Große Anfragen

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Tina Gordon Wilfried Hanft Rainer Züge - Mitglieder des Verwaltungsrates des Stadtbetriebs Bornheim – Bornheim, 05.04.2022 Die städtischen Wirtschaftswege befinden sich in einem besorgniserregenden Zustand. Dabei stellt sich in manchen Bereichen die Frage, ob eine uneingeschränkte Verkehrssicherheit dieser Wege gegeben ist. Nach Aussage der städtischen Verwaltung - aufgrund einer Großen Anfrage der SPD- Fraktion im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsentwicklung, Vorlage121/2022 – werden durch den Stadtbetrieb die Wirtschaftswege hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit regelmäßig und eigenverantwortlich kontrolliert. Vor diesem Hintergrund bitten wir in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates des Stadtbetriebs Bornheim um die Beantwortung der nachfolgend aufgeführten Fragen: 1. Auf welchen Wirtschaftswegen der Kontrollstufe 2 wurden innerhalb eines Jahres Maßnahmen durchgeführt zwecks Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit? 2. Auf welchen Wirtschaftswegen der Kontrollstufe 5 wurden innerhalb eines Jahres Maßnahmen durchgeführt zwecks Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit? 3. Welches Finanzbudget stand für diese Maßnahmen zur Verfügung? 4. Wie hoch beziffert sich die städtische Pauschale für diese Maßnahmen? 5. Wie hoch war der tatsächliche finanzielle Aufwand für diese Maßnahmen? Herzlichen Dank für die Beantwortung und freundliche Grüße Tina Gordon, Wilfried Hanft, Rainer Züge Tina Gordon Wilfried Hanft Rainer Züge - Mitglieder des Verwaltungsrates des Stadtbetriebs Bornheim – Bornheim, 05.04.2022 Die städtischen Wirtschaftswege befinden sich in einem besorgniserregenden Zustand. Dabei stellt sich in manchen Bereichen die Frage, ob eine uneingeschränkte Verkehrssicherheit dieser Wege gegeben ist. Nach Aussage der städtischen Verwaltung - aufgrund einer Großen Anfrage der SPD- Fraktion im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsentwicklung, Vorlage121/2022 – werden durch den Stadtbetrieb die Wirtschaftswege hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit regelmäßig und eigenverantwortlich kontrolliert. Vor diesem Hintergrund bitten wir in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates des Stadtbetriebs Bornheim um die Beantwortung der nachfolgend aufgeführten Fragen: 1. Auf welchen Wirtschaftswegen der Kontrollstufe 2 wurden innerhalb eines Jahres Maßnahmen durchgeführt zwecks Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit? 2. Auf welchen Wirtschaftswegen der Kontrollstufe 5 wurden innerhalb eines Jahres Maßnahmen durchgeführt zwecks Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit? 3. Welches Finanzbudget stand für diese Maßnahmen zur Verfügung? 4. Wie hoch beziffert sich die städtische Pauschale für diese Maßnahmen? 5. Wie hoch war der tatsächliche finanzielle Aufwand für diese Maßnahmen? Herzlichen Dank für die Beantwortung und freundliche Grüße Tina Gordon, Wilfried Hanft, Rainer Züge

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CDU-Fraktion Bornheim | Servatiusweg 19-23 | 53332 Bornheim Bornheim wird vor Ort gemacht Ratsfrau Gabriele Kretschmer Mörnerstr. 33 53332 Bornheim Tel.: 02222-938915 Mobil: 0151-21334900 E-Mail: kretschmer-roisdorf@t-online.de www.cdu-bornheim.de An die Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Inklusion und Demographie Frau Tina Görg-Mager und Schulausschusses Frau Gabriele Kretschmer nachrichtlich: Herrn Bürgermeister Christoph Becker Bornheim, 07.04.2022 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Inklusives Arbeiten auf dem 1. Arbeitsmarkt Sehr geehrte Frau Görg-Mager, sehr geehrte Frau Kretschmer, sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, als erster Arbeitsmarkt wird der reguläre Arbeitsmarkt bezeichnet. Auf