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L 24h Schiene Straße DB © Geobasis NRW1:72224Maßstab

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KRAMER Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße 8 D-53757 Sankt Augustin Amtsgericht Siegburg HRB 3289 Ust.Id. Nr. DE 123374665 Geschäftsführer: Jörn Latz, Darius Styra, Ralf Tölke Telefon 02241 25773-0 Telefax 02241 25773-29 E-Mail info@kramer-schalltechnik.de Internet www.kramer-schalltechnik.de 14-03-25-LAP Stufe 2 Stadt Bornheim Lärmaktionsplan Stufe 2 vom 20. Januar 2014 Im Auftrag der Stadt Bornheim Bearbeiter: Manfred Heppekausen Darius Styra Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 2 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung ............................................................................................................ 3 2 Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen 4 3 Zuständige Behörde .......................................................................................... 5 4 Verweis auf den Ort der Veröffentlichung ....................................................... 6 5 Rechtlicher Hintergrund .................................................................................... 6 6 Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG ................................ 6 7 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten ................................................ 7 7.1 Straßenverkehr ........................................................................................... 7 7.2 Schienenverkehr (Stadtbahnlinien 16 und 18) .......................................... 34 7.3 Schienenverkehr (Bahnstrecke) ................................................................ 44 8 Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen ..................... 47 8.1 Straßenverkehr ......................................................................................... 47 8.2 Schienenverkehr (Stadtbahnlinien 16 und 18) .......................................... 49 8.3 Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln - Bonn) ............................................ 50 8.4 Teilaktionspläne ........................................................................................ 51 9 Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit ............................................. 64 10 Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung ......... 64 11 Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmminderung .......................................... 65 Anhänge ............................................................................................................ 70 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 3 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 1 Einleitung Die 2002 in Kraft getretene EG-Umgebungslärmrichtlinie1 wurde 2005 mit dem Ge- setz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Um- gebungslärm2 und 2006 mit der Verordnung über die Lärmkartierung3 in nationales Recht umgesetzt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47) wurde entsprechend angepasst. In einer ersten Stufe (bis 18.07.2008) waren alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (DTV 16.400 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 60.000 Zügen pro Jahr und für Großflughäfen zu untersuchen. Nunmehr ist in der zweiten Stufe (bis 18.07.2013) ein Lärmaktionsplan für alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (DTV 8.200 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 30.000 Zügen pro Jahr und für Großflughäfen einen Lärm- aktionsplan aufzustellen. Großflughäfen stellen derzeit in Bornheim keine Hauptlärm- quellen dar. Das Land NRW hat einen Runderlass4 zur einheitlichen Auslegung und Durchführung der Lärmaktionsplanung herausgegeben. Auf der Grundlage von Lärmkarten, die gemäß § 47 c BImSchG erstellt werden, sol- len mit dem Lärmaktionsplan Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt wer- den. Lärmprobleme im Sinne des § 47 d Abs. 1 BImSchG liegen auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Ge- bäuden ein LDEN 5 von 70 dB(A) oder ein LNight 6 von 60 dB(A) erreicht oder überschrit- ten wird. Das Stadtgebiet Bornheim liegt damit im relevanten Einwirkungsbereich der Autobahn A 555 und der Landstraßen L 118, L 182, L 183, L 192, L 281 und L 300, sowie der nicht klassifizierten Verlauf der Königsstraße/Bonner Straße (Ortslage Bornheim) die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a auf- weisen. Weiterhin führen die Haupteisenbahnstrecke Köln - Bonn sowie die Stadt- bahnlinien 16 und 18 mit jeweils mehr als 30.000 Zügen/a durch das Stadtgebiet. 1 Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 2 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 3 Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verord- nung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV) vom 6 März 2006 4 Lärmaktionsplanung, RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Ver- braucherschutz - V -5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008 5 Lärmindex LDEN ist der Tag-Abend-Nacht-Pegel (day/evening/night) im Jahresmittel über 24 h 6 Lärmindex LNight beschreibt den Umgebungslärm im Jahresmittel zur Nachtzeit (22 Uhr - 6 Uhr) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 4 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Der vorliegende Lärmaktionsplan orientiert sich am Musteraktionsplan des Landes NRW, der die Mindestanforderungen gemäß Anhang V der EG-Umgebungslärmricht- linie erfüllt. 2 Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen Die Stadt Bornheim liegt im linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises und grenzt an die Bundesstadt Bonn im Süden, die Gemeinden Alfter und Swisttal im Süd- Westen, die Gemeinde Weilerswist im Westen, die Städte Brühl und Wesseling im Norden, sowie am Rhein an die Stadt Niederkassel im Osten. Sie hat rund 47.000 Einwohner und umfasst eine Fläche von ca. 83 km². In den folgenden Tabellen sind die Hauptlärmquellen, die in der Stadt Bornheim ein- wirken aufgeführt7. Haupt-Straßenverkehr Name Kfz/a Lage A 555 17,609 Mio östliches Stadtgebiet zwischen den Stadt- grenzen Bonn und Wesseling L 118 5,998 Mio östliches Stadtgebiet zwischen Roisdorf und Hersel L 182 4,066 Mio südliches Stadtgebiet zwischen Brenig und der Stadtgrenze zu Swisttal L 183 4,331 Mio in Roisdorf ab Stadtgrenze zu Alfter sowie zw. Bornheim und Stadtgrenze zu Brühl L 192 4,197 Mio nördliches Stadtgebiet zwischen Bornheim und der Stadtgrenze zu Wesseling L 281 3,382 Mio nordöstlich Ortslage Bornheim zwischen Roisdorf und L 192 L 300 4,223 Mio östliches Stadtgebiet zwischen den Stadt- grenzen Bonn und Wesseling Königsstr./Bonner Str. 4,161 bis 5,365 Mio Ortslage Bornheim zwischen den Abschnit- ten der L 183 Die A 553 an der Stadtgrenze zu Brühl und der nördliche Ast der L 300 zwischen L118 und Stadtgrenze Wesseling werden mangels Betroffenheit in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung nicht weiter betrachtet. 7 Siehe auch „Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Bornheim“ im Internet unter http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ http://de.wikipedia.org/wiki/Bonn http://de.wikipedia.org/wiki/Alfter http://de.wikipedia.org/wiki/Swisttal http://de.wikipedia.org/wiki/Weilerswist http://de.wikipedia.org/wiki/Br%C3%BChl_%28Rheinland%29 http://de.wikipedia.org/wiki/Wesseling http://de.wikipedia.org/wiki/Niederkassel Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 5 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Haupt-Schienenverkehr Name Züge/a Lage Stadtbahnlinie 16 Köln - Bonn 75.920 im östlichen Gemeindegebiet zwischen den Stadtgrenzen Bonn und Wesseling Stadtbahnlinie 18 Köln - Bonn 82.490 von OSO nach WNW durch das Stadtgebiet zwischen den Stadtgrenzen Bonn und Brühl Bahnstrecke Köln - Bonn > 60.000 von OSO nach NW durch das Stadtgebiet zwi- schen den Stadtgrenzen Bonn und Brühl 3 Zuständige Behörde Zuständige Behörde für die Lärmkartierung nach §47e BImSchG ist: Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, D-53332 Bornheim Herrn Dr. Wolfgang Paulus, Tel. 02222 945 308 E-Mail: wolfgang.paulus@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Abweichend davon ist für die Kartierung des Schienenlärms von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes zuständig: Eisenbahnbundesamt 53110 Bonn, Vorgebirgsstr. 49 Die Berechnung der Lärmbelastung im Stadtgebiet erfolgte für die Hauptverkehrs- straßen und die nicht-bundeseigenen Schienenwege (hier Stadtbahnlinien 16 und 18) außerhalb der Ballungsräume durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Ver- braucherschutz NRW (LANUV) und für die Schienenstrecken von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes durch das Eisenbahnbundesamt. Für den nicht klassifizierten Verlauf der Königsstraße/Bonner Straße in der Ortslage Bornheim erfolgte eine ergänzende schalltechnische Berechnung8. 8 Lärmkartierung Königsstraße/Bonner Straße, KRAMER Schalltechnik GmbH, Gutachten Nr. 12 02 043/01 vom 05.04.2013, http://www.alfter.de/ Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 6 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 4 Verweis auf den Ort der Veröffentlichung Die Lärmkarten der Hauptverkehrsstraßen der Stadt Bornheim und der nicht- bundeseigenen Schienenwege (hier Stadtbahnlinien 16 und 18) sind im Umgebungs- lärm-Portal des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) im Internet unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ abrufbar. Die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen des Bundes sind im Kartenservice des Eisenbahn-Bundesamtes im Internet unter http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de/ veröffentlicht. Dabei beziehen sich die derzeit verfügbaren Angaben noch auf die ers- te Stufe der Lärmaktionsplanung. Die Berechnungen zur zweiten Stufe werden vo- raussichtlich erst Ende 2014 zur Verfügung stehen. Es ist allerdings zu erwarten, dass für die hier interessierende Strecke die Änderungen eher gering sein werden. 5 Rechtlicher Hintergrund Die Lärmaktionsplanung erfolgt auf Grund der EG-RL 2002/49/EG1 sowie deren Um- setzung in der Bundesrepublik Deutschland in §§47 a - f des BImSchG und der Ver- ordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV3. 6 Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG Lärmaktionspläne sind zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen, wenn die für NRW vom Umweltministerium im Runderlass "Lärmakti- onsplanung"4 festgelegten Auslösewerte überschritten werden. Sie kennzeichnen die Gebiete mit dem dringlichsten Handlungsbedarf. Danach gelten in Nordrhein- Westfalen für Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser oder andere schutzwürdige Ge- bäude ein LDEN von 70 dB(A) und ein LNight von 60 dB(A). Dabei bedeutet der Lärmindex LDEN Tag-Abend-Nacht-Pegel (day/evening/night), d. h. die Belastung im Jahresmittel über 24 Stunden. Dabei werden die Abendstun- den mit einem Zuschlag von 5 dB und die Nachtstunden mit einem Zuschlag von 10 dB gewichtet. Der LNight beschreibt den Umgebungslärm im Jahresmittel zur Nachtzeit (22.00 Uhr - 6.00 Uhr). http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 7 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 7 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten Die Lärmkarten und die Ergebnisse der Lärmkartierung sind im Internet abrufbar (vgl. Kapitel 4). Nachfolgend werden die strategischen Lärmkarten für die Lärmart Straße aufgeführt. Dabei werden der LDEN und der LNight als farbige Lärmkarten mit einer Klassenbreite von 5 dB bezogen auf eine Höhe von 4 m über Gelände dargestellt. 7.1 Straßenverkehr Für das Stadtgebiet Bornheim wird der aktuelle Stand der strategischen Lärmkarten als Gesamtübersicht und zusätzlich für 7 Bereiche besonders betroffene Gebiete mit Überschreitungen der Auslösewerte LDEN von 70 dB(A) und/oder LNight von 60 dB(A) an den Hauptverkehrsstraßen dargestellt. Übersichtskarten des gesamten Stadtgebietes - Straßenverkehr (klassifizierte Str.) Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) - Straßenverkehr (klassifizierte Str.) Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) - Straßenverkehr (nicht klassifizierte Str.) Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) - Straßenverkehr (nicht klassifizierte Str.) Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) - Kennzeichnung besonders betroffener Bereiche (Nr. 1- 7) in der Übersichtskarte Straßenverkehr (klassifizierte Str.) Zeitbereich 24 h Detailkarten besonders betroffener Bereiche (Nr. 1- 7) mit Überschreitungen der Auslösewerte LDEN von 70 dB(A) und/oder LNight von 60 dB(A) 1 - Außenbereich an der A 555 westl. Hersel/Uedorf 2 - Hersel - L 118 und L 300 3 - Roisdorf - L 118 und L 183 4 - Brenig + Lückenhof - L 182 5 - Dersdorf + Waldorf - L 183 6 - Merten + Walberberg - L 183 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim (nicht klassifizierte Straßen - Königsstr./Bonner Str.8) - Übersicht - Detailkarten 1 (West), 2 (West/Mitte), 3 (Mitte/Ost), 4 (Ost) jeweils als Straßenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) Straßenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) In den Detailkarten der klassifizierten Straßen (1 - 6) sind Fassadenbereiche der Ge- bäude mit einer Überschreitung der Grenzwerte als blaue Kreise gekennzeichnet: ( / ) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 8 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte des gesamten Stadtgebietes - Straßenverkehr Zeitbereich 24 h Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 9 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte des gesamten Stadtgebietes - Straßenverkehr Zeitbereich nachts Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 10 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstraße/Bonner Straße (nicht klassifiziert) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 11 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstraße/Bonner Straße (nicht klassifiziert) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 12 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Kennzeichnung besonders betroffener Bereiche in der Übersichtskarte Stra- ßenverkehr Zeitbereich 24 h 1 - Außenbereich an der A 555 westl. Hersel/Uedorf 2 - Hersel - L 118 und L 300 3 - Roisdorf - L 118 und L 183 4 - Brenig + Lückenhof - L 182 5 - Dersdorf + Waldorf - L 183 6 - Merten + Walberberg - L 183 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim (nicht klassifizierte Straßen - Königsstraße/ Bonner Straße8) 5 2 3 1 4 6 7 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 13 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 1 - Außenbereich an der A 555 westl. Hersel/Uedorf Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 14 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 1 - Außenbereich an der A 555 westl. Hersel/Uedorf Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 15 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 2 - Hersel - L 118 und L 300 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 16 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 2 - Hersel - L 118 und L 300 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 17 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 3 - Roisdorf - L 118 und L 183 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 18 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 3 - Roisdorf - L 118 und L 183 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 19 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 4 - Brenig + Lückenhof (nicht dargestellt) - L 182 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten 4 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 20 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 4 - Brenig + Lückenhof (nicht dargestellt) - L 182 4 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 21 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 5 - Dersdorf + Waldorf - L 183 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 22 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 5 - Dersdorf + Waldorf - L 183 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 23 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 6 - Merten + Walberberg - L 183 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 24 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 6 - Merten + Walberberg - L 183 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 25 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte der Detailkartenzuschnitte 1 - 4 der separat erstellten Be- rechnung 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim (Königsstraße/Bonner Straße) nicht klassifiziert Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 26 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 1 (West) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 27 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 1 (West) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 28 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 2 (West/Mitte) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 29 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 2 (West/Mitte) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 30 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 3 (Mitte/Ost) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 31 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 3 (Mitte/Ost) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 32 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 4 (Ost) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 33 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 4 (Ost) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 34 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 7.2 Schienenverkehr (Stadtbahnlinien 16 und 18) Für die nicht-bundeseigenen Schienenwege (hier die Stadtbahnlinien 16 und 18) wird der aktuelle Stand der strategischen Lärmkarten des Stadtgebietes Bornheim als Gesamtübersicht und für drei Bereiche besonders betroffener Gebiete dargestellt. Übersichtskarten des gesamten Stadtgebietes - Schienenverkehr (nicht-bundeseigen) Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) - Schienenverkehr (nicht-bundeseigen) Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) - Kennzeichnung besonders betroffener Bereiche (Nr. 1- 3) in der Übersichtskarte Schienenverkehr (nicht-bundeseigen) Zeitbereich 24 h Detailkarten besonders betroffener Bereiche (Nr. 1- 3) mit Überschreitungen der Auslösewerte LDEN von 70 dB(A) und/oder LNight von 60 dB(A) 1 - Hersel + Uedorf + Widdig - Stadtbahnlinie 16 2 - Waldorf + Merten + Walberberg - Stadtbahnlinie 18 3 - Ortslage Dersdorf + Bornheim + Roisdorf - Stadtbahnlinie 18 jeweils als Schienenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) Schienenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) In den Detailkarten sind Fassadenbereiche der Gebäude mit einer Überschreitung der Grenzwerte als blaue Kreise ( / ) gekennzeichnet. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 35 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte des gesamten Gemeindegebietes - Schienenverkehr (nicht- bundeseigen) Zeitbereich 24 h Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 36 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte des gesamten Gemeindegebietes - Schienenverkehr (nicht- bundeseigen) Zeitbereich nachts Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 37 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Kennzeichnung besonders betroffener Bereiche in der Übersichtskarte Schie- nenverkehr (nicht-bundeseigen) Zeitbereich 24 h 1 - Hersel + Uedorf + Widdig - Stadtbahnlinie 16 2 - Waldorf + Merten + Walberberg - Stadtbahnlinie 18 3 - Ortslage Dersdorf + Bornheim + Roisdorf - Stadtbahnlinie 18 3 2 1 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 38 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 1 - Hersel + Uedorf + Widdig - Stadtbahnlinie 16 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 39 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 1 - Hersel + Uedorf + Widdig - Stadtbahnlinie 16 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 40 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 2 - Waldorf + Merten + Walberberg - Stadtbahnlinie 18 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 41 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 2 - Waldorf + Merten + Walberberg - Stadtbahnlinie 18 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 42 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 3 - Ortslage Bornheim + Dersdorf - Stadtbahnlinie 18 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 43 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 3 - Ortslage Dersdorf + Bornheim + Roisdorf - Stadtbahnlinie 18 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 44 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 7.3 Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln - Bonn) Für die bundeseigenen Schienenwege wird der aktuelle Stand der strategischen Lärmkarten des Stadtgebietes Bornheim als Auszug (Kartenservice des Eisenbahn- Bundesamtes, Stand 2008) für die betroffenen Bereiche dargestellt. Auszugskarten betroffener Bereiche als - Schienenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) - Schienenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) jeweils als Nordkarte (Sechtem) Südkarte (Roisdorf + Ortslage Bornheim) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 45 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Nordkarte Schienenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) Nordkarte Schienenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 46 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Südkarte Schienenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) Südkarte Schienenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 47 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 8 Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen Die Ergebnisse der Lärmkartierung und die Auswertung der Betroffenheiten ergab eine Anzahl lärmbetroffener Bereiche durch Straßen- und Schienenverkehr. Die An- zahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, der über den für das Land NRW fest- gelegten Auslösewerten gemäß RdErl.4 liegt (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird erreicht oder überschritten) liegt für alle Lärmarten zusammen bezo- gen auf die Gesamtbevölkerung der Stadt Bornheim bei: LDEN > 70 dB(A): 1,29 % der Gesamtbevölkerung Bornheim LNight > 60 dB(A): 2,19 % der Gesamtbevölkerung Bornheim Nachfolgend werden die Betroffenenangaben nach Lärmarten getrennt weiter detail- liert. 8.1 Straßenverkehr Die Auswertung der Betroffenheiten als Ergebnis der Lärmkartierung erfolgte durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im „Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Bornheim“7 (im Internet unter http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ abrufbar). Für den nicht klassifizier- ten Verlauf der Königsstraße/Bonner Straße in der Ortslage Bornheim erfolgte dies auf der Basis einer ergänzenden schalltechnischen Berechnung8. Dabei wurde die „vorläufige Berechnungsmethode“9 angewendet. Beispielsweise führt dies, wenn in einem Gebäude nur eine Person gemeldet ist und gleichzeitig nur eine Fassadenseite eine Grenzwertüberschreitung aufweist, zu 0,25 Betroffenen für dieses Gebäude. Damit erklären sich die teilweise relativ geringen Betroffenenzah- len. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung der Stadt Bornheim beträgt der Anteil der Per- sonen, die oberhalb der über für das Land NRW festgelegten Auslösewerte (Stra- ßenverkehr) liegen: LDEN > 70 dB(A): 0,39 % der Gesamtbevölkerung Bornheim LNight > 60 dB(A): 0,50 % der Gesamtbevölkerung Bornheim 9 Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) vom 9. Februar 2007 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 48 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete (Straßenverkehr, klassifizierte Stra- ßen) LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 Größe in km2 11,801361 3,132240 0,596607 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Kran- kenhäuser (Straßenverkehr, klassifizierte Straßen) LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 N Wohnungen 623 183 0 N Schulgebäude 0 0 0 N Krankenhausgebäude 0 0 0 Geschätzte Gesamtzahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpe- geln an der Fassade (Straßenverkehr, klassifizierte Straßen) LDEN in dB(A) > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70..≤75 > 75 Anzahl Personen 823 492 325 61 0 LNight in dB(A) > 50..≤55 > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70 Anzahl Personen 556 376 103 0 0 Geschätzte Gesamtzahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpe- geln an der Fassade (Straßenverkehr, nicht klassifizierte Straßen - Königsstra- ße/Bonner Straße8) LDEN in dB(A) > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70..≤75 > 75 Anzahl Personen 182 202 151 121 0 LNight in dB(A) > 50..≤55 > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70 Anzahl Personen 198 176 128 5 0 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 49 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 8.2 Schienenverkehr (Stadtbahnlinien 16 und 18) Bezüglich der der Betroffenheiten s. Anmerkungen unter Kapitel 8.1. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung der Stadt Bornheim beträgt der Anteil der Per- sonen, die oberhalb der über für das Land NRW festgelegten Auslösewerte (nicht- bundeseigener Schienenverkehr/Stadtbahnlinien 16 und 18) liegen: LDEN > 70 dB(A): 0,05 % der Gesamtbevölkerung Bornheim r LNight > 60 dB(A): 0,26 % der Gesamtbevölkerung Bornheim Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 Größe in km2 4,735577 1,207041 0,183680 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 N Wohnungen 1.019 159 0 N Schulgebäude 5 0 0 N Krankenhausgebäude 0 0 0 Geschätzte Gesamtzahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpe- geln an der Fassade von: LDEN in dB(A) > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70..≤75 > 75 Anzahl Personen 1.375 738 278 52 1 LNight in dB(A) > 50..≤55 > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70 Anzahl Personen 1.176 516 190 17 0 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 50 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 8.3 Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln-Bonn) Die Auswertung der Betroffenheiten als Ergebnis der Lärmkartierung erfolgte durch das Eisenbahn-Bundesamt „Lärmstatistik: Bornheim (Nordrhein-Westfalen)“ (im In- ternet unter http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de/ abrufbar). Bezogen auf die Gesamtbevölkerung der Stadt Bornheim beträgt der Anteil der Per- sonen, die oberhalb der über für das Land NRW festgelegten Auslösewerte (Schie- nenverkehr/Stadtbahnlinie 18) liegen: LDEN > 70 dB(A): 0,85 % der Gesamtbevölkerung Bornheim r LNight > 60 dB(A): 1,43 % der Gesamtbevölkerung Bornheim Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete (Schienenverkehr Stand 2008) LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 Größe in km2 14,35 3,38 0,79 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser (Schienenverkehr Stand 2008) LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 N Wohnungen 2.357 312 0,79 N Schulgebäude 18 4 0 N Krankenhausgebäude 0 0 0 Geschätzte Gesamtzahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpe- geln an der Fassade von (Schienenverkehr Stand 2008): LDEN in dB(A) > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70..≤75 > 75 Anzahl Personen 3.920 1.120 380 220 180 LNight in dB(A) > 50..≤55 > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70 Anzahl Personen 3.200 880 320 200 150 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 51 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 8.4 Teilaktionspläne Somit sind aufgrund der Überschreitung der Auslösewerte Teilaktionspläne für fol- gende Bereiche im Rahmen der Lärmaktionsplanung 2013 erforderlich: Teilaktionspläne Planbezeichnung Ortslage Lärmart Bornheim-2013-1 Außenbereich westl. Hersel/Uedorf Straßenverkehr A 555 Bornheim-2013-2 Hersel Straßenverkehr L 118 und L 300 Bornheim-2013-3 Roisdorf Straßenverkehr L 118 und L 183 Bornheim-2013-4 Brenig + Lückenhof Straßenverkehr L 182 Bornheim-2013-5 Dersdorf + Waldorf Straßenverkehr L 183 Bornheim-2013-6 Merten + Walberberg Straßenverkehr L 183 Bornheim-2013-7 Ortsdurchfahrt Bornheim Straßenverkehr Königs- str./Bonner Str.8 Bornheim-2013-8 Hersel + Uedorf + Widdig Stadtbahnlinie 16 Bornheim-2013-9 Waldorf + Merten + Walberberg Stadtbahnlinie 18 Bornheim-2013-10 Dersdorf + Bornheim + Roisdorf Stadtbahnlinie 18 Bornheim-2013-11 Sechtem Schienenverkehr (Bahn- strecke Köln - Bonn) Bornheim-2013-12 Roisdorf + Ortslage Bornheim Schienenverkehr (Bahn- strecke Köln - Bonn) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 52 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-1 Zugehörige Daten Ortslage: Außenbereich westl. Hersel/Uedorf Lärmquelle: A 61 Verkehrsaufkommen: 17,609 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte Anzahl Betroffener: 0 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 1 Person mit LNight > 60 dB(A) A 555 A 555 Blickrichtung Süd vor der Abfahrt Bornheim Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 53 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-2 Zugehörige Daten Ortslage: Hersel Lärmquelle: L 118 und L 300 Verkehrsaufkommen: 5,998 Mio/4,223 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 3 km/4,7 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Hersel Anzahl Betroffener (Schätzwert 10 ): ca. 4 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 8 Personen mit LNight > 60 dB(A) 10 Die exakte Anzahl Betroffener liegt nur als Summe über alle Landstraßen vor L 118 L 300 Blickrichtung Nordwest in Höhe der Kleinstraße L 300 L 118 Blickrichtung Nordost Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 54 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-3 Zugehörige Daten Ortslage: Roisdorf Lärmquelle: L 118 und L 183 Verkehrsaufkommen: 5,998 Mio/4,331 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 3 km/700 m + 6,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Rois- dorf Anzahl Betroffener (Schätzwert10): 43 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 66 Personen mit LNight > 60 dB(A) L 118 L 183 Blickrichtung Nordwest L 183 L 118 Blickrichtung Südwest Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 55 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-4 Zugehörige Daten Ortslagen: Brenig + Lückenhof Lärmquelle: L 182 Verkehrsaufkommen: 4,066 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 4,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Brenig + Lückenhof Anzahl Betroffener (Schätzwert10): ca. 5 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 10 Personen mit LNight > 60 dB(A) L 182 L 182 Blickrichtung Süd in Richtung Lückenhof L 182 Blickrichtung Südwest Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 56 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-5 Zugehörige Daten Ortslagen: Dersdorf + Waldorf Lärmquelle: L 183 Verkehrsaufkommen: 4,331 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadt- gebiet: 700 m + 6,5 km davon Strecke mit Gebäu- den oberhalb der Auslösewerte in Dersdorf + Waldorf Anz. Betroffener (Schätzwert10): ca. 6 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 11 Personen mit LNight > 60 dB(A) L 183 L 183 (Dersdorf) Blickrichtung Nordwest B 56 Blickrichtung Nordost nördlich Wehrfeldstraße L 183 (Waldorf) Blickrichtung Nordwest Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 57 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim- 2013-6 Zugehörige Daten Ortslagen: Merten + Walberberg Lärmquelle: L 183 Verkehrsaufkommen: 4,331 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: 700 m + 6,5 km davon Strecke mit Gebäuden ober- halb der Auslösewerte in Merten + Walber- berg Anzahl Betroffener (Schätzwert10): ca. 3 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 7 Personen mit LNight > 60 dB(A) L 183 L 183 (Walberberg) Blickrichtung Nord L 183 (Merten) Blickrichtung Nord Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 58 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-7 Zugehörige Daten Ortslage: Bornheim Lärmquelle: Königsstr./Bonner Str. (n. klassifiziert) Verkehrsaufkommen: 4,161 bis 5,365 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 2,8 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Bornheim Anzahl Betroffener: 121 Personen mit 133 Personen mit LDEN > 70 dB(A) LNight > 60 dB(A) Bonner Sr. Königsstr. Königsstraße Blickrichtung Nordwest Königsstraße Blickrichtung Südost Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 59 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-8 Zugehörige Daten Ortslagen: Hersel + Uedorf + Widdig Lärmquelle: Stadtbahnlinie 16 Verkehrsaufkommen: 75.920 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 4,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Hersel + Uedorf + Widdig Anzahl Betroffener (Schätzwert 11 ): ca. 10 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 39 Personen mit LNight > 60 dB(A) 11 Die exakte Anzahl Betroffener liegt nur als Summe über alle nicht-bundeseigen. Schienenwege vor Stadtbahnlinie 16 Stadtbahnlinie 16 Blickrichtung Nordwest Bereich Friedhof Stadtbahnlinie 16 Blickrichtung Südost Bereich Friedhof Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 60 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-9 Zugehörige Daten Ortslagen: Waldorf + Merten + Walberberg Lärmquelle: Stadtbahnlinie 18 Verkehrsaufkommen: 82.490 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 9,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Waldorf + Merten + Walberberg Anzahl Betroffener (Schätzwert11): ca. 5 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 20 Personen mit LNight > 60 dB(A) Stadtbahnlinie 18 Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Nordwest Bereich Bhf Waldorf Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Nord Bereich Bhf Walberberg Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Nord Bereich Bhf Merten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 61 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-10 Zugehörige Daten Ortslagen: Dersdorf + Bornheim + Roisdorf Lärmquelle: Stadtbahnlinie 18 Verkehrsaufkommen: 82.490 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 9,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Dersdorf + Born- heim + Roisdorf Anzahl Betroffener (Schätzwert11): ca. 38 Personen mit ca. 148 Personen mit LDEN > 70 dB(A) LNight > 60 dB(A) Stadtbahnlinie 18 Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Südost Bereich Bhf Bornheim Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Nordwest Bereich Bhf Bornheim Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 62 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-11 Zugehörige Daten Ortslagen: Sechtem Lärmquelle: Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln - Bonn) Verkehrsaufkommen: > 60.000 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 7,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Sech- tem Anzahl Betroffener (Schätzwert 12 ): 100 Personen mit LDEN > 70 dB(A) 170 Personen mit LNight > 60 dB(A) 12 Die exakte Anzahl Betroffener liegt nur als Summe über alle bundeseigenen Schienenwege vor Bahnstrecke Köln - Bonn Bahnstrecke Köln - Bonn Blickrichtung Nordwest von Brücke L 190 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 63 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-12 Zugehörige Daten Ortslagen: Roisdorf + Bornheim Lärmquelle: Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln - Bonn) Verkehrsaufkommen: > 60.000 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtge- biet: ca. 7,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Roisdorf + Bornheim Anzahl Betroffener (Schätzwert12): 300 Personen mit LDEN > 70 dB(A) 500 Personen mit LNight > 60 dB(A) Bahnstrecke Köln - Bonn Bahnstrecke Köln - Bonn Blickrichtung Nord Bereich Fußgängerunterführung Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 64 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 9 Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit Vor der Öffentlichkeitsbeteiligung werden mögliche Lärmschutzmaßnahmen mit dem Maßnahmenträger einvernehmlich abgestimmt. Dies steht derzeit noch aus. 10 Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmmin- derung Einen Überblick über bestehende und geplante Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Teilaktionspläne gibt die folgende Tabelle. Maßnahmen im Bereich der Teilaktionspläne Teilaktionsplan Bereits vorhandene Maßnahmen Geplante Maßnahmen Bornheim-2013-1 Außenbereich westl. Her- sel/Uedorf (A 555) keine nicht bekannt Bornheim-2013-2 Hersel (L 118 und L 300) keine nicht bekannt Bornheim-2013-3 Roisdorf (L 118 und L 183) keine nicht bekannt Bornheim-2013-4 Brenig + Lückenhof (L 182) keine nicht bekannt Bornheim-2013-5 Dersdorf + Waldorf (L 183) Keine nicht bekannt Bornheim-2013-6 Merten + Walberberg (L 183) Keine nicht bekannt Bornheim-2013-7 Ortsdurchfahrt Bornheim (Kö- nigsstr./Bonner Str.8) Partielle Geschwindigkeitsreduzierung, Lärmfestsetzungen in Bebauungsplänen Im Zentrum Einbahnstraßen- regelung in der Erprobungs- phase, Maßnahmen nach Ver- kehrsmodell D 1/D 1.1 Bornheim-2013-8 Hersel + Uedorf + Widdig (Stadtbahnlinie 16) Keine nicht bekannt Bornheim-2013-9 Waldorf + Merten + Walber- berg (Stadtbahnlinie 18) Keine nicht bekannt Bornheim-2013-10 Dersdorf + Ortslage Bornheim + Roisdorf (Stadtbahnlinie 18) Keine nicht bekannt Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 65 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Teilaktionsplan Bereits vorhandene Maßnahmen Geplante Maßnahmen Bornheim-2013-11 Sechtem (Bahnstrecke Köln - Bonn) Die im Bereich der Ortslage Sechtem im Einschnitt verlaufende Bahntrasse hat an der SW-Seite einen Lärmschutzwall nicht bekannt Bornheim-2013-12 Roisdorf + Ortslage Bornheim (Bahnstrecke Köln - Bonn) Keine nicht bekannt 11 Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmminderung Zur Verbesserung der Lärmsituation im Bereich der Teilaktionspläne Bornheim-2013- 1 bis 7 (Straßenverkehr) sind prinzipiell folgende Maßnahmen möglich: Einbau von lärmoptimierten Asphaltdecken (LOA). Bau von Lärmschutzeinrichtungen (Lärmschutzwände) direkt an den Straßen. Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich der betroffenen Ortslagen, ggf. temporär bis weitere Maßnahmen realisiert sind. Reduzierung des Schwerlastverkehrs, ggf. zeitlich beschränkt Verkehrslenkende Maßnahmen Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Schlafräumen mit einer Überschreitung der Auslösewerte (vgl. Anhang). Sonstige Maßnahmen wie beispielsweise Förderung des ÖPNV usw. sind in Born- heim in den betroffenen Bereichen kaum effektiv. Zur Verbesserung der Lärmsituation im Bereich der Teilaktionspläne Bornheim-2013- 8 bis 12 (Schienenverkehr) sind prinzipiell folgende Maßnahmen möglich: Bau von Lärmschutzeinrichtungen (Wände/Wälle) direkt am Schienenweg. Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Schlafräumen mit einer Überschreitung der Auslösewerte (vgl. Anhang). Schienenzustand (besonders überwachtes Gleis) Geschwindigkeitsreduzierungen Schienenabsorber In einem ersten Schritt werden nachfolgend konkrete Maßnahmen vorgeschlagen und bewertet, die zu einer Verbesserung der Lärmsituation im Bereich der Teilakti- onspläne führen können. Weiterhin ist angesichts der aufgeführten Maßnahmen da- von auszugehen, dass die Stadt Bornheim diese keineswegs allein durchführen kann, sondern auf eine Zusammenarbeit mit den Baulastträgern angewiesen ist. Eine Abstimmung mit den Maßnahmenträgern steht derzeit noch aus. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 66 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Konkrete Maßnahmenvorschläge im Bereich der Teilaktionspläne und Bewer- tung Teilaktionsplan Maßnahmenvorschläge Wirksamkeit der Maßnahme Bornheim-2013-1 Außenbereich westl. Hersel/Uedorf (A 555) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der A 555 Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung an der Fahr- bahn der A 555. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Passive Maßnahmen Falls wegen der geringen Anzahl Betroffener wirt- schaftliche Gründe keinen aktiven Lärmschutz zulas- sen, sollte hier in einem ersten Schritt die Möglichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Bornheim-2013-2 Hersel (L 118 und L 300) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahmen Deshalb sollte hier in einem ersten Schritt die Mög- lichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-3 Roisdorf (L 118 und L 183) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahmen Deshalb sollte hier in einem ersten Schritt die Mög- lichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Ggf. Geschwindigkeitsreduzierung prüfen Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-4 Brenig + Lückenhof (L 182) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahme Deshalb sollte hier in einem ersten Schritt die Mög- lichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Weiterhin Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Z. B. eine Reduzierung von 70 auf 50 km/h in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann 2 dB bringen. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 67 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Teilaktionsplan Maßnahmenvorschläge Wirksamkeit der Maßnahme Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-5 Dersdorf + Waldorf (L 183) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahme In einem ersten Schritt Prüfung passiver Lärm- schutzmaßnahmen. Weiterhin Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Z. B. eine Reduzierung von 70 auf 50 km/h in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann 2 dB bringen. Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-6 Merten + Walber- berg (L 183) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahmen In einem ersten Schritt Prüfung passiver Lärm- schutzmaßnahmen. Weiterhin Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Kreisel an den Ortseingängen, Geschwindigkeitsüberwa- chung Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-7 Ortsdurchfahrt Bornheim (Königs- str./Bonner Str.8) Aktive Lärmschutzmaßnahme wegen geringem Fahr- bahnabstand kaum realisierbar. Verkehrslenkende Maßnahme Im Kernbereich Einbahnstraßenregelung in der Er- probungsphase, weitere Maßnahmen am Hellen- kreuz, Apostelpfad, Wallraffstraße geplant. Passive Maßnahmen Deshalb sollte hier in einem ersten Schritt die Mög- lichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Weiterhin Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Reduzierung der Verkehrs- menge durch die Einbahnstra- ße und Verkehrsverdrängung gem. Verkehrsmodell D1, D 1.1, wodurch eine Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht wird Schutz der Aufenthaltsräume Von 50 auf 30 km/h bzw. am Servatiusweg auf 20 km/h Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 68 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Teilaktionsplan Maßnahmenvorschläge Wirksamkeit der Maßnahme Bornheim-2013-8 Hersel + Uedorf + Widdig (Stadtbahn- linie 16) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Stadtbahnlinie 16 Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung (LS-Wand) di- rekt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Ggf. ist ei- ne Schallschutzmaßnahme unter Einbeziehung der L 300 möglich. Weiterhin Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Passive Maßnahmen Falls aus örtlichen Gründen (Bahnübergang) und/oder wegen der geringen Anzahl Betroffener wirtschaftliche Gründe keinen aktiven Lärmschutz zu- lassen, sollte hier in einem ersten Schritt die Möglich- keit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Nach Angaben der Anwohner zu hohe Beschleunigungs- und Bremsvorgänge Schutz der Aufenthaltsräume Bornheim-2013-9 Waldorf + Merten + Walberberg (Stadt- bahnlinie 18) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Stadtbahnlinie 18 Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung (LS-Wand) di- rekt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Passive Maßnahmen Falls aus örtlichen Gründen (Bahnübergang) und/oder wegen der geringen Anzahl Betroffener wirtschaftliche Gründe keinen aktiven Lärmschutz zu- lassen, sollte hier in einem ersten Schritt die Möglich- keit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Bornheim-2013-10 Dersdorf + Ortslage Bornheim + Rois- dorf (Stadtbahnlinie 18) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Stadtbahnlinie 18 Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung (LS-Wand) di- rekt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Passive Maßnahmen Es sollte in einem ersten Schritt die Möglichkeit pas- siver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Dies gilt auch in Bereichen, wo aktive Maßnahmen z. B. aus örtlichen Gründe (Bahnübergang) nicht möglich sind. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 69 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Teilaktionsplan Maßnahmenvorschläge Wirksamkeit der Maßnahme Bornheim-2013-11 Sechtem (Bahn- strecke Köln - Bonn) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Bahnstrecke Köln - Bonn Erhöhung und ggf. Ergänzung der Lärmschutzeinrich- tungen direkt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausge- hen. Passive Maßnahmen In einem ersten Schritt sollte die Möglichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Bornheim-2013-12 Roisdorf + Ortslage Bornheim (Bahn- strecke Köln - Bonn) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Bahnstrecke Köln - Bonn Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung (LS-Wand) di- rekt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Passive Maßnahmen In einem ersten Schritt sollte die Möglichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden.. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 70 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Anhang Lärmschutz an bestehenden Straßen (Lärmsanierung) In Nordrhein-Westfalen gewährt der Straßenbaulastträger Bundesrepublik Deutsch- land für bestehende Bundesfernstraßen (Autobahnen und freie Strecke von Bundes- straßen) oder das Land Nordrhein-Westfalen für seine Landesstraßen Lärmschutz (sog. Lärmsanierung) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Lärmsanierung dient der Verminderung der Lärmbelastung an bestehenden Straßen, ohne dass eine bauliche Änderung der Straße erfolgt ist; es geht um die Bewältigung einer durch die verkehrliche und bauliche Entwicklung „gewachsenen“ und „verfestig- ten“ Situation. Die Regelungen zum Verfahrensablauf ergeben sich aus den Richtlinien für den Ver- kehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR-97 in Verbindung mit den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 (RLS-90). Voraussetzungen Eine der Grundvoraussetzungen ist, dass der Beurteilungspegel einen der maßgebli- chen Immissionswerte der Lärmsanierung in Abhängigkeit von der Gebietskategorie überschreitet. Zur Einschätzung der Lärmsituation werden die Beurteilungspegel mit dem aktuellen Verkehrsaufkommen nach dem in den RLS-90 vorgeschriebenen Ver- fahren berechnet und den festgelegten Immissionswerten gegenübergestellt. Tabelle: Maßgebliche Immissionswerte der Lärmsanierung für Bundesfern- straßen Kategorie Immissionswerte der Lärmsanierung in dB(A) Tag Nacht Krankenhäuser, Schulen, Kur-, Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 67 57 Kern-, Dorf- und Mischgebiete 69 59 Gewerbegebiete 72 62 Die Art der zu schützenden Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 71 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Bewertung der Lärmsituation Anhand der Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnung wird eine Einschätzung der Lärmsituation unter Beachtung weiterer formaler Zulässigkeitsvoraussetzungen vor- genommen. Die wesentlichen Kriterien zur Bewertung sind: • Die Stärke der Lärmbelastung • Die Anzahl der Betroffenen • Die Art des Gebietes • Die Nutzung der betroffenen Flächen • Ausschluss-/Minderungsgründe Schallschutzmaßnahmen Lärmsanierung besteht in Maßnahmen an der Straße (aktiver Schallschutz) oder in Maßnahmen an der baulichen Anlage (passiver Schallschutz). Zu den aktiven Lärmschutzmaßnahmen gehören: • Wälle • Wände • Kombination aus Wall/Wand • lärmmindernde Fahrbahnoberflächen • Teil- und Vollabdeckungen, Einhausungen. Passive Lärmschutzmaßnahmen sind bauliche Verbesserungen an Umfassungsbau- teilen schutzbedürftiger Räume. (z.B. Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftern). Aufwendungen für den passiven Lärmschutz können bis zu 75 v.H. erstattet werden. Erstattungsberechtigter ist der Eigentümer des Grundstücks mit der baulichen Anla- ge, Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte. Mieter und Pächter sind nicht er- stattungsberechtigt. Die Bemessung des Umfangs der Lärmschutzmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage der zukünftigen Verkehrsmenge (Prognose). Information zur Lärmsituation Jeder kann einen formlosen Antrag bzgl. der Überprüfung der Lärmsituation im Be- reich seines Wohnhauses an die Straßenbauverwaltung richten. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 72 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Ablaufschema: Lärmschutz an bestehenden Straßen Im Rahmen der Lärmsanierung erfolgt zunächst die Bewertung der Lärmsituation nach den Vorgaben der Verkehrslärmschutzrichtlinien in Verbindung mit der Berech- nungsvorschrift der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 und - sofern die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind - die Ausarbeitung eines Maßnahmen- konzeptes. Wer? Was? Wie? Ausgangssituation Bürger, Gemeinde, Politik, Stra- ßenbauverwaltung Benennung eines konkreten Lärmproblems Eingabe, formloser Antrag Schritt 1 Straßen.NRW Überprüfung der Lärmsitua- tion Lärmtechnische Berechnung nach RLS-90; Zusammenstellung der Geobasisdaten und relevanter Informationen; Infrastrukturdaten Schritt 2 Straßen.NRW Bewertung der Lärmbelas- tung Auswertung der Lärmtechnischen Berech- nung (Pegelhöhe, Zahl der Betroffenen, Gebietsnutzung, etc.);Vergleich mit den maßgeblichen Immissionswerten Schritt 3 Straßen.NRW Bewertung der allgemeinen und rechtlichen Situation Prüfung von Ausschluss-/ Minderungsgrün- den, ggf. Hinweis auf § 75 Abs. 2 VwVfG (NRW); sonstige Planerische Aktivitäten Schritt 4 Straßen.NRW Entwicklung eines Maßnah- menkonzeptes Sachgerechte Bewertung verschiedener Maßnahmenvarianten, dabei Berücksichti- gung von Machbarkeit, Kosten, Nutzen und Zeithorizont; Variantenvergleich mit Wir- kungsanalyse und Abwägung möglicher Maßnahmen; Berücksichtigung weiterer Planungs- bzw. Baumaßnahmen Schritt 5 Straßen.NRW, MBV, BMVBS Abstimmung des Maßnah- menkonzeptes auf Landes- bzw. Bundesebene Schritt 6 Straßen.NRW Aufstellung des Vorentwurfs und des Bauwerksentwurfs und ggf. Einholung des Ge- nehmigungsvermerks Detaillierte Ausarbeitung der Vorzugsvarian- te und Festlegung des Zeithorizonts Schritt 7 Straßen.NRW; TÖB; Gemeinde Schaffung von Baurecht und Sicherung der Finanzierung Klärung, ob „Fall unwesentlicher Bedeu- tung“ oder ggf. Planfeststellungsverfahren, Antrag auf Befreiung; Grunderwerb; Ab- stimmung mit Dritten; Aufnahme In das Bauprogramm Ziel Straßen.NRW Umsetzung Aktive Lärmschutzmaßnahmen; Passive Lärmschutzmaßnahmen: Benachrichtigung der Eigentümer hinsichtlich der Möglichkeit (Achtung: mind. 25 % Eigenanteil) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 73 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Anhang 2 Maßnahmen und Planungen der Stadt Bornheim Aus der Auflistung der lärmverursachenden Straßen und Schienenwege wird schnell deutlich, dass diese weit überwiegend nicht in der Baulast der Stadt Bornheim ste- hen und sich insofern Maßnahmen zur Lärmreduktion an diese Baulastträger richten müssen (Deutsche Bahn AG, Landesbetrieb Straßen.NRW, HGK). Es wird darauf hingewiesen, dass dort in der Regel freiwillige Lärmsanierungsprogramme bestehen, die durch ein gewisses Budget von Bund und Land gedeckelt sind. Es ist nicht er- kennbar, dass darüber hinaus weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Gleich- wohl wird der abschließende Lärmaktionsplan den Baulastträgern mit der Aufforde- rung zugeleitet werden, im Rahmen Ihrer Zuständigkeit die Lärmverhältnisse der Wohnbevölkerung deutlich zu verbessern. Die Stadt Bornheim ist als Straßenbaulastträger lediglich zuständig im Bereich des Teilaktionsplans Königstraße/Bonner Straße (Bornheim 2013-7). Der zurzeit als Teil- aktionsplan definierte Abschnitt der Bonner Straße in Roisdorf liegt in der Zuständig- keit von Straßen NRW (L 183). Nach Inbetriebnahme der L 183n ist einerseits mit ei- ner kurzfristigen Herabstufung dieser Straße zu rechnen, andererseits dürften sich die Verkehrszahlen durch die neue Umgehungsstraße deutlich reduzieren. Es bleibt der Neubearbeitung des LAP vorbehalten, ob hier künftig noch ein Teilaktionsplan aufzustellen ist. Die Stadt Bornheim ist vor allem mit den Mitteln der Bauleitplanung gegen die Lärm- problematik vorgegangen, unabhängig von der Baulastträgerschaft. Zu erwähnen sind hier insbesondere die Maßnahmen des integrierten Handlungskonzepts Königs- traße und der Verkehrsmodells D1 und D 1.1 und die Umsetzung in den zugehörigen Bebauungsplänen Bo 13 und Bo14. Verwiesen wird in dem Zusammenhang auch auf Verkehrsentlastungen durch die große Ortsumgehung Bornheim (L118-L281-L192), die Verkehrsspange Fußkreuzweg-Apostelpfad, die Einbahnstraßenregelung im Ort- szentrum Bornheim, die im FNP dargestellte Anbindung der K 42 (Sechtemer Weg) an die L192 und die geplante L190n in Sechtem. Diese Maßnahmen sind teilweise umgesetzt, zum Teil noch in Planung. Darüber hinaus sind in vielen Bebauungsplänen, die an stark befahrene Straßen o- der Schienenwege angrenzen, auf Grundlage von eigenen Lärmgutachten Lärm- schutzmaßnahmen festgesetzt worden. Aber auch grundlegende Planungen im FNP wie schienennahes Wohnen, Verzahnung von Wohnen und Arbeiten und der Schutz heute noch lärmarmer Bereiche (Freiflächenkonzept im FNP) tragen zur Lärmminde- rung bei. KRAMER Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße 8 D-53757 Sankt Augustin Amtsgericht Siegburg HRB 3289 Ust.Id. Nr. DE 123374665 Geschäftsführer: Jörn Latz, Darius Styra, Ralf Tölke Telefon 02241 25773-0 Telefax 02241 25773-29 E-Mail info@kramer-schalltechnik.de Internet www.kramer-schalltechnik.de 14-03-25-LAP Stufe 2 Stadt Bornheim Lärmaktionsplan Stufe 2 vom 20. Januar 2014 Im Auftrag der Stadt Bornheim Bearbeiter: Manfred Heppekausen Darius Styra Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 2 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung ............................................................................................................ 3 2 Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen 4 3 Zuständige Behörde .......................................................................................... 5 4 Verweis auf den Ort der Veröffentlichung ....................................................... 6 5 Rechtlicher Hintergrund .................................................................................... 6 6 Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG ................................ 6 7 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten ................................................ 7 7.1 Straßenverkehr ........................................................................................... 7 7.2 Schienenverkehr (Stadtbahnlinien 16 und 18) .......................................... 34 7.3 Schienenverkehr (Bahnstrecke) ................................................................ 44 8 Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen ..................... 47 8.1 Straßenverkehr ......................................................................................... 47 8.2 Schienenverkehr (Stadtbahnlinien 16 und 18) .......................................... 49 8.3 Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln - Bonn) ............................................ 50 8.4 Teilaktionspläne ........................................................................................ 51 9 Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit ............................................. 64 10 Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung ......... 64 11 Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmminderung .......................................... 65 Anhänge ............................................................................................................ 70 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 3 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 1 Einleitung Die 2002 in Kraft getretene EG-Umgebungslärmrichtlinie1 wurde 2005 mit dem Ge- setz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Um- gebungslärm2 und 2006 mit der Verordnung über die Lärmkartierung3 in nationales Recht umgesetzt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47) wurde entsprechend angepasst. In einer ersten Stufe (bis 18.07.2008) waren alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (DTV 16.400 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 60.000 Zügen pro Jahr und für Großflughäfen zu untersuchen. Nunmehr ist in der zweiten Stufe (bis 18.07.2013) ein Lärmaktionsplan für alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (DTV 8.200 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 30.000 Zügen pro Jahr und für Großflughäfen einen Lärm- aktionsplan aufzustellen. Großflughäfen stellen derzeit in Bornheim keine Hauptlärm- quellen dar. Das Land NRW hat einen Runderlass4 zur einheitlichen Auslegung und Durchführung der Lärmaktionsplanung herausgegeben. Auf der Grundlage von Lärmkarten, die gemäß § 47 c BImSchG erstellt werden, sol- len mit dem Lärmaktionsplan Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt wer- den. Lärmprobleme im Sinne des § 47 d Abs. 1 BImSchG liegen auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Ge- bäuden ein LDEN 5 von 70 dB(A) oder ein LNight 6 von 60 dB(A) erreicht oder überschrit- ten wird. Das Stadtgebiet Bornheim liegt damit im relevanten Einwirkungsbereich der Autobahn A 555 und der Landstraßen L 118, L 182, L 183, L 192, L 281 und L 300, sowie der nicht klassifizierten Verlauf der Königsstraße/Bonner Straße (Ortslage Bornheim) die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a auf- weisen. Weiterhin führen die Haupteisenbahnstrecke Köln - Bonn sowie die Stadt- bahnlinien 16 und 18 mit jeweils mehr als 30.000 Zügen/a durch das Stadtgebiet. 1 Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 2 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 3 Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verord- nung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV) vom 6 März 2006 4 Lärmaktionsplanung, RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Ver- braucherschutz - V -5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008 5 Lärmindex LDEN ist der Tag-Abend-Nacht-Pegel (day/evening/night) im Jahresmittel über 24 h 6 Lärmindex LNight beschreibt den Umgebungslärm im Jahresmittel zur Nachtzeit (22 Uhr - 6 Uhr) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 4 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Der vorliegende Lärmaktionsplan orientiert sich am Musteraktionsplan des Landes NRW, der die Mindestanforderungen gemäß Anhang V der EG-Umgebungslärmricht- linie erfüllt. 2 Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen Die Stadt Bornheim liegt im linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises und grenzt an die Bundesstadt Bonn im Süden, die Gemeinden Alfter und Swisttal im Süd- Westen, die Gemeinde Weilerswist im Westen, die Städte Brühl und Wesseling im Norden, sowie am Rhein an die Stadt Niederkassel im Osten. Sie hat rund 47.000 Einwohner und umfasst eine Fläche von ca. 83 km². In den folgenden Tabellen sind die Hauptlärmquellen, die in der Stadt Bornheim ein- wirken aufgeführt7. Haupt-Straßenverkehr Name Kfz/a Lage A 555 17,609 Mio östliches Stadtgebiet zwischen den Stadt- grenzen Bonn und Wesseling L 118 5,998 Mio östliches Stadtgebiet zwischen Roisdorf und Hersel L 182 4,066 Mio südliches Stadtgebiet zwischen Brenig und der Stadtgrenze zu Swisttal L 183 4,331 Mio in Roisdorf ab Stadtgrenze zu Alfter sowie zw. Bornheim und Stadtgrenze zu Brühl L 192 4,197 Mio nördliches Stadtgebiet zwischen Bornheim und der Stadtgrenze zu Wesseling L 281 3,382 Mio nordöstlich Ortslage Bornheim zwischen Roisdorf und L 192 L 300 4,223 Mio östliches Stadtgebiet zwischen den Stadt- grenzen Bonn und Wesseling Königsstr./Bonner Str. 4,161 bis 5,365 Mio Ortslage Bornheim zwischen den Abschnit- ten der L 183 Die A 553 an der Stadtgrenze zu Brühl und der nördliche Ast der L 300 zwischen L118 und Stadtgrenze Wesseling werden mangels Betroffenheit in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung nicht weiter betrachtet. 7 Siehe auch „Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Bornheim“ im Internet unter http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ http://de.wikipedia.org/wiki/Bonn http://de.wikipedia.org/wiki/Alfter http://de.wikipedia.org/wiki/Swisttal http://de.wikipedia.org/wiki/Weilerswist http://de.wikipedia.org/wiki/Br%C3%BChl_%28Rheinland%29 http://de.wikipedia.org/wiki/Wesseling http://de.wikipedia.org/wiki/Niederkassel Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 5 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Haupt-Schienenverkehr Name Züge/a Lage Stadtbahnlinie 16 Köln - Bonn 75.920 im östlichen Gemeindegebiet zwischen den Stadtgrenzen Bonn und Wesseling Stadtbahnlinie 18 Köln - Bonn 82.490 von OSO nach WNW durch das Stadtgebiet zwischen den Stadtgrenzen Bonn und Brühl Bahnstrecke Köln - Bonn > 60.000 von OSO nach NW durch das Stadtgebiet zwi- schen den Stadtgrenzen Bonn und Brühl 3 Zuständige Behörde Zuständige Behörde für die Lärmkartierung nach §47e BImSchG ist: Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, D-53332 Bornheim Herrn Dr. Wolfgang Paulus, Tel. 02222 945 308 E-Mail: wolfgang.paulus@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Abweichend davon ist für die Kartierung des Schienenlärms von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes zuständig: Eisenbahnbundesamt 53110 Bonn, Vorgebirgsstr. 49 Die Berechnung der Lärmbelastung im Stadtgebiet erfolgte für die Hauptverkehrs- straßen und die nicht-bundeseigenen Schienenwege (hier Stadtbahnlinien 16 und 18) außerhalb der Ballungsräume durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Ver- braucherschutz NRW (LANUV) und für die Schienenstrecken von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes durch das Eisenbahnbundesamt. Für den nicht klassifizierten Verlauf der Königsstraße/Bonner Straße in der Ortslage Bornheim erfolgte eine ergänzende schalltechnische Berechnung8. 8 Lärmkartierung Königsstraße/Bonner Straße, KRAMER Schalltechnik GmbH, Gutachten Nr. 12 02 043/01 vom 05.04.2013, http://www.alfter.de/ Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 6 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 4 Verweis auf den Ort der Veröffentlichung Die Lärmkarten der Hauptverkehrsstraßen der Stadt Bornheim und der nicht- bundeseigenen Schienenwege (hier Stadtbahnlinien 16 und 18) sind im Umgebungs- lärm-Portal des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) im Internet unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ abrufbar. Die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen des Bundes sind im Kartenservice des Eisenbahn-Bundesamtes im Internet unter http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de/ veröffentlicht. Dabei beziehen sich die derzeit verfügbaren Angaben noch auf die ers- te Stufe der Lärmaktionsplanung. Die Berechnungen zur zweiten Stufe werden vo- raussichtlich erst Ende 2014 zur Verfügung stehen. Es ist allerdings zu erwarten, dass für die hier interessierende Strecke die Änderungen eher gering sein werden. 5 Rechtlicher Hintergrund Die Lärmaktionsplanung erfolgt auf Grund der EG-RL 2002/49/EG1 sowie deren Um- setzung in der Bundesrepublik Deutschland in §§47 a - f des BImSchG und der Ver- ordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV3. 6 Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG Lärmaktionspläne sind zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen, wenn die für NRW vom Umweltministerium im Runderlass "Lärmakti- onsplanung"4 festgelegten Auslösewerte überschritten werden. Sie kennzeichnen die Gebiete mit dem dringlichsten Handlungsbedarf. Danach gelten in Nordrhein- Westfalen für Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser oder andere schutzwürdige Ge- bäude ein LDEN von 70 dB(A) und ein LNight von 60 dB(A). Dabei bedeutet der Lärmindex LDEN Tag-Abend-Nacht-Pegel (day/evening/night), d. h. die Belastung im Jahresmittel über 24 Stunden. Dabei werden die Abendstun- den mit einem Zuschlag von 5 dB und die Nachtstunden mit einem Zuschlag von 10 dB gewichtet. Der LNight beschreibt den Umgebungslärm im Jahresmittel zur Nachtzeit (22.00 Uhr - 6.00 Uhr). http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 7 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 7 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten Die Lärmkarten und die Ergebnisse der Lärmkartierung sind im Internet abrufbar (vgl. Kapitel 4). Nachfolgend werden die strategischen Lärmkarten für die Lärmart Straße aufgeführt. Dabei werden der LDEN und der LNight als farbige Lärmkarten mit einer Klassenbreite von 5 dB bezogen auf eine Höhe von 4 m über Gelände dargestellt. 7.1 Straßenverkehr Für das Stadtgebiet Bornheim wird der aktuelle Stand der strategischen Lärmkarten als Gesamtübersicht und zusätzlich für 7 Bereiche besonders betroffene Gebiete mit Überschreitungen der Auslösewerte LDEN von 70 dB(A) und/oder LNight von 60 dB(A) an den Hauptverkehrsstraßen dargestellt. Übersichtskarten des gesamten Stadtgebietes - Straßenverkehr (klassifizierte Str.) Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) - Straßenverkehr (klassifizierte Str.) Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) - Straßenverkehr (nicht klassifizierte Str.) Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) - Straßenverkehr (nicht klassifizierte Str.) Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) - Kennzeichnung besonders betroffener Bereiche (Nr. 1- 7) in der Übersichtskarte Straßenverkehr (klassifizierte Str.) Zeitbereich 24 h Detailkarten besonders betroffener Bereiche (Nr. 1- 7) mit Überschreitungen der Auslösewerte LDEN von 70 dB(A) und/oder LNight von 60 dB(A) 1 - Außenbereich an der A 555 westl. Hersel/Uedorf 2 - Hersel - L 118 und L 300 3 - Roisdorf - L 118 und L 183 4 - Brenig + Lückenhof - L 182 5 - Dersdorf + Waldorf - L 183 6 - Merten + Walberberg - L 183 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim (nicht klassifizierte Straßen - Königsstr./Bonner Str.8) - Übersicht - Detailkarten 1 (West), 2 (West/Mitte), 3 (Mitte/Ost), 4 (Ost) jeweils als Straßenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) Straßenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) In den Detailkarten der klassifizierten Straßen (1 - 6) sind Fassadenbereiche der Ge- bäude mit einer Überschreitung der Grenzwerte als blaue Kreise gekennzeichnet: ( / ) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 8 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte des gesamten Stadtgebietes - Straßenverkehr Zeitbereich 24 h Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 9 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte des gesamten Stadtgebietes - Straßenverkehr Zeitbereich nachts Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 10 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstraße/Bonner Straße (nicht klassifiziert) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 11 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstraße/Bonner Straße (nicht klassifiziert) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 12 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Kennzeichnung besonders betroffener Bereiche in der Übersichtskarte Stra- ßenverkehr Zeitbereich 24 h 1 - Außenbereich an der A 555 westl. Hersel/Uedorf 2 - Hersel - L 118 und L 300 3 - Roisdorf - L 118 und L 183 4 - Brenig + Lückenhof - L 182 5 - Dersdorf + Waldorf - L 183 6 - Merten + Walberberg - L 183 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim (nicht klassifizierte Straßen - Königsstraße/ Bonner Straße8) 5 2 3 1 4 6 7 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 13 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 1 - Außenbereich an der A 555 westl. Hersel/Uedorf Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 14 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 1 - Außenbereich an der A 555 westl. Hersel/Uedorf Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 15 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 2 - Hersel - L 118 und L 300 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 16 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 2 - Hersel - L 118 und L 300 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 17 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 3 - Roisdorf - L 118 und L 183 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 18 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 3 - Roisdorf - L 118 und L 183 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 19 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 4 - Brenig + Lückenhof (nicht dargestellt) - L 182 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten 4 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 20 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 4 - Brenig + Lückenhof (nicht dargestellt) - L 182 4 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 21 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 5 - Dersdorf + Waldorf - L 183 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 22 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 5 - Dersdorf + Waldorf - L 183 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 23 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 6 - Merten + Walberberg - L 183 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 24 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 6 - Merten + Walberberg - L 183 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 25 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte der Detailkartenzuschnitte 1 - 4 der separat erstellten Be- rechnung 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim (Königsstraße/Bonner Straße) nicht klassifiziert Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 26 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 1 (West) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 27 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 1 (West) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 28 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 2 (West/Mitte) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 29 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 2 (West/Mitte) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 30 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 3 (Mitte/Ost) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 31 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 3 (Mitte/Ost) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 32 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 4 (Ost) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 33 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 4 (Ost) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 34 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 7.2 Schienenverkehr (Stadtbahnlinien 16 und 18) Für die nicht-bundeseigenen Schienenwege (hier die Stadtbahnlinien 16 und 18) wird der aktuelle Stand der strategischen Lärmkarten des Stadtgebietes Bornheim als Gesamtübersicht und für drei Bereiche besonders betroffener Gebiete dargestellt. Übersichtskarten des gesamten Stadtgebietes - Schienenverkehr (nicht-bundeseigen) Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) - Schienenverkehr (nicht-bundeseigen) Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) - Kennzeichnung besonders betroffener Bereiche (Nr. 1- 3) in der Übersichtskarte Schienenverkehr (nicht-bundeseigen) Zeitbereich 24 h Detailkarten besonders betroffener Bereiche (Nr. 1- 3) mit Überschreitungen der Auslösewerte LDEN von 70 dB(A) und/oder LNight von 60 dB(A) 1 - Hersel + Uedorf + Widdig - Stadtbahnlinie 16 2 - Waldorf + Merten + Walberberg - Stadtbahnlinie 18 3 - Ortslage Dersdorf + Bornheim + Roisdorf - Stadtbahnlinie 18 jeweils als Schienenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) Schienenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) In den Detailkarten sind Fassadenbereiche der Gebäude mit einer Überschreitung der Grenzwerte als blaue Kreise ( / ) gekennzeichnet. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 35 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte des gesamten Gemeindegebietes - Schienenverkehr (nicht- bundeseigen) Zeitbereich 24 h Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 36 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte des gesamten Gemeindegebietes - Schienenverkehr (nicht- bundeseigen) Zeitbereich nachts Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 37 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Kennzeichnung besonders betroffener Bereiche in der Übersichtskarte Schie- nenverkehr (nicht-bundeseigen) Zeitbereich 24 h 1 - Hersel + Uedorf + Widdig - Stadtbahnlinie 16 2 - Waldorf + Merten + Walberberg - Stadtbahnlinie 18 3 - Ortslage Dersdorf + Bornheim + Roisdorf - Stadtbahnlinie 18 3 2 1 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 38 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 1 - Hersel + Uedorf + Widdig - Stadtbahnlinie 16 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 39 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 1 - Hersel + Uedorf + Widdig - Stadtbahnlinie 16 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 40 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 2 - Waldorf + Merten + Walberberg - Stadtbahnlinie 18 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 41 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 2 - Waldorf + Merten + Walberberg - Stadtbahnlinie 18 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 42 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 3 - Ortslage Bornheim + Dersdorf - Stadtbahnlinie 18 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 43 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 3 - Ortslage Dersdorf + Bornheim + Roisdorf - Stadtbahnlinie 18 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 44 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 7.3 Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln - Bonn) Für die bundeseigenen Schienenwege wird der aktuelle Stand der strategischen Lärmkarten des Stadtgebietes Bornheim als Auszug (Kartenservice des Eisenbahn- Bundesamtes, Stand 2008) für die betroffenen Bereiche dargestellt. Auszugskarten betroffener Bereiche als - Schienenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) - Schienenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) jeweils als Nordkarte (Sechtem) Südkarte (Roisdorf + Ortslage Bornheim) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 45 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Nordkarte Schienenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) Nordkarte Schienenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 46 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Südkarte Schienenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) Südkarte Schienenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 47 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 8 Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen Die Ergebnisse der Lärmkartierung und die Auswertung der Betroffenheiten ergab eine Anzahl lärmbetroffener Bereiche durch Straßen- und Schienenverkehr. Die An- zahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, der über den für das Land NRW fest- gelegten Auslösewerten gemäß RdErl.4 liegt (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird erreicht oder überschritten) liegt für alle Lärmarten zusammen bezo- gen auf die Gesamtbevölkerung der Stadt Bornheim bei: LDEN > 70 dB(A): 1,29 % der Gesamtbevölkerung Bornheim LNight > 60 dB(A): 2,19 % der Gesamtbevölkerung Bornheim Nachfolgend werden die Betroffenenangaben nach Lärmarten getrennt weiter detail- liert. 