Suche

5455 Ergebnisse

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.07.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.06.2015 betr. Erläuterungstafeln bei Straßenschildern. Sehr geehrter Herr Wirtz, Ihre kleine Anfrage vom 26.06.2015 betr. Erläuterungstafeln bei Straßenschildern beantworte ich wie folgt: Frage: Im Laufe des Jahres 2014 sind in Walberberg diverse Straßenschilder ausgetauscht worden. Viele der betroffenen Schilder (z.B. Annograben, Walburgisstr., Zisterzienserweg, Dominika- nerstr., Margaretenstr., Hanrathstr. …) waren mit Erläuterungsschildern versehen, die an den neuen Straßenschildern nun nicht mehr angebracht sind. Auf mündliche Anfrage im Ausschuss wurde zugesagt, dass die Hinweise wieder angebracht würden. Wann ist damit zu rechnen? Antwort: Vor der Erneuerung von Straßenschildern wird die jeweilige Beschaffenheit dokumentiert, damit der Austausch in gleicher Art und Güte erfolgen kann. Dort, wo besondere Erläuterungsschilder vorhanden sind, werden diese ebenfalls ausgetauscht. Dies ist auch beim Austausch von Stra- ßenschildern in Walberberg grundsätzlich so geschehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Hans-Dieter Wirtz

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 43 KB

Dateien

22. Januar 2020 Was haben Goethe, Lessing, Hüsch und Loriot gemeinsam? Eine erheiternde Antwort gibt die Literaturgruppe „Die Wort- lauten“ am Freitag, 7. Februar 2020, mit ihrem neuen Pro- gramm „Müßiggang ist aller (Laster) Freuden Anfang“ in der Bornheimer Stadtbücherei. Beginn ist um 20 Uhr; Einlass um 19.30 Uhr. Die Besucher erwartet ein amü- santes Programm über die Vor- züge von Faulheit und Gemüt- lichkeit in einer Zeit, in der Stress längst zum Alltag gehört. Das perfekte Mittel gegen Überstunden und Burn-out: ein vielseitiges Potpourri aus Wer- ken von klugen Köpfen. Gotthold Ephraim Lessings Loblied auf die Faulheit haben „Die Wortlauten“ ebenso im Programm wie Mascha Kalékos „Morgenlied des Langschlä- fers“ und einen passenden Song der Kölner Kultband „Bläck Fööss“. Auszüge von Hanns Dieter Hüsch und Hein- rich Zille zeigen, wie erstre- benswert das Nichtstun ist. Da- rüber hinaus erfährt das Publi- kum, wo sich Johann Wolfgang von Goethe Zeit zur Muße nahm und wie der einzigartige Loriot und der Kommunikati- onswissenschaftler Paul Watz- lawick Ruhe vor allzu geschäfti- gen Frauen fanden. Nach zahl- reichen Texten und lustigen „Faulheiten“ wartet am Ende die freudige Erkenntnis: „Wer wenig macht, macht wenig ver- kehrt.“ Karten gibt es ab sofort im Vorverkauf für 7 Euro in der Stadtbücherei Bornheim, Ser- vatiusweg 19-23, und in der Bornheimer Bücherstube, Kö- nigstraße 79. Reservieren kann man telefonisch unter 02222 938-565. Kabarett in der Stadtbücherei Bornheim: „Die Wortlauten“ feiern die Faulheit Freunde treffen und sich bei verschiedenen Ballsportarten bis spät in die Nacht austoben – diese Möglichkeit bietet die 8. Ballnacht, zu der die SG Sechtem und die Stadt Born- heim am Samstag, 25. Januar 2020, ab 18 Uhr Bornheimer Jugendliche in die Turnhalle der Wendelinus-Grundschule, Tränkerhofstraße 14 in Sech- tem, einladen. Mädchen und Jungen von 12 bis 16 Jahren können sich unter anderem in Fußball, Basketball, Volleyball und Völkerball ausprobieren. Die Teams werden in Alters- gruppen eingeteilt. Für Erfri- schung sorgt die Null-Promil- lo-Bar, zur Stärkung gibt es kleine Snacks. Zu den Höhe- punkten zählt auch in diesem Jahr wieder eine Massagesta- tion, an der sich junge Sport- ler „durchkneten“ lassen kön- nen wie die Profis. Kinder unter 14 Jahren wer- den gebeten, eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsbe- rechtigten mitzubringen, wenn sie auch nach 22 Uhr noch bleiben möchten. Nähere Informationen erteilt Katja Cîmpean vom Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Bornheim telefo- nisch unter 02222 9437-5435 oder per E-Mail an katja.cim- pean@stadt-bornheim.de. Der StadtBetrieb Bornheim sorgt mit über 4.500 Leuchten für eine zuverlässige und um- weltfreundliche Straßenbe- leuchtung im Stadtgebiet. Die Anlagen werden im Auftrag des StadtBetriebs laufend kontrol- liert und gewartet. Dann leuch- ten in einzelnen Straßenzügen oder ganzen Ortsteilen auch tagsüber mal die Straßenlam- pen. Ein Defekt liegt dabei in der Regel nicht