dem Beschluss vom 28.11.2018 auf Grundlage der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für die Anordnung von Ortstafeln (Verkehrszeichen 310 / 311 StVO). Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Frage 5: Welche Stellungnahmen sind mit Stand 24.04.2019 bereits bei der Verwaltung eingegangen? Antwort: Eine Vorabstimmung mit der Polizei ergab, dass einer Beschilderung des Gewerbegebietes Bornheim Süd mittels VZ 310/311 (Ortstafeln) nicht grundsätzlich ausgeschlossen erscheint. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.05.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.04.2019 betr. Sachstand von straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren nach § 45 StVO Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 24.04.2019 betr. Sachstand von straßenverkehrsrechtlichen Anhörver- fahren nach § 45 StVO beantworte ich wie folgt: Frage 1: In seiner Sitzung vom 28.11.2018 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung beschlossen, bezüg- lich der Beschilderung im Gewerbegebiet Bornheim-Süd in der Gemarkung Hersel, dass ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren nach § 45 StVO durchgeführt werden soll. Wie ist der derzeitige Sachstand dieses Verfahrens? Antwort: Nach einer Vorabstimmung mit der zuständigen Polizeidirektion Bonn wurde am 30.04.2019 ein schriftliches Anhörverfahren eingeleitet. Die Angelegenheit wurde aufgrund ihrer aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nachrangigen Prio- rität erst jetzt angegangen, da eine Vielzahl von Projekten mit strikter Zeitvorgabe und hoher straßenverkehrsrechtlicher Bedeutung, wie Glasfaserausbau, Karneval, Erweiterung OPNV und Integration des Schülerspezialverkehrs in den ÖPNV bei verminderter personeller Ausstattung (Krankheiten etc.) zu erledigen waren. Frage 2: Welche Funktionsträger/Institutionen wurden bereits und welche werden noch im Rahmen dieses verkehrsrechtlichen Anhörverfahrens gehört? Antwort: Wie in jedem straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren nach § 45 StVO werden neben dem Straßenbaulastträger und der Polizei auch die zuständigen Ortsvorsteher/-innen einbezogen. An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Frage 3: Wann wurden/werden die einzelnen Funktionsträger/Institutionen kontaktiert? Antwort: Siehe Antwort zur Frage 1 Frage 4: Wie lautet die exakte Fragestellung/Aufforderungen zur Stellungnahme bei diesem Anhörverfah- ren? Antwort: Die Verkehrsbehörde prüft die Aufstellung von Ortstafeln gemäß dem Beschluss vom 28.11.2018 auf Grundlage der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für die Anordnung von Ortstafeln (Verkehrszeichen 310 / 311 StVO). Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Frage 5: Welche Stellungnahmen sind mit Stand 24.04.2019 bereits bei der Verwaltung eingegangen? Antwort: Eine Vorabstimmung mit der Polizei ergab, dass einer Beschilderung des Gewerbegebietes Bornheim Süd mittels VZ 310/311 (Ortstafeln) nicht grundsätzlich ausgeschlossen erscheint. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.05.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage bzgl. Sachstand zum Beschluss über 549/2018-7 (Umgehungsstraße Bahnhof Bornheim-Hersel) Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre og. kleine Anfrage vom 25.04.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche der in der Resolution aufgeführten Schritte hat die Verwaltung wann bereits durchgeführt oder beabsichtigt dies wann zu tun? Antwort: Die Verwaltung hat nach der Sitzung mit dem Landesbetrieb Kontakt aufgenommen. Eine niveau- freie (höhenfreie) Querung der L 118 mit der Linie 16 stellt eine erheblich aufwändige Maßnahme dar, mit einem erheblichen Kostenumfang und entsprechenden Planungskosten. Der Landesbe- trieb Straßen NRW hat in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass weder für eine Pla- nung, noch für eine Umsetzung einer solchen Maßnahme derzeit Mittel zur Verfügung stehen. Dafür wäre eine Aufnahme dieser Maßnahme in das Programm des Landes erforderlich. Aus Sicht der Stadt Bornheim sowie der Beschlusslage im StEA wird eine niveaufreie Lösung für erforderlich gehalten. Um überhaupt eine Chance auf eine Aufnahme in das Landesstraßenpro- gramm zu erhalten, muss die Stadt Bornheim mit einer Planung in Vorleistung gehen müssen. Daraufhin wurde ein Planungsbüro mit einer Machbarkeitsstudie zur niveaufreien Kreuzung der L 118 mit der Bahnstrecke in mehreren Varianten beauftragt. Es befindet sich derzeit in Bearbei- tung. Frage 2: Welche Antworten hat die Verwaltung bislang auf eingeleitete Schritte (Frage 1) erhalten? Antwort: Siehe Beantwortung Frage 1. Frage 3: Dem „Runderlass vom 30. Mai 2014, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 18 vom 23. Juni 2014, S. 326; (Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nord- rhein-Westfalen vom 18. März 2019)“. Ist zu entnehmen, dass das Land Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse mit bis zu 80% fördert, An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - hierunter