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jedenMontag14:00 -15:30Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp- bornheim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene- fraktion-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon 0 22 22 / 945 - 101. 24 Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversorung, Abwasserbeseitung und Stra- ßenbeleuchtung Telefon 02227 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 -13:00Uhrund15:00 -18:00Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 -13:00Uhrund15:00 -19:00Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag-Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag,Dienstag,Donnerstag,Freitag: 08:30-12:30Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00-18:00Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30-12:30Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00-18:00Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr ÖffnungszeitenStadtbetrieb fürGrünabfälleundElektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß Wirtschaftsförderungs-undEntwicklungsgesellschaftmbHBornheim Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standortsuche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon 02222 / 945-339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna derEnergieagenturRhein-Sieg inKooperationmitderVerbraucher- zentralekostenloseoffeneSprech- stundeimRathaus,Raum901,am Mittwoch,26.3.,14.00-17.30Uhr AuskunftbeiderStadtBornheim: ManuelaDomschat Telefon 02222/945-307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN 26. Februar 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 12.03.2014, 18:00 Uhr Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss Donnerstag, 13.03.2014, 18:00 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 18.03.2014, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Bürgerbüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon 0 22 22 / 945-181 o. -182 Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes Gemäß der §§ 19 und 46 b des Gesetzes über die Kommunalwah- len im Lande Nordrhein-Westfalen (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27.06.2011 (GV. NRW. S. 300, 394) gebe ich folgendes bekannt: 1. Das Ratsmitglied Uwe Kuhnert - CDU - hat zum 06.02.2014 sein Mandat im Rat der Stadt Bornheim niedergelegt. 2. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz ist der freigeworde- ne Sitz nach der Reserveliste der CDU zu besetzen. Herr Bernhard Strauff, Siefenfeldchen 153, 53332 Bornheim rückt als Nachfolger in den Rat der Stadt Bornheim ein. 3. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers kann gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz jede/r Wahlbe- rechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zu- ständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben und die Aufsichts- behörde Einspruch erheben. Der Einspruch ist binnen eines Monats nach der Be- kanntmachung beim Wahlleiter im Rathaus Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Bornheim, den 13.02.2014 Stadt Bornheim -Der Wahlleiter- gez. Manfred Schier, 1. Beigeordneter 3. Satzung zur Änderung der Satzung über das Feuerschutzwesen in der Stadt Bornheim vom 31.10.2000 -Kostenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr, Verdienstausfall für Selbständige und Brandschauen- Aufgrund der §§ 7, 8, 41 Abs. 1 Buchst. f) und 77 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), der §§ 1 Abs. 2 Satz 1, 6, 12 Abs. 3, 41 Abs. 3 und 4 des Ge- setzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) in der Fassung des Gesetzes vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. S. 122), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474) sowie der §§ 4, 5 und 6 des Kommunal- abgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Okt- ober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 30.01.2014 folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über das Feuerschutzwesen in der Stadt Bornheim vom 31.10.2000 beschlossen: Artikel I Die Satzung über das Feuerschutzwesen der Stadt Bornheim wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Abs. 2 wird folgender Punkt 11 angefügt: „vom Rechtsträger der anderen Behörde oder Einrichtung, wenn deren Hilfeleistungspflicht neben der Hilfeleistungspflicht der Feuerwehr besteht und ein Kostenersatz nach Satz 1 nicht mög- lich ist.“ 2. § 10 erhält folgende Fassung: „Als Ersatz des Verdienstausfalles wird ein Betrag in Höhe von 25,00 € je angefangene Stunde (Regelstundensatz) gezahlt.“ 3. § 11 letzter Satz erhält folgende Fassung: „Der Verdienstausfall beträgt jedoch höchstens 35,00 € je ange- fangene Stunde.“ 4. Ziffer I. der Anlage 1 der Satzung (Kostentarif) erhält folgende neue Fassung: „I. Personaleinsatz Minuten-Tarif 1. Einsatzleiter -hauptamtlich- 0,82 € 2. Einsatzleiter -ehrenamtlich- 0,29 € 3. übrige Feuerwehrangehörige 0,29 €“ 5. Ziffer II. der Anlage 1 der Satzung (Kostentarif) erhält folgen- de neue Fassung: „II. Fahrzeug- und Geräteeinsatz Minuten-Tarif 1. Funkkommandowagen (KdoW) 0,44 € 2. Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6 / LF 10/6 / LF 20/16) 0,64 € 3. Tanklöschfahrzeug (TLF 16-25) 0,65 € 4. Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF / TSF-W) 0,61 € 5. Rüstwagen / Gerätewagen Logistik (RW 1 / GW-Logistik) 0,73 € 6. Gerätewagen Messtechnik (GW-Mess) 1,11 € 7. Drehleiter mit Rettungskorb (DLA (K) 23-12) 1,24 € 8. Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) 0,60 € Geänderte Öffnungszeiten über die Karnevalstage Auch über die Karnevalstage sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und des StadtBetriebs Bornheim AöR für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Rathaus, Jugendamt und VHS sind über die Karnevalstage wie folgt geöffnet: Weiberfastnacht, 27.02.2014: 8:30 - 11:00 Uhr Karnevalsfreitag, 28.02.2014: 8:30 - 12:30 Uhr Rosenmontag, 03.03.2014: geschlossen Veilchendienstag, 04.03.2014: 8:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Am Rosenmontag, 03.03.2014 ist das Bürgerbüro von 8:30 - 12:30 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr für die Feststellung des Wahlrechts und der Wählbarkeit zur Europawahl geöffnet. Für die Stadtbücherei gelten folgende Öffnungszeiten: Weiberfastnacht, 27.02.2014: 10:00 - 11:00 Uhr Karnevalsfreitag, 28.02.2014: 10:00 - 13:00 Uhr und von 15:00 - 18:00 Uhr Rosenmontag, 03.03.2014 : geschlossen Veilchendienstag, 04.03.2014: 10:00 - 13:00 Uhr Für den StadtBetrieb Bornheim AöR lauten die Öffnungszeiten über die Karnevalstage wie folgt: Weiberfastnacht, 27.02.2014: 8:30 - 11:00 Uhr Karnevalsfreitag, 28.02.2014: 8:30 - 12:30 Uhr Karnevalssamstag, 01.03.2014: geschlossen (Annahmestelle für Grünabfälle und Elektroschrott) Rosenmontag, 03.03.2014: geschlossen Veilchendienstag, 04.03.2014: 8:30 - 12:30 Uhr Glas- und Alkoholverbot an Weiberfastnacht Die Stadt Bornheim hat als örtliche Ordnungsbehörde ein Glas- und Alkoholverbot an Weiberfastnacht auf den Straßen vor dem Gelände des Baubetriebshofs in Waldorf erlassen. Danach sind das Mitführen und der Konsum von alkoholischen Getränken so- wie die Benutzung von Glasflaschen und Gläsern in der Ortschaft Waldorf in nachfolgenden öffentlich zugänglichen Bereichen untersagt: • Donnerbachweg von Kreuzung Feldchenweg bis Einmündung Dahlienstraße einschließlich des gesamten Einmündungsbereichs • Dahlienstraße von Haltestelle Stadtbahnlinie 18 bis Einmündung Donnerbachweg • Bahnsteiggelände der Haltestelle der Stadtbahnlinie 18 Das Glas- und Alkoholverbot besteht auch auf den Freiflä- chen/Brachen entlang des Donnerbachwegs sowie der Dahlien- straße in den vorstehend bezeichneten Bereichen. Das Verbot gilt am Donnerstag, 27.02.2014, von 16:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50 Euro sowie durch Einziehung und Vernichtung der verbotswidrig mit sich geführten Alkoholika und Glasflaschen/Gläser geahndet werden. 14_09_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 24.02.2014 12:14 Seite 1 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Die Tarifsätze sind Minuten-Tarife und beinhalten die Kosten für die auf den Fahrzeugen mitgeführten Gerä- te.“ 6. Ziffer III. der Anlage 1 der Satzung (Kostentarif) erhält folgende neue Fassung: „III. Brandsicherheitswachen Die Kosten für den Feuerwehrangehörigen berechnen sich je zu ½ nach Ziffer 2. und 3. des Personaleinsatzes unter I. Die Kosten für die Bereitstellung von Fahrzeugen und Geräten berechnen sich nach Ziffer 1. bis 8. des Fahrzeug- und Geräteeinsatzes unter II.“ 7. Anlage 2 der Satzung (Gebührensätze gem. § 14 der Satzung über das Feuerschutzwesen in der Stadt Bornheim vom 31.10.2000) erhält folgende neue Fassung: „Anlage 2 Gebührensätze gem. § 14 der Satzung über das Feuerschutzwesen in der Stadt Bornheim vom 31.10.2000 Zur Bemessung der Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Bornheim gelten folgende Regel- sätze: 1. Durchführung einer Brandschau oder einer Nachschau am Objekt nach Dauer der Amtshandlung je angefangene halbe Stunde pauschal 24,55 € bei überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad des Objektes zusätzlich je angefangene Stunde pauschal 51,00€ 2. Vorbereitung und/oder Nachbereitung der Brandschau entsprechend dem Arbeitsaufwand je angefangene halbe Stunde pauschal 22,40 € bei überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad des Objektes zusätzlich je angefangene Stunde pauschal 27,00 € 3. Durchführung einer Objektbesichtigung auf Antrag von Personen im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 Die Bemessung der Gebühr erfolgt in entsprechender Anwendung der Regelungen zu Ziffer 1. 