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16. September 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Servatiusweg 19-23 Gebäude C, 2. OG Telefon: 0 22 22 / 99 56 355 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 22 22 / 99 56 404 0 151 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 56 401 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 553, am 17. September 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Sport- und Kulturausschuss Mittwoch, 16.09.2015, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag, 17.09.2015, 18 Uhr Integrationsrat Dienstag, 22.09.2015, 18 Uhr im Raum 904 des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Betriebsausschuss Donnerstag, 24.09.2015, 18 Uhr im Sozialraum (Fahrzeughal- le) des Stadtbetriebs Bornheim, Donnerbachweg 15, Waldorf Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Dienstag, 29.09.2015, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Born- heimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Wei- tere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) direkt unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim „Willkommen in Bornheim“ lautet das Mot- to beim sechsten „Fest der Nationen und Kulturen“, das am Sonntag, 20. September 2015, von 12 bis 17 Uhr im Alexander-von- Humboldt-Gymnasium stattfindet. Neben dem Austausch von Alteingesessenen und Zugezogenen aus aller Welt spielt die- ses Jahr auch die herzliche Aufnahme von Flüchtlingen eine wichtige Rolle. So infor- mieren Ehrenamtler über Möglichkeiten, sich zu engagieren, die internationale Klas- se des AvH-Gymnasiums ist mit einem In- fostand vertreten, und einige Flüchtlinge beteiligen sich aktiv am Fest. Dazu gibt es – wie gewohnt – viele Informationen über an- dere Länder und hiesige Initiativen zur In- tegration. Veranstalter ist der Arbeitskreis „Soziales“ der Lokalen Agenda mit Unter- stützung des Integrationsrats; Schirmherr ist Bürgermeister Wolfgang Henseler. Das bunte Programm beginnt mit der of- fiziellen Eröffnung durch Bürgermeister Henseler und der Vorstellung des neuen AvH-Schulleiters Christian Dubois und des im März gewählten Kinder- und Jugendpar- laments. Dann folgt die Siegerehrung zum traditionellen Fußballspiel, das Jugendliche aus Bornheim und der polnischen Part- nerstadt Zawiercie bereits am Vormittag austragen. Anschließend präsentieren sich u.a. die Teilnehmer des Jugendtheaterpro- jekts „Jede Jeck es anders“, das Orchester der Bornheimer Musikschule und die Wal- berberger Sängerin Ela T. Außerdem la- den Flüchtlinge, die in Bornheim leben, zu einem Mitmachkonzert ein. Mitmachen können die Besucher auch bei vielen sportlichen Angeboten wie Streetsoc- cer, Torwandschießen, „Baseball in Cage“ oder dem ADFC-Fahrradparcours. Wer es ruhiger mag, kommt beim „Filzen“ mit Wol- le oder beim Schminken auf seine Kosten. Natürlich ist umfassend und zu günstigen Preisen für das leibliche Wohl gesorgt. Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 495) hat der Rat der Stadt Bornheim mit Beschluss vom xx.xx.2015 folgende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 31.03.2015 erlassen: § 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für die Jahre 2015 und 2016 Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für die Jahre 2015 und 2016 Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 495) hat der Rat der Stadt Bornheim mit Beschluss vom xx.xx.2015 folgende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 31.03.2015 Haushaltssatzung erlassen: § 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. Nachtrag festgesetzt auf die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. Nachtrag festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR Ergebnisplan Erträge 82.156.496 1.729.000 388.800 83.496.696 84.686.434 991.000 1.068.000 84.609.434 Aufwendungen 95.625.593 1.147.480 96.773.073 95.651.781 2.348.702 98.000.483 Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen 77.067.574 1.729.000 388.800 78.407.774 79.581.601 991.000 1.068.000 79.504.601 Auszahlungen 84.959.083 952.180 85.911.263 85.240.589 1.975.602 87.216.191 aus Investitionstätigkeit Einzahlungen 4.469.720 4.469.720 5.127.700 5.127.700 Auszahlungen 12.347.358 14.239.900 26.587.258 12.014.781 9.090.000 21.104.781 aus Finanzierungstätigkeit Einzahlungen 11.578.197 14.239.900 25.818.097 7.457.281 9.090.000 16.547.281 Auszahlungen 6.460.372 21.000 6.481.372 6.124.237 45.000 6.169.237 2015 2016 „Willkommen in Bornheim“ beim Fest der Nationen und Kulturen Am morgigen Donnerstag, 17. September 2015, eröffnet der neue Wochenmarkt auf dem Peter-Fryns-Platz mit einem tollen Angebot: Von 8 bis 14 Uhr präsentieren insbesondere Bornhei- mer Unternehmer den Besuchern verschiedene Leckereien und Waren. So ist z.B. die Weinhandlung Antwerpen mit Federweißer vertreten, der Roisdorfer Brunnen bietet Erfrischungsgetränke an, und es gibt Kürbissuppe, Flammkuchen aus dem Holzback- ofen und hausgemachte Currywurst aus einer Bornheimer Metz- gerei. Weitere Stände laden mit Pflanzen und Kräutern oder Handtaschen aus Guatemala zum Stöbern ein. Bürgermeister Wolfgang Henseler eröffnet den Wochenmarkt gegen 10.30 Uhr offiziell. Der Markt soll ab sofort regelmäßig stattfinden und ein weiterer Anziehungspunkt im Bornheimer Ortszentrum sein. Neben dem bewährten und beliebten Gemüsehändler aus der Eifel ist dann als neuer dauerhafter Stand mit „Blumen Zobel“ ein Bornheimer Händler vertreten. Mit weiteren Bornheimer Geschäftsleuten steht die Stadt noch in Verhandlungen. Der neue Wochenmarkt auf dem Peter-Fryns-Platz eröffnet am 17. September § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für In- vestitionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in 2015 von 9.094.838 EUR um 14.239.900 EUR erhöht und damit auf 23.334.738 EUR festgesetzt, 2016 von 7.457.281 EUR um 9.090.000 EUR erhöht und damit auf 16.547.281 EUR festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in 2016 von 8.756.000 EUR um 170.000 EUR erhöht und damit auf 8.926.000 EUR festgesetzt. Der Wert für 2015 bleibt unverändert. § 4 Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage auf Grund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in 2015 in Höhe von 13.469.097 EUR um 192.720 EUR gemindert und damit auf 13.276.377 EUR festgesetzt, 2016 in Höhe von 10.965.347 EUR um 2.425.702 EUR erhöht und damit auf 13.391.049 EUR festgesetzt. § 5 Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. § 6 Die Steuersätze werden nicht geändert. § 7 Die Regelungen werden nicht geändert. § 8 Die Regelungen werden nicht geändert. Bekanntgabe des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung 2015/2016 mit Anlagen Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung der Stadt Bornheim für das Haushaltsjahr 2015/2016 liegt mit allen Anlagen während der Öffnungszeiten im Rathaus Bornheim, Zimmer 459, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, öffentlich zur Einsicht aus. Die Öffnungszeiten sind: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr. Der Bürgermeister hat den Entwurf der 1. Nachtragssatzung dem Rat in der Sitzung vom 10.09.2015 vorgelegt. Während der Dauer des Beratungsverfahrens besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme; das Beratungsverfahren endet voraus- sichtlich mit dem Beschluss des Rates über die Nachtragssat- zung 2015/2016 in der Sitzung am 05.11.2015. Gegen den Entwurf der 1. Nachtragssatzung können Einwoh- ner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 16. September bis einschließlich 9. Oktober 2015 beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Amt 2, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Einwen- dungen erheben. Über die Einwendungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Bornheim, den 11.09.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Musterdatenschutzerklärung nach EU-DSGVO: Mustertext 1: Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO Linke Spalte: Textvorschlag Rechte Spalte: Ausfüllhinweise Sofern bei den Ausfüllhinweisen auf das Verarbeitungsverzeichnis Bezug genommen wird, ist Folgendes zu beachten: Es ist stets zu prüfen, ob die im Verarbeitungsverzeichnis zu dem „Oberbegriff“ der jeweiligen Verarbeitungstätigkeit enthaltenen Angaben hinsichtlich der konkreten Verarbeitung, für die das Informationsblatt verwendet werden soll, einschlägig sind. 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit … (Bauantrag, Beihilfeantrag usw.) 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist … Bezeichnung, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der öffentlichen Stelle. z.B.: Stadt Bornheim „Amt für Weiterbildung“ Alter Weiher 2 53332 Bornheim 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Dienstliche Anschrift, E-Mail-Adresse Telefonnummer des behördlichen Datenschutzbeauftragten. Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden dafür erhoben, um ... (Zwecke aufzählen, ggf. mit Spiegelstrichen). Es empfiehlt sich, hier möglichst alle (auch vorhersehbare zukünftige Zwecke) mit anzuführen, um eine erneute Informationspflicht nach Art. 13 Abs. 3 DSGVO bei Zweckänderungen zu vermeiden. Die Zwecke müssen hinreichend bestimmt und eindeutig bezeichnet sein (Art. 5 Abs. 1 Buchst. b DSGVO). 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe … DSGVO in Verbindung mit (ggf. spezifische Rechtsgrundlage nennen) verarbeitet. Soweit keine gesetzliche Regelung im bereichsspezifischen oder allgemeinen nationalen Datenschutzrecht besteht, kommen als Rechtsgrundlagen die Tatbestände nach Art. 6 – bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten Art. 9 DSGVO in Betracht. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist durch eine öffentliche Stelle zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer ihrer obliegenden Aufgabe erforderlich ist. Sind mehrere Rechtsgrundlagen einschlägig, so sollte der Verantwortliche alle nennen. Zu beachten ist, dass bereichsspezifische Rechtsgrundlagen vorgehen. Die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung im berechtigten Interesse des Verantwortlichen (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO) kommt für Behörden im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben nicht in Betracht (Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 2 DSGVO). 