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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 10.4.2013 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Sport- und Kulturausschuss, Dienstag, 09.04.2013, 18:00 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss, Mittwoch, 10.04.2013, 18:00 Uhr, Raum 904 Betriebsausschuss, Donnerstag, 11.04.2013, 18:00 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, Raum 8, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim-Waldorf Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim AöR, Donnerstag, 11.04.2013, 18:30 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, Raum 8, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim-Waldorf Die nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Rats- saal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. 3. April 2013 Bebauungsplan He 27 in der Ortschaft Hersel; Aufstellungsbeschluss Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 29.03.2012 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs- planes He 27 in der Ortschaft Hersel gemäß § 2 BauGB einzuleiten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt südöstlich der Aller- straße. Ziel ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes für einen Um- schlagplatz für Altbaustoffe und Schuttgüter sowie für eine Anlage für die Herstellung von Transportbeton.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob dar- stellt, wird hingewiesen. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung NW kann gegen diesen Beschluss nach Ablauf eines Jah- res seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, b) der Beschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 20.03.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Straßensperrung in Merten und Roisdorf wegen Amphibienwanderung Zu Ostern beginnt voraussichtlich die Amphibienwanderung, da es ab dem kommenden Wochenende etwas wärmer werden soll. Steigen die nächtlichen Temperaturen deutlich über den Null- punkt, machen sich die einheimischen Frösche, Kröten und Lur- che auf den Weg zu ihren Laichgewässern – bevorzugt in der Dämmerung. Daher ordnet die Stadt Bornheim im Bereich zweier bekannter Laichbiotope zunächst für vier Wochen wieder Straßensperrungen mit Umleitungen an. Von 19 Uhr abends bis 8 Uhr morgens ist in Merten die Schottgasse zwischen Verdistra- ße und Rüttersweg gesperrt, in Roisdorf der Donnerstein zwi- schen Oberdorfer Weg und Schußgasse, die Südstraße zwischen Schußgasse und Annastraße sowie die Schußgasse zwischen An- nastraße und Südstraße. Außerdem weist die Stadt im Bereich weiterer bekannter Amphi- bien-Wanderstrecken durch Verkehrsschilder auf die Tiere hin. Im Bereich des Grünzugs Nord zwischen Roisdorf, Alfter und Bonn, der für sein Amphibienvorkommen bekannt ist, sind die landwirtschaftlichen Wege ohnehin für den KFZ-Verkehr ge- sperrt. Viele Autofahrer missachten dies jedoch und nehmen Schleichwege durch die Felder. Irmgard Mohr, Umwelt-Fachfrau der Stadt Bornheim, appelliert an diese Autofahrer, gerade jetzt auf die ordnungswidrigen Abkürzungen zu verzichten. Zwei Kühlschränke und 40 m³ Müll bei Bornheimer Umweltsäuberung Bei der Bornheimer Umweltsäuberungsaktion, die am vergange- nen Wochenende in die letzte Runde ging, haben insgesamt wie- der über 50 Teilnehmer mitgemacht und rund 40 m³ wilden Müll im Bornheimer Stadtgebiet zusammengetragen. Dabei zogen sie zahlreiche Verpackungen und Flaschen, Autoreifen und sonsti- gen Unrat aus Büschen und Bächen. Zu den skurrilsten Fundstücken gehörten zwei Kühlschränke, ein Ölfass, eine alte Dacheindeckung aus Eternit und einige Farbei- mer. Immerhin wurde im Vergleich zum Vorjahr deutlich weni- ger Sondermüll und Elektroschrott gefunden. Das Technische Hilfswerk (THW) unter der Leitung von Axel Lindner sorgte auch dieses Jahr wieder für den raschen Abtrans- port des Mülls, den die freiwilligen Helfer jeweils samstags an den Sammelstellen auftürmten. Zusätzlich war der Bornheimer Stadtbetrieb im Einsatz, um den Müll zu entsorgen, den weitere Gruppen – vor allem Schulklassen – unter der Woche zusammen- getragen hatten. Die Bornheimer Stadtverwaltung hatte die Aktion nun zum 41. Mal organisiert. Bürgermeister Wolfgang Henseler dazu: „Ich freue mich sehr über die große Beteiligung aus der Bevölke- rung und bedanke mich herzlich für die tatkräftige Unterstüt- zung.“ Eröffnung der Brühl- Bornheimer Spargelsaison Die traditionelle Eröffnung der Brühl-Bornheimer Spar- gelsaison findet dieses Jahr in Brühl auf dem Balthasar- Neumann-Platz statt. Am Samstag, 20. April 2013, gibt es dort von 11.00 bis 14.00 Uhr Informationen rund um die Region, den Bornheimer Spargel, das heimische Obst und Gemüse sowie die vielen Freizeitan- gebote. Der Brühler Bürgermeister Michael Kreuzberg und sein Bornheimer Kollege Wolf- gang Henseler eröffnen die Veranstaltung und präsen- tieren die neue Spargelköni- gin. Frühlingserwachen im Vorgebirge Am Sonntag, 28. April 2013, lädt die Stadt Bornheim bereits zum sechsten Mal zur beliebten Rad- tour „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ ein. Auf einer ca. 35 km langen Route quer durch Bornheim gewähren zwölf Er- zeugerhöfe und Kunststätten Radlern und anderen Besuchern interessante Einblicke in die Landwirtschaft und locken mit köstlichen regionalen Produk- ten. Bürgermeister Wolfgang Henseler eröffnet die Veranstal- tung um 11 Uhr bei Bio-Bauer Palm in Bornheim-Uedorf; im Anschluss startet von dort eine geführte Tour des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). 13_14_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 27.03.2013 10:11 Seite 1

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Inhaltsverzeichnis 2Hauptcheckliste für die Einführung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 9Informationsblatt für neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 11Informationsschreiben 13Checkliste für den Mentor/ die Mentorin 14Checkliste Begrüßungsgespräch 15Checkliste Feedbackgespräch 16Checkliste Abschlussgespräch - Probezeitgespräch Anhang 1 Hauptcheckliste für die Einführung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Name: Abteilung: Eintrittsdatum: 1. Vor dem ersten Arbeitstag Was ist zu tun? Wer? Vorgesetzte/r (V) Mentor/in (M) Personalabteilung (P) Wann? Erledigt Allgemein Begrüßungstelefonat V Zusendung von Unterlagen, die vor Arbeitsbeginn dem neuen Beschäftigten/ der neuen Beschäftigten vorliegen sollten (s. Anhang 2) P Mentor/in auswählen V Einladungsschreiben versenden (Wo soll er/sie sich melden?/ Wann?) V+P Benötigt er/sie einen Wege- und Gebäudeplan zur Orientierung? Informationsmappe über Bornheim P Stellenbeschreibung V Allgemeine Geschäftsanweisung P Dienstanweisungen P Organisatorisch Arbeitsplatz festlegen V Raumausstattung vollständig? Bestellung von Möbeln notwendig? V Kontaktdaten bereitstellen P Tür-/ Namensschild M Telefon/ Telefonliste M Schlüssel notwendig? M PC- Hard- und Software V+M Arbeitsmittel (Akten, Rechtsvorschriften) V+M Grundausstattung Büromaterial M Aufnahme in Email-Verteiler M Vorbereitung erster Arbeitstag und Einarbeitung Begrüßungstermin festlegen V Planung der Vorstellungsrunde (z.B. Vorgesetzte, Kollegen und Kolleginnen) V Unterlagen für ersten Tag zusammenstellen V Einarbeitungsplan erstellen; Inhalte und Stationen der Einarbeitungszeit festlegen V Betreuungsaufgaben mit Mentor/in abstimmen V Rollen- und Aufgabenverteilung klären V Ggf. gesondertes Begrüßungsschreiben des Bereichs erstellen V Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen informieren Namen des neuen Kollegen/ der neuen Kollegin bekanntgeben; Aufgaben und Funktionen erläutern V Informationen zum Arbeitsplatz V Arbeitsbeginn V Bekanntgabe Mentor/in V Sonstiges 2. Der erste Tag/ die erste Woche - Orientierung Was ist zu tun? Wer? Vorgesetzte/r (V) Mentor/in (M) Personalabteilung (P) Wann? Erledigt Begrüßung Persönliches Gespräch ggf. über Werdegang/ Perspektiven führen (s. Anhang 5) V Erläuterung von Sachgebiet: -im betrieblichen Gesamtrahmen -Schwerpunkte/ Besonderheiten des Arbeitsgebietes V Besondere Regeln der Abteilung V Informationen zum Mitarbeiter/zur Mitarbeiterin - Vorgesetzten-Gespräch V LOB festlegen V ggf. Begrüßungspräsent V Vorstellung von Kollegen und Kolleginnen, Ansprechpartner/innen Direkte/r Vorgesetzte/r V Kollegen und Kolleginnen aus der eigenen Abteilung V Personalchef/in P Weitere Beschäftigte, mit denen zusammengearbeitet wird M Mentor/in V Gremien (PR,GL,SBV) P Erste Orientierung Arbeitsplatz M Telefonanlage: Funktion und Bedienung M PC, Drucker, Netzanbindung, Internet M Gebäuderundgang M Poststelle und Druckerei M Sanitärräume M Informationen über Gesundheitsaktivitäten/ -angebote/ Betriebssportmannschaft M 3. Einarbeitung und Probezeit Was ist zu tun? Wer? Vorgesetzte/r (V) Mentor/in (M) Personalabteilung (P) Wann? Erledigt Fortsetzung der Orientierung Email/ Outlook: Funktion und Bedienung M Materialausgabe/ -beschaffung M Postverteilung M Wiedervorlage und Ablagesystem M Umläufe M Regelungen AGA V+M Informationen zu Feiern/Feste M Einarbeitung Erörterung und Ergänzung des Einarbeitungsplans V Arbeitsaufgaben, Kompetenzen, Verantwortung erläutern V Arbeitsunterlagen und -abläufe erklären V Wichtige Formulare erläutern M Arbeitsausführung begleiten und prüfen V Visitenkarten M Systematische Begleitung Arbeitsergebnisse besprechen; Fortschritte anerkennen V Feedbackgespräch nach 1 Woche (s. Anhang 6) V Feedbackgespräch nach 4 Wochen V Weitere regelmäßige Feedback-Gespräche vereinbaren V Analyse des Qualifikationsbedarfs und Absprachen über erforderliche Qualifizierungen V Erstes Bewährungsgespräch spätestens nach der Hälfte der Probezeit V Beurteilung Ggf. Eignung oder Nichteignung in der Probezeit feststellen V Ggf. Entscheidung über Übernahme nach der Probezeit (s. Anhang 7) V Anhang 2 Informationsblatt für neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Name Amtsleitung; Raum-Nr. Name Abteilungsleitung; Raum-Nr. Name stv. Abteilungsleitung; Raum-Nr. Namen der Kollegen und Kolleginnen und deren Aufgabenbereiche Postein- und Ausgang Wiedervorlagen (Zentral? Zuständigkeiten? Zeitschriftenumlauf (Welche? Verteiler?) Kopierdienst (Wo steht Gerät?; Funktionen?; Hausdruckerei?) Haushalt Zeichnungs- und Unterschriftregelungen Telefon/ Fax Standort Faxgerät Verfahren für Privatgespräche Erreichbarkeit Anrufbeantworter Abwesenheit Email Büromaterial: Wer ist für Beschaffung zuständig? Bestellverfahren? Handlager? Ausgabezeiten? Büroausstattung: PC-Kennung; Zeiterfassung; Software; Formulare Organigramm Intranet Urlaubsregelungen Wann verfällt Resturlaub Unfall- und Gesundheitsverfahren Gefahrenquellen; Unfallverhütungsvorschriften; Flucht- und Rettungswege; Feuerlöscheinrichtungen; Ersthelfer/innen; Evakuierungshelfer/innen; Verhalten bei Feuer Pausenregelungen Vertretungsregelungen Anhang 3 Informationsschreiben (1) An die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, am können wir Frau/ Herrn als neuen Kollegen/neue Kollegin begrüßen. Er/ Sie wird den Aufgabenbereich übernehmen und mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von an Wochentagen unser Team unterstützen. Die Einarbeitung wird durch folgende Einführungs- und Einarbeitungsmaßnahmen begleitet: Ich möchte Sie herzlich bitten, den neuen Kollegen/ die neue Kollegin bei der Einarbeitung an ihrem/ seinem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen und würde mich sehr freuen, wenn Sie dazu beitragen, dass sich unser/e neue/r Kollege/neue Kollegin möglichst bald in unserer Abteilung wohlfühlt. (2) An den neuen Mitarbeiter bzw. die neue Mitarbeiterin Frau/ Herrn (2) An die neue Mitarbeiterin bzw. den neuen Mitarbeiter Frau/Herrn Ihr Beschäftigungsbeginn in der Abteilung Sehr geehrte Frau/Sehr geehrter Herr, im Auswahlgespräch ist die Entscheidung zur Besetzung der Stelle auf Sie gefallen. Dazu gratuliere ich Ihnen herzlich und begrüße Sie im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadtverwaltung Bornheim. Wir sehen uns als kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen, das den Bürgerinnen und Bürgern den bestmöglichen Service bietet. Ebenso wichtig ist uns das kollegiale Miteinander. Ich freue mich, dass Sie uns nun verstärken, und wünsche Ihnen einen guten Start in Ihrem neuen Arbeitsbereich. Die erfolgreiche Einarbeitung ist ausschlaggebend für die weitere – hoffentlich lange – Zusammenarbeit. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, erhalten Sie von Ihrer/Ihrem Vorgesetzten zunächst die wichtigsten Informationen und Rahmenbedingungen. Darüber hinaus bin ich mir sicher, dass Sie von allen Seiten Unterstützung bekommen, um sich in Ihr neues Aufgabengebiet einzufinden. Ein bedeutender Baustein unseres städtischen Personalentwicklungskonzepts ist das Mentoren-Programm. Das bedeutet für Sie, dass Frau/Herr für die nächsten drei Monate Ihr/e persönliche/r Mentor/in sein wird. Sie/Er soll Ihre Einarbeitung unterstützen und Ihnen als erste/r Ansprechpartner/in zur Verfügung stehen. Wer Ihr/e Mentor/in ist, erfahren Sie von Ihrer Vorgesetzten/Ihrem Vorgesetzten. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Anhang 4 Aufgaben des Mentors/ der Mentorin Das städtische Personalentwicklungskonzept sieht den Einsatz eines Mentors/ einer Mentorin in den ersten drei Monaten der Einarbeitungsphase vor. Ein Mentor/ Eine Mentorin ist eine erfahrene Person, die ihr Wissen und ihre Fähigkeiten an eine noch unerfahrene Person weitergibt. Ziel ist hierbei die Förderung der unerfahrenen Person in ihrer persönlichen oder beruflichen Entwicklung. Ein Mentoringprogramm ist ein wichtiges Instrument im Rahmen des Wissensmanagements. Checkliste für den Mentor/ die Mentorin Vermittlung von Kenntnissen Wissenseinschätzung Organisationskultur/ Wissen/ Erfahrungen vermitteln Unterstützung anbieten Kontakte und Netzwerke herstellen Einführung in formelle Strukturen Türöffner sein Funktion des „kritischen Freundes“ Anhang 5 Checkliste Begrüßungsgespräch Generelle fachliche Aufgaben der Abteilung Organisatorische Gliederung der Verwaltung Arbeitsgebiet Kontakt zu anderen Stellen Ziel/ Bedeutung der Aufgabenerledigung Informationen über den Arbeitsplatz (Vorteile, Schwierigkeiten, Besonderheiten) Mut zu Innovationen Sonstiges Anhang 6 Checkliste Feedbackgespräch Allgemeines Wohlbefinden erfragen Probleme in der Einführung zur Sprache bringen Wie sieht der neue Mitarbeiter/ die neue Mitarbeiterin seine/ ihre Aufgabe? Entspricht Sichtweise der Führungskraft? Was ist gut, wo gibt es noch Optimierungsbedarf? Gibt es Fortbildungsbedarf in fachlicher Sicht? Gibt es Fortbildungsbedarf in anderen Bereichen? Beurteilung der bisherigen Aufgabenerfüllung durch Führungskraft Wurden alle wichtigen Informationen zugänglich gemacht? Ist sie/er zu schnell mit zu vielen Aufgaben betraut worden oder fühlt er/sie sich nicht ausgelastet? Bestehen Unklarheiten bezüglich der Kompetenzen? Gab es Fälle widersprüchlicher Anweisungen? Gibt es Vorschläge zur Verbesserung jedweder Art? Realisierung? Wie funktioniert die Zusammenarbeit im Team? Weitere Anmerkungen Anhang 7 Checkliste Abschlussgespräch - Probezeitgespräch Werden die in den neuen Mitarbeiter/ die neue Mitarbeiterin gesetzten Erwartungen erfüllt? Hat sich der neue Mitarbeiter/ die neue Mitarbeiterin am Arbeitsplatz bewährt? Werden die Erwartungen des neuen Mitarbeiters/ der neuen Mitarbeiterin erfüllt, sagt ihr/ihm der Arbeitsplatz zu und möchte sie/er über die Probezeit hinaus beschäftigt werden? Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim - der Bürgermeister Abteilung 11.1 Personal- und Organisation Rathausstr. 2, 53332 Bornheim Ansprechpartner: Frau Pohl ( 02222/ 945 239, Email: barbara.pohl@stadt-bornheim.de) Frau Nonn (02222/ 945 229, Email: jennifer.nonn@stadt-bornheim.de Druck: Hausdruckerei Stand: Juni 2018 1

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B. zusätzliche personelle Besetzung, zusätzliche technische Ausstattung, besondere Rahmenbedingungen): Datum Unterschrift (alle Teammitglieder): Unterschrift (Führungskraft) (Führungskraft) (Mitarbeiter/in bzw. alle Teammitglieder) Zwischen Zielvereinbarung (Original umgehend zu Personalabteilung !) und wird für den Beurteilungszeitraum vom folgendes Ziel vereinbart: : Zwischengespräch Zwischengespräch wurde durchgeführt am: Bewertungsgespräch wurde durchgeführt am: Unterschrift (Führungskraft) Unterschrift (alle Teammitglieder) Das Ziel wurde erreicht nicht erreicht Erläuterung , wenn Ziel nicht erreicht: Ergebnis Zwischengespräch: Ergebnis Bewertungsgesprächgespräch: Bewertungsgespräch (BIS SPÄTESTENS 28.02. des FOLGEJAHRES, sonst KEINE Ausschüttung !!!) Anlage 1.xls hfirmenich D:20080102165343+01'00' D:20080102165344+01'00' bis Das vorgenannte Ziele wird unter folgenden Leistungsbedingungen erbracht (z. B. zusätzlichepersonelle Besetzung, zusätzliche technische Ausstattung, besondere Rahmenbedingungen): Datum Unterschrift (alle Teammitglieder): Unterschrift (Führungskraft) (Führungskraft) (Mitarbeiter/in bzw. alle Teammitglieder) Zwischen Zielvereinbarung (Original umgehend zu Personalabteilung !) und wird für den Beurteilungszeitraum vom folgendes Ziel vereinbart: : Zwischengespräch Zwischengespräch wurde durchgeführt am: Bewertungsgespräch wurde durchgeführt am: Unterschrift (Führungskraft) Unterschrift (alle Teammitglieder) Das Ziel wurde erreicht nicht erreicht Erläuterung , wenn Ziel nicht erreicht: Ergebnis Zwischengespräch: Ergebnis Bewertungsgesprächgespräch: Bewertungsgespräch (BIS SPÄTESTENS 28.02. des FOLGEJAHRES, sonst KEINE Ausschüttung !!!) DruckenSchaltfläche1: Textfeld1: Textfeld2: Textfeld3: Kontrollkästchen1: 0 Kontrollkästchen1: 0 Textfeld4:

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Gefährdungsbeurteilung Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Amt: Abteilung: Arbeitsplatz (Raum Nr.): Herr/Frau: Bildschirmarbeitsplätze (Checkliste 06 Bildschirmarbeitsplatzanalyse BSA ) Verantwortlich: Amtsleiter: Abteilungsl.: Datum: Tätigkeitsdauer/Tag: ☐ bis 1Std./Tag ☐ bis 4Std/Tag ☐ mehr als 4Std/Tag Drucker / Multifunktionsgerät im Raum: ☐ja; ☐nein, Art d. Arbeitsplatzes: ☐ Büroarbeitstisch einstellbar: ☐ja; ☐nein; ☐elektr. höhenverstellbar ☐ Steharbeitsplatz Tischgröße: Bewegungsfläche ≥ 1,5 m² ☐ ja, ☐ nein, Messergebnis: m² min. Tiefe 1,0m ☐ ja, ☐ nein, Messergebnis: m Beurteilung von Einzelkomponenten 01. Beleuchtungsstärke ☐ subjektiv i.O. ☐ Beleuchtungsstärke auf min. 500 Lux verbessern → Messung ergab __________ Lux 02. Geräuschpegel ☐ subjektiv gering ☐ Messung erforderlich → Messung ergab __________ dB(A) 03. Temperatur ☐ subjektiv i.O. ☐ Messung erforderlich → Messung ergab __________ °C 04. Luftgeschw./Zugluft ☐ subjektiv i.O. ☐ Messung erforderlich → Messung ergab __________ m/s 05. Luftfeuchte ☐ subjektiv i.O. ☐ Messung erforderlich → Messung ergab __________ % 06. Arbeitstisch geeignet ☐ ja ☐ nein ☐ Arbeitstisch mit ausreichender Höhe u. Tiefe erforderlich ☐ zusätzl, Tisch -verlängerung empfohlen 07. Leitungen stolperfrei verlegt ☐ ja ☐ nein ☐ Leitungen ordnungsgemäß verlegen 08. Stuhl geeignet ☐ ja ☐ nein ☐ ergonomischer Bürostuhl erforderlich 09. Fußstütze vorhanden ☐ ja ☐ nein ☐ wird empfohlen 10. Ausr. Beinfreiheit vorh. (min 85 cm) ☐ ja ☐ nein ☐ Beinfreiheit herstellen (evtl. Schubladenelement demontieren 11. Tastatur u. Bildsch. hintereinander ☐ ja ☐ nein ☐ Tastatur und Bildschirm Hintereinander aufstellen mit entspr. Handballenauflage 12. Sitzposition zum Bildschirm gerade ☐ ja ☐ nein ☐ sehr schräg, Sitzposition korrigieren (s.a. Punkt 10, 11, 13) 13. Handauflage vorhanden ☐ ja ☐ nein ☐ Handauflage vor d. Tastatur schaffen (ca. 10 cm) ☐ weiche Handauflage empfohlen 14. Beleghalter vorhanden ☐ ja ☐ nein ☐ Beleghalter empfohlen 15. Bildschirm geeignet ☐ ja ☐ nein ☐ flimmerfreien Bildschirm verwenden ☐ Positivdarstellung empfohlen 16. Oberkante BS in Augenhöhe ☐ ja ☐ nein ☐ höhenverstellbarer Bildschirm beschaffen u. auf Augenhöhe einstellen 17. Reflexionsfreier Bildschirm ☐ ja ☐ nein ☐ Bildschirm zum Fenster/ zur Beleuchtung anders ausrichten ☐ Blendschutz anbringen 18. Anordnung Der Lampen geeignet ☐ ja ☐ nein ☐ Blickrichtung parallel zur Beleuchtung empfohlen ☐ Rasterleuchten empfohlen 19. Abdunkelung vorhanden ☐ ja ☐ nein ☐ Abdunkelung erforderlich 20. Sehtest (G37) durchgeführt ☐ ja ☐ nein ☐ Mitarbeiter/in regelmäßig beim Augenarzt ☐ Sehtest (G37) anbieten 21 Softwareergonomie ☐ ja ☐ nein ☐ Softwareergonomie verbessern 22 Verbesserungen besprochen ☐ ja ☐ nein ☐ Mitarbeiter/in nicht anwesend ☐ Mitarbeiter/in will keine Veränderung Gefährdungsbeurteilung Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Amt: Abteilung: Arbeitsplatz (Raum Nr.): Herr/Frau: Bildschirmarbeitsplätze (Checkliste Nr. 06) Verantwortlich: Amtsleiter: Abteilungsl.: Datum: 23 Ist die elektrische Anlage (z.B. Wandsteckdosen) in einem einwandfreien Zustand? ☐ ja ☐ nein ☐ Austausch oder Reparatur der defekten Teile erforderlich 24 Haben die Zuleitungen von Steckdosenleisten oder Verlängerungskabeln, an denen die IT-Ausstattung angeschlossen ist/wird, einen vorgeschriebenen Leiterquerschnitt von 1,5mm² ☐ ja ☐ nein ☐ Steckdosenleisten oder Verlängerungskabel mit einem Querschnitt von mindestens 1,5mm² beschaffen Als Hinweis sollte eine Prägung im Kabel oder auf einem Label der Steckdosenleiste mit der Bezeichnung H05VV-F 3G1,5mm² ersichtlich sein. 25 Sind, die für die Tätigkeit zu verwendenden Elektrogeräte in einem optisch einwandfreien Zustand und funktionieren ohne Einschränkung? ☐ ja ☐ nein ☐ Defekte oder nicht funktionierende Geräte austauschen oder reparieren lassen. Hinweis: Die wiederkehrende Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 ist auch an den von Ihnen am Heimarbeitsplatz genutzten Betriebsmitteln durchzuführen. Dies erfolgt im 2 Jahres Rhythmus. Von der Abteilung Informationstechnik dienstlich zur Verfügung gestellte Hardware (Notebook, Dockingstation) wird gemäß DGUV Vorschrift 3 in regelmäßigen Abständen geprüft. Dies gilt auch für private Geräte. Bei privater Hardware ist die/der Beschäftigte in der Verantwortung, stimmt sich mit der Abteilung „11.3 – Informationstechnik“ entsprechend ab und bringt die Technik mit zur Dienststelle. Gesamtbeurteilung ☐ keine Bedenken ☐ keine Bedenken, wenn die gekennzeichneten Punkte und die im Anhang aufgeführten Anmerkungen und Empfehlungen beachtet werden. Gefährdungsbeurteilung Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Amt: Abteilung: Arbeitsplatz (Raum Nr.): Herr/Frau: Bildschirmarbeitsplätze (Checkliste Nr. 06) Verantwortlich: Amtsleiter: Abteilungsl.: Datum: Anhang: Anmerkungen und Empfehlungen Zu Nr. Zu Nr. Zu Nr. Zu Nr. Zu Nr. Hiermit bestätige ich, dass ich die räumlichen Gegebenheiten am Telearbeitsplatz gewissenhaft beurteilt habe und für die Einrichtung meines Telearbeitsplatzes die Verantwortung trage. Datum: …………………………………………………………………….. Antragsteller/in (Name und Unterschrift) Seite 1 von 3 image1.jpeg

