Große Anfragen

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Integrationsausschuss des Bornheim, 15.11.2022 Rates der Stadt Bornheim An den Bürgermeister der Stadt Bornheim Herr Christoph Becker Rathaus Rathausstraße 2 53332 Bornheim Große Anfrage zum Thema Kinderbildungsgesetz Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, wir bitten um Beantwortung der folgenden Fragen bis zur nächsten Sitzung. 1. Setzt sich die Verwaltung für die Umsetzung des § 19 „Sprachliche Bil- dung“ des Kinderbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der kommunalen Bildungsplanung ein, insbesondere indem es die natür- liche Mehrsprachigkeit von Kindern im Elementarbereich anhand eines Maßnahmenkatalogs systematisch fördert und die notwendigen finanzi- ellen Mittel bereitstellt? 2. Wenn ja, wie sieht die Umsetzung dessen konkret aus? 3. Kann die Stadt hierfür Mittel vom Land oder vom Kreis beantragen (z.B. im Rahmen des Programms „Kommunales Integrationsmanagement“)? Erhält die Stadt entsprechende Mittel bzw. hat Sie entsprechende Mittel beantragt? Wenn ja, wie viel Geld erhält die Stadt zu diesem Zwecke bzw. hat Sie zu diesem Zwecke beantragt? Begründung: Die Kommunen haben die Verpflichtung, den institutionellen Rahmen für eine erfolg- reiche Sprachentwicklung aller Kinder bereitzustellen. Die entscheidende Aufgabe frühkindlicher sprachlicher Bildung besteht dabei in der Anbahnung einer konzeptio- nellen Schriftlichkeit in Vorbereitung der Alphabetisierung in der Grundschule. Die Bevölkerung Nordrhein-Westfalens ist geprägt durch Heterogenität und Vielfalt, genau wie die Bevölkerung Bornheim. Das bedeutet, dass immer mehr Kinder in NRW bis zum Zeitpunkt des Eintritts in eine Kindertagesstätte mit einer nicht-deut- schen Muttersprache aufwachsen. Die kommunale Bildungsplanung muss der hete- rogenen Bevölkerungsstruktur mit ihren Chancen und Herausforderungen Rechnung tragen. Damit die Kinder mit nicht-deutschen Muttersprachen in der Kita nicht von ih- ren bisherigen Erfahrungen abgeschnitten und damit in ihrer Entwicklung massiv be- einträchtigt werden, brauchen sie die Pflege ihrer Herkunftssprache auch beim Er- werb der deutschen Sprache. In § 19 Abs. 4 legt das Kinderbildungsgesetz des Landes NRW Folgendes fest: (4) Die Mehrsprachigkeit von Kindern ist anzuerkennen und zu fördern. Sie kann auch durch die Förderung in bilingualen Kindertageseinrichtungen oder bilingualer Kindertagespflege unterstützt werden. Die Sprachentwicklung soll im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten auch in anderen Familienspra- chen beobachtet und gefördert werden. Die Kommunen sind beauftragt, die Vorgaben des KiBiz entsprechend umzusetzen. Die natürliche Mehrsprachigkeit der Kinder in unserer Gesellschaft muss als wert- volle Ressource gewürdigt und gefördert werden. Angebote zur Mehrsprachigkeit in den Kitas stellen eine wichtige bildungspolitische Maßnahme dar. Dort wo bereits bilinguale Angebote in Kitas bestehen, tragen sie zu einer erfolgreichen Alphabetisierung in der Bildungssprache Deutsch und einem bes- seren Sozialverhalten aller Kinder bei. Sie sind auch eine große Chance für die nur mit der deutschen Sprache aufwachsenden Kinder, die früh spielerisch und schein- bar mühelos eine Fremdsprache lernen können. Mit freundlichen Größen Dilara Görgen Vorsitzende des Integrationsausschusses