8.1 Straßenverkehr Die Auswertung der Betroffenheiten als Ergebnis der Lärmkartierung erfolgte durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im „Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Bornheim“7 (im Internet unter http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ abrufbar). Für den nicht klassifizier- ten Verlauf der Königsstraße/Bonner Straße in der Ortslage Bornheim erfolgte dies auf der Basis einer ergänzenden schalltechnischen Berechnung8. Dabei wurde die „vorläufige Berechnungsmethode“9 angewendet. Beispielsweise führt dies, wenn in einem Gebäude nur eine Person gemeldet ist und gleichzeitig nur eine Fassadenseite eine Grenzwertüberschreitung aufweist, zu 0,25 Betroffenen für dieses Gebäude. Damit erklären sich die teilweise relativ geringen Betroffenenzah- len. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung der Stadt Bornheim beträgt der Anteil der Per- sonen, die oberhalb der über für das Land NRW festgelegten Auslösewerte (Stra- ßenverkehr) liegen: LDEN > 70 dB(A): 0,39 % der Gesamtbevölkerung Bornheim LNight > 60 dB(A): 0,50 % der Gesamtbevölkerung Bornheim 9 Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) vom 9. Februar 2007 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 48 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete (Straßenverkehr, klassifizierte Stra- ßen) LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 Größe in km2 11,801361 3,132240 0,596607 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Kran- kenhäuser (Straßenverkehr, klassifizierte Straßen) LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 N Wohnungen 623 183 0 N Schulgebäude 0 0 0 N Krankenhausgebäude 0 0 0 Geschätzte Gesamtzahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpe- geln an der Fassade (Straßenverkehr, klassifizierte Straßen) LDEN in dB(A) > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70..≤75 > 75 Anzahl Personen 823 492 325 61 0 LNight in dB(A) > 50..≤55 > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70 Anzahl Personen 556 376 103 0 0 Geschätzte Gesamtzahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpe- geln an der Fassade (Straßenverkehr, nicht klassifizierte Straßen - Königsstra- ße/Bonner Straße8) LDEN in dB(A) > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70..≤75 > 75 Anzahl Personen 182 202 151 121 0 LNight in dB(A) > 50..≤55 > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70 Anzahl Personen 198 176 128 5 0 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 49 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 8.2 Schienenverkehr (Stadtbahnlinien 16 und 18) Bezüglich der der Betroffenheiten s. Anmerkungen unter Kapitel 8.1. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung der Stadt Bornheim beträgt der Anteil der Per- sonen, die oberhalb der über für das Land NRW festgelegten Auslösewerte (nicht- bundeseigener Schienenverkehr/Stadtbahnlinien 16 und 18) liegen: LDEN > 70 dB(A): 0,05 % der Gesamtbevölkerung Bornheim r LNight > 60 dB(A): 0,26 % der Gesamtbevölkerung Bornheim Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 Größe in km2 4,735577 1,207041 0,183680 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 N Wohnungen 1.019 159 0 N Schulgebäude 5 0 0 N Krankenhausgebäude 0 0 0 Geschätzte Gesamtzahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpe- geln an der Fassade von: LDEN in dB(A) > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70..≤75 > 75 Anzahl Personen 1.375 738 278 52 1 LNight in dB(A) > 50..≤55 > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70 Anzahl Personen 1.176 516 190 17 0 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 50 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 8.3 Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln-Bonn) Die Auswertung der Betroffenheiten als Ergebnis der Lärmkartierung erfolgte durch das Eisenbahn-Bundesamt „Lärmstatistik: Bornheim (Nordrhein-Westfalen)“ (im In- ternet unter http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de/ abrufbar). Bezogen auf die Gesamtbevölkerung der Stadt Bornheim beträgt der Anteil der Per- sonen, die oberhalb der über für das Land NRW festgelegten Auslösewerte (Schie- nenverkehr/Stadtbahnlinie 18) liegen: LDEN > 70 dB(A): 0,85 % der Gesamtbevölkerung Bornheim r LNight > 60 dB(A): 1,43 % der Gesamtbevölkerung Bornheim Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete (Schienenverkehr Stand 2008) LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 Größe in km2 14,35 3,38 0,79 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser (Schienenverkehr Stand 2008) LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 N Wohnungen 2.357 312 0,79 N Schulgebäude 18 4 0 N Krankenhausgebäude 0 0 0 Geschätzte Gesamtzahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpe- geln an der Fassade von (Schienenverkehr Stand 2008): LDEN in dB(A) > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70..≤75 > 75 Anzahl Personen 3.920 1.120 380 220 180 LNight in dB(A) > 50..≤55 > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70 Anzahl Personen 3.200 880 320 200 150 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 51 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 8.4 Teilaktionspläne Somit sind aufgrund der Überschreitung der Auslösewerte Teilaktionspläne für fol- gende Bereiche im Rahmen der Lärmaktionsplanung 2013 erforderlich: Teilaktionspläne Planbezeichnung Ortslage Lärmart Bornheim-2013-1 Außenbereich westl. Hersel/Uedorf Straßenverkehr A 555 Bornheim-2013-2 Hersel Straßenverkehr L 118 und L 300 Bornheim-2013-3 Roisdorf Straßenverkehr L 118 und L 183 Bornheim-2013-4 Brenig + Lückenhof Straßenverkehr L 182 Bornheim-2013-5 Dersdorf + Waldorf Straßenverkehr L 183 Bornheim-2013-6 Merten + Walberberg Straßenverkehr L 183 Bornheim-2013-7 Ortsdurchfahrt Bornheim Straßenverkehr Königs- str./Bonner Str.8 Bornheim-2013-8 Hersel + Uedorf + Widdig Stadtbahnlinie 16 Bornheim-2013-9 Waldorf + Merten + Walberberg Stadtbahnlinie 18 Bornheim-2013-10 Dersdorf + Bornheim + Roisdorf Stadtbahnlinie 18 Bornheim-2013-11 Sechtem Schienenverkehr (Bahn- strecke Köln - Bonn) Bornheim-2013-12 Roisdorf + Ortslage Bornheim Schienenverkehr (Bahn- strecke Köln - Bonn) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 52 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-1 Zugehörige Daten Ortslage: Außenbereich westl. Hersel/Uedorf Lärmquelle: A 61 Verkehrsaufkommen: 17,609 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte Anzahl Betroffener: 0 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 1 Person mit LNight > 60 dB(A) A 555 A 555 Blickrichtung Süd vor der Abfahrt Bornheim Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 53 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-2 Zugehörige Daten Ortslage: Hersel Lärmquelle: L 118 und L 300 Verkehrsaufkommen: 5,998 Mio/4,223 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 3 km/4,7 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Hersel Anzahl Betroffener (Schätzwert 10 ): ca. 4 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 8 Personen mit LNight > 60 dB(A) 10 Die exakte Anzahl Betroffener liegt nur als Summe über alle Landstraßen vor L 118 L 300 Blickrichtung Nordwest in Höhe der Kleinstraße L 300 L 118 Blickrichtung Nordost Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 54 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-3 Zugehörige Daten Ortslage: Roisdorf Lärmquelle: L 118 und L 183 Verkehrsaufkommen: 5,998 Mio/4,331 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 3 km/700 m + 6,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Rois- dorf Anzahl Betroffener (Schätzwert10): 43 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 66 Personen mit LNight > 60 dB(A) L 118 L 183 Blickrichtung Nordwest L 183 L 118 Blickrichtung Südwest Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 55 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-4 Zugehörige Daten Ortslagen: Brenig + Lückenhof Lärmquelle: L 182 Verkehrsaufkommen: 4,066 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 4,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Brenig + Lückenhof Anzahl Betroffener (Schätzwert10): ca. 5 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 10 Personen mit LNight > 60 dB(A) L 182 L 182 Blickrichtung Süd in Richtung Lückenhof L 182 Blickrichtung Südwest Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 56 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-5 Zugehörige Daten Ortslagen: Dersdorf + Waldorf Lärmquelle: L 183 Verkehrsaufkommen: 4,331 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadt- gebiet: 700 m + 6,5 km davon Strecke mit Gebäu- den oberhalb der Auslösewerte in Dersdorf + Waldorf Anz. Betroffener (Schätzwert10): ca. 6 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 11 Personen mit LNight > 60 dB(A) L 183 L 183 (Dersdorf) Blickrichtung Nordwest B 56 Blickrichtung Nordost nördlich Wehrfeldstraße L 183 (Waldorf) Blickrichtung Nordwest Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 57 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim- 2013-6 Zugehörige Daten Ortslagen: Merten + Walberberg Lärmquelle: L 183 Verkehrsaufkommen: 4,331 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: 700 m + 6,5 km davon Strecke mit Gebäuden ober- halb der Auslösewerte in Merten + Walber- berg Anzahl Betroffener (Schätzwert10): ca. 3 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 7 Personen mit LNight > 60 dB(A) L 183 L 183 (Walberberg) Blickrichtung Nord L 183 (Merten) Blickrichtung Nord Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 58 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-7 Zugehörige Daten Ortslage: Bornheim Lärmquelle: Königsstr./Bonner Str. (n. klassifiziert) Verkehrsaufkommen: 4,161 bis 5,365 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 2,8 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Bornheim Anzahl Betroffener: 121 Personen mit 133 Personen mit LDEN > 70 dB(A) LNight > 60 dB(A) Bonner Sr. Königsstr. Königsstraße Blickrichtung Nordwest Königsstraße Blickrichtung Südost Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 59 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-8 Zugehörige Daten Ortslagen: Hersel + Uedorf + Widdig Lärmquelle: Stadtbahnlinie 16 Verkehrsaufkommen: 75.920 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 4,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Hersel + Uedorf + Widdig Anzahl Betroffener (Schätzwert 11 ): ca. 10 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 39 Personen mit LNight > 60 dB(A) 11 Die exakte Anzahl Betroffener liegt nur als Summe über alle nicht-bundeseigen. Schienenwege vor Stadtbahnlinie 16 Stadtbahnlinie 16 Blickrichtung Nordwest Bereich Friedhof Stadtbahnlinie 16 Blickrichtung Südost Bereich Friedhof Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 60 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-9 Zugehörige Daten Ortslagen: Waldorf + Merten + Walberberg Lärmquelle: Stadtbahnlinie 18 Verkehrsaufkommen: 82.490 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 9,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Waldorf + Merten + Walberberg Anzahl Betroffener (Schätzwert11): ca. 5 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 20 Personen mit LNight > 60 dB(A) Stadtbahnlinie 18 Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Nordwest Bereich Bhf Waldorf Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Nord Bereich Bhf Walberberg Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Nord Bereich Bhf Merten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 61 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-10 Zugehörige Daten Ortslagen: Dersdorf + Bornheim + Roisdorf Lärmquelle: Stadtbahnlinie 18 Verkehrsaufkommen: 82.490 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 9,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Dersdorf + Born- heim + Roisdorf Anzahl Betroffener (Schätzwert11): ca. 38 Personen mit ca. 148 Personen mit LDEN > 70 dB(A) LNight > 60 dB(A) Stadtbahnlinie 18 Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Südost Bereich Bhf Bornheim Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Nordwest Bereich Bhf Bornheim Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 62 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-11 Zugehörige Daten Ortslagen: Sechtem Lärmquelle: Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln - Bonn) Verkehrsaufkommen: > 60.000 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 7,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Sech- tem Anzahl Betroffener (Schätzwert 12 ): 100 Personen mit LDEN > 70 dB(A) 170 Personen mit LNight > 60 dB(A) 12 Die exakte Anzahl Betroffener liegt nur als Summe über alle bundeseigenen Schienenwege vor Bahnstrecke Köln - Bonn Bahnstrecke Köln - Bonn Blickrichtung Nordwest von Brücke L 190 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 63 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-12 Zugehörige Daten Ortslagen: Roisdorf + Bornheim Lärmquelle: Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln - Bonn) Verkehrsaufkommen: > 60.000 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtge- biet: ca. 7,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Roisdorf + Bornheim Anzahl Betroffener (Schätzwert12): 300 Personen mit LDEN > 70 dB(A) 500 Personen mit LNight > 60 dB(A) Bahnstrecke Köln - Bonn Bahnstrecke Köln - Bonn Blickrichtung Nord Bereich Fußgängerunterführung Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 64 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 9 Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit Vor der Öffentlichkeitsbeteiligung werden mögliche Lärmschutzmaßnahmen mit dem Maßnahmenträger einvernehmlich abgestimmt. Dies steht derzeit noch aus. 10 Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmmin- derung Einen Überblick über bestehende und geplante Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Teilaktionspläne gibt die folgende Tabelle. Maßnahmen im Bereich der Teilaktionspläne Teilaktionsplan Bereits vorhandene Maßnahmen Geplante Maßnahmen Bornheim-2013-1 Außenbereich westl. Her- sel/Uedorf (A 555) keine nicht bekannt Bornheim-2013-2 Hersel (L 118 und L 300) keine nicht bekannt Bornheim-2013-3 Roisdorf (L 118 und L 183) keine nicht bekannt Bornheim-2013-4 Brenig + Lückenhof (L 182) keine nicht bekannt Bornheim-2013-5 Dersdorf + Waldorf (L 183) Keine nicht bekannt Bornheim-2013-6 Merten + Walberberg (L 183) Keine nicht bekannt Bornheim-2013-7 Ortsdurchfahrt Bornheim (Kö- nigsstr./Bonner Str.8) Partielle Geschwindigkeitsreduzierung, Lärmfestsetzungen in Bebauungsplänen Im Zentrum Einbahnstraßen- regelung in der Erprobungs- phase, Maßnahmen nach Ver- kehrsmodell D 1/D 1.1 Bornheim-2013-8 Hersel + Uedorf + Widdig (Stadtbahnlinie 16) Keine nicht bekannt Bornheim-2013-9 Waldorf + Merten + Walber- berg (Stadtbahnlinie 18) Keine nicht bekannt Bornheim-2013-10 Dersdorf + Ortslage Bornheim + Roisdorf (Stadtbahnlinie 18) Keine nicht bekannt Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 65 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Teilaktionsplan Bereits vorhandene Maßnahmen Geplante Maßnahmen Bornheim-2013-11 Sechtem (Bahnstrecke Köln - Bonn) Die im Bereich der Ortslage Sechtem im Einschnitt verlaufende Bahntrasse hat an der SW-Seite einen Lärmschutzwall nicht bekannt Bornheim-2013-12 Roisdorf + Ortslage Bornheim (Bahnstrecke Köln - Bonn) Keine nicht bekannt 11 Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmminderung Zur Verbesserung der Lärmsituation im Bereich der Teilaktionspläne Bornheim-2013- 1 bis 7 (Straßenverkehr) sind prinzipiell folgende Maßnahmen möglich: Einbau von lärmoptimierten Asphaltdecken (LOA). Bau von Lärmschutzeinrichtungen (Lärmschutzwände) direkt an den Straßen. Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich der betroffenen Ortslagen, ggf. temporär bis weitere Maßnahmen realisiert sind. Reduzierung des Schwerlastverkehrs, ggf. zeitlich beschränkt Verkehrslenkende Maßnahmen Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Schlafräumen mit einer Überschreitung der Auslösewerte (vgl. Anhang). Sonstige Maßnahmen wie beispielsweise Förderung des ÖPNV usw. sind in Born- heim in den betroffenen Bereichen kaum effektiv. Zur Verbesserung der Lärmsituation im Bereich der Teilaktionspläne Bornheim-2013- 8 bis 12 (Schienenverkehr) sind prinzipiell folgende Maßnahmen möglich: Bau von Lärmschutzeinrichtungen (Wände/Wälle) direkt am Schienenweg. Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Schlafräumen mit einer Überschreitung der Auslösewerte (vgl. Anhang). Schienenzustand (besonders überwachtes Gleis) Geschwindigkeitsreduzierungen Schienenabsorber In einem ersten Schritt werden nachfolgend konkrete Maßnahmen vorgeschlagen und bewertet, die zu einer Verbesserung der Lärmsituation im Bereich der Teilakti- onspläne führen können. Weiterhin ist angesichts der aufgeführten Maßnahmen da- von auszugehen, dass die Stadt Bornheim diese keineswegs allein durchführen kann, sondern auf eine Zusammenarbeit mit den Baulastträgern angewiesen ist. Eine Abstimmung mit den Maßnahmenträgern steht derzeit noch aus. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 66 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Konkrete Maßnahmenvorschläge im Bereich der Teilaktionspläne und Bewer- tung Teilaktionsplan Maßnahmenvorschläge Wirksamkeit der Maßnahme Bornheim-2013-1 Außenbereich westl. Hersel/Uedorf (A 555) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der A 555 Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung an der Fahr- bahn der A 555. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Passive Maßnahmen Falls wegen der geringen Anzahl Betroffener wirt- schaftliche Gründe keinen aktiven Lärmschutz zulas- sen, sollte hier in einem ersten Schritt die Möglichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Bornheim-2013-2 Hersel (L 118 und L 300) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahmen Deshalb sollte hier in einem ersten Schritt die Mög- lichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-3 Roisdorf (L 118 und L 183) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahmen Deshalb sollte hier in einem ersten Schritt die Mög- lichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Ggf. Geschwindigkeitsreduzierung prüfen Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-4 Brenig + Lückenhof (L 182) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahme Deshalb sollte hier in einem ersten Schritt die Mög- lichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Weiterhin Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Z. B. eine Reduzierung von 70 auf 50 km/h in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann 2 dB bringen. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 67 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Teilaktionsplan Maßnahmenvorschläge Wirksamkeit der Maßnahme Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-5 Dersdorf + Waldorf (L 183) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahme In einem ersten Schritt Prüfung passiver Lärm- schutzmaßnahmen. Weiterhin Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Z. B. eine Reduzierung von 70 auf 50 km/h in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann 2 dB bringen. Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-6 Merten + Walber- berg (L 183) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahmen In einem ersten Schritt Prüfung passiver Lärm- schutzmaßnahmen. Weiterhin Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Kreisel an den Ortseingängen, Geschwindigkeitsüberwa- chung Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-7 Ortsdurchfahrt Bornheim (Königs- str./Bonner Str.8) Aktive Lärmschutzmaßnahme wegen geringem Fahr- bahnabstand kaum realisierbar. Verkehrslenkende Maßnahme Im Kernbereich Einbahnstraßenregelung in der Er- probungsphase, weitere Maßnahmen am Hellen- kreuz, Apostelpfad, Wallraffstraße geplant. Passive Maßnahmen Deshalb sollte hier in einem ersten Schritt die Mög- lichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Weiterhin Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Reduzierung der Verkehrs- menge durch die Einbahnstra- ße und Verkehrsverdrängung gem. Verkehrsmodell D1, D 1.1, wodurch eine Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht wird Schutz der Aufenthaltsräume Von 50 auf 30 km/h bzw. am Servatiusweg auf 20 km/h Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 68 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Teilaktionsplan Maßnahmenvorschläge Wirksamkeit der Maßnahme Bornheim-2013-8 Hersel + Uedorf + Widdig (Stadtbahn- linie 16) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Stadtbahnlinie 16 Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung (LS-Wand) di- rekt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Ggf. ist ei- ne Schallschutzmaßnahme unter Einbeziehung der L 300 möglich. Weiterhin Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Passive Maßnahmen Falls aus örtlichen Gründen (Bahnübergang) und/oder wegen der geringen Anzahl Betroffener wirtschaftliche Gründe keinen aktiven Lärmschutz zu- lassen, sollte hier in einem ersten Schritt die Möglich- keit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Nach Angaben der Anwohner zu hohe Beschleunigungs- und Bremsvorgänge Schutz der Aufenthaltsräume Bornheim-2013-9 Waldorf + Merten + Walberberg (Stadt- bahnlinie 18) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Stadtbahnlinie 18 Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung (LS-Wand) di- rekt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Passive Maßnahmen Falls aus örtlichen Gründen (Bahnübergang) und/oder wegen der geringen Anzahl Betroffener wirtschaftliche Gründe keinen aktiven Lärmschutz zu- lassen, sollte hier in einem ersten Schritt die Möglich- keit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Bornheim-2013-10 Dersdorf + Ortslage Bornheim + Rois- dorf (Stadtbahnlinie 18) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Stadtbahnlinie 18 Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung (LS-Wand) di- rekt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Passive Maßnahmen Es sollte in einem ersten Schritt die Möglichkeit pas- siver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Dies gilt auch in Bereichen, wo aktive Maßnahmen z. B. aus örtlichen Gründe (Bahnübergang) nicht möglich sind. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 69 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Teilaktionsplan Maßnahmenvorschläge Wirksamkeit der Maßnahme Bornheim-2013-11 Sechtem (Bahn- strecke Köln - Bonn) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Bahnstrecke Köln - Bonn Erhöhung und ggf. Ergänzung der Lärmschutzeinrich- tungen direkt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausge- hen. Passive Maßnahmen In einem ersten Schritt sollte die Möglichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Bornheim-2013-12 Roisdorf + Ortslage Bornheim (Bahn- strecke Köln - Bonn) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Bahnstrecke Köln - Bonn Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung (LS-Wand) di- rekt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Passive Maßnahmen In einem ersten Schritt sollte die Möglichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden.. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 70 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Anhang Lärmschutz an bestehenden Straßen (Lärmsanierung) In Nordrhein-Westfalen gewährt der Straßenbaulastträger Bundesrepublik Deutsch- land für bestehende Bundesfernstraßen (Autobahnen und freie Strecke von Bundes- straßen) oder das Land Nordrhein-Westfalen für seine Landesstraßen Lärmschutz (sog. Lärmsanierung) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Lärmsanierung dient der Verminderung der Lärmbelastung an bestehenden Straßen, ohne dass eine bauliche Änderung der Straße erfolgt ist; es geht um die Bewältigung einer durch die verkehrliche und bauliche Entwicklung „gewachsenen“ und „verfestig- ten“ Situation. Die Regelungen zum Verfahrensablauf ergeben sich aus den Richtlinien für den Ver- kehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR-97 in Verbindung mit den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 (RLS-90). Voraussetzungen Eine der Grundvoraussetzungen ist, dass der Beurteilungspegel einen der maßgebli- chen Immissionswerte der Lärmsanierung in Abhängigkeit von der Gebietskategorie überschreitet. Zur Einschätzung der Lärmsituation werden die Beurteilungspegel mit dem aktuellen Verkehrsaufkommen nach dem in den RLS-90 vorgeschriebenen Ver- fahren berechnet und den festgelegten Immissionswerten gegenübergestellt. Tabelle: Maßgebliche Immissionswerte der Lärmsanierung für Bundesfern- straßen Kategorie Immissionswerte der Lärmsanierung in dB(A) Tag Nacht Krankenhäuser, Schulen, Kur-, Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 67 57 Kern-, Dorf- und Mischgebiete 69 59 Gewerbegebiete 72 62 Die Art der zu schützenden Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 71 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Bewertung der Lärmsituation Anhand der Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnung wird eine Einschätzung der Lärmsituation unter Beachtung weiterer formaler Zulässigkeitsvoraussetzungen vor- genommen. Die wesentlichen Kriterien zur Bewertung sind: • Die Stärke der Lärmbelastung • Die Anzahl der Betroffenen • Die Art des Gebietes • Die Nutzung der betroffenen Flächen • Ausschluss-/Minderungsgründe Schallschutzmaßnahmen Lärmsanierung besteht in Maßnahmen an der Straße (aktiver Schallschutz) oder in Maßnahmen an der baulichen Anlage (passiver Schallschutz). Zu den aktiven Lärmschutzmaßnahmen gehören: • Wälle • Wände • Kombination aus Wall/Wand • lärmmindernde Fahrbahnoberflächen • Teil- und Vollabdeckungen, Einhausungen. Passive Lärmschutzmaßnahmen sind bauliche Verbesserungen an Umfassungsbau- teilen schutzbedürftiger Räume. (z.B. Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftern). Aufwendungen für den passiven Lärmschutz können bis zu 75 v.H. erstattet werden. Erstattungsberechtigter ist der Eigentümer des Grundstücks mit der baulichen Anla- ge, Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte. Mieter und Pächter sind nicht er- stattungsberechtigt. Die Bemessung des Umfangs der Lärmschutzmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage der zukünftigen Verkehrsmenge (Prognose). Information zur Lärmsituation Jeder kann einen formlosen Antrag bzgl. der Überprüfung der Lärmsituation im Be- reich seines Wohnhauses an die Straßenbauverwaltung richten. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 72 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Ablaufschema: Lärmschutz an bestehenden Straßen Im Rahmen der Lärmsanierung erfolgt zunächst die Bewertung der Lärmsituation nach den Vorgaben der Verkehrslärmschutzrichtlinien in Verbindung mit der Berech- nungsvorschrift der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 und - sofern die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind - die Ausarbeitung eines Maßnahmen- konzeptes. Wer? Was? Wie? Ausgangssituation Bürger, Gemeinde, Politik, Stra- ßenbauverwaltung Benennung eines konkreten Lärmproblems Eingabe, formloser Antrag Schritt 1 Straßen.NRW Überprüfung der Lärmsitua- tion Lärmtechnische Berechnung nach RLS-90; Zusammenstellung der Geobasisdaten und relevanter Informationen; Infrastrukturdaten Schritt 2 Straßen.NRW Bewertung der Lärmbelas- tung Auswertung der Lärmtechnischen Berech- nung (Pegelhöhe, Zahl der Betroffenen, Gebietsnutzung, etc.);Vergleich mit den maßgeblichen Immissionswerten Schritt 3 Straßen.NRW Bewertung der allgemeinen und rechtlichen Situation Prüfung von Ausschluss-/ Minderungsgrün- den, ggf. Hinweis auf § 75 Abs. 2 VwVfG (NRW); sonstige Planerische Aktivitäten Schritt 4 Straßen.NRW Entwicklung eines Maßnah- menkonzeptes Sachgerechte Bewertung verschiedener Maßnahmenvarianten, dabei Berücksichti- gung von Machbarkeit, Kosten, Nutzen und Zeithorizont; Variantenvergleich mit Wir- kungsanalyse und Abwägung möglicher Maßnahmen; Berücksichtigung weiterer Planungs- bzw. Baumaßnahmen Schritt 5 Straßen.NRW, MBV, BMVBS Abstimmung des Maßnah- menkonzeptes auf Landes- bzw. Bundesebene Schritt 6 Straßen.NRW Aufstellung des Vorentwurfs und des Bauwerksentwurfs und ggf. Einholung des Ge- nehmigungsvermerks Detaillierte Ausarbeitung der Vorzugsvarian- te und Festlegung des Zeithorizonts Schritt 7 Straßen.NRW; TÖB; Gemeinde Schaffung von Baurecht und Sicherung der Finanzierung Klärung, ob „Fall unwesentlicher Bedeu- tung“ oder ggf. Planfeststellungsverfahren, Antrag auf Befreiung; Grunderwerb; Ab- stimmung mit Dritten; Aufnahme In das Bauprogramm Ziel Straßen.NRW Umsetzung Aktive Lärmschutzmaßnahmen; Passive Lärmschutzmaßnahmen: Benachrichtigung der Eigentümer hinsichtlich der Möglichkeit (Achtung: mind. 25 % Eigenanteil) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 73 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Anhang 2 Maßnahmen und Planungen der Stadt Bornheim Aus der Auflistung der lärmverursachenden Straßen und Schienenwege wird schnell deutlich, dass diese weit überwiegend nicht in der Baulast der Stadt Bornheim ste- hen und sich insofern Maßnahmen zur Lärmreduktion an diese Baulastträger richten müssen (Deutsche Bahn AG, Landesbetrieb Straßen.NRW, HGK). Es wird darauf hingewiesen, dass dort in der Regel freiwillige Lärmsanierungsprogramme bestehen, die durch ein gewisses Budget von Bund und Land gedeckelt sind. Es ist nicht er- kennbar, dass darüber hinaus weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Gleich- wohl wird der abschließende Lärmaktionsplan den Baulastträgern mit der Aufforde- rung zugeleitet werden, im Rahmen Ihrer Zuständigkeit die Lärmverhältnisse der Wohnbevölkerung deutlich zu verbessern. Die Stadt Bornheim ist als Straßenbaulastträger lediglich zuständig im Bereich des Teilaktionsplans Königstraße/Bonner Straße (Bornheim 2013-7). Der zurzeit als Teil- aktionsplan definierte Abschnitt der Bonner Straße in Roisdorf liegt in der Zuständig- keit von Straßen NRW (L 183). Nach Inbetriebnahme der L 183n ist einerseits mit ei- ner kurzfristigen Herabstufung dieser Straße zu rechnen, andererseits dürften sich die Verkehrszahlen durch die neue Umgehungsstraße deutlich reduzieren. Es bleibt der Neubearbeitung des LAP vorbehalten, ob hier künftig noch ein Teilaktionsplan aufzustellen ist. Die Stadt Bornheim ist vor allem mit den Mitteln der Bauleitplanung gegen die Lärm- problematik vorgegangen, unabhängig von der Baulastträgerschaft. Zu erwähnen sind hier insbesondere die Maßnahmen des integrierten Handlungskonzepts Königs- traße und der Verkehrsmodells D1 und D 1.1 und die Umsetzung in den zugehörigen Bebauungsplänen Bo 13 und Bo14. Verwiesen wird in dem Zusammenhang auch auf Verkehrsentlastungen durch die große Ortsumgehung Bornheim (L118-L281-L192), die Verkehrsspange Fußkreuzweg-Apostelpfad, die Einbahnstraßenregelung im Ort- szentrum Bornheim, die im FNP dargestellte Anbindung der K 42 (Sechtemer Weg) an die L192 und die geplante L190n in Sechtem. Diese Maßnahmen sind teilweise umgesetzt, zum Teil noch in Planung. Darüber hinaus sind in vielen Bebauungsplänen, die an stark befahrene Straßen o- der Schienenwege angrenzen, auf Grundlage von eigenen Lärmgutachten Lärm- schutzmaßnahmen festgesetzt worden. Aber auch grundlegende Planungen im FNP wie schienennahes Wohnen, Verzahnung von Wohnen und Arbeiten und der Schutz heute noch lärmarmer Bereiche (Freiflächenkonzept im FNP) tragen zur Lärmminde- rung bei.

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KRAMER Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße 8 D-53757 Sankt Augustin Amtsgericht Siegburg HRB 3289 Ust.Id. Nr. DE 123374665 Geschäftsführer: Jörn Latz, Darius Styra, Ralf Tölke Telefon 02241 25773-0 Telefax 02241 25773-29 E-Mail info@kramer-schalltechnik.de Internet www.kramer-schalltechnik.de 14-03-25-LAP Stufe 2 Stadt Bornheim Lärmaktionsplan Stufe 2 vom 20. Januar 2014 Im Auftrag der Stadt Bornheim Bearbeiter: Manfred Heppekausen Darius Styra Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 2 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung ............................................................................................................ 3 2 Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen 4 3 Zuständige Behörde .......................................................................................... 5 4 Verweis auf den Ort der Veröffentlichung ....................................................... 6 5 Rechtlicher Hintergrund .................................................................................... 6 6 Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG ................................ 6 7 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten ................................................ 7 7.1 Straßenverkehr ........................................................................................... 7 7.2 Schienenverkehr (Stadtbahnlinien 16 und 18) .......................................... 34 7.3 Schienenverkehr (Bahnstrecke) ................................................................ 44 8 Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen ..................... 47 8.1 Straßenverkehr ......................................................................................... 47 8.2 Schienenverkehr (Stadtbahnlinien 16 und 18) .......................................... 49 8.3 Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln - Bonn) ............................................ 50 8.4 Teilaktionspläne ........................................................................................ 51 9 Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit ............................................. 64 10 Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung ......... 64 11 Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmminderung .......................................... 65 Anhänge ............................................................................................................ 70 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 3 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 1 Einleitung Die 2002 in Kraft getretene EG-Umgebungslärmrichtlinie1 wurde 2005 mit dem Ge- setz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Um- gebungslärm2 und 2006 mit der Verordnung über die Lärmkartierung3 in nationales Recht umgesetzt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47) wurde entsprechend angepasst. In einer ersten Stufe (bis 18.07.2008) waren alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (DTV 16.400 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 60.000 Zügen pro Jahr und für Großflughäfen zu untersuchen. Nunmehr ist in der zweiten Stufe (bis 18.07.2013) ein Lärmaktionsplan für alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (DTV 8.200 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 30.000 Zügen pro Jahr und für Großflughäfen einen Lärm- aktionsplan aufzustellen. Großflughäfen stellen derzeit in Bornheim keine Hauptlärm- quellen dar. Das Land NRW hat einen Runderlass4 zur einheitlichen Auslegung und Durchführung der Lärmaktionsplanung herausgegeben. Auf der Grundlage von Lärmkarten, die gemäß § 47 c BImSchG erstellt werden, sol- len mit dem Lärmaktionsplan Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt wer- den. Lärmprobleme im Sinne des § 47 d Abs. 1 BImSchG liegen auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Ge- bäuden ein LDEN 5 von 70 dB(A) oder ein LNight 6 von 60 dB(A) erreicht oder überschrit- ten wird. Das Stadtgebiet Bornheim liegt damit im relevanten Einwirkungsbereich der Autobahn A 555 und der Landstraßen L 118, L 182, L 183, L 192, L 281 und L 300, sowie der nicht klassifizierten Verlauf der Königsstraße/Bonner Straße (Ortslage Bornheim) die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a auf- weisen. Weiterhin führen die Haupteisenbahnstrecke Köln - Bonn sowie die Stadt- bahnlinien 16 und 18 mit jeweils mehr als 30.000 Zügen/a durch das Stadtgebiet. 1 Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 2 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 3 Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verord- nung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV) vom 6 März 2006 4 Lärmaktionsplanung, RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Ver- braucherschutz - V -5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008 5 Lärmindex LDEN ist der Tag-Abend-Nacht-Pegel (day/evening/night) im Jahresmittel über 24 h 6 Lärmindex LNight beschreibt den Umgebungslärm im Jahresmittel zur Nachtzeit (22 Uhr - 6 Uhr) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 4 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Der vorliegende Lärmaktionsplan orientiert sich am Musteraktionsplan des Landes NRW, der die Mindestanforderungen gemäß Anhang V der EG-Umgebungslärmricht- linie erfüllt. 