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: - … (Empfänger innerhalb der Behörde/ Kommune) - … (Auftragsverarbeiter) - … (Dritte) , um … Diese Angabe ist nur zu machen, wenn auch Personen außerhalb der erhebenden Organisationseinheit die personenbezogenen Daten erhalten sollen. Als Empfänger gelten: - andere Organisationseinheiten mit anderen Aufgaben innerhalb der öffentlichen Stelle, - Auftragsverarbeiter, - Dritte außerhalb der öffentlichen Stelle. Es empfiehlt sich eine kurze Erläuterung, warum die Daten den Empfängern offengelegt werden. Evtl. ist darauf auch schon bei Ziffer 4 einzugehen (Zwecke und Rechtsgrundlagen). 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist geplant, Ihre personenbezogenen Daten an … (ein Drittland/eine internationale Organisation) zu übermitteln. Textvorschlag bei vorliegendem Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 DSGVO): Die EU-Kommission hat am … beschlossen, dass die personenbezogenen Daten in … genauso geschützt sind wie in der Europäischen Union. Drittländer sind Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums. Bei einer Datenübermittlung in Drittländer sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Kapitel V, Art. 44 bis 50 der DSGVO zu beachten. Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission nach Art. 45 DSGVO sind auf der Website der EU-Kommission abrufbar (unter http://ec.europa.eu/justice/data-protection/international-transfers/adequacy/index_en.htm). Eine zulässige Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet ist keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland in diesem Sinne. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre Daten werden nach der Erhebung … (für 1 Jahr, längstens … Jahre, bis zur Volljährigkeit usw.) gespeichert. Alternative, falls keine Fristen benennbar sind: Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kreisstadt Siegburg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß (Angabe der Vorschriften) für die jeweilige Aufgabenerfüllung (hier möglichst genaue Umschreibung der zu erfüllenden Aufgabe/n, ggf. auch hinsichtlich Dokumentationspflichten) erforderlich ist. Anzugeben ist regelmäßig der Zeitpunkt, zu dem die Daten zur Erfüllung des Fachrechts einschließlich evtl. bestehender Dokumentations- oder Aufbewahrungspflichten nicht mehr erforderlich sind. Nicht ausreichend wäre eine Speicherdauer nur bis zum Abschluss des konkreten „Arbeitsschrittes“, beispielsweise der Erteilung der Baugenehmigung. Die Erfüllung von Dokumentationspflichten ist regelmäßig Teil der Aufgabenerfüllung. Behörden und öffentliche Stellen haben daneben die Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung insbesondere der Aktenvollständigkeit zu berücksichtigen. Wenn für die Speicherdauer im konkreten Fall allgemein bekannte, gesetzliche Vorgaben bestehen, kann auf diese verwiesen werden. Hier sind möglichst genaue Angaben zu machen. Nur im Ausnahmefall sollte die allgemeine Formulierung (Alternative) verwendet werden. Soweit öffentliche Stellen verpflichtet sind, Unterlagen einem staatlichen Archiv anzubieten, darf eine Löschung erst erfolgen, nachdem die Unterlagen einem Archiv angeboten wurden. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für den Datenschutz. Bei einzelnen Verarbeitungstätigkeiten können sich Einschränkungen der genannten Rechte ergeben. Schließen fachgesetzliche Vorschriften die in der linken Spalte genannten Rechte der betroffenen Person aus, sind die Formulierungen entsprechend anzupassen. Beispiel: kein Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO bei Verarbeitungen zu Archivzwecken. 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung durch die (Name der öffentlichen Stelle) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Diese Information ist nur zu erteilen, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung der betroffenen Person beruht (Art. 6 Abs.1 Buchstabe a oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO). 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus … (Gesetz, Vertrag). Die … (Name der öffentlichen Stelle) benötigt Ihre Daten, um … (z.B. Ihren Antrag auf … zu bearbeiten, den Vertrag mit Ihnen abschließen zu können). Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, ... - kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden, - kann der Vertrag mit Ihnen nicht abgeschlossen werden, - kann nach Art. … ein Bußgeld verhängt werden, - können folgende Maßnahmen ergriffen werden … (usw.) Diese Information ist nur zu geben, wenn die betroffene Person dazu verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten anzugeben. Die Verpflichtung kann sich aus Gesetz oder Vertrag ergeben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich sein. Bitte verpflichtende Rechtsgrundlage einfügen und zutreffende Folgen bei Nichtangabe ergänzen. 11. (Sonderfall: Informationspflicht für den Fall einer späteren Zweckänderung) Die Name der öffentliche Stelle hat personenbezogene Daten von Ihnen erhoben, um … (ursprüngliche Zwecke nennen). Die Name der öffentliche Stelle beabsichtigt nun, diese Daten zu verarbeiten, um … (neue Zwecke nennen). Diese Information muss vor der beabsichtigten Weiterverarbeitung erfolgen. Der Zweck einer Verarbeitung ergibt sich regelmäßig aus den Angaben im Verarbeitungsverzeichnis und aus dem Erhebungsformular. Diese Informationspflicht gilt für Fälle, in denen die öffentliche Stelle die Daten im Nachhinein für einen anderen Zweck weiterverarbeiten will, als bei der Erhebung angegeben wurde. Sie besteht nicht, wenn die Daten für den gleichen Zweck, der bei der Erhebung angegeben wurde an Dritte übermittelt werden. Wenn die Daten an einen Dritten bzw. einen anderen Verantwortlichen auf dessen Anfrage übermittelt werden ist ggf. der Empfänger informationspflichtig. Mustertext 2: Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten nicht bei der betroffenen Person, Art. 14 DSGVO Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, sondern z.B. bei Dritten, sind der betroffenen Person die im Folgenden aufgezählten Informationen zu geben. Linke Spalte: Textvorschlag Rechte Spalte: Ausfüllhinweise 1. Anlass der Erhebung Wir haben Daten von Ihnen im Zuge des (Bezeichnung des Verfahrens, z.B. Bauantrag, Beihilfeantrag) erhoben. Die Bezeichnung sollte allgemeinverständlich sein und den jeweiligen Zweck erkennen lassen. 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Siehe Nr. 2 in Mustertext 1 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Siehe Nr. 3 in Mustertext 1 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Siehe Nr. 4a und 4b in Mustertext 1 5. Quelle der Daten Ihre Daten haben wir bei … erhoben. Anzugeben ist die Quelle, aus der die Daten stammen, ggf. auch, ob sie aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen. 6. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden Die öffentliche Stelle verarbeitet folgende personenbezogene Daten von Ihnen: - ... - ... - ... Unter Kategorien sind aussagefähige Oberbegriffe zu verstehen, z.B. „Name und Vorname“, „Anschrift“, „Staatsangehörigkeit“. Angaben rein technischer Art (z.B. Feldnummern, Schlüsselnummern usw.) sind nicht erforderlich. 7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Siehe Nr. 5 in Mustertext 1 8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Siehe Nr. 6 in Mustertext 1 9. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Siehe Nr. 7 in Mustertext 1 10. . Betroffenenrechte Siehe Nr. 8 in Mustertext 1 11. Widerrufsrecht bei Einwilligung Siehe Nr. 9 in Mustertext 1 12. Sonderfall: Informationspflichten für den Fall einer späteren Zweckänderung Die …(Name der öffentliche Stelle) hat bei … (Name des Dritten, bei dem ursprünglich die Daten erhoben wurden) personenbezogene Daten von Ihnen erhoben, um … (ursprüngliche Zwecke nennen). Die … (Name der öffentliche Stelle) beabsichtigt nun, diese Daten zu verarbeiten, um … (neue Zwecke nennen). In diesem Fall ist der Text bei vorstehender Nr. 4a durch folgenden Text zu ersetzen. . Im Übrigen sind mindestens die Informationen nach Art. 14 Abs. 2 DSGVO im Hinblick auf den geänderten Zweck mitzuteilen. Diese Information muss vor der beabsichtigten Weiterverarbeitung erfolgen. Diese Informationspflicht gilt für Fälle, in denen die öffentliche Stelle die Daten im Nachhinein innerhalb derselben öffentlichen Stelle (also im Zuständigkeitsbereich desselben Verantwortlichen) für einen anderen Zweck weiterverarbeiten will, als der Erhebung zugrunde lag. Diese Informationspflicht besteht nicht, wenn die Daten für den gleichen Zweck an Dritte übermittelt werden. Wenn die Daten auf Anfrage an einen Dritten bzw. einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden ist ggf. der Empfänger informationspflichtig. Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter: Stadt Bornheim -Datenschutzbeauftragte- Heike Blank Rathausstr. 2 53332 Bornheim Tel: 02222/945-240 Fax: 02222/945-126 E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de

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September 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Servatiusweg 19-23 Gebäude C, 2. OG Telefon: 0 22 22 / 99 56 355 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 22 22 / 99 56 404 0 151 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 56 401 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 553, am 17. September 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 02.09.2015, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Donnerstag, 03.09.2015, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 03.09.2015, 18 Uhr im Raum 1.21 des Jugendamts der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31 Umweltausschuss Dienstag, 08.09.2015, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 09.09.2015, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 10.09., 18 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Born- heimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Wei- tere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) direkt unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Die Stadt Bornheim vergibt den Umweltpreis 2015. Noch bis zum 15. September 2015 können sich Bornheimer Kinder und Jugendliche bewerben, die Maßnahmen oder Projekte zum Na- tur- und Umweltschutz durchgeführt haben oder für die Zukunft planen. Die Gewinner erhalten dank der Unterstützung diverser Sponsoren Preisgelder in Höhe von 2.500 Euro. „Macht mit und zeigt der Öffentlichkeit, was bei uns in Bornheim alles im Bereich Naturschutz und Umwelt geleistet wird“, ruft Bürgermeister Wolfgang Henseler alle jungen Bornheimer zur Teilnahme auf. Gesucht werden Ideen und Aktivitäten, die im Wohn-, Schul-, Arbeits- oder Freizeitbereich zur Verbesserung der Umwelt geführt haben oder führen können. Mögliche The- men sind: Landschafts- und Naturschutz, Umweltplanung und ihre Verwirklichung, Energieeinsparung und Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung, Gewässerschutz und Lärmschutz, Erhaltung oder Neuanlage von Grün- und Erholungszonen sowie Pflege und Unterhaltung von Flächen, die in Patenschaft genommen wurden. Der Umweltpreis 2015 der Stadt Bornheim wird in den Katego- rien Kindergärten, Grundschulen und weiterführende Schulen verliehen. Über die Preisträger wird zunächst in einer Preis- kommission und dem Umweltausschuss beraten; die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat. Die Preisverleihung ist für Ende 2015 vorgesehen. Nähere Informationen stehen auf der Interne- tseite der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de unter „Rat- haus“, „Umwelt, Agenda und Fairtrade“, „Umwelt in Bornheim“, „Umweltpreis“. Bewerbungen nimmt Manuela Domschat, Umwelt- und Grünflä- chenamt der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, entgegen – gern auch per E-Mail an manuela.domschat@stadt- bornheim.de. Unter der Rufnummer 02222/945-307 steht Frau Domschat für Rückfragen zur Verfügung. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Bo 24 in der Ortschaft Bornheim einzu- leiten. Das Plangebiet liegt zwischen Sechtemer Weg (K 42) und L 192, beidseitig des Hexenwegs.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hin- gewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 10.08.2015 Stadt Bornheim In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordneter Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Bo 24 in der Ortschaft Bornheim; Einleitungsbeschluss Sie suchen einen Kita-Platz? Dann nutzen Sie den neuen Online-Service der Stadtverwaltung: Im „Kita-Navigator“ werden alle 30 Bornheimer Kindertageseinrichtungen übersichtlich vorgestellt. Sie können sich bis zu fünf aussuchen und Ihr Kind unverbindlich für einen Platz vormerken lassen. Der Kita-Navigator ersetzt das bisherige schriftliche Anmeldeverfahren. Sie finden das Portal unter http://kita-navigator.bornheim.de oder auf der städtischen Homepage unter „Kinder, Jugend, Bildung & Soziales“ / „Kita-Navigator“. Wer keinen Internetzugang besitzt, kann sich in einer der Kitas, im Bürgerbüro oder im Jugendamt anmelden. Sie möchten eine Fahrgemeinschaft bilden? Dann nutzen Sie den neuen Online-Service der Stadtverwaltung: Auf „Mitfahren.Bornheim“ können sich Bornheimer Bürger ihren täglichen Arbeitsweg mit anderen Pendlern teilen und dadurch Geldbeutel und Umwelt schonen. Sie finden das Portal unter http://mitfahren.bornheim.de oder auf der städtischen Homepage unter „Rathaus“ / „Mitfahren.Bornheim“. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter Tel. 02222/945-555 oder mitfahren.bornheim@stadt-bornheim.de. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Bo 26 in der Ortschaft Bornheim einzu- leiten. Das Plangebiet umfasst die Anschlussstelle des Sech- temer Wegs (K 42) an die L 192.“ Auf die beiliegende Über- sichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hinge- wiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 10.08.2015 Stadt Bornheim In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordneter Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Bo 26 in der Ortschaft Bornheim; Einleitungsbeschluss Umweltpreis 2015 – Stadt Bornheim ruft zur Teilnahme auf

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Ansprechpartner(-in): Herr/Frau < > Amt < > Tel.: xxxxx – xx xx xx xx xx Fax.: xxxxx – xx xx xx xx xx E-Mail: < > Einwilligung in die Bildverarbeitung (Fotografien) Ich willige ein, dass durch die < > mit Hilfe eines Fotografen oder mit Hilfe von Mitarbeitern (Kollegen) Bildaufnahmen (Fotos) angefertigt und verarbeitet werden, auf denen ich (allein oder mit anderen) abgebildet bin, und zwar bei folgenden Gelegenheiten: ☐ Bei Einstellung für die Veröffentlichung im Intranet ☐ Anfertigung des Dienstausweises ☐ Festivitäten der < > (z.B. Sommerfest, Weihnachtsfeier, usw.) ☐ Veranstaltungen der < > (z.B. ADV-FB, CIT, usw.) ☐ Foto-Shootings während der Arbeitstätigkeit Sonstige: _____________________________________________________________________ Diese Einwilligung wird: ☐ einmalig, für das folgende Datum __.__.____ und nur für den oben genannten Anlass gegeben. ☐ dauerhaft (bis zum Widerruf) für die oben genannten Anlässe gegeben. Diese Bilder dürfen: ☐ ausschließlich zur intern Verarbeitung in der < > genutzt werden. ☐ zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit durch die < > genutzt werden. Die Einwilligung wird für die Nutzung in bzw. mit folgenden Medien gewährt: ☐ Intranet der < > ☐ Extranet der < > * ☐ Internet (weltweit)* ☐ Printmedien und digitale Medien (weltweit bzw. nach Reichweite)* ☐ E-Mail ( < > intern) ☐ Werbliche Anzeigen oder Beilagen in Tageszeitungen, o.ä. (weltweit bzw. nach Reichweite)* *Siehe Beiblatt Die Nutzung der Bilder zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit durch die < > erfolgt zeitlich unbeschränkt und auch nachdem ich aus der < > ausgeschieden bin, so kein Widerspruch erfolgt. Meine Einwilligung erfolgt freiwillig und unentgeltlich. Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden. Die erstellten Aufnahmen dürfen ab dem Zeitpunkt des Widerrufs nicht mehr verwendet werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, es genügt die Mitteilung per E-Mail an die E-Mail-Adresse name@behörde.de. Wichtiger Hinweis: Nach dem Widerruf dürfen wir die vorhandenen (bereits gedruckten) Broschüren und Berichte noch aufgebrauchen, das Bild jedoch nicht weiter nutzen. Das Bild wird nach Aufbrauchen der Broschüren bzw. Berichte unverzüglich, d. h. innerhalb von 7 Tagen in unserem Bildarchiv endgültig gelöscht. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie in Ihren Interessen, Rechten oder Freiheiten eingeschränkt werden, dann benötigen wir hierzu einen Nachweis, damit wir dies prüfen können. Bei positiver Prüfung werden wir die Broschüren bzw. Berichte ab sofort nicht mehr verwenden. Vorname und Nachname: _________________________________ Ort, Datum, Unterschrift: _______________________________________________________ Beiblatt: Risiken der Veröffentlichung von Bildern im Internet allgemein und insbesondere in sozialen Netzwerken wie zum Beispiel Facebook Die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen im Internet und in sozialen Netzwerken birgt besondere Risiken. Da die Möglichkeiten der Datenauswertung im Internet und bei den einzelnen Plattformen stetigen Änderungen unterworfen sind, kann die folgende Auflistung nicht als allumfassend angesehen werden. Durch die Einführung neuer Funktionen können Änderungen erfolgen, die sich auf die Rechtevergabe auswirken. Abtretung der Rechte an Dritte: Soziale Netzwerke beanspruchen eine Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte. Damit dürfen die Plattformen alle hochgeladenen Bilder kostenlos für eigene Zwecke wie Werbung nutzen. Kontrollverlust und unzureichender Datenschutz Bei einmal ins Netz gestellten Informationen muss damit gerechnet werden, dass diese dauerhaft oder zumindest über einen sehr langen Zeitraum im Netz verfügbar sind. Da die Informationen leicht kopiert und weltweit bereitgestellt werden, ist eine Löschung unter Umständen sehr aufwendig oder sogar unmöglich – selbst wenn es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Löschung gibt. Aufgrund der weltweiten Zugänglichkeit der Daten auch in Ländern, in denen kein oder nur unzureichender Datenschutz besteht, kann kein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt werden. Die eingestellten Daten können unbemerkt mitgelesen und auf vielfältige Art gespeichert, verändert, verfälscht, kombiniert oder manipuliert werden Bei erfolgter Speicherung kann der Empfänger die Daten auch dann noch weiter verwenden, wenn die < > ihr Internet-Angebot bereits verändert oder gelöscht hat. Durchsuchbarkeit: Durch die ständig aktiven, automatisiert arbeitenden Web-Crawler, Suchmaschinen und Meta-Suchmaschinen werden die eingestellten Informationen schnell gefunden und den weltweiten Nutzern schnell zugänglich gemacht. Es besteht die Möglichkeit einer weltweit automatisierten Auswertung der Veröffentlichung nach unterschiedlichen Suchkriterien, die beliebig miteinander verknüpft werden können (z.B. Erstellung eines aussagekräftigen Persönlichkeitsprofils). Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung Verantwortlich/er: < > , vertreten durch < > Datenschutzbeauftragte/r: < > , datenschutz@behörde.de Zweck: Die durch die < > angefertigten und verarbeiteten Bilder dienen der internen und externen Kommunikation (Abhängig von der gegebenen Einwilligung) und der Identifikation der Mitarbeiter z.b. mittels Dienstausweis. Rechtsgrundlage: Arbeitsvertrag, Dienstvereinbarung, Einwilligung Empfänger: Foto für den Dienstausweis: Mitarbeiter der Personalabteilung Fotos für das Intranet: Mitarbeiter der < > Fotos für die Verwendung in E-Mail und Kontakten (MS-Exchange): Mitarbeiter der < > Fotos für alle sonstigen Veröffentlichungen: Alle Übermittlung an ein Drittland: ja, beim Internet nein, bei allen anderen Speicherdauer: Die Bilder werden bis zu einer Aktualisierung oder bis zum Widerspruch gespeichert. Betroffenenrechte: Auskunftsrecht (Art. 15) Recht auf Berichtigung (Art. 16) Recht auf Löschung (Art. 17) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) Widerspruchsrecht (Art. 21) Widerruf: Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Daten dürfen ab dem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, es genügt die Mitteilung per E-Mail an die E-Mail-Adresse name@behörde.de. Die Verarbeitung der Daten war bis zum Zeitpunkt des Widerrufes rechtmäßig. Beschwerderecht: Nach Art. 12 besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Notwendigkeit: Für die Authentifikation sind die Daten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses bereitzustellen, um Sicherheit in der Zutrittskontrolle zu erlangen. Die Bereitstellung aller anderen Bilder bzw. Bildinformationen geschieht freiwillig und dienen der internen Kommunikation und der Außendarstellung. Profiling: Ein Profiling seitens der < > findet nicht statt. Ein Profiling durch Dritte, z.B. durch Suchmaschinen im Internet kann nicht ausgeschlossen werden.

