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Datenschutzerklärung nach EU-DSGVO: Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Ehrenamtskarte NRW 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Bornheim vertreten durch den Bürgermeister Abteilung 11.2 Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 Web: www.stadt-bornheim.de E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: - für die Erstellung der digitalen bzw. haptischen Ehrenamtskarte - für die Nutzung der Ehrenamtskarten-App und das Verwaltungsprogramm - für die Weiterleitung von Informationen im Zusammenhang mit Vergünstigungen für Ehrenamtskarteninhaber 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO (Einwilligung) 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Stadt Bornheim, Land NRW; d-NRW als Auftragsverarbeitende nach Artikel 28 DSGVO und regio iT mailto:info@stadt-bornheim.de mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Die Daten der Antragstellenden sowie der Kontaktpersonen der Ehrenamts-Organisation werden bis zum Ablauf der Gültigkeit der Ehrenamtskarte einschließlich einer Verlängerung gespeichert. Sie werden gelöscht, sobald die Speicherung nicht mehr für den verfolgten Zweck oder im Zusammenhang mit damit ausgelösten Verwaltungsvorgängen und den hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für Datenschutz und Informationsfreiheit. Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 200444 40102 Düsseldorf Tel: 0211/ 38424-0 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Es besteht ein Widerrufsrecht mit Wirkung für die Zukunft. Die Rechtsmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird hierdurch nicht berührt. 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Es besteht keine Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten. Ohne deren Bereitstellung kann eine Ehrenamtskarte nicht ausgestellt werden. Datenschutzerklärung nach EU-DSGVO: Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Ehrenamtskarte NRW 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Bornheim vertreten durch den Bürgermeister Abteilung 11.2 Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 Web: www.stadt-bornheim.de E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: - für die Erstellung der digitalen bzw. haptischen Ehrenamtskarte - für die Nutzung der Ehrenamtskarten-App und das Verwaltungsprogramm - für die Weiterleitung von Informationen im Zusammenhang mit Vergünstigungen für Ehrenamtskarteninhaber 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO (Einwilligung) 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Stadt Bornheim, Land NRW; d-NRW als Auftragsverarbeitende nach Artikel 28 DSGVO und regio iT mailto:info@stadt-bornheim.de mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Die Daten der Antragstellenden sowie der Kontaktpersonen der Ehrenamts-Organisation werden bis zum Ablauf der Gültigkeit der Ehrenamtskarte einschließlich einer Verlängerung gespeichert. Sie werden gelöscht, sobald die Speicherung nicht mehr für den verfolgten Zweck oder im Zusammenhang mit damit ausgelösten Verwaltungsvorgängen und den hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für Datenschutz und Informationsfreiheit. Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 200444 40102 Düsseldorf Tel: 0211/ 38424-0 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Es besteht ein Widerrufsrecht mit Wirkung für die Zukunft. Die Rechtsmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird hierdurch nicht berührt. 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Es besteht keine Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten. Ohne deren Bereitstellung kann eine Ehrenamtskarte nicht ausgestellt werden.

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Datenschutzhinweis 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Die Datenverarbeitung erfolgt zur Verleihung der Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim. 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Ehrenamtskoordinatorin der Stadt Bornheim. Stadt Bornheim Abteilung 11.2 Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-209 E-Mail: sabine.huebel@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Einwilligung), § 22 Datenschutzgesetz NRW (Datenverarbeitung zur Vorbereitung öffentlicher Auszeichnungen und Ehrungen) 5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Die personenbezogenen Daten der Ausgezeichneten und der Personen, die die Ausgezeichneten vorgeschlagen haben, werden grundsätzlich unbegrenzt gespeichert. Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung ggf. auch hinsichtlich Dokumentationspflichten erforderlich ist. 6. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: - Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). - Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). - Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). - Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). - Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. - Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz (Art. 57 DSGVO). 7. Widerrufsrecht bei Einwilligung Es besteht ein Widerrufsrecht mit Wirkung für die Zukunft. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird hierdurch nicht berührt. Datenschutzhinweis 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Die Datenverarbeitung erfolgt zur Verleihung der Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim. 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Ehrenamtskoordinatorin der Stadt Bornheim. Stadt Bornheim Abteilung 11.2 Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-209 E-Mail: sabine.huebel@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Einwilligung), § 22 Datenschutzgesetz NRW (Datenverarbeitung zur Vorbereitung öffentlicher Auszeichnungen und Ehrungen) 5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Die personenbezogenen Daten der Ausgezeichneten und der Personen, die die Ausgezeichneten vorgeschlagen haben, werden grundsätzlich unbegrenzt gespeichert. Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung ggf. auch hinsichtlich Dokumentationspflichten erforderlich ist. 6. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: - Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). - Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). - Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). - Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). - Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. - Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz (Art. 57 DSGVO). 7. Widerrufsrecht bei Einwilligung Es besteht ein Widerrufsrecht mit Wirkung für die Zukunft. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird hierdurch nicht berührt.

