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FDP Fraktion, Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Herr Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 25. Februar 2021 Elisa Färber Fraktionsgeschäftsführerin FDP Fraktion Bornheim Servatiusweg 19-23 Haus B 3. OG 53332 Bornheim fraktion@fdp-bornheim.de www.fdp-bornheim.de T: 0 22 22 99 56 355 F: 0 22 22 99 56 400 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, gemäß GO §19 (1) stellt die FDP-Fraktion zur nächsten Sitzung des Stadtrats folgende große Anfrage. Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten der Corona-Pandemie Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe, Familien im Bedarfsfall ausreichend zu unterstützen. Kinder sind in Zeiten von Pandemien einem erhöhten Risiko von Misshandlung und Vernachlässigung ausgesetzt. Für schutzbedürftige Kinder ist es daher elementar, dass die Kontinuität der Versorgung gesichert wird. Familien in prekären Lebenssituationen gelten als besonders gefährdet und sind auf professionelle Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen. 1. Welche Anzahl an Gefährdungsmeldungen und Inobhutnahmen gab es im Zeitraum des ersten Lockdowns (22. März 2020 bis 4. Mai 2020) und dazu vergleichend im gleichen Zeitraum im Vorjahr? 2. Etwa 40 % der Gefährdungsmitteilungen kommen normalerweise von Schulen, Kitas, Kinderarztpraxen u. a., die mit Corona allerdings teilweise geschlossen bzw. wegen Infektionsängsten weniger aufgesucht werden. Welche Maßnahmen und Strategien hat das Jugendamt mit den Beteiligten der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt, mit denen die breite Öffentlichkeit proaktiv in den Schutz des Kindeswohl einbezogen werden kann? mailto:fraktion@fdp-bornheim.de http://www.fdp-bornheim.de/ 3. Kam es im Verlaufe der Pandemie zu Einschränkungen im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), welche Aufgaben mussten konkret (auch vorübergehend) eingestellt werden? 4. Gibt es eine gesteigerte Inanspruchnahme der unterschiedlichen Beratungsangebote in 2020 im Vergleich zum Vorjahr? 5. Welche Auswirkungen hatten die Kontaktbeschränkungen und sonstige Maßnahmen auf die Angebote der Frühen Hilfen? Begründung: Aktuell sind die Zahlen und Indikatoren zum erhöhten Gefährdungsrisiko von Kindern und Jugendlichen widersprüchlich. Während es eine Zunahme an Beratungen durch telefonische Beratungsmöglichkeiten, zeigten erste Rückmeldungen von Beratungsstellen, dass die Zahl der Mitteilungen wegen Kindeswohlgefährdung eher rückläufig ist. Die medizinische Kinderschutzhotline für Angehörige im Gesundheitsdienst meldete dagegen einen drastischen Anstieg von Anrufen – betroffen seien vor allem Kleinstkinder. Da die Faktenlage offenkundig unklar ist, scheint es umso wichtiger verlässliche Informationen zu erhalten, damit gegebenenfalls Anpassungen in der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe vorgenommen werden können. Mit freundlichen Grüßen gez. Matthias Kabon, Jörn Freynick und Fraktion

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Tina Görg-Mager Fraktionsvorsitzende Dr. Kuhn, Arnd Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Bornheim, den 14.Februar 2021 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Wasserqualität Trinkwasser Bornheim: Rückstände Mikroplastik, Medikamente und Auswirkungen Trockenheit Sehr geehrter Herr Züge, hiermit bitten wir Sie für die kommende Sitzung des Betriebsrates die nachfolgende Anfrage als Tagesordnungspunkt mit aufzunehmen. Sachverhalt: das Bornheimer Leitungswasser ist für die Bornheimer Bürger*innen ein essentieller Bestandteil ihrer Ernährung. Dazu gibt es veröffentlichte Trinkwasseranalysen (Stadtbetrieb Bornheim, Analyse März 2020, Wasserbeschaffungsverband Wesseling Hersel (WBV), Analyse April 2018, Wahnbachtalsperrenverband (WTV), Analyse Jan-Dez 2019). Diese Analysen weisen keine Aussagen zu einigen Rückständen und Themen auf, die die Bürger*innen jedoch beschäftigen. Daher die folgenden Fragen: 1. Inwieweit werden Mikroplastik-Rückstände