diesem Arbeitsmarkt bestehen Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse ohne Zuschüsse oder sonstige Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf Basis der freien Wirtschaft lt. Bundesagentur für Arbeit. Im Mai 2019 hat die Stadt Bornheim zu einem Austausch „Arbeitsmarkt Bornheim inklusiv“ eingeladen an dem Arbeitgeber, Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, der Industrie- und Handelskammer, des Integrationsfachdienstes des LVR und Behindertengruppen teilgenommen haben. Bekanntermaßen ist durch die Corona – Pandemie vieles auch in diesem Bereich nicht möglich gewesen, wie z.B. Veranstaltungen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen. 1. Wir bitten um Mitteilung der Verwaltung, was von der Stadt Bornheim geplant ist, den damaligen Ansatz bzw. Prozess wieder anzustoßen. Seite 2 von 2 2. Welche Informationen liegen der Verwaltung vor zur jeweiligen Zusammenarbeit im eigenen Hause und der Bornheimer Unternehmerschaft a. mit der IHK Bonn/Rhein-Sieg und b. der Landwirtschaftskammer Bonn, die als Fachberatung für Inklusion, Arbeitgebern und Arbeitnehmer*innen zur Verfügung stehen? 3. Welche Erfahrungen in der Bornheimer Verwaltung und der Unternehmerschaft gibt es, Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Beendigung der Schule ein Ausbildungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzubieten? 4. Wie viele und welche inklusiven Arbeitsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt bestehen in Bornheim? Vielen Dank vorab. Freundliche Grüße Dr. Charlotte von Canstein, Hildegard Helmes, Gabriele Kretschmer, Dr. Helmut Preiß, Günter Engels, Hans-Günther Engels, Thomas Meyer und die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim

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Herr Bürgermeister Integrationsausschuss Christoph Becker Stadt Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim Dilara Görgen (Vorsitzende) 25.07.2022 Große Anfrage zum Thema Antidiskriminierung Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, zum Thema Antidiskriminierung in Bornheim bitten wir um die Beantwortung der unten gestellten Fragen in der nächsten Sitzung des Integrationsausschusses am 23.08.2022. In einer Stadt mit der Einwohnerzahl von Bornheim muss wohl leider damit gerechnet werden, dass Diskriminierungsfälle nicht nur vereinzelt vorkommen. Mit Blick auf unsere diverse Gesellschaft sind daher die Existenz leicht zugänglicher und effizienter Beschwerdesysteme für Betroffene von Diskriminierung zum einen sowie Bemühungen zur Diskriminierungsprävention zum anderen unerlässlich. Die Beantwortung der im Folgenden gestellten Fragen soll dem Integrationsausschuss wichtige Einblicke zu Diskriminierungsfällen und zur Antidiskriminierungsarbeit in Bornheim liefern. Diese Informationen sind für die Arbeit des Integrationsausschusses von großer Bedeutung und dienen überdies der Information der Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema mit großer gesellschaftlicher Bedeutung. 1. Sind der Stadtverwaltung Diskriminierungsfälle, verwaltungsintern, im Kontakt mit Bürger*innen oder aus dem kommunal gesellschaftlichen Leben im Allgemeinen in unserer Gemeinde bekannt? 2. Welchen Diskriminierungsmerkmalen sind diese Fälle zuzuordnen (Geschlecht, Behinderung, Alter, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung)? 3. Durch welche Quellen wurden die Fälle zugetragen bzw. abgefragt (verwaltungsintern, freie Träger)? 4. Gibt es in der Stadtverwaltung Anlaufstellen für Betroffene von Diskriminierung? 5. Welches Beschwerdesystem existiert? Welches Prozedere müssen Betroffene durchlaufen, um sich zu beschweren? Wie geht die Verwaltung mit solchen Fällen um? Wird den Betroffenen Hilfe geboten? Wie sieht diese Hilfe konkret aus? 6. Gibt es außerhalb der Verwaltung Anlaufstellen in Bornheim, an die sich Betroffene von Diskriminierung wenden können? Arbeiten diese Stellen auf ein Merkmal bezogen (z.B. ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht etc.) oder sind sie intersektional (merkmalsübergreifend) aufgestellt? Arbeitet die Verwaltung mit entsprechen Stellen zusammen? Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus? 7. Gibt es für die Verwaltungsmitarbeiter*innen Fortbildungen zur Sensibilisierung zum Thema Diskriminierung? Wir danken vorab für die Beantwortung der genannten Fragen. Mit freundlichen Grüßen Dilara Görgen und der Integrationsausschuss

