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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 16.05.2023 Beteiligung an der Kampagne „Assistenzhund Willkommen“ Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, die SPD-Fraktion bittet um Berücksichtigung des nachfolgenden Antrags für die nächste Sitzung des Rates. Die Stadt Bornheim beteiligt sich an der Zutrittskampagne „Assistenzhund Willkommen“ des gemeinnützigen Vereins Pfotenpiloten und baut so Verständnis für Assistenzhundeteams in der Gesellschaft auf und setzt gleichzeitig ein Zeichen für eine inklusive Gesellschaft. Begründung: Ein Assistenzhund ist mehr als ein Haustier. Durch ihn kann sein/e Halter/in am täglichen Leben teilhaben. Darum haben Assistenzhunde besondere Zutrittsrechte. Das Recht auf „tierische Assistenz“ ist im Völkerrecht (UN-BRK) verankert. Mit der Beteiligung an der Kampagne soll mehr Verständnis für das Thema in der Bevölkerung aufgebaut werden. Mit freundlichen Grüßen Wilfried Hanft, Anna Peters und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 16.05.2023 Beteiligung an der Kampagne „Assistenzhund Willkommen“ Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, die SPD-Fraktion bittet um Berücksichtigung des nachfolgenden Antrags für die nächste Sitzung des Rates. Die Stadt Bornheim beteiligt sich an der Zutrittskampagne „Assistenzhund Willkommen“ des gemeinnützigen Vereins Pfotenpiloten und baut so Verständnis für Assistenzhundeteams in der Gesellschaft auf und setzt gleichzeitig ein Zeichen für eine inklusive Gesellschaft. Begründung: Ein Assistenzhund ist mehr als ein Haustier. Durch ihn kann sein/e Halter/in am täglichen Leben teilhaben. Darum haben Assistenzhunde besondere Zutrittsrechte. Das Recht auf „tierische Assistenz“ ist im Völkerrecht (UN-BRK) verankert. Mit der Beteiligung an der Kampagne soll mehr Verständnis für das Thema in der Bevölkerung aufgebaut werden. Mit freundlichen Grüßen Wilfried Hanft, Anna Peters und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim

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Juli 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Wirtschaftsföderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungs- gesellschaft mbH Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standort- suche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 17 - 18 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Frankfurter Str. 2 Telefon: 0 22 22 / 977 988 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 21. August, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Die 2002 in Kraft getretene EG-Umgebungslärmrichtlinie wurde 2005 mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in nationales Recht umgesetzt (§ 47 Bundesimmissionsschutzgesetz, BIm- schG). Demnach sind für lärmbelastete Gebiete von den Kommu- nen Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen. In einer ersten Stufe waren bis Ende 2008 alle Hauptverkehrs- straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Milli- onen Kraftfahrzeugen pro Jahr (durchschnittlicher täglicher Ver- kehr (DTV) 16.400 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 60.000 Zügen pro Jahr und für Groß- flughäfen zu untersuchen. Betroffen hiervon waren in Bornheim die BAB 555, die L 118/ L 300 zwischen BAB, Moselstraße und Stadtgrenze Bonn und die Strecke der DB. Ein erster Sachstands- bericht der Stadt Bornheim an das Land erfolgte Ende 2008. In der zweiten Stufe war ein Lärmaktionsplan für alle Hauptver- kehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (DTV 8.200 Kfz/24 h), Haupt- eisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 30.000 Zügen pro Jahr und für Großflughäfen aufzustellen. Großflughä- fen stellen derzeit in Bornheim keine Hauptlärmquelle dar. Inzwischen liegt der Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die Stadt Bornheim als Bericht vor. Auf der Grundlage von Lärmkarten sollen mit dem Lärmaktionsplan Lärmprobleme erkannt und Vorschläge zur Minderung gemacht werden. Lärmprobleme im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes liegen auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder ande- ren schutzwürdigen Gebäuden eine Lärmbelastung von 70 dB(A) über 24 Stunden gemittelt oder ein Nachtwert (22-6 Uhr) von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Das Stadtgebiet Born- heim liegt damit im relevanten Einwirkungsbereich der Autobahn A 555 und der Landstraßen L 118, L 182, L 183, L 192, L 281 und L 300, sowie des nicht klassifizierten Verlaufs der Königsstra- ße/Bonner Straße (Ortslage Bornheim), die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a aufweisen. Weiterhin führen die Haupteisenbahnstrecke Köln - Bonn sowie die Stadt- bahnlinien 16 und 18 mit jeweils mehr als 30.000 Zügen/a durch das Stadtgebiet. Nach einem einführenden Teil des LAPs werden die betroffenen Straßen- und Schienenabschnitte unter Berücksichtigung der Betroffenen-Zahlen detailliert betrachtet, um anschließend vor- handene und neue Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Lärmbelastungssituation vorzustellen. Aus der Auflistung der lärmverursachenden Straßen und Schie- nen wird schnell deutlich, dass diese weit überwiegend nicht in der Baulast der Stadt Bornheim stehen und sich insofern Maß- nahmen zur Lärmreduktion an diese Baulastträger richten müs- sen (DB, Landesbetrieb Straßen.NRW, HGK). Diese Baulastträ- ger haben inzwischen zum LAP Stellung genommen. Die Stadt Bornheim selbst ist vor allem verkehrsplanerisch gegen die Lärmproblematik