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News Kerstin Oldendorf heißt die 10. Bornheimer Spargelkönigin Freizeit & Ferien Saisonales Stadtgeschehen 12. April 2022 Pünktlich zum Start in die Spargelsaison ist die 10. Bornheimer Spargelkönigin Kerstin Oldendorf gekrönt worden und damit auch offiziell in Amt und Würden. Nach der Krönung (v.r.): Bürgermeister Christoph Becker, Margarete Ribbecke, Kerstin Oldendorf und Ilona Kuhnen Die Krönung fand im Rahmen eines Pressetermins statt, auf dem Bürgermeister Christoph Becker und die beteiligten Höfe, Vereine und Institutionen das Programm der Radtour „Frühlingserwachen“ und der ersten Bornheimer Frühlings- und Spargelwochen vorgestellt haben. Die Vorstellung ihrer Person übernahm die Spargelkönigin gleich selbst: Vor 49 Jahren in Urfeld geboren, sei sie längst in Bornheim heimisch geworden. Sie sei das typische Beispiel für das Prinzip „Einmal der Natur zu nahegekommen, für immer verwurzelt“. Nach dem Abitur habe sie sich für die Landwirtschaft entschieden – zunächst im Studium, später bei einer Ausbildung zur Gärtnerin im Gemüsebau. „Insgesamt neun Jahre habe ich in der konventionellen Landwirtschaft im Rheinland, zwischen Kohl, Erdbeeren und Rhabarber, verbracht, bevor ich zu einem Start-up wechselte und deutschlandweit Gemüsegärten pflanzte“, erzählte die neue Repräsentantin des Bornheimer Königsgemüses. Anschließend sei sie einige Zeit in einem Waldwirtschaftsunternehmen. „Und da mir der Umgang mit Menschen so viel Spaß macht, beschloss ich, mich zur Natur- und Umweltpädagogin weiterzubilden“, so Kerstin Oldendorf. Die Krönung übernahmen zwei ehemalige Majestäten. Die Schärpe legte ihr Margarete Ribbecke, Inhaberin des Gemüsehofs Steiger und Spargelkönigin des Jahres 2012, an. Und das Krönchen setzte ihr die Majestät von 2014, Ilona Kuhnen vom Ziegenhof Rösberg, auf. „Ich freue mich unendlich darauf, Markenbotschafterin für die Region zu sein und die gesamte Vielfalt unserer heimischen Produkte zu repräsentieren und noch bekannter zu machen“, freut sich die die dreifache Mutter auf ihre Amtszeit. Nähere Informationen zur neuen Spargelkönigin und den Bornheimer Spargel finden Sie HIER Gruppenbild mit Königin: Kerstin Oldendorf umringt vom Bürgermeister und Vertretern der am Frühlingserwachen beteiligten Höfe

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News HallenFreizeitBad erweitert Leistungsangebot und passt Eintrittspreise an HallenFreizeitBad Bornheim 11. April 2022 Die Corona-Regeln sind weitgehend weggefallen. Deshalb hat der StadtBetrieb Bornheim entschieden, ab sofort auch das Leistungsangebot des HallenFreizeitBades wieder zu erweitern. Das heißt, dass in fast allen Bereichen wieder Normalbetrieb herrscht. Um den durch zusätzliches Personal und höheren Energieverbrauch entstehenden Kostenmehraufwand auszugleichen, müssen gleichzeitig die Eintrittspreise angepasst werden. Der Preis für den Schwimmbadbereich wurde etwa um 50 Cent auf jetzt 3,50 Euro angehoben. Der Eintritt zum Saunabereich kostet nun 15 Euro statt 9,50 Euro. Alle Preise sind aber immer noch niedriger als vor der Pandemie. Die Leistungserweiterungen im Einzelnen: Besucherinnen und Besucher des Hallenbades können ab sofort das Warmwasseraußenbecken wieder mitnutzen. Saunagäste können ab sofort die Sauna 4 Stunden, statt bisher 3 Stunden nutzen. Darüber hinaus sind nun alle Saunen wieder in Betrieb, inklusive des Dampfbads. Auch die Erlebnisduschen und Fußbäder können wieder genutzt werden. Saunagäste können zudem ab sofort neben dem Warmwasseraußenbecken auch den Schwimmerbereich des Hallenbades nutzen. Die Erweiterung des Leistungsangebots und die damit verbundene Preiserhöhung sind zunächst auf die Osterferien begrenzt. Danach wird geprüft, ob ein Hochfahren des Betriebes unter den geltenden Bedingungen sinnvoll und dauerhaft umsetzbar ist. Denn einerseits soll dies einen Nutzen für die Gäste haben, andererseits ist es notwendig, für den Fall vorbereitet zu sein, dass ein „Corona-Hotspot“ ausgerufen bzw. eingerichtet wird und zum vorher geltenden Hygienekonzept zurückgekehrt werden muss.

