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SCHAUFENSTER/BLICKPUNKT 43. Woche - 23. Oktober 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 02227 9320-77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222938-565, Fax: 02222938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag imMonat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter: www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen Aktuelle Stellenangebote gibt es unter: www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind abrufbar unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donners- tag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter: ( 02222 945-101 Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter ( 02222 945-181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 02222 9956325 Fax: 02222 945-511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 02222 9956331 0171 3458608 Fax: 02222 945-521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 02222 9956328 0151 20746104 Fax: 02222 945-541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 02222 9956345 Fax: 02227 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 02222 9956355 Fax: 02222 994-452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 02222 9956401 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 02227 932077 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Bornheim, 24. Oktober 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 02222 945-285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332Bornheim Telefon: 02222 2500 Homepage: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Stadtverwaltung Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Dienstag, 29.10.2019, 18 Uhr Stadtrat Mittwoch, 30.10.2019,18 Uhr Integrationsrat Donnerstag, 31.10.2019, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 07.11.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 13.11.2019, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 14.11.2019, 15 Uhr, Seniorenzentrum St. Angela, Bierbaumstr. 3, 53332 Bornheim-Hersel Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 14.11.2019, 18 Uhr Literaturkabarett „DieWortlauten“ Samstag, 02.11.2019, 19:30 Uhr, Katholische Öffentliche Bücherei, Wiener Straße 2a, Sechtem Bornheimer Kulturforum: Lesungmit Professor Manfred Lütz Dienstag, 05.11.2019, 19 Uhr (Einlass ab 18 Uhr), Eintritt frei Klimatag der sechs linksrheinischen Kommunen Samstag, 09.11.2019, 10-17 Uhr, Himmeroder Wall, 53359 Rheinbach „Erinnern für heute undmorgen“ Sonntag, 10.11.2019, 17 Uhr jüdischer Friedhof Walberberg, 17:45 Uhr Thomas-von-Quentel-Schule Walberberg Gedenkfeier zumVolkstrauertag Sonntag, 17.11.2019, 9:15 Uhr LandhausWieler, 9:30 Uhr Messe Pfarrkirche St. Walburga, 10:30 Uhr Feierstunde Ehrenfriedhof V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle,( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Zum 81. Jahrestag des Bornheimer Novemberpogroms erinnert die Stadt Bornheim am Sonntag, 10. November 2019, an die Opfer des nationalsozialisti- schen Terrors. Die Veranstaltung „Erin- nern für Heute und Morgen“ beginnt um 17 Uhr am jüdischen Friedhof Walber- berg. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Nach dem gemeinsamen Gedenken am Friedhof, der neben dem Vereinsheim des SSV Walberberg in der Düffelstraße 24 liegt, gehen alle Teilnehmer gemeinsam zur Thomas-von-Quentel-Schule, wo ge- gen 17:45 Uhr das Bühnenprogramm be- ginnt. Auch in diesem Jahr haben Schu- len, Kirchen und Jugendeinrichtungen ein bewegendes und informatives Programm zusammengestellt. Neben Filmbeiträgen des Kulturraums Sechtem, der Europa- schule und des Stadtteilbüros gibt es Auf- führungen der Thomas-von-Quentel- Schule und der Heinrich-Böll-Sekundar- schule sowie Ausstellungsbeiträge des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums und der Jugendarbeit. Musikalisch gestal- tet wird der Abend durch den Chor der Evangelischen Kirchengemeinde Vorge- birge. Stadt Bornheim lädt ein zum „Erinnern für Heute und Morgen“ Gedenken zum 81. Jahrestag des Novemberpogroms n Angehörige aus Isreal besuchen ihre Bornheimer Vorfahren auf dem jüdischen Friedhof in Walberberg; die jüdische Geschichte in Bornheim lässt sich bis ins 14. Jahrhundert zurückverfolgen. Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Wegen einer Personalversammlung gel- ten am Montag, 18. November 2019, bei der Stadtverwaltung Bornheim geänderte Öffnungszeiten: Bürgerinnen und Bürger können das Dienstleistungsangebot des Bürgerbüros und Info-Centers im Bornheimer Rathaus, Rathausstraße 2, von 7:30 bis 13 Uhr nut- zen. Am Nachmittag bleiben Bürgerbüro und Info-Center geschlossen. Termine kann man unter 02222 945-181 oder -182 vereinbaren. Alle weiteren Ämter im Rat- haus stehen den Bürgern wie gewohnt von 8:30 bis 12:30 Uhr zur Verfügung. Ebenfalls zu den gewohnten Zeiten von 8:30 bis 12:30 Uhr geöffnet sind das Ju- gendamt in der Brunnenallee 31 und die Schulverwaltung in der Brunnenallee 31 a. Die Öffnungszeiten der städtischen Kindergärten werden in der jeweiligen Einrichtung ausgehängt und den Eltern mitgeteilt. Die Geschäftsstelle der Volkshochschule (VHS) Bornheim/Alfter, Alter Weiher 2 (direkt neben dem Rathaus), öffnet von 8:30 bis 12 Uhr; alle Kurse und Veran- staltungen finden regulär statt. Am Nach- mittag bleibt die Geschäftsstelle wegen der Personalversammlung geschlossen. Wer sich über das Bildungsangebot in- formieren möchte, findet mehr als 300 Veranstaltungen im Programmheft, das man auch als E-Paper unter www.vhs- bornheim-alfter.de durchblättern kann. Eine vielfältige Auswahl an Medien bie- tet die Stadtbücherei Bornheim, Serva- tiusweg 19-23, an diesem Tag von 10 bis 12:30 Uhr sowie von 16 bis 18 Uhr. Wer einen Internetanschluss und einen gül- tigen Bibliotheksausweis besitzt, kann vorab den gesamten Medienbestand auf www.stadtbuecherei-bornheim.de bequem von zuhause aus durchstöbern und die Rhein-Sieg-Onleihe nutzen. Dort findet man rund um die Uhr digitale Me- dien wie E-Books, E-Paper, E-Audios und E-Videos zum befristeten Download. Das Schwimmbad steht Badegästen zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Ver- fügung: Frühschwimmer können das HallenFreizeitBad in der Rilkestraße 3 von 6:30 bis 8 Uhr besuchen; das Fa- milienbad hat von 14:30 bis 21:30 Uhr geöffnet. Letzter Einlass ist um 20:30 Uhr. Auch der Stadtbetrieb Bornheim arbeitet zu den gewohnten Zeiten und ist bei Rohrbrüchen, Schäden im Kanal- netz, Störungen der Straßenbeleuchtung sowie zur Sicherstellung der Wasser- versorgung rund um die Uhr unter Tel. 02227 9320-77 erreichbar. Bei anderen Notfällen hilft der Bereitschaftsdienst unter der Mobilnummer 0172 8740853. Feuerwehr und Rettungsdienst bezie- hungsweise Polizei erreicht man wie ge- wohnt