vorgegangen. Verwiesen wird hier u.a. auf Verkehrsentlastungen durch die große (L118-L281-L192) und kleine (Fußkreuzweg-Apostelpfad) Ortsumgehung Bornheim, die Einbahnstraßenregelung im Ortszentrum Bornheim, die im FNP dargestellte Anbindung der K 42 (Sechtemer Weg) an die L192 und die geplante L190n in Sechtem. Aber auch grundlegende Planungen im FNP wie schienennahes Wohnen, Verzahnung von Wohnen und Arbeiten und der Schutz heute noch lärmarmer Be- reiche (Freiflächenkonzept im FNP) tragen zur Lärmminderung bei. Der Umwelt- und der Planungsausschuss haben den LAP-Ent- wurf im März 2014 beschlossen und den Bürgermeister beauf- tragt, gemäß § 47 d (3) BImschG die Öffentlichkeit über Internet und Amtsblatt für die Dauer eines Monats um Vorschläge zur Lärmaktionsplanung zu bitten. Im Anschluss soll der dann ggf. ergänzte und angepasste Bericht den Ausschüssen und dem Rat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt und anschlie- ßend veröffentlicht werden. Aufgrund der anstehenden Ferienzeit wird die Öffentlichkeits- beteiligung vom 01.08. bis 30.09.2014 einschließlich durchge- führt. Der LAP und weitere Unterlagen hierzu sind im Internet unter www.bornheim.de, Stichwort „Lärmaktionsplan“, und zu den normalen Bürostunden im Rathaus, Zimmer 555, einsehbar. Vorschläge werden erbeten an umwelt@stadt-bornheim.de oder an Stabsstelle Umwelt und Agenda, Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim. Bornheim, den 24. Juli 2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Lärmaktionsplanung der Stadt Bornheim - Öffentlichkeitsbeteiligung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 15.05.2014 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungs- planes Bo 21, 2. Änderung in der Ortschaft Bornheim einschließ- lich der vorliegenden textlichen Festsetzungen und der vorlie- genden Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Das Plangebiet liegt südlich der Straße In der Profffläche. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Bo 21 in der Ortschaft Bornheim mit Begründung kann während der Dienststunden im Fachbereich 7 –Stadtplanung und Grundstücksneuordnung - der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Bebau- ungsplanes Bo 21 in der Ortschaft Bornheim gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fas- sung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beacht- lich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögens- nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 25.07.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Bo 21 in der Ortschaft Bornheim, 2. Änderung, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten 30. Juli 2014 Stadt Bornheim Bürgerinformation AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 15.05.2014 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes He 13 in der Ortschaft Hersel einschließlich der vorliegenden textlichen Festset- zungen und der vorliegenden Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Der Bereich der 1. Änderung und Erweiterung liegt nördlich der Bier- baumstraße. Die 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans He 13 in der Ortschaft Hersel mit Begründung kann wäh- rend der Dienststunden im Fachbereich 7 -Stadtplanung und Grund- stücksneuordnung - der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans He 13 in der Ortschaft Her- sel gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig mit der Bekanntmachung der 1. Änderung und Erweite- rung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans He 13 in der Ortschaft Hersel wird auch bekannt gemacht, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB an die Festsetzungen der 1. Änderung und Erweite- rung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans He 13 in der Ortschaft Hersel angepasst wurde (2. Berichtigung). Der berichtigte Flächen- nutzungsplan kann am gleichen Ort und zu den gleichen Zeiten ein- gesehen werden wie der vorhabenbezogene Bebauungsplan He 13. Hinweise Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beacht- liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab- wägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Be- kanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schrift- lich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begrün- denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt ent- sprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädigungs- berechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungs- pflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschrie- benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 22.07.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans He 13 in der Ortschaft Hersel, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten und der 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Hersel

