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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2014 betr. Beschlusscontrolling / Protokolldienst Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 28.08.2014 betr. Beschlusscontrolling / Protokolldienst beantworte ich wie folgt: Frage 1: Der Rat beschloss am 17. Dezember 2013 die Haushaltssatzung 2014. Im Verlauf der Beratun- gen im Finanzausschuss hatte die SPD-Fraktion den Antrag gestellt unter 1.09.01 (räumliche Planung und Entwicklung) Planungskosten in Höhe von 5.000 Euro für eine Radwegeverbindung durch Roisdorf bis zur Gemeindegrenze Alfter bereitzustellen. Einstimmig wurde dies so auch beschlossen. Wie stellt sich derzeit die Planung der Radwegeverbindung dar? Wann wird diese Planung dem Fachausschuss vorgelegt? Antwort: Es ist beabsichtigt, für einen Radweg vom Haltepunkt Bornheim Mitte über Alfter bis zum Bonner Hauptbahnhof eine gemeinsame Vorplanung in Auftrag zu geben. Die Stadt Bornheim befindet sich hierzu momentan in Abstimmung mit den Kommunen Bonn und Alfter. Sobald eine Planung vorliegt, wird diese dem Fachausschuss vorgelegt. Frage 2: In der VPLA-Sitzung vom 20. November 2013 stellt die SPD den Antrag, dass für die Umplanung und Ausbau der Straßeneinmündung Heiligersstraße/Siegesstraße in Roisdorf 22.500 Euro in das Straßenausbauprogramm für die Folgejahre aufzunehmen ist. Der Fachausschuss beschloss dies einstimmig. Ist diese Straßenbaumaßnahme zwischenzeitlich ins Straßenausbauprogramm aufgenommen worden? Antwort: Der Ausschuss hat am 20.11.2013 beschlossen, die Verbreiterung des Einfahrtradius im Stra- ßeneinmündungsbereich Heilgersstraße für die Folgejahre in das Straßenausbauprogramm auf- zunehmen. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Bei der regelmäßigen Fortschreibung des Straßenausbauprogramms wird aufgrund der personel- len und finanziellen Leistbarkeit überprüft, welche einzelne Maßnahmen unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung, des örtlich erkennbaren Zustands, der Verkehrssicherheit, u.U. gezahl- ter Vorausleistungen, mögliche Einsparungen durch gemeinsamen Kanal- und Straßenausbau, gewährten Fördermittel in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen wird. Die Maßnahme Straßeneinmündungsbereich Heilgersstraße ist in den Folgejahren des Straßenausbaupro- gramms enthalten. Die Darstellung des Straßenbauprogramms enthält nur die Maßnahmen, die mittelfristig ausgeführt werden. Frage 3: Beschlussprotokolle sind wichtige Unterlagen der Ratsmitglieder für die Nachhaltigkeit und Über- prüfung der im Rat und seinen Ausschüssen gefassten Beschlüsse. Die Sitzungsprotokolle der Finanzausschuss Sitzungen vom 13. März 2014 und 8. Mai 2014 wurden erst im August 2014 vorgelegt. Doch das Protokoll vom 4. Dezember 2013 fehlt immer noch. Die Stadtratsprotokolle vom 17. Dezember 2013; 27. März 2014; 15. Mai 2014 wurden mir erst heute zugestellt. Die Stadtratsprotokolle vom 30. Januar und 2. Juli 2014 fehlen immer noch. Warum werden den Ratsmitgliedern fast 9 Monaten lang zwei wichtige Protokolle (Beschlüsse zum Haushalt) bis heute vorenthalten? Kann die Verwaltung zusagen, dass in der neuen Legislaturperiode die Sit- zungsprotokolle in der jeweils darauf folgenden Rat- oder Ausschuss Sitzung vorliegen? Antwort: Die Niederschrift vom 02.07.2014 ist den Ratsmitgliedern bereits zugegangen. Die übrigen in der Frage erwähnten Niederschriften liegen ebenfalls vor. Die Niederschriften vom 04.12.2013 und 30.01.2014 werden vorgelegt. Nach § 28 Abs. 3 letzter Satz der GeschO sollen Niederschriften innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der Sitzung allen Ratsmitgliedern zugeleitet werden. Der Bürgermeister wird die Nieder- schriften den Rats- und Ausschussmitgliedern so weit als möglich innerhalb dieser Frist zuleiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2014 betr. Sachstand B-Planänderungen