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Datenschutzerklärung nach EU-DSGVO Förderprogramm: Dauerkulturen zur Starkregenvorsorge und zum Erosionsschutz Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Antragstellung, Bewilligung, Durchführung, Abwicklung, Kontrolle und Evaluation von Zuwendungen auf Grundlage des Förderprogramms „Dauerkulturen zur Starkregenvorsorge und zum Erosionsschutz“. 2. Kontaktdaten Förderprogramm Stadt Bornheim Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Auf dem Knickert 10 53332 Bornheim E-Mail: klima@stadt-bornheim.de Telefon: 02222 945-366 3. Kontaktdaten Datenschutz Stadt Bornheim Datenschutz Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Telefon: 02222 945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung a) Zwecke der Verarbeitung Die personenbezogenen Daten werden verarbeitet zu folgenden Zwecken: • Bearbeitung des Förderantrags (Prüfung der Antragsberechtigung und Förderfähigkeit) • Durchführung des Förderverfahrens (Bewilligung, Auszahlung, Verwendungsnachweis, ggf. Rückforderung) • Kommunikation mit Antragstellenden • Prüfung von Fördervoraussetzungen (z. B. Flächeneignung, Eigentums- oder Pachtverhältnisse) • Durchführung und Auswertung von Monitoring- und Evaluationsmaßnahmen zur Wirksamkeit der Förderung (z. B. Infiltrationsrate, Regenwurmaktivität) • Erfüllung rechtlicher Dokumentations-, Nachweis- und Aufbewahrungspflichten mailto:klima@stadt-bornheim.de • Öffentlichkeitsarbeit über das Förderprogramm und dessen Ergebnisse (z. B. Presse, Website, Informationsmaterial) b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage folgender Rechtsgrundlagen: • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Verarbeitung zur Durchführung des Förderverfahrens und zur Erfüllung der sich aus dem Antrag ergebenden Pflichten) • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, insbesondere haushalts- und zuwendungsrechtlicher Vorgaben) • Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 DSG NRW (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse) • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung, soweit personenbezogene Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden, z. B. Nennung von Namen oder personenbezogene Bildaufnahmen) 5. Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten Verarbeitet werden insbesondere: • Stammdaten (Name, Vorname, Anschrift, Kontaktdaten) • Angaben zur Antragsberechtigung (Eigentümer- oder Pachtstatus) • Bankverbindungsdaten (IBAN, Kontoinhaber) • Flächen- und Maßnahmendaten (Lage, Größe, Flurstücke, Pflanzdatum) • Nachweise und Anlagen (z. B. Eigentumsnachweis, Pachtvertrag, Lagepläne, Beratungsnachweise) • Dokumentationen im Rahmen des Monitorings • Ggf. Foto- und Luftbildaufnahmen der geförderten Flächen 6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern Personenbezogene Daten werden ausschließlich weitergegeben, soweit dies erforderlich ist: • intern an zuständige Mitarbeitende der Stadt Bornheim • an beauftragte wissenschaftliche Einrichtungen oder Fachgutachter zur Durchführung des Monitorings • an Prüf- und Aufsichtsbehörden im Rahmen gesetzlicher Kontroll- und Nachweispflichten Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit erfolgt nur bei vorheriger Einwilligung. 7. Übermittlung in Drittländer Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen findet nicht statt. 8. Dauer der Speicherung Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung des Förderverfahrens und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist bis zu 15 Jahre nach Abschluss des Förderverfahrens. 9. Rechte der betroffenen Personen Betroffene Personen haben folgende Rechte: • Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO) • Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, soweit gesetzlich zulässig (Art. 17, 18 DSGVO) • Widerspruch gegen die Verarbeitung aus besonderen Gründen (Art. 21 DSGVO) • Datenübertragbarkeit, soweit anwendbar (Art. 20 DSGVO) Zudem besteht ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. 10. Widerrufsrecht bei Einwilligungen Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung. 11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Die Bereitstellung der im Antragsformular abgefragten personenbezogenen Daten ist erforderlich, um den Antrag auf Förderung bearbeiten zu können. Ohne die Angabe der erforderlichen personenbezogenen Daten ist eine Bearbeitung des Antrags auf Zuschuss nicht möglich.

