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21. Oktober 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 21.10.2015, 18 Uhr Betriebsausschuss Dienstag, 27.10.2015, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Mittwoch, 28.10.2015, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 04.11.2015, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 05.11.2015, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen Alle Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Born- heimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rats der Stadt Bornheim am Donnerstag, 05.11.2015, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße Am Donnerstag, 05.11.2015, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rats der Stadt Born- heim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schrift- führerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 57/2015 vom 10.09.2015 4 Neuwahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorste- herin für die Ortschaft Bornheim 412/2015-1 5 Nachtragshaushaltssatzung 2015 / 2016 mit allen Anlagen (HFA 01.10.2015) 508/2015-2 6 Änderung des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Ka 03 in der Ortschaft Kardorf (StEA 04.11.2015) 571/2015-7 7 2. Änderung Flächennutzungsplan in der Ortschaft Waldorf; Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit; Beschluss der Offenlage (StEA 17.06.2015, Rat 18.06.2015, StEA 04.11.2015) 173/2015-7 8 Bebauungsplan Wd 54 in der Ortschaft Wal- dorf; Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit; Beschluss der Offenlage (StEA 17.06.2015, Rat 18.06.2015, StEA 04.11.2015) 174/2015-7 9 Bebauungsplan Bo 18 in der Ortschaft Born- heim; Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit (StEA 21.10.2015) 549/2015-7 10 Bebauungsplan Br 28 in der Ortschaft Brenig; Ergebnis der Offenlage, Satzungsbe- schluss, Beschluss Städtebaulicher Vertrag (StEA 21.10.2015) 298/2015-7 11 3. Änderung des Bebauungsplanes Hm 01 in der Ortschaft Hemmerich; Aufstellungs- beschluss, Beschluss zur Offenlage (StEA 21.10.2015) 384/2015-7 12 Bebauungsplan Me 07 in der Ortschaft Merten, Aufstellungsbeschluss und Be- schluss zur frühzeitigen Beteiligung (StEA 21.10.2015) 454/2015-7 13 ÖPNV-Bedarfsplan - Anmeldung der Maß- nahmen im Bereich der Stadt Bornheim (StEA 04.11.2015) 579/2015-7 14 Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 397/2015-2 15 Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes der Stadt Bornheim für das Wirtschaftsjahr 2014 und Verwendung des Jahresgewinns (BA 27.10.2015) 542/2015-2 16 Mittelbare Beteiligung der Stadt Bornheim über eine Beteiligung der Regionalgas Eus- kirchen GmbH & Co. KG 433/2015-2 17 Allgemeine Vertretung des Bürgermeisters 524/2015- 11 18 Unterbringung von Flüchtlingen - aktuelle Information 581/2015-5 19 Antrag der FDP-Fraktion vom 29.09.2015 betr. Interkommunale Vollstreckung 558/2015-2 20 Antrag der FDP-Fraktion vom 29.09.2015 betr. Mittelstandsfreundliche Kommune Bornheim 559/2015- 11 21 Antrag der SPD-Fraktion vom 06.10.2015 betr. Forcierung des öffentlich geförderten und freifinanzierten Wohnungsbaus in der Stadt Bornheim 573/2015-5 22 Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 08.09.2015 betr. Aktualisierung der Kinder- garten- und Schulplanung 520/2015-4 23 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 05.10.2015 betr. Kommunales Investitions- paket 570/2015-2 24 Mitteilung betr. Prognosebericht zum 31.07.2015 zur Entwicklung der Erträge und Aufwendungen (HFA 01.10.2015) 517/2015-2 25 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 26 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 27 Vergabe des Auftrages zur Lieferung eines Einsatzleitwagens für die Freiwillige Feuer- wehr der Stadt Bornheim 367/2015-1 28 Vergaben im Zusammenhang mit der Unter- bringung von Flüchtlingen 582/2015-5 29 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € vom 11.08. bis 01.10.2015 467/2015-1 30 Ehrung eines ausgeschiedenen Ratsmitglie- des (HFA 01.10.2015) 518/2015-1 31 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 32 Anfragen mündlich Bornheim, den 15.10.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 04 0 151 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorgung, Abwasserbeseiti- gung und Straßenbeleuch- tung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 19. November 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Amtliche Bekanntmachungen Es ist über 25 Tonnen schwer und 16 Meter lang: Das Infomo- bil des Deutschen Bundestags macht auf seiner Tour quer durch Deutschland auch Station in Bornheim und parkt von Montag bis Mittwoch, 26. bis 28. Oktober 2015, auf dem Peter-Fryns-Platz. Montag und Dienstag von 9 bis 18 Uhr sowie Mittwoch von 9 bis 14 Uhr steht der Truck dann allen Wissbegierigen offen und infor- miert sie umfassend über Aufgaben und Arbeitsweise des Parla- ments. Neben multimedial aufbereiteten Informationen auf Großbild- schirmen und Computern mit Touchscreens stehen drei bis sechs Mitarbeiter bereit, die über die Aufgaben von Abgeordneten und die Arbeit des Deutschen Bundestags informieren oder individu- elle Fragen beantworten. Zudem kann ein breites Angebot von Videos, Audiobeiträgen und Texten angeschaut, angehört und kostenlos mitgenommen werden. Auch Schulklassen und größere Gruppen sind herzlich will- kommen; im Innenraum ist Platz für mehr als 30 Personen. Für die kleinsten Besucher gibt es eine Kinderecke mit verschie- denen Spielen und Rätselaufgaben zu politischen Themen. Gästen im Rollstuhl wird der Zugang über verstellbare Ram- pen ermöglicht. Weitere Ziele des Infomobils gibt es unter: www.bundestag.de/besuche/bundestagunterwegs/infomobil Sie möchten eine Fahrgemeinschaft bilden? Dann nutzen Sie den neuen Online-Service der Stadtverwaltung: Auf „Mitfahren.Bornheim“ können sich Bornheimer Bürger ihren täglichen Arbeitsweg mit anderen Pendlern teilen und dadurch Geldbeutel und Umwelt schonen. Sie finden das Portal unter http://mitfahren.bornheim.de oder auf der städtischen Homepage unter „Rathaus“ / „Mitfahren.Bornheim“. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter Tel. 02222/945-555 oder mitfahren.bornheim@stadt-bornheim.de. Der Bundestag kommt nach Bornheim 16 Meter langes Infomobil macht Station auf dem Peter-Fryns-Platz Sie haben Interesse an einem Standplatz auf dem Bornheimer Wochenmarkt? Jeden Donnerstagvormittag findet auf dem Peter-Fryns-Platz im Ortszentrum ein Wochenmarkt statt, auf dem noch Plätze frei sind. Möglich ist sowohl ein wöchentlicher Stand als auch die Aufstellung des Standes an Einzeltagen, alle zwei Wochen oder einmal im Monat. Interessierte Händler melden sich bitte bei Joana Lemke vom Ordnungsamt, Telefon 02222/945-160, E-Mail: joana.lemke@stadt-bornheim.de, oder bei Wirtschaftsförderer Sebastian Römer, Telefon 02222/945-339, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@stadt-bornheim.de.