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Herr Bürgermeister Integrationsausschuss Christoph Becker Stadt Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim Dilara Görgen (Vorsitzende) 25.07.2022 Große Anfrage zum Thema gleichberechtigte Vergabe von Schulplätzen in Bornheim Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, zum Thema gleichberechtigte Vergabe von Schulplätzen in Bornheim bitten wir um die Beantwortung der unten gestellten Fragen in der nächsten Sitzung des Integrationsausschusses am 23.08.2022. Die Vergabe von Schulplätzen kann großen Einfluss auf den Bildungsweg von Kindern haben. Eine gleichberechtigte Vergabe dieser Plätze unabhängig von religiöser Zugehörigkeit, Herkunft und anderen potentiellen Diskriminierungsmerkmale ist daher Grundvoraussetzung für gleiche Bildungschancen aller Kinder – egal ob aus Familien mit internationaler Familiengeschichte oder nicht. Die Beantwortung der im Folgenden gestellten Fragen soll dem Integrationsausschuss Informationen liefern, die für seine Arbeit im Allgemeinen – auch in weiteren Bereichen der Integrationsplanung – von großer Bedeutung sein können. 1. Spielt Religionszugehörigkeit eine Rolle bei der Vergabe von Schulplätzen (insbesondere an Schulen, deren Schulträger einen religiösen Hintergrund haben)? 2. Spielen andere potentielle Diskriminierungsmerkmale eine Rolle bei der Vergabe von Schulplätzen? 3. Gibt es aufgrund der o.g. Faktoren (Religion oder andere potentielle Diskriminierungsmerkmale) Ungleichbehandlungen im weiteren Schulbetrieb (Teilnahme an Fahrten etc.)? Bleiben gewisse Angebote nur Angehörigen bestimmter Religionen vorbehalten? Wir danken vorab für die Beantwortung der o.g. Fragen. Mit freundlichen Grüßen Dilara Görgen und der Integrationsausschuss

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Herr Bürgermeister Integrationsausschuss Christopher Becker Stadt Bornheim Rathausstraße 2 F. Zahra Nahraoui-Bösche 53332 Bornheim (Mitglied) 15.11.22 Große Anfrage zum Thema erricht Sehr geehrter Herr Becker, der unten gestellten Fragen in der nächsten Sitzung des Integrationsausschusses am 13.12.22. In den bornheimer Schulen sind viele Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Herkunft bzw. die Herkunft ihrer Eltern mehr als eine Sprache können. Diese sprachliche Vielfalt soll im Rahmen des muttersprachlichen Unterrichts seitens der Schulen wertgeschätzt und gefördert werden: Die Bedeutung des herkunftssprachlichen Unterrichts wird in zwei Gesetzen hervorgehoben: § 2 Abs. 10 Schulgesetz deren Muttersprache nicht Deutsch ist, durch Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache. Dabei achtet und fördert sie die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität (Muttersprache) dieser § 10 Abs. 1 Teilhabe- und Integrationsgesetz wichtiges Potential für die kulturelle, wissenschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein- Laut Frau Klaus, der Abteilungsleiterin des Herkunftssprachenunterrichts in Rhein-Sieg- Kreis), wird zurzeit lediglich Arabisch in der Sebastian Schule angeboten. Weitere Sprachen werden nicht angeboten, da es zu wenige Anmeldungen gibt. Frau Klaus sagte, dass sie die Schulen darüber informieren würden und diese wiederum dafür zuständig seien, dieses Angebot den Eltern und Schülerinnen und Schülern mit internationaler Geschichte nahzulegen. Nach der Befragung einiger Familien, deren Kinder in verschiedene Schulen gehen, mussten wir leider feststellen, dass sie davon nichts wussten. Auch ich, als Mutter eines schulpflichtigen Kindes, kann ich dies nur bestätigen. 