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25. Juni 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Wirtschaftsföderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungs- gesellschaft mbH Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standort- suche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU jeden Montag 14 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de Internet: gruene-fraktion-bornheim.de FDP jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Internet: fdp-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de Heinz Müller Telefon: 0 22 27 / 91 20 70 Fax: 0 22 27 / 81 99 713 E-Mail: jenneberg@ googlemail.com Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon: 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugend treff@gmx.de Internet: bornheimerjugendtreff.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Ratstrakt, am 26. Juni, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Bornheimer Jugendtreff Störungsmeldung Energieberatung AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Jugendparlament Mittwoch, 25.06.2014, 17:00 Uhr, Jugendamt der Stadt Born- heim, Raum 1.21, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Stadtrat Mittwoch, 02.07.2014, 18:00 Uhr, Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Stadtrat Donnerstag, 03.07.2014, 18:00 Uhr, Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tages- ordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetsei- te der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Mittwoch, 02.07.2014, 18:00 Uhr, und die Fortsetzung zu den noch nicht behandel- ten Tagesordnungspunkten ggfs. am Donnerstag, 03.07.2014; 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Am Mittwoch, 02.07.2014, 18:00 Uhr, und die Fortsetzung zu den noch nicht behandelten Tagesordnungspunkten ggfs. am Donnerstag, 03.07.2014; 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: Tagesordnung TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Einwohnerfragestunde 2 Bestellung von Schriftführern / Schriftführerinnen für den Rat 246/2014-1 3 Vereidigung und Amtseinführung des hauptamtlichen Bürgermeisters 247/2014-1 4 Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder 248/2014-1 5 15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 249/2014-1 6 Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bür- germeisters sowie deren Einführung und Verpflichtung 290/2014-1 7 Wahl der Ortsvorsteher und Ortsvorsteherinnen 250/2014-1 8 2. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bornheim 387/2014-1 9 6. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 372/2014-1 10 4. Änderung der Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim vom 22.12.2005 392/2014-1 11 Bildung des Wahlprüfungsausschusses sowie Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder 251/2014-1 12 Bildung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsschusses so- wie Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder 252/2014-1 13 Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder 253/2014-1 14 Bildung des Betriebsausschusses sowie Wahl der Mit- glieder und stv. Mitglieder 256/2014-1 15 Bildung des Fachausschusses "Volkshochschule" sowie Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder 257/2014-1 16 Bildung des Ausschusses für Bürgerangelegenheiten so- wie Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder 258/2014-1 17 Bildung des Ausschusses für Verkehr, Planung und Lie- genschaften sowie Wahl der Mitglieder und stv. Mitglie- der 259/2014-1 18 Bildung des Ausschusses für Schule, Soziales und demo- graphischen Wandel sowie Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder 260/2014-1 19 Bildung des Sport- und Kulturausschusses sowie Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder 261/2014-1 20 Bildung des Umweltausschusses sowie Wahl der Mitglie- der und stv. Mitglieder 262/2014-1 21 Bildung des Jugendhilfeausschusses sowie Wahl der Mit- glieder und stv. Mitglieder 263/2014-1 22 Bildung des Wahlausschusses sowie Wahl der Beisitzer/ innen und stv. Beisitzer/innen 264/2014-1 23 Bildung des Integrationsrates sowie Wahl der aus der Mitte des Rates zu bestellenden Mitglieder und stv. Mit- glieder 265/2014-1 24 Verteilung der Ausschussvorsitze und stv. Ausschussvor- sitze sowie Bestimmung / Benennung der Vorsitzenden und stv. Vorsitzenden 266/2014-1 25 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FDP und ABB vom 11.06.2014 betr. Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts Stadt- betrieb Bornheim 389/2014-1 26 Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder des Verwaltungs- rates des Stadtbetriebs Bornheim - AöR 267/2014-1 27 Wahl der dem Rat angehörenden Mitglieder und stv. Mit- glieder des Umlegungsausschusses 268/2014-1 28 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Mitglie- derversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes (NWStGB) 269/2014-1 29 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Mitglie- derversammlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) 270/2014-1 30 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Ver- bandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbands Wesseling - Hersel (WBV) 271/2014-2 31 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Verbands- versammlung des Wasserverbands Südliches Vorgebirge 272/2014-2 32 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Ver- bandsversammlung des Wasserverbands Dickopsbach 273/2014-2 33 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim im Aufsichtsrat der Regionalgas Euskirchen GmbH + Co. KG 274/2014-2 34 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Ge- sellschafterversammlung der Regionalgas Euskirchen GmbH + Co. KG 275/2014-2 35 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Gesell- schafterversammlung der Stadtbahngesellschaft Rhein- Sieg mbH i.L. (SRS) 276/2014-2 36 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Ge- sellschafterversammlung der Radio Bonn / Rhein-Sieg GmbH + Co. KG 277/2014-2 37 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim im Aufsichts- rat der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim (WFG Bornheim) 278/2014-2 38 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Gesell- schafterversammlung der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim (WFG Born- heim) 279/2014-2 39 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Delegier- tenversammlung des Erftverbandes 280/2014-2 40 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Mitglie- derversammlung des Landesverbandes der Volkshoch- schulen von NRW e.V. 281/2014-1 41 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Mitglie- derversammlung des vhw - Deutsches Volksheimstätten- werk e.V. Bundesverband