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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.11. 2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.10.2015 betr. Sperrung Schulstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 28.10.2015 betr. Sperrung Schulstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Wie ist der aktuelle Sachstand zur Gestaltung der Kreuzung Schubertstraße/Schulstraße durch den Rhein-Sieg-Kreis und wann kann die Sperrung der Schulstraße zwischen Altenberger Gasse und Schubertstraße aufgehoben werden? Antwort: Der ursprünglich vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Straßenbaulastträger der Kreisstraße 33 für die Herbstferien 2015 vorgesehene Umbau des Einmündungsbereiches Schubertstraße (K 33) / Schulstraße konnte nicht wie geplant durchgeführt werden. Grund hierfür war, dass die Arbeiten auf der Kreisstraße entgegen der ursprünglichen Planung des Kreises eine Vollsperrung erfordern. Dies hätte wegen der gleichzeitig im Straßenzug Lin- denstraße - Jennerstraße laufenden Kanalbaumaßnahme in Ermangelung einer geeigneten Al- ternativroute zum vorübergehenden Erliegen der Buslinie 818 geführt. Es ist daher angedacht, die Arbeiten auf der Kreisstraße nunmehr in den Osterferien 2016 durch- zuführen. Sofern die Maßnahme bis dahin abgeschlossen ist, wird die Verkehrsbehörde in der nächsten Sitzung der Unfallkommission, die voraussichtlich im April 2016 stattfindet, nochmals auf die Dringlichkeit der Angelegenheit und die Bedeutung die Verkehrsfunktion der Schulstraße hinweisen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.04.2015 betr. Parkplätze für Besucher der Gottesdienste in Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 14.04.2015 betr. Parkplätze für Besucher der Gottesdienste in Brenig beantworte ich wie folgt: Frage: Wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse der freien Fläche vor dem Gebäude Ploon Nr. 7 (teilweise noch städtisch, privat), dar? Antwort: Eigentümer der Fläche vor dem Gebäude Ploon 7 ist nach dem Auszug des Liegen- schaftskataster die Stadt Bornheim (s. beil. Lageplan). Frage: Welche Voraussetzungen müssen weiter erfüllt werden, um dort ggfs. zweckgebundenen Parkraum zur Verfügung stellen zu können? Antwort: Im Jahre 2010 wurde in Eigeninitiative als Bürgerprojekt „Breniger für Brenig“ u.a. die fragliche Fläche in Abstimmung mit der Stadt hergestellt. Diese Fläche dient ausschließlich der Nutzung und der Aufenthaltsfunktion durch Fuß- gänger. Eine Änderung der Nutzung ist nicht geplant und wird darüber hinaus aus verkehrssi- cherheitsrelevanten Aspekten auch nicht befürwortet Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim Bau eines Fußweges entlang des Zweigrabenwegs in der Ort- schaft Hemmerich? Antwort 1: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm 2015-2019 im Jahr 2017 zur Realisierung vor- gesehen. Frage 2: Für welchen Zeitraum ist der Ausbau im Straßenbauprogramm 2015-2019 vorgesehen? Antwort 2: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm im Jahr 2017 zur Realisierung vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim Bau eines Fußweges entlang des Zweigrabenwegs in der Ort- schaft Hemmerich? Antwort 1: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm 2015-2019 im Jahr 2017 zur Realisierung vor- gesehen. Frage 2: Für welchen Zeitraum ist der Ausbau im Straßenbauprogramm 2015-2019 vorgesehen? Antwort 2: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm im Jahr 2017 zur Realisierung vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick

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13. November 2020 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 19. November 2020 von 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus der Stadt Rheinbach (Maskenpflicht) oder je nach Pandemie-Lage telefonisch, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Wegen Corona sind alle Veranstaltungen der VHS bis zum 30. November abgesagt. Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Hallenbad und Sauna sind aufgrund der Coronaschutz­ verordnung des Landes Nordrhein­Westfalen bis zum 30. November geschlossen. Aktuelle Infos gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Wahlprüfungsausschuss Mittwoch, 02.12.2020, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 03.12.2020, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbe- triebs Bornheim -AöR- Dienstag, 08.12.2020, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 09.12.2020, 18 Uhr Betriebsausschuss Donnerstag, 10.12.2020, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Dienstag, 15.12.2020, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Mittwoch, 16.12.2020, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 17.12.2020, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Telekom-Infomobil zum Glasfaserausbau 15.09. bis 15.12.2020, Auf dem Knickert, Dorfplatz Kardorf, Infos unter: www.telekom.de/jetzt-glasfaser Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 02236 3819085, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller städtischen Dienststellen müssen einen Mund­Nasen­Schutz tragen. Unter dem Motto „Check erst deine Heimat“ will die Stadt Bornheim zusammen mit dem Bornheimer Gewerbeverein Anfang Dezember die Aktion „Bornheim-Gutschein“ starten. Alle Gewerbetreibenden im Stadtgebiet können mitma- chen und sich auf www.bornheim. de/bornheim-gutschein informie- ren und anmelden. Die Stadt unterstützt die Aktion und hilft bei der Umsetzung und Vermarktung. Ziel ist es, Einzelhandel, Gastrono- mie und Dienstleister in Bornheim zu fördern, den lokalen Wirtschafts- kreislauf zu stärken und die Kaufkraft in Born- heim zu binden. Der Gutschein ist eine tolle Geschenk-Idee, mit der man immer richtig liegt – denn er kann überall im Stadtgebiet einge- löst werden. Bürgermeister Christoph Becker ruft Geschäftsinhaber, Gastrono- men und Dienstleister in Bornheim zur Teilnahme auf. Ausgiebige Informationen gibt es unter 02222 945-339 oder per E-Mail an w i r t s c h a f t s f o e r d e r u n g @ stadt-bornheim.de. Aktuell bietet die Stadt Born- heim 52 Stellen in städtischen Kindertageseinrichtungen an, 27 davon ab sofort. Gesucht werden qualifizierte Kräfte jedes Alters, aber auch Berufseinsteiger – und gerne auch Männer. „Der Bedarf an Fachkräften steigt stetig“, sagt Jugendamts- leiter Maruan Azrak und erklärt den Hintergrund: Nachdem be- reits viele Bornheimer Kitas er- weitert oder neu gebaut wurden, entstehen zurzeit zwei neue städtische Kitas in Dersdorf und Roisdorf. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von weiteren Kita- Planungen im gesamten Stadt- gebiet (Hersel, Merten, Rösberg, Kardorf und Sechtem). Weitere Gründe für den steigenden Be- darf an Fachpersonal sind u.a. wachsende Geburtenzahlen, Zu- zug, größere Nachfrage im U3- Bereich, der allgemeine Fach- kräftemangel und der demogra- fische Wandel. Mehr zur Bewerbung als Erziehe- rin oder Erzieher unter: www. bornheim.de/hier-anfangen „Bornheim-Gutschein“ startet – jetzt mitmachen Stadt sucht Kita-Kräfte – jetzt bewerben Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der 10. Satzung vom 05.11.2020 zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sit- zung am 04.11.2020 aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 2 und § 57 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Ge- setzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) und des § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Bornheim folgende 10. Satzung zur Ände- rung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 05.11.2020 beschlossen: Artikel I Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Born- heim vom 11.11.2004 wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird um folgenden Absatz 5 ergänzt: (5) Der Rat entscheidet über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen von mehr als 500.000 Euro und 2. städtischen Baumaßnahmen von mehr als 1.000.000 Euro. Vor Ausschreibung dieser Vergaben sind der Rat sowie der zuständige Fachausschuss über die beabsichtigte Maßnahme zu informieren. 2. § 3 Abs. 1 Ziffer 2 erhält folgende Fassung: 2. im Rahmen der vom Rat festgelegten allge- meinen Richtlinien über die Planung der Ver- waltungsaufgaben von besonderer Bedeutung zu entscheiden (§ 61 Satz 1 GO), 3. § 3 Abs. 5 erhält folgende Fassung: (5) Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Befugnis nach § 39 Beamtenstatusgesetz (Ver- bot der Führung der Dienstgeschäfte) und gem. § 57 Abs. 3 Satz 1 Landesbeamtenversor- gungsgesetz NRW die Befugnis nach § 57 Lan- desbeamtenversorgungsgesetz NRW (Festset- zung und Zahlung der Versorgungsbezüge) übertragen, soweit es Beamte/Beamtinnen des höheren Dienstes betrifft. 