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Stadt Bornheim Vorbereitungsbogen zum Mitarbeitergespräch für Vorgesetzte (Teil 1 – Fragestellungen) Allgemeine Informationen · Zweck des Gespräches · Ablauf des Verfahrens Arbeit und Arbeitsbedingungen · Schwierigkeiten (auch persönlich) · Zeitliche Inanspruchnahme · Arbeitsmittel · Arbeitsatmosphäre · Termingestaltung · Vertretung · soziales Umfeld · besondere Fähigkeiten · Stärken und Schwächen Allgemeine Fragestellungen · Wie kommt die/der MA mit der Arbeit zurecht ? · (Menge/Qualität) · Welche Teile liegen ihr/ihm besonders bzw. machen besonders Schwierigkeiten ? · Was bereitet Schwierigkeiten ? · Was wird nicht gerne getan (Warum?) ? · Wie ist MA mit Arbeitsergebnissen zufrieden ? · Wo könnte MA entsprechend den Fähigkeiten anders und besser eingesetzt werden ? · Wo liegen Schwachpunkte, wo Vorgesetze/r sich Veränderungen des Arbeitsverhaltens wünscht ? · Wenn MA gleichzeitig Führungsverantwortung hat: Wie geht MA mit Führungsverantwortung um (Motivation, Delegation, Information, Gesprächsführung) ? Zusammenarbeit im Kollegenkreis · Wie sind die Kontakte und der Informationsfluss ? · Gibt es zwischen den Kollegen genügend Hilfestellung ? · Funktioniert die gegenseitige Vertretung ? · Wie gerecht ist die Arbeitsverteilung des/der Vorgesetzten ? · Allgemeine Einschätzung des Betriebsklimas ? · Wo sind Konflikte/Spannungen ? · Wo sollte sich der/die Vorgesetzte einschalten ? Umgang mit dem Bürger · Wie sieht MA Umgang mit Bürger ? · Was bereitet Schwierigkeiten ? · Was macht Spaß ? · Wo sollte Vorgesetzte/r unterstützen ? Zusammenarbeit mit anderen Organisationseinheiten · Wo sind wesentliche Schnittstellen in der Zusammenarbeit mit anderen Bereichen ? · Wie zufrieden ist MA mit Zusammenarbeit ? · Was sollte verbessert werden ? · Wo sollte Vorgesetzte/r unterstützen ? Gegenseitige Zusammenarbeit (gegenseitiger Informationsaustausch, Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume, Umgang miteinander, Loyalität und Rückendeckung bei Problemen, Anerkennung von Leistung usw.) · Wird MA ausreichend informiert ? · Informiert MA ausreichend V ? · Wird MA von V bei Entscheidungen über das betreffende Arbeitsgebiet beteiligt ? · Wie selbständig kann MA arbeiten ? · Wieviel Gestaltungsspielräume läßt V MA? · Werden die Entscheidungen von MA von V mitgetragen ? · Wie ist das Klima der Zusammenarbeit ? · Wird offen miteinander umgegangen ? · Wie ist die empfundene Wertschätzung durch V ? · Wie steht es mit Anerkennung ? · Was sagt MA besonders zu in Zusammenarbeit mit MA ? · Was stört MA bei Zusammenarbeit ? Ideen, Vorschläge, die nicht den eigenen Arbeitsplatz betreffen · Verbesserungsvorschläge Ablauforganisation ? Persönliche Förderung · Fachbezogene und fachübergreifende Fortbildung ? · Vorstellungen über weitere berufliche Entwicklungen ? · Steigerung der Anforderungen durch Mitwirkung an Sonderaufgaben oder Zuweisung schwierigerer Arbeiten gewünscht ? · Veränderung (andere Stelle im gleichen/ in anderem Fachbereich ) ? Vorbereitungsbogen zum Mitarbeitergespräch für Vorgesetzte (Teil 2 – Notizen) Allgemeine Informationen · Zweck des Gespräches · Ablauf des Verfahrens Arbeit und Arbeitsbedingungen · Schwierigkeiten (auch persönlich) · Zeitliche Inanspruchnahme · Arbeitsmittel · Arbeitsatmosphäre · Termingestaltung · Vertretung · soziales Umfeld · besondere Fähigkeiten · Stärken und Schwächen Allgemeine Fragestellungen Zusammenarbeit im Kollegenkreis Umgang mit dem Bürger Zusammenarbeit mit anderen Organisationseinheiten Gegenseitige Zusammenarbeit (gegenseitiger Informationsaustausch, Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume, Umgang miteinander, Loyalität und Rückendeckung bei Problemen, Anerkennung von Leistung usw.) Ideen, Vorschläge, die nicht den eigenen Arbeitsplatz betreffen Persönliche Förderung Seite 1 von 3 X:\Verwaltung und Organisation\orga\Mitarbeitergespräch\Vorbereitungsbogen zum Mitarbeitergespräch für Vorgesetzte.doc

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Straßenbenennung in Neubaugebiet Me 18 Bornheim, den 10.07.2023 Das Plangebiet liegt zwischen der Händelstraße und der Lannerstraße in der Ortschaft Merten. Ne- ben einer Wohnbebauung wird die Entwicklung eines neuen Standortes für die Heinrich-Böll- Gesamtschule sowie einer Kindertageseinrichtung realisiert werden können. Zum Bebauungsplanverfahren Me 18 in der Ortschaft Merten hat die öffentliche Auslegung in dem Zeitraum 30.05.2023 bis 05.07.2023 stattgefunden. Aus diesem Grund kann nun auch das Verfah- ren zur Benennung der neu entstehenden Straßen gestartet werden. Gemäß der Richtlinie zur Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Bornheim vom 23.06.2022 wird der Allgemeinheit die Möglichkeit gegeben, bei dem Verfahren mitzuwirken. Rund vier Wochen haben Bornheimerinnen und Bornheimer die Möglichkeit, sich aktiv an der Vergabe von Straßennamen zu beteiligen. Namensvorschläge für neu entstehende Straßen im Be- bauungsplangebiet können ab heute bei der Stadtverwaltung unter swetlana.pfund@stadt- bornheim.de oder persönlich oder auf dem Postweg an die Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, Abtei- lung 7.2 Liegenschaften in 53332 Bornheim abgegeben werden. Alle Vorschläge werden entspre- chend den Bestimmungen der Richtlinie geprüft, mit dem Ortsvorsteher abgestimmt und dem Rat der Stadt Bornheim zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss werden die gewählten Straßennamen veröffentlicht. Vorschläge, die nicht innerhalb von vier Wochen eingereicht werden oder die nach vorhergehender Prüfung als ungeeignet anzusehen sind, werden bei der Benennung nicht berücksichtigt. mailto:swetlana.pfund@stadt-bornheim.de mailto:swetlana.pfund@stadt-bornheim.de

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1 1 Leitfaden zur Einführung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 20.06.2018 1 Clausohm.de 2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort .................................................................................................................. 3 2. Einleitung .............................................................................................................. 4 3. Phasen der Einarbeitung……………………………………………………………… 5 3.1 Vor dem ersten Arbeitstag………………………………………………………………6 3.1.1 Begrüßungstelefonat oder -schreiben……………………………………………….6 3.1.2 Kurzinformation zur Abteilung………………………………………………………...7 3.1.3 Allgemeines Informationsmaterial........................................................................7 3.1.4 Einrichtung des Arbeitsplatzes………………………………………………………..7 3.1.5 Ablauf des ersten Tages………………………………………………………………7 3.1.6 Kolleginnen und Kollegen informieren…………………………………………...…..7 3.1.7 Mentor/in………………………………………………………………………………...8 3.2 Am ersten Arbeitstag ............................................................................................8 3.2.1 Begrüßungsgespräch ........................................................................................ 8 3.2.2 Arbeitseinweisung ............................................................................................. 9 3.3. Einarbeitungsphase ............................................................................................. 9 3.3.1 Einarbeitung des Mitarbeiters/ der Mitarbeiterin ……………..……………………9 3.3.2 Feedbackgespräch ............................................................................................ 9 3.3.3 Abschluss- und Probezeitgespräch ..................................................................10 4. Besondere Hinweise zur Einführung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ohne Verwaltungsausbildung……………………………………………………………10 5. Besondere Hinweise zur Probezeit………………………………………………….10 Anlagen Anhang 1: Hauptcheckliste für die Einführung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen12 Anhang 2: Informationsblatt………………………………………………………………...19 Anhang 3: Informationsschreiben…………………………………………………………..21 Anhang 4: Checkliste Mentor/Mentorin…………………………………………………….23 Anhang 5: Checkliste Begrüßungsgespräch………………………………………………24 Anhang 6: Checkliste Feedbackgespräch…………………………………………………25 Anhang 7: Checkliste Probezeitgespräch………………………………………………….26 3 1. Vorwort Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Stadtverwaltung und StadtBetrieb setzen sich täglich für Bornheim ein und widmen sich den Anliegen der Menschen in unserer Stadt. Unsere Aufgaben sind vielfältig und interessant. Wir sehen uns dabei als kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen, das für die Bürgerinnen und Bürger da ist und ihnen den bestmöglichen Service bietet. Ebenso wichtig ist das kollegiale Miteinander. Gemeinsame Veranstaltungen und Erlebnisse wie die Karnevalsfeier und der Betriebsausflug stärken den Teamgeist und das Wir-Gefühl. Im Arbeitsalltag kann das vieles leichter und vor allem effizienter machen. Als Führungskräfte tragen wir alle besonders dazu bei, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut und gern arbeiten. Wir sind Entscheidungsträger und Vorbilder. So liegt es auch in unserer Verantwortung, dass sich neue Kolleginnen und Kollegen bei uns wohlfühlen und rasch in ihre Aufgaben einfinden. Dieser Leitfaden soll Ihnen das Werkzeug an die Hand geben, neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Einstieg bei uns zu erleichtern und sie dauerhaft zu binden, damit die Stadt Bornheim weiterhin gut aufgestellt ist. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung. Herzlichst Ihr Bürgermeister Wolfgang Henseler 4 2. Einleitung Ein wichtiger Baustein des im Mai 2015 erstellten Personalentwicklungskonzepts der Stadtverwaltung Bornheim ist die Einarbeitung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Zielsetzung in diesem Zusammenhang war die Konzeption eines Leitfadens um einen systematischen und qualitativ hochwertigen Einführungsprozess zu gewährleisten. „Die Einarbeitung […] soll intensiv begleitet und unterstützt werden, um eine schnellere Integration in den neuen Arbeitsbereich zu gewährleisten“2. Zunehmende Fluktuation, Fachkräftemangel, rückläufige Schulabgängerzahlen und ein funktionierendes Wissensmanagement stellt die Stadtverwaltung Bornheim vor neue Herausforderungen. Ein funktionierendes Personalmarketing und -management stellt die Basis guter Personalarbeit dar. Allein mit der Gewinnung von qualifiziertem Personal, lassen sich die oben beschriebenen Effekte des demografischen Wandels jedoch nicht eindämmen. Unsachgemäße Einarbeitung kann insbesondere vor diesem Hintergrund erhebliche Auswirkungen haben. Die ersten Wochen und Monate stellen dabei den kritischen Zeitraum dar. Untersuchungen aus der Privatwirtschaft bestätigen immer wieder hohe Fluktuationsraten während dieser Zeit. Die durch Frühfluktuationen anfallenden Kosten bewegen sich zwischen 17.500 € (Facharbeiter/in) und 130.000 € (Führungskraft) (Berthel/Becker; Personalmanagement 2003, S. 229, 231) und ergeben sich u.a. aus • der Minderleistung des Mitarbeiters/ der Mitarbeiterin vor, während und nach der Entscheidung, wieder zu kündigen • seiner/ihrer Entlassung • der Anwerbung, Auswahl und Einstellung neuer Mitarbeiter/innen • der Einarbeitung • erhöhter Arbeitsbelastung für das übrige Personal • Störungen der Arbeitsabläufe und Gruppenprozesse • Änderungen von Rollenverteilungen und Kommunikationsnetzen • Reibungen im Bürgerservice (z.B. durch wechselnde Ansprechpartner/innen) Anfängliche Probleme können sich noch steigern, wenn Beschäftigte trotz ihrer Unzufriedenheit an der neuen Stelle für sich keine Alternative am Arbeitsmarkt sehen. Die Nichtausnutzung des Leistungspotenzials zu Beginn der Tätigkeit hat ebenso Kostenauswirkungen, wie immaterielle Schäden, die durch Imageverlust oder Störung des Betriebsklimas entstehen3. Als Führungskraft stellen Sie die Weichen, die die Arbeitseinstellung, den kollegialen Umgang mit Führungskräften, Kollegen und Kolleginnen, Kundschaft und die Lernbereitschaft des neuen Mitarbeiters/ der neuen Mitarbeiterin beeinflussen. Die neuen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden hierdurch nicht von der Pflicht entbunden diesen Prozess aktiv zu unterstützen. Vielmehr sollen sie dabei unterstützt werden, die Abläufe zu lernen, sich in bestehende Strukturen zu integrieren und sich insgesamt in der neuen räumlichen Umgebung zu orientieren. 