Gesamtabschluss 2016

Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2016 der Stadt Bornheim 
gemäß § 116 Absatz 1 GO NRW i. V. m. § 96 Absatz 2 GO NRW

Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 06. September 2018 in Ausführung des § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst:

 „ Der Rat

  1. bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss 2016 gemäß § 116 Abs. 1 Satz 3 GO NRW,
  2. beschließt, den Gesamtjahresfehlbetrag 2016 in Höhe von 12.889.003 Euro aus dem Eigenkapital zu decken,
  3. erteilt dem Bürgermeister gemäß § 116 Absatz 1 i.V.m. § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.

Der Gesamtabschluss 2016 in Form der nachstehenden Gesamtbilanz sowie Gesamt-ergebnisrechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Gesamtabschluss 2016 mit sämtlichen Anlagen wird ab sofort für die Dauer eines Jahres zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten

montags - freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

in Zimmer 457 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim verfügbar gehalten.

Die einzelnen Bestandteile des Gesamtabschlusses können Sie als PDF einsehen: