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17. April 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 02.05.2019, 18 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 07.05.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 09.05.2019, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Donnerstag, 09.05.2019, 18 Uhr Frühlingserwachen im Vorgebirge Sonntag, 28.04.2019, 11 Uhr, Wein- handlung Antwerpen, Rheinstr. 218, Bornheim-Hersel 15. Eröffnung der Brühl-Bornheimer Spargelsaison Samstag, 04.05.2019, 11 Uhr, Rathausvorplatz in Brühl, Uhlstraße 3, 50321 Brühl Bürger-Information zum Stadt- marketing-Prozess Bornheim Mittwoch, 08.05.2019, 18 Uhr, Bürgerhalle im Rathaus 50 Jahre Rhein-Sieg-Kreis: Bornheim wettet gegen Landrat Freitag, 10.05.2019, 11 Uhr, Hof Biobauer Palm, Bornheimer Str. 30, Bornheim-Uedorf Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Bornheim, 25. April 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bornheimer, die am 26. Mai 2019 nicht wählen gehen können, haben bereits ab Dienstag, 23. April 2019, die Möglichkeit, ihre Stimme zur Europawahl abzugeben. Geöffnet ist das Wahlbüro in Raum 904 des Bornheimer Rathauses, Rathausstra- ße 2, sogar schon jetzt; dort werden alle Fragen und Anliegen rund um die Wahl bearbeitet. Das Wahlbüro ist besetzt montags bis mitt- wochs von 7:30 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 7:30 bis 18:00 Uhr und freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr. Telefonisch erreicht man die Mitarbeiter unter 02222 945-404, -405, -409 und -413 oder per E-Mail an: wahlbuero@stadt-bornheim.de Wer lieber von zuhause aus wählen möch- te, beantragt die Briefwahlunterlagen ebenfalls im Wahlbüro – entweder per- sönlich, per E-Mail an wahlbuero@stadt- bornheim.de oder per Online-Wahlschein- Verfahren unter www.bornheim.de. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch per Post möglich; der Vordruck hierfür befindet sich auf der Wahlbenach- richtigungskarte. Diese wird demnächst an alle wahlberechtigten Bornheimer ge- schickt und gibt u. a. Auskunft über den jeweiligen Wahlbezirk und das Wahllokal zur Stimmabgabe am 26. Mai. Wer ins Wahlbüro geht, sollte seine Wahl- benachrichtigungskarte mitbringen; falls diese noch nicht angekommen ist, reicht auch ein gültiges Ausweisdokument. Um Briefwahlunterlagen für Familienmitglie- der zu beantragen, ist die Vorlage von deren Wahlbenachrichtigungskarte mit Vollmacht jedoch zwingend erforderlich. Bornheimer Bürger, die bis zum 5. Mai 2019 keine Karte erhalten haben, wenden sich bitte umgehend an das Wahlbüro. Wahlhelfer gesucht Die Stadt Bornheim sucht auch noch eh- renamtliche Wahlhelfer. Einzige Voraus- setzung: Man muss selbst wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsange- hörigkeit eines anderen EU-Staates besitzt und zum Wahltag 18 Jahre alt ist. Interes- sierte können sich in diesem Jahr erstmals bequem von zuhause aus anmelden. Den Online-Service und weitere Infos stellt die Stadtverwaltung auf www.bornheim.de zur Verfügung. Alternativ kann man sich im Wahlbüro melden. Schon nächste Woche zur Europawahl gehen Natur erleben, regionale Produkte probieren und die Heimat noch besser kennenlernen – das „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ am Sonntag, 28. April 2019, bietet Spaß, Genuss und interessante Einblicke für Groß und Klein. Die beliebte Fahrrad-Tour findet bereits zum 12. Mal statt und führt diesmal auf rund 34 Kilometern zu 12 Landwirtschaftsbetrieben und Kunststätten im Bornheimer Stadtge- biet. Offiziell eröffnet wird die Veranstaltung durch Bürgermeister Wolfgang Henseler und die 8. Brühl-Bornheimer Spargelkönigin Daniela Kastner um 11 Uhr bei der Wein- handlung und Kellerei Jakob Antwerpen, Rheinstraße 218 in Bornheim-Hersel. Dann können sich die Teilnehmer entschei- den, ob sie bei der geführten Tour des All- gemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Bornheim mitmachen oder die teilnehmenden Höfe zwischen 11 und 17 Uhr auf eigene Faust ansteuern, um die vielen Angebote zu genie- ßen und in den bunten Hofläden zu stöbern. Ein Wochenende später laden die Städte Born- heim und Brühl gemeinsam zur 15. Eröffnung der Brühl-Bornheimer Spargelsaison ein. Sie findet am Samstag, 4. Mai 2019, von 11 bis 13 Uhr auf dem Rathausvorplatz, Uhlstraße 3, in Brühl statt. Brühl-Bornheimer Spargelsaison wird am 4. Mai eröffnet Feinschmecker können sich auf kulinarische Höhepunkte rund um den Spargel freuen: Der Bornheimer Gastwirt „Köhlz“ veranstaltet sein beliebtes „Live-Cooking“, verschiedene Brüh- ler Gastronomen bieten Köstlichkeiten der re- gionalen Küche an und Weinhändler aus ganz Deutschland präsentieren edle Tropfen aus den verschiedenen Weinanbaugebieten. Die traditionelle Spargelsaison-Eröffnung ist eingebettet in den 4. Brühler Wein- und Spar- gelmarkt, zu dem die Schloßgarde Rut-Wieß von Freitag bis Sonntag, 3. bis 5. Mai 2019, einlädt. Weitere Infos zu beiden Veranstaltungen gibt es unter: www.bornheim.de Höfe-Radeln und Heimat genießen Die Stadt Bornheim appelliert an alle Bür- ger, Verantwortung zu übernehmen und bewusster mit Müll im eigenen Umfeld umzugehen. Dabei gilt es zu beachten, dass öffentliche Abfalleimer ausschließ- lich der Entsorgung von Müll dienen, der unterwegs anfällt, wie etwa Papier- taschentücher, Kaugummis oder Verpa- ckungen von unterwegs verzehrten Spei- sen und Getränken. Das Entsorgen von Hausmüll in öffentlichen Abfalleimern gilt als Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Neben dem allgemeinen Restmüll gilt dies auch für Altpapier und -glas, Elektroschrott sowie Bio-, Sperr- und Sondermüll. Zwar unterhält die Stadt Bornheim im gesamten Stadtgebiet rund 550 öffent- liche Müllbehälter, die wöchentlich und an Brennpunkten sogar drei Mal pro Woche geleert werden. Trotzdem stellen die Mitarbeiter des Stadtbetriebs Born- heim (SBB), der für die Leerung zustän- dig ist, regelmäßig fest: „Die Kollegen finden immer wieder Abfallbehälter vor, die randvoll mit Gewerbeabfällen oder Hausmüll gefüllt sind. Und wenn nichts mehr hineinpasst, legen einige ihre Plas- tiktüten, Flaschen oder Kartons einfach davor ab“, ärgert sich Oliver Schmitz, stellvertretender Vorstand des Stadtbe- triebs. Immer wieder greifen die Mitarbeiter beim Leeren der Mülleimer auch in Hun- dekot, weil Hundebesitzer die Kotbeutel häufig nicht verschließen – sehr zum Är- ger der Mitarbeiter, die die Behälter lee- ren müssen. Ein weiteres Ärgernis sind Zigarettenstummel, die einfach herum- liegen. Denn die wenigsten wissen, dass es etwa 10 bis 15 Jahre dauert, bis ein Filter auf natürlichem Weg verrottet ist. Mehrere Hundert freiwillige Helfer ha- ben sich im März an der 47. Auflage der städtischen Müllsammelaktion „Born- heim putzt sich raus“ beteiligt - ein Teil- nehmerrekord, über den sich die Stadt- verwaltung sehr freut. Ortsausschüsse, Vereine, Parteien, Kindertagesstätten, Schülerinnen und Schüler und viele weitere engagierte Bürger haben mit- geholfen, die Umwelt von insgesamt 45 Kubikmetern Müll zu befreien, den an- dere Menschen auf Bürgersteigen, Geh- wegen oder Grünanlagen hinterlassen haben. Die Schüler der Nikolaus-Grundschule in Waldorf sammelten im März fleißig mit. FOTO: Nikolaus-Schule Stadt Bornheim appelliert: Gemeinsam Müll vermeiden Im April geht die interkommunale Energie- beratung in der Klimaregion Rhein-Vorei- fel in die nächste Runde. Einmal monatlich – wechselnd in den sechs beteiligten Kom- munen Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg – kön- nen sich Bürger kostenlos beraten lassen. Zum Auftakt steht die Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW, Waltraud Clever, Interessierten am Donnerstag, 25. April 2019, von 14 bis 17.45 Uhr im Born- heimer Rathaus, Rathausstraße 2, zur Ver- fügung. Die Expertin gibt Tipps und beant- wortet Fragen rund ums Energiesparen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Termi- ne vereinbart der interkommunale Kli- maschutzmanager Tobias Gethke unter Telefon 02222 945-285 oder per E-Mail an tobias.gethke@stadt-bornheim.de. Die Beratung dauert 45 Minuten. Kostenlose Energieberatung in Bornheim 17. April 2019 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 Flurbereinigung Erftaue Gymnich Az.: 33.42 – 5 07 03 - 50667 Köln, den 11.03.2019 Dienstgebäude: Zeughausstr. 