4. Leistungen gem. § 13 Abs. 1 Nr. 3 4.1 Schriftlich erteilte gutachtliche Stellungnahme je angefangene Stunde 46,00 € 4.2 Erstellung eines Brandschutzgutachtens je angefangene Stunde 46,00 € 4.3 Erstellung eines Brandschutzkonzeptes je angefangene Stunde 46,00 €“ 8. Anlage 3 der Satzung (Aufstellung der Objekte für die Gebührenbemessung) erhält folgende neue Fassung: „Anlage 3 Aufstellung der Objekte für die Gebührenbemessung nach Anlage 2 (Gebührensätze) der Satzung über das Feuerschutzwesen in der Stadt Bornheim vom 31.10.2000 Lfd. Nr. O b j e k t e 1. Pflege- und Betreuungsobjekte 1.1 Krankenhäuser nach Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) *) 1.2 Heime 1.2.1 Altenwohnheim mit / ohne Pflegeplätze 1.2.2 Gebäude für hilfsbedürftige minderjährige Personen (ab 9 Personen) 1.2.3 Gebäude für körperlich und geistig behinderte Personen (ab 9 Personen) 1.2.4 Gebäude für körperlich und geistig behinderte Personen bei nur tagsüber Untergebrachten (ab 20 Personen) 1.3 Kindergärten, -tagesstätten, -horte 2. Übernachtungsobjekte 2.1 Beherbergungsbetrieb nach Gaststättenbauverordnung (GastBauVO) (ab 9 Betten) 2.2 Obdachlosenunterkünfte 2.3 Notunterkünfte (Aussiedler, Umsiedler, Asylbewerber) 2.4 Camping- und Wochenendplätze (CWVO) 3. Versammlungsobjekte 3.1 Versammlungsstätten nach VStättVO *) 3.1.1 Gebäude mit Bühnen-/Szenenflächen (ab 100 Personen) 3.1.2 Gebäude mit Filmvorführungen (ab 100 Personen) 3.1.3 Gebäude mit Räumen ab 200 Personen (z. B. Sporthallen) 3.1.4 Freiluftsportanlagen mit Nebenräumen (ab 5000 Plätzen) 3.2 Schank-/Speisewirtschaften nach GastBauVO (ab 400 Plätze) ***) 3.3 Versammlungsräume, die nicht der GastBauVO / VStättVO unterliegen 3.3.1 Gebäude mit Bühnen-/Szenenflächen/Filmvorführungen (ab 50 Personen) 3.3.2 Schank-/Speisewirtschaften in mehrfach genutzten Gebäuden ab 200 Personen (bei fehlender Personen- angabe 2 Personen pro qm Freifläche) 3.3.3 Schank-/Speisewirtschaften in mehrfach genutzten Gebäuden, jedoch nicht ebenerdig (ab 50 Personen) 3.3.4 Räume für Sportveranstaltungen in mehrfach genutzten Gebäuden ab 1000 qm 4. Unterrichtsobjekte 4.1 Schulen nach bauaufsichtlichen Schulrichtlinien (BASchulR) 4.2 Ausbildungsstätten (BASchulR nicht anwendbar) 4.2.1 Eigenständige Unterrichtsgebäude/-trakte 4.2.2 Unterrichtsräume (ab 100 Personen), in sonst anders genutzten Gebäuden 4.2.3 Unterrichtsräume wie vor, jedoch nicht ebenerdig (ab 50 Personen) 5. Hochhausobjekte 5.1 Hochhäuser nach Hochhausverordnung (HochhVO) *) 6. Verkaufsobjekte 6.1 Geschäftshäuser nach Verkaufsstättenverordnung (VkVO) *) 6.2 Gemeinschaftsladenzentren mit mehr als 2000 qm Verkaufsfläche 6.3 Verkaufsstätten (VkVO nicht anwendbar) 6.3.1 Verkaufsstätten in Verbindung zu anders genutzten Gebäuden mit mehr als 1000 qm Verkaufsfläche 6.3.2 Verkaufsstätten wie vor, jedoch nicht ebenerdig mit mehr als 500 qm Verkaufsfläche 7. Verwaltungsobjekte 7.1 Mehrgeschossige Gebäude mittlerer Höhe mit mehr als 3000 qm Nutzfläche 7.2 Verwaltungsräume in mehrfach genutzten Gebäuden mittlerer Höhe mit mehr als 1000 qm Nutzfläche 8. Ausstellungsobjekte 8.1 Museen 8.2 Messegebäude 9. Garagen 9.1 Großgaragen nach Garagenverordnung (GarVO) *) 9.2 Unterirdische, geschlossene Mittelgaragen (> 500 qm) in Verbindung zu anders genutzten Gebäuden 10. Gewerbeobjekte 10.1 Herstellung, Produktion 10.1.1 Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und zum Umgang von/mit überwiegend brennbaren Stoffen mit ei- ner Brandabschnittsgröße von mehr als 800 qm 10.1.2 Betriebe wie vor, jedoch nicht ebenerdig mit einer Brandabschnittsgröße von mehr als 400 qm 10.1.3 Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und zum Umgang von/mit überwiegend nichtbrennbaren Stoffen mit einer Brandabschnittsgröße von mehr als 1600 qm 10.1.4 Betriebe wie vor, jedoch nicht ebenerdig mit einer Brandabschnittsgröße von mehr als 800 qm 10.1.5 Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und zum Umgang von/mit überwiegend brennbaren Flüssigkeiten, Gasen und Gefahrenstoffen, die gemäß der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)/Druckbehälterverordnung (DruckbehälterVO)/ Chemikaliengesetz (ChemikalienG)/ Sprengstoffge- setz (SprengstoffG) mit besonderen Brandschutzmaßnahmen durch die Bezirksregierung Köln bzw. die Untere Umweltbehörde genehmigt wurden 10.1.6 Betriebe wie vor, jedoch in unmittelbarer Verbindung zu Wohngebäuden mit einer Brandabschnittsgröße von mehr als 200 qm 10.2 Lagerung 10.2.1 Gebäude zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, die gem. VbF/DruckbehälterVO/ChemikalienG) /Spreng- stoffG mit besonderen Brandschutzmaßnahmen durch die Bezirksregierung Köln bzw. die Untere Umwelt- behörde genehmigt wurden 10.2.2 Gebäude zur Lagerung überwiegend nichtbrennbarer Stoffe mit mehr als 3200 qm Lagerfläche 10.2.3 Gebäude wie vor, jedoch nicht ebenerdig mit mehr als 1600 qm Lagerfläche 10.2.4 Gebäude zur Lagerung brennbarer Stoffe mit mehr als 1600 qm Lagerfläche 10.2.5 Gebäude wie vor, jedoch nicht ebenerdig mit mehr als 800 qm Lagerfläche 10.2.6 Freilager für überwiegend brennbare Stoffe mit mehr als 5000 qm Lagerfläche 10.2.7 Hochregallager 11. Sonderobjekte (nach örtlicher Festlegung) 11.1 Besonders brandgefährdete Baudenkmäler 11.2 Landwirtschaftliche Betriebsgebäude mit mehr als 2000 m³ 11.3 Kirchen und Gebetsstätten 11.4 Unterirdische Verkehrsanlagen 11.5 Objekte mit radioaktiven Stoffen ab Gruppe 3 nach Strahlenschutzverordnung (StrahlenschutzVO) 11.6 Hotel- und Gaststättenschiffe 11.7 Bahnhöfe mit Verkaufsstätten größer als 500 qm Verkaufsfläche 11.8 Anlagen und Einrichtungen mit biologischen Arbeitsstoffen ab Gefahrengruppe 2 nach dem (Entwurf) der Richtlinie für den Feuerwehreinsatz in Anlagen mit biologischen Arbeitsstoffen 11.9 Flächen für die Feuerwehr, § 5 Abs. 5 BauO NW – Zufahrten auf Grundstücke (nach örtlicher Festlegung) *) Überprüfungspflichtiges Objekt Ist ein in der Anlage 3 nicht ausdrücklich aufgeführtes Objekt Gegenstand von Leistungen gem. Anlage 2, wird es einem vergleichbaren Objekt zugeordnet.“ Artikel II: Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über das Feuerschutzwesen der Stadt Bornheim vom 31.10.2000 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch- geführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 06.02.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN 26. Februar 2014 14_09_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 24.02.2014 12:14 Seite 2

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp- bornheim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene- fraktion-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon 0 22 22 / 945 - 101. 24 Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversorung, Abwasserbeseitung und Stra- ßenbeleuchtung Telefon 02227 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standortsuche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon 02222 / 945-339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna der Verbraucherzentrale NRW Kostenbeitrag: 5 Euro je 1/2 Stunde Auskunft bei der Stadt Bornheim Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 31. Dezember 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim AöR Donnerstag, 9.1.2014, 18.00 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 21.01.2014, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr-, Planung- und Liegenschaften Mittwoch, 22.1.2014, 18.00 Uhr Haupt,-Finanz und Wirtschaftsausschuss Donnerstag, 23.01.2014, 18:00 Uhr Verwaltungsrat des Stadt- betriebs Bornheim AöR Donnerstag, 09.01.2014, 18:00 Uhr Stadtrat Donnerstag, 30.01.2014, 18:00 Uhr Jugendhilfeausschuss Dienstag, 4.02.2014m 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Bürgerbüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon 0 22 22 / 945-181 o. -182 Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Az.: 54.2.12.1-Dickopsbach Aufgrund von neuen Erkenntnissen bedarf es einer Anpassung des bereits mit ordnungsbehördlicher Verordnung vom 01.10.2013, festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Dickopsbaches, des Holzbaches, des Siebenbaches, des Breitbaches und des Mühlenbaches und dadurch einer erneuten Auslegung der Unterlagen bevor die Änderung des Überschwemmungsgebietes festgesetzt werden kann. Das Überschwemmungsgebiet wird teilweise größer. Die genauen Änderungen sind den ausgelegten Unterlagen zu entnehmen. Nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 112 Abs. 1 Sätze 1-3 und 5 Landeswassergesetz (LWG) ist beabsichtigt, die Änderung des Überschwemmungsgebietes (ÜSG) beider- seits des Dickopsbaches - von der Mündung in den Rhein vom Gewässerkilometer (km) 0+000 bis zum ca. km 9+800 – , beiderseits des Holzbaches - von der Mündung in den Dick- hopsbach vom km 0+000 bis zum ca. km 1+400 -, beiderseits des Siebenbaches - von der Mündung in den Mühlenbach vom km 0+000 bis zum ca. km 0+200 -, beiderseits des Breitbaches - von der Mündung in den Mühlenbach vom km 0+000 bis zum ca. km 1+300 – und beiderseits des Mühlenbaches – von der Mündung in den Dickhopsbaches vom km 0+000 bis zum ca. km 5+200 – alle im Bereich der Städte Wesseling, Bornheim und Brühl von der Bezirksregierung Köln durch eine ordnungs- behördliche Verordnung festzusetzen. In dem Verfahren zur Änderung der Festsetzung des vorgenannten Über- schwemmungsgebietes ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit unter entsprechender Anwendung des § 73 Abs. 2 bis 5 Ver- waltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) durchzuführen. Die Unterlagen zur Änderung des Überschwemmungs- gebietes des