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Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DS-GVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung von Wettbürosteuer 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die … Stadt Bornheim Abteilung 2.1 - Kämmerei Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 Web: www.stadt-bornheim.de E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden dafür erhoben, um ... - die Wettbürosteuer zu erheben 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: - Art. 6 Abs. 1 Buchst. c, e DS-GVO i. V. m. der Wettbürosteuersatzung der Stadt Bornheim vom 01.04.2018 - §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung NRW sowie §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes NRW 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben. mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie es für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendig ist. Entsprechend den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) werden Akten, die Gemeindesteuern betreffen, für 10 Jahre aufbewahrt. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz. 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Wettbürosatzung der Stadt Bornheim i.V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung NRW sowie §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes NRW. Die Stadt Bornheim benötigt Ihre Daten um die Wettbürosteuer zu erheben. Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DS-GVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung von Wettbürosteuer 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die … Stadt Bornheim Abteilung 2.1 - Kämmerei Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 Web: www.stadt-bornheim.de E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden dafür erhoben, um ... - die Wettbürosteuer zu erheben 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: - Art. 6 Abs. 1 Buchst. c, e DS-GVO i. V. m. der Wettbürosteuersatzung der Stadt Bornheim vom 01.04.2018 - §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung NRW sowie §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes NRW 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben. mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie es für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendig ist. Entsprechend den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) werden Akten, die Gemeindesteuern betreffen, für 10 Jahre aufbewahrt. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz. 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Wettbürosatzung der Stadt Bornheim i.V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung NRW sowie §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes NRW. Die Stadt Bornheim benötigt Ihre Daten um die Wettbürosteuer zu erheben.

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Information nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung von Hundesteuer 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortliche/r Stadt Bornheim Abteilung 2.1 - Kämmerei Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 Web: www.stadt-bornheim.de E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragte/r Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Zweck der Datenverarbeitung Erhebung der Hundesteuer Rechtsgrundlage • Art. 6 Abs. 1 Buchst. c, e DS-GVO i. V.m. der Hundesteuersatzung der Stadt Bornheim vom 18.12.2025, mit Wirkung ab 01.01.2026 • §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung NRW sowie §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes NRW 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: Stadt Bornheim, Bürger- und Ordnungsamt (zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Landeshundegesetz NRW) 6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen 10 Jahre 7. Betroffenenrechte Rechte der betroffenen Personen Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind: • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen (Landesbeauftragte NRW für den Datenschutz) 8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Hundesteu- ersatzung der Stadt Bornheim i.V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung NRW sowie §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes NRW. Die Stadt Bornheim benötigt Ihre Daten um die Hundesteuer zu erheben. mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Information nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung von Hundesteuer 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortliche/r Stadt Bornheim Abteilung 2.1 - Kämmerei Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 Web: www.stadt-bornheim.de E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragte/r Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Zweck der Datenverarbeitung Erhebung der Hundesteuer Rechtsgrundlage • Art. 6 Abs. 1 Buchst. c, e DS-GVO i. V.m. der Hundesteuersatzung der Stadt Bornheim vom 18.12.2025, mit Wirkung ab 01.01.2026 • §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung NRW sowie §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes NRW 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: Stadt Bornheim, Bürger- und Ordnungsamt (zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Landeshundegesetz NRW) 6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen 10 Jahre 7. Betroffenenrechte Rechte der betroffenen Personen Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind: • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen (Landesbeauftragte NRW für den Datenschutz) 8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Hundesteu- ersatzung der Stadt Bornheim i.V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung NRW sowie §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes NRW. Die Stadt Bornheim benötigt Ihre Daten um die Hundesteuer zu erheben. mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de

