Große Anfragen

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Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Stadt Bornheim Herr Bürgermeister Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 24.05.2024 Große Anfrage nach § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung Rat Sehr geehrter Bürgermeister Becker, in diversen Ausschüssen (Haupt- und Finanzausschuss, Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung, Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur, Schulausschuss, etc) stellen sich immer wieder die Fragen nach bebauten und unbebauten (städtischen) Grundstücken. Hierzu zählen wir auch die städtischen Tochtergesellschaften im „Konzern Stadt Bornheim“. Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung unserer Fragen wie folgt: 1. Gibt es eine Übersicht seitens der Stadt und des „Konzerns Stadt Bornheim“ über die im Besitz, bzw. im Eigentum befindlichen Liegenschaften und deren aktueller Nutzung? 2. Wenn nein: Warum gibt es diese nicht und bis wann kann diese erstellt werden? 3. Wenn ja: In welcher Form kann diese der Politik zur Verfügung gestellt werden? Wir erhoffen uns als politischer Akteur, die Verwaltung bei den diversen Aufgaben besser unterstützen zu können. Mit freundlichen Grüßen Dirk König und die Fraktion der UWG UWG - Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Fraktionsvorsitzender: Dirk König Tel.: 0163-3563644 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de Fraktionsgeschäftsstelle: Servatiusweg 19 - 53332 Bornheim mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 03.06.2024 Durchführung von straßenverkehrsrechtlichen Anhörungsverfahren Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, die Verwaltung hat in der Vergangenheit in unregelmäßigen Zeitabständen über die anstehenden bzw. nicht in Angriff genommenen straßenverkehrsrechtlichen Anhörungsverfahren nach § 45 der StVO berichtet. Dabei wurde deutlich, dass eine Vielzahl dieser Verfahren bisher nicht durchgeführt oder nicht zum Abschluss gebracht werden konnten. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsentwicklung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Wie viele straßenverkehrsrechtliche Anhörungsverfahren liegen insgesamt an und wie stellt sich die Anzahl der Verfahren dar, die bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt bearbeitet werden konnten? 2. Gibt es seitens des Amtes 9 für die nicht bearbeiteten Verfahren eine Prioritätenliste und wenn ja, nach welchen Kriterien wird dabei vorgegangen? 3. Welcher Zeitrahmen wird benötigt, um die ausstehenden Anhörungsverfahren unter Berücksichtigung der jetzigen Personalsituation zu bearbeiten und abzuschließen? 4. Wie stellt sich der Sachstand bei den Seitenradarmessungen dar unter Berücksichtigung der Fragen 1 – 3? 5. Inwieweit und nach welchen Kriterien werden die Ortsvorsteher noch in die straßenverkehrsrechtlichen Verfahren mit einbezogen? SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Wilfried Hanft, Thomas Schmitz und Fraktion

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 15.04.2024 Reparatur und Sanierung unserer Straßen in Bornheim Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, auch im vergangenen Winter haben die Straßen im Stadtgebiet erneut gelitten. Die entstandenen Schäden sind teilweise sehr ausgeprägt und bedürfen einer dringenden Reparatur. Darüber hinaus geht es, neben einer Reparatur der Straßenschäden, auch um die dringend notwendige Sanierung von Straßen. In den vergangenen Tagen waren bereits einige Anstrengungen der Stadt und des Stadtbetriebs zu erkennen, den Zustand der Straßen zu verbessern. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsentwicklung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Konnte zwischenzeitlich die Bestandsaufnahme der Straßen zur Reparatur und Sanierung vor dem Hintergrund personeller Verstärkungen in der Verwaltung abgeschlossen werden? 2. Welche konzeptionellen Überlegungen wurden hinsichtlich einer umfassenden Reparatur/Sanierung unserer Straßen getätigt? 3. Konnte eine Prioritätenliste erstellt werden, aus der die Reihenfolge der Reparatur und Sanierung ersichtlich ist? 4. Wie beziffern sich die finanziellen Mittel, die sowohl für die Reparatur als auch für die Sanierung von Straßen zur Verfügung stehen? SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Wilfried Hanft, Thomas Schmitz und Fraktion

