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30. Dezember 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb 14 Kalendertage. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im Internet unter www.bornheim.de unter Rathaus/Rat und Ausschüsse veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 10:00 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung unter 0151 / 20 74 61 04 Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 15. Januar 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 07.01.2015, 18 Uhr Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 13.01.2015, 18 Uhr Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Umweltausschuss Mittwoch, 14.01.2015, 18 Uhr Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 15.01.2015, 9 Uhr Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Ta- gesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der In- ternetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt- bornheim.de. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bornheimer Vereine spielen um die Stadtmeisterschaft im Hallenfußball Für alle in Bornheim beheimateten Fußballvereine beginnt das Jahr mit einem Höhepunkt. Denn sie spielen am Samstag und Sonntag, 10. und 11. Januar 2015, um den Titel des Hallen- fußball-Stadtmeisters. Weil derzeit an der Tribüne gearbeitet wird, findet das Turnier nicht, wie in den vergangenen Jahren in der Dreifachhalle der Europaschule, sondern in der Sport- halle des Alexander-von Humboldt-Gymnasiums, Adenaueral- lee 50, statt. Ausrichter der diesjährigen Meisterschaft ist der SSV Merten 1925 e.V.. In diesem Jahr werden die Senioren und Alten Herren pausie- ren, sodass ausschließlich der Nachwuchs um Meisterehren spielen wird. So treten in diesem Jahr die D-, E- und F-Jugend- Teams in verschiedenen Gruppen gegeneinander an. Darüber hinaus jagen auch die Bambinis wieder dem Ball hinterher. Die Nachwuchskicker sind hochmotiviert und freuen sich über zahlreiche Besucher, die sich auf spannende Begegnungen freuen dürfen. Parkplätze sind in ausreichender Zahl am Rat- haus vorhanden. An beiden Spieltagen bietet der SSV Merten Besuchern und Akteuren Würstchen, Schnittchen und Kuchen an. Der Eintritt ist frei. Folgender Zeitplan ist vorgesehen: Datum: Mannschaften Beginn Siegerehrung Samstag, 10.01.2015 F-Jugend 10 Uhr ca. 13:45 Uhr E-Jugend 14 Uhr ca. 17:20 Uhr Sonntag, 11.01.2015 D-Jugend 9 Uhr ca. 12:50 Uhr Bambini 14 Uhr ca. 17:20 Uhr Bekanntmachung Die nachfolgenden Straßen werden hiermit gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Ortschaft Name der Straße Bezeichnung der gewidmeten Flächen Einstufung, Widmungsinhalt Merten Am Roten Boskoop Gemarkung Merten Flur 13, Flurstück 246 Anliegerstraße Merten Am Roten Boskoop Gemarkung Merten Flur 13, Flurstück 253 Fuß- und Radverkehr Kartenausschnitte, in denen die gewidmeten Flächen dargestellt sind, können während der allgemeinen Besuchszeiten im Rat- haus, Zimmer 412, eingesehen werden: Montag bis Freitag, 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Widmung wird wirksam mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung dieser Widmungsverfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, einzulegen. Bornheim, den 15.12.2014 Stadt Bornheim gez. Henseler, Bürgermeister Dienstag, 27.Januar 2015 Rheinhalle Bornheim-Hersel, Rheinstraße 201 Beginn: 19 Uhr • Eintritt: 20 € Mitwirkende: Alle Bornheimer Tollitäten sowie Top-Karnevalisten u.a. Micky-Brühl-Band, Wicky Jungeburth, Ne kölsche Schutzmann, Bernd Stelter Kartenvorverkauf: Tel. 02222/945-209 Veranstalter: Stadt Bornheim (www.bornheim.de) mit Unterstützung der Vereinsgemeinschaft Hersel/Uedorf Tollitätentreff 2015 Aktuelle Informationen auch im Internet: www.stadt-bornheim.de Karten für den Tollitätentreff 2015 sichern Noch besteht die Möglichkeit, sich Karten für den beliebten Tollitätentreff 2015 zu sichern. Die traditionelle Sitzung steigt am Dienstag, 27. Januar 2015, in der Rheinhalle Hersel, Rheinstraße 201. Ab 19 Uhr wird den Besuchern ein buntes Rahmenprogramm geboten. Auch dieses Jahr sind alle Bornheimer Tollitäten mit dabei und werden auf der Bühne für Stimmung sorgen. Daneben werden Top-Karnevalisten wie Bernd Stelter, die Micky Brühl Band, Ne‘ Kölsche Schutzmann und Wicky Junggeburth nach Bornheim kommen, um die Rheinhalle aus den Angeln zu he- ben. Der Kartenpreis beträgt 20 Euro. Bestellungen nimmt Christi- na Jelen von der Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten entgegen. Sie steht darüber hinaus auch für weitere Fragen und Informationen im Bornheimer Rathaus, Rathausstraße 2, Zimmer 301, unter Telefon 02222/945-209 oder per E-Mail an christina.jelen@stadt-bornheim.de zur Verfügung.