vor. Wurde je- doch ein Mast umgefahren, ist eine Mastklappe offen oder de- fekt oder sind sogar ein Stra- ßenzug oder eine Kreuzung dunkel? Dann sollte man den StadtBetrieb telefonisch infor- mieren, damit die Störung schnellstmöglich behoben wer- den kann. Die Mitarbeiter sind rund um die Uhr unter 02227 9320-77 erreichbar. Anrufer werden gebeten, genaue Anga- ben zum Standort zu machen. Am besten gibt man die Mast- nummer an; nahezu jeder Mast ist nummeriert. Alternativ nennt man die Nummer des nächsten Hauses. Für Rückfra- gen sollte man seine Rufnum- mer angeben. Ist nur eine Leuchte ausgefal- len oder flackert? Oder sind einzelne Leuchten über längere Zeit auch tagsüber eingeschal- tet? Dann sollte man den On- line-Service nutzen. Unter www.stadtbetrieb-bornheim. de/strassenbeleuchtung stellt der Stadtbetrieb ein Kontakt- formular zur Verfügung. Die Angaben zum Standort und zur Art des Defekts werden sofort ins System übertragen. Die Be- arbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von zehn Arbeitsta- gen; bei verkehrswichtigen Straßen leuchten die Lampen in der Regel nach spätestens drei Arbeitstagen wieder. Bei der Bornheimer Ballnacht geht es rund Defekte Straßenlampen melden: 24-Stunden-Hotline Ein wortlautes Plädoyer für den Müßiggang Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, ( 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Swisttal, 13. Februar 2020, 14 - 17.45 Uhr, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter ( 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter ( 02222 945-101 Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU ( 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD ( 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen ( 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum ( 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP ( 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke ( 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: ( 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 22.01.2020, 18 Uhr Umweltausschuss Donnerstag, 23.01.2020, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 29.01.2020, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 30.01.2020, 18 Uhr Wahlausschuss Donnerstag, 06.02.2020, 19 Uhr, Raum 904 im Bornheimer Rathaus Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 12.02.2020, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 13.02.2020, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 18.02.2020, 18 Uhr Bornheimer Ballnacht Samstag, 25.01.2020, 18 Uhr, Turnhalle Wendelinus-Grundschule, Tränkerhofstraße 14, Sechtem 52. Tollitätentreff Dienstag, 04.02.2020, 19 Uhr, Rheinhalle Hersel, Rheinstraße 201 Kabarett „Die Wortlauten“ Freitag, 07.02.2020, 20 Uhr (Einlass 19.30 Uhr), Stadtbücherei Bornheim, Karten im Vorverkauf 7 Euro Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Am Donnerstag, 30.01.2020, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Born- heim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender geänderter Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführe- rin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 93/2019 vom 05.12.2019 4 Bebauungsplan Rb 02 in der Ortschaft Rösberg; Vorbereitung eines neuen Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Rb 02 mit erweitertem Plangebiet auf Grundlage eines Gesamtkonzeptes (StEA 29.01.) 021/2020-7 5 17. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Bornheim; Einleitung des Verfahrens (StEA 29.01.) 743/2019-7 6 Bebauungsplan Bo 27 in der Ortschaft Bornheim; Aufstellungsbeschluss (StEA 29.01.) 744/2019-7 7 Bebauungsplan He 27 in der Ortschaft Hersel, Er- gebnis der erneuten Offenlage, Satzungsbeschluss, Beschluss städtebaulicher Vertrag (StEA 29.01.) 700/2019-7 8 Anordnung einer Umlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Se 21 in der Ortschaft Sechtem (StEA 29.01.) 020/2020-7 9 Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 (HA 16.01.) 751/2019-2 10 Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertagespflege und der "offenen Ganztagsschu- le" im Primarbereich (ASS 21.01., JHA 22.01.) 043/2020-4 11 Pauschalierung von Essensbeiträgen in städtischen Kindertageseinrichtungen (JHA 22.01.) 