Suche

5455 Ergebnisse

Dateien

Bornheim, 29. März 2023 Elisa Färber Fraktionsgeschäftsführerin FDP Fraktion Bornheim Servatiusweg 19-23 Haus B 3. OG 53332 Bornheim fraktion@fdp-bornheim.de www.fdp-bornheim.de T: 0 22 22 99 56 355 F: 0 22 22 99 56 400 Sehr geehrter Herr Koch, wir bitten Sie nachfolgenden Antrag der FDP-Fraktion zum nächsten Feuerwehrausschuss zu berücksichtigen. „Feuer Office“: Feuerwehrhäuser als Home-Office-Standorte Beschlussentwurf: Der Feuerwehrausschuss beauftragt den Bürgermeister, bei den geplanten Neubauten von Feuerwehrhäusern zusätzliche Büros einzuplanen, in denen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Home-Office für ihren regulären Arbeitgeber tätig sein können. Bevor die Büros in die konkrete Bauplanung gehen, ist unter den Kräften der Einsatzabteilung abzufragen, ob das Angebot eines Home Office im Feuerwehrhaus ausreichend intensiv genutzt würde. Begründung: Die ausreichende Verfügbarkeit von Einsatzkräften während der regulären Tagesarbeitszeit ist eine der größten Herausforderungen für die Feuerwehr der Stadt Bornheim. Die Einrichtung der vorwiegend aus Mitarbeitern der Stadt Bornheim gebildeten Tagesalarmgruppe hat die Verfügbarkeit in den vergangenen Jahren bereits erheblich verbessert. Dennoch sieht der aktuelle Brandschutzbedarfsplan eine weitere Stärkung der Tagesverfügbarkeit vor, um auch in Zukunft keine hauptamtlichen Feuerwehrkräfte zu benötigen, die bei der Stadt Bornheim Kosten in Höhe von mehreren Millionen Euro verursachen würden. FDP Fraktion, Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Herrn Christian Koch Vorsitzender des Feuerwehrausschuss Rathausstraße 2 53332 Bornheim mailto:fraktion@fdp-bornheim.de http://www.fdp-bornheim.de/ Seite 2 von 2 Wir schlagen daher vor, bei den geplanten Neubauten von Feuerwehrhäusern Büros einzuplanen, die von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr während der Homeoffice-Arbeitstage bei ihrem regulären Arbeitgeber genutzt werden können. Sollte es während dieser Zeit zu einer Alarmierung kommen, könnten die Einsatzkräfte direkt aus dem Gerätehaus mit der Geschwindigkeit einer hauptamtlich besetzten Wache (unter 2 Minuten ab Alarmierung) ausrücken und damit den Radius für ein Eintreffen innerhalb der Hilfsfrist (8 Minuten) durch eine verlängerte mögliche Fahrtzeit von 6 Minuten deutlich verbessern. Derzeit wird von einem Ausrücken innerhalb von 4 Minuten nach Alarmierung ausgegangen, in der Praxis ergeben sich durchaus auch längere Zeiten. Die Homeoffice-Büros sollten durch die Stadt Bornheim mit einem Schreibtisch-Arbeitsplatz inklusive IT-Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Zur Wahrung der Vertraulichkeit für die unterschiedlichen Arbeitgeber sollte es sich um Einzelbüros handeln. Die zentrale Infrastruktur der Feuerwehrhäuser (Teeküche, sanitäre Anlagen) könnte von allen dort arbeitenden Einsatzkräften genutzt werden. Da in den kommenden Jahren an drei Standorten neue Feuerwehrhäuser gebaut werden, bietet es sich an, die Home-Office- Plätze dort einzurichten, wo ohnehin komplett neu gebaut wird. Die drei neuen Standorte (Hersel, Hellenkreuz, Hemmerich/Rösberg) sind geographisch günstig über das Stadtgebiet verteilt, so dass große Teile des Stadtgebiets von einer verbesserten Tagesverfügbarkeit profitieren würden. An jedem der drei Standorte sollten sechs Arbeitsplätze eingerichtet werden, damit jederzeit eine Staffelbesatzung (1/5) sofort mit dem Erstausrücker-Fahrzeug abmarschbereit ist. Bei der Zuteilung und Planung der Bürobelegung ist darauf zu achten, dass die Belastungen gleichmäßig auf möglichst viele Arbeitskräfte verteilt werden und die Fahrzeuge mit den nötigen Fähigkeiten und Funktionen (1 Gruppenführer, 1 Fahrer mit Klasse C, 4 Atemschutzgeräteträger) besetzt werden können. Die Homeoffice-Arbeitsplätze sollten nicht nur von Einsatzkräften des jeweiligen Standorts besetzt werden müssen, sondern allen Mitgliedern der Feuerwehr Bornheim unabhängig von ihrem Wohnort zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Matthias Kabon, Jörn Freynick und Fraktion