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28. Oktober 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Kinder- und Jugendparlament Mittwoch, 28.10.2015, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 04.11.2015, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 05.11.2015, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Mittwoch, 11.11.2015, 18 Uhr Seniorenbeirat Donnerstag, 12.11.2015, 15 Uhr, im Seniorenzentrum St. Angela, Bierbaumstr. 3, 53332 Bornheim-Hersel Integrationsrat Donnerstag, 12.11.2015, 18 Uhr, im Raum 901 des Rathauses Bornheim Die nächsten Sitzungen Alle Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Born- heimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 04 0 151 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorgung, Abwasserbeseiti- gung und Straßenbeleuch- tung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 19. November 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Amtliche Bekanntmachungen Wohin mit dem Herbstlaub? Stadt Bornheim gibt Tipps Der Herbst sorgt für reichlich Laub auf Straßen und Gehwegen. Irmgard Mohr vom Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim gibt Tipps, wie die vielen bunten Blätter entsorgt werden können: • Am besten ist es, das Laub zusammen mit den anderen Küchen- und Gartenabfällen in die Biotonne zu füllen. • Wenn diese voll ist, dürfen noch bis zu drei Pappkartons oder Säcke aus kompostierbarem Material dazugestellt werden. Viele Super- märkte geben Pappkartons, in denen Obst und Gemüse verpackt war, kostenlos ab. Große Papiersäcke sind in Drogerien erhältlich. • Darüber hinaus bietet die Rhein-Sieg-Abfall- wirtschaftsgesellschaft (RSAG) Beistellsäcke aus Jute an. Sie haben ein Fassungsvermö- gen von 100 Litern und sind für 2,50 Euro bei den Verkaufsstellen erhältlich, die im Ab- fallkalender aufgelistet sind. Auch Haushalte ohne Biotonne können diese Beistellsäcke nutzen. • Außerdem kann jeder Haushalt kostenlos jähr- lich bis zu vier Sonderabfuhren von Sperr- müll oder Grünabfällen bis zu einer Menge von jeweils 3 Kubikmetern in Anspruch neh- men. Gartenabfälle werden nach Anmeldung bei der Termin-Hotline der RSAG, Telefon 02241/306-444, zu den Terminen der Bioab- fuhr mitgenommen. • Alternativ kann man Laub mit der „Entsor- gungskarte zur Anlieferung‘“ aus dem Ab- fallkalender auf den RSAG-Anlagen und beim Stadtbetrieb Bornheim, Donnerbachweg 15 in Waldorf, abgeben. Die Annahmezeiten sind montags von 12 bis 16 Uhr, donnerstags von 14 bis 18 Uhr sowie jeden ersten und dritten Samstag von 9 bis 13 Uhr. Außer Laub lassen sich auch andere Gartenab- fälle wie etwa Gehölzschnitt – ebenfalls in kom- postierbaren Behältnissen oder mit verrottbarer Schnur gebündelt – auf die beschriebene Art und Weise entsorgen. Foto: Stadt Bornheim Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666/ SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2010 (GV. NRW. S. 688), und des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän- dert durch Artikel I des Gesetzes vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 26.05.2011 folgende Satzung beschlossen: § 1 Besonderes Vorkaufsrecht Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Bornheim in dem in § 2 bezeichneten Gebiet ein beson- deres Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu. § 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf den Gel- tungsbereich des Bebauungsplans Se 33 in der Ortschaft Sech- tem östlich von Sechtem zwischen DB-Linie, L 190 und L 192. Der räumliche Geltungsbereich ist gekennzeichnet in der beigefügten Übersichtskarte, die Bestandteil dieser Satzung ist. § 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Satzung der Stadt Bornheim vom 07.10.2015 mache ich hiermit entsprechend § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West- falen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffent- liche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver- letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrif- ten, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- plans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 07.10.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bornheim vom 07.10.2015 über das besondere gemeindliche Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Se 33 in der Ortschaft Sechtem östlich von Sechtem zwischen DB-Linie, L 190 und L 192 Volkstrauertag Zentrale Gedenkfeier auf dem Ehrenfriedhof Walberberg Zur zentralen Gedenkfeier lädt der Bornheimer Orts- verband des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfür- sorge am Volkstrauertag, 15. November 2015, auf den Ehrenfriedhof in Walberberg ein. Treffpunkt ist um 9.15 Uhr das Landhaus Wieler in Walberberg. Die Messe in der Pfarrkirche St. Walburga beginnt um 9.30 Uhr und die Feierstunde auf dem Fried- hof um 10.30 Uhr. Die Ge- denkrede hält Bürgermeister Wolfgang Henseler. Der Ehrenfriedhof Walber- berg, auf dem 201 Gefallene des Zweiten Weltkriegs ihre letzte Ruhestätte gefunden haben, befindet sich auf dem Gelände des kommunalen Friedhofs in Walberberg an der Hanrathstraße.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.03.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sportplätze in Bornheim“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Sportplätze gibt es auf städtischem Gebiet und welche Eigentumsverhältnisse liegen dort zurzeit vor? Antwort 1: städt. Sportplätze: Franz-Farnschläder-Stadion Bornheim Sportplatz Hersel Sportplatz Rösberg Sportplätze die im Rahmen eines Erbbauchrechtsvertrages an die Vereine übertragen wurden: Sportplatz Bornheim (Kunstrasenplatz) Sportplatz Merten Sportplatz Sechtem Sportplatz Walberberg Sportplatz Waldorf städt. Sportplätze mit Pachtvertrag: Sportplatz Hemmerich städt. Sportplätze mit Nutzungsvertrag: Sportplatz Brenig Sportplatz Widdig Frage 2: Wie ist die Auslastung bei den jeweiligen Sportplätzen (Anzahl Mannschaften, Anzahl wöchentli- che Übungseinheiten) Antwort 2: Die Vereine nutzen die Plätze für den Trainings- und Spielbetrieb. Die genaue Auslastung muss bei den Vereinen abgefragt werden. Allerdings haben alle Vereine in der Vergangenheit überein- stimmend erklärt, dass die Plätze maximal ausgelastet sind. Herrn Dirk König Servatiusweg 19 53332 Bornheim - 2 - Die Sportplätze in Rösberg (Tennenplatz) und Hemmerich (Rasenplatz) werden nicht mehr von Fußballvereinen bespielt. In Hemmerich wird der Platz vom Ortsausschuss genutzt. In Rösberg steht er zur freien Verfügung. Frage 3: Welche Regelungen wurden mit den Vereinen zur Instandhaltung (inkl. Deckschicht) des Platzes zu deren Lasten und Gunsten getroffen? Antwort 3: städt. Sportplätze mit Erbbauchrechtsvertrag: Die Vereine haben die jeweilige Sportanlage und deren Ausstattung auf eigene Kosten im ver- tragsgemäßen Zustand und Umfang zu erhalten und alle erforderlichen Reparaturen fachgerecht durchzuführen. Hierzu gehören u. a. alle Substanz erhaltenden Bauleistungen sowie Reparatu- ren, Wartungen und Ersatzbeschaffungen hinsichtlich der technischen und sonstigen Einrichtun- gen. Die Kosten für die Erneuerung des Kunstrasenbelages (hier wurde eine Dauer von 15 bis 20 Jahre angenommen) tragen die Vereine. Frage 4: Wie ist der Stand der Umsetzung zu den Instandhaltungsarbeiten und ggf. vereinbarten Rückla- gen? Antwort 4: Im Rahmen der jeweiligen Erbbaurechtsverträge erhalten die Vereine einen jährlichen Betriebs- kostenzuschuss von 12.500,00 €. Weiterhin sind sie vertraglich verpflichtet, Rücklagen von insgesamt 100.000,00 € für die Erneue- rung des Kunstrasenbelages zu bilden. Diese sind in drei Raten auf ein Sperrkonto zu entrichten und auf Verlangen der Verwaltung vorzulegen. Nach Rücksprache mit den Vereinen ist davon auszugehen, dass die vertraglich festgelegten Rücklagen gebildet wurden. Entsprechende Nach- weise wurden angefordert. Die Instandhaltungsarbeiten an den städtischen Sportanlagen (Sta- dion, Sportplatz Hersel und Sportplatz Widdig) werden vom Stadtbetrieb Bornheim durchgeführt. Die Pflege- und Instandhaltungsarbeiten der übrigen Anlagen obliegt - entsprechend der vertrag- lichen Vereinbarungen - den Vereinen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand befinden sich die Anlagen in einem ordentlichen Zustand. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.03.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sportplätze in Bornheim“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Sportplätze gibt es auf städtischem Gebiet und welche Eigentumsverhältnisse liegen dort zurzeit vor? Antwort 1: städt. Sportplätze: Franz-Farnschläder-Stadion Bornheim Sportplatz Hersel Sportplatz Rösberg Sportplätze die im Rahmen eines Erbbauchrechtsvertrages an die Vereine übertragen wurden: Sportplatz Bornheim (Kunstrasenplatz) Sportplatz Merten Sportplatz Sechtem Sportplatz Walberberg Sportplatz Waldorf städt. Sportplätze mit Pachtvertrag: Sportplatz Hemmerich städt. Sportplätze mit Nutzungsvertrag: Sportplatz Brenig Sportplatz Widdig Frage 2: Wie ist die Auslastung bei den jeweiligen Sportplätzen (Anzahl Mannschaften, Anzahl wöchentli- che Übungseinheiten) Antwort 2: Die Vereine nutzen die Plätze für den Trainings- und Spielbetrieb. Die genaue Auslastung muss bei den Vereinen abgefragt werden. Allerdings haben alle Vereine in der Vergangenheit überein- stimmend erklärt, dass die Plätze maximal ausgelastet sind. Herrn Dirk König Servatiusweg 19 53332 Bornheim - 2 - Die Sportplätze in Rösberg (Tennenplatz) und Hemmerich (Rasenplatz) werden nicht mehr von Fußballvereinen bespielt. In Hemmerich wird der Platz vom Ortsausschuss genutzt. In Rösberg steht er zur freien Verfügung. Frage 3: Welche Regelungen wurden mit den Vereinen zur Instandhaltung (inkl. Deckschicht) des Platzes zu deren Lasten und Gunsten getroffen? Antwort 3: städt. Sportplätze mit Erbbauchrechtsvertrag: Die Vereine haben die jeweilige Sportanlage und deren Ausstattung auf eigene Kosten im ver- tragsgemäßen Zustand und Umfang zu erhalten und alle erforderlichen Reparaturen fachgerecht durchzuführen. Hierzu gehören u. a. alle Substanz erhaltenden Bauleistungen sowie Reparatu- ren, Wartungen und Ersatzbeschaffungen hinsichtlich der technischen und sonstigen Einrichtun- gen. Die Kosten für die Erneuerung des Kunstrasenbelages (hier wurde eine Dauer von 15 bis 20 Jahre angenommen) tragen die Vereine. Frage 4: Wie ist der Stand der Umsetzung zu den Instandhaltungsarbeiten und ggf. vereinbarten Rückla- gen? Antwort 4: Im Rahmen der jeweiligen Erbbaurechtsverträge erhalten die Vereine einen jährlichen Betriebs- kostenzuschuss von 12.500,00 €. Weiterhin sind sie vertraglich verpflichtet, Rücklagen von insgesamt 100.000,00 € für die Erneue- rung des Kunstrasenbelages zu bilden. Diese sind in drei Raten auf ein Sperrkonto zu entrichten und auf Verlangen der Verwaltung vorzulegen. Nach Rücksprache mit den Vereinen ist davon auszugehen, dass die vertraglich festgelegten Rücklagen gebildet wurden. Entsprechende Nach- weise wurden angefordert. Die Instandhaltungsarbeiten an den städtischen Sportanlagen (Sta- dion, Sportplatz Hersel und Sportplatz Widdig) werden vom Stadtbetrieb Bornheim durchgeführt. Die Pflege- und Instandhaltungsarbeiten der übrigen Anlagen obliegt - entsprechend der vertrag- lichen Vereinbarungen - den Vereinen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand befinden sich die Anlagen in einem ordentlichen Zustand. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Bornheim, 05. März 2023 Elisa Färber Fraktionsgeschäftsführerin FDP Fraktion Bornheim Servatiusweg 19-23 Haus B 3. OG 53332 Bornheim fraktion@fdp-bornheim.de www.fdp-bornheim.de T: 0 22 22 99 56 355 F: 0 22 22 99 56 400 Sehr geehrter Herr Koch, wir bitten Sie nachfolgende große Anfrage der FDP-Fraktion in der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Feuerwehrauschuss zu berücksichtigen. Kostenerstattung für Zivilschutz-Fahrzeuge des Bundes Für die aus Bundesmitteln angeschafften Fahrzeuge des Zivilschutzes, die bei der Feuerwehr Bornheim stationiert sind (Dekon-P, LF-KatS), erstattet der Bund gegen Abrechnungsbeleg oder über Pauschalen einen Teil der mit dem Fahrzeug in Zusammenhang stehenden Kosten (§29 ZSKG). Wir fragen daher: 1.) Wurden für die Zivilschutz-Fahrzeuge des Bundes mit Standort bei der Feuerwehr Bornheim bereits Kosten durch den Bund erstattet? 2.) Wenn ja: Welche Kostenarten (z.B. Fahrtkosten und Verdienstausfall für Überführungsfahrten, Wartung und Instandsetzung, Pauschalen für anteilige Ausbildungskosten, Kostenübernahmen für Führerscheine und G26-Untersuchungen) wurden in welcher Höhe erstattet? 3.) Wenn nein: Warum nicht? Ist eine Inanspruchnahme der Kostenerstattung in Zukunft geplant? Mit freundlichen Grüßen gez. Matthias Kabon, Jörn Freynick und Fraktion FDP Fraktion, Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Herrn Christian Koch Vorsitzender des Feuerwehrauschuss Rathausstraße 2 53332 Bornheim mailto:fraktion@fdp-bornheim.de http://www.fdp-bornheim.de/

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10.03.2023 Seite 1 Information zum Einsatz in den Anlaufstellen 10.03.2023 Seite 2 Agenda 02 Rahmenbedingungen (Herr Cugaly) Allgemeine Informationen (Herr Brandt) Praktische Hinweise, Amt 3 - Feuerwehr Amt 6 - Gebäudewirtschaft Offene Fragerunde 01 03 04 Übersicht Anlaufstellen 10.03.2023 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Seite 3 Übersicht Akteure 10.03.2023 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Seite 4 Aufgaben der Anlaufstellen Unterstützung der Kommunikation zwischen Anlaufstellen und Rathaus Sammlung und Weiterleitung von Informationen der hilfesuchenden Bürger/innen Information der Bürger/innen über aktuelle Entwicklungen (Radio/Megaphon/Flugblätter etc.) Standortbezogen ggf. zusätzliche Hilfsangebote (z.B. Speisenerwärmung oder Stromnutzung) 10.03.2023 Seite 5 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Einsatzalarmierung über die Energieversorger/Kreis wird eine Einsatzlage „flächendeckender Stromausfall“ an die Krisenstäbe kommuniziert und auch der Rundfunk informiert Es muss sichergestellt werden, dass Anlaufstellen verlässlich nach einem flächendeckenden Stromausfall besetzt und in Betrieb genommen werden können Die Aktivierung der Anlaufstellen muss grundsätzlich automatisiert aufgrund des Erkennens des Lagebildes erfolgen im Katastrophenfall erfolgt zudem eine Alarmierung über „Cell- Broadcast“ 10.03.2023 Seite 6 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Einsatzalarmierung Alarmierungsregel 1 – funktionierende Alarmierungsmittel Eintritt flächendeckender Stromausfall Ausruf Katastrophenalarm (Sirene, Rundfunk, Cell- Broadcast) Helfer/innen der Stadt begeben sich unmittelbar zu den Anlaufstellen (Vort-Ort-Zählung und Selbsteinteilung in Schichten) 10.03.2023 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Seite 7 Einsatzalarmierung Alarmierungsregel 2 – sofortiger Zusammenbruch der Kommunikationsmittel Strommausfall wird im eigenem Umfeld bemerkt Rundfunk einschalten und Lage ermitteln Wenn Katastrophenalarm verkündet, werden Anlaufstellen im Zeitintervallen aktiviert Im Zeitraum 10-22 Uhr, auch an Wochenenden, Aktivierung der Anlaufstellen innerhalb der nächsten 2 Stunden Nach 22 Uhr erfolgt Besetzung erst am Folgetag ab 10 Uhr Helfer/innen der Stadt begeben sich unmittelbar zu den Anlaufstellen (Vor-Ort-Zählung und Selbsteinteilung in Schichten) 10.03.2023 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Seite 8 Schichtplan Die Personalabteilung erstellt einen Grundsatzschichtplan aufgrund eingegangener freiwilliger Meldungen Dieser kann jedoch aufgrund der unterstellten Ausnahmelage nur als Orientierung betrachtet werden Mitarbeitende, die in Anlaufstellen tätig sind, werden grundsätzlich für die Dauer der Einsatzlage zwischen den Schichten vom Dienst zur Erholung und Organisation von Erfordernissen im familiären Umfeld freigestellt Nur im Falle zwingend erforderlicher Diensterfordernisse (z.B. zu geringe Einsatzstärke im Rathaus) wird diese Regelung außer Kraft gesetzt 10.03.2023 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Seite 9 Schichtplan Grundsätzlich ist eine Mindestbesetzung von einer/einem MA rund um die Uhr für die Dauer der Krise erforderlich Das Ziel ist ein 3–Schichtsystem und dabei mindestens zwei Mitarbeitende im Rahmen des Schichtplanes parallel einzusetzen Ergänzend erfolgt eine Besetzung durch Hilfskräfte des Katastrophenschutzes, soweit die Einsatzlage dies zulässt