Suche

5455 Ergebnisse

Dateien

Empfehlung zur Gestaltung eines Telearbeitsplatzes (Homeoffice) unter Berücksichtigung der Arbeitsstättenverordnung und der damit verbundenen Arbeitsstättenrichtlinien. 01. Die Beleuchtungsstärke ist für Sie subjektiv in Ordnung (angenehm). Das heißt, ihr Arbeitsplatz hat, neben der künstlichen Beleuchtung, Tageslicht, die Beleuchtungsstärke beträgt (inklusive künstlicher Beleuchtung) mind. 500 Lux. (Die Ausleihe eines Gerätes zur Messung der Beleuchtungsstärke, ist nach Absprache mit der Sicherheitsfachkraft, möglich.) 02. Den Geräuschpegel am Arbeitsplatz empfinden Sie als subjektiv gering und für Ihre Arbeit nicht störend. 03. Die Raumtemperatur ist einstellbar und wird als angenehm empfunden. (empfohlener Wert: 20° / 22°) 04. Es gibt keine störende Zugluft. 05. Die Luftfeuchtigkeit empfinden Sie als angenehm. 06. Der Arbeitstisch ist für Ihre Tätigkeit geeignet. Das heißt: · Tischgröße bei reiner PC – Arbeit mind. 140cm x 80cm. Wird zusätzliche Ablagefläche benötigt mind. 160cm x 80cm. · Der Arbeitstisch lässt sich, auf eine für Sie angenehme Arbeitshöhe, einstellen. · Die Bewegungsfläche hinter dem Arbeitstisch ist mind. 1,5m² groß und hat eine Mindesttiefe von 100cm (gemessen von der Sitzkannte des Arbeitstisches. Die Mindesttiefe muss sich durchgehend über die gesamte Tischbreite erstrecken.) min.1,5m² min. 100cmm 80cm 140cm bis 160cm 07. Leitungen sind stolperfrei verlegt. 08. Der Bürostuhl ist ergonomisch und lässt sich auf Ihre Bedürfnisse einstellen. 09. Benötigen Sie eine Fußstütze? (nur dann erforderlich, wenn sich Tisch und Bürostuhl nicht aufeinander ergonomisch einstellen lassen) 010. Am Arbeitstisch ist eine ausreichende Beinfreiheit in einer Breite von mind. 85cm vorhanden. 011. Tastatur und Bildschirm sind auf dem Arbeitstisch, in einer Flucht, hintereinander angeordnet. 012. Die Sitzposition zum Bildschirm ist gerade. Das heißt, Sie müssen weder Oberkörper noch Kopf seitlich verdrehen um die Darstellung auf dem Bildschirm zu erkennen. 013. Die Handauflage (Platz zwischen Tastatur und Sitzkannte) vor der Tastatur ist ca. 10cm tief. 014. Benötigen Sie für Ihre Arbeit evtl. einen Beleghalter? 015. Ist der Bildschirm für Ihre Tätigkeit geeignet. · Geeignete Größe · Die Darstellung auf dem Bildschirm ist flimmerfrei und lässt sich in der Größe einstellen. · Der Bildschirmrahmen ist hell und blendfrei. 016. Lässt sich der Bildschirm in der Höhe so einstellen, dass sich die obere Kannte des Bildschirms in Augenhöhe befindet. 017. Der Bildschirm ist reflexionsfrei aufgestellt. 018. Die Beleuchtung ist so angebracht, dass der Arbeitsplatz gleichmäßig ausgeleuchtet wird. Es bildet sich kein störender Schatten. 019. Der Raum kann gegen direkte Sonneneinstrahlung abgedunkelt werden (z.B. durch Rollläden, Jalousien, Vorhänge, etc.) 020. Wurde eine, auf die Arbeitsaufgabe abgestimmte, Augenuntersuchung (Sehtest G37) angeboten. 021. Die verwendete Software ist für die Arbeitsaufgabe geeignet und lässt sich leicht bedienen. Mögliche Fehler bei der Eingabe lassen sich leicht korrigieren. 022. Die elektrische Anlage (z.B. Wandsteckdosen) müssen in einem einwandfreien Zustand sein. 023. Die Zuleitungen (von Steckdosenleisten oder Verlängerungskabel) an denen die IT-Ausstattung angeschlossen wird, müssen einen vorgeschriebenen Leitungsquerschnitt von 1,5mm² aufweisen (als Prägung im Kabel oder auf einem Label der Steckdosenleiste sollten die Bezeichnung H05VV-F 3G1,5mm² ersichtlich sein). BSP: Label einer Steckdosenleiste 024. Die zu verwendeten Elektrogeräte funktionieren ohne Einschränkung und sind in einem optisch einwandfreien Zustand 025. Stolperfallen durch herumliegende Kabel sind zu vermeiden. Um diese gebündelt abzudecken, stellt die IT Abteilung sogenannte Kabelbrücken zur Verfügung Hinweis: Die wiederkehrende Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 ist auch an den von Ihnen am Heimarbeitsplatz genutzten Betriebsmitteln durchzuführen. Dies erfolgt im 2 Jahres Rhythmus. Von der Abteilung Informationstechnik dienstlich zur Verfügung gestellte Hardware (Notebook, Dockingstation) wird gemäß DGUV Vorschrift 3 in regelmäßigen Abständen geprüft. Dies gilt auch für private Geräte. Bei privater Hardware ist die/der Beschäftigte in der Verantwortung, stimmt sich mit der Abteilung „11.3 – Informationstechnik“ entsprechend ab und bringt die Technik mit zur Dienststelle. Ansicht einer Prüfplakette Mit dem Datum der nächsten Prüfung (hier: Sep. 2020) sowie der Prüfnummer. image5.jpeg image1.jpeg image2.emf image3.emf image4.jpeg