4. § 3 Abs. 9 erhält folgende Fassung: (9) Der Haupt- und Finanzausschuss entschei- det über alle städtischen Wirtschafts-, Struk- tur- und Tourismusangelegenheiten, Maßnah- men der Digitalisierung und des E-Govern- ment, soweit nicht der Rat, ein anderer Aus- schuss oder der Bürgermeister/die Bürger- meisterin zuständig sind. 5. § 3 Abs. 11 wird neu eingefügt und erhält folgende Fassung: (11) Der Haupt- und Finanzausschuss entschei- det über Maßnahmen zur Beteiligung von Ein- wohnerinnen und Einwohnern, um die Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen. Er unterstützt Einwohnerinnen und Einwohner dabei, ihre eigenen Standpunk- te und Anregungen in die kommunalen Ent- scheidungsprozesse einzubringen und somit an der Gestaltung des eigenen Lebensumfel- des und des Gemeinwesens aktiv mitzuarbei- ten. 6. § 3 Abs. 11 wird zu Abs. 12 und erhält folgen- de geänderte Fassung: (12) Der Haupt- und Finanzausschuss entschei- det, soweit der Rat oder ein anderer Ausschuss nicht zuständig sind, über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen von mehr als 50.000 Euro und 2. städtischen Baumaßnahmen von mehr als 50.000 Euro. Vor Ausschreibung dieser Vergaben ist der Haupt- und Finanzausschuss über die beab- sichtigte Maßnahme zu informieren. 7. § 3 Abs. 12 wird zu Abs. 13 8. § 8 Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Der Jugendhilfeausschuss entscheidet über die Planung, Gestaltung und Bewirtschaf- tung von Kinderspielplätzen, soweit nicht der Rat, ein anderer Ausschuss oder der Bürger- meister/die Bürgermeisterin zuständig sind. 9. § 8 Abs. 3 wird zu Abs. 4 10. § 8 Abs. 4 wird zu Abs. 5 und erhält folgen- de Fassung: (5) Der Jugendhilfeausschuss entscheidet in- nerhalb seines Zuständigkeitsbereichs, soweit nicht der Rat oder ein anderer Ausschuss zu- ständig sind, über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen von mehr als 50.000 Euro und 2. städtischen Baumaßnahmen von mehr als 50.000 Euro. Vor Ausschreibung dieser Vergaben ist der Ju- gendhilfeausschuss über die beabsichtigte Maßnahme zu informieren. 11. § 9 erhält folgende Fassung: § 9 Zuständigkeit Stadtentwicklungsausschuss (1) Dem Stadtentwicklungsausschuss obliegt die Vorberatung aller nach den gesetzlichen Vorschriften vom Rat zu beschließenden raum-, regional- und stadtplanerischen Maß- nahmen. Er berät ferner über 1. den Abschluss von städtebaulichen Verträ- gen und Durchführungsverträgen zu Vorha- ben- und Erschließungsplänen (§§ 11 und 12 BauGB), soweit die Kosten 50.000 Euro über- steigen, 2. Voraussetzungen und Kriterien für städte- bauliche oder das Stadtbild betreffende Wettbewerbe und Ausschreibungen. (2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung ent- scheidet über Ausnahmen von einer Verände- rungssperre (§ 14 Abs. 2 BauGB). (3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung ist vor Erteilung einer Genehmigung über folgende Maßnahmen zu informieren: 1. Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB, wenn diese Vorhaben von erheblicher städ- teplanerischer Bedeutung sind, 2. Befreiungen von Festsetzungen des Bebau- ungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB, wenn diese Befreiungen von erheblicher städte- planerischer Bedeutung sind, 3. Vorhaben nach § 34 BauGB, wenn diese Vor- haben von erheblicher städteplanerischer Bedeutung sind. (4) Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz NRW wahr, soweit sie nicht auf den Bürger- meister/die Bürgermeisterin übertragen sind. (5) Der Stadtentwicklungsausschuss entschei- det über alle städtischen Grundstücksangele- genheiten, soweit nicht der Rat oder der Bür- germeister/die Bürgermeisterin zuständig sind. (6) Der Stadtentwicklungsausschuss entschei- det innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs, soweit nicht der Rat oder ein anderer Aus- schuss nicht zuständig sind, über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen von mehr als 50.000 Euro und 2. städtischen Baumaßnahmen von mehr als 50.000 Euro. Vor Ausschreibung dieser Vergaben ist der Ausschuss für Stadtentwicklung über die be- absichtigte Maßnahme zu informieren. 12. § 10 erhält folgende Fassung: § 10 Zuständigkeit Ausschuss für Umwelt, Kli- ma, Landwirtschaft, Wald und Natur (1) Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirt- schaft, Wald und Natur entscheidet über alle städtischen Aufgaben des Umwelt-, Klima- und Naturschutzes, soweit nicht der Rat, ein ande- rer Ausschuss oder der Bürgermeister/die Bür- germeisterin zuständig sind. (2) Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirt- schaft, Wald und Natur berät im Rahmen der städtebaulichen Maßnahmen einschließlich der Verkehrsplanung - insbesondere 1. folgende Angelegenheiten des Umwelt- schutzes 1.1 Landschaftspläne 1.2 Lärmschutz, 1.3 Umweltverträglichkeitsprüfungen, 1.4 Ausgleichsmaßnahmen, 1.5 Abgrabungen, Deponien und Altlasten, 1.6 Abfallwirtschaft, 1.7 Wasserwirtschaft, 1.8 Flächenverbrauch und Landwirtschaft, 1.9 Umweltbelastungen allgemeiner Art für die Bevölkerung einschließlich der Einho- lung diesbezüglicher Umweltgutachten, 2. folgende Angelegenheiten des Klima- und Naturschutzes 2.1 Planungen und Maßnahmen des Klima- schutzes und der Klimafolgenanpassung einschließlich Empfehlungen zur Energie- wirtschaft, 2.2 Planungen und Maßnahmen des Arten- schutzes und der Biodiversität, 2.3 Planungen und Maßnahmen des Aus- gleichs für Eingriffe in Natur und Land- schaft, 2.4 Planungen und Maßnahmen zur Neuanla- ge, Unterhaltung und zur Sanierung öf- fentlicher Grünflächen, 3. Festlegen von besonderen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. von Um- welt-, Energie-, Natur- und Klimaschutz- tagen, -wettbewerben, -preisen, Umwelt- säuberungsaktionen und zu allgemeinen Umweltthemen. (3) Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirt- schaft, Wald und Natur entscheidet, soweit nicht der Rat, ein anderer Ausschuss oder der Bürgermeister/die Bürgermeisterin zuständig sind, über die Planung, Gestaltung und Bewirt- schaftung von Wald-, Grün- und Erholungsan- lagen. (4) Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirt- schaft, Wald und Natur entscheidet innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs, soweit nicht der Rat oder ein anderer Ausschuss zuständig sind, über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen von mehr als 50.000 Euro und 2. städtischen Baumaßnahmen von mehr als 50.000 Euro. Vor Ausschreibung dieser Vergaben ist der Die Sitzungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu neuen Einschränkungen kommt. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Ein sicherer Job mit großer Ver- antwortung: Erzieher/in in Born- heim 13. November 2020 Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der 20. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.11.2020 aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zu- letzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglie- der folgende 20. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17. Juli 1992 beschlossen: Artikel I Die Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 wird wie folgt geändert: 1. § 7 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: „Von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates grundsätzlich eine zu- sätzliche Aufwandsentschädigung nach § 46 Satz 1 Nr. 2 GO NRW i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 6 Ent- schVO erhalten, werden gemäß § 46 Satz 2 GO NRW folgende Ausschüsse ausgenommen: - Ausschuss für Stadtentwicklung - Schulausschuss - Ausschuss für Soziales, Inklusion und De- mographie - Integrationsausschuss - Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt - Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirt- schaft, Wald und Natur - Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsaus- schuss - Feuerwehrausschuss - Rechnungsprüfungsausschuss - Ausschuss für Bürgerangelegenheiten - Fachausschuss Volkshochschule - Betriebsausschuss“ 2. In § 7 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 wird die Zahl „80,00“ durch die Zahl „84,00“ EUR ersetzt. 3. § 7 Abs. 3 Nr. 2 S.3 wird wie folgt geändert: „Die erste angefangene Stunde wird voll be- rechnet und die letzte angefangen Stunde auf das jeweils nächste Viertel der Stunde berech- net.