Weitere Abstimmung erfolgt dann vor Ort 10.03.2023 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Seite 10 Inventar pro Anlaufstelle 10.03.2023 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Seite 11 10 Päckchen Streichhölzer 2 Gelbe Warnwesten mit Aufdruck „Stadt Bornheim“ 1 Megaphon 1 Analog Radio 1 Power Bank mit 20.000 mAh/15.000 mAh 1 Taschenlampe 1 Safety Bag 40 Batterien Größe AA 12 Batterien Größe D 10 Kulis 5 Schreibblöcke A5 2 Erste Hilfe Kasten 1 Euro Box 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abt.3.2 Seite 12 Nachrichtenvordruck und Funkgeräte 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abt. 3.2 Seite 13 Nachrichtenvordruck Ursprünglich durch Führungsstäbe zivil bzw. militärisch genutzt Mittel um Nachrichten ohne Informationsverlust zu übermitteln Meldevordruck hat drei Durchschläge daher 4fach-Vordruck Weiß bleibt bei Verfasser grün, rosa und gelb an Meldekopf grün kommt nach Empfang der Nachricht als Quittung zurück 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abt. 3.2 Seite 14 Nachrichtenvordruck Für die Nutzung durch die Anlaufstellen wird der Nachrichtenvordruck in modifizierter Form genutzt Auszufüllen sind die Felder: 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abtl. 3.2 Seite 15 Nachrichtenvordruck 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abt. 3.2 Seite 16 Nachrichtenvordruck 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abtl. 3.2. Seite 17 Nachrichtenvordruck 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abtl. 3.2. Seite 18 Funkgerät Funkgerät der Feuerwehr in jeder Anlaufstelle Bedienung soll nach Möglichkeit durch Funker der Feuerwehr oder einer Hilfsorganisation erfolgen. Sollte einmal kein Funker vor Ort sein Bedienung durch Personal Anlaufstelle 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abtl. 3.2. Seite 19 Funkgerät Was per Funk? Ausschließlich Notfälle zum Beispiel Med. Notfälle Meldung von Bränden oder Unfällen Meldungen für die Polizei Hilfeersuchen aus der Anlaufstelle 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abtl. 3.2. Seite 20 Funkgerät Was per Nachrichtenvordruck? Alles was KEIN Notfall ist: Materialbestellung Anfrage nach Informationen Mitteilung von Informationen für den SAE Anforderung techn. Hilfe bei Störungen der Einrichtungen 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abtl. 3.2. Seite 21 Funkgerät Führungsstelle FW Bornheim Anlaufstellen Süd Anlaufstellen Ost Anlaufstellen Nord Anlaufstellen West Kanal 214_TBZ* 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abtl. 3.2. Seite 22 Funkgerät Ausstattung Anlaufstellen 10.03.2023 Stadt Bornheim · Fachbereich Steuerungsunterstützung und zentrale Dienste Herr Mustermann · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 337 · E-Mail: xxx.mustermann@stadt-bornheim.de Seite 23 Aufgaben der Abteilung Gebäudewirtschaft Zuständig für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und deren technische Ausstattung. • Geeignete Räume – Größe, Lage, Zugänglichkeit • Sicherstellung der Versorgung mit Strom und Wärme – Stromaggregate, Heizlüfter Lage Anlaufstellen 10.03.2023 Seite 24 kl. kl. kl. kl. gr. gr. gr. FGH SBB Rathaus Ausstattung Anlaufstellen Es gibt grundsätzlich zwei unterschiedliche Arten von Anlaufstellen Große Anlaufstellen (Schulen / TH) Besonderheiten Große Anlaufstellen • Feste Notstromversorgung mit großer Leistung • Turnhalle als Anlaufstelle / Hauptaufenthaltsraum • Teilweise Heizung über Pellet Anlage, sonst mehrere kleine Heizeinheiten • Beleuchtung über die elektrische Anlage des Gebäudes • Inbetriebnahme grundsätzlich durch die Hausmeister 10.03.2023 Seite 25 Ausstattung Anlaufstellen Unterschiedliche Arten von Anlaufstellen Kleine Anlaufstellen (Räume in KiTa´s und Grundschulen) Besonderheiten kleine Anlaufstellen • Nur ein Raum als Anlaufstelle • Begrenzte elektrische Kapazität (Notstromaggregat) – Licht, Heizöfchen, Ladefunktion für Telefon / Funk • Heizung über Heizlüfter 10.03.2023 Seite 26 10.03.2023 Seite 27 10.03.2023 Seite 28 Aufgaben Inbetriebnahme Grundsätzliche Aufgaben • Übernahme des Transportfahrzeuges im Betriebshof in Waldorf • Ausgabe der Materialien am Lagerstandort (GS Waldorf, durch Hausmeister) • Transport und Aufbau der Technik in den kleinen Anlaufstellen • Einweisen der Besatzungen vor Ort in die Technik • Ausliefern der Heizgeräte an die großen Anlaufstellen • Inbetriebnahme der großen Notstromaggregate in den großen Anlaufstellen (durch die Hausmeister) 10.03.2023 Seite 29 Lfd. Nr. Material/Leistung Fabrikat Type Menge pro Standort Einheit 1 Stromerzeuger 3500W StromaggregatBenzin3800WattSC4000iE-O AiPower SC4000iE-0 1 Stück 2 10 m Verlängerung H07RNF bestehend aus einem Gummi Schuko-Stecker IP 44 Merten 122051 und einer Mehrweg-Kupplung 3fach 2 Stück 3 Verlängerungstrommel 40 m 1 Stück 4 Steckdosenleiste 5-fach mit Stecker 1 Stück 5 Strahler mit Stativ 2x20W Brennenstuhl 1171250909 1 Stück 6 Strahler mit Stativ 1x30W Brennenstuhl 1171250914 2 Stück 8 Aufbewahrungs- & Transportbox Bauhaus 1 Stück 9 Motoröl 15W40 5l Ingo Weber ALCO 01/5 15W40 1 Stück 10 FI-Zwischenstecker Schutzadapter BDI-A 2 30 Brennenstuhl BDI-A 2 30 6 Stück 11 Benzinkanister mit einfüllstutzen Fassungsvermögen: 20 l, Kunststoff 1 Stück 12 Benzinkanister Fassungsvermögen: 20 l, Metall 2 Stück 13 Heizlüfter 2 KW 1 Stück 14 Wasserkocher 2 KW 1 Stück 15 Funkklingel inkl. Batterie 1 Stück 16 Stirnleuchte inkl. Batterie 1 Stück 17 Putzlumpen 10 Stück 18 5 Liter Metalleimer zur Aufbewahrung der Lappen 1 Stück 19 Bedienungsanleitung zu Pos. 1 1 Stück 20 Bedienungsanleitung zu Pos. 5 - 6 1 Stück 10.03.2023 Seite 30 Regelmäßige Aufgaben Regelmäßige Versorgung der Notstromgeräte mit Treibstoff • Übernahme des Zugfahrzeuges im Betriebshof in Waldorf Übernahme des Tankanhängers in der GS Hersel Betankung des Anhängers im Tanklager in der GS Waldorf Betanken der Notstromdiesel Kontrolle und Nachbetankung der kleinen Notstromaggregate mit Benzin 10.03.2023 Seite 31 Einweisung und Unterlagen Einweisung in die Aufgaben • Die einzelnen Aufgaben sind teilweise so komplex, dass die Schulung Rahmen dieser Veranstaltung in zielführend ist • Es ist geplant, dass die Übernehmer dieser Aufgaben vor Ort in die Tätigkeiten eingewiesen werden. 10.03.2023 Seite 32 10.03.2023 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Seite 33 Was mache ich, wenn die Person, mit der ich eingeteilt bin nicht kommt? Wann müssen wir da sein? Was ist, wenn ich im Urlaub bin? Gibt es noch weitere Fragen? 10.03.2023 Seite 1 Information zum Einsatz in den Anlaufstellen 10.03.2023 Seite 2 Agenda 02 Rahmenbedingungen (Herr Cugaly) Allgemeine Informationen (Herr Brandt) Praktische Hinweise, Amt 3 - Feuerwehr Amt 6 - Gebäudewirtschaft Offene Fragerunde 01 03 04 Übersicht Anlaufstellen 10.03.2023 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Seite 3 Übersicht Akteure 10.03.2023 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Seite 4 Aufgaben der Anlaufstellen Unterstützung der Kommunikation zwischen Anlaufstellen und Rathaus Sammlung und Weiterleitung von Informationen der hilfesuchenden Bürger/innen Information der Bürger/innen über aktuelle Entwicklungen (Radio/Megaphon/Flugblätter etc.) Standortbezogen ggf. zusätzliche Hilfsangebote (z.B. Speisenerwärmung oder Stromnutzung) 10.03.2023 Seite 5 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Einsatzalarmierung über die Energieversorger/Kreis wird eine Einsatzlage „flächendeckender Stromausfall“ an die Krisenstäbe kommuniziert und auch der Rundfunk informiert Es muss sichergestellt werden, dass Anlaufstellen verlässlich nach einem flächendeckenden Stromausfall besetzt und in Betrieb genommen werden können Die Aktivierung der Anlaufstellen muss grundsätzlich automatisiert aufgrund des Erkennens des Lagebildes erfolgen im Katastrophenfall erfolgt zudem eine Alarmierung über „Cell- Broadcast“ 10.03.2023 Seite 6 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Einsatzalarmierung Alarmierungsregel 1 – funktionierende Alarmierungsmittel Eintritt flächendeckender Stromausfall Ausruf Katastrophenalarm (Sirene, Rundfunk, Cell- Broadcast) Helfer/innen der Stadt begeben sich unmittelbar zu den Anlaufstellen (Vort-Ort-Zählung und