Dickopsbaches, des Holzbaches, des Siebenbaches, des Breitbaches und des Mühlenbaches werden gemäß § 112 Abs. 1 Sätze 1-3 und 5 LWG i.V.m. § 73 Abs. 2 bis 5 VwVfG NRW einen Monat lang in den Städten Wesseling, Bornheim und Brühl, in deren Bereich sich die Fest- setzungen des vorgenannten Überschwemmungsgebietes aus- wirken, und zwar in der Zeit von Montag, den 13.01.2014 bis Mittwoch, den 12.02.2014 ein- schließlich bei der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Fach- bereich Stadtplanung und Grundstücksneuordnung, Zimmer 407, während der Dienststunden Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Aus- legungsfrist, d.h. bis einschließlich Mittwoch, den 26.02.2014, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bornheim, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, Fachbereich Stadtplanung und Grundstücksneuordnung, Zimmer 407 oder bei der Bezirks- regierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln, Einwendungen erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind nach § 73 Abs. 4 VwVfG NRW alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf be- sonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung setzt voraus, dass aus der Ein- wendung zumindest der geltend gemachte Belang und die Art der Beeinträchtigung hervorgehen, die Einwendung unter- schrieben und mit einem lesbaren Namen und Anschrift ver- sehen ist. Einwendungen ohne diesen Mindestinhalt sind unbe- achtlich. Wirksam erhobene Einwendungen werden von der Bezirksregierung Köln im Rahmen der Festsetzung des Über- schwemmungsgebietes geprüft. In dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet gelten die Ver- bots- und Genehmigungstatbestände sowie die sonstigen Re- gelungen gemäß § 78 WHG und § 113 Abs. 2 Sätze 1 bis 5, Abs. 3, 5 und 6 LWG. Ich weise darauf hin, dass ich die Änderung des Überschwemmungsgebietes des Dickopsbaches, des Holz- baches, des Siebenbaches, des Breitbaches und des Mühlenbaches vorläufig gesichert habe. Die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes im Sinne des § 76 Abs. 3 WHG tritt am 10.01.2014 in Kraft und endet mit dem In- krafttreten einer neuen Überschwemmungsgebietsverord- nung. Die Veröffentlichung der vorläufigen Sicherung erfolgt am 16.12.2013 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln. Die Karten der vorläufigen Sicherungen entsprechen den in diesem Festsetzungsverfahren ausgelegten Karten. Die Ver- bots- und Genehmigungstatbestände sowie die sonstigen Re- gelungen gemäß § 78 WHG und § 113 Abs. 2 Sätze 1 bis 5, Abs. 3, 5 und 6 LWG, wie für ein bereits festgesetztes Über- schwemmungsgebiet, gelten für das vorläufig gesicherte Über- schwemmungsgebiet entsprechend. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen ent- stehen, werden nicht erstattet. Köln, den 17.12.2013 Bezirksregierung Köln Obere Wasserbehörde Im Auftrag gez. Vesper Zum 900. Jubiläum der ersten urkundlichen Erwähnung Sechtems ist in einer Vitrine der Bürgerhalle des Born- heimer Rathauses eine kleine Ausstellung zu sehen, die Christian Lonnemann vom Stadtarchiv Bornheim und die Dorfgemeinschaft Sech- tem zusammengestellt ha- ben. Sie gibt einen Rückblick auf das Jubiläumsjahr und zeigt u.a. die Urkunde, in der „Sephteme“ – so die mittel- alterliche B ezeichnung – im Jahr 1113 erstmalig genannt wurde. Thematisch geht es um Burgen und Ritter, das Vereinsleben, die Kirchen- und Schulgeschichte sowie die Wirtschaft und Landwirt- schaft. Ausgestellt sind neben Bildern und Dokumenten auch rund 2.000 Jahre alte rö- mische Artefakte. Die Ausstellung wurde am Mittwoch, 18. Dezember 2013, von Bürgermeister Wolfgang Henseler eröffnet und mit einer kurzen historischen Be- trachtung des Sechtemer Dorfchronisten Heinz Vorzepf eingeleitet. Die Ausstellung kann noch bis Freitag, den 17. Januar 2014, immer montags bis mittwochs von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr im Foyer des Rathauses, angesehen werden. Der Ein- tritt ist frei. 900 Jahre Sechtem Kleine Ausstellung in der Bürgerhalle Bürgermeister Wolfgang Henseler (3.v.l.) und Dorfchronist Heinz Vorzepf (4.v.r.) bei der Ausstellungs- eröffnung. Foto: Stadt Bornheim

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp- bornheim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene- fraktion-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon 0 22 22 / 945 - 101. 24 Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversorung, Abwasserbeseitung und Stra- ßenbeleuchtung Telefon 02227 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standortsuche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon 02222 / 945-339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna der Verbraucherzentrale NRW Kostenbeitrag: 5 Euro je 1/2 Stunde Auskunft bei der Stadt Bornheim Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 8. Januar 2014 Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim AöR Donnerstag, 9.1.2014, 18.00 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 21.01.2014, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr-, Planung- und Liegenschaften Mittwoch, 22.1.2014, 18.00 Uhr Haupt,-Finanz und Wirtschaftsausschuss Donnerstag, 23.01.2014, 18:00 Uhr Stadtrat Donnerstag, 30.01.2014, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Bürgerbüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon 0 22 22 / 945-181 o. -182 Weitere Informationen zum Thema SEPA unter www.stadt-bornheim.de oder telefonisch bei der Finanzbuchhaltung der Stadt Bornheim unter 02222/945-422. Bis zum 01.02.2014 müssen 32 europäische Länder ihr Zahlungssystem auf das neue Zahlungssystem „SEPA“ um- stellen. Von den Änderungen sind auch die Stadtverwaltung und alle Kontoinhaber in Born- heim betroffen. Was bedeutet SEPA? SEPA steht für „Single Euro Payments Area“, also für ei- nen einheitlichen Euro-Zah- lungsverkehrsraum. In die- sem Zahlungsraum werden Überweisungen und Last- schriften in Zukunft standar- disiert und überall gleich ab- gewickelt. Wann erfolgt die SEPA-Um- stellung? Zum 01.02.2014 werden die nationalen Zahlungssysteme abgeschaltet. Um Zahlungs- ausfälle und Störungen zu vermeiden, zieht die Stadt Bornheim ihre SEPA-Umstel- lung vor. Von der SEPA- Überweisung wird bereits seit dem 15. Oktober 2013 Gebrauch gemacht. Die Um- stellung auf die SEPA-Last- schrift erfolgte zum 01. Janu- ar 2014. Was ändert sich? Die Angabe der Kontoverbin- dung erfolgt per IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl. IBAN/BIC kön- nen Sie Ihren Kontoauszügen entnehmen bzw. bei Ihrem Kreditinstitut erfragen. Der Verwendungszweck verkürzt sich von möglichen 348 Zei- chen auf 140 Zeichen. Die Legimitierung des SEPA- Lastschrifteinzugs erfolgt durch ein streng formalisier- tes Mandat. Bestehende Ein- zugsermächtigungen werden von der Stadt Bornheim in SEPA-Mandate umgedeutet. Über die Umdeutung wird im Verwendungszweck des Ein- zugs beim letzten Abbu- chungslauf 2013 oder in an- derer geeigneter Weise infor- miert. Vor Einreichung der Last- schrift wird der Kontoinha- ber u.a. mit Fälligkeitsdatum und Betrag sowie Mandats- referenz und Gläubiger-ID informiert. Diese sogenann- te Pre-Notification durch die Stadtverwaltung Bornheim erfolgt i.d.R. durch Be- scheid, Rechnung oder Ver- trag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Vorabankündigung 14 Tage vor Fälligkeit der Zahlung. Bei SEPA-Lastschriftverein- barungen mit der Stadt Bornheim wird die Frist re- gelmäßig auf 8 Tage vor Fäl- ligkeit verkürzt. Umstellung auf SEPA im bargeldlosen Zahlungsverkehr Stadtverwaltung informiert über Änderungen Proklamationen im Januar Fr. 10.01.2014, 18:00 Uhr Proklamation der ersten Sechtemer Kinderprinzessin mit Gefolge, Landgasthof Bräutigam, Händelstraße, 53332 Born- heim-Merten Sa. 11.01.2014, 18:00 Uhr Prinzenproklamation Merten Festzelt auf dem Dorfplatz, 53332 Bornheim-Merten 19:00 Uhr Prunksitzung der Kolpingsfa- milie Roisdorf mit Proklama- tion der Prinzessin Session 2013/2014. Festzelt, Heilger- straße, 53332 Bornheim-Roisdorf Einlass 18:00 Uhr Do. 16.01.2014, 17:30 Uhr Eröffnung der Ausstellung, 75 Jahre Weiberfastnacht & 40 Jahre Prinzessinnen in Roisdorf Rathaus der Stadt Bornheim, Foyer, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim So. 19.01.2014, 11:00 Uhr KG Bornheimer Stadtsolda- ten Corps 1997 e.V. Prinzentreffen Kaiserhalle, Königstr.58, 53332 Bornheim So. 26.01.2014, 14:00 Uhr Kinderkostümfest Festzelt, Heilgerstraße, 53332 Bornheim-Roisdorf 900 Jahre Sechtem – kleine Ausstellung in der Bürgerhalle Zum 900. Jubiläum der ersten ur- kundlichen Erwähnung Sech- tems ist in einer Vitrine der Bür- gerhalle des Bornheimer Rathau- ses eine kleine Ausstellung zu se- hen, die Christian Lonnemann vom Stadtarchiv Bornheim und die Dorfgemeinschaft Sechtem zusammengestellt haben. Sie gibt einen Rückblick auf das Jubi- läumsjahr und zeigt u.a. die Ur- kunde, in der „Sephteme“ – so die mittelalterliche Bezeichnung – im Jahr 1113 erstmalig genannt wurde. Thematisch geht es um Burgen und Ritter, das Vereinsle- ben, die Kirchen- und Schulge- schichte sowie die Wirtschaft und Landwirtschaft. Ausgestellt sind neben Bildern und Doku- menten auch rund 2.000 Jahre al- te römische Artefakte. Die Ausstellung wurde am Mitt- woch, 18. Dezember 2013, von Bürgermeister Wolfgang Hense- ler eröffnet und mit einer kurzen historischen Betrachtung des Sechtemer Dorfchronisten Heinz Vorzepf eingeleitet. Die Ausstel- lung kann noch bis Freitag, den 17. Januar 2014, immer montags bis mittwochs von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr im Foyer des Rathauses, angesehen werden. Der Eintritt ist frei.

