Beteiligungsrechte für Einwohner und Bürger

Überblick

Wer in Bornheim lebt, kann sein persönliches Lebensumfeld mitgestalten. Dabei gilt der Grundsatz: Je stärker die Einflussnahme, desto mehr Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Beteiligungsrechte wahrzunehmen.

Einwohner und Bürger haben folgende Beteiligungsrechte:

  • Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO
  • Einwohnerfragestunde nach § 20 Geschäftsordnung Rat
  • Einwohnerantrag nach § 25 GO
  • Bürgerbegehren/Bürgerentscheid nach § 26 GO
  • Bürgersprechstunde beim Bürgermeister (über das Vorzimmer)

Details

Voraussetzungen

Einwohnerinnen und Einwohner sind alle Menschen, die in Bornheim wohnen – unabhängig davon, wie alt sie sind und welche Nationalität sie haben.

Bürgerinnen und Bürger sind darüber hinaus wahlberechtigt bei Kommunalwahlen. Sie müssen also u. a. mindestens 16 Jahre alt sein, die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Bornheim haben.

Ablauf

Eine Vorabinformation über die Beteiligungsrechte ist auf Anfrage per Telefon, E-Mail oder Brief möglich.

Erforderliche Unterlagen

Schriftliche Eingabe

Gebühren

Keine

Ansprechpartner

Karin Schumacher-Lambertz
Abteilungsleiterin Ratsbüro
Ratsbüro, Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog
Telefon: 02222 945-212
E-Mail