bei den Trinkwasseranalysen des Stadtbetriebs, des WTVs und WBVs berücksichtigt? Wo liegen hier die Rückstandswerte beim Trinkwasser des WBVs und wo beim WTV? 2. Inwieweit werden Medikamenten-Rückstände (z.B. Antibiotika oder Hormone) bei den Trinkwasseranalysen des Stadtbetriebs, des WTVs und WBVs berücksichtigt? Wo liegen die Rückstandswerte beim Trinkwasser des WBVs und wo beim WTV? 3. Welche Maßnahmen werden gegebenfalls getroffen, um Mikroplastik- oder Medikamentenrückstände zu verhindern? An den Vorsitzenden des Betriebsausschusses Herrn Rainer Züge Rathausstraße 2 53332 Bornheim In Kopie: Herrn Bürgermeister Christoph Becker https://www.stadtbetrieb-bornheim.de/wasser/trinkwasseranalyse.html https://www.wbv-wesseling-hersel.de/wp-content/uploads/2018/11/Trinkwasseranalyse_04-2018.pdf https://www.wahnbach.de/fileadmin/dokumente/Interner_Bereich/MB-Wasseranalysen-bak/TW-Analyse_Jan-Dez-2019.pdf 4. In den letzten Jahren hat die Trockenheit auch in der Region zugenommen. Hat sich hier schon eine Auswirkung auf die Grundwasserqualität gezeigt? Müssen hier bestimmte Parameter (z.B. Pestizide) bei den Trinkwasseranalysen zusätzlich aufgenommen oder verstärkt überwacht werden? 5. In welchem Umfang musste in den letzten Jahren zusätzlich Wasser zwischen Rhein und Entnahmestelle Urfeld über Rohrleitungen oberflächenah eingebracht werden, damit genügend Wasser an der Entnahmenstelle zur Verfügung steht? Wie hat dies die Filterwirkung auf das Uferfiltrat beeinflusst? Vielen herzlichen Dank für eine Bearbeitung der Fragen! Mit freundlichen Grüßen, Dr. Gabriele Jahn und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim Stadt Bornheim Zu H. Herrn Wilfried Hanft Vorsitzender d. Ausschusses Mobilität u. Verkehrsentwicklung Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 05.März.2021 Sehr geehrter Herr Hanft, bitte setzen Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsentwicklung am 05.Mai.2021: Wiederherstellung Neuer Heerweg zwischen L182 und Rheinbacher Straße Beschlussentwurf: Die Verwaltung stellt im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsentwicklung die geplante Wiederherstellung des Wirtschaftsweges vor und zeigt Alternativen auf, wie die Straße nach heutigen Anforderungen ordnungsgemäß ausgebaut werden kann. Begründung: Nachdem in dem besagten Bereich eine Wassertransportleitung verlegt worden ist, ist die Deckschicht der Straße, welche schon vor den Baumaßnahmen in einem sehr schlechten Zustand war, nun vollends zerstört. Auf eine Kleine Anfrage der UWG/Forum Fraktion vom 23.02.2021 führte die Verwaltung aus, dass die Straße wieder hergestellt wird „mindestens in gleicher Qualität wie vor der Baumaßnahme“. Die Straße wurde in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts in Zusammenhang mit der damaligen Flurbereinigung ausgebaut. Bis zur heutigen Zeit haben sich die Anforderungen an solche Straßen grundlegend verändert. Die landwirtschaftlichen Maschinen, mit welchen solche Straßen heutzutage befahren werden, sind wesentlich schwerer und auch breiter als zur damaligen Zeit. Dies bedingt unserer Ansicht nach, dass die Straßen nach heutigem Standard mit einem wesentlich stabileren Unterbau, aber auch in einer anderen Breite ausgebaut werden müssen. Zudem werden die dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe zur Belieferung und zum Abtransport von Produktion aus den Betrieben von 40 t-LKWs angefahren. Der Neue Heerweg stellt auch eine Hauptverbindungsachse für den Radverkehr zwischen Rösberg/Hemmerich und Bornheim/Roisdorf in Richtung Alfter und umgekehrt dar. Eine Wiederherstellung in gleicher Qualität wie vor der Baumaßnahme würde diesem Umstand nicht Rechnung tragen. Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:Uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass der Neue Heerweg als Ausweichstrecke dienen könnte, wenn der Alte Heerweg wie geplant in den nächsten Jahren ausgebaut würde. Auch hier haben wir größte Bedenken, dass ein einfacher Ausbau des Neuen Heerweges dieser Belastung nicht standhalten würde. Mit freundlichen Grüßen Hans Gerd Feldenkirchen und Fraktion Fraktionsvorsitzender: Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4, 53332 Bornheim Tel.: 02227-9099377 – Fax: 02227-909427 eMail: h.g.feldenkirchen@t-online.de mailto:h.g.feldenkirchen@t-online.de