fallen auch Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG). Diese Richtlinien traten am 1. Juli 2014 in Kraft und treten am 31. Dezember 2019 außer Kraft. Wurde eine solche Förderung bereits beantragt, bzw. ab wann kann, mit Blick auf die o.g. Gel- tungsdauer der Richtlinie, eine solche Förderung beantragt werden? Antwort: Ein Förderantrag setzt eine konkrete Planung einer kommunalen Straße voraus. Hierzu ist ein entsprechendes Projekt noch nicht erkennbar. Frage 4: Können weitere Fördermittel dadurch akquiriert werden, dass diese Umgehungsstraße zu einer neuen Routenführung der Landesstraße 118 (L118n) führen würde? Antwort: Soweit es sich bei der Errichtung einer niveaufreien Kreuzung mit der Linie 16 um eine Maßnah- me des Landes handeln sollte, ist der Straßenbau keine Förderfrage, sondern eine Eisenbahn- kreuzungsmaßnahme mit gesetzlich definierter Kofinanzierung der verschiedenen beteiligten Verkehrsträger. Frage 5: Gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG) §13 i.V.m. §3 EBKrG sind die Kosten für (Bau-) Maßnahmen zu teilen, wenn diese die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs unter Be- rücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung erfordert bzw. die Baumaßnahme den Verkehr an der Kreuzung (derzeitiger Bahnübergang) vermindert oder die Verkehrsentwicklung entlastet. Ist der Verwaltung bekannt, dass sich die HGK aus o.g. Gründen ebenfalls an den Kosten für eine Umgehungsstraße (mit Bahnüberführung) beteiligen müsste? Antwort: siehe Antwort zu Frage 4 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Ausgef.: Schumacher-Lambertz

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Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, ( 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Nervenkitzel, eine emotionale Achterbahnfahrt und ein überraschendes Ende – all dies erwar- tet die Besucher der 11. Bornheimer Krimi- nacht, zu der die Stadtbücherei am Freitag, 27. September 2019, um 20 Uhr in den Servati- usweg 19-23 im Bornheimer Ortszentrum ein- lädt. Die Autorin Sabine Trinkaus liest aus ihrem Psychothriller „Mutter Seelen Allein“. Im Mit- telpunkt der Geschichte steht Katharina, eine junge Frau, die es geschafft hat: eine wunder- bare Ehe, ein reizendes Kind, ein sorgenfreies Leben. Aber es gibt jemanden, der ihr dieses Glück nicht gönnt. Der nicht davor zurückschreckt, ihren Sohn zu entführen, und damit eine Katastrophe auslöst. Kathari- na muss sich ihren Dämonen der Vergangen- heit stellen. Ist sie bereit, das Glück ihres Kinds zu opfern, um sein Leben zu retten? Sabine Trinkaus lebt nach internationalen Lehr- und Wanderjahren in Alfter. Sie schreibt seit 2011 Kriminalromane und Kurzgeschich- ten. „Mutter Seelen Allein“ ist ihr sechster Roman und ihr zweiter Psychothriller. Karten für die Kriminacht sind im Vorverkauf ab sofort in der Stadtbücherei Bornheim, Servatiusweg 19-23, erhältlich. Einlass ist ab 19.30 Uhr. Wei- tere Infos gibt es unter 02222 938-565 und auf www.buecherwurm-bornheim.de. Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Koopera- tion mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Meckenheim, 19. September 2019, 14 - 17.45 Uhr, Dauer und Kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro. Anmeldung erforderlich unter ( 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter ( 02222 945-101 Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU ( 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD ( 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen ( 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum ( 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP ( 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke ( 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: ( 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Kriminacht bietet Nervenkitzel in der Stadtbücherei Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 11.09.2019, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 17.09.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 18.09.2019, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 19.09.2019, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 24.09.2019, 18 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 25.09.2019, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 26.09.2019, 18 Uhr Herseler Herbst Sonntag, 15.09.2019, Eröffnung um 12 Uhr, Bäckerei Kries, Richard-Piel-Straße 5, Hersel Pyjama-Lese-Party Freitag, 20.09.2019, 19 Uhr, Stadtbücherei Bornheim, Servatiusweg 19-23, Anmeldung: 02222 938-565 Bornheimer Kriminacht Freitag, 27.09.2019, 20 Uhr, Stadtbücherei Bornheim, Servatiusweg 19-23, Tickets: 02222 938-565 Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich und finden, sofern nicht anders angegeben, im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen unter www.bornheim.de oder session.stadt-bornheim.de. Am Donnerstag, 26.09.2019, um 18 Uhr findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 26.09.2019, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schrift führerin 2 Einführung und Verpflichtung zweier neuer Ratsmitglieder 553/2019-1 3 Einwohnerfragestunde 4 Entgegennahme der Niederschriften über die Sitzungen Nr. 13/2019 vom 20.02.2019 und Nr. 59/2019 vom 11.07.2019 5 Bebauungsplan Rb 02 in der Ortschaft Rösberg; Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (StEA 25.09.) 