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20. November 2019 Welches Event steht im Stadt- gebiet an? Was gibt es Neues? Und welche Jobs sind bei der Verwaltung gerade ausge- schrieben? Immer auf dem Laufenden bleibt man mit dem neuen Newsletter der Stadt Bornheim. Denn ab sofort in- formiert die Stadt monatlich per E-Mail über Termine & Ak- tionen, Aktuelles & Wissens- wertes und attraktive Stellen- angebote. Die Anmeldung er- folgt schnell und unkompli- ziert. Man gibt einfach unter www.bornheim.de/newsletter seine E-Mail-Adresse an. Wer sich jetzt registriert, erhält den nächsten Newsletter im Dezember. Ausgabe verpasst? Kein Prob- lem! Die Online-Version ist ab- rufbar unter: www.bornheim.de/ newsletterarchiv/ Bestens informiert mit dem Newsletter der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, ( 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Rheinbach, 21. November 2019, 14 - 17.45 Uhr, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter ( 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter ( 02222 945-101 Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU ( 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD ( 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen ( 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum ( 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP ( 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke ( 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: ( 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Das Anhörungsschreiben der Stadt Bornheim gemäß § 28 Verwaltungs- verfahrensgesetz für das Land Nord- rhein-Westfalen (VwVfG NRW) Datum der Anhörung: 31.10.2019 Aktenzeichen: 01429-17-09 Zustellungsadressat/in (Empfänger/ in): Jomer (geb. Brust), Elisabeth Letzter bekannter Aufenthaltsort: „00000Euskirchen“ wird hiermit gemäß § 10 VwZG NRW öffentlich zugestellt, da der aktuelle Aufenthaltsort der Empfän- gerin nicht zu ermitteln ist. Das Schriftstück gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benach- richtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffent- liche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück liegt zur Abholung durch die Empfängerin oder deren Bevollmächtigte während der Dienst- zeit im Rathaus der Stadt Bornheim, Abteilung 6.1 – Bauaufsicht und Denkmalschutz, Rathausstraße 2, Zimmer 511, 53332 Bornheim bereit. Bornheim, den 11.11.2019 Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Gernhardt Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwZG NRW) Die neue Karnevalssession hat begonnen – genau der richtige Zeitpunkt, sich Karten für den 52. Tollitätentreff der Stadt Bornheim zu besorgen. Die be- liebte Traditionsveranstaltung beginnt am Dienstag, 4. Febru- ar 2020, um 19 Uhr in der Rheinhalle Hersel, Rheinstraße 201; zu den Top-Acts zählen Kasalla und Bernd Stelter. Au- ßerdem dabei sind die Blauen Funken, Klaus und Willi, die Sandhasen, „Et Klimpermänn- che“ und natürlich alle Tollitä- ten aus dem Bornheimer Stadtgebiet. Die Karten kosten 23 Euro und sind während der allgemeinen Öffnungszeiten der Bornheimer Stadtverwal- tung erhältlich bei Karin Schu- macher-Lambertz, Raum 301, Rathausstraße 2, Telefon: 02222 945-212, karin.schuma- cher-lambertz@stadt-born- heim.de. Tollitätentreff 2020 – jetzt Karten sichern L Super-Stimmung beim Tollitätentreff 2019 Fachausschuss „Volkshochschule“ Dienstag, 26.11.2019, 18 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Mittwoch, 27.11.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.11.2019, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 03.12.2019, 18 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 04.12.2019, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 05.12.2019, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 10.12.2019, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 19.12.2019, 18 Uhr Senioren-Nachmittag Donnerstag, 21.11.2019, 16 Uhr, Seniorenclub St. Servatius, Peter-Fryns-Haus, Ohrbachstraße 26, Bornheim Seniorentreff Mittwoch, 11.12.2019, 15 Uhr, Pfarrheim Sechtem, Wiener Straße 2 a, Sechtem Am Donnerstag, 05.12.2019, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 05.12.2019, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftfüh- rerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschriften über die Sitzungen Nr. 13/2019 vom 20.02.2019, Nr. 69/2019 vom 26.09.2019 und Nr. 75/2019 vom 30.10.2019 4 Bebauungsplan Se 11 in der Ortschaft Sechtem; Aufstellungsbeschluss; Beschluss zur frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung (StEA 04.12.19) 731/2019-7 5 Bebauungsplan Me 18 in der Ortschaft Merten; Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öf- fentlichkeit (StEA 04.12.19) 367/2019-7 6 Bebauungsplan He 35 in der Ortschaft Hersel, Beschluss über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Offenlagebeschluss (StEA 04.12.19) 718/2019-7 7 9. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Roisdorf, Ergebnis frühzeitige Öf- fentlichkeitsbeteiligung, Beschluss Offenlage, Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs (StEA 04.12.19) 594/2019-7 8 10. Änderung des Flächennutzungsplanes; Be- schluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffent- lichkeit (StEA 04.12.19) 368/2019-7 9 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Bornheim vom 15.11.2012 (HA 28.11.19) 732/2019-2 10 Wasserversorgungskonzept der Stadt Bornheim (BA 13.11.19) 628/2019- SBB 11 13. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den An- schluss an die öffentliche Wasserversorgungs- anlage - Wasserversorgungssatzung - der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 (BA 13.11.19) 669/2019-2 12 „Heimat-Preis – Heimat. Zukunft. Nordrhein- Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbin- det“; Auslobung in Bornheim in 2020 ff. (SKA 07.11.19) 537/2019- 11 13 Wahl der Schiedsperson für den Bezirk I (Hersel, Uedorf, Widdig) (HA 28.11.19) 716/2019-3 14 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 741/2019-1 15 Antrag der Fraktion Die LINKE vom 01.11.2019 betr. Wasserversorgung in Bornheim 721/2019-1 16 Antrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen vom 07.11.2019 betr. Resolution „Keine Einspa- rung des Landes auf Kosten der Kommunen“ 740/2019-1 17 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 02.11.2019 betr. Einführung eines Jobtickets für die Mitarbeiter/innen der Stadt Bornheim 719/2019- 11 18 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 734/2019-1 19 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 20 Fusion der civitec mit der regio IT Aachen GmbH (HA 28.11.19) 704/2019- 11 21 Schadensersatz in einem Baugenehmigungs- verfahren 738/2019-1 22 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto ab dem 30.09.2019 601/2019-1 23 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 746/2019-1 24 Anfragen mündlich Bornheim, den 14.11.