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27. Februar 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Rathaussturm und Tollitätenempfang Donnerstag, 28.02.2019, 11.11 Uhr, Bürgerhalle im Rathaus Bornheim Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 07.03.2019, 18 Uhr Integrationsrat Dienstag, 12.03.2019, 18 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der aktuellen Bodenrichtwerte 2019 Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 13.03.2019, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 26.03.2019, 18 Uhr Karneval und Jugendschutz gehören in Bornheim zusammen Aktion „Keine Kurzen für Kurze“ erfährt breite Unterstützung Morgen ist Weiberfastnacht und damit beginnen die tolls- ten Tage der Session. „Bei aller Freude am Karneval dür- fen wir aber nach wie vor den Jugendschutz nicht aus den Augen verlieren“, betont Bür- germeister Wolfgang Hense- ler. Deshalb veranstaltet die Stadt Bornheim in enger Zu- sammenarbeit mit der Polizei bereits zum zwölften Mal die Kampagne „Keine Kurzen für Kurze! Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kin- der und Jugendliche“. Im Vorfeld der tollen Tage ha- ben Stadt und Polizei Plakate und Flyer an Eltern, Gewerbe- treibende, Gaststätten, Kar- nevalsvereine und Schulen verteilt. Diese weisen auf die einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin und sensibilisieren die Öf- fentlichkeit für das Thema. So bittet die Stadt Bornheim alle Gewerbetreibenden, auch und gerade während der Kar- nevalstage das Jugendschutz- und das Gaststättengesetz einzuhalten. Demnach dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keine alko- holischen Getränke verkauft oder ausgegeben werden. Und Jugendliche unter 18 dürfen zwar Bier, Wein und Sekt bestellen, aber keine här- teren Alkoholika wie Schnaps oder sogenannte Alkopops. Grüne Jacken und heiße Pizza Ergänzt werden die Maß- nahmen des Jugendschutzes durch eine groß angelegte Aktion im Straßenkarneval. Das Aktionsteam besteht aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern des Jugend- amts der Stadt Bornheim, des Bornheimer JugendTreffs, der Bornheimer Streetworker, der Kleinen Offenen Türen Roisdorf und Walberberg, der Evangelischen Jugend Hersel, des Stadtteilbüros Bornheim, des Jugendtreffs Kulturraum Sechtem, des neuen Kultur- mobils und Einzelpersonen, die sich ehrenamtlich enga- gieren. Die Helfer, stets zu erkennen an ihren grünen Jacken mit der Aufschrift „Jugendarbeit Bornheim“, waren am Wo- chenende beim Karnevals- zug in Sechtem im Einsatz, an Weiberfastnacht sind sie beim Zug in Kardorf und am Samstag, 2. März, schließlich in Waldorf. Mit belegten Bröt- chen, Tee und Wasser bieten sie den jungen Leuten eine kostenlose Alternative zum Alkohol an. Bei dem Umzug in Sechtem gab es am neuen Jugendbus des Evangelischen Kinder- und Jugendreferats im direkten Tausch gegen Bier und gegen Hochprozen- tiges sogar ein Stück heiße Pizza. „Wir wollen die Jugendlichen dazu anhalten, auf sich und ihre Freunde zu achten“, er- klärt Katja Cîmpean, die im Bornheimer Jugendamt für den Jugendschutz zuständig ist. Denjenigen, die der Ap- pell zu spät oder gar nicht erreicht, leisten Sanitäts- dienste medizinische Hilfe. So werden die Jugendlichen an festen und mobilen Unfall- hilfestellen betreut. Darüber hinaus sorgen Mitarbeiter des Jugendamts dafür, dass Min- derjährige im Zweifel ihren Eltern übergeben werden. Doch nicht nur die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Jugend-Organisationen sind an den Karnevalstagen unterwegs. Sowohl im Vorfeld der tollen Tage als auch wäh- rend der Züge führen Polizei und Ordnungsamt der Stadt Bornheim Jugendschutzkon- trollen durch. Bornheimer Tollitäten unterstützen Kampagne Auch in diesem Jahr warben wieder sämtliche Tollitäten aus dem Bornheimer Stadtge- biet für die Kampagne. Denn die närrischen Regenten er- leben während ihrer Amtszeit immer wieder, dass junge Leute in Supermärkten und anderen Geschäften alkoholi- sche Getränke für Minderjäh- rige besorgen. Nicht zuletzt diese Personen wollen sie durch ihr Engagement für die Kampagne „Keine Kurzen für Kurze!“ erreichen. „Denn wer Kindern Alkohol gibt, ist nicht jeck, sondern blöd. Wir stehen als Tollitäten hinter dieser Kampagne und machen beim Jugendschutz in Hemmerich keine Kom- promisse“, erklärt Jungfrau Walti (Berchtold) vom Hem- mericher Dreigestirn. Und Roisdorfs Prinzessin Jenny I. (Ackermann) fügt hinzu: „Wir wollen gemeinsam mit un- seren Kindern und Jugendli- chen feiern; und dazu braucht es keinen Alkohol. Verantwor- tungsvoll handeln heißt, auch ‚nein‘ sagen zu können.“ Der Gutachterausschuss für Grundstücks- werte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat gemäß § 196 Bau- gesetzbuch (Neubekanntmachung vom 03.11.2017 - BGBl I S. 3634) und gemäß § 11 der Verordnung über die Gutachteraus- schüsse für Grundstückswerte (Gutachter- ausschussverordnung - GAVO NRW) vom 23.03.2004 (GV. NRW. 2004 S. 146) die Bodenrichtwerte zum 01.01.2019 ermit- telt und in der Zeit vom 22.01.2019 bis 30.01.2019 für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen: Gemeinde: Alfter, Eitorf, Much, Neunkir- chen-Seelscheid, Ruppich- teroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck Stadt: Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Mecken- heim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Trois- dorf Die Bodenrichtwerte sind voraussicht- lich ab dem 01.03.2019 für jedermann kostenfrei im Internet einsehbar. Unter der Adresse www.boris.nrw.de wird in- teressierten Bürgerinnen und Bürgern nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Stra- ßenname und Hausnummer ein Kar- tenausschnitt mit der Darstellung des aktuellen Bodenrichtwertes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Infor- mationen abgerufen werden können. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert innerhalb eines Gebietes. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit einem definierten Grundstückszustand (Bodenrichtwert- grundstück). Jedermann kann während der üblichen Geschäftszeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Zimmer A 5.06, Auskunft über die Bo- denrichtwerte erhalten. Siegburg, den 19.02.2019 gez. Kütt Vorsitzender des Gutachterausschusses Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Meckenheim, 28. März 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf Eine Initiative der Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Tel. 02222-9437-0 Eine Aktion der Stadt Bornheim Kooperationspartner der Aktion: n Einen guten Tausch machen Jugendliche am Stand des Born- heimer Jugendamts. Foto: Stadt Bornheim Ob Karnevalsparty, Kinderkostümfest oder Tollitäten-Empfang – alle jecken Termine im Stadtgebiet Bornheim finden Sie unter: www.bornheim.de/ freizeit-tourismus/ kultur/karneval-in- bornheim/jecke- termine

