Überblick

Die Stadt Bornheim hat die Richtlinien des bereits seit Jahren bestehenden Bornheim-Ausweises überarbeitet. Demnach können ab sofort  neue Vergünstigungen angeboten werden. Auch der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde erweitert.

Zum anspruchsberechtigten Personenkreis der sozial benachteiligten Bürgerinnen und Bürger gehören:

  • Leistungsempfänger von Hartz-IV Leistungen (SGB II)
  • Leistungsempfänger der Grundsicherung (SGB XII, 4 Kapitel)
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
  • Heimbewohner, die Hilfe nach dem SGB XII erhalten.
  • Empfänger laufender wirtschaftlicher Jugendhilfe (SGB VIII)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
  • Rentenempfänger, die eine geringe Rente beziehen. Maßstab ist hier die Einkommensgrenze nach dem Wohngeldgesetz.

Personen, die sich zu dem aufgeführten Personenkreis zählen, ihren Hauptwohnsitz in Bornheim haben und über 18 Jahre alt sind, können beim Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion im Rathaus der Stadt Bornheim einen Antrag stellen.

Hierfür wird der aktuelle Originalbescheid der jeweiligen Leistungen benötigt.

Mit dem Bornheim-Ausweis können folgende Vergünstigungen wahrgenommen werden:

  • Ermäßigung im HallenFreizeitBad Bornheim
  • Ermäßigung bei Kursen der Volkshochschule Bornheim/Alfter
  • ermäßigte Nutzung des Internetzugangs in der Stadtbücherei Bornheim
  • Ermäßigung für Eintrittskarten des Bornheimer Kulturforums
  • Ermäßigung bei der Kleiderstube der Frauenunion Bornheim
  • Rabatt im Second-Hand-Kaufhaus Hannes
  • Rabatt auf den Einkauf bei der Hängematte der ev. Kirchengemeinde Bornheim
  • Ermäßigung auf das Unterrichtsentgelt bei der Bornheimer Musikschule e.V.

Beigeordneter Markus Schnapka: "Der Bornheim-Ausweis ist kein Mittel gegen Armut. Mit dem Bornheim-Ausweis kann aber die eine oder andere Notlage gemildert werden. Die Organisationen, die sich an dem Ausweiskonzept beteiligen, sind das Herz der Aktion, sie geben dem Ausweis seinen Gehalt – und dafür bedanken sich Bürgermeister Wolfgang Henseler und ich ganz besonders.
Für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die arm sind, ist es nicht einfach, dies nach außen zu zeigen. Es kommt deshalb auch darauf an, wie alle mit dem Ausweis um-gehen. Er soll Hilfe geben, auf keinen Fall aber einen Makel darstellen. Deshalb zwei Bitten:

  • Nehmen Sie das Angebot an und nutzen oder unterstützen Sie die Leistungen des Ausweises. 
  • Sehen Sie den Bornheim-Ausweis als Alltagshilfe."

Der zuständige Ansprechpartner prüft den Antrag und stellt ihn, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auch sofort aus. Der Bornheim-Ausweis ist längstens ein Jahr gültig.

Richtlinien

über die verbilligte Inanspruchnahme städtischer Leistungen durch einen anspruchsberechtigten Personenkreis (Bornheim-Ausweis)

1. Leistungen der Stadtverwaltung Bornheim

1.1 Bei Vorlage eines Personalausweises und dem Bescheid über Leistungsbezug wird dem unter Ziffer 2 festgesetzten Personenkreis ein Preisnachlass nach Ziffern 1.2 bis 1.5 gewährt.

1.2 Beim Kauf von Wertmarken zum Besuch des Hallenfreizeitbades Bornheim gilt der im Gebührentarif  für Jugendliche festgesetzte Eintrittspreis.

1.3 Beim Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen des Bornheimer Kulturforums wird nach Vorlage des Berechtigungsausweises ein Rabatt von 10 % auf bei der Stadtkasse Bornheim (Rathaus) gekaufte Einzelkarten gewährt.

1.4 Bei einer Anmeldung / Teilnahme an einer Veranstaltung der Volkshochschule für die Gemeinde Alfter und die Stadt Bornheim wird nur die ermäßigte Teilnahmegebühr fällig. Ausgenommen sind Exkursionen, Studienfahrten, Studienreisen und sonstige Veranstaltungen, für die grundsätzlich keine Ermäßigung vorgesehen ist.

1.5 Bei der Benutzung des Internet-Zugangs in der Stadtbücherei wird auf die im Gebührentarif zur Satzung der Stadtbücherei Bornheim vorgesehene Gebühr eine Ermäßigung von 50 % gewährt.

1.6 Bei einem Einkauf in der Kleiderstube der Frauenunion, Pohlhausenstraße 16 in Bornheim wird ein Rabatt von 20 % auf den Gesamteinkaufswert gewährt.

1.7 In dem Second-Hand-Kaufhaus Hannes, Peter-Fryns-Platz 1, Bornheim wird ein Rabatt von 20 % auf den Gesamteinkaufswert erlassen.

1.8 Bei einem Einkauf in der Hängematte der ev. Kirchengemeinde Bornheim, Königstraße 19 wird ein Rabatt von 20 % auf den Gesamteinkaufswert gewährt.

1.9 Bei Unterrichtsstunden in der Bornheimer Musikschule e.V. wird ein Rabatt von 30-40 % je nach Unterricht auf das Unterrichtsentgelt gewährt.


2. Anspruchsberechtigter Personenkreis

2.1 Arbeitslose, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem 
Sozialgesetzbuch II. Buch (SGB II) erhalten.

2.2 Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII. Buch (SBG XII, 3.Kapitel)

2.3 Empfänger laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung  nach dem Sozialgesetzbuch XII. Buch (SGB XII, 4. Kapitel)

2.4 Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Wohngeldgesetz

2.5 Empfänger, die eine geringe Rente beziehen. Als Maßstab werden hier die Einkommensgrenzen des Wohngeldes zu Grunde gelegt.

2.6 Empfänger laufender wirtschaftlicher Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII. Buch (SGB VIII)

2.7 Heimbewohner, die eine laufende Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII. Buch (SBG XII) erhalten.


3. Berechtigungsausweis der Stadtverwaltung Bornheim

3.1 An den unter Ziffer 2 genannten Personenkreis ist auf Antrag beim Geschäftsbereich 5.4, Sozialamt, Zimmer 205, nach Prüfung des Anspruchs ein nummerierter und jährlich farblich wechselnder Berechtigungsausweis nach Muster Anlage 1 auszustellen. Dieser ist als geldwerte Drucksache in einem Verzeichnis einzutragen.

3.2 An den unter Ziffer 2 genannten Personenkreis ist nur dann ein Berechtigungsausweis auszustellen, wenn dieser seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Bornheim hat und soweit es sich hierbei um Personen handelt, die nicht unter 18 Jahre alt sind.

3.3 Der Berechtigungsausweis gilt jeweils nur für das Kalenderjahr, in dem er ausgestellt wird; für den unter Ziffer 2.1 genannten Personenkreis längstens bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes.

Ansprechpartner

Boris Selzer
Bildung- und Teilhabeleistungen, Benutzungsgebühren städt. Unterkünfte
Finanzhilfen Soziales, Senioren und Gesundheit
Telefon: 02222 945-244
E-Mail