Große Anfragen

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 14.07.2021 Bestandsaufnahme und Sanierung von Wirtschaftswegen Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, der Ausschuss für Mobilität und Verkehrsentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 u.a. eine umfassende Bestandsaufnahme der gesamten Wirtschaftswege beschlossen. Es soll der aktuelle Zustand der Wege erfasst und eine Kategorisierung vorgenommen werden. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsentwicklung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Wann kann die umfassende Bestandsaufnahme der gesamten Wirtschaftswege dem Ausschuss vorgelegt werden? 2. Welche unterschiedlichen Kategorisierungen an den Wirtschaftswegen wurden/werden vorgenommen? 3. Wie beziffert sich die Höhe der Haushaltsmittel, die für Maßnahmen an den Wirtschaftswegen zur Verfügung stehen? 4. Welche Schäden an den Wirtschaftswegen wurden bisher infolge der Arbeiten an der Hochzonen-Transportwasserleitung dokumentiert? 5. Konnten diese Schäden durch den Stadtbetrieb bereits behoben werden oder sind sie in die Bestandsaufnahme eingeflossen? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Wilfried Hanft, Thomas Schmitz, Tina Gordon, Harry Gruß und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 14.07.2021 Bestandsaufnahme und Sanierung von Wirtschaftswegen Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, der Ausschuss für Mobilität und Verkehrsentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 u.a. eine umfassende Bestandsaufnahme der gesamten Wirtschaftswege beschlossen. Es soll der aktuelle Zustand der Wege erfasst und eine Kategorisierung vorgenommen werden. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsentwicklung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Wann kann die umfassende Bestandsaufnahme der gesamten Wirtschaftswege dem Ausschuss vorgelegt werden? 2. Welche unterschiedlichen Kategorisierungen an den Wirtschaftswegen wurden/werden vorgenommen? 3. Wie beziffert sich die Höhe der Haushaltsmittel, die für Maßnahmen an den Wirtschaftswegen zur Verfügung stehen? 4. Welche Schäden an den Wirtschaftswegen wurden bisher infolge der Arbeiten an der Hochzonen-Transportwasserleitung dokumentiert? 5. Konnten diese Schäden durch den Stadtbetrieb bereits behoben werden oder sind sie in die Bestandsaufnahme eingeflossen? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Wilfried Hanft, Thomas Schmitz, Tina Gordon, Harry Gruß und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 30.08.2021 Elektromobilität in Bornheim Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, Elektroautos werden zunehmend beliebter und können für sich beanspruchen, die CO2- Bilanz im Straßenverkehr zu verbessern. Im Jahr 2020 wurden laut Statistik so viele emissionsfreie E-Autos wie noch nie auf deutschen Straßen zugelassen, nämlich genau 194.163. Dieser zunehmende Boom des Elektroautos dürfte auch für Bornheim gelten. E-Autos sind auf Strom aus Ladestationen angewiesen. Hauseigentümer mit einem Stellplatz vor der Tür können eher problemlos eine Ladestation für ihr Auto errichten lassen. Wer jedoch weiter von Zuhause entfernt mit seinem Elektroauto unterwegs ist oder aber aufgrund der Wohnsituation (keinen eigenen Stellplatz, Stellplatz nicht direkt am Haus) keine Möglichkeit hat, eine private Ladesäule zum Volltanken zu nutzen, ist auf öffentliche Ladesäulen angewiesen. Diese sind nach jetzigem Stand in Bornheim Mangelware. Aus der Bürgerschaft haben uns zuletzt mehrere Anfragen erreicht von Personen, die bereits ein E-Auto besitzen oder die eines anschaffen wollen und sich mehr Möglichkeiten wünschen, ihr Auto außerhalb des eigenen Grundstücks betanken zu können, bzw. die keinen Stellplatz am Haus haben, an dem sich eine eigene Ladestation umsetzen ließe. Wir möchten daher, dass der eMobility-Bereich unserer Stadt auf den Prüfstand kommt und wir im Rahmen des anvisierten Mobilitätskonzepts der Stadt auch den Bereich der Elektromobilität mitplanen. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsentwicklung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Wie viele öffentliche Ladesäulen welchen Typs existieren derzeit in Bornheim und wie hoch ist der Anteil der E-Autos? SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim 2. Wie hat sich der Anteil der E-Autos in den letzten 5 Jahren entwickelt und wie hoch wird der Bedarf an öffentlichen Ladestationen aktuell und in den nächsten 5 bis 10 Jahren eingeschätzt? 3. Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt bereits Überlegungen/Planungen zum weiteren Ausbau öffentlicher Ladesäulen und wenn ja, wie sehen diese aus? 4. Ist der Ausbau neuer öffentlicher und privater Ladesäulen in Einklang zu bringen mit den jetzigen und künftigen Kapazitäten des Bornheimer Stromnetzes? 5. Wird die Verwaltung in Anbetracht der umweltthematischen Bedeutung des Themas ein zeitnahes Konzept zum Ausbau öffentlicher Ladesäulen entwickeln? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Anna Peters, Wilfried Hanft, Thomas Schmitz, Tina Gordon, Harry Gruß, Ewald Westphal und Fraktion SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 30.08.2021 Elektromobilität in Bornheim Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, Elektroautos werden zunehmend beliebter und können für sich beanspruchen, die CO2- Bilanz im Straßenverkehr zu verbessern. Im Jahr 2020 wurden laut Statistik so viele emissionsfreie E-Autos wie noch nie auf deutschen Straßen zugelassen, nämlich genau 194.163. Dieser zunehmende Boom des Elektroautos dürfte auch für Bornheim gelten. E-Autos sind auf Strom aus Ladestationen angewiesen. Hauseigentümer mit einem Stellplatz vor der Tür können eher problemlos eine Ladestation für ihr Auto errichten lassen. Wer jedoch weiter von Zuhause entfernt mit seinem Elektroauto unterwegs ist oder aber aufgrund der Wohnsituation (keinen eigenen Stellplatz, Stellplatz nicht direkt am Haus) keine Möglichkeit hat, eine private Ladesäule zum Volltanken zu nutzen, ist auf öffentliche Ladesäulen angewiesen. Diese sind nach jetzigem Stand in Bornheim Mangelware. Aus der Bürgerschaft haben uns zuletzt mehrere Anfragen erreicht von Personen, die bereits ein E-Auto besitzen oder die eines anschaffen wollen und sich mehr Möglichkeiten wünschen, ihr Auto außerhalb des eigenen Grundstücks betanken zu können, bzw. die keinen Stellplatz am Haus haben, an dem sich eine eigene Ladestation umsetzen ließe. Wir möchten daher, dass der eMobility-Bereich unserer Stadt auf den Prüfstand kommt und wir im Rahmen des anvisierten Mobilitätskonzepts der Stadt auch den Bereich der Elektromobilität mitplanen. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsentwicklung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Wie viele öffentliche Ladesäulen welchen Typs existieren derzeit in Bornheim und wie hoch ist der Anteil der E-Autos? SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim 2. Wie hat sich der Anteil der E-Autos in den letzten 5 Jahren entwickelt und wie hoch wird der Bedarf an öffentlichen Ladestationen aktuell und in den nächsten 5 bis 10 Jahren eingeschätzt? 3. Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt bereits Überlegungen/Planungen zum weiteren Ausbau öffentlicher Ladesäulen und wenn ja, wie sehen diese aus? 4. Ist der Ausbau neuer öffentlicher und privater Ladesäulen in Einklang zu bringen mit den jetzigen und künftigen Kapazitäten des Bornheimer Stromnetzes? 5. Wird die Verwaltung in Anbetracht der umweltthematischen Bedeutung des Themas ein zeitnahes Konzept zum Ausbau öffentlicher Ladesäulen entwickeln? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Anna Peters, Wilfried Hanft, Thomas Schmitz, Tina Gordon, Harry Gruß, Ewald Westphal und Fraktion