Dateityp : application/vnd.openxmlformats-officedocument.wordprocessingml.document
Dateigröße: 3 MB

Dateien

Dateityp : image/jpeg
Dateigröße: 60 KB

Dateien

Dateityp : image/jpeg
Dateigröße: 50 KB

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 181 KB

Dateien

SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 6.2.2013 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Jugendhilfeausschuss, Donnerstag, 31.01.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel, Dienstag, 05.02.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Mittwoch, 06.02.2013, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Rats- saal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. 30. Januar 2013 Satzung der Stadt Bornheim über die Änderung der im Flurbereini- gungsverfahren Rösberg getroffenen Festsetzungen vom 07.01.2013 Auf Grund § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinanderset- zungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenhei- ten vom 09.04.1956 (GV.NRW. S. 134 / SGV NRW 7815) in Ver- bindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW. 2023), zuletzt geän- dert durch Gesetze vom 18. September 2012 (GV. NRW. S.436), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung vom 06.12. 2012 folgende Satzung beschlossen: § 1 Die im Flurbereinigungsverfahren Rösberg, Schluss feststellung 31.12.1957, getroffenen Festsetzungen werden wie folgt geändert: (1) Die Wirtschaftswege Gemarkung Rösberg, Flur 3, Flurstücke 15, 25, 69, 72, 117, 118, 122 und 128, werden auf ganzer Länge eingezogen. (2) Der Wirtschaftsweg Gemarkung Rösberg, Flur 3, Flurstück 30, wird auf einer Länge von ca. 135 m ab Weg Flurstück 25 eingezogen. Die eingezogene Wegestrecke ist dem beigefügten Ausschnitt aus der Flurkarte, der Bestandteil dieser Satzung ist, schraffiert dargestellt (Anlage I). (3) Der Wirtschaftsweg Gemarkung Rösberg, Flur 3, Flurstück 68, wird auf einer Länge von ca. 525 m ab Weg Flurstück 76 eingezogen. Die eingezogene Wegestrecke ist dem beigefügten Ausschnitt aus der Flurkarte, der Bestandteil dieser Satzung ist, schraffiert dargestellt (Anlage II). § 2 Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung über die Änderung der im Flurbereini- gungsverfahren Rösberg getroffenen Festsetzungen vom 07.01.2013 mache ich hiermit entsprechend § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekannt- machung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, 2. diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 07.01.2013 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anlage 2Anlage 1 Glas- und Alkoholverbot an Weiberfastnacht Die Stadt Bornheim erlässt als örtliche Ordnungsbehörde ein Glas- und Alkoholverbot an Weiberfastnacht auf den Straßen vor dem Gelände des Baubetriebshofs in Waldorf. Danach sind das Mitführen und der Konsum von alkoholischen Getränken sowie die Benutzung von Glasflaschen und Gläsern in der Ortschaft Waldorf in nachfolgenden öffentlich zugänglichen Bereichen untersagt: - Donnerbachweg von Kreuzung Feldchenweg bis Ein mündung Dahlienstraße einschließlich des gesamten Einmündungsbereiches - Dahlienstraße von Haltestelle Stadtbahnlinie 18 bis Ein mündung Donnerbachweg - Bahnsteiggelände der Haltestelle der Stadtbahnlinie 18 Das Glas- und Alkoholverbot besteht