2 - 10, Tel: 0221 / 147 - 2033 Das durch den Flurbereinigungsbeschluss vom 18.07.2007 festgestellte Flurbereinigungsgebiet Erftaue Gymnich ist bisher durch 13 Änderungsbeschlüsse gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), geändert worden. Mit den Änderungsbeschlüssen Nrn. 8 bis 13 wurden die nachfolgend aufgeführten Grundstücke zum Flur- bereinigungsgebiet Erftaue Gymnich zugezogen und auch insoweit die Flurbereinigung angeordnet: Regierungsbezirk Köln L Rhein-Erft-Kreis Stadt Kerpen Gemarkung Türnich Flur 38 Flurstück 124 Flur 39 Flurstück 62 Stadt Erftstadt Gemarkung Lechenich Flur 37 Flurstück 132 Gemarkung Gymnich Flur 1 Flurstücke 1 - 3, 5, 45, 46 Flur 5 Flurstücke 28 - 32, 42, 43, 133 Stadt Bergheim Gemarkung Quadrat – Ichendorf Flur 24 Flurstücke: 192, 193 L Kreis Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde Swisttal Gemarkung Miel Flur 14 Flurstücke 88, 143 Gemarkung Morenhoven Flur 14 Flurstücke 1, 3, 8, 23, 42 L Kreis Euskirchen Gemeinde Weilerswist Gemarkung Metternich Flur 3 Flurstücke 27, 51/29 I. Wertermittlung a) Offenlegung der Ergebnisse der Wert ermittlung Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung für die von den Änderungsbeschlüssen Nrn. 8 bis 13 betroffenen Grundstücke werden für die Beteiligten gemäß § 32 FlurbG zur Einsichtnahme offengelegt am Freitag, den 17.05.2019 von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei der Bezirksregierung Köln Dienstgebäude Blumenthalstraße 33, 50670 Köln Zimmer B 377. Während dieser Zeit stehen Bedienstete des Dezerna- tes 33 zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung. Es wird gebeten, unter der Telefonnummer 0221 147 3275 (Ansprechpartner: Herr Müller) einen Termin zu vereinbaren. Beteiligte am Flurbereinigungsverfahren sind gemäß § 10 Nr. 1 FlurbG als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke und die Nebenbeteiligten. Zu den Nebenbeteiligten des Flurbereinigungsverfah- rens zählen gem. § 10 Nr. 2 FlurbG: • Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betrof- fen werden; • andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG); • Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; • Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungs- gebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; • Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Abs. 2 FlurbG); • Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet ge- hörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Un- terhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an die Grenze des Flurbereini- gungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG) b) Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wert- ermittlung Die Wertermittlungsergebnisse für die von den Ände- rungsbeschlüssen Nrn. 8 - 13 betroffenen Grundstücke werden für die Beteiligten gemäß § 32 FlurbG in dem Anhörungstermin am Freitag, dem 17.05.2019 um 14:00 Uhr, bei der Bezirksregierung Köln Dienstgebäude Blumenthalstraße 33, 50670 Köln Zimmer B 377 erläutert. Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wert- ermittlung können im Anhörungs termin erhoben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Ein- wendungen bis spätestens 31.05.2019 schrift- lich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln unter Angabe des Akten zeichens 33.42 – 5 07 03 – und der Ordnungsnummer einzureichen. Wer mit den Ergebnissen der Wertermittlung einver- standen ist, braucht diesen Anhörungstermin nicht wahrzunehmen. Hinweise 1. Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch eine bevollmäch- tigte Person vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke können bei der Bezirksregierung Köln fernmündlich unter oben angegebener Rufnummer angefordert werden. Die Beglaubigung der Unterschrift erfolgt durch jede zur amtlichen Beglaubigung von Unter- schriften befugte Behörde (dies sind in der Regel Stadt- und Gemeindeverwaltungen) kostenfrei (§ 108 FlurbG). 2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Kosten erstattet werden können, die den Nebenbetei- ligten durch die Wahrnehmung der Termine entste- hen. II. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Zur Ausführung der Änderungsbeschlüsse Nrn. 8 bis 13 wird Folgendes bekannt gegeben: Rechte an den vorstehenden genannten Grundstücken die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter Veröffentlichung dieser Be- kanntmachung schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln oder (persönlich) bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Zimmer B 377, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln unter Angabe des Az. 33.42 –5 07 03 - anzumelden. Ihre Rechte können auch durch Übermittlung eines elek- tronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde an- gemeldet werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@ brk.sec.nrw.de. Ihre Rechte können auch durch De-Mail in der Sende- variante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz angemeldet werden. Die De-Mail- Adresse lautet: poststelle@brk-nrw.de-mail.de. Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene ding- liche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen der Bezirksregierung hat die anmelden- de Person ihr Recht innerhalb einer von der Flurberei- nigungsbehörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Bezirks- regierung die bisherigen Verhandlungen und Fest- setzungen nach § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmel- dung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Im Auftrag gez. (LS) Meul ORVR Hinweis: Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfah- ren/33_flurbereinigungsverfahren/index.html Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren finden Sie unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistun- gen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/daten- schutzhinweise.pdf Öffentliche Bekanntmachung Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen

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17. April 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 02.05.2019, 18 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 07.05.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 09.05.2019, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Donnerstag, 09.05.2019, 18 Uhr Frühlingserwachen im Vorgebirge Sonntag, 28.04.2019, 11 Uhr, Wein- handlung Antwerpen, Rheinstr. 218, Bornheim-Hersel 15. Eröffnung der Brühl-Bornheimer Spargelsaison Samstag, 04.05.2019, 11 Uhr, Rathausvorplatz in Brühl, Uhlstraße 3, 50321 Brühl Bürger-Information zum Stadt- marketing-Prozess Bornheim Mittwoch, 08.05.2019, 18 Uhr, Bürgerhalle im Rathaus 50 Jahre Rhein-Sieg-Kreis: Bornheim wettet gegen Landrat Freitag, 10.05.2019, 11 Uhr, Hof Biobauer Palm, Bornheimer Str. 30, Bornheim-Uedorf Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Bornheim, 25. April 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bornheimer, die am 26. Mai 2019 nicht wählen gehen können, haben bereits ab Dienstag, 23. April 2019, die Möglichkeit, ihre Stimme zur Europawahl abzugeben. Geöffnet ist das Wahlbüro in Raum 904 des Bornheimer Rathauses, Rathausstra- ße 2, sogar schon jetzt; dort werden alle Fragen und Anliegen rund um die Wahl bearbeitet. Das Wahlbüro ist besetzt montags bis mitt- wochs von 7:30 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 7:30 bis 18:00 Uhr und freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr. Telefonisch erreicht man die Mitarbeiter unter 02222 945-404, -405, -409 und -413 oder per E-Mail an: wahlbuero@stadt-bornheim.de Wer lieber von zuhause aus wählen möch- te, beantragt die Briefwahlunterlagen ebenfalls im Wahlbüro – entweder per- sönlich, per E-Mail an wahlbuero@stadt- bornheim.de oder per Online-Wahlschein- Verfahren unter www.bornheim.de. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch per Post möglich; der Vordruck hierfür befindet sich auf der Wahlbenach- richtigungskarte. Diese wird demnächst an alle wahlberechtigten Bornheimer ge- schickt und gibt u. a. Auskunft über den jeweiligen Wahlbezirk und das Wahllokal zur Stimmabgabe am 26. Mai. Wer ins Wahlbüro geht, sollte seine Wahl- benachrichtigungskarte mitbringen; falls diese noch nicht angekommen ist, reicht auch ein gültiges Ausweisdokument. Um Briefwahlunterlagen für Familienmitglie- der zu beantragen, ist die Vorlage von deren Wahlbenachrichtigungskarte mit Vollmacht jedoch zwingend erforderlich. Bornheimer Bürger, die bis zum 5. Mai 2019 keine Karte erhalten haben, wenden sich bitte umgehend an das Wahlbüro. Wahlhelfer gesucht Die Stadt Bornheim sucht auch noch eh- renamtliche Wahlhelfer. Einzige Voraus- setzung: Man muss selbst wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsange- hörigkeit eines anderen EU-Staates besitzt und zum Wahltag 18 Jahre alt ist. Interes- sierte können sich in diesem Jahr erstmals bequem von zuhause aus anmelden. Den Online-Service und weitere Infos stellt die Stadtverwaltung auf www.bornheim.de zur Verfügung. Alternativ kann man sich im Wahlbüro melden. Schon nächste Woche zur Europawahl gehen Natur erleben, regionale Produkte probieren und die Heimat noch besser kennenlernen – das „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ am Sonntag, 28. April 2019, bietet Spaß, Genuss und interessante Einblicke für Groß und Klein. Die beliebte Fahrrad-Tour findet bereits zum 12. Mal statt und führt diesmal auf rund 34 Kilometern zu 12 Landwirtschaftsbetrieben und Kunststätten im Bornheimer Stadtge- biet. Offiziell eröffnet wird die Veranstaltung durch Bürgermeister Wolfgang Henseler und die 8. Brühl-Bornheimer Spargelkönigin Daniela Kastner um 11 Uhr bei der Wein- handlung und Kellerei Jakob Antwerpen, Rheinstraße 218 in Bornheim-Hersel. Dann können sich die Teilnehmer entschei- den, ob sie bei der geführten Tour des All- gemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Bornheim mitmachen oder die teilnehmenden Höfe zwischen 11 und 17 Uhr auf eigene Faust ansteuern, um die vielen Angebote zu genie- ßen und in den bunten Hofläden zu stöbern. Ein Wochenende später laden die Städte Born- heim und Brühl gemeinsam zur 15. Eröffnung der Brühl-Bornheimer Spargelsaison ein. Sie findet am Samstag, 4. Mai 2019, von 11 bis 13 Uhr auf dem Rathausvorplatz, Uhlstraße 3, in Brühl statt. Brühl-Bornheimer Spargelsaison wird am 4. Mai eröffnet Feinschmecker können sich auf kulinarische Höhepunkte rund um den Spargel freuen: Der Bornheimer Gastwirt „Köhlz“ veranstaltet sein beliebtes „Live-Cooking“, verschiedene Brüh- ler Gastronomen bieten Köstlichkeiten der re- gionalen Küche an und Weinhändler aus ganz Deutschland präsentieren edle Tropfen aus den verschiedenen Weinanbaugebieten. Die traditionelle Spargelsaison-Eröffnung ist eingebettet in den 4. Brühler Wein- und Spar- gelmarkt, zu dem die Schloßgarde Rut-Wieß von Freitag bis Sonntag, 3. bis 5. Mai 2019, einlädt. Weitere Infos zu beiden Veranstaltungen gibt es unter: www.bornheim.de Höfe-Radeln und Heimat genießen Die Stadt Bornheim appelliert an alle Bür- ger, Verantwortung zu übernehmen und bewusster mit Müll im eigenen Umfeld umzugehen. Dabei gilt es zu beachten, dass öffentliche Abfalleimer ausschließ- lich der Entsorgung von Müll dienen, der unterwegs anfällt, wie etwa Papier- taschentücher, Kaugummis oder Verpa- ckungen von unterwegs verzehrten Spei- sen und Getränken. Das Entsorgen von Hausmüll in öffentlichen Abfalleimern gilt als Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Neben dem allgemeinen Restmüll gilt dies auch für Altpapier und -glas, Elektroschrott sowie Bio-, Sperr- und Sondermüll. Zwar unterhält die Stadt Bornheim im gesamten Stadtgebiet rund 550 öffent- liche Müllbehälter, die wöchentlich und an Brennpunkten sogar drei Mal pro Woche geleert werden. Trotzdem stellen die Mitarbeiter des Stadtbetriebs Born- heim (SBB), der für die Leerung zustän- dig ist, regelmäßig fest: „Die Kollegen finden immer wieder Abfallbehälter vor, die randvoll mit Gewerbeabfällen oder Hausmüll gefüllt sind. Und wenn nichts mehr hineinpasst, legen einige ihre Plas- tiktüten, Flaschen oder Kartons einfach davor ab“, ärgert sich Oliver Schmitz, stellvertretender Vorstand des Stadtbe- triebs. Immer wieder greifen die Mitarbeiter beim Leeren der Mülleimer auch in Hun- dekot, weil Hundebesitzer die Kotbeutel häufig nicht verschließen – sehr zum Är- ger der Mitarbeiter, die die Behälter lee- ren müssen. Ein weiteres Ärgernis sind Zigarettenstummel, die einfach herum- liegen. Denn die wenigsten wissen, dass es etwa 10 bis 15 Jahre dauert, bis ein Filter auf natürlichem Weg verrottet ist. Mehrere Hundert freiwillige Helfer ha- ben sich im März an der 47. Auflage der städtischen Müllsammelaktion „Born- heim putzt sich raus“ beteiligt - ein Teil- nehmerrekord, über den sich die Stadt- verwaltung sehr freut. Ortsausschüsse, Vereine, Parteien, Kindertagesstätten, Schülerinnen und Schüler und viele weitere engagierte Bürger haben mit- geholfen, die Umwelt von insgesamt 45 Kubikmetern Müll zu befreien, den an- dere Menschen auf Bürgersteigen, Geh- wegen oder Grünanlagen hinterlassen haben. Die Schüler der Nikolaus-Grundschule in Waldorf sammelten im März fleißig mit. FOTO: Nikolaus-Schule Stadt Bornheim appelliert: Gemeinsam Müll vermeiden Im April geht die interkommunale Energie- beratung in der Klimaregion Rhein-Vorei- fel in die nächste Runde. Einmal monatlich – wechselnd in den sechs beteiligten Kom- munen Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg – kön- nen sich Bürger kostenlos beraten lassen. Zum Auftakt steht die Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW, Waltraud Clever, Interessierten am Donnerstag, 25. April 2019, von 14 bis 17.45 Uhr im Born- heimer Rathaus, Rathausstraße 2, zur Ver- fügung. Die Expertin gibt Tipps und beant- wortet Fragen rund ums Energiesparen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Termi- ne vereinbart der interkommunale Kli- maschutzmanager Tobias Gethke unter Telefon 02222 945-285 oder per E-Mail an tobias.gethke@stadt-bornheim.de. Die Beratung dauert 45 Minuten. Kostenlose Energieberatung in Bornheim 17. April 2019 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 Flurbereinigung Erftaue Gymnich Az.: 33.42 – 5 07 03 - 50667 Köln, den 11.03.2019 Dienstgebäude: Zeughausstr. 2 - 10, Tel: 0221 / 147 - 2033 Das durch den Flurbereinigungsbeschluss vom 18.07.2007 festgestellte Flurbereinigungsgebiet Erftaue Gymnich ist bisher durch 13 Änderungsbeschlüsse gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), geändert worden. Mit den Änderungsbeschlüssen Nrn. 8 bis 13 wurden die nachfolgend aufgeführten Grundstücke zum Flur- bereinigungsgebiet Erftaue Gymnich zugezogen und auch insoweit die Flurbereinigung angeordnet: Regierungsbezirk Köln L Rhein-Erft-Kreis Stadt Kerpen Gemarkung Türnich Flur 38 Flurstück 124 Flur 39 Flurstück 62 Stadt Erftstadt Gemarkung Lechenich Flur 37 Flurstück 132 Gemarkung Gymnich Flur 1 Flurstücke 1 - 3, 5, 45, 46 Flur 5 Flurstücke 28 - 32, 42, 43, 133 Stadt Bergheim Gemarkung Quadrat – Ichendorf Flur 24 Flurstücke: 192, 193 L Kreis Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde Swisttal Gemarkung Miel Flur 14 Flurstücke 88, 143 Gemarkung Morenhoven Flur 14 Flurstücke 1, 3, 8, 23, 42 L Kreis Euskirchen Gemeinde Weilerswist Gemarkung Metternich Flur 3 Flurstücke 27, 51/29 I. Wertermittlung a) Offenlegung der Ergebnisse der Wert ermittlung Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung für die von den Änderungsbeschlüssen Nrn. 8 bis 13 betroffenen Grundstücke werden für die Beteiligten gemäß § 32 FlurbG zur Einsichtnahme offengelegt am Freitag, den 17.05.2019 von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei der Bezirksregierung Köln Dienstgebäude Blumenthalstraße 33, 50670 Köln Zimmer B 377. Während dieser Zeit stehen Bedienstete des Dezerna- tes 33 zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung. Es wird gebeten, unter der Telefonnummer 0221 147 3275 (Ansprechpartner: Herr Müller) einen Termin zu vereinbaren. Beteiligte am Flurbereinigungsverfahren sind gemäß § 10 Nr. 1 FlurbG als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke und die Nebenbeteiligten. Zu den Nebenbeteiligten des Flurbereinigungsverfah- rens zählen gem. § 10 Nr. 2 FlurbG: • Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betrof- fen werden; • andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG); • Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; • Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungs- gebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; • Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Abs. 2 FlurbG); • Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet ge- hörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Un- terhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an die Grenze des Flurbereini- gungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG) b) Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wert- ermittlung Die Wertermittlungsergebnisse für die von den Ände- rungsbeschlüssen Nrn. 8 - 13 betroffenen Grundstücke werden für die Beteiligten gemäß § 32 FlurbG in dem Anhörungstermin am Freitag, dem 17.05.2019 um 14:00 Uhr, bei der Bezirksregierung Köln Dienstgebäude Blumenthalstraße 33, 50670 Köln Zimmer B 377 erläutert. Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wert- ermittlung können im Anhörungs termin erhoben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Ein- wendungen bis spätestens 31.05.2019 schrift- lich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln unter Angabe des Akten zeichens 33.42 – 5 07 03 – und der Ordnungsnummer einzureichen. Wer mit den Ergebnissen der Wertermittlung einver- standen ist, braucht diesen Anhörungstermin nicht wahrzunehmen. Hinweise 1. Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch eine bevollmäch- tigte Person vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke können bei der Bezirksregierung Köln fernmündlich unter oben angegebener Rufnummer angefordert werden. Die Beglaubigung der Unterschrift erfolgt durch jede zur amtlichen Beglaubigung von Unter- schriften befugte Behörde (dies sind in der Regel Stadt- und Gemeindeverwaltungen) kostenfrei (§ 108 FlurbG). 2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Kosten erstattet werden können, die den Nebenbetei- ligten durch die Wahrnehmung der Termine entste- hen. II. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Zur Ausführung der Änderungsbeschlüsse Nrn. 8 bis 13 wird Folgendes bekannt gegeben: Rechte an den vorstehenden genannten Grundstücken die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter Veröffentlichung dieser Be- kanntmachung schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln oder (persönlich) bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Zimmer B 377, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln unter Angabe des Az. 33.42 –5 07 03 - anzumelden. Ihre Rechte können auch durch Übermittlung eines elek- tronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde an- gemeldet werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@ brk.sec.nrw.de. Ihre Rechte können auch durch De-Mail in der Sende- variante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz angemeldet werden. Die De-Mail- Adresse lautet: poststelle@brk-nrw.de-mail.de. Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene ding- liche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen der Bezirksregierung hat die anmelden- de Person ihr Recht innerhalb einer von der Flurberei- nigungsbehörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Bezirks- regierung die bisherigen Verhandlungen und Fest- setzungen nach § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmel- dung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Im Auftrag gez. (LS) Meul ORVR Hinweis: Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfah- ren/33_flurbereinigungsverfahren/index.html Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren finden Sie unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistun- gen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/daten- schutzhinweise.pdf Öffentliche Bekanntmachung Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen

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24. April 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Bornheim, 25. April 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 02.05.2019, 18 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 07.05.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 09.05.2019, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Donnerstag, 09.05.2019, 18 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Frühlingserwachen im Vorgebirge Sonntag, 28.04.2019, 11 Uhr, Weinhandlung Antwerpen, Rheinstr. 218, Bornheim-Hersel 15. Eröffnung der Brühl-Bornheimer Spargelsaison Samstag, 04.05.2019, 11 Uhr, Rathausvorplatz in Brühl, Uhlstraße 3, 50321 Brühl Einwohnerversammlung zum Bebauungsplan Me 17 Mittwoch, 08.05.2019, 18:30 Uhr, Aula der Heinrich-Böll-Sekundarschule, Beethovenstraße 57, Bornheim-Merten Bürger-Information zum Stadt- marketing-Prozess Bornheim Mittwoch, 08.05.2019, 18 Uhr, Bürgerhalle im Rathaus Öffentliche Bekanntmachung der 9. Satzung vom 15.04.2019 zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 Aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Ver- bindung mit § 41 Abs. 2 und § 57 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.12.2018 (GV.NRW.S.759, ber. 2019, S. 23), hat der Rat in seiner Sitzung am 04.04.2019 folgende 9. Sat- zung zur Änderung der Zuständigkeits- ordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 beschlossen: Artikel I Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 3 Ziffer 3 wird gestrichen. 2. In § 3 Absatz 5 wird „die Befug- nis nach § 63 des Landesbeamten- gesetzes (Verbot der Amtsführung)“ ersetzt durch „die Befugnis nach § 39 Beamtenstatusgesetz (Verbot der Führung der Dienstgeschäfte) Ferner wird § 3 um folgenden Absatz 12 ergänzt: „(12) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Vermietung und Verpachtung von städtischem Grund- besitz und städtischen Gebäuden, aus- genommen Verwaltungs- und Schul- gebäude, sowie über die Anmietung und Anpachtung von Grundbesitz und Gebäuden Dritter.“ 3. § 6 Absatz 2 Satz 1 und Satz 3 werden gestrichen und Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: „Der Betriebsausschuss entscheidet über das Abwasserbeseitigungs- konzept.“ 4. In § 11 Absatz 6 wird die Ausnahme- regelung gestrichen. 5. In § 15 Absatz 2 Ziffer 1 wird „die Befugnis nach § 63 des Landes- beamtengesetzes (Verbot der Amts- führung)“ ersetzt durch „die Befugnis nach § 39 Beamtenstatusgesetz (Verbot der Führung der Dienst- geschäfte) und Ziffer 4a gestrichen. Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorste- hende „9. Satzung vom 15.04.2019 zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004“ mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Orts- recht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Form vorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungs- pläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch- geführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungs- plan ist nicht ordnungsgemäß öffent- lich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Rats- beschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechts- vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 15.04.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes Das Ratsmitglied Thomas Oster – CDU – hat zum 30.04.2019 sein Mandat im Rat der Stadt Bornheim niedergelegt. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz ist der frei- gewordene Sitz nach der Reserveliste der CDU zu besetzen. Herr Theo Geuer, Bahnhofstr. 10, 53332 Bornheim, rückt als Nachfolger in den Rat der Stadt Bornheim ein. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers kann gemäß § 39 Kommunal- wahlgesetz jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil- genommen haben und die Aufsichts- behörde Einspruch erheben. Der Einspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntmachung beim Wahl leiter im Rathaus Bornheim, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, einzureichen oder münd- lich zur Niederschrift zu erklären. Bornheim, den 11.04.2019 Stadt Bornheim -Der Wahlleiter- gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die Stadt Bornheim mit fast 50.000 Ein- wohnern, verteilt auf 14 Ortschaften, ist die drittgrößte Stadt des Rhein-Sieg-Kreises. Mit ihrer ausgezeichneten Lage an Rhein und Vorgebirge und zwischen Köln und Bonn gehört sie zu den Städten, die immer weiter wachsen. Dabei zieht die Stadt Un- ternehmer und Familien gleichermaßen an. Als Fachkraft, Berufseinsteiger/in und Auszubildende erwarten Sie spannende Aufgaben und sichere Jobs mit Entwick- lungsmöglichkeiten. Wir bieten eine Viel- zahl an Berufsbildern und sind laufend auf der Suche nach qualifiziertem Personal. Werden Sie Teil unserer zukunftsorientier- ten und stetig wachsenden Verwaltung, er- reichen Sie mit uns gemeinsam Ziele und gestalten die Zukunft unserer Stadt! Aktuelle externe Stellenangebote finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.bornheim.de/rathaus- service/stadt-bornheim-als-arbeitgeber/ stellenangebote/ Stadt Bornheim bietet spannende Aufgaben und sichere Jobs 24. April 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Stadt Bornheim - die Wahlbezirke der Stadt Bornheim - wird in der Zeit vom 06.05.2019 bis 10.05.2019 während folgender Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Wahlbüro, Rathaus der Stadt Bornheim, Rathaus- str. 2, Zimmer 904 (barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberech- tigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von ande- ren im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hin- sichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten V erfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll- ständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16.Tag vor der Wahl, spätestens am 10.05.2019 bis 12.30 Uhr beim Wahlbüro, Rathaus der Stadt Born- heim, Rathausstr. 2, Zimmer 904 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge- tragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.05.2019 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerver- zeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Rhein-Sieg-Kreis durch Stimmabgabe in einem belie- bigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetrage- ner Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Ver- schulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17 Abs.1 der Europawahlordnung, bei Unions- bürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlord- nung bis zum 05.05.2019 oder die Einspruchsfrist gegen das Wähler - verzeichnis nach § 21 Abs.1 der Europawahl- ordnung bis zum 10.05.2019 versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deut- schen nach § 17 Abs.1 der Europawahlord- nung, bei Unionsbürgern nach § 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchs- frist nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist. c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24.05.2019, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahl- berechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel - einen amtlichen blauen Wahlumschlag - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl Die Abholung von Wahlschein und Briefunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berech- tigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahl- berechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtig- te Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahl- brief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr ein- geht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform aus- schließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Bornheim, den 11.04.2019 Stadt Bornheim -Der Bürgermeister- gez. Wolfgang Henseler

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24. April 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Bornheim, 25. April 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 02.05.2019, 18 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 07.05.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 09.05.2019, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Donnerstag, 09.05.2019, 18 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Frühlingserwachen im Vorgebirge Sonntag, 28.04.2019, 11 Uhr, Weinhandlung Antwerpen, Rheinstr. 218, Bornheim-Hersel 15. Eröffnung der Brühl-Bornheimer Spargelsaison Samstag, 04.05.2019, 11 Uhr, Rathausvorplatz in Brühl, Uhlstraße 3, 50321 Brühl Einwohnerversammlung zum Bebauungsplan Me 17 Mittwoch, 08.05.2019, 18:30 Uhr, Aula der Heinrich-Böll-Sekundarschule, Beethovenstraße 57, Bornheim-Merten Bürger-Information zum Stadt- marketing-Prozess Bornheim Mittwoch, 08.05.2019, 18 Uhr, Bürgerhalle im Rathaus Öffentliche Bekanntmachung der 9. Satzung vom 15.04.2019 zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 Aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Ver- bindung mit § 41 Abs. 2 und § 57 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.12.2018 (GV.NRW.S.759, ber. 2019, S. 23), hat der Rat in seiner Sitzung am 04.04.2019 folgende 9. Sat- zung zur Änderung der Zuständigkeits- ordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 beschlossen: Artikel I Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 3 Ziffer 3 wird gestrichen. 2. In § 3 Absatz 5 wird „die Befug- nis nach § 63 des Landesbeamten- gesetzes (Verbot der Amtsführung)“ ersetzt durch „die Befugnis nach § 39 Beamtenstatusgesetz (Verbot der Führung der Dienstgeschäfte) Ferner wird § 3 um folgenden Absatz 12 ergänzt: „(12) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Vermietung und Verpachtung von städtischem Grund- besitz und städtischen Gebäuden, aus- genommen Verwaltungs- und Schul- gebäude, sowie über die Anmietung und Anpachtung von Grundbesitz und Gebäuden Dritter.“ 3. § 6 Absatz 2 Satz 1 und Satz 3 werden gestrichen und Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: „Der Betriebsausschuss entscheidet über das Abwasserbeseitigungs- konzept.“ 4. In § 11 Absatz 6 wird die Ausnahme- regelung gestrichen. 5. In § 15 Absatz 2 Ziffer 1 wird „die Befugnis nach § 63 des Landes- beamtengesetzes (Verbot der Amts- führung)“ ersetzt durch „die Befugnis nach § 39 Beamtenstatusgesetz (Verbot der Führung der Dienst- geschäfte) und Ziffer 4a gestrichen. Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorste- hende „9. Satzung vom 15.04.2019 zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004“ mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Orts- recht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Form vorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungs- pläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch- geführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungs- plan ist nicht ordnungsgemäß öffent- lich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Rats- beschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechts- vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 15.04.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes Das Ratsmitglied Thomas Oster – CDU – hat zum 30.04.2019 sein Mandat im Rat der Stadt Bornheim niedergelegt. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz ist der frei- gewordene Sitz nach der Reserveliste der CDU zu besetzen. Herr Theo Geuer, Bahnhofstr. 10, 53332 Bornheim, rückt als Nachfolger in den Rat der Stadt Bornheim ein. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers kann gemäß § 39 Kommunal- wahlgesetz jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil- genommen haben und die Aufsichts- behörde Einspruch erheben. Der Einspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntmachung beim Wahl leiter im Rathaus Bornheim, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, einzureichen oder münd- lich zur Niederschrift zu erklären. Bornheim, den 11.04.2019 Stadt Bornheim -Der Wahlleiter- gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die Stadt Bornheim mit fast 50.000 Ein- wohnern, verteilt auf 14 Ortschaften, ist die drittgrößte Stadt des Rhein-Sieg-Kreises. Mit ihrer ausgezeichneten Lage an Rhein und Vorgebirge und zwischen Köln und Bonn gehört sie zu den Städten, die immer weiter wachsen. Dabei zieht die Stadt Un- ternehmer und Familien gleichermaßen an. Als Fachkraft, Berufseinsteiger/in und Auszubildende erwarten Sie spannende Aufgaben und sichere Jobs mit Entwick- lungsmöglichkeiten. Wir bieten eine Viel- zahl an Berufsbildern und sind laufend auf der Suche nach qualifiziertem Personal. Werden Sie Teil unserer zukunftsorientier- ten und stetig wachsenden Verwaltung, er- reichen Sie mit uns gemeinsam Ziele und gestalten die Zukunft unserer Stadt! Aktuelle externe Stellenangebote finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.bornheim.de/rathaus- service/stadt-bornheim-als-arbeitgeber/ stellenangebote/ Stadt Bornheim bietet spannende Aufgaben und sichere Jobs 24. April 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Stadt Bornheim - die Wahlbezirke der Stadt Bornheim - wird in der Zeit vom 06.05.2019 bis 10.05.2019 während folgender Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Wahlbüro, Rathaus der Stadt Bornheim, Rathaus- str. 2, Zimmer 904 (barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberech- tigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von ande- ren im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hin- sichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten V erfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll- ständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16.Tag vor der Wahl, spätestens am 10.05.2019 bis 12.30 Uhr beim Wahlbüro, Rathaus der Stadt Born- heim, Rathausstr. 