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Anlage Hinweise zum Datenschutz Ab dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Sowohl die neue DSGVO als auch insbesondere das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die Abgabenordnung (AO), das Wohngeldgesetz (WoGG) und die Wohngeldverordnung (WoGV) enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Daher werden Sie auf Folgendes hingewiesen: Soweit es für die Durchführung des Wohngeldgesetzes bzw. zur Ermittlung der für das Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automati- siert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt; vgl. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e und Artikel 4 Nr. 2 DS-GVO, §§ 67a ff. SGB X, § 23 WoGG). Ihre zuständige Wohngeldbehörde ist hierbei „Verantwortliche“ im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 DS-GVO. Alle Kontaktdaten finden Sie unter 8. 1. Datenerhebung bei den Haushaltsmitgliedern Ihre Angaben im Wohngeldantrag sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Werden Konto- auszüge vorgelegt, dürfen Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung - nicht aber deren Höhe - geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten im Sinne des Artikel 9 DSGVO handelt (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesund- heit, Sexualleben oder der sexuellen Orientierung). 2. Datenerhebung bei anderen Stellen Sofern die Haushaltsmitglieder nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mit- wirken, kann die Wohngeldbehörde auch Auskünfte einholen bzw. Daten erheben bei anderen Stellen im Zusammenhang zwischen diesen und den Haushaltsmitgliedern beste- henden Rechtsverhältnissen (z. B. Vermieter/Mietverhältnis, Arbeitseinkommen, Banken und Kreditinstitute) und bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise gegen diese Personen bestehende Rechtsansprüche bzw. deren Voraussetzungen (z. B. unterhaltsverpflichtete Eltern oder [frühere/getrenntlebende] Ehepartner) nach § 23 WoGG, bei anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse, Unterhaltsvorschussstelle, Ämter für Ausbildungsförderung) nach §§ 3, 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, inwieweit z. B. andere Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht und beim Finanzamt zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach § 21 Abs. 4 SGB X und – insbesondere bei selbständig tätigen Haushaltmitgliedern – zur Einkommensteuererklärung oder zum bereits ergangenen Einkommensteuerbescheid nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bzw. Nr. 2 AO. Die Kosten für Auskunftsersuchen bei Banken und Kreditinstituten hat die/der Mitwirkungspflichtige der Wohngeldbehörde zu erstatten (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 4 WoGG). 3. Manueller bzw. automatisierter Datenabgleich Zur Vermeidung und Aufdeckung der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Wohngeld wird ein re- gelmäßiger Datenabgleich für alle Haushaltsmitglieder, auch in automatisierter Form, insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung durchgeführt (§ 33 Abs. 2 und 5 WoGG in Verbindung mit §§ 16 bis 21 WoGV). Es darf z. B. abgeglichen werden, ob während des Wohngeldbezugs Ar- beitslosengeld II gezahlt wird, ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung be- steht oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Anlage Hinweise zum Datenschutz Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 93 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e AO. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. 4. Datenverarbeitung im Rahmen der Wohngeldstatistik Die für die Bearbeitung des Antrages erhobenen Daten werden in anonymisierter Form (d. h. ohne Namen und Anschrift) für die Wohngeldstatistik verwendet. Die Daten dürfen hierfür an den Landes- 36 WoGG). 5. Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren Zur Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren werden personenbezo- gene Daten unter den Voraussetzungen der §§ 68, 69 SGB X an die Polizeibehörden, Staatsanwalt- schaften und Gerichte übermittelt. 6. Löschung Ihrer personenbezogenen Daten Personenbezogene Daten werden von der Wohngeldbehörde gelöscht, wenn sie für die Durchfüh- rung des Wohngeldgesetzes nicht mehr benötigt werden (vgl. § 33 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 6 und 7, § 35 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 19 Abs. 4 und § 20 WoGV) und rechtliche Aufbe- wahrungsfristen abgelaufen sind (vgl. Teil A Nr. 24.01 Wohngeld-Verwaltungsvorschrift: Aufbewah- rung längstens zehn Jahre, um z. B. Entscheidungen über rückwirkende Änderungen bzw. bei Rechtswidrigkeit zu ermöglichen, § 27 Abs. 4 Satz 3 und § 33 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X). Innerhalb der vorstehend genannten Fristen besteht kein Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO. 7. Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch; Widerruf einer Einwilligung; Beschwerde Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wün- schen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wohngeldbehörde. Sie können auch die Daten- schutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO in Verbindung mit § 84 Abs. 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Wohngeldbehörde die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendma- chung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde. Im Zusammenhang mit der Wohngeldbearbeitung besteht kein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO, da die Datenverarbeitung im Wohngeld im öffentlichen Interesse liegt (vgl. Art. 20 Abs. 3 DS-GVO). Es besteht auch kein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung perso- nenbezogener Daten nach Artikel 21 Abs. 1 DS-GVO, da wohngeldrechtliche Vorschriften die Verar- beitung von personenbezogenen Daten vorsehen (vgl. § 84 Abs. 5 SGB X). Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DS- GVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt. Sollten Sie mit den Auskünften Ihrer Wohngeldbehörde bzw. mit der von ihr vorgenommenen Verar- beitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde betrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes Nord- rhein-Westfalen, an das Statistische Bundesamt sowie an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung übermittelt werden (§§ 34 bis Anlage Hinweise zum Datenschutz an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen als Auf- sichtsbehörde wenden. 8. Kontaktdaten/ Adressen Verantwortliche/r: Stadt Bornheim Abteilung 5 Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion Wohngeldstelle Rathausstr.2, 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 E-Mail: wohngeldstelle@stadt-bornheim.de (behördliche/r) Datenschutzbeauftragte/r: Stadt Bornheim Tel.: 02222/945-0 E-Mail: datenschutz@stadt-bornheim.de Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen: Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de mailto:wohngeldstelle@stadt-bornheim.de mailto:datenschutz@stadt-bornheim.de Anlage Hinweise zum Datenschutz Ab dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Sowohl die neue DSGVO als auch insbesondere das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die Abgabenordnung (AO), das Wohngeldgesetz (WoGG) und die Wohngeldverordnung (WoGV) enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Daher werden Sie auf Folgendes hingewiesen: Soweit es für die Durchführung des Wohngeldgesetzes bzw. zur Ermittlung der für das Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automati- siert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt; vgl. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e und Artikel 4 Nr. 2 DS-GVO, §§ 67a ff. SGB X, § 23 WoGG). Ihre zuständige Wohngeldbehörde ist hierbei „Verantwortliche“ im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 DS-GVO. Alle Kontaktdaten finden Sie unter 8. 