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4. Juni 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Wirtschaftsföderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungs- gesellschaft mbH Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standort- suche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU jeden Montag 14 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de Internet: gruene-fraktion-bornheim.de FDP jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Internet: fdp-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de Heinz Müller Telefon: 0 22 27 / 91 20 70 Fax: 0 22 27 / 81 99 713 E-Mail: jenneberg@ googlemail.com Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon: 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugend treff@gmx.de Internet: bornheimerjugendtreff.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Ratstrakt, am 26. Juni, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Bornheimer Jugendtreff Störungsmeldung Energieberatung AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Stichwahl zum Landrat des Rhein-Sieg-Kreises am 15.06.2014 Wahlausschuss Dienstag, 17.06.2014, fällt aus Jugendparlament Mittwoch, 25.06.2014, 17:00 Uhr, Jugendamt der Stadt Born- heim, Raum 1.21, Brunnenallee 31 Stadtrat Mittwoch, 02.07.2014, 18:00 Uhr, Aula der Europaschule Born- heim, Goethestraße 1 Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsun- terlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim di- rekt unter session.stadt-bornheim.de. Stimmbezirk Kommunalwahlbezirk Kreiswahlbezirk 010 Roisdorf I 010: G1 8 020 Roisdorf II 020: G2 031Bornheim/Roisdorf - Bornheim 030: G3 032 Bornheim/Roisdorf - Roisdorf 040 Bornheim I 040: G4 9 050 Bornheim II 050: G5 060 Bornheim III 060: G6 070 Brenig 070: G7 081 Dersdorf/Waldorf - Dersdorf 080: G8 082 Dersdorf/Waldorf - Waldorf 090 Waldorf 090: G9 100 Kardorf 100: G10 111 Hemmerich/Rösberg- Hemmerich 110: G11 112 Hemmerich/Rösberg - Rösberg 121 Rösberg/Merten -Rösberg 120: G12 10 122 Rösberg/Merten - Merten 130 Merten I 130: G13 140 Merten II 140: G 14 150 Walberberg I 150: G15 160 Walberberg II 160: G16 171 Sechtem I 170: G17 172 Sechtem I 181Sechtem II 180: G18 182 Sechtem II 190 Widdig 190: G19 8 201Uedorf/Hersel - Uedorf 200: G20 202 Uedorf/Hersel - Hersel 210 Hersel I 210: G21 220 Hersel II 220: G22 Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 27.05.2014 festge- stellt, dass zwischen den Kandidaten Sebastian Schuster (CDU) und Dietmar Tendler (SPD) für das Amt des Landrates des Rhein-Sieg- Kreises eine Stichwahl erforderlich ist. Die Stichwahl findet am 15.06.2014 statt. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Ermittlung des Brief- wahlergebnisses um 15.00 Uhr im Rathaus der Stadt Bornheim, Rats- saal, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim zusammen. Die Sitzung ist öffent- lich. 1. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 22.04. bis 04.05.2014 übersandt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auch Angaben über die Barrierefreiheit für Men- schen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Die Einteilung der Kreiswahlbezirke wurde vom Landrat des Rhein-Sieg- Kreises am 13.11.2013 bekannt gemacht. Die Stadt Bornheim ist für die Kommunalwahl inkl. Stichwahl in folgende Wahl-/Stimmbezirke eingeteilt (Für die Stichwahl des Landrates ist nur die Stimmbezirksebene maßgebend): 2. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahl- bezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis/Reisepass, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis/Reisepass zur Wahl mitzubringen. Bei der Stichwahl hat jeder Wähler eine Stimme. Die Stimmzettel für die Stichwahl zum Landrat des Rhein- Sieg-Kreises sind von hellgrüner Farbe und enthalten den Auf- druck: Stimmzettel für die Stichwahl des Landrates des Rhein- Sieg-Kreises am 15. Juni 2014 Die Stimmzettel enthalten die für die Stichwahl zugelassenen Wahlvorschläge und unterhalb von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeich- nung. In den Wahllokalen ist neben dieser Bekanntmachung ein Mu- sterstimmzettel ausgehängt. 3. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand- lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb- nisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem Wahlbezirk, für den der Wahl- schein gültig ist oder durch Briefwahl teilnehmen. Der Wahl- schein für die Stichwahl zum Landrat ist von weißer Farbe. Wähler, die einen Wahlschein erhalten haben und im Wahl- lokal die Stimme abgeben möchten, müssen den Wahlschein bei der Stimmabgabe vorlegen. Der Wahlschein wird hierbei einbehalten. Wer durch Briefwahl wählen will, erhält von der Stadt Born- heim auf Antrag den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag sowie den amtlichen Wahlbriefum- schlag. Der amtliche Stimmzettelumschlag ist von grüner, der amt- liche Wahlbriefumschlag von gelber Farbe und jeweils mit der Aufschrift „Kommunalwahlen“ gekennzeichnet. Der Wähler muss den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschrie- benen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefum- schlag angegebenen Stelle übersenden, dass er am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Eine Abgabe im Wahllokal am Wahltag ist nicht möglich. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl erfolgt durch das Ankreu- zen der Kreise unter den Wahlvorschlägen oder indem auf an- dere Weise kenntlich gemacht wird, für welchen Bewerber die Stimme gelten soll. Der Stimmzettel ist in den Stimmzettelum- schlag zu legen, dieser ist zu verschließen. Der unterschriebene Wahlschein ist mit dem Stimmzettelum- schlag in den Wahlbriefumschlag zu legen, dieser ist sodann zu verschließen und zur Post zu geben, bzw. bei der auf dem Brief angegebenen Stelle abzugeben. 4. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei- heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( § 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetz- buches). (Hinweis: Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde auf die Ergän- zung der weiblichen Form verzichtet) Bornheim, den 28.05.2014 Stadt Bornheim gez. i.V. Manfred Schier, 1. Beigeordneter Stadt Bornheim Bürgerinformation Aufgrund der §§ 7, 8, 41 Abs.1 Buchst. F) und 77 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 30. Dezember 2013 (GV. NRW. S.878)“, der §§ 2, 4 und 6 des Kom- munalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. 1969 S. 712 / SGV. NW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1999 (GV. NW. 1999 S. 718), § 12 des Gesetzes zur Förde- rung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz) vom 14. Februar 2012 (GV. NRW. S. 97, und des § 1 des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FLüAG) vom 28. Februar 2003, zu- letzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 724) hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 15.05.2014. folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhal- tung und Benutzung der Übergangsheime für Aussiedler/Aussiedlerinnen, Zuwanderer /Zuwanderinnen und ausländische Flüchtlinge beschlossen: Artikel I Die Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung der Übergangsheime für Aussiedler/Aussiedlerinnen, Zuwanderer/Zuwande- rinnen und ausländische Flüchtlinge wird wie folgt geändert: 1. Die Satzung wird wie folgt umbenannt: Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung der Übergangsheime für Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen, Zuwanderer/Zu- wanderinnen und ausländische Flüchtlinge 2. § 1 wird wie folgt geändert: § 1 - Rechtsform, Zweckbestimmung und Standorte (1) Die Stadt Bornheim unterhält für Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen und Zuwanderer/ Zuwanderinnen (§ 12 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrati- onsgesetz)) und für ausländische Flüchtlinge (§ 2 des Flüchtlingsaufnahme- gesetzes) folgende Übergangsheime (ÜH) als nichtrechtsfähige öffentliche Anstalten: ÜH Bornheim, Zehnhoffstr. 7 ÜH Merten Brahmsstraße 20 – 22 ÜH Waldorf, Donnerbachweg 15 a (2) Das Benutzungsverhältnis zwischen der Stadt Bornheim und den Benut- zern/Benut¬zerinnen ist öffentlich-rechtlich. 3. § 5 wird wie folgt geändert: § 5 - Gebührenberechnung (1) Die Benutzungsgebühr wird nach der Grundfläche der benutzen Räume berechnet. Gemeinschaftsflächen werden anteilig berücksichtigt. Die Benutzungsge- bühr beträgt je Quadratmeter und Monat 15,66 EUR. Zusätzlich wird je Quadratmeter Wohnfläche für Verbrauchskosten (Hei- zung, Warmwasser, Haushalts- und Allgemeinstrom, Müllabfuhr, Wasser und Kanal) eine Ne- benkostenpauschale erhoben, deren Höhe der Bürgermeister/die Bürgermeisterin nach den je- weiligen Aufwendungen festsetzt. (2) Die Benutzungsgebühr und Nebenkostenpauschale wird wohnplatzbezo- gen für jede Person zu gleichen Anteilen erhoben. Artikel II: Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung der Übergangsheime für Aus- siedler/Aussiedlerinnen, Zuwanderer/Zuwanderinnen und ausländische Flüchtlinge vom 04.10.2001 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbin- dung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kom- munalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestim- mungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Ver- kündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächen- nutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsa- che bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 20.05.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung der Übergangsheime für Aussiedler/Aussiedlerinnen, Zuwanderer/Zuwanderinnen und ausländische Flüchtlinge vom 04.10.2001 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Am Mittwoch, 18. Juni 2014, findet der Betriebsausflug der Stadtverwaltung und des StadtBetriebs Bornheim statt. Die Stadtverwaltung bittet um Ver- ständnis, dass die Dienststellen an diesem Tag geschlossen bleiben. Auch al- le Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft sind am 18. Juni geschlos- sen. Die Eltern wurden frühzeitig über den anstehenden Betriebsausflug informiert. Das HallenFreizeitBad Bornheim kann am Tag des Betriebsaus- flugs zur normalen Öffnungszeit besucht werden. Auch die Kurse der Volks- hochschule Bornheim Alfter finden wie üblich statt, die VHS-Geschäftsstelle ist jedoch nicht besetzt. Bei dringenden Anliegen außerhalb der Dienstzeit der Stadtverwaltung ist der städtische Bereitschaftsdienst telefonisch unter 0172 874 08 53 erreich- bar. Bei Rohrbrüchen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicherstellung der Wasserversorgung kann die Störungshotline des Bereitschaftsdienstes des StadtBetriebs unter 02227/ 93 20 77 angerufen werden. Feuerwehr und Ret- tungsdienst sind wie immer erreichbar unter der Rufnummer 112, die Poli- zei unter 110. In Angelegenheiten der Gasversorgung gibt die Regionalgas Euskirchen Auskunft unter 02251/ 70 80; außerhalb der Betriebszeiten steht die Service-Nummer 0800/ 32 23 222 zur Verfügung. Betriebsausflug der Stadtverwaltung und des StadtBetriebs Bornheim am 18. Juni AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises Zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg vertreten durch den Landrat, Sebastian Schuster, - nachfolgend „Kreis“ genannt – und den Städten und Gemeinden Gemeinde Alfter, Der Bürgermeister, Am Rathaus 7, 53347 Alfter Stadt Bad Honnef, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Gemeinde Eitorf, Der Bürgermeister, Markt 1, 53783 Eitorf Stadt Hennef, Der Bürgermeister, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef Stadt Königswinter, Der Bürgermeister, Drachenfelsstraße 9, 53639 Königswinter Stadt Lohmar, Die Bürgermeisterin, Rathausstraße 4, 53797 Lohmar Stadt Meckenheim, Der Bürgermeister, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim Gemeinde Much, Der Bürgermeister, Hauptstraße 57, 53804 Much Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, Die Bürgermeisterin, Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid Stadt Niederkassel, Der Bürgermeister, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel Stadt Rheinbach, Der Bürgermeister, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach Gemeinde Ruppichteroth, Der Bürgermeister, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth Stadt Sankt Augustin, Der Bürgermeister, Markt 1, 53757 Sankt Augustin Stadt Siegburg, Der Bürgermeister, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg Gemeinde Swisttal, Die Bürgermeisterin, Rathausstraße 115, 53913 Swisttal Stadt Troisdorf, Der Bürgermeister, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf Gemeinde Wachtberg, Der Bürgermeister, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg Gemeinde Windeck, Die Bürgermeisterin, Rathausstraße 12, 51570 Windeck vertreten durch die jeweiligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister - nachfolgend „Stadt/Gemeinde“ genannt – wird folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen: Präambel Lokale Starkregenereignisse und die damit verbundenen hohen Schäden rücken immer stärker ins Blickfeld des öffentlichen Interesses. Aufgrund der Klimaerwärmung ist auch in Zukunft mit einer Zunahme von extremen Niederschlagsereignissen und damit mit schwer zu kalkulierenden Überschwemmungsrisiken zu rechnen. Mit dem Ziel des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger ist es insbesondere die Aufgabe der Städte und Gemeinden, Empfehlungen zu erarbeiten, um Schäden durch Starkregenereignisse zu vermeiden oder sie zumindest zu minimieren. Kreis und Kommunen verstehen sich dabei als kooperative Partner, die in gemein- samer und am Wohle der Gesellschaft orientierten Arbeit sowohl Hilfestellungen für die Bevölkerung als auch für die zukünftigen planerischen Prozesse der Städte und Gemeinden zur Risikoreduktion durch Starkregen geben möchten. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung legt hierzu folgende Regelungen fest: § 1 Vereinbarungsgegenstand Vereinbarungsgegenstand ist die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements auf der Basis der „Kommunalen Arbeitshilfe Starkregenrisikomanagement (November 2018)“. Ziel ist es, ein Starkregenrisikomanagement für das Gebiet des gesamten Rhein-Sieg-Kreises zu erarbeiten. § 2 Bedingungen 1. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Bezirks- regierung Köln. 2. Eine Förderung der Maßnahme in Höhe von mindestens 50% der Kosten ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Vereinbarung. § 3 Vereinbarungslaufzeit Die Vereinbarung wird, beginnend ab dem 01.07.2022, bis zum Abschluss der Erstel- lung des Starkregenrisikomanagements geschlossen. Als Abschluss ist der Zeitpunkt anzusehen, zu dem die nach der Arbeitshilfe zu erstellenden Handlungskonzepte mit der jeweiligen Stadt/Gemeinde abschließend abgestimmt wurden. § 4 Kosten Der Kreis trägt die Kosten für Erstellung des Starkregenrisikomanagements. § 5 Aufgaben des Kreises Der Kreis übernimmt folgende Aufgaben für die Kommunen: 1. Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die Erarbeitung eines Starkregen- risikomanagements auf der Basis der „Kommunalen Arbeitshilfe Starkregen- risikomanagement (November 2018)“. 2. Ausschreibung/Angebotseinholung bei externen Fachbüros auf der Basis des Leistungsverzeichnisses. 3. Stellung eines Zuwendungsantrags nach der „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie – FöRL HWRM/WRRL)“ bei der Bezirksregierung Köln. 4. Vergabe der Aufträge an die Fachbüros nach Gewährung der Fördermittel. 5. Fachliche Begleitung der Fachbüros und Koordinierung der Zusammenarbeit mit der Stadt/Gemeinde bei der Analyse der Überflutungsgefährdung bei Starkregen und der Risikoanalyse. 