für Wohnungseigentum, Woh- nungsbau und Stadtentwicklung 282/2014-1 42 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Mitglie- derversammlung des deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV) 283/2014-1 43 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim im Regionalbei- rat Alfter / Bornheim der Kreissparkasse Köln 284/2014-1 44 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Ver- bandsversammlung des Zweckverbands Kommunale In- formationsverarbeitung "civitec" 285/2014-1 45 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Mitglie- derversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Born- heim 286/2014-1 46 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Haupt- versammlung des Verbandes kommunaler Unternehmer (VKU) 287/2014-1 47 Bestimmung der stimmberechtigten und beratenden Mit- glieder der Schulkonferenzen durch den Schulträger 288/2014-1 48 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim im Aufsichtsrat der Gasnetz Bornheim GmbH & Co. KG 365/2014-1 49 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Gesell- schafterversammlung der Gasnetz GmbH & Co. KG 368/2014-1 50 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim im Aufsichtsrat der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG 366/2014-1 51 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Gesell- schafterversammlung der Stromnetz GmbH & Co. KG 367/2014-1 52 Bestellung eines Vertreters der Stadt Bornheim bei der interkommunalen Einkaufsgenossenschaft KoPart 370/2014-1 53 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. The- ater im Kloster e. V. 377/2014-1 54 Neufassung der Satzung des Kinder- und Jugendparla- mentes der Stadt Bornheim 385/2014-4 55 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszah- lungen im Haushaltsjahr 2014für die Produktgruppe 1.05.02 Leistungen für Asylbewerber 384/2014-5 56 Kindertagesbetreuung: Anerkennung von Kindertages- einrichtungen als plusKITA- und Sprachfördereinrich- tungen im Sinne des Regierungsentwurfs zum 2. Ände- rungsgesetzes zum Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) 374/2014-4 57 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FDP und ABB vom 11.06.2014 betr. Verkehrsführung und Umbau der Königstraße 390/2014-9 58 Antrag der FDP-Fraktion vom 23.04.2014 betr. Zuschuss für Hunde aus dem Tierheim Troisdorf 355/2014-2 59 Mitteilung betr. Verfassungsbeschwerden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs 318/2014-2 60 Mitteilung betr. Sachstand Straßenausbaumaßnahmen Königstraße und Peter-Fryns-Platz 379/2014-9 61 Mitteilung betr. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Konzessionierungsentscheidungen Strom und Gas sowie zur Umsetzung eines Energievertriebskonzeptes in einer Stadtwerkeorganisation 394/2014-2 62 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 63 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 64 Verkauf von Grundstücken bzw. Teilflächen im Bereich Schumacherstraße, Bonner Straße und Meckenheimer Straße; siehe auch gemeinsamer Antrag der Fraktionen FDP und ABB vom 11.06.2014 181/2014-6 65 Abschluss eines Ingenieurvertrages zur Sanierung der Grundschule Waldorf 388/2014-1 66 Vergabe der Dienstleistungskonzession für Cateringleis- tungen in Schulen der Stadt Bornheim 382/2014-1 67 Vergabe des Auftrages für Straßen- und Tiefbauarbeiten zum Neubau der Kindertagesstätte Rilkestraße 386/2014-1 68 Vergabe des Auftrages zur Schadstoffsanierung des Rats- traktes des Rathauses Bornheim 380/2014-1 69 Vergabe des Auftrages für Metallbauarbeiten im Rats- trakt des Rathauses Bornheim 381/2014-1 70 Vergabe des Auftrages zur Erneuerung der Straßenbe- leuchtung in der Königstraße, der Pohlhausenstraße und auf dem Peter-Fryns-Platz 343/2014-1 71 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Ver- gabe des Auftrages für Lieferung und Installation eines Blockheizkraftwerkes im Rathaus 373/2014-1 72 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Verga- be des Auftrages für Architektenleistungen zum Neubau der Kindertagesstätte Rilkestraße 375/2014-1 73 Auftrag zur Erstellung eines Feinkonzeptes zur Umset- zung eines Energievertriebes in einer Stadtwerkeorgani- sation und zur fachlichen Begleitung der Umsetzung 359/2014-2 74 Bestellung eines Technischen Prüfers bei Fachbereich 8 / Rechnungsprüfung 301/2014-1 75 Mitteilung betr. Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto vom 01.03. bis 04.06.2014 378/2014-1 76 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 77 Anfragen mündlich Stadt Bornheim Bornheim, den 02.05.2014 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 25. Juni 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf einschließlich der vorliegenden textlichen Festset- zungen und der vorliegenden Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Der Bebauungsplan umfasst den Bereich zwischen Bonner Straße, Schumacher Straße, Siegburger Stra- ße, Bahnlinie und Widdiger Weg. Der Bebauungsplan Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf mit Begründung kann während der Dienststunden im Fachbereich 7 –Stadtplanung und Grundstücks- neuordnung - der Stadtverwaltung Bornheim, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann ein- gesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Satzungsbe- schluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig mit der Bekannt- machung des Bebauungsplanes Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf wird auch bekannt gemacht, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB an die Festsetzungen des Bebauungs- planes Ro 17 angepasst wurde (1. Berichtigung). Der berichti- gte Flächennutzungsplan kann am gleichen Ort und zu den gleichen Zeiten eingesehen werden wie der Bebauungsplan Ro 17. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksich- tigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verlet- zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplans und des Flä- chennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Män- gel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungs- planes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begrün- denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Ent- schädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Ent- schädigung schriftlich bei dem Entschädigungs- pflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeich- neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fäl- ligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verlet- zung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffent- lich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 20.06.