1. Datenerhebung bei den Haushaltsmitgliedern Ihre Angaben im Wohngeldantrag sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Werden Konto- auszüge vorgelegt, dürfen Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung - nicht aber deren Höhe - geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten im Sinne des Artikel 9 DSGVO handelt (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesund- heit, Sexualleben oder der sexuellen Orientierung). 2. Datenerhebung bei anderen Stellen Sofern die Haushaltsmitglieder nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mit- wirken, kann die Wohngeldbehörde auch Auskünfte einholen bzw. Daten erheben bei anderen Stellen im Zusammenhang zwischen diesen und den Haushaltsmitgliedern beste- henden Rechtsverhältnissen (z. B. Vermieter/Mietverhältnis, Arbeitseinkommen, Banken und Kreditinstitute) und bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise gegen diese Personen bestehende Rechtsansprüche bzw. deren Voraussetzungen (z. B. unterhaltsverpflichtete Eltern oder [frühere/getrenntlebende] Ehepartner) nach § 23 WoGG, bei anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse, Unterhaltsvorschussstelle, Ämter für Ausbildungsförderung) nach §§ 3, 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, inwieweit z. B. andere Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht und beim Finanzamt zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach § 21 Abs. 4 SGB X und – insbesondere bei selbständig tätigen Haushaltmitgliedern – zur Einkommensteuererklärung oder zum bereits ergangenen Einkommensteuerbescheid nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bzw. Nr. 2 AO. Die Kosten für Auskunftsersuchen bei Banken und Kreditinstituten hat die/der Mitwirkungspflichtige der Wohngeldbehörde zu erstatten (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 4 WoGG). 3. Manueller bzw. automatisierter Datenabgleich Zur Vermeidung und Aufdeckung der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Wohngeld wird ein re- gelmäßiger Datenabgleich für alle Haushaltsmitglieder, auch in automatisierter Form, insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung durchgeführt (§ 33 Abs. 2 und 5 WoGG in Verbindung mit §§ 16 bis 21 WoGV). Es darf z. B. abgeglichen werden, ob während des Wohngeldbezugs Ar- beitslosengeld II gezahlt wird, ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung be- steht oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Anlage Hinweise zum Datenschutz Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 93 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e AO. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. 4. Datenverarbeitung im Rahmen der Wohngeldstatistik Die für die Bearbeitung des Antrages erhobenen Daten werden in anonymisierter Form (d. h. ohne Namen und Anschrift) für die Wohngeldstatistik verwendet. Die Daten dürfen hierfür an den Landes- 36 WoGG). 5. Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren Zur Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren werden personenbezo- gene Daten unter den Voraussetzungen der §§ 68, 69 SGB X an die Polizeibehörden, Staatsanwalt- schaften und Gerichte übermittelt. 6. Löschung Ihrer personenbezogenen Daten Personenbezogene Daten werden von der Wohngeldbehörde gelöscht, wenn sie für die Durchfüh- rung des Wohngeldgesetzes nicht mehr benötigt werden (vgl. § 33 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 6 und 7, § 35 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 19 Abs. 4 und § 20 WoGV) und rechtliche Aufbe- wahrungsfristen abgelaufen sind (vgl. Teil A Nr. 24.01 Wohngeld-Verwaltungsvorschrift: Aufbewah- rung längstens zehn Jahre, um z. B. Entscheidungen über rückwirkende Änderungen bzw. bei Rechtswidrigkeit zu ermöglichen, § 27 Abs. 4 Satz 3 und § 33 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X). Innerhalb der vorstehend genannten Fristen besteht kein Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO. 7. Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch; Widerruf einer Einwilligung; Beschwerde Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wün- schen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wohngeldbehörde. Sie können auch die Daten- schutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO in Verbindung mit § 84 Abs. 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Wohngeldbehörde die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendma- chung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde. Im Zusammenhang mit der Wohngeldbearbeitung besteht kein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO, da die Datenverarbeitung im Wohngeld im öffentlichen Interesse liegt (vgl. Art. 20 Abs. 3 DS-GVO). Es besteht auch kein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung perso- nenbezogener Daten nach Artikel 21 Abs. 1 DS-GVO, da wohngeldrechtliche Vorschriften die Verar- beitung von personenbezogenen Daten vorsehen (vgl. § 84 Abs. 5 SGB X). Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DS- GVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt. Sollten Sie mit den Auskünften Ihrer Wohngeldbehörde bzw. mit der von ihr vorgenommenen Verar- beitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde betrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes Nord- rhein-Westfalen, an das Statistische Bundesamt sowie an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung übermittelt werden (§§ 34 bis Anlage Hinweise zum Datenschutz an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen als Auf- sichtsbehörde wenden. 8. Kontaktdaten/ Adressen Verantwortliche/r: Stadt Bornheim Abteilung 5 Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion Wohngeldstelle Rathausstr.2, 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 E-Mail: wohngeldstelle@stadt-bornheim.de (behördliche/r) Datenschutzbeauftragte/r: Stadt Bornheim Tel.: 02222/945-0 E-Mail: datenschutz@stadt-bornheim.de Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen: Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de mailto:wohngeldstelle@stadt-bornheim.de mailto:datenschutz@stadt-bornheim.de

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1 Unterbringung wohnungsloser und geflüchteter Menschen Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten Verantwortliche/r Stadt Bornheim Der Bürgermeister Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion Telefon: 02222 945-129 E-Mail: wohnungsamt@stadt-bornheim.de Datenschutzbeauftragte/r Stadt Bornheim Der Bürgermeister Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0 E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Zweck/e der Datenverarbeitung Die zuständige Abteilung des Amtes für Soziales, Wohnen und Inklusion verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung zur Unterbringung geflüchteter oder wohnungsloser Menschen. Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, Flüchtlinge, die durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden, Familiennachzüge, Menschen mit Wohnsitzauflagen, Menschen, deren ausländerrechtlicher Status zur Aufnahme verpflichtet, sowie sonstige zugewiesene oder wohnungslose Personen aufzunehmen und unterzubringen. Die Unterbringung erfolgt in der Regel in einer Gemeinschaftsunterkunft. Weiterhin werden alle ukrainischen Flüchtlinge statistisch erfasst und an die Bezirksregierung Köln gemeldet, welche in Bornheim wohnhaft sind und ein Schutzgesuch geäußert haben, einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (AE) nach § 24 AufenthG gestellt haben oder bereits eine AE nach § 24 AufenthG erhalten haben. mailto:wohnungsamt@stadt-bornheim.de mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 2 Wesentliche Rechtsgrundlage/n Inhaltlich erfolgt die Datenverarbeitung nach § 1 Abs.1 FlüAG i.V.m. § 53 Abs.1 AsylG bzw. § 12 Abs. 1 TIntG NRW oder § 14 OBG NRW., § 36 Abs. 4, 5 IfSG. Die Datenverarbeitung durch das Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) DS- GVO in Verbindung mit §§67 ff SGB X, SGB II, SGB XII. Weiterhin nimmt der Soziale Dienst im Amt für Soziales Wohnen und Inklusion Aufgaben nach folgenden Vorschriften wahr: § 16a SGB II: Kommunale Eingliederungsleistungen § 22 SGB II: Bedarfe für Unterkunft und Heizung §§ 11, 67, 68 SGB XII: Beratung, Unterstützung, Aktivierung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben § 36 SGB XII: Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft § 53 Abgabeordnung: Bedürftigkeit Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat. In diesem Fall kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion verarbeitet: Kontaktdaten, z. B.: Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Bankverbindung. Daten zu Einkommensverhältnissen, Leistungsgewährung, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Unterhaltsansprüchen, Daten zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Dauer und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen, Daten zu Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) Gesundheitsdaten: Daten für die Betreuung, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen Dienst der BA, das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder den ärztlichen Dienst des Rententrägers. 3 Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten Andere Sozialleistungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherungen) Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Maßnahmen – und Bildungsträger mit Einwilligung des/der Betroffenen Auftragsverarbeiter (IT-Dienstleister) Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des/der Betroffenen) psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des/der Betroffenen) Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des/der Betroffenen) Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen Ihre Daten werden solange gespeichert, wie dies zur Aufgabenerfüllung im Rahmen der Unterbringung durch die Stadt Bornheim erforderlich ist, wofür allgemeine Aufgabenwahrungsfristen gelten. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Personen die Unterkunft verlassen haben bzw. das Gebührenkonto ausgeglichen ist. Ist eine Forderung des Amtes für Soziales, Wohnen und Inklusion (Gebührenrückforderung) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch. Herkunft der Daten Das Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Vertragsärzte, Bezirksregierungen etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet, Ausländerzentralregister, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw. Rechte der betroffenen Person Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind: Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände 4 Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen Zuständige Aufsichtsbehörde Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Telefon 0211 – 384 24-0 Fax 0211 – 384 24-10 E-Mail poststelle@ldi.nrw.de Internet www.ldi.nrw.de mailto: poststelle@ldi.nrw.de https://www.ldi.nrw.de/

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Datenschutzerklärung nach EU-DSGVO: Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der als förderwürdig anerkannten Vereine der Stadt Bornheim. 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die … Stadt Bornheim Abteilung 11.2 Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 Web: www.stadt-bornheim.de E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden dafür erhoben, um ihren Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der als förderwürdig anerkannten Vereine der Stadt Bornheim zu bearbeiten. 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO (Einwilligung) 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre Antragsdaten werden intern an die zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet. 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Die Antragsdaten werden bei Aufnahme in das Verzeichnis grundsätzlich unbegrenzt gespeichert. Personenbezogene Daten aus Anträgen, die nicht die Aufnahme in das Verzeichnis zur Folge haben, können für eine Dauer von bis zu 10 Jahren gespeichert werden. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz. 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Es besteht jederzeit ein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird hierdurch nicht berührt. 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Ohne die Angaben ihrer personenbezogenen Daten im Anmeldeformular ist eine Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in das Verzeichnis der als förderwürdig anerkannten Vereine der Stadt Bornheim nicht möglich. Datenschutzerklärung nach EU-DSGVO: Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der als förderwürdig anerkannten Vereine der Stadt Bornheim. 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die … Stadt Bornheim Abteilung 11.2 Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 Web: www.stadt-bornheim.de E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden dafür erhoben, um ihren Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der als förderwürdig anerkannten Vereine der Stadt Bornheim zu bearbeiten. 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO (Einwilligung) 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre Antragsdaten werden intern an die zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet. 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Die Antragsdaten werden bei Aufnahme in das Verzeichnis grundsätzlich unbegrenzt gespeichert. Personenbezogene Daten aus Anträgen, die nicht die Aufnahme in das Verzeichnis zur Folge haben, können für eine Dauer von bis zu 10 Jahren gespeichert werden. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz. 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Es besteht jederzeit ein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird hierdurch nicht berührt. 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Ohne die Angaben ihrer personenbezogenen Daten im Anmeldeformular ist eine Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in das Verzeichnis der als förderwürdig anerkannten Vereine der Stadt Bornheim nicht möglich.

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Datenschutzerklärung nach EU-DSGVO: Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Antrag auf einen Zuschuss auf Grundlage der „Richtlinie der Stadt Bornheim zur Förderung von Kultur und Brauchtum“. 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die … Stadt Bornheim Abteilung 11.2 Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 Web: www.stadt-bornheim.de E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden dafür erhoben, um ihren Antrag auf einen Zuschuss auf Grundlage der „Richtlinie der Stadt Bornheim zur Förderung von Kultur und Brauchtum“ zu bearbeiten. 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO (Einwilligung) 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre Antragsdaten werden intern an die zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet. 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Die Antragsdaten können für eine Dauer von bis zu 10 Jahren gespeichert werden. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz. 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Es besteht jederzeit ein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird hierdurch nicht berührt. 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Ohne die Angaben ihrer personenbezogenen Daten im Anmeldeformular ist eine Bearbeitung des Antrages auf Zuschuss nicht möglich.