in der Ortschaft Roisdorf Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 28.07.2014 betr. Sachstand B-Planänderungen in der Ortschaft Roisdorf beantworte ich wie folgt: Frage 1: In seiner Sitzung am 27. Februar 2013 beschloss der VPLA dem Rat zu empfehlen gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB das vereinfachte Verfahren zur 2. Änderung des Bebau- ungsplanes 109 in der Ortschaft Roisdorf einzuleiten. Ferner beschloss der Ausschuss in der gleichen Sitzung eine Flächennutzungsplanänderung im Bereich zwischen Ehrental und Reben- garten einzuleiten. Wann beabsichtigen Sie diese Änderungsverfahren dem Ausschuss, bzw. Rat zur Beschlussfassung vorzulegen? Antwort 1: Das am 27.02.2013 (Vorlage 531/2012-7) vom Rat beschlossene Verfahren hat keine Priorität im Arbeitsprogramm, da andere Aufgaben vorgehen. Zur Zeit sind keine Bauabsichten bekannt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Ehrental und Rebengarten wurde nicht beschlossen (Vorlage 090/2013-7). Frage 2: In seiner Sitzung am 12. September 2012 beschloss der VPLA, falls erforderlich, einen Bebau- ungsplan zur Sicherstellung der Straßenraumplanung Oberdorfer Weg/Donnerstein aufzustellen. Da der Ausbau des Oberdorfer Weges für 2015 geplant ist, bitte ich hiermit darzulegen, ob zur Sicherstellung des benötigten Straßenraumes die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforder- lich ist? Antwort 2: Die Vorplanung für die Straßen Oberdorfer Weg und Donnerstein soll 2015 erstellt werden, auf deren Grundlage wird anschließend die erforderliche Grundstücksverfügbarkeit geprüft. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 3: Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Mitteilung, wann 2014 das Verfahren hierzu eingeleitet wird? Antwort 3: s. Antwort 2 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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6. November 2019 Wegen der Personalversamm- lung des StadtBetriebs Born- heim am morgigen Donners- tag, 7. November 2019, haben die Verwaltungsdienststellen im Donnerbachweg 15, Born- heim-Waldorf – also auch Kun- denservice und Friedhofsamt – nur von 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Die Annahmestelle für Grünabfälle und Elektro- schrott ist wie gewohnt von 14 bis 18 Uhr besetzt. Auch die Öffnungszeiten des Hallen- FreizeitBads sind unverändert. Unter 02227 932077 ist die 24-Stunden-Hotline bei Stö- rungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung erreich- bar. Bei der Stadtverwaltung Born- heim findet die Personalver- sammlung dann am Montag, 18. November 2019, statt. An diesem Tag können Bürgerin- nen und Bürger das Dienstleis- tungsangebot des Bürgerbü- ros und Info-Centers im Born- heimer Rathaus, Rathausstra- ße 2, von 7:30 bis 13 Uhr nut- zen. Am Nachmittag bleiben Bürgerbüro und Info-Center geschlossen. Unter 02222 945- 181 oder -182 kann man Ter- mine vereinbaren. Geänderte Öffnungszeiten von Stadt- Betrieb und Stadtverwaltung Bornheim Naturnahe Vorgärten dienen Pflan- zen, Insekten und Vögeln als ökolo- gische Trittsteine und tragen somit zur Artenvielfalt bei. Sie wirken der Aufheizung des Stadtklimas entge- gen, halten das Regenwasser im belebten Boden zurück und sind einfach wunderschön anzuschauen. Und sie brauchen gar nicht viel Pflege. Warum begrünte und bepflanzte Gärten viel besser sind als Flächen mit Kies und Schotter und wie man sie anlegt und pflegt, erfährt man im neuen kostenlosen Flyer „Natur- nahe Vorgärten“. Er liegt im Rat- haus aus und kann unter www. bornheim.de/leben-familie/umwelt- natur/natur/ heruntergeladen wer- den. Neuer Flyer über naturnahe Vorgärten Vorgärten Naturnahe PFLEGELEICHT GESTALTET Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, ( 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 07.11.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 13.11.2019, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 14.11.2019, 15 Uhr, Seniorenzentrum St. Angela, Bierbaumstr. 