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Roisdorf Der Rat der Stadt Bornheim hat am 27.03.2014 den Be- bauungsplan Ro 17 in der Ort- schaft Roisdorf als Satzung be- schlossen. Der Bebauungsplan umfasst den Bereich zwischen Bonner Straße, Schumacher Straße, Siegburger Straße, Bahnlinie und Widdiger Weg. Gleichzeitig beschloss der Rat der Stadt Bornheim über die vorgebrachten Stellungnah- men. Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz- buch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) in der derzeit gültigen Fassung kann bei mehr als 50 Anre- gungen mit im wesentlich glei- chen Inhalt die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung da- durch ersetzt werden, dass die Einsichtnahme in das Ergebnis ermöglicht wird. Da zum Bebauungsplan mehr als 50 Anregungen gleichen Inhalts in Form einer Stellung- nahme mit Unterschriftenliste (Kunden toom-Markt, Zeit- schriftenladen, Dienstleister und Schuhcenter) vorgebracht wurden, kann das Ergebnis der Prüfung - der Beschluss über die Stellungnahmen - wäh- rend der Dienststunden im Fachbereich 7 – Stadtplanung und Grundstücksneuordnung - der Stadtverwaltung Born- heim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, in der Zeit vom 03.07.2014 bis 03.09.2014 eingesehen werden. Bornheim, den 13.06.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf Stadt Bornheim Bürgerinformation AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 11. Juni 2014

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24. September 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb 14 Kalendertage. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im Internet unter www.bornheim.de unter Rathaus/Rat und Ausschüsse veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 17 - 18 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Frankfurter Str. 2 Telefon: 0 22 22 / 977 988 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 16. Oktober, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 01.10.2014, 18 Uhr Europaschule Bornheim, Aula, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Stadtrat Donnerstag, 02.10.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Aula, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tages- ordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 15.05.2014 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Bo 23 in der Ortschaft Bornheim einschließlich der vorliegenden text- lichen Festsetzungen und der vorliegenden Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Bornheim südlich des Freibades zwischen der Königstraße, Rilkestraße und dem Alfterer-Bornheimer Bach. Der Bebauungsplan Bo 23 in der Ortschaft Bornheim mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB kann während der Dienststunden im Fachbereich 7 –Stadtplanung und Grundstücksneuordnung - der Stadtverwaltung Bornheim, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Bo 23 in der Ort- schaft Bornheim gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver- letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- plans und des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Be- kanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schrift- lich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begrün- denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt ent- sprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädigungs- berechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungs- pflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschrie- benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 22.09.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Bo 23 in der Ortschaft Bornheim, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 11.09.2014 be- schlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes He 05 in der Ortschaft Hersel gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung für die Dauer von 2 Wochen erneut öffent- lich auszulegen. Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, den Geltungsbereich des Be- bauungsplanes geringfügig um eine Fläche an der Gartenstraße zu verkleinern. Weiterhin hat der Rat beschlossen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abge- geben werden können. Das Bebauungsplangebiet liegt zwischen der Gartenstraße und der Elbestraße und umfasst die Flurstücke Gemarkung Hersel Flur 13 Nrn. 588, 591 sowie teilweise 8/2 und 329. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungs- planes einschließlich der geänderten Begründung erfolgt in der Zeit vom 13.10.2014 bis 27.10.2014 einschließlich bei der Stadtverwal- tung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneu- ordnung-, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www. bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abge- gebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Bebauungsplanbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 22.09.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes He 05 in der Ortschaft Hersel / erneute öffentliche Auslegung 24. September 2014 Stadt Bornheim Bürgerinformation AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 15.05.2014 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB die Aufstellung der 2. Ände- rung des Bebauungsplanes Ro 16. Das Plangebiet liegt zwi- schen Oberdorfer Weg und der Straße Am Dietkirchener Hof.“ Auf die beiliegende Über- sichtsskizze, die den Planbe- reich grob darstellt, wird hin- gewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 15.09.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Ro 16 in der Ortschaft Roisdorf; 2. Änderung; Aufstel- lungsbeschluss

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Öffentliche Bekanntmachung der der 3. Satzung vom 21.06.2023 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 21.02.2018 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.S.666 / SGV.NW. 2023) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) und der §§ 2,4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW.S.712) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2022 (GV. NRW. S.233) folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 21.02.2018 beschlossen: Artikel I Die Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 21.02.2018 wird wie folgt geändert: § 3 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt: „(3) Bei der erstmaligen Aufnahme oder einem Wechsel der Unterkunft erhält der Benutzer gegen schriftliche Bestätigung: a. die Einweisungsverfügung mit Angaben der unterzubringenden Person/en und der Bezeichnung der zugewiesenen Nutzfläche, b. einen Abdruck dieser Satzung und der Benutzungsordnung, c. Unterkunftsschlüssel, d. ein Kurzprotokoll über das zur Verfügung gestellte Zimmerausstattung.