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Version: Nordrhein-Westfalen - Stand: 11.05.18 Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen Vorbemerkung Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bun- desmeldegesetz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungs- gemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ord- nungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden. 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Stadt Bornheim Der Bürgermeister Rathausstr. 2 53332 Bornheim 02222/945-179 buergerbuero@stadt-bornheim.de 2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz: Heike Blank Rathausstr. 2 53332 Bornheim 02222/945-240 datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um 2 deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebe- hörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informati- onsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffent- licher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfol- gen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldeda- tenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regel- mäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Da- tenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden. 4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundes- datenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und Suchdiensten aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungsein- heit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zu- ständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist. b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebühren- pflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des An- tragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahr- gang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffent- liches Interesse festgestellt werden kann. Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt. c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zu- sammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten. d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten er- halten. 3 e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Ad- ressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten. e) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Mel- debehörde angemeldet hat. f) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Eu- ropäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermitt- lung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers lie- genden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz- Grundverordnung übernehmen. 5. Dauer der Speicherung Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörig- keitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren auf- bewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsda- tums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen. 4 6. Betroffenenrechte Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte: a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Ver- arbeitung (Artikel 15 DS-GVO). b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO). c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit un- verhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS- GVO. d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrecht- mäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Mel- debehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprü- fung. e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Ver- arbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbei- tung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO). Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden. 7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (§ 44 Ab- satz 3 Satz 1 BMG i. V. m. Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde. 5 8. Beschwerderecht Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbei- tet werden. Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211 38424-0, Fax-Nr.: 0211 38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Version: Nordrhein-Westfalen - Stand: 11.05.18 Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen Vorbemerkung Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bun- desmeldegesetz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungs- gemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ord- nungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden. 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Stadt Bornheim Der Bürgermeister Rathausstr. 2 53332 Bornheim 02222/945-179 buergerbuero@stadt-bornheim.de 2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz: Heike Blank Rathausstr. 2 53332 Bornheim 02222/945-240 datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um 2 deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebe- hörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informati- onsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffent- licher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfol- gen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldeda- tenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regel- mäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Da- tenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden. 4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundes- datenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und Suchdiensten aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungsein- heit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zu- ständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist. b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebühren- pflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des An- tragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahr- gang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffent- liches Interesse festgestellt werden kann. Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt. c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zu- sammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten. d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten er- halten. 3 e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Ad- ressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten. e) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Mel- debehörde angemeldet hat. f) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Eu- ropäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermitt- lung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers lie- genden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz- Grundverordnung übernehmen. 5. Dauer der Speicherung Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörig- keitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren auf- bewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsda- tums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen. 4 6. Betroffenenrechte Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte: a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Ver- arbeitung (Artikel 15 DS-GVO). b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO). c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit un- verhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS- GVO. d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrecht- mäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Mel- debehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprü- fung. e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Ver- arbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbei- tung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO). Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden. 7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (§ 44 Ab- satz 3 Satz 1 BMG i. V. m. Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde. 5 8. Beschwerderecht Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbei- tet werden. Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211 38424-0, Fax-Nr.: 0211 38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

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1 Datenschutzhinweise der Stadt Bornheim für Online-Meetings, Telefonkonferenzen und Webinare per „Zoom“ Wir möchten Sie nachfolgend über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusam- menhangmit der Nutzung von „Zoom“ informieren. 1. Zweck der Verarbeitung Zur Durchführung von Online-Meetings bzw. –Veranstaltungen setzen wir die Anwendung „Zoom“ ein. Dabei handelt es sich um einen Dienst der Zoom Video Communications, Inc. mit Sitz in den Vereinigten Staaten. 2. Verantwortlicher Für die Verarbeitung von Daten im direkten Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ ist verantwortlich: Stadt Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0 Telefax: 0 22 22 / 945 - 126 Bitte beachten Sie: Rufen Sie die Website von „Zoom“ auf (z. B. um die Software herunter- zuladen), ist der Betreiber von „Zoom“ für die dortige Datenverarbeitung eigenständig ver- antwortlich. Sie können „Zoom“ auch nutzen, wenn Sie die jeweilige Meeting-ID und ggf. weitere Zu- gangsdaten zum Meeting direkt in der „Zoom“-App eingeben. Wenn Sie die „Zoom“-App nicht nutzen wollen, sind die Basisfunktionen auch über eine Browser-Version nutzbar. Diese finden Sie ebenfalls auf der Website von „Zoom“. 3. Welche Daten werden verarbeitet Welche personenbezogenen Daten im Rahmen von Zoom verarbeitet werden, hängt davon ab, welche Informationen Sie selbst bereitstellen oder wie Sie die Plattform nutzen. Mögli- che Datenarten: Nutzerangaben: Vor- und Nachname, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse, Passwort (sofern kein „Single-Sign-On“ verwendet wird), Profilbild (optional), Abtei- lung (optional) Meeting-Daten: Thema, Beschreibung (optional), IP-Adressen, Gerätetypen und - informationen Aufzeichnungen (sofern aktiviert): Video- und Audioaufzeichnungen, Chatprotokolle Telefonische Einwahl: Telefonnummern, Ländervorwahl, Gesprächsdauer, ggf. IP- Adresse Kommunikationsinhalte: Chatnachrichten, Umfragen, Audio- und Videodaten Für die Teilnahme an einem Meeting ist mindestens die Angabe eines Namens erforderlich. Die Nutzung von Kamera und Mikrofon kann jederzeit deaktiviert werden. 