041/2020-4 12 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offen- halten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feierta- gen in der Ortschaft Bornheim am 17.05.2020 (HA 16.01.) 749/2019-3 13 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offen- halten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feierta- gen in der Ortschaft Bornheim am 06.09.2020 (HA 16.01.) 770/2019-3 14 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offen- halten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feierta- gen in der Ortschaft Bornheim am 29.11.2020 (HA 16.01.) 771/2019-3 15 Frühe Hilfen; Umsetzung des Bundeskinderschutz- gesetzes (BKiSCHG) (JHA 22.01.) 029/2020-4 16 Naturnaher Waldumbau als Kompensationsmaß- nahme (UwA 23.01., StEA 29.01.) 006/2020-12 17 Sammlung von Alttextilien über Depotcontainer im Stadtgebiet (UwA 23.01.) 750/2019-12 18 Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 25.11.2019 betr. Einrichtung von zwei weiteren Stellen zur kommunalen Betriebsprüfung 760/2019-2 19 Mitteilung betr. Sachstand Rheinufer Hersel 063/2020-1 20 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fra- gen aus vorherigen Sitzungen 061/2020-1 21 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 22 Vergabe des Auftrages für Erdarbeiten am Standort der Wohncontaineranlage Feldchenweg 022/2020-1 23 Vergabe des Auftrages für Planungsleistungen zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes im Rathaus 758/2019-1 24 Vergabe des Auftrages für Architektenleistungen an der Grundschule Roisdorf 081/2020-1 25 Abschluss eines Projektsteuerungsvertrages für das Bauprojekt Europaschule Bornheim (ASS 21.01.) 773/2019-1 26 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto ab dem 04.11.2019 720/2019-1 27 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fra- gen aus vorherigen Sitzungen 062/2020-1 28 Anfragen mündlich Bornheim, den 15.01.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 30.01.2020, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim 22. Januar 2020 Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 beschlossen, den Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Roisdorf gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) öffentlich auszulegen. Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, den Geltungsbereich im Nor- den und Osten zu verkleinern. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Roisdorf und umfasst einen Bereich zwi- schen Herseler Straße, Koblenzer Straße, Maarpfad und einem Wirtschaftsweg. Ziel der Planung ist die Änderung einer Gemischten Baufläche in eine Wohn- baufläche zur Schaffung der planungsrechtlichen Vor- aussetzungen für Wohnbebauung. Als verfügbare Umweltinformation liegt der Umwelt- bericht vor, mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Bo- den, Wasser, Luft / Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter. Eingeflossen in den Umweltbe- richt sind zwei artenschutzrechtliche Vorprüfungen, in denen Lebensraumpotentiale abgeschätzt sowie mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände (u.a. die Betroffenheit von Fledermäusen, Vögeln und der Wechselkröte) bewertet wurden, sowie zwei Verkehrsgutachten und eine schalltechnische Stel- lungnahme. Des Weiteren liegen noch umweltbezo- gene Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen und biologi- sche Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft / Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 9. Än- derung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Informa- tionen und Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 30.01. bis 03.03.2020 einschließlich bei der Stadt- verwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegen- schaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 401 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen und Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnah- men insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der wei- teren Beschlussfassung über die Flächennutzungs- planänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßig- keit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbe- helfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Auf die beiliegende Übersichtsskiz- ze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 14.01.