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Bekanntmachung Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 30.03.2023, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bornheim, den 07.03.2023 Am Donnerstag, 30.03.2023, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tages- ordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 8 vom 26.01.2023 4 Teilflächennutzungsplan Windenergie (Teilfortschreibung); Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Offenlagebeschluss (StEA/UKLWN 16.03.23) 136/2023-7 5 Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 4 BimschG zur Errichtung von sechs Windenergieanlagen südöstlich von Sechtem (StEA/UKLWN 16.03.23) 148/2023-7 6 Bebauungsplan Bo 17 in der Ortschaft Bornheim; Ergebnis der Offenla- ge, Satzungsbeschluss, Beschluss städtebaulicher Vertrag (StEA 23.02.23) 065/2023-7 7 Bebauungsplan Ro 07 "An der Wolfsburg" in der Ortschaft Roisdorf; Aufstellungsbeschluss; Offenlagebeschluss (StEA 22.03.23) 659/2022-7 8 Neubau Hallenfreizeitbad (HFA 09.03.23) 140/2023-6 9 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2023/2024 (HFA 09.03.23) 011/2023-2 10 Beratung des Stellenplans 2023 und 2024 (HFA 09.03.23) 642/2022-11 11 Haushaltssatzung 2023/2024 mit allen Anlagen (HFA 09.03.23) 010/2023-2 12 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der He- besätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 012/2023-2 13 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Bornheim bei Einsätzen der Feuerwehr (FwA 31.01.23) 762/2022-3 14 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Bornheim (FwA 31.01.23) 763/2022-3 15 2. Satzung zur Änderung über die Festsetzung der Aufwandsentschä- digung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bornheim und den Verdienstausfall für Selbstständige (FwA 31.01.23) 764/2022-3 16 6. Satzung zur Änderung der Satzung über das Feuerschutzwesen in der Stadt Bornheim (FwA 31.01.23) 772/2022-3 17 Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bornheim (FwA 08.03.23) 060/2023-3 18 Aktualisierung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich für das Betreuungsjahr 2023/2024 (JHA 28.02.23) 100/2023-4 19 Altersunabhängige Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 (JHA 28.02.23) 240/2022-4 20 Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Förderung der Kinderta- gespflege (JHA 28.02.23) 101/2023-4 21 Heimat-Preis - "Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet." Förderperiode 2023-2027 161/2023-11 22 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen und Ersatzwahl der/des Vorsitzen- den des Ausschusses für Soziales, Inklusion und Demographie 133/2023-1 23 Ergänzungswahlen zum Umlegungsausschuss der Stadt Bornheim 167/2023-1 24 Aufstellung der Nebentätigkeiten des Bürgermeisters gemäß §8 Korrup- tionsbekämpfungsgesetz in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz 047/2023-1 25 Antrag der SPD-Fraktion vom 06.09.2022 betr. Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Bornheim (SIDA 22.02.23) 563/2022-1 26 Antrag der UWG-Fraktion vom 15.02.2023 betr. Einhaltung der in der Geschäftsordnung des Rates unter § 2 Abs. 1 angegebenen Frist zur Zustellung von Einladungen und Sitzungsvorlagen 144/2023-1 27 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 164/2023-1 28 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 29 Vergabe des Auftrages über einen Rahmenvertrag für Baumpflegear- beiten am städtischen Baumbestand im Stadtgebiet Bornheim 075/2023-1 30 Vergabe des Auftrags für die Freianlagenplanung zur Sanierung des Fußballstadions in Bornheim 077/2023-1 31 Vergabe des Auftrages über einen Rahmenvertrag zur Pflege der vege- tativen Flächen der Stadt Bornheim 124/2023-1 32 Vergabe des Auftrags für Fachplanungsleistungen (TGA) für die Kinder- tagesstätte im Plangebiet Me 16 160/2023-1 33 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 100.000 € ab dem 09.01.2023 166/2023-1 34 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 165/2023-1 35 Anfragen mündlich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Bekanntmachung Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 30.03.2023, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bornheim, den 07.03.2023 Am Donnerstag, 30.03.2023, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tages- ordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 8 vom 26.01.2023 4 Teilflächennutzungsplan Windenergie (Teilfortschreibung); Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Offenlagebeschluss (StEA/UKLWN 16.03.23) 136/2023-7 5 Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 4 BimschG zur Errichtung von sechs Windenergieanlagen südöstlich von Sechtem (StEA/UKLWN 16.03.23) 148/2023-7 6 Bebauungsplan Bo 17 in der Ortschaft Bornheim; Ergebnis der Offenla- ge, Satzungsbeschluss, Beschluss städtebaulicher Vertrag (StEA 23.02.23) 065/2023-7 7 Bebauungsplan Ro 07 "An der Wolfsburg" in der Ortschaft Roisdorf; Aufstellungsbeschluss; Offenlagebeschluss (StEA 22.03.23) 659/2022-7 8 Neubau Hallenfreizeitbad (HFA 09.03.23) 140/2023-6 9 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2023/2024 (HFA 09.03.23) 011/2023-2 10 Beratung des Stellenplans 2023 und 2024 (HFA 09.03.23) 642/2022-11 11 Haushaltssatzung 2023/2024 mit allen Anlagen (HFA 09.03.23) 010/2023-2 12 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der He- besätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 012/2023-2 13 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Bornheim bei Einsätzen der Feuerwehr (FwA 31.01.23) 762/2022-3 14 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Bornheim (FwA 31.01.23) 763/2022-3 15 2. Satzung zur Änderung über die Festsetzung der Aufwandsentschä- digung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bornheim und den Verdienstausfall für Selbstständige (FwA 31.01.23) 764/2022-3 16 6. Satzung zur Änderung der Satzung über das Feuerschutzwesen in der Stadt Bornheim (FwA 31.01.23) 772/2022-3 17 Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bornheim (FwA 08.03.23) 060/2023-3 18 Aktualisierung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich für das Betreuungsjahr 2023/2024 (JHA 28.02.23) 100/2023-4 19 Altersunabhängige Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 (JHA 28.02.23) 240/2022-4 20 Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Förderung der Kinderta- gespflege (JHA 28.02.23) 101/2023-4 21 Heimat-Preis - "Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet." Förderperiode 2023-2027 161/2023-11 22 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen und Ersatzwahl der/des Vorsitzen- den des Ausschusses für Soziales, Inklusion und Demographie 133/2023-1 23 Ergänzungswahlen zum Umlegungsausschuss der Stadt Bornheim 167/2023-1 24 Aufstellung der Nebentätigkeiten des Bürgermeisters gemäß §8 Korrup- tionsbekämpfungsgesetz in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz 047/2023-1 25 Antrag der SPD-Fraktion vom 06.09.2022 betr. Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Bornheim (SIDA 22.02.23) 563/2022-1 26 Antrag der UWG-Fraktion vom 15.02.2023 betr. Einhaltung der in der Geschäftsordnung des Rates unter § 2 Abs. 1 angegebenen Frist zur Zustellung von Einladungen und Sitzungsvorlagen 144/2023-1 27 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 164/2023-1 28 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 29 Vergabe des Auftrages über einen Rahmenvertrag für Baumpflegear- beiten am städtischen Baumbestand im Stadtgebiet Bornheim 075/2023-1 30 Vergabe des Auftrags für die Freianlagenplanung zur Sanierung des Fußballstadions in Bornheim 077/2023-1 31 Vergabe des Auftrages über einen Rahmenvertrag zur Pflege der vege- tativen Flächen der Stadt Bornheim 124/2023-1 32 Vergabe des Auftrags für Fachplanungsleistungen (TGA) für die Kinder- tagesstätte im Plangebiet Me 16 160/2023-1 33 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 100.000 € ab dem 09.01.2023 166/2023-1 34 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 165/2023-1 35 Anfragen mündlich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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14. Mai 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Wirtschaftsföderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungs- gesellschaft mbH Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standort- suche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU jeden Montag 14 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de Internet: gruene-fraktion-bornheim.de FDP jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Internet: fdp-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de Heinz Müller Telefon: 0 22 27 / 91 20 70 Fax: 0 22 27 / 81 99 713 E-Mail: jenneberg@ googlemail.com Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon: 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugend treff@gmx.de Internet: bornheimerjugendtreff.