6. Zusammenführen aller Daten der Stadt/Gemeinde zu einem kreisweiten Stark- regenrisikomanagement Weitere Aufgaben des Kreises können zwischen Kreis und Stadt/Gemeinde in der Verwaltungsvereinbarung festgelegt werden. § 6 Aufgaben der Stadt/Gemeinde Die Stadt/Gemeinde übernimmt folgende Aufgaben: 1. Zur-Verfügung-Stellung sämtlicher Daten zum Starkregenrisikomanagement, sofern diese bereits durch die Stadt/Gemeinde selbst oder einen von ihr beauf- tragten Dritten erhoben wurden. 2. Unterstützung des Kreises und Mitwirkung bei der Analyse der Überflutungs- gefährdung bei Starkregen und der Risikoanalyse. 3. Unterstützung des Kreises und Mitwirkung bei der Erstellung des Handlungs- konzeptes. Weitere Aufgaben der Stadt/Gemeinde können zwischen Kreis und Stadt/Gemeinde in der Verwaltungsvereinbarung festgelegt werden. § 7 Datenschutz Die MitarbeiterInnen des Kreises und der Stadt/Gemeinde sind verpflichtet, über Angelegenheiten, die sie im Rahmen der zuvor beschriebenen Aufgabenerledigung erfahren, Verschwiegenheit zu bewahren, sofern datenschutzrechtliche Belange betroffen sein können. § 8 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Vertragspartner, entsprechende Bestimmungen durch wirksame zu ersetzen. Andernfalls gelten evtl. gesetzlich vorgegebene Vorschriften. § 9 Bekanntmachung Die Vereinbarung ist vom Kreis und der Stadt/Gemeinde in der nach der Hauptsatzung vorgeschriebenen Weise bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgt nach der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Über den genauen Zeitpunkt wird der Kreis die Stadt/Gemeinde unterrichten. Siegburg, 05.04.2022 gez. Sebastian Schuster -Rhein-Sieg-Kreis- gez. Rolf Schumacher -Gemeinde Alfter- gez. Otto Neuhoff -Stadt Bad Honnef- gez. Christoph Becker -Stadt Bornheim- gez. Rainer Viehof -Gemeinde Eitorf- gez. Mario Dahm -Stadt Hennef- gez. Lutz Wagner -Stadt Königswinter- gez. Claudia Wieja -Stadt Lohmar- gez. Holger Jung -Stadt Meckenheim- gez. Norbert Büscher -Gemeinde Much- gez. Nicole Berka -Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid- gez. Stephan Vehreschild -Stadt Niederkassel- gez. Ludger Banken -Stadt Rheinbach- gez. Mario Loskill -Gemeinde Ruppichteroth- gez. Max Leitterstorf -Stadt Sankt Augustin- gez. Stefan Rosemann -Stadt Siegburg- gez. Petra Kalkbrenner -Gemeinde Swisttal- gez. Alexander Biber -Stadt Troisdorf- gez. Jörg Schmidt -Gemeinde Wachtberg- gez. Alexandra Christine Gauß -Gemeinde Windeck-

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Bekanntmachung Verleihung der Ehrenamtsmedaille 2023 der Stadt Bornheim Vorschlag zur Ehrung: Vorschlagsberechtigt sind alle Bornheimer Bürgerinnen und Bürger sowie alle Vereine, Organisationen und Initiativen, die ihren Sitz in der Stadt Bornheim haben. Selbstvor- schläge sind nicht zulässig. Vorgeschlagen werden können natürliche Personen, die sich in der Stadt Bornheim in be- sonderer Weise durch ehrenamtliches Engagement für das Gemeinwohl verdient gemacht haben. Es sind keine Vorbedingungen an Alter, Geschlecht, Amt oder Zugehörigkeit zu einem Verein, einer Organisation oder Initiative gestellt. Einreichung der Vorschläge: Vorschläge für potenzielle Preisträgerinnen und Preisträger können vom 15. März bis zum 31. Mai 2023 eingereicht werden. Das Vorschlagsformular ist im Internet unter www.bornheim.de/ehrenamtsmedaille zu finden oder bei der Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel im Rathaus, Raum 351, erhältlich. Das ausgefüllte Formular kann per Post gesendet werden an: Stadt Bornheim, Ehren- amtskoordinatorin Sabine Hübel, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim oder per E-Mail an: ehrenamtsmedaille@stadt-bornheim.de. Auswahl der Preisträger:innen und Preisverleihung: Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch den Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt. Die Verleihung findet im Rahmen der offiziellen Veranstaltung zum Ehrenamtstag am Ende des Jahres 2023 statt. Es werden bis zu drei Ehrenamtsmedaillen pro Jahr vergeben. Mit der Verleihung der Eh- renamtsmedaille ist ein Geldpreis in Höhe von 500 Euro verbunden. Dieser Geldpreis kommt dem in Bornheim ansässigen Verein, der Organisation oder Initiative zugute, für die die geehrte Person tätig ist. Ist die geehrte Person nicht Mitglied eines Vereins, einer Organisation oder Initiative, bestimmt die geehrte Person einen in Bornheim ansässigen Verein, eine Organisation oder Initiative als Empfänger des Geldpreises. Weitere Informationen liefert die Richtlinie für die Verleihung der Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim. Diese ist im Internet abrufbar unter: www.bornheim.de/ehrenamtsmedaille. Fragen beantwortet Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel gerne telefonisch unter 02222 945-209 oder per E-Mail an: sabine.huebel@stadt-bornheim.de.

