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13. November 2019 Mit einer zentralen Feier am Volkstrauertag gedenken die Stadt Bornheim und der Orts- verband Bornheim des Volks- bundes Deutsche Kriegsgräber- fürsorge am Sonntag, 17. No- vember 2019, auf dem Ehren- friedhof in Walberberg der Op- fer der beiden Weltkriege. Der Ehrenfriedhof, auf dem 201 Ge- fallene des Zweiten Weltkriegs ihre letzte Ruhestätte gefunden haben, befindet sich auf dem Gelände des kommunalen Friedhofs in Walberberg an der Hanrathstraße. Die Gedenkrede hält Bürger- meister Wolfgang Henseler. Der Musikverein Bornheim 1967 e.V. wirkt ebenfalls mit. Alle Bornheimerinnen und Bornhei- mer sind herzlich eingeladen, an der Gedenkfeier teilzuneh- men. Bei der Stadtverwaltung Born- heim gelten am Montag, 18. November 2019, wegen einer Personalversammlung geän- derte Öffnungszeiten. An die- sem Tag sind Bürgerbüro und Info-Center im Bornheimer Rat- haus, Rathausstraße 2, nur von 7:30 bis 13 Uhr besetzt. Alle Onlinedienste stehen durch- gängig zur Verfügung: www. bornheim.de/online-dienste Bürgerbüro am Montag nur vormittags besetzt Stadt Bornheim lädt ein zum Gedenken am Volkstrauertag Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, ( 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Betriebsausschuss Mittwoch, 13.11.2019, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 14.11.2019, 15 Uhr, Seniorenzentrum St. Angela, Bierbaumstr. 3, Hersel Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 14.11.2019, 18 Uhr, SBB (Dach- geschoss), Donnerbachweg 15, Waldorf Wahlausschuss Dienstag, 19.11.2019, 18 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Fachausschuss „Volkshochschule“ Dienstag, 26.11.2019, 18 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Mittwoch, 27.11.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.11.2019, 18 Uhr Gedenkfeier zum Volkstrauertag Sonntag, 17.11.2019, 9:15 Uhr Landhaus Wieler, 9:30 Uhr Messe Pfarrkirche St. Walburga, 10:30 Uhr Feierstunde Ehrenfriedhof Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Rheinbach, 21. November 2019, 14 - 17.45 Uhr, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter ( 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter ( 02222 945-101 Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU ( 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD ( 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen ( 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum ( 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP ( 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke ( 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: ( 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Der Bürgermeister der Stadt Bornheim hat gemäß § 117 Gemeinde ordnung Nord- rhein-Westfalen (GO NRW) den Beteili- gungsbericht für das Jahr 2018 erstellt. Der Bericht enthält Informationen über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftli- che Betätigung der Stadt Bornheim. Die Einsichtnahme in den Bericht ist jeder- mann gestattet. Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW weist der Bürgermeister auf diese Möglichkeit der Einsichtnahme öffentlich hin. Zu diesem Zweck wird der Bericht bei der Stadtverwaltung Bornheim, Rat- hausstraße 2, Zimmer 457, während der Dienst stunden sowie im Internet un- ter www.bornheim.de bereitgehalten. Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind Montag bis Freitag jeweils von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Bornheim, den 31.10.2019 STADT BORNHEIM Der Bürgermeister gez. Wolfgang Henseler Öffentliche Bekanntmachung des Beteiligungsberichts für das Jahr 2018 Die Anmeldungen für die wei- terführenden Schulen stehen bald an. Bornheim verfügt über ein umfassendes, ortsna- hes Schulangebot unterschied- licher Träger. Infos zu allen weiterführenden Schulen im Stadtgebiet findet man unter: www.bornheim.de/weiterfueh- rende-schulen Weiterführende Schulen in Bornheim L Zum Schuljahr 2020/21 soll die Mertener Heinrich-Böll-Sekundar- schule in eine vierzügige Gesamtschule mit zwei zügiger Oberstufe umgewandelt werden. Aufgrund der §§ 14,16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und der §§ 7 und 41 der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-West- falen in der Fassung der Bekannt- machung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV. NRW. S. 202) hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 30.10.2019 folgende Satzung be- schlossen: § 1 Die Geltungsdauer der Verände- rungssperre für das in § 2 bezeich- nete Gebiet in der Ortschaft Hersel gemäß Satzung vom 07.11.2016, in Kraft getreten am 16.11.2016, wird um ein weiteres Jahr verlängert. Ausgenommen von der Verlänge- rung ist das Flurstück Gemarkung Hersel Flur 8 Nr. 123. Die Verände- rungssperre tritt somit erst mit der Bekanntgabe des Bebauungsplanes – spätestens jedoch mit Ablauf des 15.11.2020 – außer Kraft. § 2 Der von der Veränderungssperre betroffene Planbereich liegt zwischen Mertensgasse, Rheinstraße, Vorge- birgsstraße und Gartenstraße. Auf die beiliegende Karte, die Bestandteil die- ser Satzung ist, wird verwiesen. § 3 Diese Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öf- fentlich bekannt gemacht. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Ent- schädigungsansprüche für eingetre- tene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 1 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädi- gungsansprüche bei nicht fristgemä- ßer Geltendmachung wird hingewie- sen. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung NRW kann gegen diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder den Flächennut- zungsplan nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmi- gung fehlt oder ein vorgeschriebe- nes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige orts- rechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbe- schluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher ge- rügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Man- gel ergibt. Gemäß § 215 BauGB werden unbe- achtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verlet- zung der dort bezeichneten Ver- fahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- planes und des Flächennutzungs- planes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennut- zungsplans oder der Satzung schrift- lich gegenüber der Stadt unter Darle- gung des die Verletzung begründen- den Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Bornheim, den 05.11.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bornheim vom 05.11.2019 über die Zweite Verlängerung der Veränderungssperre in der Ortschaft Hersel (Teilbereich des Bebauungsplanes He 35) 13. November 2019 Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebau­ ungsplanes Rb 02 in der Ortschaft Rösberg. Das Plangebiet liegt am Ortsausgang der Ortschaft Rösberg in einem Bereich zwischen Metternicher Straße, Fürchespfad, der im Osten an­ grenzenden Bebauung und einem Wirtschaftsweg im Westen. Ziel ist es, Planungsrecht für eine Kinder­ tagesstätte zu schaffen.“ Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. In gleicher Sitzung hat der Rat be- schlossen, für den Bebauungsplan Rb 02 in der Ortschaft Rösberg die frühzeitige Beteiligung der Öffent- lichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, den Planentwurf öf- fentlich auszulegen und eine Ein- wohnerversammlung durchzuführen. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom 21.11. bis 18.12.2019 ein- schließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Lie- genschaftsamt, auf dem Flur zwi- schen Zimmer 407 – 414, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allge- mein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwohnerversammlung erläutert, die am Dienstag, dem 26.11.2019, um 18.00 Uhr in der Turnhalle der Markus Schule, Weberstraße 19, 53332 Bornheim, stattfindet. Darü- ber hinaus können die Planunterla- gen im Internet unter www.born- heim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 06.11.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Der Rat der Stadt Bornheim hat in sei- ner Sitzung am 30.10.2019 den nach- folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 15. Ände­ rung des Flächennutzungsplanes. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand der Ortschaft Hemmerich, südlich des Kuckucksweges. Im Nord­ osten und im Nordwesten grenzt die bestehende Wohnbebauung an.“ Mit der 15. Änderung soll statt Fläche für die Landwirtschaft und einer Maßnahmenfläche (Fläche für Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) dann Gemeinbe- darfsfläche mit der Zweckbestim- mung Feuerwehr dargestellt werden. Damit sollen die Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrgerä- tehauses geschaffen werden. Der vor- stehende Beschluss wird hiermit öf- fentlich bekannt gemacht. In gleicher Sitzung hat der Rat be- schlossen, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öf- fentlichkeit mit dem vorliegenden Entwurf der 15. Änderung des Flä- chennutzungsplanes durchzuführen und die Planung für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszulegen und eine Einwohnerversammlung durch- zuführen. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der Zeit vom 21.11. bis 18.12.2019 ein- schließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Lie- genschaftsamt, auf dem Flur zwi- schen Zimmer 407 – 414, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Während die- ser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gele- genheit zur Äußerung und zur Erörte- rung gegeben. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwohnerversammlung erläutert, die am Dienstag, dem 26.11.2019, um 18.00 Uhr in der Turnhalle der Markus Schule, Weberstraße 19, 53332 Born- heim, stattfindet. Darüber hinaus kön- nen die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Über- sichtsskizze, die den Änderungsbe- reich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 06.11.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 14. Ände­ rung des Flächennutzungsplanes. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Rös­ berg in einem Bereich zwischen Met­ ternicher Straße, Fürchespfad, der im Osten angrenzenden Bebauung und einem Wirtschaftsweg im Westen.“ Mit der 14. Änderung soll statt Grün- fläche mit Zweckbestimmung Sport- platz dann Gemeinbedarfsfläche für sozialen Zwecken dienende Gebäu- de und Einrichtungen dargestellt werden. Damit sollen die Vorausset- zungen für den Bau einer Kinderta- gesstätte geschaffen werden. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. In gleicher Sitzung hat der Rat be- schlossen, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öf- fentlichkeit mit dem vorliegenden Entwurf der 14. Änderung des Flä- chennutzungsplanes durchzuführen und die Planung für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszulegen und eine Einwohnerversammlung durch- zuführen. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der Zeit vom 21.11. bis 18.12.2019 einschließlich bei der Stadtverwal- tung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwi- schen Zimmer 407 – 414, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öf- fentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwohnerversammlung erläutert, die am Dienstag, dem 26.11.2019, um 18.00 Uhr in der Turnhalle der Markus Schule, Weberstraße 19, 53332 Bornheim, stattfindet. Darü- ber hinaus können die Planunterla- gen im Internet unter www.born- heim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob dar- stellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 06.11.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Rb 02 in der Ortschaft Rösberg / Aufstellungs beschluss, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Einwohnerversammlung Öffentliche Bekanntmachung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Hemmerich / Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Einwohnerversammlung Öffentliche Bekanntmachung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Rösberg / Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Einwohnerversammlung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Se 25 in der Ortschaft Sechtem ge­ mäß § 2 i.V.m. § 13 b BauGB einzu­ leiten. Das Plangebiet betrifft eine Außenbereichsfläche und wird im Norden und Westen durch landwirt­ schaftliche Flächen sowie im Osten und Süden durch die bestehende Be­ bauung an der Eupener Straße bzw. der Clemensstraße begrenzt. Der Be­ bauungsplan wird gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Ver­ fahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.“ Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. In gleicher Sitzung hat der Rat be- schlossen, gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 BauGB auf die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zu verzichten und stattdessen der Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, sich innerhalb einer Frist von 4 Wo- chen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Aus- wirkungen der Planung zu unter- richten und zu äußern. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 21.11 2019 bis 18.12.2019 einschließlich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Pla- nung zum Bebauungsplan Se 25 in der Ortschaft Sechtem bei der Stadt- verwaltung Bornheim, Stadt- planungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr informieren und sich dazu äußern. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de ein- gesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 31.10.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Se 25 in der Ortschaft Sechtem / Aufstellungsbeschluss und Unterrichtung der Öffentlichkeit

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13. November 2019 Mit einer zentralen Feier am Volkstrauertag gedenken die Stadt Bornheim und der Orts- verband Bornheim des Volks- bundes Deutsche Kriegsgräber- fürsorge am Sonntag, 17. No- vember 2019, auf dem Ehren- friedhof in Walberberg der Op- fer der beiden Weltkriege. Der Ehrenfriedhof, auf dem 201 Ge- fallene des Zweiten Weltkriegs ihre letzte Ruhestätte gefunden haben, befindet sich auf dem Gelände des kommunalen Friedhofs in Walberberg an der Hanrathstraße. Die Gedenkrede hält Bürger- meister Wolfgang Henseler. Der Musikverein Bornheim 1967 e.V. wirkt ebenfalls mit. Alle Bornheimerinnen und Bornhei- mer sind herzlich eingeladen, an der Gedenkfeier teilzuneh- men. Bei der Stadtverwaltung Born- heim gelten am Montag, 18. November 2019, wegen einer Personalversammlung geän- derte Öffnungszeiten. An die- sem Tag sind Bürgerbüro und Info-Center im Bornheimer Rat- haus, Rathausstraße 2, nur von 7:30 bis 13 Uhr besetzt. Alle Onlinedienste stehen durch- gängig zur Verfügung: www. bornheim.de/online-dienste Bürgerbüro am Montag nur vormittags besetzt Stadt Bornheim lädt ein zum Gedenken am Volkstrauertag Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, ( 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Betriebsausschuss Mittwoch, 13.11.2019, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 14.11.2019, 15 Uhr, Seniorenzentrum St. Angela, Bierbaumstr. 