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Se 11 in der Ortschaft Sechtem ge- mäß § 2 BauGB einzuleiten. Das Plangebiet wird im Norden durch die Marie-Curie-Straße, im Osten und Süden durch das Gewerbegebiet Sechtem sowie im Westen durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Ziel der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes.“ Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, für den Bebauungsplan Se 11 in der Ortschaft Sechtem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen und den Planentwurf öffentlich auszulegen. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom 30.01. bis 28.02.2020 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 401 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, wäh- rend der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Inter- net unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbe- reich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 14.01.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Einladung Hiermit lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bornheim gem. §9 der Genossenschaftssatzung zu einer Genossenschaftsversamm- lung am Dienstag, dem 14.02.2020, 19.00 Uhr, in die Gaststätte Hofan- lage Vorgebirgsblick, Bräutigam, in Bornheim-Merten, Händelstr. 45, ein. Tagesordnung: 1. Wahl eines Mitgliedes zur Mitun- terzeichnung der Niederschrift 2. Billigung der Niederschrift über die Genossenschaftsversamm- lung am 21.02.2018 3. Genehmigung der Dringlichkeits- beschlüsse des Jagdvorstandes 3.1. Mitgliedschaft im Rheinischen Verband der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften RVEJ 3.2. Neuverpachtung des TVB Rös- berg zum 01.04.2020 3.3. Wahrnehmung der Verlänge- rungsoption zur Anpachtung der bisher von Eigenjagdbesitzer Lubig angepachteten Waldflä- chen in der Gemarkung Rösberg 3.4. Grundsätze für die Vertragsge- staltung bei der Neuverpach- tung/Verlängerung der Pacht- verträge für die weiteren TVBe zum 01.04.2020 4. Neuverpachtung/ bzw Jagdpacht- verlängerung der folgenden TVBe zum 01.04.2020: 4.1. Bornheim-Brenig 4.2. Hemmerich-Kardorf 4.3. Hersel-Uedorf 4.4. Merten 4.5. Roisdorf 4.6. Sechtem 4.7. Walberberg 4.8. Waldorf 4.9. Widdig 5. Erneuerung der Vereinbarungen mit den Eigenjagdbesitzern über die Pachtentschädigungen für die aus dem Gebiet der Jagdgenos- senschaft angegliederten Flächen. 6. Erhöhung der Rücklage von 10% auf 15% der Pachteinnahmen 7. Genehmigung einer Tagesexkur- sion des Jagdausschusses im Jahr 2021 8. Mitteilungen und Anfragen Der Jagdvorsteher gez. Peter Werner Decker Öffentliche Bekanntmachung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Roisdorf / Öffentliche Auslegung Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Se 11 in der Ortschaft Sechtem / Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Bornheim Geschäftsstelle: Breniger Strasse 21, 53332 Bornheim, Telefon: 02222/61775 oder 01577 3870797 Einladung Der Wasser- und Boden- verband Vorgebirge lädt die Mitglieder der Beregnungs- gruppe Brenig zur Jahres- hauptversammlung 2020 ein. Die Veranstaltung findet am 06. Februar 2020 um 19:00 Uhr im Pfarrheim Brenig, Haas- bachstr. statt. Die Versamm- lung ist unabhängig der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. gez. Der Vorsitzende (N. Pesch)

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 1 MB

Dateien

15. Januar 2020 Die Karnevalssession ist schon in vollem Gange – höchste Zeit also, sich Karten für den 52. Tollitätentreff der Stadt Born- heim zu besorgen. Die beliebte Traditionsveranstaltung be- ginnt am Dienstag, 4. Februar 2020, um 19 Uhr in der Rhein- halle Hersel, Rheinstraße 201; zu den Top-Acts zählen Kasalla und Bernd Stelter. Außerdem dabei sind die Blau- en Funken, eines der ältesten Traditionscorps Kölns, Bauch- redner Klaus Rupprecht mit seinem Affen „Willi“, das Tanz- corps der Karnevalsgesell- schaft „Die Grosse von 1823“ aus Köln, „Die Sandhasen“, „Et Klimpermännche“ Thomas Cüpper und natürlich alle Tol- litäten aus dem Bornheimer Stadtgebiet. Die Karten kosten 23 Euro und sind während der allgemeinen Öffnungszeiten der Bornheimer Stadtverwal- tung erhältlich bei Karin Schumacher-Lambertz, Raum 301, Rathausstraße 2, Telefon: 02222 945-212, karin.schumacher-lambertz@ stadt-bornheim.de. Tollitätentreff 2020 – jetzt Karten sichern Für die Bornheimer