unter 112 und 110. Geänderte Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Bornheim Eine vergnügliche literarische Reise durch die verschiedenen Abteilungen des Him- mels verspricht das Programm „Zwischen Himmel und Erde“ vom Bornheimer Litera- turkabarett „Die Wortlauten“ am Samstag, 2. November 2019, um 19.30 Uhr in der Katholischen Öffentlichen Bücherei (KÖB), Wiener Straße 2a in Sechtem. So erfahren die Besucher etwa, was man alles mitnehmen muss, wenn man vom „lieben Gott“ für ein paar Tage in den Himmel eingeladen wird, um dort für Un- terhaltung zu sorgen. In einer amüsanten Revue aus Spielszenen und Vorlesungen präsentieren „Die Wortlauten“ Texte von Heinz Erhardt und Loriot über Ulla Hahn und Hanns Dieter Hüsch bis hin zu Johann Wolfgang von Goethe und er- wecken sie zu neuem Leben. Außerdem stimmen die Allround-Künstler himm- lische Lieder an. Den Abend veranstaltet die Stadtbücherei Bornheim in Koopera- tion mit der Katholischen Öffentlichen Bücherei in Sechtem. Eintrittskarten zum Preis von 8 Euro sind ab sofort im Vorverkauf in der KÖB Sech- tem, und in der Stadtbücherei Bornheim, Servatiusweg 19–23, erhältlich. Reser- vierungen sind telefonisch unter 02222 938-565 möglich. An der Abendkasse kostet der Eintritt 10 Euro. Ein Kabarettabend „Zwischen Himmel und Erde“ n Alles andere als leise: die Wortlauten. Das Bornheimer Kulturforum lädt am Dienstag, 5. November 2019, zu einer ganz besonderen Lesung mit Professor Manfred Lütz in den Ratssaal des Bornheimer Rat- hauses, Rathausstraße 2, ein. Um 19 Uhr liest Lütz aus seinem neuen Buch „Als der Wagen nicht kam“, der Autobiografie sei- nes Großonkels Paulus van Husen. Einlass ist um 18 Uhr; der Eintritt ist frei. Die Zuhörer erwartet ein spannender Kri- mi aus der Wirklichkeit, in dem der Prota- gonist „dem Löwen auf den Schwanz tritt“ und dann doch noch entwischt. Der Zeit- zeugenbericht schildert eine wahre Ge- schichte aus dem Widerstand gegen das Nazi-Regime. Denn mehr als ein halbes Jahrhundert nach dem Umsturzversuch vom 20. Juli 1944 fand der Psychiater, Psychotherapeut und Theologe Manfred Lütz die Autobiografie seines Großonkels Paulus van Husen und beschloss, das Werk herauszugeben. „In diesen Texten wird 75 Jahre nach dem Attentat auf Hitler eine Zeit wieder leben- dig, in der einerseits hemmungsloser Hass und Menschenverachtung die Macht ergriffen, andererseits Menschen, die sonst unscheinbar ihrem Beruf nachge- gangen wären, sich von ihrem Gewissen aufgerufen fühlten, Widerstand zu leisten – unter Einsatz ihres Lebens“, erläutert Lütz, dessen Großonkel übrigens nach dem Krieg der erste Verfassungsgerichts- präsident Nordrhein-Westfalens wurde. Während der Veranstaltung kann man bereits Karten für die beiden Konzerte im Beethoven-Jahr 2020 erwerben. Ein Ticket kostet 15 Euro. Unter dem Titel „Klangkombi- nation“ präsentieren die internatio- nal ausgezeichneten Musiker Guido Schiefen und Alfredo Perl am Sams- tag, 7. März, und Sonntag, 8. März 2020, neben den fünf Cellosonaten Beethovens auch Stücke weiterer Komponisten. Die Konzerte begin- nen jeweils um 19 Uhr im Ratssaal der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2. Einlass ist ab 18 Uhr. Eine wahre Geschichte aus dem Widerstand Manfred Lütz liest „Als der Wagen nicht kam“

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30. Oktober 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 02227 9320-77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter: www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen Aktuelle Stellenangebote gibt es unter: www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind abrufbar unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donners- tag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter: ( 02222 945-101 Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter ( 02222 945-181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 02222 9956325 Fax: 02222 945-511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 02222 9956331 0171 3458608 Fax: 02222 945-521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 02222 9956328 0151 20746104 Fax: 02222 945-541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 02222 9956345 Fax: 02227 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 02222 9956355 Fax: 02222 994-452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 02222 9956401 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 02227 932077 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Rheinbach, 21. November 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 02222 945-285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 02222 2500 Homepage: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Stadtrat Mittwoch, 30.10.2019,18 Uhr Integrationsrat Donnerstag, 31.10.2019, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 07.11.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 13.11.2019, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 14.11.2019, 15 Uhr, Seniorenzentrum St. Angela, Bierbaumstr. 3, 53332 Bornheim-Hersel Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 14.11.2019, 18 Uhr, SBB (Dach- geschoss), Donnerbachweg 15, Waldorf Literaturkabarett „Die Wortlauten“ Samstag, 02.11.2019, 19:30 Uhr, Katholische Öffentliche Bücherei, Wiener Straße 2a, Sechtem; Reservierung unter 02222 938-565 Bornheimer Kulturforum: Lesung mit Professor Manfred Lütz Dienstag, 05.11.2019, 19 Uhr (Einlass ab 18 Uhr), Eintritt frei Klimatag der sechs linksrheinischen Kommunen Samstag, 09.11.2019, 10-17 Uhr, Himmeroder Wall, 53359 Rheinbach „Erinnern für heute und morgen“ Sonntag, 10.11.2019, 17 Uhr jüdischer Friedhof Walberberg, 17:45 Uhr Thomas- von-Quentel-Schule Walberberg Gedenkfeier zum Volkstrauertag Sonntag, 17.11.2019, 9:15 Uhr Landhaus Wieler, 9:30 Uhr Messe Pfarrkirche St. Walburga, 10:30 Uhr Feierstunde Ehrenfriedhof V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Der Herbst sorgt für reichlich Laub auf Straßen, Gehwegen und Rasenflächen. Wohin damit, wenn man es nicht im ei- genen Garten kompostieren kann? Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim gibt Tipps, wie man die vielen bunten Blätter und andere Gartenabfälle wie etwa Gehölzschnitt entsorgt: • Am besten füllt man das Laub zusam- men mit den Garten- und Küchenabfäl- len in die Biotonne, die seit diesem Jahr von März bis Dezember in der Regel wö- chentlich geleert wird. • Wenn die Biotonne voll ist, darf man – anders als in den Vorjahren – keine Bün- del oder Kartons mehr daneben stellen. Die RSAG-Beistellsäcke aus Jute sind weiterhin zugelassen. Sie haben ein Fassungsvermögen von 100 Litern und kosten nur noch 1,30 Euro. Verkaufs- stellen findet man im Abfallkalender. Auch Haushalte ohne Biotonne können diese Beistellsäcke unbeschränkt nut- zen und zur Bioabfuhr bereitstellen. • Gehölzschnitt oder andere geeignete Grünabfälle können weiterhin gebün- delt werden. Die Abholung von bis zu drei Kubikmetern kann man kostenlos alle vier Wochen in Anspruch nehmen. Sie muss vorher unter 0800 306 5555 oder www.rsag.de/service/sperrmuell- co-anmelden/buendel-sammlung/ be- stellt werden und erfolgt zu den Termi- nen der Bioabfuhr. • Alternativ kann man Gartenabfälle mit der „Entsorgungskarte zur Anlieferung“ aus dem Abfallkalender auf den RSAG- Anlagen und beim Stadtbetrieb Born- heim, Donnerbachweg 15 in Waldorf, abgeben. Die Annahmezeiten in Waldorf sind montags von 12 bis 16 Uhr, don- nerstags von 14 bis 18 Uhr sowie jeden ersten und dritten Samstag von 9 bis 13 Uhr. Wohin mit dem Herbstlaub? Stadt Bornheim gibt Tipps Mit einer zentralen Feier am Volkstrauer- tag gedenken die Stadt Bornheim und der Ortsverband Bornheim des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge am Sonn- tag, 17. November 2019, auf dem Ehren- friedhof in Walberberg der Opfer der bei- den Weltkriege. Treffpunkt ist um 9:15 Uhr am Landhaus Wieler, Hauptstraße 96. Die Messe be- ginnt um 9:30 Uhr in der Pfarrkirche St. Walburga in der Walburgisstraße. An- schließend findet um 10:30 Uhr die Feier- stunde auf dem Ehrenfriedhof statt. Die Gedenkrede hält Bürgermeister Wolfgang Henseler. Der Musikverein Bornheim 1967 e.V. wirkt ebenfalls mit. Alle Born- heimerinnen und Bornheimer sind herz- lich eingeladen, an der Gedenkfeier teilzu- nehmen. Der Ehrenfriedhof in Walberberg, auf dem 201 Gefallene des Zweiten Weltkriegs ihre letzte Ruhestätte gefunden haben, befin- det sich auf dem Gelände des kommuna- len Friedhofs in Walberberg an der Han- rathstraße. Stadt Bornheim lädt ein zum Gedenken am Volkstrauertag Wegen der Personalversammlung des StadtBetriebs Bornheim am Donners- tag, 7. November 2019, gelten an die- sem Tag geänderte Öffnungszeiten: Die Verwaltungsdienststellen im Stadt- Betrieb Bornheim, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim-Waldorf – also auch der Kundenservice und das Friedhofs- amt – haben an diesem Tag von 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Die Annahmestelle für Grünabfälle und Elektroschrott ist wie gewohnt von 14 bis 18 Uhr besetzt. Auch die Öffnungszeiten des Hallen- FreizeitBads in der Rilkestraße 3 sind unverändert. Bei der Stadtverwaltung Bornheim findet die Personalversammlung dann am Montag, 18. November 2019, statt. An diesem Tag können Bürgerinnen und Bürger das Dienstleistungsangebot des Bürgerbüros und Info-Centers im Born- heimer Rathaus, Rathausstraße 2, von 7:30 bis 13 Uhr nutzen. Am Nachmittag bleiben Bürgerbüro und Info-Center geschlossen. Termine kann man unter 02222 945-181 oder -182 vereinbaren. Alle weiteren Ämter im Rathaus, das Jugendamt in der Brunnenallee 31 und die Schulverwaltung in der Brunnen- allee 31 a stehen den Bürgern wie gewohnt von 8:30 bis 12:30 Uhr zur Verfügung. Die Öffnungszeiten der städtischen Kindergärten werden in der jeweiligen Einrichtung ausgehängt und den Eltern mitgeteilt. Die Geschäftsstelle der Volkshoch schule (VHS) Bornheim/Alfter, Alter Weiher 2, öffnet am 18. November von 8:30 bis 12 Uhr; alle Kurse und Veranstal tungen finden regulär statt. Am Nachmittag bleibt die Geschäftsstelle geschlossen. Die Stadt bücherei Bornheim, Servatius- weg 19-23, ist von 10 bis 12:30 Uhr sowie von 16 bis 18 Uhr geöffnet. Das HallenFreizeitBad steht Badegästen auch an diesem Tag wie gewohnt zur Ver- fügung. Der StadtBetrieb Bornheim ar- beitet ebenfalls zu den gewohnten Zeiten. Bei Notfällen wie Rohrbrüchen, Schäden im Kanalnetz sowie zur Sicherstellung der Wasserversor- gung ist der StadtBetrieb Bornheim täglich rund um die Uhr unter der Telefonnummer 02227/93 20 77 zu erreichen. Bei anderen Notfällen hilft der Bereitschaftsdienst unter der Mobilnummer 0172 8740853. Geänderte Öffnungszeiten von StadtBetrieb und Stadtverwaltung Bornheim Nach Halloween ist vor Halloween – zu- mindest in der Sauna des HallenFreizeit- Bads Bornheim. Dort gibt es am Samstag, 9. November 2019, wieder einen Sauna- Abend XXL. Unter dem Motto „After Halloween“ erleben die Saunagäste von 19 bis 0 Uhr ein tolles Programm mit speziellen Aufgüssen, Lagerfeuer und gruseligen Überraschungen. Darüber hin- aus steht den Teilnehmern an diesem Abend der komplette Schwimmbad- bereich exklusiv zur Verfügung – und das alles zu den normalen Sauna-Eintritts- preisen: Vier Stunden kosten also 16 Euro und die Tageskarte bekommt man für 20 Euro (ermäßigt je 2 Euro günstiger). Halloween in der Sauna (nach)feiern

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30. Oktober 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 02227 9320-77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter: www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen Aktuelle Stellenangebote gibt es unter: www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind abrufbar unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donners- tag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter: ( 02222 945-101 Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter ( 02222 945-181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 02222 9956325 Fax: 02222 945-511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 02222 9956331 0171 3458608 Fax: 02222 945-521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 02222 9956328 0151 20746104 Fax: 02222 945-541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 02222 9956345 Fax: 02227 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 02222 9956355 Fax: 02222 994-452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 02222 9956401 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 02227 932077 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Rheinbach, 21. November 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 02222 945-285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 02222 2500 Homepage: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Stadtrat Mittwoch, 30.10.2019,18 Uhr Integrationsrat Donnerstag, 31.10.2019, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 07.11.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 13.11.2019, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 14.11.2019, 15 Uhr, Seniorenzentrum St. Angela, Bierbaumstr. 