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Integrationsausschuss des Bornheim, 15.11.2022 Rates der Stadt Bornheim An den Bürgermeister der Stadt Bornheim Herr Christoph Becker Rathaus Rathausstraße 2 53332 Bornheim Große Anfrage zum Thema Interkulturelles Maßnahmenprogramm Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, wir bitten um Beantwortung der folgenden Fragen bis zur nächsten Sitzung. 1. Wie viele Menschen mit Migrationsgeschichte sind in der kommunalen Verwaltung der Stadt Bornheim beschäftigt? 2. Ist die Verwaltung der Stadt Bornheim mit der Thematik der Interkulturel- len Öffnung betraut? Wenn ja: welche konkreten Maßnahmen für eine In- terkulturelle Öffnung werden veranschlagt? 3. Gibt es außerdem Maßnahmen (Fortbildungen, Workshops, Informations- veranstaltungen etc.) für städtische Mitarbeiter*innen, im Rahmen wel- cher eine Auseinandersetzung und eine tiefergehende Sensibilisierung mit der Thematik der Antidiskriminierung stattfindet? Wenn ja: wie sehen diese Maßnahmen konkret aus? Werden diese Maßnahmen von einer ho- hen Anzahl der Mitarbeiter*innen wahrgenommen? Begründung: Etwa 25% der in Bornheim lebenden Menschen haben (Stand Juni 2022) eine inter- nationale Familiengeschichte. Ein interkulturelles Abbild der Verwaltung lässt sich als Vorbild für das Miteinander in der Stadtgesellschaft heranziehen. Mithilfe der Interkul- turellen Öffnung werden Orte der Begegnungen geschaffen, welche Stigmatisierungen und Pauschalisierungen von Minderheiten positiv entgegenwirken und gezielt Vorur- teile und Stereotype aufbrechen. Eine interkulturelle Öffnung der Verwaltung kann damit einen entscheidenden Beitrag für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben in Bornheim leisten. Die nachhaltige Verfolgung des Ziels der Interkulturellen Öffnung der kommunalen Verwal- tung stellt dementsprechend eine präventive Maßnahme gegen Diskriminierung dar. Von den Mandatsträger*innen wird eine Sensibilisierung der Verwaltungsmitarbei- ter*innen für Themen der Antidiskriminierungsarbeit in Form von Qualifizierungsmaß- nahmen als Ausgangspunkt für eine erfolgreiche und nachhaltige Interkulturelle Öff- nung der Stadt Bornheim gesehen. Mit freundlichen Größen Dilara Görgen Vorsitzende des Integrationsausschusses

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CDU Fraktion Fraktion Bündnis 90/die Grünen SPD Fraktion Fraktion UWG/Forum Seite 1 An die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Frau Dr. Gabriele Jahn In Kopie an die Herren Bürgermeister Christoph Becker und Dr. Wolfgang Paulus sowie an das Ratsbüro Bornheim, 11. November 2022 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktionen CDU, Bündnis 90/die Grünen und UWG Verschotterung und Versiegelung von Vorgärten Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, die Verschotterung und Versiegelung der Bornheimer Vorgärten scheint unaufhaltsam fortzuschreiten. Dabei bieten gerade Vorgärten vielseitige Möglichkeiten auf das Mikroklima in bebauten Gebieten positiv einzuwirken. Sie beeinflussen die Temperatur und können in den Sommermonaten der Bildung von Hitzeinseln entgegenwirken, sowie das Haus vor Überflutungen bei Starkregenereignissen schützen. Auch zur Biodiversität, also der Vielfalt an Tieren, Pflanzen leisten Vorgärten einen wichtigen Beitrag. Daher bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen: Frage 1: Welche rechtlichen Grundlagen regeln die Verschotterung und Versiegelung der Bornheimer Vorgärten? Frage 2: Wie ist der aktuelle Prozess, wenn der Verwaltung eine unzulässige Verschotterung und/oder Versiegelung bekannt wird? Frage 3: Wie viele Aufforderungen eine unzulässige Verschotterung und/oder Versiegelung zurückzubauen, hat die Stadt in 2020, in 2021 und im laufenden Jahr an die betroffenen Bauverantwortlichen verschickt und wie hoch waren die durchschnittlich verhängten Ordnungsgelder? Frage 4: Wenn in 2020, 2021 und 2022 Aufforderungen zum Rückbau verschickt wurden, wurden alle Rückbauten von der Stadt kontrolliert und dokumentiert? Frage 5: Inwieweit macht aus Sicht der Verwaltung eine kommunale Satzung speziell für Vorgärten