2 4. Umfang der Verarbeitung Wir setzen „Zoom“ ausschließlich zur Durchführung virtueller Veranstaltungen ein. Eine Aufzeichnung erfolgt nur nach vorheriger Information und mit Ihrer Zustimmung. In solchen Fällen wird die Aufnahme in der Zoom-Oberfläche sichtbar angezeigt. Protokollierungen von Chats oder Teilnehmerfragen erfolgen nur bei Bedarf – etwa bei On- line-Seminaren zur Nachbereitung. Daten von registrierten Zoom-Nutzenden, wie Meeting-Metadaten oder Umfrageergebnisse, können für bis zu einen Monat gespeichert werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO findet nicht statt. 5. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Soweit personenbezogene Daten von Beschäftigten/Bewerbenden der Stadt Bornheim ver- arbeitet werden, ist § 18 DSG NRW die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung. Sollten im Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ personenbezogene Daten nicht für die Be- gründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich, gleichwohl aber elementarer Bestandteil bei der Nutzung von „Zoom“ sein, so ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Unser Interesse besteht in diesen Fällen an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“. Im Übrigen ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei der Durchführung von „Online-Meetings“ Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, soweit die Meetings im Rahmen von Ver- tragsbeziehungen durchgeführt werden. Sollte keine vertragliche Beziehung bestehen, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Auch hier besteht unser Interesse an der effektiven Durchführung von „Online- Meetings“. 6. Empfänger / Weitergabe von Daten Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist explizit Zweck der Kommunikation (z. B. bei externen Teilnehmern). Der Dienstleister „Zoom“ erhält Zugriff auf bestimmte Daten im Rahmen eines Auftragsver- arbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO. 7. Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union Da Zoom seinen Hauptsitz in den USA hat, erfolgt eine Datenübertragung in ein Drittland. Um den Datenschutz sicherzustellen, wurde ein Vertrag auf Basis der EU- Standardvertragsklauseln abgeschlossen. Zudem nutzen wir bevorzugt europäische Ser- verstandorte, sofern technisch möglich. 8. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen Wir haben datenschutzfreundliche Voreinstellungen in Zoom vorgenommen: Jedes Meeting erhält einen individuellen Zugangscode Video- und Audioübertragung sind nach Beitritt deaktiviert und müssen manuell vom 3 Teilnehmer aktiviert werden Der Dateiversand über den Zoom-Chat ist deaktiviert Die Option zur Kamerafernsteuerung ist deaktiviert Bei Zoom-Aufzeichnung des Meetings wird jeder Teilnehmer informiert und hat die Möglichkeit abzubrechen 9. Datenschutzbeauftragte*r Sie erreichen diese wie folgt: Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstraße 2 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0 Fax: 0 22 22 / 945 - 126 E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 10. Ihre Rechte als Betroffene*r Sie haben folgende Rechte gemäß DSGVO: Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten Berichtigung unrichtiger Daten Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Widerspruch gegen die Verarbeitung Datenübertragbarkeit Bitte beachten Sie, dass wir bei Anfragen ggf. einen Identitätsnachweis verlangen. 11. Löschung von Daten Personenbezogene Daten werden grundsätzlich gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks, zu dem sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind. Dies gilt insbesondere, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten erfüllt wurden oder ver- tragliche Verpflichtungen keine weitere Speicherung erfordern. 12. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde Sie können sich jederzeit bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (LDI NRW) beschweren, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet werden. 1 Datenschutzhinweise der Stadt Bornheim für Online-Meetings, Telefonkonferenzen und Webinare per „Zoom“ Wir möchten Sie nachfolgend über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusam- menhangmit der Nutzung von „Zoom“ informieren. 1. Zweck der Verarbeitung Zur Durchführung von Online-Meetings bzw. –Veranstaltungen setzen wir die Anwendung „Zoom“ ein. Dabei handelt es sich um einen Dienst der Zoom Video Communications, Inc. mit Sitz in den Vereinigten Staaten. 2. Verantwortlicher Für die Verarbeitung von Daten im direkten Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ ist verantwortlich: Stadt Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0 Telefax: 0 22 22 / 945 - 126 Bitte beachten Sie: Rufen Sie die Website von „Zoom“ auf (z. B. um die Software herunter- zuladen), ist der Betreiber von „Zoom“ für die dortige Datenverarbeitung eigenständig ver- antwortlich. Sie können „Zoom“ auch nutzen, wenn Sie die jeweilige Meeting-ID und ggf. weitere Zu- gangsdaten zum Meeting direkt in der „Zoom“-App eingeben. Wenn Sie die „Zoom“-App nicht nutzen wollen, sind die Basisfunktionen auch über eine Browser-Version nutzbar. Diese finden Sie ebenfalls auf der Website von „Zoom“. 3. Welche Daten werden verarbeitet Welche personenbezogenen Daten im Rahmen von Zoom verarbeitet werden, hängt davon ab, welche Informationen Sie selbst bereitstellen oder wie Sie die Plattform nutzen. Mögli- che Datenarten: Nutzerangaben: Vor- und Nachname, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse, Passwort (sofern kein „Single-Sign-On“ verwendet wird), Profilbild (optional), Abtei- lung (optional) Meeting-Daten: Thema, Beschreibung (optional), IP-Adressen, Gerätetypen und - informationen Aufzeichnungen (sofern aktiviert): Video- und Audioaufzeichnungen, Chatprotokolle Telefonische Einwahl: Telefonnummern, Ländervorwahl, Gesprächsdauer, ggf. IP- Adresse Kommunikationsinhalte: Chatnachrichten, Umfragen, Audio- und Videodaten Für die Teilnahme an einem Meeting ist mindestens die Angabe eines Namens erforderlich. Die Nutzung von Kamera und Mikrofon kann jederzeit deaktiviert werden. 2 4. Umfang der Verarbeitung Wir setzen „Zoom“ ausschließlich zur Durchführung virtueller Veranstaltungen ein. Eine Aufzeichnung erfolgt nur nach vorheriger Information und mit Ihrer Zustimmung. In solchen Fällen wird die Aufnahme in der Zoom-Oberfläche sichtbar angezeigt. Protokollierungen von Chats oder Teilnehmerfragen erfolgen nur bei Bedarf – etwa bei On- line-Seminaren zur Nachbereitung. Daten von registrierten Zoom-Nutzenden, wie Meeting-Metadaten oder Umfrageergebnisse, können für bis zu einen Monat gespeichert werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO findet nicht statt. 5. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Soweit personenbezogene Daten von Beschäftigten/Bewerbenden der Stadt Bornheim ver- arbeitet werden, ist § 18 DSG NRW die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung. Sollten im Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ personenbezogene Daten nicht für die Be- gründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich, gleichwohl aber elementarer Bestandteil bei der Nutzung von „Zoom“ sein, so ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Unser Interesse besteht in diesen Fällen an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“. Im Übrigen ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei der Durchführung von „Online-Meetings“ Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, soweit die Meetings im Rahmen von Ver- tragsbeziehungen durchgeführt werden. Sollte keine vertragliche Beziehung bestehen, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Auch hier besteht unser Interesse an der effektiven Durchführung von „Online- Meetings“. 6. Empfänger / Weitergabe von Daten Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist explizit Zweck der Kommunikation (z. B. bei externen Teilnehmern). Der Dienstleister „Zoom“ erhält Zugriff auf bestimmte Daten im Rahmen eines Auftragsver- arbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO. 7. Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union Da Zoom seinen Hauptsitz in den USA hat, erfolgt eine Datenübertragung in ein Drittland. Um den Datenschutz sicherzustellen, wurde ein Vertrag auf Basis der EU- Standardvertragsklauseln abgeschlossen. Zudem nutzen wir bevorzugt europäische Ser- verstandorte, sofern technisch möglich. 8. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen Wir haben datenschutzfreundliche Voreinstellungen in Zoom vorgenommen: Jedes Meeting erhält einen individuellen Zugangscode Video- und Audioübertragung sind nach Beitritt deaktiviert und müssen manuell vom 3 Teilnehmer aktiviert werden Der Dateiversand über den Zoom-Chat ist deaktiviert Die Option zur Kamerafernsteuerung ist deaktiviert Bei Zoom-Aufzeichnung des Meetings wird jeder Teilnehmer informiert und hat die Möglichkeit abzubrechen 9. Datenschutzbeauftragte*r Sie erreichen diese wie folgt: Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstraße 2 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0 Fax: 0 22 22 / 945 - 126 E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 10. Ihre Rechte als Betroffene*r Sie haben folgende Rechte gemäß DSGVO: Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten Berichtigung unrichtiger Daten Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Widerspruch gegen die Verarbeitung Datenübertragbarkeit Bitte beachten Sie, dass wir bei Anfragen ggf. einen Identitätsnachweis verlangen. 11. Löschung von Daten Personenbezogene Daten werden grundsätzlich gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks, zu dem sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind. Dies gilt insbesondere, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten erfüllt wurden oder ver- tragliche Verpflichtungen keine weitere Speicherung erfordern. 12. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde Sie können sich jederzeit bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (LDI NRW) beschweren, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet werden.

