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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Verdienstausfall von Rats- und Ausschussmitgliedern Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Rats- und Ausschussmitglieder machen aktuell von der Verdienstausfallrege- lung Gebrauch? Antwort: Ein Ratsmitglied oder ein Mitglied eines Ausschusses hat nach § 45 GO NRW An- spruch auf Ersatz des Verdienstausfalles, der ihm durch die Mandatsausübung entsteht, soweit sie während der Arbeitszeit erforderlich ist. In Bornheim erhalten fünf Rats- und Ausschussmit- glieder eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Verdienstausfallentschädigung. Frage 2: Wie hoch sind die im Jahr 2016 und 2017 nach Hauptsatzung §7 Abs. 3 angefallenen Kosten? Antwort: In 2016 wurden 13.358,82 € und in 2017 21.853,62 € gezahlt. Frage 3: Bitte unterteilen sie diese Kosten nach Frage 2 auf Arbeitnehmer und Selbstständige? Frage 4: Bitte teilen Sie die Kosten nach Frage 3 auf Fraktionen und Einzelratsmitglieder auf. Antwort: Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann diese Frage nicht beantwortet werden. Bei einer Beantwortung wären Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich. Dies ist nicht zulässig. Frage 5: Wurden abgerechnete Aufwandsentschädigungen überprüft, ob der beantragte Ver- dienstausfall bei Selbstständigen und Angestellten tatsächlich entstanden ist (Lohnabrechnung bei Angestellten bzw. nachprüfbarer Ausfallbeleg bei Selbstständigen etc.)? Wenn ja, wie? An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Antwort: Die Verwaltung arbeitet grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Deshalb wurde die Gewährung von Verdienstausfallentschädigung entsprechend der gesetzli- chen Bestimmungen des § 45 GO NRW, der Entschädigungsverordnung und der Festlegungen in der Hauptsatzung geprüft. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Paul Breuer Sankt-Georg-Straße 20 31. Januar 2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Reduzierung von Ratssitzen Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o g. kleine Anfrage vom 24. Januar 2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie sieht die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen aus, wenn die Anzahl der Ratssitze um 2 Sitze reduziert wird? Basis: Stimmenverteilung der letzten Kommunalwahl. Antwort: Ohne Berücksichtigung der Verkleinerung der Wahlbezirke sowie der Überhangmandate würde die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen bei 42 Ratssitzen nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte Lague/Schepers wie folgt aussehen: CDU: 18 Vergleich 44 Sitze ohne Überhangmandate: CDU: 18 SPD: 11 SPD: 12 Grüne: 5 Grüne: 5 UWG: 3 UWG: 3 FDP: 3 FDP: 3 Linke: 1 Linke: 2 ABB: 1 ABB: 1 Frage 2: Wie sieht die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen aus, wenn die Anzahl der Ratssitze um 4 Sitze reduziert wird? Basis: Stimmenverteilung der letzten Kommunalwahl. Antwort: Ohne Berücksichtigung der Verkleinerung der Wahlbezirke sowie der Überhangmandate würde die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen bei 40 Ratssitzen nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte Lague/Schepers wie folgt aussehen: An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - CDU: 17 SPD: 11 Grüne: 4 UWG: 3 FDP: 3 Linke: 1 ABB: 1 Frage 3: Wie sieht die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen aus, wenn die Anzahl der Ratssitze um 6 Sitze reduziert wird? Basis: Stimmenverteilung der letzten Kommunalwahl. Antwort: Ohne Berücksichtigung der Verkleinerung der Wahlbezirke sowie der Überhangmandate würde die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen bei 38 Ratssitzen nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte Lague/Schepers wie folgt aussehen: CDU: 17 SPD: 10 Grüne: 4 UWG: 3 FDP: 2 Linke: 1 ABB: 1 Frage 4: Wie sieht die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen aus, wenn die Anzahl der Ratssitze um 8 Sitze reduziert wird? Basis: Stimmenverteilung der letzten Kommunalwahl. Antwort: Ohne Berücksichtigung der Verkleinerung der Wahlbezirke sowie der Überhangmandate würde die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen bei 36 Ratssitzen nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte Lague/Schepers wie folgt aussehen: CDU: 15 SPD: 10 Grüne: 4 UWG: 3 FDP: 2 Linke: 1 ABB: 1 Frage 5: Wie sieht die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen aus, wenn die Anzahl der Ratssitze um 10 Sitze reduziert wird? Basis: Stimmenverteilung der letzten Kommunalwahl. - 3 - Antwort: Ohne Berücksichtigung der Verkleinerung der Wahlbezirke sowie der Überhangmandate würde die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen bei 34 Ratssitzen nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte Lague/Schepers wie folgt aussehen: CDU: 14 SPD: 9 Grüne: 4 UWG: 3 FDP: 2 Linke: 1 ABB: 1 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates hier: Errichtung einer Ampel zur Überquerung der L 182 im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 07.03.2018 beantworte ich wie folgt: 1. Frage: Konnte zwischenzeitlich eine grundsätzliche Anordnung der Lichtsignalanlage erfolgen, wenn nein, aus welchen Gründen? Antwort: Die grundsätzliche Entscheidung, dass die Lichtsignalanlage realisiert wird, ist zwi- schenzeitlich erfolgt. 2. Frage: Konnte die entsprechende Signalplanung in Auftrag gegeben und gegenüber dem Landesbetrieb Straßen publiziert werden, wenn nein, aus welchen Gründen? Antwort: Bislang konnte noch keine Signalplanung in Auftrag gegeben werden, da die mittlerwei- le vorliegenden Angebote differieren und noch der Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW bedürfen. 3. Frage Wie sieht der weitere Fahrplan bis zur Fertigstellung/Inbetriebnahme der Fußgänger- ampel aus? Antwort: Die abschließende Abstimmung mit dem Landesbetrieb wird nach den Osterferien durchgeführt. Unmittelbar danach wird der Auftrag zur der Signalplanerstellung erteilt. Sobald eine anordnungsfähige Signalplanung vorliegt, wird diese gegenüber dem Landesbetrieb Straßen NRW zur baulichen Umsetzung der Maßnahme angeordnet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft

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8. Januar 2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 28. Januar 2021 von 14 bis 17.45 Uhr in der Gemeinde Wachtberg (Maskenpflicht) oder je nach Pandemie-Lage telefonisch, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Hallenbad und Sauna sind aufgrund der Coronaschutz­ verordnung des Landes Nordrhein­Westfalen bis auf Weiteres geschlossen. Aktuelle Infos gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung! Besucher aller städtischen Dienststellen müssen einen Mund­Nasen­Schutz tragen. Die Stadt Bornheim setzt sich für einen besseren Mobilfunk in Hem- merich und Rösberg ein. Die Netz- betreiber wollen das Netz nun verbessern. In den letzten Wochen haben sich einige Bürgerinnen und Bürger bei der Stadtverwaltung über eine unzureichende Mobilfunkverbin- dung in der Ortschaft Rösberg be- schwert. Demnach sei die Verbin- dung für Telefonie und Daten sehr schlecht und zum Teil gar nicht vorhanden. Die Stadtverwaltung hat darauf- hin eine Umfrage bei den drei größten Mobilfunkanbietern Deutsche Telekom, Vodafone und o2-Telefonica gestartet, um Infor- mationen über die aktuelle Situa- tion und Ausbaupläne zu erhalten. Inzwischen liegen die Ergebnisse vor. Die Deutsche Telekom teilt mit, dass die aktuelle Versorgung ge- währleistet sei. Dennoch soll die Situation kurzfristig deutlich ver- bessert werden. Daher wird ab März 2021 eine weitere Antenne im Bereich des Rüttersweg instal- liert und in Betrieb gehen, um Rösberg und Teile von Hemmerich mit allen Mobilfunkdiensten und LTE (4G) zu versorgen. Von Vodafone hat die Verwaltung die Information erhalten, dass in Rösberg Sprachtelefonie unein- geschränkt möglich sein solle. Die mobile Breitbandtechnologie LTE solle außerhalb von Gebäuden in Form einer Grundversorgung ebenfalls vorhanden sein. Zusätz- lich sei im Jahr 2021 jedoch vor- gesehen, die zwei Mobil- funkstandorte, die Hemmerich und Rösberg aktuell versorgen, mit weiteren LTE-Technologien auszubauen. Um das mobile Breitbandangebot deutlich zu verbessern, hat Vodafone auch ei- nen Neubaustandort in Rösberg in die perspektivische Planung aufgenommen. Einen Realisie- rungszeitpunkt kann das Unter- nehmen zurzeit jedoch noch nicht nennen. O2-Telefonica teilt mit, dass technische Fehlerbilder im Be- reich Rösberg bekannt seien. Ein Ausbau mit zusätzlicher Infra- struktur sei nicht vorgesehen. Der vorhandene Standort solle allerdings voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 umfänglich modernisiert werden, damit die mobilen Breitbanddienste wieder zuverlässiger funktionieren wür- den. Alle Telekommunikationsunter- nehmen weisen allerdings darauf hin, dass trotz umfangreicher Ausbaubaumaßnahmen der Mo- bilfunktechnik physikalische Grenzen gesetzt seien. Grund da- für seien etwa die Topografie und weitere Randbedingungen wie Witterung, Vegetation, Berg- und Tallagen sowie die Netztopologie selbst. Unter einer Netzwerk-To- pologie versteht man die physika- lische Anordnung von Netz- werkteilnehmern, die über Kabel oder Funk miteinander verbunden sind. Nach dem großen Erfolg der Weihnachtswichteljagd startet die Stadt Bornheim im neuen Jahr eine weitere knifflige Suchaktion. So gibt es seit dem 5. Januar 2021 jeden Dienstag auf der städtischen Homepage Bilderrätsel zu lösen. Anhand von Detailaufnahmen sollen die Bornheimer Kinder die entsprechenden Orte entde- cken, die irgendwo im Stadtge- biet liegen. Auch bei dieser Ak- tion gibt es eine wöchentliche Tombola mit tollen Sachpreisen. Wer alle Bilder richtig zuordnen kann, nimmt daran teil. Nähere Informationen und die ersten Rätsel zu der Aktion „Ich sehe was, was du nicht siehst“ gibt es unter www.bornheim.de/bilder- suche und bei der Jugendförde- rung Bornheim unter frederike. schneider@stadt-bornheim.de oder 02222 9437-5406. Mobilfunk in Hemmerich und Rösberg: Netzbetreiber planen Verbesserungen Neue Aktion für Kids in Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachung Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 19.01.2021, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 20.01.2021, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 21.01.2021, 18 Uhr Schulausschuss Dienstag, 26.01.2021, 18 Uhr Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Mittwoch, 27.01.2021, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 28.01.2021, 18 Uhr Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden die Sitzungen im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu weiteren Einschränkungen kommt. Die Sitzungen sind öffentlich. Aufgrund der Coronaschutzverordnung steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung und eine Anmeldung per Mail unter claudia.gronewald@stadt-bornheim.de wird für Gäste dringend empfohlen. Während der Sitzung gelten die Hygieneregeln und es muss durchgehend ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Wer schafft es, die geheimnis- vollen Orte mitten in Bornheim zu entdecken? Meldungen über eine unzureichende Mobilfunk- versorgung im Bereich Bornheim nimmt die Verwaltung entgegen und informiert in Abstimmung mit den Netzbetreibern über mögliche Ausbaupläne. Anfragen können per Mail gestellt werden: wirtschaftsfoerderung@ stadt-bornheim.de Öffentliche Bekanntmachung Wasserwerk der Stadt Bornheim Die Betriebsleitung Gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung geben wir hiermit folgendes bekannt: 1. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner 5. Sitzung am 25.06.2020 in öffentlicher Sitzung auf Empfehlung des Betriebsausschusses vom 24.06.2020 folgenden Beschluss ge- fasst: Der geprüfte Jahresabschluss des Wasser- werkes zum 31.12.2019 wird - mit einer Bilanzsumme von 31.795.019,30 EUR und - mit einem Jahresgewinn von 493.509,74 EUR festgestellt. Der festgestellte Jahresgewinn in Höhe von 493.509,74 EUR wird in den Gewinnvortrag eingestellt. Der Lagebericht 2019 wird zur Kenntnis genommen. Dem Betriebsaus- schuss wird für das Jahr 2019 Entlastung er- teilt. 2. Gemeindeprüfungsanstalt (gpa) Nordrhein- Westfalen Prüfungsvermerk Die gpaNRW ist gemäß § 106 Abs. 2 GO in der bis zum 31. Dezember 2018 gültigen Fassung i.V.m. Artikel 10 Abs. 1 des 2. NKFWG NRW gesetzliche Abschlussprüferin des Betriebes Wasserwerk der Stadt Bornheim. Zur Durchführung der Jah- resabschlussprüfung zum 31.12.2019 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Bonn, bedient. Diese hat mit Datum vom 28.04.2020 den nach- folgend dargestellten uneingeschränkten Be- stätigungsvermerk erteilt. „BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An das Wasserwerk der Stadt Bornheim, Born- heim VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES- ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss des Wasser- werk der Stadt Bornheim, Bornheim, - beste- hend aus der Bilanz zum 31.12.2019 und der Ge- winn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließ- lich der Darstellung der Bilanzierungs- und Be- wertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Wasserwerk der Stadt Bornheim für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handels- rechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli- chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbe- triebs zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Er- tragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insge- samt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chan- cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum La- gebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unterneh- mensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlus- ses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beach- tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschrif- ten und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANT- WORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“ unseres Bestätigungsver- merks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstim- mung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns er- langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü- fungsurteile zum Jahresabschluss und zum La- gebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER BETRIEBSLEITUNG FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die Betriebsleitung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we- sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Fer- ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwort- lich für die internen Kontrollen, die sie in Über- einstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jah- resabschlusses zu ermöglichen, der frei von we- sentlichen – beabsichtigten oder unbeabsich- tigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Betriebsleitung dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachver- halte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, an- zugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verant- wortlich, auf der Grundlage des Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gege- benheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Betriebsleitung verantwort- lich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen we- sentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Betriebsleitung Fortsetzung auf Folgeseite Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maß- nahmen (Systeme), die sie als notwendig erach- tet haben, um die Aufstellung eines Lagebe- richts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vor- schriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im La- gebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtig- ten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel- lungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbe- triebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jah- resabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beach- tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführ- te Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lage- berichts getroffenen wirtschaftlichen Ent- scheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeab- sichtigter – falscher Darstellungen im Jahres- abschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungs- nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsur- teile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wer- den, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtig- keiten, da Verstöße betrügerisches Zusam- menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellun- gen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten in- ternen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Sys- teme des Eigenbetriebs abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Ver- tretbarkeit der von den gesetzlichen Vertre- tern dargestellten geschätzten Werte und da- mit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Ange- messenheit des von den gesetzlichen Vertre- tern angewandten Rechnungslegungsgrund- satzes der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweise, ob eine wesentli- che Unsicherheit im Zusammenhang mit Er- eignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Ei- genbetriebs zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe- richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweili- ges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsver- merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf- tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb sei- ne Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortfüh- ren kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jah- resabschluss die zugrunde liegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält- nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent- sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Betriebsleitung dargestellten zukunftsorien- tierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungs- nachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsori- entierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zu- kunftsorientierten Angaben sowie zu den zu- grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidba- res Risiko, dass künftige Ereignisse wesent- lich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Ver- antwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“ Die gpaNRW hat den Prüfungsbericht der Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft BDO AG ausge- wertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprü- fers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Er- gänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Ein- richtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der gpaNRW nicht erforderlich. Herne, den 18.08.2020 gpaNRW Im Auftrag Harald Debertshäuser 3. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Wasserwerk der Stadt Bornheim liegen zur Einsicht während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr im Stadtbetrieb Bornheim AöR, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim, Zimmer 11 bereit. Bornheim, den 08.12.2020 gez. Christoph Becker (Erster Betriebsleiter) gez. Ralf Cugaly (kaufmännischer Betriebsleiter) gez. Manfred Schier (technischer Betriebsleiter) Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de 8. Januar 2021