3, 53332 Bornheim-Hersel Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 14.11.2019, 18 Uhr, SBB (Dach- geschoss), Donnerbachweg 15, Waldorf Literaturkabarett „Die Wortlauten“ Samstag, 02.11.2019, 19:30 Uhr, Katholische Öffentliche Bücherei, Wiener Straße 2a, Sechtem; Reservierung unter 02222 938-565 Bornheimer Kulturforum: Lesung mit Professor Manfred Lütz Dienstag, 05.11.2019, 19 Uhr (Einlass ab 18 Uhr), Eintritt frei Klimatag der sechs linksrheinischen Kommunen Samstag, 09.11.2019, 10-17 Uhr, Himmeroder Wall, 53359 Rheinbach „Erinnern für heute und morgen“ Sonntag, 10.11.2019, 17 Uhr jüdischer Friedhof Walberberg, 17:45 Uhr Thomas- von-Quentel-Schule Walberberg Gedenkfeier zum Volkstrauertag Sonntag, 17.11.2019, 9:15 Uhr Landhaus Wieler, 9:30 Uhr Messe Pfarrkirche St. Walburga, 10:30 Uhr Feierstunde Ehrenfriedhof V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Der Herbst sorgt für reichlich Laub auf Straßen, Gehwegen und Rasenflächen. Wohin damit, wenn man es nicht im ei- genen Garten kompostieren kann? Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim gibt Tipps, wie man die vielen bunten Blätter und andere Gartenabfälle wie etwa Gehölzschnitt entsorgt: • Am besten füllt man das Laub zusam- men mit den Garten- und Küchenabfäl- len in die Biotonne, die seit diesem Jahr von März bis Dezember in der Regel wö- chentlich geleert wird. • Wenn die Biotonne voll ist, darf man – anders als in den Vorjahren – keine Bün- del oder Kartons mehr daneben stellen. Die RSAG-Beistellsäcke aus Jute sind weiterhin zugelassen. Sie haben ein Fassungsvermögen von 100 Litern und kosten nur noch 1,30 Euro. Verkaufs- stellen findet man im Abfallkalender. Auch Haushalte ohne Biotonne können diese Beistellsäcke unbeschränkt nut- zen und zur Bioabfuhr bereitstellen. • Gehölzschnitt oder andere geeignete Grünabfälle können weiterhin gebün- delt werden. Die Abholung von bis zu drei Kubikmetern kann man kostenlos alle vier Wochen in Anspruch nehmen. Sie muss vorher unter 0800 306 5555 oder www.rsag.de/service/sperrmuell- co-anmelden/buendel-sammlung/ be- stellt werden und erfolgt zu den Termi- nen der Bioabfuhr. • Alternativ kann man Gartenabfälle mit der „Entsorgungskarte zur Anlieferung“ aus dem Abfallkalender auf den RSAG- Anlagen und beim Stadtbetrieb Born- heim, Donnerbachweg 15 in Waldorf, abgeben. Die Annahmezeiten in Waldorf sind montags von 12 bis 16 Uhr, don- nerstags von 14 bis 18 Uhr sowie jeden ersten und dritten Samstag von 9 bis 13 Uhr. Wohin mit dem Herbstlaub? Stadt Bornheim gibt Tipps Mit einer zentralen Feier am Volkstrauer- tag gedenken die Stadt Bornheim und der Ortsverband Bornheim des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge am Sonn- tag, 17. November 2019, auf dem Ehren- friedhof in Walberberg der Opfer der bei- den Weltkriege. Treffpunkt ist um 9:15 Uhr am Landhaus Wieler, Hauptstraße 96. Die Messe be- ginnt um 9:30 Uhr in der Pfarrkirche St. Walburga in der Walburgisstraße. An- schließend findet um 10:30 Uhr die Feier- stunde auf dem Ehrenfriedhof statt. Die Gedenkrede hält Bürgermeister Wolfgang Henseler. Der Musikverein Bornheim 1967 e.V. wirkt ebenfalls mit. Alle Born- heimerinnen und Bornheimer sind herz- lich eingeladen, an der Gedenkfeier teilzu- nehmen. Der Ehrenfriedhof in Walberberg, auf dem 201 Gefallene des Zweiten Weltkriegs ihre letzte Ruhestätte gefunden haben, befin- det sich auf dem Gelände des kommuna- len Friedhofs in Walberberg an der Han- rathstraße. Stadt Bornheim lädt ein zum Gedenken am Volkstrauertag Wegen der Personalversammlung des StadtBetriebs Bornheim am Donners- tag, 7. November 2019, gelten an die- sem Tag geänderte Öffnungszeiten: Die Verwaltungsdienststellen im Stadt- Betrieb Bornheim, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim-Waldorf – also auch der Kundenservice und das Friedhofs- amt – haben an diesem Tag von 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Die Annahmestelle für Grünabfälle und Elektroschrott ist wie gewohnt von 14 bis 18 Uhr besetzt. Auch die Öffnungszeiten des Hallen- FreizeitBads in der Rilkestraße 3 sind unverändert. Bei der Stadtverwaltung Bornheim findet die Personalversammlung dann am Montag, 18. November 2019, statt. An diesem Tag können Bürgerinnen und Bürger das Dienstleistungsangebot des Bürgerbüros und Info-Centers im Born- heimer Rathaus, Rathausstraße 2, von 7:30 bis 13 Uhr nutzen. Am Nachmittag bleiben Bürgerbüro und Info-Center geschlossen. Termine kann man unter 02222 945-181 oder -182 vereinbaren. Alle weiteren Ämter im Rathaus, das Jugendamt in der Brunnenallee 31 und die Schulverwaltung in der Brunnen- allee 31 a stehen den Bürgern wie gewohnt von 8:30 bis 12:30 Uhr zur Verfügung. Die Öffnungszeiten der städtischen Kindergärten werden in der jeweiligen Einrichtung ausgehängt und den Eltern mitgeteilt. Die Geschäftsstelle der Volkshoch schule (VHS) Bornheim/Alfter, Alter Weiher 2, öffnet am 18. November von 8:30 bis 12 Uhr; alle Kurse und Veranstal tungen finden regulär statt. Am Nachmittag bleibt die Geschäftsstelle geschlossen. Die Stadt bücherei Bornheim, Servatius- weg 19-23, ist von 10 bis 12:30 Uhr sowie von 16 bis 18 Uhr geöffnet. Das HallenFreizeitBad steht Badegästen auch an diesem Tag wie gewohnt zur Ver- fügung. Der StadtBetrieb Bornheim ar- beitet ebenfalls zu den gewohnten Zeiten. Bei Notfällen wie Rohrbrüchen, Schäden im Kanalnetz sowie zur Sicherstellung der Wasserversor- gung ist der StadtBetrieb Bornheim täglich rund um die Uhr unter der Telefonnummer 02227/93 20 77 zu erreichen. Bei anderen Notfällen hilft der Bereitschaftsdienst unter der Mobilnummer 0172 8740853. Geänderte Öffnungszeiten von StadtBetrieb und Stadtverwaltung Bornheim Nach Halloween ist vor Halloween – zu- mindest in der Sauna des HallenFreizeit- Bads Bornheim. Dort gibt es am Samstag, 9. November 2019, wieder einen Sauna- Abend XXL. Unter dem Motto „After Halloween“ erleben die Saunagäste von 19 bis 0 Uhr ein tolles Programm mit speziellen Aufgüssen, Lagerfeuer und gruseligen Überraschungen. Darüber hin- aus steht den Teilnehmern an diesem Abend der komplette Schwimmbad- bereich exklusiv zur Verfügung – und das alles zu den normalen Sauna-Eintritts- preisen: Vier Stunden kosten also 16 Euro und die Tageskarte bekommt man für 20 Euro (ermäßigt je 2 Euro günstiger). Halloween in der Sauna (nach)feiern