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27. Februar 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Rathaussturm und Tollitätenempfang Donnerstag, 28.02.2019, 11.11 Uhr, Bürgerhalle im Rathaus Bornheim Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 07.03.2019, 18 Uhr Integrationsrat Dienstag, 12.03.2019, 18 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der aktuellen Bodenrichtwerte 2019 Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 13.03.2019, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 26.03.2019, 18 Uhr Karneval und Jugendschutz gehören in Bornheim zusammen Aktion „Keine Kurzen für Kurze“ erfährt breite Unterstützung Morgen ist Weiberfastnacht und damit beginnen die tolls- ten Tage der Session. „Bei aller Freude am Karneval dür- fen wir aber nach wie vor den Jugendschutz nicht aus den Augen verlieren“, betont Bür- germeister Wolfgang Hense- ler. Deshalb veranstaltet die Stadt Bornheim in enger Zu- sammenarbeit mit der Polizei bereits zum zwölften Mal die Kampagne „Keine Kurzen für Kurze! Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kin- der und Jugendliche“. Im Vorfeld der tollen Tage ha- ben Stadt und Polizei Plakate und Flyer an Eltern, Gewerbe- treibende, Gaststätten, Kar- nevalsvereine und Schulen verteilt. Diese weisen auf die einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin und sensibilisieren die Öf- fentlichkeit für das Thema. So bittet die Stadt Bornheim alle Gewerbetreibenden, auch und gerade während der Kar- nevalstage das Jugendschutz- und das Gaststättengesetz einzuhalten. Demnach dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keine alko- holischen Getränke verkauft oder ausgegeben werden. Und Jugendliche unter 18 dürfen zwar Bier, Wein und Sekt bestellen, aber keine här- teren Alkoholika wie Schnaps oder sogenannte Alkopops. Grüne Jacken und heiße Pizza Ergänzt werden die Maß- nahmen des Jugendschutzes durch eine groß angelegte Aktion im Straßenkarneval. Das Aktionsteam besteht aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern des Jugend- amts der Stadt Bornheim, des Bornheimer JugendTreffs, der Bornheimer Streetworker, der Kleinen Offenen Türen Roisdorf und Walberberg, der Evangelischen Jugend Hersel, des Stadtteilbüros Bornheim, des Jugendtreffs Kulturraum Sechtem, des neuen Kultur- mobils und Einzelpersonen, die sich ehrenamtlich enga- gieren. Die Helfer, stets zu erkennen an ihren grünen Jacken mit der Aufschrift „Jugendarbeit Bornheim“, waren am Wo- chenende beim Karnevals- zug in Sechtem im Einsatz, an Weiberfastnacht sind sie beim Zug in Kardorf und am Samstag, 2. März, schließlich in Waldorf. Mit belegten Bröt- chen, Tee und Wasser bieten sie den jungen Leuten eine kostenlose Alternative zum Alkohol an. Bei dem Umzug in Sechtem gab es am neuen Jugendbus des Evangelischen Kinder- und Jugendreferats im direkten Tausch gegen Bier und gegen Hochprozen- tiges sogar ein Stück heiße Pizza. „Wir wollen die Jugendlichen dazu anhalten, auf sich und ihre Freunde zu achten“, er- klärt Katja Cîmpean, die im Bornheimer Jugendamt für den Jugendschutz zuständig ist. Denjenigen, die der Ap- pell zu spät oder gar nicht erreicht, leisten Sanitäts- dienste medizinische Hilfe. So werden die Jugendlichen an festen und mobilen Unfall- hilfestellen betreut. Darüber hinaus sorgen Mitarbeiter des Jugendamts dafür, dass Min- derjährige im Zweifel ihren Eltern übergeben werden. Doch nicht nur die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Jugend-Organisationen sind an den Karnevalstagen unterwegs. Sowohl im Vorfeld der tollen Tage als auch wäh- rend der Züge führen Polizei und Ordnungsamt der Stadt Bornheim Jugendschutzkon- trollen durch. Bornheimer Tollitäten unterstützen Kampagne Auch in diesem Jahr warben wieder sämtliche Tollitäten aus dem Bornheimer Stadtge- biet für die Kampagne. Denn die närrischen Regenten er- leben während ihrer Amtszeit immer wieder, dass junge Leute in Supermärkten und anderen Geschäften alkoholi- sche Getränke für Minderjäh- rige besorgen. Nicht zuletzt diese Personen wollen sie durch ihr Engagement für die Kampagne „Keine Kurzen für Kurze!“ erreichen. „Denn wer Kindern Alkohol gibt, ist nicht jeck, sondern blöd. Wir stehen als Tollitäten hinter dieser Kampagne und machen beim Jugendschutz in Hemmerich keine Kom- promisse“, erklärt Jungfrau Walti (Berchtold) vom Hem- mericher Dreigestirn. Und Roisdorfs Prinzessin Jenny I. (Ackermann) fügt hinzu: „Wir wollen gemeinsam mit un- seren Kindern und Jugendli- chen feiern; und dazu braucht es keinen Alkohol. Verantwor- tungsvoll handeln heißt, auch ‚nein‘ sagen zu können.“ Der Gutachterausschuss für Grundstücks- werte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat gemäß § 196 Bau- gesetzbuch (Neubekanntmachung vom 03.11.2017 - BGBl I S. 3634) und gemäß § 11 der Verordnung über die Gutachteraus- schüsse für Grundstückswerte (Gutachter- ausschussverordnung - GAVO NRW) vom 23.03.2004 (GV. NRW. 2004 S. 146) die Bodenrichtwerte zum 01.01.2019 ermit- telt und in der Zeit vom 22.01.2019 bis 30.01.2019 für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen: Gemeinde: Alfter, Eitorf, Much, Neunkir- chen-Seelscheid, Ruppich- teroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck Stadt: Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Mecken- heim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Trois- dorf Die Bodenrichtwerte sind voraussicht- lich ab dem 01.03.2019 für jedermann kostenfrei im Internet einsehbar. Unter der Adresse www.boris.nrw.de wird in- teressierten Bürgerinnen und Bürgern nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Stra- ßenname und Hausnummer ein Kar- tenausschnitt mit der Darstellung des aktuellen Bodenrichtwertes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Infor- mationen abgerufen werden können. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert innerhalb eines Gebietes. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit einem definierten Grundstückszustand (Bodenrichtwert- grundstück). Jedermann kann während der üblichen Geschäftszeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Zimmer A 5.06, Auskunft über die Bo- denrichtwerte erhalten. Siegburg, den 19.02.2019 gez. Kütt Vorsitzender des Gutachterausschusses Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Meckenheim, 28. März 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf Eine Initiative der Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Tel. 02222-9437-0 Eine Aktion der Stadt Bornheim Kooperationspartner der Aktion: n Einen guten Tausch machen Jugendliche am Stand des Born- heimer Jugendamts. Foto: Stadt Bornheim Ob Karnevalsparty, Kinderkostümfest oder Tollitäten-Empfang – alle jecken Termine im Stadtgebiet Bornheim finden Sie unter: www.bornheim.de/ freizeit-tourismus/ kultur/karneval-in- bornheim/jecke- termine

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.02.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr. Kosten der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Breuer, die o.a. kleine Anfrage vom 28.01.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Flüchtlinge sind seit dem Beginn der Flüchtlingskrise der Stadt Bornheim ins- gesamt zugewiesen worden und wie viele sind aktuell noch im Stadtgebiet Bornheim unterge- bracht? Antwort: Seit 2015 wurden Bornheim insgesamt 866 Asylbewerber zugewiesen. 2015: 464 2016: 227 2017: 100 2018: 75 Gesamt: 866 Derzeit sind noch 317 Personen, die im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stehen, in Bornheim untergebracht. Frage 2: Wer trägt die Kosten der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge, die in Bornheim un- tergebracht sind (Bund, Land, Kreis, Stadt, Splittung)? Antwort: Die Kosten für die Gesundheitsversorgung der Asylbewerber und der geduldeten Per- sonen trägt gemäß § 4 in Verbindung mit § 10 a AsylbLG die Stadt Bornheim. Frage 3: Welche Kosten sind der Stadt Bornheim insgesamt bei der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge entstanden? Bitte schlüsseln Sie die Kosten für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 auf. Antwort: In den Jahren 2015 bis 2017 sind insgesamt 2.002.345,07 Euro Krankenhilfekosten entstanden. Die Abrechnung des jeweiligen Haushaltsjahres erfolgt erst im 1. Quartal des Folge- jahres. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Die Höhe der in 2018 geleisteten Krankenhilfe kann somit erst nach der endgültigen Abrechnung mitgeteilt werden. 