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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20. November 2019 Welches Event steht im Stadt- gebiet an? Was gibt es Neues? Und welche Jobs sind bei der Verwaltung gerade ausge- schrieben? Immer auf dem Laufenden bleibt man mit dem neuen Newsletter der Stadt Bornheim. Denn ab sofort in- formiert die Stadt monatlich per E-Mail über Termine & Ak- tionen, Aktuelles & Wissens- wertes und attraktive Stellen- angebote. Die Anmeldung er- folgt schnell und unkompli- ziert. Man gibt einfach unter www.bornheim.de/newsletter seine E-Mail-Adresse an. Wer sich jetzt registriert, erhält den nächsten Newsletter im Dezember. Ausgabe verpasst? Kein Prob- lem! Die Online-Version ist ab- rufbar unter: www.bornheim.de/ newsletterarchiv/ Bestens informiert mit dem Newsletter der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, ( 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Rheinbach, 21. November 2019, 14 - 17.45 Uhr, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter ( 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter ( 02222 945-101 Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU ( 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD ( 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen ( 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum ( 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP ( 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke ( 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: ( 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Das Anhörungsschreiben der Stadt Bornheim gemäß § 28 Verwaltungs- verfahrensgesetz für das Land Nord- rhein-Westfalen (VwVfG NRW) Datum der Anhörung: 31.10.2019 Aktenzeichen: 01429-17-09 Zustellungsadressat/in (Empfänger/ in): Jomer (geb. Brust), Elisabeth Letzter bekannter Aufenthaltsort: „00000Euskirchen“ wird hiermit gemäß § 10 VwZG NRW öffentlich zugestellt, da der aktuelle Aufenthaltsort der Empfän- gerin nicht zu ermitteln ist. Das Schriftstück gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benach- richtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffent- liche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück liegt zur Abholung durch die Empfängerin oder deren Bevollmächtigte während der Dienst- zeit im Rathaus der Stadt Bornheim, Abteilung 6.1 – Bauaufsicht und Denkmalschutz, Rathausstraße 2, Zimmer 511, 53332 Bornheim bereit. Bornheim, den 11.11.2019 Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Gernhardt Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwZG NRW) Die neue Karnevalssession hat begonnen – genau der richtige Zeitpunkt, sich Karten für den 52. Tollitätentreff der Stadt Bornheim zu besorgen. Die be- liebte Traditionsveranstaltung beginnt am Dienstag, 4. Febru- ar 2020, um 19 Uhr in der Rheinhalle Hersel, Rheinstraße 201; zu den Top-Acts zählen Kasalla und Bernd Stelter. Au- ßerdem dabei sind die Blauen Funken, Klaus und Willi, die Sandhasen, „Et Klimpermänn- che“ und natürlich alle Tollitä- ten aus dem Bornheimer Stadtgebiet. Die Karten kosten 23 Euro und sind während der allgemeinen Öffnungszeiten der Bornheimer Stadtverwal- tung erhältlich bei Karin Schu- macher-Lambertz, Raum 301, Rathausstraße 2, Telefon: 02222 945-212, karin.schuma- cher-lambertz@stadt-born- heim.de. Tollitätentreff 2020 – jetzt Karten sichern L Super-Stimmung beim Tollitätentreff 2019 Fachausschuss „Volkshochschule“ Dienstag, 26.11.2019, 18 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Mittwoch, 27.11.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.11.2019, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 03.12.2019, 18 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 04.12.2019, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 05.12.2019, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 10.12.2019, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 19.12.2019, 18 Uhr Senioren-Nachmittag Donnerstag, 21.11.2019, 16 Uhr, Seniorenclub St. Servatius, Peter-Fryns-Haus, Ohrbachstraße 26, Bornheim Seniorentreff Mittwoch, 11.12.2019, 15 Uhr, Pfarrheim Sechtem, Wiener Straße 2 a, Sechtem Am Donnerstag, 05.12.2019, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 05.12.2019, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftfüh- rerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschriften über die Sitzungen Nr. 13/2019 vom 20.02.2019, Nr. 69/2019 vom 26.09.2019 und Nr. 75/2019 vom 30.10.2019 4 Bebauungsplan Se 11 in der Ortschaft Sechtem; Aufstellungsbeschluss; Beschluss zur frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung (StEA 04.12.19) 731/2019-7 5 Bebauungsplan Me 18 in der Ortschaft Merten; Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öf- fentlichkeit (StEA 04.12.19) 367/2019-7 6 Bebauungsplan He 35 in der Ortschaft Hersel, Beschluss über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Offenlagebeschluss (StEA 04.12.19) 718/2019-7 7 9. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Roisdorf, Ergebnis frühzeitige Öf- fentlichkeitsbeteiligung, Beschluss Offenlage, Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs (StEA 04.12.19) 594/2019-7 8 10. Änderung des Flächennutzungsplanes; Be- schluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffent- lichkeit (StEA 04.12.19) 368/2019-7 9 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Bornheim vom 15.11.2012 (HA 28.11.19) 732/2019-2 10 Wasserversorgungskonzept der Stadt Bornheim (BA 13.11.19) 628/2019- SBB 11 13. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den An- schluss an die öffentliche Wasserversorgungs- anlage - Wasserversorgungssatzung - der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 (BA 13.11.19) 669/2019-2 12 „Heimat-Preis – Heimat. Zukunft. Nordrhein- Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbin- det“; Auslobung in Bornheim in 2020 ff. (SKA 07.11.19) 537/2019- 11 13 Wahl der Schiedsperson für den Bezirk I (Hersel, Uedorf, Widdig) (HA 28.11.19) 716/2019-3 14 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 741/2019-1 15 Antrag der Fraktion Die LINKE vom 01.11.2019 betr. Wasserversorgung in Bornheim 721/2019-1 16 Antrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen vom 07.11.2019 betr. Resolution „Keine Einspa- rung des Landes auf Kosten der Kommunen“ 740/2019-1 17 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 02.11.2019 betr. Einführung eines Jobtickets für die Mitarbeiter/innen der Stadt Bornheim 719/2019- 11 18 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 734/2019-1 19 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 20 Fusion der civitec mit der regio IT Aachen GmbH (HA 28.11.19) 704/2019- 11 21 Schadensersatz in einem Baugenehmigungs- verfahren 738/2019-1 22 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto ab dem 30.09.2019 601/2019-1 23 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 746/2019-1 24 Anfragen mündlich Bornheim, den 14.11.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Projekt Planansatz Tatsächliche Kosten Gymnasium - Erweiterung Mensa 600.000 1.000.896 * 1 Gymnasium - Aufstockung 919.000 1.206.155 * 1 Europaschule - Erweiterung Lüftungsanlage 100.000 92.252 Rathaus - Einbau BHKW 190.000 189.402 Div. Grundschulen TH - Ertüchtigungen für Veranstaltungen 100.000 114.482 Kita Brachstr. Ausbau U3 64.000 36.096 * 2 Kita Wolfsgasse Ausbau U3 152.000 219.819 * 2 Kita Sandstr. Ausbau U3 41.000 31.991 * 2 Kita Römerstr. Ausbau U3 246.000 228.591 * 2 Kita Ploon Ausbau U3 152.000 292.675 * 2 Kita Friedrichstr. Ausbau U3 502.000 445.555 * 2 Kita Kadorf Ausbau - erster Bauabschnitt 900.000 974.121 * 1 * 1 * 2 Die Planansätze für den Haushalt wurden zu einem frühen Projektzeitpunkt gebildet, zu dem noch nicht alle, die Gesamtkosten beeinflussenden Faktoren ermittelt werden konnten. Im Zuge der Bearbeitungung und Umsetzung wurde die Maßnahme weiter konkretisiert und die Plankosten angepasst. Für diese Maßnahmen wurde ein insgesamt deckungsfähiges Gesamtbudget gebildet. Dies ermöglichte im weiteren Projektablauf, den Maßnahmenumfang bei den einzelnen Vorhaben individuell an den jeweligen Bedarf anzupassen. Projekt Planansatz Tatsächliche Kosten Gymnasium - Erweiterung Mensa 600.000 1.000.896 * 1 Gymnasium - Aufstockung 919.000 1.206.155 * 1 Europaschule - Erweiterung Lüftungsanlage 100.000 92.252 Rathaus - Einbau BHKW 190.000 189.402 Div. Grundschulen TH - Ertüchtigungen für Veranstaltungen 100.000 114.482 Kita Brachstr. Ausbau U3 64.000 36.096 * 2 Kita Wolfsgasse Ausbau U3 152.000 219.819 * 2 Kita Sandstr. Ausbau U3 41.000 31.991 * 2 Kita Römerstr. Ausbau U3 246.000 228.591 * 2 Kita Ploon Ausbau U3 152.000 292.675 * 2 Kita Friedrichstr. Ausbau U3 502.000 445.555 * 2 Kita Kadorf Ausbau - erster Bauabschnitt 900.000 974.121 * 1 * 1 * 2 Die Planansätze für den Haushalt wurden zu einem frühen Projektzeitpunkt gebildet, zu dem noch nicht alle, die Gesamtkosten beeinflussenden Faktoren ermittelt werden konnten. Im Zuge der Bearbeitungung und Umsetzung wurde die Maßnahme weiter konkretisiert und die Plankosten angepasst. Für diese Maßnahmen wurde ein insgesamt deckungsfähiges Gesamtbudget gebildet. Dies ermöglichte im weiteren Projektablauf, den Maßnahmenumfang bei den einzelnen Vorhaben individuell an den jeweligen Bedarf anzupassen.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.03.2015 betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: Laut Vorlage 124/2015-4 (Stand: 09.02.2015) wird aktuell eine Prüfung der Kita Burgwiese mit dem Ziel einer Umwandlung der Gruppenformen zwecks Schaffung zusätzlicher U3- Plätze durchgeführt. Wie soll diese Umwandlung konkret ausgestaltet werden, zu welchem Kindergar- tenjahr könnte sie wirksam werden und wie ist der aktuelle Sachstand in dieser Angelegenheit? Antwort: Derzeit prüft die Verwaltung die Möglichkeiten einer Umwandlung der Einrichtung zur Schaffung von U3-Betreuungsplätzen. Für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.05.2015 wird eine diesbezügliche Vorlage erstellt und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.03.2015 betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom betr. U3-Ausbau Kita Burgwiese, Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: Laut Vorlage 124/2015-4 (Stand: 09.02.2015) wird aktuell eine Prüfung der Kita Burgwiese mit dem Ziel einer Umwandlung der Gruppenformen zwecks Schaffung zusätzlicher U3- Plätze durchgeführt. Wie soll diese Umwandlung konkret ausgestaltet werden, zu welchem Kindergar- tenjahr könnte sie wirksam werden und wie ist der aktuelle Sachstand in dieser Angelegenheit? Antwort: Derzeit prüft die Verwaltung die Möglichkeiten einer Umwandlung der Einrichtung zur Schaffung von U3-Betreuungsplätzen. Für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.05.2015 wird eine diesbezügliche Vorlage erstellt und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.02.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.02.2015 betr. Straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zum Bau einer Querungshilfe an der L 182 in Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 13.02.2015 betr. Bau einer Querungshilfe an der L182 in Brenig vom 13.02.2015 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar, insbesondere unter den Aspekten ei- ner planerischen Darstellung, der Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit und der entstehen- den Kosten? Antwort: Die planerische Darstellung, die Prüfung der Machbarkeit und die Ermittlung der Kosten liegen gemäß Niederschrift zu o.a. Anhörverfahren in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Euskirchen, als Straßenbauträger der L 182. Dieser teilte mit Schreiben vom 30.01.2015 mit, dass zur Sachverhaltsaufklärung noch weitere Datenerhebungen erforderlich sind. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zur Beschleunigung des seit mehreren Jahren auf der Agenda stehenden Vorhabens? Antwort: Die Verwaltung wird zur Beschleunigung des Verfahrens, die o.a. Angelegenheit auf die Tages- ordnung des nächsten straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren am 24.03.2015 setzen um vom Landesbetrieb Straßenbau NRW den aktuellen Bearbeitungsstand zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft

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Überprüfung des Lärmaktionsplans nach § 47 d Abs. 5 BImSchG Stadt Bornheim Vermerk zur Überprüfung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe nach § 47 d Abs. 5 BImSchG Gemeindename: Bornheim Gemeindekennzahl: 05382012 Bestehende Lärmaktionspläne sind nach § 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwick- lungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Auf- stellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Aus Anhang V Nr. 1 (letzter Anstrich) der Richtlinie 2002/49/EG ergibt sich, dass bei der Überprüfung sowohl die Durchführung wie auch die Ergebnisse des vorhandenen Lärmakti- onsplans zu bewerten sind. Für die Überprüfung der Lärmaktionspläne können daher mindestens folgende Fragestellun- gen relevant sein: I. Erfüllt der bestehende Lärmaktionsplan die Mindestanforderungen für Aktionspläne nach Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Planaufstellung)? II. Wie ist der Stand der Umsetzung der Maßnahmen dieses Aktionsplans? III. Hat sich die Lärmsituation relevant verändert? a. – Emissionen b. – Ausbreitungsbedingungen c. – Immissionen/Betroffenen IV. Haben sich die rechtlichen Grundlagen verändert? Nach § 47 d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit nicht nur bei der Ausarbeitung sondern auch bei der Überprüfung der Lärmaktionspläne die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig und effektiv mitzuwirken. 2 I. Erfüllt der bisherige Lärmaktionsplan die Mindestanforderungen für Aktions- pläne Berücksichtigung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen im Aktionsplan Berücksichtigt der bestehende Lärmaktionsplan ausreichend die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen? Bemerkungen (z.B. zu Hauptlärmquellen, Kriterien, für welche Bereiche Maßnahmen geplant oder Ruhige Gebiete festgesetzt wurden; Betroffenheiten, Prioritätensetzung) Ja Mitwirkung der Öffentlichkeit (angemessen, rechtzeitig, effektiv) Erfolgte die Mitwirkung der Öffentlichkeit angemessen, rechtzeitig und effektiv? Ja. Öffentlichkeitsbeteiligung vom 1.8.-30.09.2014 über Amtsblatt, Medien und Internet. Be- kanntmachung des LAP am 4.02.2015 Verwaltungsinterne und Stadt/Gemeinde-interne Abstimmung Erfolgten eine klare Federführung und eine ausreichende Kooperation mit den beteiligten Fachbereichen? Ja Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (z.B. Verkehrsbehörden, Straßenbaulastträger) Wurden die erforderlichen Stellungnahmen zugeleitet und einbezogen? Ja, Baulastträger der Hauptlärmquellen sind die Deutschen Bahn AG, des Landesbetriebs Stra- ßen NRW und die Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK, Stadtbahnlinien 16 und 18). Alle Bau- lastträger bemühen sich, den Lärmschutz zu verbessern, lehnen aber eine Rechtspflicht ab. Validierung/Verabschiedung/Unterzeichnung des Plans Wurde der Plan validiert, verabschiedet oder unterzeichnet? Durch wen und wann? Ratsbeschluss am 4.12.2014, öffentliche Bekanntmachung am 4.02.2015 Wurde eine Zusammenfassung des Plans mit dem Onlineformular übermittelt? Gibt es eine Zusammenfassung, die nicht mehr als 10 Seiten umfasst)? Enthält sie Angaben, wo der voll- ständige Aktionsplan, die Protokolle der Beteiligungen etc. veröffentlicht sind? Ja, siehe Meldung vom 14.11.2014 an das LANUV. 3 II. Wie ist der Stand der Umsetzung der Maßnahmen dieses Aktionsplans? Durchführung des Aktionsplans Konnten die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden? Straße Einbau lärmoptimierter Asphalt, teilweise umgesetzt Lärmschutzwände an Straßen, teilweise umgesetzt Verkehrslenkende Maßnahmen, teilweise umgesetzt (Königstraße, L 183n) Schiene Schienenzustand, teilweise umgesetzt (Sechtem) Lärmschutzwände und passiver Lärmschutz, teilweise in Umsetzung (DB Roisdorf, 2019/20) Geschwindigkeitsreduzierung geplant (HGK) Enthält er Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete? Sind diese nützlich und aktuell? Nein Wurden planungsrechtliche Festsetzungen in anderen Planungen und/oder von anderen Planun- gen berücksichtigt? Bei allen Bauleitplanverfahren wird die Einhaltung des Lärmschutzes gutachterlich geprüft und entsprechende Festsetzungen getroffen (Zonierung, aktiver oder passiver Lärmschutz) Enthält der bisherige Aktionsplan Angaben zur langfristigen Strategie zur Lärmminderung in der Kommune? Sind diese nützlich und noch aktuell? Ja, aktiver Lärmschutz an Landesstraßen im Zuge des Ausbaus/ der Sanierung. Welche Hemmnisse und Optimierungsmöglichkeiten werden gesehen? Fehlende Zuständigkeit der Kommune und fehlende Rechtspflicht zur Umsetzung bei den Bau- lastträgern. 4 Ergebnisse des Aktionsplans: Haben sich durch den Aktionsplan Veränderungen bei den Lärmproblemen und Lärmauswirkun- gen ergeben? Allgemeine Sensibilisierung der Baulastträger. Verbesserungen durch umgesetzte Projekte. Hat sich durch den Aktionsplan die Zahl der betroffenen Personen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser oder die Größe der betroffenen Flächen relevant verändert? Teilweise, Bau von Lärmschutzwänden in Roisdorf und Kardorf, Umgehung Königstraße III. Hat sich die Lärmsituation relevant verändert? Emissionssituation Wurden zusätzliche oder andere Straßenabschnitte kartiert? Sind Straßenabschnitte weggefal- len? Nein Liegen relevante Änderungen in den Verkehrsbelastungen vor, z.B.: - Verkehrsstärken +/- 30%, - LKW-Anteile +/- 50 %, bei gleichbleibender Verkehrsstärke - Geschwindigkeitsregelungen +/- 20 km/h? Nein Sind relevante Veränderungen bei anderen Lärmquellen im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie eingetreten? Nein 5 Immissionssituation Hat eine geänderte Bebauungsstruktur die Schallausbreitung relevant verändert? Bemerkung: Gebäude, Lärmschutzbauwerke, Anzahl der entlasteten Personen/Gebäude… - Lärmschutz am Bebauungsplan Ka 03 - Verkehrslenkung Königstraße/ Bonner Straße Wurden weitere passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) umgesetzt? Bemerkung: Gebäude, Lärmschutzbauwerke, Anzahl der entlasteten Personen/Gebäude… Teilweise, im Zuge der Lärmschutzmaßnahmen der DB in Sechtem und Roisdorf 2019/20 Haben sich die Einwohnerzahlen bzw. die Anzahl von Lärm betroffenen Personen relevant geän- dert? Nein IV. Haben sich die rechtlichen Grundlagen verändert? Gab es Änderungen in den rechtlichen Grundlagen der Stadt/Gemeinde (z.B. Änderung von B- Plänen, F-Plänen, Gebietsausweisungen)? Haben diese Änderungen wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Lärmsituation? Sind sie relevant für die Lärmaktionsplanung? Bemerkungen Wie bereits beschrieben die Bebauungspläne Bo 16, Ka 03, in Planung Ro 22, Ro 23, Se 21 Gab es Änderungen der rechtlichen Grundlagen (EU, Bund, NRW) - z.B. CNOSSOS bei 4. Run- de, die Auswirkungen auf die Lärmsituation haben (Fahrverbote/Baurecht/16. BImSchV…)? Sind sie relevant für die Lärmaktionsplanung? Bemerkungen Nein 6 Zusammenfassende Bewertung Schlussfolgerung: Eine Aktualisierung der Daten im Sinne einer Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe ist über die gemachten Angaben in diesem