2 PE-Konzept Stadt Bornheim Stand Mai 2015 3 www.muenchen-transparent.de Stand: 21.02.2017 http://www.muenchen-transparent.de/ 5 Ziel dieses Konzeptes sollte es sein, das gewonnene Personal bereits in dieser entscheidenden Phase der Einarbeitung langfristig zu binden und im Idealfall eine Identifikation mit den Aufgaben und letztlich mit der Organisation als solcher zu schaffen. Durch einen systematischen Einführungsprozess werden bereits die Weichen für eine lange Zusammenarbeit gelegt. Dieser strukturierte Prozess kann: • Fluktuation oder die sogenannte „innere Kündigung“ vermeiden • Fehlzeiten verringern • Leistungsbereitschaft und -fähigkeit steigern • Unsicherheiten abbauen • Integration fördern und • Die Arbeitszufriedenheit erhöhen. Um den Einführungsprozess für Sie und Ihren neuen Mitarbeiter oder Ihre neue Mitarbeiterin zu einem Erfolg werden zu lassen, wurde dieser Leitfaden entwickelt. Sowohl für die Organisation wie auch für den neuen Mitarbeiter oder die neue Mitarbeiterin stellt eine Einstellung einen Neuanfang dar. Damit sind Unsicherheiten aber auch viele Chancen verbunden. Aufgabe und Ziel muss es sein, beide optimal aufeinander abzustimmen. Anwendung des Leitfadens Das vorliegende Konzept empfiehlt sich nicht nur zur Anwendung bei der Einstellung Externer, sondern auch bei Kollegen und Kolleginnen, die innerhalb der Stadtverwaltung Bornheim wechseln, bei Rückkehr aus der Elternzeit und bei Auszubildenden, die auf eine feste Stelle wechseln. 3. Phasen der Einarbeitung Neben der Vermittlung des fachlichen Praxiswissens geht es bei der Einarbeitung vor allem auch um die soziale Integration in ein bereits bestehendes Team. Hier können folgende Aspekte eine Rolle spielen: Soziale Integration Vermittlung von Fachwissen Identifikation mit der Stadtverwaltung Arbeitsmethoden/ Techniken Kollegialer Austausch Fachwissen/ Zusammenhänge der Stelle Mentoring „Training on the job“ Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte eines erfolgreichen Einführungsprozesses aufgezeigt. Anhand einer Hauptcheckliste (Anhang 1), werden die einzelnen Schwerpunkte in zeitlicher Abfolge aufgeführt und können systematisch abgearbeitet werden. Konkretisiert wird die Hauptcheckliste durch thematisch benannte Einzellisten. 6 Konzeptionell aufgestellt soll der Aufwand für die Einführung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen minimiert, die Qualität des Eingliederungsprozesses aber gleichzeitig maximiert werden. Der Erfolg der Einarbeitung hängt letztlich vom zielgerichteten Einsatz der Maßnahmen ab. Phasen der Einarbeitung4 Vor dem ersten Tag Erster Tag - Orientierung Einarbeitung und Probezeit 3.1 Vor dem ersten Arbeitstag 3.1.1 Begrüßungstelefonat oder -schreiben Bereits nach erfolgter Einstellungszusage durch die Personalabteilung beginnt der Einführungsprozess. Die Führungskraft sollte bereits frühzeitig den Kontakt zum neuen Mitarbeiter bzw. zur neuen Mitarbeiterin herstellen. Oft gibt es bereits zu diesem Zeitpunkt zahlreiche Fragen zum ersten Arbeitstag und zur grundsätzlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses. In einem telefonischen Termin können hier bereits Ort, Zeit und Ablauf des ersten Arbeitstages durchgesprochen werden. Dies reduziert Unklarheiten und es stellt sich auf beiden Seiten ein Gefühl von Sicherheit und Wertschätzung ein. 3.1.2 Kurzinformation zur Abteilung Einem neuen Mitarbeiter/ einer neuen Mitarbeiterin sollten nicht mehr Informationen mündlich mitgeteilt werden als er/sie verarbeiten kann. Deswegen empfiehlt es sich, im Einführungsgespräch am ersten Tag eine Kurzinformation zur jeweiligen Abteilung zur Verfügung zu stellen (s. Anhang 2). Wichtig sind hier vor allem die Vermittlung abteilungsinterner Absprachen/ Regelungen beispielsweise zu den Themen Urlaub, 4 Konzept Freie Hansestadt Bremen Stand 12/2004 Phase I Phase II Phase III Vorbereitung des Arbeitsplatzes Kontakt durch Zusendung aktueller Informationen Einladung zu Informationsver- anstaltungen, Mitarbeiterbe- sprechungen usw. Information Mentoringsystem Orientierung Einarbeitungsplan Feedback Gespräche Beurteilung Probezeit 7 Vertretungsregelungen sowie wichtige Informationen zu Kolleginnen und Kollegen. Die Auflistung ist nicht abschließend und kann beliebig erweitert werden. 3.1.3 Allgemeines Informationsmaterial Vor Arbeitsantritt erhält jeder neue Mitarbeiter und jede neue Mitarbeiterin ein Informationspaket mit den wichtigsten allgemeinen Informationen. Dieses kann elektronisch als Datei oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Im Paket enthalten ist ein kurzes Begrüßungsschreiben des Bürgermeisters, das Organigramm, eine Telefonliste und Hinweise auf die entsprechenden Dienstvereinbarungen, Dienstanweisungen sowie das Intranet. Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die nicht im Stadtgebiet Bornheim wohnen wird zusätzlich die Broschüre für Neubürgerinnen und -bürger bereitgestellt um einen ersten Überblick über die Akteure und Angebote der Stadt zu erhalten. 3.1.4 Einrichtung des Arbeitsplatzes Zum Arbeitsbeginn sollte sichergestellt sein, dass der Arbeitsplatz entsprechend vorbereitet ist. Jegliche technischen sowie sonstigen Arbeitsmittel sind beschafft. Ein Zugang zu den DV-Laufwerken ist hergestellt, damit der neue Mitarbeiter bzw. die neue Mitarbeiterin sich bereits am ersten Arbeitstag einen Überblick über Strukturen, Aufgaben etc. verschaffen kann. Nicht zu vergessen ist die Aufnahme in das städtische Telefonverzeichnis, in interne Listen aber auch die Abänderung des entsprechenden Büroschildes. Auch Dokumente die zur Aufgabenerledigung benötigt werden (Bsp. Dienstausweis, Fahrtenbuch) sollte bereits beantragt sein. Bereiten Sie möglichst eine konkrete erste Aufgabe vor. 3.1.5 Ablauf des ersten Tages Legen Sie den Ablauf des ersten Tages möglichst detailliert fest. Terminieren Sie sich entsprechende Zeiträume für das erste Begrüßungsgespräch und stellen Sie dem neuen Mitarbeiter oder der neuen Mitarbeiterin im Rahmen des Mentoringprogramms einen entsprechenden Kollegen oder Kollegin in den ersten drei Monaten zur Seite. 3.1.6 Kollegen und Kolleginnen informieren Neben der Vorbereitung, die im Hinblick auf den Start des neuen Mitarbeiters bzw. der neuen Mitarbeiterin zu erledigen ist, ist auch an die Information des bestehenden Teams zu denken. Im Rahmen einer Dienstbesprechung oder durch eine kurze Informationsmail sollte das Team über Arbeitsbeginn, Aufgaben sowie Kompetenzen des neuen Mitarbeiters oder der neuen Mitarbeiterin in Kenntnis gesetzt werden. Sollten Sie am ersten Arbeitstag verhindert sein, so ist sichergestellt, dass er/sie trotzdem entsprechend empfangen werden kann. 3.1.7 Mentor Das städtische Personalentwicklungskonzept sieht den Einsatz eines Mentors bzw. einer Mentorin in den ersten drei Monaten der Einarbeitungsphase vor. Ein Mentor bzw. eine Mentorin ist amts- bzw. abteilungsintern eine erfahrene Person, die ihr Wissen und ihre Fähigkeiten an eine noch unerfahrene Person weitergibt. Ziel ist hierbei die Förderung der unerfahrenen Person in ihrer persönlichen oder beruflichen Entwicklung. Ein Mentoringprogramm ist ein wichtiges Instrument im Rahmen des Wissensmanagements. 8 Die Aufgaben des Mentors umfassen: Motivation schaffen Vermittlung von Kenntnissen Wissenseinschätzung Vorbildfunktion Organisationskultur/ Erfahrungen vermitteln Unterstützung anbieten Kontakte und Netzwerke herstellen Einführung in formelle Strukturen Türöffner sein (d.h. als erste Kontaktperson zur Verfügung stehen, ansprechbar sein) 3.2 Am ersten Arbeitstag 3.2.1 Begrüßungsgespräch Bereits vor Arbeitsbeginn haben Sie mit dem neuen Mitarbeiter bzw. der neuen Mitarbeiterin einen verbindlichen Termin für das Begrüßungsgespräch vereinbart. Dieses Gespräch findet am ersten Tag statt. Mögliche Themen und Inhalte könnten sein: Aufgaben der Abteilung Eingliederung im Organigramm Stellenbeschreibung Kooperationen mit anderen Stellen im Haus Ermutigung zu Innovationen Terminierung von Feedbackgesprächen (mind. 2 verbindliche mit Rückmeldung an Personalabteilung) Konkret sollte der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin nicht mit Informationen überfrachtet werden. Hier sollte sich zunächst auf die wichtigsten Informationen beschränkt und signalisiert werden, dass bei Bedarf jederzeit die Möglichkeit zum persönlichen Austausch besteht. Im Anschluss an das Gespräch soll die Kurzinformation zur Abteilung übergeben werden. 3.2.2 Arbeitseinweisung Als Führungskraft haben Sie die Verantwortung für die Ihnen unterstellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Denken Sie bereits hier an die durchzuführende Sicherheitseinweisung. Die Informationen zum Thema Arbeitsschutz finden Sie im Intranet unter folgendem Link: http://intranet.intern.stadt-bornheim.de/fileadmin/daten/fachbereiche/fb1/Infokiosk/Arbeits- _und_Gesundheitsschutz_2016_PDF.pdf. Begleiten Sie den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin zum vorbereiteten Arbeitsplatz. Gerade zu Beginn ist es wichtig, dass sich der neue Mitarbeiter bzw. die neue Mitarbeiterin gut aufgehoben fühlt und ihm/ihr alle wichtigen Informationen zu den Abläufen im Hause näher gebracht werden. Hierzu gehören beispielsweise die Pausenregelungen, die 9 Besichtigung der Gemeinschaftsräume, Kurzinformationen zur Gleitzeit, Standort des Druckers/ Kopierers, die Besichtigung der Poststelle, Druckerei usw.. 3.3 Einarbeitungsphase 3.3.1 Einarbeitung Die Einarbeitung des neuen Kollegen bzw. der neuen Kollegin sollte sich an einem vorab erstellten Einarbeitungsplan orientieren und Informationen zum Sachgebiet, den jeweiligen Ansprechpersonen zum Themengebiet sowie die terminierten Feedbackgespräche enthalten. Zuständig für die Einhaltung bzw. zur Anpassung des Plans ist die Führungskraft. Dem neuen Kollegen bzw. der neuen Kollegin sollte stets das Gefühl vermittelt werden, dass eine, dem Aufgabenumfang angemessene, Einarbeitungsphase eingeräumt wird. Auf Fehlerquellen oder Besonderheiten des Aufgabenbereichs sollte vorab hingewiesen werden. Entstehen dennoch Fehler, ist zwar ein Hinweis angebracht, dem neuen Mitarbeiter oder der neuen Mitarbeiterin sollte aber stets die Möglichkeit zur eigenen Ursachenforschung und Lösung gegeben werden. Der neue Kollege bzw. die neue Kollegin sollte von Beginn an zu allen wichtigen, sein/ihr Sachgebiet bzw. Team betreffenden Dienstbesprechungen eingeladen werden. 3.3.2 Feedbackgespräche Sich wertschätzend um den neuen Kollegen/ die neue Kollegin zu bemühen bedeutet auch, sich regelmäßig nach dem Stand des Einarbeitungsprozesses zu informieren und gegenseitiges Feedback einzuholen. Innerhalb der Probezeit sind mindestens zwei verbindliche Feedbackgespräche zum Abgleich der gegenseitigen Erwartungen und Erörterung möglicher Probleme zu führen. Mögliche Themen sind in der Checkliste Feedbackgespräch zu finden. Die Gesprächsinhalte sollen möglichst protokolliert und von beiden Gesprächsteilnehmern unterzeichnet werden. 3.3.3 Abschluss- und Probezeitgespräch Spätestens vier Wochen vor Ende der Probezeit ist ein Abschlussgespräch zu folgenden Themen zu führen: Werden die gesetzten Erwartungen erfüllt? Hat sich der neue Mitarbeiter/die neue Mitarbeiterin bewährt? Werden die Erwartungen des neuen Mitarbeiters/ der neuen Mitarbeiterin erfüllt? Sagt der neue Arbeitsplatz zu und ist einer Beschäftigung über die Probezeit hinaus gewünscht? 