Selbsteinteilung in Schichten) 10.03.2023 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Seite 7 Einsatzalarmierung Alarmierungsregel 2 – sofortiger Zusammenbruch der Kommunikationsmittel Strommausfall wird im eigenem Umfeld bemerkt Rundfunk einschalten und Lage ermitteln Wenn Katastrophenalarm verkündet, werden Anlaufstellen im Zeitintervallen aktiviert Im Zeitraum 10-22 Uhr, auch an Wochenenden, Aktivierung der Anlaufstellen innerhalb der nächsten 2 Stunden Nach 22 Uhr erfolgt Besetzung erst am Folgetag ab 10 Uhr Helfer/innen der Stadt begeben sich unmittelbar zu den Anlaufstellen (Vor-Ort-Zählung und Selbsteinteilung in Schichten) 10.03.2023 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Seite 8 Schichtplan Die Personalabteilung erstellt einen Grundsatzschichtplan aufgrund eingegangener freiwilliger Meldungen Dieser kann jedoch aufgrund der unterstellten Ausnahmelage nur als Orientierung betrachtet werden Mitarbeitende, die in Anlaufstellen tätig sind, werden grundsätzlich für die Dauer der Einsatzlage zwischen den Schichten vom Dienst zur Erholung und Organisation von Erfordernissen im familiären Umfeld freigestellt Nur im Falle zwingend erforderlicher Diensterfordernisse (z.B. zu geringe Einsatzstärke im Rathaus) wird diese Regelung außer Kraft gesetzt 10.03.2023 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Seite 9 Schichtplan Grundsätzlich ist eine Mindestbesetzung von einer/einem MA rund um die Uhr für die Dauer der Krise erforderlich Das Ziel ist ein 3–Schichtsystem und dabei mindestens zwei Mitarbeitende im Rahmen des Schichtplanes parallel einzusetzen Ergänzend erfolgt eine Besetzung durch Hilfskräfte des Katastrophenschutzes, soweit die Einsatzlage dies zulässt Weitere Abstimmung erfolgt dann vor Ort 10.03.2023 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Seite 10 Inventar pro Anlaufstelle 10.03.2023 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Seite 11 10 Päckchen Streichhölzer 2 Gelbe Warnwesten mit Aufdruck „Stadt Bornheim“ 1 Megaphon 1 Analog Radio 1 Power Bank mit 20.000 mAh/15.000 mAh 1 Taschenlampe 1 Safety Bag 40 Batterien Größe AA 12 Batterien Größe D 10 Kulis 5 Schreibblöcke A5 2 Erste Hilfe Kasten 1 Euro Box 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abt.3.2 Seite 12 Nachrichtenvordruck und Funkgeräte 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abt. 3.2 Seite 13 Nachrichtenvordruck Ursprünglich durch Führungsstäbe zivil bzw. militärisch genutzt Mittel um Nachrichten ohne Informationsverlust zu übermitteln Meldevordruck hat drei Durchschläge daher 4fach-Vordruck Weiß bleibt bei Verfasser grün, rosa und gelb an Meldekopf grün kommt nach Empfang der Nachricht als Quittung zurück 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abt. 3.2 Seite 14 Nachrichtenvordruck Für die Nutzung durch die Anlaufstellen wird der Nachrichtenvordruck in modifizierter Form genutzt Auszufüllen sind die Felder: 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abtl. 3.2 Seite 15 Nachrichtenvordruck 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abt. 3.2 Seite 16 Nachrichtenvordruck 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abtl. 3.2. Seite 17 Nachrichtenvordruck 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abtl. 3.2. Seite 18 Funkgerät Funkgerät der Feuerwehr in jeder Anlaufstelle Bedienung soll nach Möglichkeit durch Funker der Feuerwehr oder einer Hilfsorganisation erfolgen. Sollte einmal kein Funker vor Ort sein Bedienung durch Personal Anlaufstelle 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abtl. 3.2. Seite 19 Funkgerät Was per Funk? Ausschließlich Notfälle zum Beispiel Med. Notfälle Meldung von Bränden oder Unfällen Meldungen für die Polizei Hilfeersuchen aus der Anlaufstelle 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abtl. 3.2. Seite 20 Funkgerät Was per Nachrichtenvordruck? Alles was KEIN Notfall ist: Materialbestellung Anfrage nach Informationen Mitteilung von Informationen für den SAE Anforderung techn. Hilfe bei Störungen der Einrichtungen 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abtl. 3.2. Seite 21 Funkgerät Führungsstelle FW Bornheim Anlaufstellen Süd Anlaufstellen Ost Anlaufstellen Nord Anlaufstellen West Kanal 214_TBZ* 10.03.2023 Stadt Bornheim · Abtl. 3.2. Seite 22 Funkgerät Ausstattung Anlaufstellen 10.03.2023 Stadt Bornheim · Fachbereich Steuerungsunterstützung und zentrale Dienste Herr Mustermann · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 337 · E-Mail: xxx.mustermann@stadt-bornheim.de Seite 23 Aufgaben der Abteilung Gebäudewirtschaft Zuständig für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und deren technische Ausstattung. • Geeignete Räume – Größe, Lage, Zugänglichkeit • Sicherstellung der Versorgung mit Strom und Wärme – Stromaggregate, Heizlüfter Lage Anlaufstellen 10.03.2023 Seite 24 kl. kl. kl. kl. gr. gr. gr. FGH SBB Rathaus Ausstattung Anlaufstellen Es gibt grundsätzlich zwei unterschiedliche Arten von Anlaufstellen Große Anlaufstellen (Schulen / TH) Besonderheiten Große Anlaufstellen • Feste Notstromversorgung mit großer Leistung • Turnhalle als Anlaufstelle / Hauptaufenthaltsraum • Teilweise Heizung über Pellet Anlage, sonst mehrere kleine Heizeinheiten • Beleuchtung über die elektrische Anlage des Gebäudes • Inbetriebnahme grundsätzlich durch die Hausmeister 10.03.2023 Seite 25 Ausstattung Anlaufstellen Unterschiedliche Arten von Anlaufstellen Kleine Anlaufstellen (Räume in KiTa´s und Grundschulen) Besonderheiten kleine Anlaufstellen • Nur ein Raum als Anlaufstelle • Begrenzte elektrische Kapazität (Notstromaggregat) – Licht, Heizöfchen, Ladefunktion für Telefon / Funk • Heizung über Heizlüfter 10.03.2023 Seite 26 10.03.2023 Seite 27 10.03.2023 Seite 28 Aufgaben Inbetriebnahme Grundsätzliche Aufgaben • Übernahme des Transportfahrzeuges im Betriebshof in Waldorf • Ausgabe der Materialien am Lagerstandort (GS Waldorf, durch Hausmeister) • Transport und Aufbau der Technik in den kleinen Anlaufstellen • Einweisen der Besatzungen vor Ort in die Technik • Ausliefern der Heizgeräte an die großen Anlaufstellen • Inbetriebnahme der großen Notstromaggregate in den großen Anlaufstellen (durch die Hausmeister) 10.03.2023 Seite 29 Lfd. Nr. Material/Leistung Fabrikat Type Menge pro Standort Einheit 1 Stromerzeuger 3500W StromaggregatBenzin3800WattSC4000iE-O AiPower SC4000iE-0 1 Stück 2 10 m Verlängerung H07RNF bestehend aus einem Gummi Schuko-Stecker IP 44 Merten 122051 und einer Mehrweg-Kupplung 3fach 2 Stück 3 Verlängerungstrommel 40 m 1 Stück 4 Steckdosenleiste 5-fach mit Stecker 1 Stück 5 Strahler mit Stativ 2x20W Brennenstuhl 1171250909 1 Stück 6 Strahler mit Stativ 1x30W Brennenstuhl 1171250914 2 Stück 8 Aufbewahrungs- & Transportbox Bauhaus 1 Stück 9 Motoröl 15W40 5l Ingo Weber ALCO 01/5 15W40 1 Stück 10 FI-Zwischenstecker Schutzadapter BDI-A 2 30 Brennenstuhl BDI-A 2 30 6 Stück 11 Benzinkanister mit einfüllstutzen Fassungsvermögen: 20 l, Kunststoff 1 Stück 12 Benzinkanister Fassungsvermögen: 20 l, Metall 2 Stück 13 Heizlüfter 2 KW 1 Stück 14 Wasserkocher 2 KW 1 Stück 15 Funkklingel inkl. Batterie 1 Stück 16 Stirnleuchte inkl. Batterie 1 Stück 17 Putzlumpen 10 Stück 18 5 Liter Metalleimer zur Aufbewahrung der Lappen 1 Stück 19 Bedienungsanleitung zu Pos. 1 1 Stück 20 Bedienungsanleitung zu Pos. 5 - 6 1 Stück 10.03.2023 Seite 30 Regelmäßige Aufgaben Regelmäßige Versorgung der Notstromgeräte mit Treibstoff • Übernahme des Zugfahrzeuges im Betriebshof in Waldorf Übernahme des Tankanhängers in der GS Hersel Betankung des Anhängers im Tanklager in der GS Waldorf Betanken der Notstromdiesel Kontrolle und Nachbetankung der kleinen Notstromaggregate mit Benzin 10.03.2023 Seite 31 Einweisung und Unterlagen Einweisung in die Aufgaben • Die einzelnen Aufgaben sind teilweise so komplex, dass die Schulung Rahmen dieser Veranstaltung in zielführend ist • Es ist geplant, dass die Übernehmer dieser Aufgaben vor Ort in die Tätigkeiten eingewiesen werden. 10.03.2023 Seite 32 10.03.2023 Stadt Bornheim · Amt 11 E-Mail: krisenvorsorge@stadt-bornheim.de Seite 33 Was mache ich, wenn die Person, mit der ich eingeteilt bin nicht kommt? Wann müssen wir da sein? Was ist, wenn ich im Urlaub bin? Gibt es noch weitere Fragen?

