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23. Dezember 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb 14 Kalendertage. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im Internet unter www.bornheim.de unter Rathaus/Rat und Ausschüsse veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 10:00 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung unter 0151 / 20 74 61 04 Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 15. Januar 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 07.01.2015, 18 Uhr Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 13.01.2015, 18 Uhr Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Umweltausschuss Mittwoch, 14.01.2015, 18 Uhr Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 15.01.2015, 9 Uhr Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Ta- gesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der In- ternetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt- bornheim.de. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Hm 01 in der Ortschaft Hemmerich / 2. Änderung, öffentliche Auslegung Aufgrund § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 06.11.2014 be- schlossen, den Bebauungsplan Hm 01 in der Ortschaft Hemmerich zu ändern (2. Änderung). Das Plangebiet liegt an der Effelsberg- straße zwischen Effelsbergstraße und Rösberger Straße. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlos- sen, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Hm 01 in der Ortschaft Hemmerich gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich aus- zulegen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes und der Begründung erfolgt in der Zeit vom 07.01.2015 bis 06.02.2015 ein- schließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung-, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterla- gen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über die Bebau- ungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Ver- waltungsgerichtsordnung ist unzuläs- sig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom An- tragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen ent- scheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 08.12.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Dienstag, 27.Januar 2015 Rheinhalle Bornheim-Hersel, Rheinstraße 201 Beginn: 19 Uhr • Eintritt: 20 € Mitwirkende: Alle Bornheimer Tollitäten sowie Top-Karnevalisten u.a. Micky-Brühl-Band, Wicky Jungeburth, Ne kölsche Schutzmann, Bernd Stelter Kartenvorverkauf: Tel. 02222/945-209 Veranstalter: Stadt Bornheim (www.bornheim.de) mit Unterstützung der Vereinsgemeinschaft Hersel/Uedorf Tollitätentreff 2015 Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Ro 16 in der Ortschaft Roisdorf / 2. Änderung, öffentliche Auslegung Aufgrund § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 15.05.2014 be- schlossen, den Bebauungsplan Ro 16 in der Ortschaft Roisdorf zu ändern (2. Än- derung). Das Plangebiet liegt zwischen Ober- dorfer Weg und der Straße Am Dietkir- chener Hof. Am 06.11.2014 hat der Rat beschlossen, gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich- keit nach § 3 Abs. 1 BauGB abzusehen und den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Ro 16 in der Ortschaft Roisdorf gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszule- gen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes und der Begründung erfolgt in der Zeit vom 07.01.2015 bis 06.02.2015 ein- schließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung-, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterla- gen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kön- nen Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über die Bebauungs- planänderung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsge- richtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rah- men der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellung- nahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 08.12.