10 4. Besondere Hinweise zur Einführung von Personal ohne Verwaltungsausbildung Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die nicht die originäre Verwaltungsausbildung absolviert haben, fehlen oft Kenntnisse zu konkreten Verwaltungsabläufen und -prozessen. Mit Blick auf eine innovative und zukunftsweisende Stadtverwaltung können diese aber auch Chancen offerieren. Neben vielen gesetzlich determinierten Prozessen gibt es auch in öffentlichen Verwaltungen zahlreiche Möglichkeiten neue Sichtweisen und in der Privatwirtschaft gesammelte Erfahrungen zu nutzen und bedarfsgerecht zu integrieren. Motivieren Sie ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zum Mitdenken und zum (Hinter)-Fragen bestehender Strukturen. Verwaltungsspezifisches Wissen kann dann durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. Bereits in der Vergangenheit sind interne Fortbildungen zum Thema „Neu in der Kommunalverwaltung“ erfolgreich durchgeführt worden. Langfristige Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten können auch gezielte Lehrgänge bieten. Sprechen Sie uns hierzu gerne an! 5. Besondere Hinweise zur Probezeit Wie bereits ausgeführt, sollen während der Einarbeitungsphase mindestens zwei verpflichtende Feedbackgespräche geführt werden. Oftmals können hier bereits Maßnahmen verabredet und Unterstützung insofern konkretisiert werden, dass sich der neue Mitarbeiter oder die neue Mitarbeiterin während der Einarbeitungsphase bewährt. Zur abschließenden Feststellung der Bewährung sollte zudem ein Gespräch mit dem Mentor/ der Mentorin und dem mit der Einarbeitung betrauten Kollegen oder der Kollegin geführt werden. Zeichnet sich die Gefahr eines Nicht-Bestehens der Probezeit ab, ist frühzeitig (hier sollte nicht bis zum Ablauf der Probezeit gewartet werden) ein entsprechender Vermerk zu den konkreten Problemfeldern der Personalabteilung zuzuleiten. Die genauen Termine der Feedbackgespräche samt Gesprächsprotokollen sind beizufügen. Anhang: Checklisten für die Praxis Seite Anhang 1: Hauptcheckliste für die Einführung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 12 Anhang 2: Informationsblatt 19 Anhang 3: Informationsschreiben 21 Anhang 4: Checkliste Mentor/ Mentorin 23 Anhang 5: Checkliste Begrüßungsgespräch 24 Anhang 6: Checkliste Feedbackgespräch 25 Anhang 7: Checkliste Probezeitgespräch 26 11 Hinweis: Die Checklisten enthalten ein Maximum an Aktivitäten, von denen im Einzelfall diejenigen Punkte aufgegriffen, vertieft und ggf. ergänzt werden müssen, die in der speziellen Situation eines neuen Mitarbeiters/ einer neuen Mitarbeiterin für angemessen und sinnvoll gehalten werden. 12 Anhang 1 Hauptcheckliste für die Einführung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Name: Abteilung: Eintrittsdatum: 1. Vor dem ersten Arbeitstag Was ist zu tun? Wer? Vorgesetzte/r (V) Mentor/in (M) Personalabteilung (P) Wann? Erledigt Allgemein Begrüßungstelefonat V Zusendung von Unterlagen, die vor Arbeitsbeginn dem neuen Beschäftigten/ der neuen Beschäftigten vorliegen sollten (s. Anhang 2) P Mentor/in auswählen V Einladungsschreiben versenden (Wo soll er/sie sich melden?/ Wann?) V+P Benötigt er/sie einen Wege- und Gebäudeplan zur Orientierung? Informationsmappe über Bornheim P Stellenbeschreibung V Allgemeine Geschäftsanweisung P Dienstanweisungen P 13 Organisatorisch Arbeitsplatz festlegen V Raumausstattung vollständig? Bestellung von Möbeln notwendig? V Kontaktdaten bereitstellen P Tür-/ Namensschild M Telefon/ Telefonliste M Schlüssel notwendig? M PC- Hard- und Software V+M Arbeitsmittel (Akten, Rechtsvorschriften) V+M Grundausstattung Büromaterial M Aufnahme in Email-Verteiler M Vorbereitung erster Arbeitstag und Einarbeitung Begrüßungstermin festlegen V Planung der Vorstellungsrunde (z.B. Vorgesetzte, Kollegen und Kolleginnen) V Unterlagen für ersten Tag zusammenstellen V 14 Einarbeitungsplan erstellen; Inhalte und Stationen der Einarbeitungszeit festlegen V Betreuungsaufgaben mit Mentor/in abstimmen V Rollen- und Aufgabenverteilung klären V Ggf. gesondertes Begrüßungsschreiben des Bereichs erstellen V Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen informieren Namen des neuen Kollegen/ der neuen Kollegin bekanntgeben; Aufgaben und Funktionen erläutern V Informationen zum Arbeitsplatz V Arbeitsbeginn V Bekanntgabe Mentor/in V Sonstiges 15 2. Der erste Tag/ die erste Woche - Orientierung Was ist zu tun? Wer? Vorgesetzte/r (V) Mentor/in (M) Personalabteilung (P) Wann? Erledigt Begrüßung Persönliches Gespräch ggf. über Werdegang/ Perspektiven führen (s. Anhang 5) V Erläuterung von Sachgebiet: -im betrieblichen Gesamtrahmen -Schwerpunkte/ Besonderheiten des Arbeitsgebietes V Besondere Regeln der Abteilung V Informationen zum Mitarbeiter/zur Mitarbeiterin - Vorgesetzten-Gespräch V LOB festlegen V ggf. Begrüßungspräsent V Vorstellung von Kollegen und Kolleginnen, Ansprechpartner/innen Direkte/r Vorgesetzte/r V Kollegen und Kolleginnen aus der eigenen Abteilung V 16 Personalchef/in P Weitere Beschäftigte, mit denen zusammengearbeitet wird M Mentor/in V Gremien (PR,GL,SBV) P Erste Orientierung Arbeitsplatz M Telefonanlage: Funktion und Bedienung M PC, Drucker, Netzanbindung, Internet M Gebäuderundgang M Poststelle und Druckerei M Sanitärräume M Informationen über Gesundheitsaktivitäten/ -angebote/ Betriebssportmannschaft M 17 3. Einarbeitung und Probezeit Was ist zu tun? Wer? Vorgesetzte/r (V) Mentor/in (M) Personalabteilung (P) Wann? Erledigt Fortsetzung der Orientierung Email/ Outlook: Funktion und Bedienung M Materialausgabe/ -beschaffung M Postverteilung M Wiedervorlage und Ablagesystem M Umläufe M Regelungen AGA V+M Informationen zu Feiern/Feste M Einarbeitung Erörterung und Ergänzung des Einarbeitungsplans V Arbeitsaufgaben, Kompetenzen, Verantwortung erläutern V Arbeitsunterlagen und -abläufe erklären V Wichtige Formulare erläutern M Arbeitsausführung begleiten und prüfen V 18 Visitenkarten M Systematische Begleitung Arbeitsergebnisse besprechen; Fortschritte anerkennen V Feedbackgespräch nach 1 Woche (s. Anhang 6) V Feedbackgespräch nach 4 Wochen V Weitere regelmäßige Feedback- Gespräche vereinbaren V Analyse des Qualifikationsbedarfs und Absprachen über erforderliche Qualifizierungen V Erstes Bewährungsgespräch spätestens nach der Hälfte der Probezeit V Beurteilung Ggf. Eignung oder Nichteignung in der Probezeit feststellen V Ggf. Entscheidung über Übernahme nach der Probezeit (s. Anhang 7) V 19 Anhang 2 Informationsblatt für neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Name Amtsleitung; Raum-Nr. Name Abteilungsleitung; Raum-Nr. Name stv. Abteilungsleitung; Raum-Nr. Namen der Kollegen und Kolleginnen und deren Aufgabenbereiche Postein- und Ausgang Wiedervorlagen (Zentral? Zuständigkeiten? Zeitschriftenumlauf (Welche? Verteiler?) Kopierdienst (Wo steht Gerät?; Funktionen?; Hausdruckerei?) Haushalt Zeichnungs- und Unterschriftregelungen Telefon/ Fax Standort Faxgerät Verfahren für Privatgespräche Erreichbarkeit Anrufbeantworter Abwesenheit Email Büromaterial: Wer ist für Beschaffung zuständig? 20 Bestellverfahren? Handlager? Ausgabezeiten? Büroausstattung: PC-Kennung; Zeiterfassung; Software; Formulare Organigramm Intranet Urlaubsregelungen Wann verfällt Resturlaub Unfall- und Gesundheitsverfahren Gefahrenquellen; Unfallverhütungsvorschriften; Flucht- und Rettungswege; Feuerlöscheinrichtungen; Ersthelfer/innen; Evakuierungshelfer/innen; Verhalten bei Feuer Pausenregelungen Vertretungsregelungen 21 Anhang 3 Informationsschreiben (1) An die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, am können wir Frau/ Herrn als neuen Kollegen/neue Kollegin begrüßen. Er/ Sie wird den Aufgabenbereich übernehmen und mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von an Wochentagen unser Team unterstützen. Die Einarbeitung wird durch folgende Einführungs- und Einarbeitungsmaßnahmen begleitet: Ich möchte Sie herzlich bitten, den neuen Kollegen/ die neue Kollegin bei der Einarbeitung an ihrem/ seinem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen und würde mich sehr freuen, wenn Sie dazu beitragen, dass sich unser/e neue/r Kollege/neue Kollegin möglichst bald in unserer Abteilung wohlfühlt. 22 (2) An den neuen Mitarbeiter bzw. die neue Mitarbeiterin Frau/ Herrn (2) An die neue Mitarbeiterin bzw. den neuen Mitarbeiter Frau/Herrn Ihr Beschäftigungsbeginn in der Abteilung Sehr geehrte Frau/Sehr geehrter Herr, im Auswahlgespräch ist die Entscheidung zur Besetzung der Stelle auf Sie gefallen. Dazu gratuliere ich Ihnen herzlich und begrüße Sie im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadtverwaltung Bornheim. Wir sehen uns als kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen, das den Bürgerinnen und Bürgern den bestmöglichen Service bietet. Ebenso wichtig ist uns das kollegiale Miteinander. Ich freue mich, dass Sie uns nun verstärken, und wünsche Ihnen einen guten Start in Ihrem neuen Arbeitsbereich. Die erfolgreiche Einarbeitung ist ausschlaggebend für die weitere – hoffentlich lange – Zusammenarbeit. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, erhalten Sie von Ihrer/Ihrem Vorgesetzten zunächst die wichtigsten Informationen und Rahmenbedingungen. Darüber hinaus bin ich mir sicher, dass Sie von allen Seiten Unterstützung bekommen, um sich in Ihr neues Aufgabengebiet einzufinden. Ein bedeutender Baustein unseres städtischen Personalentwicklungskonzepts ist das Mentoren-Programm. Das bedeutet für Sie, dass Frau/Herr für die nächsten drei Monate Ihr/e persönliche/r Mentor/in sein wird. Sie/Er soll Ihre Einarbeitung unterstützen und Ihnen als erste/r Ansprechpartner/in zur Verfügung stehen. Wer Ihr/e Mentor/in ist, erfahren Sie von Ihrer Vorgesetzten/Ihrem Vorgesetzten. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister 23 Anhang 4 Aufgaben des Mentors/ der Mentorin Das städtische Personalentwicklungskonzept sieht den Einsatz eines Mentors/ einer Mentorin in den ersten drei Monaten der Einarbeitungsphase vor. Ein Mentor/ Eine Mentorin ist eine erfahrene Person, die ihr Wissen und ihre Fähigkeiten an eine noch unerfahrene Person weitergibt. Ziel ist hierbei die Förderung der unerfahrenen Person in ihrer persönlichen oder beruflichen Entwicklung. Ein Mentoringprogramm ist ein wichtiges Instrument im Rahmen des Wissensmanagements. Checkliste für den Mentor/ die Mentorin Vermittlung von Kenntnissen Wissenseinschätzung Organisationskultur/ Wissen/ Erfahrungen vermitteln Unterstützung anbieten Kontakte und Netzwerke herstellen Einführung in formelle Strukturen Türöffner sein Funktion des „kritischen Freundes“ 24 Anhang 5 Checkliste Begrüßungsgespräch Generelle fachliche Aufgaben der Abteilung Organisatorische Gliederung der Verwaltung Arbeitsgebiet Kontakt zu anderen Stellen Ziel/ Bedeutung der Aufgabenerledigung Informationen über den Arbeitsplatz (Vorteile, Schwierigkeiten, Besonderheiten) Mut zu Innovationen Sonstiges 25 Anhang 6 Checkliste Feedbackgespräch Allgemeines Wohlbefinden erfragen Probleme in der Einführung zur Sprache bringen Wie sieht der neue Mitarbeiter/ die neue Mitarbeiterin seine/ ihre Aufgabe? Entspricht Sichtweise der Führungskraft? Was ist gut, wo gibt es noch Optimierungsbedarf? Gibt es Fortbildungsbedarf in fachlicher Sicht? Gibt es Fortbildungsbedarf in anderen Bereichen? Beurteilung der bisherigen Aufgabenerfüllung durch Führungskraft Wurden alle wichtigen Informationen zugänglich gemacht? Ist sie/er zu schnell mit zu vielen Aufgaben betraut worden oder fühlt er/sie sich nicht ausgelastet? Bestehen Unklarheiten bezüglich der Kompetenzen? Gab es Fälle widersprüchlicher Anweisungen? Gibt es Vorschläge zur Verbesserung jedweder Art? Realisierung? Wie funktioniert die Zusammenarbeit im Team? Weitere Anmerkungen 26 Anhang 7 Checkliste Abschlussgespräch - Probezeitgespräch Werden die in den neuen Mitarbeiter/ die neue Mitarbeiterin gesetzten Erwartungen erfüllt? Hat sich der neue Mitarbeiter/ die neue Mitarbeiterin am Arbeitsplatz bewährt? Werden die Erwartungen des neuen Mitarbeiters/ der neuen Mitarbeiterin erfüllt, sagt ihr/ihm der Arbeitsplatz zu und möchte sie/er über die Probezeit hinaus beschäftigt werden? 27 Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim - der Bürgermeister Abteilung 11.1 Personal- und Organisation Rathausstr. 2, 53332 Bornheim Ansprechpartner: Frau Pohl ( 02222/ 945 239, Email: barbara.pohl@stadt-bornheim.de) Frau Nonn (02222/ 945 229, Email: jennifer.nonn@stadt-bornheim.de Druck: Hausdruckerei Stand: Juni 2018 mailto:barbara.pohl@stadt-bornheim.de 1 1 Leitfaden zur Einführung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 20.06.2018 1 Clausohm.de 2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort .................................................................................................................. 