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2. Januar 2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 28. Januar 2021 von 14 bis 17.45 Uhr in der Gemeinde Wachtberg (Maskenpflicht) oder je nach Pandemie-Lage telefonisch, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Hallenbad und Sauna sind aufgrund der Coronaschutz­ verordnung des Landes Nordrhein­Westfalen bis auf Weiteres geschlossen. Aktuelle Infos gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Aufgrund der aktuell hohen Corona-Infektionszahlen wird noch entschieden, ob die Sitzungen im Januar stattfinden können. Die Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung! Besucher aller städtischen Dienststellen müssen einen Mund­Nasen­Schutz tragen. Die Zukunft in Bornheim ist bunt und braucht kreative Köpfe, die sie gestalten. Bei uns gilt das Motto: Aller Anfang ist leicht – ob als Kita-Kind oder Erzieher/ in. Denn in Bornheim ist die Welt noch in Ordnung. Hier stimmt das Team, hier stimmt das Um- feld, hier stimmen die Möglich- keiten. Aktuell bietet die Stadt Born- heim 52 Stellen in städtischen Kitas an, 27 davon ab sofort. Ge- sucht werden qualifizierte Kräf- te jedes Alters, aber auch Be- rufseinsteiger – und gerne auch Männer. Bewirb Dich jetzt als Erzieher/in oder Kinderpfleger/in bei der Stadt Bornheim: www.bornheim.de/hier-anfangen Mit so vielen jungen Jägerin- nen und Jägern hatten die 20 Wichtel wohl nicht gerechnet, die sich während der vier Ad- ventswochen im Bornheimer Stadtgebiet versteckt hatten: 76 Kinder hatten sich auf die Suche gemacht, um bei der Aktion der Abteilung Jugend- förderung der Stadt Bornheim die Verstecke und somit auch die Lösungswörter zu finden und an der wöchentlichen Tombola teilzunehmen. Die Stadt freut sich über den Er- folg der Aktion und dankt herzlich den vielen Bornhei- mer Gewerbetreibenden, die diese mit tollen Sachpreisen und Gutscheinen unterstützt haben. Genauere Informatio- nen zur Bornheimer Wichtel- jagd gibt es unter: www.bornheim.de/wichteljagd Neue Aktion startet ab 5. Januar Nach dem großen Erfolg der Weihnachtswichteljagd, bei der die Kinder und Eltern so viel Spaß beim Suchen hatten und sich eine Fortführung der Akti- on wünschen, startet die Stadt Bornheim im neuen Jahr eine weitere knifflige Suchaktion. Diesmal gibt es unter dem Mot- to: „Ich sehe was, was du nicht siehst“ ab dem 5. Januar 2021 jeden Dienstag auf der städti- schen Homepage Bilderrätsel zu lösen. Anhand von Detailaufnahmen sollen die Bornheimer Kinder die entsprechenden Orte ent- decken, die irgendwo im Stadt- gebiet liegen. Auch bei dieser Aktion gibt es eine wöchentli- che Tombola mit tollen Sach- preisen. Wer alle Bilder richtig zuordnen kann, nimmt daran teil. Nähere Informationen zu der Aktion „Ich sehe was, was du nicht siehst“ gibt es unter www.bornheim.de/bildersuche und bei der Jugendförderung Bornheim unter frederike. schneider@stadt-bornheim.de oder 02222 9437-5406. Bürgerinnen und Bürger können in zwingend notwendigen Fäl- len, etwa bei einer unaufschieb- baren Ausweisverlängerung, auch weiterhin einen Termin für die Dienststellen der Bornhei- mer Stadtverwaltung vereinba- ren. Natürlich müssen bei allen Terminen die Abstands- und Hygiene-Regeln eingehalten werden. Außerdem bittet die Stadt Bornheim darum, wann immer möglich das vielfältige Online-Service-Angebot der Verwaltung zu nutzen. Auf www. bornheim.de/online-dienste findet man die Angebote the- matisch geordnet. Termine beim Bürgerbüro er- hält man unter den Rufnum- mern 02222 945-181 und -182 oder per E-Mail an buergerbu- ero@stadt-bornheim.de. Für alle anderen Dienststellen ist mit den jeweils zuständigen Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern ein Termin abzustimmen. Die Ansprechpartner findet man auf der städtischen Webseite unter www.bornheim.de/ansprech- partner oder über die Telefon- zentrale (02222 945-0). Besonders schnelle Hilfe ist not- wendig, wenn das Kindeswohl gefährdet ist: Bei Anhaltspunk- ten für die Gefährdung eines Kin- des oder Jugendlichen sollte man die Kinderschutzhotline des Jugendamts unter 02222 9437-5437 kontaktieren; sie ist rund um die Uhr besetzt. Auch der StadtBetrieb Born- heim im Donnerbachweg 15 in Waldorf ist „zwischen den Jah- ren“ werktags geöffnet. Ledig- lich die Ausgabe von Standroh- ren ist bis Montag, 4. Januar 2021, nicht möglich, da das La- ger des Wasserwerks der Stadt Bornheim wegen Jahresinventur vorübergehend geschlossen ist. Die Stadtbücherei im Servatius- weg bleibt nach der aktuellen Coronaschutzverordnung zu- nächst bis Sonntag, 10. Januar 2021, geschlossen. Die Ausleihe und Rückgabe von Medien ist also zurzeit nicht möglich. Daher werden die Leihfristen aller Me- dien automatisch bis zum 18. Ja- nuar verlängert. Die Angebote der Onleihe stehen selbstver- ständlich weiterhin zur Verfü- gung. Unter www.stadtbueche- rei-bornheim.de bietet der För- derverein „Bücherwurm“ Online- Lesungen für Kinder und Er- wachsene an. Fragen werden te- lefonisch unter 02222 938-565 oder per E-Mail an stadtbueche- rei@stadt-bornheim.de beant- wortet. Die Geschäftsstelle der Volks- hochschule Bornheim/Alfter bleibt geschlossen bis ein- schließlich 5. Januar 2021. Alle Präsenzkurse sind zurzeit unter- sagt. Hier fangen alle gerne an 76 Kids bei Bornheimer Wichteljagd Stadtverwaltung für dringende Fälle geöffnet Im Namen der Stadt Bornheim wünsche ich Ihnen ein glückliches und gesundes neues Jahr 2021! Ihr Bürgermeister Christoph Becker Bestens informiert mit dem Newsletter der Stadt Bornheim Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Was gibt es Neues im Stadtge- biet? Welche Jobs sind bei der Verwaltung gerade ausge- schrieben? Immer auf dem Lau- fenden bleibt man mit dem Newsletter der Stadt Bornheim. Die Anmeldung erfolgt schnell und unkompliziert unter www.bornheim.de/newsletter. Wer sich jetzt registriert, erhält den neuen Newsletter für Janu- ar 2021. Die aktuelle Ausgabe für Dezember ist online abruf- bar unter: www.bornheim.de/newsletterarchiv HIER FANGEN ALLE GERNE AN bornheim.de/hier-anfangen Hier stimmt das Team, hier stimmt das Umfeld, hier stimmen die Möglichkeiten. Bewirb Dich jetzt als ERZIEHER/IN oder KINDERPFLEGER/IN bei der Stadt Bornheim. Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates hier: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.2.2018 beantworte ich wie folgt: Zunächst teile ich mit, dass der beschriebene Sachverhalt hinsichtlich der Gewährung einer Ak- teneinsicht mit Schreiben vom 05.12.2016 hinreichend erläutert wurde. Die beschriebene Vorlage 536/2016-1 umfasst die vorübergehende Ermächtigung des Bürger- meisters durch einen entsprechenden Ratsbeschluss für Zahlungen/Leistungen im Zusammen- hang mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen bis zur Höhe von bis zu 500.000,--EUR vorzunehmen. Die Vorlage 781/2016-2 beinhaltet die zum Zeitpunkt September 2016 prognostizierten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen. Hierin sind auch die seinerzeit in Rede stehenden 480.000 € berücksichtigt und wurden in o.a. Schreiben vom 05.12.2016 umfassend dargestellt. Zur Leistung der entsprechenden Aufwendungen ist die Stadt Bornheim gesetzlich verpflichtet. Für die Kosten zur Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen tritt die Stadt Born- heim in Vorleistung. Es erfolgt eine vollständige Kostenerstattung über den Landschaftsverband Rheinland, so dass anfallende (Mehr-) Aufwendungen in diesem Bereich durch entsprechende Drittmittel ge- deckt werden. 