“ 4. In § 8 Abs. 2 S.1 wird die Zahl „drei“ durch die Zahl „zwei“ ersetzt. Artikel II Die Änderungen der Hauptsatzung treten mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 20. Satzung vom 05.11.2020 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Be- kanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verlet- zung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige orts- rechtliche Bestimmungen und Flächennut- zungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht wer- den kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Be- stimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen- über der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Man- gel ergibt. Bornheim, den 05.11.2020 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister Ausschuss für Umwelt, Klima und Natur über die beabsichtigte Maßnahme zu informieren. 13. § 11 erhält folgende Fassung: § 11 Zuständigkeit Schulausschuss (1) Der Schulausschuss entscheidet über alle städtischen Schulbaumaßnahmen und über alle übrigen äußeren Schulangelegenheiten mit Ausnahme der Zuweisung von Schulkin- dern an eine andere als die zuständige Pflicht- schule. Er entscheidet über Programme und Maßnahmen im Rahmen der der Belange der Offenen Ganztagsschulen, der Schulsozialar- beit und zur Umsetzung der schulischen Inklu- sion. (2) Der Schulausschuss entscheidet über die zur Bestellung von Schulleitern/Schulleiterin- nen nach § 61 des Schulgesetzes NRW vom Schulträger vorgesehenen Stellungnahmen. (3) Der Schulausschuss entscheidet innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs, soweit nicht der Rat oder ein anderer Ausschuss zuständig sind, über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen von mehr als 50.000 Euro und 2. städtischen Baumaßnahmen von mehr als 50.000 Euro. Vor Ausschreibung dieser Vergaben ist der Schulausschuss über die beabsichtigte Maß- nahme zu informieren. 14. § 12 erhält folgende Fassung: § 12 Zuständigkeit Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt (1) Der Ausschuss für Sport, Kultur und Ehren- amt entscheidet über alle städtischen Aufga- ben einschließlich der Baumaßnahmen in Sport- und Kulturangelegenheiten, soweit nicht der Rat, ein anderer Ausschuss oder der Bürgermeister/die Bürgermeisterin zuständig sind. Wenn Sportstätten auch schulischen Zwecken dienen sollen, ist auch der Schulaus- schuss zu beteiligen. (2) Der Ausschuss für Sport, Kultur und Ehren- amt entscheidet über 1. die Unterhaltung und den Ausbau der sportli- chen und kulturellen Einrichtungen, 2. die Neubeschaffung und Unterhaltung von Geräten und Ausstattungsgegenständen, soweit sie nicht ausschließlich für Schulen verwendet werden, 3. die Gewährung von Zuschüssen an Sport- und Kultur tragende Vereine und Organisati- onen, 4. die Verleihung des Heimatpreises, 5. alle Maßnahmen zur Förderung des Ehren- amtes. (3) Der Ausschuss für Sport, Kultur und Ehren- amt entscheidet innerhalb seines Zuständig- keitsbereichs, soweit nicht der Rat oder ein anderer Ausschuss zuständig sind, über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen von mehr als 50.000 Euro und 2. städtischen Baumaßnahmen von mehr als 50.000 Euro. Vor Ausschreibung dieser Vergaben ist der Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt über die beabsichtigte Maßnahme zu informie- ren. 15. In § 13 wird das Wort „Integrationsrat“ durch das Wort „Integrationsausschuss“ er- setzt. 16. § 14 erhält folgende Fassung: § 14 Zuständigkeit Mobilitäts- und Verkehrsent- wicklungsausschuss (1) Der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungs- ausschuss ist zuständig für alle Verkehrsange- legenheiten, Angelegenheiten des Straßenver- kehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs und des Straßen- und Radwegebaus. (2) Der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungs- ausschuss entscheidet über die Verkehrsrah- menplanung und das Radverkehrskonzept. (3) Der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungs- ausschuss entscheidet über alle städtischen Straßenbauangelegenheiten. Er entscheidet insbesondere über 1. Straßenraumentwürfe nach den Empfehlun- gen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete, 2. die Durchführung von Anliegerversammlun- gen zu Straßenraumentwürfen für Straßen- bauprojekte und 3. Ausführungsplanungen für Straßen- und Radwegebauten. (4) Der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungs- ausschuss entscheidet innerhalb seines Zu- ständigkeitsbereichs, soweit nicht der Rat oder ein anderer Ausschuss zuständig sind, über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen von mehr als 50.000 Euro und 2. städtischen Baumaßnahmen von mehr als 50.000 Euro. Vor Ausschreibung dieser Vergaben ist der Mo- bilitätsausschuss über die beabsichtigte Maß- nahme zu informieren. 17. § 15 erhält folgende Fassung: § 15 Zuständigkeit Ausschuss für Soziales, In- klusion und Demographie (1) Der Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demographie berät und entscheidet über die dem demographischen Wandel unterliegenden Angelegenheiten, über Maßnahmen der Integ- ration, über alle städtischen Aufgaben ein- schließlich der Baumaßnahmen in Familien- und sozialen Angelegenheiten soweit nicht der Rat, ein anderer Ausschuss oder der Bürger- meister/die Bürgermeisterin zuständig sind. (2) In sozialen Angelegenheiten berät der Aus- schuss für Soziales, Inklusion und Demogra- phie insbesondere 1. die Förderung von Maßnahmen und Ein- richtungen für Kranke, Behinderte und Se- nioren/Seniorinnen, 2. Maßnahmen zur Förderung der inklusiven Ausgestaltung der Lebensverhältnisse (ausgenommen sind diesbezügliche Maß- nahmen im Schulbereich sowie im Zustän- digkeitsbereich des Jugendhilfeaus- schusses) 3. die Unterbringung ausländischer Flücht- linge und Spätaussiedler/ Spätaussiedle- rinnen, 4. besondere Programme der Sozialarbeit, z.B. 4.1 zur Betreuung von ausländischen Flücht- lingen oder Aussiedlern und Aussiedlerin- nen, 4.2 zu Angelegenheiten des Bereichs Integra- tion und Demographie, 4.3. im Projekt Soziale Hilfen Bornheim. 5. Maßnahmen und Projekte im Bereich der sozialen Beschäftigungsförderung. 6. Grundsätzliche Fragen des Wohnungs- marktes und der Wohnraumhilfe sowie so- ziale Fragen der Stadtentwicklung. (3) Der Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demographie entscheidet innerhalb seines Zu- ständigkeitsbereichs, soweit nicht der Rat oder ein anderer Ausschuss zuständig sind, über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen von mehr als 50.000 Euro und 2. städtischen Baumaßnahmen von mehr als 50.000 Euro. Vor Ausschreibung dieser Vergaben ist der Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demo- graphie über die beabsichtigte Maßnahme zu informieren. 18. § 16 erhält folgende Fassung: § 16 Zuständigkeit Feuerwehrausschuss (1) Der Feuerwehrausschuss entscheidet in Feuerwehrangelegenheiten über 1. die Bewilligung von Zuschüssen und Beihil- fen zur Förderung der Aufgabenerfüllung der Feuerwehr, 2. die Aufstellung von Ausrüstungsprogram- men der Feuerwehr. (2) Feuerwehrausschuss berät über alle Ange- legenheiten des Brandschutzes einschließlich des Brandschutzbedarfsplans. (3) Der Feuerwehrausschuss entscheidet in- nerhalb seines Zuständigkeitsbereichs, soweit nicht der Rat oder ein anderer Ausschuss zu- ständig sind, über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen von mehr als 50.000 Euro und 2. städtischen Baumaßnahmen von mehr als 50.000 Euro. Vor Ausschreibung dieser Vergaben ist der Feuerwehrausschuss über die beabsichtigte Maßnahme zu informieren. 19. § 17 wird zu § 18 und erhält folgende Fas- sung: § 17 Zuständigkeit des Bürgermeisters/der Bür- germeisterin (1) Der Bürgermeister nimmt die Aufgaben war, die ihm durch die Gemeindeordnung oder sonstige Rechtsvorschriften übertragen wur- den. (2) Dem Bürgermeister/Der Bürgermeisterin werden insbesondere übertragen: 1. die Befugnis nach § 39 Beamtenstatusgesetz (Verbot der Führung der Dienstgeschäfte) und gem. § 57 Abs. 3 Satz 1 Landesbeamten- versorgungsgesetz NRW die Befugnis nach § 57 des Landesbeamtenversorgungsgeset- zes NRW (Festsetzung und Zahlung der Ver- sorgungsbezüge), soweit es Beamte/Beam- tinnen des einfachen, mittleren oder geho- benen Dienstes betrifft, 2. die Befugnisse nach den §§ 14 und 17 des Landesreisekostengesetzes, 3. der Abschluss von Vergleichen bis zu einem Wert von 25.000 Euro, 4. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen einschl. geistiger Leistungen bis zur Höhe von 50.000 Euro je Gesamtmaßnahme, die Vergabe von städtischen Baumaßnahmen bis zur Höhe von 50.000 Euro 5. der Erlass von Geldforderungen der Stadt aus Billigkeitsgründen, 6. die Stundung von Geldforderungen der Stadt, 7. die Ablehnung von Anträgen auf Stundung und Erlass unabhängig von der Höhe des Be- trages (Abs. 2 Nr. 5 und 6) wegen nicht vorge- legter Unterlagen, 8. die Aufnahme von Krediten, 9. die Entscheidung über den Ankauf und Ver- kauf von Grundstücken bis zur Höhe von 25.000 Euro im Einzelfall. (3) Außerdem werden dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin folgende Befugnisse für Ver- fahren nach dem Baugesetzbuch übertragen: 1. Entscheidung über die Anträge der Stadt auf Aussetzung der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 15 Abs. 1 BauGB, 2. Entscheidung über die Zulässigkeit von 2.1 Ausnahmen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 1 BauGB, 2.2 Vorhaben während der Planaufstellung nach § 33 BauGB. 