2, Zimmer 904 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge- tragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.05.2019 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerver- zeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Rhein-Sieg-Kreis durch Stimmabgabe in einem belie- bigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetrage- ner Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Ver- schulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17 Abs.1 der Europawahlordnung, bei Unions- bürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlord- nung bis zum 05.05.2019 oder die Einspruchsfrist gegen das Wähler - verzeichnis nach § 21 Abs.1 der Europawahl- ordnung bis zum 10.05.2019 versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deut- schen nach § 17 Abs.1 der Europawahlord- nung, bei Unionsbürgern nach § 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchs- frist nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist. c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24.05.2019, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahl- berechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel - einen amtlichen blauen Wahlumschlag - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl Die Abholung von Wahlschein und Briefunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berech- tigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahl- berechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtig- te Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahl- brief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr ein- geht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform aus- schließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Bornheim, den 11.04.2019 Stadt Bornheim -Der Bürgermeister- gez. Wolfgang Henseler

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10. April 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 10.04.2019, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 02.05.2019, 18 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 07.05.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 09.05.2019, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Donnerstag, 09.05.2019, 18 Uhr Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Bornheim, 25. April 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Amtliche Bekanntmachungen Aufgrund § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Rat der Stadt Bornheim am 13.12.2018 beschlossen, für den Bebauungsplan Me 17 in der Ortschaft Merten die früh- zeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Planentwürfe für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszu- legen und eine Einwohner- und Anlieger- versammlung durchzuführen. In gleicher Sitzung hat der Rat eine geringfügige Ver- größerung des Planbereiches beschlossen. Das Plangebiet umfasst die derzeitigen Flächen der Offenbachstraße sowie stra- ßenbegleitend Teilbereiche der angren- zenden Grundstücke vom Kreuzungsbe- reich Beethovenstraße/ Wagnerstraße bis zur Einmündung der Offenbachstraße in die Schubertstraße (K 33). Ziel der Pla- nung ist der Ausbau der Offenbachstraße incl. des Knotenumbaus an der Einmün- dung zur Schubertstraße (K 33). Die Auslegung der Entwürfe zum Bebau- ungsplan und zur Straßenraumplanung er- folgt in der Zeit vom 29.04. bis 27.05.2019 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegen- schaftsamt, auf dem Flur zwischen Zim- mer 407 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte zum Bebauungsplan erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414 und zur Straßenraumplanung in Zimmer 402 oder 406. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla- nung öffentlich dargelegt. Es wird allge- mein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Zusätzlich werden die Bebauungsplan- entwürfe und die Straßenraumplanung in einer Einwohner- und Anliegerversamm- lung erläutert, die am Mittwoch, dem 08.05.2019, um 18.30 Uhr in der Hein- rich-Böll-Sekundarschule, Beethovenstra- ße 57, 53332 Bornheim, stattfindet. Darüber hinaus können die Planunterla- gen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 03.04.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buch- stabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezem- ber 2018 (GV. NRW. S. 759), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 20.02.2019 mit der Mehrheit der gesetzli- chen Zahl der Ratsmitglieder folgende 18. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 be- schlossen: Artikel I Die Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 wird wie folgt geändert: In § 11 Abs. 1 wird die Zahl „zwei“ durch die Zahl „drei“ ersetzt. Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach der Be- kanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorste- hende „18. Satzung vom 29.03.2019 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992“ mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Be- kanntmachung von kommunalem Orts- recht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzei- geverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Be- stimmung oder der Flächennutzungs- plan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbe- schluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechts- vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 29.03.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer, hunderte freiwillige Helfer haben sich in rund 70 Gruppen an der 47. Auflage der städtischen Müllsammelaktion „Born- heim putzt sich raus“ beteiligt. Ein Teilnehmerrekord, der ein großes Dankeschön verdient. Ortsausschüsse, Vereine, Par- teien, Kindertagesstätten, Schülerinnen und Schüler – also viele engagierte Menschen – haben mitgeholfen, unsere Um- welt von jenem Unrat zu befreien, den andere Menschen arg- los oder auch mutwillig auf Bürgersteigen, Gehwegen oder Grünanlagen hinterlassen haben. Insgesamt wurden an den beiden Terminen 45 Kubikmeter Müll eingesammelt. Dabei handelt es sich einerseits um großen wilden Müll wie Kühlschränke, Autoreifen, Matratzen oder Farbeimer und andererseits um kleine Teile wie Verpackungen für Speisen und Getränke. Statt die leeren Zigarettenpackungen, Plastik- flaschen, Pizzaschachteln oder Coffee-to-go-Becher in einem der rund 550 öffentlichen Müllbehälter im Stadtgebiet zu ent- sorgen, werden sie an Ort und Stelle fallengelassen oder gar aus dem fahrenden Auto geschmissen. Für Ihre tatkräftige Hilfe und den ehrenamtlichen Einsatz bedanke ich mich herzlich. Toll, dass Sie Verantwortung für unsere Stadt übernehmen. Mein Dank richtet sich auch an den StadtBetrieb und das Technische Hilfswerk, die den eingesammelten Müll von den Sammelpunkten zum Bauhof transportiert haben. Die tolle Resonanz auf unsere Müllsam- melaktion spornt uns jedes Jahr aufs Neue an, beim nächsten Mal noch mehr Menschen zu mobilisieren, die Ärmel hochzu- krempeln und gemeinsam mit anderen anzupacken. Und sie erinnert uns alljährlich daran, auch im Alltag dar- auf zu achten, unsere Stadt sauber zu halten und sie dadurch noch lebens- und liebenswerter zu machen. Nochmals vielen Dank, Ihr Bürgermeister Wolfgang Henseler Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Me 17 in der Ortschaft Merten / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Einwohner- und Anliegerversammlung Öffentliche Bekanntmachung der 18. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 Vielen Dank!