2015: 374.100,87 € 2016: 598.446,11 € 2017: 1.029.798,09 € 2018: s.o. Frage 4: Sofern es hier Zuschüsse gibt, wie hoch fallen diese auf die Jahre 2015 bis 2018 aus und wer bezuschusst diese Kosten in welcher Höhe in Euro und Prozent? Antwort: Für die Aufnahme und Unterbringung sowie die Versorgung der Asylbewerber stellt das Land den Gemeinden gemäß § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) monatlich für jede Person eine Kos- tenpauschale in Höhe von 866 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus erstattet das Land gemäß § 4a FlüAG in den personenbezogenen Einzelfällen, bei denen die jährlichen Krankenhilfekosten über 35.000 Euro hinausgehen, den Restbetrag. An den Kosten für Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die über eine Duldung ver- fügen, beteiligen sich Bund und Land bisher nicht. Auf die diversen Aktivitäten der Bürgermeiste- rinnen und Bürgermeister im Rhein-Sieg-Kreis sowie der kommunalen Spitzenverbänden zur vollständigen Kostenübernahme wird verwiesen. Frage 5: Auf welcher Tarif-Basis werden die Gesundheitskosten für Flüchtlinge abgerechnet? Geschieht dies auf der gesetzlichen oder/und auf der privaten Verrechnungsbasis oder nach einem speziel- len Sondertarif für Flüchtlinge? Antwort: Der Krankenhilfeanspruch für Asylbewerber und geduldete Personen entspricht dem Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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3. April 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Ausschuss für Stadtentwicklung – entfällt – Stadtrat Donnerstag, 04.04.2019, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Dienstag, 09.04.2019, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 10.04.2019, 18 Uhr Kulturforum: „Rock’n’Roll forever – Ray Allen and his Band“ Freitag, 05.04.2019, 19 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1 Stadtbücherei: Poetry Slam zum Thema „Rassismus“ Freitag, 05.04.2019, 19 Uhr, Stadt bücherei Bornheim, Servatiusweg 19-23 Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein ande- rer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Bornheim, 11. April 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Amtliche Bekanntmachungen Gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung geben wir hiermit folgendes bekannt: 1. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner 8. Sitzung am 13.12.2018 in öffentlicher Sitzung auf Empfehlung des Betriebs- ausschusses vom 26.06.2018 folgenden Beschluss gefasst: Der geprüfte Jahresabschluss des Was- serwerkes zum 31.12.2017 wird - mit einer Bilanzsumme von 26.973.860,20 EUR und - mit einem Jahresgewinn von 346.671,00 EUR festgestellt. Der festgestellte Jahresgewinn in Höhe von 346.671,00 EUR ist an die Stadt Bornheim abzuführen. Der Lagebericht 2017 wird zur Kenntnis genommen. Dem Betriebsausschuss wird für das Jahr 2017 Entlastung erteilt. 2. Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Nord- rhein-Westfalen Prüfungsvermerk Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betrie- bes Wasserwerk der Stadt Bornheim. Zur Durchführung der Jahresabschluss- prüfung zum 31.12.2017 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Bonn, bedient. Diese hat mit Datum vom 14.05.2018 den nachfolgend dar- gestellten uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk erteilt. „Wir haben den Jahresabschluss – beste- hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust- rechnung sowie Anhang – unter Einbe- ziehung der Buchführung und den Lage- bericht des Wasserwerk der Stadt Born- heim, Bornheim, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen han- delsrechtlichen Vorschriften und ergän- zenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprü- fung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestell- ten deutschen Grundsätze ordnungsmä- ßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkei- ten und Verstöße, die sich auf die Dar- stellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Fest- legung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätig- keit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresab- schluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdar- stellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend si- chere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwen- dungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt- nisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und ver- mittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung zutreffend dar.“ Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirt- schaftsprüfers wird vollinhaltlich über- nommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbe- trieben und prüfungspflichtigen Einrich- tungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 06.03.2019 GPA NRW Im Auftrag Siegel Harald Debertshäuser 3. Der Jahresabschluss sowie der Lagebe- richt des Wasserwerk der Stadt Born- heim liegen zur Einsicht während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Stadtbetrieb Bornheim AöR, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim, Zimmer 11 bereit. Bornheim, den 22.03.2019 Wolfgang Henseler (Erster Betriebsleiter) Ralf Cugaly (kaufmännischer Betriebsleiter) Manfred Schier (technischer Betriebsleiter) Öffentliche Bekanntmachung Wasserwerk der Stadt Bornheim – Die Betriebsleitung Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 04.04.2019, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim – erweiterte Tagesordnung Am Donnerstag, 04.04.2019, um 18 Uhr findet im Ratssaal des Rat- hauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender erweiterter Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Erweiterung der Satzung im Ortsteil Mer- ten im Bereich Sommersberg, Beschluss zur Offenlage (StEA 13.03.) 015/2019-7 4 13. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Roisdorf, Ergebnis frühzei- tige Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Offenlage (StEA 13.03.) 123/2019-7 5 Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Roisdorf im Bereich Maarpfad, Be- schluss zur Offenlage (StEA 13.03.) 124/2019-7 6 9. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim 199/2019-1 7 Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder des Verwaltungsrates des Stadtbetriebs Bornheim - AöR 110/2019-1 8 Gewerbegebiet Alfter-Nord - Öffentlich- rechtlicher Vertrag zur Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft (HFA 28.03, StEA 03.04.) 155/2019-1 9 Aufbau eines Tax Compliance Manage- ment Systems in der Bornheimer Verwal- tung (HFA 28.03.) 089/2019-2 10 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 147/2019-1 11 Antrag der SPD-Fraktion vom 07.03.2019 - Resolution: Lokale Demokratie stärken, Stichwahlen beibehalten 193/2019-1 12 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 190/2019-1 13 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 14 Vergabe des Auftrages für Heizungs-, Lüf- tungs- und Sanitärarbeiten in der Grund- schule Sechtem 118/2019-1 15 Vergabe des Auftrages für Metallbauarbei- ten an der Grundschule Sechtem 144/2019-1 16 Vergabe des Auftrages für Elektroarbeiten in der Grundschule Sechtem 213/2019-1 17 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 191/2019-1 18 Anfragen mündlich Bornheim, den 26.03.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 3. April 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Wd 56 in der Ortschaft Waldorf im beschleunig- ten Verfahren nach § 13a BauGB unter der Bedingung, dass öffentlich geförderter Woh- nungsbau realisiert wird. Das Plangebiet liegt im Norden der Ortschaft Waldorf in einem Bereich zwischen Donnerbachweg, Dahlien- straße und Blumenstraße und umfasst meh- rere Flurstücke am Feldchenweg. Ziel ist die Ausweisung eines Urbanen Gebietes (MU) gemäß § 6a BauNVO.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hinge- wiesen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öf- fentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 21.03.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Wer kann sich für den Heimat-Preis bewerben? Vereine, Organisationen und Initiativen der ehrenamtlich Engagierten im Stadtgebiet Bornheim Bewerbung Schriftliche Bewerbungen werden bei der Stadtverwaltung, Amt 11.2, Rathausstra- ße 2, 53332 Bornheim oder per E-Mail an HeimatPreis@Stadt-Bornheim.de entgegen- genommen. Bewerbungsschluss ist der 03.07.2019. Welche inhaltlichen Vorgaben gibt es? Der Rat hat folgende Entscheidungskriterien festgelegt, die sich in den Initiativen, Projek- ten oder Vorhaben widerspiegeln sollten. Grundsatz 1. Beitrag zur Förderung von Integration und gesellschaftlichem Zusammenhalt Herausforderungen 2. Beitrag zum Erhalt und zur öffentlichen Sichtbarmachung von Informationen über die Geschichte und das kulturelle Erbe 3. Beitrag zur Attraktivitätssteigerung öf- fentlicher oder öffentlich zugänglicher Orte und Plätze 4. Beitrag zur sportlichen Ertüchtigung von Kindern, Jugendlichen und Er- wachsenen 5. Beitrag zur Aus- und Weiterbildung, insbesondere von Kindern und Jugend- lichen 6. Umsetzung von innovativen Projekten zum Thema „Heimat“ und der Ausei- nandersetzung mit der Erlebbarkeit ei- nes modernen Heimat-Begriffs Um eine Förderung erhalten zu können, soll- te der Antragsteller mindestens das grund- sätzliche Auswahlkriterium erfüllen. Höhe der Förderung: Der Förderpreis in Höhe von 5.000 € wird in drei Preiskategorien wie folgt verliehen: 1. Platz 2.500 € 2. Platz 1.500 € 3. Platz 1.000 € Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Wd 56 in der Ortschaft Waldorf, Aufstellungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung: Stadt Bornheim schreibt Heimat-Preis aus Für die Europawahl am Sonntag, 26. Mai 2019, sucht die Stadt Bornheim ehrenamtliche Wahlhelfer. Interessierte können sich unter www.bornheim.de informieren und anmelden. Alternativ wendet man sich ans Bornheimer Bürgerbüro unter 02222 945-179 oder wahlbuero@stadt-bornheim.de. Ab 15. April ist dann auch das Wahlbüro in Raum 904 im Rathaus geöffnet, Telefon: 02222 945-404 und -405.

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3. April 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Ausschuss für Stadtentwicklung – entfällt – Stadtrat Donnerstag, 04.04.2019, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Dienstag, 09.04.2019, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 10.04.2019, 18 Uhr Kulturforum: „Rock’n’Roll forever – Ray Allen and his Band“ Freitag, 05.04.2019, 19 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1 Stadtbücherei: Poetry Slam zum Thema „Rassismus“ Freitag, 05.04.2019, 19 Uhr, Stadt bücherei Bornheim, Servatiusweg 19-23 Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein ande- rer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Bornheim, 11. April 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Amtliche Bekanntmachungen Gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung geben wir hiermit folgendes bekannt: 1. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner 8. Sitzung am 13.12.2018 in öffentlicher Sitzung auf Empfehlung des Betriebs- ausschusses vom 26.06.2018 folgenden Beschluss gefasst: Der geprüfte Jahresabschluss des Was- serwerkes zum 31.12.2017 wird - mit einer Bilanzsumme von 26.973.860,20 EUR und - mit einem Jahresgewinn von 346.671,00 EUR festgestellt. Der festgestellte Jahresgewinn in Höhe von 346.671,00 EUR ist an die Stadt Bornheim abzuführen. Der Lagebericht 2017 wird zur Kenntnis genommen. Dem Betriebsausschuss wird für das Jahr 2017 Entlastung erteilt. 2. Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Nord- rhein-Westfalen Prüfungsvermerk Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betrie- bes Wasserwerk der Stadt Bornheim. Zur Durchführung der Jahresabschluss- prüfung zum 31.12.2017 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Bonn, bedient. Diese hat mit Datum vom 14.05.2018 den nachfolgend dar- gestellten uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk erteilt. „Wir haben den Jahresabschluss – beste- hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust- rechnung sowie Anhang – unter Einbe- ziehung der Buchführung und den Lage- bericht des Wasserwerk der Stadt Born- heim, Bornheim, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen han- delsrechtlichen Vorschriften und ergän- zenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprü- fung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestell- ten deutschen Grundsätze ordnungsmä- ßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkei- ten und Verstöße, die sich auf die Dar- stellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Fest- legung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätig- keit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresab- schluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdar- stellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend si- chere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwen- dungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt- nisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und ver- mittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung zutreffend dar.“ Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirt- schaftsprüfers wird vollinhaltlich über- nommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbe- trieben und prüfungspflichtigen Einrich- tungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 06.03.2019 GPA NRW Im Auftrag Siegel Harald Debertshäuser 3. Der Jahresabschluss sowie der Lagebe- richt des Wasserwerk der Stadt Born- heim liegen zur Einsicht während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Stadtbetrieb Bornheim AöR, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim, Zimmer 11 bereit. Bornheim, den 22.03.2019 Wolfgang Henseler (Erster Betriebsleiter) Ralf Cugaly (kaufmännischer Betriebsleiter) Manfred Schier (technischer Betriebsleiter) Öffentliche Bekanntmachung Wasserwerk der Stadt Bornheim – Die Betriebsleitung Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 04.04.2019, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim – erweiterte Tagesordnung Am Donnerstag, 04.04.2019, um 18 Uhr findet im Ratssaal des Rat- hauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender erweiterter Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Erweiterung der Satzung im Ortsteil Mer- ten im Bereich Sommersberg, Beschluss zur Offenlage (StEA 13.03.) 015/2019-7 4 13. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Roisdorf, Ergebnis frühzei- tige Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Offenlage (StEA 13.03.) 123/2019-7 5 Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Roisdorf im Bereich Maarpfad, Be- schluss zur Offenlage (StEA 13.03.) 124/2019-7 6 9. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim 199/2019-1 7 Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder des Verwaltungsrates des Stadtbetriebs Bornheim - AöR 110/2019-1 8 Gewerbegebiet Alfter-Nord - Öffentlich- rechtlicher Vertrag zur Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft (HFA 28.03, StEA 03.04.) 155/2019-1 9 Aufbau eines Tax Compliance Manage- ment Systems in der Bornheimer Verwal- tung (HFA 28.03.) 089/2019-2 10 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 147/2019-1 11 Antrag der SPD-Fraktion vom 07.03.2019 - Resolution: Lokale Demokratie stärken, Stichwahlen beibehalten 193/2019-1 12 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 190/2019-1 13 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 14 Vergabe des Auftrages für Heizungs-, Lüf- tungs- und Sanitärarbeiten in der Grund- schule Sechtem 118/2019-1 15 Vergabe des Auftrages für Metallbauarbei- ten an der Grundschule Sechtem 144/2019-1 16 Vergabe des Auftrages für Elektroarbeiten in der Grundschule Sechtem 213/2019-1 17 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 191/2019-1 18 Anfragen mündlich Bornheim, den 26.03.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 3. April 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Wd 56 in der Ortschaft Waldorf im beschleunig- ten Verfahren nach § 13a BauGB unter der Bedingung, dass öffentlich geförderter Woh- nungsbau realisiert wird. Das Plangebiet liegt im Norden der Ortschaft Waldorf in einem Bereich zwischen Donnerbachweg, Dahlien- straße und Blumenstraße und umfasst meh- rere Flurstücke am Feldchenweg. Ziel ist die Ausweisung eines Urbanen Gebietes (MU) gemäß § 6a BauNVO.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hinge- wiesen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öf- fentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 21.03.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Wer kann sich für den Heimat-Preis bewerben? Vereine, Organisationen und Initiativen der ehrenamtlich Engagierten im Stadtgebiet Bornheim Bewerbung Schriftliche Bewerbungen werden bei der Stadtverwaltung, Amt 11.2, Rathausstra- ße 2, 53332 Bornheim oder per E-Mail an HeimatPreis@Stadt-Bornheim.de entgegen- genommen. Bewerbungsschluss ist der 03.07.2019. Welche inhaltlichen Vorgaben gibt es? Der Rat hat folgende Entscheidungskriterien festgelegt, die sich in den Initiativen, Projek- ten oder Vorhaben widerspiegeln sollten. Grundsatz 1. Beitrag zur Förderung von Integration und gesellschaftlichem Zusammenhalt Herausforderungen 2. Beitrag zum Erhalt und zur öffentlichen Sichtbarmachung von Informationen über die Geschichte und das kulturelle Erbe 3. Beitrag zur Attraktivitätssteigerung öf- fentlicher oder öffentlich zugänglicher Orte und Plätze 4. Beitrag zur sportlichen Ertüchtigung von Kindern, Jugendlichen und Er- wachsenen 5. Beitrag zur Aus- und Weiterbildung, insbesondere von Kindern und Jugend- lichen 6. Umsetzung von innovativen Projekten zum Thema „Heimat“ und der Ausei- nandersetzung mit der Erlebbarkeit ei- nes modernen Heimat-Begriffs Um eine Förderung erhalten zu können, soll- te der Antragsteller mindestens das grund- sätzliche Auswahlkriterium erfüllen. Höhe der Förderung: Der Förderpreis in Höhe von 5.000 € wird in drei Preiskategorien wie folgt verliehen: 1. Platz 2.500 € 2. Platz 1.500 € 3. Platz 1.000 € Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Wd 56 in der Ortschaft Waldorf, Aufstellungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung: Stadt Bornheim schreibt Heimat-Preis aus Für die Europawahl am Sonntag, 26. Mai 2019, sucht die Stadt Bornheim ehrenamtliche Wahlhelfer. Interessierte können sich unter www.bornheim.de informieren und anmelden. Alternativ wendet man sich ans Bornheimer Bürgerbüro unter 02222 945-179 oder wahlbuero@stadt-bornheim.de. Ab 15. April ist dann auch das Wahlbüro in Raum 904 im Rathaus geöffnet, Telefon: 02222 945-404 und -405.

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20. März 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 26.03.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.03.2019, 18 Uhr Betriebsausschuss Dienstag, 02.04.2019, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 03.04.2019, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 04.04.2019, 18 Uhr Öffentliche Verkündung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim vom 13.03.2019 Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Dienstag, 09.04.2019, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 10.04.2019, 18 Uhr Kulturforum: Lesung und Talkrunde mit Toni Schumacher Freitag, 22.03.2019, 19:30 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1 Kulturforum: „Rock’n’Roll forever – Ray Allen and his Band“ Freitag, 05.04.2019, 19 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1 Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Meckenheim, 28. März 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Geset- zes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV NRW S.516), in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1, § 27 Abs. 1 und 4 sowie § 34 Abs. 1 des Gesetzes über den Aufbau und die Befugnisse der Ordnungsbehörden für das Land Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) vom 13. Mai 1980 (GV NRW S.528) in der zurzeit gültigen Fassung und § 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der zurzeit gülti- gen Fassung, wird von der Stadt Bornheim als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Be- schluss des Rates der Stadt Bornheim vom 20.02.2019 folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: § 1 Verkaufsstellenöffnung Verkaufsstellen gemäß § 3 Abs. 1 LÖG NRW dürfen in Bornheim innerhalb des ge- mäß § 2 bestimmten räumlichen Geltungs- bereichs dieser Verordnung an folgenden Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein: (a) am 19.05.2019 anlässlich der „Klein- kirmes mit Bornheimer Frühling und Spargelfest“ (b) am 01.09.2019 anlässlich der „Groß- kirmes mit Bornheim Live! - Bornhei- mer Gewerbeschau und Automeile“ (c) am 01.12.2019 anlässlich des „Weih- nachtsmarktes“. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Ver- ordnung wird wie folgt bestimmt (Anlage 1): Für die Veranstaltungen a) bis c) im Orts- teil Bornheim: Königstraße 41-103, Peter- Fryns-Platz, Peter-Hausmann-Platz 3 § 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätz- lich oder fahrlässig entgegen § 1 dieser Verordnung eine Verkaufsstelle außerhalb der durch diese Verordnung zugelassenen Zeiten und/oder Verkaufsstellen außerhalb des zugelassenen räumlichen Bereichs offenhält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. (3) Über Absatz 1 hinaus bleibt die Ahn- dung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungs- zeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) von dieser Verordnung unberührt. § 4 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die ordnungsbehörd- liche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 12.10.2018 außer Kraft. Verkündung: Vorstehende ordnungsbe- hördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feierta- gen in der Stadt Bornheim vom 13.03.2019 wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über Auf- bau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) verkündet. Bornheim, den 13.03.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister E 357948 m N 56 25 14 7 m N 5625582 m E 358576 m Titel Stadt Bornheim Geoinformationssystem Inhalt Institution © Geobasis NRW / Rhein-Sieg-Kreis / Stadt Bornheim Bearbeiter Datum 21.01.2019 Maßstab 1 : 2.500 § Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 04.04.2019, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim Am Donnerstag, 04.04.2019, um 18 Uhr findet im Ratssaal des Rat- hauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Erweiterung der Satzung im Ortsteil Mer- ten im Bereich Sommersberg, Beschluss zur Offenlage (StEA 13.03.) 015/2019-7 4 13. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Roisdorf, Ergebnis frühzei- tige Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Offenlage (StEA 13.03.) 123/2019-7 5 Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Roisdorf im Bereich Maarpfad, Be- schluss zur Offenlage (StEA 13.03.) 124/2019-7 6 9. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim 199/2019-1 7 Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder des Verwaltungsrates des Stadtbetriebs Bornheim - AöR 110/2019-1 8 Gewerbegebiet Alfter-Nord - Öffentlich- rechtlicher Vertrag zur Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft (HFA 28.03, StEA 03.04.) 155/2019-1 9 Aufbau eines Tax Compliance Manage- ment Systems in der Bornheimer Verwal- tung (HFA 28.03.) 089/2019-2 10 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 147/2019-1 11 Antrag der SPD-Fraktion vom 07.03.2019 - Resolution: Lokale Demokratie stärken, Stichwahlen beibehalten 193/2019-1 12 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 190/2019-1 13 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 14 Vergabe des Auftrages für Heizungs-, Lüf- tungs- und Sanitärarbeiten in der Grund- schule Sechtem 118/2019-1 15 Vergabe des Auftrages für Metallbauarbei- ten an der Grundschule Sechtem 144/2019-1 16 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 191/2019-1 17 Anfragen mündlich Bornheim, den 18.03.