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4. November 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 04.11.2015, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 05.11.2015, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Mittwoch, 11.11.2015, 18 Uhr Seniorenbeirat Donnerstag, 12.11.2015, 15 Uhr, im Seniorenzentrum St. Angela, Bierbaumstr. 3, 53332 Bornheim-Hersel Integrationsrat Donnerstag, 12.11.2015, 18 Uhr, im Raum 901 des Rathauses Bornheim Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 19.11.2015, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen Alle Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Born- heimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 04 0 151 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorgung, Abwasserbeseiti- gung und Straßenbeleuch- tung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 19. November 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Amtliche Bekanntmachungen Günter Lamprecht liest aus Werken von Heinrich Böll Stadt Bornheim lädt zur Gedenkveranstaltung am 10. November nach Widdig ein Zum Gedenken an die sogenannte Reichspogromnacht, die sich nun zum 77. Mal jährt, laden die Stadt Bornheim, die christ- lichen Kirchen und die weiterführenden Schulen aus dem Stadt- gebiet am Dienstag, 10. November 2015, alle Bornheimerinnen und Bornheimer ein. Treffpunkt ist um 18 Uhr die Germanen- straße 35 in Widdig, wo Stolpersteine an die ermordeten Mit- glieder der Familie Rolef erinnern. Anschließend ist der gemeinsame Gang zur Pfarrkirche St. Ge- org in Widdig geplant. Dort beginnt um 18.30 Uhr ein Bühnen- programm, das Schüler des Alexander-von-Humboldt-Gymna- siums, der Europaschule und der Heinrich-Böll-Sekundarschule sowie die Bornheimer Jugendeinrichtungen gestaltet haben. In verschiedenen Projekten haben sich die jungen Akteure mit dem Themenkomplex „Menschenrechte“ auseinandergesetzt. Neben den historischen Ereignissen wird hierbei auch die heu- tige Situation beleuchtet. Musikalische Auftritte runden das Programm ab. Die Veranstaltung ist gegen 19 Uhr beendet, anschließend be- steht die Möglichkeit zum gemeinsamen Gespräch. „Auch – und gerade – heute müssen wir wachsam sein und jede Form der Ausgrenzung entschieden ablehnen. Wie intensiv dies in Bornheim bereits gelebt wird, zeigt sich auch am großen eh- renamtlichen Engagement für die Flüchtlinge in unserer Stadt“, erklärt Bürgermeister Wolfgang Henseler. Während die „Reichspogromnacht“ in Deutschland auf den 9. November datiert wird, ereigneten sich die antisemitischen Vorfälle in Bornheim vor allem am 10. November 1938. An die- sem Tag wurde zum Beispiel die Bornheimer Synagoge Opfer eines Brandanschlags. Diese Übergriffe waren ein düsteres Vorzeichen der späteren Verschleppung und Ermordung der Bornheimer Juden mit dem verheerenden Ergebnis, dass das jüdische Leben an Rhein und Vorgebirge, das über mehrere Jahrhunderte währte, vollständig vernichtet wurde. Zu einer Lesung aus den Wer- ken von Heinrich Böll lädt die Stadt Bornheim am Mittwoch, 18. November 2015, in den Ratssaal ein. Ab 19.30 Uhr le- sen die Schauspieler Günter Lamprecht, Claudia Amm und Hans Koch aus „Der Engel schwieg“ und weiteren Texten des Schriftstellers und Nobel- preisträgers. Der Eintritt ist frei. Böll ist vor 30 Jahren – am 16. Juli 1985 – verstorben. Seine letzten Lebensjahre hat er in Bornheim-Merten verbracht und ist dort auf dem Alten Friedhof begraben. Auf allen Friedhöfen der Stadt Bornheim endet am 31.12.2015 das Nutzungsrecht an Reihengräbern, in denen bis einschließlich 1995 Verstorbene nach dem 5. Lebensjahr und bis einschließlich 2000 Verstorbene bis zum 5. Lebens- jahr bestattet worden sind. Die Verfügungsberechtigten der aufgerufenen Gräber wer- den gebeten, gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bornheim vom 09.12.2009 bis zum 30.04.2016 die Grabmale, sonstige bauliche Anlagen sowie Einfassungen zu entfernen und die Grabstätten zu räumen. Nicht fristgerecht entfernte Grabaufbauten und Gewächse gehen gemäß § 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung entschädigungslos in das Eigen- tum des Stadtbetriebs Bornheim über. Die abzuräumenden Reihengräber werden außerdem durch besondere Hinweis- schilder auf den Grabstätten gekennzeichnet. Ab 01.05.2016 werden die oben bezeichneten Gräber durch den Stadtbe- trieb Bornheim kostenfrei geräumt. Ihre Rechte: Gegen diese Aufforderung können Sie vor dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, inner- halb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Klage erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Ver- fügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Bornheim, den 20. Oktober 2015 -Der Vorstand- In Vertretung gez. Oliver Schmitz, stellvertretender Vorstand Öffentliche Bekanntmachung zum Aufruf von Reihengräbern auf den Friedhöfen der Stadt Bornheim Online-Veranstaltungskalender 2016 – jetzt Termine eintragen Einen umfassenden Überblick über Feste, Konzerte, Informations- abende und andere Termine bietet der Veranstaltungskalender der Stadt Bornheim. Auf der städtischen Homepage können Bornhei- mer Vereine, Organisationen, Kirchengemeinden, Parteien und andere Gruppen ihre Termine schnell und einfach selbst eintragen und veröffentlichen. Anzugeben sind dabei folgende Pflichtfel- der: Anfangsdatum und -zeit, Titel der Veranstaltung, Beschrei- bung, Ort, Veranstalter und E-Mail-Adresse des Ansprechpart- ners. Bevor der Termin veröffentlicht wird, erfolgt aus Sicher- heitsgründen die Freigabe durch einen städtischen Mitarbeiter. Nähere Informationen zur Funktionsweise und Handhabung des Online-Kalenders unter www.bornheim.de/Veranstaltungskalender. Vorverkauf gestartet Jetzt Karten für den Tollitätentreff 2016 sichern Wer den Tollitätentreff 2016 der Stadt Bornheim nicht verpassen möchte, kann sich ab jetzt Karten sichern. Die traditionelle Sitzung der al- ten und neuen Tollitäten aus dem Stadtgebiet steigt am Dienstag, 19. Januar 2016, in der Rheinhalle Hersel, Rhein- straße 201. Ab 19 Uhr erwar- tet die Besucher ein buntes Rahmenprogramm mit Top- Karnevalisten wie „Et fussich Julche“ Marita Köllner und Büttenredner Martin Schopps sowie Spitzenbands wie die „Domstürmer“, „Kuhl un de Gäng“ oder „Kölsch Fraktion“. Die Karten gibt es für 20 Euro bei Karin Schumacher-Lam- bertz unter der Telefonnum- mer 02222/945-212 oder per E-Mail an karin.schumacher- lambertz@stadt-bornheim.de. Kartenvorverkauf: 02222 / 945-212 Veranstalter: Stadt Bornheim (www.bornheim.de) mit Unterstützung der Vereinsgemeinschaft Hersel/Uedorf Sie suchen einen Kita-Platz? Dann nutzen Sie den neuen Online-Service der Stadtverwaltung: Im „Kita-Navigator“ werden alle 30 Bornheimer Kindertageseinrichtungen über- sichtlich vorgestellt. Sie können sich bis zu fünf aussuchen und Ihr Kind unverbindlich für einen Platz vormerken lassen. Der Kita-Navigator ersetzt das bisherige schriftliche Anmeldeverfahren. Sie finden das Portal unter http://kita-navigator.bornheim.de oder auf der städtischen Homepage unter „Kinder, Jugend, Bildung & Soziales“ / „Kita- Navigator“. Wer keinen Internetzugang besitzt, kann sich in einer der Kitas, im Bürgerbüro oder im Jugendamt anmelden.

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16. Dezember 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgergespräch „Flüchtlinge in Bornheim: Unterbringung und Betreuung im Bereich Brenig/Bisdorf/Dersdorf“ Montag, 21. Dezember 2015, 19 Uhr, im Pfarrheim St. Evergislus, Haasbachstraße 2, Bornheim-Brenig Ausschuss für Stadtentwicklung Dienstag, 12.01.2016, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 14.01.2016, 18 Uhr Umweltausschuss Donnerstag, 21.01.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Rats- saal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden Hotlline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kostenlose Beratungstermine im Rathaus, Raum 901, am 17. Dezember 2015, 14 - 17:30 Uhr. Anmeldung erforderlich bei Manuela Domschat, Stadt Bornheim: Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Amtliche Bekanntmachungen Zum Bürgergespräch über Flüchtlinge in Bornheim und ihre Unterbringung und Be- treuung in Brenig, Bisdorf und Dersdorf lädt die Stadt Bornheim am Montag, 21. Dezember 2015, um 19 Uhr ins Pfarrheim St. Evergislus, Haasbachstraße 2, Brenig, ein. Thema ist die Mobilunter- kunft, die im Bereich Brenig/ Bisdorf vorgesehen ist. Zu- dem erfolgt ein Austausch, wie das Miteinander von Bre- niger, Bisdorfer und Dersdor- fer Bürgern und Flüchtlingen unterstützt werden kann. Neben dem Beigeordneten Markus Schnapka nehmen auch die Ortsvorsteher Wil- fried Hanft aus Brenig und Ewald Keils aus Dersdorf teil. Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07.1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW.2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV.NRW. S. 495), und der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV.NRW. S. 712 / SGV. NRW.610) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687) hat der Rat der Stadt Bornheim am 03.12.2015 folgende 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage – Wasserversorgungssat- zung – der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 beschlossen: Artikel I § 34 Gebührenmaßstab und Gebührensatz wird wie folgt neu gefasst: (3) Die monatliche Grundgebühr beträgt für einen Wasserzähler mit einer maximalen Durchfluss- menge von 5 cbm/h (Qn 2,5) 12,60 EUR 12 cbm/h (Qn 6) 33,03 EUR 20 cbm/h (Qn 10) 56,27 EUR 30 cbm/h (Qn 15) 108,87 EUR 80 cbm/h (Qn 40) 161,48 EUR mehr als 80 cbm/h (> Qn 40) 215,30 EUR Artikel II Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2016 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsan- lage – Wasserversorgungssatzung – der Stadt Bornheim vom 08.12.2015 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Be- kanntmachung von kommunalem Ortsrecht öffentlich bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungs- pläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt; 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öf- fentlich bekannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 08.12.