“ „(7) Für nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Bewohners entstandene Schäden am zur Verfügung gestellten Inventar oder am Gebäude der Unterkunft haftet der Verursacher. Für einen Verlust des zur Verfügung gestellten, protokollierten Inventars haftet der Nutzer. Die Reparaturkosten oder die Kosten für eine Ersatzbeschaffung werden im Falle der Schädigung dem Verursacher, im Falle des Verlustes dem Nutzer, in Rechnung gestellt.“ § 4 wird wie folgt ergänzt: „(4) Der Benutzer erhält bei seinem Auszug oder bei einem Wechsel der Unterkunft ein Übergabeprotokoll über das im verlassenen Zimmer festgestellte, städtische Inventar.“ § 5 wird wie folgt geändert: „(1) Die Stadt erhebt für die Benutzung der in § 1 in Verbindung mit dem Gebührentarif genannten Unterkünfte Benutzungsgebühren (Grundgebühr und Verbrauchsgebühr und Stromkostenpauschale). Die Gebühr wird im Rahmen einer IST-Belegung kalkuliert. Bei der Erhebung der Grundgebühr wird differenziert zwischen der Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft und der Unterbringung in einer abgeschlossenen Wohneinheit. (2) Die Grundgebühr beträgt pro Nutzer und Kalendermonat - in einer Gemeinschaftsunterkunft: 177,06 € - in einer abgeschlossenen Wohneinheit: 212,47 € (vergl. Gebührentarif) (3) Die Verbrauchsgebühr (Heizung, Wasser, Abfallbeseitigung, Abwasser, Mietnebenkosten) wird als Pauschale erhoben. Diese wird auf Grund der Aufwendungen für die Verbrauchskosten ermittelt und auf die Nutzer umgerechnet. Zur Zeit beträgt die Verbrauchsgebühr je Nutzer und Kalendermonat: 42,47 € (4) Die Stromkostenpauschale wird separat berechnet und ausgewiesen. Sie beträgt zur Zeit je Nutzer und Kalendermonat: 30,18 € § 6 wird wie folgt geändert: Gebührenschuldner sind die Benutzerinnen und Benutzer der Unterkünfte. „Der Gebührentarif (Anlage) wird wie folgt neu gefasst: „Anlage zur Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und die Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) Gebührentarif Für die nachstehend aufgeführten Unterkünfte werden die monatlichen Benutzungsgebühren wie folgt festgesetzt: Grundgebühr pro Nutzer/Kalendermonat - in einer Gemeinschaftsunterkunft: 177,06 € - in einer abgeschlossenen Wohneinheit: 212,47 € Verbrauchsgebühr pro Nutzer/Kalendermonat: 42,47 € Stromkostenpauschale pro Nutzer/Kalendermonat: 30,18 € Unterkünfte: Nr. Anschrift Ortsteil Unterkunftsart 1 Ackerweg 17 Walberberg Gemeinschaftsunterkunft 2 Am Ühlchen 19 Bornheim Abgeschlossene Wohneinheit 3 Donnerbachweg15a Waldorf Gemeinschaftsunterkunft 4 Eupener Str. 6 Sechtem Gemeinschaftsunterkunft 5 Friedrichstr. 3 Roisdorf Abgeschlossene Wohneinheit 6 Rheinstr. 117 (linke Wohnung) Hersel Abgeschlossene Wohneinheit 7 Rheinstr. 117 (rechte Wohnung) Hersel Abgeschlossene Wohneinheit 8 Schornsberg 2 Brenig Abgeschlossene Wohneinheit 9 Sechtemer Weg 57-79 Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 10 Siegesstr.28 Roisdorf Abgeschlossene Wohneinheit 11 Zehnhoffstr. 7 Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 12 Allerstraße 17 Hersel Gemeinschaftsunterkunft 13 Feldchenweg 34-38 Waldorf Gemeinschaftsunterkunft 14 Keldenicher Str. 20-24 Sechtem Gemeinschaftsunterkunft 15 Goethestraße 1a Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 16 Albertus-Magnus-Str. 18 Dersdorf Abgeschlossene Wohneinheit 17 Kämpchenweg 34 Sechtem Abgeschlossene Wohneinheit 18 Maaßenstr. 11 Hemmerich Abgeschlossene Wohneinheit 19 Torburg Burgstr. 51 Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 20 Wallrafstr. 1 Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 21 Albertus-Magnus-Str. 22 Dersdorf Abgeschlossene Wohneinheit Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Bezeichnung der Satzung 3. Satzung vom 21.06.2023 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 21.02.2018 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 21.06.2023 (Christoph Becker) Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der der 3. Satzung vom 21.06.2023 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 21.02.2018 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.S.666 / SGV.NW. 2023) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) und der §§ 2,4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW.S.712) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2022 (GV. NRW. S.233) folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 21.02.2018 beschlossen: Artikel I Die Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 21.02.2018 wird wie folgt geändert: § 3 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt: „(3) Bei der erstmaligen Aufnahme oder einem Wechsel der Unterkunft erhält der Benutzer gegen schriftliche Bestätigung: a. die Einweisungsverfügung mit Angaben der unterzubringenden Person/en und der Bezeichnung der zugewiesenen Nutzfläche, b. einen Abdruck dieser Satzung und der Benutzungsordnung, c. Unterkunftsschlüssel, d. ein Kurzprotokoll über das zur Verfügung gestellte Zimmerausstattung.“ „(7) Für nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Bewohners entstandene Schäden am zur Verfügung gestellten Inventar oder am Gebäude der Unterkunft haftet der Verursacher. Für einen Verlust des zur Verfügung gestellten, protokollierten Inventars haftet der Nutzer. Die Reparaturkosten oder die Kosten für eine Ersatzbeschaffung werden im Falle der Schädigung dem Verursacher, im Falle des Verlustes dem Nutzer, in Rechnung gestellt.“ § 4 wird wie folgt ergänzt: „(4) Der Benutzer erhält bei seinem Auszug oder bei einem Wechsel der Unterkunft ein Übergabeprotokoll über das im verlassenen Zimmer festgestellte, städtische Inventar.“ § 5 wird wie folgt geändert: „(1) Die Stadt erhebt für die Benutzung der in § 1 in Verbindung mit dem Gebührentarif genannten Unterkünfte Benutzungsgebühren (Grundgebühr und Verbrauchsgebühr und Stromkostenpauschale). Die Gebühr wird im Rahmen einer IST-Belegung kalkuliert. Bei der Erhebung der Grundgebühr wird differenziert zwischen der Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft und der Unterbringung in einer abgeschlossenen Wohneinheit. (2) Die Grundgebühr beträgt pro Nutzer und Kalendermonat - in einer Gemeinschaftsunterkunft: 177,06 € - in einer abgeschlossenen Wohneinheit: 212,47 € (vergl. Gebührentarif) (3) Die Verbrauchsgebühr (Heizung, Wasser, Abfallbeseitigung, Abwasser, Mietnebenkosten) wird als Pauschale erhoben. Diese wird auf Grund der Aufwendungen für die Verbrauchskosten ermittelt und auf die Nutzer umgerechnet. Zur Zeit beträgt die Verbrauchsgebühr je Nutzer und Kalendermonat: 42,47 € (4) Die Stromkostenpauschale wird separat berechnet und ausgewiesen. Sie beträgt zur Zeit je Nutzer und Kalendermonat: 30,18 € § 6 wird wie folgt geändert: Gebührenschuldner sind die Benutzerinnen und Benutzer der Unterkünfte. „Der Gebührentarif (Anlage) wird wie folgt neu gefasst: „Anlage zur Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und die Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) Gebührentarif Für die nachstehend aufgeführten Unterkünfte werden die monatlichen Benutzungsgebühren wie folgt festgesetzt: Grundgebühr pro Nutzer/Kalendermonat - in einer Gemeinschaftsunterkunft: 177,06 € - in einer abgeschlossenen Wohneinheit: 212,47 € Verbrauchsgebühr pro Nutzer/Kalendermonat: 42,47 € Stromkostenpauschale pro Nutzer/Kalendermonat: 30,18 € Unterkünfte: Nr. Anschrift Ortsteil Unterkunftsart 1 Ackerweg 17 Walberberg Gemeinschaftsunterkunft 2 Am Ühlchen 19 Bornheim Abgeschlossene Wohneinheit 3 Donnerbachweg15a Waldorf Gemeinschaftsunterkunft 4 Eupener Str. 6 Sechtem Gemeinschaftsunterkunft 5 Friedrichstr. 