Sinn, um der Versiegelung und Verschotterung weiter entgegenzuwirken? Was sind die Herausforderungen, was die Möglichkeiten? Vielen Dank vorab für die Beantwortung unserer Fragen! Für die CDU-Fraktion Bernd Marx, Hildegard Helmes und die CDU-Fraktion Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Dr. Arnd Kuhn, Dr. Linda Taft und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen CDU Fraktion Fraktion Bündnis 90/die Grünen SPD Fraktion Fraktion UWG/Forum Seite 2 Für die SPD-Fraktion Tina Gordon, Harry Gruß und die SPD-Fraktion Für die Fraktion UWG/ Forum Frank Roitzheim und die Fraktion UWG/ Forum

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Bornheim, 05. März 2023 Elisa Färber Fraktionsgeschäftsführerin FDP Fraktion Bornheim Servatiusweg 19-23 Haus B 3. OG 53332 Bornheim fraktion@fdp-bornheim.de www.fdp-bornheim.de T: 0 22 22 99 56 355 F: 0 22 22 99 56 400 Sehr geehrter Herr Koch, wir bitten Sie nachfolgende große Anfrage der FDP-Fraktion in der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Feuerwehrauschuss zu berücksichtigen. Kostenerstattung für Zivilschutz-Fahrzeuge des Bundes Für die aus Bundesmitteln angeschafften Fahrzeuge des Zivilschutzes, die bei der Feuerwehr Bornheim stationiert sind (Dekon-P, LF-KatS), erstattet der Bund gegen Abrechnungsbeleg oder über Pauschalen einen Teil der mit dem Fahrzeug in Zusammenhang stehenden Kosten (§29 ZSKG). Wir fragen daher: 1.) Wurden für die Zivilschutz-Fahrzeuge des Bundes mit Standort bei der Feuerwehr Bornheim bereits Kosten durch den Bund erstattet? 2.) Wenn ja: Welche Kostenarten (z.B. Fahrtkosten und Verdienstausfall für Überführungsfahrten, Wartung und Instandsetzung, Pauschalen für anteilige Ausbildungskosten, Kostenübernahmen für Führerscheine und G26-Untersuchungen) wurden in welcher Höhe erstattet? 3.) Wenn nein: Warum nicht? Ist eine Inanspruchnahme der Kostenerstattung in Zukunft geplant? Mit freundlichen Grüßen gez. Matthias Kabon, Jörn Freynick und Fraktion FDP Fraktion, Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Herrn Christian Koch Vorsitzender des Feuerwehrauschuss Rathausstraße 2 53332 Bornheim mailto:fraktion@fdp-bornheim.de http://www.fdp-bornheim.de/

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Fraktionsvorsitzender: Dirk König | Willmuthstr. 30 | 53332 Bornheim | Telefon: 0163-3563644 | E-Mail: mail@dirk-koenig.de UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim An Bürgermeister Christoph Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 21.07.2023 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Auswirkungen der geplanten Änderungen der haushalterischen Belastungen durch Corona und den Ukraine-Krieg durch die Landesregierung NRW Sehr geehrter Bürgermeister, die Landesregierung NRW hat mit dem „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19- Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ der Stadt Bornheim in Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises ermöglicht, die finanziellen Belastungen aus den Ereignissen zu isolieren. Damit fließen diese Ausgaben - anders als die übrigen städtischen Ausgaben – nicht in die Haushaltskalkulation mit ein, die über direkte Einnahmen gedeckt sein müssen, bzw. sollten. (wie Anteile an der Einkommenssteuer oder die direkt beeinflussbaren Steuern und Abgaben wie die Grundsteuer A/ B oder die Gewerbesteuer). Ab 2026 müssen diese isolierten Kosten entweder linear längstens bis zu 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben werden oder einmalig ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden. Zu Ende 2022 betrugen die isolierten Kosten 11,4 Mio. Euro. Die schwarz-grüne Landesregierung plant nunmehr, dass ab 2024 keine weiteren bilanziellen Isolierungen durch Corona oder den Ukraine-Krieg mehr vorgenommen werden dürfen. Dies begrüßen wir aus Sicht der UWG-Fraktion sehr, um weitere Transparenz der finanziellen städtischen Leistungsfähigkeit den Bürgerinnen und Bürgern darzulegen. Wir bitte die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch sind die derzeitigen Isolierungen zum 30.06.2023 im Rahmen des NKF-CUIG? 2. Wie hoch sind die geplanten bilanziellen Isolierungen im Zeitraum a. 01.07.2023 bis 31.12.2023 b. 01.01.2024 bis 31.12.2024 c. der Mittelfristplanung einschließlich 2026? 