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 157 KB

Dateien

CDU-Fraktion Bornheim | Servatiusweg 19-23 | 53332 Bornheim Bornheim wird vor Ort gemacht Bernd Marx Parkstr. 30 53332 Bornheim Mobil: 0176-57676575 E-Mail: berndmarx.uedorf@t-online.de www.cdu-bornheim.de Fraktion Bornhei Bornheim, 27.02.2023 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt Herrn-Michael Söllheim Postfach 1140 53308 Bornheim nachrichtlich: Bürgermeister Christoph Becker Sehr geehrter Herr Söllheim! Hiermit bitte ich Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses zu nehmen: Beschlussentwurf: Allen Ehrenamtskarteninhabern der Stadt Bornheim wird ab sofort jedes Jahr eine Karte für den Tollitätentreff kostenlos zur Verfügung gestellt. Gründe: Die 2010 durch einstimmige Beschlüsse im Rat sowie im Sport-und Kulturausschuss auch in der Stadt Bornheim eingeführte „Ehrenamtskarte“ sieht u.a. Sonderleistungen von städtischen Einrichtungen vor, um das Engagement verdienter „Ehrenämtler“ aus den Vereinen/Organisationen in unserer Stadt entsprechend zu würdigen. Seite 2 von 2 Fraktion Bornhei Óhne den unermüdlichen Einsatz der vielen „Ehrenamtlichen“ in den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens unserer 14 Ortschaften würde die Stadt Bornheim nicht funktionieren. . Freier Eintritt zum Tollitätentreff wäre Ausdruck und Anerkennung für das geleistete intensive bürgerliche Engagement mit entsprechender Außenwirkung. In Anbetracht der Tatsache, dass die Rheinhalle noch Platzkapazitäten hat, könnte mit einem einfachen Anschreiben an die Ehrenämtler mögliche Kartenwünsche festgestellt werden. Gleichzeitig implizierte dies möglicherweise dann den Wunsch der Ehrenämtler noch zusätzliche Karten für Familienangehörige zu erwerben. In jedem Fall eine „Win-Win“ Situation für alle. Bernd Marx, Lutz Wehrend und Fraktion der CDU Bornheim

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 42 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Dialogdisplay Heerweg in Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.01.2023 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie ist der aktuelle Sachstand zur vom Rhein-Sieg-Kreis angeregten Installation eines Dialogdis- plays auf dem Heerweg in Hemmerich? Antwort: Das Dialogdisplay wurde am 22.03.2023 durch den Rhein-Sieg-Kreis in Betrieb genommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Christian Koch Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Dialogdisplay Heerweg in Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.01.2023 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie ist der aktuelle Sachstand zur vom Rhein-Sieg-Kreis angeregten Installation eines Dialogdis- plays auf dem Heerweg in Hemmerich? Antwort: Das Dialogdisplay wurde am 22.03.2023 durch den Rhein-Sieg-Kreis in Betrieb genommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Christian Koch