3 Roisdorf Abgeschlossene Wohneinheit 6 Rheinstr. 117 (linke Wohnung) Hersel Abgeschlossene Wohneinheit 7 Rheinstr. 117 (rechte Wohnung) Hersel Abgeschlossene Wohneinheit 8 Schornsberg 2 Brenig Abgeschlossene Wohneinheit 9 Sechtemer Weg 57-79 Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 10 Siegesstr.28 Roisdorf Abgeschlossene Wohneinheit 11 Zehnhoffstr. 7 Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 12 Allerstraße 17 Hersel Gemeinschaftsunterkunft 13 Feldchenweg 34-38 Waldorf Gemeinschaftsunterkunft 14 Keldenicher Str. 20-24 Sechtem Gemeinschaftsunterkunft 15 Goethestraße 1a Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 16 Albertus-Magnus-Str. 18 Dersdorf Abgeschlossene Wohneinheit 17 Kämpchenweg 34 Sechtem Abgeschlossene Wohneinheit 18 Maaßenstr. 11 Hemmerich Abgeschlossene Wohneinheit 19 Torburg Burgstr. 51 Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 20 Wallrafstr. 1 Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 21 Albertus-Magnus-Str. 22 Dersdorf Abgeschlossene Wohneinheit Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Bezeichnung der Satzung 3. Satzung vom 21.06.2023 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 21.02.2018 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 21.06.2023 (Christoph Becker) Bürgermeister

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Fraktionsvorsitzender: Dirk König | Willmuthstr. 30 | 53332 Bornheim | Telefon: 0163-3563644 | E-Mail: mail@dirk-koenig.de UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim Stadt Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 29.06.2023 Prüfantrag zur Bereitstellung eines Grundstückes für einen privaten Investor zur Errichtung eines Lehrschwimmbeckens im Bornheimer Norden. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir bitte Sie den folgenden Antrag in den nächsten Haupt- und Finanzausschuss einzubringen. Beschlussentwurf: 1. Die Verwaltung prüft, inwieweit sie der Fa. Ezzys im Bornheimer Norden ein Grundstück in der Größe von ca. 600 qm zur Errichtung eines Lehrschwimmbeckens im Bereich der neu zu errichtenden Heinrich Böll Gesamtschule zur Verfügung stellen kann. 2. Sollte an dieser Stelle kein Grundstück zur Verfügung stehen, prüft die Verwaltung, eventuell unter Einbeziehung der WFG, ob es an anderer Stelle ein geeignetes Grundstück gibt, welches den Anforderungen entsprechen würde. Sollte ein weiterer Investor in diesem Bereich auftreten, soll dies in die Prüfung einfließen. Begründung: In der Stadt Bornheim fehlen Wasserflächen um vor allen Dingen Babyschwimmen, Schwimmunterricht für Kleinkinder und Grundschulkinder anzubieten. Die Fa. Ezzys, Niederlande, arbeitet mit dem SSV Merten seit einigen Jahren auf einer kleinen Wasserfläche auf dem Gelände der GFO in Merten zusammen. Aus dieser Zusammenarbeit hat sich bei der Fa. Ezzys der Wunsch entwickelt im Bornheimer Norden ein Lehrschwimmbecken zu bauen und zu betreiben. Diesbezüglich ist man an die Verwaltung herangetreten und hat auch die Politik eingebunden. Nun ist ein schlüssiges Konzept entstanden, um das Projekt auch umsetzen zu können. Hierzu sucht die Fa. Ezzys nun ein Grundstück in der Größe von ca. 600 qm (ohne Parkplätze) oder 1000 -1200 qm (incl. Parkplätze). Da nicht absehbar ist, wann und in welcher Form das neue Bornheimer Schwimmbad errichtet werden kann, bietet sich hier aus unserer Sicht eine optimale Ergänzung. Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ Fraktionsvorsitzender: Dirk König | Willmuthstr. 30 | 53332 Bornheim | Telefon: 0163-3563644 | E-Mail: mail@dirk-koenig.de Der Sozialraum der Bornheimer Nordens umfasst ca. 25.000 Einwohner mit diversen Kindergärten, fünf Grundschulen und einer weiterführenden Schule. Mir einem Lehrschwimmbecken könnte man den Schwimmunterricht mit kurzen Wegen realisieren. Dies würde die Organisation in den Schulen bezgl. des Schwimmunterrichts wesentlich vereinfachen und auch im Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität wesentliche Vorteile bieten. Die Fa. Ezzys bietet ein Kurssystem an, welches auf dreißigjähriger Erfahrung fußt, und ständig weiterentwickelt wird. So ist gewährleistet, dass viele Bornheimer Kinder eine hochwertige Schwimmausbildung erhalten. Das Lehrschwimmbecken stellt keine Konkurrenz zu einem neuen Bornheimer Hallenbad dar. Ganz im Gegenteil, es würden sich viele Synergien ergeben. So hätte man im neuen Bornheimer Schwimmbad mehr Zeiten für die drei Grundschulen im Bornheimer Süden, die Verbundschule in Uedorf, das AvH Gymnasium und die Europaschule. Zudem könnte man mehr Zeiten für die verschiedenen Vereine zur Verfügung stellen. Ein weiterer Effekt wäre, da die Fa. Ezzys die fundierte Grundausbildung der Kinder gewährleistet, dass diese Kinder anschließend zur weiteren Ausbildung ins Bornheimer Hallenbad wechseln könnten. So bestände unter Umständen die Möglichkeit, dass wir in Bornheim mehr Nachwuchs für die Vereine, wie etwa DLRG, Wasserwacht, Feuerwehren (gerade in den Rheinorten) fördern könnten.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kenntnisnahme-Beschluss Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.02.2023 beantworte ich wie folgt: Frage: Wo findet sich die Rechtsgrundlage, dass über eine Verwaltungsvorlage die eine „Kennt- nisnahme“ beschreibt, abgestimmt werden muss? Antwort: Der generelle Unterschied zwischen Mitteilungs- und Beschlussvorlagen ist der, dass es sich bei einer Mitteilungsvorlage um eine Mitteilung seitens der Verwaltung oder eines An- tragsstellers an die Politik handelt, die keiner weiteren Entscheidung bedarf. Bei einer Beschlussvorlage hingegen muss die Politik einen Beschluss fassen, um weiteres Ver- waltungshandeln in die Wege zu leiten. Eine spezielle Rechtsgrundlage für einen Kenntnisnahmebeschluss gibt es nicht. Wenn ein Gre- mium für eine Entscheidung in einer bestimmten Angelegenheit eindeutig zuständig ist, ist auf jeden Fall eine normale Beschlussvorlage angezeigt. Eine Vorlage mit Kenntnisnahmebeschluss kann man hingegen dann wählen, wenn man z.B. von einem Geschäft der laufenden Verwaltung ausgeht aber die Beteiligung