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10. April 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 10.04.2019, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 02.05.2019, 18 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 07.05.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 09.05.2019, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Donnerstag, 09.05.2019, 18 Uhr Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Bornheim, 25. April 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Amtliche Bekanntmachungen Aufgrund § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Rat der Stadt Bornheim am 13.12.2018 beschlossen, für den Bebauungsplan Me 17 in der Ortschaft Merten die früh- zeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Planentwürfe für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszu- legen und eine Einwohner- und Anlieger- versammlung durchzuführen. In gleicher Sitzung hat der Rat eine geringfügige Ver- größerung des Planbereiches beschlossen. Das Plangebiet umfasst die derzeitigen Flächen der Offenbachstraße sowie stra- ßenbegleitend Teilbereiche der angren- zenden Grundstücke vom Kreuzungsbe- reich Beethovenstraße/ Wagnerstraße bis zur Einmündung der Offenbachstraße in die Schubertstraße (K 33). Ziel der Pla- nung ist der Ausbau der Offenbachstraße incl. des Knotenumbaus an der Einmün- dung zur Schubertstraße (K 33). Die Auslegung der Entwürfe zum Bebau- ungsplan und zur Straßenraumplanung er- folgt in der Zeit vom 29.04. bis 27.05.2019 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegen- schaftsamt, auf dem Flur zwischen Zim- mer 407 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte zum Bebauungsplan erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414 und zur Straßenraumplanung in Zimmer 402 oder 406. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla- nung öffentlich dargelegt. Es wird allge- mein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Zusätzlich werden die Bebauungsplan- entwürfe und die Straßenraumplanung in einer Einwohner- und Anliegerversamm- lung erläutert, die am Mittwoch, dem 08.05.2019, um 18.30 Uhr in der Hein- rich-Böll-Sekundarschule, Beethovenstra- ße 57, 53332 Bornheim, stattfindet. Darüber hinaus können die Planunterla- gen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 03.04.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buch- stabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezem- ber 2018 (GV. NRW. S. 759), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 20.02.2019 mit der Mehrheit der gesetzli- chen Zahl der Ratsmitglieder folgende 18. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 be- schlossen: Artikel I Die Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 wird wie folgt geändert: In § 11 Abs. 1 wird die Zahl „zwei“ durch die Zahl „drei“ ersetzt. Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach der Be- kanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorste- hende „18. Satzung vom 29.03.2019 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992“ mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Be- kanntmachung von kommunalem Orts- recht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzei- geverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Be- stimmung oder der Flächennutzungs- plan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbe- schluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechts- vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 29.03.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer, hunderte freiwillige Helfer haben sich in rund 70 Gruppen an der 47. Auflage der städtischen Müllsammelaktion „Born- heim putzt sich raus“ beteiligt. Ein Teilnehmerrekord, der ein großes Dankeschön verdient. Ortsausschüsse, Vereine, Par- teien, Kindertagesstätten, Schülerinnen und Schüler – also viele engagierte Menschen – haben mitgeholfen, unsere Um- welt von jenem Unrat zu befreien, den andere Menschen arg- los oder auch mutwillig auf Bürgersteigen, Gehwegen oder Grünanlagen hinterlassen haben. Insgesamt wurden an den beiden Terminen 45 Kubikmeter Müll eingesammelt. Dabei handelt es sich einerseits um großen wilden Müll wie Kühlschränke, Autoreifen, Matratzen oder Farbeimer und andererseits um kleine Teile wie Verpackungen für Speisen und Getränke. Statt die leeren Zigarettenpackungen, Plastik- flaschen, Pizzaschachteln oder Coffee-to-go-Becher in einem der rund 550 öffentlichen Müllbehälter im Stadtgebiet zu ent- sorgen, werden sie an Ort und Stelle fallengelassen oder gar aus dem fahrenden Auto geschmissen. Für Ihre tatkräftige Hilfe und den ehrenamtlichen Einsatz bedanke ich mich herzlich. Toll, dass Sie Verantwortung für unsere Stadt übernehmen. Mein Dank richtet sich auch an den StadtBetrieb und das Technische Hilfswerk, die den eingesammelten Müll von den Sammelpunkten zum Bauhof transportiert haben. Die tolle Resonanz auf unsere Müllsam- melaktion spornt uns jedes Jahr aufs Neue an, beim nächsten Mal noch mehr Menschen zu mobilisieren, die Ärmel hochzu- krempeln und gemeinsam mit anderen anzupacken. Und sie erinnert uns alljährlich daran, auch im Alltag dar- auf zu achten, unsere Stadt sauber zu halten und sie dadurch noch lebens- und liebenswerter zu machen. Nochmals vielen Dank, Ihr Bürgermeister Wolfgang Henseler Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Me 17 in der Ortschaft Merten / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Einwohner- und Anliegerversammlung Öffentliche Bekanntmachung der 18. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 Vielen Dank!