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Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Stadt Bornheim Herr Bürgermeister Mandt Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 10.09.2026 Große Anfrage: Kostenentwicklung und finanzielle Bewertung des Neubaus der Heinrich-Böll-Gesamtschule und alternative Nutzung Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mandt, die UWG-Fraktion bittet um Beantwortung der nachfolgenden Großen Anfrage zur Kostenentwicklung, finanziellen Bewertung und gesamtstädtischen Wirtschaftlichkeit eines Neubaus der Heinrich-Böll-Gesamtschule (HBG). Anfang 2025 wurde seitens der Verwaltung im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule und dem damaligen Vergabeverfahren eine Größenordnung von rund 117 Mio. Euro genannt. Die vorliegende Untersuchung der Firma assmann weist für den Neubau des Schulgebäudes ME18 Kosten von rund 43,53 Mio. Euro sowie für den Neubau der Sporthalle rund 7,13 Mio. Euro aus. Daneben werden Kosten für die Sanierung bestehender Schulgebäude von rund 10,70 Mio. Euro und der Sporthallen von rund 2,68 Mio. Euro aufgeführt. Einschließlich Risikokosten und prognostizierter Preissteigerungen wird eine Gesamtinvestitionssumme von rund 89,74 Mio. Euro dargestellt. Auf Grundlage der aktuellen finanziellen und haushalterischen Bewertung empfiehlt die Verwaltung nunmehr, von einem Neubau der HBG abzusehen Da notwendige Sanierungsmaßnahmen am Bestand nicht allein durch die Entscheidung für oder gegen einen Neubau verursacht werden, ist für die politische Bewertung eine transparente Abgrenzung der tatsächlichen Neubaukosten von ohnehin erforderlichen Investitionen sowie eine gesamtstädtische Betrachtung möglicher Nachnutzungs- und Einsparpotenziale erforderlich. Vor diesem Hintergrund bittet die UWG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 1. Vergleich 2025 und 2026 Bitte stellen Sie die Anfang 2025 genannten rund 117 Mio. Euro und die aktuelle Kostenermittlung hinsichtlich Leistungsumfang, Kostenbestandteilen, Preisstand und angenommenem Realisierungszeitraum vergleichbar gegenüber. Welche Kosten entfielen bzw. entfallen jeweils auf den Neubau des Schulgebäudes, den Neubau der Sporthalle, Planung/Baunebenkosten, Risikovorsorge und Preissteigerungen? Welche wesentlichen Veränderungen bestehen zwischen den beiden Planungs- und Kostenständen? UWG-Fraktion - Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Fraktionsvorsitzender: Dirk König Tel.: 0163-3563644 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de Fraktionsgeschäftsstelle: Königstr. 25 - 53332 Bornheim mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de 2. Abgrenzung Neubau und ohnehin notwendiger Bestandsmaßnahmen Welche der in der aktuellen Darstellung enthaltenen Kosten würden auch ohne einen Neubau der HBG anfallen? Insbesondere bitten wir um Darstellung, ob und in welchem Umfang die rund 10,70 Mio. Euro für die Sanierung der bestehenden Schulgebäude und die rund 2,68 Mio. Euro für die Sanierung der Sporthallen unabhängig von der Entscheidung über den Neubau erforderlich sind. Wie hoch sind damit die tatsächlich zusätzlich durch die Entscheidung für den Neubau verursachten Investitionskosten? 3. Veränderung der finanziellen Bewertung Welche konkreten finanziellen bzw. haushalterischen Rahmenbedingungen haben sich zwischen Anfang 2025 und Sommer 2026 verändert, sodass die Verwaltung die aktuell untersuchte Neubauvariante nunmehr als nicht finanzierbar bewertet bzw. deren Umsetzung nicht empfiehlt? Welche Kennzahlen und Annahmen sind für diese gegenüber Anfang 2025 veränderte Bewertung ausschlaggebend? 4. Bisherige Kosten des Planungs- und Vergabeverfahrens Wie hoch sind die seit Beginn des Projektes insgesamt entstandenen Kosten für Planung, Beratung, Ausschreibung und Vergabe des bisherigen HBG-Neubauprojektes? Bitte stellen Sie dar, welche Beträge bereits tatsächlich abgerechnet und gezahlt wurden, welche finanziellen Verpflichtungen bzw. noch offenen Zahlungen bestehen? 