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.10.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2014 betr. Roisdorfer Angelegenheiten Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 28.08.2014 betr. Roisdorfer Angelegenheiten beantworte ich wie folgt: Frage 1: Am 8. April 2014 fand mit der Anliegergemeinschaft Friedrichstraße eine weitere Ortsbesichti- gung statt. Im Verlauf dieser Besprechung wurde von einem Anlieger der Wunsch geäußert, in Höhe seines Grundstückes mit einem Sperrpfahl das stetige Überfahren des Gehweges zu ver- hindern. Sie sagten eine Überprüfung zu. Am 26. Juni 2014 erinnerte ich Sie an diese Zusage schriftlich und verwies auf einen gleich gelagerten Fall in der Brunnenstraße, wo dem Wunsch eines Anliegers nach zwei Sperrposten entsprochen wurde. Wird nun auch dem Wunsch des Anliegers Friedrichstraße entsprochen und auf dem Gehweg Friedrichstraße ein weiterer Sperr- pfosten aufgestellt? Antwort: Die Angelegenheit wurde wie im Ortstermin Anfang April 2014 zugesagt durch die Verkehrsbe- hörde geprüft. Dabei wurde in der Örtlichkeit festgestellt, dass im Bereich zwischen den Häusern Friedrichstra- ße 29 und 35 Rampensteine mit einer Höhe von 8 cm vorhanden sind. Diese Rampensteine er- möglichen die Andienung der dahinter in Senkrechtaufstellung vorhandenen privaten Stellplätze und sind insoweit überfahrbar. Allerdings ist diese Überfahrung nur auf einer Länge von rd. 19 Metern möglich, da bei Hausnummer 29 ein Baumbeet sowie bei Hausnummer 35 eine Straßen- lampe vorhanden ist. Ähnliche Verkehrssituationen, wo Rampensteine eingebaut wurden, finden sich zudem mehrfach auf der Friedrichstraße. Die Friedrichstraße liegt innerhalb der Tempo-30-Zone. Erkenntnisse über Verkehrsgefährdun- gen durch vermehrtes Überfahren des fraglichen Gehwegbereiches liegend der Verkehrsbehörde nicht vor, so dass hier keine Regelungsgrundlage für Absperrpfosten gesehen wird. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 2: Vor dem Haus Brunnenstraße 40 ist die Fahrbahnmarkierung der Parkzonenzelle zurückzuneh- men. Grund: Sie ragt in den Zufahrtsbereich des zurückliegenden privaten Stellplatzes, der bei einem in der Parkzone haltenden PKW dann nicht mehr genutzt werden kann. Antwort: Die Angelegenheit wurde überprüft. Die in Rede stehende Markierung ragt geringfügig in den Zufahrtsbereich der dahinter liegenden privaten Zufahrt. Der Stadtbetrieb Bornheim wurde daher angewiesen, eine entsprechende Ummarkierung vorzunehmen. Frage 3: Herr K. (Brunnenhöhle 3) fragt an, ob er nicht neben dem Stellplatz der Familie G, ebenfalls die Straßenfläche als privater Stellplatz nutzen kann. Zum Sachverhalt verweise ich hier auf meine Anfrage vom 14. 06. 2012, siehe Vorlage 349/2012-9, VPLA 30. August 2012. Da bis zum end- gültigen Ausbau der Brunnenhöhle sicherlich noch viele Jahre ins Land gehen werden, sollten wir Herrn K dies gestatten. Sie konnten sich bei der Jubilarehrung anlässlich der Goldhochzeit der Familie K persönlich ein Bild von der Situation machen. Sie sagten eine Prüfung zu. Antwort: Diese erneute Prüfung ist erfolgt. Dem Antrag zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche als privater Stellplatz kann nicht entsprochen werden, weil dann jedes Wendemanöver auf öffentli- cher Fläche in der engen Straße unmöglich wäre. Die benannte Verkehrssituation gegenüber kann nicht als Präzedenzfall dienen, da es sich bei dieser Fläche noch um Privateigentum und nicht um öffentliche Verkehrsfläche handelt. Im Übrigen wird auf die Ergänzungsvorlage 349/2012-9 zur Sitzung des VPLA am 30.08.2012 verwiesen (siehe Anlage). Frage 4: Vor dem Haus Siegesstraße 21 ist der Straßenablaufaufsatz offensichtlich lose. Beim Überfah- ren, so Herr R., stört das dadurch entstehende Geräusch seine Familie und seine Mieter wäh- rend der Nachtruhe. Wann erfolgt hier eine Überprüfung und Beseitigung des Störfalles? Antwort: Eine Überprüfung und Beseitigung des Störeffektes des Straßenablaufes Siegesstraße vor Haus Nr. 21 wurde veranlasst. Der Stadtbetrieb wurde entsprechend beauftragt. Frage 5: In der Sitzungsvorlage 057/2011 teilten Sie mir mit, dass der Beschluss des VPLA vom 9. Juni 2010 noch in der Prüfung sich befinde. Mit Schreiben vom 26. Juni 2013 teilten Sie mir mit, dass keine Bedenken bestünden, meinem Vorschlag zu folgen und das Ehrental, den Oberdorfer Weg und die Schußgasse zusätzlich in die Sommerreinigung (beidseitig S 2) mit aufzunehmen. Nun informierten Sie die Ratsmitglieder in der Vorlage 480/2014 über die Verlängerung des Winter- dienstes und der Sommerreinigung bis Oktober 2015. Sind bei dieser Vertragsverlängerung die drei vorgenannten Roisdorfer Straßen mit aufgenommen worden? Antwort: Die in der Vorlage 480/2014-6 beschriebene Verlängerung des Winterdienstvertrages bezieht sich explizit auf die Ausführung der Reinigungspflichten auf/an den Liegenschaften der Grund- stückseigentümerin Stadt Bornheim gemäß Straßenreinigungssatzung. Die in Frage stehenden Änderungen zu den Straßen Ehrental, Oberdorfer Weg und Schussgasse werden bei der Fort- schreibung der Straßenreinigungssatzung berücksichtigt. Eine entsprechende Beschlussvorlage (StEA und Rat), die dann auch das ergänzte Straßenverzeichnis beinhaltet, kann für eine der nächsten Sitzungen in Aussicht gestellt werden. - 3 - Frage 6: Bitte fügen Sie dieser Anfrage das ergänzte Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung für die Ortschaft Roisdorf bei. Antwort: Das ergänzte Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung ist Bestandteil der unter 5. in Aussicht gestellten Beschlussvorlage. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Gerhard Josef Brühl, Ltd. Stadtverwaltungsdirektor

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.09.2014 betr. Ertüchtigung des Wasserwerks Eichenkamp - ordnungsge- mäße Versorgung mit Trinkwasser Sehr geehrte Frau Heller, Ihre kleine Anfrage vom 28.07.2014 betr. Ertüchtigung des Wasserwerks Eichenkamp - ord- nungsgemäße Versorgung mit Trinkwasser - beantworte ich wie folgt: Frage: Bis zu welchem Zeitpunkt können Sie ohne die vorbeschriebene notwendige Ertüchtigung des Wasserwerkes eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sicher stel- len? Antwort: Das mit der Umplanung befasste Ingenieurbüro H2U wurde um eine Stellungnahme zu Ihrer Fra- ge gebeten und hat daraufhin wie folgt geantwortet: „Für die Wasserversorgung Bornheim sind in Kürze insbesondere folgende Ertüchtigungsmaß- nahmen geplant, welche eine unterschiedliche Relevanz für die Sicherung der Versorgung ha- ben: 1. Sanierung der Außenabdichtung des Hochbehälters Botzdorf: die Sanierungsarbeiten ha- ben das Ziel, eine Beeinträchtigung des gespeicherten Trinkwassers über die Außenab- dichtung sicher zu vermeiden und die bauliche Substanz des Betonkörpers dauerhaft zu erhalten. Die Maßnahmen sollen kurzfristig durchgeführt werden, da bei allen diskutierten Varianten der zukünftigen Versorgung geplant ist, das Bauwerk des Behälters Botzdorf weiterhin zu nutzen. Planung in 2014, Ausführung in 2015. 2. Sanierung bzw. Neubau des Hochbehälters Merten 1: Auch diese Sanierungsarbeiten ha- ben zum Ziel, eine Beeinträchtigung des gespeicherten Trinkwassers zu vermeiden und die bauliche Substanz des Betonkörpers dauerhaft zu erhalten. Die Maßnahmen könnten ebenfalls durchgeführt werden, da bei allen zurzeit noch in Diskussion befindlichen tech- nischen Varianten - auch denen der Vollversorgung mit WTV – geplant ist, die Behälter in Merten beizubehalten. Planung und Ausführung in 2015 / 2016. 