3, Hersel Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 14.11.2019, 18 Uhr, SBB (Dach- geschoss), Donnerbachweg 15, Waldorf Wahlausschuss Dienstag, 19.11.2019, 18 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Fachausschuss „Volkshochschule“ Dienstag, 26.11.2019, 18 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Mittwoch, 27.11.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.11.2019, 18 Uhr Gedenkfeier zum Volkstrauertag Sonntag, 17.11.2019, 9:15 Uhr Landhaus Wieler, 9:30 Uhr Messe Pfarrkirche St. Walburga, 10:30 Uhr Feierstunde Ehrenfriedhof Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Rheinbach, 21. November 2019, 14 - 17.45 Uhr, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter ( 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter ( 02222 945-101 Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU ( 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD ( 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen ( 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum ( 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP ( 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke ( 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: ( 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Der Bürgermeister der Stadt Bornheim hat gemäß § 117 Gemeinde ordnung Nord- rhein-Westfalen (GO NRW) den Beteili- gungsbericht für das Jahr 2018 erstellt. Der Bericht enthält Informationen über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftli- che Betätigung der Stadt Bornheim. Die Einsichtnahme in den Bericht ist jeder- mann gestattet. Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW weist der Bürgermeister auf diese Möglichkeit der Einsichtnahme öffentlich hin. Zu diesem Zweck wird der Bericht bei der Stadtverwaltung Bornheim, Rat- hausstraße 2, Zimmer 457, während der Dienst stunden sowie im Internet un- ter www.bornheim.de bereitgehalten. Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind Montag bis Freitag jeweils von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Bornheim, den 31.10.2019 STADT BORNHEIM Der Bürgermeister gez. Wolfgang Henseler Öffentliche Bekanntmachung des Beteiligungsberichts für das Jahr 2018 Die Anmeldungen für die wei- terführenden Schulen stehen bald an. Bornheim verfügt über ein umfassendes, ortsna- hes Schulangebot unterschied- licher Träger. Infos zu allen weiterführenden Schulen im Stadtgebiet findet man unter: www.bornheim.de/weiterfueh- rende-schulen Weiterführende Schulen in Bornheim L Zum Schuljahr 2020/21 soll die Mertener Heinrich-Böll-Sekundar- schule in eine vierzügige Gesamtschule mit zwei zügiger Oberstufe umgewandelt werden. Aufgrund der §§ 14,16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und der §§ 7 und 41 der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-West- falen in der Fassung der Bekannt- machung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV. NRW. S. 202) hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 30.10.2019 folgende Satzung be- schlossen: § 1 Die Geltungsdauer der Verände- rungssperre für das in § 2 bezeich- nete Gebiet in der Ortschaft Hersel gemäß Satzung vom 07.11.2016, in Kraft getreten am 16.11.2016, wird um ein weiteres Jahr verlängert. Ausgenommen von der Verlänge- rung ist das Flurstück Gemarkung Hersel Flur 8 Nr. 123. Die Verände- rungssperre tritt somit erst mit der Bekanntgabe des Bebauungsplanes – spätestens jedoch mit Ablauf des 15.11.2020 – außer Kraft. § 2 Der von der Veränderungssperre betroffene Planbereich liegt zwischen Mertensgasse, Rheinstraße, Vorge- birgsstraße und Gartenstraße. Auf die beiliegende Karte, die Bestandteil die- ser Satzung ist, wird verwiesen. § 3 Diese Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öf- fentlich bekannt gemacht. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Ent- schädigungsansprüche für eingetre- tene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 1 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädi- gungsansprüche bei nicht fristgemä- ßer Geltendmachung wird hingewie- sen. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung NRW kann gegen diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder den Flächennut- zungsplan nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmi- gung fehlt oder ein vorgeschriebe- nes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige orts- rechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbe- schluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher ge- rügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Man- gel ergibt. Gemäß § 215 BauGB werden unbe- achtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verlet- zung der dort bezeichneten Ver- fahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- planes und des Flächennutzungs- planes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennut- zungsplans oder der Satzung schrift- lich gegenüber der Stadt unter Darle- gung des die Verletzung begründen- den Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Bornheim, den 05.11.