3, Hersel Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 14.11.2019, 18 Uhr, SBB (Dachgeschoss), Donnerbachweg 15, Waldorf Klimatag der sechs linksrheinischen Kommunen Samstag, 09.11.2019, 10-17 Uhr, Himmeroder Wall, 53359 Rheinbach „Erinnern für heute und morgen“ Sonntag, 10.11.2019, 17 Uhr jüdischer Friedhof Walberberg, 17:45 Uhr Thomas-von-Quentel-Schule Walberberg Gedenkfeier zum Volkstrauertag Sonntag, 17.11.2019, 9:15 Uhr Landhaus Wieler, 9:30 Uhr Messe Pfarrkirche St. Walburga, 10:30 Uhr Feierstunde Ehrenfriedhof Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Rheinbach, 21. November 2019, 14 - 17.45 Uhr, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter ( 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter ( 02222 945-101 Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU ( 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD ( 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen ( 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum ( 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP ( 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke ( 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: ( 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 be- schlossen, den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes He 31 in der Ortschaft Hersel gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) für die Dauer von 1 Monat erneut öffentlich auszulegen. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, den Geltungsbereich im nördlichen Bereich entlang der bisherigen Bebauungsplangrenze durchgängig bis zur Bahnlinie zu vergrößern. Das Plangebiet liegt im Westen der Ortschaft Hersel in einem Bereich zwischen Mittelweg, Stadtbahntrasse der Linie 16 und nördlich der Roisdorfer Straße. Im Nord- und Südwesten grenzen weitere wieder- verfüllte ehemalige Auskiesungsflächen an. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines neuen Wohngebietes. Als verfügbare Umweltinformation liegt der Umweltbericht inkl. Ein- griffs-/ Ausgleichsbilanzierung vor, mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter. Eingeflossen in den Umweltbericht ist ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag, eine artenschutzrechtliche Untersuchung, Stufe II, einschließlich Ergänzung vom Juli 2019, in der Lebensraumpotenziale abgeschätzt sowie mögliche artenschutzrechtli- che Verbotstatbestände (insbesondere die Betroffenheit von Feldlerche, Feldschwirl und Schwarzkehlchen) hinsichtlich der Zulässigkeit des Bebauungsplanes bewertet wurden. Zur Bewertung der Bodenbeschaf- fenheit wurde eine Baugrunduntersuchung erarbeitet und die Auswir- kungen durch die Verfüllung der ehemaligen Auskiesungen untersucht. Weiterhin flossen in den Umweltbericht eine Verkehrsuntersuchung sowie eine schalltechnische Untersuchung der Geräuschbelästigung insbesondere durch Straßen- und Schienenverkehr ein. Des Weiteren liegen noch umweltbezogene Stellungnahmen von Bürgern, Behör- den und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Schutz gütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Landschaft, Boden und Wasser sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien vor. Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes He 31 in der Ortschaft Hersel mit Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 14.11. bis 13.12.2019 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt auf dem Flur zwi- schen Zimmer 404 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hi- naus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Weiterhin hat der Rat beschlossen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgege- ben werden können. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Be- schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Über- sichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 29.10.