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Bornheim wird vor Ort gemacht CDU-Fraktion Bornheim | Servatiusweg 19-23 | 53332 Bornheim Sascha A. Mauel Burgwiesenweg 9 53332 Bornheim Mobil:0177-7712761 E-Mail:sascha.mauel@web.de www.cdu-bornheim.de Vorsitzender des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss Herrn Wilfried Hanft Bornheim, 14.03.2021 Antrag zur Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Teilstück des Franz-von-Kempis-Weg zwischen Klütschpfad und Kitzburger Straße Sehr geehrter Herr Hanft, wir bitten um Aufnahme des folgenden Antrags der CDU-Fraktion auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses. Beschlussentwurf Der Ausschuss empfiehlt dem Bürgermeister 1. die Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Teilstück des Franz-von-Kempis-Weg zwischen Kitzburger Straße und Klütschpfad von derzeit 50 km/ h auf 30 km/ h. 2. die Einleitung eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens vor dem Hintergrund der vorstehend genannten Zielsetzung. Begründung Der Franz-von-Kempis-Weg liegt am südlichen Ende des Ortsteils Walberberg. Auf dem rund 240 Meter langen Teilstück zwischen Kitzburger Straße und Klütschpfad beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/ h. Vor und nach diesem Teilstück betragen die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten jeweils 30 km/ h. Das Teilstück wird nicht nur im Rahmen üblicher Schul- und Arbeitszeiten intensiv von Fußgängern und Fahrradfahrern genutzt, um beispielsweise zur Bushaltestelle oder/ und zum Bahnhof zu gelangen, sondern auch in den Nachmittags- und Abendstunden von spielenden Kindern und Spaziergängern. Eine farblich gekennzeichnete oder bauliche Abtrennung des Fahrrad- und Fußweges zur Fahrbahn sind nicht gegeben. Darüber hinaus ist an den seitlichen Rändern an einigen Stellen die Asphaltdeckschicht gebrochen. Dies führt dazu, dass Fahrrad- und Rollerfahrer nicht in Seite 2 von 2 der Lage sind, am äußersten Rand der Fahrbahn zu fahren und eher zur Mitte tendieren. Unter Berücksichtigung der beschriebenen Nutzung dieses Teilstücks, die von der Nutzung der vorherigen und anschließenden Teilstücke nicht abweicht, ist die abweichende höhere Höchstgeschwindigkeit nicht nachvollziehbar und stellt darüber hinaus sogar ein höheres Risiko für die im Vergleich signifikant schwächeren Verkehrsteilnehmer – Fußgänger und Fahrradfahrer – dar. Durch die beantragte Reduktion kann das Risiko zwar nicht ausgeschlossen, jedoch signifikant reduziert werden. Für die CDU-Fraktion Dr. Charlotte von Canstein, Sascha A. Mauel

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UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 25. Jan. 2021 Große Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates zu Missständen im Bereich der Feuerwehrgerätehäuser im Einsatzbezirk Bornheim Nord Sehr geehrter Herr Bürgermeister, zum o.a. Thema stellen wir hiermit eine Große Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und bitten um deren Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Feuerwehrausschusses. Sachverhalt: An mehreren Feuerwehrgerätehäusern stehen Löschfahrzeuge im Freien, was für den Einsatz bei widrigen Wetterbedingungen weder für die Einsatzkräfte noch für das Material der Fahrzeuge optimal ist. Im Einzelnen: Im Gerätehaus Walberberg sollte ein neues Löschfahrzeug „LF KatS“ stationiert werden. Es passt aber leider nicht durch die Tore und wurde in Waldorf untergestellt. In Merten steht das Löschfahrzeug „TSF“ draußen auf der aufgeweichten Grünfläche. In Sechtem steht ein MTF unter einem Carport, frei zugänglich von der Straße und bereits dem Vandalismus zum Opfer gefallen. Fragen: 1. Welche Maßnahmen sind geplant, um diese Missstände abzustellen? 