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20. August 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Wirtschaftsföderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungs- gesellschaft mbH Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standort- suche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 17 - 18 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Frankfurter Str. 2 Telefon: 0 22 22 / 977 988 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 21. August, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Wahlprüfungsausschuss Mittwoch, 20.08.2014, 18 Uhr Alexander-von-Humboldt-Gym- nasium, Raum 2.01 (2. Etage), Adenauerallee 50, 53332 Bornheim Integrationsrat Dienstag, 26.08.2014, 18 Uhr, Alexander-von-Humboldt-Gym- nasium, Seminarraum 1, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.08.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Aula, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tages- ordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Edelstahlauskleidung für vorhandenes Schwimmbecken im Hallenfreizeitbad Bornheim Submission: 10.09.2014, 10 Uhr Der StadtBetrieb Bornheim AöR führt folgende öffentlichen Ausschreibungen durch: Weitere Informationen unter: www. stadtbetrieb-bornheim.de Unterlagen erhältlich unter: www.vmp-rheinland.de Zurzeit beschweren sich viele Bürgerinnen und Bürger bei der Stadtverwaltung Bornheim über Hecken, Sträucher und Bäume, die von Grundstücken in öffentliche Bürgersteige und Radwege ragen und Fußgänger oder Radfah- rer behindern. Viele wissen nicht, dass Grundstückseigentü- mer selbst auf ihren sogenannten Überwuchs achten müssen und für den Rückschnitt ihrer Hecken, Sträucher und Bäume verantwortlich sind - insbesondere, wenn diese auf öffentliche Fläche ragen oder gar Verkehrszeichen, Stra- ßenschilder und Straßenlaternen verdecken. Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwal- tung erneut darauf hin, dass der Überwuchs an Gehwegen nachhaltig bis zu einer Höhe von 2,50 Meter auf die Grundstücksgrenze so zu- rück geschnitten werden muss, dass Verkehrs- teilnehmer nicht beeinträchtigt werden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss im Extremfall sogar mit einer Geldbuße rechnen. Doch soweit muss es nicht kommen! Die Stadt Bornheim bittet alle Eigentümer, ihre Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig zu kontrol- lieren und - wenn notwendig - rechtzeitig zu- rückzuschneiden. Eigentümer müssen Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig zurückschneiden Die Festsetzung des europa- weiten Patentschutzes für den Bornheimer Spargel ist ein großer Erfolg für den Verein Bornheimer Spargelanbauer und für die Landwirtschaft in unserer Region. Der Bornheimer Spargel ist seit Anfang März 2014 im EU- Register für regionale Spezi- alitäten eingetragen und gilt seither als geschützte geogra- fische Angabe. Damit steht der Bornheimer Spargel auf einer Schutzstufe mit Produkten wie Parmesankäse, Parmaschinken oder Champagner. Mit dem europaweiten Patent- schutz sind einerseits weitere Maßnahmen und Möglich- keiten der Förderung und Vermarktung des Bornheimer Spargels verbunden. Anderer- seits entstehen verpflichtende Rahmenbedingungen für alle Betriebe, die den Bornheimer Spargel erzeugen, vermarkten oder weiter verarbeiten. Das Landesamt für Natur, Um- welt und Verbraucherschutz unterstützt die ortsansässigen Betriebe und ermöglicht den Zugang zu Fördermitteln. Um über die Neuerungen zu informieren, die der europaweite Patentschutz mit sich bringt, findet: am Mittwoch, 27. August 2014, um 17 