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 60 KB

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 1 MB

Dateien

SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp- bornheim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene- fraktion-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon 0 22 22 / 945 - 101. 24 Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversorung, Abwasserbeseitung und Stra- ßenbeleuchtung Telefon 02227 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standortsuche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon 02222 / 945-339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna der Verbraucherzentrale NRW Kostenbeitrag: 5 Euro je 1/2 Stunde Auskunft bei der Stadt Bornheim Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 29. Januar 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Stadtrat Donnerstag, 30.01.2014, 18:00 Uhr Jugendhilfeausschuss Dienstag, 04.02.2014, 18:00 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Mittwoch, 05.02.2014, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Dienstag, 18.02.2014, 18:00 Uhr Stadtrat Mittwoch, 19.02.2014, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Bürgerbüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon 0 22 22 / 945-181 o. -182 Karnevalstermine in Bornheim So. 02.02.2014, 12:00 Uhr "Karnevalistischer Frühshop- pen“ Festzelt, Heilgersstr., 53332 Bornheim-Roisdorf „Interessengemeinschaft Ro- isdorfer Karneval" Sa. 08.02.2014, 14:30 Uhr „Kinderkostümfest“ Restaurant Dorfbrunnen, Schmiedegasse, 53332 Borheim-Waldorf „Ortsausschuss Waldorf 1955 e.V.“ So. 09.02.2014, 11:11 Uhr „1. Prinzenempfang“ Mehrzweckhalle, Römerstr. 5, 53332 Bornheim-Widdig „Lila Funken Artillerie Wid- dig“ So. 09.02.2014, 13:30 Uhr „Karnevalsfest für Kinder“ Rheinhalle, Rheinstr. 201, 53332 Bornheim-Hersel „TuS Germania Hersel 1910 e.V.“ Bebauungsplan He 32 in der Ortschaft Hersel, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungs- planes He 32 in der Ortschaft Hersel einschließlich der vorliegen- den textlichen Festsetzungen und der vorliegenden Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Der Bebauungsplanbereich wird im Norden durch die Erftstraße, im Osten durch an die Elbestraße angrenzende landwirtschaftli- che Fläche und im Süden und Westen durch Flächen einer ehe- maligen Kiesgrube begrenzt. Der Bebauungsplan He 32 in der Ortschaft Hersel mit Begrün- dung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB kann während der Dienststunden im Fachbereich 7 - Stadtplanung und Grundstücksneuordnung - der Stadtverwal- tung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jeder- mann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan He 32 in der Ortschaft Hersel gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs- planes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beacht- lich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 so- wie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Ent- schädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnach- teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs da- durch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 22.01.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 29. Januar 2014 14_05_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 24.01.2014 11:34 Seite 1 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM 29. Januar 2014 Bebauungsplan Bornheim Nr. 206 (Ortsteil Hersel)/ 3. Änderung und 1. Erweiterung/ Satzungsbeschluss, Inkrafttreten Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 10.10.2013 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf der 3. Ände- rung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 206 (Ortsteil Hersel) einschließlich der vorliegenden text- lichen Festsetzungen und der vorliegenden Begründung ge- mäß § 10 BauGB als Satzung.“ Der Bereich der 3. Änderung und 1. Erweiterung wird be- grenzt durch die Bayerstraße, die äußeren Grenzen des Sport- platzes und der vorhandenen Bebauung. Die 3. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Born- heim Nr. 206 (Ortsteil Hersel) mit Begründung und der zu- sammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB kann wäh- rend der Dienststunden im Fachbereich 7 - Stadtplanung und Grundstücksneuordnung - der Stadtverwaltung Bornheim, Rath- ausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen wer- den. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 3. Änderung und 1. Er- weiterung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 206 (Ortsteil Hersel) gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs- planes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beacht- lich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 so- wie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Ent- schädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnach- teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs da- durch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 14.01.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 14_05_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 24.01.2014 11:34 Seite 2