3. Entscheidung über die Zulässigkeit von 3.1 Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB, 3.2 Vorhaben innerhalb der im Zusammen- hang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB, 4. Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB, 5. Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen zu Vorha- ben- und Erschließungsplänen gem. §§ 11 und 12 Baugesetzbuch, soweit die Kosten 50.000 Euro nicht übersteigen, 6. Entscheidung über die Zustimmung als Bedarfs- oder Erschließungsträger bei Vorhaben auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen nach § 32 BauGB, 7. Entscheidung über die Abwägung nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung von Er- schließungsanlagen. (4) Dem Bürgermeister/Der Bürgermeisterin werden die Befugnisse nach § 9 Denkmal- schutzgesetz NRW übertragen. (5) Dem Bürgermeister/Der Bürgermeisterin wird die Entscheidungsbefugnis über Anträge auf Zuweisung von Schulkindern an eine ande- re als die zuständige Pflichtschule übertragen. Artikel II Die Änderungen der Zuständigkeitsordnung treten mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 10. Satzung vom 05.11.2020 zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbin- dung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verlet- zung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige orts- rechtliche Bestimmungen und Flächennut- zungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht wer- den kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Be- stimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen- über der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Man- gel ergibt. Bornheim, den 05.11.2020 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister

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18. Dezember 2020 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 28. Januar 2021 von 14 bis 17.45 Uhr in der Gemeinde Wachtberg (Maskenpflicht) oder je nach Pandemie-Lage telefonisch, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Hallenbad und Sauna sind aufgrund der Coronaschutz­ verordnung des Landes Nordrhein­Westfalen bis zum 30. November geschlossen. Aktuelle Infos gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Aufgrund der aktuell hohen Corona-Infektionszahlen hat die Stadt Bornheim im Einvernehmen mit den Ratsfraktionen alle Gremiensitzungen von Dezember ins neue Jahr verschoben. Die neuen Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Über die Sitzungen im Januar wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 02236 3819085, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung! Besucher aller städtischen Dienststellen müssen einen Mund­Nasen­Schutz tragen. dieses Jahr stehen die Weih- nachtszeit und der Jahreswech- sel unter einem besonderen Stern. Viele vermissen die Weih- nachtsmärkte, die Treffen mit Freundinnen und Freunden, die Feiern mit Kolleginnen und Kol- legen. Und nun ist unser Land durch den erneuten Lockdown in einen Ausnahmezustand ver- setzt worden, der für viele Men- schen wieder mit Existenzängs- ten verbunden ist. Das Weihnachtsfest selbst wird ebenfalls anders, als wir es ge- wohnt sind. Aber Weihnachten bedeutet auch, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen. Trotz aller Einschränkungen werden die meisten von uns die Feiertage im Kreise ihrer Liebs- ten verbringen können, mit le- ckerem Essen und Geschenken. Das ist leider längst nicht allen Menschen vergönnt. Viele sind von Hunger, Armut, Krieg oder Verfolgung bedroht – oder leiden unter einer Krankheit, sei es nun Corona oder eine andere ernst- hafte Erkrankung. Im Vergleich dazu sind die uns auferlegten vorübergehenden Kontaktbe- schränkungen auszuhalten, oder? Zumal dies alles dazu dient, die Pandemie in Schach zu halten, die schon viel zu viele Opfer gefordert hat – weltweit, aber auch bei uns in Bornheim. Vielleicht gelingt es uns in die- sem besonderen Jahr, uns zu Weihnachten vor allem auf das Wesentliche zu konzentrieren. Solidarität und Hilfsbereitschaft sind der Geist der Weihnacht und machen uns als Gemein- schaft aus. So wie im Frühjahr, als das Corona-Virus über uns hereingebrochen ist und wir in Bornheim zusammengestanden haben. Liebe Mitbürgerinnen und Mit- bürger, ich bin mir sicher, dass wir die Krise auch diesmal ge- meinsam meistern werden. Wenn wir weiterhin zusammen- halten und uns nicht unterkrie- gen lassen. Es werden wieder bessere Zeiten kommen, in de- nen wir uns persönlich ohne Mas- ke und Abstand begegnen kön- nen. Schließlich gibt es durch die Entwicklung der Impfstoffe schon Lichtblicke am Horizont und vielleicht kehrt mit dem Früh- ling wieder etwas mehr Normali- tät in unseren Alltag zurück. Jedenfalls blicke ich voller Opti- mismus und Zuversicht auf das neue Jahr und auf das, was wir hier alle gemeinsam bewegen werden. Denn die Erfolge unserer Stadt beruhen auf den Stärken der- jenigen, die hier arbeiten, die hier leben und die sich hier eh- renamtlich in Politik, Hilfsorga- nisationen, Vereinen, Kirchen, Kultur oder anderen Gruppen und Gemeinschaften einsetzen. Sie alle machen Bornheim zu dem, was es ist. Für Ihre Unterstützung im aus- laufenden Jahr danke ich Ihnen allen herzlich: den über 600 Kol- leginnen und Kollegen der Stadt- verwaltung und des Stadtbe- triebs, die sich kompetent und ambitioniert für unsere Stadt einsetzen. Ebenso danke ich unseren Rats- mitgliedern, Ortsvorstehern und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich für die politische Gestaltung Bornheims engagieren. Und ganz besonders danke ich Ihnen, den Menschen, die hier wohnen und sich einbringen – für Ihre Hilfsbereitschaft und Ihre Impulse, für Ihre Tatkraft und Kreativität, für Ihr Vertrauen und Ihre Liebe zu Bornheim. Ich freue mich auf die Zusam- menarbeit mit allen Fraktionen, Ratsmitgliedern und Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung. Und ich freue mich auf die Zu- sammenarbeit und die Begeg- nungen mit Ihnen, den Bürgerin- nen und Bürgern Bornheims. Ihnen allen wünsche ich eine schöne Adventszeit, ein besinn- liches, frohes Fest und schon jetzt alles Gute, Glück und vor al- lem Gesundheit fürs neue Jahr 2021! Herzliche Grüße Ihr Bürgermeister (Christoph Becker) Wer sich in der Winterzeit gerne mit einem heißen alkoholischen Getränk aufwärmt, hat mehr Mög- lichkeiten als Glühwein: Leckere Alternativen sind Kaffee und Ka- kao „mit Schuss“, am besten aus fairem Handel. Da gibt es zum Beispiel den „Fairi- säer“ aus fair gehandeltem Kaffee, Rum und Zucker, gekrönt mit fri- scher Sahne. Als Kaffee bietet sich dazu in der Fairtrade-Stadt Bornheim der „Vorgebirgs-Café“ an. Dieser Bio-Kaffee der Edelsor- te „Arabica“ wächst natürlich nicht im Vorgebirge, ist aber ein gutes landwirtschaftliches Produkt aus bäuerlicher Erzeugung. Er wird zu einem gerechten Preis von Ko- operativen aus Mittelamerika be- zogen. Auch mit fair gehandeltem Kakao anstelle des Kaffees schmeckt das Getränk sehr le- cker. „Die Zutaten im Set, vielleicht noch mit Rezept und einem schönen Kaffeebecher, sind ein originelles Weihnachtsgeschenk, das nicht nur die Beschenkten erfreut, son- dern auch den Produzenten hilft“, sagt Irmgard Mohr vom Umwelt- amt der Stadt Bornheim. Den Vorgebirgs-Café kann man trotz Corona bei einigen kirchli- chen Eine-Welt--Gruppen nach Absprache kaufen. Außerdem gibt es ihn in den Hofläden der Born- heimer Bio-Bauern und bei Edeka in Bornheim und Walberberg. Wei- tere Informationen dazu am Um- welttelefon unter 02222 945-310. Die Stadt Bornheim wurde im September 2012 erstmals offiziell als Fairtrade-Stadt anerkannt. Diese Auszeichnung wurde inzwi- schen mehrfach verlängert, da alle dafür notwendigen Kriterien weiterhin erfüllt werden. Auch an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr kön- nen Bürgerinnen und Bürger in zwingend notwendigen Fällen, etwa bei einer unaufschiebbaren Ausweisverlängerung, einen Ter- min für die Dienststellen der Bornheimer Stadtverwaltung vereinbaren. Nur an den Weih- nachtstagen vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 sowie an Sil- vester und Neujahr, also am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021, sind die Dienststellen ge- schlossen. Natürlich müssen bei allen Termi- nen die Abstands- und Hygiene- Regeln eingehalten