5. Kosten des Bestands und wirtschaftliche Effekte einer Nachnutzung a) Welche Investitionen in Instandhaltung, energetische Modernisierung, Sanierung oder Kernsanierung der bestehenden HBG wären bei einem Verzicht auf den Neubau in den kommenden zehn Jahren erforderlich? Welche dieser Kosten wurden bei der wirtschaftlichen Bewertung der Neubauvariante berücksichtigt? b) Welche wirtschaftlichen Effekte könnten bei Realisierung des Neubaus und einer Nachnutzung der freiwerdenden HBG-Gebäude und -Flächen entstehen? Bitte stellen Sie insbesondere dar, ob und in welcher Höhe dadurch • Investitionen für Instandhaltung, energetische Modernisierung, Erweiterung oder Kernsanierung an Grundschulstandorten vermieden oder reduziert, • bestehende oder künftig erforderliche Mietaufwendungen für Grundschulen bzw. schulische Nutzungen vermieden und • Miet- und Unterbringungskosten für Bereiche der Stadtverwaltung, beispielsweise das Technische Rathaus und den Verwaltungsstandort Brunnenallee, reduziert werden könnten. c) Bitte stellen Sie die daraus resultierenden vermeidbaren Investitionen und laufenden Einsparungen über einen Zeitraum von zehn Jahren dar. In welchem Umfang wurden diese Effekte bereits bei der wirtschaftlichen Bewertung der Neubauvariante berücksichtigt? 6. Tatsächliche Haushaltsbelastung Welche jährliche Belastung des städtischen Haushalts würde aus der Umsetzung der aktuellen Neubauvariante entstehen – insbesondere durch Finanzierung/Zinsen und Abschreibungen – und welche Fördermittel bzw. sonstigen Drittmittel könnten diese Belastung reduzieren? Bitte stellen Sie dieser Belastung die voraussichtliche jährliche Haushaltsbelastung bei einem Verzicht auf den Neubau gegenüber. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandhaltungsaufwendungen für den Bestand sowie fortbestehende bzw. künftig erforderliche Mietaufwendungen zu berücksichtigen. Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de 7. Grundlage der Empfehlung gegen den Neubau Auf welcher konkreten Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsberechnung beruht die Empfehlung der Verwaltung, den Neubau nicht weiterzuverfolgen? Welche Investitionssumme wäre nach Einschätzung der Verwaltung unter den aktuellen haushalterischen Rahmenbedingungen noch finanzierbar? Mit freundlichen Grüßen Manuel van Eikelen, Dirk König und die Fraktion der UWG

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Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Stadt Bornheim Herr Bürgermeister Mandt Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 13.07.2026 Große Anfrage der UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim – zur Entwicklung der Fahrgastzahlen für alle Bornheimer Buslinien Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mandt, seit mehreren Jahren fordert die UWG-Fraktion eine transparente Darstellung der Fahrgastzahlen für die Buslinien im Bornheimer Stadtgebiet. Bereits mit der Großen Anfrage der UWG-Fraktion vom 04.12.2025 zur Entwicklung und den Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs wurde die Verwaltung um belastbare Informationen zur Nutzung der Bornheimer Buslinien gebeten. In ihrer Antwort führte die Verwaltung unter Bezugnahme auf den Rhein-Sieg-Kreis aus, dass eine regelmäßige Erfassung und Auswertung der Fahrgastentwicklung seinerzeit noch nicht erfolge. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass im Rahmen der neuen öffentlichen Dienstaufträge an die Verkehrsunternehmen RVK und RSVG eine Systeminfrastruktur zur automatischen Fahrgastzählung aufgebaut werde und eine Nachfrageanalyse für das linksrheinische Kreisgebiet für das 1. Quartal 2026 vorgesehen sei. Daher ist davon auszugehen, dass mittlerweile aktuellere Daten zur Entwicklung der Fahrgastzahlen vorliegen oder zumindest verfügbar sein müssten. Wenn die Verwaltung in der Vorlage 429/2026-7 zur neuen Busverbindung 930 ausführt, die Verbindung werde „positiv angenommen“ und dies schlage sich „in der bisherigen Entwicklung