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der 10. Satzung vom 08.12.2015 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage – Wasserversorgungssatzung – der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff An den Werktagen zwischen Weihnachten und Neujahr können Bürgerinnen und Bür- ger die Services der Stadtver- waltung und des Jugendamts Bornheim zu den gewohnten Zeiten nutzen. Auch die Ver- waltung des StadtBetriebs Bornheim, der Kundenservice Wasser/Abwasser und die An- nahmestelle Elektroschrott und Grünabfälle im Donner- bachweg 15 in Waldorf haben „zwischen den Jahren“ ganz normal geöffnet. Elektroschrott und Grünabfäl- le können außerdem am Samstag, 2. Januar 2016, zwi- schen 9 und 13 Uhr abgege- ben werden. Nur an Heilig- abend und Silvester sowie an den Feiertagen sind alle Dienststellen geschlossen. Die Bornheimer Stadtbüche- rei hat nach Weihnachten ebenfalls ganz normal geöff- net; nur am Samstag, 2. Janu- ar 2016, bleibt sie geschlos- sen. Die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bornheim/ Alfter ist von Montag, 21. De- zember 2015, bis einschließ- lich Montag, 4. Januar 2016, geschlossen. Jedoch sind in dieser Zeit Anmeldungen möglich: schriftlich oder im Internet unter www.vhs-born- heim-alfter.de. Das neue Pro- gramm der VHS für Frühjahr/ Sommer erscheint voraus- sichtlich am 5. Januar 2016. Eine etwas längere Pause muss auch das HallenFrei- zeitBad Bornheim einlegen: Wegen der jährlichen War- tungen, verschiedener Repa- raturen und einer Grundrei- nigung bleiben Bad und Sau- na ab sofort bis einschließlich Freitag, 25. Dezember 2015, geschlossen. Am Samstag, 26. Dezember 2015, öffnen Schwimmbad und Sauna ihre Pforten dann von 8 bis 19 Uhr; ab Sonntag, 27. Dezember 2015, bis einschließlich Mitt- woch, 6. Januar 2016, gelten die normalen Öffnungszeiten während der Schulferien. Ausnahme ist dann nur noch Silvester: Sowohl am Don- nerstag, 31. Dezember 2015, als auch am Neujahrstag, 1. Januar 2016, bleibt das HFB noch einmal geschlossen. Die Öffnungszeiten des HFB fin- den Wasserratten und Sau- nafreunde auch unter www. stadtbetrieb-bornheim.de/ hallenfreizeitbad/oeffnungs- zeiten.html. Stadt Bornheim ist auch zwischen den Jahren für ihre Bürger da Informationen zu den Öffnungszeiten der Verwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr Wer noch Weihnachtsge- schenke sucht, kann bei der Stadt Bornheim Karten für den beliebten Tollitätentreff bestellen. Die traditionelle Sitzung beginnt am Dienstag, 19. Januar 2015, um 19 Uhr in der Rheinhalle Hersel, Rhein- straße 201. Die Besucher er- wartet dort ein buntes Pro- gramm mit Top-Karnevalisten wie „Et fussich Julche“ Mari- ta Köllner und Büttenredner Martin Schopps sowie Spit- zenbands wie die „Domstür- mer“, „Kuhl un de Gäng“ oder „Kölsch Fraktion“. Natürlich ebenfalls mit dabei sind die alten und neuen Tollitäten aus dem Bornheimer Stadtgebiet. Die Karten gibt es für 20 Euro bei Karin Schumacher-Lam- bertz unter 02222/945-212 oder karin.schumacher-lam- bertz@stadt-bornheim.de. Bürgergespräch: „Flüchtlinge in Bornheim“ Tollitätentreff als Weihnachtsgeschenk

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30. Dezember 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgergespräch über „Flüchtlinge in Bornheim und ihre Unterbringung und Betreuung in Dersdorf“ Montag, 11.01.2016, 19 Uhr, St. Albertus-Magnus-Kirche, Albertus-Magnus-Straße 22, 53332 Bornheim-Dersdorf Ausschuss für Stadtentwicklung Dienstag, 12.01.2016, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 14.01.2016, 18 Uhr Umweltausschuss Donnerstag, 21.01.2016, 18 Uhr Stadtrat Dienstag, 26.01.2016, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 27.01.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden Hotlline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 21. Januar 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Bürgergespräch zur Unterbringung von Flüchtlingen in Dersdorf Zum Bürgergespräch über „Flüchtlinge in Bornheim und ihre Unterbringung und Betreuung in Dersdorf“ lädt die Stadt Bornheim am Montag, 11. Januar 2016, um 19 Uhr in die Kirche St. Albertus Magnus, Albertus-Magnus-Straße 22, 53332 Bornheim-Dersdorf, ein. Thema ist die Mobilunterkunft, die in Dersdorf an der Spitzwegstraße vorgesehen ist, und das Miteinander von Dersdorfer Bürgern und Flüchtlingen. Neben Sozialdezernent Markus Schnapka nimmt auch Ortsvorsteher Ewald Keils teil. Sie haben Interesse an einem Standplatz auf dem Bornheimer Wochenmarkt? Jeden Donnerstagvormittag findet auf dem Peter-Fryns-Platz im Ortszentrum ein Wochenmarkt statt, auf dem noch Plätze frei sind. Möglich ist sowohl ein wöchentlicher Stand als auch die Aufstellung des Standes an Einzeltagen, alle zwei Wochen oder einmal im Monat. Interessierte Händler melden sich bitte bei Joana Lemke vom Ordnungsamt, Telefon 02222/945-160, E-Mail: joana.lemke@stadt-bornheim.de, oder bei Wirtschaftsförderer Sebastian Römer, Telefon 02222/945-339, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@stadt-bornheim.de. Kartenvorverkauf: 02222 / 945-212 Veranstalter: Stadt Bornheim (www.bornheim.de) mit Unterstützung der Vereinsgemeinschaft Hersel/Uedorf Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Am heutigen Mittwoch so- wie an den Werktagen nach Neujahr können Bürgerinnen und Bürger die Services der Stadtverwaltung und des Ju- gendamts Bornheim zu den gewohnten Zeiten nutzen. Auch die Verwaltung des Stadt- Betriebs Bornheim, der Kun- denservice Wasser/Abwasser und die Annahmestelle Elek- troschrott und Grünabfälle im Donnerbachweg 15 in Waldorf haben ganz normal geöffnet. Elektroschrott und Grünabfälle können außerdem am Samstag, 2. Januar 2016, zwischen 9 und 13 Uhr abgegeben werden. Nur an Silvester und Neujahr sind alle Dienststellen geschlossen. Die Bornheimer Stadtbücherei steht allen Leseratten ab Mon- tag, 4. Januar 2016, wieder wie gewohnt zur Verfügung, und die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bornheim/ Alfter öffnet am Dienstag, 5. Januar 2016. Natürlich sind jederzeit Anmeldungen mög- lich, schriftlich oder im Inter- net unter www.vhs-bornheim- alfter.de. Das neue Programm der VHS für Frühjahr/Som- mer erscheint voraussichtlich ebenfalls am 5. Januar 2016. Nach der jährlichen Wartung mit verschiedenen Repara- turen und einer Grundrei- nigung hat auch das Hal- lenFreizeitBad Bornheim wieder geöffnet; für Bad und Sauna gelten bis Mittwoch, 6. Januar 2016, die norma- len Öffnungszeiten während der Schulferien. Ausnahme ist nur noch Silvester: So- wohl am Donnerstag, 31. Dezember 2015, als auch am Neujahrstag, 1. Januar 2016, bleibt das HFB noch einmal geschlossen. Die Öffnungs- zeiten des HFB finden Was- serratten und Saunafreunde auch unter www.stadtbe- trieb-bornheim.de/hallen- freizeitbad/oeffnungszeiten. html. Öffnungszeiten der Verwaltung zum Jahreswechsel Mitte Januar 2016 verschickt die Stadt Bornheim die Be- scheide für die Grundsteuer 2016. Die Bescheide basieren auf den unveränderten Hebe- sätzen des Jahres 2015. Zum gleichen Zeitpunkt werden auch die Bescheide für die Hundesteuer 2016 versendet. Auch hier bleiben die Hebesät- ze unverändert. Die Stadtverwaltung erinnert aus diesem Anlass daran, dass Hundehalter ihre Hunde bei der Steuerverwaltung der Stadt Bornheim persönlich oder schriftlich anmelden müssen. In der Vergangen- heit wurde festgestellt, dass nicht alle Hundehalter ihrer Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus diesem Grund hatte die Stadt Bornheim eine Firma mit der Zählung und Erfassung aller Hunde im Stadtgebiet beauftragt. Zum Stichtag 14. Dezember 2015 sind 2.666 Hunde in Bornheim gemeldet. Zur Zahlungserleichterung empfiehlt die Stadtverwaltung, für die fälligen Steuerbeträge ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Nähere Informa- tionen zum SEPA-Lastschrift- mandat sind auf der Startseite der Homepage unter www. bornheim.de unter „Bürger- service“ abrufbar. Städtische Steuerbescheide werden im Januar 2016 verschickt Die Stadt Bornheim weist da- rauf hin, dass der Bornheimer Wochenmarkt auf dem Peter- Fryns-Platz ab dem 7. Januar 2016 wieder wie gewohnt jeden Donnerstag von 8 bis 13 Uhr geöffnet ist und seinen Kunden u.a. frisches Obst und Gemüse, Eier, Honig, Marmelade, Nu- deln, Senf und Säfte bietet. Nur am morgigen Silvestertag, 31. Dezember 2015, bleiben die Stände geschlossen. Wochenmarkt ab 7. Januar wieder geöffnet Verkaufsoffene Sonntage im Stadtgebiet 2016 Ein besonderes Einkaufserlebnis bieten die verkaufsoffenen Sonntage, zu denen die Stadt alle Bornheimer und Gäste herz- lich einlädt. Immer verbunden mit einer tollen Veranstaltung präsentiert der Einzelhandel sein Sortiment und die Vielfalt der regionalen Kostbarkeiten. Hier die geplanten Termine 2016, an denen eine Öffnung der Geschäfte grundsätzlich in der Zeit von 13 bis 18 Uhr für maximal fünf Stunden zulässig ist: Bornheim: • 8. Mai: Bornheimer Kleinkirmes • 4. September: Bornheimer Großkirmes • 27. November: Weihnachtsmarkt Hersel: • 22. Mai: Herseler Frühlingsfest • 18. September: Herseler Herbst • 16. Oktober: Herseler Oktoberfest Roisdorf: • 20. März: Frühlingsfest • 26. Juni: Gewerbefest • 25. September: Großkirmes • 6. November: Martinsmarkt