werden. Au- ßerdem bittet die Stadt Bornheim darum, wann immer möglich das vielfältige Online-Service-Ange- bot der Verwaltung zu nutzen. Auf www.bornheim.de/online-dienste findet man die Angebote thema- tisch geordnet. Termine beim Bürgerbüro erhält man unter den Rufnummern 02222 945-181 und -182 oder per E-Mail an buergerbuero@stadt- bornheim.de. Für alle anderen Dienststellen ist mit den jeweils zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Termin abzustim- men. Die Ansprechpartner findet man auf der städtischen Webseite unter www.bornheim.de/an- sprechpartner oder über die Tele- fonzentrale (02222 945-0). Besonders schnelle Hilfe ist not- wendig, wenn das Kindeswohl ge- fährdet ist: Bei Anhaltspunkten für die Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen sollte man die Kinderschutzhotline des Ju- gendamts unter 02222 9437- 5437 kontaktieren; sie ist rund um die Uhr besetzt. Auch der StadtBetrieb Born- heim im Donnerbachweg 15 in Waldorf ist „zwischen den Jah- ren“ werktags geöffnet. Ledig- lich die Ausgabe von Standroh- ren ist von Montag, 21. Dezember 2020, bis Montag, 4. Januar 2021, nicht möglich, da das La- ger des Wasserwerks der Stadt Bornheim wegen Jahresinventur geschlossen ist. Die Stadtbücherei im Servatius- weg muss nach der aktuellen Co- ronaschutzverordnung von Mitt- woch, 16. Dezember 2020, bis voraussichtlich Sonntag, 10. Ja- nuar 2021, schließen. Die Auslei- he und Rückgabe von Medien ist in dieser Zeit nicht möglich. Da- her werden die Leihfristen aller Medien automatisch bis zum 18. Januar verlängert. Die Angebote der Onleihe stehen selbstver- ständlich weiterhin zur Verfü- gung. Unter www.stadtbueche- rei-bornheim.de bietet der För- derverein „Bücherwurm“ Online- Lesungen für Kinder und Er- wachsene an. Fragen werden te- lefonisch unter 02222 938-565 oder per E-Mail an stadtbueche- rei@stadt-bornheim.de beant- wortet. Die Geschäftsstelle der Volks- hochschule Bornheim/Alfter wiederum schließt vom 23. De- zember 2020 bis einschließlich 5. Januar 2021. Ale Präsenzkurse sind zurzeit untersagt. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, „Fairisäer“ als Geschenkidee Stadtverwaltung für dringende Fälle geöffnet Keine Rücknahme von Haushalts- batterien mehr im Rathaus „Die LebEKa leistet wertvolle Arbeit“ Bürgermeister Christoph Becker besucht Lebensmittelausgabe Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Nach fast 30 Jahren stellt die Stadt Bornheim aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen die An- nahme von Haushaltsbatterien im Rathaus ein. Denn nun werden gesammelte Batterien nur noch ab einer Min- destmenge abgeholt, die im Rat- haus nicht mehr vorschriftsmä- ßig gelagert werden kann. Daher sieht sich die Stadt leider ge- zwungen, diesen Service einzu- stellen. Bürgerinnen und Bürger können aber die kostenlosen Abgabe- möglichkeiten auf den Entsor- gungsanlagen der RSAG bei Swisttal-Miel und in Troisdorf, beim Schadstoffmobil oder im Handel nutzen. Hersteller und Vertreiber, also etwa Supermärk- te und Drogerien, sind außerdem verpflichtet, alle Batterien, die in ihrem Sortiment angeboten wer- den, kostenlos zurückzunehmen – und zwar ohne Zwang zum Neu- kauf. Die Energiezellen werden dann über das Rücknahmesystem der Hersteller verwertet oder fachgerecht entsorgt. Wichtig ist: Batterien dürfen nicht über die Restabfall- oder Wertstofftonne entsorgt werden; sie gehören auch nicht die Elek- tro- Kleinteile-Container. Bevor man seine ausgedienten Elektro- geräte dort entsorgt, muss man Batterien und Akkus, die nicht fest verbaut sind, wegen der Brandgefahr sogar entfernen. > Weitere Informationen gibt es unter: www.rsag.de/richtig-ent- sorgen/abfall-abc/begriff/batte- rien Bei einem seiner ersten offiziellen Termine als Bürgermeister hat Christoph Becker bewusst die Le- bensmittelausgabe der Evangeli- schen und Katholischen Kirchen in Bornheim und Alfter (LebEKa) be- sucht. „Der Termin war mir wichtig, weil ich die ehrenamtliche Arbeit, die hier geleistet wird, sehr wert- schätze und unterstützen möchte – heute und die nächsten fünf Jah- re“, betont Bürgermeister Becker. Dann packte er mit an und verteilte die Lebensmittelbeutel, die von den ehrenamtlichen Helfern vorge- packt werden. „Dies hat sich durch Corona geändert“, erklärt Stefanie Schmelzer von der Evangelischen Kirchengemeinde. „Vorher konnten die bedürftigen Menschen durch die Halle der Bornheimer Versöh- nungskirche gehen und sich die Lebensmittel selbst aussuchen. Das geht zurzeit aufgrund des In- fektionsschutzes nicht.“ Neben den vorgepackten Lebensmittel- beuteln gab es heute auch noch Drogerieartikel wie Duschgel und Haarwaschmittel. Die Lebensmittelausgabe für Men- schen mit geringen Einkommen gibt es schon seit 2004 in Born- heim, Hersel, Kardorf und Alfter- Oedekoven. Ein Jahr später starte- te die Kleiderstube „Hängematte“ mit günstiger Baby- und Kinder- kleidung, die zurzeit Corona-be- dingt ruht. Seit 2007 wird das An- gebot durch ein Möbellager er- gänzt. Um in der Corona-Krise Se- nioren zu unterstützen, die auf sich allein gestellt sind, hat die LebEKa auch einen Fahrdienst eingerich- tet. Insgesamt sind bei der LebEKa 91 Personen ehrenamtlich tätig. Die Ausgabe in Bornheim erfolgt immer mittwochs zwischen 10.30 und 12 Uhr an der Versöhnungskir- che in der Königstraße 21. Konnten die Vorbereitungen vor der Pande- mie noch am selben Tag beginnen, treffen sich die ersten Gruppen nun schon einen Tag vorher. „Wir haben die Helferinnen und Helfer vorsorglich in kleinere Gruppen eingeteilt. Alle tragen eine Maske. Außerdem ist die Kirche, wo die Lebensmittel vorgepackt werden, stets ausreichend durchlüftet“, er- klärt Schmelzer. Die Abläufe sind routiniert und gehen allen leicht von der Hand. So waren die Le- bensmittel auch heute schnell an alle Bedürftigen verteilt. Für ihren wertvollen Dienst ist die LebEKa auf finanzielle Unterstüt- zung angewiesen. Daher freut sich die Organisation über jede Spende auf das Konto der Evangelischen Kirchengemeinde bei der Kreis- sparkasse Köln (IBAN: DE12 3705 0299 0046 2108 03; BIC: COKS- DE33XXX). Als Verwendungszweck ist LebEKa anzugeben. Auch eine Spendenquittung wird gerne aus- gestellt. Dazu ist die Angabe von Name und Anschrift erforderlich. Alle packten mit an für den guten Zweck.

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11. Dezember 2020 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 17. Dezember 2020 von 14 bis 17.45 Uhr Gemeinde Alfter (Maskenpflicht) oder je nach Pandemie-Lage telefonisch, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Hallenbad und Sauna sind aufgrund der Coronaschutz­ verordnung des Landes Nordrhein­Westfalen bis zum 30. November geschlossen. Aktuelle Infos gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Ausschuss für Stadtentwicklung Dienstag, 15.12.2020, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 16.12.2020, 18 Uhr, Forum Alexander-von- Humboldt-Gymnasium, Adenauerallee 50, Roisdorf Stadtrat Donnerstag, 17.12.2020, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Telekom-Infomobil zum Glasfaserausbau Noch bis 15.12.2020, Auf dem Knickert, Dorfplatz Kardorf, Infos unter: www.telekom.de/jetzt-glasfaser Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 02236 3819085, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung! Besucher aller städtischen Dienststellen müssen einen Mund­Nasen­Schutz tragen. Die Stadt Bornheim weist noch einmal darauf hin, dass Besu- cher alle Serviceleistungen der Bornheimer Stadtverwaltung auch weiterhin nutzen können. Allerdings muss man dazu für die Dienststellen des Bornhei- mer Rathauses und die Neben- stellen der Stadtverwaltung (Brunnen allee und Kliehof) einen Termin vereinbaren. In al- len städtischen Dienststellen müssen außerdem die Ab- stands- und Hygiene- Regeln eingehalten werden. Den Weg ins Rathaus spart man sich, indem man das vielfältige Online-Service-Angebot der Stadt Bornheim nutzt. Auf www. bornheim.de/online-dienste fin- det man die Angebote thema- tisch geordnet. Termine beim Bürgerbüro erhält man unter den Rufnummern 02222 945-181 und -182 oder per E-Mail an buergerbuero@stadt- bornheim.de. Für alle anderen Dienststellen bittet die Verwal- tung, mit den jeweils zuständi- gen Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern einen Termin abzustim- men. Die Ansprechpartner findet man auf der städtischen Web- seite unter www.bornheim.de/ ansprechpartner oder über die Telefonzentrale (02222 945-0). Termine beim Jugendamt be- kommt man telefonisch unter 02222 9437-0 oder per E-Mail an jugendamt@stadt-bornheim.de. Besonders schnelle Hilfe ist not- wendig, wenn das Kindeswohl gefährdet ist: Bei Anhaltspunk- ten für die Gefährdung eines Kin- des oder Jugendlichen sollte man die Kinderschutzhotline un- ter 02222 9437-5437 kontaktie- ren; sie ist rund um die Uhr be- setzt. Wer in diesen herausfordernden Zeiten Beratung bei der Erzie- hung oder zur Bewältigung des Familienalltags braucht, wendet sich ebenfalls ans Jugendamt unter 02222 9437-0 oder an die Familien- und Erziehungsbera- tungsstelle Bornheim unter 02222 9279800 oder per E-Mail an fb.bornheim@rhein-sieg- kreis.de. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Fa- milien auf: www.elternsein.info/ beratung-anonym/anonym-kos- tenlos/corona-zeiten-beratung- jetzt-fuer-eltern/ Wer im Rahmen der Offenlage Bebauungspläne einsehen möchte, kann unter 02222 945- 249 einen Termin vereinbaren. Die planungsrechtlichen Offen- lagen der Stadt Bornheim sind auch online im Bereich der Stadtplanung verfügbar unter: www.bornheim.de/wirtschaft- bauen/stadtplanung. Der Förderverein „Bücher- wurm“ der Stadtbücherei Bornheim lädt zu stimmungs- vollen Adventslesungen auf seinem YouTube-Kanal ein. Sprecher, Moderator und Schauspieler Ralf Buchinger liest in vier Teilen lustige, aber auch besinnliche Weihnachts- texte von bekannten Dichtern und Autoren. So können sich die Zuhörerinnen und Zuhörer bei Texten von Wilhelm Busch, Simone Alexandra Friedrich, Hermann Hesse, Erich Käst- ner, Monika Peschel und Rai- ner Maria Rilke auf das Weih- nachtsfest einstimmen. Der Förderverein wünscht al- len „Bücherwürmern“ in diesen speziellen Zeiten eine schöne und gesunde Vorweihnachts- zeit. Mit den virtuellen Ad- ventslesungen möchte er den Menschen eine Freude berei- ten und ein wenig vorweih- nachtliche Stimmung ins Wohnzimmer bringen, auch wenn man sich dabei nicht persönlich sehen kann. Der Förderverein „Bücherwurm“ unterstützt die öffentliche Stadtbücherei Bornheim mit vielen tollen Aktionen. Alle Mit- glieder arbeiten ehrenamtlich. Der Erlös aller Aktionen fließt in Projekte der Stadtbücherei. > Die Adventslesungen wer- den immer sonntags auf dem YouTube-Kanal des Bücher- wurm Bornheim e. V. veröf- fentlicht. Die Lesung vom 1. und 2. Advent kann man dort bereits hören. Am Sonntag, 13. Dezember 2020, folgt dann Teil drei. Die Entscheidung in Bornheim ist gefallen: Die 2.700 Aufträge für ei- nen Glasfaser-Anschluss, die in der Vorvermarktung für die zweite Ausbauphase benötigt wurden, sind fast erreicht. Da weitere An- träge bereits vorliegen, die noch nicht im System erfasst sind, gibt die Telekom vorzeitig bekannt: Der Glas faserausbau im Stadtgebiet wird fortgesetzt. Ganz Bornheim wird also Gigabit- Stadt, die erste im Rhein-Sieg- Kreis. Nach Bornheim, Brenig, Dersdorf, Hersel, Roisdorf und Ue- dorf werden nun auch Hemmerich, Kardorf, Merten, Rösberg, Sech- tem, Walberberg, Waldorf und Widdig mit dem schnellsten Inter- net versorgt. Wer noch beim Aus- bau dabei sein möchte, muss sich allerdings beeilen. Denn Reservie- rungen sind nur noch bis zum 15. Dezember möglich. Haushalte, die sich bis dahin für einen Glasfa- seranschluss bei der Telekom ent- scheiden, sparen die Installations- kosten in Höhe von rund 780 Euro. Mit dem neuen Netz sind Geschwindigkeiten von bis zu 1 Gigabit pro Sekunde (GBit/s) beim Herunterladen und bis zu 200 Megabit pro Sekunde (MBit/s) beim Heraufladen möglich. Damit haben die Bornheimerinnen und Bornheimer einen Anschluss, der alle Möglich keiten für digitale An- wendungen bietet: Video-Strea- ming, Gaming oder Arbeiten von zu Hause. Der High-Speed- Anschluss eignet sich auch für Technologien wie Virtual Reality, Telemedizin und Smart Home. Wie der Glasfa- serausbau vonstattengeht, wel- che Technik eingesetzt wird und was es mit FTTH (Fiber to the home/Glas faser bis in die Woh- nung) auf sich hat, zeigt die Tele- kom in einem Erklärvideo. Interes- sierte können sich das Video auf der Webseite der Stadt Bornheim ansehen unter: www.bornheim. de/jetzt-glasfaser > Nähere Informationen zum High-Speed-Anschluss sind im Internet erhältlich unter www.tele- kom.de/jetzt-glasfaser und unter der kostenlosen Service-Hotline 0800 2266100. Außerdem ist die Telekom mit Infomobilen präsent. Beraten wird in Kardorf (Dorfplatz, Auf dem Knickert, montags bis freitags: 10 bis 18 Uhr, samstags: 10 bis 16 Uhr), Walberberg (Dorf- platz, Pater-Bertram-Platz, mon- tags und dienstags: 10 bis 18 Uhr), Sechtem (Dorfmitte, Krausplatz, mittwochs und donnerstags: 10 bis 18 Uhr), Merten (Dorfplatz, Kirchstraße, freitags und sams- tags: 10 bis 18 Uhr) und Widdig (Dorfplatz, Römerstraße, montags bis freitags: 10 bis 18 Uhr, sams- tags: 10 bis 16 Uhr). Vor Ort kann man auch direkt seinen Anschluss beauftragen. Wer nach der Ver- marktungsphase noch Fragen zum Ausbau hat, kann das Beratungs- angebot in allen Infomobilen noch bis Freitag, 18. Dezember, nutzen. Stadtverwaltung nur mit Termin geöffnet „Bücherwurm“ sorgt für Adventsstimmung Telekom setzt Glasfaserausbau in Bornheim fort: Schnell noch dabei sein und Installationskosten sparen Die Sitzungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu neuen Einschränkungen kommt. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Das Kriminalkommissariat Kri- minalprävention/Opferschutz hat eine sogenannte Warnkarte herausgegeben, die sich speziell an Seniorinnen und Senioren richtet. Durch Aufklärung soll verhindert werden, dass gerade Menschen im Alter von 60 plus nicht zu Opfern arglistig han- delnder Straftäterinnen und -tä- ter werden. So soll die Karte daran erinnern, wachsam zu sein und nicht auf Betrugsmaschen hereinzufallen, die telefonisch eingefädelt wer- den. Dabei geht es vor allem um den „Enkeltrick“ und „falsche Po- lizeibeamte“, die ältere Men- schen kontaktieren, um sie vor vermeintlichen Diebesbanden zu schützen. Den Anrufern gelingt es immer wieder, ihre Ge- sprächspartner so sehr in eine Geschichte zu verwickeln, dass diese überzeugt sind, mit einem echten Polizisten zu sprechen. Am Ende folgen sie deren Anwei- sungen und geben Schmuck, Bargeld und andere Wertgegen- stände heraus, die zu Hause auf- bewahrt werden. Die Warnkarte erinnert die Seniorinnen und Se- nioren daran, wie man sich am besten verhält, wenn der angeb- liche Polizeibeamte am Telefon ist: nämlich direkt auflegen und danach selbst die 110 wählen. Die Karte sollte möglichst am Te- lefon platziert werden oder an einem Platz hängen, an dem sie gut sichtbar ist und als Erinne- rungsstütze dienen kann. Fami- lien mitglieder, Freunde, Bekann- te oder Nachbarn können die Karte, die bewusst in handlicher Postkartengröße angelegt wur- de, ausdrucken und den Senio- rinnen und Senioren übergeben. Sie finden sie unter: www.born- heim.de/aktuelles/warnkarte- der-polizei-soll-aeltere-men- schen-schuetzen Die Warnkarte ist außerdem kos- tenlos bei der Stadtverwaltung Bornheim zu bestellen. An- sprechpartnerin ist Birgit Haller von der Abteilung Soziales, Seni- oren und Integration, Telefon: 02222 945-167. Warnkarte der Polizei soll ältere Menschen schützen

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28. Dezember 2020 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 28. Januar 2021 von 14 bis 17.45 Uhr in der Gemeinde Wachtberg (Maskenpflicht) oder je nach Pandemie-Lage telefonisch, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Hallenbad und Sauna sind aufgrund der Coronaschutz­ verordnung des Landes Nordrhein­Westfalen bis auf Weiteres geschlossen. Aktuelle Infos gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Aufgrund der aktuell hohen Corona-Infektionszahlen wird noch entschieden, ob die Sitzungen im Januar stattfinden können. Die Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 02236 3819085, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung! Besucher aller städtischen Dienststellen müssen einen Mund­Nasen­Schutz tragen. Zusammen Zukunft bauen macht in Bornheim besonders viel Spaß. Bei uns gilt das Motto: Aller Anfang ist leicht – ob als Ki- ta-Kind oder als Erzieher/in. Denn in Bornheim ist die Welt noch in Ordnung. Hier stimmt das Team, hier stimmt das Um- feld, hier stimmen die Möglich- keiten. Aktuell bietet die Stadt Born- heim 52 Stellen in städtischen Kitas an, 27 davon ab sofort. Ge- sucht werden qualifizierte Kräf- te jedes Alters, aber auch Be- rufseinsteiger – und gerne auch Männer. Bewirb Dich jetzt als Erzieher/in oder Kinderpfleger/in bei der Stadt Bornheim: www.bornheim.de/hier-anfangen Bürgermeister Christoph Be- cker hat die Ortsvorsteher aus dem Stadtgebiet Bornheim in- formiert, dass er und alle Orts- vorsteher ab sofort bis auf Wei- teres auf die Besuche bei be- sonderen Geburtstagen und Ju- belhochzeiten verzichten soll- ten. Hintergrund ist die Empfehlung der Bundesregierung, ange- sichts der Corona-Krise alle nicht notwendigen Sozialkon- takte zu vermeiden. Auch hat das Land Nordrhein-Westfalen Besuchseinschränkungen für Seniorenheime ausgespro- chen, um gerade ältere Men- schen vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Virus zu schüt- zen. Bürgermeister Christoph Becker bittet um Verständnis: „Ich be- daure diese Maßnahme sehr, hal- te sie aber für unverzichtbar und äußerst sinnvoll, um gerade un- sere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen.“ Die Stadt Bornheim hat im Stadt- gebiet das vorhandene Netz an Warnsirenen weiter ergänzt und modernisiert. Digital umgerüstet wurden die Sirenen in der Schul- straße und auf dem Feuerwehr- gerätehaus in der Siegesstraße in Roisdorf. Mit letzterer wurde eine verbesserte Abdeckung der Ort- schaft Roisdorf erreicht – vor al- lem in Richtung Alfter. Neu er- richtet wurde die Sirene auf dem Gebäude des StadtBetriebs Bornheim, Donnerbachweg 15 in Waldorf. Damit sind nun einer- seits die Gewerbegebiete in Kar- dorf und Waldorf voll abgedeckt, während auf der anderen Seite für Waldorf und Kardorf inklusive des Neubaugebiets eine verbes- serte Abdeckung erreicht wurde. Grundlage bildet der soge- nannte Beschallungsplan der Stadt Bornheim, in dem sämtli- che Sirenen im Stadtgebiet verzeichnet sind. Für das kom- mende Jahr ist geplant, den Standort Waldorf sirenentech- nisch noch besser auszustat- ten. Als Ersatz für die Sirene im Heerweg soll ein Warngerät am Sportplatz installiert werden. Und um die „Rheinschiene“ weiter auszubauen, soll die stillgelegte Sirene in der Rö- merstraße in Widdig ersetzt werden. Dabei handelt es sich ebenfalls um elektronische Si- renen, die über modernste Standards verfügen. Die digitalen Sirenen gelten als leistungsstark und zuverlässig. Im Gegensatz zu Motorsirenen entfällt das bisher typische An- laufgeräusch, sodass sie sofort die volle Lautstärke erreichen und den gewünschten Signalton abgeben. Probe-Sirenenalarm jeden vierten Samstag im Monat gegen 11 Uhr Generell findet im Stadtgebiet Bornheim jeden vierten Samstag im Monat gegen 11 Uhr ein Probe- Sirenenalarm statt. Bei diesem Alarm wird die Funktion der ein- zelnen Sirenen in den jeweiligen Ortschaften überprüft. Dann ist jeweils eine Minute lang ein zwei- mal unterbrochener Heulton zu hören, der die Feuerwehrleute zum Einsatz ruft. > Informationen zu Sirenen- signalen und ihrer Bedeutung unter: www.bornheim.de/feuer- wehr/sirenensignale-und-ihre- bedeutung Hier fangen alle gerne an Stadt Bornheim sagt Besuche bei Jubilaren ab Stadt Bornheim erweitert und modernisiert Sirenennetz Bestens informiert mit dem Newsletter der Stadt Bornheim Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Was gibt es Neues im Stadt- gebiet? Welche Jobs sind bei der Verwaltung gerade aus- geschrieben? Immer auf dem Laufenden bleibt man mit dem Newsletter der Stadt Bornheim. Die Anmeldung erfolgt schnell und unkompliziert unter www.bornheim.de/newsletter. Wer sich jetzt registriert, erhält den neuen Newsletter für Janu- ar 2021. Die aktuelle Ausgabe für Dezember ist online abruf- bar unter: www.bornheim.de/ newsletterarchiv HIER FANGEN ALLE GERNE AN bornheim.de/hier-anfangen Hier stimmt das Team, hier stimmt das Umfeld, hier stimmen die Möglichkeiten. Bewirb Dich jetzt als ERZIEHER/IN oder KINDERPFLEGER/IN bei der Stadt Bornheim. Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung der 14. Satzung vom 21.12.2020 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage – Wasserversorgungssatzung – der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - West- falen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Sep- tember 2020 (GV. NRW. S. 916),und der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalab- gabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712 / SGV. NRW. 610), vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1029), hat der Bür- germeister mit Ratsmitgliedern der Fraktionen im Wege der Dringlichkeitsent- scheidung am 17.12.2020 folgende 14. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasser- versorgungsanlage - Wasserversorgungssatzung - der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 beschlossen: Artikel I § 34 Gebührenmaßstab und Gebührensatz wird wie folgt neu gefasst: (3) Die monatliche Grundgebühr beträgt für einen Wasserzähler mit einer ma- ximalen Durchflussmenge von 5 cbm/h (Q3 4, bisher Qn 2,5) 16,29 € 12 cbm/h (Q3 10, bisher Qn 6) 42,72 € 20 cbm/h (Q3 16, bisher Qn 10) 72,77 € 30 cbm/h (Q3 25, bisher Qn 15) 140,79 € 80 cbm/h (Q3 63, bisher Qn 40) 208,83 € mehr als 80 cbm/h (Q3 100, bisher > Qn 40) 278,43 € (7) Die Verbrauchsgebühr für Trink- und Brauchwasser beträgt 1,81 EUR/cbm. Artikel II Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2021 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 14. Satzung vom 21.12.2020 zur Än- derung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage – Wasserversorgungssatzung - der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht öffentlich bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften der GO NW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmun- gen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzei- geverfahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennut- zungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeich- net worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 21.12.2020 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.01.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Reiterhof am Brombeerweg Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.01.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann genau hat der Bauherr einen Antrag auf vorzeitige Inbenutzungnahme gestellt? Was sind die wesentlichen Gründe für diesen Antrag? Antwort: Mit Datum vom 04.12.2017 hat der Bauherr einen Antrag auf vorzeitige Inbenutzungnahme ge- stellt für die Reithalle, Pferdeausläufe und Liegeflächen sowie Sattelkammer und Dunglege für zunächst 27 Pferde. WC-Anlage und Reiterstübchen sind nicht Bestandteil dieses Antrages. Das Vorhaben ist noch nicht abschließend fertiggestellt, da u.a die Trinkwasserversorgung und An- pflanzungen noch nicht fertiggestellt sind, jedoch die Pferde über die Wintermonate eine entspre- chende Unterstellmöglichkeit benötigen. Frage 2: Kann anstelle eines grundsätzlich im Regelfall geforderten Anschlusses an die öffentliche Was- ser- und Abwasserversorgung ausreichender Brandschutz und eine ausreichende Wasserver- sorgung, insbesondere mit Lösch- und Trinkwasser, durch die nunmehr vorgesehene Zisterne mit einer Trinkwasserherstellungsanlage überhaupt gesichert werden? Wurde insoweit eine umfassende Prüfung, vor allem in technischer Hinsicht durchgeführt? Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis? Antwort: Die Löschwasserversorgung ist in dem Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch vorhan- dene Wandhydranten, unter anderem auch auf Gemeindegebiet Alfter und einer geforderten Löschwasserbevorratung auf dem Baugrundstück selbst als ausreichend bewertet worden. Im Rahmen der Prüfung waren sowohl der Stadtbetrieb Bornheim als auch die Feuerwehr der Stadt Bornheim beteiligt. Aufgrund der vorzeitigen Inbenutzungnahme wurden Funktionsprüfungen der Löschwasserbevor- ratung durch die Feuerwehr der Stadt Bornheim erfolgreich durchgeführt. Die Trinkwasserversorgung ist von dem Bauherrn im 2. Nachtrag in einer geänderten Ausführung beantragt und zurzeit noch nicht abschließend entschieden. Eine Nutzung der WC-Anlage und des Aufenthaltsraumes „Reiterstübchen“ ist bis zur endgülti- gen Schlussabnahme noch ausgeschlossen. Die Trinkwasserversorgung der Pferde erfolgt über An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - die ca. 49 m³ große vorhandene Zisterne (davon sind 24 m³ Löschwassermenge ständig zu be- vorraten) und ggf. durch mobile Wassertransporte durch den Bauherrn. Frage 3: Ist der Verwaltung bekannt, dass bereits in jüngster Vergangenheit nach starken Regenfällen wiederholt Gülle aus der Betondunglage ausgetreten und ins Erdreich gelangt ist? Kann dieser Gefahr überhaupt in anderer Weise als durch eine Überdachung, wie sie in der Bauge- nehmigung gefordert wird, wirksam begegnet werden? Antwort: Der Verwaltung ist ein einmaliger Vorfall bekannt, bei dem die Dunglege noch nicht in bestim- mungsgemäßen Gebrauch genommen war, sondern lediglich ca. 1 Schubkarre Pferdedung ohne aufsaugenden Einstreu gelagert war. Die Dunglege verfügt über das erforderliche Gefälle. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch wird das Niederschlagswasser zum Teil durch Einstreu (z.B. Stroh oder Späne) aufgesaugt bzw. aufgefangen. Im Rahmen des Bauantrages zur Änderung der Trinkwasserversorgung und der Dunglege (2. Nachtrag) wurde seitens des Fachamtes des Rhein-Sieg-Kreises bereits fachlich Stellung ge- nommen und festgestellt, dass die „offene“ Dunglege grundsätzlich nach Größe, Ausführung und Gefälle nicht den entsprechenden Vorgaben widerspricht. Das Fachamt hatte eine örtliche Be- sichtigung durchgeführt. Es steht noch eine abschließende Bescheinigung eines Sachverständigen aus, die die ord- nungsgemäße Umsetzung der Planung zum Inhalt hat. Gegen die vorzeitige Inbenutzungnahme wurden seitens dieses Fachamtes keine Bedenken vorgetragen. Frage 4: Die Baugenehmigung wurde für einen „Neubau einer Betriebsstätte für Pferdewirtschaft“ erteilt, und zwar auf der Grundlage von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Danach sind u. a. Vorhaben nur dann privilegiert und genehmigungsfähig, wenn „sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen“. Wie vereinbart sich damit die Durchführung von Reiterferien? Liegt darin nicht eine mit der Bauge- nehmigung nicht vereinbare Teilnutzungsänderung im Sinne von § 61 Abs. 1 BauO NRW, deren Abstellung sehr wohl zu den Aufgaben der Bauaufsicht gehört? Antwort: Auf dem Baugrundstück ist ausschließlich eine Betriebsstätte für Pferdewirtschaft genehmigt oh- ne entsprechende Unterkunftsmöglichkeiten wie Pensionsräume, Schlafräume etc.. Es soll auch Reitunterricht angeboten werden. Sofern dieses gewerbliche Angebot der landwirtschaftlichen Hauptnutzung untergeordnet ist, ist dies zulässig. Dieser Betrieb ist in dem Bauantragsverfahren bereits überwiegend als Pensionspferdebetrieb beantragt und genehmigt worden und dient als Ersatz für den bestehenden Pferdehof in Alfter, der durch auslaufende Verträge aufgegeben werden soll. Auch Pensionspferdehaltung auf über- wiegend eigener Futtergrundlage ist Landwirtschaft im Sinne des Baugesetzbuches. Eine Änderung der Nutzung für diese bauliche Anlage ist zurzeit nicht erkennbar. Absichten dazu sind der Verwaltung auch nicht bekannt. Im Rahmen der noch ausstehenden Schlussabnahme wird die genehmigte Nutzung jedoch weiterhin überprüft bzw. kontrolliert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Anschaffung von 6 Sanitärcontainern Sehr geehrter Herr Breuer, auf meine grundsätzlichen Anmerkungen in den letzten Beantwortungen nehme ich ausdrücklich Bezug. Die Verwaltung informiert auch nicht unzureichend sondern korrekt im Rahmen der gel- tenden gesetzlichen Regelungen. Insofern sind Ihre Behauptungen im Vorspann der Anfrage unzutreffend. Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen der Regelungen des § 19 der Geschäfts- ordnung des Rates der Stadt Bornheim. Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wer hat diese Anschaffung veranlasst und in welchem Gremium (*) der Stadt Bornheim wurde diese offensichtlich unnötige und unsinnige Anschaffung besprochen und beschlossen? Antwort: Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich keineswegs um eine „unnötige und unsinnige Anschaffungen“(siehe auch Antwort zur Frage 3)! Die Aufträge wurden durch den Bürgermeister erteilt. In einem Fall wurde auf Grund der Vergabeordnung und der dringenden Notwendigkeit eine Dringlichkeitsentscheidung eingeholt (Dringlichkeitsentscheidung vom 20.11.2015, Geneh- migung der Dringlichkeit Sanitärcontainer, siehe Vorlage 688-2015-1, Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales und demografischen Wandel am 02.02.2016). Frage 2: Wurde/n der/die Verantwortliche/en für diese Fehlinvestition zur Verantwortung gezo- gen? Antwort: Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich keineswegs um eine „Fehlinvestition“! Zum Zeitpunkt der Entscheidungen in 2015 herrschte ein akuter Bedarf an Unterbringungskapa- zitäten für Flüchtlinge. Die Stadt Bornheim erhielt regelmäßig Zuweisungen von Flüchtlingen in größerer Zahl, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von der Stadt Bornheim unterzu- bringen waren. In Bornheim war an verschiedenen Stellen eine zusätzliche Nutzung von Turnhal- len in der konkreten Planung. Es stand nicht zu erwarten, dass sich an dieser Situation kurzfristig etwas ändern würde. Zum damaligen Zeitpunkt war auch noch nicht klar, dass Erntehelfer-Container übergangsweise genutzt werden konnten. Der einzig erfolgversprechende Lösungsansatz bestand darin, Containeranlagen bereit zu stel- len. In der damaligen Situation der immensen Nachfrage nach Containeranlagen, stellten beson- An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - ders die benötigten, aber nicht verfügbaren Sanitärcontainer einen Engpass dar. Als der Verwal- tung die in Rede stehenden einzelnen Sanitäreinheiten zum Kauf angeboten wurden, wurde die Gelegenheit richtigerweise genutzt, diese Einheiten für die Verwendung bei der Errichtung weite- rer Containeranlagen zu sichern. Die Situation bei der Flüchtlingsunterbringung hat nicht weiter zugespitzt, so dass die Sanitärzel- len noch nicht zum Einsatz kommen mussten. Frage 3: Was haben diese ungenutzten 6 Sanitärcontainer Brutto gekostet? Bei mehreren An- schaffungen bitte die Kosten aufschlüsseln. Antwort: Die Kosten beliefen sich auf 140.424,76 €. Frage 4: Wurden diese 6 Sanitärcontainer ausgeschrieben, freihändig angeschafft oder über einen Anbieterwettbewerb (höchstes Angebot erhält Lieferzuschlag) erstanden? Antwort: Die Beauftragung erfolgte freihändig. Frage 5: Gibt es für diese 6 Sanitärcontainer wenigstens eine zukünftige Verwendung oder sol- len diese Sanitärcontainer weiter gelagert werden, bis sich irgendwann zufällig eine Verwen- dungsmöglichkeit ergibt? Antwort: Sofern die Sanitäreinheiten nicht mehr für den ursprünglichen Zweck genutzt werden müssen, wäre es denkbar, dass einzelne Einheiten für die Aufrüstung von bestehenden Notun- terkünften zu nutzen. Daneben ist derzeit der Einsatz bei Übergangslösungen an Schul- und Kindergartenstandorten (z.B. im Rahmen der Schulerweiterung in Bornheim-Merten oder im Zusammenhang mit den Schulsanierungen in Bornheim-Walberberg und später in Bornheim-Roisdorf) in den Überlegun- gen. Auch eine Veräußerung wäre eine Möglichkeit. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Unfälle Kreuzung Kaiserstraße – Bahnhofstraße in Sechtem Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.01.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind Geschwindigkeitsüberwachungen in den Abend- und Nachtstunden möglich, um die be- schriebene Situation zu belegen? Antwort: Geschwindigkeitsüberwachungen liegen ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Polizei. Ihre Anregung wird zum Anlass genommen, diesbezüglich die Polizei um entsprechende Kontrollen zu bitten. Frage 2: Ist die Kreuzung Kaiserstraße – Bahnhofstraße als Unfallschwerpunkt bekannt? Wenn ja, wie kann die Situation entschärft werden? Frage 3: Erwartet die Verwaltung durch die neu geplante Verkehrsführung der L 190 eine Entlastung der Kreuzung und wenn ja, in welchem Ausmaß? Antwort zu 2 und 3: Der Verkehrsknoten L 190 / K 33 erfüllt seit 2016 die Kriterien einer Unfallhäufungsstelle. Als Unfallursachen wurden ausschließlich Abbiegeunfälle zwischen Verkehrsteilnehmern auf der K 33, die auf die L 190 in Fahrtrichtung Sechtem abbiegen wollten und die Vorfahrt des auf der L 190 Fahrenden missachteten, festgestellt. Fehlendes Blinken der Fahrzeugführer auf der L 190 wurde hierbei als unfallbegünstigend bewertet. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern der Unfallkommission am 18.12.2017 wurden Lösungsmöglichkeiten erörtert. Eine spürbare Verbesserung der derzeitigen Verkehrssituation wird erst mit der neuen Verkehrsführung der L 190 erkennbar sein. Als „Zwischenlösung“ wurde der Landesbetrieb Straßen NRW beauftragt, eine planerische Dar- stellung über einen provisorischen Kreisverkehrsplatz auszuarbeiten. Als Sofortmaßnahme soll die Vorfahrtbeschilderung durch Zusatzschilder (Verlauf der Vorfahrt- straße) verdeutlicht werden. Durch diese Zusatzschilder muss der Verkehrsteilnehmer den Blin- ker betätigen, auch wenn er auf der Straße (L 190) weiterfährt. An das Ratsmitglied Frau Petra Heller - 2 - Zwischenzeitlich hat Landesbetrieb Straßen NRW mitgeteilt, dass auf Grund der örtlichen Gege- benheiten weder ein Minikreisel noch ein mobiler Kreisverkehrsplatz errichtet werden kann. Die jüngsten Verkehrsunfälle sind allerdings laut Unfallberichten der Polizei auf eisglatte Fahr- bahn in Verbindung mit nicht angepasster Geschwindigkeit/Bereifung sowie überhöhte Ge- schwindigkeit zurückzuführen. Sie entsprechen daher von der Unfallart nicht dem Unfalltyp der zur Ausweisung der Unfallhäufung geführt hat. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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