3. Welche Auswirkungen hat die geplante Änderung für den aktuellen und zukünftigen Bornheimer Haushalt? Mit freundlichen Grüßen Dirk König und die Fraktion der UWG Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:Uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ Fraktionsvorsitzender: Dirk König | Willmuthstr. 30 | 53332 Bornheim | Telefon: 0163-3563644 | E-Mail: mail@dirk-koenig.de UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim An Bürgermeister Christoph Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 21.07.2023 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Auswirkungen der geplanten Änderungen der haushalterischen Belastungen durch Corona und den Ukraine-Krieg durch die Landesregierung NRW Sehr geehrter Bürgermeister, die Landesregierung NRW hat mit dem „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19- Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ der Stadt Bornheim in Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises ermöglicht, die finanziellen Belastungen aus den Ereignissen zu isolieren. Damit fließen diese Ausgaben - anders als die übrigen städtischen Ausgaben – nicht in die Haushaltskalkulation mit ein, die über direkte Einnahmen gedeckt sein müssen, bzw. sollten. (wie Anteile an der Einkommenssteuer oder die direkt beeinflussbaren Steuern und Abgaben wie die Grundsteuer A/ B oder die Gewerbesteuer). Ab 2026 müssen diese isolierten Kosten entweder linear längstens bis zu 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben werden oder einmalig ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden. Zu Ende 2022 betrugen die isolierten Kosten 11,4 Mio. Euro. Die schwarz-grüne Landesregierung plant nunmehr, dass ab 2024 keine weiteren bilanziellen Isolierungen durch Corona oder den Ukraine-Krieg mehr vorgenommen werden dürfen. Dies begrüßen wir aus Sicht der UWG-Fraktion sehr, um weitere Transparenz der finanziellen städtischen Leistungsfähigkeit den Bürgerinnen und Bürgern darzulegen. Wir bitte die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch sind die derzeitigen Isolierungen zum 30.06.2023 im Rahmen des NKF-CUIG? 2. Wie hoch sind die geplanten bilanziellen Isolierungen im Zeitraum a. 01.07.2023 bis 31.12.2023 b. 01.01.2024 bis 31.12.2024 c. der Mittelfristplanung einschließlich 2026? 3. Welche Auswirkungen hat die geplante Änderung für den aktuellen und zukünftigen Bornheimer Haushalt? Mit freundlichen Grüßen Dirk König und die Fraktion der UWG Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:Uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 17.07.2023 Beseitigung der Schäden des Starkregenereignisses vom 14./15.07.2021 Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, in diesen Tagen jährte sich zum zweiten Mal das Starkregenereignis vom Juli 2021 mit verheerenden Schäden für viele Grundstückseigentümer/innen in unserer Stadt. Vor dem Hintergrund immer wieder herangetragener Fragen an die Kommunalpolitik bezüglich der ausstehenden Regulierung der Schäden durch die Stadt Bornheim und durch den Wasserverband südliches Vorgebirge bitten wir um die Beantwortung der nachfolgend aufgeführten Fragen in der nächsten Sitzung des Rates: 1. Wie stellt sich die Gesamtsituation zwecks Regulierung der Schäden aus Sicht der Stadt und des Wasserverbandes dar? 2. Welche der als notwendig eingestuften Maßnahmen konnten bisher durch die Stadt, bzw. durch den Wasserverband ausgeführt werden und welche nicht? 