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Aktuelle Informationen auch im Internet: www.stadt-bornheim.de AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Aufgrund der - §§ 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung 14.7.1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 01.10.2013 (GV. NRW. 2013, S. 564), - der §§ 60, 61 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.7.2009 (BGBl. I 2009, S. 2585ff, zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 – BGBl. I 2013, S. 3180 ff., S. 3180), - des § 53 Abs. 1 e Satz 1 LWG NRW in der Fassung der Be- kanntmachung vom 25.6.1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.03.2013 (GV NRW 2013, S. 135ff.) sowie - der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw - GV NRW 2013, S. 602ff. – im Satzungstext bezeichnet als SüwVO Abw NRW 2013) hat der Verwaltungsrat des Stadtbetrieb Bornheim AöR in seiner Sitzung am 02.12.2014 folgende 1. Satzung vom 17.12.2014 zur Änderung der Satzung des Stadtbetrieb Bornheim AöR über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffent- liche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – vom 08.04.2014 beschlossen: § 28 (Bemessungsgrundlagen und Gebührensätze) (5) Die Gebührensätze je Berechnungseinheit betragen 1. bei Vollkanalisation 1.1 je m³ eingeleitetes Abwasser 3,29 EUR 1.2 je m² angeschlossene bebaute und befestige Grundstücksfläche 1,71 EUR § 35 (In-Kraft-Treten) Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 1. Satzung vom 17.12.2014 zur Änderung der Sat- zung des Stadtbetrieb Bornheim AöR über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasser- anlage – Entwässerungssatzung – vom 08.04.2014 machen wir hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommu- nalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Wir weisen darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Verwaltungsratsbeschluss vor- her beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem StadtBetrieb Bornheim vorher gerügt und dabei die ver- letzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wor- den, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 17.12.2014 gez.Wolfgang Henseler, Bürgermeister gez. Ulrich Rehbann, Vorstand SBB Stadt Bornheim Bürgerinformation Aufgrund eines redaktionellen Fehlers wird nachfolgende Satzung erneut öffentlich bekannt gemacht: 1. Satzung vom 17.12.2014 zur Änderung der Satzung des Stadtbe- trieb Bornheim AöR über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungs- satzung – vom 08.04.2014“

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2. Juli 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Wirtschaftsföderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungs- gesellschaft mbH Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standort- suche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU jeden Montag 14 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de Internet: gruene-fraktion-bornheim.de FDP jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Internet: fdp-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de Heinz Müller Telefon: 0 22 27 / 91 20 70 Fax: 0 22 27 / 81 99 713 E-Mail: jenneberg@ googlemail.com Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon: 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugend treff@gmx.de Internet: bornheimerjugendtreff.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 21. August, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Bornheimer Jugendtreff Störungsmeldung Energieberatung Stadtrat Mittwoch, 02.07.2014, 18:00 Uhr, Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Stadtrat Donnerstag, 03.07.2014, 18:00 Uhr, Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Kurz von den großen Ferien ist der Sommer dabei, so richtig Fahrt aufzunehmen. Jung und Alt strömen in die Schwimmbäder. Das Bornheimer Hallenfreizeitbad ist bestens vorbereitet und hat sich für seine Besucher wieder eine Menge einfallen lassen. Vom Sommerferien-Schwimmpass über den 5. Bornheim-Tag mit gro- ßer Poolparty bis hin zum „Saunasommer“ reichen die umfang- reichen Angebote, die Wasserratten und Wellness-Freunde glei- chermaßen begeistern dürften. Viel schwimmen für wenig Geld – das bietet der Schwimmpass für Kinder und Jugendliche, den die Stadt Bornheim pünktlich zu den Sommerferien wieder aufgelegt hat. Der Pass wird Kindern und Jugendlichen zwischen 3 und 16 Jahren sowie Schülern und Studenten bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres vom 7. Ju- li bis zum 19. August 2014 angeboten, wenn sie im Bornheimer Stadtgebiet wohnen. Dabei gibt es zwei Varianten: Wer den „großen Schwimmpass“ nutzt, kann für 18 Euro insgesamt 20-mal schwimmen gehen. Alter- nativ dazu gibt es den „kleinen Schwimmpass“ für 10 Euro, er gilt für zehn Besuche und ist ebenfalls in der gesamten Ferienzeit gültig. An den Wochenenden gilt die Vergünstigung nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person, die den regulären Eintrittspreis zahlt. Mit einem aktuellen Passbild und gegen Vorlage des Kin- der- oder Personalausweises wird der Schwimmpass wochen- tags im Bürgerbüro im Bornheimer Rathaus ausgestellt. Ab einem Alter von 17 Jahren ist zusätzlich ein gültiger Schüler- oder Studentenausweis mitzubringen. Wer im Bornheimer Stadtgebiet wohnt, kann am Sonntag, 13. Ju- li 2014, von 8 bis 19 Uhr gar kostenlos schwimmen gehen. Dann lädt das Hallenfreizeitbad zum 5. Bornheim-Tag ein. Dank der großzügigen Unterstützung der Kreissparkasse Köln zahlen auch Besucher, die nicht in Bornheim wohnen, nur den regulären Ein- trittspreis. Allen Besuchern wird an diesem Tag ein tolles Rah- menprogramm geboten: Von 14 bis 18 Uhr steigt eine Poolparty, bei der das Team der „Zephyrus Events & Promotion“ für gute Laune sorgt. Wer am 13. Juli kostenlos schwimmen möchte, der muss seinen gültigen Personalausweis vorzeigen. Die Saunanutzung ist von der Aktion ausgenommen. Bei großem Besucherandrang wird der Zugang aus Sicherheits- und Kapazitätsgründen durch Si- cherheitskräfte geregelt. Bereits vor dem „Bornheim-Tag“ kommen Saunafreunde auf ih- re Kosten. Denn ab Dienstag, 1. Juli, lädt das Hallenfreizeitbad Bornheim zum „Saunasommer“ ein. Saunagäste erhalten mit Ausnahme der Jahreskarten-Besitzer an der Kasse ein Treue- bonusheft, in dem jeder Besuch abgestempelt wird. Für zehn abgestempelte Besuche innerhalb der am 15. September en- denden Freibadsaison gibt es gegen Vorlage des vollen Bonus- heftes einen ganzen Tag lang Sauna und Schwimmbad gratis. Pro Person können mehrere Bonushefte genutzt werden, die jedoch nicht übertragbar und bis spätestens 31. Januar 2015 einzulösen sind. Sommerferien-Schwimmpass, Bornheim-Tag und „Saunasommer“ Das Bornheimer Hallenfreizeitbad begeistert Wasserratten und Wellness-Freunde gleichermaßen Das Jugendamt der Stadt Bornheim macht darauf aufmerksam, dass es für die verschiedenen Aktionen innerhalb des städtischen Sommerferienprogramms noch freie Plätze gibt. So haben Mäd- chen und Jungen im Alter von 10 bis 14 Jahren noch die Möglich- keit, an der Ferienspaßwoche Sechtem teilzunehmen, während der Zirkuswoche zu kleinen Artisten zu werden oder im Kochkurs Kulinarikus den Löffel zu schwingen. Unter dem Zeichen von „Gut Drauf“ hält die Ferienspaßwoche Sechtem vom 28. Juli bis 1. August sportliche, kreative aber auch ruhige Angebote im Geschwister-Scholl-Haus, Kaiserstra- ße 23 in Bornheim-Sechtem, bereit. Außerdem steht gesundes Kochen auf dem Programm. Für Kinder von sechs bis zwölf Jah- ren öffnet sich vom 11. bis 15. August in der Turnhalle der Eu- ropaschule, Goethestraße in Bornheim, der Vorhang zur Zirkus- manege. Unter Anleitung von Circus Soluna erlernen die Nach- wuchsartisten verschiedene Zirkuskünste, wie Jonglage, Tra- pez, Clownerie und Zauberei, die sie am letzten Tag bei einer kleinen Aufführung präsentieren dürfen. Ebenfalls vom 11. bis 15. August heißt es beim Kochkurs Kulinarikus: Kochschürze umbinden und den Kochlöffel schwingen! Neben der Lebens- mittelkunde lernen die Kinder und Jugendlichen, einfache aber gesunde und abwechslungsreiche Speisen mit saisonalem Obst und Gemüse geschmackvoll zuzubereiten. Nähere Informationen und Anmeldungen bei Katja Cîmpean, Tel.: 02222/ 9437 5435, E-Mail: katja.cimpean@stadt-born- heim.de. Einen Überblick über das gesamte Sommerferienprogramm bie- tet die städtische Homepage unter der Adresse www.bornheim. de/bildung-soziales/ferienprogramm. Zudem sind Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kirchengemeinden, Vereine und andere dazu aufgerufen, ihre Ferienaktionen mitzuteilen, um das Pro- gramm zu erweitern. Ein entsprechender Vordruck kann unter www.bornheim.de/bildung-soziales/ferienprogramm herunter- geladen werden. Noch Plätze sichern beim Sommerferienprogramm 1. Kanalerneuerung Mielweg, Bornheim-Hersel Submission: 29.07.2014, 10:00 Uhr 2. Maschinelle Straßenreinigung im Stadtgebiet Bornheim Submission: 12.08.2014, 10:00 Uhr 3. Straßenkontrolle im Stadtgebiet Bornheim Submission: 12.08.2014, 14:00 Uhr 4. Winterdienst im Stadtgebiet Bornheim Submission: 13.08.2014, 10:00 Uhr Der StadtBetrieb Bornheim AöR führt folgende öffentlichen Ausschreibungen durch: Weitere Informationen unter: www. stadtbetrieb-bornheim.de Unterlagen erhältlich unter: www.vmp-rheinland.de Foto: Stadt Bornheim

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