der Fahrgastzahlen“ nieder, muss diese Aussage auf nachvollziehbaren Erhebungen beruhen. Vor dem Hintergrund dieser Formulierung besteht aus Sicht der UWG-Fraktion ein berechtigtes Interesse daran, diese Entwicklung anhand konkreter und nachvollziehbarer Zahlen bewerten zu können. Politische Entscheidungen über den Ausbau, die Veränderung oder die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs sollten auf einer transparenten Datengrundlage beruhen und nicht ausschließlich auf allgemeinen Einschätzungen. UWG-Fraktion - Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Fraktionsvorsitzender: Dirk König Tel.: 0163-3563644 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de Fraktionsgeschäftsstelle: Königstr. 25 - 53332 Bornheim mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de Darüber hinaus erreichen die UWG-Fraktion regelmäßig Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, wonach Busse – insbesondere außerhalb der Hauptverkehrszeiten – nur von wenigen Fahrgästen genutzt würden oder nahezu leer verkehren. Angesichts der erheblichen finanziellen Aufwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr einhergehend mit der angespannten Haushaltslage der Stadt Bornheim und Beschwerden von Bürgern über unnötige Busfahrten ist eine regelmäßige Evaluation der tatsächlichen Nutzung der Buslinien erforderlich. Ziel der Anfrage ist die Schaffung einer objektiven Entscheidungsgrundlage für eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Weiterentwicklung des Bornheimer Busverkehrs. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie hoch sind die aktuellen Fahrgastzahlen jeder einzelnen Buslinie im Bornheimer Stadtgebiet und wie verteilen sich diese nach Tageszeiten (Berufsverkehr, Tagesverkehr, Abendverkehr sowie Wochenenden und Feiertage)? 2. Wie haben sich die Fahrgastzahlen der einzelnen Linien in den vergangenen Jahren entwickelt? 3. Welche Fahrten weisen besonders hohe beziehungsweise besonders geringe Auslastungen auf? 4. Welche jährlichen Betriebs-, Bestell- oder Umlagekosten entstehen für die einzelnen Buslinien? 5. Welcher Kostenanteil wird jeweils von der Stadt Bornheim und welcher von anderen Kommunen getragen? 6. Welche Linien oder Fahrten wurden in den vergangenen Jahren hinsichtlich ihrer Nachfrage oder Wirtschaftlichkeit überprüft und mit welchem Ergebnis? 7. Sind inzwischen automatische Fahrgastzählungen eingerichtet worden? Falls ja, auf welchen Linien und seit welchem Zeitpunkt? 8. Welche Kriterien werden bei der Planung, Bestellung oder Anpassung von Buslinien und Fahrplänen zugrunde gelegt? 9. Welche Möglichkeiten sieht der Rhein-Sieg-Kreis beziehungsweise die Verwaltung, Linien oder Fahrpläne auf Grundlage der Fahrgastentwicklung zu optimieren? Die UWG-Fraktion bittet darum, die angeforderten Daten möglichst tabellarisch sowie nach Linien und – soweit verfügbar – nach einzelnen Fahrten und Zeitlagen aufzubereiten, damit eine sachgerechte Bewertung im Ausschuss möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Josef Müller, Elias Eck, Dirk König und die Fraktion der UWG

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Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Stadt Bornheim Herr Bürgermeister Mandt Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 10.09.2026 Große Anfrage der UWG zur Kostenentwicklung beim Feuerwehrgerätehaus Rösberg/Hemmerich Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mandt, im Zusammenhang mit der Planung bzw. Realisierung des Feuerwehrgerätehauses Rösberg/Hemmerich ist eine deutliche Kostensteigerung festzustellen. Während ursprünglich von Gesamtkosten in Höhe von rund 4,0 Mio. Euro ausgegangen wurde, werden inzwischen Kosten von rund 5,8 Mio. Euro angesetzt. Dies entspricht einer Steigerung um rund 1,8 Mio. Euro bzw. 45 Prozent. Gerade angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt Bornheim ist es aus Sicht der UWG-Fraktion erforderlich, die Ursachen dieser erheblichen Kostenentwicklung transparent und nachvollziehbar darzustellen. Die UWG-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie hat sich die Kostenprognose für das Feuerwehrgerätehaus Rösberg/Hemmerich seit Beginn der Planung entwickelt? Bitte die jeweiligen Kostenstände einschließlich Datum, Planungsstand und zugrunde liegender Beschluss- bzw. Informationsvorlage darstellen. 