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29. Januar 2020 Die Bornheimer Stadtverwal- tung, der StadtBetrieb, die Volkshochschule Bornheim/Alf- ter und die Stadtbücherei stehen Bürger innen und Bürgern auch an Karneval zur Verfügung. Al- lerdings gelten an den tollen Ta- gen geänderte Öffnungszeiten. So ist die Stadtverwaltung an Weiberfastnacht, 20. Februar 2020, von 8.30 bis 11 Uhr geöff- net. Um 12:11 Uhr erfolgt der Sturm auf das Rathaus und Bür- germeister Wolfgang Henseler und der stellvertretende Rois- dorfer Ortsausschuss-Vorsitzen- de Ulrich Rehbann begrüßen in der Bürgerhalle die Tollitäten aus Bornheim und der Region. Am Karnevalsfreitag und -diens- tag sind Besucher von 8.30 bis 12.30 Uhr willkommen. Bürger- büro und Infocenter öffnen am Freitag und Dienstag bereits um 7.30 Uhr. Nur am Rosenmontag, 24. Feb- ruar, sind die Dienststellen der Stadtverwaltung geschlossen. Das Kundenzentrum im StadtBe- trieb Bornheim hat an Weiber- fastnacht von 8.30 bis 11 Uhr ge- öffnet. An Karnevalsfreitag und -dienstag ist Besuchszeit von 8.30 bis 12.30 Uhr. An Rosen- montag bleibt das Kundenzent- rum geschlossen. Im Notfall, zum Beispiel bei Rohrbrüchen, Schä- den im Kanalnetz und zur Sicher- stellung der Wasserversorgung, sowie bei Störungen der Straßen- beleuchtung ist der StadtBetrieb Bornheim rund um die Uhr unter 02227 9320-77 erreichbar. Die Volkshochschule Bornheim/ Alfter ist an Weiberfastnacht von 8.30 bis 11 Uhr sowie am Karne- valsfreitag und am Karnevals- dienstag jeweils von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet. Am Rosenmontag bleibt die Geschäftsstelle der VHS geschlossen. Die Stadt- bücherei Bornheim ist an Wei- berfastnacht und Rosenmontag geschlossen. Freitag, Samstag und Dienstag gelten die regulä- ren Öffnungszeiten. Das HallenFreizeitBad Born- heim ist vom 17. Februar bis zum 1. März 2020 wegen Repa- ratur-, Wartungs- und Reini- gungsarbeiten geschlossen. Ab Montag, 2. März, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten. Stadtverwaltung auch an Karneval geöffnet – Grundreinigung im HFB Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, ( 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Swisttal, 13. Februar 2020, 14 - 17.45 Uhr, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter ( 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter ( 02222 945-101 Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU ( 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD ( 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen ( 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum ( 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP ( 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke ( 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: ( 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 29.01.2020, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 30.01.2020, 18 Uhr Wahlausschuss Donnerstag, 06.02.2020, 19 Uhr, Raum 904 im Bornheimer Rathaus Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 12.02.2020, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 13.02.2020, 18 Uhr Ausschuss für Bürger- angelegenheiten Dienstag, 18.02.2020, 18 Uhr 52. Tollitätentreff Dienstag, 04.02.2020, 19 Uhr, Rheinhalle Hersel, Rheinstraße 201 Info-Abend zu Elternbeiträgen Mittwoch, 05.02.2020, 18 Uhr Kabarett „Die Wortlauten“ Freitag, 07.02.2020, 20 Uhr, Stadtbücherei Bornheim, Karten im Vorverkauf 7 Euro Die Sitzungen und Veran- staltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Rat der Stadt Bornheim am 05.12.2019 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes He 35 in der Ort- schaft Hersel öffentlich auszulegen. Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, den Geltungsbereich um das im Norden lie- gende Grundstück an der Rheinstraße zu verkleinern. Das Plangebiet liegt zwischen Mertens- gasse, Rheinstraße, Vorgebirgsstraße und Gartenstraße. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines neuen Wohnge- bietes. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die öffentliche Auslegung des Entwur- fes des Bebauungsplanes He 35 in der Ortschaft Hersel mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 06.02. bis 10.03.2020 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegen- schaftsamt, auf dem Flur zwischen Zim- mer 401 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus kön- nen die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorge- bracht werden. Nicht fristgerecht abge- gebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 17.01.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Einladung Hiermit lade ich die Mitglieder der Jagd- genossenschaft Bornheim gem. §9 der Genossenschaftssatzung zu einer Genossen- schaftsversammlung am Freitag, dem 14.02.2020, 19.00 Uhr, in die Gaststätte Hofanlage Vorgebirgsblick, Bräutigam, in Bornheim-Merten, Händelstr. 45, ein. Tagesordnung: 1. Wahl eines Mitgliedes zur Mitunter- zeichnung der Niederschrift 2. Billigung der Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung am 21.02.2018 3. Genehmigung der Dringlichkeitsbe- schlüsse des Jagdvorstandes 3.1. Mitgliedschaft im Rheinischen Verband der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenos- senschaften RVEJ 3.2. Neuverpachtung des TVB Rösberg zum 01.04.2020 3.3. Wahrnehmung der Verlängerungsoption zur Anpachtung der bisher von Eigen- jagdbesitzer Lubig angepachteten Wald- flächen in der Gemarkung Rösberg 3.4. Grundsätze für die Vertragsgestaltung bei der Neuverpachtung/Verlängerung der Pachtverträge für die weiteren TVBe zum 01.04.2020 4. Neuverpachtung/ bzw Jagdpachtverlän- gerung der folgenden TVBe zum 01.04.2020: 4.1. Bornheim-Brenig 4.2. Hemmerich-Kardorf 4.3. Hersel-Uedorf 4.4. Merten 4.5. Roisdorf 4.6. Sechtem 4.7. Walberberg 4.8. Waldorf 4.9. Widdig 5. Erneuerung der Vereinbarungen mit den Eigenjagdbesitzern über die Pacht- entschädigungen für die aus dem Gebiet der Jagdgenossenschaft ange- gliederten Flächen. 6. Erhöhung der Rücklage von 10% auf 15% der Pachteinnahmen 7. Genehmigung einer Tagesexkursion des Jagdausschusses im Jahr 2021 8. Mitteilungen und Anfragen Der Jagdvorsteher gez. Peter Werner Decker Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans He 35 in der Ortschaft Hersel / öffentliche Auslegung Korrektur der öffentlichen Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Bornheim Geschäftsstelle: Breniger Strasse 21, 53332 Bornheim Telefon: 02222/61775 oder 01577 3870797 Sechtem: Samstag, 15. Februar, 14 Uhr (Kinderkarnevalszug), Aufstellung: Graue-Burg-Straße Roisdorf: Donnerstag, 20. Februar, 14 Uhr, Aufstellung: Bendenweg Kardorf: Donnerstag, 20. Februar, 14:44 Uhr, Aufstellung: Katzentränke Hemmerich & Rösberg: Freitag, 21. Februar, 14.11 Uhr, Aufstellung: Steinstraße Waldorf: Samstag, 22. Februar, 14 Uhr, Aufstellung: Straufsberg Widdig: Samstag, 22. Februar, 14:30 Uhr, Aufstellung: Germanenstraße Hersel & Uedorf: Sonntag, 23. Februar, 13:30 Uhr, Aufstellung: Heisterbacher Straße/ Ecke Altmühlstraße Bornheim: Sonntag, 23. Februar, 14 Uhr, Aufstellung: Reuterweg Walberberg: Montag, 24. Februar, 13:30 Uhr, Aufstellung: Lange Fuhr Merten: Dienstag, 25. Februar, 14 Uhr, Aufstellung: Bachstraße/Talstraße Die Zeiten und Orte können sich kurzfristig än- dern. Aktuelle Infos und alle Karnevals termine im Bornheimer Stadtgebiet unter: www.bornheim.de/karneval Karnevalszüge in Bornheim 2020 Die Stadt Bornheim lädt El- tern am Mittwoch, 5. Februar 2020, um 18 Uhr zu einem In- formationsabend in den Rats- saal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, ein. An die- sem Abend werden die Hin- tergründe des neuen Entwurfs einer Elternbeitragssatzung im Bereich der Kindertages- einrichtungen und der Tages- pflege erläutert. Elterninformationsabend zu Elternbeiträgen Spiel, Spaß und Action erwartet die Besucher des Familien- Spielenachmittags, zu dem das Bornheimer HallenFreizeitBad an den beiden Samstagen 1. und 15. Februar 2020, jeweils von 12 bis 16 Uhr, einlädt. Die