Uhr im Hotel-Restaurant Rheinterrassen, Römerstraße 99, 53332 Bornheim-Widdig, eine Informationsveranstaltung statt, zu dem die Stadt Bornheim und der Verein der Bornheimer Spargelanbauern einladen. Die Veranstaltung richtet sich an alle Betriebe in der Region aus Erzeugung, Handel, Dienstleistung, Weiterverarbeitung und Gastronomie rund um den Bornheimer Spargel. Auch bietet das Treffen die Chance, die weitere Zusammenarbeit zwischen den Betrieben zu besprechen. Was ändert sich durch den europaweiten Patentschutz des Bornheimer Spargels? Stadt Bornheim und Verein Bornheimer Spargelanbauer laden Unternehmer zur Infoveranstaltung ein n Präsentierten das patentgeschützte Bornheimer Edelgemüse auf der Spargel-Saison-Eröffnung: die Bürgermeister Wolfgang Henseler und Dieter Freytag gemeinsam mit der Brühl-Bornheimer Spargelkönigin Ilona Kuhnen. Foto: Stadt Bornheim Foto: Rolf Thienen Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenann- te kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt inner- halb 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und ab sofort im Internet unter www.bornheim.de unter Rathaus/Rat und Ausschüsse veröffentlicht. „Kleine Anfragen“ der Ratsmitglieder werden ab sofort im Internet veröffentlicht

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Dr. Gabriele Jahn Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 21.06.2023 Pilotprojekte Carsharing in Bornheim Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, die SPD-Fraktion bittet um die Berücksichtigung des nachfolgenden Antrags für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur. Antrag: Der Bürgermeister wird beauftragt, Pilotvorhaben für Carsharing in Bornheim vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität zu konzeptionieren und den Ausschuss über Einsparpotentiale von klimaschädlichen Emissionen sowie den Projektkosten für die Stadt Bornheim zu unterrichten. Die Pilotkonzeption soll sich vor allem auf die Oberziele wie „messbare Beiträge zur Klimaneutralität“, „Attraktivität für BürgerInnen“, „Entwicklung eines Bornheimer Best-Practise Modells“ und „für die Stadt Bornheim kostenneutraler Betrieb nach der Pilotphase“ konzentrieren. Begründung: Carsharing führt - insbesondere als Ersatz für Zweitfahrzeuge in Haushalten - dazu, die Anzahl der Fahrzeuge in den Ortschaften und damit den Parkdruck zu reduzieren. Durch den Einsatz reinelektrischer Fahrzeuge werden unmittelbar Lärm und lokale Emissionen verringert, die auch vor dem Hintergrund zunehmender Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien unmittelbar auf die Klimaziele der Stadt Bornheim einzahlen. SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Der Aufwand der Stadt Bornheim ist in einer Kosten-Nutzen Analyse der Minderung von Treibhausgasen gegenüberzustellen. Die Vorteilhaftigkeit dieser Pilotvorhaben ist im Vergleich zu anderen Klimaschutzmaßnahmen im Kontext des Beschlusses „Klimaneutrales Bornheim“ darzustellen. Um den Effekt der Emissionsreduzierung zu berechnen, ist über eine Kosten-Nutzen- Analyse aus Sicht der Stadt der Nachweis einer lohnenden Relation im Vergleich zu anderen Klimaschutzmaßnahmen im Kontext des Beschlusses „Klimaneutrales Bornheim“ zu führen. Carsharing Modelle bieten den Teilnehmenden, gerade im Vergleich zum Vorhalten eines eigenen wenig genutzten Zweitwagens, einen nennenswerten finanziellen Vorteil. Sie sind zugleich ein Baustein der individuellen Mobilität vor Ort. Carsharing Modelle sind vor allem dann aussichtsreich, wenn das Interesse aus der Mitte der Bürgerinnen und Bürger kommt. Häufig fehlt es