Nach- wuchs-Kicker steht wieder das wichtigste Hallen-Event des Jahres an. Denn am Samstag und Sonntag, 25. und 26. Januar 2020, geht es in der Sporthalle des Alexan- der-von-Humboldt-Gymnasi- ums Bornheim, Adenaueral- lee 50, um die Hallenfußball- Stadtmeisterschaften der Ju- gend. Ausrichter ist der SSV Walberberg 1930 e.V. Am Turnier nehmen acht Fußballvereine aus dem Stadtgebiet teil; Mannschaf- ten der Altersklassen D-Ju- gend, E-Jugend, F-Jugend und Bambini wetteifern um den Titel. Teilnehmer, Aus- richter und die Stadt Born- heim freuen sich auf span- nende Begegnungen und zahlreiche Besucher. Park- plätze sind in ausreichender Zahl an der Sporthalle vor- handen. An beiden Spielta- gen bietet der SSV Walber- berg Zuschauern und Akteu- ren Speisen und Getränke an. Der Eintritt ist frei. Folgender Zeitplan ist vorge- sehen: Bornheimer Nachwuchs-Kicker spielen um Stadtmeisterschaft Klaus und Willi reden ein „ernstes Wörtchen“ miteinander – hier beim Tolli 2017. Foto: Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, ( 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, 16. Januar 2020, 14 - 17.45 Uhr, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter ( 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter ( 02222 945-101 Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU ( 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD ( 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen ( 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum ( 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP ( 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke ( 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: ( 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 16.01.2020, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 21.01.2020, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 22.01.2020, 18 Uhr Umweltausschuss Donnerstag, 23.01.2020, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 29.01.2020, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 30.01.2020, 18 Uhr Hallenfußball-Stadtmeisterschaften Samstag und Sonntag, 25./26.01.2020, 10 Uhr, Sporthalle des AvH, Adenauerallee 50 52. Tollitätentreff Dienstag, 04.02.2020, 19 Uhr, Rheinhalle Hersel, Rheinstraße 201 Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Am Donnerstag, 30.01.2020, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Born- heim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführe- rin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 93/2019 vom 05.12.2019 4 Bebauungsplan Rb 02 in der Ortschaft Rösberg; Vorbereitung eines neuen Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Rb 02 mit erweitertem Plangebiet auf Grundlage eines Gesamtkonzeptes (StEA 29.01.) 021/2020-7 5 17. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Bornheim; Einleitung des Verfahrens (StEA 29.01.) 743/2019-7 6 Bebauungsplan Bo 27 in der Ortschaft Bornheim; Aufstellungsbeschluss (StEA 29.01.) 744/2019-7 7 Bebauungsplan He 27 in der Ortschaft Hersel, Er- gebnis der erneuten Offenlage, Satzungsbeschluss, Beschluss städtebaulicher Vertrag (StEA 29.01.) 700/2019-7 8 Anordnung einer Umlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Se 21 in der Ortschaft Sechtem (StEA 29.01.) 020/2020-7 9 Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 (HA 16.01.) 751/2019-2 10 Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertagespflege und der "offenen Ganztagsschu- le" im Primarbereich (ASS 21.01., JHA 22.01.) 043/2020-4 11 Pauschalierung von Essensbeiträgen in städtischen Kindertageseinrichtungen (JHA 22.01.) 041/2020-4 12 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offen- halten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feierta- gen in der Ortschaft Bornheim am 17.05.2020 (HA 16.01.) 749/2019-3 13 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offen- halten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feierta- gen in der Ortschaft Bornheim am 06.09.2020 (HA 16.01.) 770/2019-3 14 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offen- halten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feierta- gen in der Ortschaft Bornheim am 29.11.2020 (HA 16.01.) 771/2019-3 15 Frühe Hilfen; Umsetzung des Bundeskinderschutz- gesetzes (BKiSCHG) (JHA 22.01.) 