auch auf den Freiflä- chen/Brachen entlang des Donnerbachwegs sowie der Dahlien- straße in den vorstehend bezeichneten Bereichen. Das Verbot gilt am Donnerstag, 07.02.2013, von 16:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 50 € sowie durch Einziehung und Vernichtung der verbotswidrig mit sich geführ- ten Alkoholika und Glasflaschen/Gläser geahndet werden. Glaseinwurf nicht rund um die Uhr erlaubt Immer wieder erhält die Stadt Bornheim Beschwerden über Lärmbelästigung durch Gla- scontainer. Dabei geht es nicht um die Container selbst, denn im Stadtgebiet stehen aus- nahmslos geräuschgedämpfte Modelle mit dem blauen Um- weltengel. Ursache sind viel- mehr gedankenlose Benutzer, die frühmorgens, am späten Abend oder sogar sonntags ih- re Flaschen entsorgen. Dabei nehmen sie keinerlei Rük- ksicht auf die Nachbarn sol- cher Standorte, die ohnehin ei- ne Zusatzbelastung ertragen und wenigstens manchmal ih- re Ruhe brauchen. Irmgard Mohr, Umwelt-Fachfrau der Stadt Bornheim, stellt daher klar: „Die Benutzung sämt- licher Container ist zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. Dies sind die gesetzlich ge- schützten Nacht- und Ruhe- zeiten.“ In reinen und allge- meinen Wohngebieten sei die Benutzung sogar noch weiter eingeschränkt und darf nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr erfolgen. Zuwiderhand- lungen können als Ordnungs- widrigkeit mit bis zu 500 € Bußgeld geahndet werden. Im Interesse der Nachbarn sollte außerdem die Mittags- ruhe zwischen 12 und 15 Uhr beachtet werden. Bei Beschwerden über die Be- nutzung von Glascontainern zur Unzeit wenden Sie sich bit- te an das Ordnungsamt (02222 / 945-161) oder das Umweltte- lefon (02222 /945-310). Landschaftswarte für Bornheim gesucht Der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bornheim suchen zur Nachfolge und Unterstützung der bisher im Stadtgebiet tä- tigen Landschaftwarte ein bis zwei Personen mit Interesse an Natur und Landschaft, die häufig draußen unterwegs sind und sich um einen Teil- bereich des Stadtgebiets kümmern möchten – Auftei- lung je nach Wohnort in Ab- sprache mit dem noch tätigen Landschaftswart. Wesentliche Aufgabe der eh- renamtlichen Landschafts- warte ist es, die Entwicklung der Landschaft zu beobach- ten, die zuständigen Behör- den über nachteilige Verän- derungen in der Landschaft zu informieren und insbeson- dere durch Beratung und Aufklärung vor Ort darauf hinzuwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft ab- gewendet werden. Dabei geht es um Themen wie das illegale Ablagern oder das Verbrennen von Abfällen und das Roden geschützter Ge- hölzbestände. Die Landschaftswarte werden als sogenannte „Beauftragte für den Außendienst“ vom Rhein-Sieg-Kreis bestellt, der gerne Vorschläge der Stadt für die Besetzung annimmt. Wer daran interessiert ist, das Ehrenamt eines Land- schaftswartes in Bornheim auszuüben, oder noch Fragen dazu hat, kann sich bei der Stabsstelle Umwelt und Agenda der Stadt Bornheim, Tel. 02222-945 310, melden 13_05 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 25.01.2013 11:18 Seite 1

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 756 KB

Anliegen nicht gefunden?Schreiben Sie uns!

 

Wurde der von Ihnen gesuchte Begriff nicht gefunden? Dann mailen Sie uns!