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 4 MB

Dateien

SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp- bornheim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene- fraktion-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon 0 22 22 / 945 - 101. 24 Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversorung, Abwasserbeseitung und Stra- ßenbeleuchtung Telefon 02227 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standortsuche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon 02222 / 945-339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna der Verbraucherzentrale NRW Kostenbeitrag: 5 Euro je 1/2 Stunde Auskunft bei der Stadt Bornheim Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 15. Januar 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Umweltausschuss Dienstag, 21.01.2014, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr-, Planung- und Liegenschaften Mittwoch, 22.1.2014, 18.00 Uhr Haupt,-Finanz und Wirtschaftsausschuss Donnerstag, 23.01.2014, 18:00 Uhr Stadtrat Donnerstag, 30.01.2014, 18:00 Uhr Jugendhilfeausschuss Dienstag, 04.02.2014, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Bürgerbüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon 0 22 22 / 945-181 o. -182 Weitere Informationen zum Thema SEPA unter www.stadt-bornheim.de oder telefonisch bei der Finanzbuchhaltung der Stadt Bornheim unter 02222/945-422. Bis zum 01.02.2014 müssen 32 europäische Länder ihr Zahlungssystem auf das neue Zahlungssystem „SEPA“ um- stellen. Von den Änderungen sind auch die Stadtverwaltung und alle Kontoinhaber in Born- heim betroffen. Was bedeutet SEPA? SEPA steht für „Single Euro Payments Area“, also für ei- nen einheitlichen Euro-Zah- lungsverkehrsraum. In die- sem Zahlungsraum werden Überweisungen und Last- schriften in Zukunft standar- disiert und überall gleich ab- gewickelt. Wann erfolgt die SEPA-Um- stellung? Zum 01.02.2014 werden die nationalen Zahlungssysteme abgeschaltet. Um Zahlungs- ausfälle und Störungen zu vermeiden, zieht die Stadt Bornheim ihre SEPA-Umstel- lung vor. Von der SEPA-Über- weisung wird bereits seit dem 15. Oktober 2013 Gebrauch gemacht. Die Umstellung auf die SEPA-Lastschrift erfolgte zum 01. Januar 2014. Was ändert sich? Die Angabe der Kontoverbin- dung erfolgt per IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl. IBAN/BIC kön- nen Sie Ihren Kontoauszügen entnehmen bzw. bei Ihrem Kreditinstitut erfragen. Der Verwendungszweck verkürzt sich von möglichen 348 Zei- chen auf 140 Zeichen. Die Legimitierung des SEPA- Lastschrifteinzugs erfolgt durch ein streng formalisier- tes Mandat. Bestehende Ein- zugsermächtigungen werden von der Stadt Bornheim in SEPA-Mandate umgedeutet. Über die Umdeutung wird im Verwendungszweck des Ein- zugs beim letzten Abbu- chungslauf 2013 oder in an- derer geeigneter Weise infor- miert. Vor Einreichung der Last- schrift wird der Kontoinha- ber u.a. mit Fälligkeitsdatum und Betrag sowie Mandats- referenz und Gläubiger-ID informiert. Diese sogenann- te Pre-Notification durch die Stadtverwaltung Bornheim erfolgt i.d.R. durch Be- scheid, Rechnung oder Ver- trag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Vorabankündigung 14 Tage vor Fälligkeit der Zahlung. Bei SEPA-Lastschriftverein- barungen mit der Stadt Bornheim wird die Frist re- gelmäßig auf 8 Tage vor Fäl- ligkeit verkürzt. Umstellung auf SEPA im bargeldlosen Zahlungsverkehr Stadtverwaltung informiert über Änderungen Karneval Termine im Januar Do. 16.01.2014, 17:30 Uhr Eröffnung der Ausstellung, 75 Jahre Weiberfastnacht & 40 Jahre Prinzessinnen in Roisdorf Rathaus der Stadt Born- heim, Foyer, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim So. 19.01.2014, 11:00 Uhr KG Bornheimer Stadtsolda- ten Corps 1997 e.V. Prinzentreffen Kaiserhalle, Königstr.58, 53332 Bornheim So. 26.01.2014, 14:00 Uhr Kinderkostümfest Festzelt, Heilgerstraße, 53332 Bornheim-Roisdorf FOTO: FRANK ENGEL-STREBEL Neues VHS- Programmheft “Farbkleckse” erhältlich Das neue Programmheft der VHS Bornheim/Alfter für Früh- jahr und Sommer 2014 ist da. Auf dem Titelbild des druckfrischen Programms wirken einfache Steine mit ein paar Farbklecksen plötzlich nicht mehr langweilig – sondern besonders und einzigar- tig. So kann auch das aktuelle Programmangebot ein 'Farb- klekks' im Alltag sein, denn Weiterbildung kann helfen, sich aus der Masse hervorzuheben. Die Programmhefte mit einem Anmelde- vordruck liegen wie gewohnt kostenlos im Rat- haus, in der VHS- Geschäfts- stelle, in vielen Ge- schäften und Ban- ken aus. Die Volks- hochschule empfiehlt, sich bald zu den Veranstaltungen und Kur- sen anzumelden. Am schnellsten über die Homepage www.vhs- bornheim-alfter.de. FOTO: ©TWINLI- LI/PIXELIO.DE Hinweisbekanntmachung nach § 24 Abs. 3 S. 2 GkG NRW auf die amtliche Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Ver- einbarung nach §§ 1, 23 Abs. 1 2. Alt. i. V. m. Abs. 2 S. 2 des Ge- setzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979, zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 23.10.2012 (GV. NRW S. 474) zur inter- kommunalen Entwicklung des Gewerbeparks Bornheim-Süd / Alfter-Nord, Teilabschnitt zwischen Alexander-Bell-Straße und künftiger L 183 n zwischen der Gemeinde Alfter und der Stadt Bornheim Gemäß § 24 Abs. 3 S. 2 GkG NRW weise ich darauf hin, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Alf- ter und der Stadt Bornheim zur interkommunalen Entwicklung des Gewerbeparks Bornheim-Süd / Alfter-Nord, Teilabschnitt zwischen Alexander-Bell-Straße und künftiger L 183 n vom 13.12.2013 und deren Genehmigung vom 17.12.2013 durch den Rhein-Sieg-Kreis in den Tageszeitungen Rhein-Sieg-Anzeiger, Rhein-Sieg Rundschau, Bonner Rundschau, General-Anzeiger für Bonn und Umgebung am 21./22.12.2013 öffentlich bekannt gemacht worden ist. Die öffentliche Bekanntmachung kann auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles /bekanntmachungen/artikel/34421/ eingesehen werden. Bornheim, den 08.01.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 14_03_Amtsblatt Bornheim_print:Layout 1 10.01.2014 13:36 Seite 1