029/2020-4 16 Naturnaher Waldumbau als Kompensationsmaß- nahme (UwA 23.01., StEA 29.01.) 006/2020-12 17 Sammlung von Alttextilien über Depotcontainer im Stadtgebiet (UwA 23.01.) 750/2019-12 18 Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 25.11.2019 betr. Einrichtung von zwei weiteren Stellen zur kommunalen Betriebsprüfung 760/2019-2 19 Mitteilung betr. Sachstand Rheinufer Hersel 063/2020-1 20 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fra- gen aus vorherigen Sitzungen 061/2020-1 21 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 22 Vergabe des Auftrages für Erdarbeiten am Standort der Wohncontaineranlage Feldchenweg 022/2020-1 23 Vergabe des Auftrages für Planungsleistungen zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes im Rathaus 758/2019-1 24 Abschluss eines Projektsteuerungsvertrages für das Bauprojekt Europaschule Bornheim (ASS 21.01.) 773/2019-1 25 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto ab dem 04.11.2019 720/2019-1 26 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fra- gen aus vorherigen Sitzungen 062/2020-1 27 Anfragen mündlich Bornheim, den 08.01.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 30.01.2020, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim Datum: Mannschaften Beginn Siegerehrung Samstag, 25.01.2020 E-Jugend D-Jugend 10 Uhr 14 Uhr ca. 13:15 Uhr ca. 17:50 Uhr Sonntag, 26.01.2020 F-Jugend Bambini 10 Uhr 14 Uhr ca. 13:45 Uhr ca. 17:40 Uhr

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 706 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31. 08. 2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 21.07.2015 betr. Kontrolle der Umsetzung von Kompensationsmaßnah- men Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 21.07.2015 betr. Kontrolle der Umsetzung von Kompensationsmaßnah- men beantworte ich wie folgt: Frage: Welche im Rahmen der Bauleitplanung festgelegten (gebietsinterne- oder -externe) Kom- pensationsmaßnahmen wurden 2012, 2013 und 2014 überprüft? Antwort: Im Rahmen von Baugenehmigungen auf Grundlage von Bebauungsplänen werden die Kompen- sationsmaßnahmen als Nebenbestimmungen in die Baugenehmigung aufgenommen und deren Umsetzung im Zuge der Baukontrolle überprüft. Ggf. werden Nicht-Umsetzungen bei der Schlussabnahme als Mangel aufgenommen und eine Nachfrist in der Regel bis Ende der nächs- ten Pflanzperiode gesetzt. Sofern bei Wiedervorlage der Akten die Pflanzmaßnahmen noch nicht erfolgt sind, wird ein ordnungsbehördliches Verfahren zur Durchsetzung der Forderung eingelei- tet. Darüber hinaus wurden Einzelfälle überprüft. Anlässe waren Bauanträge, z.B. auf abweichenden Garagenbau, den Bau von Abstellräumen und z.B. die Erweiterung einer Kindertagesstätte. Auch Hinweise von Nachbarn auf eine Abweichung vom Bebauungsplan wurden überprüft. Wenn sich dabei herausstellte, dass Maßnahmen nicht oder nur teilweise umgesetzt worden waren, wurde Nachpflanzungen gefordert oder eine Ablösungszahlung vereinbart. Externe Kompensationsmaßnahmen werden nur in Ausnahmefälle vereinbart und grundbuchlich gesichert. Zu den kontrollierten Maßnahmen zählen die Kompensationsmaßnahmen für die Be- bauungspläne Ro 18, 18.1 und 19 (WFG), Ro 20 und Me 15.1. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage: Wurden Verstöße gegen das Ortsrecht festgestellt? Antwort Siehe die Antworten zur vorherigen Frage. Frage: Welche Fläche soll in diesem Jahr überprüft werden? Antwort: Derzeit laufen Vorermittlungen zur nachträglichen erneuten Erfassung der umgesetzten Kom- pensationsmaßnahmen im Bebauungsplan Wd 41, „Im Werkersgarten“. Dabei zeigt sich, dass dies selbst bei einem kleineren Bebauungsplan wie dem Wd 41 einen außerordentlich hohen Aufwand bedeutet, der regelmäßig mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden kann. Der Aufwand entsteht insbesondere durch die aufwändige Ermittlungsarbeit, da die notwendigen Flächen quadratmetergenau festzulegen sind und ein Abgleich von Soll und Ist sich bereits sehr arbeitsintensiv gestaltet. Sofern dann keine Einigkeit mit den Eigentümern über Nachpflanzung oder Ablösung erzielt werden, zieht sich ein einzuleitendes ordnungsbehördliches Verfahren ggfls. über Jahre. Aufgrund der vorrangig zu erbringenden Aufgaben der beteiligten Mitarbeiter der Verwaltung, muss die Überwachung der Kompensationsmaßnahmen