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19. November 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb 14 Kalendertage. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im Internet unter www.bornheim.de unter Rathaus/Rat und Ausschüsse veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung unter 0151 / 20 74 61 04 Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 20. November, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 19.11.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Goe- thestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Fachausschuss „Volkshochschule“ Donnerstag, 20.11.2014, 18 Uhr, im VHS-Gebäude, Alter Wei- her 2, Raum 2, 53332 Bornheim Haupt- und Finanzausschuss Dienstag, 25.11.2014, 9 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethe- straße 1, Aula, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 04.12.2014, 18:00 Uhr, in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Am Donnerstag, 04.12.2014, 18:00 Uhr, findet in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schrift- führerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme von Niederschrift über die Sitzung Nr. 55/2014 vom 02.10.2014 4 Entwurf des Kreishaushaltes für die Jahre 2015/2016 655/2014-2 5 Bebauungsplan Ro 17; Einkaufszentrum, Vorstellung der veränderten Planung des Investors, Vereinbarkeit der Planung mit dem Bebauungsplan Ro 17, Stellungnahme zum Kreisverkehrsplatz Bonner Str./Herseler Str./ Siegesstraße (StEA 03.12.2014) 709/2014-7 6 Bebauungsplan Rb 01 in der Ortschaft Rös- berg, Aufstellungsbeschluss (StEA 03.12.2014) 650/2014-7 7 Bebauungsplan Ka 03 in der Ortschaft Kardorf; Ergebnis der Offenlage; Satzungsbeschluss; Beschluss des städtebaulichen Vertrages (StEA 03.12.2014) 657/2014-7 8 Bebauungsplan He 25 in der Ortschaft Hersel, Beschluss zur Aufstellung und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung (StEA 03.12.2014) 716/2014-7 9 Bebauungsplan He 29 in der Ortschaft Hersel, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses; Bebauungsplan He 26 in der Ortschaft Hersel, Beschluss zur Aufstellung (StEA 03.12.2014) 718/2014-7 10 1. Änderung Bebauungsplan Me15.2 in der Ortschaft Merten, Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage (StEA 03.12.2014) 666/2014-7 11 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Hersel, Beschluss zur Aufstellung und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung; (StEA 03.12.2014) 717/2014-7 12 Lärmaktionsplan der Stadt Bornheim (UmwA 11.11.2014; StEA 03.12.2014) 6 3 9 / 2 0 1 4 - SUA 13 Abwasserbeseitigungskonzept Bornheim (SBB 02.12.2014) 6 8 1 / 2 0 1 4 - SBB 14 Wirtschaftsplan 2015 für das Wasserwerk der Stadt Bornheim (BA 27.11.2014) 6 7 0 / 2 0 1 4 - SBB 15 Errichtung zweier Übergangswohnheime in Containerbauweise 723/2014-6 16 Aufhebung eines Sperrvermerks im Haushalt 2014, Produktgruppe 1.01.14; Umgestaltung Beetflächen (Rat 06.11.2014) 613/2014-6 17 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr 2014 für die Produktgruppe 1.05.02 Leistungen für Asylbewerber 690/2014-5 18 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr 2014 für die Produktgruppen 1.11.01 Elektrizitätsversor- gung und 1.11.02 Gasversorgung 712/2014-2 19 Sachstandsbericht zur Umsetzung der Kon- zessionierungsentscheidungen Strom und Gas sowie zur Umsetzung eines Energievertriebs- konzeptes in einer Stadtwerkeorganisation 719/2014-2 20 Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes der Stadt Bornheim für das Wirtschaftsjahr 2013und Verwendung des Jahresgewinns 720/2014-2 21 Antrag der FDP-Fraktion vom 07.10.2014 betr. Städtischer Ordnungsdienst (Rat 06.11.2014) 621/2014-3 22 Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 25.10.2014 betr. Herausforderung: Demo- grafischer Wandel (ASS 18.11.2014) 665/2014-4 23 Antrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2014 betr. Umbesetzung des Betriebsausschusses 726/2014-1 24 Antrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2014 betr. Umbesetzung des Verwaltungsrates des Stadt- betriebes Bornheim AöR 727/2014-1 25 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 26 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 27 Vergabe des Auftrages zur Gebäudereinigung in Verwaltungsgebäuden ab dem 01.01.2015 562/2014-1 28 Vorgesehene Anmietung weiterer Flächen für Flüchtlinge 715/2014-6 29 Unterbringung von Flüchtlingen in der Miet- wohnung in der Rheinstraße 117, Hersel 713/2014-6 30 Mitteilung betr. Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto vom 17.08. bis 28.10.2014 677/2014-1 31 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 32 Anfragen mündlich Bornheim, den 14.11. 2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Die jecke Jahreszeit hat begonnen Die jecke Jahreszeit hat begonnen, und schon jetzt haben Bornheimerinnen und Bornheimer die Möglichkeit sich Kar- ten für den beliebten Tollitätentreff 2015 zu sichern. Die traditionelle Vorstellung und Sitzung der Tollitäten unserer Stadt steigt am Dienstag, 27. Januar 2015, in der Rheinhalle Hersel, Rheinstraße 201. Ab 19 Uhr wird den Besuchern ein buntes Rah- menprogramm geboten. Auch dieses Jahr sind alle Bornheimer Tollitäten mit dabei und werden auf der Bühne für Stimmung sorgen. Daneben werden Top-Karneva- listen wie Bernd Stelter, die Micky Brühl Band, Ne‘ Kölsche Schutzmann und Wicky Junggeburth nach Bornheim kommen, um die Rheinhalle aus den Angeln zu heben. Der Eintrittspreis beträgt 20 Euro. Be- stellungen nimmt Christina Jelen von der Stadtverwaltung während der allgemei- nen Öffnungszeiten entgegen. Sie steht darüber hinaus auch für weitere Fragen und Informationen im Bornheimer Rat- haus, Rathausstraße 2, Zimmer 301, unter Telefon 02222/945-209 oder per E-Mail an christina.jelen@stadt-bornheim.de zur Verfügung. Jetzt bereits Karten für den Tollitätentreff 2015 sichern! Aktion „Weihnachts-Wunschbaum“ erfüllt Kinderwünsche Bürgermeister Wolfgang Henseler eröff- net am Mittwoch, 19. November 2014, um 10.30 Uhr die diesjährige Aktion „Weih- nachts-Wunschbaum“, die bereits zum 7. Mal im Foyer des Bornheimer Rathauses stattfindet. Mit Unterstützung von Schülerinnen und Schülern der Johann-Wallraf-Grundschule wird Bürgermeister Henseler zunächst an zwei großen