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Datenschutzbeauftragte Bl-240 Stand: 04.05.2018 Kurzinformation Was bedeutet Datenschutz? Unter Datenschutz versteht man: - den Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, - Recht auf informationelle Selbstbestimmung, - Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung, - Schutz der Privatsphäre. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz soll der in der zunehmend computerisierten und vernetzten Informationsgesellschaft bestehenden Tendenz zum so genannten „Gläsernen Menschen“ entgegenwirken. Das Datenschutzgesetz sieht es als Aufgabe an, durch den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch bei ihrer Speicherung, Übermittlung, Veränderung und Löschung (Datenverarbeitung) der Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange der Betroffenen entgegenzuwirken. Nicht nur bei der Datenverarbeitung, sondern allgemein bei der Verarbeitung von Daten (auch in Vordrucken), gelten diese Richtlinien. Was sind personenbezogene Daten… Nach den Datenschutzgesetzen sind personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse sind beispielsweise: - Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum - Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse - Konto-, Kreditkartennummer, IBAN - Kraftfahrzeugnummer, Kfz-Kennzeichen - Personalausweisnummer, Sozialversicherungsnummer - Vorstrafen - genetische Daten und Krankendaten - Werturteile wie zum Beispiel Zeugnisse Kundendaten gehören ebenso zu den personenbezogenen Daten wie die Personaldaten von Beschäftigten. Personenbezogene Kundendaten sind beispielsweise Namen von Ansprech-partnern oder E-Mail-Kontaktdaten. Dabei ist die technische Form dieser Angaben nicht von Bedeutung. Auch Fotos, Videoaufnahmen, Röntgenbilder oder Tonbandaufnahmen können personenbezogene Daten enthalten. Entscheidend für die Aussagekraft einer Angabe ist dabei ihr Verwendungszusammenhang. Speichert zum Beispiel das Sozialamt Namen und Anschrift eines/r Bedürftigen, enthält dies die Information, dass er/sie entweder in der Vergangenheit, gegenwärtig oder für die Zukunft eine Sozialleistung beantragt hat. Wird der Name dem Gesundheitsamt gemeldet, so kann dies die Information beinhalten, dass die Person an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt ist. In diesem Verwendungszusammenhang wird die Angabe des Namens zu einer Information ... einer bestimmten oder bestimmbaren natürliche Person Um Angaben über eine bestimmte Person handelt es sich, wenn die Daten mit dem Namen der betroffenen Person verbunden sind oder sich aus dem Inhalt bzw. dem Zusammenhang der Bezug unmittelbar herstellen lässt. Bestimmbar ist eine Person, wenn ihre Identität unmittelbar oder mittels Zusatzwissen festgestellt werden kann. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn: a) die betroffene Person eingewilligt hat, oder b) ein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt. Die Einwilligung ist die widerrufliche, freiwillige und eindeutige Willenserklärung der betroffenen Person, einer bestimmten Datenverarbeitung zuzustimmen. Sie bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist die betroffene Person auf die Einwilligung schriftlich besonders hinzuweisen. Sie ist in geeigneter Weise über die Bedeutung der Einwilligung, insbesondere über den Verwendungszweck der Daten, bei einer beabsichtigten Übermittlung über die Empfänger der Daten aufzuklären. Sie ist unter Darlegung der Rechtsfolgen darauf hinzuweisen, dass sie die Einwilligung verweigern und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Die Einwilligung kann auch elektronisch erklärt werden, wenn sichergestellt ist, dass 1. sie nur durch eine eindeutige und bewusste Handlung der handelnden Person erfolgen kann, 2. sie nicht unerkennbar verändert werden kann, 3. ihr Urheber erkannt werden kann, 4. die Einwilligung bei der verarbeitenden Stelle protokolliert wird und 5. der betroffenen Person jederzeit Auskunft über den Inhalt ihrer Einwilligung gegeben werden kann. Der Datenschutz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Danach kann der Betroffene grundsätzlich selbst darüber entscheiden, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt. Spezialregelungen finden sich in vielen Gesetzen wie z.B.: Archivgesetz (ArchivG NRW), Gemeindeordnung (GO NRW), Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG), Gesetz über den "Westdeutschen Rundfunk Köln" (WDR-Gesetz) [§§ 48-53], Gesundheitsdatenschutzgesetz (GDSG NW), Kommunalabgabengesetz (KAG) [§ 12], Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG), Landesbauordnung (BauO NRW) [§§ 61, 74, 75], Landesgleichstellungsgesetz (LGG), Landesmediengesetz (LMG NRW), Meldedatenübermittlungsverordnung (MeldDÜV NRW), Meldegesetz (MG NRW), Ordnungsbehördengesetz (OBG) [§ 24], Personalausweisgesetz (PAuswG NW) [§§ 5, 11-13], Polizeigesetz (PolG NRW), Pressegesetz (Landespressegesetz NRW) [§§ 4, 12] - Schulgesetz (SchulG) [§§ 120-123], Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen [Artikel 4, 77a], Sozialgesetzbuch etc.

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Anlage 1 zu Art. 26 Seite 2 Seite 2 Erfassung von Verarbeitungstätigkeiten (siehe Art. 30 Abs. 1 EU-DSGVO) Ordnungsangaben (werden nach Rücklauf zentral vergeben) Amt/Abteilung lfd. Nr. der Verarbeitungstätigkeit Bitte das Amt/die Abteilung angeben. 1. Allgemeine Angaben Bezeichnung der VerarbeitungstätigkeitWählen Sie einen Dokumentbaustein aus. Bitte die Verarbeitungstätigkeit beschreiben. Stand: Bitte ein Datum angeben. Behörde oder sonstige öffentliche Stelle, in denen die Verarbeitungstätigkeit erfolgt (Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) Stadt Bornheim, Der Bürgermeister Amt/Abt…. Ansprechperson im Fachbereich/Leitung des Fachamtes (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) Bitte den/die Ansprechpartner/in angeben. 2. Zwecke der Verarbeitung Bitte den Zweck der Verarbeitung (ggf. mit Rechtsgrundlage) beschreiben. 3. Kategorien der personenbezogenen Daten Lfd. Nr. Bezeichnung der Daten lfd.Nr. Bitte die Bezeichnung der Datenkategorie angeben (z.B. Personalien, Anschrift). 4. Kategorien der betroffenen Personen Lfd. Nr. von Abschnitt 3 Bezeichnung der Daten lfd.Nr. von 3. Bitte die Kategorie der betroffenen Personen angeben (z.B. Mitarbeiter/in, Bürger/in, Hilfesuchende/r, etc.). 5. Kategorien der Empfänger, denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden(einschließlich interner Dienststellen!), einschließlich Empfänger in Drittländern oder internationalen Organisationen Lfd. Nr. von Abschnitt 3 Empfänger Anlass der Offenlegung lfd.Nr. von 3. Bitte Name und Anschrift des/der Empfänger/in angeben. Bitte Rechtsgrundlage der Offenlegung angeben. 6. Falls zutreffend: Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation Lfd. Nr. von Abschnitt 3 Drittland oder internationale Organisation Geeignete Garantien im Falle einer Übermittlung nach Art. 49 Abs. 1 Unterabsatz 2 DSGVO lfd.Nr.von 3. Bitte das Drittland bzw. die internat. Organisation angeben. Bitte geeignete Garantien angeben. 7. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien Lfd. Nr. von Abschnitt 3 Löschungsfrist lfd.Nr.von 3. Bitte Beschreibung/Rechtsgrundlage der Löschfristen angeben. Original zur Akte Durchschrift an Datenschutzbeauftragte Erläuterungen Allgemeines Art. 30 Abs. 1 EU-DSGVO lautet wie folgt: „(1) Jede/r Verantwortliche und gegebenenfalls ihr/ sein Vertreter/in führen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen. Dieses Verzeichnis enthält sämtliche folgenden Angaben: a) den Namen und die Kontaktdaten des/der Verantwortlichen und gegebenenfalls des gemeinsam mit ihr/ihm Verantwortlichen, des Vertreters/der Vertreterin des/der Verantwortlichen sowie eines/r etwaigen Datenschutzbeauftragte/n; b) die Zwecke der Verarbeitung; c) eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten; d) die Kategorien von Empfängern/innen, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich Empfänger/innen in Drittländern oder internationalen Organisationen; e) gegebenenfalls Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Angabe des betreffenden Drittlands oder der betreffenden internationalen Organisation, sowie bei den in Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 genannten Datenübermittlungen die Dokumentierung geeigneter Garantien; f) wenn möglich, die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien; g) wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1.“ Zu Nr. 1 (Allgemeine Angaben) Die Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit soll allgemeinverständlich sein. Beispiele: "Personaldatei", „Melderegister der Gemeinde …“. Für Außenstehende unverständliche Abkürzungen sind zu vermeiden. Zu Nr. 2 (Zweck der Verarbeitung) Zusammen mit der Beschreibung des Zwecks der Verarbeitung können hier ggf. auch die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung mit angegeben werden. (z.B. Verwaltung von Ausländerdaten gem. AufenthaltsG) Zu Nr. 3 (Kategorien der personenbezogenen Daten) Unter Kategorien sind aussagefähige Oberbegriffe zu verstehen, z.B. „Name und Vornamen“, „Anschrift“, „Staatsangehörigkeit“. Angaben rein technischer Art (z.B. Feldnummern, Schlüsselnummern usw.) sind nicht erforderlich. Zu Nr. 4 (Kategorien der betroffenen Personen) Unter Kategorien sind aussagefähige Oberbegriffe zu verstehen, z.B. „Mitarbeiter/in“, „Asylbewerber/in“, „Führerscheininhaber/in“, „Hauseigentümer/in“, „Einwohner/in“, „Bürger/in“. Zu Nr. 6 (Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation) Im Falle einer Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation nach Art. 49 Abs. 1 Unterabsatz 2 DSGVO sind die geeigneten Garantien, in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten in Spalte 3 festzuhalten - soweit erforderlich ist dazu auf ergänzende Dokumente zu verweisen. (Quelle: https://www.rehmnetz.de/allgemeine-verwaltung/neues-datenschutzrecht-fuer-bayern/das-verzeichnis-von-verarbeitungstaetigkeiten-nach-art.-30-der-datenschutz-grundverordnung-dsgvo/) angelehnt an Auszug aus: Wilde/Ehmann/Niese/Knoblauch, DATENSCHUTZ IN BAYERN, Stand 01/2017