1. Sind alle Schulen tatsächlich darüber informiert? Wenn ja, Wie werden die Eltern und die Schülerinnen und Schüler darüber informiert ( über welche Kanäle? Bei welchen Veranstaltungen, durch wen?)? 2. Gibt es einen umfassenden, gut aufgebauten und mehrsprachigen Broschüre zum herkunftsprachlichenAngebot des staatlichen Schulen in Bornheim? 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen zurzeit am Arabischunterricht teil? In welchem Jahrgang befinden sie sich? 4. Wie ist die Übergangsquote am Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I? 5. Sind früher andere Sprachkurse zustande gekommen? Welche? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen. Mit Freundliche Grüßen , Fatima Zahra Nahraoui-Bösche Herr Bürgermeister Integrationsausschuss Christopher Becker Stadt Bornheim Rathausstraße 2 F. Zahra Nahraoui-Bösche 53332 Bornheim (Mitglied)

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria Koch Fraktionsvorsitzende Markus Hochgartz Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen: Frage 1: Im Rahmen der Bürgerbeteiligungswerkstatt im Mai 2023 zur Klimaneutralität wurde auch das Thema der Erzeugung regenerativer Energie angesprochen. Bestehen von Seiten der Stadt Ideen oder Pläne, den Aufgabenbereich der Stadtbetriebe auf die Erzeugung Regenerativer Energie (etwa Windkraft, Photovoltaik, etc.) auf Dächern oder Freiflächen zu erweitern? Falls nein, wie stellt die Verwaltung sich vor, diese städtischen Flächen zukünftig zu nutzen? Gibt es dazu schon konkrete Planungen und Schritte? Frage 2: Im Zusammenhang mit der Planung von Windenergieanlagen wird seit Jahren davon gesprochen, eines der geplanten Windräder als „Bürgerwindrad“ zu errichten. Gibt es bereits Pläne oder Vorstellungen der Stadt, wie die Beteiligung Bornheimer Bürger konkret ermöglicht werden soll? In welcher Rechtsform soll das geschehen? Frage 3: In Rheinbach wurde von der Stadt Rheinbach (vertreten durch Bürgermeister und Technischem Beigeordneten) Anfang Juni eine Infoveranstaltung zum Thema Bürgerenergie-Genossenschaften durchgeführt. Ist der Stadt Bornheim bekannt, dass es in Rheinbach fortgeschrittene Pläne zur Gründung einer Energiegenossenschaft bestehen, die auch in weiteren linksrheinischen Kommunen des Kreises aktiv sein könnte? Wie steht die Verwaltung zu diesem Vorhaben? Frage 4: Bürgerenergie-Genossenschaften tragen dazu bei, privates Kapital für die lokale Erzeugung Regenerativer Energie zu aktivieren. Dies erhöht die Akzeptanz für die Energiewende in den jeweiligen Kommunen und entlastet die Fernstromnetze. Bestehen von Seiten der Stadt Überlegungen, einer noch zu gründenden oder bereits bestehenden Bürgerenergie-Genossenschaft beizutreten bzw. Anteile zu zeichnen? Bornheim, 06.07,2023 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Erzeugung Regenerativer Energie im Stadtgebiet An die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Frau Dr. Gabriele Jahn In Kopie an die Herren Bürgermeister Christoph Becker und Dr. Wolfgang Paulus sowie an das Ratsbüro Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, eine Bürgerenergie-Genossenschaft zu fördern (etwa durch Information, Aufklärung, Überlassung/Verpachtung von freien Dächern, Freiflächen etc.) bzw. die Gründung einer solchen Genossenschaft positiv zu unterstützen? Vielen Dank vorab für die Beantwortung unserer Fragen! Mit freundlichen Grüßen Dr. Arnd Kuhn, Dr. Linda Taft und die Fraktion Bündnis 90/die Grünen