1.Frage: Wie viele UMA wurden bisher aufgenommen? Antwort: Seit August 2015 wurden vom Jugendamt der Stadt Bornheim 58 minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen und in der Folge durch stationäre und/oder ambulante Jugendhilfemaßnahmen versorgt. 2.Frage: Länder, aus denen diese Personen zu uns gekommen sind? An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Antwort: Herkunftsländer: 34 Afghanistan, 20 Syrien, 3 Marokko, 2 Eritreer, 2 Guinea, 2 Somalia, 1 Algeri- en, 1 Gambia, 1 Irak, 1 Nigeria Hierunter fallen auch geflüchtete Kinder und Jugendliche, die nicht durch das Jugendamt der Stadt Bornheim in Obhut genommen wurden, weil sie z.B. nicht unbegleitet waren. 3.Frage: Wie viele UMA sind ohne Ausweisdokumente gekommen? Antwort: Diese Daten werden durch das Jugendamt nicht erhoben. 4.Frage: Bei wie vielen UMA wurden Altersfeststellungen notwendig und mit welchem Verfahren wurden sie durchgeführt und wie war das Prüfergebnis? Antwort: Die Altersfeststellung erfolgt grundsätzlich an dem Ort, an dem die unbegleitete Einreise eines minderjährigen Flüchtlings erstmalig bekannt wird. In den zurückliegenden 1,5 Jahren hat die Stadt Bornheim ausschließlich zugewiesene unbegleitete minderjährige Flüchtlinge übernom- men. Diese waren bereits als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge anerkannt. Die Altersfeststellung erfolgt auf Grundlage einer Inaugenscheinnahme und einer Auswertung der im Interview erhobenen biographischen Daten. Medizinische Untersuchungen sind nicht vorge- sehen. 5.Frage: Welche zusätzlichen Leistungen erhalten UMA, die über die Leistungen volljähriger Flüchtlinge bzw. Wirtschaftsasylanten hinausgehen? Antwort: Unbegleitete minderjährige Ausländer haben Anspruch auf alle notwendigen Kinder- und Ju- gendhilfeleistungen nach dem SGB VIII. Eine Vergleichsberechnung der unterschiedlichen Leis- tungsgrundlagen wird bei der Verwaltung nicht durchgeführt. In dem von Ihnen immer wieder verwendeten Terminus „Wirtschaftsasylanten“ steckt nach An- sicht des Bürgermeisters eine abwertende und sogar verleumdende Absicht. Davon distanziert sich der Bürgermeister nachdrücklich! Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates hier: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.2.2018 beantworte ich wie folgt: Zunächst teile ich mit, dass der beschriebene Sachverhalt hinsichtlich der Gewährung einer Ak- teneinsicht mit Schreiben vom 05.12.2016 hinreichend erläutert wurde. Die beschriebene Vorlage 536/2016-1 umfasst die vorübergehende Ermächtigung des Bürger- meisters durch einen entsprechenden Ratsbeschluss für Zahlungen/Leistungen im Zusammen- hang mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen bis zur Höhe von bis zu 500.000,--EUR vorzunehmen. Die Vorlage 781/2016-2 beinhaltet die zum Zeitpunkt September 2016 prognostizierten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen. Hierin sind auch die seinerzeit in Rede stehenden 480.000 € berücksichtigt und wurden in o.a. Schreiben vom 05.12.2016 umfassend dargestellt. Zur Leistung der entsprechenden Aufwendungen ist die Stadt Bornheim gesetzlich verpflichtet. Für die Kosten zur Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen tritt die Stadt Born- heim in Vorleistung. Es erfolgt eine vollständige Kostenerstattung über den Landschaftsverband Rheinland, so dass anfallende (Mehr-) Aufwendungen in diesem Bereich durch entsprechende Drittmittel ge- deckt werden. 1.Frage: Wie viele UMA wurden bisher aufgenommen? Antwort: Seit August 2015 wurden vom Jugendamt der Stadt Bornheim 58 minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen und in der Folge durch stationäre und/oder ambulante Jugendhilfemaßnahmen versorgt. 2.Frage: Länder, aus denen diese Personen zu uns gekommen sind? An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Antwort: Herkunftsländer: 34 Afghanistan, 20 Syrien, 3 Marokko, 2 Eritreer, 2 Guinea, 2 Somalia, 1 Algeri- en, 1 Gambia, 1 Irak, 1 Nigeria Hierunter fallen auch geflüchtete Kinder und Jugendliche, die nicht durch das Jugendamt der Stadt Bornheim in Obhut genommen wurden, weil sie z.B. nicht unbegleitet waren. 3.Frage: Wie viele UMA sind ohne Ausweisdokumente gekommen? Antwort: Diese Daten werden durch das Jugendamt nicht erhoben. 4.Frage: Bei wie vielen UMA wurden Altersfeststellungen notwendig und mit welchem Verfahren wurden sie durchgeführt und wie war das Prüfergebnis? Antwort: Die Altersfeststellung erfolgt grundsätzlich an dem Ort, an dem die unbegleitete Einreise eines minderjährigen Flüchtlings erstmalig bekannt wird. In den zurückliegenden 1,5 Jahren hat die Stadt Bornheim ausschließlich zugewiesene unbegleitete minderjährige Flüchtlinge übernom- men. Diese waren bereits als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge anerkannt. Die Altersfeststellung erfolgt auf Grundlage einer Inaugenscheinnahme und einer Auswertung der im Interview erhobenen biographischen Daten. Medizinische Untersuchungen sind nicht vorge- sehen. 5.Frage: Welche zusätzlichen Leistungen erhalten UMA, die über die Leistungen volljähriger Flüchtlinge bzw. Wirtschaftsasylanten hinausgehen? Antwort: Unbegleitete minderjährige Ausländer haben Anspruch auf alle notwendigen Kinder- und Ju- gendhilfeleistungen nach dem SGB VIII. Eine Vergleichsberechnung der unterschiedlichen Leis- tungsgrundlagen wird bei der Verwaltung nicht durchgeführt. In dem von Ihnen immer wieder verwendeten Terminus „Wirtschaftsasylanten“ steckt nach An- sicht des Bürgermeisters eine abwertende und sogar verleumdende Absicht. Davon distanziert sich der Bürgermeister nachdrücklich! Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.02.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Versand wichtiger Unterlagen / Arbeitskreise / interfraktionelle Sitzungen Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.02.2018, hier eingegangen per E-Mail am 21.02.2018, beantwor- te ich wie folgt: 1. Grundsätzliches In Ihrer kleinen Anfrage vom 21.02.2018 teilen Sie mit, dass Ihnen Ihre Arbeit als Ratsmitglied wesentlich erschwert wird, weil Ihnen wichtige Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt wurden. Ihre Einschätzung ist nicht richtig. Sie sind im Verteiler für alle Rats- und Ausschussunterlagen enthalten. Der Rat der Stadt Bornheim hat insbesondere durch die Geschäftsordnung des Rates Vorschriften betr. der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Rats- und Ausschuss- sitzungen erlassen. Diese Regelungen werden in Bezug auf die einzelnen Rats- und Ausschuss- mitglieder in gleicher Art und Weise eingehalten. Eine Ungleichbehandlung kann ich im Hinblick auf die Behandlung aller anderen Rats- und Ausschussmitglieder daher nicht erkennen. 2. Zu Ihren konkreten Fragen/Anliegen Frage 1: Gibt es in der Kommunalwahlgesetzgebung in NRW einen Paragraphen, der eine Regelung ent- hält, dass einzelne Ratsmitglieder oder fraktionslose Abgeordnete vom Versand einzelner Unter- lagen ausgeschlossen werden können? Wenn ja, benennen sie diesen Paragraphen. Antwort: Nein. Frage 2: Aus welchen Unterlagen sind die mir vorliegenden beiden Seiten entnommen? Antwort: Es handelt sich um die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales und de- mographischen Wandel vom 22.11.2017. Frage 3: Ich bitte mir die kompletten Unterlagen beider Vorgänge zur Verfügung zu stellen. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Antwort: Die Niederschrift ist Ihnen in Papierform bereits komplett zugegangen und steht auch im Ratsin- formationssystem zur Verfügung. Frage 4: Die Stadt Bornheim richtet zu aktuellen Themen Arbeitskreise ein. Wo ist in der kommunalen Gesetzgebung geklärt, dass in Bornheim das sogenannte Einzelratsmitglied nicht eingeladen und damit von der Diskussion ausgeschlossen wird? Antwort: Die verschiedenen Arbeitskreise sind als Arbeitskreise der Fraktionen gebildet worden. Die Ar- beitskreise sind in den jeweiligen Ausschüssen gebildet worden, in denen die Größe und die Mit- glieder benannt worden sind. Jede Fraktion benennt der Verwaltung die jeweiligen Mitglieder der Arbeitskreise. Sie sind in den jeweiligen Gremien/Arbeitskreisen nicht als Mitglied oder stellvertretendes Mit- glied gewählt worden. Insofern haben Sie zuletzt auch unberechtigt am Arbeitskreis Konsolidie- rung teilgenommen. Ich werde in Zukunft darauf achten, dass nur die Mitglieder der Arbeitskreise an den Sitzungen der Arbeitskreise teilnehmen. Frage 5: Der Bürgermeister lädt regelmäßig zu sogenannten interfraktionellen Besprechungen ein. Hier ist insbesondere die Besprechung vor der Ratssitzung bzw. vor der Hauptausschusssitzung zu nen- nen. Zu dieser Sitzung werden nur die Fraktionsspitzen und die stellvertretenden Bürgermeister eingeladen, nicht jedoch das Einzelratsmitglied. Nach welchen kommunalen Paragraphen sind interfraktionelle Sitzungen geregelt, insbesondere der Ausschluss von Einzelratsmitgliedern? Antwort: Nach § 56 der Gemeindeordnung NRW kommt den Fraktionen eines Rates ganz besondere Be- deutung zu. Insoweit ist es folgerichtig, wenn sich die Vorsitzenden der Fraktionen mit dem Bür- germeister und dessen Stellvertretern zu Gesprächen zusammen finden. Da Sie als Einzelrats- mitglied keinen Fraktionsstatus im Sinne der GO NRW besitzen, besteht für Sie kein Anspruch auf Teilnahme. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.02.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Versand wichtiger Unterlagen / Arbeitskreise / interfraktionelle Sitzungen Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.02.2018, hier eingegangen per E-Mail am 21.02.2018, beantwor- te ich wie folgt: 1. Grundsätzliches In Ihrer kleinen Anfrage vom 21.02.2018 teilen Sie mit, dass Ihnen Ihre Arbeit als Ratsmitglied wesentlich erschwert wird, weil Ihnen wichtige Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt wurden. Ihre Einschätzung ist nicht richtig. Sie sind im Verteiler für alle Rats- und Ausschussunterlagen enthalten. Der Rat der Stadt Bornheim hat insbesondere durch die Geschäftsordnung des Rates Vorschriften betr. der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Rats- und Ausschuss- sitzungen erlassen. Diese Regelungen werden in Bezug auf die einzelnen Rats- und Ausschuss- mitglieder in gleicher Art und Weise eingehalten. Eine Ungleichbehandlung kann ich im Hinblick auf die Behandlung aller anderen Rats- und Ausschussmitglieder daher nicht erkennen. 2. Zu Ihren konkreten Fragen/Anliegen Frage 1: Gibt es in der Kommunalwahlgesetzgebung in NRW einen Paragraphen, der eine Regelung ent- hält, dass einzelne Ratsmitglieder oder fraktionslose Abgeordnete vom Versand einzelner Unter- lagen ausgeschlossen werden können? Wenn ja, benennen sie diesen Paragraphen. Antwort: Nein. Frage 2: Aus welchen Unterlagen sind die mir vorliegenden beiden Seiten entnommen? Antwort: Es handelt sich um die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales und de- mographischen Wandel vom 22.11.2017. Frage 3: Ich bitte mir die kompletten Unterlagen beider Vorgänge zur Verfügung zu stellen. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Antwort: Die Niederschrift ist Ihnen in Papierform bereits komplett zugegangen und steht auch im Ratsin- formationssystem zur Verfügung. Frage 4: Die Stadt Bornheim richtet zu aktuellen Themen Arbeitskreise ein. Wo ist in der kommunalen Gesetzgebung geklärt, dass in Bornheim das sogenannte Einzelratsmitglied nicht eingeladen und damit von der Diskussion ausgeschlossen wird? Antwort: Die verschiedenen Arbeitskreise sind als Arbeitskreise der Fraktionen gebildet worden. Die Ar- beitskreise sind in den jeweiligen Ausschüssen gebildet worden, in denen die Größe und die Mit- glieder benannt worden sind. Jede Fraktion benennt der Verwaltung die jeweiligen Mitglieder der Arbeitskreise. Sie sind in den jeweiligen Gremien/Arbeitskreisen nicht als Mitglied oder stellvertretendes Mit- glied gewählt worden. Insofern haben Sie zuletzt auch unberechtigt am Arbeitskreis Konsolidie- rung teilgenommen. Ich werde in Zukunft darauf achten, dass nur die Mitglieder der Arbeitskreise an den Sitzungen der Arbeitskreise teilnehmen. Frage 5: Der Bürgermeister lädt regelmäßig zu sogenannten interfraktionellen Besprechungen ein. Hier ist insbesondere die Besprechung vor der Ratssitzung bzw. vor der Hauptausschusssitzung zu nen- nen. Zu dieser Sitzung werden nur die Fraktionsspitzen und die stellvertretenden Bürgermeister eingeladen, nicht jedoch das Einzelratsmitglied. Nach welchen kommunalen Paragraphen sind interfraktionelle Sitzungen geregelt, insbesondere der Ausschluss von Einzelratsmitgliedern? Antwort: Nach § 56 der Gemeindeordnung NRW kommt den Fraktionen eines Rates ganz besondere Be- deutung zu. Insoweit ist es folgerichtig, wenn sich die Vorsitzenden der Fraktionen mit dem Bür- germeister und dessen Stellvertretern zu Gesprächen zusammen finden. Da Sie als Einzelrats- mitglied keinen Fraktionsstatus im Sinne der GO NRW besitzen, besteht für Sie kein Anspruch auf Teilnahme. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.02.