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Erklärung zur Konformität zur EU-DSGVO Firma: ____________________ Straße: ____________________ Ort: ____________________ Land/Bundesland: ____________________ ____________________ Ansprechpartner: ____________________ Telefon: ____________________ Telefax: ____________________ E-Mail: ____________________ Angaben zum Datenschutzbeauftragten (DSB): Ist ein DSB bestellt: Ja Nein intern extern Name des DSB: ____________________ Straße: ____________________ Ort: ____________________ Land/Bundesland: ____________________ ____________________ Telefon: ____________________ Telefax: ____________________ E-Mail: ____________________ Angaben zum IT-Sicherheitsbeauftragten (IT-SiBe): Ist ein IT-SiBe bestellt: Ja Nein intern extern Name des IT-SiBe: ____________________ Straße: ____________________ Ort: ____________________ Land/Bundesland: ____________________ ____________________ Telefon: ____________________ Telefax: ____________________ E-Mail: ____________________ Produkt*/Service: ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ *Produkte eines Herstellers, welche ausschließlich im Verbund genutzt werden, können hier als ein Produkt betrachten werden. Vertragsform: EVB-IT ADV Sonstiges Vertragsnummer: ______________________________________________________________ Titel: ______________________________________________________________ Zum Vertrag: No-Spy-Erklärung liegt vor*: Ja Nein nicht erforderlich Liegt ein sonstiges NDA** vor: Ja Nein Vor-Ort-Service vorgesehen: Ja Nein Fernwartung vorgesehen: Ja Nein Fernwartung geregelt***: Ja Nein Liegen produktbezogene Unteraufträge vor: Ja Nein bei Ja bitte separat aufführen *Verpflichtend bei Hard- und Software-Beschaffung **Non-Disclosure Agreement (Geheimhaltungsvertrag) ***Angepasster Vertrag zur Auftragsverarbeitung oder Teleservicevereinbarung im Sinne des EVB-IT Zum Datenschutz: Die verarbeitenden Beschäftigten wurden auf die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzvorschriften verpflichtet: Ja Nein Die Beschäftigten werden regelmäßig hinsichtlich des Datenschutzes unterwiesen: Ja Nein Ein dokumentiertes Datenschutzkonzept liegt vor: Ja Nein Liegen genehmigte Verhaltensregeln im Sinne Art. 40 EU-DSGVO vor: Ja Nein Genehmigte Verhaltensregeln im Sinne Art. 40 EU-DSGVO werden eingehalten: Ja Nein Eine Datenschutz-Zertifizierung des Unternehmens/Produktes/Services* liegt vor: Ja Nein *Nichtzutreffendes bitte streichen Das Produkt erlaubt/gewährt/ermöglicht: Datenminimierung und datenschutzfreundliche Technikgestaltung (Art. 5 i.V.m. Art. 25 EU-DSGVO): Ja Nein Transparenz in der Verarbeitung (Art. 5 EU-DSGVO): Ja Nein Wahrung der Betroffenenrechte (Art. 13-18, 20 EU-DSGVO): Ja Nein Im Sinne der Datensicherheit (ToM) erlaubt/gewährt/ermöglicht das Produkt: Mindestens logische Datentrennung (Mandantenfähigkeit): Ja Nein Ein abgestuftes Benutzer- und Berechtigungskonzept: Ja Nein Die Nutzung starker Passworte im Sinne des BSI (M 2.11): Ja Nein Eine Verschlüsselung der Anmeldedaten während der Anmeldung: Ja Nein Eine Verschlüsselung bei der Datenübertragung: Ja Nein Eine Verschlüsselung bei der Datenspeicherung: Ja Nein Eine vollständige Protokollierung der einzelnen Verarbeitungsschritte nach EU-DSGVO: Ja Nein Das Produkt, die verwendeten Komponenten und seine Vorgabekonfiguration werden regelmäßig hinsichtlich (veröffentlichter) Schwachstellen untersucht und verbessert. Ja Nein Identifizierte Schwachstellen im Produkt, die verwendeten Komponenten bzw. seiner Vorgabekonfiguration werden zeitnah zu ihrem Bekanntwerden an die Kunden kommuniziert. Ja Nein Die Prüfung, Kommunikation und Behebung auf bzw. von Schwachstellen erfolgt alle _____ Wochen. ________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift Firmenleitung

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11. November 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Mittwoch, 11.11.2015, 18 Uhr Seniorenbeirat Donnerstag, 12.11.2015, 15 Uhr, im Seniorenzentrum St. Angela, Bierbaumstr. 3, 53332 Bornheim-Hersel Integrationsrat Donnerstag, 12.11.2015, 18 Uhr, im Raum 901 des Rathauses Bornheim Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 19.11.2015, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Dienstag, 24.11.2015, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen Alle Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Born- heimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 04 0 151 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorgung, Abwasserbeseiti- gung und Straßenbeleuch- tung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 19. November 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Amtliche Bekanntmachungen Die Verbandsversammlung des Wasserverbands Südliches Vorgebirge hat in ihrer Sitzung am 17.03.2015 gem. §§ 58, 79 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserver- bandsgesetz - WVG) folgende Neufassung der Satzung vom 18.03.1996, zuletzt geändert am 28.09.2011, beschlossen: § 1 Name, Sitz: Der Verband führt den Namen „Wasserverband Südliches Vorgebirge“. Er hat seinen Sitz in Bornheim, Rhein- Sieg-Kreis. § 2 Aufgabe, Unternehmen: (1) Der Verband hat zur Aufgabe, den Alfterer-Bornheimer Bach und dessen Zuflüsse auszubauen (einschließlich na- turnahem Rückbau) und zu unterhalten. Hierzu gehören auch Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anla- gen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, soweit das zur ökologisch sinnvollen Gestaltung der Gewässer und ihres Umfelds erforderlich ist. (2) Das Unternehmen erstreckt sich auf den Alfterer-Bornhei- mer Bach (von der Quelle in Alfter über die als Mirbach, Görresbach, Roisdorfer und Bornheimer Bach bezeichneten Abschnitte bis zur Einmündung in den Rhein) und dessen Zuflüsse einschließlich der Bachseitenwege und der ufer- nahen Grundstücke, soweit sie im Eigentum des Verbands stehen oder vom Verband erworben werden. Ausgenom- men sind Wegeseitengräben und stehende Gewässer sowie Hochwasserrückhaltebecken, auch im Hauptschluss. § 3 Verbandsgebiet: Verbandsgebiet ist das Einzugsgebiet des Alfterer-Bornheimer Baches in den Gemarkungen Alfter, Giels- dorf, Roisdorf, Bornheim-Brenig, Waldorf, Kardorf-Hemmerich und Widdig. § 4 Mitgliedschaft, Mitgliedsverzeichnis: Mitglieder des Ver- bands sind die Gemeinde Alfter und die Stadt Bornheim. § 5 Beschränkung des Grundeigentums: Das Grundeigentum der Mitglieder wird nicht beschränkt. § 6 Grundsätze der Beitragsbemessung: (1) Die Beiträge werden entsprechend der zu unterhaltenden Gewässerstrecken zu den Anteilen, die sich aus der Hebe- liste ergeben, von den Mitgliedern aufgebracht. Die Hebe- liste ist jährlich mit dem Haushaltsplan zu beschließen. (2) Für nicht fristgerecht gezahlte Beiträge wird ein Säumniszu- schlag von 0,6% je angefangenem Monat erhoben. § 7 Verbandsorgane: Verbandsorgane sind die Versammlung der Verbandsmitglieder (Verbandsversammlung) und der Vor- stand (Verbandsvorsteher). § 8 Aufgaben der Verbandsversammlung: Die Verbandsver- sammlung hat die nach § 47 des Wasserverbandsgesetzes zu- gewiesenen Aufgaben. Sie wählt den Verbandsvorsteher und seinen Stellvertreter auf die Dauer von fünf Jahren. Außerdem obliegen der Verbandsversammlung die Beschlussfassung über 1.) Verträge mit einem Wert des Gegenstands von mehr als 10.000 Euro, 2.) die Aufnahme von Darlehen, 3.) die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben, wenn die- se den Haushaltsausgleich gefährden, 4.) die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers, des Verbandstechnikers und des Verbandsrechners. § 9 Sitzungen der Verbandsversammlung: (1) Der Verbandsvorsteher beruft die Verbandsversammlung ge- mäß dem Wasserverbandsgesetz nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr, ein; die Sitzungen der Verbandsversamm- lung sind nicht öffentlich. (2) Der Verbandsvorsteher lädt schriftlich mit mindestens ein- wöchiger Frist unter Mitteilung der Tagesordnung zu den Sitzungen der Verbandsversammlung ein. In dringenden Fällen kann die Frist auf drei Tage verkürzt werden. (3) In der Verbandsversammlung haben sowohl die Stadt Born- heim als auch die Gemeinde Alfter je eine Stimme. Stim- mengleichheit bedeutet Ablehnung. § 10 Aufgaben des Verbandsvorstehers: Der Verbandsvorste- her leitet den Verband nach Maßgabe des Wasserverbandsge- setzes, des Ausführungsgesetzes und dieser Satzung. Ihm ob- liegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung die Verbandsversammlung berufen ist. § 11 Geschäftsführer: (1) Der Verband bestellt einen nebenamtlichen Geschäftsführer. (2) Der Geschäftsführer führt unter der Aufsicht des Verbands- vorstehers die Geschäfte des Verbands. § 12 Verbandsschau, Schaubeauftragte: Die Verbandsschau nach § 44 WVG wird mindestens alle drei Jahre durchgeführt. Die Schaubeauftragten werden von der Verbandsversammlung bestimmt. Der Schautermin ist zwei Wochen vorher bekannt zu machen. § 13 Haushalt, Rechnungslegung, Darlehen: (1) Die funktionale und ökonomische Gliederung sowie die Aus- führung des Haushalts und die Rechnungslegung richten sich nach den im Ausführungsgesetz zum WVG aufgestell- ten Grundsätzen. (2) Die Prüfstelle des Verbands wird von der Verbandsver- sammlung bestimmt. (3) Darlehen bedürfen der Zustimmung der Aufsichtsbehörde in der Höhe des im Haushaltsplan festzusetzenden Gesamt- betrags. § 14 Satzungsänderungen: Satzungsänderungen bedürfen eines einstimmigen Beschlusses der Verbandsversammlung. § 15 Bekanntmachungen: Bekanntmachungen des Verbands sind wie Bekanntmachungen der Mitglieder zu veröffentlichen. § 16 Inkrafttreten: Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 26.09.1998 außer Kraft. Vorstehende Neufassung der Satzung des Wasserverbands „Südliches Vorgebirge“ vom 17.03.2015 wurde von mir am 23.10.2015 gemäß § 58 Abs. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) aufsichtsbe- hördlich genehmigt und wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Die Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Rhein-Sieg-Kreis Siegburg, den 23.10.2015 Der Landrat Az.: 66.02-203.1.03/2015-/Be als untere staatliche Verwaltungsbehörde Im Auftrag gez. Schwarz, Umweltdezernent Öffentliche Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Wasserverbands Südliches Vorgebirge in Bornheim Am Montag, 16. November 2015, findet die jährliche Perso- nalversammlung der Bornheimer Stadtverwaltung statt. Daher haben die Dienststellen veränderte Öffnungszeiten: • Bürgerbüro und Info-Center im Bornheimer Rathaus, Rat- hausstraße 2, sowie das Jugendamt, Brunnenallee 31, ha- ben an diesem Tag von 7.30 bis 13.30 Uhr geöffnet. Die Öff- nungszeit der übrigen Dienststellen im Rathaus von 8.30 bis 12.30 Uhr bleibt bestehen. • Die Stadtbücherei, Servatiusweg 19-23, öffnet vormittags von 10 bis 12.30 Uhr und nachmittags von 16 bis 18 Uhr. • Die Geschäftsstelle der Volkshochschule (VHS), Alter Weiher 2, hat am Vormittag von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet. Alle Kurse und Veranstaltungen der VHS finden regulär statt. • Die Öffnungszeiten der städtischen Kindergärten werden in der jeweiligen Einrichtung ausgehängt und den Eltern ent- sprechend mitgeteilt. • Der Stadtbetrieb Bornheim arbeitet zu den gewohnten Zeiten. Geänderte Öffnungszeiten der Stadtverwaltung am 16. November 11. November 2015 Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim „Böll in Bornheim“ Schauspieler Günter Lamprecht liest im Ratssaal Unter dem Titel „Böll in Bornheim“ lädt die Stadt Bornheim am Mittwoch, 18. November 2015, zu einer Lesung aus den Werken von Heinrich Böll in den Ratssaal, Rathausstraße 2, ein. Ab 19.30 Uhr lesen die Schauspieler Günter Lamprecht, Claudia Amm und Hans Koch u.a. aus „Der Engel schwieg“. Der Roman entstand von 1949 bis 1951 und handelt von Men- schen aus den unteren Gesellschaftsschichten, die nach dem zweiten Weltkrieg versuchen, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. Der Eintritt ist frei. Der Literaturnobelpreisträger Heinrich Böll lebte von 1982 bis 1985 in Bornheim-Merten. Er verstarb am 16. Juli 1985 und fand seine letzte Ruhestätte neben seiner Frau Annemarie auf dem Alten Mertener Friedhof. Die Stadt Bornheim verlieh ihm 2010 postum die Ehrenbürgerwürde und verlegte zum 30. To- destag eine Gedenkplatte vor seinem ehemaligen Wohnhaus. Günter Lamprecht machte sich einen Namen als Film- und Theaterschauspieler, u.a. in der Fassbinder-Verfilmung „Ber- lin Alexanderplatz“ und verschiedenen „Tatorten“. Er lebt seit 1998 in Bornheim-Rösberg. Claudia Amm spielte viele Rollen der Weltliteratur an meh- reren Deutschen Schauspielhäusern und Theatern. Seit den siebziger Jahren arbeitet sie für das Fernsehen und war in Pro- duktionen wie „Der letzte Zeuge“ und „Tatort“ sowie in Serien wie „Ron und Tanja“ zu sehen. Für die dramaturgische Bearbeitung zeichnet neben Günter Lamprecht der Literaturwissenschaftler Dr. Hans Koch verant- wortlich. n Porträt von Heinrich Böll aus dem Jahr 1969. Foto: AdsD / Friedrich-Ebert-Stiftung Mit einer zentralen Gedenkfeier am Volkstrauertag gedenken die Stadt Bornheim und der Volksbund Deutsche Kriegsgrä- berfürsorge am Sonntag, 15. November 2015, auf dem Ehren- friedhof in Walberberg der Opfer der beiden Weltkriege. Treff- punkt ist um 9.15 Uhr das Landhaus Wieler in Walberberg. Die Messe beginnt um 9.