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jedenMontag14:00 -15:30Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp- bornheim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene- fraktion-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon 0 22 22 / 945 - 101. 24 Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversorung, Abwasserbeseitung und Stra- ßenbeleuchtung Telefon 02227 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Energieberatung Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10 :00 -12.30Uhrund 14:00 -18:00Uhr Dienstag 14:00 - 17:00Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 -12:30Uhrund14:00 -18:30Uhr Freitag 10:00 -12:30Uhrund14:00 -17:00Uhr Samstag 9:30 -12:30Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag-Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag,Dienstag,Donnerstag,Freitag: 08:30-12:30Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00-18:00Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30-12:30Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00-18:00Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr ÖffnungszeitenStadtbetrieb fürGrünabfälleundElektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß Wirtschaftsförderungs-undEntwicklungsgesellschaftmbHBornheim Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standortsuche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon 02222 / 945-339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna derEnergieagenturRhein-Sieg inKooperationmitderVerbraucher- zentralekostenloseoffeneSprech- stundeimRathaus,Ratstrakt,am Donnerstag,15.5.,14:00-17:30Uhr AuskunftbeiderStadtBornheim: ManuelaDomschat Telefon 02222/945-307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN 30. April 2014 Jugendhilfeausschuss Dienstag, 06.05.2014, 18:00 Uhr Fachausschuss "Volkshochschule" Mittwoch, 07.05.2014, 18:00 Uhr, VHS - Gebäude, Raum 2, Al- ter Weiher 2, Roisdorf Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss Donnerstag, 08.05.2014, 18:00 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 13.05.2014, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 14.05.2014, 18:00 Uhr Stadtrat Donnerstag, 15.05.2014, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Bürgerbüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon 0 22 22 / 945-181 o. -182 Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Stadt Bornheim - die Wahlbezirke der Stadt Bornheim - wird in der Zeit vom 05.05.2014 bis 09.05.2014 während folgen- der Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Wahlbüro, Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, Zim- mer 257 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis ein- getragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän- digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe- rechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechen- den Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder eine Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16.Tag vor der Wahl, spätestens am 09.05.2014 bis 12.30 Uhr beim Wahlbüro, Rat- haus der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, Zimmer 257 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder- schrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 04.05.2014 eine Wahlbenach- richtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerver- zeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Brief- wahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenach- richtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Rhein-Sieg- Kreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum die- ses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- rechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl- berechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17 Abs.1 der Europawahlord- nung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europa- wahlordnung bis zum 04.05.2014 oder die Einspruchs frist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs.1 der Europawahlordnung bis zum 09.05.2014 versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs.1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchs- frist nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstan- den ist. c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge- stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde- behörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage- nen Wahlberechtigten bis zum 23.05.2014, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch bean- tragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie- rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahlta- ge, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean- tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage ei- ner schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berech- tigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der An- tragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel - einen amtlichen blauen Wahlumschlag - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahl- brief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbrief- umschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl Die Abholung von Wahlschein und Briefunterlagen für einen an- deren ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnah- me der Unterlagen durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlbe- rechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Emp- fangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlan- gen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angege- bene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deut- schen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Bornheim, den 15.04.