Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz der Stadt Bornheim

Rechtliches und Organisation

Als Kreisangehörige Stadt ist die Brandschutzdienststelle des Rhein-Sieg-Kreises gemäß § 25 des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) für Anfragen im Baugenehmigungsverfahren zuständig.

Der vorbeugende Brandschutz der Stadt Bornheim führt die Brandverhütungsschauen gemäß § 26 BHKG durch, prüft die Notwendigkeit einer Brandsicherheitswache nach § 27 BHKG und ist bei Fragestellungen im Baugenehmigungsverfahren, welche die Belange der örtlichen Feuerwehr betrifft einzubinden.