2. Wie setzt sich die aktuelle Kostenschätzung von rund 5,8 Mio. Euro zusammen? Bitte die Gesamtkosten nach den wesentlichen Kostengruppen bzw. Gewerken – insbesondere Grundstück, Herrichten/Erschließung, Bauwerk, technische Anlagen, Außenanlagen, Ausstattung sowie Planungs- und Baunebenkosten – aufschlüsseln. 3. Wodurch erklärt sich die Kostensteigerung von ursprünglich rund 4,0 Mio. Euro auf aktuell rund 5,8 Mio. Euro? Bitte die Mehrkosten von rund 1,8 Mio. Euro konkret nach Ursachen und jeweils zugehörigem Betrag aufschlüsseln, insbesondere hinsichtlich: o allgemeiner Baupreissteigerungen, o Änderungen des Bau- oder Raumprogramms, UWG-Fraktion - Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Fraktionsvorsitzender: Dirk König Tel.: 0163-3563644 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de Fraktionsgeschäftsstelle: Königstr. 25 - 53332 Bornheim mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de o zusätzlicher technischer bzw. gesetzlicher Anforderungen, o Änderungen bei Planung und Ausstattung, o Grundstücks-, Erschließungs- oder Außenanlagenkosten, o Planungs- und Baunebenkosten, o Risikozuschlägen bzw. Kostenreserven. 4. Welche Bestandteile der heutigen Planung waren in der ursprünglichen Kostenschätzung von rund 4,0 Mio. Euro noch nicht oder in geringerem Umfang enthalten? Bitte diese einschließlich der jeweiligen finanziellen Auswirkungen darstellen. 5. Welche Möglichkeiten zur Kostenreduzierung wurden seitens der Verwaltung bzw. der Planer geprüft und welche Einsparpotenziale bestehen aktuell noch, ohne die Einsatzfähigkeit und die notwendigen Anforderungen an ein zeitgemäßes Feuerwehrgerätehaus einzuschränken? 6. Wie belastbar ist die aktuelle Kostenprognose von rund 5,8 Mio. Euro? Welche Kostenrisiken bestehen bis zur Fertigstellung noch und mit welchem maximalen finanziellen Gesamtbedarf kalkuliert die Verwaltung derzeit? Begründung Die Freiwillige Feuerwehr benötigt eine moderne und funktionale Infrastruktur. Gleichzeitig muss bei einer Kostensteigerung von rund 45 Prozent transparent nachvollziehbar sein, wodurch diese entstanden ist und welche Kosten bis zur Fertigstellung tatsächlich zu erwarten sind. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage erwartet die UWG-Fraktion daher eine detaillierte Darstellung der Kostenentwicklung und der wesentlichen Kostentreiber sowie eine Prüfung möglicher Einsparpotenziale. Mit freundlichen Grüßen Heinz Müller, Dirk König und die Fraktion der UWG

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Einfach. Politik. Machen. www.einfach-politik-machen.de UWG – Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Stadt Bornheim Herr Bürgermeister Mandt Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 17.09.2026 Große Anfrage nach § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung Rat zur Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote für junge Leistungsbeziehende in Bornheim Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mandt, Arbeit und Ausbildung sind wesentliche Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe und persönliche Perspektiven. Gleichzeitig berichten zahlreiche Unternehmen, Handwerksbetriebe und Einrichtungen über Personal- und Fachkräfteengpässe. Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, insbesondere junge Menschen schneller in Ausbildung, Beschäftigung oder Qualifizierung zu vermitteln und langfristige Abhängigkeiten von Sozialleistungen zu vermeiden. Die UWG Bornheim hält es daher für sinnvoll zu prüfen, wie die Situation junger Leistungsbeziehender in Bornheim aussieht und welche Möglichkeiten bestehen, deren Integration in Ausbildung und Arbeit wieder zu verbessern. Hierfür in Vorbereitung ein paar Fragen: 1. Wie viele beziehen derzeit in Bornheim Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Altersgruppen (unter 18jährige, 18 bis 25jährige, über 25jährige) 2. Wie viele Leistungsberechtigte im Alter von 18 bis 25 Jahren befinden sich aktuell - in einer Qualifizierungs- oder Integrationsmaßnahme oder - in keiner Maßnahme? 