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Seite 1 von 3 Information gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für die Vollstreckung von Geldforderungen 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Geldforderungen. 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die … Stadt Bornheim Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsbehörde Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung Die Daten dienen der Ermittlung des Aufenthaltsorts und der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners zwecks Auswahl und Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen. 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c, e DSGVO verarbeitet. Rechtliche Grundlage für die Ermittlung der Daten ist das Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW) i.V.m. der Abgabenordung (AO) und die Zivilprozessordnung (ZPO). 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben. 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland/eine internationale Organisation übermittelt. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre Daten werden nach der Erhebung mind. 10 Jahre ab vollständiger Tilgung oder ab Verjährung der Forderung gespeichert. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz. mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Seite 2 von 3 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet, Auskunft über Ihr Vermögen zu erteilen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 5a Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW. Die Stadt Bornheim - Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsbehörde benötigt Ihre Daten, zur Vorbereitung der Vollstreckung. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann eine Erzwingungshaft beantragt werden. Information gemäß Art. 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für die Vollstreckung von Geldforderungen 1. Anlass der Erhebung Wir werden/haben personenbezogene Daten von Ihnen im Zuge der Vollstreckung von Geldforderungen erheben/erhoben. 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die … Stadt Bornheim Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsbehörde Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: Die Daten dienen der Ermittlung des Aufenthaltsorts und der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners zwecks Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen. 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c, e verarbeitet. Rechtliche Grundlage für die Ermittlung der Daten ist das Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW) i.V.m. der Abgabenordung (AO) und die Zivilprozessordnung (ZPO). 5. Quelle der Daten Die erforderlichen Daten werden/haben wir bei öffentlichen Stellen (z.B. Einwohnermeldeämter, Träger gesetzlicher Rentenversicherungen, Bundeszentralamt für Steuern, Kraftfahrt-Bundesamt), aus Verzeichnissen (z.B. Vermögensverzeichnis), von Drittschuldnern und aus öffentlich zugänglichen Quellen erheben/erhoben. 6. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden Es werden folgende Kategorien personenbezogener Daten von Ihnen verarbeitet: - Adresse/Kontaktdaten, - Personendaten, - Bankverbindung/Mandat, - Buchungsbelege, - Daten zu Einkommensverhältnissen, - Daten zu Vermögensverhältnissen, mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Seite 3 von 3 - Daten zu Insolvenzen, - archivierter Schriftwechsel, - Historie des Geschäftspartnerkontos. 7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden ggf. an die Vollstreckungsgläubiger weitergegeben. 8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation statt. 9. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten: Ihre Daten werden nach der Erhebung mind. 10 Jahre ab vollständiger Tilgung oder ab Verjährung der Forderung gespeichert. 10. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz. 11. Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Seite 1 von 3 Information gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für die Vollstreckung von Geldforderungen 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Geldforderungen. 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die … Stadt Bornheim Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsbehörde Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung Die Daten dienen der Ermittlung des Aufenthaltsorts und der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners zwecks Auswahl und Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen. 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c, e DSGVO verarbeitet. Rechtliche Grundlage für die Ermittlung der Daten ist das Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW) i.V.m. der Abgabenordung (AO) und die Zivilprozessordnung (ZPO). 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben. 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland/eine internationale Organisation übermittelt. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre Daten werden nach der Erhebung mind. 10 Jahre ab vollständiger Tilgung oder ab Verjährung der Forderung gespeichert. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz. mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Seite 2 von 3 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet, Auskunft über Ihr Vermögen zu erteilen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 5a Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW. Die Stadt Bornheim - Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsbehörde benötigt Ihre Daten, zur Vorbereitung der Vollstreckung. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann eine Erzwingungshaft beantragt werden. Information gemäß Art. 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für die Vollstreckung von Geldforderungen 1. Anlass der Erhebung Wir werden/haben personenbezogene Daten von Ihnen im Zuge der Vollstreckung von Geldforderungen erheben/erhoben. 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die … Stadt Bornheim Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsbehörde Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: Die Daten dienen der Ermittlung des Aufenthaltsorts und der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners zwecks Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen. 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c, e verarbeitet. Rechtliche Grundlage für die Ermittlung der Daten ist das Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW) i.V.m. der Abgabenordung (AO) und die Zivilprozessordnung (ZPO). 5. Quelle der Daten Die erforderlichen Daten werden/haben wir bei öffentlichen Stellen (z.B. Einwohnermeldeämter, Träger gesetzlicher Rentenversicherungen, Bundeszentralamt für Steuern, Kraftfahrt-Bundesamt), aus Verzeichnissen (z.B. Vermögensverzeichnis), von Drittschuldnern und aus öffentlich zugänglichen Quellen erheben/erhoben. 6. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden Es werden folgende Kategorien personenbezogener Daten von Ihnen verarbeitet: - Adresse/Kontaktdaten, - Personendaten, - Bankverbindung/Mandat, - Buchungsbelege, - Daten zu Einkommensverhältnissen, - Daten zu Vermögensverhältnissen, mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Seite 3 von 3 - Daten zu Insolvenzen, - archivierter Schriftwechsel, - Historie des Geschäftspartnerkontos. 7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden ggf. an die Vollstreckungsgläubiger weitergegeben. 8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation statt. 9. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten: Ihre Daten werden nach der Erhebung mind. 10 Jahre ab vollständiger Tilgung oder ab Verjährung der Forderung gespeichert. 10. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz. 11. Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

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Datenschutzerklärung nach EU-DSGVO: Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten nach Art. 12 bis 14 DSGVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung von Gewerbesteuer 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die … Stadt Bornheim Abteilung 2.1 - Kämmerei Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 Web: www.stadt-bornheim.de E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden dafür erhoben, um ... - die Gewerbesteuer zu erheben 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Gewerbesteuer Hebesatzsatzung der Stadt Bornheim vom 21.03.1997, in der zurzeit gültigen Fassung i.V. m. § 29c Abgabenordnung (AO) und § 31c (AO). mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Wir erhalten Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie durch die Finanzämter und/oder durch Sie selbst bzw. durch beauftragte Unternehmen oder Bevollmächtigten wie Steuerberater, z. B. durch entsprechende Bescheide der Finanzämter bzw. Anschreiben von Finanzämtern, von Ihren beauftragten Unternehmen sowie durch persönlichen Mitteilungen und Anträge. Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind. Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs. Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir die betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben. Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten. Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z. B. Finanzgerichte, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe durch Rechtsvorschriften zugelassen ist. Auch werden Daten weitergegeben gemäß den gesetzlichen Vorschriften die bei der Aufklärung zur Gefahrenabwehr mitwirkt. Hier erfolgt eine Weitergabe der Daten an die für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen (zum Beispiel Bauaufsicht, Feuerwehr, Umweltamt, Polizei). Ebenso können Mitteilungen an die für die Bearbeitung zuständige Stelle der Stadt Bornheim oder einen externen Dritten (zum Beispiel Gerichte, Staatsanwaltschaft, Finanzverwaltung) zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs, zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung erfolgen. 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert oder in sonstiger Form verarbeitet, wie es für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendig ist, in der Regel für die Dauer von zehn Jahren nach vollständigem Abschluss aller den Steuervorgang betreffenden Vorgänge. Dies schließt auch eine eventuelle Weitergabe an das Stadtarchiv Bornheim nach Abschluss der Aufbewahrungsfristen mit ein. Rechtsgrundlage hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung). Wir dürfen betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung). Dies gilt analog für § 147 Abgabenordnung. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 32h Abs. 1 AO und § 8 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Anschrift: Die Bundesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstr. 30, 53117 Bonn. 9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 in der zurzeit gültigen Fassung i.V. m. § 29c Abgabenordnung (AO) und § 31c (AO). Die Stadt Bornheim benötigt Ihre Daten um die Gewerbesteuer zu erheben. Datenschutzerklärung nach EU-DSGVO: Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten nach Art. 12 bis 14 DSGVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung von Gewerbesteuer 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die … Stadt Bornheim Abteilung 2.1 - Kämmerei Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 Web: www.stadt-bornheim.de E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden dafür erhoben, um ... - die Gewerbesteuer zu erheben 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Gewerbesteuer Hebesatzsatzung der Stadt Bornheim vom 21.03.1997, in der zurzeit gültigen Fassung i.V. m. § 29c Abgabenordnung (AO) und § 31c (AO). mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Wir erhalten Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie durch die Finanzämter und/oder durch Sie selbst bzw. durch beauftragte Unternehmen oder Bevollmächtigten wie Steuerberater, z. B. durch entsprechende Bescheide der Finanzämter bzw. Anschreiben von Finanzämtern, von Ihren beauftragten Unternehmen sowie durch persönlichen Mitteilungen und Anträge. Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind. Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs. Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir die betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben. Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten. Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z. B. Finanzgerichte, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe durch Rechtsvorschriften zugelassen ist. Auch werden Daten weitergegeben gemäß den gesetzlichen Vorschriften die bei der Aufklärung zur Gefahrenabwehr mitwirkt. Hier erfolgt eine Weitergabe der Daten an die für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen (zum Beispiel Bauaufsicht, Feuerwehr, Umweltamt, Polizei). Ebenso können Mitteilungen an die für die Bearbeitung zuständige Stelle der Stadt Bornheim oder einen externen Dritten (zum Beispiel Gerichte, Staatsanwaltschaft, Finanzverwaltung) zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs, zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung erfolgen. 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert oder in sonstiger Form verarbeitet, wie es für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendig ist, in der Regel für die Dauer von zehn Jahren nach vollständigem Abschluss aller den Steuervorgang betreffenden Vorgänge. Dies schließt auch eine eventuelle Weitergabe an das Stadtarchiv Bornheim nach Abschluss der Aufbewahrungsfristen mit ein. Rechtsgrundlage hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung). Wir dürfen betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung). Dies gilt analog für § 147 Abgabenordnung. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 32h Abs. 1 AO und § 8 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Anschrift: Die Bundesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstr. 30, 53117 Bonn. 9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 in der zurzeit gültigen Fassung i.V. m. § 29c Abgabenordnung (AO) und § 31c (AO). Die Stadt Bornheim benötigt Ihre Daten um die Gewerbesteuer zu erheben.

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Datenschutzerklärung nach EU-DSGVO: Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten nach Art. 12 bis 14 DSGVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung von Grundsteuer 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die … Stadt Bornheim Abteilung 2.1 - Kämmerei Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 Web: www.stadt-bornheim.de E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden dafür erhoben, um ... - die Grundsteuer zu erheben 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Grundsteuer Hebesatzsatzung der Stadt Bornheim vom 21.03.1997, in der zurzeit gültigen Fassung i.V. m. § 29c Abgabenordnung (AO) und § 31c (AO). mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Wir erhalten Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie durch die Finanzämter und/oder durch Sie selbst bzw. durch beauftragte Unternehmen oder Bevollmächtigte z. B. durch entsprechende Bescheide der Finanzämter bzw. Anschreiben von Finanzämtern, von Ihren beauftragten Unternehmen oder Bevollmächtigten sowie durch persönlichen Mitteilungen und Anträge. Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind. Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs. Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir die betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben. Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten. Auch werden Daten weitergegeben gemäß den gesetzlichen Vorschriften die bei der Aufklärung zur Gefahrenabwehr mitwirkt. Hier erfolgt eine Weitergabe der Daten an die für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen (zum Beispiel Bauaufsicht, Feuerwehr, Umweltamt, Polizei). 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert oder in sonstiger Form verarbeitet, wie es für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendig ist, in der Regel für die Dauer von zehn Jahren nach vollständigem Abschluss aller den Steuervorgang betreffenden Vorgänge. Dies schließt auch eine eventuelle Weitergabe an das Stadtarchiv Bornheim nach Abschluss der Aufbewahrungsfristen mit ein. Rechtsgrundlage hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung). Wir dürfen betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung). Dies gilt analog für § 147 Abgabenordnung. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 32h Abs. 1 AO und § 8 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Anschrift: Die Bundesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstr. 30, 53117 Bonn. 9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 in der zurzeit gültigen Fassung i.V. m. § 29c Abgabenordnung (AO) und § 31c (AO). Die Stadt Bornheim benötigt Ihre Daten um die Grundsteuer zu erheben. Datenschutzerklärung nach EU-DSGVO: Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten nach Art. 12 bis 14 DSGVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung von Grundsteuer 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die … Stadt Bornheim Abteilung 2.1 - Kämmerei Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 Web: www.stadt-bornheim.de E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden dafür erhoben, um ... - die Grundsteuer zu erheben 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Grundsteuer Hebesatzsatzung der Stadt Bornheim vom 21.03.1997, in der zurzeit gültigen Fassung i.V. m. § 29c Abgabenordnung (AO) und § 31c (AO). mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Wir erhalten Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie durch die Finanzämter und/oder durch Sie selbst bzw. durch beauftragte Unternehmen oder Bevollmächtigte z. B. durch entsprechende Bescheide der Finanzämter bzw. Anschreiben von Finanzämtern, von Ihren beauftragten Unternehmen oder Bevollmächtigten sowie durch persönlichen Mitteilungen und Anträge. Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind. Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs. Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir die betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben. Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten. Auch werden Daten weitergegeben gemäß den gesetzlichen Vorschriften die bei der Aufklärung zur Gefahrenabwehr mitwirkt. Hier erfolgt eine Weitergabe der Daten an die für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen (zum Beispiel Bauaufsicht, Feuerwehr, Umweltamt, Polizei). 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert oder in sonstiger Form verarbeitet, wie es für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendig ist, in der Regel für die Dauer von zehn Jahren nach vollständigem Abschluss aller den Steuervorgang betreffenden Vorgänge. Dies schließt auch eine eventuelle Weitergabe an das Stadtarchiv Bornheim nach Abschluss der Aufbewahrungsfristen mit ein. Rechtsgrundlage hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung). Wir dürfen betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung). Dies gilt analog für § 147 Abgabenordnung. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 32h Abs. 1 AO und § 8 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Anschrift: Die Bundesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstr. 30, 53117 Bonn. 9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 in der zurzeit gültigen Fassung i.V. m. § 29c Abgabenordnung (AO) und § 31c (AO). Die Stadt Bornheim benötigt Ihre Daten um die Grundsteuer zu erheben.

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Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DS-GVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung von Zweitwohnungssteuer 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die … Stadt Bornheim Abteilung 2.1 - Kämmerei Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 Web: www.stadt-bornheim.de E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden dafür erhoben, um ... - die Zweitwohnungssteuer zu erheben 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: -Art. 6 Abs. 1 Buchst. c, e DS-GVO i. V. m. der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Bornheim vom 15.11.2012 -§§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung NRW sowie §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes NRW 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben. mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie es für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendig ist. Entsprechend den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) werden Akten, die Gemeindesteuern betreffen, für 10 Jahre aufbewahrt. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz. 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Bornheim i.V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung NRW sowie §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes NRW. Die Stadt Bornheim benötigt Ihre Daten um die Zweitwohnungssteuer zu erheben. Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DS-GVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung von Zweitwohnungssteuer 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die … Stadt Bornheim Abteilung 2.1 - Kämmerei Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 Web: www.stadt-bornheim.de E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden dafür erhoben, um ... - die Zweitwohnungssteuer zu erheben 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: -Art. 6 Abs. 1 Buchst. c, e DS-GVO i. V. m. der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Bornheim vom 15.11.2012 -§§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung NRW sowie §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes NRW 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben. mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie es für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendig ist. Entsprechend den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) werden Akten, die Gemeindesteuern betreffen, für 10 Jahre aufbewahrt. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz. 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Bornheim i.V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung NRW sowie §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes NRW. Die Stadt Bornheim benötigt Ihre Daten um die Zweitwohnungssteuer zu erheben.