dazu lediglich an einem Anstoß und einer initialen organisatorischen Unterstützung bei der Anbahnung. Mit einer kleinen Anzahl von Pilotvorhaben bietet sich die Möglichkeit, diesen Anstoß zu geben sowie das Potenzial von Carsharing Modellen in Bornheim zu plausibilisieren. Die Verwaltung könnte anhand der Pilotvorhaben zugleich ihre Möglichkeiten der Unterstützung von Initiativen aus der Bürgerschaft Bornheims testen. Sie könnte dabei auch in Erwägung ziehen, z. B. dem Stadtbetrieb die Betreuung der Pilotvorhaben zu übertragen. Aufgrund der dezentralen Lage der Ortsteile dürfte sich ein sog. Stationäres Carsharing anbieten. Das Potenzial und die Bereitschaft von BürgerInnen könnte durch einen Wettbewerb der Ortschaften um eines der Pilotvorhaben ausgelotet werden. Bei belastbarem Interesse können sie mit professionellen Anbietern vor Ort realisiert werden. Durch den Start eines Carsharing Modells müssen somit weder die Stadt noch die Teilnehmenden organisatorische Aufgaben übernehmen. Für die am Pilot Teilnehmenden könnte ein zeitlich befristeter finanzieller Anreiz erwogen werden, ggf. mittels Sponsorings. Mit Abschluss der zeitlich befristeten Pilotphase sollen die (klimarelevanten-) Ergebnisse evaluiert, die erfolgreichen Vorhaben selbsttragend fortgeführt und, wo möglich, aufgrund der gemachten Erfahrungen (Best-Practise Ansatz) weitere Modelle im Stadtgebiet realisiert werden. Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung, auch den Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss gemäß Zuständigkeit entsprechend zu beteiligen. Mit freundlichen Grüßen Harry Gruß, Thomas Schmitz, Tina Gordon und Fraktion SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Dr. Gabriele Jahn Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 21.06.2023 Pilotprojekte Carsharing in Bornheim Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, die SPD-Fraktion bittet um die Berücksichtigung des nachfolgenden Antrags für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur. Antrag: Der Bürgermeister wird beauftragt, Pilotvorhaben für Carsharing in Bornheim vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität zu konzeptionieren und den Ausschuss über Einsparpotentiale von klimaschädlichen Emissionen sowie den Projektkosten für die Stadt Bornheim zu unterrichten. Die Pilotkonzeption soll sich vor allem auf die Oberziele wie „messbare Beiträge zur Klimaneutralität“, „Attraktivität für BürgerInnen“, „Entwicklung eines Bornheimer Best-Practise Modells“ und „für die Stadt Bornheim kostenneutraler Betrieb nach der Pilotphase“ konzentrieren. Begründung: Carsharing führt - insbesondere als Ersatz für Zweitfahrzeuge in Haushalten - dazu, die Anzahl der Fahrzeuge in den Ortschaften und damit den Parkdruck zu reduzieren. Durch den Einsatz reinelektrischer Fahrzeuge werden unmittelbar Lärm und lokale Emissionen verringert, die auch vor dem Hintergrund zunehmender Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien unmittelbar auf die Klimaziele der Stadt Bornheim einzahlen. SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Der Aufwand der Stadt Bornheim ist in einer Kosten-Nutzen Analyse der Minderung von Treibhausgasen gegenüberzustellen. Die Vorteilhaftigkeit dieser Pilotvorhaben ist im Vergleich zu anderen Klimaschutzmaßnahmen im Kontext des Beschlusses „Klimaneutrales Bornheim“ darzustellen. Um den Effekt der Emissionsreduzierung zu berechnen, ist über eine Kosten-Nutzen- Analyse aus Sicht der Stadt der Nachweis einer lohnenden Relation im Vergleich zu anderen Klimaschutzmaßnahmen im Kontext des Beschlusses „Klimaneutrales