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 12.10.2021 Statistische Angaben zum Wohnungsbau in Bornheim Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, die Verwaltung der Stadt Bornheim hat dem Ausschuss für Stadtentwicklung mit Vorlage Nr. 486/2021-7 einen Beschlussentwurf zur Umsetzung der Prioritäten der Wohnbauflächenentwicklung und Stadtplanung allgemein vorgelegt. In der Anlage 3 ist eine Tabelle zum Umsetzungsstand der Wohnbauflächenentwicklung beigefügt. Mit Vorlage 378/2021-7 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung einen Beschlussentwurf zum Antrag der SPD-Fraktion vom 2. Juni 2021 vorgelegt. Darin ist in der Antwort zu 2. (Anteil geförderten Wohnungsbaus in neuen Wohngebieten) u.a. ausgeführt, dass die Verwaltung einen Anteil von 30 % der Wohneinheiten im Mittel über das gesamte Stadtgebiet für den geförderten Wohnungsbau für sinnvoll hält. Dabei sei in allen Baugebieten individuell zu prüfen, inwieweit Flächen für den sozialen Wohnungsbau geplant werden können. Mit Pressemitteilung vom 30. August 2021 gab das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt, dass es mit dem Rhein-Sieg-Kreis eine Zielvereinbarung über ein Globalbudget für die öffentliche Wohnraumförderung in Höhe von 64 Mio. Euro für die Jahre 2021 und 2022 geschlossen habe. Der Kreis habe sich verpflichtet, jährlich 210 öffentlich geförderte Wohnungen zu schaffen. Zum Wohnungsneubaubedarf insgesamt bezog sich Ministerin Scharrenbach auf ein Gutachten der GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH vom September 2020. Das Gutachten weist für den Rhein-Sieg-Kreis bis zum Jahr 2040 eine durchschnittliche jährliche Nachfrage von 1.900 Wohneinheiten aus, davon 1.150 Wohneinheiten (Anteil 60 %) in Ein- und Zweifamilienhäusern und 750 (Anteil 40%) in Mehrfamilienhäusern (im Szenario 0)i. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Anlage 3 zu Vorlage 486/2021-7 weist für Vorhaben mit Satzung insgesamt 696 Wohneinheiten aus. SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Wieviel von den 696 Wohneinheiten befinden sich in Mehrfamilienhäusern und wieviele von den Wohneinheiten 696 Wohneinheiten sind geförderter Wohnungsbau? 2. Anlage 3 zu Vorlage 486/2021-7 weist für Vorhaben mit Priorität-Neu von 1 bzw. 1-2 insgesamt 1.301 Wohneinheiten aus, also die aus Sicht der Verwaltung in den nächsten Jahren vorzugswürdigen Vorhaben. Wieviel von den 1.301 Wohneinheiten sind in Mehrfamilienhäusern geplant oder vorgesehen oder zumindest angestrebt und wieviele von den 1.301 Wohneinheiten sollen als geförderter Wohnungsbau errichtet werden oder sind vorgesehen oder zumindest angestrebt? Die Grundlage und Herleitung der angegebenen Anzahl ist dabei zu erläutern. 3. Falls bei diesen insgesamt 1.997 Wohneinheiten (Satzung und Priorität 1 bzw. 1-2) die Quote von 30 % nicht erreicht wird, wie beabsichtigt die Verwaltung den nachzuholenden Anteil in zukünftigen Planungen zu kompensieren? 4. Wieviele der jährlich aus den Fördermitteln von 64 Mio. Euro neu zu bauenden 210 geförderten Wohnungen im Rhein-Sieg-Kreis sollen in Bornheim entstehen? 5. Welche Quote an Wohneinheiten in MFH strebt Bornheim in den kommenden Jahren an, auch im Vergleich zu dem für den Rhein-Sieg-Kreis gutachterlich ausgewiesenen Bedarfsanteil von 40 % Wohneinheiten in MFH? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Wilfried Hanft, Harry Gruß und Fraktion SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 12.10.2021 Statistische Angaben zum Wohnungsbau in Bornheim Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, die Verwaltung der Stadt Bornheim hat dem Ausschuss für Stadtentwicklung mit Vorlage Nr. 486/2021-7 einen Beschlussentwurf zur Umsetzung der Prioritäten der Wohnbauflächenentwicklung und Stadtplanung allgemein vorgelegt. In der Anlage 3 ist eine Tabelle zum Umsetzungsstand der Wohnbauflächenentwicklung beigefügt. Mit Vorlage 378/2021-7 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung einen Beschlussentwurf zum Antrag der SPD-Fraktion vom 2. Juni 2021 vorgelegt. Darin ist in