3. Welche Gründe sind ursächlich dafür verantwortlich, dass notwendige Maßnahmen bisher nicht durchgeführt werden konnten? 4. Wie stellt sich der Zeitplan zur Regulierung von Schäden dar, die bisher nicht ausgeführt werden konnten? 5. Welche finanziellen Mittel müssen nach Kenntnis der Verwaltung für verbleibende Schadensregulierungsmaßnahmen bereitgestellt werden und welche Fördermittel werden dazu erwartet? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Wilfried Hanft, Anna Peters und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim

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Fraktionsvorsitzender: Dirk König | Willmuthstr. 30 | 53332 Bornheim | Telefon: 0163-3563644 | E-Mail: mail@dirk-koenig.de UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim An den Vorsitzenden des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses Herrn Wilfried Hanft Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 11.08.2023 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenbaumaßnahmen in NRW. Sehr geehrter Herr Hanft, in unserer großen Anfrage beziehen wir uns auf den Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung -305 – 49.01.03 – 74.1 – vom 3. Mai 2022. Hierin sichert das Land zu, 100% der kommunalen Straßenausbaubeiträge nach KAG zu übernehmen, die von den Beitragspflichtigen zu erheben sind. Hierzu hätten wir gerne von der Verwaltung folgende Fragen beantwortet. 1. Werden aktuell in Bornheim Straßen ausgebaut, auf die diese Regelung Anwendung findet? Wenn ja, bitte benennen sie die Straßen und den aktuellen Stand des Ausbaus. 2. Hat die Stadt entsprechende Förderanträge, oder wird sie diese zu entsprechenden Zeiten, gemäß der Verordnung, an die NRW.BANK gestellt, oder wird sie diese stellen? 3. Die Regelung der Übernahme von 100% der Beiträge der Beitragspflichtigen gilt auch rückwirkend ab dem Jahr 2018, sofern diese Ausbaumaßnahmen ab dem 1. Januar 2018 durch Gremien der Stadt Bornheim beschlossen wurden. Gibt es in Bornheim Straßen, auf die diese Regelung Anwendung findet, und wurden, wenn dies zutrifft, entsprechende Förderanträge gestellt? 4. Stehen bis Ende 2026 noch Straßenausbaumaßnahmen an, auf die diese Regelung Anwendung findet? Wenn ja, benennen sie bitte diese Straßen. Mit freundlichen Grüßen Josef Müller, Heinz Müller, Dirk König und die UWG-Fraktion Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:Uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 25.08.2023 Kommunale Wärmeplanung Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, eine kommunale Wärmeplanung wird laut aktuellem Entwurf des sogenannten Heizungsge- setzes zukünftig für Städte und Gemeinden verpflichtend. Für kleine Kommunen wie Born- heim voraussichtlich aber erst ab 2028. Eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema, die Kommunikation mit Politik, Handwerk und Gewerbe sowie den Bornheimer Bürgerinnen und Bürgern, könnte von Vorteil sein und die Umsetzung unseres Ratsbeschlusses, Bornheim bis 2030 zu 80 Prozent klimaneutral zu machen, beschleunigen. Durch das WEA-Konzept und den Einbau von Wärmepumpen in unseren Neubaugebieten sind Verwaltung und Politik ja seit einiger Zeit bereits zu dem Thema aktiv. Der aktuelle Entwurf des Gesetzes sieht auch Fern- und Nahwärmenetze zum Ausbau vor. Auch das Gasnetz der Stadt Bornheim könnte mit einer schrittweisen Umstellung auf grünen Wasserstoff für einige Jahre weitergeführt werden. Wir bitten um eine Beantwortung der nachstehend aufgeführten Fragen in der nächsten Sit- zung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur: 1. Welche Überlegungen zur Erstellung einer aktualisierten Wärmeplanung hat die Verwal- tung derzeit und welche Vorgaben sind dazu bislang bekannt? 