der Politik sicherstellen möchte. Die abgegebenen Dafür-Stimmen ergehen dann im Sinne einer „zustimmenden Kenntnisnahme“. Die Politik würde sich somit widersprüchlich verhalten, wenn sie für die Kenntnisnahme stimmt, aber das skizzierte Verwaltungshandeln dann im Nachhinein für unzutreffend, unangemessen oder nicht zielführend hält. Zudem macht es der Beschluss für die Politik möglich, eine Ergänzung zu beantragen. Würde eine reine Mittelung der Verwaltung ergehen, hätte die Politik keine Möglichkeit einen Beschluss- entwurf zu fassen. Eine reine Kenntnisnahme Vorlage – also eine Mitteilung, über die gar nicht abgestimmt wird – kann immer dann gewählt werden, wenn es wirklich nur um die Weitergabe von Fakten geht, bzgl. derer es voraussichtlich keinen Diskussionsbedarf oder gar Entscheidungsbedarf gibt, z.B. auch Mitteilungen über Gesetzesänderungen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Ratsmitglied Rolf Schmitz Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kenntnisnahme-Beschluss Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.02.2023 beantworte ich wie folgt: Frage: Wo findet sich die Rechtsgrundlage, dass über eine Verwaltungsvorlage die eine „Kennt- nisnahme“ beschreibt, abgestimmt werden muss? Antwort: Der generelle Unterschied zwischen Mitteilungs- und Beschlussvorlagen ist der, dass es sich bei einer Mitteilungsvorlage um eine Mitteilung seitens der Verwaltung oder eines An- tragsstellers an die Politik handelt, die keiner weiteren Entscheidung bedarf. Bei einer Beschlussvorlage hingegen muss die Politik einen Beschluss fassen, um weiteres Ver- waltungshandeln in die Wege zu leiten. Eine spezielle Rechtsgrundlage für einen Kenntnisnahmebeschluss gibt es nicht. Wenn ein Gre- mium für eine Entscheidung in einer bestimmten Angelegenheit eindeutig zuständig ist, ist auf jeden Fall eine normale Beschlussvorlage angezeigt. Eine Vorlage mit Kenntnisnahmebeschluss kann man hingegen dann wählen, wenn man z.B. von einem Geschäft der laufenden Verwaltung ausgeht aber die Beteiligung der Politik sicherstellen möchte. Die abgegebenen Dafür-Stimmen ergehen dann im Sinne einer „zustimmenden Kenntnisnahme“. Die Politik würde sich somit widersprüchlich verhalten, wenn sie für die Kenntnisnahme stimmt, aber das skizzierte Verwaltungshandeln dann im Nachhinein für unzutreffend, unangemessen oder nicht zielführend hält. Zudem macht es der Beschluss für die Politik möglich, eine Ergänzung zu beantragen. Würde eine reine Mittelung der Verwaltung ergehen, hätte die Politik keine Möglichkeit einen Beschluss- entwurf zu fassen. Eine reine Kenntnisnahme Vorlage – also eine Mitteilung, über die gar nicht abgestimmt wird – kann immer dann gewählt werden, wenn es wirklich nur um die Weitergabe von Fakten geht, bzgl. derer es voraussichtlich keinen Diskussionsbedarf oder gar Entscheidungsbedarf gibt, z.B. auch Mitteilungen über Gesetzesänderungen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Ratsmitglied Rolf Schmitz

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Fraktionsvorsitzender: Dirk König | Willmuthstr. 30 | 53332 Bornheim | Telefon: 0163-3563644 | E-Mail: mail@dirk-koenig.de UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim An die Vorsitzende des Schulausschusses Frau Gabi Kretschmer Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 29.06.2023 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Förderung und Angebot der Offenen Ganztagsschule in Bornheimer Grundschulen Sehr geehrte Frau Kretschmer, nachdem im Jahre 2022 unser Antrag auf Erhöhung des städtischen Anteils an die Träger der Offenen Ganztagsschule mehrheitlich abgelehnt wurde, wurde nun in diesem Jahr der städtische Anteil von 90€ je Kind/Monat angehoben. Eigentlich war zu diesem Zeitpunkt schon absehbar, dass diese Erhöhung nicht ausreichen wird, um die angestrebte Qualität in der Betreuung zu gewährleisten. Nun haben sich die Träger der Offenen Ganztagsschulen in Bornheim mit Schreiben vom 26.04.2023 in dieser Angelegenheit an die Verwaltung und die Politik gewandt. Wir möchten nun die Verwaltung bitten, folgende Fragen zu beantworten. 1. In dem Schreiben wird davon gesprochen, dass in umliegende Kommunen der kommunale Anteil deutlich über 140€ je Kind/Monat liegt. Können sie uns eine genaue Aufstellung darüber für die Kommunen im RSK sowie Bonn, Swisttal, Brühl und Wesseling geben? 2. Haben sie Kenntnis darüber welche Unterschiede im Betreuungsangebot zwischen den erwähnten Kommunen und der Stadt Bornheim bestehen, und können sie diese Unterschiede der Politik im Schulausschuss erläutern? 3. Was würde die geforderte Erhöhung von zurzeit 95€ je Kind/Monat auf 105€ je Kind/Monat ab dem Schuljahr 2023/24 an finanzieller Mehrbelastung für den Haushalt in den Jahren 2023 und 2024 bedeuten, und gibt es an anderer Stelle im Haushalt Einsparpotentiale, um diese Mehrkosten zu kompensieren? 4. Können sie dies auch darlegen, wenn wir eine Erhöhung auf 120€ je Kind/Monat beschließen würden? 5. Sehen sie im Bereich der Offenen Ganztagsschule noch Einsparpotentiale, ohne dadurch die Qualität zu gefährden? Mit freundlichen Grüßen Josef Müller, Hans-Georg Horch, Dirk König und Fraktion Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:Uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. abgebautes Spielgerät Spielplatz Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit mehreren Wochen ist ein großes Spielgerät auf dem Spielplatz Hemmerich abgebaut. Wa- rum wurde das Gerät abgebaut? Antwort 1: Das Gerät machte lautstarke Geräusche beim Bespielen. Daraufhin wurde der obere Teil des Spielgerätes abgenommen, um nach einem Fehler zu suchen. Hier erwies sich ein Lagerscha- den, der irreparabel ist. Die Kosten für das Ersatzteil waren zu hoch, sodass wir hier einen wirt- schaftlichen Totalschaden haben. Frage 2: Wann und wie wird es wieder aufgestellt oder ersetzt? Antwort 2: Es wurde bereits ein Ersatz für dieses Spielgerät besorgt. Vom Spielwert her ist es ein ähnliches Gerät wie das bisherige. Das Spielgerät wurde schon geliefert und wird zeitnah vom Stadtbetrieb aufgestellt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Ratsmitglied Christian Koch Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. abgebautes Spielgerät Spielplatz Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit mehreren Wochen ist ein großes Spielgerät auf dem Spielplatz Hemmerich abgebaut. Wa- rum wurde das Gerät abgebaut? Antwort 1: Das Gerät machte lautstarke Geräusche beim Bespielen. Daraufhin wurde der obere Teil des Spielgerätes abgenommen, um nach einem Fehler zu suchen. Hier erwies sich ein Lagerscha- den, der irreparabel ist. Die Kosten für das Ersatzteil waren zu hoch, sodass wir hier einen wirt- schaftlichen Totalschaden haben. Frage 2: Wann und wie wird es wieder aufgestellt oder ersetzt? Antwort 2: Es wurde bereits ein Ersatz für dieses Spielgerät besorgt. Vom Spielwert her ist es ein ähnliches Gerät wie das bisherige. Das Spielgerät wurde schon geliefert und wird zeitnah vom Stadtbetrieb aufgestellt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Ratsmitglied Christian Koch