541/2019-7 6 Bebauungsplan Se 25 in der Ortschaft Sechtem: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Unterrich- tung der Öffentlichkeit, Beschluss zur Offenlage (StEA 25.09.) 544/2019-7 7 Bebauungsplan He 31 in der Ortschaft Hersel; Beschluss zu den Stellungnahmen aus der Offenlage; Beschluss zur erneuten Offenlage (StEA 25.09.) 450/2019-7 8 14. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Rösberg; Einleitungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits beteiligung (StEA 25.09.) 533/2019-7 9 Beendigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Bornheim und Königswinter (ASS 17.09.) 560/2019-5 10 Stellplatzsatzung der Stadt Bornheim (StEA 25.09.) 542/2019-6 11 Änderung der Stellplatzablösesatzung (StEA 25.09.) 512/2019-7 12 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehr- auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 482/2019-2 13 Jahresabschluss 2018 der Stadt Bornheim (RPrA 24.09.) 451/2019-8 14 Weiterentwicklung des Stadtbahnangebotes auf der Linie 18 in Bornheim: Nachtverkehr an Wochenenden (StEA 25.09.) 531/2019-7 15 Ergänzende Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Gesellschafterversammlung der e-regio GmbH & Co.KG 557/2019-1 16 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 552/2019-1 17 Anregung nach § 24 GO NRW vom 13.06.2019 betr. Resolution zur Ausrufung des Klima notstands (BüA 10.09.) 430/2019-12 18 Anregung nach § 24 GO NRW vom 28.06.2019 betr. Umbenennung von Bornheim zu "Born- heim am Rhein" (BüA 10.09.) 456/2019-1 19 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.06.2019 betr. Grundsatzbeschluss für die Oberflächen von Radwegen (StEA 10.07., Rat 11.07., StEA 25.09.) 403/2019-9 20 Antrag der FDP-Fraktion vom 15.07.2019 (eing. 20.08.2019) betr. Waldstrategie der Stadt Born- heim 519/2019-12 21 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.07.2019 betr. Einzelhaushaltsplan 2021 447/2019-2 22 Antrag der SPD-Fraktion vom 15.08.2019 betr. Ankauf und Vergabe städtischer Grundstücke in Erbpacht 511/2019-7 23 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.08.2019 betr. Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt Bornheim 513/2019-7 24 Mitteilung / Halbjahresbericht des Bürger meisters (Bereich Rat) 470/2019-1 25 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 547/2019-1 26 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 27 Abschluss eines Totalunternehmervertrages für die Europaschule Bornheim (StEA 25.09.) 431/2019-1 28 Änderung des Städtebaulichen Vertrages betr. Bebauungsplan Wd 54 mit der Firma Rewe- Märkte 1 GmbH (ASS 17.09.) 288/2019-7 29 Mitteilung über Vergaben ab 25.000 € brutto ab dem 11.06.2019 396/2019-1 30 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 548/2019-1 31 Anfragen mündlich Bornheim, den 09.09.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Stadt Bornheim Bürgerinformation Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 11.07.2019 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Ro 24 in der Ortschaft Roisdorf ein- schließlich der vorliegenden textlichen Festsetzungen und der vorliegenden Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Das Plangebiet liegt südöstlich der Ortschaft Roisdorf in einem Bereich zwischen der Straße Rosental, Raiff- eisenstraße und einem landwirtschaftlichen Betrieb. Ziel des Bebauungsplanes ist es, ein neues Gewerbe- gebiet auszuweisen. Der Bebauungsplan Ro 24 in der Ortschaft Roisdorf mit Begründung und der zusammenfassenden Erklä- rung nach § 10a Abs. 1 BauGB kann während der Dienststunden im Stadtplanungs- und Liegenschaft- samt der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Ro 24 in der Ortschaft Roisdorf gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634) in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Ver- fahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Män- gel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungs- planes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründen- den Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Ent- schädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An- spruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi- gungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsan- spruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zu- vor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wor- den, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 28.08.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Ro 24 in der Ortschaft Roisdorf, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten

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2. Oktober 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, ( 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Umweltausschuss Mittwoch, 09.10.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 10.10.2019, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Dienstag, 29.10.2019, 18 Uhr Stadtrat Mittwoch, 30.10.2019,18 Uhr Integrationsrat Donnerstag, 31.10.2019, 18 Uhr Bornheimer Kulturforum: „Jazz und Wein“ Freitag, 04.10.2019, 19 Uhr, Oase der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1; Einlass 18 Uhr, Eintritt frei 10. Fest der Nationen und Kulturen Sonntag, 06.10.2019, 12-17 Uhr, Alexander- von-Humboldt-Gymnasium, Adenauerallee 50; Eintritt frei Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informatio- nen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Koopera- tion mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Bornheim, 24. Oktober 2019, 14 - 17.45 Uhr, Dauer und Kos- ten: 45 Minuten für 7,50 Euro. Anmeldung erforderlich unter ( 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter ( 02222 945-101 Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU ( 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD ( 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen ( 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum ( 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP ( 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke ( 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: ( 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Die Bornheimer Meldebehörde bekommt eine neue Software. Wegen der Systemumstellung bleibt das Bürgerbüro im Rat- haus von Montag, 21. Oktober, bis Mittwoch, 23. Oktober 2019, geschlossen. Personalausweise, Reisepässe, Meldebescheini- gungen, Angelscheine, Beglau- bigungen etc. können an diesen drei Tagen nicht ausgestellt werden. Die Stadtverwaltung bittet daher, dringende Doku- mente rechtzeitig zu beantra- gen und vorher abzuholen. Ter- mine kann man unter Tel. 02222 945-181 und -182 vereinbaren. Bürgerinnen und Bürger kön- nen in dieser Zeit ebenfalls nicht ihren Wohnsitz an-, ab- oder ummelden. Das KFZ ab- melden oder den Führerschein beantragen kann man hingegen beim Straßenverkehrsamt in Meckenheim, Kalkofenstraße 2. Wer seinen Hund anmelden muss, eine einfache Meldebe- scheinigung oder Auskunft aus dem Melderegister benötigt oder den Bearbeitungsstand seines beantragten Ausweises erfahren möchte, kann rund um die Uhr das Online-Service-Angebot nut- zen. Auf www.bornheim.de sind unter der Rubrik „Rathaus & Ser- vice“ und dem Reiter „Bürger- service“ alle Dienstleistungen thematisch geordnet. Alle On- linedienste stehen durchgängig zur Verfügung. Am Donnerstag, 24. Oktober, öffnet das Bürger- büro wieder von 7:30 bis 18 Uhr. Dann kann man alle Service- Leistungen wie gewohnt in An- spruch nehmen. Fragen beant- wortet das Bürgerbüro unter 02222 945-555, buergerbuero@ stadt-bornheim.de. Neue Software: Bürgerbüro drei Tage geschlossen Gelungene Kombination: Das Bornheimer Kulturforum setzt am Freitag, 4. Oktober, um 19 Uhr in der Oase der Europa- schule Bornheim, Goethestra- ße 1, die beliebte Reihe „Jazz und Wein“ fort. Diese Verknüp- fung von Ohren- und Gaumen- schmaus gibt es in Bornheim bereits seit mehr als 25 Jahren – damit gehört sie längst zu den Traditionsveranstaltungen und ist für Freunde gehobener Jazzmusik und guter Weine ein Muss. Nach den Erfolgen der letzten beiden Jahre spielt auch 2019 wieder der Bornheimer Trompeter Michael Kuhl ge- meinsam mit einem hochkarä- tigen Jazz-Ensemble. Den pas- senden Wein dazu serviert die Herseler Weinhandlung Ant- werpen, die nun schon im vier- ten Jahr dabei ist. Einlass ist ab 18 Uhr. Der Eintritt ist frei. Während der Veranstaltung kann man bereits Karten für die beiden Konzerte im Beethoven- Jahr 2020 erwerben. Ein Ticket kostet 15 Euro. Unter dem Titel „Klangkombination“ präsentie- ren die international ausge- zeichneten Musiker Guido Schiefen und Alfredo Perl am Samstag, 7. März, und Sonn- tag, 8. März 2020, neben den fünf Cellosonaten Beethovens auch Stücke weiterer Kompo- nisten. Die Konzerte beginnen jeweils um 19 Uhr im Ratssaal der Stadt Bornheim, Rathaus- straße 2. „Jazz und Wein“ mit Michael Kuhl Öffentliche Bekanntmachung der 12. Satzung vom 20.09.2019 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 Tarif- Nr. Gebührenart Gebühr EUR 1 Erwachsene 1.1 Frühschwimmen 3,00 1.1.1 Monatskarte Frühschwimmen (Gültig 30 Tage ab Ausstellung) 30,00 1.1.2 Jahreskarte Frühschwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 300,00 1.2 Zeittarif (bis 2 Stunden) 4,50 Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe f i.V.m. §114 a Abs. 3 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekannt- machung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 759) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Bornheim“ vom 02.10.2007 in der geltenden Fassung und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgaben- gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 23. Ja- nuar 2018 (GV. NRW S. 90), hat