Bandbreite der Angebote reicht vom Wettrutschen über Basketballwettbewerbe bis hin zum Mattenlauf und Turm- springen. Und für die Kleinsten steht eine tolle Auswahl an Spielzeugen bereit. Spielenachmittag im Bornheimer HallenFreizeitBad Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen 29. Januar 2020 Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Rat der Stadt Bornheim am 30.10.2019 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Se 21 in der Ortschaft Sechtem öffentlich auszulegen. Das Plangebiet umfasst den Bereich östlich der Bahn- hofstraße (Abschnitt L 190) und südlich des Eichholzwe- ges (Abschnitt L 190) sowie Flächen für die Anbindung der geplanten L190n bis zum Anschluss an die K42 und einzelne westlich der L 190 gelegene Flächen. Hinzu kommt die Fläche des Flurstückes Gemarkung Waldorf, Flur 6, Flurstück 135 an der Rheinbacher Straße für den externen Ausgleich und für die Artenschutzmaß- nahmen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines neuen Wohngebietes und begleitenden Dienstleis- tungs- bzw. Infrastruktureinrichtungen. Als verfügbare Umweltinformation liegt der Umweltbericht inkl. Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung vor, mit Beschrei- bung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Tiere; Pflanzen und biologische Vielfalt; Bo- den/Fläche, Wasser; Luft und Klima; Landschaft und Land- schaftsbild; Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung; Kultur- und sonstige Sachgüter. Eingeflossen in den Um- weltbericht ist eine artenschutzrechtliche Untersuchung, in der Lebensraumpotentiale abgeschätzt sowie mögliche ar- tenschutzrechtliche Verbotstatbestände (u.a. die Betroffen- heit von Feldlerchen und Zauneidechsen) bewertet wurde. Zur Bewertung der Bodenbeschaffenheit und dessen Versi- ckerungsfähigkeit liegen ein Geohydrologisches Gutachten und darauf aufbauend eine Überflutungsbetrachtung vor. Weiterhin flossen in den Umweltbericht eine Archäologi- sche Untersuchung hinsichtlich Bodendenkmäler, eine schalltechnische Untersuchung der Geräuschbelästigung durch Verkehrslärm der umliegenden Straßen bzw. der Bahntrasse sowie eine Verkehrsuntersuchung zur Ermitt- lung des Verkehrsaufkommens ein. Des Weiteren liegen noch umweltbezogene Stellungnahmen von Bürgern, Be- hörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Schutzgütern Mensch; Boden/Fläche; Tiere; Pflanzen; bio- logische Vielfalt; Luft; Klima sowie Landschaft vor. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebau- ungsplanes Se 21 in der Ortschaft Sechtem mit Begrün- dung und den wesentlichen umweltbezogenen Infor- mationen und Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 06.02. bis 10.03.2020 einschließlich bei der Stadtver- waltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschafts- amt, auf dem Flur zwischen Zimmer 401 – 414, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E- Mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfas- sung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmä- ßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entschei- det die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegenden Übersichtsskizzen, die den Plan- bereich mit der externen Fläche grob darstellen, wird hingewiesen. Bornheim, den 17.01.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 19.03.2015 die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Sechtem für einen Bereich südlich der Erfurter Straße beschlos- sen. Am 21.09.2017 hat der Rat beschlossen, den Geltungsbereich um den Bereich des Mischgebiets beidseits der Willmuthstraße sowie südlich der Erfur- ter Straße zu erweitern. In seiner Sitzung am 30.10.2019 hat der Rat be- schlossen, den Entwurf der 6. Änderung des Flächen- nutzungsplanes in der Ortschaft Sechtem gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) öffentlich auszulegen. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Sechtem und umfasst den Bereich beidseits der Willmuthstraße so- wie Teilbereiche an der Bahnhofstraße und der Erfur- ter Straße. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Nahversorgungszentrums und die Änderung einer gemischten Baufläche in eine Sonderbaufläche zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel. Als verfügbare Umweltinformation liegt der Um- weltbericht vor, mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden und Fläche; Wasser; Luft und Klima; Landschaft und Landschafts- bild; Mensch; Kultur- und sonstige Sachgüter. Ein- geflossen in den Umweltbericht ist eine artenschutz- rechtliche Untersuchung, in der Lebensraumpoten- tiale abgeschätzt sowie mögliche artenschutzrecht- liche Verbotstatbestände (u.a. die Betroffenheit von Feldlerchen und Zauneidechsen) bewertet wurden. Zur Bewertung der Bodenbeschaffenheit und dessen Versickerungsfähigkeit liegen ein Geohydrologisches Gutachten und darauf aufbauend eine Überflutungs- betrachtung vor. Weiterhin flossen in den Umweltbe- richt eine Archäologische Untersuchung hinsichtlich Bodendenkmäler, eine schalltechnische Untersu- chung der Geräuschbelästigung durch Verkehrslärm der umliegenden Straßen bzw. der Bahntrasse so- wie eine Verkehrsuntersuchung zur Ermittlung des Verkehrsaufkommens ein. Des Weiteren liegen noch umweltbezogene Stellungnahmen von Bürgern, Be- hörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor zu den Schutzgütern Mensch; Boden/Fläche; Tie- re; Pflanzen; biologische Vielfalt; Luft; Klima sowie Landschaft. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 6. Än- derung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Informa- tionen und Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 06.02. bis 10.03.2020 einschließlich bei der Stadt- verwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegen- schaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 401 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnah- men insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht ab- gegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanän- derung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemein- de deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Über die fristge- mäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechts- behelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfs- gesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte gel- tend machen können. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Ände- rungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 17.01.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Se 21 in der Ortschaft Sechtem / öffentliche Auslegung Öffentliche Bekanntmachung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Sechtem / Öffentliche Auslegung

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 30.09.2015 betr. Vollständiger Straßenumbau in der Pohlhausenstraße auf dem Abschnitt zwischen Servatiusweg und Bahnübergang Stadtbahn Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 30.09.2015 betr. Vollständiger Straßenumbau in der Pohlhausenstraße auf dem Abschnitt zwischen Servatiusweg und Bahnübergang Stadtbahn beantworte ich in Abstimmung mit dem für die Kanalbaumaßnahme zuständigen Stadtbetrieb Bornheim wie folgt: Frage 1: Wodurch wurde diese Baumaßnahme veranlasst? Antwort 1: Im Zuge der Durchführung der Kanalbaumaßnahme durch den SBB, sowie der Erneuerung der Wasserleitung musste der vorhandene Straßenaufbau aufgenommen werden. Die Bäume wur- den aufgrund der Nähe des Kanalbaus zu den Wurzeln in Abstimmung mit dem Umwelt- und Grünflächenamt für abgängig befunden. Ein Ersatz des Gehweges wurde in Abstimmung mit dem Tiefbau- und Straßenverkehrsamt aus Wirtschaftlichkeitsgründen mit einem Pflasterbelag wieder hergestellt. Frage 2: Wie hoch sind die Kosten für diese Baumaßnahme bei der Planung und Ausführung? Antwort 2: Die Plankosten für die gesamte Maßnahme Kanalerneuerung Pohlhausenstraße liegen bei 300.000 € plus 61.500 € für die Erneuerung der Wasserleitung. Frage 3: Wie soll diese Baumaßnahme finanziert