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Ratstrakt, am 15. Mai, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Bornheimer Jugendtreff Störungsmeldung Energieberatung AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 14.05.2014, 18:00 Uhr Verwaltungsrat des StadtBetriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 15.05.2014, 17:00 Uhr Stadtrat Donnerstag, 15.05.2014, 18:00 Uhr Wahlausschuss Mittwoch, 28.05.2014, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsun- terlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim di- rekt unter session.stadt-bornheim.de. Stimmbezirk Kommunalwahlbezirk Kreiswahlbezirk Europawahlbezirk 010 Roisdorf I 010: G1 8 100 020 Roisdorf II 020: G2 031Bornheim/Roisdorf - Bornheim 030: G3 032 Bornheim/Roisdorf - Roisdorf 040 Bornheim I 040: G4 9 050 Bornheim II 050: G5 060 Bornheim III 060: G6 070 Brenig 070: G7 081 Dersdorf/Waldorf - Dersdorf 080: G8 082 Dersdorf/Waldorf - Waldorf 090 Waldorf 090: G9 100 Kardorf 100: G10 111 Hemmerich/Rösberg- Hemmerich 110: G11 112 Hemmerich/Rösberg - Rösberg 121 Rösberg/Merten -Rösberg 120: G12 10 122 Rösberg/Merten - Merten 130 Merten I 130: G13 140 Merten II 140: G 14 150 Walberberg I 150: G15 160 Walberberg II 160: G16 171 Sechtem I 170: G17 172 Sechtem I 181Sechtem II 180: G18 182 Sechtem II 190 Widdig 190: G19 8 201Uedorf/Hersel - Uedorf 200: G20 202 Uedorf/Hersel - Hersel 210 Hersel I 210: G21 220 Hersel II 220: G22 Die Europa- und Kommunalwahlen finden am 25.05.2014 statt. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr. Dabei finden folgende Wahlen gemeinsam statt: n Wahl zum Europäischen Parlament n Wahl des Landrates/der Landrätin des Rhein-Sieg-Kreises n Wahl des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises n Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Bornheim n Wahl des Rates der Stadt Bornheim Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Ermittlung des Brief- wahlergebnisses um 14.00 Uhr im Alexander-von-Humboldt-Gymna- sium, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim zusammen. Die Sitzung ist öffentlich. 1. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 22.04. bis 04.05.2014 übersandt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auch Angaben über die Barrierefreiheit für Men- schen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Die Einteilung der Kreiswahlbezirke wurde vom Landrat des Rhein-Sieg- Kreises am 13.11.2013 bekannt gemacht. Die Wahlbezirke der verbundenen Wahlen verteilen sich wie folgt: 2. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahl- bezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis/Reisepass, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis/Reisepass zur Wahl mitzubringen. Für die verbundenen Wahlen (Europaparlament, Landrat. Kreistag, Bürgermeister, Rat) hat jeder Wähler je eine Stimme. Der Stimmzettel für die verbundenen Wahlen unterscheidet sich wie folgt: n Wahl zum Europäischen Parlament Die Stimmzettel für die Wahl zum Europäischen Parla- ment sind von weißer Farbe und enthalten den Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europä- ischen Parlaments am 25. Mai 2014 im Land Nordrhein- Westfalen n Wahl des Landrates/der Landrätin des Rhein-Sieg- Kreises: Die Stimmzettel für die Wahl des Landrates/der Landrätin des Rhein-Sieg-Kreises sind von hellgrüner Farbe und ent- halten den Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl des Land- rates/der Landrätin des Rhein-Sieg-Kreises am 25. Mai 2014 n Wahl des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises Die Stimmzettel für die Wahl des Kreistages des Rhein- Sieg-Kreises sind von gelber Farbe und enthalten den Auf- druck: Stimmzettel für die Wahl der Vertretung des Rhein- Sieg-Kreises im Wahlbezirk „Nummer und Bezeichnung des Wahlbezirks“ am 25. Mai 2014 n Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Bornheim: Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters/der Bür- germeisterin der Stadt Bornheim sind lachsfarben und enthalten den Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl des Bür- germeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Bornheim am 25. Mai 2014 n Wahl des Rates der Stadt Bornheim: Die Stimmzettel für die Wahl des Rates der Stadt Born- heim sind von hellblauer Farbe und enthalten den Auf- druck: Stimmzettel für die Wahl der Vertretung der Stadt Bornheim im Wahlbezirk „Nummer und Bezeichnung des Wahlbezirks“ am 25. Mai 2014 Der Stimmzettel für die Europawahl enthält jeweils unter fort- laufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurz- bezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Be- werber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung der Stimmabgabe. Die Stimmzettel für die Kommunalwahl enthalten die für den Wahlbezirk zugelassenen Wahlvorschläge sowie die zugelas- senen Reservelisten der Parteien und Wählergruppen mit den ersten drei Bewerbern und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeich- nung der Stimmabgabe. Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen. Alternativ kann durch andere Weise kenntlich gemacht werden, für welchen Wahlvorschlag die Stimme gelten soll. In den Wahllokalen ist neben dieser Bekanntmachung für jede Wahl ein Musterstimmzettel ausgehängt. 3. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand- lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb- nisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 14. Mai 2014 Stadt Bornheim Bürgerinformation 4. Wähler, die einen Wahlschein/e haben, können an der Wahl n durch Stimmabgabe in einem Wahlbezirk, für den der Wahlschein gültig ist oder n durch Briefwahl teilnehmen. Der Wahlschein für die Europawahl ist von weißer, der Wahl- schein für die Kommunalwahlen ist von hellgelber Farbe. Wähler, die einen Wahlschein/Wahlscheine erhalten haben und im Wahl- lokal die Stimme abgeben möchten, müssen den Wahlschein/die Wahl- scheine bei der Stimmabgabe vorlegen. Der Wahlschein/die Wahlscheine wird/werden hierbei einbehalten. Wer durch Briefwahl wählen will, erhält von der Stadt Bornheim auf Antrag die amtlichen Stimmzettel, die amtlichen Stimmzettelumschläge sowie die amtlichen Wahlbriefumschläge. Für die Europawahl und für die Kommunalwahlen sind jeweils geson- derte Wahlbriefe abzusenden. Der amtliche Stimmzettelumschlag für die Europawahl ist von blauer, der amtliche Wahlbriefumschlag von roter Farbe und jeweils mit der Aufschrift „Europawahl“ gekennzeichnet. Der amtliche Stimmzettelumschlag für die Kommunalwahlen ist von grü- ner, der amtliche Wahlbriefumschlag von gelber Farbe und jeweils mit der Aufschrift „Kommunalwahlen“ gekennzeichnet. Der Wähler muss den jeweiligen Wahlbrief mit dem/den Stimmzettel/n (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahl- schein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort für die Europawahl spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr, für die Kommunalwahlen bis 16:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben wer- den. Eine Abgabe im Wahllokal am Wahltag ist nicht möglich. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl erfolgt durch das Ankreuzen der Kreise neben den Wahlvorschlägen oder indem auf andere Weise kenntlich ge- macht wird, für welchen Bewerber die Stimme gelten soll. Die Stimmzettel sind in den jeweiligen Stimmzettelumschlag zu legen, dieser ist zu ver- schließen. Der unterschriebene Wahlschein ist mit dem jeweiligen Stimmzettelum- schlag (blau bzw. grün) in den jeweiligen Wahlbriefumschlag (rot bzw. gelb) zu legen, dieser ist sodann zu verschließen und zur Post zu geben, bzw. bei der auf dem Brief angegebenen Stelle abzugeben. 5. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl her- beiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( § 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). (Hinweis: Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde auf die Ergänzung der weiblichen Formulierungen verzichtet.) Bornheim, den 06.05.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Die Wahl des Integrationsrates der Stadt Bornheim findet am 25. Mai 2014 statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Wahl findet in den Stimmbezirken der gleichzeitig statt findenden Kom- munal- und Europawahlen statt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 22.04. bis 04.05.2014 übersandt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Wahl- benachrichtigungen enthalten auch Angaben über die Barrierefreiheit für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Das Wahlergebnis inkl. der Briefwahl wird im Alexander-von-Humboldt- Gymnasium, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim ermittelt. Der Wahlvor- stand tritt um 17.00 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Die Sitzung ist öffentlich. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wäh- len, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Identitätsausweis zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die in jedem Wahlraum bereitge- halten werden. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel in rosaner Farbe enthält jeweils unter fortlaufender Num- mer die Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe bzw. den Namen des Einzelbewerbers in schwarzem Druck sowie bei Parteien und Wählergrup- pen die Namen der Listenbewerber und bei Einzelbewerbern ggf. den Na- men des persönlichen Vertreters. Rechts von diesen Angaben befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung des Stimmzettels. Die Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich machen, welchem Bewerber sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise ge- faltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb- nisses im Alexander-von-Humboldt-Gymnasium sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Bornheim ei- nen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Stadt Bornheim übersenden, dass er dort spä- testens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Rathaus der Stadt Bornheim abgegeben werden. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). (Hinweis: Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde auf die Ergänzung der weiblichen Formulierungen verzichtet.) Bornheim, den 06.05.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl des Integrationsrates der Stadt Bornheim am 25. Mai 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp- bornheim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene- fraktion-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon 0 22 22 / 945 - 101. 24 Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversorung, Abwasserbeseitung und Stra- ßenbeleuchtung Telefon 02227 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standortsuche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon 02222 / 945-339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucher- zentrale kostenlose offene Sprech- stunde im Rathaus, Raum 901, am Donnerstag, 20.2., 14.00-17.30 Uhr Auskunft bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 19. Februar 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Stadtrat Mittwoch, 19.02.2014, 18:00 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 12.03.2014, 18:00 Uhr Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss Donnerstag, 13.03.2014, 18:00 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 18.03.2014, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Bürgerbüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon 0 22 22 / 945-181 o. -182 Bekanntmachung Die nachfolgenden Straßen werden hiermit gemäß § 6 des Stra- ßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Kartenausschnitte, in denen die gewidmeten Flächen dargestellt sind, können während der allgemeinen Besuchszeiten im Rathaus, Zimmer 412, eingesehen werden: Montag bis Freitag, 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Widmung wird wirksam mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Be- kanntmachung dieser Widmungsverfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, einzulegen. Bornheim, den 31.01.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Ortschaft Name der Straße Bezeichnung der gewidmeten Flächen Einstufung, Widmungsinhalt Walberberg An der Bonnstraße Gemarkung Walberberg Anliegerstraße Flur 14, Flurstück 629, 685, 694, 824 und 829 Merten Ferdinand-Rott-Straße Gemarkung Merten Anliegerstraße Flur 20, Flurstück 733 Widdig Auf der Minnen Gemarkung Widdig Fußweg Flur 8, Flurstück 424 Widdig Auf der Minnen Gemarkung Widdig Anliegerstraße Flur 11, Flurstück 760 Widdig Auf der Minnen Gemarkung Widdig Stellplätze Flur 11, Flurstück 775 Bekanntmachung Die nachfolgenden Straßen werden hiermit gemäß § 6 des Stra- ßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Ortschaft Name der Straße Bezeichnung der gewidmeten Flächen Einstufung, Widmungsinhalt Bornheim Carnapstraße Gemarkung Bornheim-Brenig Anliegerstraße Flur 88, Flurstück 330 teilweise und 567 teilweise Bornheim Walbottstraße Gemarkung Bornheim-Brenig Flur 88, Anliegerstraße Flurstück, 330 teilweise, 331, 506, 556, 564 u. 567 teilweise Bornheim Kirchgäßchen Gemarkung Bornheim-Brenig Anliegerstraße Flur 88, Flurstück 426 Bornheim Om Jeeßeberch Gemarkung Bornheim-Brenig Anliegerstraße Flur 88, Flurstück 427 u. 576 Bornheim Hohenlindstraße Gemarkung Bornheim-Brenig Anliegerstraße Flur 88, Flurstück 430 teilweise Bornheim Am Brünnchen Gemarkung Bornheim-Brenig Anliegerstraße Flur 88, Flurstück 428 Bornheim In der Profffläche Gemarkung Bornheim-Brenig Anliegerstraße Flur 88, Flurstück 326,344,429, 441,499,502 u. 553 Bornheim Aeltersgasse (teilweise) Gemarkung Bornheim-Brenig Anliegerstraße Zwischen In der Flur 88, Flurstück 83 teilweise Profffläche und Waldstraße/Lenaustraße Kartenausschnitte, in denen die gewidmeten Flächen dargestellt sind, können während der allgemeinen Besuchszeiten im Rathaus, Zimmer 412, eingesehen werden: Montag bis Freitag, 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Widmung wird wirksam mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Be- kanntmachung dieser Widmungsverfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, einzulegen. Bornheim, den 31.01.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Karnevalszüge im Stadtgebiet Bornheim Auch in dieser Session finden wieder zehn Karnevalsumzüge im Bornheimer Stadtgebiet statt: 1. Sechtem: Samstag, 22.02.2011, Beginn 13:00 Uhr, Graue-Burg-Straße 2. Roisdorf: Donnerstag, 27.02.2014, Beginn 14:00 Uhr, Bendenweg 3. Kardorf: Donnerstag, 27.02.2014, Beginn 14:44 Uhr, Altenberger Gasse 4. Rösberg/Hemmerich: Freitag, 28.02.2014, Beginn 14:11 Uhr, Steinstraße 5. Waldorf: Samstag, 01.03.2014, Beginn 13:30 Uhr, Straufsberg 6. Widdig: Samstag, 01.03.2014, Beginn 14:00 Uhr, Lichtweg 7. Bornheim: Sonntag, 02.03.2014, Beginn 14:00 Uhr, Reuterweg 8. Hersel/Uedorf: Sonntag, 02.03.2014, Beginn 13:30 Uhr, Heisterbacher Straße 9. Walberberg: Montag, 03.03.2014, Beginn 13:30 Uhr, Fronacker/Lange Fuhr 10. Merten: Dienstag, 04.03.2014, Beginn 14:00 Uhr, Bachstraße/Talstraße Weitere Informationen zu den Zugwegen finden Sie auf der Homepage www.bornheim.de unter der Rubrik Aktuelles/ Kar- neval in Bornheim. 14_08_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 17.02.2014 14:08 Seite 1 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBüürrggeerriinnffoorrmmaattiioonneenn AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 19. Februar 2014 Geänderte Öffnungszeiten über die Karnevalstage Auch über die Karnevalstage sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und des StadtBetriebs Bornheim AöR für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Rathaus, Jugendamt und VHS sind über die Karnevalstage wie folgt geöffnet: Weiberfastnacht, 27.02.2014: 8:30 - 11:00 Uhr Karnevalsfreitag, 28.02.2014: 8:30 - 12:30 Uhr Rosenmontag, 03.03.2014: geschlossen Veilchendienstag, 04.03.2014: 8:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Am Rosenmontag, 03.03.2014 ist das Bürgerbüro von 8:30 - 12:30 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr für die Feststellung des Wahlrechts und der Wählbarkeit zur Europawahl geöffnet. Für die Stadtbücherei gelten folgende Öffnungszeiten: Weiberfastnacht, 27.02.2014: 10:00 - 11:00 Uhr Karnevalsfreitag, 28.02.2014: 10:00 - 13:00 Uhr und von 15:00 - 18:00 Uhr Rosenmontag, 03.03.2014 : geschlossen Veilchendienstag, 04.03.2014: 10:00 - 13:00 Uhr Für den StadtBetrieb Bornheim AöR lauten die Öffnungszeiten über die Karnevalstage wie folgt: Weiberfastnacht, 27.02.2014: 8:30 - 11:00 Uhr Karnevalsfreitag, 28.02.2014: 8:30 - 12:30 Uhr Karnevalssamstag, 01.03.2014: geschlossen (Annahmestelle für Grünabfälle und Elektroschrott) Rosenmontag, 03.03.2014: geschlossen Veilchendienstag, 04.03.2014: 8:30 - 12:30 Uhr 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Bornheim / öffentliche Auslegung Bekanntmachung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 4. Änderung des Flä- chennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Bauge- setzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung be- schlossen. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Bornheim an der Königstraße. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, die Beteiligung der Öf- fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen und den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Bornheim für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes und der Begründung erfolgt in der Zeit vom 28.02.2014 bis 27.03.2014 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung-, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abge- gebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 10.02.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Glas- und Alkoholverbot an Weiberfastnacht Die Stadt Bornheim hat als örtliche Ordnungsbehörde ein Glas- und Alkoholverbot an Weiberfastnacht auf den Straßen vor dem Gelände des Baubetriebshofs in Waldorf erlassen. Danach sind das Mitführen und der Konsum von alkoholischen Getränken so- wie die Benutzung von Glasflaschen und Gläsern in der Ortschaft Waldorf in nachfolgenden öffentlich zugänglichen Bereichen untersagt: • Donnerbachweg von Kreuzung Feldchenweg bis Einmündung Dahlienstraße einschließlich des gesamten Einmündungsbereichs • Dahlienstraße von Haltestelle Stadtbahnlinie 18 bis Einmündung Donnerbachweg • Bahnsteiggelände der Haltestelle der Stadtbahnlinie 18 Das Glas- und Alkoholverbot besteht auch auf den Freiflä- chen/Brachen entlang des Donnerbachwegs sowie der Dahlien- straße in den vorstehend bezeichneten Bereichen. Das Verbot gilt am Donnerstag, 27.02.2014, von 16:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50 Euro sowie durch Einziehung und Vernichtung der verbotswidrig mit sich geführten Alkoholika und Glasflaschen/Gläser geahndet werden. StadtBetrieb Bornheim AöR führt öffentliche Ausschreibung durch Der StadtBetrieb Bornheim AöR führt folgende öffentliche Aus- schreibung durch: Bestattungsleistungen auf 14 Friedhöfen im Stadtgebiet Bornheim. Submission: 29.04.2014, 10:0 Uhr Weitere Informationen unter: www. stadtbetrieb-bornheim.de Unterlagen erhältlich unter: www.vmp-rheinland.de 14_08_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 17.02.2014 14:08 Seite 2