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria-Charlotte Koch Fraktionsvorsitzende Dr. Arnd-Jürgen Kuhn Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Sehr geehrte Frau Dr. Böhme, bitte nehmen nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demografie am 24.05.2023. Mit freundlichem Grüßen gez. Dr. Arnd Kuhn, Dr. Traude Castor-Cursiefen und Fraktion Vorbemerkung Im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land NRW allen Kommunen zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Unterstützung bedürftiger Bürgerinnen und Bürger für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung. Die Stadt Bornheim erhält davon 173.250 Euro. Fragen: 1. Wie hat die Verwaltung die Stadtgesellschaft über die zur Verfügung stehenden Mitteln informiert? 2. Nach welchen Kriterien unterstützt die Verwaltung Beratungseinrichtungen, Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie Bürgerinnen und Bürger mit den zur Verfügung stehenden Mitteln? 3. Wieviel hat die Verwaltung zum Stichtag 31.03.2023 von den zur Verfügung stehenden Mitteln verausgabt? 26.04.2023 An die Vorsitzende des Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demografie Frau Dr. Maria Böhme - Rathaus - 53332 Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim An Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 22.05.2023 Auswirkungen der neuen städtebaulichen Leitlinien auf die im Verfahren befindlichen Bebauungspläne Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, nach dem Kompromiss der Fraktionen von CDU, GRÜNE, SPD und UWG bzgl. der neuen städtebaulichen Leitlinien kam es bei der Verabschiedung des Bebauungsplanes ME18 zu unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Anwendbarkeit von getroffenen Regelungen zu öffentlich gefördertem Wohnungsbau in bereits offengelegten oder zur Offenlage anstehenden Bebauungsplänen. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. In welchen im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen (auf Basis der aktuellen Prioritätenliste) können die neuen Leitlinien, bezogen auf den Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, nicht angewendet werden, da bereits andere Informationen an Bauherren / Investoren kommuniziert wurden? 2. Welche rechtlichen Folgen haben die Veröffentlichungen der Verwaltung im Rahmen einer “frühzeitigen Bürgerbeteiligung”? 3. Welche rechtlichen Folgen hätte die Anwendung der neuen städtebaulichen Leitlinien, bezogen auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau, auf alle im Verfahren befindlichen Bebauungspläne vor dem Satzungsbeschluss? 4. Kann die Verwaltung in der nächsten Aktualisierung der Prioritätenliste eine zusätzliche Spalte mit der Information zur Anwendbarkeit der neuen städtebaulichen Leitlinien berücksichtigen? Für die Beantwortung herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Anna Peters, Wilfried Hanft, Thomas Schmitz und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim

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Fraktionsvorsitzender: Dirk König | Willmuthstr. 30 | 53332 Bornheim | Telefon: 0163-3563644 | E-Mail: mail@dirk-koenig.de UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim An die Vorsitzende des Schulausschusses Frau Gabi Kretschmer Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 29.06.2023 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Förderung und Angebot der Offenen Ganztagsschule in Bornheimer Grundschulen Sehr geehrte Frau Kretschmer, nachdem im Jahre 2022 unser Antrag auf Erhöhung des städtischen Anteils an die Träger der Offenen Ganztagsschule mehrheitlich abgelehnt wurde, wurde nun in diesem Jahr der städtische Anteil von 90€ je Kind/Monat angehoben. Eigentlich war zu diesem Zeitpunkt schon absehbar, dass diese Erhöhung nicht ausreichen wird, um die angestrebte Qualität in der Betreuung zu gewährleisten. Nun haben sich die Träger der Offenen Ganztagsschulen in Bornheim mit Schreiben vom 26.04.2023 in dieser Angelegenheit an die Verwaltung und die Politik gewandt. Wir möchten nun die Verwaltung bitten, folgende Fragen zu beantworten. 