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.04.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Machbarkeitsstudien zum Bereich Roisdorf Ost Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 10.03.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Es gibt eine Machbarkeitsstudie Roisdorf Ost vom Januar 2016. Gibt es eine oder mehrere zeit- lich ältere Studien für den Bereich Koblenzer Straße, Fuhrweg, Herseler Straße und den angren- zenden Wirtschaftsweg in Roisdorf? Wenn ja, stellen Sie mir bitte diese Unterlagen sowie even- tuelle Beschlussvorlagen und Protokolle in Papier- oder Dateiform zur Verfügung. Antwort: Es gibt keine älteren Studien der Verwaltung als die Machbarkeitsstudie Roisdorf Ost vom Januar 2016. Frage 2: Hat es eine Initiative von Grundstückseigentümern in der Vergangenheit (zeitlich vor der Veröf- fentlichung der Studie Roisdorf Ost) gegeben, die ein Baugebiet von der Koblenzer Straße bis zum Wirtschaftsweg (Nähe Hochspannungsleitungen) gefordert hat (Anfrage, Gespräche in der Verwaltung, Unterschriftenlisten etc.)? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist diese Initiative bei der Verwaltung eingegangen und welche Antworten haben die Initiatoren erhalten? Bitte stellen sie mir diese Unterlagen (Anfragen mit Anlagen und Antworten) in Papier- oder Dateiform zur Verfü- gung. Antwort: Im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (2011) sind Stellung- nahmen während der Offenlage der Planung zur Entwicklung dieses Bereiches eingegangen über die der Rat beschlossen hat. Des Weiteren liegt der Stadt Bornheim ein Schreiben von Eigentümern (Eingang Februar 2012) im Bereich zwischen Herseler Straße und Fuhrweg vor, in dem eine Entwicklung als Rahmenplan Roisdorf angeregt wird. Der Eingang des Schreibens wurde den Petenten schriftlich bestätigt. Frage 3: Ist eine oder mehrere solcher Initiativen gemäß Frage 2 in einem Gremium der Stadt Bornheim behandelt worden? Wenn ja, in welchem Gremium, wann zeitlich und mit welchem Ergebnis für die Initiatoren? Bitte stellen sie mir diese Unterlagen in Papier- oder Dateiform zur Verfügung. Herrn Paul Breuer St.-Georg-Straße 20 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Der Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften hat die genannte Anregung im Jahr 2012 zur Kenntnis genommen (siehe Vorlage 151/2012-7). Die Unterlagen stehen im Ratsinfor- mationssystem zur Verfügung. Frage 4: Wie viele Einsprüche liegen der Stadt Bornheim zu den Bebauungsplänen im Bereich Roisdorf Ost vor? Wann werden diese Einsprüche veröffentlicht und wann werden sie den Mitgliedern des Rates und des Fachausschusses für Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt? Antwort: Zu den Bebauungsplänen im Bereich Roisdorf-Ost (Ro 22/Ro 23/Ro 25) sind insgesamt 35 Stel- lungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Im Einzelnen werden diese den zuständigen Gremi- en der Stadt Bornheim im Rahmen der Beschlussvorlage zum nächsten Verfahrensschritt zur Abwägung vorgelegt und über das Ratsinformationssystem veröffentlicht. Frage 5: Gibt es zu den Fragen 1 bis 4 Unterlagen, die nur den Fraktionsvorsitzenden oder einzelnen Rats oder Ausschussmitgliedern vorgelegt wurden? Wenn ja, stellen sie mir bitte diese Unterlagen auch zur Verfügung. Antwort: Die Unterlagen aus den Gremien liegen allen Rats- und Ausschussmitgliedern vor. Weitere Un- terlagen sind der Verwaltung nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.04.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Machbarkeitsstudien zum Bereich Roisdorf Ost Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 10.03.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Es gibt eine Machbarkeitsstudie Roisdorf Ost vom Januar 2016. Gibt es eine oder mehrere zeit- lich ältere Studien für den Bereich Koblenzer Straße, Fuhrweg, Herseler Straße und den angren- zenden Wirtschaftsweg in Roisdorf? Wenn ja, stellen Sie mir bitte diese Unterlagen sowie even- tuelle Beschlussvorlagen und Protokolle in Papier- oder Dateiform zur Verfügung. Antwort: Es gibt keine älteren Studien der Verwaltung als die Machbarkeitsstudie Roisdorf Ost vom Januar 2016. Frage 2: Hat es eine Initiative von Grundstückseigentümern in der Vergangenheit (zeitlich vor der Veröf- fentlichung der Studie Roisdorf Ost) gegeben, die ein Baugebiet von der Koblenzer Straße bis zum Wirtschaftsweg (Nähe Hochspannungsleitungen) gefordert hat (Anfrage, Gespräche in der Verwaltung, Unterschriftenlisten etc.)? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist diese Initiative bei der Verwaltung eingegangen und welche Antworten haben die Initiatoren erhalten? Bitte stellen sie mir diese Unterlagen (Anfragen mit Anlagen und Antworten) in Papier- oder Dateiform zur Verfü- gung. Antwort: Im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (2011) sind Stellung- nahmen während der Offenlage der Planung zur Entwicklung dieses Bereiches eingegangen über die der Rat beschlossen hat. Des Weiteren liegt der Stadt Bornheim ein Schreiben von Eigentümern (Eingang Februar 2012) im Bereich zwischen Herseler Straße und Fuhrweg vor, in dem eine Entwicklung als Rahmenplan Roisdorf angeregt wird. Der Eingang des Schreibens wurde den Petenten schriftlich bestätigt. Frage 3: Ist eine oder mehrere solcher Initiativen gemäß Frage 2 in einem Gremium der Stadt Bornheim behandelt worden? Wenn ja, in welchem Gremium, wann zeitlich und mit welchem Ergebnis für die Initiatoren? Bitte stellen sie mir diese Unterlagen in Papier- oder Dateiform zur Verfügung. Herrn Paul Breuer St.-Georg-Straße 20 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Der Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften hat die genannte Anregung im Jahr 2012 zur Kenntnis genommen (siehe Vorlage 151/2012-7). Die Unterlagen stehen im Ratsinfor- mationssystem zur Verfügung. Frage 4: Wie viele Einsprüche liegen der Stadt Bornheim zu den Bebauungsplänen im Bereich Roisdorf Ost vor? Wann werden diese Einsprüche veröffentlicht und wann werden sie den Mitgliedern des Rates und des Fachausschusses für Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt? Antwort: Zu den Bebauungsplänen im Bereich Roisdorf-Ost (Ro 22/Ro 23/Ro 25) sind insgesamt 35 Stel- lungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Im Einzelnen werden diese den zuständigen Gremi- en der Stadt Bornheim im Rahmen der Beschlussvorlage zum nächsten Verfahrensschritt zur Abwägung vorgelegt und über das Ratsinformationssystem veröffentlicht. Frage 5: Gibt es zu den Fragen 1 bis 4 Unterlagen, die nur den Fraktionsvorsitzenden oder einzelnen Rats oder Ausschussmitgliedern vorgelegt wurden? Wenn ja, stellen sie mir bitte diese Unterlagen auch zur Verfügung. Antwort: Die Unterlagen aus den Gremien liegen allen Rats- und Ausschussmitgliedern vor. Weitere Un- terlagen sind der Verwaltung nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.04.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Vorstellung der Ausbauplanungen des Heerweges vom 09.04.2019 Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.04.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wann kann damit gerechnet werden ? Antwort: Aufgrund mehrerer langfristiger Personalausfälle ab November 2018, die zum Teil noch fortbe- stehen, musste die Arbeitsplanung im zuständigen Amt zugunsten der gesetzlichen Pflichtaufga- benerfüllung anders priorisiert werden. Sobald die Arbeitskapazitäten gesichert und eine Projekt- bearbeitung gewährleistet ist, erfolgt die Vorstellung im zuständigen Ausschuss des Rates der Stadt Bornheim. Frage: Was unternehmen Sie, dass das Bankett sich nicht weiter verschlechtert? Antwort: Die Verkehrssicherheit wird im Zuge der Straßenunterhaltung durch den StadtBetrieb gewährleis- tet. Belagsfehlstellen der Fahrbahn wurden in dieser Woche repariert. Bankettarbeiten sind be- reits in der kurzfristigen Arbeitsplanung des Stadtbetriebes berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Herrn Günter Heßling , Heerweg 352 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.04.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Vorstellung der Ausbauplanungen des Heerweges vom 09.04.2019 Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.04.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wann kann damit gerechnet werden ? Antwort: Aufgrund mehrerer langfristiger Personalausfälle ab November 2018, die zum Teil noch fortbe- stehen, musste die Arbeitsplanung im zuständigen Amt zugunsten der gesetzlichen Pflichtaufga- benerfüllung anders priorisiert werden. Sobald die Arbeitskapazitäten gesichert und eine Projekt- bearbeitung gewährleistet ist, erfolgt die Vorstellung im zuständigen Ausschuss des Rates der Stadt Bornheim. Frage: Was unternehmen Sie, dass das Bankett sich nicht weiter verschlechtert? Antwort: Die Verkehrssicherheit wird im Zuge der Straßenunterhaltung durch den StadtBetrieb gewährleis- tet. Belagsfehlstellen der Fahrbahn wurden in dieser Woche repariert. Bankettarbeiten sind be- reits in der kurzfristigen Arbeitsplanung des Stadtbetriebes berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Herrn Günter Heßling , Heerweg 352 53332 Bornheim

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