3. Bestehen Kooperationen zwischen der Stadt Bornheim und dem zuständigen Jobcenter im Hinblick auf die Betreuung und Integration von Leistungsberechtigten nach dem SGB II? Falls ja, wie sind diese ausgestaltet? 4. Wäre es möglich, eine Vertreterin oder einen Vertreter des zuständigen Jobcenters zu einer der nächsten Sitzungen des zuständigen Ausschusses einzuladen, um die aktuelle Situation der 18- bis 25-jährigen Leistungsberechtigten in Bornheim, bestehende Unterstützungsangebote sowie mögliche Handlungsansätze für die Kommune vorzustellen und mit den Ausschussmitgliedern zu erörtern? Mit freundlichen Grüßen, Saskia Hauschild, Dirk König und die Fraktion der UWG UWG - Die Unabhängige Wählergemeinschaft Bornheim Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Fraktionsvorsitzender: Dirk König Tel.: 0163-3563644 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/

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FDP Fraktion, Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Herr Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 25. Februar 2021 Elisa Färber Fraktionsgeschäftsführerin FDP Fraktion Bornheim Servatiusweg 19-23 Haus B 3. OG 53332 Bornheim fraktion@fdp-bornheim.de www.fdp-bornheim.de T: 0 22 22 99 56 355 F: 0 22 22 99 56 400 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, gemäß GO §19 (1) stellt die FDP-Fraktion zur nächsten Sitzung des Stadtrats folgende große Anfrage. Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten der Corona-Pandemie Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe, Familien im Bedarfsfall ausreichend zu unterstützen. Kinder sind in Zeiten von Pandemien einem erhöhten Risiko von Misshandlung und Vernachlässigung ausgesetzt. Für schutzbedürftige Kinder ist es daher elementar, dass die Kontinuität der Versorgung gesichert wird. Familien in prekären Lebenssituationen gelten als besonders gefährdet und sind auf professionelle Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen. 1. Welche Anzahl an Gefährdungsmeldungen und Inobhutnahmen gab es im Zeitraum des ersten Lockdowns (22. März 2020 bis 4. Mai 2020) und dazu vergleichend im gleichen Zeitraum im Vorjahr? 2. Etwa 40 % der Gefährdungsmitteilungen kommen normalerweise von Schulen, Kitas, Kinderarztpraxen u. a., die mit Corona allerdings teilweise geschlossen bzw. wegen Infektionsängsten weniger aufgesucht werden. Welche Maßnahmen und Strategien hat das Jugendamt mit den Beteiligten der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt, mit denen die breite Öffentlichkeit proaktiv in den Schutz des Kindeswohl einbezogen werden kann? mailto:fraktion@fdp-bornheim.de http://www.fdp-bornheim.de/ 3. Kam es im Verlaufe der Pandemie zu Einschränkungen im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), welche Aufgaben mussten konkret (auch vorübergehend) eingestellt werden? 4. Gibt es eine gesteigerte Inanspruchnahme der unterschiedlichen Beratungsangebote in 2020 im Vergleich zum Vorjahr? 5. Welche Auswirkungen hatten die Kontaktbeschränkungen und sonstige Maßnahmen auf die Angebote der Frühen Hilfen? Begründung: Aktuell sind die Zahlen und Indikatoren zum erhöhten Gefährdungsrisiko von Kindern und Jugendlichen widersprüchlich. Während es eine Zunahme an Beratungen durch telefonische Beratungsmöglichkeiten, zeigten erste Rückmeldungen von Beratungsstellen, dass die Zahl der Mitteilungen wegen Kindeswohlgefährdung eher rückläufig ist. Die medizinische Kinderschutzhotline für Angehörige im Gesundheitsdienst meldete dagegen einen drastischen Anstieg von Anrufen – betroffen seien vor allem Kleinstkinder. Da die Faktenlage offenkundig unklar ist, scheint es umso wichtiger verlässliche Informationen zu erhalten, damit gegebenenfalls Anpassungen in der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe vorgenommen werden können. Mit freundlichen Grüßen gez. Matthias Kabon, Jörn Freynick und Fraktion