1. In dem Schreiben wird davon gesprochen, dass in umliegende Kommunen der kommunale Anteil deutlich über 140€ je Kind/Monat liegt. Können sie uns eine genaue Aufstellung darüber für die Kommunen im RSK sowie Bonn, Swisttal, Brühl und Wesseling geben? 2. Haben sie Kenntnis darüber welche Unterschiede im Betreuungsangebot zwischen den erwähnten Kommunen und der Stadt Bornheim bestehen, und können sie diese Unterschiede der Politik im Schulausschuss erläutern? 3. Was würde die geforderte Erhöhung von zurzeit 95€ je Kind/Monat auf 105€ je Kind/Monat ab dem Schuljahr 2023/24 an finanzieller Mehrbelastung für den Haushalt in den Jahren 2023 und 2024 bedeuten, und gibt es an anderer Stelle im Haushalt Einsparpotentiale, um diese Mehrkosten zu kompensieren? 4. Können sie dies auch darlegen, wenn wir eine Erhöhung auf 120€ je Kind/Monat beschließen würden? 5. Sehen sie im Bereich der Offenen Ganztagsschule noch Einsparpotentiale, ohne dadurch die Qualität zu gefährden? Mit freundlichen Grüßen Josef Müller, Hans-Georg Horch, Dirk König und Fraktion Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:Uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/

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Integrationsausschuss des Bornheim, 15.11.2022 Rates der Stadt Bornheim An den Bürgermeister der Stadt Bornheim Herr Christoph Becker Rathaus Rathausstraße 2 53332 Bornheim Große Anfrage zum Thema „Kommunales Integrationsmanagement“ Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, wir bitten um Beantwortung der untenstehenden Fragen bis zur nächsten Sitzung. Seit 2020 wird das Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens umgesetzt. Gegenstand des Programms ist die Vernetzung und Zusammenarbeit kommunaler Akteure der In- tegrationsarbeit zur Etablierung effektiverer Strukturen und Verbesserung der Teilha- bechancen eingewanderter Menschen. Wesentlicher Bestandteil ist die Einführung ei- nes „Case Managements“, das rechtskreisübergreifend insbesondere neu eingewan- derten Personen eine lückenlose Begleitung und Unterstützung bei allen die Integra- tion betreffende Herausforderungen bietet. Das KIM besteht aus drei Bausteinen, für die das Land Fördermittel zur Verfügung stellt. Gefördert werden Kommunen mit Kommunalem Integrationszentrum sowie Kommunen mit eigener Ausländerbehörde und/oder mit eigener Einbürgerungsbe- hörde. Hierfür muss ein Antrag gestellt und eine Förderskizze vorgelegt werden, die darlegt, wie die Einbindung des kreisangehörigen Raums und der kreisangehörigen Gemeinden in das Kommunale Integrationsmanagement erfolgt. Der Rhein-Sieg-Kreis erhält Fördermittel des Landes NRW zur Implementierung und zum Betrieb des KIM. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen an die Verwaltung: 1. In welcher Höhe hat die Stadt Bornheim im Rahmen des KIM in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Fördermittel erhalten? a. Wie wurden/werden diese Mittel eingesetzt? Bitte detaillierte Anga- ben nach Jahren und Fördergegenständen. b. Kreisangehörige Gemeinden mit einer Ausländerbehörde, einem Jugendamt und einem Integrationsrat/Integrationsausschuss kön- nen für diese Kommune eine weitere Koordinierungsstelle über den zuständigen Kreis beantragen. Erhält die Stadt Bornheim hierfür zu- sätzliche Mittel? 2. Welche Akteure waren in die Erstellung des Förderskizze zur Beantragung der Mittel eingebunden? 3. Wie werden die kreisangehörigen Gemeinden in der Förderskizze berück- sichtigt? Wie sollen sie in das Kommunale Integrationsmanagement ein- gebunden werden? 4. Welche Planungen sind für das laufende Jahr 2022 und die Folgejahre vor- gesehen? 5. Mit welchen verwaltungsinternen und -externen Akteuren ist die Len- kungsgruppe besetzt? 