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans He 31 in der Ortschaft Hersel / erneute öffentliche Auslegung Nach der Satzung des Wasserverbands Südliches Vorgebirge in Verbindung mit § 44 des Wasserverbandsgesetzes sind die vom Verband zu betreuenden Gewässer, Anlagen und Grundstücke mindestens alle drei Jahre durch Schaubeauftragte zu prüfen. Die nächste Verbandsschau findet statt am Mittwoch, den 04.12.2019. Die Teilnehmer treffen sich um 09:00 Uhr am Parkplatz des Rat- hauses Bornheim, Rathausstr. 2, Ende voraussichtlich gegen 13 h. Bornheim, den 29.10.2019 Wasserverband Südliches Vorgebirge Der Verbandsvorsteher, gez. Wolfgang Henseler Öffentliche Bekanntmachung des Wasserverbands Südliches Vorgebirge

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6. November 2019 Wegen der Personalversamm- lung des StadtBetriebs Born- heim am morgigen Donners- tag, 7. November 2019, haben die Verwaltungsdienststellen im Donnerbachweg 15, Born- heim-Waldorf – also auch Kun- denservice und Friedhofsamt – nur von 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Die Annahmestelle für Grünabfälle und Elektro- schrott ist wie gewohnt von 14 bis 18 Uhr besetzt. Auch die Öffnungszeiten des Hallen- FreizeitBads sind unverändert. Unter 02227 932077 ist die 24-Stunden-Hotline bei Stö- rungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung erreich- bar. Bei der Stadtverwaltung Born- heim findet die Personalver- sammlung dann am Montag, 18. November 2019, statt. An diesem Tag können Bürgerin- nen und Bürger das Dienstleis- tungsangebot des Bürgerbü- ros und Info-Centers im Born- heimer Rathaus, Rathausstra- ße 2, von 7:30 bis 13 Uhr nut- zen. Am Nachmittag bleiben Bürgerbüro und Info-Center geschlossen. Unter 02222 945- 181 oder -182 kann man Ter- mine vereinbaren. Geänderte Öffnungszeiten von Stadt- Betrieb und Stadtverwaltung Bornheim Naturnahe Vorgärten dienen Pflan- zen, Insekten und Vögeln als ökolo- gische Trittsteine und tragen somit zur Artenvielfalt bei. Sie wirken der Aufheizung des Stadtklimas entge- gen, halten das Regenwasser im belebten Boden zurück und sind einfach wunderschön anzuschauen. Und sie brauchen gar nicht viel Pflege. Warum begrünte und bepflanzte Gärten viel besser sind als Flächen mit Kies und Schotter und wie man sie anlegt und pflegt, erfährt man im neuen kostenlosen Flyer „Natur- nahe Vorgärten“. Er liegt im Rat- haus aus und kann unter www. bornheim.de/leben-familie/umwelt- natur/natur/ heruntergeladen wer- den. Neuer Flyer über naturnahe Vorgärten Vorgärten Naturnahe PFLEGELEICHT GESTALTET Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, ( 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 07.11.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 13.11.2019, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 14.11.2019, 15 Uhr, Seniorenzentrum St. Angela, Bierbaumstr. 3, Hersel Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 14.11.2019, 18 Uhr, SBB (Dachgeschoss), Donnerbachweg 15, Waldorf Klimatag der sechs linksrheinischen Kommunen Samstag, 09.11.2019, 10-17 Uhr, Himmeroder Wall, 53359 Rheinbach „Erinnern für heute und morgen“ Sonntag, 10.11.2019, 17 Uhr jüdischer Friedhof Walberberg, 17:45 Uhr Thomas-von-Quentel-Schule Walberberg Gedenkfeier zum Volkstrauertag Sonntag, 17.11.2019, 9:15 Uhr Landhaus Wieler, 9:30 Uhr Messe Pfarrkirche St. Walburga, 10:30 Uhr Feierstunde Ehrenfriedhof Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Rheinbach, 21. November 2019, 14 - 17.45 Uhr, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter ( 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter ( 02222 945-101 Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU ( 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD ( 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen ( 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum ( 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP ( 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke ( 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: ( 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Stadt Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 be- schlossen, den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes He 31 in der Ortschaft Hersel gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) für die Dauer von 1 Monat erneut öffentlich auszulegen. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, den Geltungsbereich im nördlichen Bereich entlang der bisherigen Bebauungsplangrenze durchgängig bis zur Bahnlinie zu vergrößern. Das Plangebiet liegt im Westen der Ortschaft Hersel in einem Bereich zwischen Mittelweg, Stadtbahntrasse der Linie 16 und nördlich der Roisdorfer Straße. Im Nord- und Südwesten grenzen weitere wieder- verfüllte ehemalige Auskiesungsflächen an. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines neuen Wohngebietes. Als verfügbare Umweltinformation liegt der Umweltbericht inkl. Ein- griffs-/ Ausgleichsbilanzierung vor, mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter. Eingeflossen in den Umweltbericht ist ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag, eine artenschutzrechtliche Untersuchung, Stufe II, einschließlich Ergänzung vom Juli 2019, in der Lebensraumpotenziale abgeschätzt sowie mögliche artenschutzrechtli- che Verbotstatbestände (insbesondere die Betroffenheit von Feldlerche, Feldschwirl und Schwarzkehlchen) hinsichtlich der Zulässigkeit des Bebauungsplanes bewertet wurden. Zur Bewertung der Bodenbeschaf- fenheit wurde eine Baugrunduntersuchung erarbeitet und die Auswir- kungen durch die Verfüllung der ehemaligen Auskiesungen untersucht. Weiterhin flossen in den Umweltbericht eine Verkehrsuntersuchung sowie eine schalltechnische Untersuchung der Geräuschbelästigung insbesondere durch Straßen- und Schienenverkehr ein. Des Weiteren liegen noch umweltbezogene Stellungnahmen von Bürgern, Behör- den und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Schutz gütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Landschaft, Boden und Wasser sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien vor. Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes He 31 in der Ortschaft Hersel mit Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 14.11. bis 13.12.2019 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt auf dem Flur zwi- schen Zimmer 404 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hi- naus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Weiterhin hat der Rat beschlossen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgege- ben werden können. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Be- schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Über- sichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 29.10.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans He 31 in der Ortschaft Hersel / erneute öffentliche Auslegung Nach der Satzung des Wasserverbands Südliches Vorgebirge in Verbindung mit § 44 des Wasserverbandsgesetzes sind die vom Verband zu betreuenden Gewässer, Anlagen und Grundstücke mindestens alle drei Jahre durch Schaubeauftragte zu prüfen. Die nächste Verbandsschau findet statt am Mittwoch, den 04.12.2019. Die Teilnehmer treffen sich um 09:00 Uhr am Parkplatz des Rat- hauses Bornheim, Rathausstr. 2, Ende voraussichtlich gegen 13 h. Bornheim, den 29.10.2019 Wasserverband Südliches Vorgebirge Der Verbandsvorsteher, gez. Wolfgang Henseler Öffentliche Bekanntmachung des Wasserverbands Südliches Vorgebirge