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1 Datenschutzhinweise der Stadt Bornheim für Online-Meetings, Telefonkonferenzen und Webinare per „Zoom“ Wir möchten Sie nachfolgend über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusam- menhangmit der Nutzung von „Zoom“ informieren. 1. Zweck der Verarbeitung Zur Durchführung von Online-Meetings bzw. –Veranstaltungen setzen wir die Anwendung „Zoom“ ein. Dabei handelt es sich um einen Dienst der Zoom Video Communications, Inc. mit Sitz in den Vereinigten Staaten. 2. Verantwortlicher Für die Verarbeitung von Daten im direkten Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ ist verantwortlich: Stadt Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0 Telefax: 0 22 22 / 945 - 126 Bitte beachten Sie: Rufen Sie die Website von „Zoom“ auf (z. B. um die Software herunter- zuladen), ist der Betreiber von „Zoom“ für die dortige Datenverarbeitung eigenständig ver- antwortlich. Sie können „Zoom“ auch nutzen, wenn Sie die jeweilige Meeting-ID und ggf. weitere Zu- gangsdaten zum Meeting direkt in der „Zoom“-App eingeben. Wenn Sie die „Zoom“-App nicht nutzen wollen, sind die Basisfunktionen auch über eine Browser-Version nutzbar. Diese finden Sie ebenfalls auf der Website von „Zoom“. 3. Welche Daten werden verarbeitet Welche personenbezogenen Daten im Rahmen von Zoom verarbeitet werden, hängt davon ab, welche Informationen Sie selbst bereitstellen oder wie Sie die Plattform nutzen. Mögli- che Datenarten: Nutzerangaben: Vor- und Nachname, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse, Passwort (sofern kein „Single-Sign-On“ verwendet wird), Profilbild (optional), Abtei- lung (optional) Meeting-Daten: Thema, Beschreibung (optional), IP-Adressen, Gerätetypen und - informationen Aufzeichnungen (sofern aktiviert): Video- und Audioaufzeichnungen, Chatprotokolle Telefonische Einwahl: Telefonnummern, Ländervorwahl, Gesprächsdauer, ggf. IP- Adresse Kommunikationsinhalte: Chatnachrichten, Umfragen, Audio- und Videodaten Für die Teilnahme an einem Meeting ist mindestens die Angabe eines Namens erforderlich. Die Nutzung von Kamera und Mikrofon kann jederzeit deaktiviert werden. 2 4. Umfang der Verarbeitung Wir setzen „Zoom“ ausschließlich zur Durchführung virtueller Veranstaltungen ein. Eine Aufzeichnung erfolgt nur nach vorheriger Information und mit Ihrer Zustimmung. In solchen Fällen wird die Aufnahme in der Zoom-Oberfläche sichtbar angezeigt. Protokollierungen von Chats oder Teilnehmerfragen erfolgen nur bei Bedarf – etwa bei On- line-Seminaren zur Nachbereitung. Daten von registrierten Zoom-Nutzenden, wie Meeting-Metadaten oder Umfrageergebnisse, können für bis zu einen Monat gespeichert werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO findet nicht statt. 5. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Soweit personenbezogene Daten von Beschäftigten/Bewerbenden der Stadt Bornheim ver- arbeitet werden, ist § 18 DSG NRW die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung. Sollten im Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ personenbezogene Daten nicht für die Be- gründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich, gleichwohl aber elementarer Bestandteil bei der Nutzung von „Zoom“ sein, so ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Unser Interesse besteht in diesen Fällen an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“. Im Übrigen ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei der Durchführung von „Online-Meetings“ Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, soweit die Meetings im Rahmen von Ver- tragsbeziehungen durchgeführt werden. Sollte keine vertragliche Beziehung bestehen, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Auch hier besteht unser Interesse an der effektiven Durchführung von „Online- Meetings“. 6. Empfänger / Weitergabe von Daten Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist explizit Zweck der Kommunikation (z. B. bei externen Teilnehmern). Der Dienstleister „Zoom“ erhält Zugriff auf bestimmte Daten im Rahmen eines Auftragsver- arbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO. 7. Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union Da Zoom seinen Hauptsitz in den USA hat, erfolgt eine Datenübertragung in ein Drittland. Um den Datenschutz sicherzustellen, wurde ein Vertrag auf Basis der EU- Standardvertragsklauseln abgeschlossen. Zudem nutzen wir bevorzugt europäische Ser- verstandorte, sofern technisch möglich. 8. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen Wir haben datenschutzfreundliche Voreinstellungen in Zoom vorgenommen: Jedes Meeting erhält einen individuellen Zugangscode Video- und Audioübertragung sind nach Beitritt deaktiviert und müssen manuell vom 3 Teilnehmer aktiviert werden Der Dateiversand über den Zoom-Chat ist deaktiviert Die Option zur Kamerafernsteuerung ist deaktiviert Bei Zoom-Aufzeichnung des Meetings wird jeder Teilnehmer informiert und hat die Möglichkeit abzubrechen 9. Datenschutzbeauftragte*r Sie erreichen diese wie folgt: Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstraße 2 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0 Fax: 0 22 22 / 945 - 126 E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 10. Ihre Rechte als Betroffene*r Sie haben folgende Rechte gemäß DSGVO: Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten Berichtigung unrichtiger Daten Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Widerspruch gegen die Verarbeitung Datenübertragbarkeit Bitte beachten Sie, dass wir bei Anfragen ggf. einen Identitätsnachweis verlangen. 11. Löschung von Daten Personenbezogene Daten werden grundsätzlich gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks, zu dem sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind. Dies gilt insbesondere, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten erfüllt wurden oder ver- tragliche Verpflichtungen keine weitere Speicherung erfordern. 12. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde Sie können sich jederzeit bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (LDI NRW) beschweren, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet werden. 