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Öffentliche Bekanntmachung BEZIRKSREGIERUNG KÖLN Köln, den 27.02.2023 Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Zeughausstr. 2-10 50667 Köln Freiwilliger Landtausch Miel Tel.: 0221/147-2033 Az.: 33.42 – 5 23 02 – B E S C H L U S S Die Bezirksregierung Köln hat als Flurbereinigungsbehörde beschlossen: 1. Für Teile der Gemeinden Weilerswist im Kreis Euskirchen und Swisttal im Rhein-Sieg- Kreis, wird aufgrund der §§ 103a ff. des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom – 19. Dezember 2008 (BGBI. I S. 2794), der Freiwillige Landtausch Miel angeordnet und das Tauschgebiet für die nachstehend aufgeführten Grundstücke festgestellt: Regierungsbezirk Köln Kreis Euskirchen Gemeinde Weilerswist Gemarkung Weilerswist Flur 11 Flurstück 230 Gemarkung Metternich Flur 1 Flurstücke 126 und 128 Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde Swisttal Gemarkung Miel Flur 14 Flurstücke 293, 294 und 327 2. Das Tauschgebiet ist auf der als Anlage zu diesem Beschluss genommenen Gebietskarte dargestellt und hat eine Größe von rund 11,45 ha. 3. Der Beschluss mit Gründen und Gebietskarte liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten einen Monat lang während der Besuchszeiten im Zimmer B 1088 der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Börsenplatz 1, 50667 Köln aus. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses. Auf die geltende Coronaschutzverordnung wird verwiesen. Bitte beachten Sie die Informationen für Besucherinnen und Besucher auf der Homepage der Bezirksregierung Köln unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html. 4. Rechte an den vorstehenden Grundstücken, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtausch berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung dieses Beschlusses schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln oder persönlich bei der Bezirksregierung Köln; Dezernat 33, Zimmer B 1088 Börsenplatz 1, 50667 Köln unter Angabe des Az. 33.42 – 5 23 02 – anzumelden. Auf die geltende Coronaschutzverordnung wird verwiesen. Bitte beachten Sie die Informationen für Besucherinnen und Besucher auf der Homepage der Bezirksregierung Köln unter https://www.bezreg-koeln,nrw.de/brk_internet/index.html. Rechte können auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde angemeldet werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk.sec.nrw.de. Rechte können auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz angemeldet werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk-nrw.de-mail.de. Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen der Bezirksregierung Köln hat die anmeldende Person ihr Recht innerhalb einer von der Flurbereinigungsbehörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Bezirksregierung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen nach § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html https://www.bezreg-koeln,nrw.de/brk_internet/index.html mailto:poststelle@brk.sec.nrw.de mailto:poststelle@brk-nrw.de-mail.de Gründe: Die Voraussetzungen für die Anordnung des freiwilligen Landtausches liegen nach den §§ 103a, 103c FlurbG vor. Die Tauschpartner haben die Durchführung des Verfahrens beantragt und glaubhaft gemacht, dass sich der freiwillige Landtausch verwirklichen lässt. Durch das freiwillige Landtauschverfahren ergibt sich zum einen mit Blick auf die landwirtschaftliche Nutzung ein Vorteil für die Agrarstruktur, zum anderen werden die Tauschflächen für den Schutz und die Verbesserung des Zustandes der Swist genutzt. Dabei wird ein nicht mehr vorhandener Swist-Altarm wieder hergestellt und als zusätzlicher Mäander angeschlossen. Gleichzeitig wird in diesem Bereich eine Auen- und Überflutungsfläche geschaffen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 50606 Köln oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Börsenplatz 1, 50667 Köln unter Angabe des Aktenzeichens 33.42 - 5 23 02 - einzulegen. Bitte beachten Sie die Informationen für Besucherinnen und Besucher auf der Homepage der Bezirksregierung Köln unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html. Der Widerspruch kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk.sec.nrw.de. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk-nrw.de-mail.de. Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden der vollmachtgebenden Person zugerechnet werden. Im Auftrag (L.S.) gez. Kopka Ltd. Regierungsvermessungsdirektor https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html mailto:poststelle@brk.sec.nrw.de mailto:poststelle@brk-nrw.de-mail.de Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung mit Gebietskarte wird ebenfalls auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht unter: https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter: https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/datenschutzhinw eise.pdf Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt. https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/datenschutzhinweise.pdf https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/datenschutzhinweise.pdf https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/datenschutzhinweise.pdf Öffentliche Bekanntmachung BEZIRKSREGIERUNG KÖLN Köln, den 27.02.2023 Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Zeughausstr. 2-10 50667 Köln Freiwilliger Landtausch Miel Tel.: 0221/147-2033 Az.: 33.42 – 5 23 02 – B E S C H L U S S Die Bezirksregierung Köln hat als Flurbereinigungsbehörde beschlossen: 1. Für Teile der Gemeinden Weilerswist im Kreis Euskirchen und Swisttal im Rhein-Sieg- Kreis, wird aufgrund der §§ 103a ff. des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom – 19. Dezember 2008 (BGBI. I S. 2794), der Freiwillige Landtausch Miel angeordnet und das Tauschgebiet für die nachstehend aufgeführten Grundstücke festgestellt: Regierungsbezirk Köln Kreis Euskirchen Gemeinde Weilerswist Gemarkung Weilerswist Flur 11 Flurstück 230 Gemarkung Metternich Flur 1 Flurstücke 126 und 128 Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde Swisttal Gemarkung Miel Flur 14 Flurstücke 293, 294 und 327 2. Das Tauschgebiet ist auf der als Anlage zu diesem Beschluss genommenen Gebietskarte dargestellt und hat eine Größe von rund 11,45 ha. 3. Der Beschluss mit Gründen und Gebietskarte liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten einen Monat lang während der Besuchszeiten im Zimmer B 1088 der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Börsenplatz 1, 50667 Köln aus. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses. Auf die geltende Coronaschutzverordnung wird verwiesen. Bitte beachten Sie die Informationen für Besucherinnen und Besucher auf der Homepage der Bezirksregierung Köln unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html. 4. Rechte an den vorstehenden Grundstücken, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtausch berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung dieses Beschlusses schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln oder persönlich bei der Bezirksregierung Köln; Dezernat 33, Zimmer B 1088 Börsenplatz 1, 50667 Köln unter Angabe des Az. 33.42 – 5 23 02 – anzumelden. Auf die geltende Coronaschutzverordnung wird verwiesen. Bitte beachten Sie die Informationen für Besucherinnen und Besucher auf der Homepage der Bezirksregierung Köln unter https://www.bezreg-koeln,nrw.de/brk_internet/index.html. Rechte können auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde angemeldet werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk.sec.nrw.de. Rechte können auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz angemeldet werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk-nrw.de-mail.de. Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen der Bezirksregierung Köln hat die anmeldende Person ihr Recht innerhalb einer von der Flurbereinigungsbehörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Bezirksregierung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen nach § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html https://www.bezreg-koeln,nrw.de/brk_internet/index.html mailto:poststelle@brk.sec.nrw.de mailto:poststelle@brk-nrw.de-mail.de Gründe: Die Voraussetzungen für die Anordnung des freiwilligen Landtausches liegen nach den §§ 103a, 103c FlurbG vor. Die Tauschpartner haben die Durchführung des Verfahrens beantragt und glaubhaft gemacht, dass sich der freiwillige Landtausch verwirklichen lässt. Durch das freiwillige Landtauschverfahren ergibt sich zum einen mit Blick auf die landwirtschaftliche Nutzung ein Vorteil für die Agrarstruktur, zum anderen werden die Tauschflächen für den Schutz und die Verbesserung des Zustandes der Swist genutzt. Dabei wird ein nicht mehr vorhandener Swist-Altarm wieder hergestellt und als zusätzlicher Mäander angeschlossen. Gleichzeitig wird in diesem Bereich eine Auen- und Überflutungsfläche geschaffen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 50606 Köln oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Börsenplatz 1, 50667 Köln unter Angabe des Aktenzeichens 33.42 - 5 23 02 - einzulegen. Bitte beachten Sie die Informationen für Besucherinnen und Besucher auf der Homepage der Bezirksregierung Köln unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html. Der Widerspruch kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk.sec.nrw.de. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk-nrw.de-mail.de. Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden der vollmachtgebenden Person zugerechnet werden. Im Auftrag (L.S.) gez. Kopka Ltd. Regierungsvermessungsdirektor https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html mailto:poststelle@brk.sec.nrw.de mailto:poststelle@brk-nrw.de-mail.de Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung mit Gebietskarte wird ebenfalls auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht unter: https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter: https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/datenschutzhinw eise.pdf Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt. https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/datenschutzhinweise.pdf https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/datenschutzhinweise.pdf https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/datenschutzhinweise.pdf

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