Wenn eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausgeübt werden soll, benötigt man eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte.
Dies ist der Fall, wenn Sie
- gewerbsmäßig ohne ausdrücklichen Auftrag, außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (stehendes Gewerbe) oder ohne eine solche zu haben, Waren oder Leistungen selbstständig oder unselbstständig anbieten
- selbstständige Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben
Für die Beantragung der Reisegewerbekarte ist die Gemeinde zuständig, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben.
Die Reisegewerbekarte wird im Regelfall unbefristet ausgestellt und ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
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