Prüfschema hinausgehend nicht notwendig. oder: Eine umfängliche Überarbeitung des bestehenden Aktionsplans ist erforderlich. Begründung der Entscheidung: Gemäß Lärmkarten keine wesentliche Änderung der Lärmausbreitung Keine wesentliche Änderung der Betroffenenzahlen Bei Bebauungsplänen und Straßenausbauvorhaben wird der Lärmschutz gutachterlich geprüft und notwendige Maßnahmen werden festgesetzt Bei Ausbauvorhaben der anderen Straßenbaulastträger wird der Lärmschutz geprüft und ggf. aktiver und passiver Lärmschutz umgesetzt Die DB errichtet in 2019/20 beidseitige Lärmschutzwände in der Ortslage Roisdorf. An- spruchsberechtigten Anwohnern wird zudem Kostenbeteiligung an passivem Lärmschutz angeboten. Überprüfung des Lärmaktionsplans nach § 47 d Abs. 5 BImSchG Stadt Bornheim Vermerk zur Überprüfung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe nach § 47 d Abs. 5 BImSchG Gemeindename: Bornheim Gemeindekennzahl: 05382012 Bestehende Lärmaktionspläne sind nach § 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwick- lungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Auf- stellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Aus Anhang V Nr. 1 (letzter Anstrich) der Richtlinie 2002/49/EG ergibt sich, dass bei der Überprüfung sowohl die Durchführung wie auch die Ergebnisse des vorhandenen Lärmakti- onsplans zu bewerten sind. Für die Überprüfung der Lärmaktionspläne können daher mindestens folgende Fragestellun- gen relevant sein: I. Erfüllt der bestehende Lärmaktionsplan die Mindestanforderungen für Aktionspläne nach Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Planaufstellung)? II. Wie ist der Stand der Umsetzung der Maßnahmen dieses Aktionsplans? III. Hat sich die Lärmsituation relevant verändert? a. – Emissionen b. – Ausbreitungsbedingungen c. – Immissionen/Betroffenen IV. Haben sich die rechtlichen Grundlagen verändert? Nach § 47 d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit nicht nur bei der Ausarbeitung sondern auch bei der Überprüfung der Lärmaktionspläne die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig und effektiv mitzuwirken. 2 I. Erfüllt der bisherige Lärmaktionsplan die Mindestanforderungen für Aktions- pläne Berücksichtigung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen im Aktionsplan Berücksichtigt der bestehende Lärmaktionsplan ausreichend die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen? Bemerkungen (z.B. zu Hauptlärmquellen, Kriterien, für welche Bereiche Maßnahmen geplant oder Ruhige Gebiete festgesetzt wurden; Betroffenheiten, Prioritätensetzung) Ja Mitwirkung der Öffentlichkeit (angemessen, rechtzeitig, effektiv) Erfolgte die Mitwirkung der Öffentlichkeit angemessen, rechtzeitig und effektiv? Ja. Öffentlichkeitsbeteiligung vom 1.8.-30.09.2014 über Amtsblatt, Medien und Internet. Be- kanntmachung des LAP am 4.02.2015 Verwaltungsinterne und Stadt/Gemeinde-interne Abstimmung Erfolgten eine klare Federführung und eine ausreichende Kooperation mit den beteiligten Fachbereichen? Ja Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (z.B. Verkehrsbehörden, Straßenbaulastträger) Wurden die erforderlichen Stellungnahmen zugeleitet und einbezogen? Ja, Baulastträger der Hauptlärmquellen sind die Deutschen Bahn AG, des Landesbetriebs Stra- ßen NRW und die Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK, Stadtbahnlinien 16 und 18). Alle Bau- lastträger bemühen sich, den Lärmschutz zu verbessern, lehnen aber eine Rechtspflicht ab. Validierung/Verabschiedung/Unterzeichnung des Plans Wurde der Plan validiert, verabschiedet oder unterzeichnet? Durch wen und wann? Ratsbeschluss am 4.12.2014, öffentliche Bekanntmachung am 4.02.2015 Wurde eine Zusammenfassung des Plans mit dem Onlineformular übermittelt? Gibt es eine Zusammenfassung, die nicht mehr als 10 Seiten umfasst)? Enthält sie Angaben, wo der voll- ständige Aktionsplan, die Protokolle der Beteiligungen etc. veröffentlicht sind? Ja, siehe Meldung vom 14.11.2014 an das LANUV. 3 II. Wie ist der Stand der Umsetzung der Maßnahmen dieses Aktionsplans? Durchführung des Aktionsplans Konnten die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden? Straße Einbau lärmoptimierter Asphalt, teilweise umgesetzt Lärmschutzwände an Straßen, teilweise umgesetzt Verkehrslenkende Maßnahmen, teilweise umgesetzt (Königstraße, L 183n) Schiene Schienenzustand, teilweise umgesetzt (Sechtem) Lärmschutzwände und passiver Lärmschutz, teilweise in Umsetzung (DB Roisdorf, 2019/20) Geschwindigkeitsreduzierung geplant (HGK) Enthält er Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete? Sind diese nützlich und aktuell? Nein Wurden planungsrechtliche Festsetzungen in anderen Planungen und/oder von anderen Planun- gen berücksichtigt? Bei allen Bauleitplanverfahren wird die Einhaltung des Lärmschutzes gutachterlich geprüft und entsprechende Festsetzungen getroffen (Zonierung, aktiver oder passiver Lärmschutz) Enthält der bisherige Aktionsplan Angaben zur langfristigen Strategie zur Lärmminderung in der Kommune? Sind diese nützlich und noch aktuell? Ja, aktiver Lärmschutz an Landesstraßen im Zuge des Ausbaus/ der Sanierung. Welche Hemmnisse und Optimierungsmöglichkeiten werden gesehen? Fehlende Zuständigkeit der Kommune und fehlende Rechtspflicht zur Umsetzung bei den Bau- lastträgern. 4 Ergebnisse des Aktionsplans: Haben sich durch den Aktionsplan Veränderungen bei den Lärmproblemen und Lärmauswirkun- gen ergeben? Allgemeine Sensibilisierung der Baulastträger. Verbesserungen durch umgesetzte Projekte. Hat sich durch den Aktionsplan die Zahl der betroffenen Personen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser oder die Größe der betroffenen Flächen relevant verändert? Teilweise, Bau von Lärmschutzwänden in Roisdorf und Kardorf, Umgehung Königstraße III. Hat sich die Lärmsituation relevant verändert? Emissionssituation Wurden zusätzliche oder andere Straßenabschnitte kartiert? Sind Straßenabschnitte weggefal- len? Nein Liegen relevante Änderungen in den Verkehrsbelastungen vor, z.B.: - Verkehrsstärken +/- 30%, - LKW-Anteile +/- 50 %, bei gleichbleibender Verkehrsstärke - Geschwindigkeitsregelungen +/- 20 km/h? Nein Sind relevante Veränderungen bei anderen Lärmquellen im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie eingetreten? Nein 5 Immissionssituation Hat eine geänderte Bebauungsstruktur die Schallausbreitung relevant verändert? Bemerkung: Gebäude, Lärmschutzbauwerke, Anzahl der entlasteten Personen/Gebäude… - Lärmschutz am Bebauungsplan Ka 03 - Verkehrslenkung Königstraße/ Bonner Straße Wurden weitere passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) umgesetzt? Bemerkung: Gebäude, Lärmschutzbauwerke, Anzahl der entlasteten Personen/Gebäude… Teilweise, im Zuge der Lärmschutzmaßnahmen der DB in Sechtem und Roisdorf 2019/20 Haben sich die Einwohnerzahlen bzw. die Anzahl von Lärm betroffenen Personen relevant geän- dert? Nein IV. Haben sich die rechtlichen Grundlagen verändert? Gab es Änderungen in den rechtlichen Grundlagen der Stadt/Gemeinde (z.B. Änderung von B- Plänen, F-Plänen, Gebietsausweisungen)? Haben diese Änderungen wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Lärmsituation? Sind sie relevant für die Lärmaktionsplanung? Bemerkungen Wie bereits beschrieben die Bebauungspläne Bo 16, Ka 03, in Planung Ro 22, Ro 23, Se 21 Gab es Änderungen der rechtlichen Grundlagen (EU, Bund, NRW) - z.B. CNOSSOS bei 4. Run- de, die Auswirkungen auf die Lärmsituation haben (Fahrverbote/Baurecht/16. BImSchV…)? Sind sie relevant für die Lärmaktionsplanung? Bemerkungen Nein 6 Zusammenfassende Bewertung Schlussfolgerung: Eine Aktualisierung der Daten im Sinne einer Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe ist über die gemachten Angaben in diesem Prüfschema hinausgehend nicht notwendig. oder: Eine umfängliche Überarbeitung des bestehenden Aktionsplans ist erforderlich. Begründung der Entscheidung: Gemäß Lärmkarten keine wesentliche Änderung der Lärmausbreitung Keine wesentliche Änderung der Betroffenenzahlen Bei Bebauungsplänen und Straßenausbauvorhaben wird der Lärmschutz gutachterlich geprüft und notwendige Maßnahmen werden festgesetzt Bei Ausbauvorhaben der anderen Straßenbaulastträger wird der Lärmschutz geprüft und ggf. aktiver und passiver Lärmschutz umgesetzt Die DB errichtet in 2019/20 beidseitige Lärmschutzwände in der Ortslage Roisdorf. An- spruchsberechtigten Anwohnern wird zudem Kostenbeteiligung an passivem Lärmschutz angeboten.

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Überprüfung des Lärmaktionsplans nach § 47 d Abs. 5 BImSchG Stadt Bornheim Vermerk zur Überprüfung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe nach § 47 d Abs. 5 BImSchG Gemeindename: Bornheim Gemeindekennzahl: 05382012 Bestehende Lärmaktionspläne sind nach § 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwick- lungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Auf- stellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Aus Anhang V Nr. 1 (letzter Anstrich) der Richtlinie 2002/49/EG ergibt sich, dass bei der Überprüfung sowohl die Durchführung wie auch die Ergebnisse des vorhandenen Lärmakti- onsplans zu bewerten sind. Für die Überprüfung der Lärmaktionspläne können daher mindestens folgende Fragestellun- gen relevant sein: I. Erfüllt der bestehende Lärmaktionsplan die Mindestanforderungen für Aktionspläne nach Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Planaufstellung)? II. Wie ist der Stand der Umsetzung der Maßnahmen dieses Aktionsplans? III. Hat sich die Lärmsituation relevant verändert? a. – Emissionen b. – Ausbreitungsbedingungen c. – Immissionen/Betroffenen IV. Haben sich die rechtlichen Grundlagen verändert? Nach § 47 d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit nicht nur bei der Ausarbeitung sondern auch bei der Überprüfung der Lärmaktionspläne die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig und effektiv mitzuwirken. 2 I. Erfüllt der bisherige Lärmaktionsplan die Mindestanforderungen für Aktions- pläne Berücksichtigung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen im Aktionsplan Berücksichtigt der bestehende Lärmaktionsplan ausreichend die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen? Bemerkungen (z.B. zu Hauptlärmquellen, Kriterien, für welche Bereiche Maßnahmen geplant oder Ruhige Gebiete festgesetzt wurden; Betroffenheiten, Prioritätensetzung) Ja Mitwirkung der Öffentlichkeit (angemessen, rechtzeitig, effektiv) Erfolgte die Mitwirkung der Öffentlichkeit angemessen, rechtzeitig und effektiv? Ja. Öffentlichkeitsbeteiligung vom 1.8.-30.09.2014 über Amtsblatt, Medien und Internet. Be- kanntmachung des LAP am 4.02.2015 Verwaltungsinterne und Stadt/Gemeinde-interne Abstimmung Erfolgten eine klare Federführung und eine ausreichende Kooperation mit den beteiligten Fachbereichen? Ja Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (z.B. Verkehrsbehörden, Straßenbaulastträger) Wurden die erforderlichen Stellungnahmen zugeleitet und einbezogen? Ja, Baulastträger der Hauptlärmquellen sind die Deutschen Bahn AG, des Landesbetriebs Stra- ßen NRW und die Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK, Stadtbahnlinien 16 und 18). Alle Bau- lastträger bemühen sich, den Lärmschutz zu verbessern, lehnen aber eine Rechtspflicht ab. Validierung/Verabschiedung/Unterzeichnung des Plans Wurde der Plan validiert, verabschiedet oder unterzeichnet? Durch wen und wann? Ratsbeschluss am 4.12.2014, öffentliche Bekanntmachung am 4.02.2015 Wurde eine Zusammenfassung des Plans mit dem Onlineformular übermittelt? Gibt es eine Zusammenfassung, die nicht mehr als 10 Seiten umfasst)? Enthält sie Angaben, wo der voll- ständige Aktionsplan, die Protokolle der Beteiligungen etc. veröffentlicht sind? Ja, siehe Meldung vom 14.11.2014 an das LANUV. 3 II. Wie ist der Stand der Umsetzung der Maßnahmen dieses Aktionsplans? Durchführung des Aktionsplans Konnten die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden? Straße Einbau lärmoptimierter Asphalt, teilweise umgesetzt Lärmschutzwände an Straßen, teilweise umgesetzt Verkehrslenkende Maßnahmen, teilweise umgesetzt (Königstraße, L 183n) Schiene Schienenzustand, teilweise umgesetzt (Sechtem) Lärmschutzwände und passiver Lärmschutz, teilweise in Umsetzung (DB Roisdorf, 2019/20) Geschwindigkeitsreduzierung geplant (HGK) Enthält er Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete? Sind diese nützlich und aktuell? Nein Wurden planungsrechtliche Festsetzungen in anderen Planungen und/oder von anderen Planun- gen berücksichtigt? Bei allen Bauleitplanverfahren wird die Einhaltung des Lärmschutzes gutachterlich geprüft und entsprechende Festsetzungen getroffen (Zonierung, aktiver oder passiver Lärmschutz) Enthält der bisherige Aktionsplan Angaben zur langfristigen Strategie zur Lärmminderung in der Kommune? Sind diese nützlich und noch aktuell? Ja, aktiver Lärmschutz an Landesstraßen im Zuge des Ausbaus/ der Sanierung. Welche Hemmnisse und Optimierungsmöglichkeiten werden gesehen? Fehlende Zuständigkeit der Kommune und fehlende Rechtspflicht zur Umsetzung bei den Bau- lastträgern. 