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Tina Görg-Mager Fraktionsvorsitzende Dr. Kuhn, Arnd Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Bornheim, den 14.Februar 2021 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Wasserqualität Trinkwasser Bornheim: Rückstände Mikroplastik, Medikamente und Auswirkungen Trockenheit Sehr geehrter Herr Züge, hiermit bitten wir Sie für die kommende Sitzung des Betriebsrates die nachfolgende Anfrage als Tagesordnungspunkt mit aufzunehmen. Sachverhalt: das Bornheimer Leitungswasser ist für die Bornheimer Bürger*innen ein essentieller Bestandteil ihrer Ernährung. Dazu gibt es veröffentlichte Trinkwasseranalysen (Stadtbetrieb Bornheim, Analyse März 2020, Wasserbeschaffungsverband Wesseling Hersel (WBV), Analyse April 2018, Wahnbachtalsperrenverband (WTV), Analyse Jan-Dez 2019). Diese Analysen weisen keine Aussagen zu einigen Rückständen und Themen auf, die die Bürger*innen jedoch beschäftigen. Daher die folgenden Fragen: 1. Inwieweit werden Mikroplastik-Rückstände bei den Trinkwasseranalysen des Stadtbetriebs, des WTVs und WBVs berücksichtigt? Wo liegen hier die Rückstandswerte beim Trinkwasser des WBVs und wo beim WTV? 2. Inwieweit werden Medikamenten-Rückstände (z.B. Antibiotika oder Hormone) bei den Trinkwasseranalysen des Stadtbetriebs, des WTVs und WBVs berücksichtigt? Wo liegen die Rückstandswerte beim Trinkwasser des WBVs und wo beim WTV? 3. Welche Maßnahmen werden gegebenfalls getroffen, um Mikroplastik- oder Medikamentenrückstände zu verhindern? An den Vorsitzenden des Betriebsausschusses Herrn Rainer Züge Rathausstraße 2 53332 Bornheim In Kopie: Herrn Bürgermeister Christoph Becker https://www.stadtbetrieb-bornheim.de/wasser/trinkwasseranalyse.html https://www.wbv-wesseling-hersel.de/wp-content/uploads/2018/11/Trinkwasseranalyse_04-2018.pdf https://www.wahnbach.de/fileadmin/dokumente/Interner_Bereich/MB-Wasseranalysen-bak/TW-Analyse_Jan-Dez-2019.pdf 4. In den letzten Jahren hat die Trockenheit auch in der Region zugenommen. Hat sich hier schon eine Auswirkung auf die Grundwasserqualität gezeigt? Müssen hier bestimmte Parameter (z.B. Pestizide) bei den Trinkwasseranalysen zusätzlich aufgenommen oder verstärkt überwacht werden? 5. In welchem Umfang musste in den letzten Jahren zusätzlich Wasser zwischen Rhein und Entnahmestelle Urfeld über Rohrleitungen oberflächenah eingebracht werden, damit genügend Wasser an der Entnahmenstelle zur Verfügung steht? Wie hat dies die Filterwirkung auf das Uferfiltrat beeinflusst? Vielen herzlichen Dank für eine Bearbeitung der Fragen! Mit freundlichen Grüßen, Dr. Gabriele Jahn und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 08.01.2021 Entsorgung "wilden Mülls" im Stadtgebiet Bornheim Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, die Stadt Bornheim ist aufgrund eines Vertrages mit dem Rhein-Sieg-Kreis u. a. beauftragt, sog. „wilden Müll“ einzusammeln und zur Entsorgung anzuliefern. Die Kosten hieraus werden aufgrund des Vertrages vom Rhein-Sieg-Kreis erstattet. Im Ratsinformationssystem der Stadt Bornheim ist zuletzt der Entwurf des im Jahr 2012 verlängerten Vertrages mit einer dort genannten Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017 (Vorlage 142/2012-SUA) eingestellt, nachfolgende Dokumente zum Vertrag oder dessen erneuter Verlängerung sind nicht zu finden. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Was ist die aktuelle Beauftragungsgrundlage mit welchen Vergütungssätzen? 2. In wieviel Fällen sammelte die Stadt Bornheim in den Jahren 2018 bis 2020 wilden Müll ein (Anzahl bitte möglichst für die einzelnen Jahre getrennt)? 3. Zeichnen sich nach Ihren Erkenntnissen bestimmte Ablagestellen oder Gebiete ab, an denen häufiger wilder Müll aufgefunden wird, ggf. welche? 4. Wird in allen Fällen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet bzw. nach welchen Kriterien wird die Entscheidung über eine Anzeige getroffen? 5. In wieviel Fällen konnte/n der/die Verursacher festgestellt werden? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Tina Gordon, Harry Gruß, Wilfried Hanft und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Entsorgung "wilden Mülls" im Stadtgebiet Bornheim

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