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jedenMontag14:00 -15:30Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp- bornheim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene- fraktion-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon 0 22 22 / 945 - 101. 24 Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversorung, Abwasserbeseitung und Stra- ßenbeleuchtung Telefon 02227 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Energieberatung Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10 :00 -12.30Uhrund 14:00 -18:00Uhr Dienstag 14:00 - 17:00Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 -12:30Uhrund14:00 -18:30Uhr Freitag 10:00 -12:30Uhrund14:00 -17:00Uhr Samstag 9:30 -12:30Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag-Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag,Dienstag,Donnerstag,Freitag: 08:30-12:30Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00-18:00Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30-12:30Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00-18:00Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr ÖffnungszeitenStadtbetrieb fürGrünabfälleundElektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß Wirtschaftsförderungs-undEntwicklungsgesellschaftmbHBornheim Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standortsuche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon 02222 / 945-339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna derEnergieagenturRhein-Sieg inKooperationmitderVerbraucher- zentralekostenloseoffeneSprech- stundeimRathaus,Ratstrakt,am Donnerstag,17.4.,14:00-17:30Uhr AuskunftbeiderStadtBornheim: ManuelaDomschat Telefon 02222/945-307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN 2. April 2014 Betriebsausschuss Donnerstag, 03.04.2014, 18:00 Uhr Verwaltungsrat des StadtBetriebs Bornheim -AöR- Dienstag, 08.04.2014, 18:00 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Mittwoch, 09.04.2014, 18:00 Uhr Wahlausschuss Donnerstag, 10.04.2014, 18:00 Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Dienstag, 29.04.2014, 18:00 Uhr Jugendhilfeausschuss Dienstag, 06.05.2014, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Bürgerbüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon 0 22 22 / 945-181 o. -182 Frühlingserwachen im Vorgebirge 2014 - elf Stationen laden ein Flyer zur Fahrrad-Tour liegt aus - Start auf dem Ziegenhof in Rösberg Am Sonntag, 27. April 2014, lädt die Stadt Bornheim zusammen mit elf Sta- tionen zum siebten Mal zur Fahrrad- Tour „Frühlingserwachen im Vorgebir- ge“ ein. Bürgermeister Wolfgang Henseler wird zusammen mit der Spargelkönigin 2014 die Veranstaltung um 11 Uhr auf dem Ziegenhof in Bornheim-Rösberg eröff- nen, ehe er an gleicher Stelle den Start- schuss für die Tour des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) geben wird. Auf einer Route, die ca. 37 km quer durch Bornheim führt, locken elf Erzeu- gerhöfe und Kunststätten zwischen 11 und 17 Uhr mit köstlichen regionalen Produkten und außergewöhnlichen Kunstobjekten. Alternativ können die Teilnehmer jeden Hof auch auf eigene Faust und mit dem PKW anfahren. Der Flyer zur Tour, der eine Liste der Stationen und ein Gewinnspiel enthält, liegt ab sofort im Rathaus, auf den Hö- fen und in vielen Bornheimer Geschäf- ten aus und kann unter www.bornheim.de heruntergeladen werden. Mit dabei sind in diesem Jahr: Ziegen- hof Rösberg, Biolandhof Apfelbacher, Gärtnerei Busacker, Gemüsehof Mer- tens, Biobauer Palm, Biohof Bursch, Ge- müsehof Steiger, Streuobstwiese der Stadt Bornheim, Gartenbaumschule Hau, Ostanbaubetrieb Schmitz-Hübsch und der Kunsthof Merten. Hinweis auf eine Ausschreibung des StadtBetriebs Bornheim AöR Der StadtBetrieb Bornheim AöR führt folgende öffentliche Aus- schreibung durch: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Stadtgebiet Bornheim (Teilbereiche) Submission: 29.04.2014, 10.00 Uhr Weitere Informationen unter: www. stadtbetrieb-bornheim.de Unterlagen erhältlich unter: www.vmp-rheinland.de Frühlingserwachen im Vorgebirge – Fahrrad-Tour zu den regionalen Kostbarkeiten am Sonntag, dem 27. April 2014 von 11.00 bis 17.00 Uhr Gewinnen Sie einen „Wellnesstag für zwei“ und Präsentkörbe mit Kostbarkeiten der Region! Alle „fl eißigen“ Besucher können etwas gewinnen: Lassen Sie sich jeden Hofbesuch in den Feldern rechts abstempeln. Je mehr Höfe Sie besuchen, desto besser sind Ihre Gewinnchancen. Dabei muss mindes- tens ein Stempel von einem Hof am Rhein (Nr. 4 oder Nr. 5) und einer von den restlichen Höfen stammen. Füllen Sie dann bitte untenstehen- des Adressfeld aus und geben die Karte direkt auf einem Hof oder bis 5. Mai 2014 im Rathaus der Stadt Bornheim ab. Unter allen Teilnehmern werden zehn tolle Präsentkörbe der Bornhei- mer Spargelerzeuger und Höfe verlost. Die Teilnahmekarten mit den meisten abgestempelten Hofbesuchen nehmen an einer Sonderverlo- sung teil, bei der es um einen „Wellnesstag für zwei“ im HallenFreizeit- Bad Bornheim geht. Die Gewinner werden benachrichtigt. Postleitzahl und Ort 1 2 3 4 5 6 Erleben Sie das Frühlingserwachen im Vorgebirge und lernen Sie regionale Kostbarkeiten direkt beim Erzeuger kennen. Auf einer Radtour von ca. 37 km Länge laden Sie elf Erzeugerbetriebe und Kunststätten zu einem Besuch ein und bieten Ihnen typische Leckereien und andere regionale Schätze zum Probieren, Anschauen oder Entdecken an. Eine Übersichtskarte fi nden Sie im Innenteil. Nach der Eröffnung um 11.00 Uhr beim Ziegenhof Rösberg startet von dort eine geführte ADFC-Tour. Jeden Hof können Sie auch mit dem PKW und auf eigene Faust anfahren. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr, Kinder nur in Begleitung Erwachsener. Bitte seien Sie vorsichtig beim Überqueren von stark befahrenen Straßen. Alle teilnehmenden Betriebe bieten am 27. April 2014 von 11.00 bis 17.00 Uhr auch Hofverkauf an. www.rhein-voreifel-fruehling.deTelefon Vor- und Nachname Straße und Hausnummer 7 8 9 10 11 Teilnehmerrekord bei der Umweltsäuberungsaktion 2014 der Stadt Bornheim Unter dem Motto „Saubere Stadt - sau- bere Landschaft“ hat die Stadt Born- heim bei ihrer 42. Umweltsäuberungs- aktion 2014 einen neuen Teilnehmerre- kord erzielt. Mit 56 Gruppen konnte das bisher beste Teilnehmer-Ergebnis aus dem letzten Jahr noch einmal getoppt werden. Beim StadtBetrieb sind an den beiden Wochenenden rund 40 Kubikmeter Müll angeliefert worden. Einige Schulen hat- ten den gesammelten Unrat gleich in ih- ren Schulcontainern entsorgt. „Damit kommen wir auf insgesamt rund 45 Ku- bikmeter Müll. Das ist in etwa so viel, wie in den Vorjahren“, berichtet Axel Linder vom Technischen Hilfswerk, das die Aktion der Stadt Bornheim schon seit vielen Jahren unterstützt. An Sondermüll kamen etwa 20 Dosen mit Farben und Ölen zusammen. Weiterhin wurde an einer Stelle Bau- schutt gefunden und mehrere Teile Bi- tumen-Wellpappe. Neben einer Kühl- Gefrier-Kombination wurden auch eini- ge alte Röhren-Fernsehgeräte, eine Waschmaschine und einige PC-Teile eingesammelt. Auffällig war jedoch, dass im Vergleich zu den Jahren zuvor weniger Elektro- schrott gefunden wurde, als in den Vor- jahren. Die Bürgerinnen und Bürgern nutzen stattdessen die Entsorgungs- möglichkeit für Elektroschrott beim StadtBetrieb, die seit 2012 angeboten wird. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bornheim sammelten fleißig Wildmüll und sorgten für ein sauberes Bornheim. Die traditionelle Eröffnung der Brühl- Bornheimer Spargelsaison findet die- ses Jahr statt am Samstag, 3. Mai 2014, von 10.00 bis 13.00 Uhr. Veran- staltungsort ist der Platz vor dem Ein- kaufszentrum "Am roten Boskoop" in Bornheim-Merten. Bereits zum 10. Mal werben die Bornheimer und Brühler Spargelanbauer gemeinsam mit den Städten Bornheim und Brühl für die Köstlichkeiten der Region. Gemeinsam mit den Bürgermeistern der Städte Bornheim und Brühl wird die Brühl-Bornheimer Spargelkönigin die Spargelsaison einläuten. Die tra- ditionelle Eröffnung ist nicht nur der Start in den Frühling unserer Region sondern auch eine vorbildliche Zu- sammenarbeit zwischen den Städten Bornheim und Brühl. Die Besucher erhalten Informationen rund um unser gutes Obst und Gemü- se. Darüber hinaus zeigt das mobile Spargelfeld der Bornheimer Spargel- anbauer e.V. anschaulich, wie der Spargel aus der Erde kommt. Verkos- tungen, Getränke und Musik am Platz und in den Geschäften machen den Tag zu einem Erlebnis für Familien und Kinder. Eröffnung der Brühl-Bornheimer Spargelsaison Spargelanbauer werben gemeinsam mit Bornheim und Brühl für Köstlichkeiten der Region Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr 14_14_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 31.03.2014 15:34 Seite 1