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News Pädagogische Spielgruppe für geflüchtete Kinder aus der Ukraine Kinder, Jugend & Familie Bornheim 08. April 2022 Bisher haben rund 350 Menschen in Bornheim Zuflucht vor dem Krieg in der Ukraine gefunden. Dabei handelt es sich überwiegend um Mütter mit ihren Kindern. Nachdem im Bornheimer Jugendtreff bereits ein "Willkommenstreff" eingerichtet worden ist, möchte die Stadt Bornheim dort jetzt auch eine Spielgruppe für geflüchtete Kinder aus der Ukraine im Alter von drei bis sechs Jahren anbieten. Die Spielgruppe soll montags bis freitags jeweils von 9 bis 12.15 Uhr geöffnet sein. Insgesamt werden 15 Plätze zu vergeben sein. Das Angebot wird mit einem Sprachkurs (Integrationskurs) der Volkshochschule Bornheim/Alfter verknüpft sein. Die Eltern, Mütter oder Väter der Kinder besuchen in dieser Zeit also den Kurs, der im selben Gebäude in der Königstraße stattfindet. Für die Spielgruppe sucht die Stadt Bornheim ab sofort pädagogische Kräfte, die an zwei Tagen in der Woche die Kinder während dieser Zeit betreuen und begleiten möchten. Neben einer pädagogischen Ausbildung wären ukrainische oder russische Sprachkenntnisse wünschenswert. Die Tätigkeit muss nicht ehrenamtlich geleistet werden, sondern wird entlohnt. Wer Zeit, Lust und Interesse hat, wird gebeten, sich bei Sonja Debus im Jugendamt der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31a, zu melden. Telefonisch ist sie unter 02222/9437-5445 erreichbar, die E-Mail-Adresse lautet Sonja.Debus@Stadt-Bornheim.de.

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News Informationen zur Grundsteuerreform in NRW Infoveranstaltungen Stadtgeschehen 08. April 2022 Die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass Grundstückseigentümer:innen in diesem Jahr beim Finanzamt eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) abgeben müssen. Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen: Ab Mai 2022 erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen. Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt. Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden. Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten. Fragen dazu beantwortet das Finanzamt Sankt Augustin unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02241 242-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de . Die Stadt Bornheim kann hierzu keine Auskünfte erteilen. Gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes sowie dem Deutschen Städtetag hat auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) ein Video über die Grundsteuerreform veröffentlicht. Darin wird auf die Bedeutung der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden und auf die Gründe hingewiesen, weshalb die Reform notwendig war. Das Video finden Sie HIER und auf der Homepage des DStGB .