2. Wie ist der Zeitplan, um diese Missstände abzustellen? 3. Sind hierfür Um-, An- oder Nebenbauten geplant? 4. Wenn ja, wie hoch sind die zu erwartenden Baukosten? 5. Welche langfristige Strategie verfolgt die Stadt bezüglich der 3 Gerätehäuser Walberberg, Sechtem und Merten? Wir bitten um Beantwortung unserer Fragen in der nächsten Sitzung des Feuerwehrausschusses. Mit freundlichen Grüßen Hans Gerd Feldenkirchen u. Fraktion Fraktionsvorsitzender: Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4, 53332 Bornheim Tel.: 02227-9099377 – Fax: 02227-909427 eMail: h.g.feldenkirchen@t-online.de Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:h.g.feldenkirchen@t-online.de mailto:Uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 08.01.2021 Entsorgung "wilden Mülls" im Stadtgebiet Bornheim Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, die Stadt Bornheim ist aufgrund eines Vertrages mit dem Rhein-Sieg-Kreis u. a. beauftragt, sog. „wilden Müll“ einzusammeln und zur Entsorgung anzuliefern. Die Kosten hieraus werden aufgrund des Vertrages vom Rhein-Sieg-Kreis erstattet. Im Ratsinformationssystem der Stadt Bornheim ist zuletzt der Entwurf des im Jahr 2012 verlängerten Vertrages mit einer dort genannten Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017 (Vorlage 142/2012-SUA) eingestellt, nachfolgende Dokumente zum Vertrag oder dessen erneuter Verlängerung sind nicht zu finden. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Was ist die aktuelle Beauftragungsgrundlage mit welchen Vergütungssätzen? 2. In wieviel Fällen sammelte die Stadt Bornheim in den Jahren 2018 bis 2020 wilden Müll ein (Anzahl bitte möglichst für die einzelnen Jahre getrennt)? 3. Zeichnen sich nach Ihren Erkenntnissen bestimmte Ablagestellen oder Gebiete ab, an denen häufiger wilder Müll aufgefunden wird, ggf. welche? 4. Wird in allen Fällen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet bzw. nach welchen Kriterien wird die Entscheidung über eine Anzeige getroffen? 5. In wieviel Fällen konnte/n der/die Verursacher festgestellt werden? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Tina Gordon, Harry Gruß, Wilfried Hanft und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Entsorgung "wilden Mülls" im Stadtgebiet Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.06.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Grünpflege Sportplatz Hemmerich“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bis wann läuft der Pachtvertrag des aktuellen Pächters für den Sportplatz Hemmerich? Antwort 1: Der Vertrag wurde für 5 Jahre ab Unterzeichnung abgeschlossen. Sollte er nicht frist- gerecht gekündigt werden, verlängert sich dieser jeweils um 5 Jahre. Der Vertrag kann mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekün- digt werden. Bei fristgerechter Kündigung läuft der Vertrag bis zum 31.12.2023. Frage 2: Welche Grünpflege-Aufgaben hat der Pächter gemäß Pachtvertrag zu erfüllen? Antwort 2: Der Nutzer übernimmt alle im Zusammenhang mit der Nutzung entstehenden laufen- den Kosten. Was die Grünpflege-Aufgaben angeht, übernimmt er die Platzpflege. Das umfasst die Rasenpflege nach DIN 18035 Teil 4 (Anlage liegt dem Vertrag bei) und die Aufgabe die Spielfläche in verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Frage 3: Welche Grünpflege-Aufgaben obliegen der Stadt Bornheim als Verpächterin? Antwort 3: Die Baupflegemaßnahmen obliegen der Stadt. Frage 4: Wie stellt der Bürgermeister sicher, dass bis zum Ende der Pachtzeit weiterhin wenigs- tens ein Mindestmaß an Grünpflege, beispielsweise Rasenschnitt, stattfindet? Antwort 4: Die Verwaltung hat bei einer Kontrolle festgestellt, dass der Nutzer seinen vertragli- chen Pflichten nicht nachkommt. Der Nutzer wurde schriftlich aufgefordert bis zum 28.06.2021 seinen vertraglichen Pflichten nach- zukommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Wolfgang Schwarz, Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima, Natur, Landwirtschaft und Wald Frau Dr. Gabriele Jahn Bornheim, 04.05.2021 Große Anfrage zur Thematik von Windkraftanlagen gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Schwarz, sehr geehrte Frau Dr. Jahn, zur Thematik von Windkraftanlagen in Bornheim bitten wir um die Beantwortung der nachfolgend aufgeführten Fragen in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungs- Ausschusses und im Ausschuss für Umwelt, Klima, Natur, Landwirtschaft und Wald. Die Beantwortung der Fragen soll auch zu weiteren Informationen der Bürgerinnen und Bürger zu diesem wichtigen Thema beitragen. 1. Wie stellt sich die Historie der Windkraft in Bornheim in einer übersichtlichen und gerafften Aufstellung mit einer Benennung der wichtigsten Etappen dar? 2. In welcher Form kann der unbestimmte Rechtsbegriff „Substanzieller Raum“ in einer den Bürgerinnen und Bürgern verständlichen Sprache erläutert und konkrete Beispiele benannt werden? 3. Wie hoch müsste der konkrete Beitrag der Stadt Bornheim mit 600 Einw./km2 in einem Verdichtungsraum von zwei Großstädten in Megawattstunden sein? 4. In welchen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis hat es Klageverfahren im Zusammenhang mit dem Bau von Windkraftanlagen gegeben, wie sind die Bearbeitungsstände in den Kommunen des Kreises und gibt es eine kommunale Abstimmung zu diesem Thema? Herzlichen Dank für die Beantwortung und freundliche Grüße Dr. Peter Tourné, Wilfried Hanft und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim

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FDP Fraktion, Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Herrn Frank Roitzheim Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschuss Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 24. März 2021 Elisa Färber Fraktionsgeschäftsführerin FDP Fraktion Bornheim Servatiusweg 19-23 Haus B 3. OG 53332 Bornheim fraktion@fdp-bornheim.de www.fdp-bornheim.de T: 0 22 22 99 56 355 F: 0 22 22 99 56 400 Große Anfrage Rechnungsprüfungsamt – Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit Sehr geehrter Herr Roitzheim, hiermit stellen wir zur nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss folgende große Anfrage. Rechnungsprüfungsamt – Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit Nach eigenem Bekunden verfügt das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bornheim über zu wenige Stellen für die Fülle an Aufgaben, die zu erfüllen sind. Wir fragen daher: 1) Über wie viele Stellen verfügen die Rechnungsprüfungsämter der kreisangehörigen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises, die ein eigenes Rechnungsprüfungsamt haben? 2) Über wie viele Stellen verfügt das gemeinsame Rechnungsprüfungsamt der Städte Brühl und Wesseling? 3) Über wie viele Stellen verfügt das Rechnungsprüfungsamt des Rhein-Sieg-Kreises, das diese Aufgabe auch für die Stadt Troisdorf übernimmt? 4) Welche Schritte müsste die Stadt Bornheim ergreifen, um die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Rhein-Sieg-Kreises oder das Rechnungsprüfungsamt der Städte Wesseling und Brühl übernehmen zu lassen? mailto:fraktion@fdp-bornheim.de http://www.fdp-bornheim.de/ Seite 2 von 2 5) Zu welchen Konditionen wären das Rechnungsprüfungsamt des Rhein-Sieg-Kreises oder das gemeinsame Rechnungsprüfungsamt der Städte Wesseling und Brühl zur Übernahme dieser Aufgabe bereit? Mit freundlichen Grüßen gez. Matthias Kabon, Jörn Freynick und Fraktion

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Offene Ganztagsbetreuung Sehr geehrter Herr Roitzheim, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum wurde im Schulausschuss vom 17.03. keine Mitteilung zur Anpassung der Eltern- beiträge für die OGS zum kommenden Schuljahr vorgelegt? Antwort 1: Der Grundlagenerlass für gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunter- richtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I enthält unter Punkt 8 –Elternbeiträge- die Regelung, dass Elternbeiträge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze erhoben werden können. Dieser Höchstbetrag wird jährlich zum Schuljahresbeginn um jeweils 3 % angehoben. In