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Ausnahmeregelung bis 500.000 € Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.02.2018, hier eingegangen per e-Mail am 22.02.2018, beantwor- te ich wie folgt: 1. Grundsätzliches Ihrer kleinen Anfrage vom 08.02.2018 stellen Sie einige Behauptungen voran, die falsch und un- zutreffend sind. Außerdem distanziert sich der Bürgermeister von den von Ihnen verwendeten Bezeichnungen für die geflüchteten Menschen. Der Rat hat in den von Ihnen genannten Sitzungen in einem absolut korrekten und demokrati- schen Verfahren mit großer Mehrheit u.a. den Beschluss gefasst, nach § 83 GO NRW innerhalb der Produktgruppe 1.05.02 „Soziale Einrichtungen und Leistungen“ sowie innerhalb der Produkt- gruppen 1.01.14 „Liegenschaftsverwaltung“ und 1.01.15 „Gebäudewirtschaft“ über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Un- terbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen von mehr als 500.000 € zu entschei- den. Die Satzungsänderung der Zuständigkeitsordnung hatte der Rat selbst in seiner Sitzung am 05.11.2015 mit großer Mehrheit unter Hinweis auf die ständige Zuweisung von Flüchtlingen und die angespannte Unterbringungssituation und die dadurch erforderlichen schnellen Reaktionszei- ten der Verwaltung beauftragt. Die Ausnahmeregelung war zeitlich befristet und endete am 31.12.2016. Insofern waren weder das Haushaltsjahr 2015 noch das Haushaltsjahr 2017 tangiert. Gleichwohl werden dem Rat jährlich die gesamten innerhalb eines Haushaltsjahres genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis gegeben. Die ent- sprechenden Vorlagen sind in Session verfügbar. Ebenso hat die Verwaltung regelmäßig in diversen Gremien über die Maßnahmen im Zusam- menhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Stadtgebiet unterrichtet. Ihre Behauptungen und Unterstellung sind daher falsch und unzutreffend. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - 2. Zu Ihren konkreten Fragen/Anliegen Fragen 1 bis 3: Angabe der Gesamtsumme der Ausgaben, welche in den Jahren 2015 bis 2017 für die Unter- bringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen ausgegeben wurden. Antwort: Die gewünschten Informationen ergeben sich aus den vom Rat festgestellten Jahresabschlüs- sen. Die entsprechenden Vorlagen sind in Session verfügbar. Die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 wird in der Sitzung des Ra- tes am 06.09.2018 erfolgen. Frage 4: Ist beabsichtigt, eine solche Regelung auch im Jahr 2018 noch einmal zu beschließen oder zu verlängern? Antwort: Derzeit – wie bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr 2017 – gibt es aus Sicht der Verwaltung keinen Regelungsbedarf. Frage 5: Hält es der Bürgermeister aufgrund seiner Erfahrungen auch heute noch für richtig, eine solche undemokratische Maßnahme beschließen zu lassen? Antwort: Die vom Rat beschlossene Regelung war weder „undemokratisch“ noch falsch, sie ist ganz im Gegenteil in einem demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess unter Würdi- gung sachgerechter Gründe getroffen worden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.02.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Ausnahmeregelung bis 500.000 € Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.02.2018, hier eingegangen per e-Mail am 22.02.2018, beantwor- te ich wie folgt: 1. Grundsätzliches Ihrer kleinen Anfrage vom 08.02.2018 stellen Sie einige Behauptungen voran, die falsch und un- zutreffend sind. Außerdem distanziert sich der Bürgermeister von den von Ihnen verwendeten Bezeichnungen für die geflüchteten Menschen. Der Rat hat in den von Ihnen genannten Sitzungen in einem absolut korrekten und demokrati- schen Verfahren mit großer Mehrheit u.a. den Beschluss gefasst, nach § 83 GO NRW innerhalb der Produktgruppe 1.05.02 „Soziale Einrichtungen und Leistungen“ sowie innerhalb der Produkt- gruppen 1.01.14 „Liegenschaftsverwaltung“ und 1.01.15 „Gebäudewirtschaft“ über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Un- terbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen von mehr als 500.000 € zu entschei- den. Die Satzungsänderung der Zuständigkeitsordnung hatte der Rat selbst in seiner Sitzung am 05.11.2015 mit großer Mehrheit unter Hinweis auf die ständige Zuweisung von Flüchtlingen und die angespannte Unterbringungssituation und die dadurch erforderlichen schnellen Reaktionszei- ten der Verwaltung beauftragt. Die Ausnahmeregelung war zeitlich befristet und endete am 31.12.2016. Insofern waren weder das Haushaltsjahr 2015 noch das Haushaltsjahr 2017 tangiert. Gleichwohl werden dem Rat jährlich die gesamten innerhalb eines Haushaltsjahres genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis gegeben. Die ent- sprechenden Vorlagen sind in Session verfügbar. Ebenso hat die Verwaltung regelmäßig in diversen Gremien über die Maßnahmen im Zusam- menhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Stadtgebiet unterrichtet. Ihre Behauptungen und Unterstellung sind daher falsch und unzutreffend. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - 2. Zu Ihren konkreten Fragen/Anliegen Fragen 1 bis 3: Angabe der Gesamtsumme der Ausgaben, welche in den Jahren 2015 bis 2017 für die Unter- bringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen ausgegeben wurden. Antwort: Die gewünschten Informationen ergeben sich aus den vom Rat festgestellten Jahresabschlüs- sen. Die entsprechenden Vorlagen sind in Session verfügbar. Die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 wird in der Sitzung des Ra- tes am 06.09.2018 erfolgen. Frage 4: Ist beabsichtigt, eine solche Regelung auch im Jahr 2018 noch einmal zu beschließen oder zu verlängern? Antwort: Derzeit – wie bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr 2017 – gibt es aus Sicht der Verwaltung keinen Regelungsbedarf. Frage 5: Hält es der Bürgermeister aufgrund seiner Erfahrungen auch heute noch für richtig, eine solche undemokratische Maßnahme beschließen zu lassen? Antwort: Die vom Rat beschlossene Regelung war weder „undemokratisch“ noch falsch, sie ist ganz im Gegenteil in einem demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess unter Würdi- gung sachgerechter Gründe getroffen worden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Farbgebung von Feuerwehrfahrzeugen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.03.2018 beantworte ich wie folgt: Gemäß DIN 14502-3 und Ausnahmegenehmigung des Landes NRW kann die Grundfarbe von Feuerwehrfahrzeugen Feuerrot (RAL 3000), Verkehrsrot (RAL 3020), Leuchtrot (RAL 3024) oder Leuchthellrot (RAL 3026) sein. Die Zulassung der im Vergleich zum Feuerrot helleren Farbtöne soll vor allem der Sichtbarkeit im Verkehr dienen. Frage 1: Welchem Farbkonzept folgt die Feuerwehr der Stadt Bornheim bisher bei ihren Fahr- zeugen? Antwort: Die Stadt Bornheim verwendet bisher grundsätzlich in Ausschreibungen von Feuer- wehrfahrzeugen die Farbe RAL 3000 ergänzt durch Warnmarkierungen im Front-, Seiten- und Heckbereich. Frage 2: Ist bei künftigen Fahrzeug-Anschaffungen der Umstieg auf hellere und damit