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News Sammlung Zerlett wird mit Hilfe von Fördermitteln digitalisiert Vereine & Brauchtum Stadtgeschehen 07. April 2022 Das Stadtarchiv Bornheim treibt die Digitalisierung seiner Bestände weiter voran. Mit Hilfe des Förderprogramms „WissensWandel“ des Deutschen Bibliotheksverbandes wird derzeit die Sammlung des Heimatforschers Norbert Zerlett digitalisiert. Verleihung des Rheinlandtalers an Norbert Zerlett im Jahr 1977. Von rechts: Norbert Zerlett, Friedhelm Hüppe (Stadtdirektor), Heinz Dahlmann (Bürgermeister). Quelle: Stadtarchiv Bornheim „Während der Corona-Pandemie waren die Bestände vieler Wissensinstitutionen nicht oder nur eingeschränkt einsehbar“, weiß Stadtarchivar Jens Löffler. Denn Archive verwahren Unikate. Handelt es sich dabei um analoges Archivgut, also zum Beispiel um Schriftgut auf Papier, könnte dies nur vor Ort genutzt werden. „Die Digitalisierung kann den Zugang erleichtern und hat gleichzeitig eine Schutzfunktion, da die Originale künftig geschont werden können“, führt Löffler aus. Die Wahl fiel auf die Sammlung des Heimatforschers Norbert Zerlett, weil die Unterlagen mit Abstand am häufigsten nachgefragt werden. Der 1911 in Bornheim geborene Heimatforscher beschäftigte sich bis zu seinem Tod im Jahr 1993 intensiv mit der Geschichte seiner Heimatstadt und der Region. Dafür wurde er mit dem Rheinland-Taler und dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Der Ankauf seiner Sammlung durch die Stadt Bornheim war der Auslöser für die Einrichtung eines professionell geführten Stadtarchivs im Jahr 1989. Interessierte finden in den Unterlagen sowohl aggregierte Informationen als auch gesammelte Originalquellen zu vielen Aspekten der Stadtgeschichte. Nach Abschluss der Digitalisierung wird die Sammlung am Nutzer-PC im Lesesaal des Stadtarchivs im Rathaus einsehbar sein. Hier stehen bereits die Fotosammlungen von Norbert Zerlett und vom Lokalreporter Sepp Trümpener sowie die in Kooperation mit der Firma Ancestry digitalisierten Personenstandsurkunden zur Verfügung. Wo keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, können Unterlagen aus der Sammlung Zerlett künftig auch von zu Hause aus angefragt und eingesehen werden. Recherchiert werden kann in dem Bestand seit neuestem bereits über das Portal Archive.NRW.de. Die Maßnahme wird voraussichtlich Mitte des Jahres abgeschlossen sein. Neugierige, die einen Blick in die Sammlung werfen möchten, müssen sich bis dahin gedulden, da die Digitalisierung extern durchgeführt wird. Das Programm „WissensWandel“ des Deutschen Bibliotheksverbandes wird im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms „NEUSTART KULTUR“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert. „NEUSTART KULTUR“ zielt auf einen Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach, indem Kultureinrichtungen zur Wiedereröffnung ihrer Häuser sowie Programme und Aktivitäten ertüchtigt werden. Nähere Informationen zum Programm „WissensWandel“ sind im Internet unter www.bibliotheksverband.de/wissenswandel erhältlich.

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News Am 11. April öffnet das Bornheimer Wahlbüro Wahlen & Mitwirkung Alle Stadtgeschehen 07. April 2022 Bornheimerinnen und Bornheimer haben ab Montag, 11. April 2022, die Möglichkeit, ihre Stimme für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai abzugeben. Denn dann öffnet im Raum 901 des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, das Wahlbüro. Wer von zu Hause aus wählen möchte, kann die Briefwahlunterlagen ebenfalls im Wahlbüro beantragen – entweder persönlich, per E-Mail an wahlbuero@stadt-bornheim.de oder auch ab sofort per Online-Wahlschein-Verfahren unter www.bornheim.de. Termine zum Wählen können ebenfalls online unter termine.stadt-bornheim.de oder per E-Mail an wahlbuero(at)stadt-bornheim.de vereinbart werden. Telefonisch dürfen Wahlunterlagen übrigens nicht beantragt werden. Wer die Unterlagen aber per E-Mail anfordern möchte, muss folgende Angaben machen: Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift, also Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Ebenfalls möglich ist es, die Briefwahlunterlagen per Post zu beantragen. Der Vordruck hierfür befindet sich auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Diese wird in den nächsten Tagen an alle Wahlberechtigten verschickt. Der Karte ist auch zu entnehmen, um welchen Stimmbezirk es sich handelt und welches Wahllokal am 15. Mai aufgesucht werden muss. Wer ins Wahlbüro geht, sollte seine Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen. Sollte das nicht möglich sein, reicht auch ein gültiges Ausweisdokument. Um Briefwahlunterlagen für Familienmitglieder zu beantragen, ist es zwingend erforderlich, deren Wahlbenachrichtigungskarte und eine Vollmacht vorzulegen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Rathaus derzeit nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden darf. Bornheimer Bürger, die bis zum 24. April 2022 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, wenden sich bitte umgehend an das Wahlbüro. Es ist geöffnet montags bis mittwochs von 7.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr. Telefonisch erreicht man die Mitarbeiter unter 02222 945-444.

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