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Kartenausschnitte, in denen die gewidmeten Flächen dargestellt sind, können während der allgemeinen Besuchszeiten im Rat- haus, Zimmer 412, eingesehen werden: Montag bis Freitag, 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Widmung wird wirksam mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung dieser Widmungsverfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Mo- nats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch er- hoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rath- ausstraße 2, 53332 Bornheim, einzulegen. Bornheim, den 14.04.2014 Stadt Bornheim gez. Wo.lfgang Henseler, Bürgermeister Die nachfolgenden Straßen werden hiermit gemäß § 6 des Stra- ßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Ortschaft Name der Straße Bezeichnung der gewidmeten Flächen Einstufung, Widmungsinhalt Kardorf Auf dem Knickert Gemarkung Kardorf-Hemmerich, Flur 14, Anliegerstraße Flurstück 208, 211, 224 teilweise und 253 teilweise Kardorf Lintgesfuhr Gemarkung Kardorf-Hemmerich, Flur 14, Anliegerstraße Flurstück 278, 279, 253 teilweise, 237 und 280 14_18_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 28.04.2014 09:29 Seite 1 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN 30. April 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung der Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahl am 25. Mai 2014 Bei der Kommunalwahl am 25.05.2014 kann nur wählen, wer in das Wähler- verzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 1. Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigung In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen die für die Wahl am 25.05.2014 Wahlberechtigten eingetragen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 04.05.2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis zu diesem Tag keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Wählerverzeich- nisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er das Wahlrecht nicht ausüben kann (siehe Nr.3). 2. Auslegung des Wählerverzeichnisses Das Wählerverzeichnis liegt vom 05.05.2014 bis 09.05.2014 wie folgt für je- dermann zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstr.2, Zimmer 257 aus: Montag bis Mittwoch: 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt, die Ein- sichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 3. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann wäh- rend der Auslegungsfrist (05.05. - 09.05.2014) bei der Stadt Bornheim Ein- spruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim (Zimmer 257) eingelegt werden. Der Einspruchsführer hat die erforderlichen Beweis- mittel beizubringen, soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind. 4. Ausübung des Wahlrechts Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbe- zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer aus besonderen Gründen in einem anderen Wahlraum oder per Brief- wahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Punkt 5). 5. Voraussetzungen für die Erlangung eines Wahlscheines Einen Wahlschein erhält auf Antrag - ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, - ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig- ter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Ein- spruchsfrist versäumt hat b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist. Wahlscheine können bis Freitag, den 23.05.2014, 18:00 Uhr beim Bürger- meister der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim (Zimmer 257) beantragt werden. Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Die Antragsteller müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schrift- lichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich für die Antragstellung einer Hilfsperson bedie- nen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahl- schein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (24.05.2014) 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr beantragt werden. Das Gleiche gilt für die Beantragung eines Wahlscheines für nicht in das Wählerverzeich- nis eingetragene Wahlberechtigte unter den vorgenannten Voraussetzungen (Punkt 5, Buchstabe a) und b)). An einen Anderen, als den Wahlberechtigten persönlich, dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur im Fall einer plötzlichen Erkrankung ausge- händigt werden, wenn die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. 