4 Ergebnisse des Aktionsplans: Haben sich durch den Aktionsplan Veränderungen bei den Lärmproblemen und Lärmauswirkun- gen ergeben? Allgemeine Sensibilisierung der Baulastträger. Verbesserungen durch umgesetzte Projekte. Hat sich durch den Aktionsplan die Zahl der betroffenen Personen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser oder die Größe der betroffenen Flächen relevant verändert? Teilweise, Bau von Lärmschutzwänden in Roisdorf und Kardorf, Umgehung Königstraße III. Hat sich die Lärmsituation relevant verändert? Emissionssituation Wurden zusätzliche oder andere Straßenabschnitte kartiert? Sind Straßenabschnitte weggefal- len? Nein Liegen relevante Änderungen in den Verkehrsbelastungen vor, z.B.: - Verkehrsstärken +/- 30%, - LKW-Anteile +/- 50 %, bei gleichbleibender Verkehrsstärke - Geschwindigkeitsregelungen +/- 20 km/h? Nein Sind relevante Veränderungen bei anderen Lärmquellen im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie eingetreten? Nein 5 Immissionssituation Hat eine geänderte Bebauungsstruktur die Schallausbreitung relevant verändert? Bemerkung: Gebäude, Lärmschutzbauwerke, Anzahl der entlasteten Personen/Gebäude… - Lärmschutz am Bebauungsplan Ka 03 - Verkehrslenkung Königstraße/ Bonner Straße Wurden weitere passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) umgesetzt? Bemerkung: Gebäude, Lärmschutzbauwerke, Anzahl der entlasteten Personen/Gebäude… Teilweise, im Zuge der Lärmschutzmaßnahmen der DB in Sechtem und Roisdorf 2019/20 Haben sich die Einwohnerzahlen bzw. die Anzahl von Lärm betroffenen Personen relevant geän- dert? Nein IV. Haben sich die rechtlichen Grundlagen verändert? Gab es Änderungen in den rechtlichen Grundlagen der Stadt/Gemeinde (z.B. Änderung von B- Plänen, F-Plänen, Gebietsausweisungen)? Haben diese Änderungen wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Lärmsituation? Sind sie relevant für die Lärmaktionsplanung? Bemerkungen Wie bereits beschrieben die Bebauungspläne Bo 16, Ka 03, in Planung Ro 22, Ro 23, Se 21 Gab es Änderungen der rechtlichen Grundlagen (EU, Bund, NRW) - z.B. CNOSSOS bei 4. Run- de, die Auswirkungen auf die Lärmsituation haben (Fahrverbote/Baurecht/16. BImSchV…)? Sind sie relevant für die Lärmaktionsplanung? Bemerkungen Nein 6 Zusammenfassende Bewertung Schlussfolgerung: Eine Aktualisierung der Daten im Sinne einer Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe ist über die gemachten Angaben in diesem Prüfschema hinausgehend nicht notwendig. oder: Eine umfängliche Überarbeitung des bestehenden Aktionsplans ist erforderlich. Begründung der Entscheidung: Gemäß Lärmkarten keine wesentliche Änderung der Lärmausbreitung Keine wesentliche Änderung der Betroffenenzahlen Bei Bebauungsplänen und Straßenausbauvorhaben wird der Lärmschutz gutachterlich geprüft und notwendige Maßnahmen werden festgesetzt Bei Ausbauvorhaben der anderen Straßenbaulastträger wird der Lärmschutz geprüft und ggf. aktiver und passiver Lärmschutz umgesetzt Die DB errichtet in 2019/20 beidseitige Lärmschutzwände in der Ortslage Roisdorf. An- spruchsberechtigten Anwohnern wird zudem Kostenbeteiligung an passivem Lärmschutz angeboten. Überprüfung des Lärmaktionsplans nach § 47 d Abs. 5 BImSchG Stadt Bornheim Vermerk zur Überprüfung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe nach § 47 d Abs. 5 BImSchG Gemeindename: Bornheim Gemeindekennzahl: 05382012 Bestehende Lärmaktionspläne sind nach § 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwick- lungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Auf- stellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Aus Anhang V Nr. 1 (letzter Anstrich) der Richtlinie 2002/49/EG ergibt sich, dass bei der Überprüfung sowohl die Durchführung wie auch die Ergebnisse des vorhandenen Lärmakti- onsplans zu bewerten sind. Für die Überprüfung der Lärmaktionspläne können daher mindestens folgende Fragestellun- gen relevant sein: I. Erfüllt der bestehende Lärmaktionsplan die Mindestanforderungen für Aktionspläne nach Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Planaufstellung)? II. Wie ist der Stand der Umsetzung der Maßnahmen dieses Aktionsplans? III. Hat sich die Lärmsituation relevant verändert? a. – Emissionen b. – Ausbreitungsbedingungen c. – Immissionen/Betroffenen IV. Haben sich die rechtlichen Grundlagen verändert? Nach § 47 d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit nicht nur bei der Ausarbeitung sondern auch bei der Überprüfung der Lärmaktionspläne die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig und effektiv mitzuwirken. 2 I. Erfüllt der bisherige Lärmaktionsplan die Mindestanforderungen für Aktions- pläne Berücksichtigung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen im Aktionsplan Berücksichtigt der bestehende Lärmaktionsplan ausreichend die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen? Bemerkungen (z.B. zu Hauptlärmquellen, Kriterien, für welche Bereiche Maßnahmen geplant oder Ruhige Gebiete festgesetzt wurden; Betroffenheiten, Prioritätensetzung) Ja Mitwirkung der Öffentlichkeit (angemessen, rechtzeitig, effektiv) Erfolgte die Mitwirkung der Öffentlichkeit angemessen, rechtzeitig und effektiv? Ja. Öffentlichkeitsbeteiligung vom 1.8.-30.09.2014 über Amtsblatt, Medien und Internet. Be- kanntmachung des LAP am 4.02.2015 Verwaltungsinterne und Stadt/Gemeinde-interne Abstimmung Erfolgten eine klare Federführung und eine ausreichende Kooperation mit den beteiligten Fachbereichen? Ja Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (z.B. Verkehrsbehörden, Straßenbaulastträger) Wurden die erforderlichen Stellungnahmen zugeleitet und einbezogen? Ja, Baulastträger der Hauptlärmquellen sind die Deutschen Bahn AG, des Landesbetriebs Stra- ßen NRW und die Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK, Stadtbahnlinien 16 und 18). Alle Bau- lastträger bemühen sich, den Lärmschutz zu verbessern, lehnen aber eine Rechtspflicht ab. Validierung/Verabschiedung/Unterzeichnung des Plans Wurde der Plan validiert, verabschiedet oder unterzeichnet? Durch wen und wann? Ratsbeschluss am 4.12.2014, öffentliche Bekanntmachung am 4.02.2015 Wurde eine Zusammenfassung des Plans mit dem Onlineformular übermittelt? Gibt es eine Zusammenfassung, die nicht mehr als 10 Seiten umfasst)? Enthält sie Angaben, wo der voll- ständige Aktionsplan, die Protokolle der Beteiligungen etc. veröffentlicht sind? Ja, siehe Meldung vom 14.11.2014 an das LANUV. 