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Stadtbücherei: Poetry Slam zum Thema „Rassismus“ Freitag, 05.04.2019, 19 Uhr, Stadt- bücherei Bornheim, Servatiusweg 19-23 20. März 2019 Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Bo 20 in der Ortschaft Bornheim, Aufstellungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bornheim vom 11.03.2019 über die Anordnung einer Veränderungssperre in der Ortschaft Bornheim (Bereich Bebauungsplan Bo 20) Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 20.02.2019 den nachfolgenden Beschluss ge- fasst: „Der Rat be- schließt gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs- planes Bo 20 in der Ortschaft Bornheim. Das Plangebiet liegt zwischen König- straße und Kal- lenbergstraße.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbe- reich grob darstellt, wird hingewiesen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im be- schleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Um- weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Bornheim, den 11.03.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Aufgrund der §§ 14,16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekannt- machung vom 14.Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 20.02.2019 folgende Satzung beschlossen: § 1 Für das im § 2 bezeichnete Gebiet in der Ortschaft Bornheim hat der Rat der Stadt Bornheim am 20.02.2019 die Aufstel- lung des Bebauungsplanes Bo 20 beschlossen. Zur Sicherung dieser Planung wird für den künftigen Plan- bereich eine Veränderungssperre beschlossen. § 2 Der von der Veränderungssperre betroffene Planbereich liegt zwischen der Königstraße und der Kallenberg straße. Auf die beiliegende Karte, die Bestandteil dieser Satzung ist, wird verwiesen. § 3 1. Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, b) erhebliche oder wesentlich wertstegernde Verän- derungen von Grundstücken und baulichen An- lagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 2. Von der Veränderungssperre kann die Baugenehmi- gungsbehörde eine Ausnahme zulassen, wenn überwie- gende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. 3. Von der Veränderungssperre werden nicht berührt: a) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Verän- derungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, b) Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungs- sperre hätte begonnen werden dürfen c) Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bis- her ausgeübten Nutzung. § 4 1. Die Veränderungssperre tritt mit dem Tage der Bekannt- machung in Kraft. 2. Sie tritt mit der Bekanntmachung des beschlossenen Be- bauungsplanes - spätestens nach Ablauf von zwei Jahren - außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungs- ansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 1 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsan- sprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hin- gewiesen. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- ten der Gemeindeordnung NRW kann gegen diese Sat- zung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder den Flächennutzungsplan nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Ver- kündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungs gemäß öffent- lich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechts vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form- vorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächen nutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt machung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich ge- genüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung be- gründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Bornheim, den 11.03.2019 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen

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6. März 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 07.03.2019, 18 Uhr Integrationsrat Dienstag, 12.03.2019, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 13.03.2019, 18 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der 9. Satzung vom 22.02.2019 zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 26.03.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.03.2019, 18 Uhr Der Frühling liegt schon in der Luft und die Stadt Bornheim ruft zur jährlichen Müllsam- mel-Aktion auf. Unter dem Motto „Bornheim putzt sich raus“ sind an zwei Samstagen, 16. und 23. März 2019, wieder Schulklassen, Kindergärten, Vereine, Dorf gemeinschaften, Ortsvorsteherinnen und Orts- vorsteher, politische Parteien, private Gruppen und Einzel- personen aufgerufen, achtlos weggeworfene Abfälle einzu- sammeln. Organisiert wird die Aktion, die nun schon ins 47. Jahr geht, vom Umwelt- und Grünflächen- amt der Stadt Bornheim; auch andere Termine sind nach Ab- stimmung möglich. Wer mitmachen möchte oder Helfer vermitteln kann, fin- det ein Anmeldeformular un- ter www.bornheim.de/leben- familie/umwelt-natur/umwelt- saeuberung. Anzugeben ist, wann und wo man sammeln möchte und wo die Abfälle ab- geholt werden können. Über das Formular kann man auch direkt Müllsäcke und Hand- schuhe bestellen. Fragen be- antwortet Manuela Domschat gern unter 02222 945-307 oder per E-Mail an manuela. domschat@stadt-bornheim.de. Unterstützt wird die Müll- sammel-Aktion „Bornheim putzt sich raus“ vom Tech- nischen Hilfswerk, das den Transport des eingesammelten Mülls von den Sammelpunkten zum Stadtbetrieb übernimmt. Um die Sortierung, Verwertung und Entsorgung der Abfälle kümmert sich der Stadtbetrieb Bornheim. Vielen Bürgerinnen und Bür- gern liegt die Sauberkeit der Stadt Bornheim am Herzen. Trotzdem fallen häufig Unrat und Müll auf Gehwegen, Stra- ßen, Grün anlagen oder Spiel- flächen auf. Es wird nicht nur alles fallen gelassen, wo man gerade steht – auch Müllsäcke oder Sperrmüll wie z. B. Auto- reifen werden als „wilder Müll“ in der Natur entsorgt. Die Mitarbeiter des Stadt- betriebs sind das ganze Jahr für eine saubere Stadt unterwegs, doch können sie nicht überall tätig sein. Seit 1972 machen sich deshalb zum Frühlings- beginn zwischen Mitte März und Anfang April viele Bornhei- merinnen und Bornheimer mit Handschuhen und Müllsäcken ausgerüstet auf den Weg und räumen ihre Stadt auf. Sie alle setzen damit ein Zeichen für mehr Sauberkeit in Bornheim. Am morgigen Donnerstag, 7. März 2019, heulen gegen 10 Uhr in ganz Nordrhein-West- falen die Sirenen, so auch in Bornheim. Denn für diesen Tag hat das Innenministerium einen landesweiten Probealarm aus- gerufen. Im Rhein-Sieg-Kreis werden dann mehr als 300 Sirenen auf ihre Funktionsfähig- keit überprüft. Außerdem soll der Bevölkerung die Bedeutung der Signale in Erinnerung geru- fen werden. Beim Probealarm ertönt zu- nächst ein ununterbroche- ner Heulton, der im Ernstfall für „Entwarnung“ steht. Da- nach wird mit einem auf- und abschwellenden Heulton das Signal für „Warnung“ getestet, das bei einem echten Notfall auf eine Gefahrenlage hinweist. Anschließend ertönt wieder der gleichbleibende Ton für „Ent- warnung“. Auch die Warn-App „NINA“ wird in den Test mit einbezogen. Wer „NINA“ installiert hat, bekommt die Probe-Warnmeldung für den eingestellten Ort oder den ak- tuellen Standort direkt auf dem Smartphone angezeigt. Außer- dem wird die Direkt-Durchsage- möglichkeit im Programm von Radio Bonn/Rhein-Sieg getestet. Das heißt, das Radio-Programm wird unterbrochen, um Informa- tionsdurchsagen der Feuerwehr zu senden. Infos zu Signalen und Verhaltensregeln im Ernstfall gibt es unter: www.bornheim. de/buergerservice/dienstleistun- gen/sirenenprobealarm Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Meckenheim, 28. März 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. n Das Team vom Umwelt- und Grünflächenamt