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 2 MB

Dateien

SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp- bornheim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene- fraktion-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon 0 22 22 / 945 - 101. 24 Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversorung, Abwasserbeseitung und Stra- ßenbeleuchtung Telefon 02227 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standortsuche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon 02222 / 945-339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna der Verbraucherzentrale NRW Kostenbeitrag: 5 Euro je 1/2 Stunde Auskunft bei der Stadt Bornheim Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 22. Januar 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Ausschuss für Verkehr-, Planung- und Liegenschaften Mittwoch, 22.01.2014, 18.00 Uhr Haupt,-Finanz und Wirtschaftsausschuss Donnerstag, 23.01.2014, 18:00 Uhr Stadtrat Donnerstag, 30.01.2014, 18:00 Uhr Jugendhilfeausschuss Dienstag, 04.02.2014, 18:00 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Mittwoch, 05.02.2014, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Bürgerbüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon 0 22 22 / 945-181 o. -182 Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 30.01.2014, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 80/2013 vom 03.12.2013 4 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan He 13 in der Ortschaft Hersel; Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zur Offenlage 031/2014-7 5 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Bornheim; Ergebnis der frühzeitigen Beteili- gung; Offenlagebeschluss 006/2014-7 6 Bebauungsplan Bo 23 in der Ortschaft Bornheim; Er gebnis der frühzeitigen Beteiligung; Offenlagebe- schluss 007/2014-7 7 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssat- zung 2014 634/2013-2 8 Beratung des Stellenplanes 2014 429/2013-1 9 Haushaltssatzung 2014 mit allen Anlagen 615/2013-2 10 Bürgerbegehren "Grundstücksverkäufe Roisdorf" gem. § 26 GO NRW, Entscheidung über die Zulässigkeit 047/2014-1 11 Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bornheim III (Hemmerich, Kardorf, Merten, Rösberg, Sechtem, Walberberg) 041/2014-3 12 2. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bornheim / Evaluation der Bauberatungsgebühr 046/2014-6 13 3. Satzung zur Änderung der Satzung über das Feuer- schutzwesen der Stadt Bornheim vom 31.10.2000 421/2013-3 14 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bornheim 438/2013-3 15 Mitteilung betr. Sachstandsbericht Ehrenamtskarte 027/2014-1 16 Mitteilung bezgl. Digitalisierung von Meldekarten 040/2014-3 17 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 18 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 19 Sachstandsbericht zur Umsetzung der Konzessionie- rungsentscheidungen Strom und Gas sowie zu Energieerzeugung und -vertrieb 048/2014-2 20 Mitteilung betr. Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto vom 07.11. bis 31.12.2013 001/2014-1 21 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 22 Anfragen mündlich Bornheim, den 15.01.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Am Donnerstag, 30.01.2014, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. TOP Inhalt Vorlage Nr. Karten für den Tollitätentreff 2014 sichern Noch besteht die Möglichkeit sich Karten für den beliebten Tollitätentreff 2014 zu si- chern. Das Event findet am Mittwoch, 12. Februar, in der Rheinhalle Bornheim-Hersel, Rheinstraße 201, statt. Ab 19 Uhr wird dem Besucher ein buntes Rahmenprogramm geboten. Auch dieses Jahr sind alle Bornheimer Tollitä- ten mit dabei und werden auf der Bühne für Stimmung sor- gen. Top-Karnevalisten wie: Guido Cantz, die Altstädter, die Paveier und die Blauen Jungs sind extra nach Born- heim gekommen, um ein tol- les Programm zu bieten. Weitere Informationen erhal- ten Sie bei Karin Schuma- cher-Lambertz im Bornhei- mer Rathaus Zimmer 301 oder unter Tel. 02222/945- 212. Straßenbäume in Ulrich- und Griegstraße werden gefällt In der Ulrich- und Griegstraße in Merten müssen leider 25 Straßenbäume (Ebereschen) gefällt werden. Die Bäume sind vom Großen Obstbaum- splintkäfer befallen und be- reits stark geschädigt. Der Kä- fer aus der Unterfamilie der Borkenkäfer dringt durch Schlupflöcher am Stamm in die Rinde der Bäume ein, um dort zu brüten. Da sich der Schädling immer weiter aus- breitet, ist das Fällen der Bäu- me zwingend erforderlich. In etwa einer Woche werden die Arbeiten vom Stadtbetrieb Bornheim durchgeführt. Die Verwaltung prüft derzeit, wie ein Ersatz für die gefällten Bäume realisiert werden kann. Karnevalstermine in Bornheim So. 26.01.2014, 14:00 Uhr “Kinderkostümfest” Festzelt, Heilgersstr., 53332 Bornheim-Roisdorf Interessengemeinschaft Roisdorfer Karneval So. 02.02.2014, 12:00 Uhr "Karnevalistischer Frühshoppen“ Festzelt, Heilgersstr., 53332 Bornheim-Roisdorf „Interessengemeinschaft Ro- isdorfer Karneval " Sa. 08.02.2014, 14:30 Uhr “Kinderkostümfest” Restaurant Dorfbrunnen, Schmiedegasse, 53332 Borheim-Waldorf Ortsausschuss Waldorf 1955 e.V. Mi. 12.02.2014, 19:00 Uhr "Tollitätentreff 2014“ Rheinhalle, Rheinstraße 201, 53332 Bornheim-Hersel FOTO: FRANK ENGEL-STREBEL 14_04_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 17.01.2014 12:57 Seite 1