3 II. Wie ist der Stand der Umsetzung der Maßnahmen dieses Aktionsplans? Durchführung des Aktionsplans Konnten die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden? Straße Einbau lärmoptimierter Asphalt, teilweise umgesetzt Lärmschutzwände an Straßen, teilweise umgesetzt Verkehrslenkende Maßnahmen, teilweise umgesetzt (Königstraße, L 183n) Schiene Schienenzustand, teilweise umgesetzt (Sechtem) Lärmschutzwände und passiver Lärmschutz, teilweise in Umsetzung (DB Roisdorf, 2019/20) Geschwindigkeitsreduzierung geplant (HGK) Enthält er Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete? Sind diese nützlich und aktuell? Nein Wurden planungsrechtliche Festsetzungen in anderen Planungen und/oder von anderen Planun- gen berücksichtigt? Bei allen Bauleitplanverfahren wird die Einhaltung des Lärmschutzes gutachterlich geprüft und entsprechende Festsetzungen getroffen (Zonierung, aktiver oder passiver Lärmschutz) Enthält der bisherige Aktionsplan Angaben zur langfristigen Strategie zur Lärmminderung in der Kommune? Sind diese nützlich und noch aktuell? Ja, aktiver Lärmschutz an Landesstraßen im Zuge des Ausbaus/ der Sanierung. Welche Hemmnisse und Optimierungsmöglichkeiten werden gesehen? Fehlende Zuständigkeit der Kommune und fehlende Rechtspflicht zur Umsetzung bei den Bau- lastträgern. 4 Ergebnisse des Aktionsplans: Haben sich durch den Aktionsplan Veränderungen bei den Lärmproblemen und Lärmauswirkun- gen ergeben? Allgemeine Sensibilisierung der Baulastträger. Verbesserungen durch umgesetzte Projekte. Hat sich durch den Aktionsplan die Zahl der betroffenen Personen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser oder die Größe der betroffenen Flächen relevant verändert? Teilweise, Bau von Lärmschutzwänden in Roisdorf und Kardorf, Umgehung Königstraße III. Hat sich die Lärmsituation relevant verändert? Emissionssituation Wurden zusätzliche oder andere Straßenabschnitte kartiert? Sind Straßenabschnitte weggefal- len? Nein Liegen relevante Änderungen in den Verkehrsbelastungen vor, z.B.: - Verkehrsstärken +/- 30%, - LKW-Anteile +/- 50 %, bei gleichbleibender Verkehrsstärke - Geschwindigkeitsregelungen +/- 20 km/h? Nein Sind relevante Veränderungen bei anderen Lärmquellen im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie eingetreten? Nein 5 Immissionssituation Hat eine geänderte Bebauungsstruktur die Schallausbreitung relevant verändert? Bemerkung: Gebäude, Lärmschutzbauwerke, Anzahl der entlasteten Personen/Gebäude… - Lärmschutz am Bebauungsplan Ka 03 - Verkehrslenkung Königstraße/ Bonner Straße Wurden weitere passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) umgesetzt? Bemerkung: Gebäude, Lärmschutzbauwerke, Anzahl der entlasteten Personen/Gebäude… Teilweise, im Zuge der Lärmschutzmaßnahmen der DB in Sechtem und Roisdorf 2019/20 Haben sich die Einwohnerzahlen bzw. die Anzahl von Lärm betroffenen Personen relevant geän- dert? Nein IV. Haben sich die rechtlichen Grundlagen verändert? Gab es Änderungen in den rechtlichen Grundlagen der Stadt/Gemeinde (z.B. Änderung von B- Plänen, F-Plänen, Gebietsausweisungen)? Haben diese Änderungen wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Lärmsituation? Sind sie relevant für die Lärmaktionsplanung? Bemerkungen Wie bereits beschrieben die Bebauungspläne Bo 16, Ka 03, in Planung Ro 22, Ro 23, Se 21 Gab es Änderungen der rechtlichen Grundlagen (EU, Bund, NRW) - z.B. CNOSSOS bei 4. Run- de, die Auswirkungen auf die Lärmsituation haben (Fahrverbote/Baurecht/16. BImSchV…)? Sind sie relevant für die Lärmaktionsplanung? Bemerkungen Nein 6 Zusammenfassende Bewertung Schlussfolgerung: Eine Aktualisierung der Daten im Sinne einer Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe ist über die gemachten Angaben in diesem Prüfschema hinausgehend nicht notwendig. oder: Eine umfängliche Überarbeitung des bestehenden Aktionsplans ist erforderlich. Begründung der Entscheidung: Gemäß Lärmkarten keine wesentliche Änderung der Lärmausbreitung Keine wesentliche Änderung der Betroffenenzahlen Bei Bebauungsplänen und Straßenausbauvorhaben wird der Lärmschutz gutachterlich geprüft und notwendige Maßnahmen werden festgesetzt Bei Ausbauvorhaben der anderen Straßenbaulastträger wird der Lärmschutz geprüft und ggf. aktiver und passiver Lärmschutz umgesetzt Die DB errichtet in 2019/20 beidseitige Lärmschutzwände in der Ortslage Roisdorf. An- spruchsberechtigten Anwohnern wird zudem Kostenbeteiligung an passivem Lärmschutz angeboten.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 27. Mai 2015 betr. Ortungssystem für Notfälle im Wald. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 27.05.2015 betr. Ortungssystem für Notfälle im Wald beantworte ich wie folgt: Frage: Das Amt für Bevölkerungsschutz des Rhein-Sieg-Kreises hat den Städten und Gemeinden im Kreis ein Ortungssystem für Notfälle im Wald präsentiert, mit dem Wanderer, Radfahrer und Rei- ter im Falle eines Notrufs über Handy der Kreis-Leitstelle einen exakten Standort durchgeben können. Das System besteht aus eindeutig markierten Lotsenpunkten, deren Koordinaten in der Leitstelle hinterlegt sind, um eine Rettung im Wald deutlich zu beschleunigen. Vier Kommunen installieren diese Ortungshilfe bereits. Warum hat der Bürgermeister auf das entsprechende Angebot des Rhein-Sieg-Kreises noch nicht reagiert, welche Kosten veranschlagt der Bürgermeister für die Installation des Systems auf den größeren zusammenhängenden Waldflächen der Stadt Bornheim (insbesondere im Kotten- forst/Ville) und welche Rats- oder Ausschussbeschlüsse sind zur Umsetzung noch notwendig? Antwort: Das Angebot des Rhein-Sieg Kreises wurde durch den Kreisbrandmeister den Leitern der Feu- erwehren im Rhein-Sieg Kreis übermittelt. Die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bornheim beabsichtigt hierzu eine Ab- stimmung mit den in den Waldgebieten angrenzenden Städten und Gemeinden sowie dem Lan- desbetrieb Wald und Holz herbeizuführen, um eine Überlagerung unterschiedlicher Systeme zu vermeiden. Hierzu zählen die Gemeinden Alfter und Swisttal sowie die Stadt Weilerswist und die Stadt Brühl. Sobald eine Abstimmung mit den angrenzenden Kommunen, sowie dem Landesbetrieb Wald und Holz erfolgt ist, wird die Verwaltung hierzu eine Kostenschätzung abgeben. Zu diesem Zeit- punkt wird dem Haupt- und Finanzausschuss eine Vorlage über die Realisation eines solchen Projektes zur Entscheidung vorgelegt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Grundsätzlich verfolgt der Bürgermeister die Einrichtung eines Ortungssystems. Eine entspre- chende verwaltungsinterne Prüfung ist veranlasst. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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