packt jedes Jahr auch selbst mit an. Foto: Stadt Bornheim „Bornheim putzt sich raus“ Gemeinsam für eine saubere Stadt Sirenen heulen zum landesweiten Probealarm Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zu- letzt geändert durch Artikel 1 des Geset- zes vom 18.12.2018 (GV. NRW. S. 759), des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt ge- ändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) sowie des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167) zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338, 2345) hat der Rat der Stadt Bornheim am 20.02.2019 folgende 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gemeindesteuern (Hebesatzsatzung) beschlossen: Artikel I § 1 der Hebesatzsatzung wird wie folgt neu gefasst: Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaft- lichen Betriebe (Grundsteuer A) 290 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 695 v. H. 2. Gewerbesteuer 490 v. H. Artikel II Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2019 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorste- hende 9. Satzung vom 22.02.2019 zur Än- derung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kom- munalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften der GO NW gegen Satzun- gen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzei- geverfahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbe- schluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechts- vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 22.02.2019 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de

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6. März 2019 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 07.03.2019, 18 Uhr Integrationsrat Dienstag, 12.03.2019, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 13.03.2019, 18 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der 9. Satzung vom 22.02.2019 zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 26.03.2019, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.03.2019, 18 Uhr Der Frühling liegt schon in der Luft und die Stadt Bornheim ruft zur jährlichen Müllsam- mel-Aktion auf. Unter dem Motto „Bornheim putzt sich raus“ sind an zwei Samstagen, 16. und 23. März 2019, wieder Schulklassen, Kindergärten, Vereine, Dorf gemeinschaften, Ortsvorsteherinnen und Orts- vorsteher, politische Parteien, private Gruppen und Einzel- personen aufgerufen, achtlos weggeworfene Abfälle einzu- sammeln. Organisiert wird die Aktion, die nun schon ins 47. Jahr geht, vom Umwelt- und Grünflächen- amt der Stadt Bornheim; auch andere Termine sind nach Ab- stimmung möglich. Wer mitmachen möchte oder Helfer vermitteln kann, fin- det ein Anmeldeformular un- ter www.bornheim.de/leben- familie/umwelt-natur/umwelt- saeuberung. Anzugeben ist, wann und wo man sammeln möchte und wo die Abfälle ab- geholt werden können. Über das Formular kann man auch direkt Müllsäcke und Hand- schuhe bestellen. Fragen be- antwortet Manuela Domschat gern unter 02222 945-307 oder per E-Mail an manuela. domschat@stadt-bornheim.de. Unterstützt wird die Müll- sammel-Aktion „Bornheim putzt sich raus“ vom Tech- nischen Hilfswerk, das den Transport des eingesammelten Mülls von den Sammelpunkten zum Stadtbetrieb übernimmt. Um die Sortierung, Verwertung und Entsorgung der Abfälle kümmert sich der Stadtbetrieb Bornheim. Vielen Bürgerinnen und Bür- gern liegt die Sauberkeit der Stadt Bornheim am Herzen. Trotzdem fallen häufig Unrat und Müll auf Gehwegen, Stra- ßen, Grün anlagen oder Spiel- flächen auf. Es wird nicht nur alles fallen gelassen, wo man gerade steht – auch Müllsäcke oder Sperrmüll wie z. B. Auto- reifen werden als „wilder Müll“ in der Natur entsorgt. Die Mitarbeiter des Stadt- betriebs sind das ganze Jahr für eine saubere Stadt unterwegs, doch können sie nicht überall tätig sein. Seit 1972 machen sich deshalb zum Frühlings- beginn zwischen Mitte März und Anfang April viele Bornhei- merinnen und Bornheimer mit Handschuhen und Müllsäcken ausgerüstet auf den Weg und räumen ihre Stadt auf. Sie alle setzen damit ein Zeichen für mehr Sauberkeit in Bornheim. Am morgigen Donnerstag, 7. März 2019, heulen gegen 10 Uhr in ganz Nordrhein-West- falen die Sirenen, so auch in Bornheim. Denn für diesen Tag hat das Innenministerium einen landesweiten Probealarm aus- gerufen. Im Rhein-Sieg-Kreis werden dann mehr als 300 Sirenen auf ihre Funktionsfähig- keit überprüft. Außerdem soll der Bevölkerung die Bedeutung der Signale in Erinnerung geru- fen werden. Beim Probealarm ertönt zu- nächst ein ununterbroche- ner Heulton, der im Ernstfall für „Entwarnung“ steht. Da- nach wird mit einem auf- und abschwellenden Heulton das Signal für „Warnung“ getestet, das bei einem echten Notfall auf eine Gefahrenlage hinweist. Anschließend ertönt wieder der gleichbleibende Ton für „Ent- warnung“. Auch die Warn-App „NINA“ wird in den Test mit einbezogen. Wer „NINA“ installiert hat, bekommt die Probe-Warnmeldung für den eingestellten Ort oder den ak- tuellen Standort direkt auf dem Smartphone angezeigt. Außer- dem wird die Direkt-Durchsage- möglichkeit im Programm von Radio Bonn/Rhein-Sieg getestet. Das heißt, das Radio-Programm wird unterbrochen, um Informa- tionsdurchsagen der Feuerwehr zu senden. Infos zu Signalen und Verhaltensregeln im Ernstfall gibt es unter: www.bornheim. de/buergerservice/dienstleistun- gen/sirenenprobealarm Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bürgermeister Sprechstunden Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. BürgerBüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Meckenheim, 28. März 2019, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Störungsmeldung 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Ser- vatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 0 171 / 34 58 608 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Stadtbücherei Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. n Das Team vom Umwelt- und Grünflächenamt packt jedes Jahr auch selbst mit an. Foto: Stadt Bornheim „Bornheim putzt sich raus“ Gemeinsam für eine saubere Stadt Sirenen heulen zum landesweiten Probealarm Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zu- letzt geändert durch Artikel 1 des Geset- zes vom 18.12.2018 (GV. NRW. S. 759), des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt ge- ändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) sowie des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167) zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338, 2345) hat der Rat der Stadt Bornheim am 20.02.2019 folgende 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gemeindesteuern (Hebesatzsatzung) beschlossen: Artikel I § 1 der Hebesatzsatzung wird wie folgt neu gefasst: Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaft- lichen Betriebe (Grundsteuer A) 290 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 695 v. H. 2. Gewerbesteuer 490 v. H. Artikel II Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2019 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorste- hende 9. Satzung vom 22.02.2019 zur Än- derung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kom- munalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften der GO NW gegen Satzun- gen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzei- geverfahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbe- schluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechts- vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 22.02.2019 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen in einer privaten Containeranlage in der Nähe des Bornheimer Friedhofes / Nähe Bundesbahn Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.02.