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 2 MB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Herr Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim 24.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Neubau Hallenfreizeitbad“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bitte stellen Sie uns zum Neubau des HFB dar, wie sich das Investitionsvolumina i.H.v. 33 bzw. 36,2 Mio. EUR auf die verschiedenen Bauteile (Hallenbad, Freibad, Sauna, Physioraum, Abrisskosten) darstellt? Antwort 1: Zur Aufteilung des Investitionsvolumens der 33 (32.957.000) bzw. 36,2 (36.205.750) Mio. EUR auf die verschiedenen Bereiche lässt sich Folgendes ausführen: 1. 24.425.000 EUR netto (29.065.750 EUR brutto) wurden für das neue Hallenbad ohne Freibad in Form der Workshopvariante ermittelt. Die Gesamtfläche des Hallenbades wür- de dann in etwa 3.275 m² (Bruttogeschossfläche) betragen, inkl. 1.315 m² Nebenräume für Umkleiden, Duschen und WC ; bei der Basisvariante würden für das neue Hallenbad 21.695.000 EUR netto veranschlagt (ca. 25.817.050 brutto). Die Gesamtfläche des Hallenbades würde dann in etwa 2.875 m², inkl. 1.210 m² für Ne- benräume für Umkleiden, Duschen und WC, betragen (jeweils BGF). 2. 250.000 EUR (297.500 EUR brutto) entfallen von den obigen Summen jeweils auf die Anlage einer neuen Zuwegung zur Sauna (dies umfasst nicht separate Umkleiden und Duschen, sondern wie gesagt lediglich eine neue Erschließung). 3. 600.000 EUR netto (714.000 EUR brutto) wurden davon für den Rückbau des alten Hal- lenfreizeitbades einkalkuliert. 4. 2.000.000 EUR (netto) - ebenfalls inkludiert - wurden für die Integration/den Bau einer Physiopraxis mit Fitnessstudio (inkl. Umkleiden und Duschen) berechnet; dies wird im weiteren Verlauf sicherlich nur in Betracht kommen, wenn von einer gesicherten langfris- tigen Anmietung der Räumlichkeiten auszugesehen ist. 5. 6.000.000 EUR netto (7.140.000 brutto) kommen hinzu jeweils für die Freibadsanierung, davon ca. 2.000.000 EUR netto (2,38 Millionen brutto) auf dessen Technik. Frage 2: Welche Schulklassen und Vereine können aus Sicht der Verwaltung durch ein ggf. neu zu errichtendes Lehrschwimmbecken im Bornheimer Norden kürzere Wege im Gegensatz zum Standort Bornheim Mitte wahrnehmen? - 2 - Antwort 2: Für folgende Schulen wäre ein neu zu errichtendes Lehrschwimmbecken im Born- heimer Norden kürzer zu erreichen: GS Walberberg GS Merten Heinrich-Böll-Gesamtschule Bornheim GS Sechtem und GS Rösberg Bezüglich der Vereinsnutzung kann keine konkrete Aussage getroffen werden, da die Wohnorte der Nutzer nicht bekannt sind. Das Hallenfreizeitbad wird u.a. vom DRK, von der DLRG, von der Polizei, Sportkanuten Bonn, VHS, Sporteinander e.V. Bonn genutzt. Frage 3: Wie ist der Stand der Möglichkeiten zu einem Lehrschwimmbecken im Bornheimer Nor- den? Antwort 3: Hier ist Stand nach wie vor, dass es sich dabei um ein (weiterhin?) geplantes Vorha- ben eines privaten Investors handelt, der dafür ein baurechtlich geeignetes Grundstück haben muss. Ein städtisches steht dafür derzeit nicht zur Verfügung. Die Wirtschaftsförderungsabteilung kann natürlich bei der Suche unterstützen. Frage 4: Wie sieht die Zeitschiene für den weiteren Verlauf für das HFB und ein ggf. mögliches Lehrschwimmbecken im Norden aus? Antwort 4: Es wird auf die Vorlage 140/2023-6 verwiesen. Da heißt es: „Der in Anlage beigefüg- te Zeitplan ist mit dem zu beauftragenden Planer konkret auszuarbeiten“. Hiernach erstreckt sich die Umsetzung des Vorhabens über 5 Jahre. Frage 5: Zu welchen heutigen Kosten könnte aus Sicht der Verwaltung, bzw. des begleitenden Architekten, das Schwimmbad wie in Königswinter gebaut werden? Antwort 5: Das Schwimmbad in Königswinter wurde 2019/21 errichtet. Für die Kostenfortschrei- bung wurden für die Jahre 2021 bis 2024 (4 Jahre) eine Kostensteigerung von durchschnittlich 6 % zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich folgende Berechnung: Hallenbad Königswinter hochgerechnet: 15 Mio. € Außenanlagen inkl. Planer 3 Mio. € Freibadsanierung inkl. Anbindung Technik 7 Mio. € Gesamtkosten-Schätzung 25 Mio. € Der Rückbau des alten Hallenbades ist nicht eingerechnet. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Herr Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim 24.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Neubau Hallenfreizeitbad“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bitte stellen Sie uns zum Neubau des HFB dar, wie sich das Investitionsvolumina i.H.v. 33 bzw. 36,2 Mio. EUR auf die verschiedenen Bauteile (Hallenbad, Freibad, Sauna, Physioraum, Abrisskosten) darstellt? Antwort 1: Zur Aufteilung des Investitionsvolumens der 33 (32.957.000) bzw. 36,2 (36.205.750) Mio. EUR auf die verschiedenen Bereiche lässt sich Folgendes ausführen: 1. 24.425.000 EUR netto (29.065.750 EUR brutto) wurden für das neue Hallenbad ohne Freibad in Form der Workshopvariante ermittelt. Die Gesamtfläche des Hallenbades wür- de dann in etwa 3.275 m² (Bruttogeschossfläche) betragen, inkl. 1.315 m² Nebenräume für Umkleiden, Duschen und WC ; bei der Basisvariante würden für das neue Hallenbad 21.695.000 EUR netto veranschlagt (ca. 25.817.050 brutto). Die Gesamtfläche des Hallenbades würde dann in etwa 2.875 m², inkl. 1.210 m² für Ne- benräume für Umkleiden, Duschen und WC, betragen (jeweils BGF). 2. 250.000 EUR (297.500 EUR brutto) entfallen von den obigen Summen jeweils auf die Anlage einer neuen Zuwegung zur Sauna (dies umfasst nicht separate Umkleiden und Duschen, sondern wie gesagt lediglich eine neue Erschließung). 3. 600.000 EUR netto (714.000 EUR brutto) wurden davon für den Rückbau des alten Hal- lenfreizeitbades einkalkuliert. 4. 2.000.000 EUR (netto) - ebenfalls inkludiert - wurden für die Integration/den Bau einer Physiopraxis mit Fitnessstudio (inkl. Umkleiden und Duschen) berechnet; dies wird im weiteren Verlauf sicherlich nur in Betracht kommen, wenn von einer gesicherten langfris- tigen Anmietung der Räumlichkeiten auszugesehen ist. 5. 6.000.000 EUR netto (7.140.000 brutto) kommen hinzu jeweils für die Freibadsanierung, davon ca. 2.000.000 EUR netto (2,38 Millionen brutto) auf dessen Technik. Frage 2: Welche Schulklassen und Vereine können aus Sicht der Verwaltung durch ein ggf. neu zu errichtendes Lehrschwimmbecken im Bornheimer Norden kürzere Wege im Gegensatz zum Standort Bornheim Mitte wahrnehmen? - 2 - Antwort 2: Für folgende Schulen wäre ein neu zu errichtendes Lehrschwimmbecken im Born- heimer Norden kürzer zu erreichen: GS Walberberg GS Merten Heinrich-Böll-Gesamtschule Bornheim GS Sechtem und GS Rösberg Bezüglich der Vereinsnutzung kann keine konkrete Aussage getroffen werden, da die Wohnorte der Nutzer nicht bekannt sind. Das Hallenfreizeitbad wird u.a. vom DRK, von der DLRG, von der Polizei, Sportkanuten Bonn, VHS, Sporteinander e.V. Bonn genutzt. Frage 3: Wie ist der Stand der Möglichkeiten zu einem Lehrschwimmbecken im Bornheimer Nor- den? Antwort 3: Hier ist Stand nach wie vor, dass es sich dabei um ein (weiterhin?) geplantes Vorha- ben eines privaten Investors handelt, der dafür ein baurechtlich geeignetes Grundstück haben muss. Ein städtisches steht dafür derzeit nicht zur Verfügung. Die Wirtschaftsförderungsabteilung kann natürlich bei der Suche unterstützen. Frage 4: Wie sieht die Zeitschiene für den weiteren Verlauf für das HFB und ein ggf. mögliches Lehrschwimmbecken im Norden aus? Antwort 4: Es wird auf die Vorlage 140/2023-6 verwiesen. Da heißt es: „Der in Anlage beigefüg- te Zeitplan ist mit dem zu beauftragenden Planer konkret auszuarbeiten“. Hiernach erstreckt sich die Umsetzung des Vorhabens über 5 Jahre. Frage 5: Zu welchen heutigen Kosten könnte aus Sicht der Verwaltung, bzw. des begleitenden Architekten, das Schwimmbad wie in Königswinter gebaut werden? Antwort 5: Das Schwimmbad in Königswinter wurde 2019/21 errichtet. Für die Kostenfortschrei- bung wurden für die Jahre 2021 bis 2024 (4 Jahre) eine Kostensteigerung von durchschnittlich 6 % zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich folgende Berechnung: Hallenbad Königswinter hochgerechnet: 15 Mio. € Außenanlagen inkl. Planer 3 Mio. € Freibadsanierung inkl. Anbindung Technik 7 Mio. € Gesamtkosten-Schätzung 25 Mio. € Der Rückbau des alten Hallenbades ist nicht eingerechnet. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 187 KB