werden? Antwort 3: Die Finanzierung wird wie üblich über die Kanalbaumaßnahme sowie der Erneuerung der Was- serleitung vorgenommen. Die Mittel sind in den seitens des Verwaltungsrates und des Betriebs- ausschusses genehmigten Wirtschaftsplänen eingestellt. An das Ratsmitglied Herrn Marc Müller - 2 - Frage 4: Welche Ersatzpflanzungen für die gerodeten Bäume sind vorgesehen? Antwort 4: Da Verursacher der Baumfällungen das Abwasserwerk ist, hat sich dieses bereit erklärt, die Kos- ten für die Anlage von zwei zukunftsfähigen Pflanzbeeten mit Baumpflanzung zu übernehmen. Die Baumart steht noch nicht definitiv fest. Es wird eine standort- und klimafolgenangepasste Sorte ausgewählt. Frage 5: Warum erfolgte vor Arbeitsbeginn keine Information an die zuständigen Ausschüsse Stadtent- wicklung und Umwelt? Antwort 5: Die Notwendigkeit der Baumfällung aus Verkehrssicherheitsgründen hat sich im Zuge der sehr beengten Kanalbaumaßnahme ergeben. Dennoch erfolgte eine Mitteilung vor Baumfällung am 08.09.2015 im Umweltausschuss. Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Umweltausschusses vom 08.09.2015: Mündliche Mitteilungen der Verwaltung: Baumaßnahme Pohlhausenstraße, Kanalerneuerung Die Bäume sind durch die Kanalbaumaßnahme nicht mehr standsicher, es werden auf Kosten des Abwasserwerkes zwei neue Baumstandorte an der Pohlhausenstraße entstehen. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 25.09.2015 betr. Gebäudekonzept Stadtverwaltung Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 25.09.2015 betr. Gebäudekonzept Stadtverwaltung Bornheimbeantworte ich wie folgt: Frage: Der Bürgermeister hat ein Gebäudekonzept für die Stadtverwaltung Bornheim in Aussicht ge- stellt, das unter anderem die Bündelung städtischer Dienststellen im Rathaus-Umfeld (v.a. Ju- gendamt) sowie die Prüfung einer Bebauung des Grundstücks Adenauerallee/Bonner Straße enthalten sollte. Wann wird das Konzept dem Rat oder dem Stadtentwicklungsausschuss vorge- stellt und wie ist der aktuelle Sachstand zu dem Konzept? Antwort: Das in Rede stehende Konzept ist zurzeit in der Bearbeitung. Es wurde ein Planer beauftrag, Lösungen aufzuzeigen, die eine Konzentration der Verwaltung im Bereich des Standortes Rat- hausstraße 2 ermöglichen. Unter anderem wurden die Anforderungen an die Unterbringung, spe- ziell die des Jugendamtes beschrieben, ebenso wie die allgemeinen Anforderungen und Stan- dards an Büroarbeitsplätze und den Raumbedarf einer modernen Stadtverwaltung. Unter Be- rücksichtigung dieser Rahmenbedingung und sonstiger Einflussgrößen ( z. B. verfügbare Grund- stücke ), wird der Planer nun Ansätze entwickeln, die dann mit der Verwaltung erörtert werden. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird der Bürgermeister es dem Rat vorstellen. Wann dies konkret der Fall sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt und vor dem Hintergrund der Vielzahl der aktuell anstehenden und priorisierten Projekte nicht abgeschätzt werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordneter An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 23.02.2015 betr. Durchführung von Landes- und Bundesaufgaben mit und oh- ne Konnexitätsausgleich Sehr geehrter Herr Weiler, Ihre kleine Anfrage vom 23.02.2015 betr. Durchführung von Landes- und Bundesaufgaben mit und ohne Konnexitätsausgleich beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aufgrund landes- und bundesrechtlicher Regelungen führt die Stadt Bornheim öffentli- che Aufgaben durch. Welche sind dies im Einzelnen und für welche dieser Aufgaben erhält die Stadt Bornheim Kostenerstattungen durch das Land bzw. den Bund? Antwort: Nahezu alle städtischen Aufgaben – soweit es keine freiwilligen städtischen Aufgaben sind - basieren auf bundes- oder landesrechtlichen Regelungen. Land und Bund beteiligen sich in den verschiedensten kommunalen Aufgabenbereichen durch die Übertragung finanzieller Mittel an die Stadt Bornheim. Begrifflich handelt es sich um Steuern oder ähnliche