6. Wurden gemäß den Empfehlungen des Handlungskonzeptes des Landes zum Kommunalen Integrationsmanagement Projektgruppen und ggf. wei- tere Gremien eingerichtet? Wenn ja, welche Akteure sind in diese Grup- pen und Gremien eingebunden? 7. Auf welche Weise wird die regelmäßige Beteiligung des Integrationsaus- schusses der Stadt Bornheim an der strategischen Steuerung und der po- litischen Begleitung des Kommunalen Integrationsmanagements sicher- gestellt? 8. Warum erhält der Integrationsausschuss bisher keine Informationsvorla- gen und Beschlussdokumente, die das Kommunale Integrationsmanage- ment betreffen? 9. Nach Baustein 3 werden in Kommunen mit einer Ausländerbehörde bzw. einer eigenen Einbürgerungsbehörde weitere Personalstellen gefördert. Hat die Stadt Bornheim fachbezogene Pauschalen nach Baustein 3 erhal- ten? Wenn ja, bitte wie hoch waren/sind die Pauschalen, wie viele Perso- nalstellen werden in welcher Behörde damit gefördert? Begründung: Das Kommunale Integrationsmanagement ist ein wichtiger Baustein der kommunalen Integrationsinfrastruktur im Land Nordrhein-Westfalen. Zielgruppe sind insbesondere Geflüchtete und andere neu Zugewanderte. Auch Menschen mit internationaler Fami- liengeschichte, die schon länger in Deutschland leben, können von dem Programm profitieren. Das Land stellt für die flächendeckende Umsetzung beträchtliche Mittel zur Verfügung, die seit Einführung des Kommunalen Integrationsmanagements 2020 suk- zessive erhöht wurden. So sind hierfür im Landeshaushalt für das Jahr 2022 75 Mio. € eingestellt – 25,7 Mio. € für die Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (Baustein 1), 39,3 Mio. € für das rechtskreisübergreifende individuelle Case-Management (Baustein 2) und 10 Mio. € für die Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen (Baustein 3). Mithilfe des Programms können folglich umfangreiche Veränderungsprozesse in der kommunalen Integrationsarbeit angestoßen und Verbesserungen in den Strukturen herbeigeführt werden. Die angestrebte Optimierung bei der Vernetzung kommunaler integrationsrelevanter Akteure soll durch die verbesserte Zusammenarbeit von Äm- tern, Behörden und weiteren Stellen, die Dienstleistungen zur Integration von Men- schen mit internationaler Familiengeschichte erbringen, erfolgen. Diese soll durch eine strategische Steuerung des Programms gewährleistet werden, die die Einbindung un- terschiedlichster verwaltungsinterner und -externer Akteure im Blick hat. Dazu gehören laut Handlungskonzept des Landes zum Kommunalen Integrationsmanagement das Kommunale Integrationszentrum, verschiedene Ämter, die Arbeitsagentur, das Job- center, die Freie Wohlfahrtspflege, Vertreter/innen bürgerschaftlichen Engagements, Sprachkursträger, Migrantenselbstorganisationen und Vertretungen der Zielgruppe. Die Neu- und Umstrukturierungen der kommunalen Integrationsarbeit bieten gute Chancen für eine effizientere Versorgungsstruktur vor Ort. Diese sind allerdings mit großen organisatorischen und kommunikativen Herausforderungen verbunden, was Kreise und ihre angehörigen Gemeinden besonders trifft. Die Einbindung aller integra- tionspolitisch relevanter Akteure, insbesondere der Integrationsräte und -ausschüsse, in den Prozess ist daher besonders wichtig. Dies gilt gerade für kreisangehörige Kom- munen mit einer Ausländerbehörde, einem Jugendamt und einem Integrationsrat/In- tegrationsausschuss, da diese eine weitere Koordinationsstelle über den zuständigen Kreis beantragen können. Die zusätzliche Koordinationsstelle sollte im engen Aus- tausch mit dem ansässigen Integrationsrat oder -ausschuss stehen und sicherstellen, dass dieser in politische Grundsatzentscheidungen im Rahmen von KIM einbezogen wird. Mit freundlichen Größen Dilara Görgen Vorsitzende des Integrationsausschusses

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