2. Welche Überlegungen gibt es Nahwärmenetze zu initiieren/umzusetzen und mit welcher (Meilenstein)-Zeitplanung rechnet die Verwaltung dabei? 3. Wie hoch werden Kosten/zeitlicher Ablauf in Bezug auf die Einbeziehung grünen Wasser- stoffs und flächendeckenden Ausbaus der Fernwärme geschätzt, auch unter Kooperation mit unseren Nachbarkommunen und welche rechtlichen Schranken sind bei diesem Thema zu beachten? SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim 4.Unsere Nachbarkommunen Wesseling und Hürth verfügen über industrielle Anlagen und Chemieparks mit großen Abwärmevorkommen, die auch zur Wärmeplanung genutzt werden. Beabsichtigt die Verwaltung zur Nutzung dieser Voraussetzungen einen Wärmeverbund? 5. Mit dem Wärmeplanungsgesetz wird voraussichtlich eine Förderung einhergehen, wovon auch kleinere Kommunen profitieren könnten, wenn sie frühzeitig eine kommunale Wärme- planung durchführen. Wann ist hier mit einem Förderprogramm zu rechnen? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Tina Gordon, Harry Gruß, Wilfried Hanft, Thomas Schmitz und Fraktion SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 25.08.2023 Kommunale Wärmeplanung Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, eine kommunale Wärmeplanung wird laut aktuellem Entwurf des sogenannten Heizungsge- setzes zukünftig für Städte und Gemeinden verpflichtend. Für kleine Kommunen wie Born- heim voraussichtlich aber erst ab 2028. Eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema, die Kommunikation mit Politik, Handwerk und Gewerbe sowie den Bornheimer Bürgerinnen und Bürgern, könnte von Vorteil sein und die Umsetzung unseres Ratsbeschlusses, Bornheim bis 2030 zu 80 Prozent klimaneutral zu machen, beschleunigen. Durch das WEA-Konzept und den Einbau von Wärmepumpen in unseren Neubaugebieten sind Verwaltung und Politik ja seit einiger Zeit bereits zu dem Thema aktiv. Der aktuelle Entwurf des Gesetzes sieht auch Fern- und Nahwärmenetze zum Ausbau vor. Auch das Gasnetz der Stadt Bornheim könnte mit einer schrittweisen Umstellung auf grünen Wasserstoff für einige Jahre weitergeführt werden. Wir bitten um eine Beantwortung der nachstehend aufgeführten Fragen in der nächsten Sit- zung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur: 1. Welche Überlegungen zur Erstellung einer aktualisierten Wärmeplanung hat die Verwal- tung derzeit und welche Vorgaben sind dazu bislang bekannt? 2. Welche Überlegungen gibt es Nahwärmenetze zu initiieren/umzusetzen und mit welcher (Meilenstein)-Zeitplanung rechnet die Verwaltung dabei? 3. Wie hoch werden Kosten/zeitlicher Ablauf in Bezug auf die Einbeziehung grünen Wasser- stoffs und flächendeckenden Ausbaus der Fernwärme geschätzt, auch unter Kooperation mit unseren Nachbarkommunen und welche rechtlichen Schranken sind bei diesem Thema zu beachten? SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim 4.Unsere Nachbarkommunen Wesseling und Hürth verfügen über industrielle Anlagen und Chemieparks mit großen Abwärmevorkommen, die auch zur Wärmeplanung genutzt werden. Beabsichtigt die Verwaltung zur Nutzung dieser Voraussetzungen einen Wärmeverbund? 5. Mit dem Wärmeplanungsgesetz wird voraussichtlich eine Förderung einhergehen, wovon auch kleinere Kommunen profitieren könnten, wenn sie frühzeitig eine kommunale Wärme- planung durchführen. Wann ist hier mit einem Förderprogramm zu rechnen? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Tina Gordon, Harry Gruß, Wilfried Hanft, Thomas Schmitz und Fraktion

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