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bornheim vom 05.11.2019 über die Zweite Verlängerung der Veränderungssperre in der Ortschaft Hersel (Teilbereich des Bebauungsplanes He 35) 13. November 2019 Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebau­ ungsplanes Rb 02 in der Ortschaft Rösberg. Das Plangebiet liegt am Ortsausgang der Ortschaft Rösberg in einem Bereich zwischen Metternicher Straße, Fürchespfad, der im Osten an­ grenzenden Bebauung und einem Wirtschaftsweg im Westen. Ziel ist es, Planungsrecht für eine Kinder­ tagesstätte zu schaffen.“ Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. In gleicher Sitzung hat der Rat be- schlossen, für den Bebauungsplan Rb 02 in der Ortschaft Rösberg die frühzeitige Beteiligung der Öffent- lichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, den Planentwurf öf- fentlich auszulegen und eine Ein- wohnerversammlung durchzuführen. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom 21.11. bis 18.12.2019 ein- schließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Lie- genschaftsamt, auf dem Flur zwi- schen Zimmer 407 – 414, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allge- mein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwohnerversammlung erläutert, die am Dienstag, dem 26.11.2019, um 18.00 Uhr in der Turnhalle der Markus Schule, Weberstraße 19, 53332 Bornheim, stattfindet. Darü- ber hinaus können die Planunterla- gen im Internet unter www.born- heim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 06.11.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Der Rat der Stadt Bornheim hat in sei- ner Sitzung am 30.10.2019 den nach- folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 15. Ände­ rung des Flächennutzungsplanes. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand der Ortschaft Hemmerich, südlich des Kuckucksweges. Im Nord­ osten und im Nordwesten grenzt die bestehende Wohnbebauung an.“ Mit der 15. Änderung soll statt Fläche für die Landwirtschaft und einer Maßnahmenfläche (Fläche für Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) dann Gemeinbe- darfsfläche mit der Zweckbestim- mung Feuerwehr dargestellt werden. Damit sollen die Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrgerä- tehauses geschaffen werden. Der vor- stehende Beschluss wird hiermit öf- fentlich bekannt gemacht. In gleicher Sitzung hat der Rat be- schlossen, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öf- fentlichkeit mit dem vorliegenden Entwurf der 15. Änderung des Flä- chennutzungsplanes durchzuführen und die Planung für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszulegen und eine Einwohnerversammlung durch- zuführen. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der Zeit vom 21.11. bis 18.12.2019 ein- schließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Lie- genschaftsamt, auf dem Flur zwi- schen Zimmer 407 – 414, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Während die- ser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gele- genheit zur Äußerung und zur Erörte- rung gegeben. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwohnerversammlung erläutert, die am Dienstag, dem 26.11.2019, um 18.00 Uhr in der Turnhalle der Markus Schule, Weberstraße 19, 53332 Born- heim, stattfindet. Darüber hinaus kön- nen die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Über- sichtsskizze, die den Änderungsbe- reich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 06.11.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 14. Ände­ rung des Flächennutzungsplanes. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Rös­ berg in einem Bereich zwischen Met­ ternicher Straße, Fürchespfad, der im Osten angrenzenden Bebauung und einem Wirtschaftsweg im Westen.“ Mit der 14. Änderung soll statt Grün- fläche mit Zweckbestimmung Sport- platz dann Gemeinbedarfsfläche für sozialen Zwecken dienende Gebäu- de und Einrichtungen dargestellt werden. Damit sollen die Vorausset- zungen für den Bau einer Kinderta- gesstätte geschaffen werden. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. In gleicher Sitzung hat der Rat be- schlossen, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öf- fentlichkeit mit dem vorliegenden Entwurf der 14. Änderung des Flä- chennutzungsplanes durchzuführen und die Planung für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszulegen und eine Einwohnerversammlung durch- zuführen. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der Zeit vom 21.11. bis 18.12.2019 einschließlich bei der Stadtverwal- tung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwi- schen Zimmer 407 – 414, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öf- fentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwohnerversammlung erläutert, die am Dienstag, dem 26.11.2019, um 18.00 Uhr in der Turnhalle der Markus Schule, Weberstraße 19, 53332 Bornheim, stattfindet. Darü- ber hinaus können die Planunterla- gen im Internet unter www.born- heim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob dar- stellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 06.11.