Abgaben, um soge- nannte Zuweisungen und allgemeine Umlagen. Häufig liegen diesen Zuwendungen entspre- chende Zuwendungsbescheide zu Grunde. Konkrete einzelne Zuweisungen erfolgen beispielsweise in folgenden Bereichen: • Angebot der Offenen Ganztagsschule (Land) • Weiterbildungsgesetz für Leistungen der Volkshochschule (Land) • Flüchtlingsaufnahmegesetz für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen (Land) • Kinderbildungsgesetz für die Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Land). Eine vollständige Auflistung sämtlicher Zuwendungen wäre – da nahezu alle Bereiche der Ver- waltung betroffen sind - mit einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand verbunden. Frage 2: Wie hoch werden die einzelnen von der Stadt Bornheim hierfür zu erbringenden finan- ziellen Leistungen? Antwort: Die finanziellen Aufwendungen der Stadt werden im Haushalt auf der Ebene der Pro- duktgruppen ausgewiesen. Die o.a. Zuweisungen betreffen u.a. die Produktgruppen • 1.03.01 • 1.04.02 • 1.05.02 sowie • 1.06.01. An das Ratsmitglied Herrn Jürgen Weiler - 2 - Allerdings können die in den Produktgruppen insgesamt ausgewiesenen Aufwendungen nicht herangezogen werden, da diese - wie beispielsweise im Bereich der Offenen Ganztagsschule - den Ressourcenverbrauch bezogen auf die jeweilige Schulform insgesamt abbilden. Ein Herunterbrechen des Aufwandes auf einzelne Aufgabenbereiche ist nur im Wege einer Ne- benkalkulation und unter Annahmen möglich. Frage 3: In welcher Höhe erfolgt ein Ausgleich bzw. eine anteilige Finanzierung und mit welchen Fehlbeträgen ist zu rechnen? Antwort: Diesbezüglich verweise ich auf die unter 2. dargelegte Problematik der nicht unmittel- bar zuzuordnenden Erträge und Aufwendungen. Grundsätzlich verweise ich auch auf die Daten des Haushaltsplanes. Frage 4: Welche Maßnahmen sind seitens der Verwaltung geplant, den ungedeckten Anteil an Finanzierungsmitteln bei den zuständigen Landes- bzw. Bundesbehörden einzufordern? Antwort: Eine Unterdeckung wäre zunächst einmal sachlich und wertmäßig festzustellen. So- dann müsste geprüft werden, inwieweit Rechtsbehelfe erfolgreich eingelegt werden könnten. Ansonsten bemüht sich die Stadt Bornheim insbesondere über Ihren kommunalen Spitzenver- band, den Städte- und Gemeindebund die Haushaltssituation gegenüber Land und Bund darzu- stellen und auf eine Verbesserung zu drängen. Darüber hinaus hat sich die Stadt Bornheim in der Vergangenheit und aktuell an Klagen beteiligt, die auf eine bessere Finanzausstattung der be- troffenen Kommunen gerichtet sind. Leider haben die Verfahren bisher nicht zu dem gewünsch- ten Erfolg geführt. Dennoch haben die Kommunen und ihre Spitzenverbände in einigen Bereich Einnahmeverbesserungen erreicht, beispielsweise bei der Übernahme von Kosten im Flücht- lingsbereich oder beim Kinderbildungsgesetz. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 01.04.2015 betr. Pferdehaltung im Außenbereich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 01.04.2015 betr. Pferdehaltung im Bereich des Lethenbergwegs beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchem konkreten Anlass leitet der Bürgermeister auf dem Lethenbergweg derzeit ord- nungsbehördliche Verfahren gegen Grundstückseigentümer ein, die auf ihrem Land Pferde hal- ten und dazu notwendige Bauten wie Weidezäune und Unterstände errichtet haben? Antwort: Im Bereich Heerweg/Lethenbergweg wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Pferdeunterstan- des gestellt. Der Antragsteller beruft sich auf die diversen bereits vorhandenen Bauten. Die Errichtung baulicher Anlagen zum Zwecke der Hobbytierhaltung /Hobbygärtnerei im pla- nungsrechtlichen Außenbereich ist jedoch grundsätzlich unzulässig. Frage 2: Warum verfolgt der Bürgermeister gerade an dieser Stelle die beschriebenen Sachverhalte, ob- wohl die beanstandeten Punkte bei der Haltung von Pferden und anderen Tieren im Außenbe- reich absolut üblich und im gesamten Stadtgebiet anzutreffen sind? Antwort: Wie