1 Datenschutzhinweise der Stadt Bornheim für Online-Meetings, Telefonkonferenzen und Webinare per „Zoom“ Wir möchten Sie nachfolgend über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusam- menhangmit der Nutzung von „Zoom“ informieren. 1. Zweck der Verarbeitung Zur Durchführung von Online-Meetings bzw. –Veranstaltungen setzen wir die Anwendung „Zoom“ ein. Dabei handelt es sich um einen Dienst der Zoom Video Communications, Inc. mit Sitz in den Vereinigten Staaten. 2. Verantwortlicher Für die Verarbeitung von Daten im direkten Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ ist verantwortlich: Stadt Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0 Telefax: 0 22 22 / 945 - 126 Bitte beachten Sie: Rufen Sie die Website von „Zoom“ auf (z. B. um die Software herunter- zuladen), ist der Betreiber von „Zoom“ für die dortige Datenverarbeitung eigenständig ver- antwortlich. Sie können „Zoom“ auch nutzen, wenn Sie die jeweilige Meeting-ID und ggf. weitere Zu- gangsdaten zum Meeting direkt in der „Zoom“-App eingeben. Wenn Sie die „Zoom“-App nicht nutzen wollen, sind die Basisfunktionen auch über eine Browser-Version nutzbar. Diese finden Sie ebenfalls auf der Website von „Zoom“. 3. Welche Daten werden verarbeitet Welche personenbezogenen Daten im Rahmen von Zoom verarbeitet werden, hängt davon ab, welche Informationen Sie selbst bereitstellen oder wie Sie die Plattform nutzen. Mögli- che Datenarten: Nutzerangaben: Vor- und Nachname, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse, Passwort (sofern kein „Single-Sign-On“ verwendet wird), Profilbild (optional), Abtei- lung (optional) Meeting-Daten: Thema, Beschreibung (optional), IP-Adressen, Gerätetypen und - informationen Aufzeichnungen (sofern aktiviert): Video- und Audioaufzeichnungen, Chatprotokolle Telefonische Einwahl: Telefonnummern, Ländervorwahl, Gesprächsdauer, ggf. IP- Adresse Kommunikationsinhalte: Chatnachrichten, Umfragen, Audio- und Videodaten Für die Teilnahme an einem Meeting ist mindestens die Angabe eines Namens erforderlich. Die Nutzung von Kamera und Mikrofon kann jederzeit deaktiviert werden. 2 4. Umfang der Verarbeitung Wir setzen „Zoom“ ausschließlich zur Durchführung virtueller Veranstaltungen ein. Eine Aufzeichnung erfolgt nur nach vorheriger Information und mit Ihrer Zustimmung. In solchen Fällen wird die Aufnahme in der Zoom-Oberfläche sichtbar angezeigt. Protokollierungen von Chats oder Teilnehmerfragen erfolgen nur bei Bedarf – etwa bei On- line-Seminaren zur Nachbereitung. Daten von registrierten Zoom-Nutzenden, wie Meeting-Metadaten oder Umfrageergebnisse, können für bis zu einen Monat gespeichert werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO findet nicht statt. 5. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Soweit personenbezogene Daten von Beschäftigten/Bewerbenden der Stadt Bornheim ver- arbeitet werden, ist § 18 DSG NRW die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung. Sollten im Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ personenbezogene Daten nicht für die Be- gründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich, gleichwohl aber elementarer Bestandteil bei der Nutzung von „Zoom“ sein, so ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Unser Interesse besteht in diesen Fällen an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“. Im Übrigen ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei der Durchführung von „Online-Meetings“ Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, soweit die Meetings im Rahmen von Ver- tragsbeziehungen durchgeführt werden. Sollte keine vertragliche Beziehung bestehen, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Auch hier besteht unser Interesse an der effektiven Durchführung von „Online- Meetings“. 6. Empfänger / Weitergabe von Daten Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist explizit Zweck der Kommunikation (z. B. bei externen Teilnehmern). Der Dienstleister „Zoom“ erhält Zugriff auf bestimmte Daten im Rahmen eines Auftragsver- arbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO. 7. Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union Da Zoom seinen Hauptsitz in den USA hat, erfolgt eine Datenübertragung in ein Drittland. Um den Datenschutz sicherzustellen, wurde ein Vertrag auf Basis der EU- Standardvertragsklauseln abgeschlossen. Zudem nutzen wir bevorzugt europäische Ser- verstandorte, sofern technisch möglich. 8. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen Wir haben datenschutzfreundliche Voreinstellungen in Zoom vorgenommen: Jedes Meeting erhält einen individuellen Zugangscode Video- und Audioübertragung sind nach Beitritt deaktiviert und müssen manuell vom 3 Teilnehmer aktiviert werden Der Dateiversand über den Zoom-Chat ist deaktiviert Die Option zur Kamerafernsteuerung ist deaktiviert Bei Zoom-Aufzeichnung des Meetings wird jeder Teilnehmer informiert und hat die Möglichkeit abzubrechen 9. Datenschutzbeauftragte*r Sie erreichen diese wie folgt: Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstraße 2 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0 Fax: 0 22 22 / 945 - 126 E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 10. Ihre Rechte als Betroffene*r Sie haben folgende Rechte gemäß DSGVO: Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten Berichtigung unrichtiger Daten Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung Widerspruch gegen die Verarbeitung Datenübertragbarkeit Bitte beachten Sie, dass wir bei Anfragen ggf. einen Identitätsnachweis verlangen. 11. Löschung von Daten Personenbezogene Daten werden grundsätzlich gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks, zu dem sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind. Dies gilt insbesondere, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten erfüllt wurden oder ver- tragliche Verpflichtungen keine weitere Speicherung erfordern. 12. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde Sie können sich jederzeit bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (LDI NRW) beschweren, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet werden.

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