2 Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen Die Stadt Bornheim liegt im linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises und grenzt an die Bundesstadt Bonn im Süden, die Gemeinden Alfter und Swisttal im Süd- Westen, die Gemeinde Weilerswist im Westen, die Städte Brühl und Wesseling im Norden, sowie am Rhein an die Stadt Niederkassel im Osten. Sie hat rund 47.000 Einwohner und umfasst eine Fläche von ca. 83 km². In den folgenden Tabellen sind die Hauptlärmquellen, die in der Stadt Bornheim ein- wirken aufgeführt7. Haupt-Straßenverkehr Name Kfz/a Lage A 555 17,609 Mio östliches Stadtgebiet zwischen den Stadt- grenzen Bonn und Wesseling L 118 5,998 Mio östliches Stadtgebiet zwischen Roisdorf und Hersel L 182 4,066 Mio südliches Stadtgebiet zwischen Brenig und der Stadtgrenze zu Swisttal L 183 4,331 Mio in Roisdorf ab Stadtgrenze zu Alfter sowie zw. Bornheim und Stadtgrenze zu Brühl L 192 4,197 Mio nördliches Stadtgebiet zwischen Bornheim und der Stadtgrenze zu Wesseling L 281 3,382 Mio nordöstlich Ortslage Bornheim zwischen Roisdorf und L 192 L 300 4,223 Mio östliches Stadtgebiet zwischen den Stadt- grenzen Bonn und Wesseling Königsstr./Bonner Str. 4,161 bis 5,365 Mio Ortslage Bornheim zwischen den Abschnit- ten der L 183 Die A 553 an der Stadtgrenze zu Brühl und der nördliche Ast der L 300 zwischen L118 und Stadtgrenze Wesseling werden mangels Betroffenheit in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung nicht weiter betrachtet. 7 Siehe auch „Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Bornheim“ im Internet unter http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ http://de.wikipedia.org/wiki/Bonn http://de.wikipedia.org/wiki/Alfter http://de.wikipedia.org/wiki/Swisttal http://de.wikipedia.org/wiki/Weilerswist http://de.wikipedia.org/wiki/Br%C3%BChl_%28Rheinland%29 http://de.wikipedia.org/wiki/Wesseling http://de.wikipedia.org/wiki/Niederkassel Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 5 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Haupt-Schienenverkehr Name Züge/a Lage Stadtbahnlinie 16 Köln - Bonn 75.920 im östlichen Gemeindegebiet zwischen den Stadtgrenzen Bonn und Wesseling Stadtbahnlinie 18 Köln - Bonn 82.490 von OSO nach WNW durch das Stadtgebiet zwischen den Stadtgrenzen Bonn und Brühl Bahnstrecke Köln - Bonn > 60.000 von OSO nach NW durch das Stadtgebiet zwi- schen den Stadtgrenzen Bonn und Brühl 3 Zuständige Behörde Zuständige Behörde für die Lärmkartierung nach §47e BImSchG ist: Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, D-53332 Bornheim Herrn Dr. Wolfgang Paulus, Tel. 02222 945 308 E-Mail: wolfgang.paulus@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Abweichend davon ist für die Kartierung des Schienenlärms von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes zuständig: Eisenbahnbundesamt 53110 Bonn, Vorgebirgsstr. 49 Die Berechnung der Lärmbelastung im Stadtgebiet erfolgte für die Hauptverkehrs- straßen und die nicht-bundeseigenen Schienenwege (hier Stadtbahnlinien 16 und 18) außerhalb der Ballungsräume durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Ver- braucherschutz NRW (LANUV) und für die Schienenstrecken von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes durch das Eisenbahnbundesamt. Für den nicht klassifizierten Verlauf der Königsstraße/Bonner Straße in der Ortslage Bornheim erfolgte eine ergänzende schalltechnische Berechnung8. 8 Lärmkartierung Königsstraße/Bonner Straße, KRAMER Schalltechnik GmbH, Gutachten Nr. 12 02 043/01 vom 05.04.2013, http://www.alfter.de/ Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 6 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 4 Verweis auf den Ort der Veröffentlichung Die Lärmkarten der Hauptverkehrsstraßen der Stadt Bornheim und der nicht- bundeseigenen Schienenwege (hier Stadtbahnlinien 16 und 18) sind im Umgebungs- lärm-Portal des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) im Internet unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ abrufbar. Die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen des Bundes sind im Kartenservice des Eisenbahn-Bundesamtes im Internet unter http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de/ veröffentlicht. Dabei beziehen sich die derzeit verfügbaren Angaben noch auf die ers- te Stufe der Lärmaktionsplanung. Die Berechnungen zur zweiten Stufe werden vo- raussichtlich erst Ende 2014 zur Verfügung stehen. Es ist allerdings zu erwarten, dass für die hier interessierende Strecke die Änderungen eher gering sein werden. 5 Rechtlicher Hintergrund Die Lärmaktionsplanung erfolgt auf Grund der EG-RL 2002/49/EG1 sowie deren Um- setzung in der Bundesrepublik Deutschland in §§47 a - f des BImSchG und der Ver- ordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV3. 6 Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG Lärmaktionspläne sind zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen, wenn die für NRW vom Umweltministerium im Runderlass "Lärmakti- onsplanung"4 festgelegten Auslösewerte überschritten werden. Sie kennzeichnen die Gebiete mit dem dringlichsten Handlungsbedarf. Danach gelten in Nordrhein- Westfalen für Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser oder andere schutzwürdige Ge- bäude ein LDEN von 70 dB(A) und ein LNight von 60 dB(A). Dabei bedeutet der Lärmindex LDEN Tag-Abend-Nacht-Pegel (day/evening/night), d. h. die Belastung im Jahresmittel über 24 Stunden. Dabei werden die Abendstun- den mit einem Zuschlag von 5 dB und die Nachtstunden mit einem Zuschlag von 10 dB gewichtet. Der LNight beschreibt den Umgebungslärm im Jahresmittel zur Nachtzeit (22.00 Uhr - 6.00 Uhr). http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 7 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 7 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten Die Lärmkarten und die Ergebnisse der Lärmkartierung sind im Internet abrufbar (vgl. Kapitel 4). Nachfolgend werden die strategischen Lärmkarten für die Lärmart Straße aufgeführt. Dabei werden der LDEN und der LNight als farbige Lärmkarten mit einer Klassenbreite von 5 dB bezogen auf eine Höhe von 4 m über Gelände dargestellt. 7.1 Straßenverkehr Für das Stadtgebiet Bornheim wird der aktuelle Stand der strategischen Lärmkarten als Gesamtübersicht und zusätzlich für 7 Bereiche besonders betroffene Gebiete mit Überschreitungen der Auslösewerte LDEN von 70 dB(A) und/oder LNight von 60 dB(A) an den Hauptverkehrsstraßen dargestellt. Übersichtskarten des gesamten Stadtgebietes - Straßenverkehr (klassifizierte Str.) Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) - Straßenverkehr (klassifizierte Str.) Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) - Straßenverkehr (nicht klassifizierte Str.) Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) - Straßenverkehr (nicht klassifizierte Str.) Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) - Kennzeichnung besonders betroffener Bereiche (Nr. 1- 7) in der Übersichtskarte Straßenverkehr (klassifizierte Str.) Zeitbereich 24 h Detailkarten besonders betroffener Bereiche (Nr. 1- 7) mit Überschreitungen der Auslösewerte LDEN von 70 dB(A) und/oder LNight von 60 dB(A) 1 - Außenbereich an der A 555 westl. Hersel/Uedorf 2 - Hersel - L 118 und L 300 3 - Roisdorf - L 118 und L 183 4 - Brenig + Lückenhof - L 182 5 - Dersdorf + Waldorf - L 183 6 - Merten + Walberberg - L 183 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim (nicht klassifizierte Straßen - Königsstr./Bonner Str.8) - Übersicht - Detailkarten 1 (West), 2 (West/Mitte), 3 (Mitte/Ost), 4 (Ost) jeweils als Straßenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) Straßenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) In den Detailkarten der klassifizierten Straßen (1 - 6) sind Fassadenbereiche der Ge- bäude mit einer Überschreitung der Grenzwerte als blaue Kreise gekennzeichnet: ( / ) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 8 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte des gesamten Stadtgebietes - Straßenverkehr Zeitbereich 24 h Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 9 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte des gesamten Stadtgebietes - Straßenverkehr Zeitbereich nachts Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 10 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstraße/Bonner Straße (nicht klassifiziert) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 11 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstraße/Bonner Straße (nicht klassifiziert) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 12 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Kennzeichnung besonders betroffener Bereiche in der Übersichtskarte Stra- ßenverkehr Zeitbereich 24 h 1 - Außenbereich an der A 555 westl. Hersel/Uedorf 2 - Hersel - L 118 und L 300 3 - Roisdorf - L 118 und L 183 4 - Brenig + Lückenhof - L 182 5 - Dersdorf + Waldorf - L 183 6 - Merten + Walberberg - L 183 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim (nicht klassifizierte Straßen - Königsstraße/ Bonner Straße8) 5 2 3 1 4 6 7 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 13 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 1 - Außenbereich an der A 555 westl. Hersel/Uedorf Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 14 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 1 - Außenbereich an der A 555 westl. Hersel/Uedorf Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 15 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 2 - Hersel - L 118 und L 300 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 16 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 2 - Hersel - L 118 und L 300 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 17 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 3 - Roisdorf - L 118 und L 183 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 18 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 3 - Roisdorf - L 118 und L 183 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 19 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 4 - Brenig + Lückenhof (nicht dargestellt) - L 182 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten 4 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 20 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 4 - Brenig + Lückenhof (nicht dargestellt) - L 182 4 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 21 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 5 - Dersdorf + Waldorf - L 183 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 22 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 5 - Dersdorf + Waldorf - L 183 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 23 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 6 - Merten + Walberberg - L 183 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 24 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 6 - Merten + Walberberg - L 183 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 25 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte der Detailkartenzuschnitte 1 - 4 der separat erstellten Be- rechnung 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim (Königsstraße/Bonner Straße) nicht klassifiziert Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 26 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 1 (West) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 27 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 1 (West) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 28 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 2 (West/Mitte) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 29 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 2 (West/Mitte) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 30 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 3 (Mitte/Ost) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 31 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 3 (Mitte/Ost) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 32 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 4 (Ost) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 33 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 4 (Ost) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 34 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 7.2 Schienenverkehr (Stadtbahnlinien 16 und 18) Für die nicht-bundeseigenen Schienenwege (hier die Stadtbahnlinien 16 und 18) wird der aktuelle Stand der strategischen Lärmkarten des Stadtgebietes Bornheim als Gesamtübersicht und für drei Bereiche besonders betroffener Gebiete dargestellt. Übersichtskarten des gesamten Stadtgebietes - Schienenverkehr (nicht-bundeseigen) Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) - Schienenverkehr (nicht-bundeseigen) Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) - Kennzeichnung besonders betroffener Bereiche (Nr. 1- 3) in der Übersichtskarte Schienenverkehr (nicht-bundeseigen) Zeitbereich 24 h Detailkarten besonders betroffener Bereiche (Nr. 1- 3) mit Überschreitungen der Auslösewerte LDEN von 70 dB(A) und/oder LNight von 60 dB(A) 1 - Hersel + Uedorf + Widdig - Stadtbahnlinie 16 2 - Waldorf + Merten + Walberberg - Stadtbahnlinie 18 3 - Ortslage Dersdorf + Bornheim + Roisdorf - Stadtbahnlinie 18 jeweils als Schienenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) Schienenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) In den Detailkarten sind Fassadenbereiche der Gebäude mit einer Überschreitung der Grenzwerte als blaue Kreise ( / ) gekennzeichnet. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 35 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte des gesamten Gemeindegebietes - Schienenverkehr (nicht- bundeseigen) Zeitbereich 24 h Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 36 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte des gesamten Gemeindegebietes - Schienenverkehr (nicht- bundeseigen) Zeitbereich nachts Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 37 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Kennzeichnung besonders betroffener Bereiche in der Übersichtskarte Schie- nenverkehr (nicht-bundeseigen) Zeitbereich 24 h 1 - Hersel + Uedorf + Widdig - Stadtbahnlinie 16 2 - Waldorf + Merten + Walberberg - Stadtbahnlinie 18 3 - Ortslage Dersdorf + Bornheim + Roisdorf - Stadtbahnlinie 18 3 2 1 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 38 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 1 - Hersel + Uedorf + Widdig - Stadtbahnlinie 16 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 39 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 1 - Hersel + Uedorf + Widdig - Stadtbahnlinie 16 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 40 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 2 - Waldorf + Merten + Walberberg - Stadtbahnlinie 18 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 41 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 2 - Waldorf + Merten + Walberberg - Stadtbahnlinie 18 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 42 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 3 - Ortslage Bornheim + Dersdorf - Stadtbahnlinie 18 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 43 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 3 - Ortslage Dersdorf + Bornheim + Roisdorf - Stadtbahnlinie 18 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 44 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 7.3 Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln - Bonn) Für die bundeseigenen Schienenwege wird der aktuelle Stand der strategischen Lärmkarten des Stadtgebietes Bornheim als Auszug (Kartenservice des Eisenbahn- Bundesamtes, Stand 2008) für die betroffenen Bereiche dargestellt. Auszugskarten betroffener Bereiche als - Schienenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) - Schienenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) jeweils als Nordkarte (Sechtem) Südkarte (Roisdorf + Ortslage Bornheim) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 45 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Nordkarte Schienenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) Nordkarte Schienenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 46 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Südkarte Schienenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) Südkarte Schienenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 47 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 8 Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen Die Ergebnisse der Lärmkartierung und die Auswertung der Betroffenheiten ergab eine Anzahl lärmbetroffener Bereiche durch Straßen- und Schienenverkehr. Die An- zahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, der über den für das Land NRW fest- gelegten Auslösewerten gemäß RdErl.4 liegt (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird erreicht oder überschritten) liegt für alle Lärmarten zusammen bezo- gen auf die Gesamtbevölkerung der Stadt Bornheim bei: LDEN > 70 dB(A): 1,29 % der Gesamtbevölkerung Bornheim LNight > 60 dB(A): 2,19 % der Gesamtbevölkerung Bornheim Nachfolgend werden die Betroffenenangaben nach Lärmarten getrennt weiter detail- liert. 8.1 Straßenverkehr Die Auswertung der Betroffenheiten als Ergebnis der Lärmkartierung erfolgte durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im „Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Bornheim“7 (im Internet unter http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ abrufbar). Für den nicht klassifizier- ten Verlauf der Königsstraße/Bonner Straße in der Ortslage Bornheim erfolgte dies auf der Basis einer ergänzenden schalltechnischen Berechnung8. Dabei wurde die „vorläufige Berechnungsmethode“9 angewendet. Beispielsweise führt dies, wenn in einem Gebäude nur eine Person gemeldet ist und gleichzeitig nur eine Fassadenseite eine Grenzwertüberschreitung aufweist, zu 0,25 Betroffenen für dieses Gebäude. Damit erklären sich die teilweise relativ geringen Betroffenenzah- len. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung der Stadt Bornheim beträgt der Anteil der Per- sonen, die oberhalb der über für das Land NRW festgelegten Auslösewerte (Stra- ßenverkehr) liegen: LDEN > 70 dB(A): 0,39 % der Gesamtbevölkerung Bornheim LNight > 60 dB(A): 0,50 % der Gesamtbevölkerung Bornheim 9 Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) vom 9. Februar 2007 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 48 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete (Straßenverkehr, klassifizierte Stra- ßen) LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 Größe in km2 11,801361 3,132240 0,596607 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Kran- kenhäuser (Straßenverkehr, klassifizierte Straßen) LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 N Wohnungen 623 183 0 N Schulgebäude 0 0 0 N Krankenhausgebäude 0 0 0 Geschätzte Gesamtzahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpe- geln an der Fassade (Straßenverkehr, klassifizierte Straßen) LDEN in dB(A) > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70..≤75 > 75 Anzahl Personen 823 492 325 61 0 LNight in dB(A) > 50..≤55 > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70 Anzahl Personen 556 376 103 0 0 Geschätzte Gesamtzahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpe- geln an der Fassade (Straßenverkehr, nicht klassifizierte Straßen - Königsstra- ße/Bonner Straße8) LDEN in dB(A) > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70..≤75 > 75 Anzahl Personen 182 202 151 121 0 LNight in dB(A) > 50..≤55 > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70 Anzahl Personen 198 176 128 5 0 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 49 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 8.2 Schienenverkehr (Stadtbahnlinien 16 und 18) Bezüglich der der Betroffenheiten s. Anmerkungen unter Kapitel 8.1. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung der Stadt Bornheim beträgt der Anteil der Per- sonen, die oberhalb der über für das Land NRW festgelegten Auslösewerte (nicht- bundeseigener Schienenverkehr/Stadtbahnlinien 16 und 18) liegen: LDEN > 70 dB(A): 0,05 % der Gesamtbevölkerung Bornheim r LNight > 60 dB(A): 0,26 % der Gesamtbevölkerung Bornheim Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 Größe in km2 4,735577 1,207041 0,183680 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 N Wohnungen 1.019 159 0 N Schulgebäude 5 0 0 N Krankenhausgebäude 0 0 0 Geschätzte Gesamtzahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpe- geln an der Fassade von: LDEN in dB(A) > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70..≤75 > 75 Anzahl Personen 1.375 738 278 52 1 LNight in dB(A) > 50..≤55 > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70 Anzahl Personen 1.176 516 190 17 0 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 50 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 8.3 Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln-Bonn) Die Auswertung der Betroffenheiten als Ergebnis der Lärmkartierung erfolgte durch das Eisenbahn-Bundesamt „Lärmstatistik: Bornheim (Nordrhein-Westfalen)“ (im In- ternet unter http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de/ abrufbar). Bezogen auf die Gesamtbevölkerung der Stadt Bornheim beträgt der Anteil der Per- sonen, die oberhalb der über für das Land NRW festgelegten Auslösewerte (Schie- nenverkehr/Stadtbahnlinie 18) liegen: LDEN > 70 dB(A): 0,85 % der Gesamtbevölkerung Bornheim r LNight > 60 dB(A): 1,43 % der Gesamtbevölkerung Bornheim Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete (Schienenverkehr Stand 2008) LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 Größe in km2 14,35 3,38 0,79 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser (Schienenverkehr Stand 2008) LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 N Wohnungen 2.357 312 0,79 N Schulgebäude 18 4 0 N Krankenhausgebäude 0 0 0 Geschätzte Gesamtzahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpe- geln an der Fassade von (Schienenverkehr Stand 2008): LDEN in dB(A) > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70..≤75 > 75 Anzahl Personen 3.920 1.120 380 220 180 LNight in dB(A) > 50..≤55 > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70 Anzahl Personen 3.200 880 320 200 150 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 51 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 8.4 Teilaktionspläne Somit sind aufgrund der Überschreitung der Auslösewerte Teilaktionspläne für fol- gende Bereiche im Rahmen der Lärmaktionsplanung 2013 erforderlich: Teilaktionspläne Planbezeichnung Ortslage Lärmart Bornheim-2013-1 Außenbereich westl. Hersel/Uedorf Straßenverkehr A 555 Bornheim-2013-2 Hersel Straßenverkehr L 118 und L 300 Bornheim-2013-3 Roisdorf Straßenverkehr L 118 und L 183 Bornheim-2013-4 Brenig + Lückenhof Straßenverkehr L 182 Bornheim-2013-5 Dersdorf + Waldorf Straßenverkehr L 183 Bornheim-2013-6 Merten + Walberberg Straßenverkehr L 183 Bornheim-2013-7 Ortsdurchfahrt Bornheim Straßenverkehr Königs- str./Bonner Str.8 Bornheim-2013-8 Hersel + Uedorf + Widdig Stadtbahnlinie 16 Bornheim-2013-9 Waldorf + Merten + Walberberg Stadtbahnlinie 18 Bornheim-2013-10 Dersdorf + Bornheim + Roisdorf Stadtbahnlinie 18 Bornheim-2013-11 Sechtem Schienenverkehr (Bahn- strecke Köln - Bonn) Bornheim-2013-12 Roisdorf + Ortslage Bornheim Schienenverkehr (Bahn- strecke Köln - Bonn) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 52 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-1 Zugehörige Daten Ortslage: Außenbereich westl. Hersel/Uedorf Lärmquelle: A 61 Verkehrsaufkommen: 17,609 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte Anzahl Betroffener: 0 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 1 Person mit LNight > 60 dB(A) A 555 A 555 Blickrichtung Süd vor der Abfahrt Bornheim Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 53 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-2 Zugehörige Daten Ortslage: Hersel Lärmquelle: L 118 und L 300 Verkehrsaufkommen: 5,998 Mio/4,223 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 3 km/4,7 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Hersel Anzahl Betroffener (Schätzwert 10 ): ca. 4 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 8 Personen mit LNight > 60 dB(A) 10 Die exakte Anzahl Betroffener liegt nur als Summe über alle Landstraßen vor L 118 L 300 Blickrichtung Nordwest in Höhe der Kleinstraße L 300 L 118 Blickrichtung Nordost Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 54 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-3 Zugehörige Daten Ortslage: Roisdorf Lärmquelle: L 118 und L 183 Verkehrsaufkommen: 5,998 Mio/4,331 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 3 km/700 m + 6,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Rois- dorf Anzahl Betroffener (Schätzwert10): 43 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 66 Personen mit LNight > 60 dB(A) L 118 L 183 Blickrichtung Nordwest L 183 L 118 Blickrichtung Südwest Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 55 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-4 Zugehörige Daten Ortslagen: Brenig + Lückenhof Lärmquelle: L 182 Verkehrsaufkommen: 4,066 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 4,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Brenig + Lückenhof Anzahl Betroffener (Schätzwert10): ca. 5 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 10 Personen mit LNight > 60 dB(A) L 182 L 182 Blickrichtung Süd in Richtung Lückenhof L 182 Blickrichtung Südwest Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 56 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-5 Zugehörige Daten Ortslagen: Dersdorf + Waldorf Lärmquelle: L 183 Verkehrsaufkommen: 4,331 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadt- gebiet: 700 m + 6,5 km davon Strecke mit Gebäu- den oberhalb der Auslösewerte in Dersdorf + Waldorf Anz. Betroffener (Schätzwert10): ca. 6 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 11 Personen mit LNight > 60 dB(A) L 183 L 183 (Dersdorf) Blickrichtung Nordwest B 56 Blickrichtung Nordost nördlich Wehrfeldstraße L 183 (Waldorf) Blickrichtung Nordwest Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 57 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim- 2013-6 Zugehörige Daten Ortslagen: Merten + Walberberg Lärmquelle: L 183 Verkehrsaufkommen: 4,331 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: 700 m + 6,5 km davon Strecke mit Gebäuden ober- halb der Auslösewerte in Merten + Walber- berg Anzahl Betroffener (Schätzwert10): ca. 3 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 7 Personen mit LNight > 60 dB(A) L 183 L 183 (Walberberg) Blickrichtung Nord L 183 (Merten) Blickrichtung Nord Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 58 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-7 Zugehörige Daten Ortslage: Bornheim Lärmquelle: Königsstr./Bonner Str. (n. klassifiziert) Verkehrsaufkommen: 4,161 bis 5,365 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 2,8 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Bornheim Anzahl Betroffener: 121 Personen mit 133 Personen mit LDEN > 70 dB(A) LNight > 60 dB(A) Bonner Sr. Königsstr. Königsstraße Blickrichtung Nordwest Königsstraße Blickrichtung Südost Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 59 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-8 Zugehörige Daten Ortslagen: Hersel + Uedorf + Widdig Lärmquelle: Stadtbahnlinie 16 Verkehrsaufkommen: 75.920 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 4,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Hersel + Uedorf + Widdig Anzahl Betroffener (Schätzwert 11 ): ca. 10 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 39 Personen mit LNight > 60 dB(A) 11 Die exakte Anzahl Betroffener liegt nur als Summe über alle nicht-bundeseigen. Schienenwege vor Stadtbahnlinie 16 Stadtbahnlinie 16 Blickrichtung Nordwest Bereich Friedhof Stadtbahnlinie 16 Blickrichtung Südost Bereich Friedhof Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 60 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-9 Zugehörige Daten Ortslagen: Waldorf + Merten + Walberberg Lärmquelle: Stadtbahnlinie 18 Verkehrsaufkommen: 82.490 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 9,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Waldorf + Merten + Walberberg Anzahl Betroffener (Schätzwert11): ca. 5 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 20 Personen mit LNight > 60 dB(A) Stadtbahnlinie 18 Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Nordwest Bereich Bhf Waldorf Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Nord Bereich Bhf Walberberg Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Nord Bereich Bhf Merten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 61 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-10 Zugehörige Daten Ortslagen: Dersdorf + Bornheim + Roisdorf Lärmquelle: Stadtbahnlinie 18 Verkehrsaufkommen: 82.490 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 9,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Dersdorf + Born- heim + Roisdorf Anzahl Betroffener (Schätzwert11): ca. 38 Personen mit ca. 148 Personen mit LDEN > 70 dB(A) LNight > 60 dB(A) Stadtbahnlinie 18 Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Südost Bereich Bhf Bornheim Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Nordwest Bereich Bhf Bornheim Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 62 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-11 Zugehörige Daten Ortslagen: Sechtem Lärmquelle: Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln - Bonn) Verkehrsaufkommen: > 60.000 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 7,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Sech- tem Anzahl Betroffener (Schätzwert 12 ): 100 Personen mit LDEN > 70 dB(A) 170 Personen mit LNight > 60 dB(A) 12 Die exakte Anzahl Betroffener liegt nur als Summe über alle bundeseigenen Schienenwege vor Bahnstrecke Köln - Bonn Bahnstrecke Köln - Bonn Blickrichtung Nordwest von Brücke L 190 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 63 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-12 Zugehörige Daten Ortslagen: Roisdorf + Bornheim Lärmquelle: Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln - Bonn) Verkehrsaufkommen: > 60.000 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtge- biet: ca. 7,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Roisdorf + Bornheim Anzahl Betroffener (Schätzwert12): 300 Personen mit LDEN > 70 dB(A) 500 Personen mit LNight > 60 dB(A) Bahnstrecke Köln - Bonn Bahnstrecke Köln - Bonn Blickrichtung Nord Bereich Fußgängerunterführung Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 64 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 9 Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit Vor der Öffentlichkeitsbeteiligung werden mögliche Lärmschutzmaßnahmen mit dem Maßnahmenträger einvernehmlich abgestimmt. Dies steht derzeit noch aus. 10 Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmmin- derung Einen Überblick über bestehende und geplante Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Teilaktionspläne gibt die folgende Tabelle. Maßnahmen im Bereich der Teilaktionspläne Teilaktionsplan Bereits vorhandene Maßnahmen Geplante Maßnahmen Bornheim-2013-1 Außenbereich westl. Her- sel/Uedorf (A 555) keine nicht bekannt Bornheim-2013-2 Hersel (L 118 und L 300) keine nicht bekannt Bornheim-2013-3 Roisdorf (L 118 und L 183) keine nicht bekannt Bornheim-2013-4 Brenig + Lückenhof (L 182) keine nicht bekannt Bornheim-2013-5 Dersdorf + Waldorf (L 183) Keine nicht bekannt Bornheim-2013-6 Merten + Walberberg (L 183) Keine nicht bekannt Bornheim-2013-7 Ortsdurchfahrt Bornheim (Kö- nigsstr./Bonner Str.8) Partielle Geschwindigkeitsreduzierung, Lärmfestsetzungen in Bebauungsplänen Im Zentrum Einbahnstraßen- regelung in der Erprobungs- phase, Maßnahmen nach Ver- kehrsmodell D 1/D 1.1 Bornheim-2013-8 Hersel + Uedorf + Widdig (Stadtbahnlinie 16) Keine nicht bekannt Bornheim-2013-9 Waldorf + Merten + Walber- berg (Stadtbahnlinie 18) Keine nicht bekannt Bornheim-2013-10 Dersdorf + Ortslage Bornheim + Roisdorf (Stadtbahnlinie 18) Keine nicht bekannt Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 65 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Teilaktionsplan Bereits vorhandene Maßnahmen Geplante Maßnahmen Bornheim-2013-11 Sechtem (Bahnstrecke Köln - Bonn) Die im Bereich der Ortslage Sechtem im Einschnitt verlaufende Bahntrasse hat an der SW-Seite einen Lärmschutzwall nicht bekannt Bornheim-2013-12 Roisdorf + Ortslage Bornheim (Bahnstrecke Köln - Bonn) Keine nicht bekannt 11 Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmminderung Zur Verbesserung der Lärmsituation im Bereich der Teilaktionspläne Bornheim-2013- 1 bis 7 (Straßenverkehr) sind prinzipiell folgende Maßnahmen möglich: Einbau von lärmoptimierten Asphaltdecken (LOA). Bau von Lärmschutzeinrichtungen (Lärmschutzwände) direkt an den Straßen. Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich der betroffenen Ortslagen, ggf. temporär bis weitere Maßnahmen realisiert sind. Reduzierung des Schwerlastverkehrs, ggf. zeitlich beschränkt Verkehrslenkende Maßnahmen Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Schlafräumen mit einer Überschreitung der Auslösewerte (vgl. Anhang). Sonstige Maßnahmen wie beispielsweise Förderung des ÖPNV usw. sind in Born- heim in den betroffenen Bereichen kaum effektiv. Zur Verbesserung der Lärmsituation im Bereich der Teilaktionspläne Bornheim-2013- 8 bis 12 (Schienenverkehr) sind prinzipiell folgende Maßnahmen möglich: Bau von Lärmschutzeinrichtungen (Wände/Wälle) direkt am Schienenweg. Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Schlafräumen mit einer Überschreitung der Auslösewerte (vgl. Anhang). Schienenzustand (besonders überwachtes Gleis) Geschwindigkeitsreduzierungen Schienenabsorber In einem ersten Schritt werden nachfolgend konkrete Maßnahmen vorgeschlagen und bewertet, die zu einer Verbesserung der Lärmsituation im Bereich der Teilakti- onspläne führen können. Weiterhin ist angesichts der aufgeführten Maßnahmen da- von auszugehen, dass die Stadt Bornheim diese keineswegs allein durchführen kann, sondern auf eine Zusammenarbeit mit den Baulastträgern angewiesen ist. Eine Abstimmung mit den Maßnahmenträgern steht derzeit noch aus. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 66 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Konkrete Maßnahmenvorschläge im Bereich der Teilaktionspläne und Bewer- tung Teilaktionsplan Maßnahmenvorschläge Wirksamkeit der Maßnahme Bornheim-2013-1 Außenbereich westl. Hersel/Uedorf (A 555) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der A 555 Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung an der Fahr- bahn der A 555. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Passive Maßnahmen Falls wegen der geringen Anzahl Betroffener wirt- schaftliche Gründe keinen aktiven Lärmschutz zulas- sen, sollte hier in einem ersten Schritt die Möglichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Bornheim-2013-2 Hersel (L 118 und L 300) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahmen Deshalb sollte hier in einem ersten Schritt die Mög- lichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-3 Roisdorf (L 118 und L 183) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahmen Deshalb sollte hier in einem ersten Schritt die Mög- lichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Ggf. Geschwindigkeitsreduzierung prüfen Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-4 Brenig + Lückenhof (L 182) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahme Deshalb sollte hier in einem ersten Schritt die Mög- lichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Weiterhin Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Z. B. eine Reduzierung von 70 auf 50 km/h in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann 2 dB bringen. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 67 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Teilaktionsplan Maßnahmenvorschläge Wirksamkeit der Maßnahme Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-5 Dersdorf + Waldorf (L 183) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahme In einem ersten Schritt Prüfung passiver Lärm- schutzmaßnahmen. Weiterhin Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Z. B. eine Reduzierung von 70 auf 50 km/h in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann 2 dB bringen. Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-6 Merten + Walber- berg (L 183) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahmen In einem ersten Schritt Prüfung passiver Lärm- schutzmaßnahmen. Weiterhin Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Kreisel an den Ortseingängen, Geschwindigkeitsüberwa- chung Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-7 Ortsdurchfahrt Bornheim (Königs- str./Bonner Str.8) Aktive Lärmschutzmaßnahme wegen geringem Fahr- bahnabstand kaum realisierbar. Verkehrslenkende Maßnahme Im Kernbereich Einbahnstraßenregelung in der Er- probungsphase, weitere Maßnahmen am Hellen- kreuz, Apostelpfad, Wallraffstraße geplant. Passive Maßnahmen Deshalb sollte hier in einem ersten Schritt die Mög- lichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Weiterhin Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Reduzierung der Verkehrs- menge durch die Einbahnstra- ße und Verkehrsverdrängung gem. Verkehrsmodell D1, D 1.1, wodurch eine Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht wird Schutz der Aufenthaltsräume Von 50 auf 30 km/h bzw. am Servatiusweg auf 20 km/h Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 68 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Teilaktionsplan Maßnahmenvorschläge Wirksamkeit der Maßnahme Bornheim-2013-8 Hersel + Uedorf + Widdig (Stadtbahn- linie 16) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Stadtbahnlinie 16 Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung (LS-Wand) di- rekt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Ggf. ist ei- ne Schallschutzmaßnahme unter Einbeziehung der L 300 möglich. Weiterhin Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Passive Maßnahmen Falls aus örtlichen Gründen (Bahnübergang) und/oder wegen der geringen Anzahl Betroffener wirtschaftliche Gründe keinen aktiven Lärmschutz zu- lassen, sollte hier in einem ersten Schritt die Möglich- keit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Nach Angaben der Anwohner zu hohe Beschleunigungs- und Bremsvorgänge Schutz der Aufenthaltsräume Bornheim-2013-9 Waldorf + Merten + Walberberg (Stadt- bahnlinie 18) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Stadtbahnlinie 18 Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung (LS-Wand) di- rekt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Passive Maßnahmen Falls aus örtlichen Gründen (Bahnübergang) und/oder wegen der geringen Anzahl Betroffener wirtschaftliche Gründe keinen aktiven Lärmschutz zu- lassen, sollte hier in einem ersten Schritt die Möglich- keit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Bornheim-2013-10 Dersdorf + Ortslage Bornheim + Rois- dorf (Stadtbahnlinie 18) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Stadtbahnlinie 18 Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung (LS-Wand) di- rekt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Passive Maßnahmen Es sollte in einem ersten Schritt die Möglichkeit pas- siver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Dies gilt auch in Bereichen, wo aktive Maßnahmen z. B. aus örtlichen Gründe (Bahnübergang) nicht möglich sind. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 69 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Teilaktionsplan Maßnahmenvorschläge Wirksamkeit der Maßnahme Bornheim-2013-11 Sechtem (Bahn- strecke Köln - Bonn) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Bahnstrecke Köln - Bonn Erhöhung und ggf. Ergänzung der Lärmschutzeinrich- tungen direkt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausge- hen. Passive Maßnahmen In einem ersten Schritt sollte die Möglichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Bornheim-2013-12 Roisdorf + Ortslage Bornheim (Bahn- strecke Köln - Bonn) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Bahnstrecke Köln - Bonn Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung (LS-Wand) di- rekt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Passive Maßnahmen In einem ersten Schritt sollte die Möglichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden.. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 70 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Anhang Lärmschutz an bestehenden Straßen (Lärmsanierung) In Nordrhein-Westfalen gewährt der Straßenbaulastträger Bundesrepublik Deutsch- land für bestehende Bundesfernstraßen (Autobahnen und freie Strecke von Bundes- straßen) oder das Land Nordrhein-Westfalen für seine Landesstraßen Lärmschutz (sog. Lärmsanierung) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Lärmsanierung dient der Verminderung der Lärmbelastung an bestehenden Straßen, ohne dass eine bauliche Änderung der Straße erfolgt ist; es geht um die Bewältigung einer durch die verkehrliche und bauliche Entwicklung „gewachsenen“ und „verfestig- ten“ Situation. Die Regelungen zum Verfahrensablauf ergeben sich aus den Richtlinien für den Ver- kehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR-97 in Verbindung mit den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 (RLS-90). Voraussetzungen Eine der Grundvoraussetzungen ist, dass der Beurteilungspegel einen der maßgebli- chen Immissionswerte der Lärmsanierung in Abhängigkeit von der Gebietskategorie überschreitet. Zur Einschätzung der Lärmsituation werden die Beurteilungspegel mit dem aktuellen Verkehrsaufkommen nach dem in den RLS-90 vorgeschriebenen Ver- fahren berechnet und den festgelegten Immissionswerten gegenübergestellt. Tabelle: Maßgebliche Immissionswerte der Lärmsanierung für Bundesfern- straßen Kategorie Immissionswerte der Lärmsanierung in dB(A) Tag Nacht Krankenhäuser, Schulen, Kur-, Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 67 57 Kern-, Dorf- und Mischgebiete 69 59 Gewerbegebiete 72 62 Die Art der zu schützenden Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 71 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Bewertung der Lärmsituation Anhand der Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnung wird eine Einschätzung der Lärmsituation unter Beachtung weiterer formaler Zulässigkeitsvoraussetzungen vor- genommen. Die wesentlichen Kriterien zur Bewertung sind: • Die Stärke der Lärmbelastung • Die Anzahl der Betroffenen • Die Art des Gebietes • Die Nutzung der betroffenen Flächen • Ausschluss-/Minderungsgründe Schallschutzmaßnahmen Lärmsanierung besteht in Maßnahmen an der Straße (aktiver Schallschutz) oder in Maßnahmen an der baulichen Anlage (passiver Schallschutz). Zu den aktiven Lärmschutzmaßnahmen gehören: • Wälle • Wände • Kombination aus Wall/Wand • lärmmindernde Fahrbahnoberflächen • Teil- und Vollabdeckungen, Einhausungen. Passive Lärmschutzmaßnahmen sind bauliche Verbesserungen an Umfassungsbau- teilen schutzbedürftiger Räume. (z.B. Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftern). Aufwendungen für den passiven Lärmschutz können bis zu 75 v.H. erstattet werden. Erstattungsberechtigter ist der Eigentümer des Grundstücks mit der baulichen Anla- ge, Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte. Mieter und Pächter sind nicht er- stattungsberechtigt. Die Bemessung des Umfangs der Lärmschutzmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage der zukünftigen Verkehrsmenge (Prognose). Information zur Lärmsituation Jeder kann einen formlosen Antrag bzgl. der Überprüfung der Lärmsituation im Be- reich seines Wohnhauses an die Straßenbauverwaltung richten. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 72 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Ablaufschema: Lärmschutz an bestehenden Straßen Im Rahmen der Lärmsanierung erfolgt zunächst die Bewertung der Lärmsituation nach den Vorgaben der Verkehrslärmschutzrichtlinien in Verbindung mit der Berech- nungsvorschrift der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 und - sofern die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind - die Ausarbeitung eines Maßnahmen- konzeptes. Wer? Was? Wie? Ausgangssituation Bürger, Gemeinde, Politik, Stra- ßenbauverwaltung Benennung eines konkreten Lärmproblems Eingabe, formloser Antrag Schritt 1 Straßen.NRW Überprüfung der Lärmsitua- tion Lärmtechnische Berechnung nach RLS-90; Zusammenstellung der Geobasisdaten und relevanter Informationen; Infrastrukturdaten Schritt 2 Straßen.NRW Bewertung der Lärmbelas- tung Auswertung der Lärmtechnischen Berech- nung (Pegelhöhe, Zahl der Betroffenen, Gebietsnutzung, etc.);Vergleich mit den maßgeblichen Immissionswerten Schritt 3 Straßen.NRW Bewertung der allgemeinen und rechtlichen Situation Prüfung von Ausschluss-/ Minderungsgrün- den, ggf. Hinweis auf § 75 Abs. 2 VwVfG (NRW); sonstige Planerische Aktivitäten Schritt 4 Straßen.NRW Entwicklung eines Maßnah- menkonzeptes Sachgerechte Bewertung verschiedener Maßnahmenvarianten, dabei Berücksichti- gung von Machbarkeit, Kosten, Nutzen und Zeithorizont; Variantenvergleich mit Wir- kungsanalyse und Abwägung möglicher Maßnahmen; Berücksichtigung weiterer Planungs- bzw. Baumaßnahmen Schritt 5 Straßen.NRW, MBV, BMVBS Abstimmung des Maßnah- menkonzeptes auf Landes- bzw. Bundesebene Schritt 6 Straßen.NRW Aufstellung des Vorentwurfs und des Bauwerksentwurfs und ggf. Einholung des Ge- nehmigungsvermerks Detaillierte Ausarbeitung der Vorzugsvarian- te und Festlegung des Zeithorizonts Schritt 7 Straßen.NRW; TÖB; Gemeinde Schaffung von Baurecht und Sicherung der Finanzierung Klärung, ob „Fall unwesentlicher Bedeu- tung“ oder ggf. Planfeststellungsverfahren, Antrag auf Befreiung; Grunderwerb; Ab- stimmung mit Dritten; Aufnahme In das Bauprogramm Ziel Straßen.NRW Umsetzung Aktive Lärmschutzmaßnahmen; Passive Lärmschutzmaßnahmen: Benachrichtigung der Eigentümer hinsichtlich der Möglichkeit (Achtung: mind. 25 % Eigenanteil) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 73 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Anhang 2 Maßnahmen und Planungen der Stadt Bornheim Aus der Auflistung der lärmverursachenden Straßen und Schienenwege wird schnell deutlich, dass diese weit überwiegend nicht in der Baulast der Stadt Bornheim ste- hen und sich insofern Maßnahmen zur Lärmreduktion an diese Baulastträger richten müssen (Deutsche Bahn AG, Landesbetrieb Straßen.NRW, HGK). Es wird darauf hingewiesen, dass dort in der Regel freiwillige Lärmsanierungsprogramme bestehen, die durch ein gewisses Budget von Bund und Land gedeckelt sind. Es ist nicht er- kennbar, dass darüber hinaus weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Gleich- wohl wird der abschließende Lärmaktionsplan den Baulastträgern mit der Aufforde- rung zugeleitet werden, im Rahmen Ihrer Zuständigkeit die Lärmverhältnisse der Wohnbevölkerung deutlich zu verbessern. Die Stadt Bornheim ist als Straßenbaulastträger lediglich zuständig im Bereich des Teilaktionsplans Königstraße/Bonner Straße (Bornheim 2013-7). Der zurzeit als Teil- aktionsplan definierte Abschnitt der Bonner Straße in Roisdorf liegt in der Zuständig- keit von Straßen NRW (L 183). Nach Inbetriebnahme der L 183n ist einerseits mit ei- ner kurzfristigen Herabstufung dieser Straße zu rechnen, andererseits dürften sich die Verkehrszahlen durch die neue Umgehungsstraße deutlich reduzieren. Es bleibt der Neubearbeitung des LAP vorbehalten, ob hier künftig noch ein Teilaktionsplan aufzustellen ist. Die Stadt Bornheim ist vor allem mit den Mitteln der Bauleitplanung gegen die Lärm- problematik vorgegangen, unabhängig von der Baulastträgerschaft. Zu erwähnen sind hier insbesondere die Maßnahmen des integrierten Handlungskonzepts Königs- traße und der Verkehrsmodells D1 und D 1.1 und die Umsetzung in den zugehörigen Bebauungsplänen Bo 13 und Bo14. Verwiesen wird in dem Zusammenhang auch auf Verkehrsentlastungen durch die große Ortsumgehung Bornheim (L118-L281-L192), die Verkehrsspange Fußkreuzweg-Apostelpfad, die Einbahnstraßenregelung im Ort- szentrum Bornheim, die im FNP dargestellte Anbindung der K 42 (Sechtemer Weg) an die L192 und die geplante L190n in Sechtem. Diese Maßnahmen sind teilweise umgesetzt, zum Teil noch in Planung. Darüber hinaus sind in vielen Bebauungsplänen, die an stark befahrene Straßen o- der Schienenwege angrenzen, auf Grundlage von eigenen Lärmgutachten Lärm- schutzmaßnahmen festgesetzt worden. Aber auch grundlegende Planungen im FNP wie schienennahes Wohnen, Verzahnung von Wohnen und Arbeiten und der Schutz heute noch lärmarmer Bereiche (Freiflächenkonzept im FNP) tragen zur Lärmminde- rung bei. KRAMER Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße 8 D-53757 Sankt Augustin Amtsgericht Siegburg HRB 3289 Ust.Id. Nr. DE 123374665 Geschäftsführer: Jörn Latz, Darius Styra, Ralf Tölke Telefon 02241 25773-0 Telefax 02241 25773-29 E-Mail info@kramer-schalltechnik.de Internet www.kramer-schalltechnik.de 14-03-25-LAP Stufe 2 Stadt Bornheim Lärmaktionsplan Stufe 2 vom 20. Januar 2014 Im Auftrag der Stadt Bornheim Bearbeiter: Manfred Heppekausen Darius Styra Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 2 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung ............................................................................................................ 3 2 Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen 4 3 Zuständige Behörde .......................................................................................... 5 4 Verweis auf den Ort der Veröffentlichung ....................................................... 6 5 Rechtlicher Hintergrund .................................................................................... 6 6 Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG ................................ 6 7 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten ................................................ 7 7.1 Straßenverkehr ........................................................................................... 7 7.2 Schienenverkehr (Stadtbahnlinien 16 und 18) .......................................... 34 7.3 Schienenverkehr (Bahnstrecke) ................................................................ 44 8 Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen ..................... 47 8.1 Straßenverkehr ......................................................................................... 47 8.2 Schienenverkehr (Stadtbahnlinien 16 und 18) .......................................... 49 8.3 Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln - Bonn) ............................................ 50 8.4 Teilaktionspläne ........................................................................................ 51 9 Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit ............................................. 64 10 Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung ......... 64 11 Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmminderung .......................................... 65 Anhänge ............................................................................................................ 70 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 3 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 1 Einleitung Die 2002 in Kraft getretene EG-Umgebungslärmrichtlinie1 wurde 2005 mit dem Ge- setz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Um- gebungslärm2 und 2006 mit der Verordnung über die Lärmkartierung3 in nationales Recht umgesetzt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47) wurde entsprechend angepasst. In einer ersten Stufe (bis 18.07.2008) waren alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (DTV 16.400 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 60.000 Zügen pro Jahr und für Großflughäfen zu untersuchen. Nunmehr ist in der zweiten Stufe (bis 18.07.2013) ein Lärmaktionsplan für alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (DTV 8.200 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 30.000 Zügen pro Jahr und für Großflughäfen einen Lärm- aktionsplan aufzustellen. Großflughäfen stellen derzeit in Bornheim keine Hauptlärm- quellen dar. Das Land NRW hat einen Runderlass4 zur einheitlichen Auslegung und Durchführung der Lärmaktionsplanung herausgegeben. Auf der Grundlage von Lärmkarten, die gemäß § 47 c BImSchG erstellt werden, sol- len mit dem Lärmaktionsplan Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt wer- den. Lärmprobleme im Sinne des § 47 d Abs. 1 BImSchG liegen auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Ge- bäuden ein LDEN 5 von 70 dB(A) oder ein LNight 6 von 60 dB(A) erreicht oder überschrit- ten wird. Das Stadtgebiet Bornheim liegt damit im relevanten Einwirkungsbereich der Autobahn A 555 und der Landstraßen L 118, L 182, L 183, L 192, L 281 und L 300, sowie der nicht klassifizierten Verlauf der Königsstraße/Bonner Straße (Ortslage Bornheim) die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a auf- weisen. Weiterhin führen die Haupteisenbahnstrecke Köln - Bonn sowie die Stadt- bahnlinien 16 und 18 mit jeweils mehr als 30.000 Zügen/a durch das Stadtgebiet. 1 Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 2 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 3 Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verord- nung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV) vom 6 März 2006 4 Lärmaktionsplanung, RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Ver- braucherschutz - V -5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008 5 Lärmindex LDEN ist der Tag-Abend-Nacht-Pegel (day/evening/night) im Jahresmittel über 24 h 6 Lärmindex LNight beschreibt den Umgebungslärm im Jahresmittel zur Nachtzeit (22 Uhr - 6 Uhr) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 4 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Der vorliegende Lärmaktionsplan orientiert sich am Musteraktionsplan des Landes NRW, der die Mindestanforderungen gemäß Anhang V der EG-Umgebungslärmricht- linie erfüllt. 2 Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen Die Stadt Bornheim liegt im linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises und grenzt an die Bundesstadt Bonn im Süden, die Gemeinden Alfter und Swisttal im Süd- Westen, die Gemeinde Weilerswist im Westen, die Städte Brühl und Wesseling im Norden, sowie am Rhein an die Stadt Niederkassel im Osten. Sie hat rund 47.000 Einwohner und umfasst eine Fläche von ca. 83 km². In den folgenden Tabellen sind die Hauptlärmquellen, die in der Stadt Bornheim ein- wirken aufgeführt7. Haupt-Straßenverkehr Name Kfz/a Lage A 555 17,609 Mio östliches Stadtgebiet zwischen den Stadt- grenzen Bonn und Wesseling L 118 5,998 Mio östliches Stadtgebiet zwischen Roisdorf und Hersel L 182 4,066 Mio südliches Stadtgebiet zwischen Brenig und der Stadtgrenze zu Swisttal L 183 4,331 Mio in Roisdorf ab Stadtgrenze zu Alfter sowie zw. Bornheim und Stadtgrenze zu Brühl L 192 4,197 Mio nördliches Stadtgebiet zwischen Bornheim und der Stadtgrenze zu Wesseling L 281 3,382 Mio nordöstlich Ortslage Bornheim zwischen Roisdorf und L 192 L 300 4,223 Mio östliches Stadtgebiet zwischen den Stadt- grenzen Bonn und Wesseling Königsstr./Bonner Str. 4,161 bis 5,365 Mio Ortslage Bornheim zwischen den Abschnit- ten der L 183 Die A 553 an der Stadtgrenze zu Brühl und der nördliche Ast der L 300 zwischen L118 und Stadtgrenze Wesseling werden mangels Betroffenheit in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung nicht weiter betrachtet. 7 Siehe auch „Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Bornheim“ im Internet unter http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ http://de.wikipedia.org/wiki/Bonn http://de.wikipedia.org/wiki/Alfter http://de.wikipedia.org/wiki/Swisttal http://de.wikipedia.org/wiki/Weilerswist http://de.wikipedia.org/wiki/Br%C3%BChl_%28Rheinland%29 http://de.wikipedia.org/wiki/Wesseling http://de.wikipedia.org/wiki/Niederkassel Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 5 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Haupt-Schienenverkehr Name Züge/a Lage Stadtbahnlinie 16 Köln - Bonn 75.920 im östlichen Gemeindegebiet zwischen den Stadtgrenzen Bonn und Wesseling Stadtbahnlinie 18 Köln - Bonn 82.490 von OSO nach WNW durch das Stadtgebiet zwischen den Stadtgrenzen Bonn und Brühl Bahnstrecke Köln - Bonn > 60.000 von OSO nach NW durch das Stadtgebiet zwi- schen den Stadtgrenzen Bonn und Brühl 3 Zuständige Behörde Zuständige Behörde für die Lärmkartierung nach §47e BImSchG ist: Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, D-53332 Bornheim Herrn Dr. Wolfgang Paulus, Tel. 02222 945 308 E-Mail: wolfgang.paulus@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Abweichend davon ist für die Kartierung des Schienenlärms von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes zuständig: Eisenbahnbundesamt 53110 Bonn, Vorgebirgsstr. 49 Die Berechnung der Lärmbelastung im Stadtgebiet erfolgte für die Hauptverkehrs- straßen und die nicht-bundeseigenen Schienenwege (hier Stadtbahnlinien 16 und 18) außerhalb der Ballungsräume durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Ver- braucherschutz NRW (LANUV) und für die Schienenstrecken von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes durch das Eisenbahnbundesamt. Für den nicht klassifizierten Verlauf der Königsstraße/Bonner Straße in der Ortslage Bornheim erfolgte eine ergänzende schalltechnische Berechnung8. 8 Lärmkartierung Königsstraße/Bonner Straße, KRAMER Schalltechnik GmbH, Gutachten Nr. 12 02 043/01 vom 05.04.2013, http://www.alfter.de/ Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 6 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 4 Verweis auf den Ort der Veröffentlichung Die Lärmkarten der Hauptverkehrsstraßen der Stadt Bornheim und der nicht- bundeseigenen Schienenwege (hier Stadtbahnlinien 16 und 18) sind im Umgebungs- lärm-Portal des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) im Internet unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ abrufbar. Die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen des Bundes sind im Kartenservice des Eisenbahn-Bundesamtes im Internet unter http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de/ veröffentlicht. Dabei beziehen sich die derzeit verfügbaren Angaben noch auf die ers- te Stufe der Lärmaktionsplanung. Die Berechnungen zur zweiten Stufe werden vo- raussichtlich erst Ende 2014 zur Verfügung stehen. Es ist allerdings zu erwarten, dass für die hier interessierende Strecke die Änderungen eher gering sein werden. 5 Rechtlicher Hintergrund Die Lärmaktionsplanung erfolgt auf Grund der EG-RL 2002/49/EG1 sowie deren Um- setzung in der Bundesrepublik Deutschland in §§47 a - f des BImSchG und der Ver- ordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV3. 6 Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG Lärmaktionspläne sind zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen, wenn die für NRW vom Umweltministerium im Runderlass "Lärmakti- onsplanung"4 festgelegten Auslösewerte überschritten werden. Sie kennzeichnen die Gebiete mit dem dringlichsten Handlungsbedarf. Danach gelten in Nordrhein- Westfalen für Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser oder andere schutzwürdige Ge- bäude ein LDEN von 70 dB(A) und ein LNight von 60 dB(A). Dabei bedeutet der Lärmindex LDEN Tag-Abend-Nacht-Pegel (day/evening/night), d. h. die Belastung im Jahresmittel über 24 Stunden. Dabei werden die Abendstun- den mit einem Zuschlag von 5 dB und die Nachtstunden mit einem Zuschlag von 10 dB gewichtet. Der LNight beschreibt den Umgebungslärm im Jahresmittel zur Nachtzeit (22.00 Uhr - 6.00 Uhr). http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 7 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 7 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten Die Lärmkarten und die Ergebnisse der Lärmkartierung sind im Internet abrufbar (vgl. Kapitel 4). Nachfolgend werden die strategischen Lärmkarten für die Lärmart Straße aufgeführt. Dabei werden der LDEN und der LNight als farbige Lärmkarten mit einer Klassenbreite von 5 dB bezogen auf eine Höhe von 4 m über Gelände dargestellt. 7.1 Straßenverkehr Für das Stadtgebiet Bornheim wird der aktuelle Stand der strategischen Lärmkarten als Gesamtübersicht und zusätzlich für 7 Bereiche besonders betroffene Gebiete mit Überschreitungen der Auslösewerte LDEN von 70 dB(A) und/oder LNight von 60 dB(A) an den Hauptverkehrsstraßen dargestellt. Übersichtskarten des gesamten Stadtgebietes - Straßenverkehr (klassifizierte Str.) Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) - Straßenverkehr (klassifizierte Str.) Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) - Straßenverkehr (nicht klassifizierte Str.) Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) - Straßenverkehr (nicht klassifizierte Str.) Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) - Kennzeichnung besonders betroffener Bereiche (Nr. 1- 7) in der Übersichtskarte Straßenverkehr (klassifizierte Str.) Zeitbereich 24 h Detailkarten besonders betroffener Bereiche (Nr. 1- 7) mit Überschreitungen der Auslösewerte LDEN von 70 dB(A) und/oder LNight von 60 dB(A) 1 - Außenbereich an der A 555 westl. Hersel/Uedorf 2 - Hersel - L 118 und L 300 3 - Roisdorf - L 118 und L 183 4 - Brenig + Lückenhof - L 182 5 - Dersdorf + Waldorf - L 183 6 - Merten + Walberberg - L 183 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim (nicht klassifizierte Straßen - Königsstr./Bonner Str.8) - Übersicht - Detailkarten 1 (West), 2 (West/Mitte), 3 (Mitte/Ost), 4 (Ost) jeweils als Straßenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) Straßenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) In den Detailkarten der klassifizierten Straßen (1 - 6) sind Fassadenbereiche der Ge- bäude mit einer Überschreitung der Grenzwerte als blaue Kreise gekennzeichnet: ( / ) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 8 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte des gesamten Stadtgebietes - Straßenverkehr Zeitbereich 24 h Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 9 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte des gesamten Stadtgebietes - Straßenverkehr Zeitbereich nachts Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 10 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstraße/Bonner Straße (nicht klassifiziert) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 11 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstraße/Bonner Straße (nicht klassifiziert) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 12 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Kennzeichnung besonders betroffener Bereiche in der Übersichtskarte Stra- ßenverkehr Zeitbereich 24 h 1 - Außenbereich an der A 555 westl. Hersel/Uedorf 2 - Hersel - L 118 und L 300 3 - Roisdorf - L 118 und L 183 4 - Brenig + Lückenhof - L 182 5 - Dersdorf + Waldorf - L 183 6 - Merten + Walberberg - L 183 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim (nicht klassifizierte Straßen - Königsstraße/ Bonner Straße8) 5 2 3 1 4 6 7 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 13 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 1 - Außenbereich an der A 555 westl. Hersel/Uedorf Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 14 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 1 - Außenbereich an der A 555 westl. Hersel/Uedorf Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 15 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 2 - Hersel - L 118 und L 300 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 16 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 2 - Hersel - L 118 und L 300 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 17 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 3 - Roisdorf - L 118 und L 183 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 18 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 3 - Roisdorf - L 118 und L 183 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 19 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 4 - Brenig + Lückenhof (nicht dargestellt) - L 182 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten 4 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 20 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 4 - Brenig + Lückenhof (nicht dargestellt) - L 182 4 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 21 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 5 - Dersdorf + Waldorf - L 183 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 22 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 5 - Dersdorf + Waldorf - L 183 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 23 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 6 - Merten + Walberberg - L 183 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 24 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 6 - Merten + Walberberg - L 183 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 25 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte der Detailkartenzuschnitte 1 - 4 der separat erstellten Be- rechnung 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim (Königsstraße/Bonner Straße) nicht klassifiziert Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 26 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 1 (West) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 27 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 1 (West) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 28 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 2 (West/Mitte) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 29 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 2 (West/Mitte) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 30 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 3 (Mitte/Ost) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 31 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 3 (Mitte/Ost) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 32 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 4 (Ost) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 33 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 7 - Ortsdurchfahrt Bornheim Königsstr./Bonner Str. - Detailkarte 4 (Ost) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 34 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 7.2 Schienenverkehr (Stadtbahnlinien 16 und 18) Für die nicht-bundeseigenen Schienenwege (hier die Stadtbahnlinien 16 und 18) wird der aktuelle Stand der strategischen Lärmkarten des Stadtgebietes Bornheim als Gesamtübersicht und für drei Bereiche besonders betroffener Gebiete dargestellt. Übersichtskarten des gesamten Stadtgebietes - Schienenverkehr (nicht-bundeseigen) Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) - Schienenverkehr (nicht-bundeseigen) Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) - Kennzeichnung besonders betroffener Bereiche (Nr. 1- 3) in der Übersichtskarte Schienenverkehr (nicht-bundeseigen) Zeitbereich 24 h Detailkarten besonders betroffener Bereiche (Nr. 1- 3) mit Überschreitungen der Auslösewerte LDEN von 70 dB(A) und/oder LNight von 60 dB(A) 1 - Hersel + Uedorf + Widdig - Stadtbahnlinie 16 2 - Waldorf + Merten + Walberberg - Stadtbahnlinie 18 3 - Ortslage Dersdorf + Bornheim + Roisdorf - Stadtbahnlinie 18 jeweils als Schienenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) Schienenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) In den Detailkarten sind Fassadenbereiche der Gebäude mit einer Überschreitung der Grenzwerte als blaue Kreise ( / ) gekennzeichnet. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 35 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte des gesamten Gemeindegebietes - Schienenverkehr (nicht- bundeseigen) Zeitbereich 24 h Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 36 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Übersichtskarte des gesamten Gemeindegebietes - Schienenverkehr (nicht- bundeseigen) Zeitbereich nachts Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 37 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Kennzeichnung besonders betroffener Bereiche in der Übersichtskarte Schie- nenverkehr (nicht-bundeseigen) Zeitbereich 24 h 1 - Hersel + Uedorf + Widdig - Stadtbahnlinie 16 2 - Waldorf + Merten + Walberberg - Stadtbahnlinie 18 3 - Ortslage Dersdorf + Bornheim + Roisdorf - Stadtbahnlinie 18 3 2 1 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 38 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 1 - Hersel + Uedorf + Widdig - Stadtbahnlinie 16 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 39 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 1 - Hersel + Uedorf + Widdig - Stadtbahnlinie 16 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 40 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 2 - Waldorf + Merten + Walberberg - Stadtbahnlinie 18 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 41 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 2 - Waldorf + Merten + Walberberg - Stadtbahnlinie 18 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 42 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich 24 h): 3 - Ortslage Bornheim + Dersdorf - Stadtbahnlinie 18 Auslösewert LDEN = 70 dB(A) erreicht oder überschritten überschritten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 43 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Auslösewert LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten Detailkarte besonders betroffener Bereiche (Zeitbereich nachts): 3 - Ortslage Dersdorf + Bornheim + Roisdorf - Stadtbahnlinie 18 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 44 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 7.3 Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln - Bonn) Für die bundeseigenen Schienenwege wird der aktuelle Stand der strategischen Lärmkarten des Stadtgebietes Bornheim als Auszug (Kartenservice des Eisenbahn- Bundesamtes, Stand 2008) für die betroffenen Bereiche dargestellt. Auszugskarten betroffener Bereiche als - Schienenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) - Schienenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) jeweils als Nordkarte (Sechtem) Südkarte (Roisdorf + Ortslage Bornheim) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 45 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Nordkarte Schienenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) Nordkarte Schienenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 46 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Südkarte Schienenverkehr Zeitbereich 24 h, Pegelwerte LDEN in dB(A) Südkarte Schienenverkehr Zeitbereich nachts, Pegelwerte LNight in dB(A) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 47 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 8 Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen Die Ergebnisse der Lärmkartierung und die Auswertung der Betroffenheiten ergab eine Anzahl lärmbetroffener Bereiche durch Straßen- und Schienenverkehr. Die An- zahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, der über den für das Land NRW fest- gelegten Auslösewerten gemäß RdErl.4 liegt (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird erreicht oder überschritten) liegt für alle Lärmarten zusammen bezo- gen auf die Gesamtbevölkerung der Stadt Bornheim bei: LDEN > 70 dB(A): 1,29 % der Gesamtbevölkerung Bornheim LNight > 60 dB(A): 2,19 % der Gesamtbevölkerung Bornheim Nachfolgend werden die Betroffenenangaben nach Lärmarten getrennt weiter detail- liert. 8.1 Straßenverkehr Die Auswertung der Betroffenheiten als Ergebnis der Lärmkartierung erfolgte durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im „Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Bornheim“7 (im Internet unter http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ abrufbar). Für den nicht klassifizier- ten Verlauf der Königsstraße/Bonner Straße in der Ortslage Bornheim erfolgte dies auf der Basis einer ergänzenden schalltechnischen Berechnung8. Dabei wurde die „vorläufige Berechnungsmethode“9 angewendet. Beispielsweise führt dies, wenn in einem Gebäude nur eine Person gemeldet ist und gleichzeitig nur eine Fassadenseite eine Grenzwertüberschreitung aufweist, zu 0,25 Betroffenen für dieses Gebäude. Damit erklären sich die teilweise relativ geringen Betroffenenzah- len. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung der Stadt Bornheim beträgt der Anteil der Per- sonen, die oberhalb der über für das Land NRW festgelegten Auslösewerte (Stra- ßenverkehr) liegen: LDEN > 70 dB(A): 0,39 % der Gesamtbevölkerung Bornheim LNight > 60 dB(A): 0,50 % der Gesamtbevölkerung Bornheim 9 Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) vom 9. Februar 2007 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 48 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete (Straßenverkehr, klassifizierte Stra- ßen) LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 Größe in km2 11,801361 3,132240 0,596607 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Kran- kenhäuser (Straßenverkehr, klassifizierte Straßen) LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 N Wohnungen 623 183 0 N Schulgebäude 0 0 0 N Krankenhausgebäude 0 0 0 Geschätzte Gesamtzahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpe- geln an der Fassade (Straßenverkehr, klassifizierte Straßen) LDEN in dB(A) > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70..≤75 > 75 Anzahl Personen 823 492 325 61 0 LNight in dB(A) > 50..≤55 > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70 Anzahl Personen 556 376 103 0 0 Geschätzte Gesamtzahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpe- geln an der Fassade (Straßenverkehr, nicht klassifizierte Straßen - Königsstra- ße/Bonner Straße8) LDEN in dB(A) > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70..≤75 > 75 Anzahl Personen 182 202 151 121 0 LNight in dB(A) > 50..≤55 > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70 Anzahl Personen 198 176 128 5 0 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 49 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 8.2 Schienenverkehr (Stadtbahnlinien 16 und 18) Bezüglich der der Betroffenheiten s. Anmerkungen unter Kapitel 8.1. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung der Stadt Bornheim beträgt der Anteil der Per- sonen, die oberhalb der über für das Land NRW festgelegten Auslösewerte (nicht- bundeseigener Schienenverkehr/Stadtbahnlinien 16 und 18) liegen: LDEN > 70 dB(A): 0,05 % der Gesamtbevölkerung Bornheim r LNight > 60 dB(A): 0,26 % der Gesamtbevölkerung Bornheim Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 Größe in km2 4,735577 1,207041 0,183680 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 N Wohnungen 1.019 159 0 N Schulgebäude 5 0 0 N Krankenhausgebäude 0 0 0 Geschätzte Gesamtzahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpe- geln an der Fassade von: LDEN in dB(A) > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70..≤75 > 75 Anzahl Personen 1.375 738 278 52 1 LNight in dB(A) > 50..≤55 > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70 Anzahl Personen 1.176 516 190 17 0 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 50 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 8.3 Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln-Bonn) Die Auswertung der Betroffenheiten als Ergebnis der Lärmkartierung erfolgte durch das Eisenbahn-Bundesamt „Lärmstatistik: Bornheim (Nordrhein-Westfalen)“ (im In- ternet unter http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de/ abrufbar). Bezogen auf die Gesamtbevölkerung der Stadt Bornheim beträgt der Anteil der Per- sonen, die oberhalb der über für das Land NRW festgelegten Auslösewerte (Schie- nenverkehr/Stadtbahnlinie 18) liegen: LDEN > 70 dB(A): 0,85 % der Gesamtbevölkerung Bornheim r LNight > 60 dB(A): 1,43 % der Gesamtbevölkerung Bornheim Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete (Schienenverkehr Stand 2008) LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 Größe in km2 14,35 3,38 0,79 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser (Schienenverkehr Stand 2008) LDEN in dB(A) > 55 > 65 > 75 N Wohnungen 2.357 312 0,79 N Schulgebäude 18 4 0 N Krankenhausgebäude 0 0 0 Geschätzte Gesamtzahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpe- geln an der Fassade von (Schienenverkehr Stand 2008): LDEN in dB(A) > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70..≤75 > 75 Anzahl Personen 3.920 1.120 380 220 180 LNight in dB(A) > 50..≤55 > 55..≤60 > 60..≤65 > 65..