3. Erneuerung der Steuerung für das Pumpwerk im Wasserwerk Eichenkamp und die Behäl- tersteuerung: Zurzeit ist eine recht komplexe Steuerung für das Pumpwerk im Wasser- werk Eichenkamp und die Bewirtschaftung der Speicherbehälter im Versorgungsnetz rea- An das Ratsmitglied Frau Petra Heller - 2 - lisiert. Von der ursprünglich vorhandenen Steuerungssoftware existiert keine Sicherungs- kopie, es ist keine nachhaltige Dokumentation vorhanden, die Funktion ist unklar, der Er- richter des Programmes ist nicht mehr greifbar und die SPS Komponenten sind abgekün- digt. In der Vergangenheit kam es bereits mehrfach zu unerwarteten Abschaltungen des Pumpwerkes aufgrund von Störungen der Verbindungsleitungen zu den Hochbehältern sowie durch Fehlfunktionen innerhalb der Steuerung oder anderer Anlagenteile. Weiterhin erfolgt die Förderung im Wasserwerk steuerungsbeding mit einer konstanten Einspeisemenge. Das heißt, es wird nicht automatisch auf einen erhöhten bzw. vermin- derten Netzverbrauch reagiert. Hier muss durch Betriebspersonal manuell eingegriffen werden, in der Regel an verbrauchsstarken Tagen, meist an Samstagen. Bedingt durch die konstante Fördermenge bei wechselnden Bezugsmengen kommt es zu unterschiedlichen Drücken im Versorgungsnetz. Dies führt nicht unmittelbar zu einer Ver- sorgungsunterbrechung, da bei Überdruck das Wasserwerk ebenfalls abschalten sollte. Eine Versorgungsunterbrechung würde in dem Fall erfolgen, wenn die Behälterreserven bis zur Beseitigung der Störung nicht ausreichen, oder wenn es durch Überdruck zu einer Schädigung im Rohrnetz kommt. Aus diesem Grunde sollen die Steuerungen sowohl für das Wasserwerk als auch für die Behälterbewirtschaftung erneuert werden. Die anstehenden Entscheidungen bezüglich der zukünftigen Versorgung haben erhebliche Auswirkungen auf beide Steuerungen. Aus diesem Grunde ist es wirtschaftlich sinnvoller die Erneuerung erst auszuführen, wenn ei- ne Entscheidung über die zukünftige Versorgungsstruktur und die Einspeisungen getrof- fen wurde. Die Angabe einer Eintrittswahrscheinlichkeit ist allerdings nicht möglich. Eine Aussage, bis zu welchem Zeitpunkt ohne die Ertüchtigung der Steuerung eine ord- nungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sicher gestellt ist, lässt sich insoweit nicht treffen. Die Gefahr von Fehlfunktionen ist bei der Steuerung in ihrer aktuel- len Konfiguration fortwährend gegeben. Daher ist zu empfehlen, die Steuerung so kurz- fristig wie möglich zu erneuern.“ Der Empfehlung des Gutachters ist aus meiner Sicht zu folgen. Nach den ersten Gesprächen im Nachgang zum Beschluss des Betriebsausschusses zum veränderten Wasserbezug – vorausge- setzt der Rat bestätigt diesen Beschluss – wäre nicht mit einer zeitnahen Vollversorgung durch den Wahnbachtalsperrenverband zu rechnen. Daher halte ich die Erneuerung der Steuerung für eine ordnungsgemäße Wasserversorgung zeitnah für erforderlich, auch wenn diese im Falle ei- ner Vollversorgung durch den WTV mit finanziellem Aufwand erneut geändert oder angepasst werden müsste. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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27. November 2019 Stadt Bornheim erwartet Rücksichtnahme von Hundehaltern Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, ( 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Alfter, 19. Dezember 2019, 14 - 17.45 Uhr, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter ( 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter ( 02222 945-101 Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU ( 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD ( 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen ( 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum ( 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP ( 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke ( 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: ( 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Der StadtBetrieb Bornheim sorgt mit über 4.500 Leuchten für eine zuverlässige und umweltfreundli- che Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet. Die Anlagen werden laufend kontrolliert und gewartet. Dann leuchten auch tagsüber mal die Straßenlampen. Ein Defekt liegt dabei in der Regel nicht vor. Wurde jedoch ein Mast umge- fahren, ist eine Mastklappe offen oder defekt oder sind sogar ein Straßenzug oder eine Kreuzung dunkel? Dann sollte man den StadtBetrieb telefonisch infor- mieren, damit die Störung schnellstmöglich behoben wer- den kann. Die Mitarbeiter sind rund um die Uhr unter 02227 9320-77 erreichbar. Anrufer werden gebeten, genaue Anga- ben zum Standort zu machen. Am besten gibt man die Mast- nummer an; nahezu jeder Mast ist nummeriert. Alternativ nennt man die Nummer des nächsten Hauses. Ist nur eine Leuchte ausgefallen oder flackert? Oder sind einzelne Leuchten über län- gere Zeit auch tagsüber einge- schaltet? Dann sollte man den Online-Service nutzen. Unter www.stadtbetrieb-bornheim.de/ strassenbeleuchtung stellt der Stadtbetrieb ein Kontaktformu- lar zur Verfügung. Defekte Straßenlampen melden Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Mittwoch, 27.11.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.11.2019, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 03.12.2019, 18 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 04.12.2019, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 05.12.2019, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 10.12.2019, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 19.12.2019, 18 Uhr Seniorentreff Mittwoch, 11.12.2019, 15 Uhr, Pfarrheim Sechtem, Wiener Straße 2 a, Sechtem Schützen-Wanderpreis-Turnier Samstag, 14.12.2019, 16 Uhr, Schießstand- anlage der St. Sebastianus-Schützenbruder- schaft Brenig 1921 e.V., Neuer Heerweg 1 Immer wieder gehen beim Born- heimer Ordnungsamt Beschwer- den über Hundehaufen auf Bür- gersteigen und in Grünanlagen ein. Offenbar ist vielen Hunde- haltern nicht bewusst, dass die Exkremente ihrer Lieblinge auf öffentlichen Wegen nicht nur ein großes Ärgernis, sondern eine echte Gesundheitsgefahr dar- stellen. So kann Hundekot ge- fährliche Parasiten übertragen, beispielsweise Hunde- und Fuchsbandwürmer sowie Spul-, Peitschen- oder Hakenwürmer. Daher appelliert die Bornheimer Stadtverwaltung nachdrücklich an alle Hundehalter, die Hinter- lassenschaften ihrer Tiere auf öffentlichen Straßen, Wegen, Grünanlagen sowie Spiel- und Bolzplätzen einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Darüber hinaus haben Hunde auf Rasenflächen oder gar Kin- derspielplätzen nichts zu su- chen. Ebenso dürfen die Tiere nicht auf Ackerflächen gelassen werden. Das Ordnungsamt führt regelmäßig Kontrollen durch. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die vom Rat der Stadt Bornheim am 11.07.2019 beschlossene 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Roisdorf ist der Bezirksre- gierung Köln am 30.07.2019 gem. § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 ) zur Genehmigung vorge- legt worden. Die Bezirksregierung Köln hat am 28.10.2019 die 13. Änderung des Flä- chennutzungsplanes der Stadt Bornheim gemäß § 6 BauGB genehmigt. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Rois- dorf am Maarpfad und an einem Wirt- schaftsweg. Mit der Änderung wird statt Fläche für die Landwirtschaft jetzt Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt, um die Voraussetzungen für den Bau einer Kinder- tagesstätte zu schaffen. Die Erteilung der Genehmigung wird hier- mit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Roisdorf gemäß § 6 BauGB wirksam. Die 13. Ände- rung des Flächennutzungsplanes mit Be- gründung und der zusammenfassenden Er- klärung nach § 6 a BauGB kann während der Dienststunden im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Aus- kunft erteilt. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Ver- letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB be- achtliche Mängel des Abwägungs- vorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht inner- halb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darle- gung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfah- ren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungs- plan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist ge- genüber der Stadt vorher gerügt und da- bei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 14.11.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Roisdorf/Wirksamwerden Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27.06.2017 sieht vor, dass Ra- donvorsorgegebiete ausgewiesen werden müssen. Hierzu werden derzeit in Nordrhein-Westfalen Ra- don-Bodenluftmessungen an 300 Messorten durchgeführt. Das Ministerium für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) hat den Geologischen Dienst NRW - Landesbetrieb - mit der geowissen- schaftlichen Begleitung des Mess- programmes beauftragt. Zeitraum Oktober 2019-August 2020 Die mit den Untersuchungen Be- auftragten sind auf Grund des § 165 StrSchG berechtigt, Grundstücke zu betreten, Bodenluftmessungen durchzuführen und Proben zu neh- men. Im Rahmen der Messungen sind Bohrungen mit einem Durchmesser von 40 mm bis 1,10 m Tiefe erfor- derlich. Die in das Bohrloch einge- brachte Bodenluftsonde hat einen Durchmesser von 30 mm. Etwaige durch die Inanspruchnahme entste- hende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestim- mungen ersetzt. Es wird gebeten, die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter der vom Geo- logischen Dienst NRW beauftragten Firma bei der Erledigung ihrer Ar- beiten im Dienste der Allgemein- heit zu unterstützen. Öffentliche Bekanntmachung von Radon-Bodenluftmessungen in Nordrhein-Westfalen 27. November 2019 Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen Aufgrund § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Bauge- setzbuch (BauGB) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Rat der Stadt Bornheim am 11.07.2019 die Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Roisdorf, Bereich Maarpfad, als Satzung beschlossen. Der Bereich der Einbeziehungssatzung liegt am nord-westlichen Ortsrand von Roisdorf an der Straße Maarpfad und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks Gemarkung Rois- dorf Flur 23 Nr.100. Die Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Roisdorf, Bereich Maarpfad mit Be- gründung kann während der Dienststunden im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung Bornheim, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbe- ziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Roisdorf, Bereich Maarpfad gemäß § 10 BauGB in Kraft. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Ver- letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB be- achtliche Mängel des Abwägungs- vorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht inner- halb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darle- gung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Sind die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile einge- treten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fäl- ligkeit des Anspruchs dadurch herbeifüh- ren, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti- gen beantragt. Ein Entschädigungsan- spruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögens- nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustande- kommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigever- fahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist ge- genüber der Stadt vorher gerügt und da- bei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 14.11.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Roisdorf, Bereich Maarpfad, Inkrafttreten

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27. November 2019 Stadt Bornheim erwartet Rücksichtnahme von Hundehaltern Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, ( 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Alfter, 19. Dezember 2019, 14 - 17.45 Uhr, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter ( 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter ( 02222 945-101 Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU ( 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD ( 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen ( 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum ( 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP ( 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke ( 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: ( 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Der StadtBetrieb Bornheim sorgt mit über 4.500 Leuchten für eine zuverlässige und umweltfreundli- che Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet. Die Anlagen werden laufend kontrolliert und gewartet. Dann leuchten auch tagsüber mal die Straßenlampen. Ein Defekt liegt dabei in der Regel nicht vor. Wurde jedoch ein Mast umge- fahren, ist eine Mastklappe offen oder defekt oder sind sogar ein Straßenzug oder eine Kreuzung dunkel? Dann sollte man den StadtBetrieb telefonisch infor- mieren, damit die Störung schnellstmöglich behoben wer- den kann. Die Mitarbeiter sind rund um die Uhr unter 02227 9320-77 erreichbar. Anrufer werden gebeten, genaue Anga- ben zum Standort zu machen. Am besten gibt man die Mast- nummer an; nahezu jeder Mast ist nummeriert. Alternativ nennt man die Nummer des nächsten Hauses. Ist nur eine Leuchte ausgefallen oder flackert? Oder sind einzelne Leuchten über län- gere Zeit auch tagsüber einge- schaltet? Dann sollte man den Online-Service nutzen. Unter www.stadtbetrieb-bornheim.de/ strassenbeleuchtung stellt der Stadtbetrieb ein Kontaktformu- lar zur Verfügung. Defekte Straßenlampen melden Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Mittwoch, 27.11.