Weihnachtsbäumen, die in diesem Jahr wieder die Bürgerhalle des Bornheimer Rathauses schmücken, insge- samt 217 Wunschzettel anbringen. Tradi- tionell wird der Bürgermeister auch den ersten Wunschzettel an sich nehmen. An- schließend haben Besucher des Rathauses mehrere Wochen die Möglichkeit, die von Kindern aus Familien mit geringem Einkom- men stammenden Weihnachtswünsche von den Bäumen zu „pflücken“ und Wunschpate zu werden. Die nummerierten Zettel können im Zimmer 205 des Rathauses abgegeben werden. Dort erfahren die Paten, welcher Wunsch sich hinter dem Zettel verbirgt. Die Geschenke sollen den Betrag von 20 bis 25 Euro nicht überschreiten und unver- packt bis zum 10. Dezember 2014 im Zim- mer 205 abgegeben werden. Die Anonymi- tät der Familien bleibt bei der Weihnachts- Wunschbaum-Aktion wie immer gewahrt. Rückfragen werden vom städtischen Fach- bereich Soziale Hilfen, Integration und Se- nioren unter 02222 / 945-244 beantwortet. 19. November 2014 Stadt Bornheim Bürgerinformation Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Bo 16 in der Ortschaft Bornheim, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 15.05.2014 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungs- planes Bo 16 in der Ortschaft Bornheim einschließlich der vor- liegenden textlichen Festsetzungen und der vorliegenden Be- gründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Der Bebauungsplan umfasst den Bereich zwischen Königstra- ße, Mühlenstraße und Stadtbahnlinie. Der Bebauungsplan Bo 16 in der Ortschaft Bornheim mit Be- gründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB kann während der Dienststunden im Fach- bereich 7 –Stadtplanung und Grundstücksneuordnung - der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Bo 16 in der Ortschaft Bornheim gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermö- gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An- spruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Ent- schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstan- det oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 17.11.2014 Stadt Bornheim verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

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10. September 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb 14 Kalendertage. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im Internet unter www.bornheim.de unter Rathaus/Rat und Ausschüsse veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 17 - 18 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Frankfurter Str. 2 Telefon: 0 22 22 / 977 988 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 18. September, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 10.09.2014, 18:00 Uhr, Aula der Europaschule Born- heim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim. Stadtrat Donnerstag, 11.09.2014, 18:00 Uhr, Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim. Jugendparlament Montag, 15. September, 17:00 Uhr, Raum 1.21 des Jugend- amtes der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim. Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 16. September, 18:00 Uhr, Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim. Rechnungsprüfungsausschuss Mittwoch, 17. September, 18:00 Uhr, Mensa des Alexander- von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tages- ordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe f i.V.m. §114 a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S.685) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Bornheim“ vom 02.10.2007 in der geltenden Fassung und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW S. 687), hat der Verwaltungsrat des StadtBetrieb Bornheim in seiner Sitzung am 02.09.2014 folgende 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 beschlossen: Artikel I Der Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim er- hält folgende neue Fassung: Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim Tarif-Nr. Gebührenart Gebühr EUR 1 Erwachsene Schwimmen 1.1 Frühschwimmen 3,00 1.2 Monatskarte Frühschwimmen (Gültig 30 Tage ab Ausstellung) 24,00 1.3 Jahreskarte Frühschwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 378,00 1.4 Zeittarif (bis 2 Stunden) 4,50 1.5 Nachlösung je angefangene 30 Minuten (maximal Tageskarte) 0,50 1.6 Tageskarte 6,00 1.7 Monatskarte Schwimmen (Gültig 30 Tage ab Ausstellung) 48,00 1.8 Jahreskarte Schwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 462,00 Kombitarif Sauna/Schwimmen 1.9 Vormittag (bis 4 Stunden) Montag bis Freitag, letzter Einlass 13.30 Uhr 11,00 1.10 Zeittarif (bis 4 Stunden) 15,00 1.11 Nachlösung je angefangene 30 Minuten (maximal Tageskarte) 1,00 1.12 Tageskarte 17,00 1.13 Monatskarte Sauna/Schwimmen (Gültig 30 Tage ab Ausstellung) 68,00 1.14 Jahreskarte Sauna/Schwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung ) 657,00 2 Jugendliche - Kinder ab 3 Jahre - Jugendliche bis 18 Jahre - Vollzeitschüler/innen über 18 Jahren und Studenten / Studentinnen bis 26 Jahre mit entsprechenden Ausweisen - Schwerbehinderte, Schwerbeschädigte und Schwerkriegsbeschädigte jeweils ab 70 % Behinderung mit entsprechendem Ausweis - Sonstige Personen mit besonderem Berechtigungsausweis der Stadt Bornheim Schwimmen 2.1 Frühschwimmen 2,00 2.2 Monatskarte Frühschwimmen (Gültig 30 Tage ab Ausstellung) 16,00 2.3 Jahreskarte Frühschwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 252,00 2.4 Zeittarif (bis 2 Stunden) 3,00 2.5 Nachlösung je angefangene 30 Minuten (maximal Tageskarte) 0,50 2.6 