der im Jahr 2020 neu gefassten Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und in Offenen Ganztagsschulen im Pri- marbereich ist in § 6 (3) die jährliche Anpassung der Elternbeiträge entsprechend der Regelung im Grunderlass festgelegt. Eine gesonderte Mitteilung im Schulausschuss ist deshalb nicht vorgese- hen. Frage 2: Welche Betreuungs-/Nutzungsquoten werden seit Beginn des Schuljahrs in der OGS bei den Trägern in Anspruch genommen? Antwort 2: Die Betreuungszahlen gestalten sich wie folgt: Schule Anzahl SuS ge- samt Teil- nahme OGS Anteil % Teil- nahme ÜMI Anteil % Insge- samt % GS Bornheim 353 250 71 % 0 0 71 % GS Hersel 272 157 58 % 43 16 % 74 % GS Merten 196 162 83 % 0 0 83 % GS Rösberg 138 95 69 % 23 17 % 86 % GS Roisdorf 193 150 78 % 0 0 78 % GS Sechtem 176 105 60 % 37 21 % 81 % GS Walberberg 163 110 67 % 0 0 67 % GS Waldorf 245 175 71 % 0 0 71 % Gesamt 1.736 1.204 70 % 103 18 % 76 % VS Uedorf Kl. 1-6 86 45 52 % 0 0 52 % Herrn Frank Roitzheim Enggasse 15 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Wie ist der Stand zu den OGS-Qualitätsanpassungen, die im Januar 2020 im Rahmen der Elternbeitragsanpassungen angesprochen wurde? Antwort 3: Die Verwaltung hat zwischenzeitlich mit allen Trägern der OGS ´en neue Kooperati- onsverträge geschlossen. In einem weiteren Schritt, war mit Trägern, Schulleitungen und Verwal- tung im November 2021 ein erster Workshop geplant. Ziel dieser Veranstaltung war es, im Rahmen der Qualitätsentwicklung in den OGS ´en, eine gemeinsame Strategie für die Zukunft zu entwi- ckeln. Leider konnte die Veranstaltung aufgrund der Pandemie nicht stattfinden. Es ist geplant, diese unverzüglich nachzuholen, sobald es die Verhältnisse ermöglichen. In einem weiteren Schritt beabsichtigt die Verwaltung, gemäß Beschluss des Ausschusses für Schule, Soziales und demo- graphischen Wandel vom 21.01.2020 (Vorlage Nr. 015/2020-5), die Einführung eines Runden Ti- sches zu dem auch die schulpolitischen Sprecher der Fraktionen eingeladen werden. Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales und demographischen Wandel am 21.01.2020 unter Vorlage Nr. 015/2020-5 dargestellt, sind die verfügbaren personellen Res- sourcen im Bereich der Schulverwaltung für den OGS Bereich sehr begrenzt. Die Zahl der Schü- lerinnen und Schüler die an einer OGS angemeldet werden nimmt stetig zu. Aus diesem Grund aber auch im Hinblick auf die Qualitätsanpassungen in den OGS´ en hat die Verwaltung zusätzli- chen Stellenbedarf angemeldet. Frage 4: Gibt es eine Lücke – und wenn ja welche – zwischen Anspruch auf OGS auf Landesebene „Im Ganztag arbeiten neben den Lehrkräften pädagogische Fachkräfte wie Erzieherinnen und – Erzieher, Sozialpädagoginnen und –pädagogen oder auch Sportübungsleiterinnen und –übungs- leiter sowie Musikleiterinnen und –leiter und Kunstpädagoginnen und –pädagogen.“ und dem An- gebot bzw. der Umsetzung in Bornheim? Antwort 4: Der Grunderlass für gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtli- che Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I besagt unter Punkt 7.3, dass möglichst neben den Lehrkräften die o. g. pädagogischen Fachkräfte eingesetzt werden sollen. In Bornheim wird wie folgt päd. Personal in den OGS eingesetzt: (s. Antwort zu Frage 5) Frage 5: Gibt es eine (anonymisierte) Übersicht über die Qualifikationen der in den OGS tätigen Beschäftigten? Antwort 5: Anzahl Qualifikation OGS-Leitung 9 2 Bachelor/Master soz. Arbeit 2 Dipl. Päd. 3 Erz. m. staatl. Anerkennung 1 geschulte/r Quereinsteiger/in 1 Kinderkrankenschwester mit Leitungsschulung Gruppenleitungen 44 2 Dipl.Päd. 1 Erz.wissensch. 1 berufsbegl. Erz. Ausbildung 27 geschulte Quereinsteiger 1 Bachelor/Master soz. Arbeit 1 Sozialarbeiter/in 5 Erzieher/innen 1 berufsbegl. Studium soz. Arbeit 1 päd. Fachkraft 3 Päd. (Lehrkräfte) 1 Heilpäd. - 3 - Ergänzungskräfte 58 52 geschulte Quereinsteiger 1 päd. Fachkraft 3 Lehrkräfte 1 Dipl. Biol. 1 Jurist/in Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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