6. Briefwahl - Wer durch Briefwahl wählt, - kennzeichnet persönlich die Stimmzettel, legt sie in den amtlichen Stimm- zettelumschlag (grün) und verschließt diesen, - unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe des Ortes und Tages, - steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag (grün) und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag (gelb), - verschließt den Wahlbriefumschlag (gelb) und - übersendet den Wahlbrief an den Bürgermeister. Der Wahlbrief kann dort auch abgegeben werden. - Nach Eingang des Wahlbriefes beim Bürgermeister darf er nicht mehr zu- rückgegeben werden. Die Stimmzettel sind unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Stimmzet- telumschlag zu legen. Hat der Wähler einen Stimmzettel versehentlich unbrauchbar gemacht oder sich verschrieben, wird ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel ausgehän- digt. Ein Wähler, der des Lesens unkundig ist oder aufgrund einer persönlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Umschläge zu legen, bestimmt eine andere Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will. Hat ein Wähler den Stimm- zettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese auf dem Wahlschein durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Brief- wahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bei persönlicher Abholung kann auch direkt im Rathaus, Zimmer 251/253, die Briefwahl erfolgen. Hierzu befindet sich in dem Raum eine Wahlkabine und eine Wahlurne. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne beson- dere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgelt- lich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. (Hinweis: Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde auf die Ergänzung der weiblichen Form verzichtet) Bornheim, den 22.04.2014 Stadt Bornheim gez. Manfred Schier, Wahlleiter Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinenfür die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Bornheim am 25. Mai 2014 1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Born- heim liegt in der Zeit vom 05.05. bis 09.05.2014 während der Dienststunden - von Montag, den 05.05. bis Mittwoch, den 07.05.2014: jeweils von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr, am Donnerstag, den 08.05.2014: von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag, den 09.05.2014: von 07:30 bis 12:30, im Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstr.2, Zimmer 251/253, zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Ein- sichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis wäh- rend der Auslegungsfrist der Tag und der Monat seiner Geburt unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens bis 09.05.2014, 12:30 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstr.2, 53332 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift ein- gelegt werden (Zimmer 251/253). 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 04.05.2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen bean- tragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Stadtgebiet durch Stimm- abgabe in einem beliebigen Wahlraum oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (09.05.2014) versäumt hat, b) wenn sich sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist herausstellt. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlbe- rechtigten bis zum 23.05.2014, 18.00 Uhr, bei der Gemeinde beantragt wer- den. Die Antragstellung per Fax (02222/945-172) und E-Mail (wahlbue- ro@stadt-bornheim.de) ist zulässig. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahl- raumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Ein ärztliches Attest kann verlangt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahl- schein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a und b angegebenen Gründen den Antrag auf Er- teilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schrift- lichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. 6. Der Wähler der einen Wahlscheinantrag stellt erhält mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen Wahlumschlag (grau), - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurück zu sen- den ist, versehenen Wahlbriefumschlag (orange) und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Wahlumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief oh- ne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. (Hinweis: Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde auf die Ergänzung der weiblichen Formulierungen verzichtet.) Bornheim, den 23.04.2014 Stadt Bornheim gez. Manfred Schier, Wahlleiter 14_18_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 28.04.2014 09:30 Seite 2

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jedenMontag14:00 -15:30Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp- bornheim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene- fraktion-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon 0 22 22 / 945 - 101. 24 Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversorung, Abwasserbeseitung und Stra- ßenbeleuchtung Telefon 02227 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 -13:00Uhrund15:00 -18:00Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 -13:00Uhrund15:00 -19:00Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag-Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag,Dienstag,Donnerstag,Freitag: 08:30-12:30Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00-18:00Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30-12:30Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00-18:00Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr ÖffnungszeitenStadtbetrieb fürGrünabfälleundElektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß Wirtschaftsförderungs-undEntwicklungsgesellschaftmbHBornheim Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standortsuche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon 02222 / 945-339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna derEnergieagenturRhein-Sieg inKooperationmitderVerbraucher- zentralekostenloseoffeneSprech- stundeimRathaus,Ratstrakt,am Mittwoch,26.3.,14.00-17.30Uhr AuskunftbeiderStadtBornheim: ManuelaDomschat Telefon 02222/945-307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN 19. März 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Rechnungsprüfungsausschuss Mittwoch, 19.03.2014, 18:00 Uhr, Raum 904 Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 20.03.2014, 16:00 Uhr, Raum 904 Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 20.03.2014, 18:00 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 25.03.2014, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 26.03.2014, 18:00 Uhr Stadtrat Donnerstag, 27.03.2014, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Bürgerbüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon 0 22 22 / 945-181 o. -182 Bebauungsplan Bo 21 in der Ortschaft Bornheim / 2. Änderung, erneute öffentliche Auslegung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 19.02.2014 be- schlossen, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Bo 21 in der Ortschaft Bornheim gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Bauge- setzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung für die Dauer von 2 Wochen erneut öffentlich auszulegen. Weiterhin hat der Rat beschlossen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen ab- gegeben werden können. Das Plangebiet liegt südlich der Straße In der Profffläche. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplan- änderung einschließlich der geänderten Begründung erfolgt in der Zeit vom 27.03.2014 bis 09.04.2014 einschließlichbei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneuord- nung-, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Be- schlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksich- tigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord- nung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend ge- macht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gel- tend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegange- nen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen Bornheim, den 13.03.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 27.03.2014, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 09/2014 vom 19.02.2014 4 Bestellung des Wehrführers der Freiwilligen Feuer- wehr der Stadt Bornheim und seines Stellvertreters 173/2014-3 5 Bebauungsplan Ro 17; Ergebnis erneute Offenlage, Satzungsbeschluss; Beschluss Städtebaulicher Vertrag; 1. Berichtigung Flächennutzungsplan (VPLA 26.03.2014) 136/2014-7 6 Bebauungsplan Wb 16 in der Ortschaft Walberberg - Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich- keit (VPLA 26.03.2014) 090/2014-7 7 Buslinie 633 im Stadtgebiet Bornheim - mögliche Angebotserweiterung (VPLA 26.03.2014) 065/2014-7 8 Bestätigung des Gesamtabschlusses 2010 (HFWA 13.03.2014) 110/2014-2 9 Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 172/2014-2 10 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszah- lungen im Haushaltsjahr 2013 103/2014-2 11 Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2014 135/2014-2 12 Standortkonzept Rathaus 088/2014-6 13 Antrag der FDP-Fraktion vom 10.02.2014 betr. Bauhof- Kooperation mit der Gemeinde Swisttal 106/2014-1 14 Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und UWG-Forum vom 05.03.2014 betr. Teilaufhebung der Zi. 3 des Ratsbeschlusses vom 17.12.2013 Probebetrieb Verkehrsführung Königstraße und Servatiusweg sowie Straßenraumplanung Umbau Königstraße und Peter- Fryns-Platz 176/2014-9 15 Mitteilung betr. Kontrollfahrten mit Feuerwehrfahrzeu- gen im gesamten Rhein-Sieg-Kreis 184/2014-3 16 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 17 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 18 Verleihung einer Ehrenbezeichnung sowie der golde- nen Ehrennadel der Stadt Bornheim (HFWA 13.03.2014) 191/2014-3 19 Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und UWG/Forum vom 07.03.2014 betr. Verkauf von Grund- stücken bzw. Teilflächen im Bereich Schumacherstraße, Bonner Straße und Meckenheimer Straße; Entschei- dung des Rates gem. § 1 Abs. 2 der Zuständigkeitsord- nung 207/2014-6 20 Verwaltungsvereinbarung zwischen Landesbetrieb Straßen NRW und Stadt Bornheim (VPLA 26.03.2014) 117/2014-7 21 Sachstandsbericht zur Umsetzung der Konzessionie- rungsentscheidungen Strom und Gas 164/2014-2 22 Auftrag zur Durchführung einer repräsentativen Umfra- ge unter Bornheimer Bürgerinnen und Bürgern zur Gründung eines Stadtwerks 188/2014-2 23 Mitteilung betr. Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto vom 25.01. bis 28.02.2014 068/2014-1 24 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 25 Anfragen mündlich Bornheim, den 14.03.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Am Donnerstag, 27.03.2014, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. TOP Inhalt Vorlage Nr. 14_12_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 17.03.2014 12:05 Seite 1

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