der Verwaltungsrat des StadtBetrieb Born- heim in seiner Sitzung am 19.09.2019 folgende 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallen- FreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 beschlossen: Artikel I Die aufgeführten Tarife im Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Born- heim werden wie folgt festgesetzt: Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Be- nutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim 1.3 Nachlösung je angefangene 30 Minuten (maximal Differenz zur Tageskarte Schwimmen) 0,50 1.4 Tageskarte Schwimmen 6,00 1.4.1 Monatskarte Schwimmen (Gültig 30 Tage ab Ausstellung) 48,00 1.4.2 Saisonkarte Schwimmen (Gültig 15.05. bis 15.09. eines Jahres) 230,00 1.4.3 Jahreskarte Schwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 462,00 2 Jugendliche - Kinder ab 3 Jahre - Jugendliche bis 18 Jahre - Vollzeitschüler/innen über 18 Jahren und Studierende bis 26 Jahre mit entsprechenden Ausweisen - Menschen mit einem Grad der Behinderung von 70 und mehr mit entsprechendem Ausweis - Sonstige Personen mit besonderem Berechtigungsaus- weis der Stadt Bornheim 2.1 Frühschwimmen 2,00 2.1.1 Monatskarte Frühschwimmen (Gültig 30 Tage ab Ausstellung) 24,00 2.1.2 Jahreskarte Frühschwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 240,00 2.2 Zeittarif (bis 2 Stunden) 3,00 2.3 Nachlösung je angefangene 30 Minuten (maximal Differenz zur Tageskarte Schwimmen) 0,50 2.4 Tageskarte Schwimmen 4,00 2.4.1 Monatskarte Schwimmen (Gültig 30 Tage ab Ausstellung) 36,00 2.4.2 Saisonkarte Schwimmen (Gültig 15.05. bis 15.09. eines Jahres) 150,00 2.4.3 Jahreskarte Schwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 305,00 3 Familien ab 3 Personen (mind. 1 Kind über 3 Jahre) 20% Rabatt bei gleichen Einzeltarifen Zeittarif 2 Std. Schwimmen 3.1 Erwachsene 3,60 3.2 Jugendliche 2,40 Tageskarte Schwimmen 3.3 Erwachsene 4,80 3.4 Jugendliche 3,20 4 Aufpreis Sauna (nur mit Tageskarten Schwimmen buchbar) 4.1 Vormittag bis 4 Stunden (Montag bis Freitag außerhalb der Schulferien, letzter Einlass 13.30 Uhr) 6,00 4.2 Zeittarif bis 4 Stunden 9,00 4.2.1 Zuschlag Zeittarif Samstag, Sonntag, Feiertage 1,00 4.3 Nachlösung je angefangene 30 Minuten (maximal Differenz zur Tageskarte Schwimmen) 1,50 4.4 Tageskarte 12,00 4.4.1 Zuschlag Tageskarte Samstag, Sonntag, Feiertage 2,00 4.5 Aufpreis Monatskarte 44,00 4.6 Aufpreis Jahreskarte 295,00 5 Geldwertkarten (nur für Einzeltarife) 5.1 Wertkarte 30,00 EUR (10 % Rabatt) 27,00 5.2 Wertkarte 50,00 EUR (12 % Rabatt) 44,00 2. Oktober 2019 Artikel II In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt­ machung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 12. Satzung vom 20.09.2019 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benut­ zung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 machen wir hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein­Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens­ oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Be­ stimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennut­ zungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Verwaltungsratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form­ oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem StadtBetrieb Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 20.09.2019 gez. Wolfgang Henseler, gez. Ulrich Rehbann, Bürgermeister Vorstand SBB Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen 5.3 Wertkarte 100,00 EUR (15 % Rabatt) 85,00 5.4 Wertkarte 200,00 EUR (20 % Rabatt) 160,00 6 Sonderveranstaltungen Die Entgelte für Sonderveranstaltungen werden auf der Basis der KGST­Stundensätze für den Aufwand des Personals kalkuliert 7 Schul- und Vereinsschwimmen Pauschale je Wassereinheit 67,50 8 Notwendige erwachsene Begleitpersonen von Menschen mit einem Grad der Behin- derung von 70 und mehr Gebühren­ frei 9 Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre mit einem Grad der Behinderung von 70 und mehr mit entsprechendem Ausweis Gebühren­ frei 10 Sonstige Gebühren 10.1 Verlust eines Garderobenschlüssels 20,00 10.2 Mutwillige Verunreinigung 50,00 10.3 Widerrechtliche Benutzung 100,00 10.4 Beschädigung Kostenersatz

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2. Oktober 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, ( 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Umweltausschuss Mittwoch, 09.10.