≤70 > 70 Anzahl Personen 3.200 880 320 200 150 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 51 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 8.4 Teilaktionspläne Somit sind aufgrund der Überschreitung der Auslösewerte Teilaktionspläne für fol- gende Bereiche im Rahmen der Lärmaktionsplanung 2013 erforderlich: Teilaktionspläne Planbezeichnung Ortslage Lärmart Bornheim-2013-1 Außenbereich westl. Hersel/Uedorf Straßenverkehr A 555 Bornheim-2013-2 Hersel Straßenverkehr L 118 und L 300 Bornheim-2013-3 Roisdorf Straßenverkehr L 118 und L 183 Bornheim-2013-4 Brenig + Lückenhof Straßenverkehr L 182 Bornheim-2013-5 Dersdorf + Waldorf Straßenverkehr L 183 Bornheim-2013-6 Merten + Walberberg Straßenverkehr L 183 Bornheim-2013-7 Ortsdurchfahrt Bornheim Straßenverkehr Königs- str./Bonner Str.8 Bornheim-2013-8 Hersel + Uedorf + Widdig Stadtbahnlinie 16 Bornheim-2013-9 Waldorf + Merten + Walberberg Stadtbahnlinie 18 Bornheim-2013-10 Dersdorf + Bornheim + Roisdorf Stadtbahnlinie 18 Bornheim-2013-11 Sechtem Schienenverkehr (Bahn- strecke Köln - Bonn) Bornheim-2013-12 Roisdorf + Ortslage Bornheim Schienenverkehr (Bahn- strecke Köln - Bonn) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 52 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-1 Zugehörige Daten Ortslage: Außenbereich westl. Hersel/Uedorf Lärmquelle: A 61 Verkehrsaufkommen: 17,609 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte Anzahl Betroffener: 0 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 1 Person mit LNight > 60 dB(A) A 555 A 555 Blickrichtung Süd vor der Abfahrt Bornheim Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 53 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-2 Zugehörige Daten Ortslage: Hersel Lärmquelle: L 118 und L 300 Verkehrsaufkommen: 5,998 Mio/4,223 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 3 km/4,7 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Hersel Anzahl Betroffener (Schätzwert 10 ): ca. 4 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 8 Personen mit LNight > 60 dB(A) 10 Die exakte Anzahl Betroffener liegt nur als Summe über alle Landstraßen vor L 118 L 300 Blickrichtung Nordwest in Höhe der Kleinstraße L 300 L 118 Blickrichtung Nordost Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 54 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-3 Zugehörige Daten Ortslage: Roisdorf Lärmquelle: L 118 und L 183 Verkehrsaufkommen: 5,998 Mio/4,331 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 3 km/700 m + 6,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Rois- dorf Anzahl Betroffener (Schätzwert10): 43 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 66 Personen mit LNight > 60 dB(A) L 118 L 183 Blickrichtung Nordwest L 183 L 118 Blickrichtung Südwest Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 55 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-4 Zugehörige Daten Ortslagen: Brenig + Lückenhof Lärmquelle: L 182 Verkehrsaufkommen: 4,066 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 4,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Brenig + Lückenhof Anzahl Betroffener (Schätzwert10): ca. 5 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 10 Personen mit LNight > 60 dB(A) L 182 L 182 Blickrichtung Süd in Richtung Lückenhof L 182 Blickrichtung Südwest Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 56 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-5 Zugehörige Daten Ortslagen: Dersdorf + Waldorf Lärmquelle: L 183 Verkehrsaufkommen: 4,331 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadt- gebiet: 700 m + 6,5 km davon Strecke mit Gebäu- den oberhalb der Auslösewerte in Dersdorf + Waldorf Anz. Betroffener (Schätzwert10): ca. 6 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 11 Personen mit LNight > 60 dB(A) L 183 L 183 (Dersdorf) Blickrichtung Nordwest B 56 Blickrichtung Nordost nördlich Wehrfeldstraße L 183 (Waldorf) Blickrichtung Nordwest Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 57 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim- 2013-6 Zugehörige Daten Ortslagen: Merten + Walberberg Lärmquelle: L 183 Verkehrsaufkommen: 4,331 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: 700 m + 6,5 km davon Strecke mit Gebäuden ober- halb der Auslösewerte in Merten + Walber- berg Anzahl Betroffener (Schätzwert10): ca. 3 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 7 Personen mit LNight > 60 dB(A) L 183 L 183 (Walberberg) Blickrichtung Nord L 183 (Merten) Blickrichtung Nord Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 58 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-7 Zugehörige Daten Ortslage: Bornheim Lärmquelle: Königsstr./Bonner Str. (n. klassifiziert) Verkehrsaufkommen: 4,161 bis 5,365 Mio Kfz/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 2,8 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Bornheim Anzahl Betroffener: 121 Personen mit 133 Personen mit LDEN > 70 dB(A) LNight > 60 dB(A) Bonner Sr. Königsstr. Königsstraße Blickrichtung Nordwest Königsstraße Blickrichtung Südost Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 59 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-8 Zugehörige Daten Ortslagen: Hersel + Uedorf + Widdig Lärmquelle: Stadtbahnlinie 16 Verkehrsaufkommen: 75.920 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 4,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Hersel + Uedorf + Widdig Anzahl Betroffener (Schätzwert 11 ): ca. 10 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 39 Personen mit LNight > 60 dB(A) 11 Die exakte Anzahl Betroffener liegt nur als Summe über alle nicht-bundeseigen. Schienenwege vor Stadtbahnlinie 16 Stadtbahnlinie 16 Blickrichtung Nordwest Bereich Friedhof Stadtbahnlinie 16 Blickrichtung Südost Bereich Friedhof Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 60 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-9 Zugehörige Daten Ortslagen: Waldorf + Merten + Walberberg Lärmquelle: Stadtbahnlinie 18 Verkehrsaufkommen: 82.490 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 9,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Waldorf + Merten + Walberberg Anzahl Betroffener (Schätzwert11): ca. 5 Personen mit LDEN > 70 dB(A) ca. 20 Personen mit LNight > 60 dB(A) Stadtbahnlinie 18 Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Nordwest Bereich Bhf Waldorf Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Nord Bereich Bhf Walberberg Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Nord Bereich Bhf Merten Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 61 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-10 Zugehörige Daten Ortslagen: Dersdorf + Bornheim + Roisdorf Lärmquelle: Stadtbahnlinie 18 Verkehrsaufkommen: 82.490 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 9,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Dersdorf + Born- heim + Roisdorf Anzahl Betroffener (Schätzwert11): ca. 38 Personen mit ca. 148 Personen mit LDEN > 70 dB(A) LNight > 60 dB(A) Stadtbahnlinie 18 Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Südost Bereich Bhf Bornheim Stadtbahnlinie 18 Blickrichtung Nordwest Bereich Bhf Bornheim Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 62 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-11 Zugehörige Daten Ortslagen: Sechtem Lärmquelle: Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln - Bonn) Verkehrsaufkommen: > 60.000 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtgebiet: ca. 7,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Sech- tem Anzahl Betroffener (Schätzwert 12 ): 100 Personen mit LDEN > 70 dB(A) 170 Personen mit LNight > 60 dB(A) 12 Die exakte Anzahl Betroffener liegt nur als Summe über alle bundeseigenen Schienenwege vor Bahnstrecke Köln - Bonn Bahnstrecke Köln - Bonn Blickrichtung Nordwest von Brücke L 190 Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 63 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Lageplan Teilaktionsplan Bornheim-2013-12 Zugehörige Daten Ortslagen: Roisdorf + Bornheim Lärmquelle: Schienenverkehr (Bahnstrecke Köln - Bonn) Verkehrsaufkommen: > 60.000 Züge/a Untersuchungslänge im Stadtge- biet: ca. 7,5 km davon Strecke mit Gebäuden oberhalb der Auslösewerte in Roisdorf + Bornheim Anzahl Betroffener (Schätzwert12): 300 Personen mit LDEN > 70 dB(A) 500 Personen mit LNight > 60 dB(A) Bahnstrecke Köln - Bonn Bahnstrecke Köln - Bonn Blickrichtung Nord Bereich Fußgängerunterführung Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 64 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 9 Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit Vor der Öffentlichkeitsbeteiligung werden mögliche Lärmschutzmaßnahmen mit dem Maßnahmenträger einvernehmlich abgestimmt. Dies steht derzeit noch aus. 10 Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmmin- derung Einen Überblick über bestehende und geplante Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Teilaktionspläne gibt die folgende Tabelle. Maßnahmen im Bereich der Teilaktionspläne Teilaktionsplan Bereits vorhandene Maßnahmen Geplante Maßnahmen Bornheim-2013-1 Außenbereich westl. Her- sel/Uedorf (A 555) keine nicht bekannt Bornheim-2013-2 Hersel (L 118 und L 300) keine nicht bekannt Bornheim-2013-3 Roisdorf (L 118 und L 183) keine nicht bekannt Bornheim-2013-4 Brenig + Lückenhof (L 182) keine nicht bekannt Bornheim-2013-5 Dersdorf + Waldorf (L 183) Keine nicht bekannt Bornheim-2013-6 Merten + Walberberg (L 183) Keine nicht bekannt Bornheim-2013-7 Ortsdurchfahrt Bornheim (Kö- nigsstr./Bonner Str.8) Partielle Geschwindigkeitsreduzierung, Lärmfestsetzungen in Bebauungsplänen Im Zentrum Einbahnstraßen- regelung in der Erprobungs- phase, Maßnahmen nach Ver- kehrsmodell D 1/D 1.1 Bornheim-2013-8 Hersel + Uedorf + Widdig (Stadtbahnlinie 16) Keine nicht bekannt Bornheim-2013-9 Waldorf + Merten + Walber- berg (Stadtbahnlinie 18) Keine nicht bekannt Bornheim-2013-10 Dersdorf + Ortslage Bornheim + Roisdorf (Stadtbahnlinie 18) Keine nicht bekannt Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 65 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Teilaktionsplan Bereits vorhandene Maßnahmen Geplante Maßnahmen Bornheim-2013-11 Sechtem (Bahnstrecke Köln - Bonn) Die im Bereich der Ortslage Sechtem im Einschnitt verlaufende Bahntrasse hat an der SW-Seite einen Lärmschutzwall nicht bekannt Bornheim-2013-12 Roisdorf + Ortslage Bornheim (Bahnstrecke Köln - Bonn) Keine nicht bekannt 11 Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmminderung Zur Verbesserung der Lärmsituation im Bereich der Teilaktionspläne Bornheim-2013- 1 bis 7 (Straßenverkehr) sind prinzipiell folgende Maßnahmen möglich: Einbau von lärmoptimierten Asphaltdecken (LOA). Bau von Lärmschutzeinrichtungen (Lärmschutzwände) direkt an den Straßen. Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich der betroffenen Ortslagen, ggf. temporär bis weitere Maßnahmen realisiert sind. Reduzierung des Schwerlastverkehrs, ggf. zeitlich beschränkt Verkehrslenkende Maßnahmen Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Schlafräumen mit einer Überschreitung der Auslösewerte (vgl. Anhang). Sonstige Maßnahmen wie beispielsweise Förderung des ÖPNV usw. sind in Born- heim in den betroffenen Bereichen kaum effektiv. Zur Verbesserung der Lärmsituation im Bereich der Teilaktionspläne Bornheim-2013- 8 bis 12 (Schienenverkehr) sind prinzipiell folgende Maßnahmen möglich: Bau von Lärmschutzeinrichtungen (Wände/Wälle) direkt am Schienenweg. Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Schlafräumen mit einer Überschreitung der Auslösewerte (vgl. Anhang). Schienenzustand (besonders überwachtes Gleis) Geschwindigkeitsreduzierungen Schienenabsorber In einem ersten Schritt werden nachfolgend konkrete Maßnahmen vorgeschlagen und bewertet, die zu einer Verbesserung der Lärmsituation im Bereich der Teilakti- onspläne führen können. Weiterhin ist angesichts der aufgeführten Maßnahmen da- von auszugehen, dass die Stadt Bornheim diese keineswegs allein durchführen kann, sondern auf eine Zusammenarbeit mit den Baulastträgern angewiesen ist. Eine Abstimmung mit den Maßnahmenträgern steht derzeit noch aus. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 66 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Konkrete Maßnahmenvorschläge im Bereich der Teilaktionspläne und Bewer- tung Teilaktionsplan Maßnahmenvorschläge Wirksamkeit der Maßnahme Bornheim-2013-1 Außenbereich westl. Hersel/Uedorf (A 555) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der A 555 Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung an der Fahr- bahn der A 555. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Passive Maßnahmen Falls wegen der geringen Anzahl Betroffener wirt- schaftliche Gründe keinen aktiven Lärmschutz zulas- sen, sollte hier in einem ersten Schritt die Möglichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Bornheim-2013-2 Hersel (L 118 und L 300) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahmen Deshalb sollte hier in einem ersten Schritt die Mög- lichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-3 Roisdorf (L 118 und L 183) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahmen Deshalb sollte hier in einem ersten Schritt die Mög- lichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Ggf. Geschwindigkeitsreduzierung prüfen Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-4 Brenig + Lückenhof (L 182) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahme Deshalb sollte hier in einem ersten Schritt die Mög- lichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Weiterhin Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Z. B. eine Reduzierung von 70 auf 50 km/h in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann 2 dB bringen. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 67 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Teilaktionsplan Maßnahmenvorschläge Wirksamkeit der Maßnahme Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-5 Dersdorf + Waldorf (L 183) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahme In einem ersten Schritt Prüfung passiver Lärm- schutzmaßnahmen. Weiterhin Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Z. B. eine Reduzierung von 70 auf 50 km/h in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann 2 dB bringen. Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-6 Merten + Walber- berg (L 183) Bedingt durch den geringen Fahrbahnabstand der Gebäude sind aktive Lärmschutzmaßnahmen kaum realisierbar. Passive Maßnahmen In einem ersten Schritt Prüfung passiver Lärm- schutzmaßnahmen. Weiterhin Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Schutz der Aufenthaltsräume Kreisel an den Ortseingängen, Geschwindigkeitsüberwa- chung Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Bornheim-2013-7 Ortsdurchfahrt Bornheim (Königs- str./Bonner Str.8) Aktive Lärmschutzmaßnahme wegen geringem Fahr- bahnabstand kaum realisierbar. Verkehrslenkende Maßnahme Im Kernbereich Einbahnstraßenregelung in der Er- probungsphase, weitere Maßnahmen am Hellen- kreuz, Apostelpfad, Wallraffstraße geplant. Passive Maßnahmen Deshalb sollte hier in einem ersten Schritt die Mög- lichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Weiterhin Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Langfristig Einbau einer lärmoptimierten Asphaltdecke (LOA) Reduzierung der Verkehrs- menge durch die Einbahnstra- ße und Verkehrsverdrängung gem. Verkehrsmodell D1, D 1.1, wodurch eine Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht wird Schutz der Aufenthaltsräume Von 50 auf 30 km/h bzw. am Servatiusweg auf 20 km/h Kann eine deutliche Verbesse- rung der Geräuschsituation bringen. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 68 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Teilaktionsplan Maßnahmenvorschläge Wirksamkeit der Maßnahme Bornheim-2013-8 Hersel + Uedorf + Widdig (Stadtbahn- linie 16) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Stadtbahnlinie 16 Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung (LS-Wand) di- rekt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Ggf. ist ei- ne Schallschutzmaßnahme unter Einbeziehung der L 300 möglich. Weiterhin Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Passive Maßnahmen Falls aus örtlichen Gründen (Bahnübergang) und/oder wegen der geringen Anzahl Betroffener wirtschaftliche Gründe keinen aktiven Lärmschutz zu- lassen, sollte hier in einem ersten Schritt die Möglich- keit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Nach Angaben der Anwohner zu hohe Beschleunigungs- und Bremsvorgänge Schutz der Aufenthaltsräume Bornheim-2013-9 Waldorf + Merten + Walberberg (Stadt- bahnlinie 18) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Stadtbahnlinie 18 Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung (LS-Wand) di- rekt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Passive Maßnahmen Falls aus örtlichen Gründen (Bahnübergang) und/oder wegen der geringen Anzahl Betroffener wirtschaftliche Gründe keinen aktiven Lärmschutz zu- lassen, sollte hier in einem ersten Schritt die Möglich- keit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Bornheim-2013-10 Dersdorf + Ortslage Bornheim + Rois- dorf (Stadtbahnlinie 18) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Stadtbahnlinie 18 Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung (LS-Wand) di- rekt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Passive Maßnahmen Es sollte in einem ersten Schritt die Möglichkeit pas- siver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Dies gilt auch in Bereichen, wo aktive Maßnahmen z. B. aus örtlichen Gründe (Bahnübergang) nicht möglich sind. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 69 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Teilaktionsplan Maßnahmenvorschläge Wirksamkeit der Maßnahme Bornheim-2013-11 Sechtem (Bahn- strecke Köln - Bonn) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Bahnstrecke Köln - Bonn Erhöhung und ggf. Ergänzung der Lärmschutzeinrich- tungen direkt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausge- hen. Passive Maßnahmen In einem ersten Schritt sollte die Möglichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Bornheim-2013-12 Roisdorf + Ortslage Bornheim (Bahn- strecke Köln - Bonn) Aktive Lärmschutzeinrichtung an der Bahnstrecke Köln - Bonn Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung (LS-Wand) di- rekt an der Bahntrasse. Die Länge sollte deutlich über den Bereich der Betroffenen hinausgehen. Passive Maßnahmen In einem ersten Schritt sollte die Möglichkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden.. Einhaltung der Auslösewerte (LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) wird er- reicht oder überschritten) Schutz der Aufenthaltsräume Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 70 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Anhang Lärmschutz an bestehenden Straßen (Lärmsanierung) In Nordrhein-Westfalen gewährt der Straßenbaulastträger Bundesrepublik Deutsch- land für bestehende Bundesfernstraßen (Autobahnen und freie Strecke von Bundes- straßen) oder das Land Nordrhein-Westfalen für seine Landesstraßen Lärmschutz (sog. Lärmsanierung) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Lärmsanierung dient der Verminderung der Lärmbelastung an bestehenden Straßen, ohne dass eine bauliche Änderung der Straße erfolgt ist; es geht um die Bewältigung einer durch die verkehrliche und bauliche Entwicklung „gewachsenen“ und „verfestig- ten“ Situation. Die Regelungen zum Verfahrensablauf ergeben sich aus den Richtlinien für den Ver- kehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR-97 in Verbindung mit den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 (RLS-90). Voraussetzungen Eine der Grundvoraussetzungen ist, dass der Beurteilungspegel einen der maßgebli- chen Immissionswerte der Lärmsanierung in Abhängigkeit von der Gebietskategorie überschreitet. Zur Einschätzung der Lärmsituation werden die Beurteilungspegel mit dem aktuellen Verkehrsaufkommen nach dem in den RLS-90 vorgeschriebenen Ver- fahren berechnet und den festgelegten Immissionswerten gegenübergestellt. Tabelle: Maßgebliche Immissionswerte der Lärmsanierung für Bundesfern- straßen Kategorie Immissionswerte der Lärmsanierung in dB(A) Tag Nacht Krankenhäuser, Schulen, Kur-, Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 67 57 Kern-, Dorf- und Mischgebiete 69 59 Gewerbegebiete 72 62 Die Art der zu schützenden Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 71 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Bewertung der Lärmsituation Anhand der Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnung wird eine Einschätzung der Lärmsituation unter Beachtung weiterer formaler Zulässigkeitsvoraussetzungen vor- genommen. Die wesentlichen Kriterien zur Bewertung sind: • Die Stärke der Lärmbelastung • Die Anzahl der Betroffenen • Die Art des Gebietes • Die Nutzung der betroffenen Flächen • Ausschluss-/Minderungsgründe Schallschutzmaßnahmen Lärmsanierung besteht in Maßnahmen an der Straße (aktiver Schallschutz) oder in Maßnahmen an der baulichen Anlage (passiver Schallschutz). Zu den aktiven Lärmschutzmaßnahmen gehören: • Wälle • Wände • Kombination aus Wall/Wand • lärmmindernde Fahrbahnoberflächen • Teil- und Vollabdeckungen, Einhausungen. Passive Lärmschutzmaßnahmen sind bauliche Verbesserungen an Umfassungsbau- teilen schutzbedürftiger Räume. (z.B. Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftern). Aufwendungen für den passiven Lärmschutz können bis zu 75 v.H. erstattet werden. Erstattungsberechtigter ist der Eigentümer des Grundstücks mit der baulichen Anla- ge, Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte. Mieter und Pächter sind nicht er- stattungsberechtigt. Die Bemessung des Umfangs der Lärmschutzmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage der zukünftigen Verkehrsmenge (Prognose). Information zur Lärmsituation Jeder kann einen formlosen Antrag bzgl. der Überprüfung der Lärmsituation im Be- reich seines Wohnhauses an die Straßenbauverwaltung richten. Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 72 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Ablaufschema: Lärmschutz an bestehenden Straßen Im Rahmen der Lärmsanierung erfolgt zunächst die Bewertung der Lärmsituation nach den Vorgaben der Verkehrslärmschutzrichtlinien in Verbindung mit der Berech- nungsvorschrift der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 und - sofern die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind - die Ausarbeitung eines Maßnahmen- konzeptes. Wer? Was? Wie? Ausgangssituation Bürger, Gemeinde, Politik, Stra- ßenbauverwaltung Benennung eines konkreten Lärmproblems Eingabe, formloser Antrag Schritt 1 Straßen.NRW Überprüfung der Lärmsitua- tion Lärmtechnische Berechnung nach RLS-90; Zusammenstellung der Geobasisdaten und relevanter Informationen; Infrastrukturdaten Schritt 2 Straßen.NRW Bewertung der Lärmbelas- tung Auswertung der Lärmtechnischen Berech- nung (Pegelhöhe, Zahl der Betroffenen, Gebietsnutzung, etc.);Vergleich mit den maßgeblichen Immissionswerten Schritt 3 Straßen.NRW Bewertung der allgemeinen und rechtlichen Situation Prüfung von Ausschluss-/ Minderungsgrün- den, ggf. Hinweis auf § 75 Abs. 2 VwVfG (NRW); sonstige Planerische Aktivitäten Schritt 4 Straßen.NRW Entwicklung eines Maßnah- menkonzeptes Sachgerechte Bewertung verschiedener Maßnahmenvarianten, dabei Berücksichti- gung von Machbarkeit, Kosten, Nutzen und Zeithorizont; Variantenvergleich mit Wir- kungsanalyse und Abwägung möglicher Maßnahmen; Berücksichtigung weiterer Planungs- bzw. Baumaßnahmen Schritt 5 Straßen.NRW, MBV, BMVBS Abstimmung des Maßnah- menkonzeptes auf Landes- bzw. Bundesebene Schritt 6 Straßen.NRW Aufstellung des Vorentwurfs und des Bauwerksentwurfs und ggf. Einholung des Ge- nehmigungsvermerks Detaillierte Ausarbeitung der Vorzugsvarian- te und Festlegung des Zeithorizonts Schritt 7 Straßen.NRW; TÖB; Gemeinde Schaffung von Baurecht und Sicherung der Finanzierung Klärung, ob „Fall unwesentlicher Bedeu- tung“ oder ggf. Planfeststellungsverfahren, Antrag auf Befreiung; Grunderwerb; Ab- stimmung mit Dritten; Aufnahme In das Bauprogramm Ziel Straßen.NRW Umsetzung Aktive Lärmschutzmaßnahmen; Passive Lärmschutzmaßnahmen: Benachrichtigung der Eigentümer hinsichtlich der Möglichkeit (Achtung: mind. 25 % Eigenanteil) Stadt Bornheim - Lärmaktionsplan Stufe 2 Seite 73 von 73 KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmaktionsplanung Nr. 13 04 001/01 vom 23. Juli 2014 Anhang 2 Maßnahmen und Planungen der Stadt Bornheim Aus der Auflistung der lärmverursachenden Straßen und Schienenwege wird schnell deutlich, dass diese weit überwiegend nicht in der Baulast der Stadt Bornheim ste- hen und sich insofern Maßnahmen zur Lärmreduktion an diese Baulastträger richten müssen (Deutsche Bahn AG, Landesbetrieb Straßen.NRW, HGK). Es wird darauf hingewiesen, dass dort in der Regel freiwillige Lärmsanierungsprogramme bestehen, die durch ein gewisses Budget von Bund und Land gedeckelt sind. Es ist nicht er- kennbar, dass darüber hinaus weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Gleich- wohl wird der abschließende Lärmaktionsplan den Baulastträgern mit der Aufforde- rung zugeleitet werden, im Rahmen Ihrer Zuständigkeit die Lärmverhältnisse der Wohnbevölkerung deutlich zu verbessern. Die Stadt Bornheim ist als Straßenbaulastträger lediglich zuständig im Bereich des Teilaktionsplans Königstraße/Bonner Straße (Bornheim 2013-7). Der zurzeit als Teil- aktionsplan definierte Abschnitt der Bonner Straße in Roisdorf liegt in der Zuständig- keit von Straßen NRW (L 183). Nach Inbetriebnahme der L 183n ist einerseits mit ei- ner kurzfristigen Herabstufung dieser Straße zu rechnen, andererseits dürften sich die Verkehrszahlen durch die neue Umgehungsstraße deutlich reduzieren. Es bleibt der Neubearbeitung des LAP vorbehalten, ob hier künftig noch ein Teilaktionsplan aufzustellen ist. Die Stadt Bornheim ist vor allem mit den Mitteln der Bauleitplanung gegen die Lärm- problematik vorgegangen, unabhängig von der Baulastträgerschaft. Zu erwähnen sind hier insbesondere die Maßnahmen des integrierten Handlungskonzepts Königs- traße und der Verkehrsmodells D1 und D 1.1 und die Umsetzung in den zugehörigen Bebauungsplänen Bo 13 und Bo14. Verwiesen wird in dem Zusammenhang auch auf Verkehrsentlastungen durch die große Ortsumgehung Bornheim (L118-L281-L192), die Verkehrsspange Fußkreuzweg-Apostelpfad, die Einbahnstraßenregelung im Ort- szentrum Bornheim, die im FNP dargestellte Anbindung der K 42 (Sechtemer Weg) an die L192 und die geplante L190n in Sechtem. Diese Maßnahmen sind teilweise umgesetzt, zum Teil noch in Planung. Darüber hinaus sind in vielen Bebauungsplänen, die an stark befahrene Straßen o- der Schienenwege angrenzen, auf Grundlage von eigenen Lärmgutachten Lärm- schutzmaßnahmen festgesetzt worden. Aber auch grundlegende Planungen im FNP wie schienennahes Wohnen, Verzahnung von Wohnen und Arbeiten und der Schutz heute noch lärmarmer Bereiche (Freiflächenkonzept im FNP) tragen zur Lärmminde- rung bei.

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18. Dezember 2019 Die Services der Stadtverwal­ tung Bornheim und des Jugend amts können Bürger auch an den Werktagen zwi­ schen Weihnachten und Neu­ jahr wie gewohnt nutzen. Nur an Heiligabend, den Weih­ nachtstagen sowie an Silvester und Neujahr haben alle Dienst­ stellen der Stadt und sämtliche Außenstellen geschlossen. Bürgerbüro und Infocenter im Rathaus sind am Freitag, 27. Dezember 2019, von 7:30 bis 12:30 Uhr und am Montag, 30. Dezember, von 7:30 bis 16 Uhr geöffnet. Das Jugendamt öffnet an beiden Tagen von 8:30 bis 12:30 Uhr. Auch der StadtBetrieb Born- heim im Donnerbachweg 15 in Waldorf ist „zwischen den Jah­ ren“ werktags geöffnet. Ledig­ lich die Ausgabe von Stand­ rohren ist von Freitag, 20. Dezember 2019 bis Montag, 6. Januar 2020 nicht möglich, da das Lager des Wasserwerks der Stadt Born­ heim wegen Jahresinventur geschlossen ist. Die Stadtbücherei Bornheim hat nach den Weihnachtsfeier­ tagen regulär geöffnet. Nur am Montag vor Weihnachten, 23. Dezember, sowie an Silves­ ter und Neujahr bleibt sie geschlossen. Das neue Programmheft der Volkshochschule Bornheim/ Alfter für Frühjahr/Sommer erscheint voraussichtlich am Montag, 6. Januar 2020. Die Geschäftsstelle der VHS ist von Freitag, 20. Dezember 2019 bis einschließlich Freitag, 3. Januar 2020 geschlossen. Anmeldungen sind schriftlich oder im Internet auf www.vhs­ bornheim­alfter.de möglich. Das HallenFrei- zeitBad Bornheim hat an Heiligabend geschlossen und an Silvester von 6.30 bis 12 Uhr ge­ öffnet; nur die Sau­ na bleibt geschlos­ sen. Am ersten und zweiten Weih­ nachtstag, 25. und 26. Dezember 2019, sowie am Neujahrstag, 1. Januar 2020, steht die Schwimmhalle von 8 bis 19 Uhr zur Verfügung, am 26. Dezember und am 1. Janu­ ar auch die Sauna. Von Freitag bis Montag, 27. bis 30. Dezem­ ber 2019 sowie von Donners­ tag bis Montag, 2. bis 6. Januar 2020 gelten die Öffnungszei­ ten der Schulferien, also mon­ tags bis freitags Frühschwim­ men von 6.30 bis 8 Uhr und Familienbad von 10 bis 21.30 Uhr (Sauna von 10 bis 22.30 Uhr) sowie samstags und sonntags von 8 bis 19 Uhr (Sauna samstags bis 21.30 Uhr). Stadtverwaltung Bornheim zwischen den Jahren geöffnet Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, ( 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Alfter, 19. Dezember 2019, 14 - 17.45 Uhr, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter ( 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter ( 02222 945-101 Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU ( 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD ( 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen ( 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum ( 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP ( 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke ( 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: ( 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 19.12.2019, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Mittwoch, 08.01.2020, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 16.01.2020, 18 Uhr Seniorennachmittag Bornheim Donnerstag, 19.12.2019, 14 Uhr, Seniorenclub St. Servatius, Peter­Fryns­Haus, Ohrbachstraße 26, Bornheim Bornheim feiert Beethoven: Neujahrs- konzert der jungen Philharmonie Köln Mittwoch, 01.01.2020, 18 Uhr (Einlass 17 Uhr), Rheinhalle Hersel, Rheinstr. 201, Eintrittskarten: Ticketservice der Rheinhalle, Eventim und Ticket Regional Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt­bornheim.de. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 30.10.2019 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes He 28 in der Ortschaft Hersel einschließlich der vorliegenden textlichen Festset- zungen und der vorliegenden Begrün- dung gemäß § 10 BauGB als Sat- zung.“ Das Plangebiet befindet sich in der Ortschaft Hersel und liegt südöstlich der Roisdorfer Straße (L 118) und nordwestlich der Allerstraße in ei­ nem Bereich zwischen der Straße Siemenacker und der Bundesauto­ bahn A 555. Ziel des Bebauungspla­ nes ist die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes und die Schaffung einer öffentlichen Grünfläche als Teil des Regionalen Grünzugs. Der Bebauungsplan He 28 in der Ortschaft Hersel mit Begründung und der zusammenfassenden Erklä­ rung nach § 10a Abs. 1 BauGB kann während der Dienststunden im Stadtplanungs­ und Liegenschaft­ samt der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekannt­ machung tritt der Bebauungsplan He 28 in der Ortschaft Hersel gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634) in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Es wird darauf hingewie­ sen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver­ letzung der dort bezeichneten Verfahrens­ und Formvorschrif­ ten, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs­ plans und des Flächennutzungs­ planes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä­ gungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt­ machung des Flächennutzungspla­ nes oder der Satzung schriftlich ge­ genüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht wor­ den sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a be­ achtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Da­ nach kann der Entschädigungsbe­ rechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Bauge­ setzbuch bezeichneten Vermögens­ nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen be­ antragt. Ein Entschädigungsan­ spruch erlischt, wenn nicht inner­ halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah­ rens­ oder Formvorschriften der Ge­ meindeordnung für das Land Nord­ rhein­Westfalen beim Zustandekom­ men dieser Satzung nach Ablauf ei­ nes Jahres seit dieser Bekanntma­ chung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmi­ gung fehlt oder ein vorgeschrie­ benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungs­ gemäß öffentlich bekannt ge­ macht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbe­ schluss vorher beanstandet oder d) der Form­ oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher ge­ rügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Man­ gel ergibt. Bornheim, den 10.12.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Die Stadt Bornheim und die Stadt Königswinter haben am 08.10.2019 eine öffentlich­ rechtliche Vereinbarung zur Aufhebung der öffentlich­ rechtlichen Vereinbarung über die Bildung und den Be­ trieb eines Teilstandortes der Förderschule mit den Förder­ schwerpunkten Lernen und Sprache zwischen den Städ­ ten Bornheim und Königswin­ ter vom 14.11.2014 abge­ schlossen. Die Bezirksregierung Köln hat diese Vereinbarung am 22.11.2019 gemäß § 24 Abs. 5 des Gesetzes über kommu­ nale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG) genehmigt. Die Vereinbarung wird zum 31.07.2020 wirksam. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung ge­ mäß § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG NRW in Verbindung mit § 78 Abs. 8 SchulG NRW in der Ausgabe des Amtsblatts für den Regierungsbezirk Köln Nr. 48/19 am 02.12.2019 er­ folgt ist. Bornheim, den 04.12.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans He 28 in der Ortschaft Hersel, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten Hinweis- bekannt- machung 18. Dezember 2019 Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen Präambel Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 30.10.2019 aufgrund der §§ 48 Abs. 3 und 89 Abs. 1 Nr. 4 der Bauord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.07.2018 (GV.NRW. S. 411) zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 26.03.2019 (GV.NRW. S. 193) in Verbin- dung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666 SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Art. 5 des Ge- setzes vom 11.04.2019 (GV.NRW. S. 202), folgende Stellplatzsatzung der Stadt Born- heim beschlossen: § 1 Geltungsbereich Die Satzung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Bornheim. Regelungen in Bebauungsplänen oder sonstigen Satzungen, die von Regelungen dieser Satzung abweichen, bleiben unbe- rührt. § 2 Herstellungspflicht und Begriffe (1) Bei der Errichtung, wesentlichen Ände- rung oder wesentlichen Nutzungsänderung baulicher Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeug und Fahrrad zu erwarten ist, müssen Stellplätze (notwendige Stellplätze) und Abstellplätze für Fahrräder (notwendige Abstellplätze) hergestellt werden. Bei nicht wesentlichen Änderungen oder Nutzungsänderungen baulicher Anlagen ist der durch die Ände- rung hervorgerufene Mehrbedarf an Stell- plätzen und Abstellplätzen für Fahrräder herzustellen. (2) Stellplätze sind Flächen, die dem Ab- stellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche dienen. Gara- gen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Fahrradabstellplätze sind Flächen, die dem Abstellen von Fahrrädern außerhalb der öf- fentlichen Verkehrsfläche dienen, und die 1. von der öffentlichen Verkehrsfläche aus ebenerdig oder über Rampen/Aufzü- ge verkehrssicher und leicht erreichbar sind, 2. einen sicheren Stand und die Sicherung gegen Diebstahl ermöglichen, 3. einzeln leicht zugänglich sind und 4. eine Fläche von mindestens 1,5 m² pro Fahrrad zuzüglich der jeweils notwen- digen Verkehrsfläche haben. Dies gilt nicht, soweit Fahrradabstellplätze in Räumen innerhalb von baulichen Anla- gen mit besonderen technischen Vor- richtungen aufgestellt werden. (3) Notwendige Stellplätze und Abstellplät- ze für Fahrräder müssen spätestens zum Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme bzw. Be- nutzbarkeit der baulichen oder sonstigen Anlagen fertig gestellt sein. Notwendige Stellplätze können auch in Form von Gara- gen und als überdachte Stellplätze nachge- wiesen werden. (4) § 48 Abs. 2 Landesbauordnung NRW und §§ 13, 88 Sonderbauverordnung NRW bleiben unberührt. (5) Als gut vom ÖPNV erschlossene Grund- stücke gelten solche, die in einem Umkreis von 300 m von Haltestellen des schienenge- bundenen Verkehrs liegen (s. Richtzahlen). § 3 Anzahl der notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze (1) Die Anzahl der notwendigen Stellplät- ze und Fahrradabstellplätze ergibt sich aus der Anlage 1 zu dieser Satzung und den nachfolgenden Regelungen. Alternativ kann eine prüffähige Einzelfallberechnung vorgelegt oder von der Bauaufsichtsbehör- de eingefordert werden. (2) Für bauliche und sonstige Anlagen, deren Nutzungsart in der Anlage 1 nicht aufgeführt ist, richtet sich die Anzahl der notwendigen Stellplätze und Fahrradab- stellplätze nach dem voraussichtlichen tat- sächlichen Bedarf. Dabei sind die in der Anlage 1 für vergleichbare Nutzungen fest- gesetzten Zahlen als Orientierungswerte heranzuziehen. (3) Bei Anlagen mit verschiedenartigen Nutzungen bemisst sich die Anzahl der notwendigen Stellplätze und notwendigen Fahrradabstellplätze nach dem größten gleichzeitigen Bedarf, wenn die wechsel- seitige Benutzung sichergestellt ist. (4) Steht die Gesamtanzahl in einem of- fensichtlichen Missverhältnis zum tatsäch- lichen Bedarf, so kann die sich aus der Einzelfallermittlung ergebende Zahl der Stellplätze und Fahrradabstellplätze nach Vorgabe der Bauaufsichtsbehörde entspre- chend erhöht oder ermäßigt werden. (5) Ergeben sich bei der Ermittlung der Zahl der Stellplätze oder der Fahrradab- stellplätze Nachkommastellen, ist auf ganze Zahlen aufzurunden. § 4 Anforderungen an Stellplätze und Fahrradabstellplätze (1) Stellplätze und Fahrradabstellplätze sind auf dem Baugrundstück oder auf ei- nem geeigneten Grundstück, dessen Benut- zung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert ist, herzustellen und dauerhaft zu unterhalten. Wenn Gründe des Verkehrs dies erfordern, kann im Einzelfall bestimmt werden, dass die Stellplätze auf dem Bau- grundstück oder auf einem anderen Grund- stück herzustellen sind. Als zumutbare Entfernung gelten für Stell- plätze im Regelfall maximal 200 m bis zum Vorhabengrundstück, für Fahrradabstell- plätze 30 m. Mindestens 10% der not- wendigen Stellplätze und mindestens 20% Fahrradstellplätze sind mit einer Vorberei- tung der Stromleitung für die Ladung von Elektrofahrzeugen zu versehen. (2) Stellplätze müssen so angeordnet und ausgeführt werden, dass ihre Benutzung die Gesundheit nicht schädigt und Lärm oder Gerüche das Arbeiten und Wohnen, die Ruhe und die Erholung in der Umge- bung nicht über das zumutbare Maß hin- aus stören. (3) Grundstückszufahrten für Wohngebäu- de sind auf das notwendige Maß von max. 8 m Breite zu beschränken. Hinweise und Empfehlungen zur Anlegung von Grund- stückszufahrten sind der Anlage 2 zu die- ser Satzung zu entnehmen und bedürfen der Genehmigung des Straßenbaulastträ- gers. Zusätzliche Stellplätze oder Grund- stückszufahrten dürfen nur mit Genehmi- gung des Straßenbaulastträgers angelegt werden. (4) Pro Wohneinheit muss mindestens 1 Stellplatz unabhängig voneinander ange- fahren werden können. Stellplätze für Be- sucher müssen ebenfalls unabhängig an- fahrbar sein. (5) In Wohngebieten mit ausschließlich vor- handenen rückwärtigen Ruhe- und Garten- bereichen dürfen keine Stellplätze im rück- wärtigen Ruhebereich errichtet werden. In Straßen mit überwiegend geschlossener Bebauung und/oder vorgegebenen/histori- schen Straßenfluchten können notwendige Stellplätze auch im rückwärtigen Grund- stücksbereich zugelassen werden unter Be- rücksichtigung der Absätze 2 und 4. § 5 Ablösung (1) Eine Ablösung von Stellplätzen ist ent- sprechend der Satzung der Stadt Bornheim über die Ablösung von Stellplätzen – Stell- platzablösesatzung – vom 21.03.1997 in der aktuellsten Fassung möglich. (2) Über die Ablösung entscheidet die Stadt Bornheim. Die Verwendung der Geldbeträ- ge ist in § 48 Abs. 4 der BauO NRW fest- gesetzt. § 6 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 20 Landesbauordnung NRW handelt, wer entgegen § 2 Abs. 1 die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen oder sonstigen Anlage vornimmt, ohne den hierdurch ausgelösten Stellplatz- bedarf oder Mehrbedarf an Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen in ausreichender Zahl hergestellt zu haben. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EUR geahndet wer- den. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öf- fentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorste- hende Satzung wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Hinweise: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord- nung NRW kann gegen diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder den Flächennutzungsplan nach Ablauf ei- nes Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige- verfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungs- plan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 10.12.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister NR. Nutzungsart Zahl der Stellplätze für PKW Zahl der Abstellplätze für Fahrräder Abminderung bei gut vom schienen- gebundenen ÖPNV erschlossenen Grundstücken bei sonstigen Grundstücken 1 Wohngebäude und Wohnheime 1.1 Einfamilienhäuser oder Wohnung ab 120 m² Wohnfläche -10% nur bei Woh- nungen mindestens 1 2 je WE Bei EFH kein Nachweis erforderlich, bei Wohnun- gen 2 je WE 1.2 Wohnungen 80-120m² Wohnfläche -10% mindestens1 1,5 je WE 1,5 je WE 1.3 Wohnungen 50-80m² Wohnfläche -10% mindestens 1 1,25 je WE 1,25 je WE 1.4 Wohnungen bis 50 m² Wohnfläche -10% mindestens 1 1 je WE 1 je WE 1.5 Sozialer Wohnungsbau -10% mindestens 1 1 je WE siehe 1.1-1.4 1.6 Kinder- und Jugend- wohnheime -10% 1 Stellplatz je 10 Betten, davon 10 % Besucheran- teil 1 Abstpl. je 2 Betten, da- von 10 % Besucheranteil 1.7 Pflegeheime, Senioren- wohnheime, Wohnhei- me für Menschen mit Behinderung -10% 1 Stellplatz je 10 Betten, davon 10 % Besucheran- teil 1 Abstpl. je 20 Betten, da- von 10 % Besucheranteil 1.8 Studierenden- und sonstige Wohnheime -10% 1 Stpl. je 3 Betten, jedoch mindestens 2 Stpl., davon 10 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 3 Betten, da- von 10 % Besucheranteil 2 Gebäude mit Büro-, und Verwaltungs- und Praxisräume 2.1 Büro- und Verwal- tungsgebäude allge- mein -10% 1 Stpl. je 30 -40 m² Nutzfläche, davon 10 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 30 – 40 m² Nutzfläche, davon 10 % Besucheranteil 2.2 Räume mit erhebli- chem Besucher/in- nenverkehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arzt- praxen o. A.) -10% 1 Stpl. je 20 -30 m² Nutz- fläche, jedoch mindestens 3 Stpl., davon 75 % Besu- cheranteil 1 Abstpl. je 20 -30m² Nutzfläche, davon 75 % Besucheranteil 3 Verkaufsstätten 3.1 Verkaufsstätten bis 800 m² Verkaufsfläche -10% 1 Stpl. je 30 – 50 m² Verkaufsnutzfläche, jedoch mindestens 2 Stpl., davon 75 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 30 - 50 m² Verkaufsnutzfläche, davon 75 % Besucheranteil 3.2 Verkaufsstätten mit mehr als 800 m² Ver- kaufsfläche -20% 1 Stpl. je 10 – 30 m² Ver- kaufsnutzfläche, davon 75 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 10 -30 m² Verkaufsnutzfläche, davon 75 % Besucheranteil 4 Versammlungsstätten außer Sportstätten, Kirchen 4.1 Versammlungsstätten -10% 1 Stpl. Je5 - 10 Sitzplätze, davon 90 % Besucheran- teil 1 Abstpl. je 5 – 10 Sitz- plätze, davon 90 % Besu- cheranteil 4.2 Kirchen und andere Räume, die der Religi- onsausübung dienen -10% 1 Stpl. je 10 -30 Plätze, da- von 90 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 10 – 30 Plätze, davon 90 % Besucher- anteil 5 Sportstätten 5.1 Sportplätze -10% 1 Stpl. je 250 m² Sportflä- che, zusätzlich 1 Stpl. je 10 -15 Besucherplätze 1 Abstpl. je 250 m² Sport- fläche, zusätzlich 1 Abstpl. je 10 - 15 Besucherplätze 5.2 Spiel- und Sporthallen -10% 1 Stpl. je 50 m² Hallenflä- che, zusätzlich 1 Stpl. je 10 – 15 Besucherplätze 1 Abstpl. je 50 m² Hallen- fläche, zusätzlich 1 Abstpl. je 10 - 15 Besucherplätze 5.3 Freibäder und Freiluft- bäder -10% 1 Stpl, je 200 - 300 m² Grundstücksfläche 1 Abstpl. je 200 – 300 m² Grundstücksfläche 5.4 Hallenbäder -10% 1 Stpl. je 5 – 10 Kleiderab- lagen, zusätzlich 1 Stpl. je 10 Besucherplätze 1 Abstpl. je 5 - 10 Kleider- ablagen, zusätzlich 1 Abst- pl. je 10 Besucherplätze 5.5 Reitanlagen -10% 1 Stpl. je 4 Pferdeeinstell- plätze 1 Abstpl. je 4 Pferdeein- stellplätze 5.6 Fitnesscenter -10% 1 Stpl. je 15 m² Sportfläche, davon 90% Besucheran- teil 5.7 Tennisanlagen -10% 1-2 Stpl. je Spielfeld, zusätzlich 1 Stpl. je10-15 Besucher- plätze 5.8 Bootshäuser und Bootsliegeplätze -10% 1 Stpl. je 2 - 5 Boote 1 Abstpl. je 2 - 5 Boote 5.9 Kegel- und Bowling- bahn -10% 4 Stpl. je Bahn 4 Abstpl. je Bahn 6 Gaststätten, Vergnügungsstätten und Beherbergungsbetriebe 6.1 Gaststätten -10% 1 Stpl. je 6 – 12 m² Gastraum, davon 75 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 6 – 12 m² Gastraum davon 90 % Besucheranteil 6.2 Hotels, Pensionen, Kur- heime, Monteurzimmer und andere Beherber- gungsbetriebe -10% 1 Stpl. je 2 – 4 Betten, da- von 75 % Besucheranteil, für zugehörigen Restaura- tionsbetrieb Zuschlag nach Nr. 6.1 1 Abstpl. je 2 – 4 Betten, davon 25% Besucheran- teil; für zugehörigen Res- taurationsbetrieb Zuschlag nach Nr. 6.1 6.3 Tanzlokale, Diskothe- ken -10% 1 Stpl. je 4 – 8 m² Gastraum, davon 90 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 4 – 8 m² Gastraum, davon 90 % Besucheranteil 6.4 Jugendherbergen -10% 1 Stpl. je 10 Betten, davon 75 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 10 Betten, da- von 75 % Besucheranteil Öffentliche Bekanntmachung der Stellplatzsatzung der Stadt Bornheim vom 10.12.2019 Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 der Stellplatzsatzung der Stadt Bornheim 18. Dezember 2019 Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen 6.5 Sonstige Vergnügungs- stätten -10% 1 Stpl. je 20 – 25 m² Nutz- fläche, mindestens jedoch 3 Stpl. 1 Abstpl. je 20- 25 m² Nutzfläche, 7 Krankenhäuser und Kliniken 7.1 Universitätskliniken und ähnliche Lehrkran- kenhäuser -10% 1 Stpl. je 2- 3 Betten, zu- sätzlich Abstellplätze nach 2.2, davon 50 % Besu- cheranteil 1 Abstpl. je 2 – 3 Betten, zusätzlich Abstellplätze nach 2.2, davon 50 % Besucheranteil 7.2 Krankenhäuser, Klini- ken und Kureinrich- tungen -10% 1 Stpl. je 2-3 Betten, zusätzlich Stellplätze nach 2.2, davon 60 % Besu- cheranteil 1 Abstpl. je 2-3 Betten, zusätzlich Abstellplätze nach 2.2, davon 60 % Besucheranteil 8 Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendförderung 8.1 Kindergärten, Kinder- tagesstätten -10% 1 Stpl. je 10 Kinder, jedoch mindestens 2 Stpl. 1 Abstpl. je 5-15 Kinder, jedoch mindestens 2 Abst- pl., davon 50 % Besucher- anteil 8.2 Grundschulen -10% 1 Stpl. je 20 Schüler 1 Abstpl. Je 10 Schüler,. davon 10 % Besucher- anteil 8.3 Sonstige allgemein- bildende Schulen, Berufsschulen, Berufs- fachschulen -10% 1 Stpl. je 25 Schüler, zusätzlich 1 Stpl. je 5- 10 Schüler über 18 Jahre 1 Abstpl. je 2-6 Schüler, davon 10 % Besucher- anteil 8.4 Förderschulen -10% 1 Stpl. je 15 Schüler 1 Abstpl. je 15 Schüler, da- von 10 % Besucheranteil 8.5 Fachhochschulen, Universitäten -10% 1 Stpl. je 2- 4 Studierende 1 Abstpl. je 2 -4 Studieren- de, davon 20 % Besucher- anteil 8.6 Sonstige Fortbildungs- einrichtungen -10% 1 Stpl. je 6 Teilnehmer- plätze 1 Abstpl. je 4 Teilneh- merplätze, davon 20 % Besucheranteil 8.7 Jugendzentren -10% 1 Stpl. je 15 Nutzerplätze 1 Abstpl. je 3 Nutzerplät- ze, davon 10 % Besucher- anteil 9 Gewerbliche Anlagen 9.1 Handwerks- und Indus- triebetriebe -10 % 1 Stpl. je 50 – 70 m² Nutz- fläche oder je 3 Beschäf- tigte , davon 10 – 30 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 50 -70 m² Nutzfläche oder je 3 Be- schäftigte , davon 10 – 30 % Besucheranteil 9.2 Lagerräume , Lager- plätze, Ausstellungs- und Verkaufsplätze -10 % 1 Stpl. je 80 -100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte, davon 10% Besucheranteil 1 Abstpl. je 80–100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte, davon 10% Besucheranteil 9.3 Kraftfahrzeugwerk- stätten -10 % 6 Stpl. je Wartungs- oder Reparaturstand 1 Abstpl. je 6 Wartungs- oder Reparaturstände, 9.4 Tankstellen -10% 1 Stpl., mit Verkaufsstätte, zusätzlich Stpl. nach 3.1 1 Abstpl.; mit Verkaufs- stätte zusätzlich Abstpl. nach 3.1 10 Verschiedenes 10.1 Kleingartenanlagen -10% 1 Stpl. je 3 Kleingärten 1 Abstpl. je 8 Kleingärten, davon 80 % Besucher- anteil 10.2 Begräbnisstätten (z. B. Friedhöfe) -10% 1 Stpl. je 2000 m² Grund- stücksfläche, jedoch min- destens 10 Stpl. 1 Abstpl. je 2000 m² Grundstücksfläche, jedoch mindestens 3 Abstpl. je Eingang 10.3 Sonnenstudios -10% 1 Stpl. je 4 Sonnenbänke, jedoch mindestens 2 Stpl., davon 90 % Besucheran- teil 1 Abstpl. je 4 Sonnenbän- ke, davon 90 % Besucher- anteil 10.4 Waschsalons -10% 1 Stpl. je 6 Waschmaschi- nen, jedoch mindestens 2 Stpl., davon 90 % Besu- cheranteil 1 Abstpl. je 6 Waschma- schinen, davon 90 % Besucheranteil 10.5 Museen und Ausstel- lungsgebäude -10 % 1 Stpl. je 200 m² Ausstel- lungsfläche, davon 80 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 150 m² Aus- stellungsfläche, davon 80 % Besucheranteil Fortsetzung Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 der Stellplatzsatzung der Stadt Bornheim Hinweise zu den Grundstückzufahrten Grundsätzlich ist hinsichtlich der Größe der Stellplätze und der erforder- lichen Fahrgassen die jeweils gültige Fassung der Sonderbauverordnung – SBauVO anzuwenden. 1. Anordnung von Stellplätzen 1.1 Anordnung von bis zu drei Stellplätzen (Beispiele 1 – 3) Es wird angestrebt, eine Senkrechtaufstellung von bis zu drei Stellplätzen zuzulassen. Dies ist dadurch zu begründen, dass bei drei Stellplätzen, die über eine Zufahrt angefahren werden, die Versiegelung mit ca. 68 m² bzw. 83 m² im Vergleich zu drei Stellplätzen in Senkrechtaufstellung zur Stra- ßenbegrenzungslinie mit 38 m² an versiegelter Fläche unverhältnismäßig hoch ist. Die Stellplatzanordnungen in den Beispielen 2 und 3 werden abgelehnt. Die Anordnung in Beispiel 1 wird befürwortet. Dieses genügt den Anfor- derungen der Bodenschutzklausel gemäß § 1a Abs. 2 BauGB, Bodenver- siegelungen auf das notwendige Maß zu beschränken. Beispiel 1 3 Stellplätze in Senkrechtaufstellung zur Straßenbegrenzungslinie: Versie- gelung 38 m² Diese Anordnung ist zulässig Beispiel 2 3 Stellplätze, anfahrbar über eine Zufahrt (Variante A): Versiegelung 68 m² Diese Anordnung ist unzulässig Beispiel 3 3 Stellplätze, anfahrbar über ein Zufahrt (Variante B): Versiegelung 83 m² Diese Anordnung ist unzulässig 1.2 Anordnung von mehr als 3 und weniger als 6 Stellplätzen Sobald mehr als drei Stellplätze erforderlich sind, sollen diese über eine gemeinsame Grundstückszufahrt angefahren werden, da ansonsten im öf- fentlichen Verkehrsraum bereits zwei Stellplätze entfallen, wenn diese in Senkrechtaufstellung angeordnet werden. Die Beispiele 4 u. 5 zeigen beispielhafte Möglichkeiten für die Anordnung von 4 – 5 Stellplätzen. Beispiel 6 zeigt eine denkbare Stellplatzsituation auf einem 300 m² großen Grundstück mit einer Doppelhaushälfte inkl. kleiner Einliegerwohnung, die lt. Stellplatzsatzung drei Stellplätze erfordert. Der Stellplatz für die Ein- liegerwohnung kann ungebunden genutzt werden, die zwei gebundenen Stellplätze sind der größeren Wohneinheit zugeordnet. Beispiel 4 4 – 5 Stellplätze, anfahrbar über eine Zufahrt (Variante 1) Beispiel 5 5 Stellplätze, anfahrbar über eine Zufahrt (Variante 2) Beispiel 6 3 Stellplätze auf einem Baugrundstück (z.B. Doppelhaushälfte mit Einlie- gerwohnung) 1.3 Anordnung von mehr als 6 Stellplätzen bei Mehrfamilienhäusern mit hohem Stellplatzbedarf Um die Möglichkeit des Nachweises von mehr als sechs Stellplätzen zu geben, ohne dass das Hauptgebäude zu stark von der Straßenbegrenzungs Anlage 2 zu der Stellplatzsatzung der Stadt Bornheim 6 6 18. Dezember 2019 Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen linie zurückweicht, soll ab dem siebten nachzuweisenden Stellplatz eine zweite Zufahrt zulässig sein. Beispiel 7 zeigt eine denkbare Anordnung von 10 Stellplätzen für ein Mehr- familienhaus. Durch diese Anordnung kann einer übermäßigen Versiege- lung des vorderen Grundstücksbereiches durch Stellplätze und Zufahrten entgegengewirkt werden. Unter Beachtung zusätzlich zu errichtender Zu- wegungen entsteht dennoch ein sehr hoher Versiegelungsgrad. In diesem Fall sind die im seitlichen Grundstücksbereich angeordneten Stellplätze gefangen und können nicht getrennt voneinander angefahren werden. Es müssen in diesem Mehrfamilienhaus somit zwingend zwei gro- ße Wohneinheiten, die jeweils 2 Stellplätze fordern, vorhanden sein. Um eine übermäßige Versiegelung zu kompensieren, können Regelungen zur Bepflanzung getroffen werden, bspw. je 5 Stellplätze 1 großkroniger Baum. Beispiel 8 zeigt ein Negativbeispiel der Stellplatzanordnung bei einem Mehrfamilienhaus mit 12 erforderlichen Stellplätzen. Hier entsteht eine städtebaulich nicht gewünschte Vollversiegelung im vorderen Grund- stücksbereich. I.d.R. werden in Bebauungsplänen Aussagen zur maximalen Versiegelung der Vorgärten getroffen, wodurch diese Variante in beplanten Bereichen bereits ausgeschlossen ist. Beispiel 7 8 Stellplätze für Mehrfamilienhaus: Hoher Versiegelungsgrad unter An- rechnung der Zuwegung Beispiel 8 12 Stellplätze für ein Mehrfamilienhaus mit 6 großen Wohneinheiten auf einem Baugrundstück: Vollversiegelung des vorderen Grundstücks Diese Anordnung ist unzulässig 2. Regelung der Breite und der Anzahl von Grundstückszufahrten Neben der Anordnung der Stellplätze soll die Breite und die Anzahl von Grundstückszufahrten durch die Satzung geregelt werden. Breite von Grundstückszufahrten Die Zufahrt zu einem Stellplatz bei Wohnnutzungen ist begrenzt auf eine Breite von 3 bzw. 6 m (Bordsteinabsenkung 4 m), wenn mehrere Stell- plätze hierüber angefahren werden. Die Breite der Grundstückszufahrt für gewerbliche Nutzungen wird durch die Satzung geregelt. Die Breite der Grundstückszufahrt bei Gewerbebetrieben richtet sich nach den Erforder- nissen der Fahrgeometrie des Bemessungsfahrzeuges (z. B. Landmaschi- nen, LKW) sowie der angrenzenden Straßenbreite und ist im Einzelfall ab- zustimmen. Diese ist in der Regel auf 8 m begrenzt. Anzahl von Grundstückszufahrten Grundsätzlich ist nur eine Grundstückszufahrt zulässig. Um bei Mehrfami- lienhäusern die Möglichkeit des Nachweises von mehr als sechs Stellplät- zen zu geben, ohne dass das Hauptgebäude zu stark von der Straßenbe- grenzungslinie zurückweichen muss, kann ab dem siebten nachzuweisen- den Stellplatz ausnahmsweise eine zweite Zufahrt zugelassen werden. Bei Gewerbebetrieben richtet sich die Anzahl der Grundstückszufahrten nach Art des Betriebes sowie der geografischen Lage des Grundstücks in Bezug auf die angrenzende Straße. 3. Weitere Regelungsinhalte In Wohngebieten dürfen keine Stellplätze im rückwärtigen Ruhebereich errichtet werden mit Ausnahme von planungsrechtlicher Zulässigkeit durch prägenden Bestand in dem Gebiet. In Mischgebieten ist bei hohem Stellplatzbedarf, beispielsweise durch Mehrfamilienhäuser, in Einzelfällen die Errichtung einer Stellplatzanlage im rückwärtigen Bereich im Bedarfs- fall zu prüfen und ggf. ausnahmsweise zulässig. Eine Vollversiegelung des Vorgartenbereiches soll unterbunden werden. Um eine hohe Versiegelung zu kompensieren und um größere Stellplatz- anlagen städtebaulich ansprechend zu gestalten, kann ggf. die Anpflan- zung von Bäumen bzw. Begrünung gefordert werden. 4. Grundlagen zur Begründung der Festsetzungen (insbesondere in Bestandsgebieten) Die Anlage zusätzlicher Grundstückszufahrten zur Andienung von Stell- plätzen o. ä. orthogonal zur Fahrbahnachse stellt gem. § 18 StrWG NRW eine Nutzung dar, die über den Gemeingebrauch (sog. erweiterter Gemein- gebrauch) hinaus geht und den Gemeingebrauch des öffentlichen Ver- kehrsraumes beeinträchtigt. Vor Grundstückszufahrten gilt gesetzliches Halteverbot, sodass die Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum eingeschränkt werden. Durch die Anlage mehrerer Grundstückszufahrten, die für die Grundstücksnutzung nicht zwingend erforderlich sind, wird die Nutzung eines angrenzenden Gehweges für Fußgänger (Verkehrssicher- heit) beeinträchtigt. Ferner können im Zuge der Straßenraumplanung an diesen Stellen keine Möblierungen zur Verkehrsberuhigung (z. B. Baum- standorte, Grünflächen) sowie Standorte der Straßenbeleuchtung, von Schaltschränken und Verkehrszeichen realisiert werden, sodass dies so- wohl eine Einschränkung der Nutzbarkeit als auch eine Einschränkung der Planungsfreiheit für den Straßenbau und die Straßenraumgestaltung (i. d. R. bei noch nicht erstmalig hergestellten Straßen) darstellt. Mit der Zielsetzung eines optimalen Stellplatzangebotes im öffentlichen Verkehrsraum bei Gewährleistung ausreichender Verkehrsfunktion und Verkehrssicherheit wird auch aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht emp- fohlen, Grundstückszufahrten auf das notwendige Maß von 3 m zu be- schränken. Je Grundstück soll nur eine Zufahrt bereitgestellt werden, d. h. mehrere private Stellplätze, direkt senkrecht zur Straße ausgerichtet, sind zu ver- meiden. Mehrere Stellplätze auf dem Grundstück sollten über eine Grund- stückszufahrt mit entsprechender Stellplatzanordnung (z. B. parallel zur Straßenachse als Blockaufstellung) geplant werden. Gemäß § 18 StrWG NRW stellt die Benutzung der Straße, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, eine Sondernutzung dar. Die Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Demnach könnte be- gründet werden, dass eine zusätzliche Grundstückszufahrt über den Ge- meinbedarf hinausgeht und bei der Erfordernis von bis zu 6 Stellplätzen nur eine Zufahrt zulässig ist. Aussagen zur zulässigen Zufahrtsbreite wer- den im StrWG NRW nicht getroffen. Fortsetzung Anlage 2 zu der Stellplatzsatzung der Stadt Bornheim 6 Präambel Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 30.10.2019 auf Grund der §§ 48 Abs. 3 und 89 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.07.2018 (GV.NRW S. 411) zuletzt ge- ändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 26.03.2019 (GV.NRW. S. 193) in Verbin- dung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666 SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV NRW S. 202) folgende 2. Satzung zur Änderung der Sat- zung der Stadt Bornheim über die Ablösung von Stellplätzen – Stellplatzablösesatzung – vom 21.03.1997 beschlossen: Abschnitt I § 1 Allgemeines Die Stadt erhebt von Bauherren, die ihren obliegenden Stellplatzverpflichtung aus der Stellplatzsatzung der Stadt Bornheim auf den Baugrundstücken oder in der näheren Umgebung nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten erfüllen können, Geldbe- träge nach dieser Satzung in Verbindung mit § 48 Abs. 3 BauO NRW. Diese Geld- beträge müssen entsprechend § 48 Abs. 4 der BauO NRW zweckgebunden verwendet werden. Durch die Zahlung von Geldbeträ- gen wird kein Nutzungsrecht an einem be- stimmten Stellplatz erworben. Die maximal ablösbaren Stellplätze werden je Bauvorha- ben auf 2 begrenzt. Eine Ablösemöglichkeit ist nach Prüfung im gesamten Stadtgebiet möglich. § 2 Gebietszonen nebst Anlagen 1 bis 6 entfällt § 3 Ablösebeträge Unter Zugrundelegung der durchschnittli- chen Herstellungskosten einschl. der Kos- ten für Grunderwerb wird der Geldbetrag je Stellplatz auf 12.000 € festgesetzt. Abschnitt II § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öf- fentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorste- hende Satzung wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Hinweise: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord- nung NRW kann gegen diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder den Flächennutzungsplan nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gel- tend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfah- ren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Be- stimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen- über der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 06.12.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 26.11.2019 Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Zeughausstr. 2 - 10 Flurbereinigung Bornheim-Roisdorf Tel. 0221 147-2033 Az.: - 33.44 - 5 10 01 - Schlussfeststellung Im Flurbereinigungsverfahren Bornheim- Roisdorf, gelegen in dem Gebiet der Bun- desstadt Bonn, der Gemeinde Alfter, Rhein- Sieg-Kreis, wird hiermit die Schlussfeststel- lung angeordnet. Es wird festgestellt, dass 1. die Ausführung des Flurbereinigungs- verfahrens nach dem Flurbereinigungs- plan bewirkt ist, 2. den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsver- fahren hätten berücksichtigt werden müssen, 3. die Aufgaben der Teilnehmergemein- schaft abgeschlossen sind, 4. die Beteiligten ihre Verpflichtungen ge- genüber der Teilnehmergemeinschaft erfüllt haben. Das Flurbereinigungsverfahren endet mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmerge- meinschaft. Gleichzeitig erlischt die Teil- nehmergemeinschaft der Flurbereinigung Bornheim-Roisdorf. Damit erlöschen auch die Rechte und Pflichten ihres Vorstandes. Gründe Der Abschluss des Flurbereinigungsver- fahrens durch die Schlussfeststellung ist mit Blick auf die im Tenor dieser Verfü- gung getroffenen Feststellungen gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), zulässig und gerechtfertigt. Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Eigentum an den neuen Grundstücken ist auf die im Flurbereinigungsplan nachge- wiesenen Eigentümer übergegangen. Das Grundbuch wurde berichtigt. Die Berichti- gung des Liegenschaftskatasters wurde bei der zuständigen Katasterbehörde beantragt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsplan hätten berücksichtigt werden müssen. Das Verfah- ren ist daher durch diese Schlussfeststellung abzuschließen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Schlussfeststellung kann inner- halb eines Monats nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 50606 Köln oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Börsenplatz 1, 50667 Köln unter Angabe des Aktenzeichens einzule- gen. Der Widerspruch kann auch durch Über- mittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk.sec.nrw.de. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erho- ben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk-nrw.de-mail.de. Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden dem Vollmachtgeber zugerech- net werden. Der Widerspruch steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurberei- nigung Bornheim-Roisdorf zu. Im Auftrag (LS) gez. Frauenrath (Frauenrath) Regierungsvermessungsdirektorin Hinweise: Diese öffentliche Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln ver- öffentlicht: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/ verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/index. html Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln so- wie Informationen zur Verarbeitung personenbe- zogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/ leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsver- fahren/datenschutzhinweise.pdf. Auf Wunsch stellen wir Ihnen diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung. Öffentliche Bekanntmachung der 2. Satzung vom 06.12.2019 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Ablösung von Stellplätzen – Stellplatzablösesatzung – vom 21.03.1997 Öffentliche Bekanntmachung

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18. Dezember 2019 Die Services der Stadtverwal­ tung Bornheim und des Jugend amts können Bürger auch an den Werktagen zwi­ schen Weihnachten und Neu­ jahr wie gewohnt nutzen. Nur an Heiligabend, den Weih­ nachtstagen sowie an Silvester und Neujahr haben alle Dienst­ stellen der Stadt und sämtliche Außenstellen geschlossen. Bürgerbüro und Infocenter im Rathaus sind am Freitag, 27. Dezember 2019, von 7:30 bis 12:30 Uhr und am Montag, 30. Dezember, von 7:30 bis 16 Uhr geöffnet. Das Jugendamt öffnet an beiden Tagen von 8:30 bis 12:30 Uhr. Auch der StadtBetrieb Born- heim im Donnerbachweg 15 in Waldorf ist „zwischen den Jah­ ren“ werktags geöffnet. Ledig­ lich die Ausgabe von Stand­ rohren ist von Freitag, 20. Dezember 2019 bis Montag, 6. Januar 2020 nicht möglich, da das Lager des Wasserwerks der Stadt Born­ heim wegen Jahresinventur geschlossen ist. Die Stadtbücherei Bornheim hat nach den Weihnachtsfeier­ tagen regulär geöffnet. Nur am Montag vor Weihnachten, 23. Dezember, sowie an Silves­ ter und Neujahr bleibt sie geschlossen. Das neue Programmheft der Volkshochschule Bornheim/ Alfter für Frühjahr/Sommer erscheint voraussichtlich am Montag, 6. Januar 2020. Die Geschäftsstelle der VHS ist von Freitag, 20. Dezember 2019 bis einschließlich Freitag, 3. Januar 2020 geschlossen. Anmeldungen sind schriftlich oder im Internet auf www.vhs­ bornheim­alfter.de möglich. Das HallenFrei- zeitBad Bornheim hat an Heiligabend geschlossen und an Silvester von 6.30 bis 12 Uhr ge­ öffnet; nur die Sau­ na bleibt geschlos­ sen. Am ersten und zweiten Weih­ nachtstag, 25. und 26. Dezember 2019, sowie am Neujahrstag, 1. Januar 2020, steht die Schwimmhalle von 8 bis 19 Uhr zur Verfügung, am 26. Dezember und am 1. Janu­ ar auch die Sauna. Von Freitag bis Montag, 27. bis 30. Dezem­ ber 2019 sowie von Donners­ tag bis Montag, 2. bis 6. Januar 2020 gelten die Öffnungszei­ ten der Schulferien, also mon­ tags bis freitags Frühschwim­ men von 6.30 bis 8 Uhr und Familienbad von 10 bis 21.30 Uhr (Sauna von 10 bis 22.30 Uhr) sowie samstags und sonntags von 8 bis 19 Uhr (Sauna samstags bis 21.30 Uhr). Stadtverwaltung Bornheim zwischen den Jahren geöffnet Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, ( 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Alfter, 19. Dezember 2019, 14 - 17.45 Uhr, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter ( 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter ( 02222 945-101 Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU ( 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD ( 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen ( 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum ( 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP ( 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke ( 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: ( 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 19.12.2019, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Mittwoch, 08.01.2020, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 16.01.2020, 18 Uhr Seniorennachmittag Bornheim Donnerstag, 19.12.2019, 14 Uhr, Seniorenclub St. Servatius, Peter­Fryns­Haus, Ohrbachstraße 26, Bornheim Bornheim feiert Beethoven: Neujahrs- konzert der jungen Philharmonie Köln Mittwoch, 01.01.2020, 18 Uhr (Einlass 17 Uhr), Rheinhalle Hersel, Rheinstr. 201, Eintrittskarten: Ticketservice der Rheinhalle, Eventim und Ticket Regional Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt­bornheim.de. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 30.10.2019 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes He 28 in der Ortschaft Hersel einschließlich der vorliegenden textlichen Festset- zungen und der vorliegenden Begrün- dung gemäß § 10 BauGB als Sat- zung.“ Das Plangebiet befindet sich in der Ortschaft Hersel und liegt südöstlich der Roisdorfer Straße (L 118) und nordwestlich der Allerstraße in ei­ nem Bereich zwischen der Straße Siemenacker und der Bundesauto­ bahn A 555. Ziel des Bebauungspla­ nes ist die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes und die Schaffung einer öffentlichen Grünfläche als Teil des Regionalen Grünzugs. Der Bebauungsplan He 28 in der Ortschaft Hersel mit Begründung und der zusammenfassenden Erklä­ rung nach § 10a Abs. 1 BauGB kann während der Dienststunden im Stadtplanungs­ und Liegenschaft­ samt der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekannt­ machung tritt der Bebauungsplan He 28 in der Ortschaft Hersel gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634) in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Es wird darauf hingewie­ sen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver­ letzung der dort bezeichneten Verfahrens­ und Formvorschrif­ ten, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs­ plans und des Flächennutzungs­ planes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä­ gungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt­ machung des Flächennutzungspla­ nes oder der Satzung schriftlich ge­ genüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht wor­ den sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a be­ achtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Da­ nach kann der Entschädigungsbe­ rechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Bauge­ setzbuch bezeichneten Vermögens­ nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen be­ antragt. Ein Entschädigungsan­ spruch erlischt, wenn nicht inner­ halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah­ rens­ oder Formvorschriften der Ge­ meindeordnung für das Land Nord­ rhein­Westfalen beim Zustandekom­ men dieser Satzung nach Ablauf ei­ nes Jahres seit dieser Bekanntma­ chung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmi­ gung fehlt oder ein vorgeschrie­ benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungs­ gemäß öffentlich bekannt ge­ macht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbe­ schluss vorher beanstandet oder d) der Form­ oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher ge­ rügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Man­ gel ergibt. Bornheim, den 10.12.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Die Stadt Bornheim und die Stadt Königswinter haben am 08.10.2019 eine öffentlich­ rechtliche Vereinbarung zur Aufhebung der öffentlich­ rechtlichen Vereinbarung über die Bildung und den Be­ trieb eines Teilstandortes der Förderschule mit den Förder­ schwerpunkten Lernen und Sprache zwischen den Städ­ ten Bornheim und Königswin­ ter vom 14.11.2014 abge­ schlossen. Die Bezirksregierung Köln hat diese Vereinbarung am 22.11.2019 gemäß § 24 Abs. 5 des Gesetzes über kommu­ nale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG) genehmigt. Die Vereinbarung wird zum 31.07.2020 wirksam. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung ge­ mäß § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG NRW in Verbindung mit § 78 Abs. 8 SchulG NRW in der Ausgabe des Amtsblatts für den Regierungsbezirk Köln Nr. 48/19 am 02.12.2019 er­ folgt ist. Bornheim, den 04.12.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans He 28 in der Ortschaft Hersel, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten Hinweis- bekannt- machung 18. Dezember 2019 Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen Präambel Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 30.10.2019 aufgrund der §§ 48 Abs. 3 und 89 Abs. 1 Nr. 4 der Bauord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.07.2018 (GV.NRW. S. 411) zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 26.03.2019 (GV.NRW. S. 193) in Verbin- dung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666 SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Art. 5 des Ge- setzes vom 11.04.2019 (GV.NRW. S. 202), folgende Stellplatzsatzung der Stadt Born- heim beschlossen: § 1 Geltungsbereich Die Satzung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Bornheim. Regelungen in Bebauungsplänen oder sonstigen Satzungen, die von Regelungen dieser Satzung abweichen, bleiben unbe- rührt. § 2 Herstellungspflicht und Begriffe (1) Bei der Errichtung, wesentlichen Ände- rung oder wesentlichen Nutzungsänderung baulicher Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeug und Fahrrad zu erwarten ist, müssen Stellplätze (notwendige Stellplätze) und Abstellplätze für Fahrräder (notwendige Abstellplätze) hergestellt werden. Bei nicht wesentlichen Änderungen oder Nutzungsänderungen baulicher Anlagen ist der durch die Ände- rung hervorgerufene Mehrbedarf an Stell- plätzen und Abstellplätzen für Fahrräder herzustellen. (2) Stellplätze sind Flächen, die dem Ab- stellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche dienen. Gara- gen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Fahrradabstellplätze sind Flächen, die dem Abstellen von Fahrrädern außerhalb der öf- fentlichen Verkehrsfläche dienen, und die 1. von der öffentlichen Verkehrsfläche aus ebenerdig oder über Rampen/Aufzü- ge verkehrssicher und leicht erreichbar sind, 2. einen sicheren Stand und die Sicherung gegen Diebstahl ermöglichen, 3. einzeln leicht zugänglich sind und 4. eine Fläche von mindestens 1,5 m² pro Fahrrad zuzüglich der jeweils notwen- digen Verkehrsfläche haben. Dies gilt nicht, soweit Fahrradabstellplätze in Räumen innerhalb von baulichen Anla- gen mit besonderen technischen Vor- richtungen aufgestellt werden. (3) Notwendige Stellplätze und Abstellplät- ze für Fahrräder müssen spätestens zum Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme bzw. Be- nutzbarkeit der baulichen oder sonstigen Anlagen fertig gestellt sein. Notwendige Stellplätze können auch in Form von Gara- gen und als überdachte Stellplätze nachge- wiesen werden. (4) § 48 Abs. 2 Landesbauordnung NRW und §§ 13, 88 Sonderbauverordnung NRW bleiben unberührt. (5) Als gut vom ÖPNV erschlossene Grund- stücke gelten solche, die in einem Umkreis von 300 m von Haltestellen des schienenge- bundenen Verkehrs liegen (s. Richtzahlen). § 3 Anzahl der notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze (1) Die Anzahl der notwendigen Stellplät- ze und Fahrradabstellplätze ergibt sich aus der Anlage 1 zu dieser Satzung und den nachfolgenden Regelungen. Alternativ kann eine prüffähige Einzelfallberechnung vorgelegt oder von der Bauaufsichtsbehör- de eingefordert werden. (2) Für bauliche und sonstige Anlagen, deren Nutzungsart in der Anlage 1 nicht aufgeführt ist, richtet sich die Anzahl der notwendigen Stellplätze und Fahrradab- stellplätze nach dem voraussichtlichen tat- sächlichen Bedarf. Dabei sind die in der Anlage 1 für vergleichbare Nutzungen fest- gesetzten Zahlen als Orientierungswerte heranzuziehen. (3) Bei Anlagen mit verschiedenartigen Nutzungen bemisst sich die Anzahl der notwendigen Stellplätze und notwendigen Fahrradabstellplätze nach dem größten gleichzeitigen Bedarf, wenn die wechsel- seitige Benutzung sichergestellt ist. (4) Steht die Gesamtanzahl in einem of- fensichtlichen Missverhältnis zum tatsäch- lichen Bedarf, so kann die sich aus der Einzelfallermittlung ergebende Zahl der Stellplätze und Fahrradabstellplätze nach Vorgabe der Bauaufsichtsbehörde entspre- chend erhöht oder ermäßigt werden. (5) Ergeben sich bei der Ermittlung der Zahl der Stellplätze oder der Fahrradab- stellplätze Nachkommastellen, ist auf ganze Zahlen aufzurunden. § 4 Anforderungen an Stellplätze und Fahrradabstellplätze (1) Stellplätze und Fahrradabstellplätze sind auf dem Baugrundstück oder auf ei- nem geeigneten Grundstück, dessen Benut- zung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert ist, herzustellen und dauerhaft zu unterhalten. Wenn Gründe des Verkehrs dies erfordern, kann im Einzelfall bestimmt werden, dass die Stellplätze auf dem Bau- grundstück oder auf einem anderen Grund- stück herzustellen sind. Als zumutbare Entfernung gelten für Stell- plätze im Regelfall maximal 200 m bis zum Vorhabengrundstück, für Fahrradabstell- plätze 30 m. Mindestens 10% der not- wendigen Stellplätze und mindestens 20% Fahrradstellplätze sind mit einer Vorberei- tung der Stromleitung für die Ladung von Elektrofahrzeugen zu versehen. (2) Stellplätze müssen so angeordnet und ausgeführt werden, dass ihre Benutzung die Gesundheit nicht schädigt und Lärm oder Gerüche das Arbeiten und Wohnen, die Ruhe und die Erholung in der Umge- bung nicht über das zumutbare Maß hin- aus stören. (3) Grundstückszufahrten für Wohngebäu- de sind auf das notwendige Maß von max. 8 m Breite zu beschränken. Hinweise und Empfehlungen zur Anlegung von Grund- stückszufahrten sind der Anlage 2 zu die- ser Satzung zu entnehmen und bedürfen der Genehmigung des Straßenbaulastträ- gers. Zusätzliche Stellplätze oder Grund- stückszufahrten dürfen nur mit Genehmi- gung des Straßenbaulastträgers angelegt werden. (4) Pro Wohneinheit muss mindestens 1 Stellplatz unabhängig voneinander ange- fahren werden können. Stellplätze für Be- sucher müssen ebenfalls unabhängig an- fahrbar sein. (5) In Wohngebieten mit ausschließlich vor- handenen rückwärtigen Ruhe- und Garten- bereichen dürfen keine Stellplätze im rück- wärtigen Ruhebereich errichtet werden. In Straßen mit überwiegend geschlossener Bebauung und/oder vorgegebenen/histori- schen Straßenfluchten können notwendige Stellplätze auch im rückwärtigen Grund- stücksbereich zugelassen werden unter Be- rücksichtigung der Absätze 2 und 4. § 5 Ablösung (1) Eine Ablösung von Stellplätzen ist ent- sprechend der Satzung der Stadt Bornheim über die Ablösung von Stellplätzen – Stell- platzablösesatzung – vom 21.03.1997 in der aktuellsten Fassung möglich. (2) Über die Ablösung entscheidet die Stadt Bornheim. Die Verwendung der Geldbeträ- ge ist in § 48 Abs. 4 der BauO NRW fest- gesetzt. § 6 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 20 Landesbauordnung NRW handelt, wer entgegen § 2 Abs. 1 die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen oder sonstigen Anlage vornimmt, ohne den hierdurch ausgelösten Stellplatz- bedarf oder Mehrbedarf an Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen in ausreichender Zahl hergestellt zu haben. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EUR geahndet wer- den. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öf- fentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorste- hende Satzung wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Hinweise: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord- nung NRW kann gegen diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder den Flächennutzungsplan nach Ablauf ei- nes Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige- verfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungs- plan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 10.12.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister NR. Nutzungsart Zahl der Stellplätze für PKW Zahl der Abstellplätze für Fahrräder Abminderung bei gut vom schienen- gebundenen ÖPNV erschlossenen Grundstücken bei sonstigen Grundstücken 1 Wohngebäude und Wohnheime 1.1 Einfamilienhäuser oder Wohnung ab 120 m² Wohnfläche -10% nur bei Woh- nungen mindestens 1 2 je WE Bei EFH kein Nachweis erforderlich, bei Wohnun- gen 2 je WE 1.2 Wohnungen 80-120m² Wohnfläche -10% mindestens1 1,5 je WE 1,5 je WE 1.3 Wohnungen 50-80m² Wohnfläche -10% mindestens 1 1,25 je WE 1,25 je WE 1.4 Wohnungen bis 50 m² Wohnfläche -10% mindestens 1 1 je WE 1 je WE 1.5 Sozialer Wohnungsbau -10% mindestens 1 1 je WE siehe 1.1-1.4 1.6 Kinder- und Jugend- wohnheime -10% 1 Stellplatz je 10 Betten, davon 10 % Besucheran- teil 1 Abstpl. je 2 Betten, da- von 10 % Besucheranteil 1.7 Pflegeheime, Senioren- wohnheime, Wohnhei- me für Menschen mit Behinderung -10% 1 Stellplatz je 10 Betten, davon 10 % Besucheran- teil 1 Abstpl. je 20 Betten, da- von 10 % Besucheranteil 1.8 Studierenden- und sonstige Wohnheime -10% 1 Stpl. je 3 Betten, jedoch mindestens 2 Stpl., davon 10 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 3 Betten, da- von 10 % Besucheranteil 2 Gebäude mit Büro-, und Verwaltungs- und Praxisräume 2.1 Büro- und Verwal- tungsgebäude allge- mein -10% 1 Stpl. je 30 -40 m² Nutzfläche, davon 10 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 30 – 40 m² Nutzfläche, davon 10 % Besucheranteil 2.2 Räume mit erhebli- chem Besucher/in- nenverkehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arzt- praxen o. A.) -10% 1 Stpl. je 20 -30 m² Nutz- fläche, jedoch mindestens 3 Stpl., davon 75 % Besu- cheranteil 1 Abstpl. je 20 -30m² Nutzfläche, davon 75 % Besucheranteil 3 Verkaufsstätten 3.1 Verkaufsstätten bis 800 m² Verkaufsfläche -10% 1 Stpl. je 30 – 50 m² Verkaufsnutzfläche, jedoch mindestens 2 Stpl., davon 75 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 30 - 50 m² Verkaufsnutzfläche, davon 75 % Besucheranteil 3.2 Verkaufsstätten mit mehr als 800 m² Ver- kaufsfläche -20% 1 Stpl. je 10 – 30 m² Ver- kaufsnutzfläche, davon 75 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 10 -30 m² Verkaufsnutzfläche, davon 75 % Besucheranteil 4 Versammlungsstätten außer Sportstätten, Kirchen 4.1 Versammlungsstätten -10% 1 Stpl. Je5 - 10 Sitzplätze, davon 90 % Besucheran- teil 1 Abstpl. je 5 – 10 Sitz- plätze, davon 90 % Besu- cheranteil 4.2 Kirchen und andere Räume, die der Religi- onsausübung dienen -10% 1 Stpl. je 10 -30 Plätze, da- von 90 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 10 – 30 Plätze, davon 90 % Besucher- anteil 5 Sportstätten 5.1 Sportplätze -10% 1 Stpl. je 250 m² Sportflä- che, zusätzlich 1 Stpl. je 10 -15 Besucherplätze 1 Abstpl. je 250 m² Sport- fläche, zusätzlich 1 Abstpl. je 10 - 15 Besucherplätze 5.2 Spiel- und Sporthallen -10% 1 Stpl. je 50 m² Hallenflä- che, zusätzlich 1 Stpl. je 10 – 15 Besucherplätze 1 Abstpl. je 50 m² Hallen- fläche, zusätzlich 1 Abstpl. je 10 - 15 Besucherplätze 5.3 Freibäder und Freiluft- bäder -10% 1 Stpl, je 200 - 300 m² Grundstücksfläche 1 Abstpl. je 200 – 300 m² Grundstücksfläche 5.4 Hallenbäder -10% 1 Stpl. je 5 – 10 Kleiderab- lagen, zusätzlich 1 Stpl. je 10 Besucherplätze 1 Abstpl. je 5 - 10 Kleider- ablagen, zusätzlich 1 Abst- pl. je 10 Besucherplätze 5.5 Reitanlagen -10% 1 Stpl. je 4 Pferdeeinstell- plätze 1 Abstpl. je 4 Pferdeein- stellplätze 5.6 Fitnesscenter -10% 1 Stpl. je 15 m² Sportfläche, davon 90% Besucheran- teil 5.7 Tennisanlagen -10% 1-2 Stpl. je Spielfeld, zusätzlich 1 Stpl. je10-15 Besucher- plätze 5.8 Bootshäuser und Bootsliegeplätze -10% 1 Stpl. je 2 - 5 Boote 1 Abstpl. je 2 - 5 Boote 5.9 Kegel- und Bowling- bahn -10% 4 Stpl. je Bahn 4 Abstpl. je Bahn 6 Gaststätten, Vergnügungsstätten und Beherbergungsbetriebe 6.1 Gaststätten -10% 1 Stpl. je 6 – 12 m² Gastraum, davon 75 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 6 – 12 m² Gastraum davon 90 % Besucheranteil 6.2 Hotels, Pensionen, Kur- heime, Monteurzimmer und andere Beherber- gungsbetriebe -10% 1 Stpl. je 2 – 4 Betten, da- von 75 % Besucheranteil, für zugehörigen Restaura- tionsbetrieb Zuschlag nach Nr. 6.1 1 Abstpl. je 2 – 4 Betten, davon 25% Besucheran- teil; für zugehörigen Res- taurationsbetrieb Zuschlag nach Nr. 6.1 6.3 Tanzlokale, Diskothe- ken -10% 1 Stpl. je 4 – 8 m² Gastraum, davon 90 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 4 – 8 m² Gastraum, davon 90 % Besucheranteil 6.4 Jugendherbergen -10% 1 Stpl. je 10 Betten, davon 75 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 10 Betten, da- von 75 % Besucheranteil Öffentliche Bekanntmachung der Stellplatzsatzung der Stadt Bornheim vom 10.12.2019 Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 der Stellplatzsatzung der Stadt Bornheim 18. Dezember 2019 Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen 6.5 Sonstige Vergnügungs- stätten -10% 1 Stpl. je 20 – 25 m² Nutz- fläche, mindestens jedoch 3 Stpl. 1 Abstpl. je 20- 25 m² Nutzfläche, 7 Krankenhäuser und Kliniken 7.1 Universitätskliniken und ähnliche Lehrkran- kenhäuser -10% 1 Stpl. je 2- 3 Betten, zu- sätzlich Abstellplätze nach 2.2, davon 50 % Besu- cheranteil 1 Abstpl. je 2 – 3 Betten, zusätzlich Abstellplätze nach 2.2, davon 50 % Besucheranteil 7.2 Krankenhäuser, Klini- ken und Kureinrich- tungen -10% 1 Stpl. je 2-3 Betten, zusätzlich Stellplätze nach 2.2, davon 60 % Besu- cheranteil 1 Abstpl. je 2-3 Betten, zusätzlich Abstellplätze nach 2.2, davon 60 % Besucheranteil 8 Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendförderung 8.1 Kindergärten, Kinder- tagesstätten -10% 1 Stpl. je 10 Kinder, jedoch mindestens 2 Stpl. 1 Abstpl. je 5-15 Kinder, jedoch mindestens 2 Abst- pl., davon 50 % Besucher- anteil 8.2 Grundschulen -10% 1 Stpl. je 20 Schüler 1 Abstpl. Je 10 Schüler,. davon 10 % Besucher- anteil 8.3 Sonstige allgemein- bildende Schulen, Berufsschulen, Berufs- fachschulen -10% 1 Stpl. je 25 Schüler, zusätzlich 1 Stpl. je 5- 10 Schüler über 18 Jahre 1 Abstpl. je 2-6 Schüler, davon 10 % Besucher- anteil 8.4 Förderschulen -10% 1 Stpl. je 15 Schüler 1 Abstpl. je 15 Schüler, da- von 10 % Besucheranteil 8.5 Fachhochschulen, Universitäten -10% 1 Stpl. je 2- 4 Studierende 1 Abstpl. je 2 -4 Studieren- de, davon 20 % Besucher- anteil 8.6 Sonstige Fortbildungs- einrichtungen -10% 1 Stpl. je 6 Teilnehmer- plätze 1 Abstpl. je 4 Teilneh- merplätze, davon 20 % Besucheranteil 8.7 Jugendzentren -10% 1 Stpl. je 15 Nutzerplätze 1 Abstpl. je 3 Nutzerplät- ze, davon 10 % Besucher- anteil 9 Gewerbliche Anlagen 9.1 Handwerks- und Indus- triebetriebe -10 % 1 Stpl. je 50 – 70 m² Nutz- fläche oder je 3 Beschäf- tigte , davon 10 – 30 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 50 -70 m² Nutzfläche oder je 3 Be- schäftigte , davon 10 – 30 % Besucheranteil 9.2 Lagerräume , Lager- plätze, Ausstellungs- und Verkaufsplätze -10 % 1 Stpl. je 80 -100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte, davon 10% Besucheranteil 1 Abstpl. je 80–100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte, davon 10% Besucheranteil 9.3 Kraftfahrzeugwerk- stätten -10 % 6 Stpl. je Wartungs- oder Reparaturstand 1 Abstpl. je 6 Wartungs- oder Reparaturstände, 9.4 Tankstellen -10% 1 Stpl., mit Verkaufsstätte, zusätzlich Stpl. nach 3.1 1 Abstpl.; mit Verkaufs- stätte zusätzlich Abstpl. nach 3.1 10 Verschiedenes 10.1 Kleingartenanlagen -10% 1 Stpl. je 3 Kleingärten 1 Abstpl. je 8 Kleingärten, davon 80 % Besucher- anteil 10.2 Begräbnisstätten (z. B. Friedhöfe) -10% 1 Stpl. je 2000 m² Grund- stücksfläche, jedoch min- destens 10 Stpl. 1 Abstpl. je 2000 m² Grundstücksfläche, jedoch mindestens 3 Abstpl. je Eingang 10.3 Sonnenstudios -10% 1 Stpl. je 4 Sonnenbänke, jedoch mindestens 2 Stpl., davon 90 % Besucheran- teil 1 Abstpl. je 4 Sonnenbän- ke, davon 90 % Besucher- anteil 10.4 Waschsalons -10% 1 Stpl. je 6 Waschmaschi- nen, jedoch mindestens 2 Stpl., davon 90 % Besu- cheranteil 1 Abstpl. je 6 Waschma- schinen, davon 90 % Besucheranteil 10.5 Museen und Ausstel- lungsgebäude -10 % 1 Stpl. je 200 m² Ausstel- lungsfläche, davon 80 % Besucheranteil 1 Abstpl. je 150 m² Aus- stellungsfläche, davon 80 % Besucheranteil Fortsetzung Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 der Stellplatzsatzung der Stadt Bornheim Hinweise zu den Grundstückzufahrten Grundsätzlich ist hinsichtlich der Größe der Stellplätze und der erforder- lichen Fahrgassen die jeweils gültige Fassung der Sonderbauverordnung – SBauVO anzuwenden. 1. Anordnung von Stellplätzen 1.1 Anordnung von bis zu drei Stellplätzen (Beispiele 1 – 3) Es wird angestrebt, eine Senkrechtaufstellung von bis zu drei Stellplätzen zuzulassen. Dies ist dadurch zu begründen, dass bei drei Stellplätzen, die über eine Zufahrt angefahren werden, die Versiegelung mit ca. 68 m² bzw. 83 m² im Vergleich zu drei Stellplätzen in Senkrechtaufstellung zur Stra- ßenbegrenzungslinie mit 38 m² an versiegelter Fläche unverhältnismäßig hoch ist. Die Stellplatzanordnungen in den Beispielen 2 und 3 werden abgelehnt. Die Anordnung in Beispiel 1 wird befürwortet. Dieses genügt den Anfor- derungen der Bodenschutzklausel gemäß § 1a Abs. 2 BauGB, Bodenver- siegelungen auf das notwendige Maß zu beschränken. Beispiel 1 3 Stellplätze in Senkrechtaufstellung zur Straßenbegrenzungslinie: Versie- gelung 38 m² Diese Anordnung ist zulässig Beispiel 2 3 Stellplätze, anfahrbar über eine Zufahrt (Variante A): Versiegelung 68 m² Diese Anordnung ist unzulässig Beispiel 3 3 Stellplätze, anfahrbar über ein Zufahrt (Variante B): Versiegelung 83 m² Diese Anordnung ist unzulässig 1.2 Anordnung von mehr als 3 und weniger als 6 Stellplätzen Sobald mehr als drei Stellplätze erforderlich sind, sollen diese über eine gemeinsame Grundstückszufahrt angefahren werden, da ansonsten im öf- fentlichen Verkehrsraum bereits zwei Stellplätze entfallen, wenn diese in Senkrechtaufstellung angeordnet werden. Die Beispiele 4 u. 5 zeigen beispielhafte Möglichkeiten für die Anordnung von 4 – 5 Stellplätzen. Beispiel 6 zeigt eine denkbare Stellplatzsituation auf einem 300 m² großen Grundstück mit einer Doppelhaushälfte inkl. kleiner Einliegerwohnung, die lt. Stellplatzsatzung drei Stellplätze erfordert. Der Stellplatz für die Ein- liegerwohnung kann ungebunden genutzt werden, die zwei gebundenen Stellplätze sind der größeren Wohneinheit zugeordnet. Beispiel 4 4 – 5 Stellplätze, anfahrbar über eine Zufahrt (Variante 1) Beispiel 5 5 Stellplätze, anfahrbar über eine Zufahrt (Variante 2) Beispiel 6 3 Stellplätze auf einem Baugrundstück (z.B. Doppelhaushälfte mit Einlie- gerwohnung) 1.3 Anordnung von mehr als 6 Stellplätzen bei Mehrfamilienhäusern mit hohem Stellplatzbedarf Um die Möglichkeit des Nachweises von mehr als sechs Stellplätzen zu geben, ohne dass das Hauptgebäude zu stark von der Straßenbegrenzungs Anlage 2 zu der Stellplatzsatzung der Stadt Bornheim 6 6 18. Dezember 2019 Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen linie zurückweicht, soll ab dem siebten nachzuweisenden Stellplatz eine zweite Zufahrt zulässig sein. Beispiel 7 zeigt eine denkbare Anordnung von 10 Stellplätzen für ein Mehr- familienhaus. Durch diese Anordnung kann einer übermäßigen Versiege- lung des vorderen Grundstücksbereiches durch Stellplätze und Zufahrten entgegengewirkt werden. Unter Beachtung zusätzlich zu errichtender Zu- wegungen entsteht dennoch ein sehr hoher Versiegelungsgrad. In diesem Fall sind die im seitlichen Grundstücksbereich angeordneten Stellplätze gefangen und können nicht getrennt voneinander angefahren werden. Es müssen in diesem Mehrfamilienhaus somit zwingend zwei gro- ße Wohneinheiten, die jeweils 2 Stellplätze fordern, vorhanden sein. Um eine übermäßige Versiegelung zu kompensieren, können Regelungen zur Bepflanzung getroffen werden, bspw. je 5 Stellplätze 1 großkroniger Baum. Beispiel 8 zeigt ein Negativbeispiel der Stellplatzanordnung bei einem Mehrfamilienhaus mit 12 erforderlichen Stellplätzen. Hier entsteht eine städtebaulich nicht gewünschte Vollversiegelung im vorderen Grund- stücksbereich. I.d.R. werden in Bebauungsplänen Aussagen zur maximalen Versiegelung der Vorgärten getroffen, wodurch diese Variante in beplanten Bereichen bereits ausgeschlossen ist. Beispiel 7 8 Stellplätze für Mehrfamilienhaus: Hoher Versiegelungsgrad unter An- rechnung der Zuwegung Beispiel 8 12 Stellplätze für ein Mehrfamilienhaus mit 6 großen Wohneinheiten auf einem Baugrundstück: Vollversiegelung des vorderen Grundstücks Diese Anordnung ist unzulässig 2. Regelung der Breite und der Anzahl von Grundstückszufahrten Neben der Anordnung der Stellplätze soll die Breite und die Anzahl von Grundstückszufahrten durch die Satzung geregelt werden. Breite von Grundstückszufahrten Die Zufahrt zu einem Stellplatz bei Wohnnutzungen ist begrenzt auf eine Breite von 3 bzw. 6 m (Bordsteinabsenkung 4 m), wenn mehrere Stell- plätze hierüber angefahren werden. Die Breite der Grundstückszufahrt für gewerbliche Nutzungen wird durch die Satzung geregelt. Die Breite der Grundstückszufahrt bei Gewerbebetrieben richtet sich nach den Erforder- nissen der Fahrgeometrie des Bemessungsfahrzeuges (z. B. Landmaschi- nen, LKW) sowie der angrenzenden Straßenbreite und ist im Einzelfall ab- zustimmen. Diese ist in der Regel auf 8 m begrenzt. Anzahl von Grundstückszufahrten Grundsätzlich ist nur eine Grundstückszufahrt zulässig. Um bei Mehrfami- lienhäusern die Möglichkeit des Nachweises von mehr als sechs Stellplät- zen zu geben, ohne dass das Hauptgebäude zu stark von der Straßenbe- grenzungslinie zurückweichen muss, kann ab dem siebten nachzuweisen- den Stellplatz ausnahmsweise eine zweite Zufahrt zugelassen werden. Bei Gewerbebetrieben richtet sich die Anzahl der Grundstückszufahrten nach Art des Betriebes sowie der geografischen Lage des Grundstücks in Bezug auf die angrenzende Straße. 3. Weitere Regelungsinhalte In Wohngebieten dürfen keine Stellplätze im rückwärtigen Ruhebereich errichtet werden mit Ausnahme von planungsrechtlicher Zulässigkeit durch prägenden Bestand in dem Gebiet. In Mischgebieten ist bei hohem Stellplatzbedarf, beispielsweise durch Mehrfamilienhäuser, in Einzelfällen die Errichtung einer Stellplatzanlage im rückwärtigen Bereich im Bedarfs- fall zu prüfen und ggf. ausnahmsweise zulässig. Eine Vollversiegelung des Vorgartenbereiches soll unterbunden werden. Um eine hohe Versiegelung zu kompensieren und um größere Stellplatz- anlagen städtebaulich ansprechend zu gestalten, kann ggf. die Anpflan- zung von Bäumen bzw. Begrünung gefordert werden. 4. Grundlagen zur Begründung der Festsetzungen (insbesondere in Bestandsgebieten) Die Anlage zusätzlicher Grundstückszufahrten zur Andienung von Stell- plätzen o. ä. orthogonal zur Fahrbahnachse stellt gem. § 18 StrWG NRW eine Nutzung dar, die über den Gemeingebrauch (sog. erweiterter Gemein- gebrauch) hinaus geht und den Gemeingebrauch des öffentlichen Ver- kehrsraumes beeinträchtigt. Vor Grundstückszufahrten gilt gesetzliches Halteverbot, sodass die Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum eingeschränkt werden. Durch die Anlage mehrerer Grundstückszufahrten, die für die Grundstücksnutzung nicht zwingend erforderlich sind, wird die Nutzung eines angrenzenden Gehweges für Fußgänger (Verkehrssicher- heit) beeinträchtigt. Ferner können im Zuge der Straßenraumplanung an diesen Stellen keine Möblierungen zur Verkehrsberuhigung (z. B. Baum- standorte, Grünflächen) sowie Standorte der Straßenbeleuchtung, von Schaltschränken und Verkehrszeichen realisiert werden, sodass dies so- wohl eine Einschränkung der Nutzbarkeit als auch eine Einschränkung der Planungsfreiheit für den Straßenbau und die Straßenraumgestaltung (i. d. R. bei noch nicht erstmalig hergestellten Straßen) darstellt. Mit der Zielsetzung eines optimalen Stellplatzangebotes im öffentlichen Verkehrsraum bei Gewährleistung ausreichender Verkehrsfunktion und Verkehrssicherheit wird auch aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht emp- fohlen, Grundstückszufahrten auf das notwendige Maß von 3 m zu be- schränken. Je Grundstück soll nur eine Zufahrt bereitgestellt werden, d. h. mehrere private Stellplätze, direkt senkrecht zur Straße ausgerichtet, sind zu ver- meiden. Mehrere Stellplätze auf dem Grundstück sollten über eine Grund- stückszufahrt mit entsprechender Stellplatzanordnung (z. B. parallel zur Straßenachse als Blockaufstellung) geplant werden. Gemäß § 18 StrWG NRW stellt die Benutzung der Straße, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, eine Sondernutzung dar. Die Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Demnach könnte be- gründet werden, dass eine zusätzliche Grundstückszufahrt über den Ge- meinbedarf hinausgeht und bei der Erfordernis von bis zu 6 Stellplätzen nur eine Zufahrt zulässig ist. Aussagen zur zulässigen Zufahrtsbreite wer- den im StrWG NRW nicht getroffen. Fortsetzung Anlage 2 zu der Stellplatzsatzung der Stadt Bornheim 6 Präambel Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 30.10.2019 auf Grund der §§ 48 Abs. 3 und 89 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.07.2018 (GV.NRW S. 411) zuletzt ge- ändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 26.03.2019 (GV.NRW. S. 193) in Verbin- dung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666 SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV NRW S. 202) folgende 2. Satzung zur Änderung der Sat- zung der Stadt Bornheim über die Ablösung von Stellplätzen – Stellplatzablösesatzung – vom 21.03.1997 beschlossen: Abschnitt I § 1 Allgemeines Die Stadt erhebt von Bauherren, die ihren obliegenden Stellplatzverpflichtung aus der Stellplatzsatzung der Stadt Bornheim auf den Baugrundstücken oder in der näheren Umgebung nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten erfüllen können, Geldbe- träge nach dieser Satzung in Verbindung mit § 48 Abs. 3 BauO NRW. Diese Geld- beträge müssen entsprechend § 48 Abs. 4 der BauO NRW zweckgebunden verwendet werden. Durch die Zahlung von Geldbeträ- gen wird kein Nutzungsrecht an einem be- stimmten Stellplatz erworben. Die maximal ablösbaren Stellplätze werden je Bauvorha- ben auf 2 begrenzt. Eine Ablösemöglichkeit ist nach Prüfung im gesamten Stadtgebiet möglich. § 2 Gebietszonen nebst Anlagen 1 bis 6 entfällt § 3 Ablösebeträge Unter Zugrundelegung der durchschnittli- chen Herstellungskosten einschl. der Kos- ten für Grunderwerb wird der Geldbetrag je Stellplatz auf 12.000 € festgesetzt. Abschnitt II § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öf- fentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorste- hende Satzung wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Hinweise: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord- nung NRW kann gegen diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder den Flächennutzungsplan nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gel- tend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfah- ren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Be- stimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen- über der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 06.12.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 26.11.2019 Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Zeughausstr. 2 - 10 Flurbereinigung Bornheim-Roisdorf Tel. 0221 147-2033 Az.: - 33.44 - 5 10 01 - Schlussfeststellung Im Flurbereinigungsverfahren Bornheim- Roisdorf, gelegen in dem Gebiet der Bun- desstadt Bonn, der Gemeinde Alfter, Rhein- Sieg-Kreis, wird hiermit die Schlussfeststel- lung angeordnet. Es wird festgestellt, dass 1. die Ausführung des Flurbereinigungs- verfahrens nach dem Flurbereinigungs- plan bewirkt ist, 2. den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsver- fahren hätten berücksichtigt werden müssen, 3. die Aufgaben der Teilnehmergemein- schaft abgeschlossen sind, 4. die Beteiligten ihre Verpflichtungen ge- genüber der Teilnehmergemeinschaft erfüllt haben. Das Flurbereinigungsverfahren endet mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmerge- meinschaft. Gleichzeitig erlischt die Teil- nehmergemeinschaft der Flurbereinigung Bornheim-Roisdorf. Damit erlöschen auch die Rechte und Pflichten ihres Vorstandes. Gründe Der Abschluss des Flurbereinigungsver- fahrens durch die Schlussfeststellung ist mit Blick auf die im Tenor dieser Verfü- gung getroffenen Feststellungen gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), zulässig und gerechtfertigt. Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Eigentum an den neuen Grundstücken ist auf die im Flurbereinigungsplan nachge- wiesenen Eigentümer übergegangen. Das Grundbuch wurde berichtigt. Die Berichti- gung des Liegenschaftskatasters wurde bei der zuständigen Katasterbehörde beantragt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsplan hätten berücksichtigt werden müssen. Das Verfah- ren ist daher durch diese Schlussfeststellung abzuschließen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Schlussfeststellung kann inner- halb eines Monats nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 50606 Köln oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Börsenplatz 1, 50667 Köln unter Angabe des Aktenzeichens einzule- gen. Der Widerspruch kann auch durch Über- mittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk.sec.nrw.de. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erho- ben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk-nrw.de-mail.de. Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden dem Vollmachtgeber zugerech- net werden. Der Widerspruch steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurberei- nigung Bornheim-Roisdorf zu. Im Auftrag (LS) gez. Frauenrath (Frauenrath) Regierungsvermessungsdirektorin Hinweise: Diese öffentliche Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln ver- öffentlicht: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/ verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/index. html Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln so- wie Informationen zur Verarbeitung personenbe- zogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/ leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsver- fahren/datenschutzhinweise.pdf. Auf Wunsch stellen wir Ihnen diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung. Öffentliche Bekanntmachung der 2. Satzung vom 06.12.2019 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Ablösung von Stellplätzen – Stellplatzablösesatzung – vom 21.03.1997 Öffentliche Bekanntmachung

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11. Dezember 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, ( 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Alfter, 19. Dezember 2019, 14 - 17.45 Uhr, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter ( 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter ( 02222 945-101 Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU ( 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD ( 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen ( 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum ( 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP ( 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke ( 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: ( 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Zu den Finals des Schützen- Wanderpreis-Turniers lädt die Stadt Bornheim am kommen- den Samstag, 14. Dezember 2019, ab 16 Uhr alle Schieß- sport-Interessierten herzlich ein. Treffpunkt ist die Schieß- standanlage der St. Sebastia- nus-Schützenbruderschaft Brenig 1921 e.V., Neuer Heer- weg 1. Nach spannenden Vorrun- den- und Halbfinal-Wett- kämpfen geht es nun zunächst darum, ab 16 Uhr die Einzel- sieger in der Disziplin „Frei- hand“ und ab 16.30 Uhr in der Disziplin „Aufgelegt“ zu ermitteln. Nach den Einzel- Finals bestreiten die St. Hu- bertus-Schützen aus Hersel und die St. Sebastianus- Schützen aus Kardorf ab 17 Uhr das Finale in der Mann- schaftswertung. Die Sieger- ehrung erfolgt gegen 18 Uhr. Schützen- Wanderpreis 2019 Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 19.12.2019, 18 Uhr Seniorentreff Sechtem Mittwoch, 11.12.2019, 15 Uhr, Pfarrheim Sechtem, Wiener Straße 2 a, Sechtem Schützen-Wanderpreis-Turnier Samstag, 14.12.2019, 16 Uhr, Schießstand- anlage der St. Sebastianus-Schützenbruder- schaft Brenig 1921 e.V., Neuer Heerweg 1 Seniorennachmittag Bornheim Donnerstag, 19.12.2019, 14 Uhr, Seniorenclub St. Servatius, Peter-Fryns-Haus, Ohrbachstraße 26, Bornheim Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffent- lich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. 1. Januar 2020 „Neujahrskonzert“ Die junge Philharmonie Köln eröffnet unter Leitung von Volker Hartung das Jubiläumsjahr mit Werken von Beethoven, Strauss, Grieg, Bizet, Borne und vielen weiteren Komponisten. Einlass um 17 Uhr; Beginn um 18 Uhr Veranstaltungsort: Rheinhalle Bornheim-Hersel, Rheinstr. 201, 53332 Bornheim Eintrittskarten erhalten Sie über den Ticketservice der Rheinhalle, bei Eventim und bei Ticket Regional zu folgenden Preisen: Block A: 33 Euro, Block B: 27,50 Euro, Block C: 22 Euro Informationen zu weiteren Veranstaltungen erhalten Sie im Jahresprogrammflyer oder unter www.bornheim.de/bthvn2020. Bornhei m feiert Beethov en! Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S.666 / SGV.NW. 2023) zuletzt geändert durch Arti- kel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202) und der §§ 1-3 und 20 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW 1969, S. 712 / SGV.NRW. 6140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Januar 2018 (GV.NRW. S. 90) folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer beschlossen: Artikel I Die Satzung über die Erhebung einer Zweit- wohnungssteuer in der Stadt Bornheim wird wie folgt geändert. § 4 erhält folgende neue Fassung: (1) Die Steuer wird nach dem jährlichen Mietaufwand der Wohnung berechnet. (2) Hat der Steuerpflichtige für die Benut- zung der Wohnung aufgrund vertragli- cher Vereinbarungen ein Entgelt zu ent- richten, so wird der jährliche Mietauf- wand nach Abs. 1 wie folgt ermittelt: 1. anhand der Nettokaltmiete, die der Steu- erpflichtige nach dem Stand im Zeit- punkt der Entstehung der Steuerpflicht für ein Jahr zu entrichten hätte (Jahres- nettokaltmiete); wenn im Mietvertrag zwischen den Parteien eine Miete ver- einbart wurde, in der einige oder alle Nebenkosten (z. B. Bruttokaltmiete, Bruttowarmmiete), Aufwendungen für die Möblierung der Wohnung, Stellplätze oder Garagen enthalten sind, sind zur Ermittlung der zu berücksichtigenden Nettokaltmiete die nachfolgenden pau- schalen Kürzungen vorzunehmen a. für Teilmöblierung 10 v. H. b. für Vollmöblierung 20 v. H. c. für eingeschlossene Nebenkosten ohne Heizung 10 v. H. d. für eingeschlossene Nebenkosten mit Heizung 20 v. H. e. für Stellplatz oder Garage 5 v. H. 2. Ist der Zweitwohnungsinhaber/die Zweit- wohnungsinhaberin Untermieter/Unter- mieterin, gilt Ziffer 1 entsprechend. Ist der Zweitwohnungsinhaber/die Zweit- wohnungsinhaberin Hauptmieter/Haupt- mieterin, wird zur Ermittlung der Bemes- sungsgrundlage für dessen/deren Zweit- wohnungssteuer die nach dem Haupt- mietvertrag maßgebliche Fläche der Wohnung um die Fläche reduziert, die der Untermieter/die Untermieterin indi- viduell nutzt zuzüglich der anteiligen Fläche, die auf die gemeinschaftlich ge- nutzten Räume entsprechend § 2 Abs. 2 entfällt, wenn der Untermieter/die Unter- mieterin für die Wohnung melderecht- lich erfasst ist. Die vom Hauptmieter/von der Hauptmieterin vertraglich geschul- dete Nettokaltmiete wird anteilmäßig in dem nach Satz 1 ermittelten Verhältnis gekürzt. 3. für alle anderen Formen eines vertraglich vereinbarten Überlassungsentgelts, bei- spielsweise Pachtzins, Nutzungsentgelt, Erbpachtzins oder Leibrente, gilt Nr. 1 entsprechend. Für die Wohnungen im Sinne des § 1 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Woh- nungsbaugesetz (Zweite Berechnungsver- ordnung - II. BV) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 12.10.1990 (BGBl. I, S. 2178), zuletzt geändert durch Art. 78 Abs. 2 des Gesetzes vom 23.11.2007 (BGBl. I, S. 2614) ist ebenfalls die Nettokaltmiete (ohne Betriebskosten) anzusetzen. (3) In Fällen, in denen 1. das nach Abs. 2 maßgebliche Entgelt mindestens 20 v. H. unterhalb der orts- üblichen Miete für vergleichbare Objekte liegt, 2. die Wohnung vom Eigentümer/von der Eigentümerin oder Verfügungsberech- tigten selbst genutzt wird oder ungenutzt bleibt oder 3. die Wohnung unentgeltlich zur Nutzung überlassen wird, ist der jährliche Mietaufwand nach Abs. 1 zu schätzen (§ 162 AO). Besteht ein örtli- cher Mietspiegel, so ist dieser zu berück- sichtigen. (4) Bei Mobilheimen, Wohnmobilen, Wohn- und Campingwagen gelten die Abs. 1 bis 3 mit der Maßgabe entsprechend, dass als Nettokaltmiete die vereinbarte Nettostandplatzmiete gilt. § 10 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: (1) Die für Meldeangelegenheiten zuständige Stelle der Stadt Bornheim übermittelt gemäß §§ 11, 12 und 16 Meldedatenüber- mittlungsverordnung NRW der für die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer zuständigen Stelle der Stadt Bornheim zur Sicherung des gleichmäßigen Voll- zugs der Zweitwohnungssteuersatzung bei Einzug eines Einwohners/einer Ein- wohnerin, der/die sich mit einer Neben- wohnung anmeldet, die folgenden perso- nenbezogenen Daten des Einwohners: 1. Vor- und Familiennamen, 2. frühere Namen, 3. Doktorgrad, 4. Ordensnamen, Künstlernamen, 5. Anschriften (Stadt Bornheimer Ne- benwohnung und Hauptwohnung), 6. Tag des Ein- und Auszugs, 7. Tag und Ort der Geburt, 8. Geschlecht, 9. gesetzlicher Vertreter/gesetzliche Vertreterin 10. Staatsangehörigkeiten, 11. Familienstand, 12. Übermittlungssperren sowie 13. Sterbetag und -ort Artikel II - Inkrafttreten: Die Satzung tritt am Tag nach der Bekannt- machung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehen- de 2. Satzung vom 09.12.2019 zur Ände- rung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Born- heim vom 15.11.2002 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Verord- nung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht öffentlich be- kannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der GO NW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigever- fahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Be- stimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist ge- genüber der Stadt Bornheim vorher ge- rügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet wor- den, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 09.12.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der 2. Satzung vom 09.12.2019 zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Bornheim vom 15.11.2012 11. Dezember 2019 Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S.202), und der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunal- abgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712 / SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Geset- zes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S.90), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sit- zung am 05.12.2019 folgende 13. Satzung vom 09.12.2019 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserver- sorgungsanlage – Wasserversorgungssat- zung – der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 beschlossen: Artikel I In § 34 Gebührenmaßstab und Gebühren- satz wird Abs. 7 wie folgt neu gefasst: (7) Die Verbrauchsgebühr für Trink- und Brauchwasser beträgt 1,77 EUR/cbm. Artikel II Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2020 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehen- de Satzung über die öffentliche Wasserver- sorgung und den Anschluss an die öffent- liche Wasserversorgungsanlage – Wasser- versorgungssatzung – der Stadt Bornheim vom 09.12.2019 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommuna- lem Ortsrecht öffentlich bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der GO NW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigever- fahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Be- stimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet wor- den, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 09.12.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Aufgrund - der §§ 7, 8, 9 und 114a Abs. 3 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S.202),der § 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S.90) - des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.6.1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02. Juli 2019 (GV.NRW. S. 341)sowie - des Nordrhein-Westfälischen Ausfüh- rungsgesetzes zum Abwasserabgabenge- setz vom 08.07.2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016, S. 559 ff.) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (GV. NRW. S. 341, in der jeweils gel- tenden Fassung, hat der Verwaltungsrat des Stadtbe- trieb Bornheim AöR in seiner Sitzung am 14.11.2019 die folgende 1. Satzung vom 27.11.2019 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträ- gen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 10.04.2017 beschlossen: Artikel I: § 4 – Schmutzwassergebühren Absatz 6 wird wie folgt gefasst: (6) Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwas- ser 3,33 €. § 5 – Niederschlagswassergebühr Absatz 4 und Absatz 6 erhalten folgende Fassung: (4) Die mit Rasengittersteinen befestigte und angeschlossene Fläche wird reduziert um 50 %. Mit wasserdurchlässigem Pflaster befestigte und angeschlossene Flächen reduzieren sich um 25 %, wenn die Bettung entsprechend der jeweiligen Herstellerangabe erfolgt ist. Angeschlossene und begrünte Dachflächen werden bei Neubauten für die Dauer von 5 Jahren befreit. Nach Ablauf der 5 Jahre und bei bereits bestehenden begrünten Dachflä- chen erfolgt eine Reduzierung entsprechend ihrem Abflussbeiwert wie folgt: Abflussbeiwert Reduzierung der Niederschlagswasser- gebühr um 0,1 90 % 0,2 80 % 0,3 70 % 0,4 60 % 0,5 50 % 0,6 40 % 0,7 30 % Der Abflussbeiwert ist durch eine Bestäti- gung des Gründachherstellers entsprechend nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis wird die Niederschlagswassergebühr nicht redu- ziert. (6) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratme- ter bebauter und/oder befestigter Fläche 1,74 € § 11 – Gebühr für das Abfahren und die Behandlung von Klärschlamm Absatz 2 erhält folgende Fassung: Die Gebühr beträgt je cbm bei einem Mess- wert für den chemischen Sauerstoffbedarf (CSB-Wert) 1. bis 30.000 mg/l 50,13 € 2. über 30.000 mg/l 70,49 € § 12 – Gebühr für das Auspumpen und Ab- fahrender Inhaltsstoffe aus abflusslosen Gruben Absatz 2 erhält folgende Fassung: Die Gebühr beträgt je cbm bei einem Mess- wert für den chemischen Sauerstoffbedarf (CSB-Wert) 1. bis 2.000 mg/l 31,34 € 2. über 2.000 mg/l 50,13 € Artikel II Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Janu- ar 2020 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehen- de 1. Satzung vom 27.11.2019 zur Änderung über die Erhebung von Kanalanschluss- Beiträgen, Abwassergebühren und Kos- tenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 10.04.2017 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommuna- lem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigever- fahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungs- plan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Verwaltungs- ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem StadtBetrieb Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache be- zeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 27.11.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Ulrich Rehbann Bürgermeister Vorstand SBB Öffentliche Bekanntmachung der 13. Satzung vom 09.12.2019 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage – Wasserversorgungssatzung – der Stadt Bornheim vom 24.10.2001: Öffentliche Bekanntmachung der 1. Satzung vom 27.11.2019 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 10.04.2017

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