besser sichtbare Farbtöne geplant? Wenn ja: Auf welche? Antwort: Es ist vorgesehen weiterhin bei der Farbe RAL 3000 zu verbleiben und für die bessere Sichtbarkeit im Einsatz die Fahrzeuge – wie bereits bei den Beschaffungen seit 2014 umgesetzt – die zusätzlichen Warnmarkierungen entsprechend der geltenden Ausnahmegenehmigung des Landes NRW und den Empfehlungen der einschlägigen Fachgremien (AGBF) anzubringen. Ein Umstieg auf andere Farben wird nach den Erfahrungen anderer Feuerwehren mit der Haltbarkeit dieser Lacke (Anfälligkeit für Ausbleichungen) unter wirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Gesichtspunkten in Abstimmung mit der Leitung der Feuerwehr sowie dem unterstützend tätigen Arbeitskreis Technik der Feuerwehr Bornheim nicht für sinnvoll gehalten. Frage 3: Ist im bestehenden Fahrzeugpark die Umlackierung oder Umfolierung des Bestands geplant, um auch für bereits angeschaffte Fahrzeuge eine bessere Sichtbarkeit und für den ge- samten Fahrzeugpark ein einheitliches Bild zu erreichen? Antwort: Nein. Sowohl eine Umlackierung, als auch eine Umfolierung der Fahrzeuge ist aus Sicht der Verwaltung und der Feuerwehr Bornheim weder sinnvoll noch wirtschaftlich. Aufgrund der umfangreichen Ersatz- und Neubeschaffung in den kommenden Haushaltsjahren wird ein Teil der Fahrzeugflotte mit der deutlich sichtbaren Warnmarkierung gemäß der Ausnahmege- An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - nehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen ausgestattet werden. Eine zusätzliche entspre- chende Beklebung bei Bestandsfahrzeugen ist nur dann sinnvoll, wenn die Fahrzeuge noch so lange im Bestand verbleiben, dass sich die zusätzlichen Beklebungskosten wirtschaftlich darstel- len lassen und die äußere Fahrzeugbeschaffenheit dies zulässt. Frage 4: Welchem Konzept folgen die Konturmarkierungen, Beschriftungen und Applikationen an den Fahrzeugen derzeit und in Zukunft? Antwort: Die Konturmarkierungen und Beschriftungen folgen der DIN, der Empfehlung des AK - Technik der Feuerwehr Bornheim in Abstimmung mit der Wehrleitung und der AG BF sowie bei der Heckwarnbeklebung der Ausnahmegenehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen. Frage 5: Welche Kosten würden durch die in den Fragen 1) bis 4) benannten Maßnahmen ent- stehen? Antwort: Im Rahmen von Neubeschaffungen sind die angebrachten Warnmarkierungen Stand der Technik und werden somit nicht als zusätzliche Aufwendungen bewertet, da sie nicht zusätz- lich, sondern standardmäßig erfolgen. Umlackierungen in RAL 3020 und RAL 3024 gelten als sehr aufwändige Lackierungen aus der Eigenart des Lackes und sind schon allein deswegen als kostenintensiv einzustufen. Dies gilt ebenfalls für Folierungen. Die Kosten für einen vollständigen Umstieg auf Warnmarkierungen mit umlaufenden, retroreflektierenden gelben Randmarkierungen und großflächigen Heckwarnbeklebungen sowie Umlackierungen müssten mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand ermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates betr. Kosten der Container-Flüchtlingsunterkunft in Widdig Sehr geehrter Herr Breuer, vor der Beantwortung der Fragen möchte ich wieder darauf hinweisen, dass in dem von Ihnen immer wieder verwendeten Terminus „Wirtschaftsasylanten“ nach Ansicht des Bürgermeisters eine abwertende und sogar verleumdende Absicht steckt. Davon distanziert sich der Bürgermeis- ter nachdrücklich! Außerdem stellt die Verwaltung den Mitgliedern des Rates und der Ausschüsse alle für die Arbeit der Gremien notwendigen Daten und Informationen zur Verfügung. Ihre o.a. kleine Anfrage vom 01.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Widdig? Bitte un- terscheiden Sie nach Errichtungskosten/Umbau, Miete/Monat sowie Erschließungs- und Pla- nungskosten. Antwort: Es werden monatlich 3.334,38 Euro Miete gezahlt. Die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400) betrugen 171.946,32 €, die Erschließungskosten und Außenanlagen (Kostengruppe 200 und 500) betrugen 26.809,74 € und die Baunebenkosten (Kostengruppe 700) betrugen 35.378,80 €. Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 128,52 Euro Strom: 1.149,34 Euro Wasser/Abwasser: 300,11 Euro Inhaltsversicherung: 15,21 Euro Es werden keine Reinigungsleistungen bezahlt. Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Der Container ist auf 20 Personen ausgelegt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage unter- gebracht? Antwort: Aktuell sind dort 18 Personen untergebracht. Frage 5: Die Verwaltung sprach seinerzeit von einer Standzeit von 3 Jahren. Wann wird die An- lage abgebaut oder ist eine weitere Nutzung darüber hinaus geplant? Antwort: Die Nutzung des Containers ist bis zum 09.02.2019 beschlossen, eine weitere Ver- wendung über diesen Zeitpunkt hinaus ist derzeit nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates betr. Kosten der Container-Flüchtlingsunterkunft in Widdig Sehr geehrter Herr Breuer, vor der Beantwortung der Fragen möchte ich wieder darauf hinweisen, dass in dem von Ihnen immer wieder verwendeten Terminus „Wirtschaftsasylanten“ nach Ansicht des Bürgermeisters eine abwertende und sogar verleumdende Absicht steckt. Davon distanziert sich der Bürgermeis- ter nachdrücklich! Außerdem stellt die Verwaltung den Mitgliedern des Rates und der Ausschüsse alle für die Arbeit der Gremien notwendigen Daten und Informationen zur Verfügung. Ihre o.a. kleine Anfrage vom 01.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Widdig? Bitte un- terscheiden Sie nach Errichtungskosten/Umbau, Miete/Monat sowie Erschließungs- und Pla- nungskosten. Antwort: Es werden monatlich 3.334,38 Euro Miete gezahlt. Die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400) betrugen 171.946,32 €, die Erschließungskosten und Außenanlagen (Kostengruppe 200 und 500) betrugen 26.809,74 € und die Baunebenkosten (Kostengruppe 700) betrugen 35.378,80 €. Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 128,52 Euro Strom: 1.149,34 Euro Wasser/Abwasser: 300,11 Euro Inhaltsversicherung: 15,21 Euro Es werden keine Reinigungsleistungen bezahlt. Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Der Container ist auf 20 Personen ausgelegt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage unter- gebracht? Antwort: Aktuell sind dort 18 Personen untergebracht. Frage 5: Die Verwaltung sprach seinerzeit von einer Standzeit von 3 Jahren. Wann wird die An- lage abgebaut oder ist eine weitere Nutzung darüber hinaus geplant? Antwort: Die Nutzung des Containers ist bis zum 09.02.2019 beschlossen, eine weitere Ver- wendung über diesen Zeitpunkt hinaus ist derzeit nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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