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28. Mai 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Wirtschaftsföderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungs- gesellschaft mbH Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standort- suche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU jeden Montag 14 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de Internet: gruene-fraktion-bornheim.de FDP jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Internet: fdp-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de Heinz Müller Telefon: 0 22 27 / 91 20 70 Fax: 0 22 27 / 81 99 713 E-Mail: jenneberg@ googlemail.com Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon: 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugend treff@gmx.de Internet: bornheimerjugendtreff.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale. Aus- kunft bei der Stadt Bornheim zur kostenlosen offenen Sprechstunde erteilt Manue- la Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Bornheimer Jugendtreff Störungsmeldung Energieberatung AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung der 12. Satzung vom 19.05.2014 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule für die Gemeinde Alfter und die Stadt Bornheim vom 06.10.1987 Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.05.2014 aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2013 (GV. NRW. S.878) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgaben- gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Ok- tober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687), fol- gende 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volks- hochschule für die Gemeinde Alfter und die Stadt Bornheim vom 06.10.1987 beschlossen: Artikel I § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: § 3 Ermäßigung der Gebühr (1) Die Gebühr wird auf Antrag um 50 % ermäßigt für 1. Schüler/Schülerinnen, Auszubildende und Studenten/Stu- dentinnen jeweils bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, 2. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 70 %, 3. Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), im Frei- willigen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder im Bundesfreiwil- ligendienst sowie Inhaber/Inhaberinnen der Ehrenamts- karte NRW für max. 2 Veranstaltungen im Semester, 4. Empfänger/Empfängerinnen von Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), 4. Kapitel, 5. Empfänger/Empfängerinnen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), 3. Kapitel, 6. Empfänger/Empfängerinnen von laufender Hilfe zum Le- bensunterhalt nach dem. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), 3. Kapitel, 7. Empfänger/Empfängerinnen laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialge- setzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), 4. Kapitel, 8. Inhaber/Inhaberinnen des „Bornheim-Ausweises“ oder anderer vergleichbarer Ausweise sowie diesen gleichge- stellte Personen, 9. Dozenten/Dozentinnen der Volkshochschule Bornheim/ Alfter für eine Veranstaltung in dem aktuellen Semester. Artikel II Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule für die Ge- meinde Alfter und die Stadt Bornheim mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht be- kannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige orts- rechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ab- lauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 19.05.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Wahlausschuss Mittwoch, 28.05.2014, 18:00 Uhr Wahlausschuss Dienstag, 17.06.2014, 18:00 Uhr Jugendparlament Mittwoch, 25.06.2014, 17:00 Uhr, Jugendamt der Stadt Born- heim, Raum 1.21, Brunnenallee 31 Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsun- terlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim di- rekt unter session.stadt-bornheim.de. Bitte Wahlkampf-Plakate entfernen Die Stadtverwaltung Bornheim bittet alle Parteien, bis auf die Landratswahl ihre Wahlkampf-Plakate zu entfernen. Bürgermeister und Wahlleiter danken allen Wahlhelfern Bürgermeister Wolfgang Henseler und Wahlleiter Manfred Schier danken allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Ver- waltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, die am 25. Mai 2014 bei der Europawahl, den Kommunalwahlen und der Wahl des Integrationsrates der Stadt Bornheim mitgeholfen haben. Insgesamt 252 städtische Mitarbeiter und freiwillige Helfer waren am Wahlsonntag für 22 Wahl- und 29 Stimmbe- zirke sowie für 7 Briefwahlvorstände zuständig. „Durch Ihren ehrenamtlichen Einsatz haben Sie zu einem reibungslosen und zügigen Ablauf beigetragen“, so Henseler, „für dieses Engagement danke ich Ihnen herzlich“. Da insbesondere er- fahrene und zuverlässige Mitglieder der Wahlvorstände für einen strukturierten und fehlerfreien Ablauf im Wahllokal un- erlässlich sind, bittet die Stadtverwaltung Bornheim auch bei der anstehenden Stichwahl des Landrats am 15. Juni 2014 um tatkräftige Unterstützung. Foto: Tim Reckmann/pixelio.de Eigentümer müssen Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig zurückschneiden Der frühe und warme Frühling kann manchmal auch zu Ärger führen. Zurzeit beschweren sich viele Bürgerinnen und Bürger bei der Stadtverwaltung Bornheim über Hecken, Sträucher und Bäume, die von Grundstücken in öffentliche Bürgersteige und Radwege ragen und Fußgänger oder Radfahrer behindern. Viele wissen nicht, dass Grundstückseigentümer selbst auf ihren sogenannten Überwuchs achten müssen und für den Rückschnitt ihrer Hecken, Sträucher und Bäume verantwortlich sind – beson- ders, wenn diese auf öffentliche Fläche ragen oder sogar Ver- kehrszeichen, Straßenschilder und Straßenlaternen verdecken. Der Überwuchs muss an Gehwegen nachhaltig bis zu einer Höhe von 2,50 Meter auf die Grundstücksgrenze so zurück geschnitten werden, dass Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss im Extremfall sogar mit einer Geldbuße rechnen. Doch soweit muss es nicht kommen! Die Stadt Bornheim bittet alle Eigentümer, ihre Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig zu kon- trollieren und - wenn notwendig - rechtzeitig zurückzuschneiden.

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Bornheim, den 29.03.2023 CDU Fraktion Bornheim Gemeinsamer Antrag zur Prüfung von Vorfahrtsregelungen Bündnis 90/ Die Grünen der Radpendlerroute an Knotenpunkten. Stadtratsfraktion Bornheim der Fraktionen CDU, B90/Die Grünen, SPD, UWG/Forum SPD-Fraktion (Reihenfolge der Fraktionen nach Größe) im Rat der Stadt Bornheim UWG/Forum-Fraktion Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Hanft, wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses zu setzen. Beschlussentwurf Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung 1. Dem einstimmigen Beschluss aus dem StEA vom 29.06.2016 (Vorlage 378/2016-7) auch hinsichtlich der Bevorrechtigung des Radverkehrs gegenüber dem Kfz-Verkehr Rechnung zu tragen. 2. Zu prüfen, an welchen Knotenpunkten die Möglichkeit besteht der Radpendlerroute Vorrang einzuräumen. 3. Das Ergebnis der Prüfung im Mobilitäts- und Verkehrsausschuss vorzustellen und zu erläutern. 4. Dies in den laufendenden Planungen und Bauausführungen zu berücksichtigen, beziehungsweise dort wo die Bauausführung bereits erfolgt ist, und noch keine mögliche Vorfahrt für die Radpendlerroute besteht, dies baulich umzusetzen. Begründung Die Radpendlerroute ist im Jahre 2016 im Sinne eines Radschnellweges zwischen Bornheim und Bonn beantragt und beschlossen worden. Radschnellwege sind mit Bevorrechtigung auszugestalten. Es sind von daher auch planfreie Querungen, signalgerechte Knoten und Vorfahrtsregelungen einzuplanen (Quelle: https:// www.radschnellwege.nrw). Die Radpendlerroute orientiert sich an der Qualität der Radschnellwege und unterscheidet sich von diesen lediglich dadurch, dass sie nicht durchgehend 4m breit ist und keinen eigenständigen begleitenden Fußweg hat. http://www.radschnellwege.nrw/ So heißt es dann auch in der Sitzung des Stadtrates vom 07.07.2016 TOP 6 Radpendlerroute 01 Erläuterungsbericht: 4 Anforderungsprofile Knotenpunkte Die Gestaltung der Knotenpunkte soll sich stark an den Anforderungen des Radverkehrs orientieren. Das grundsätzliche Ziel aus dem Wettbewerbsbeitrag (s. Kapitel 1), den Radverkehr an den Knotenpunkten möglichst bevorrechtigt zu führen, wird beibehalten. (AB Stadtverkehr) Siehe auch hierzu Skizze unter Quelle: http://session.stadt-bornheim.de/bi/si0057.asp?__ksinr=979&toselect=18282 Eines der wesentlichen Erfordernisse sollte eine sichere, zügige und komfortable Nutzung sein. Er sollte eine möglichst kurze und direkte Verbindung zwischen Wohnstandorten, Arbeitsplätzen sowie Einkaufs- und Freizeitbereichen sein. Dem Radverkehr, insbesondere den BerufspendlerInnen sollte somit die Möglichkeit geboten werden für ihre täglichen Fahrten vom Auto aufs Fahrrad umzusteigen. Dieser Trend wird sicherlich durch die Entwicklung und die vermehrte Nutzung von E- Bikes in den letzten Jahren verstärkt. Nun ist es aber kontraproduktiv, wenn die Nutzer der Radpendlerroute an jeder querenden Straße zum Halt gezwungen werden, und sich dadurch die Fahrzeiten verlängern. Auch ist es sicherlich nicht im Sinne einer Verkehrswende das hier dem Auto gegenüber dem Fahrrad eine privilegierte Position eingeräumt wird. Zusätzlich sehen wir hier ein Gefahrenpotenzial, da dem Nutzer der Radpendlerroute durch den sehr guten Ausbau der Strecke die Möglichkeit eines schnellen und kreuzungsfreien Vorankommens suggeriert wird, welche aber de facto durch die Vorfahrtsberechtigung der querenden Straßen nicht gegeben ist. Somit sehen wir hier ein erhöhtes Risiko für Radfahrer, welche grundsätzlich gegenüber dem Autofahrer eine schwächere Position im Straßenverkehr innehat. Nach der StVO-Par 8 (1) Abs.1 ist es durchaus möglich durch entsprechende Beschilderung der Radpendlerroute gegenüber querenden Straßen Vorfahrt zu gewähren. Dies kann man zudem durch entsprechende bauliche Maßnahmen noch begleiten. Übrigens wird diese Praxis in unserer Nachbarkommune Brühl bereits umgesetzt, obwohl der Radweg an der Villebahn nicht den Status eines Radschnellweges hat. (Bilder als Anlage) Lutz Wehrend und CDU-Fraktion Markus Hochgartz und Fraktion Bündnis90/Die Grünen Thomas Schmitz und SPD-Fraktion Josef Müller und Fraktion UWG/Forum http://session.stadt-bornheim.de/bi/si0057.asp?__ksinr=979&toselect=18282 L

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