der Antwort zu 2. (Anteil geförderten Wohnungsbaus in neuen Wohngebieten) u.a. ausgeführt, dass die Verwaltung einen Anteil von 30 % der Wohneinheiten im Mittel über das gesamte Stadtgebiet für den geförderten Wohnungsbau für sinnvoll hält. Dabei sei in allen Baugebieten individuell zu prüfen, inwieweit Flächen für den sozialen Wohnungsbau geplant werden können. Mit Pressemitteilung vom 30. August 2021 gab das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt, dass es mit dem Rhein-Sieg-Kreis eine Zielvereinbarung über ein Globalbudget für die öffentliche Wohnraumförderung in Höhe von 64 Mio. Euro für die Jahre 2021 und 2022 geschlossen habe. Der Kreis habe sich verpflichtet, jährlich 210 öffentlich geförderte Wohnungen zu schaffen. Zum Wohnungsneubaubedarf insgesamt bezog sich Ministerin Scharrenbach auf ein Gutachten der GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH vom September 2020. Das Gutachten weist für den Rhein-Sieg-Kreis bis zum Jahr 2040 eine durchschnittliche jährliche Nachfrage von 1.900 Wohneinheiten aus, davon 1.150 Wohneinheiten (Anteil 60 %) in Ein- und Zweifamilienhäusern und 750 (Anteil 40%) in Mehrfamilienhäusern (im Szenario 0)i. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Anlage 3 zu Vorlage 486/2021-7 weist für Vorhaben mit Satzung insgesamt 696 Wohneinheiten aus. SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Wieviel von den 696 Wohneinheiten befinden sich in Mehrfamilienhäusern und wieviele von den Wohneinheiten 696 Wohneinheiten sind geförderter Wohnungsbau? 2. Anlage 3 zu Vorlage 486/2021-7 weist für Vorhaben mit Priorität-Neu von 1 bzw. 1-2 insgesamt 1.301 Wohneinheiten aus, also die aus Sicht der Verwaltung in den nächsten Jahren vorzugswürdigen Vorhaben. Wieviel von den 1.301 Wohneinheiten sind in Mehrfamilienhäusern geplant oder vorgesehen oder zumindest angestrebt und wieviele von den 1.301 Wohneinheiten sollen als geförderter Wohnungsbau errichtet werden oder sind vorgesehen oder zumindest angestrebt? Die Grundlage und Herleitung der angegebenen Anzahl ist dabei zu erläutern. 3. Falls bei diesen insgesamt 1.997 Wohneinheiten (Satzung und Priorität 1 bzw. 1-2) die Quote von 30 % nicht erreicht wird, wie beabsichtigt die Verwaltung den nachzuholenden Anteil in zukünftigen Planungen zu kompensieren? 4. Wieviele der jährlich aus den Fördermitteln von 64 Mio. Euro neu zu bauenden 210 geförderten Wohnungen im Rhein-Sieg-Kreis sollen in Bornheim entstehen? 5. Welche Quote an Wohneinheiten in MFH strebt Bornheim in den kommenden Jahren an, auch im Vergleich zu dem für den Rhein-Sieg-Kreis gutachterlich ausgewiesenen Bedarfsanteil von 40 % Wohneinheiten in MFH? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Wilfried Hanft, Harry Gruß und Fraktion

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Tina Görg-Mager Fraktionsvorsitzende Dr. Kuhn, Arnd Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Bornheim, den 10. November 2021 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Carsharing in Bornheim Sehr geehrter Herr Hanft, die organisierte gemeinschaftliche Nutzung „Carsharing“ kann für verschiedene Nutzergruppen eine interessante Variante zum eigenen Auto sein und die Mobilität vor Ort unterstützen. Aktuell befindet sich auf dem Stadtgebiet der Stadt Bornheim eine Carsharingstation im Ortsteil Sechtem. Sie wird durch die BürgerEnergie Rhein-Sieg unterstützt (https://be-rhein-sieg.de/bornheim-sechtem.html). Da die Nutzung vermutlich auch durch die Corona-Situation zurückgegangen ist, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen. Falls dies der Stadt Bornheim selbst nicht möglich ist, bitten wir um die Weiterleitung der Fragen an die entsprechend aufgeführten Partnerunternehmen. 1. „Mitfahren in Bornheim“: Wie sieht die aktuelle Nutzung des Programms „Pendla“ aus (z.B. Nutzerzahlen, Häufigkeit)? Wie sieht die Verwaltung die Zukunft des Programms hinsichtlich Kosten, Lizenzen, Arbeitsaufwand und möglicher weiterer Kriterien? Oder präferiert die Verwaltung eher ein Alternative? 