3 2. Einleitung .............................................................................................................. 4 3. Phasen der Einarbeitung……………………………………………………………… 5 3.1 Vor dem ersten Arbeitstag………………………………………………………………6 3.1.1 Begrüßungstelefonat oder -schreiben……………………………………………….6 3.1.2 Kurzinformation zur Abteilung………………………………………………………...7 3.1.3 Allgemeines Informationsmaterial........................................................................7 3.1.4 Einrichtung des Arbeitsplatzes………………………………………………………..7 3.1.5 Ablauf des ersten Tages………………………………………………………………7 3.1.6 Kolleginnen und Kollegen informieren…………………………………………...…..7 3.1.7 Mentor/in………………………………………………………………………………...8 3.2 Am ersten Arbeitstag ............................................................................................8 3.2.1 Begrüßungsgespräch ........................................................................................ 8 3.2.2 Arbeitseinweisung ............................................................................................. 9 3.3. Einarbeitungsphase ............................................................................................. 9 3.3.1 Einarbeitung des Mitarbeiters/ der Mitarbeiterin ……………..……………………9 3.3.2 Feedbackgespräch ............................................................................................ 9 3.3.3 Abschluss- und Probezeitgespräch ..................................................................10 4. Besondere Hinweise zur Einführung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ohne Verwaltungsausbildung……………………………………………………………10 5. Besondere Hinweise zur Probezeit………………………………………………….10 Anlagen Anhang 1: Hauptcheckliste für die Einführung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen12 Anhang 2: Informationsblatt………………………………………………………………...19 Anhang 3: Informationsschreiben…………………………………………………………..21 Anhang 4: Checkliste Mentor/Mentorin…………………………………………………….23 Anhang 5: Checkliste Begrüßungsgespräch………………………………………………24 Anhang 6: Checkliste Feedbackgespräch…………………………………………………25 Anhang 7: Checkliste Probezeitgespräch………………………………………………….26 3 1. Vorwort Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Stadtverwaltung und StadtBetrieb setzen sich täglich für Bornheim ein und widmen sich den Anliegen der Menschen in unserer Stadt. Unsere Aufgaben sind vielfältig und interessant. Wir sehen uns dabei als kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen, das für die Bürgerinnen und Bürger da ist und ihnen den bestmöglichen Service bietet. Ebenso wichtig ist das kollegiale Miteinander. Gemeinsame Veranstaltungen und Erlebnisse wie die Karnevalsfeier und der Betriebsausflug stärken den Teamgeist und das Wir-Gefühl. Im Arbeitsalltag kann das vieles leichter und vor allem effizienter machen. Als Führungskräfte tragen wir alle besonders dazu bei, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut und gern arbeiten. Wir sind Entscheidungsträger und Vorbilder. So liegt es auch in unserer Verantwortung, dass sich neue Kolleginnen und Kollegen bei uns wohlfühlen und rasch in ihre Aufgaben einfinden. Dieser Leitfaden soll Ihnen das Werkzeug an die Hand geben, neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Einstieg bei uns zu erleichtern und sie dauerhaft zu binden, damit die Stadt Bornheim weiterhin gut aufgestellt ist. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung. Herzlichst Ihr Bürgermeister Wolfgang Henseler 4 2. Einleitung Ein wichtiger Baustein des im Mai 2015 erstellten Personalentwicklungskonzepts der Stadtverwaltung Bornheim ist die Einarbeitung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Zielsetzung in diesem Zusammenhang war die Konzeption eines Leitfadens um einen systematischen und qualitativ hochwertigen Einführungsprozess zu gewährleisten. „Die Einarbeitung […] soll intensiv begleitet und unterstützt werden, um eine schnellere Integration in den neuen Arbeitsbereich zu gewährleisten“2. Zunehmende Fluktuation, Fachkräftemangel, rückläufige Schulabgängerzahlen und ein funktionierendes Wissensmanagement stellt die Stadtverwaltung Bornheim vor neue Herausforderungen. Ein funktionierendes Personalmarketing und -management stellt die Basis guter Personalarbeit dar. Allein mit der Gewinnung von qualifiziertem Personal, lassen sich die oben beschriebenen Effekte des demografischen Wandels jedoch nicht eindämmen. Unsachgemäße Einarbeitung kann insbesondere vor diesem Hintergrund erhebliche Auswirkungen haben. Die ersten Wochen und Monate stellen dabei den kritischen Zeitraum dar. Untersuchungen aus der Privatwirtschaft bestätigen immer wieder hohe Fluktuationsraten während dieser Zeit. Die durch Frühfluktuationen anfallenden Kosten bewegen sich zwischen 17.500 € (Facharbeiter/in) und 130.000 € (Führungskraft) (Berthel/Becker; Personalmanagement 2003, S. 229, 231) und ergeben sich u.a. aus • der Minderleistung des Mitarbeiters/ der Mitarbeiterin vor, während und nach der Entscheidung, wieder zu kündigen • seiner/ihrer Entlassung • der Anwerbung, Auswahl und Einstellung neuer Mitarbeiter/innen • der Einarbeitung • erhöhter Arbeitsbelastung für das übrige Personal • Störungen der Arbeitsabläufe und Gruppenprozesse • Änderungen von Rollenverteilungen und Kommunikationsnetzen • Reibungen im Bürgerservice (z.B. durch wechselnde Ansprechpartner/innen) Anfängliche Probleme können sich noch steigern, wenn Beschäftigte trotz ihrer Unzufriedenheit an der neuen Stelle für sich keine Alternative am Arbeitsmarkt sehen. Die Nichtausnutzung des Leistungspotenzials zu Beginn der Tätigkeit hat ebenso Kostenauswirkungen, wie immaterielle Schäden, die durch Imageverlust oder Störung des Betriebsklimas entstehen3. Als Führungskraft stellen Sie die Weichen, die die Arbeitseinstellung, den kollegialen Umgang mit Führungskräften, Kollegen und Kolleginnen, Kundschaft und die Lernbereitschaft des neuen Mitarbeiters/ der neuen Mitarbeiterin beeinflussen. Die neuen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden hierdurch nicht von der Pflicht entbunden diesen Prozess aktiv zu unterstützen. Vielmehr sollen sie dabei unterstützt werden, die Abläufe zu lernen, sich in bestehende Strukturen zu integrieren und sich insgesamt in der neuen räumlichen Umgebung zu orientieren. 2 PE-Konzept Stadt Bornheim Stand Mai 2015 3 www.muenchen-transparent.de Stand: 21.02.2017 http://www.muenchen-transparent.de/ 5 Ziel dieses Konzeptes sollte es sein, das gewonnene Personal bereits in dieser entscheidenden Phase der Einarbeitung langfristig zu binden und im Idealfall eine Identifikation mit den Aufgaben und letztlich mit der Organisation als solcher zu schaffen. Durch einen systematischen Einführungsprozess werden bereits die Weichen für eine lange Zusammenarbeit gelegt. Dieser strukturierte Prozess kann: • Fluktuation oder die sogenannte „innere Kündigung“ vermeiden • Fehlzeiten verringern • Leistungsbereitschaft und -fähigkeit steigern • Unsicherheiten abbauen • Integration fördern und • Die Arbeitszufriedenheit erhöhen. Um den Einführungsprozess für Sie und Ihren neuen Mitarbeiter oder Ihre neue Mitarbeiterin zu einem Erfolg werden zu lassen, wurde dieser Leitfaden entwickelt. Sowohl für die Organisation wie auch für den neuen Mitarbeiter oder die neue Mitarbeiterin stellt eine Einstellung einen Neuanfang dar. Damit sind Unsicherheiten aber auch viele Chancen verbunden. Aufgabe und Ziel muss es sein, beide optimal aufeinander abzustimmen. Anwendung des Leitfadens Das vorliegende Konzept empfiehlt sich nicht nur zur Anwendung bei der Einstellung Externer, sondern auch bei Kollegen und Kolleginnen, die innerhalb der Stadtverwaltung Bornheim wechseln, bei Rückkehr aus der Elternzeit und bei Auszubildenden, die auf eine feste Stelle wechseln. 3. Phasen der Einarbeitung Neben der Vermittlung des fachlichen Praxiswissens geht es bei der Einarbeitung vor allem auch um die soziale Integration in ein bereits bestehendes Team. Hier können folgende Aspekte eine Rolle spielen: Soziale Integration Vermittlung von Fachwissen Identifikation mit der Stadtverwaltung Arbeitsmethoden/ Techniken Kollegialer Austausch Fachwissen/ Zusammenhänge der Stelle Mentoring „Training on the job“ Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte eines erfolgreichen Einführungsprozesses aufgezeigt. Anhand einer Hauptcheckliste (Anhang 1), werden die einzelnen Schwerpunkte in zeitlicher Abfolge aufgeführt und können systematisch abgearbeitet werden. Konkretisiert wird die Hauptcheckliste durch thematisch benannte Einzellisten. 6 Konzeptionell aufgestellt soll der Aufwand für die Einführung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen minimiert, die Qualität des Eingliederungsprozesses aber gleichzeitig maximiert werden. Der Erfolg der Einarbeitung hängt letztlich vom zielgerichteten Einsatz der Maßnahmen ab. Phasen der Einarbeitung4 Vor dem ersten Tag Erster Tag - Orientierung Einarbeitung und Probezeit 3.1 Vor dem ersten Arbeitstag 3.1.1 Begrüßungstelefonat oder -schreiben Bereits nach erfolgter Einstellungszusage durch die Personalabteilung beginnt der Einführungsprozess. Die Führungskraft sollte bereits frühzeitig den Kontakt zum neuen Mitarbeiter bzw. zur neuen Mitarbeiterin herstellen. Oft gibt es bereits zu diesem Zeitpunkt zahlreiche Fragen zum ersten Arbeitstag und zur grundsätzlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses. In einem telefonischen Termin können hier bereits Ort, Zeit und Ablauf des ersten Arbeitstages durchgesprochen werden. Dies reduziert Unklarheiten und es stellt sich auf beiden Seiten ein Gefühl von Sicherheit und Wertschätzung ein. 3.1.2 Kurzinformation zur Abteilung Einem neuen Mitarbeiter/ einer neuen Mitarbeiterin sollten nicht mehr Informationen mündlich mitgeteilt werden als er/sie verarbeiten kann. Deswegen empfiehlt es sich, im Einführungsgespräch am ersten Tag eine Kurzinformation zur jeweiligen Abteilung zur Verfügung zu stellen (s. Anhang 2). Wichtig sind hier vor allem die Vermittlung abteilungsinterner Absprachen/ Regelungen beispielsweise zu den Themen Urlaub, 4 Konzept Freie Hansestadt Bremen Stand 12/2004 Phase I Phase II Phase III Vorbereitung des Arbeitsplatzes Kontakt durch Zusendung aktueller Informationen Einladung zu Informationsver- anstaltungen, Mitarbeiterbe- sprechungen usw. Information Mentoringsystem Orientierung Einarbeitungsplan Feedback Gespräche Beurteilung Probezeit 7 Vertretungsregelungen sowie wichtige Informationen zu Kolleginnen und Kollegen. Die Auflistung ist nicht abschließend und kann beliebig erweitert werden. 3.1.3 Allgemeines Informationsmaterial Vor Arbeitsantritt erhält jeder neue Mitarbeiter und jede neue Mitarbeiterin ein Informationspaket mit den wichtigsten allgemeinen Informationen. Dieses kann elektronisch als Datei oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Im Paket enthalten ist ein kurzes Begrüßungsschreiben des Bürgermeisters, das Organigramm, eine Telefonliste und Hinweise auf die entsprechenden Dienstvereinbarungen, Dienstanweisungen sowie das Intranet. Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die nicht im Stadtgebiet Bornheim wohnen wird zusätzlich die Broschüre für Neubürgerinnen und -bürger bereitgestellt um einen ersten Überblick über die Akteure und Angebote der Stadt zu erhalten. 3.1.4 Einrichtung des Arbeitsplatzes Zum Arbeitsbeginn sollte sichergestellt sein, dass der Arbeitsplatz entsprechend vorbereitet ist. Jegliche technischen sowie sonstigen Arbeitsmittel sind beschafft. Ein Zugang zu den DV-Laufwerken ist hergestellt, damit der neue Mitarbeiter bzw. die neue Mitarbeiterin sich bereits am ersten Arbeitstag einen Überblick über Strukturen, Aufgaben etc. verschaffen kann. Nicht zu vergessen ist die Aufnahme in das städtische Telefonverzeichnis, in interne Listen aber auch die Abänderung des entsprechenden Büroschildes. Auch Dokumente die zur Aufgabenerledigung benötigt werden (Bsp. Dienstausweis, Fahrtenbuch) sollte bereits beantragt sein. Bereiten Sie möglichst eine konkrete erste Aufgabe vor. 3.1.5 Ablauf des ersten Tages Legen Sie den Ablauf des ersten Tages möglichst detailliert fest. Terminieren Sie sich entsprechende Zeiträume für das erste Begrüßungsgespräch und stellen Sie dem neuen Mitarbeiter oder der neuen Mitarbeiterin im Rahmen des Mentoringprogramms einen entsprechenden Kollegen oder Kollegin in den ersten drei Monaten zur Seite. 