Überblick

Das Bornheimer Stadtgebiet wird im Osten vom Rhein begrenzt. Die Grenze zum rechtsrheinischen Niederkassel verläuft etwa in der Strommitte, so dass die unter Naturschutz stehende Insel "Herseler Werth",  die nicht betreten werden darf, vollständig auf Bornheimer Stadtgebiet liegt. Weitere Informationen zur Insel gibt es auf den Uedorfer Internetseiten und beim Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) NRW.

Das Bornheimer Rheinufer hat eine Länge von 4,5 km und reicht von Strom-km 659,97 an der Grenze zu Bonn bis zu Strom-km 664,47 an der Grenze zu Wesseling-Urfeld. Es hat eine große Bedeutung für die Naherholung: im Herseler Hafen liegen zahlreiche Boote, der Leinpfad ist beliebt bei Spaziergängern mit und ohne Hund, Joggern, Skatern und Radfahrern. Als Teil des europäischen Fernradwegs "Rhein"  (EuroVelo 15) hat er darüber hinaus überregionale Bedeutung.

Zum Schutz von Natur und Landschaft gelten am Rhein eine Reihe von Regelungen. So darf nicht gezeltet und mit Fahrrädern abseits von Wegen gefahren werden, es dürfen keine neuen Stege oder Badeplätze angelegt werden. Näheres dazu finden Sie bei

Aber nicht nur angenehme Seiten hat der Rhein zu bieten, sondern auch bedrohliche, und das nicht nur bei Hochwasser: das Baden im Rhein kann wegen der nicht vorhersehbaren und teilweise starken Strömungen lebensgefährlich sein. So ist im Sommer 2004 ein 11jähriger Junge mit Freunden zur Insel geschwommen. Auf dem Rückweg verließen ihn die Kräfte, er wurde abgetrieben und vier Tage später bei Duisburg tot geborgen. Die Stadt hat daher Schilder aufgestellt, mit denen sie vor diesen Gefahren warnt (s. Bild). Trotzdem passieren immer wieder Badeunfälle, zuletzt am Pfingstmontag 2023, als ein siebenjähriger Junge und der Vater, der ihn retten wollte, bei Hersel ertranken.

Schild: Baden gefährlich

Warnschild am Rhein

Nähere Informationen zu den Gefahren des Schwimmens oder Badens im Rhein finden Sie HIER

Rheinhochwasser und Überschwemmungen

Hochwasser

Seit dem Bau der Hochwasserschutzanlage in Widdig sind nur noch wenige Häuser am eheamligen Herseler Sportplatz direkt überschwemmungsgefährdet. Bei einem größeren Hochwasser des Rheins können außer Flächen im Überschwemmungsgebiet (s.u.) allerdings auch einige Bereiche in Widdig durch rückstauendes Grundwasser überschwemmt werden. Welche Maßnahmen die Stadt bei Rheinhochwasser ergreift, ist im Plan zur Gefahrenabwehr bei Hochwasser festgehalten.

Die aktuellen Pegelstände des Rheins erfahren Sie auf den Seiten des Hochwassermeldedienstes oder bei den automatischen Ansagen des Pegels Bonn (0228 19429) und Köln (0221 19429). Bei der Hochwasserschutzzentrale Köln (0221 22126161) gibt es außerdem eine Prognose der Entwicklung. Viele nützliche Informationen rund ums Thema "Hochwasser" finden Sie auch auf den Internetseiten der "Hochwassernotgemeinschaft Rhein e.V.", bei der die Stadt Bornheim Mitglied ist, und auf den Internetseiten des HochwasserKompetenzCentrums, bei dem die beiden Wasserverbände Mitglied sind.

Überschwemmungsgebiet

Gesetzliche Überschwemmungsgebiete umfassen jene Flächen, auf denen statistisch mindestens einmal in 100 Jahren mit einem Hochwasser zu rechnen ist. Dank des Steilufers gibt es größere derartige Flächen innerhalb des Bornheimer Stadtgebietes nur im Herseler Bereich. Dort kann die gesamte Rheinaue bis zur Kante der Niederterrasse unter Wasser geraten. Da sich die Wohnhäuser an der unteren Bayerstraße noch vor der Geländekante befinden, stehen auch sie im Überschwemmungsgebiet.

Auf den Internetseiten der Bezirksregierung finden Sie die Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets und die zugehörigen Karten. Über die Übersichtskarte kommen Sie zu den Detailkarten. Blatt 17 zeigt den Bereich Widdig bis Hersel Nord, Blatt 18 den Bereich Hersel Süd bis Bonn-Nord. Bei Bedarf können Sie diese Unterlagen auch in der Außenstelle Kliehof (Königstraße 25) des Rathauses Bornheim beim Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün einsehen.

Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger. Um eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und damit eine Vergrößerung des zu erwartenden Schadens zu verhindern, unterliegen sie gesetzlichen Regeln und Verboten. Sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt, dürfen in ihnen keine Gebäude errichtet oder erweitert werden. Auch Mauern, Wälle und ähnliche Anlagen quer zur Fließ­richtung des Wassers sind untersagt. Eine Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche ist ebenso verboten wie die Umwandlung von Grün- in Ackerland.

    Sanierung der Rheinuferböschung

    Die Steilböschung von Hersel bis Widdig weist, insbesondere zwischen den Hochwassermarken I und II, zahlreiche Ausspülungen auf. Wegen Uneinigkeiten über die Ursachen und somit auch darüber, ob Bund, Land oder Eigentümer für die Sanierung zuständig sind, wurde im Oktober 2009 eine Vereinbarung zwischen Stadt, Land und Bund geschlossen. Danach hat das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes die besonders erosionsgefährdeten Uferbereiche provisorisch mit Wasserbau­steinen gesichert (s. Plan der Sanierungsabschnitte).  Dies entsprach den Empfehlungen der Bundes­anstalt für Wasserbau, die im Auftrag der Wasser- und Schifffahrts­verwaltung ein Gutachten zur Abschätzung der Böschungsgefährdung erstellt hatte. Die Kosten der Siche­rungs­maßnahmen werden bis zur gerichtlichen Klärung der Zuständigkeit zwischen Land und Bund geteilt. Zu den ab November 2012 erfolgenden vermessungs- und geotechnischen Untersuchungen hat die Bezirksregierung einen Flyer mit Informationen für die Anlieger und einem Ausschnitt des Lageplans erstellt. Den vollständigen Plan können Sie hier aufrufen.

    Die Ergebnisse der vermessungs- und geotechnischen Untersuchungen wurden von der Bezirksregierung auf einer Informationsveranstaltung im Dezember 2013 in der Herseler Rheinhalle vorgestellt. Die Präsentation von Patrick Lammertz vom Ingenieurbüro ICG Düsseldorf, das durch die Bezirksregierung beauftragt wurde, ist hier einzusehen.