in Bebauungsplänen nachrangig bear- beitet werden. Frage: Wie stellt sich der aktuelle Stand der Kompensationsflächen im Stadtgebiet dar. Bitte als neue Kartenübersicht veröffentlichen? Antwort: Bzgl. des Bestandes im Jahr 2012 wird auf die Vorlage 428/2012-SUA verwiesen. In Session sind die Karten im pdf-Format beigefügt. Darüber hinaus sind die Neuzugänge in den beigefügten Karten dargestellt, ebenso ein Abgang einer Fläche durch Veräußerung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 48 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 25.09.2015 betr. Aktuelle Kreditkonditionen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 25.09.2015 betr. Aktuelle Kreditkonditionen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist das derzeitige Volumen der Verbindlichkeiten der Stadt Bornheim und ihrer Töchter (aufgeschlüsselt nach Investitions- und Kassenkrediten sowie zugeordnet zum Kernhaushalt bzw. der jeweiligen städtischen Töchter)? Antwort: Die Verbindlichkeiten für Investitionskredite der Stadt betragen zum 30.09.2015: 116, 6 Mio. € Die Verbindlichkeiten für Liquiditätskredite der Stadt lauten zum 30.09.2015: 58,1 Mio. €. Die Verbindlichkeiten für Investitionskredite betragen zum 30.09.2015: für den Stadtbetrieb rd. 3,1 Mio. €, für die Abwassersparte rd. 63,2 Mio. € und für das Wasserwerk rd. 16,7 Mio, €. Verbindlichkeiten für Liquiditätskredite des Stadtbetriebes (AöR) bestehen aktuell nicht. Die Da- ten stehen unter dem Vorbehalt der noch zu erstellenden Jahresabschlussergebnisse. Für die Netzgesellschaften der Stadt (Strom und Gas) bestanden zum 31.12.2014 keine Kredit- verbindlichkeiten. Frage 2: Wie hoch war das durchschnittliche Zinsniveau für Kassen- und Investitionskredite der Stadt Bornheim in den Jahren 2005, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014? Antwort: Der Durchschnittszins für Investitionskredite beziffert sich wie folgt: 2005: 5,49 %, 2010: 5,01 %, 2011: 5,02 %, 2012: 5,03 %, 2013: 5,01 %, 2014: 4,88 %. Der Durchschnittszins für Liquiditätskredite beziffert sich wie folgt: 2005: 0,86 %, 2010: 2,04 %, 2011: 1,64 %, 2012: 0,96 %, 2013: 0,83 %, 2014: 0,72 %. Frage 3: Zu welchen durchschnittlichen Zinskonditionen hat die Stadt Bornheim im Jahr 2015 Kassenkre- dite aufgenommen und wurden dabei auch Verträge mit negativem Zinssatz abgeschlossen? Antwort: Die Verwaltung hat in diesem Jahr Kassenkredite mit einem durchschnittlichen Zins von 0,066 % aufgenommen. Verträge mit einem negativen Zinssatz wurden bisher nicht abgeschlossen. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 4: Wie beobachtet die Stadt Bornheim die Entwicklungen auf dem Kreditmarkt und welche Perso- nalressourcen stehen für diese Aufgabe zur Verfügung? Antwort: Die Verwaltung erhält von verschiedenen Kreditinstituten regelmäßig aktuelle Geld- und Kapital- marktinformationen. Darüber hinaus werden auch bedarfsweise Auskünfte eingeholt. Ein Personalanteil der Kämmereileitung steht für diese Aufgabe zur Verfügung. Frage 5: Bedient sich die Stadt Bornheim der Hilfe Externer bei der Marktanalyse sowie der Bewertung und Auswahl von Angeboten? Antwort: Die Verwaltung bedient sich grundsätzlich nicht bei der Bewertung und Auswahl von Kreditange- boten der Hilfe Externer. Bei der Durchführung einer kommunalen Verschuldungsdiagnose im Jahre 2011 wurde die kostenfreie Beratung eines Kreditinstitutes genutzt. Weitere bisher kosten- freie beratende Inanspruchnahmen erfolgten im Zuge der Fortschreibung des Haushaltssiche- rungskonzeptes zum Erhalt von bankseitigen Prognosen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 48 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 25.09.2015 betr. Arbeitskreis ÖPNV Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 25.09.2015 betr. Arbeitskreis ÖPNV beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie lauten die zusammengefassten Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises ÖPNV? Antwort: Folgende Punkte wurden zur Prüfung an den Rhein-Sieg-Kreis weitergeleitet: - Querverbindung zwischen Walberberg – Sechtem – nördliche Rheinorte, - schlechtes Angebot bei Bussen, vor allem ab Samstagmittag, - bessere Einbindung Walberberg, - Einführung „Stadthüpfer“ in Höhenorten oder kleineren Ortschaften, - Taktverdichtung im AST, - Bessere Anbindung des AST bzw. Taxibus an die Bahnen, - Tarifzonen im VRS überprüfen/überarbeiten, - Bessere Vertretung der kommunalen Interessen bei Konkurrenz zwischen S-Bahn und Gü- terverkehr/Fernverkehr, - Jugendtaxi, - Prüfung Karnevalsverkehr des AST. Frage 2: Wurden die Ergebnisse bereits mit dem Rhein-Sieg-Kreis und den Verkehrsunternehmen disku- tiert? Antwort: Die Ergebnisse wurden zur Prüfung an den Rhein-Sieg-Kreis weitergeleitet, jedoch noch nicht diskutiert. Frage 3: Wann ist die nächste Sitzung des Arbeitskreises geplant? Antwort: Einen Termin für eine nächste Sitzung des Arbeitskreises gibt es noch nicht. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 4: Wie stellt sich der Bürgermeister die weitere Arbeit des Gremiums und die Prüfung/Umsetzung der Vorschläge aus dem Arbeitskreis vor? Antwort: Der Rhein-Sieg-Kreis hatte im Vorfeld bereits zugesagt, nach Prüfung der genannten Punkte einen Vertreter in die nächste Sitzung des Arbeitskreises zu entsenden, um die Prüfungsergeb- nisse zu erläutern und mögliche Verbesserungsvorschläge zu diskutieren. Der Bürgermeister hält es aber auch für dringend erforderlich, nicht nur mögliche Verbesserun- gen und Wünsche zu diskutieren, sondern die zusätzlichen Kosten für diese Maßnahmen zu er- mitteln und ihre Finanzierbarkeit zu prüfen. Die derzeitige Haushaltssituation lässt keine zusätzli- chen Belastungen zu! Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 47 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.09.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 31.08.2015 betr. Straßenzustand Rösberger Straße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 31.08.2015 betr. Straßenzustand Rösberger Straße beantworte ich wie folgt: Frage: Ist dem Bürgermeister bekannt, dass die Straßenoberfläche der Rösberger Straße teilweise in nicht mehr verkehrssicherem Zustand ist? Insbesondere sei hier die Kreuzung Klinkenbergsweg genannt. Antwort: Der Verwaltung ist der Zustand der Rösberger Straße bekannt, teilt jedoch nicht die Einschät- zung, dass es sich um einen verkehrsunsicheren Zustand handelt. Dem Alter und der Nutzung entsprechend weist der Straßenbelag Belagsfehlstellen, Unebenheiten und Reparaturstellen auf. Frage: Wie gedenkt der Bürgermeister die mehrere Zentimeter tiefen Schlaglöcher in diesem Bereich auszubessern?` Antwort: Sofern punktuelle Fahrbahnschäden (so genannte Schlaglöcher) eine Gefahrenstelle darstellen, werden diese im Rahmen der Straßenunterhaltung durch den Stadtbetrieb Bornheim beseitigt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage: Wann soll die Rösberger Straße in ihrem kompletten Verlauf saniert werden? Antwort: Der Ausbau der Rösberger Straße ist im aktuellen Straßenbauprogramm nicht berücksichtigt. Demnach ist mittelfristig eine grundhafte Sanierung der Rösberger Straße, die nur über eine grundhafte Erneuerung der kompletten Verkehrsanlage (Straßenvollausbau) erreicht werden kann, nicht geplant. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 45 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 21.05.2015 betr. Versicherung von Flüchtlingen und Asylbewerbern Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 21.05.2015 betr. Versicherung von Flüchtlingen und Asylbewerbern be- antworte ich wie folgt: Frage: Die Nachbarn verschiedener Flüchtlingsunterkünfte stellen immer wieder die Frage, wie dieser Personenkreis versichert ist. Wer haftet für Personen und Sachschäden die durch diesen Personenkreis mit Fahrrädern oder anderen Spielgeräten Dritten zugefügt werden? Zum Beispiel: Wenn durch Fußballspielern oder Fahrradfahren andere Autos oder Hauseinrich- tungen beschädigt werden. Antwort: Die persönliche Haftpflicht der Flüchtlinge ist nicht Gegenstand der Kommunalen Haftpflichtversi- cherung. Dies bedeutet, dass Schäden, welche die Flüchtlinge dritten Personen, wie etwa Nach- barn von Flüchtlingsunterkünften, zufügen, nicht über die kommunale Versicherung abgedeckt sind. Das Risiko kann auch nicht durch einen zusätzlichen Beitrag mitversichert werden, zudem ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Heinz Müller

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 44 KB

Anliegen nicht gefunden?Schreiben Sie uns!

 

Wurde der von Ihnen gesuchte Begriff nicht gefunden? Dann mailen Sie uns!