Dateien

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria-Charlotte Koch Fraktionsvorsitzende Dr. Arnd-Jürgen Kuhn Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Sehr geehrte Frau Dr. Böhme, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Inklusion und Demographie am 24.05.2023 zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Maria Koch, Dr. Arnd Kuhn; Dr. Traude Castor-Cursiefen und Fraktion Beschlussentwurf: Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung die Information für Menschen mit Behinderung auf der Website der Stadt Bornheim um einen Wegweiser zu externen Informations- und Unterstützungsangeboten für die Zielgruppe zu ergänzen. Begründung des Antrages Erste Adresse für die Suche nach Information und Unterstützungsmöglichkeiten ist für Bürgerinnen und Bürger mit Unterstützungsbedarf die Verwaltung der jeweiligen Kommune. Zahlreiche Kommunen richten ihr Informationsangebot entsprechend aus und verstehen den eigenen Webauftritt als Portal für Dienstleistungen auch über die unmittelbar gesetzlich verankerten Angebote der Verwaltung hinaus. Die Stadt Bornheim bietet auf ihren Seiten bereits für andere Zielgruppen, etwa Geflüchtete oder Seniorinnen und Senioren entsprechende weiterführende Informationen als Wegweiser an. Menschen mit Behinderungen finden hingegen bislang keinerlei Hinweise auf weiterführende Informationen und Unterstützungsangebote. Eine möglichst zeitnahe Erstellung eines solchen Informationsangebots auf den Seiten der Stadt Bornheim würde erkennbar das soziale Profil der Stadt ergänzen. 26.04.2023 An die Vorsitzende des Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demografie Frau Dr. Maria Böhme - Rathaus - 53332 Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 71 KB

Dateien

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria-Charlotte Koch Fraktionsvorsitzende Dr. Arnd-Jürgen Kuhn Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Sehr geehrte Frau Dr. Böhme, bitte nehmen nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demografie am 24.05.2023. Mit freundlichem Grüßen gez. Dr. Arnd Kuhn, Dr. Traude Castor-Cursiefen und Fraktion Vorbemerkung Im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land NRW allen Kommunen zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Unterstützung bedürftiger Bürgerinnen und Bürger für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung. Die Stadt Bornheim erhält davon 173.250 Euro. Fragen: 1. Wie hat die Verwaltung die Stadtgesellschaft über die zur Verfügung stehenden Mitteln informiert? 2. Nach welchen Kriterien unterstützt die Verwaltung Beratungseinrichtungen, Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie Bürgerinnen und Bürger mit den zur Verfügung stehenden Mitteln? 3. Wieviel hat die Verwaltung zum Stichtag 31.03.2023 von den zur Verfügung stehenden Mitteln verausgabt? 26.04.2023 An die Vorsitzende des Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demografie Frau Dr. Maria Böhme - Rathaus - 53332 Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 158 KB

Anliegen nicht gefunden?Schreiben Sie uns!

 

Wurde der von Ihnen gesuchte Begriff nicht gefunden? Dann mailen Sie uns!