Überblick

Wenn eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausgeübt werden soll, benötigt man eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte.

Dies ist der Fall, wenn Sie

  • gewerbsmäßig ohne ausdrücklichen Auftrag, außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (stehendes Gewerbe) oder ohne eine solche zu haben, Waren oder Leistungen selbstständig oder unselbstständig anbieten
  • selbstständige Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben

Für die Beantragung der Reisegewerbekarte ist die Gemeinde zuständig, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben.

Die Reisegewerbekarte wird im Regelfall unbefristet ausgestellt und ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

Sie wollen Ihr Anliegen online erledigen?
Hier gelangen Sie zum Gewerbe-Service-Portal

Details

Voraussetzungen

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, bedarf es der Erlaubnis in Form der Reisegewerbekarte.

Die Reisegewerbekarte wird auf Antrag ausgestellt und erfordert die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers.

Ablauf

Persönliche Vorsprache, Anfrage per Telefon, E-Mail, Telefax oder Brief möglich

Sie wollen Ihr Anliegen online erledigen?
Hier gelangen Sie zum Gewerbe-Service-Portal

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Personalausweis bzw. Reisepass und Aufenthaltserlaubnis
  • Führungszeugnis Belegart O für die Behörde –nicht älter als drei Monate-, Empfänger: Stadt Bornheim, Gewerbeamt (persönlich mit Personalausweis oder Pass zu beantragen im Bürgerbüro der Stadt Bornheim)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörde (persönlich mit Personalausweis oder Pass zu beantragen im Bürgerbüro der Stadt Bornheim)
  • aktuelle Auskunft in Steuerangelegenheiten vom zuständigen Finanzamt
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse am Wohnort
  • Auszug aus der Schuldnerkartei über das Vollstreckungsportal
  • ggfls. Gesundheitszeugnis (sofern Handel mit unverpackten Lebensmitteln ausgeübt wird) über das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises

Gebühren

  • Führungszeugnis: 13 Euro
  • Gewerbezentralregisterauskunft: 13 Euro
  • Reisegewerbekarte: 200 Euro

Fristen und Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Claudia Thomas
Ordnungswesen
Telefon: 02222 945-159
E-Mail

Online-Service-Portal

Sie wollen Ihr Anliegen online erledigen?
Hier gelangen Sie zum Gewerbe-Service-Portal