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Walburga, um 10.30 Uhr folgt eine Feierstunde auf dem Ehrenfriedhof mit einer Gedenkrede von Bürgermeister Wolfgang Henseler. Alle Bornheimerinnen und Bornheimer sind herzlich eingela- den, an der Gedenkfeier teilzunehmen. Der Ehrenfriedhof in Walberberg, auf dem 201 Gefallene des Zweiten Weltkriegs ihre letzte Ruhestätte gefunden haben, befindet sich auf dem Gelände des kommunalen Friedhofs in Walberberg an der Hanrathstraße. Der Wasser- und Bodenverband Vorgebirge, Eisenacher Str. 1, 53332 Bornheim, lädt seine Mitglieder zu einer Mitgliederver- sammlung ein am Donnerstag, 3. Dezember 2015, um 18 Uhr in die Gaststätte Vorgebirgsblick (Bräutigam), Händelstr. 45 in Bornheim-Merten. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Verbandsvorsteher und Verlesung des Protokolls 2. Neuwahl des Verbandsausschusses 3. Verschiedenes Die Mitgliederversammlung ist gemäß § 11 (3) der Satzung un- abhängig von der Anzahl der Mitglieder beschlussfähig. Wasser- und Bodenverband Vorgebirge Bornheim, den 29.10.2015 gez. Heinz-Bert Marx, Verbandsvorsteher Wasser- und Bodenverband Vorgebirge Einladung zur Mitgliederversammlung Volkstrauertag: Stadt Bornheim gedenkt der Kriegsopfer Sondermüll wie Lacke, Lampen oder Leuchtstoffröhren kön- nen Bornheimer Bürgerinnen und Bürger am Montag, 16. No- vember 2015, kostenlos beim Schadstoffmobil der Rhein-Sieg- Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) abgegeben. Es steht von 10 bis 13 Uhr auf dem Walberberger Dorfplatz (Frongasse/ Hauptstraße) und von 14.30 bis 18 Uhr auf dem Parkplatz am Widdiger Sportplatz, Teutonenstraße. Die Abgabe der schad- stoffhaltigen Abfälle wie zum Beispiel Energiespar- und LED- Lampen, Reste von Putz-, Reinigungs- und Pflanzenschutzmit- teln, Spraydosen oder flüssigen Farben ist kostenlos. Jeden Monat kommt das Schadstoffmobil in zwei Bornheimer Ortschaften, weitere Termine stehen im Internet unter www.born- heim.de unter „Aktuelles“, „Schadstoffmobil“. Zusätzlich nehmen die Entsorgungsanlagen der RSAG in Swisttal-Miel, Troisdorf, Sankt Augustin oder Eitorf jederzeit solche Abfälle entgegen. Schadstoffmobil kommt nach Walberberg und Widdig Draußen wird es immer dunkler und kälter, und die Igel sind auf der Suche nach einem geschützten Quartier für ihren Win- terschlaf, den sie meist im November antreten. Ihr Winternest richten sie gerne unter einem Holzhaufen ein oder in Kompost- haufen, die mit Reisig und Schnittresten gespickt sind. Liegt ir- gendwo noch Laub, stöbern sie darin nach Insekten und Schne- cken. Daher sollte der herbstliche Gartenputz nicht zu gründlich ausfallen. Wer noch mehr tun will, kann eine Futterstelle ein- richten und dort abends ein Schälchen Katzenfutter hinstellen. Damit hilft man Igeln, die erst im Spätsommer geboren wurden, noch tüchtig zuzulegen. Schon mit 500 Gramm Körpergewicht hat ein Jungtier gute Chancen, seinen ersten Winterschlaf zu überstehen. Hingegen können gutgemeinte Versuche, die stachligen Vier- beiner im Haus über den Winter zu bringen, ohne artgerechte Pflege schlimme Folgen haben. So verbrauchen Igel im Winter- schlaf schon in Räumen mit mehr als 6° C zu viel Energie und werden geschwächt. Nur verletzte, kranke und hilflose Tiere sollten zeitweise ins Haus geholt werden, um sie gesund zu pflegen. Diese erkennt man daran, dass sie tagaktiv sind, he- rumliegen oder torkeln. Kein gesundes Stacheltier geht tags- über auf Nahrungssuche, es sei denn, es wurde aufgescheucht. Schwache Igel sind zudem oft mager und fühlen sich kälter an als die eigene Hand. Wer einen hilfsbedürftigen Igel im Haus pflegen möchte, be- kommt in einem kostenlosen Infoblatt der Stadt Bornheim erste Tipps zur richtigen Betreuung sowie Hinweise auf aus- führliche Literatur. Das Infoblatt gibt es bei Irmgard Mohr im Umwelt- und Grünflächenamt unter 02222/945-310 oder auf der städtischen Homepage unter www.bornheim.de/fileadmin/ pdf/rathaus/Umweltbeauftragter/Igel14.pdf. Weitere Infos findet man auch unter www.pro-igel.de. Wie man Igeln artgerecht durch den Winter hilft n Igel auf Nahrungssuche. Foto: Pro Igel e.V. Stadt Bornheim Bürgerinformation Am morgigen Donnerstag, 12. November 2015, findet die jährliche Personalversammlung des StadtBetriebs Bornheim statt. Daher haben die Dienststellen veränderte Öffnungszeiten: • Sowohl der Kundenservice als auch die Friedhofsverwaltung im StadtBetrieb, Don- nerbachweg 15 in Bornheim, haben an die- sem Tag nur von 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. • Die Annahmestelle für Grünabfälle und Elektroschrott steht dagegen wie gewohnt von 14 bis 18 Uhr zur Verfügung. • Auch die Öffnungszeiten des HallenFreizeit- Bads sind unverändert. Bei Notfällen wie Rohrbrüchen, Schäden im Kanalnetz oder zur Sicherstellung der Was- serversorgung ist der StadtBetrieb Bornheim unter der Telefonnummer 0 22 27/93 20 77 zu erreichen. Geänderte Öffnungszeiten des StadtBetriebs Bornheim am 12. November Mit dem 11.11. beginnt die jecke Jahreszeit, und schon jetzt haben Karnevalsfreunde die Möglichkeit, sich Karten für den beliebten Tollitäten- treff 2016 der Stadt Bornheim zu sichern. Die traditionelle Sitzung der alten und neuen Tollitäten aus dem Stadtgebiet steigt am Dienstag, 19. Januar 2016, in der Rheinhalle Hersel, Rhein- straße 201. Ab 19 Uhr erwar- tet die Besucher ein buntes Rahmenprogramm mit Top- Karnevalisten wie „Et fussich Julche“ Marita Köllner und Büttenredner Martin Schopps sowie Spitzenbands wie die „Domstürmer“, „Kuhl un de Gäng“ oder „Kölsch Fraktion“. Wer den „Tolli“ nicht ver- passen möchte, erhält seine Karte für 20 Euro bei Karin Schumacher-Lambertz unter Tel.: 02222/945-212, E-Mail: karin.schumacher-lambertz@ stadt-bornheim.de. Heute beginnt die jecke Jahreszeit Jetzt Karten für den Tollitätentreff 2016 sichern Kartenvorverkauf: 02222 / 945-212 Veranstalter: Stadt Bornheim (www.bornheim.de) mit Unterstützung der Vereinsgemeinschaft Hersel/Uedorf Heizkosten runter, aber wie? Antworten er- halten Bürgerinnen und Bürger am morgigen Donnerstag, 12. November 2015, von 9 bis 13 Uhr am Infostand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf dem Peter-Fryns- Platz. Unter dem Motto „Besser heizen – Kos- ten regeln“ gibt die Energie-Expertin Petra Grebing wertvolle Tipps – von der richtigen Nutzung der Heizung bis hin zum Einsatz von erneuerbaren Energien. Darüber hinaus gibt die Energieberaterin Hilfestellung bei der Pla- nung, Finanzierung und Umsetzung der rich- tigen Maßnahme. „Wer dauerhaft Heizkosten einsparen möchte, kann dies in vielen Fällen schon mit ein paar Handgriffen oder etwas handwerklichem Geschick erreichen“, erklärt Grebing. Mit der Kampagne „Besser heizen – Kosten regeln“ informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bis Ende November so- wohl Hauseigentümer als auch Mieter, wie sich Heizenergie sparen lässt und damit nicht nur Kosten gesenkt, sondern auch der CO2- Ausstoß reduziert werden. Tipps und Hilfestel- lungen zu dem Thema gibt Petra Grebing da- rüber hinaus bei der kostenlosen Energiebera- tung im Bornheimer Rathaus, Rathausstraße 2, die am Donnerstag, 19. November 2015, von 13 Uhr bis 17.30 Uhr im Raum 901 stattfindet. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, aber möglich bei Manuela Domschat von der Stadt Bornheim unter der Rufnummer 02222/945- 307 oder per E-Mail an manuela.domschat@ stadt-bornheim.de. Energieberatung zum Thema „Besser heizen – Kosten regeln“ Einen umfassenden Überblick über Feste, Konzerte, Informationsabende und ande- re Termine bietet der Veranstaltungskalen- der der Stadt Bornheim. Auf der städtischen Homepage können Bornheimer Vereine, Or- ganisationen, Kirchengemeinden, Parteien und andere Gruppen ihre Termine schnell und einfach selbst eintragen und veröffentlichen. Anzugeben sind dabei folgende Pflichtfelder: Anfangsdatum und -zeit, Titel der Veranstal- tung, Beschreibung, Ort, Veranstalter und E- Mail-Adresse des Ansprechpartners. Bevor der Termin veröffentlicht wird, erfolgt aus Sicherheitsgründen die Freigabe durch einen städtischen Mitarbeiter. Nähere Informatio- nen zur Funktionsweise und Handhabung des Online-Kalenders sind abrufbar unter www. bornheim.de/Veranstaltungskalender. Online-Veranstaltungskalender 2016: Jetzt Termine eintragen Sie möchten eine Fahrgemeinschaft bilden? Dann nutzen Sie den neuen Online-Service der Stadtverwaltung: Auf „Mitfahren.Bornheim“ können sich Bornheimer Bürger ihren täglichen Arbeitsweg mit anderen Pendlern teilen und dadurch Geldbeutel und Umwelt schonen. Sie finden das Portal unter http://mitfahren.bornheim.de oder auf der städtischen Homepage unter „Rathaus“ / „Mitfahren.Bornheim“. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter Tel. 02222/945-555 oder mitfahren.bornheim@stadt-bornheim.de. Sie haben Interesse an einem Standplatz auf dem Bornheimer Wochenmarkt? Jeden Donnerstagvormittag findet auf dem Peter-Fryns-Platz im Ortszentrum ein Wochenmarkt statt, auf dem noch Plätze frei sind. Möglich ist sowohl ein wöchentlicher Stand als auch die Aufstellung des Standes an Einzeltagen, alle zwei Wochen oder einmal im Monat. Interessierte Händler melden sich bitte bei Joana Lemke vom Ordnungsamt, Telefon 02222/945-160, E-Mail: joana.lemke@stadt-bornheim.de, oder bei Wirtschaftsförderer Sebastian Römer, Telefon 02222/945-339, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@stadt-bornheim.de.