bereits unter 1 dargelegt, beruft sich ein Antragsteller auf die illegal errichteten baulichen Anlagen. Die Bauaufsichtsbehörde hat nicht nur die gesetzliche Pflicht, Bauanträge zu prüfen und zu bescheiden, sondern auch darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden (§ 61 BauO NRW). Werden illegale bauliche Anlagen angezeigt, so muss die Behörde tätig werden, sie würde sich ansonsten selbst gesetzeswidrig verhalten. Frage 3: Gegenüber dem Rat verdeutlicht der Bürgermeister regelmäßig, dass fast alle Fachbereiche personell unterbesetzt seien. Ist es daher verhältnismäßig, die knappen Personalressourcen für derartige Verfahren einzusetzen? An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Antwort: Wie bereits unter 2 ausgeführt, handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung, die im Übrigen weisungsgebunden an die Aufsichtsbehörden ist. Gerade aufgrund der personellen Besetzung ist es nicht möglich, alle baurechtlichen Verstöße im Stadtgebiet zu ahnden. Die Einleitung und Abarbeitung ordnungsbehördlicher Verfahren erfolgt daher bereits seit geraumer Zeit nach Prioritäten. Frage 4: Ist es nach Ansicht des Bürgermeisters korrekt, wenn gegen Grundstückseigentümer direkt ein ordnungsbehördliches Verfahren mit Androhung von Zwangsgeldern eröffnet wird? Könnte nicht vorher eine einvernehmliche Lösung im Dialog mit dem jeweiligen Bürger gesucht werden? Antwort: Ordnungsbehördliche Verfahren müssen natürlich nach gesetzlichen Vorgaben geführt werden. Dennoch ist der Bürgermeister bemüht, die Verfahren mit Augenmaß zu betreiben. Im vorliegen- den Fall sind nur die Eigentümer/Pächter unmittelbar im Rahmen einer formellen Anhörung an- geschrieben worden, bei denen augenscheinlich war, dass diese selbst verantwortlich waren. Bestandteil einer solchen formalen Anhörung ist auch bereits die Ankündigung der rechtlichen Konsequenzen, u. a. möglicher Zwangsgelder sofern der Aufforderung nicht Folge geleistet wird. Im Übrigen wurden die Eigentümer unter kurzer Erläuterung des Sachverhalts gebeten, die Päch- ter/Verursacher zu benennen. Auch diese Vorgehensweise dient einem effizienten Personalein- satz. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.07.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.06.2015 betr. Projektkosten Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 14.06.2015 betr. Projektkosten beantworte ich wie folgt: Frage: Wir müssen leider immer wieder feststellen, dass Investitionen / Bauprojekte, die von der Stadt in Auftrag gegeben werden, in den meisten Fällen die geplanten Kosten übersteigen. Daher bitte ich um eine Aufstellung der Projekte größer 50.000 €, die seit 2012 abgeschlossen wurden. Antwort: Die gewünschten Informationen sind in der beigefügten Liste dargestellt. Wie zu erkennen ist, ist bei der Mehrheit der Projekte der zu Beginn der Maßnahme gesetzte Kostenansatz eingehalten oder unterschritten worden. Wenn sich Mehrkosten eingestellt haben, so resultierten sie vor allem aus veränderten Anforde- rungen an das Gebäude, die im Laufe der Planung konkretisiert wurden (z.B. durch Nutzer, Per- sonalrat oder andere Bewilligungsbehörden), allg. Kostensteigerung oder besonderen Anforde- rungen an das Gebäude, die zu Maßnahmenbeginn nicht abzuschätzen waren. Die Mehrkosten bewegen sich in der Regel in dem Bereich, der üblicherweise bei Hochbaumaßnahmen für un- vorhergesehenes veranschlagt werden soll. Solche unvorhersehbaren Mehrkosten hat die Ver- waltung bisher nicht in die Planansätze aufgenommen. Da diese Mehrungen aus der Erfahrung der Verwaltung immer wieder auftreten, beabsichtigt die Verwaltung perspektivisch, diesem Umstand Rechnung zu tragen und sie in Zukunft in den Über- legungen für die Bildung von Planansätzen zu berücksichtigen. So optimiert, kann schon in der Planungsphase eine realistische Darstellung der Investition transportiert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Heinz Müller

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