3.1.6 Kollegen und Kolleginnen informieren Neben der Vorbereitung, die im Hinblick auf den Start des neuen Mitarbeiters bzw. der neuen Mitarbeiterin zu erledigen ist, ist auch an die Information des bestehenden Teams zu denken. Im Rahmen einer Dienstbesprechung oder durch eine kurze Informationsmail sollte das Team über Arbeitsbeginn, Aufgaben sowie Kompetenzen des neuen Mitarbeiters oder der neuen Mitarbeiterin in Kenntnis gesetzt werden. Sollten Sie am ersten Arbeitstag verhindert sein, so ist sichergestellt, dass er/sie trotzdem entsprechend empfangen werden kann. 3.1.7 Mentor Das städtische Personalentwicklungskonzept sieht den Einsatz eines Mentors bzw. einer Mentorin in den ersten drei Monaten der Einarbeitungsphase vor. Ein Mentor bzw. eine Mentorin ist amts- bzw. abteilungsintern eine erfahrene Person, die ihr Wissen und ihre Fähigkeiten an eine noch unerfahrene Person weitergibt. Ziel ist hierbei die Förderung der unerfahrenen Person in ihrer persönlichen oder beruflichen Entwicklung. Ein Mentoringprogramm ist ein wichtiges Instrument im Rahmen des Wissensmanagements. 8 Die Aufgaben des Mentors umfassen: Motivation schaffen Vermittlung von Kenntnissen Wissenseinschätzung Vorbildfunktion Organisationskultur/ Erfahrungen vermitteln Unterstützung anbieten Kontakte und Netzwerke herstellen Einführung in formelle Strukturen Türöffner sein (d.h. als erste Kontaktperson zur Verfügung stehen, ansprechbar sein) 3.2 Am ersten Arbeitstag 3.2.1 Begrüßungsgespräch Bereits vor Arbeitsbeginn haben Sie mit dem neuen Mitarbeiter bzw. der neuen Mitarbeiterin einen verbindlichen Termin für das Begrüßungsgespräch vereinbart. Dieses Gespräch findet am ersten Tag statt. Mögliche Themen und Inhalte könnten sein: Aufgaben der Abteilung Eingliederung im Organigramm Stellenbeschreibung Kooperationen mit anderen Stellen im Haus Ermutigung zu Innovationen Terminierung von Feedbackgesprächen (mind. 2 verbindliche mit Rückmeldung an Personalabteilung) Konkret sollte der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin nicht mit Informationen überfrachtet werden. Hier sollte sich zunächst auf die wichtigsten Informationen beschränkt und signalisiert werden, dass bei Bedarf jederzeit die Möglichkeit zum persönlichen Austausch besteht. Im Anschluss an das Gespräch soll die Kurzinformation zur Abteilung übergeben werden. 3.2.2 Arbeitseinweisung Als Führungskraft haben Sie die Verantwortung für die Ihnen unterstellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Denken Sie bereits hier an die durchzuführende Sicherheitseinweisung. Die Informationen zum Thema Arbeitsschutz finden Sie im Intranet unter folgendem Link: http://intranet.intern.stadt-bornheim.de/fileadmin/daten/fachbereiche/fb1/Infokiosk/Arbeits- _und_Gesundheitsschutz_2016_PDF.pdf. Begleiten Sie den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin zum vorbereiteten Arbeitsplatz. Gerade zu Beginn ist es wichtig, dass sich der neue Mitarbeiter bzw. die neue Mitarbeiterin gut aufgehoben fühlt und ihm/ihr alle wichtigen Informationen zu den Abläufen im Hause näher gebracht werden. Hierzu gehören beispielsweise die Pausenregelungen, die 9 Besichtigung der Gemeinschaftsräume, Kurzinformationen zur Gleitzeit, Standort des Druckers/ Kopierers, die Besichtigung der Poststelle, Druckerei usw.. 3.3 Einarbeitungsphase 3.3.1 Einarbeitung Die Einarbeitung des neuen Kollegen bzw. der neuen Kollegin sollte sich an einem vorab erstellten Einarbeitungsplan orientieren und Informationen zum Sachgebiet, den jeweiligen Ansprechpersonen zum Themengebiet sowie die terminierten Feedbackgespräche enthalten. Zuständig für die Einhaltung bzw. zur Anpassung des Plans ist die Führungskraft. Dem neuen Kollegen bzw. der neuen Kollegin sollte stets das Gefühl vermittelt werden, dass eine, dem Aufgabenumfang angemessene, Einarbeitungsphase eingeräumt wird. Auf Fehlerquellen oder Besonderheiten des Aufgabenbereichs sollte vorab hingewiesen werden. Entstehen dennoch Fehler, ist zwar ein Hinweis angebracht, dem neuen Mitarbeiter oder der neuen Mitarbeiterin sollte aber stets die Möglichkeit zur eigenen Ursachenforschung und Lösung gegeben werden. Der neue Kollege bzw. die neue Kollegin sollte von Beginn an zu allen wichtigen, sein/ihr Sachgebiet bzw. Team betreffenden Dienstbesprechungen eingeladen werden. 3.3.2 Feedbackgespräche Sich wertschätzend um den neuen Kollegen/ die neue Kollegin zu bemühen bedeutet auch, sich regelmäßig nach dem Stand des Einarbeitungsprozesses zu informieren und gegenseitiges Feedback einzuholen. Innerhalb der Probezeit sind mindestens zwei verbindliche Feedbackgespräche zum Abgleich der gegenseitigen Erwartungen und Erörterung möglicher Probleme zu führen. Mögliche Themen sind in der Checkliste Feedbackgespräch zu finden. Die Gesprächsinhalte sollen möglichst protokolliert und von beiden Gesprächsteilnehmern unterzeichnet werden. 3.3.3 Abschluss- und Probezeitgespräch Spätestens vier Wochen vor Ende der Probezeit ist ein Abschlussgespräch zu folgenden Themen zu führen: Werden die gesetzten Erwartungen erfüllt? Hat sich der neue Mitarbeiter/die neue Mitarbeiterin bewährt? Werden die Erwartungen des neuen Mitarbeiters/ der neuen Mitarbeiterin erfüllt? Sagt der neue Arbeitsplatz zu und ist einer Beschäftigung über die Probezeit hinaus gewünscht? 10 4. Besondere Hinweise zur Einführung von Personal ohne Verwaltungsausbildung Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die nicht die originäre Verwaltungsausbildung absolviert haben, fehlen oft Kenntnisse zu konkreten Verwaltungsabläufen und -prozessen. Mit Blick auf eine innovative und zukunftsweisende Stadtverwaltung können diese aber auch Chancen offerieren. Neben vielen gesetzlich determinierten Prozessen gibt es auch in öffentlichen Verwaltungen zahlreiche Möglichkeiten neue Sichtweisen und in der Privatwirtschaft gesammelte Erfahrungen zu nutzen und bedarfsgerecht zu integrieren. Motivieren Sie ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zum Mitdenken und zum (Hinter)-Fragen bestehender Strukturen. Verwaltungsspezifisches Wissen kann dann durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. Bereits in der Vergangenheit sind interne Fortbildungen zum Thema „Neu in der Kommunalverwaltung“ erfolgreich durchgeführt worden. Langfristige Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten können auch gezielte Lehrgänge bieten. Sprechen Sie uns hierzu gerne an! 5. Besondere Hinweise zur Probezeit Wie bereits ausgeführt, sollen während der Einarbeitungsphase mindestens zwei verpflichtende Feedbackgespräche geführt werden. Oftmals können hier bereits Maßnahmen verabredet und Unterstützung insofern konkretisiert werden, dass sich der neue Mitarbeiter oder die neue Mitarbeiterin während der Einarbeitungsphase bewährt. Zur abschließenden Feststellung der Bewährung sollte zudem ein Gespräch mit dem Mentor/ der Mentorin und dem mit der Einarbeitung betrauten Kollegen oder der Kollegin geführt werden. Zeichnet sich die Gefahr eines Nicht-Bestehens der Probezeit ab, ist frühzeitig (hier sollte nicht bis zum Ablauf der Probezeit gewartet werden) ein entsprechender Vermerk zu den konkreten Problemfeldern der Personalabteilung zuzuleiten. Die genauen Termine der Feedbackgespräche samt Gesprächsprotokollen sind beizufügen. Anhang: Checklisten für die Praxis Seite Anhang 1: Hauptcheckliste für die Einführung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 12 Anhang 2: Informationsblatt 19 Anhang 3: Informationsschreiben 21 Anhang 4: Checkliste Mentor/ Mentorin 23 Anhang 5: Checkliste Begrüßungsgespräch 24 Anhang 6: Checkliste Feedbackgespräch 25 Anhang 7: Checkliste Probezeitgespräch 26 11 Hinweis: Die Checklisten enthalten ein Maximum an Aktivitäten, von denen im Einzelfall diejenigen Punkte aufgegriffen, vertieft und ggf. ergänzt werden müssen, die in der speziellen Situation eines neuen Mitarbeiters/ einer neuen Mitarbeiterin für angemessen und sinnvoll gehalten werden. 12 Anhang 1 Hauptcheckliste für die Einführung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Name: Abteilung: Eintrittsdatum: 1. Vor dem ersten Arbeitstag Was ist zu tun? Wer? Vorgesetzte/r (V) Mentor/in (M) Personalabteilung (P) Wann? Erledigt Allgemein Begrüßungstelefonat V Zusendung von Unterlagen, die vor Arbeitsbeginn dem neuen Beschäftigten/ der neuen Beschäftigten vorliegen sollten (s. Anhang 2) P Mentor/in auswählen V Einladungsschreiben versenden (Wo soll er/sie sich melden?/ Wann?) V+P Benötigt er/sie einen Wege- und Gebäudeplan zur Orientierung? Informationsmappe über Bornheim P Stellenbeschreibung V Allgemeine Geschäftsanweisung P Dienstanweisungen P 13 Organisatorisch Arbeitsplatz festlegen V Raumausstattung vollständig? Bestellung von Möbeln notwendig? V Kontaktdaten bereitstellen P Tür-/ Namensschild M Telefon/ Telefonliste M Schlüssel notwendig? M PC- Hard- und Software V+M Arbeitsmittel (Akten, Rechtsvorschriften) V+M Grundausstattung Büromaterial M Aufnahme in Email-Verteiler M Vorbereitung erster Arbeitstag und Einarbeitung Begrüßungstermin festlegen V Planung der Vorstellungsrunde (z.B. Vorgesetzte, Kollegen und Kolleginnen) V Unterlagen für ersten Tag zusammenstellen V 14 Einarbeitungsplan erstellen; Inhalte und Stationen der Einarbeitungszeit festlegen V Betreuungsaufgaben mit Mentor/in abstimmen V Rollen- und Aufgabenverteilung klären V Ggf. gesondertes Begrüßungsschreiben des Bereichs erstellen V Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen informieren Namen des neuen Kollegen/ der neuen Kollegin bekanntgeben; Aufgaben und Funktionen erläutern V Informationen zum Arbeitsplatz V Arbeitsbeginn V Bekanntgabe Mentor/in V Sonstiges 15 2. Der erste Tag/ die erste Woche - Orientierung Was ist zu tun? Wer? Vorgesetzte/r (V) Mentor/in (M) Personalabteilung (P) Wann? Erledigt Begrüßung Persönliches Gespräch ggf. über Werdegang/ Perspektiven führen (s. Anhang 5) V Erläuterung von Sachgebiet: -im betrieblichen Gesamtrahmen -Schwerpunkte/ Besonderheiten des Arbeitsgebietes V Besondere Regeln der Abteilung V Informationen zum Mitarbeiter/zur Mitarbeiterin - Vorgesetzten-Gespräch V LOB festlegen V ggf. Begrüßungspräsent V Vorstellung von Kollegen und Kolleginnen, Ansprechpartner/innen Direkte/r Vorgesetzte/r V Kollegen und Kolleginnen aus der eigenen Abteilung V 16 Personalchef/in P Weitere Beschäftigte, mit denen zusammengearbeitet wird M Mentor/in V Gremien (PR,GL,SBV) P Erste Orientierung Arbeitsplatz M Telefonanlage: Funktion und Bedienung M PC, Drucker, Netzanbindung, Internet M Gebäuderundgang M Poststelle und Druckerei M Sanitärräume M Informationen über Gesundheitsaktivitäten/ -angebote/ Betriebssportmannschaft M 17 3. Einarbeitung und Probezeit Was ist zu tun? Wer? Vorgesetzte/r (V) Mentor/in (M) Personalabteilung (P) Wann? Erledigt Fortsetzung der Orientierung Email/ Outlook: Funktion und Bedienung M Materialausgabe/ -beschaffung M Postverteilung M Wiedervorlage und Ablagesystem M Umläufe M Regelungen AGA V+M Informationen zu Feiern/Feste M Einarbeitung Erörterung und Ergänzung des Einarbeitungsplans V Arbeitsaufgaben, Kompetenzen, Verantwortung erläutern V Arbeitsunterlagen und -abläufe erklären V Wichtige Formulare erläutern M Arbeitsausführung begleiten und prüfen V 18 Visitenkarten M Systematische Begleitung Arbeitsergebnisse besprechen; Fortschritte anerkennen V Feedbackgespräch nach 1 Woche (s. Anhang 6) V Feedbackgespräch nach 4 Wochen V Weitere regelmäßige Feedback- Gespräche vereinbaren V Analyse des Qualifikationsbedarfs und Absprachen über erforderliche Qualifizierungen V Erstes Bewährungsgespräch spätestens nach der Hälfte der Probezeit V Beurteilung Ggf. Eignung oder Nichteignung in der Probezeit feststellen V Ggf. Entscheidung über Übernahme nach der Probezeit (s. Anhang 7) V 19 Anhang 2 Informationsblatt für neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Name Amtsleitung; Raum-Nr. Name Abteilungsleitung; Raum-Nr. Name stv. Abteilungsleitung; Raum-Nr. Namen der Kollegen und Kolleginnen und deren Aufgabenbereiche Postein- und Ausgang Wiedervorlagen (Zentral? Zuständigkeiten? Zeitschriftenumlauf (Welche? Verteiler?) Kopierdienst (Wo steht Gerät?; Funktionen?; Hausdruckerei?) Haushalt Zeichnungs- und Unterschriftregelungen Telefon/ Fax Standort Faxgerät Verfahren für Privatgespräche Erreichbarkeit Anrufbeantworter Abwesenheit Email Büromaterial: Wer ist für Beschaffung zuständig? 