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.11.2019, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 03.12.2019, 18 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 04.12.2019, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 05.12.2019, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 10.12.2019, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 19.12.2019, 18 Uhr Seniorentreff Mittwoch, 11.12.2019, 15 Uhr, Pfarrheim Sechtem, Wiener Straße 2 a, Sechtem Schützen-Wanderpreis-Turnier Samstag, 14.12.2019, 16 Uhr, Schießstand- anlage der St. Sebastianus-Schützenbruder- schaft Brenig 1921 e.V., Neuer Heerweg 1 Immer wieder gehen beim Born- heimer Ordnungsamt Beschwer- den über Hundehaufen auf Bür- gersteigen und in Grünanlagen ein. Offenbar ist vielen Hunde- haltern nicht bewusst, dass die Exkremente ihrer Lieblinge auf öffentlichen Wegen nicht nur ein großes Ärgernis, sondern eine echte Gesundheitsgefahr dar- stellen. So kann Hundekot ge- fährliche Parasiten übertragen, beispielsweise Hunde- und Fuchsbandwürmer sowie Spul-, Peitschen- oder Hakenwürmer. Daher appelliert die Bornheimer Stadtverwaltung nachdrücklich an alle Hundehalter, die Hinter- lassenschaften ihrer Tiere auf öffentlichen Straßen, Wegen, Grünanlagen sowie Spiel- und Bolzplätzen einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Darüber hinaus haben Hunde auf Rasenflächen oder gar Kin- derspielplätzen nichts zu su- chen. Ebenso dürfen die Tiere nicht auf Ackerflächen gelassen werden. Das Ordnungsamt führt regelmäßig Kontrollen durch. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die vom Rat der Stadt Bornheim am 11.07.2019 beschlossene 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Roisdorf ist der Bezirksre- gierung Köln am 30.07.2019 gem. § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 ) zur Genehmigung vorge- legt worden. Die Bezirksregierung Köln hat am 28.10.2019 die 13. Änderung des Flä- chennutzungsplanes der Stadt Bornheim gemäß § 6 BauGB genehmigt. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Rois- dorf am Maarpfad und an einem Wirt- schaftsweg. Mit der Änderung wird statt Fläche für die Landwirtschaft jetzt Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt, um die Voraussetzungen für den Bau einer Kinder- tagesstätte zu schaffen. Die Erteilung der Genehmigung wird hier- mit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Roisdorf gemäß § 6 BauGB wirksam. Die 13. Ände- rung des Flächennutzungsplanes mit Be- gründung und der zusammenfassenden Er- klärung nach § 6 a BauGB kann während der Dienststunden im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Aus- kunft erteilt. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Ver- letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB be- achtliche Mängel des Abwägungs- vorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht inner- halb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darle- gung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfah- ren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungs- plan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist ge- genüber der Stadt vorher gerügt und da- bei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 14.11.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Roisdorf/Wirksamwerden Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27.06.2017 sieht vor, dass Ra- donvorsorgegebiete ausgewiesen werden müssen. Hierzu werden derzeit in Nordrhein-Westfalen Ra- don-Bodenluftmessungen an 300 Messorten durchgeführt. Das Ministerium für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) hat den Geologischen Dienst NRW - Landesbetrieb - mit der geowissen- schaftlichen Begleitung des Mess- programmes beauftragt. Zeitraum Oktober 2019-August 2020 Die mit den Untersuchungen Be- auftragten sind auf Grund des § 165 StrSchG berechtigt, Grundstücke zu betreten, Bodenluftmessungen durchzuführen und Proben zu neh- men. Im Rahmen der Messungen sind Bohrungen mit einem Durchmesser von 40 mm bis 1,10 m Tiefe erfor- derlich. Die in das Bohrloch einge- brachte Bodenluftsonde hat einen Durchmesser von 30 mm. Etwaige durch die Inanspruchnahme entste- hende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestim- mungen ersetzt. Es wird gebeten, die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter der vom Geo- logischen Dienst NRW beauftragten Firma bei der Erledigung ihrer Ar- beiten im Dienste der Allgemein- heit zu unterstützen. Öffentliche Bekanntmachung von Radon-Bodenluftmessungen in Nordrhein-Westfalen 27. November 2019 Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen Aufgrund § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Bauge- setzbuch (BauGB) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Rat der Stadt Bornheim am 11.07.2019 die Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Roisdorf, Bereich Maarpfad, als Satzung beschlossen. Der Bereich der Einbeziehungssatzung liegt am nord-westlichen Ortsrand von Roisdorf an der Straße Maarpfad und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks Gemarkung Rois- dorf Flur 23 Nr.100. Die Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Roisdorf, Bereich Maarpfad mit Be- gründung kann während der Dienststunden im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung Bornheim, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbe- ziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Roisdorf, Bereich Maarpfad gemäß § 10 BauGB in Kraft. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Ver- letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB be- achtliche Mängel des Abwägungs- vorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht inner- halb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darle- gung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Sind die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile einge- treten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fäl- ligkeit des Anspruchs dadurch herbeifüh- ren, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti- gen beantragt. Ein Entschädigungsan- spruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögens- nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustande- kommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigever- fahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist ge- genüber der Stadt vorher gerügt und da- bei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 14.11.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Roisdorf, Bereich Maarpfad, Inkrafttreten

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