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 10.10.2019, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Dienstag, 29.10.2019, 18 Uhr Stadtrat Mittwoch, 30.10.2019,18 Uhr Integrationsrat Donnerstag, 31.10.2019, 18 Uhr Bornheimer Kulturforum: „Jazz und Wein“ Freitag, 04.10.2019, 19 Uhr, Oase der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1; Einlass 18 Uhr, Eintritt frei 10. Fest der Nationen und Kulturen Sonntag, 06.10.2019, 12-17 Uhr, Alexander- von-Humboldt-Gymnasium, Adenauerallee 50; Eintritt frei Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informatio- nen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Koopera- tion mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Bornheim, 24. Oktober 2019, 14 - 17.45 Uhr, Dauer und Kos- ten: 45 Minuten für 7,50 Euro. Anmeldung erforderlich unter ( 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter ( 02222 945-101 Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU ( 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD ( 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen ( 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum ( 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP ( 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke ( 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: ( 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Die Bornheimer Meldebehörde bekommt eine neue Software. Wegen der Systemumstellung bleibt das Bürgerbüro im Rat- haus von Montag, 21. Oktober, bis Mittwoch, 23. Oktober 2019, geschlossen. Personalausweise, Reisepässe, Meldebescheini- gungen, Angelscheine, Beglau- bigungen etc. können an diesen drei Tagen nicht ausgestellt werden. Die Stadtverwaltung bittet daher, dringende Doku- mente rechtzeitig zu beantra- gen und vorher abzuholen. Ter- mine kann man unter Tel. 02222 945-181 und -182 vereinbaren. Bürgerinnen und Bürger kön- nen in dieser Zeit ebenfalls nicht ihren Wohnsitz an-, ab- oder ummelden. Das KFZ ab- melden oder den Führerschein beantragen kann man hingegen beim Straßenverkehrsamt in Meckenheim, Kalkofenstraße 2. Wer seinen Hund anmelden muss, eine einfache Meldebe- scheinigung oder Auskunft aus dem Melderegister benötigt oder den Bearbeitungsstand seines beantragten Ausweises erfahren möchte, kann rund um die Uhr das Online-Service-Angebot nut- zen. Auf www.bornheim.de sind unter der Rubrik „Rathaus & Ser- vice“ und dem Reiter „Bürger- service“ alle Dienstleistungen thematisch geordnet. Alle On- linedienste stehen durchgängig zur Verfügung. Am Donnerstag, 24. Oktober, öffnet das Bürger- büro wieder von 7:30 bis 18 Uhr. Dann kann man alle Service- Leistungen wie gewohnt in An- spruch nehmen. Fragen beant- wortet das Bürgerbüro unter 02222 945-555, buergerbuero@ stadt-bornheim.de. Neue Software: Bürgerbüro drei Tage geschlossen Gelungene Kombination: Das Bornheimer Kulturforum setzt am Freitag, 4. Oktober, um 19 Uhr in der Oase der Europa- schule Bornheim, Goethestra- ße 1, die beliebte Reihe „Jazz und Wein“ fort. Diese Verknüp- fung von Ohren- und Gaumen- schmaus gibt es in Bornheim bereits seit mehr als 25 Jahren – damit gehört sie längst zu den Traditionsveranstaltungen und ist für Freunde gehobener Jazzmusik und guter Weine ein Muss. Nach den Erfolgen der letzten beiden Jahre spielt auch 2019 wieder der Bornheimer Trompeter Michael Kuhl ge- meinsam mit einem hochkarä- tigen Jazz-Ensemble. Den pas- senden Wein dazu serviert die Herseler Weinhandlung Ant- werpen, die nun schon im vier- ten Jahr dabei ist. Einlass ist ab 18 Uhr. Der Eintritt ist frei. Während der Veranstaltung kann man bereits Karten für die beiden Konzerte im Beethoven- Jahr 2020 erwerben. Ein Ticket kostet 15 Euro. Unter dem Titel „Klangkombination“ präsentie- ren die international ausge- zeichneten Musiker Guido Schiefen und Alfredo Perl am Samstag, 7. März, und Sonn- tag, 8. März 2020, neben den fünf Cellosonaten Beethovens auch Stücke weiterer Kompo- nisten. Die Konzerte beginnen jeweils um 19 Uhr im Ratssaal der Stadt Bornheim, Rathaus- straße 2. „Jazz und Wein“ mit Michael Kuhl Öffentliche Bekanntmachung der 12. Satzung vom 20.09.2019 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 Tarif- Nr. Gebührenart Gebühr EUR 1 Erwachsene 1.1 Frühschwimmen 3,00 1.1.1 Monatskarte Frühschwimmen (Gültig 30 Tage ab Ausstellung) 30,00 1.1.2 Jahreskarte Frühschwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 300,00 1.2 Zeittarif (bis 2 Stunden) 4,50 Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe f i.V.m. §114 a Abs. 3 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekannt- machung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 759) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Bornheim“ vom 02.10.2007 in der geltenden Fassung und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgaben- gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 23. Ja- nuar 2018 (GV. NRW S. 90), hat der Verwaltungsrat des StadtBetrieb Born- heim in seiner Sitzung am 19.09.2019 folgende 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallen- FreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 beschlossen: Artikel I Die aufgeführten Tarife im Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Born- heim werden wie folgt festgesetzt: Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Be- nutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim 1.3 Nachlösung je angefangene 30 Minuten (maximal Differenz zur Tageskarte Schwimmen) 0,50 1.4 Tageskarte Schwimmen 6,00 1.4.1 Monatskarte Schwimmen (Gültig 30 Tage ab Ausstellung) 48,00 1.4.2 Saisonkarte Schwimmen (Gültig 15.05. bis 15.09. eines Jahres) 230,00 1.4.3 Jahreskarte Schwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 462,00 2 Jugendliche - Kinder ab 3 Jahre - Jugendliche bis 18 Jahre - Vollzeitschüler/innen über 18 Jahren und Studierende bis 26 Jahre mit entsprechenden Ausweisen - Menschen mit einem Grad der Behinderung von 70 und mehr mit entsprechendem Ausweis - Sonstige Personen mit besonderem Berechtigungsaus- weis der Stadt Bornheim 2.1 Frühschwimmen 2,00 2.1.1 Monatskarte Frühschwimmen (Gültig 30 Tage ab Ausstellung) 24,00 2.1.2 Jahreskarte Frühschwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 240,00 2.2 Zeittarif (bis 2 Stunden) 3,00 2.3 Nachlösung je angefangene 30 Minuten (maximal Differenz zur Tageskarte Schwimmen) 0,50 2.4 Tageskarte Schwimmen 4,00 2.4.1 Monatskarte Schwimmen (Gültig 30 Tage ab Ausstellung) 36,00 2.4.2 Saisonkarte Schwimmen (Gültig 15.05. bis 15.09. eines Jahres) 150,00 2.4.3 Jahreskarte Schwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 305,00 3 Familien ab 3 Personen (mind. 1 Kind über 3 Jahre) 20% Rabatt bei gleichen Einzeltarifen Zeittarif 2 Std. Schwimmen 3.1 Erwachsene 3,60 3.2 Jugendliche 2,40 Tageskarte Schwimmen 3.3 Erwachsene 4,80 3.4 Jugendliche 3,20 4 Aufpreis Sauna (nur mit Tageskarten Schwimmen buchbar) 4.1 Vormittag bis 4 Stunden (Montag bis Freitag außerhalb der Schulferien, letzter Einlass 13.30 Uhr) 6,00 4.2 Zeittarif bis 4 Stunden 9,00 4.2.1 Zuschlag Zeittarif Samstag, Sonntag, Feiertage 1,00 4.3 Nachlösung je angefangene 30 Minuten (maximal Differenz zur Tageskarte Schwimmen) 1,50 4.4 Tageskarte 12,00 4.4.1 Zuschlag Tageskarte Samstag, Sonntag, Feiertage 2,00 4.5 Aufpreis Monatskarte 44,00 4.6 Aufpreis Jahreskarte 295,00 5 Geldwertkarten (nur für Einzeltarife) 5.1 Wertkarte 30,00 EUR (10 % Rabatt) 27,00 5.2 Wertkarte 50,00 EUR (12 % Rabatt) 44,00 2. Oktober 2019 Artikel II In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt­ machung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 12. Satzung vom 20.09.2019 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benut­ zung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 machen wir hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein­Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens­ oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Be­ stimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennut­ zungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Verwaltungsratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form­ oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem StadtBetrieb Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 20.09.2019 gez. Wolfgang Henseler, gez. Ulrich Rehbann, Bürgermeister Vorstand SBB Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen 5.3 Wertkarte 100,00 EUR (15 % Rabatt) 85,00 5.4 Wertkarte 200,00 EUR (20 % Rabatt) 160,00 6 Sonderveranstaltungen Die Entgelte für Sonderveranstaltungen werden auf der Basis der KGST­Stundensätze für den Aufwand des Personals kalkuliert 7 Schul- und Vereinsschwimmen Pauschale je Wassereinheit 67,50 8 Notwendige erwachsene Begleitpersonen von Menschen mit einem Grad der Behin- derung von 70 und mehr Gebühren­ frei 9 Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre mit einem Grad der Behinderung von 70 und mehr mit entsprechendem Ausweis Gebühren­ frei 10 Sonstige Gebühren 10.1 Verlust eines Garderobenschlüssels 20,00 10.2 Mutwillige Verunreinigung 50,00 10.3 Widerrechtliche Benutzung 100,00 10.4 Beschädigung Kostenersatz

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.09.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Steganlagen und Hausboote am Rheinufer in Hersel Sehr geehrte Herr Prinz, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 16.09.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Von wann sind die aktuellsten Verankerungspläne der Steganlagen/Bootsanleger in Hersel und Uedorf und wo liegen diese vor? Antwort: Die Steg- und Bootsanleger in Hersel und Uedorf liegen im Zuständigkeitsbereich des zuständi- gen Schifffahrtsamtes Köln, Das Wasser- und Schifffahrtsamt Köln, An der Münze 8 in 50668 Köln; www.wsv.de. Das Schifffahrtsamt in Köln ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und Sicherheit der Schifffahrt auf der Bundeswasserstraße Rhein zuständig und erteilt entsprechende Genehmigungen für Bootsanleger und –stege und ist ebenfalls für die Überwachung und Kontrollen zuständig. Kon- krete Intervalle für Überprüfungen sind nicht vorgeschrieben. Frage 2: Wurden in den letzten zehn Jahren zusätzliche Anker für einzelne Steganlagen an o.g. Ste- gen/Bootsanlegern beantragt und/oder genehmigt? Antwort: Dies wäre bei der zuständigen Behörde zu erfragen (s. 1). Frage 3: Wann und durch welches Amt/Behörde fand die letzte Brückenbegehung bei den Steganla- gen/Bootsanlegern in Hersel und Uedorf statt? Antwort: Siehe die Beantwortung zu den Fragen 1. und 2.. Der Verwaltung liegen keine Informationen für zuletzt durchgeführte Kontrollen durch das Schifffahrtsamt Köln einzelner Steganlagen auf dem Rhein in Bornheim vor. - 2 – An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz http://www.wsv.de/ - 2 - Frage 4: Hat die Zunahme an Hausbooten bzw. der Unterschied von (Sport-)Boot zu Haus-/Wohnboot Einfluss auf Strömungswiderstand und damit auf die Zuglast, die die Anker der Steganlagen hal- ten müssen? Antwort: Grundsätzlich müssen genehmigte Boots- und Steganlagen einen bestimmten Strömungswider- stand für die dort zulässigen Boote aufnehmen können. Im Rahmen von Kontrollen wird nach Aussage der zuständigen Behörde die zulässige Anleger- kapazität als auch die damit verbundene Einhaltung des Strömungswiderstandes von der Steg- anlage selbst inkl. der Anleger überwacht. Frage 5: Sind der Verwaltung Grenzwertüberschreitungen, Unregelmäßigkeiten bzw. sonstige Verstöße an den o.g. Steganlagen bekannt, die im Rahmen von Brückenbegehungen (vgl. Frage 3), Anträ- gen für zusätzliche Anker oder anhand von Plan- Ist-Vergleichen durch die Verwaltung selbst oder eine andere Behörde/Amt in den letzten zehn Jahren festgestellt wurden? Antwort: Es sind der Verwaltung keine Unregelmäßigkeiten und Überschreitungen oder sonstige Verstöße an den Steganlagen bekannt. Eine Mitteilung von Verstößen, die im Zuständigkeitsbereich des Schifffahrtsamtes festgestellt worden sind, ist nicht im Gesetz vorgeschrieben und werden in der Praxis auch nicht behördenübergreifend kommuniziert. Wie bereits in der Sitzung des Rates am 26.04.2018 (Vorlage 203/2018-3) dargelegt, wäre Vo- raussetzung für ein bauaufsichtliches Einschreiten gegen Hausboote, dass diese dauerhaft orts- fest zu Wohnzwecken genutzt werden. Solange die Boote fahrtüchtig sind, ist ein solcher Nach- weis durch die Verwaltung kaum zu führen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.09.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Steganlagen und Hausboote am Rheinufer in Hersel Sehr geehrte Herr Prinz, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 16.09.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Von wann sind die aktuellsten Verankerungspläne der Steganlagen/Bootsanleger in Hersel und Uedorf und wo liegen diese vor? Antwort: Die Steg- und Bootsanleger in Hersel und Uedorf liegen im Zuständigkeitsbereich des zuständi- gen Schifffahrtsamtes Köln, Das Wasser- und Schifffahrtsamt Köln, An der Münze 8 in 50668 Köln; www.wsv.de. Das Schifffahrtsamt in Köln ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und Sicherheit der Schifffahrt auf der Bundeswasserstraße Rhein zuständig und erteilt entsprechende Genehmigungen für Bootsanleger und –stege und ist ebenfalls für die Überwachung und Kontrollen zuständig. Kon- krete Intervalle für Überprüfungen sind nicht vorgeschrieben. Frage 2: Wurden in den letzten zehn Jahren zusätzliche Anker für einzelne Steganlagen an o.g. Ste- gen/Bootsanlegern beantragt und/oder genehmigt? Antwort: Dies wäre bei der zuständigen Behörde zu erfragen (s. 1). Frage 3: Wann und durch welches Amt/Behörde fand die letzte Brückenbegehung bei den Steganla- gen/Bootsanlegern in Hersel und Uedorf statt? Antwort: Siehe die Beantwortung zu den Fragen 1. und 2.. Der Verwaltung liegen keine Informationen für zuletzt durchgeführte Kontrollen durch das Schifffahrtsamt Köln einzelner Steganlagen auf dem Rhein in Bornheim vor. - 2 – An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz http://www.wsv.de/ - 2 - Frage 4: Hat die Zunahme an Hausbooten bzw. der Unterschied von (Sport-)Boot zu Haus-/Wohnboot Einfluss auf Strömungswiderstand und damit auf die Zuglast, die die Anker der Steganlagen hal- ten müssen? Antwort: Grundsätzlich müssen genehmigte Boots- und Steganlagen einen bestimmten Strömungswider- stand für die dort zulässigen Boote aufnehmen können. Im Rahmen von Kontrollen wird nach Aussage der zuständigen Behörde die zulässige Anleger- kapazität als auch die damit verbundene Einhaltung des Strömungswiderstandes von der Steg- anlage selbst inkl. der Anleger überwacht. Frage 5: Sind der Verwaltung Grenzwertüberschreitungen, Unregelmäßigkeiten bzw. sonstige Verstöße an den o.g. Steganlagen bekannt, die im Rahmen von Brückenbegehungen (vgl. Frage 3), Anträ- gen für zusätzliche Anker oder anhand von Plan- Ist-Vergleichen durch die Verwaltung selbst oder eine andere Behörde/Amt in den letzten zehn Jahren festgestellt wurden? Antwort: Es sind der Verwaltung keine Unregelmäßigkeiten und Überschreitungen oder sonstige Verstöße an den Steganlagen bekannt. Eine Mitteilung von Verstößen, die im Zuständigkeitsbereich des Schifffahrtsamtes festgestellt worden sind, ist nicht im Gesetz vorgeschrieben und werden in der Praxis auch nicht behördenübergreifend kommuniziert. Wie bereits in der Sitzung des Rates am 26.04.2018 (Vorlage 203/2018-3) dargelegt, wäre Vo- raussetzung für ein bauaufsichtliches Einschreiten gegen Hausboote, dass diese dauerhaft orts- fest zu Wohnzwecken genutzt werden. Solange die Boote fahrtüchtig sind, ist ein solcher Nach- weis durch die Verwaltung kaum zu führen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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