20 Bestellverfahren? Handlager? Ausgabezeiten? Büroausstattung: PC-Kennung; Zeiterfassung; Software; Formulare Organigramm Intranet Urlaubsregelungen Wann verfällt Resturlaub Unfall- und Gesundheitsverfahren Gefahrenquellen; Unfallverhütungsvorschriften; Flucht- und Rettungswege; Feuerlöscheinrichtungen; Ersthelfer/innen; Evakuierungshelfer/innen; Verhalten bei Feuer Pausenregelungen Vertretungsregelungen 21 Anhang 3 Informationsschreiben (1) An die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, am können wir Frau/ Herrn als neuen Kollegen/neue Kollegin begrüßen. Er/ Sie wird den Aufgabenbereich übernehmen und mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von an Wochentagen unser Team unterstützen. Die Einarbeitung wird durch folgende Einführungs- und Einarbeitungsmaßnahmen begleitet: Ich möchte Sie herzlich bitten, den neuen Kollegen/ die neue Kollegin bei der Einarbeitung an ihrem/ seinem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen und würde mich sehr freuen, wenn Sie dazu beitragen, dass sich unser/e neue/r Kollege/neue Kollegin möglichst bald in unserer Abteilung wohlfühlt. 22 (2) An den neuen Mitarbeiter bzw. die neue Mitarbeiterin Frau/ Herrn (2) An die neue Mitarbeiterin bzw. den neuen Mitarbeiter Frau/Herrn Ihr Beschäftigungsbeginn in der Abteilung Sehr geehrte Frau/Sehr geehrter Herr, im Auswahlgespräch ist die Entscheidung zur Besetzung der Stelle auf Sie gefallen. Dazu gratuliere ich Ihnen herzlich und begrüße Sie im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadtverwaltung Bornheim. Wir sehen uns als kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen, das den Bürgerinnen und Bürgern den bestmöglichen Service bietet. Ebenso wichtig ist uns das kollegiale Miteinander. Ich freue mich, dass Sie uns nun verstärken, und wünsche Ihnen einen guten Start in Ihrem neuen Arbeitsbereich. Die erfolgreiche Einarbeitung ist ausschlaggebend für die weitere – hoffentlich lange – Zusammenarbeit. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, erhalten Sie von Ihrer/Ihrem Vorgesetzten zunächst die wichtigsten Informationen und Rahmenbedingungen. Darüber hinaus bin ich mir sicher, dass Sie von allen Seiten Unterstützung bekommen, um sich in Ihr neues Aufgabengebiet einzufinden. Ein bedeutender Baustein unseres städtischen Personalentwicklungskonzepts ist das Mentoren-Programm. Das bedeutet für Sie, dass Frau/Herr für die nächsten drei Monate Ihr/e persönliche/r Mentor/in sein wird. Sie/Er soll Ihre Einarbeitung unterstützen und Ihnen als erste/r Ansprechpartner/in zur Verfügung stehen. Wer Ihr/e Mentor/in ist, erfahren Sie von Ihrer Vorgesetzten/Ihrem Vorgesetzten. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister 23 Anhang 4 Aufgaben des Mentors/ der Mentorin Das städtische Personalentwicklungskonzept sieht den Einsatz eines Mentors/ einer Mentorin in den ersten drei Monaten der Einarbeitungsphase vor. Ein Mentor/ Eine Mentorin ist eine erfahrene Person, die ihr Wissen und ihre Fähigkeiten an eine noch unerfahrene Person weitergibt. Ziel ist hierbei die Förderung der unerfahrenen Person in ihrer persönlichen oder beruflichen Entwicklung. Ein Mentoringprogramm ist ein wichtiges Instrument im Rahmen des Wissensmanagements. Checkliste für den Mentor/ die Mentorin Vermittlung von Kenntnissen Wissenseinschätzung Organisationskultur/ Wissen/ Erfahrungen vermitteln Unterstützung anbieten Kontakte und Netzwerke herstellen Einführung in formelle Strukturen Türöffner sein Funktion des „kritischen Freundes“ 24 Anhang 5 Checkliste Begrüßungsgespräch Generelle fachliche Aufgaben der Abteilung Organisatorische Gliederung der Verwaltung Arbeitsgebiet Kontakt zu anderen Stellen Ziel/ Bedeutung der Aufgabenerledigung Informationen über den Arbeitsplatz (Vorteile, Schwierigkeiten, Besonderheiten) Mut zu Innovationen Sonstiges 25 Anhang 6 Checkliste Feedbackgespräch Allgemeines Wohlbefinden erfragen Probleme in der Einführung zur Sprache bringen Wie sieht der neue Mitarbeiter/ die neue Mitarbeiterin seine/ ihre Aufgabe? Entspricht Sichtweise der Führungskraft? Was ist gut, wo gibt es noch Optimierungsbedarf? Gibt es Fortbildungsbedarf in fachlicher Sicht? Gibt es Fortbildungsbedarf in anderen Bereichen? Beurteilung der bisherigen Aufgabenerfüllung durch Führungskraft Wurden alle wichtigen Informationen zugänglich gemacht? Ist sie/er zu schnell mit zu vielen Aufgaben betraut worden oder fühlt er/sie sich nicht ausgelastet? Bestehen Unklarheiten bezüglich der Kompetenzen? Gab es Fälle widersprüchlicher Anweisungen? Gibt es Vorschläge zur Verbesserung jedweder Art? Realisierung? Wie funktioniert die Zusammenarbeit im Team? Weitere Anmerkungen 26 Anhang 7 Checkliste Abschlussgespräch - Probezeitgespräch Werden die in den neuen Mitarbeiter/ die neue Mitarbeiterin gesetzten Erwartungen erfüllt? Hat sich der neue Mitarbeiter/ die neue Mitarbeiterin am Arbeitsplatz bewährt? Werden die Erwartungen des neuen Mitarbeiters/ der neuen Mitarbeiterin erfüllt, sagt ihr/ihm der Arbeitsplatz zu und möchte sie/er über die Probezeit hinaus beschäftigt werden? 27 Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim - der Bürgermeister Abteilung 11.1 Personal- und Organisation Rathausstr. 2, 53332 Bornheim Ansprechpartner: Frau Pohl ( 02222/ 945 239, Email: barbara.pohl@stadt-bornheim.de) Frau Nonn (02222/ 945 229, Email: jennifer.nonn@stadt-bornheim.de Druck: Hausdruckerei Stand: Juni 2018 mailto:barbara.pohl@stadt-bornheim.de

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 9.1.2013 und 6.2.2013 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Sport- und Kulturausschuss, Mittwoch, 16.01.2013, 18:00 Uhr Umweltausschuss, Dienstag, 22.01.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 23.01.2013, 18:00 Uhr Stadtrat, Donnerstag, 24.01.2013, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden, wenn nicht anders angegeben, im Ratssaal des Bornheimer Rathau- ses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. 16. Januar 2013 Bebauungsplan Bornheim Nr. 206 (Ortsteil Hersel) / 3. Änderung und 1. Erweiterung; Öffentliche Auslegung Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 06.12.2012 beschlossen, den Entwurf der 3. Änderung und 1. Er- weiterung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 206 (Ortsteil Her- sel) öffentlich auszulegen. Der Bereich der 3. Änderung und 1. Erweiterung wird begrenzt durch die Bayerstraße, die äußeren Grenzen des Sportplatzes und der vorhandenen Bebauung. Fol- gende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: - Umweltbericht einschließlich Eingriffsbilanzierung vom November 2012 ( Teil der Begründung) - Artenschutz-Fachbeitrag (bezüglich Vögel und Fleder- mäuse) vom September 2012 - Schalltechnische Untersuchung vom November 2012. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanän- derung- und Erweiterung mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 24.01.2013 bis 25.02.2013 einschließlich bei der Stadtverwal- tung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücks- neuordnung-, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rath- ausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Ausle- gungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Nieder- schrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung- und Erweiterung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend ge- macht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entschei- det die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beilie- gende Übersichtsskizze, die den Änderungs- und Erweiterungs- bereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 08.01.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 24.01.2013, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschriften über die Sitzungen Nr. 59/2012 vom 08.11.2012 und Nr. 70/2012 vom 06.12.2012 4 Bebauungsplan Ka 03 in der Ortschaft Kardorf; Aufstel- lungsbeschluss (VPLA 23.01.2013) 023/2013-7 5 Bebauungsplan Bo 21 in der Ortschaft Bornheim, 2. Än- derung; Einleitungsbeschluss (VPLA 23.01.2013) 032/2013-7 6 Bebauungsplan Bo 21, 1. Änderung in der Ortschaft Bornheim, Ergebnis der Unterrichtung der Öffentlich- keit; Offenlagebeschluss (VPLA 23.01.2013) 395/2012-7 7 Bebauungsplan Nr. 101 D (Ortsteil Roisdorf); 4. Ände- rung; Einleitungsbeschluss, Beschluss zur Unterrich- tung der Öffentlichkeit (VPLA 23.01.2013) 067/2013-7 8 Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbe- reich des Bebauungsplanes He 29 in der Ortschaft Her- sel (VPLA 23.01.2013) 033/2013-7 9 3. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugend- amt der Stadt Bornheim 022/2013-1 10 Entwurf des Kreishaushaltes für die Jahre 2013/2014 028/2013-2 11 Haushaltsplanungsprozess 2014 ff. (HFWA 10.01.2013) 016/2013-2 12 Aktuelle Situation im kommunalen Finanzausgleich (HFWA 10.01.2013) 021/2013-2 13 Auswirkungen des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes auf das Finanz- und Rechnungswesen (HFWA 10.01.2013) 024/2013-2 14 Gesamtschule Alfter / Dependance mit Gesamtschulen in Bonn oder Bornheim (ASS 15.01.2013) 056/2013-4 15 Beteiligungsbericht 2011 (HFWA 10.01.2013) 027/2013-2 16 Zustimmung gemäß § 83 GO zur Leistung überplanmä- ßiger Aufwendungen und Auszahlungen zur Gewäh- rung eines Bau- und Betriebskostenzuschusses für den Bau eines Kunstrasenplatzes in Walberberg innerhalb der Produktgruppe 1.08.01 -Sport- 034/2013-1 17 Ergänzungswahlen zu verschiedenen Ausschüssen 066/2013-1 18 Anregung nach § 24 GO ohne Datum (Eingang 28.08.2012) betr. Störung der Nachtruhe im Bereich Parkplatz Friedrichstraße in Roisdorf (BürgA 14.11.2012) 462/2012-3/1 19 Anregung nach § 24 GO vom 31.08.2012 betr. Live- Übertragung von Rats- und Ausschusssitzungen (BürgA 04.10.2012) 464/2012-1 20 Antrag der FDP-Fraktion vom 27.08.2012 betr. Gebäu- de- und Standortkonzept der Stadt Bornheim (Rat 08.11.2012, 06.12.2012) 450/2012-6/1 21 Gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Grüne und der CDU-Fraktion vom 03.12.2012 betr. Gebäude- und Standortkonzept der Stadt Bornheim 046/2013-6 22 Antrag der FDP-Fraktion vom 09.12.2012 betr. Gewer- besteuer für Kommunen mit Hochspannungsleitungen 026/2013-2 23 Antrag der SPD-Fraktion vom 17.12.2012 betr. Optimie- rung des Weihnachtsmarktes in der Königstraße in Bornheim 051/2013-1 24 Mitteilungen mündlich 25 Anfrage der SPD-Fraktion vom 27.12.2012 betr. Infor- mationen über Asylbewerber/Asylbewerberinnen im Stadtgebiet 055/2013-5 26 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 27 Sachstand zu den Konzessionierungsverfahren Strom und Gas der Stadt Bornheim 048/2013-2 28 Mitteilung betr. Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € für den Zeitraum 16.08. bis 15.12.2012 018/2013-1 29 Mitteilungen mündlich 30 Anfragen mündlich Bornheim, den 10.01.2013 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Am Donnerstag, 24.01.2013, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. TOP Inhalt Vorlage Nr. 13_03 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 11.01.2013 09:35 Seite 1

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