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Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DS-GVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung von Vergnügungssteuer 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die … Stadt Bornheim Abteilung 2.1 - Kämmerei Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 Web: www.stadt-bornheim.de E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden dafür erhoben, um ... - die Vergnügungssteuer zu erheben 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: - Art. 6 Abs. 1 Buchst. c, e DS-GVO i. V. m. der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bornheim vom 10.12.2010, zuletzt geändert am 01.04.2015 -§§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung NRW sowie §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes NRW 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben. mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie es für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendig ist. Entsprechend den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) werden Akten, die Gemeindesteuern betreffen, für 10 Jahre aufbewahrt. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz. 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bornheim i.V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung NRW sowie §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes NRW. Die Stadt Bornheim benötigt Ihre Daten um die Vergnügungssteuer zu erheben. Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DS-GVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung von Vergnügungssteuer 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die … Stadt Bornheim Abteilung 2.1 - Kämmerei Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 Web: www.stadt-bornheim.de E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden dafür erhoben, um ... - die Vergnügungssteuer zu erheben 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: - Art. 6 Abs. 1 Buchst. c, e DS-GVO i. V. m. der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bornheim vom 10.12.2010, zuletzt geändert am 01.04.2015 -§§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung NRW sowie §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes NRW 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben. mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie es für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendig ist. Entsprechend den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) werden Akten, die Gemeindesteuern betreffen, für 10 Jahre aufbewahrt. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz. 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bornheim i.V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung NRW sowie §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes NRW. Die Stadt Bornheim benötigt Ihre Daten um die Vergnügungssteuer zu erheben.

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Informationen nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Beantragung einer Gewerbean-, um- und abmeldung nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) 2. Name und Kontaktdaten der/s Verantwortlichen im Sinne der DSG-VO Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt-bornheim.de, Tel.: 02222/945-159 3. Kontaktdaten der/s Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim, Datenschutzbeauftragte, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de, Tel. 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Antragsbearbeitung aufgrund des § 14 Abs. 1, Nr. 1 - 3 Gewerbeordnung, verarbeitet. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre Datenwerden weitergegeben an: das zuständige Finanzamt zur Erfüllung der in § 138 Abgabenordnung genannten Aufgaben. die Industrie- und Handelskammer zur Wahrnehmung der in den §§ 1, 3 und 5 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern genannten sowie der nach § 1 Abs. 4 desselben Gesetzes übertragenen Aufgaben, die Handwerkskammer zur Wahrnehmung der in § 91 der Handwerksordnung genannten, insbesondere der ihr durch die §§ 6, 19 und 28 der Handwerksordnung zugewiesenen und sonstiger durch Gesetz übertragener Aufgaben, die für den Immissionsschutz zuständige Landesbehörde zur Durchführung arbeitsschutzrechtlicher sowie immissionsschutzrechtlicher Vorschriften, die für den technischen und sozialen Arbeitsschutz, einschließlich den Entgeltschutz nach dem Heimarbeitsgesetz zuständige Landesbehörde zur Durchführung ihrer Aufgaben, die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Wahrnehmung der Aufgaben, die im Mess- und Eichgesetz und in den auf Grund des Mess- und Eichgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen festgelegt sind, die Bundesagentur für Arbeit zur Wahrnehmung der in § 405 Abs. 1 in Verbindung mit § 404 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie der im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz genannten Aufgaben, mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. ausschließlich zur