Tageskarte 4,50 2.7 Monatskarte Schwimmen (gültig 30 Tag ab Ausstellung) 36,00 2.8 Jahreskarte Schwimmen (gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 305,00 Kombitarif Sauna/Schwimmen 2.9 Vormittag (bis 4 Stunden) Montag bis Freitag, letzter Einlass 13.30 Uhr 10,00 2.10 Zeittarif (bis 4 Stunden) 12,50 2.11 Nachlösung je angefangene 30 Minuten (maximal Tageskarte) 1,00 2.12 Tageskarte 14,50 2.13 Monatskarte Sauna/Schwimmen (Gültig 30 Tage ab Ausstellung) 58,00 2.14 Jahreskarte Sauna/Schwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 575,00 3 Familien- und Gruppenkarten (bei gleichen Einzeltarifen) - Familienkarte ab 4 Personen (mind. 1 Kind) - Gruppenkarte ab 6 Personen Zeittarif 2 Std. Schwimmen 3.1 Erwachsene 3,80 8. Satzung vom 04.09.2014 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 10. September 2014 Stadt Bornheim Bürgerinformation 3.2 Jugendliche 2,50 Tageskarte Schwimmen 3.3 Erwachsene 5,10 3.4 Jugendliche 3,80 Vormittagskombitarif Sauna/Schwimmen 3.5 Erwachsene 9,40 3.6 Jugendliche 8,50 Kombitarif 4 Std. Sauna/Schwimmen 3.7 Erwachsene 12,70 3.8 Jugendliche 10,60 Tageskarte Kombitarif Sauna/Schwimmen 3.9 Erwachsene 14,50 3.10 Jugendliche 12,40 4 Geldwertkarten (nur für Einzeltarife) 4.1 Wertkarte 30,00 EUR (10 % Rabatt) 27,00 4.2 Wertkarte 50,00 EUR (12 % Rabatt) 44,00 4.3 Wertkarte 100,00 EUR (15 % Rabatt) 85,00 5 Sonderveranstaltungen Die Kalkulation der Entgelte für Sonderveranstaltungen erfolgt anhand des Aufwandes des Badpersonals auf der Basis der KGST-Stundensätze 6 Schulschwimmen Unter Leitung einer Lehrkraft und bei Teilnahme von mindestens 12 Schü- lern/Schülerinnen (Gebühr je Schüler/in) 6.1 Schulen in Trägerschaft der Stadt Bornheim 4,30 6.2 Sonstige Schulen in der Stadt Bornheim 4,30 6.3 Auswärtige Schulen 4,30 6.4 Schwimmvereine, je Teilnehmer/in Jugendliche 4,30 7 Schwimmausbildung /-training Polizei und Bundespolizei Tarif 3.2 8 Notwendige erwachsene Begleitpersonen von Behindertenmit einem Behinderungsgrad ab 70 % Gebührenfrei 9 Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre mit einem Behinderungsgrad ab 70 % mit entsprechendem Ausweis Gebührenfrei 10 Sonstige Gebühren 10.1 Benutzung Solarium je Zeiteinheit 0,70 10.2 Verlust eines Garderobenschlüssels 20,00 10.3 Mutwillige Verunreinigung 50,00 10.4 Widerrechtliche Benutzung 100,00 10.5 Beschädigung Kostenersatz Artikel II In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt am 15.09.2014 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 8. Satzung vom 04.09.2014 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Be- nutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 machen wir hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Wir weisen darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Verwaltungsratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem StadtBetrieb Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 04.09.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister gez. Ulrich Rehban, Vorstand SBB

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8. Oktober 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb 14 Kalendertage. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im Internet unter www.bornheim.de unter Rathaus/Rat und Ausschüsse veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 17 - 18 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Frankfurter Str. 2 Telefon: 0 22 22 / 977 988 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 16. Oktober, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Haupt- und Finanzausschuss Dienstag, 21.10.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Aula, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 22.10.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Aula, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tages- ordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), und der §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 11. September 2014 fol- gende 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Bornheim beschlossen: Artikel I In § 2 Abs. 2 der Hundesteuersatzung wird die Rasse „Alano“ gestrichen. § 3 der Hundesteuersatzung wird um folgenden Absatz. 4 er- gänzt und Absatz 5 wie folgt neu gefasst: (4) Steuerbefreiung befristet auf ein Jahr wird auf Antrag ge- währt für Hunde, die aus dem Tierheim Troisdorf für minde- stens zwei Jahre als Eigentum in den Haushalt aufgenommen werden. Der Nachweis ist durch schriftliche Bescheinigung des Tierheims zu führen. (5) Für gefährliche Hunde im Sinne von § 2 Abs. 2 wird eine Steu- erbefreiung nach Absatz 3 und Absatz 4 nicht gewährt. § 4 Abs. 4 der Hundesteuersatzung wird wie folgt neu gefasst: (4) Eine Steuerermäßigung nach Abs. 1 Ziffer 1 wird für einen Hund je zu bewachenden Gebäude, eine Steuerermäßigung nach Abs. 2 für höchstens 2 Hunde je landwirtschaftliches Anwesen gewährt. Für gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 2 wird eine Steu- erermäßigung nach den Absätzen 1 bis 3 nicht gewährt. § 7 Abs. 2 der Hundesteuersatzung wird wie folgt neu gefasst: (2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit und dann vierteljährlich am 15.02., 15.05. 15.08. und 15.11 mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig. Die Steuer kann am 15.05. für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden. Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer ab- weichend vom Satz 1 am 1. Juli in einem Jahresbetrag ent- richtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. Sep- tember des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. Artikel II Die Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 3. Satzung vom 23.09.2014 zur Änderung der Hun- desteuersatzung der Stadt Bornheim (Hundesteuersatzung) vom 18.12.2001 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntma- chung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige orts- rechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ab- lauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 23.09.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der 3. Satzung vom 23.09.2014 zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Bornheim vom 18.12.2001 Auf allen Friedhöfen der Stadt Bornheim endet am 31.12.2014 das Nutzungsrecht an Reihengräbern, in denen bis einschließlich 1994 Verstorbene nach dem 5. Lebensjahr und bis einschließlich 1999 Ver- storbene bis zum 5. Lebensjahr bestattet worden sind. Die Verfügungsberechtigten der aufgerufenen Gräber werden gebe- ten, gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Born- heim vom 09.12.2009 bis zum 31.03.2015 die Grabmale, sonstige bauliche Anlagen sowie Einfassungen zu entfernen und die Grab- stätten zu räumen. Nicht fristgerecht entfernte Grabaufbauten und Gewächse gehen gemäß § 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung entschä- digungslos in das Eigentum der Stadt Bornheim über. Die abzuräu- menden Reihengräber werden außerdem durch besondere Hinweis- schilder auf den Grabstätten gekennzeichnet. Ab 01.04.2015 werden die oben bezeichneten Gräber durch den Stadtbetrieb Bornheim -kostenfrei- geräumt. Ihre Rechte: Gegen diese Aufforderung können Sie vor dem Ver- waltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Ver- waltungsgerichts Klage erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienen- den Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Bornheim, den 10. September 2014 -Der Vorstand- In Vertretung gez. Oliver Schmitz Öffentliche Bekanntmachung – Aufruf von Reihengräbern auf den Friedhöfen der Stadt Bornheim n Unter anderem im Rathaus zu sehen: Ein Bild der Burg Rösberg um ca. 1935 Historische Ansichten im Bornheimer Rathaus ausgestellt Das Stadtarchiv zeigt aktuell in der Bürgerhalle des Bornheimer Rathauses eine Auswahl an hi- storischen Gebäudeaufnahmen aus dem Bornheimer Stadtge- biet. Die großformatigen Bilder zei- gen verschiedene Objekte aus sämtlichen Ortschaften an Rhein und Vorgebirge. Dabei reicht die Bandbreite vom Bau der Ders- dorfer Pfarrkirche St. Albertus Magnus über das alte Widdiger Gasthaus Kaebe bis hin zu den im Kriege zerstörten Herren- häusern Burg Rösberg und Haus Londorf. Die Ausstellung ist in den kom- menden Wochen während der Öffnungszeiten des Rathauses zu sehen. Der Eintritt ist frei.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31.05.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Inklusionsgerechte Beschilderung“ Sehr geehrte Frau Dr. Böhme, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Soll das Konzept im Jahr 2023 erarbeitet werden? Antwort 1: Eine konzeptionelle Weiterarbeit ist in 2023 angestrebt, hängt aber maßgeblich von stabilen Personalressourcen innerhalb der Ämter 5 und 6 ab. Frage 2: Ist im Rahmen der Konzepterstellung eine Beratung, etwa durch die Agentur Barrierefrei NRW (https://www.ab-nrw.de), geplant? Antwort 2: Fachliche Beratungen werden hierbei berücksichtigt. Frage 3: Wann kann mit der Erstellung eines Zeit- und Maßnahmenplanes für die Umsetzung des Projektes gerechnet werden? Antwort 3: Die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs geht mit der Konzepterstellung einher und wird für die zweite Jahreshälfte 2023 angestrebt und Anfang 2024 vorgelegt werden können. Der Abbau sprachlicher Barrieren durch eine inklusionsgerechte Beschilderung ist Bestandteil des internen Prozesses "Inklusives Rathaus / Inklusive Verwaltung". Nach Ausscheiden der eh- ren- und hauptamtlichen Inklusionsbeauftragten wurde der Themenkomplex Inklusion in Amt 5 angesiedelt und im Rahmen der Ämter-Neustrukturierung organisatorisch der Abt. 5.2 überführt. Aufgrund des Personalstandes in der Abteilung sowie der steigenden Anzahl an geflüchteten Menschen ab Mitte 2022 konnte dieses Thema im Rahmen der konzeptionellen Begleitung und koordinierenden Funktion noch nicht prioritär weiterbearbeitet werden. Zudem ist ein Zusammen- wirken mit dem städtischen Gebäudemanagement notwendig, da dieser Prozess von dort aus umgesetzt werden muss. Auch hier sind die Ressourcen äußerst knapp. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Dr. Maria Böhme 53332 Bornheim

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim An Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 22.05.2023 Auswirkungen der neuen städtebaulichen Leitlinien auf die im Verfahren befindlichen Bebauungspläne Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, nach dem Kompromiss der Fraktionen von CDU, GRÜNE, SPD und UWG bzgl. der neuen städtebaulichen Leitlinien kam es bei der Verabschiedung des Bebauungsplanes ME18 zu unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Anwendbarkeit von getroffenen Regelungen zu öffentlich gefördertem Wohnungsbau in bereits offengelegten oder zur Offenlage anstehenden Bebauungsplänen. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. In welchen im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen (auf Basis der aktuellen Prioritätenliste) können die neuen Leitlinien, bezogen auf den Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, nicht angewendet werden, da bereits andere Informationen an Bauherren / Investoren kommuniziert wurden? 2. Welche rechtlichen Folgen haben die Veröffentlichungen der Verwaltung im Rahmen einer “frühzeitigen Bürgerbeteiligung”? 3. Welche rechtlichen Folgen hätte die Anwendung der neuen städtebaulichen Leitlinien, bezogen auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau, auf alle im Verfahren befindlichen Bebauungspläne vor dem Satzungsbeschluss? 4. Kann die Verwaltung in der nächsten Aktualisierung der Prioritätenliste eine zusätzliche Spalte mit der Information zur Anwendbarkeit der neuen städtebaulichen Leitlinien berücksichtigen? Für die Beantwortung herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Anna Peters, Wilfried Hanft, Thomas Schmitz und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim

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17. Dezember 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb 14 Kalendertage. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im Internet unter www.bornheim.de unter Rathaus/Rat und Ausschüsse veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung unter 0151 / 20 74 61 04 Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 18. Dezember, 14 - 17:30 Uhr. Anmeldungen bei der Stadt Bornheim: Manuela Dom- schat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 07.01.2015, 18 Uhr Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 13.01.2015, 18 Uhr Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Umweltausschuss Mittwoch, 14.01.2015, 18 Uhr Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 15.01.2015, 9 Uhr Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Ka 03 in der Ortschaft Kardorf, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 04.12.2014 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungs- planes Ka 03 in der Ortschaft Kardorf einschließlich der vor- liegenden textlichen Festsetzungen und der vorliegenden Be- gründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Kardorf und wird im Nord- osten durch den Fuß- und Radweg der Blumenstraße (L 183), im Süden durch die Bebauung an der Travenstraße und der Straße Katzentränke und im Westen durch die Bebauung am Sankt-Josefs-Weg begrenzt. Der Bebauungsplan Ka 03 in der Ortschaft Kardorf mit Begrün- dung und der zusammenfas-senden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB kann während der Dienststunden im Fachbereich 7 – Stadtplanung und Grundstücksneuordnung - der Stadtverwal- tung Bornheim, Rathausstra-ße 2, 53332 Bornheim, von jeder- mann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Ka 03 in der Ortschaft Kardorf gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Ver- letzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 so- wie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Ent- schädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögens- nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig- keit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstan- det oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 09.12.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Ein tolles Weihnachtsgeschenk Karten für den Tollitätentreff 2015 verschenken Wer noch auf der Suche nach dem passenden Weihnachtsge- schenk ist, der kann bei der Stadt Bornheim Karten für den be- liebten Tollitätentreff bestellen. Die traditionelle Sitzung steigt am Dienstag, 27. Januar 2015, in der Rheinhalle Hersel, Rhein- straße 201. Ab 19 Uhr wird den Besuchern ein buntes Rah- menprogramm geboten. Auch dieses Jahr sind alle Bornhei- mer Tollitäten mit dabei und werden auf der Bühne für Stim- mung sorgen. Daneben werden Top-Karnevalisten wie Bernd Stelter, die Micky Brühl Band, Ne‘ Kölsche Schutzmann und Wicky Junggeburth nach Bornheim kommen, um die Rhein- halle aus den Angeln zu heben. Der Kartenpreis beträgt 20 Euro. Bestellungen nimmt Christi- na Jelen von der Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten entgegen. Sie steht darüber hinaus auch für weitere Fragen und Informationen im Bornheimer Rathaus, Rathausstraße 2, Zimmer 301, unter Telefon 02222/945-209 oder per E-Mail an christina.jelen@stadt-bornheim.de zur Ver- fügung. Städtische Dienststellen auch zwischen den Feiertagen geöffnet Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Bornheim sind auch zwischen den Feiertagen für die Bür- gerinnen und Bürger da: Rathaus, Jugendamt, Stadtbetrieb Bornheim und Stadtbücherei haben am Montag (29. Dezem- ber) und Dienstag (30. Dezember) regulär geöffnet. Neben den gesetzlichen Feiertagen bleiben die Dienststellen der Stadtverwaltung am Heiligabend (24. Dezember), Silvester (31. Dezember) sowie am Freitag, 2. Januar 2015 geschlossen. Darüber hinaus bleibt die Stadtbücherei am Samstag, 27. De- zember, geschlossen. Die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bornheim/Alfter ist in der Zeit vom 22. Dezember 2014 bis zum 2. Januar 2015 zwar geschlossen, dennoch sind Anmeldungen in dieser Zeit schriftlich oder im Internet unter www.vhs-bornheim-alfter.de möglich. Das neue Programm der VHS für Frühjahr/Sommer erscheint voraussichtlich am 6. Januar 2015. Wer das vielfältige Angebot der Stadtbücherei am Freitag, 2. Januar 2015, nutzen möchte, der kann wie gewohnt von 10 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 17 Uhr in Büchern stöbern, mit den Kindern in Bilderbüchern blättern, E-Book-Reader ausprobie- ren und vieles mehr. Auch am Samstag, 3. Januar, steht die Stadtbücherei zu den üblichen Zeiten von 9.30 bis 12.30 Uhr den Besuchern offen. Bei Rohrbrüchen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicherstel- lung der Wasserversorgung sowie bei Störungen der Straßen- beleuchtung ist der Stadtbetrieb Bornheim rund um die Uhr unter Tel. 0 22 27/ 93 20 77 erreichbar. Bei anderen akuten Notfällen, die in den Aufgabenbereich der Stadtverwaltung fal- len, hilft der Bereitschaftsdienst unter der Mobilnummer 0172 / 8 74 08 53. Feuerwehr und Rettungsdienst sind wie gewohnt unter der Rufnummer 112, die Polizei unter 110, erreichbar AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Öffentliche Bekanntmachung der 1. Satzung vom 03.12.2014 zur Änderung der Satzung des Stadtbetrieb Bornheim AöR über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öf- fentliche Abwasseranlage – Entwässerungs- satzung – vom 08.04.2014 Aufgrund der - §§ 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung 14.7.1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 01.10.2013 (GV. NRW. 2013, S. 564), - der §§ 60, 61 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.7.2009 (BGBl. I 2009, S. 2585ff, zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 – BGBl. I 2013, S. 3180 ff., S. 3180), - des § 53 Abs. 1 e Satz 1 LWG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.6.1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.03.2013 (GV NRW 2013, S. 135ff.) sowie - der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw - GV NRW 2013, S. 602ff. – im Satzungstext bezeichnet als SüwVO Abw NRW 2013) hat der Verwaltungsrat des Stadtbetrieb Bornheim AöR in seiner Sit- zung am 02.12.2014 folgende 1. Satzung vom 03.12.2014 zur Änderung der Satzung des Stadtbetrieb Bornheim AöR über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Ent- wässerungssatzung – vom 08.04.2014 beschlossen: § 28 - Bemessungsgrundlagen und Gebührensätze (5) Die Gebührensätze je Berechnungseinheit betragen 1. bei Vollkanalisation 1.1 je m³ eingeleitetes Abwasser 3,29 EUR 1.2 je m² angeschlossene bebaute und befestige Grundstücksfläche 1,71 EUR § 35 - In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.05.2014 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 1. Satzung vom 03.12.2014 zur Änderung der Satzung des Stadtbetrieb Bornheim AöR über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssat- zung – vom 08.04.2014 machen wir hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Ver- bindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Wir weisen darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Be- stimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschrie- benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flä- chennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden, 3. der Bürgermeister hat den Verwaltungsratsbeschluss vorher bean- standet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem StadtBetrieb Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 03.12.2014 gez.Wolfgang Henseler, Bürgermeister gez. Ulrich Rehbann, Vorstand SBB Öffentliche Bekanntmachung der 9. Satzung vom 03.12.2014 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe f i.V.m. §114 a Abs. 3 der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Be- kanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S.685) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Bornheim“ vom 02.10.2007 in der geltenden Fassung und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgaben- gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW S. 687), hat der Verwaltungsrat des StadtBetrieb Born- heim in seiner Sitzung am 02.12.2014 folgende 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hal- lenFreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 beschlossen: Artikel I Die aufgeführten Tarife im Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Born- heim werden wie folgt festgesetzt: Tarif-Nr. Gebührenart Gebühr EUR 1 Erwachsene Schwimmen 1.2 Monatskarte Frühschwimmen (Gültig 30 Tage ab Ausstellung) 30,00 1.3 Jahreskarte Frühschwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 300,00 2 Jugendliche - Kinder ab 3 Jahre - Jugendliche bis 18 Jahre - Vollzeitschüler/innen über 18 Jahren und Studenten / Studentinnen bis 26 Jahre mit entsprechenden Ausweisen - Schwerbehinderte, Schwerbeschädigte und Schwerkriegsbeschädigte jeweils ab 70 % Behinderung mit entsprechendem Ausweis - Sonstige Personen mit besonderem Be- rechtigungsausweis der Stadt Bornheim Schwimmen 2.2 Monatskarte Frühschwimmen (Gültig 30 Tage ab Ausstellung) 24,00 2.3 Jahreskarte Frühschwimmen (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 240,00 Artikel II - In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 9. Satzung vom 03.12.2014 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 machen wir hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekannt- machung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Wir weisen darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrecht- liche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jah- res seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschrie- benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flä- chennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Verwaltungsratsbeschluss vorher be- anstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem StadtBe- trieb Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel er- gibt. Bornheim, den 03.12.2014 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister gez. Ulrich Rehbann, Vorstand SBB 17. Dezember 2014 Stadt Bornheim Bürgerinformation

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