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie viele Flüchtlinge sind in Summe in der angemieteten Containeranlage untergebracht worden und zeitlich von wann bis wann wurde diese Unterkunft genutzt? Bitte genaues Datum angeben. Antwort: In der Zeit vom 03.11.2015 bis 31.10.2016 wurden in der Wohncontaineranlage der Firma Ritter ein bzw. zwei Riegel für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Dort waren bis zu 150 Personen untergebracht. Die Nutzung eines Riegels endete vertragsgemäß am 10.04.2016, der andere Riegel wurde zum 31.10.2016 aufgegeben. Frage: Wie hoch waren die Gesamtkosten für Miete, Containereinrichtungen (Möbel, sanitäre Einrich- tungen (z.B. Küchen, Waschbecken, Duschen, Waschmaschinen etc.), SAT-Anlagen, Telefon, Brandschutz, Internet, Heizung, Wasser, Abwasser, Versicherung, Fluchtwegkennzeichnung, Wachdienste, Versorgung mit Essen etc.. Bitte Einzelkosten nennen. 28.03.2019 Herrn Paul Breuer St.-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Kosten Container 11/2015 bis 10/2016 Sachkonto, Bezeichnung Erläuterung Aufwand in € 522100 Strom 52.654,24 522700 Wasser 4.305,32 522800 Abwasser 4.305,33 523100 Unterhaltung Gr. + Geb. 26.416,68 523110 Wartung Gebäudetechnik 245,74 523300 Unterhaltung technische Anlagen 53.722,85 523700 Bewirtschaftung Grundstück + Ge- bäude 790,21 523710 Abfallentsorgung 45.814,64 523720 Gebäudereinigung 126.043,98 523800 GWG (Geringfügige Wirtschaftsgü- ter) Betten, Matratzen, Bettwä- sche, Waschmaschinen, Trockner u.a 20.000,41 529100 Sonstige Sach- und Dienstleistun- gen Wachdienst, Betreuung durch Malteser, Flüchtlingssozialar- beit Zeitarbeit, Verpflegung 1.522.042,66 542100 Miete/Pacht 282.265,55 542110 Mietnebenkosten 49.705,47 542700 Prüfung, Beratung Rechtssachen 876,14 543500 Telefon 16,07 544700 Sonstige Rückst. Herrichtung Stromzufuhr u.a. 9.355,45 Aufwand gesamt: 2.189.205,29 Frage: Was ist nach Beendigung der Nutzung mit den von der Stadt Bornheim eingebrachten Einrich- tungen bzw. Einzelteilen geschehen? Wurden sie herausgenommen, sind sie in der Containeran- lage kostenfrei verblieben oder wurden sie vom Vermieter mit welcher Kostenbeteiligung über- nommen und auch bezahlt? Antwort: Das von der Stadt Bornheim für die Ausstattung der Wohncontainer erworbene Inventar (Betten, Matratzen, Tische, Stühle, Waschmaschinen, Trockner, Heizlüfter) wurden nach Ende der Nut- zungsvereinbarungen aus der gemieteten Unterkunft Am Ühlchen entfernt und – abhängig vom damaligen Bedarf - sofort in anderen, städtischen Gemeinschaftsunterkünften weiter verwendet oder bis zum weiteren Gebrauch in den beiden städtischen Möbellagern zwischengelagert. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen in einer privaten Containeranlage in der Nähe des Bornheimer Friedhofes / Nähe Bundesbahn Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.02.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie viele Flüchtlinge sind in Summe in der angemieteten Containeranlage untergebracht worden und zeitlich von wann bis wann wurde diese Unterkunft genutzt? Bitte genaues Datum angeben. Antwort: In der Zeit vom 03.11.2015 bis 31.10.2016 wurden in der Wohncontaineranlage der Firma Ritter ein bzw. zwei Riegel für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Dort waren bis zu 150 Personen untergebracht. Die Nutzung eines Riegels endete vertragsgemäß am 10.04.2016, der andere Riegel wurde zum 31.10.2016 aufgegeben. Frage: Wie hoch waren die Gesamtkosten für Miete, Containereinrichtungen (Möbel, sanitäre Einrich- tungen (z.B. Küchen, Waschbecken, Duschen, Waschmaschinen etc.), SAT-Anlagen, Telefon, Brandschutz, Internet, Heizung, Wasser, Abwasser, Versicherung, Fluchtwegkennzeichnung, Wachdienste, Versorgung mit Essen etc.. Bitte Einzelkosten nennen. 28.03.2019 Herrn Paul Breuer St.-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Kosten Container 11/2015 bis 10/2016 Sachkonto, Bezeichnung Erläuterung Aufwand in € 522100 Strom 52.654,24 522700 Wasser 4.305,32 522800 Abwasser 4.305,33 523100 Unterhaltung Gr. + Geb. 26.416,68 523110 Wartung Gebäudetechnik 245,74 523300 Unterhaltung technische Anlagen 53.722,85 523700 Bewirtschaftung Grundstück + Ge- bäude 790,21 523710 Abfallentsorgung 45.814,64 523720 Gebäudereinigung 126.043,98 523800 GWG (Geringfügige Wirtschaftsgü- ter) Betten, Matratzen, Bettwä- sche, Waschmaschinen, Trockner u.a 20.000,41 529100 Sonstige Sach- und Dienstleistun- gen Wachdienst, Betreuung durch Malteser, Flüchtlingssozialar- beit Zeitarbeit, Verpflegung 1.522.042,66 542100 Miete/Pacht 282.265,55 542110 Mietnebenkosten 49.705,47 542700 Prüfung, Beratung Rechtssachen 876,14 543500 Telefon 16,07 544700 Sonstige Rückst. Herrichtung Stromzufuhr u.a. 9.355,45 Aufwand gesamt: 2.189.205,29 Frage: Was ist nach Beendigung der Nutzung mit den von der Stadt Bornheim eingebrachten Einrich- tungen bzw. Einzelteilen geschehen? Wurden sie herausgenommen, sind sie in der Containeran- lage kostenfrei verblieben oder wurden sie vom Vermieter mit welcher Kostenbeteiligung über- nommen und auch bezahlt? Antwort: Das von der Stadt Bornheim für die Ausstattung der Wohncontainer erworbene Inventar (Betten, Matratzen, Tische, Stühle, Waschmaschinen, Trockner, Heizlüfter) wurden nach Ende der Nut- zungsvereinbarungen aus der gemieteten Unterkunft Am Ühlchen entfernt und – abhängig vom damaligen Bedarf - sofort in anderen, städtischen Gemeinschaftsunterkünften weiter verwendet oder bis zum weiteren Gebrauch in den beiden städtischen Möbellagern zwischengelagert. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.03.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Entwicklung des Bebauungsplans Se 21 Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.12.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche nächsten Planungsschritte sind zu welchem Zeitpunkt geplant? Antwort: Zurzeit wird die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorbereitet. Eine entsprechende Be- schlussvorlage für den StEA und den Rat wird für Mitte 2019 angestrebt. Anschließend wird die Offenlage durchgeführt und die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Die weitere Zeit- planung ist dann von den Ergebnissen der Offenlage abhängig und damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht vordefinierbar. Frage 2: Sind alle notwendigen Gutachten vorhanden? Antwort: Einzelne Gutachten sind noch in Erarbeitung, da eine inhaltliche Abhängigkeit untereinander be- steht bzw. diese inhaltlich aufeinander aufbauen. Frage 3: Gibt es zum Umlegungsverfahren bereits eine zeitliche Planung? Antwort: Nein, die zeitliche Planung des Umlegungsverfahrens erfolgt nach dem Beschluss zur Offenlage. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Petra Heller Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.03.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Entwicklung des Bebauungsplans Se 21 Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.12.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche nächsten Planungsschritte sind zu welchem Zeitpunkt geplant? Antwort: Zurzeit wird die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorbereitet. Eine entsprechende Be- schlussvorlage für den StEA und den Rat wird für Mitte 2019 angestrebt. Anschließend wird die Offenlage durchgeführt und die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Die weitere Zeit- planung ist dann von den Ergebnissen der Offenlage abhängig und damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht vordefinierbar. Frage 2: Sind alle notwendigen Gutachten vorhanden? Antwort: Einzelne Gutachten sind noch in Erarbeitung, da eine inhaltliche Abhängigkeit untereinander be- steht bzw. diese inhaltlich aufeinander aufbauen. Frage 3: Gibt es zum Umlegungsverfahren bereits eine zeitliche Planung? Antwort: Nein, die zeitliche Planung des Umlegungsverfahrens erfolgt nach dem Beschluss zur Offenlage. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Petra Heller

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