Weiterleitung an die zuständige Berufsgenossenschaft für die Erfüllung der ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben, die Behörden der Zollverwaltung zur Wahrnehmung der ihnen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, nach § 405 Abs. 1 in Verbindung mit § 404 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach dem Arbeitnehmer-überlassungsgesetz obliegenden Aufgaben, das Registergericht, soweit es sich um die Abmeldung einer im Handels- und Genossenschaftsregister eingetragenen Haupt- oder Zweigniederlassung handelt, für Maßnahmen zur Herstellung der inhaltlichen Richtigkeit des Handelsregisters gemäß § 388 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder des Genossenschaftsregisters gemäß § 160 des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die statistischen Ämter der Länder zur Führung des Statistikregisters nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Statistikregistergesetzes in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 und 2, die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder zur Durchführung lebensmittelrechtlicher Vorschriften. 6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre Daten werden ab sofort für die Dauer Ihrer dem Antrag zugrundliegenden Tätigkeit bei uns gespeichert. Danach werden Ihre Daten nach den Bestimmungen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt. Die Frist beträgt in Ihrem Fall 10 Jahre. Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. 7. Betroffenenrechte Sie haben das Recht - auf Auskunft (Art. 15) über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie - auf Berichtigung (Art. 16), - Löschung (Art. 17), - Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) sowie - ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21) und - das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20). Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz (Aufsichtsbehörde). 8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind aufgrund des § 14 Gewerbeordnung verpflichtet, diese personenbezogenen Daten bereitzustellen. Die Nichtbereitstellung hat die Folge, dass der Antrag nicht entgegengenommen wird und sie die beantragte Erlaubnis nicht erhalten.

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Informationen nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Beantragung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) und anderer Genehmigungen zur Durchführung einer Veranstaltung 2. Name und Kontaktdaten der/s Verantwortlichen im Sinne der DSG-VO Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt-bornheim.de, Tel.: 02222/945-159 3. Kontaktdaten der/s Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim, Datenschutzbeauftragte, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de, Tel. 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Antragsbearbeitung aufgrund der §§ 12 und 31 Gaststättengesetz i.V.m. § 14 Gewerbeordnung, § 3 Abs. 5 Gewerberechtsverordnung (GewRV), § 10 Abs. 4 Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG), ggf. im Bedarfsfall §§ 1, 2, 3 Ordnungsbehördliche Verordnung (Schutz der Nachtruhe und die Benutzung von Tongeräten aus Anlaß des Jahreswechsels, des Karnevals, der Maifeier und von Kirmessen in der Stadt Bornheim) verarbeitet. 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre Datenwerden weitergegeben an: Polizei Bonn, Finanzamt St. Augustin, Landrat des Rhein-Sieg-Kreises –Amt für Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Amt 3 -Abteilung 3.2 Feuerschutz- und / oder Brandschutzdienststelle des Rhein-Sieg-Kreises, Amt 9 –Abteilung 9.2 Straßenverkehr-, ggf. im Bedarfsfall weiter an: Amt 1 –Abteilung 11.2 Wirtschaft-, Sport- und Kulturförderung, Amt 6 –Abteilung 6.1 Bauamt und 6.2 Gebäudewirtschaft-, StadtBetriebBornheim 6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre Daten werden ab sofort für die Dauer Ihrer dem Antrag zugrundliegenden Tätigkeit bei uns gespeichert. Danach werden Ihre Daten nach den Bestimmungen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt. Die Frist beträgt in Ihrem Fall 10 Jahre. Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. 7. Betroffenenrechte Sie haben das Recht - auf Auskunft (Art. 15) über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie - auf Berichtigung (Art. 16), - Löschung (Art. 17), - Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) sowie - ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21) und - das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20). Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz (Aufsichtsbehörde). 8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind aufgrund der §§ 12 und 31 Gaststättengesetz i.V.m. § 14 Gewerbeordnung verpflichtet, diese personenbezogenen Daten bereitzustellen. Die Nichtbereitstellung hat die Folge, dass der Antrag nicht entgegengenommen wird und sie die beantragte Erlaubnis nicht erhalten. mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de

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