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Vorgärten Naturnahe PFLEGELEICHT GESTALTET Wilde Wiesen Eine naturnahe, artenreiche Wiese mit einheimischen Pflanzenarten bietet Nahrung für Hummeln, Schmetterlinge und andere Insekten, die ihrerseits eine Nahrungsquelle für Fledermäuse und Vögel sind. Auch samenfressende Vögel finden hier einen reich gedeckten Tisch. HERAUSGEBER Stadt Bornheim – der Bürgermeister Amt 12 – Umwelt und Grünflächen, 10/2019 Rathausstraße 2 53332 Bornheim Telefon: 02222 9450 FOTONACHWEIS Daniela Lachmann (Titelseite und Einklapper), Bernd Römer (Rückseite und innen rechts), Rebecca Schmidt (innen Mitte), Stadt Bornheim (innen links) D ie se r F ly er is t a uf R ec yc lin gp ap ie r a us 1 00 % ö ko lo gi sc he r P ro du kt io n ge dr uc kt . Grüne Vorgärten VOLLER LEBEN! KIES UND SCHOTTER im Vorgarten sind pflegeleicht, denken Sie? Schließlich haben Sie keinen Rasen zu mähen und nichts zu gießen. Das ist allerdings auch schon der einzige Vorteil. Außerdem schreibt die Bauordnung für NRW grundsätzlich vor, dass man Gärten begrünen oder bepflanzen muss. Deshalb setzt sich die Stadt Bornheim dafür ein, dass Vorgärten grün gestaltet werden – am besten mit heimischen Pflanzen, die wenig Pflege brauchen. Ab und zu ein Rückschnitt, eine Kompostgabe im Frühjahr und bei Trockenheit gießen: Das reicht schon, um einen attraktiven und ökologisch wertvollen Vorgarten zu haben. d S R e dienen Pflanzen, Insekten und Vögeln als ökologische Trittsteine und tragen somit zur Artenvielfalt bei, wirken der Aufheizung des Stadtklimas entgegen, lassen nicht nur das Regenwasser versickern, sondern halten es im belebten Boden zurück und sind einfach wunderschön anzuschauen. NATURNAHE VORGÄRTEN HEIMISCHE PFLANZEN Denn ohne regelmäßige Reinigung entwickelt sich Moos auf den Steinen. Der Wind trägt Blätter, Samen und Staub auf die Fläche, sodass sich Unkraut ansiedelt. Dieses wiederum darf nicht chemisch bekämpft werden, weil das auf befestigten Flächen verboten ist. Und schön sehen solche Steinwüsten eigentlich auch nicht aus. Pflanzen SCHÖN UND NÜTZLICH Stein-gärten WIRKLICH PRAKTISCH? wie die Sträucher Kornelkirsche, Schlehe und die niedrige Essigrose sind pflegeleicht, schnitt- verträglich und bieten vielen Tieren Nahrung und Unterschlupf. Bodendecker wie Polsterdost, Mauerpfeffer oder Steinbrech kommen mit wenig Pflege und Wasser aus und lassen bei dichtem Wuchs kaum Unkräu- ter hochkommen. Manche Arten „schlucken“ auch das Herbstlaub so, dass man sich das Zusammen- rechen spart. Kräuter wie Lavendel, Salbei oder Thymian brauchen ebenfalls wenig – und sind noch dazu eine Bereicherung für die Küche. Weitere Tipps finden Sie auch beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz unter www.nua.nrw.de und bei Naturschutz-Vereinen wie „Naturgarten e.V.“

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.10.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 23.10.2014 betr. Aegidius-Heiligenhäuschen Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 23.10.2014 betr. Aegidius-Heiligenhäuschen Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: Ist die Stadt Bornheim Eigentümerin des Eckgrundstücks Zweigrabenweg/Waasemstraße in Hemmerich und befindet sich das auf dem Grundstück stehende Heiligenhäuschen ebenfalls in Eigentum der Stadt? Wenn nein: Wer ist Eigentümer des Grundstücks und der Aufbauten? Wenn ja: Welche Maßnahmen plant die Stadt Bornheim zur Pflege und zum Unterhalt des Heiligen- häuschens und wie könnten Hemmericher Vereine dabei unterstützend tätig werden? Antwort: Bei dem von Ihnen angefragten Grundstück handelt es sich um die Fläche aus der Gemarkung Kardorf-Hemmerich, Flur 3, Flurstück 149. Die Stadt Bornheim ist Eigentümerin dieses Grund- stücks sowie des darauf errichteten Heiligenhäuschens. Das Heiligenhäuschen steht unter Denkmalschutz (Nr. 142). Es sind keine Maßnahmen zur besonderen Pflege des Heiligenhäus- chens geplant. Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine können die Pflege unter vorheriger Ab- stimmung und Genehmigung durch die Stadt Bornheim übernehmen. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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