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12. November 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb 14 Kalendertage. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im Internet unter www.bornheim.de unter Rathaus/Rat und Ausschüsse veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung unter 0151 / 20 74 61 04 Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 20. November, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 13.11.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 18.11.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 19.11.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren gem. §§ 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ff. für die Förderung von Grundwasser auf dem Betriebsgelände der Firma Shell Deutschland Oil GmbH in Wesseling Die Firma Shell Deutschland Oil GmbH hat gemäß §§ 8 ff. WHG die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für zwanzig Jahre sowie die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 17 WHG zur Förderung von Grundwasser in einer Men- ge bis zu 30.000.000 m³/a beantragt, um es als Kühl- und Pro- zesswasser (Betriebswasser) in der Rheinland Raffinerie Süd (Wesseling) zu verwenden. Die Förderung soll mittels 28 bestehender Flach- und 14 beste- hender Tiefbrunnen auf den Grundstücken Gemarkung Flur Flurstück Urfeld 4 113 Urfeld 5 116 Urfeld 5 117 Urfeld 6 120 Urfeld 6 122 Urfeld 6 132 Urfeld 7 207 Gemarkung Flur Flurstück Wesseling 10 4 Wesseling 13 95 Wesseling 14 50 Wesseling 14 57 Wesseling 15 60 durchgeführt werden. Die beantragte maximale Entnahme- menge beträgt 5.300 m³/h, 127.200 m³/d, 30.000.000 m³/a. Davon sollen aus dem zweiten Grundwasserstockwerk mittels der o.g. Tiefbrunnen maximal 17.000.000 m³/a der beantragten 30.000.000 m³/a gefördert werden. Gleichzeitig beantragt die Firma Shell Deutschland Oil GmbH die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für zwan- zig Jahre sowie die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 17 WHG mittels der sechs Vertikalfilterbrunnen E 1 bis E 6 Grundwasser in einer Menge von 120 m³/h je Brunnen auf dem Grundstück Gemarkung Wesseling, Flur 17, Flurstück 4821 zu Grundwassersicherungs- bzw. Sanierungszwecken und zur an- schließenden Betriebswasserverwendung zu fördern. Die o.g. maximale Fördermenge zur Betriebswasserversorgung wird um den Betrag der Fördermengen aus den Brunnen E 1 bis E 6 reduziert, d.h. die o.g. beantragten maximalen Gesamtfördermengen von 5.300 m³/h, 127.200 m³/d und 30.000.000 m³/a werden nicht überschritten. Zurzeit besteht für die Grundwasserförderung auf dem Be- triebsgelände in Wesseling eine wasserrechtliche Bewilligung in Höhe von 50.000.000 m³/a, die bis zum 31.01.2015 be- fristet ist. Für die Förderung von Grundwasser von mehr als 10.000.000 m³/a besteht nach § 3 b und Anlage 1 Nr. 13.3.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung NRW (UVPG NRW) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für die vg. Vorhaben wird daher nach dem UVPG i. V. mit UVPG NRW eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Der Antrag- steller hat hierzu gem. § 6 UVPG eine Umweltverträglichkeits- studie vorgelegt. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Vorhaben wird im Rahmen des gehobenen Erlaubnisverfahrens und des einfachen Erlaubnisverfahrens unter Berücksichtigung der Bewertung der bei der Umweltverträglichkeitsprüfung fest- gestellten Umweltauswirkungen der Vorhaben durchgeführt. Durch die Offenlage der Antragsunterlagen erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 Abs. 1 UVPG. Die Antragsunterlagen, bestehend aus dem Antrag auf Er- teilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis und der wasserrechtlichen Erlaubnis und den dazugehörigen Erläute- rungen und Plänen (Zeichnungen, Nachweisungen und Be- schreibungen) sowie der Umweltverträglichkeitsstudie, aus denen sich Art und Umfang der beiden Vorhaben des Unterneh- mens ergeben, liegen gemäß § 9 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 3 Satz 1, Absatz 4 bis 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG NRW) - in der zurzeit geltenden Fassung - einen Monat lang in den Städten Wesseling, Bornheim und Niederkassel, in de- nen sich die Vorhaben voraussichtlich auswirken, und zwar in der Zeit vom Donnerstag, den 20.11.2014 bis zum Freitag, den 19.12.2014 einschließlich bei der Stadt Bornheim, Rathausstra- ße 2, 53332 Bornheim, Fachbereich Stadtplanung und Grund- stücksneuordnung, Zimmer 407, während der Dienststunden von Montag bis Freitag, 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr; Montag bis Mittwoch, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wird diese Bekanntmachung gem. § 27 a VwVfG NRW auf der Internetseite der Stadt Bornheim unter http:// www.bornheim.de/rathaus/amtsblatt.html veröffentlicht. Die Unterlagen werden parallel, d.h. mit Beginn der Offenlage bis zum Ende der Einwendungsfrist auf der Internetseite der Be- zirksregierung Köln unter : http://www.bezreg-koeln.nrw.de/ brk_internet/verfahren/54_wasserentnahmeverfahren/shell_ deutschland_oil_gmbh/index.html zugänglich gemacht. Maß- geblich ist der Inhalt der zur Einsichtnahme bei den o.g. Städ- ten ausliegenden Unterlagen. Jeder, dessen Belange durch die Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zum Freitag, den 09.01.2015, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Fachbereich Stadtplanung und Grundstücksneuordnung, Zimmer 407 oder bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Einwendungen erheben oder Stellungnahmen abgeben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG, die auf Grund einer Anerken- nung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbe- helfe nach der Verwaltungsgerichts-ordnung gegen die Ent- scheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können innerhalb der vg. Frist Stellungnahmen zu den Vorhaben abgeben. Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung setzt voraus, dass aus der Einwendung oder der Stellungnahme zumindest der geltend gemachte Belang und die Art der Beeinträchtigung hervorgehen, die Einwendung unterschrieben und mit einem lesbaren Namen und Anschrift versehen ist. Einwendungen ohne diesen Mindestgehalt sind unbeachtlich. Die Einwen- dungen werden an den Antragssteller weitergegeben. Auf Ver- langen der jeweiligen Einwender/innen wird deren Namen und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit diese Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich sind. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind die rechtzeitig gegen den Antrag erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abge- gebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stel- lungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger der Vorhaben, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern. Der Erörterungstermin wird mindestens ei- ne Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Der Träger der Vorhaben, die Behörden und diejenigen, die Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Sind außer der Benach- richtigung des Trägers des Vorhabens und der Behörden mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese Be- nachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Ebenso kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. Weitere Informationen sowie Äußerungen und Fragen zum Verfahren können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei der für das Verfahren zuständigen Bezirksregierung Köln ange- fordert bzw. eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsfrist von dem Zeitpunkt der Übermittlung angeforderter Informationen bzw. Beantwortung gestellter Fra- gen unberührt bleibt. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Teilnahme an dem Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden. Köln, den 05.11.2014 Im Auftrag gez. Vesper

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November 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb 14 Kalendertage. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im Internet unter www.bornheim.de unter Rathaus/Rat und Ausschüsse veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 17 - 18 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Frankfurter Str. 2 Telefon: 0 22 22 / 977 988 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 20. November, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Stadtrat Donnerstag, 06.11.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Umweltausschuss Dienstag, 11.11.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 12.11.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Me 15.3 in der Ortschaft Merten / Reduzierung des Plangebietes, Öffentliche Auslegung Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 02.10.2014 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Me 15.3 in der Ortschaft Merten für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, das Plangebiet um den Bereich der vorhandenen Bebauung an der Beethovenstraße zu reduzieren. Der Bebauungsplanbereich wird begrenzt: im Norden durch die Grundstücksgrenze des Fachmarktzentrums, in Verlängerung zum Kreisverkehrsplatz an der Bonn-Brühler-Straße (Landes- straße 183), im Osten durch die Bonn-Brühler-Straße (L 183), im Süden durch eine Parallele von rd. 30,0 m zur geplanten 6 m breiten, öffentlichen Erschließungsfläche und im Westen durch die Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze des Flur- stücks 99 nach Norden und die östlichen Grundstücksgrenzen des Flurstücks 175. Als verfügbare Umweltinformation liegt der Umweltbericht incl. Eingriffs/ Ausgleichsbilanzierung vor, mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch einschließlich Gesundheit, Kultur und sonstige Sachgüter, Artenschutz. Eingeflossen in den Umweltbericht sind eine artenschutzrecht- liche Vorprüfung, in der Lebensraumpotentiale abgeschätzt sowie mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände (ins- besondere die Betroffenheit von Fledermäusen und Vögeln, ar- tenschutzrechtlich relevanter Amphibien- und Reptilienarten) bewertet wurden und eine Schalltechnische Untersuchung zur Klärung der Belange des Immissionsschutzes hinsichtlich des Verkehrslärms von der Bonn-Brühler-Straße. Auch eine archä- ologische Sachstandsermittlung bezüglich des vermuteten Ver- laufs der römischen Wasserleitung im Plangebiet sowie eine Überflutungsbetrachtung und eine hydrogeologische Beurtei- lung zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes fanden Be- rücksichtigung im Umweltbericht. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungs- planes Me 15.3 in der Ortschaft Merten mit Begründung und den umweltbezogenen Informationen erfolgt in der Zeit vom 13.11.2014 bis 12.12.2014 einschließlich bei der Stadtver- waltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grund- stücksneuordnung-, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schrift- lich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Be- schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt blei- ben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entschei- det die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 28.10.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bornheim erinnert an die Novemberpogrome Stadt, Kirchen und weiterführende Schulen laden z einer Gedenkveranstaltung ein Zum Gedenken an die sogenannte Reichspogromnacht, die sich nun zum 76. Mal jährt, laden die Stadt Bornheim, die christ- lichen Kirchen und die weiterführenden Schulen aus dem Stadt- gebiet am Montag, 10. November 2014, von 19 bis 20 Uhr alle Bornheimerinnen und Bornheimer in die evangelische Markus- kirche, Rösberger Straße 35 in Hemmerich, ein. „Erinnern für heute und morgen“ ist der Titel der gemeinsamen Gedenkveranstaltung, mit der an die schrecklichen Zerstö- rungen und Plünderungen jüdischen Eigentums und insbeson- dere die vielfachen Morde an jüdischen Bürgern im Jahr 1938 erinnert werden soll. Schülerinnen und Schüler des Alexander- von-Humboldt-Gymnasiums und der Europaschule Bornheim werden dazu Aspekte der jüdischen Geschichte Bornheims dar- stellen. Den Bogen zur heute oft alltäglichen Diskriminierung schlagen eine Arbeitsgruppe der Heinrich-Böll-Sekundarschule und die Projektteilnehmer aus der Jugendarbeit des Jugend- amtes der Stadt Bornheim, die dieses Thema mit verschiedenen Medien bearbeiten. Im Anschluss an die Gedenkveranstaltung besteht im Eingangsbereich die Gelegenheit zum Gespräch und gegenseitigen Austausch. Während die „Reichspogromnacht“ in Deutschland auf den 9. November datiert wird, ereigneten sich die antisemitischen Vorfälle in Bornheim vor allem am 10. November 1938. An die- sem Tag wurde etwa die Bornheimer Synagoge Opfer eines Brandanschlages. Diese Übergriffe waren ein düsteres Vorzei- chen der späteren Verschleppung und Ermordung der Bornhei- mer Juden mit dem verheerenden Ergebnis, dass das jüdische Leben an Rhein und Vorgebirge nach mehreren Jahrhunderten vollständig ausgelöscht wurde. Foto: Die Synagoge Bornheim wurde 1866 erbaut und im Zuge der Novemberpogrome 1938 zerstört. Foto: Stadt Bornheim

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