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18. November 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 19.11.2015, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Dienstag, 24.11.2015, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 25.11.2015, 18 Uhr Betriebsausschuss Donnerstag, 26.11.2015, 18 Uhr Fachausschuss „Volkshochschule“ Donnerstag, 26.11.2015, 18 Uhr, im VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Bornheim-Roisdorf Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 02.12.2015, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 03.12.2015, 18 Uhr Einwohnerversammlung zum Bebauungsplan Bo 18 in der Ortschaft Bornheim Mittwoch, 09.12.2015, 18.30 Uhr Die nächsten Sitzungen und Termine Alle Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rats der Stadt Bornheim am Donnerstag, 03.12.2015, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße Am Donnerstag, 03.12.2015, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rats der Stadt Born- heim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schrift- führerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Gemeinsame Initiative aller Fraktionen bzgl. Forderungen an Bund und Land zur Flüchtlingsunterbringung sowie Festlegung eigener Anforderungen 671/2015- BM 4 Wasserversorgungskonzept für die Stadt Bornheim (BA 26.11.2015) 617/2015-1 5 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversor- gungsanlage - Wasserversorgungssatzung - der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 (BA 26.11.2015) 624/2015-2 6 Wirtschaftsplan 2016 für das Wasserwerk der Stadt Bornheim (BA 26.11.2015) 616/2015- SBB 7 7. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim 670/2015-1 8 Bebauungsplan Ro 21 in der Ortschaft Roisdorf; Aufstellungsbeschluss (StEA 02.12.2015) 650/2015-7 9 Bebauungsplan Se 23 - Aufstellungsbe- schluss Straßenbebauungsplan (StEA 02.12.2015) 622/2015-7 10 1. Änderung des Bebauungsplans Ka 03 in der Ortschaft Kardorf; Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Unterrichtung der Öffent- lichkeit (StEA 02.12.2015) 565/2015-7 11 2. Änderung der Satzung über die Straßen- reinigung in der Stadt Bornheim (Straßen- reinigungssatzung) vom 15.12.2006 (StEA 02.12.2015) 644/2015-9 12 Weitergabe von Krediten an die StadtBetrieb Bornheim AöR und die Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG (HFA 19.11.2015) 556/2015-2 13 Richtlinien der Stadt Bornheim zur Förde- rung der Inklusion in Bildungseinrichtungen (ASS 11.11.2015) 462/2015- INK 14 Gesetzesentwurf zur geplanten Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flücht- lingen 666/2015-4 15 Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophen- schutzes 500/2015-3 16 Verkaufsoffene Sonntage im Stadtgebiet Bornheim im Jahr 2016 658/2015-3 17 Aktuelle Information zur Aufnahme von Flüchtlingen 654/2015-5 18 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 583/2015-1 19 Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenver- hältnis 669/2015- 11 20 Gemeinsamer Antrag der Fraktion CDU, Bünd- nis 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 05.11.2015 betr. Ausschreibung der Stelle eines Beigeord- neten 652/2015- 11 21 Antrag der CDU-Fraktion vom 02.11.2015 betr. Gesundheitsversorgung von Asylbe- werberinnen und Asylbewerbern 638/2015-1 22 Mitteilung zur Einführung der Gesundheits- karte für Flüchtlinge (ASS 11.11.2015) 635/2015-1 23 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 661/2015-1 24 Anfragen mündlich Nicht-öffentliche Sitzung 25 Beteiligung der Stadt Bornheim an der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG 636/2015-2 26 Unterbringung von Flüchtlingen 660/2015-5 27 Vergaben im Zusammenhang mit der Unter- bringung von Flüchtlingen (Rat 05.11.2015, ASS 11.11.2015) 582/2015-5 28 Vergabe des Auftrags für Sicherheitsdienst- leistungen für die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Turnhalle der Grund- schule Bornheim 645/2015-1 29 Vergabe des Auftrags für Sicherheitsdienst- leistungen in der Notunterkunft Am Ühlchen 17 646/2015-1 30 Vergabe des Auftrags für Schreinerarbeiten in der Kindertagesstätte Walberberg 653/2015-1 31 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto vom 02.10. bis zum 02.11.2015 566/2015-1 32 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 662/2015-1 33 Anfragen mündlich Bornheim, den 13.11.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 04 0 151 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorgung, Abwasserbeseiti- gung und Straßenbeleuch- tung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 19. November 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Amtliche Bekanntmachungen Mit der 8. „Weihnachts-Wunschbaum-Aktion“ der Stadt Born- heim können Bürgerinnen und Bürger ab sofort wieder Kinder beschenken, deren Wünsche sonst wohl unerfüllt blieben. Die Aktion gibt es seit 2008. Bürgermeister Wolfgang Hense- ler eröffnete gestern die diesjährige Auflage und nahm traditi- onell den ersten Wunschzettel ab. Zuvor hatten Schülerinnen und Schüler der Bornheimer Johann-Wallraf-Grundschule die beiden Weihnachtsbäume in der Bürgerhalle des Rathauses, Rathausstraße 2, geschmückt und die Wunschzettel bedürftiger Kinder angebracht. Ab sofort warten 242 Wünsche darauf, „ge- pflückt“ zu werden. Wer Wunschpate werden möchte, kann einen oder mehrere Zettel von den Bäumen nehmen. Um zu gewährleisten, dass je- des Geschenk auch das richtige Kind erreicht, sind die Wunsch- zettel nummeriert. Die Geschenke sollen den Betrag von 20 bis 25 Euro nicht über- schreiten und können bis zum 9. Dezember 2015 unverpackt in Raum 205 des Bornheimer Rathauses abgegeben werden. Da- bei wird die Anonymität der Familien gewahrt. Fragen beantwortet Marion Franken vom Sozialamt der Stadt Bornheim unter der Rufnummer 02222/945-244 oder per E- Mail an marion.franken@stadt-bornheim.de. Wünsche pflücken und Geschenkpate werden Aktion „Weihnachts-Wunschbaum“ für Kinder gestartet Schauspieler Günter Lamprecht liest Texte von Literaturnobelpreisträger Heinrich Böll Unter dem Titel „Böll in Bornheim“ lädt die Stadt Bornheim am heutigen Mittwoch, 18. November 2015, zu einer Lesung aus den Werken von Heinrich Böll in den Ratssaal, Rat- hausstraße 2, ein. Ab 19.30 Uhr lesen Günter Lamprecht, Claudia Amm und Hans Koch aus „Der Engel schwieg“ und weiteren Texten des Bornheimer Ehrenbürgers. Der Eintritt ist frei. Heinrich Böll lebte von 1982 bis 1985 in Bornheim-Merten. Er verstarb am 16. Juli 1985 und fand seine letzte Ruhestätte neben seiner Frau Annemarie auf dem Alten Mer- tener Friedhof. Die Stadt Bornheim verlieh ihm 2010 posthum die Ehrenbürgerwürde und verlegte zum 30. Todestag eine Gedenk- platte vor seinem ehemaligen Wohnhaus. n Porträt von Heinrich Böll Foto: AdsD / Friedrich-Ebert-Stiftung 18. November 2015 Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 05.11.2015 gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Be- bauungsplans Bo 18 in der Ortschaft Bornheim beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet liegt zwischen Königstraße, Schil- lerstraße und Secundastraße. In gleicher Sitzung hat der Rat die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich- keit beschlossen. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt in der Zeit vom 26.11.2015 bis zum 23.12.2015 einschließlich bei der Stadt- verwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwe- cke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gele- genheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwohnerversammlung erläutert, die am Mittwoch, 09.12.2015, um 18.30 Uhr im Rathaus Born- heim, Ratssaal, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, stattfindet. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hin- gewiesen. Bornheim, den 10.11.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Bo 18 in der Ortschaft Bornheim / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Einwohnerversammlung Der Rat der Stadt Born- heim hat in seiner Sitzung am 05.11.2015 den nachfol- genden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Bo 18 in der Ortschaft Bornheim. Das Plangebiet liegt zwischen Kö- nigstraße, Schillerstraße und Secundastraße. Der Bebau- ungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.“ Auf die beiliegende Über- sichtsskizze, die den Plan- bereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vorstehen- de Beschluss wird hiermit öf- fentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 10.11.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Bo 18 in der Ortschaft Bornheim; Aufstellungsbeschluss Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 den nach- folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Me 15.3 in der Ortschaft Merten einschließlich der vorliegenden textlichen Festsetzungen und der vorliegenden Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Der Bebauungsplanbereich wird begrenzt: im Norden durch die Grundstücks- grenze des Fachmarktzentrums, in Verlängerung zum Kreisverkehrsplatz an der Bonn-Brühler-Straße (Landesstraße 183), im Osten durch die Bonn-Brüh- ler-Straße (L 183), im Süden durch eine Parallele von rd. 30,0 m zur geplanten 6 m breiten, öffentlichen Erschließungsfläche und im Westen durch die Verlän- gerung der westlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 99 nach Norden und die östlichen Grundstücksgrenzen des Flurstücks 175. Der Bebauungsplan Me 15.3 in der Ortschaft Merten mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach §10 Abs. 4 BauGB kann während der Dienststunden im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen wer- den. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekannt- machung tritt der Bebauungsplan Me 15.3 in der Ortschaft Merten gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hier- mit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verlet- zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvor- gangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- chung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Ab- satzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungs- anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalen- derjahrs, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Be- kanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzei- geverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wor- den, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 10.11.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Me 15.3 in der Ortschaft Merten, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans He 35 in der Ortschaft Hersel; Aufstellungsbeschluss Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 10.09.2015 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans He 35 in der Ortschaft Hersel. Das Plangebiet liegt zwischen Mertensgasse, Rheinstraße, Vorgebirgsstraße und Gartenstraße. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren, innerhalb der nächsten 6 Monate, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufge- stellt.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hier- mit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 12.11.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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30. September 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Servatiuscenter, Servatius- weg 19-23, Gebäude B, 3. OG CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 04 0 151 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorgung, Abwasserbeseiti- gung und Straßenbeleuch- tung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 553, am 15. Oktober 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 01.10.2015, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 20.10.2015, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 21.10.2015, 18 Uhr Betriebsausschuss Dienstag, 27.10.2015, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Mittwoch, 28.10.2015, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Born- heimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Wei- tere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) direkt unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Immer donnerstags: Wochenmarkt im Bornheimer Ortszentrum Auf dem Peter-Fryns-Platz sind noch Standplätze zu vergeben Der Startschuss für den neuen Wochenmarkt in der Bornheimer Ortsmitte ist erfolgt und ein guter Anfang ist gemacht. Immer donnerstags von 8 bis 13 Uhr lädt der Wochenmarkt auf dem Pe- ter-Fryns-Platz ab sofort zum besonderen Einkaufserlebnis ein. Ziel der Stadt Bornheim ist es, mit dem Wochenmarkt auf dem Peter-Fryns-Platz langfristig einen weiteren Anziehungspunkt im Bornheimer Ortszentrum zu schaffen. Neben dem bewährten und beliebten Gemüsehändler Dirk Darowski aus der Eifel ist als neu- er dauerhafter Stand mit „Blumen Zobel“ ein Bornheimer Händ- ler vertreten, der Kräuter, Blumen und Pflanzen verkauft. Darü- ber hinaus bietet das Kunsthandwerkerlabel „Guatstyle Bags“ Leder- und Stickhandtaschen sowie Geldbörsen aus Guatemala an. Mit weiteren Bornheimer Einzelhändlern sowie mit landwirt- schaftlichen Betrieben ist die Stadt zurzeit noch in Gesprächen. Händler, die Interesse an einem Stand haben, erhalten von der Stadt Bornheim gerne einen Standplatz. Dabei ist sowohl ein wö- chentlicher Stand als auch die Aufstellung des Standes an Einzel- tagen, alle zwei Wochen oder einmal im Monat möglich. Interessenten melden sich bitte bei Joana Lemke vom Ordnungsamt, Telefon 02222/945-160, E-Mail: joana.lemke@stadt-bornheim.de, oder bei Wirtschaftsförderer Sebastian Römer, Telefon 02222/945- 339, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@stadt-bornheim.de. n Der Wochenmarkt auf dem Peter-Fryns-Platz zieht viele Men- schen ins Bornheimer Ortszentrum. Foto: Stadt Bornheim Der Umweltausschuss der Stadt Bornheim hat die Frist zur Teil- nahme am Umweltpreis 2015 verlängert, damit sich noch weitere Gruppen bewerben können. Neuer Bewerbungsschluss ist Frei- tag, 16. Oktober 2015. Mitmachen können Bornheimer Kinder-, Jugend- und Schülergruppen, die Maßnahmen oder Projekte zum Natur- und Umweltschutz derzeit planen, bereits umsetzen oder schon durchgeführt haben. Der Umweltpreis wird in den drei Kategorien Kindergärten, Grundschulen und weiterführende Schulen verliehen. Den Sie- gern winken dank der Unterstützung diverser Sponsoren Preis- gelder in Höhe von 2.500 Euro. Wer den Umweltpreis gewinnen möchte, schickt seine Konzept- oder Projekt-Beschreibung bitte an Manuela Domschat, Umwelt- und Grünflächenamt, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, oder per E-Mail an manuela.dom- schat@stadt-bornheim.de. Rückfragen beantwortet Frau Dom- schat unter 02222/945-307. Gesucht werden Ideen und Aktivitäten, die im Wohn-, Schul-, Ar- beits- oder Freizeitbereich zur Verbesserung der Umwelt geführt haben oder führen können. Mögliche Themen sind: Landschafts- und Naturschutz, Umweltplanung und ihre Verwirklichung, Ener- gieeinsparung und Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung, Gewässer- schutz und Lärmschutz, Erhaltung oder Neuanlage von Grün- und Erholungszonen sowie Pflege und Unterhaltung von Flächen, die in Patenschaft genommen wurden. Aus den fristgerecht eingegangenen Bewerbungen trifft die Bewer- tungskommission am 26. Oktober 2015 zunächst eine Vorauswahl, die dann in der Umweltausschuss-Sitzung am 18. November 2015 vorgestellt wird. Die endgültige Entscheidung beschließt der Stadt- rat am 3. Dezember 2015; die Preisverleihung ist für Ende 2015 vorgesehen. Weitere Informationen gibt es unter www.bornheim. de unter „Rathaus“, „Umwelt, Agenda und Fairtrade“, „Umwelt in Bornheim“, „Umweltpreis“. Umweltpreis 2015 der Stadt Bornheim Kinder und Jugendliche können sich bis 16. Oktober bewerben Beim abwechslungsreichen Herbstferienprogramm des Bornhei- mer JugendTreffs sind noch Plätze frei. Bornheimer Kinder und Jugendliche zwischen elf und 17 Jahren, die in den freien Tagen etwas Tolles erleben möchten, können sich noch für die Ausflü- ge in der ersten Ferienwoche vom 5. bis zum 9. Oktober anmel- den. So geht es ins Kart-Center Cologne, in die UCI Kinowelt, ins Pinup-Bowling-Center, in die Eissporthalle Ice-Dome und in die Bronx-Rock-Kletterhalle. Außerdem beginnt jeder Ferientag im Bornheimer JugendTreff, Königstraße 31, um 12 Uhr mit einem gemütlichen Brunch. In der zweiten Herbstferienwoche bleibt der BJT geschlossen. Weitere Infos unter www.bornheimerjugendtreff.de. Außerhalb der Ferien öffnet der Bornheimer JugendTreff mon- tags bis freitags um 15 Uhr. Jugendliche ab elf Jahren sind herz- lich willkommen. Sie können beispielsweise beim Koch- oder SportTreff mitmachen, an PC oder Konsole spielen und jede Wo- che an einem anderen Turnier teilnehmen. Freitags von 15 bis 17.30 Uhr bleiben im MädchenTreff die Mä- dels unter sich; von 18 bis 20.30 Uhr schließt sich der Jungen- Treff an. Wer Fragen hat, wählt werktags ab 14 Uhr die Nummer 02222/ 2500, schreibt eine E-Mail an bornheimerjugendtreff@gmx.de oder meldet sich über Facebook unter www.facebook.com/born- heimer.jugendtreff. Ferienspaß beim Bornheimer Jugendtreff Jetzt noch für die Herbstferien anmelden Das Kulturforum Bornheim präsentiert zur nächsten Auflage der Veranstaltungsreihe „Jazz & Wein“ am kommenden Freitag, 2. Ok- tober 2015, das „Jos de Brouwer New Orleans Quintet“. In der Oase der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, brennt die Band ab 19 Uhr ein musikalisches Feuerwerk ab, bestehend aus New Or- leans Jazz, Swing und Dixie. Die niederländisch-englische Band formierte sich auf einem Jazz- festival in Davos und reißt seitdem durch ihr begeistertes und lei- denschaftliches Zusammenspiel jedes Publikum mit. Besonders die beiden Bläser Jos de Brouwer (Saxophon) und Rob Adriaansen (Posaune) sind seit 1983 musikalisch untrennbar miteinander ver- bunden und beeindruckten u.a. in der Militärkapelle des König- lichen Heeres. Am Banjo glänzt Jos Kosters, der sein Instrument seit 37 Jahren bei der belgischen „Fondy Riverside Bullet Band“ spielt. Sein Handwerk versteht auch Bassist Brian Turnock, der seit vielen Jahren der belgischen Band „Rudi Ballieu Society Serena- ders“ angehört. Lielien Tan vervollständigt das Quintett. Die junge Allround-Schlagzeugerin aus dem Norden Hollands hat sich mit großer Leidenschaft dem New Orleans Jazz verschrieben. Der Eintritt zum Konzert ist frei. Traditions-Reihe „Jazz & Wein“ Am Freitag mit dem „Jos de Brouwer New Orleans Quintett“ Sondermüll wie Lacke, Lampen oder Leuchtstoffröhren können Bornheimer Bürgerinnen und Bürger am Montag, 19. Oktober 2015, kostenlos beim Schadstoffmobil der Rhein-Sieg-Abfallwirt- schaftsgesellschaft (RSAG) abgeben. Es steht von 10 bis 13 Uhr auf dem Parkplatz am Mertener Sport- platz, Rüttersweg, und von 14.30 bis 18 Uhr auf dem Parkplatz am alten Herseler Sportplatz, Bayerstraße. Die Abgabe der schadstoffhaltigen Abfälle wie zum Beispiel Ener- giespar- und LED-Lampen, Reste von Putz- und Pflanzenschutz- mitteln, Spraydosen oder flüssigen Farben ist kostenlos. Weitere Termine stehen im Internet unter www.bornheim.de un- ter „Aktuelles“, „Schadstoffmobil“. Zusätzlich nehmen die Ent- sorgungsanlagen der RSAG in Swisttal-Miel, Troisdorf, Sankt Au- gustin oder Eitorf jederzeit solche Abfälle entgegen. Schadstoffmobil kommt nach Merten und Hersel

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