2. „Carsharingstation in Sechtem“: Wie sieht aktuell die Nutzung aus? Sieht die Verwaltung oder das betreibende Unternehmen (Bürgerenergie Rhein-Sieg) hier auch kurzfristig Möglichkeiten, z.B. durch entsprechende Kommunikation und Marketingmaßnahmen oder eine Verlegung des Standorts, die Nutzung zu erhöhen? An den Vorsitzenden des Mobilitäts- und Verkehrsausschusses Herrn Winfried Hanft Rathausstraße 253332 Bornheim In Kopie: Herrn Bürgermeister Christoph Becker 3. Wurden bereits (neue) Carsharing-Standorte und geeignete Stellflächen in Bornheim evaluiert und vorgesehen, z.B. bei der Planung von Baugebieten? 4. Wie steht die Verwaltung zu Möglichkeiten, sich auch kurzfristig an Carsharing- Angeboten auf Bornheimer Stadtgebiet zu beteiligen (z.B. Angebot in den Höhenorten oder Carsharing für Kleingruppen)? 5. Inwieweit sind Sharing-Angebote bei E-Scootern oder E-Bikes aktuell in Diskussion bzw. in der Planung? Kommt es zu Problemen mit E-Scootern im Bornheimer Stadtgebiet? Mit freundlichen Grüßen Markus Hochgartz, Dr. Gabriele Jahn und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 13.11.2021 Besetzung von neuen Stellen auf der Grundlage des aktuellen Stellenplans Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, mit dem neuen Stellenplan hat der Rat der Stadt Bornheim eine Vielzahl neuer Stellen beschlossen, die zur Bewältigung eines immer umfangreicheren Aufgabenvolumens der Verwaltung notwendig sind. Zwischenzeitlich wurden jedoch aus Verwaltungskreisen Bedenken artikuliert hinsichtlich auftretender Schwierigkeiten, was die zügige Besetzung dieser Stellen angeht. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Rates um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Für welche neu geschaffenen Stellen ist bisher eine Ausschreibung erfolgt, für welche nicht und konnten ggf. Stellen ohne Ausschreibung besetzt werden (z.B. durch Umstrukturierung)? 2. Wieviele der neuen Stellen konnten zwischenzeitlich besetzt werden? 3. In welchen Bereichen sind Schwierigkeiten aufgetreten hinsichtlich der Stellenbesetzungen und welche Gründe können hierzu angeführt werden? 4. Sieht die Verwaltung zusätzliche Anreize für eine zeitnahe Stellenbesetzung; und wenn ja, welche? 5. In welchen Bereichen muss der Aufgabenvollzug nach jetzigem Sachstand in Frage gestellt bzw. zurückgestellt werden? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Wilfried Hanft und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 13.11.2021 Besetzung von neuen Stellen auf der Grundlage des aktuellen Stellenplans Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, mit dem neuen Stellenplan hat der Rat der Stadt Bornheim eine Vielzahl neuer Stellen beschlossen, die zur Bewältigung eines immer umfangreicheren Aufgabenvolumens der Verwaltung notwendig sind. Zwischenzeitlich wurden jedoch aus Verwaltungskreisen Bedenken artikuliert hinsichtlich auftretender Schwierigkeiten, was die zügige Besetzung dieser Stellen angeht. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Rates um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Für welche neu geschaffenen Stellen ist bisher eine Ausschreibung erfolgt, für welche nicht und konnten ggf. Stellen ohne Ausschreibung besetzt werden (z.B. durch Umstrukturierung)? 2. Wieviele der neuen Stellen konnten zwischenzeitlich besetzt werden? 3. In welchen Bereichen sind Schwierigkeiten aufgetreten hinsichtlich der Stellenbesetzungen und welche Gründe können hierzu angeführt werden? 4. Sieht die Verwaltung zusätzliche Anreize für eine zeitnahe Stellenbesetzung; und wenn ja, welche? 5. In welchen Bereichen muss der Aufgabenvollzug nach jetzigem Sachstand in Frage gestellt bzw. zurückgestellt werden? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Wilfried Hanft und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim

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