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Rb 02 in der Ortschaft Rösberg / Aufstellungs beschluss, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Einwohnerversammlung Öffentliche Bekanntmachung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Hemmerich / Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Einwohnerversammlung Öffentliche Bekanntmachung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Rösberg / Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Einwohnerversammlung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Se 25 in der Ortschaft Sechtem ge­ mäß § 2 i.V.m. § 13 b BauGB einzu­ leiten. Das Plangebiet betrifft eine Außenbereichsfläche und wird im Norden und Westen durch landwirt­ schaftliche Flächen sowie im Osten und Süden durch die bestehende Be­ bauung an der Eupener Straße bzw. der Clemensstraße begrenzt. Der Be­ bauungsplan wird gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Ver­ fahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.“ Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. In gleicher Sitzung hat der Rat be- schlossen, gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 BauGB auf die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zu verzichten und stattdessen der Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, sich innerhalb einer Frist von 4 Wo- chen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Aus- wirkungen der Planung zu unter- richten und zu äußern. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 21.11 2019 bis 18.12.2019 einschließlich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Pla- nung zum Bebauungsplan Se 25 in der Ortschaft Sechtem bei der Stadt- verwaltung Bornheim, Stadt- planungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr informieren und sich dazu äußern. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de ein- gesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 31.10.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Se 25 in der Ortschaft Sechtem / Aufstellungsbeschluss und Unterrichtung der Öffentlichkeit

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08. August 2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.07.2014 betr. Relation Erzieher/innen zu betreuten Kindern Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 28.07.2014 betr. Relation Erzieher/innen zu betreuten Kindern beantwor- te ich wie folgt: Frage: Wie viele Kinder kommen in den Kindertagesstätten der Stadt Bornheim ohne Berücksichtigung der Leitungsstunden auf eine/n Erzieher/in? Bitte schlüsseln Sie die jeweilige Relation von Kin- dern pro Erzieher/in nach U3/Ü3-Betreuung und den jeweiligen Einrichtungen im Stadtgebiet auf? Antwort: Die Bemessung des Personals in den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen erfolgt gemäß § 19 des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz). In der dortigen Anlage zu § 19 KiBiz werden die Parameter für die drei Gruppenformen sowie die personellen Mindestanforderungen (einschl. Leitung) dargestellt. Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung Kinderzahl Wöchentliche Betreuungszeit Personal a 20 Kinder 25 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 55 Fachkräftestunden (FKS) sowie 12,5 sonstige Personalkraftstunden (PKS, z.B. für Anerkennungspraktika) einschließlich Freistellung b 20 Kinder 35 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS sowie 17,5 sonstige PKS einschließlich Freistellung c 20 Kinder 45 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS sowie 22,5 sonstige PKS einschließlich Freistellung An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren Kinderzahl Wöchentliche Betreuungszeit Personal a 10 Kinder 25 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 55 FKS sowie 15 sonstige PKS einschließlich Freistellung b 10 Kinder 35 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS sowie 21 sonstige PKS einschließlich Freistellung c 10 Kinder 45 Stunden 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS sowie 27 sonstige PKS einschließlich Freistellung Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter Kinderzahl Wöchentliche Betreuungszeit Personal a 25 Kinder 25 Stunden 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 27,5 FKS und 27,5 EKS sowie 10 sonstige PKS einschließlich Freistellung b 25 Kinder 35 Stunden 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 38,5 FKS und 38,5 EKS sowie 14 sonstige PKS einschließlich Freistellung c 20 Kinder 45 Stunden 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 49,5 FKS und 49,5 EKS sowie 18 sonstige PKS einschließlich Freistellung Hierüber hinaus werden seit der ersten Revision des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2011 zusätzliche U3-Pauschalen in den Gruppenformen I und II gem. Anlage 21 zu § 19 KiBiz für den Einsatz von Ergänzungskraftstunden gewährt. Gruppenform I und II: U3-Pauschalen Wöchentliche Betreuungszeit U3-Pauschale in EUR a 25 Stunden 1 400 b 35 Stunden 1 800 C 45 Stunden 2 200 Die Sicherstellung der v.g. Personalstunden obliegt jedem Träger im Rahmen der Träger- und Personalhoheit. Auf Grundlage der gemeldeten Kindzahlen für das Kindergartenjahr 2014/15 ergeben sich für die städtischen Kindertageseinrichtungen die in der Anlage aufgeführten Tabelle dargestellten Fach- und Ergänzungskraftstunden sowie der entsprechende Personalschlüssel. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordneter Anlage: Übersicht städt. Kindertageseinrichtungen Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Übersicht: Name Kita Gruppen- formen FK-Std. EK-Std. Gesamt Personal U3 (Std.) Personal Ü3 (Std.) Anzahl Kinder gesamt Anzahl Kinder U3 Anzahl Kinder pro Erzieher(in) U3 Anzahl Kinder Ü3 Anzahl Kinder pro Erzieher(in) Ü3 "Haus Regenbogen", Knippstraße 7 I, II, III 298,75 133,08 431,83 234,00 197,83 74 16 2,7 58 11,4 "Windrad", Königstraße 31 III 104,08 90,48 194,56 194,56 46 46 9,2 Secundastraße 2-4 I, II, III 402,31 191,86 594,17 241,50 352,67 104 21 3,4 83 9,2 Rathausstraße 7 II 193,60 45,63 239,23 245,00 - 20 20 3,2 - - "Das Baumhaus", Klarenhofstraße 1 I 80,85 11,41 92,26 34,51 57,75 21 6 6,7 15 10,0 "Lummerland", Friedrichstraße 3b I, III 223,05 83,32 306,37 101,00 205,37 65 9 3,5 56 10,6 "Die Raupe", Ploon 18 I, III 146,74 55,34 202,08 94,50 107,58 47 6 2,5 41 14,6 "Grashüpfer", Alb.-Magnus-Straße 20 III 41,58 41,58 83,16 83,16 27 27 12,9 "Flora", Sandstraße 98 I, II, III 305,85 120,44 426,29 236,00 190,29 74 18 3,0 56 11,4 "Burgwiese", Burgwiesenweg 2 III 47,85 47,85 95,70 95,70 25 25 10,0 "Sonnenblume", Margaretenstraße 10 I, III 205,68 108,32 314,00 43,64 270,36 69 6 5,5 63 9,1 "Klapperschuh", Brachstraße 6 I, II, III 271,21 89,27 360,48 192,06 168,42 59 19 3,9 40 9,3 "Wolfsburg", Wolfsgasse 38b I, III 195,68 94,78 290,46 89,00 201,46 72 6 2,6 66 12,7 Römerstraße 5a I, II, III 316,25 142,56 458,81 260,00 198,81 82 19 2,8 63 12,4 Gesamt: 785 146 39,8 639 142,8 Durchschnitt: 56,1 13,3 3,6 49,2 11,0 Erläuterungen: Daten Kindergartenjahr 2014/2015 FK=Fachkraft EK=Ergänzungskraft Gruppenformen: I = 2 Jahre bis zur Einschulung II = unter 3 Jahre III = 3 Jahre und älter Stundenberechnung: Die Berechnung enthält die zus. EK-Stunden (KiBiz-Revision 2011) sowie Einzelintegrationsstunden. Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter Gruppenform I und II: U3-Pauschalen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.12.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 25.11.2014 betr. Abbiegespur L 183 Walberberg / Schwadorf Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 25.11.2014 betr. der vorübergehenden Sperrung der Linksabbiegespur von der Walberberger Straße (L183) in Richtung Brühl-Schwadorf beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit wann ist die Abbiegespur mit welcher Begründung gesperrt? Antwort: Der fragliche Verkehrsknoten ist schon seit einigen Jahren als Unfallhäufungsstelle ausgewiesen. Trotz der bereits in der Vergangenheit durchgeführten Maßnahmen wie Anordnung einer weite- ren Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h und entsprechende Kontrollen durch die Polizei ließ sich die Unfallhäufigkeit leider nicht dauerhaft senken. Insoweit entspricht die vorgenommene Maßnahme den Ergebnissen vorheriger Verkehrsbe- obachtungen und Verkehrszählungen sowie mehrfachen Erörterungen in der Unfallkommission des Rhein-Sieg-Kreises im Rahmen von straßenverkehrsrechtliche Anhörverfahren nach Verwal- tungsvorschrift zu § 45 StVO. Nachdem die Verkehrsbehörde die Abbindung der Linksabbieger von der L 183 in Richtung Brühl-Schwadorf gegenüber dem Landesbetrieb Straßen NRW als zuständigem Straßenbaulast- träger am 17.05.2013 angeordnet hatte, meldete dieser im Laufe des 18.06.2013 die Umsetzung der Maßnahme. Frage 2: Was hat die Stadt Bornheim bisher in Abstimmung mit der Stadt Brühl unternommen, um ein Ab- biegen wieder zu ermöglichen. Antwort: Die vorgenommene Abbindung stellt eine vorübergehende Maßnahme zur Gefahrenabwehr dar, mit der verhindert wird, dass sich bis zur dauerhaften Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der unfallrelevanten Verkehrsbeziehung „Linksabbieger von der L 183 in Richtung Brühl- Schwadorf“ weitere Unfälle ereignen. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Insoweit waren sich alle am Verfahren beteiligten Stellen einig, dass sich eine wirksame Verbes- serung der dortigen Verkehrsverhältnisse nur durch Umplanung der bestehenden Lichtzeichen- anlage erzielen lässt, wenn die Linksabbiegerverkehre von der L 183 zukünftig separiert geführt werden. Dies entspricht auch der Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbau- lastträger für die L 183. Den hierzu notwendigen Auftrag zur Änderung der Signalplanung für die Lichtzeichenanlage ha- be ich im Juli 2014 erteilt. Sobald diese vorliegt, werde ich die entsprechende straßenverkehrs- rechtliche Anordnung treffen. Die anschließende Umgestaltung des Verkehrsknotens liegt dann in der Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßen NRW als zuständiger Straßenbaulastträger. Für weitergehende Informationen verweise ich auf die Vorlage-Nr. 456/2013-9 für die Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Planung und Liegenschaften am 18.09.2013. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.07.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.06.2015 betr. mögliche Nutzung der städtischen Grünfläche Dechant-Blum- Straße als Parkplatz. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 02.06.2015 betr. mögliche Nutzung der städtischen Grünfläche Dechant- Blum-Straße als Parkplatz beantworte ich wie folgt: Frage: Wäre eine Umnutzung der städtischen Grünfläche an der Dechant-Blum-Straße zum öf- fentlichen Parkplatz nach einer Änderung des Bebauungsplans Hm 01 grundsätzlich möglich? Welche Kosten würden der Stadt Bornheim ungefähr für das Anlegen eines Parkplatzes einmalig und laufend entstehen. Antwort: Theoretisch wäre eine Umwandlung möglich. Für eine solche Umwandlung gibt es aber keinen öffentlichen Bedarf. Zudem hätte eine solche freiwillige Herstellung einer Parkplatzfläche erhebliche Präzidenzwir- kung. Eine größere Anzahl dringlicher Maßnahmen im Verkehrsbereich würden ebenfalls einer Umwandlung entgegenstehen. Die Verwaltung prüft eine Umwandlung des städtischen Grundstücks in Wohnbaufläche. Daher sind keine Kosten für die Anlage eines öffentlichen Parkplatzes ermittelt worden. Zudem wären die Kosten abhängig von der Anzahl der zu errichtenden Stellplätze. Generell muss für Stellplätze mit 120 € / m² Herstellungskosten gerechnet werden, zzgl. Kosten für die sonstige Herrichtung. Das Grundstück ist insgesamt 650 m² groß. Neben den reinen Herstellungskosten für eine öffentliche Stellplatzfläche wären auch die entgan- genen Einnahmen für den Verkauf eines zukünftigen Baugrundstücks in Betracht zu ziehen. Bei einem Bodenrichtwert von beispielsweise 200 € / m² würden dem städtischen Haushalt, bei der Größe des Grundstücks von ca. 650 m², Einnahmen in einem Umfang von 130.000,- € entgehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.12.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.12.2014 2014 betr. Drehgenehmigungen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 14.12.2014 betr. Drehgenehmigungen beantworte ich wie folgt: Frage: Welche Einnahmen hat die Stadt Bornheim in den Jahren 2013 und 2014 durch Drehgenehmi- gungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen generieren können? Welche Einnahmen hat die Stadt Bornheim in den Jahren 2013 und 2014 durch Drehgenehmigungen in städtischen Gebäu- den und auf städtischen Grundstücken generieren können? Antwort: Im Jahr 2013 wurden folgende Einnahmen durch Drehgenehmigungen generiert: - RTL (Aufnahmen im Alexander-von-Humboldt Gymnasium) = 1.200,-€ - WDR (Aufnahmen in den Jugendgemeinschaftsräumen in Hemmerich) = 2.000,-€ Im Jahr 2014 wurden folgende Einnahmen durch Drehgenehmigungen generiert: - WDR (Aufnahmen in den Jugendgemeinschaftsräumen in Hemmerich) = 4.000,-€ Außerdem werden im Zusammenhang mit Dreharbeiten regelmäßig Verwaltungsgebühren für die Erteilung entsprechender straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen (z.B. für Straßensperrungen, Halteverbotsregelungen etc.) und Gebühren nach der Sondernutzungssatzung (z.B. für Abstellen des Fuhrparks oder Einrichtung des Film-Sets im öffentlichen Verkehrsraum etc.) der Stadt Born- heim erhoben. Die dabei in Rechnung gestellten Beträge setzen sich wie folgt zusammen: Jahr 2013: Verwaltungsgebühren Straßenverkehr = 2.160 € Sondernutzungsgebühren = 1.658 € An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Jahr 2014: Verwaltungsgebühren Straßenverkehr = 3.050 € Sondernutzungsgebühren = 6.172 € Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch 12.08.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 11.08.2014 betr. Waldorf, Sandstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 11.08.2014 betr. Waldorf, Sandstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Warum wurde an der Kreuzung Sandstraße / Kardorfer Straße ein eher kleiner Markierungspfos- ten und keine größere Bake o.ä. installiert und wie stellt der Bürgermeister sicher, dass von die- sem unscheinbaren Pfosten keine Gefahr für den fließenden Verkehr ausgeht? Antwort: Der Zugang zu Haus Sandstraße 29 grenzt unmittelbar an einen Sonderweg Fußgänger. Der dort ansässige Anwohner ist gehbehindert und auf einen Rollstuhl bzw. einen Rollator angewiesen. Um dem Anwohner ein gefahrloses Verlassen seines Hauses zu ermöglichen, wurde in einem straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren unter Beteiligung der Polizeidirektion Bonn, des Straßenbaulastträgers und des Ortsvorstehers die Aufstellung eines aus flexiblen Polyurethan Kunststoff gefertigten Pfostens angeordnet. Der Pfosten kann überfahren werden und richtet sich hiernach wieder auf. Andere Maßnahmen wie z.B. Leitelemente wurden aufgrund der Verkehrs- arten ( Schülerspezialverkehr, landwirtschaftlicher Verkehr etc.) als nicht verkehrssicher erachtet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de mailto:wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de

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