Bornheim“ zu führen. Carsharing Modelle bieten den Teilnehmenden, gerade im Vergleich zum Vorhalten eines eigenen wenig genutzten Zweitwagens, einen nennenswerten finanziellen Vorteil. Sie sind zugleich ein Baustein der individuellen Mobilität vor Ort. Carsharing Modelle sind vor allem dann aussichtsreich, wenn das Interesse aus der Mitte der Bürgerinnen und Bürger kommt. Häufig fehlt es dazu lediglich an einem Anstoß und einer initialen organisatorischen Unterstützung bei der Anbahnung. Mit einer kleinen Anzahl von Pilotvorhaben bietet sich die Möglichkeit, diesen Anstoß zu geben sowie das Potenzial von Carsharing Modellen in Bornheim zu plausibilisieren. Die Verwaltung könnte anhand der Pilotvorhaben zugleich ihre Möglichkeiten der Unterstützung von Initiativen aus der Bürgerschaft Bornheims testen. Sie könnte dabei auch in Erwägung ziehen, z. B. dem Stadtbetrieb die Betreuung der Pilotvorhaben zu übertragen. Aufgrund der dezentralen Lage der Ortsteile dürfte sich ein sog. Stationäres Carsharing anbieten. Das Potenzial und die Bereitschaft von BürgerInnen könnte durch einen Wettbewerb der Ortschaften um eines der Pilotvorhaben ausgelotet werden. Bei belastbarem Interesse können sie mit professionellen Anbietern vor Ort realisiert werden. Durch den Start eines Carsharing Modells müssen somit weder die Stadt noch die Teilnehmenden organisatorische Aufgaben übernehmen. Für die am Pilot Teilnehmenden könnte ein zeitlich befristeter finanzieller Anreiz erwogen werden, ggf. mittels Sponsorings. Mit Abschluss der zeitlich befristeten Pilotphase sollen die (klimarelevanten-) Ergebnisse evaluiert, die erfolgreichen Vorhaben selbsttragend fortgeführt und, wo möglich, aufgrund der gemachten Erfahrungen (Best-Practise Ansatz) weitere Modelle im Stadtgebiet realisiert werden. Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung, auch den Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss gemäß Zuständigkeit entsprechend zu beteiligen. Mit freundlichen Grüßen Harry Gruß, Thomas Schmitz, Tina Gordon und Fraktion

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Hallenbenutzungsgebührenordnung der Stadt Bornheim“ Sehr geehrter Herr Vieritz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.05.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Gebühren werden aktuell für die Hallenbenutzung erhoben? Antwort 1: Die Nutzungsgebühr wird entsprechend der Tarifordnung für die Benutzung der Sportstätten und Sportgeräte der Stadt Bornheim erhoben. Die Tarifordnung unterscheidet zwischen unentgeltli- cher (z. B. Kita, Schule, Feuerwehr, Kinder- und Jugendgruppen, die von der Stadt Bornheim als förderungswürdig anerkannt wurden) und entgeltlicher Benutzung der Sportstätten. In der Regel zahlen die Vereine, die von der Stadt Bornheim als förderungswürdig anerkannt wurden für den Übungs- und Trainingsbetrieb der Erwachsenengruppen 3,00 €/Stunde. Altersge- mischte Gruppen zahlen ab 20.00 Uhr ein Entgelt von 3,00 €/Stunde. Alle weiteren Entgelte sind in der Tarifordnung aufgeführt. Frage 2: Kann die Hallenbenutzungsgebührenordnung öffentlich bzw. transparent gemacht werden, bei- spielsweise durch Verlinkung auf der Webseite der Stadt? Antwort 2: Eine Tarifordnung ist bereits auf der Homepage veröffentlicht: https://www.bornheim.de/rathaus- service/rechtsvorschriften-satzungen/ortsrecht-der-stadt-bornheim Frage 3: Sind die Hallen-Kapazitäten ausreichend für die aktuelle Nachfrage? Antwort 3: Die aktuellen Nachfragen übersteigen derzeit die Hallen-Kapazitäten. Dies liegt aktuell auch da- ran, dass die Doppelturnhalle der Johann-Wallraf-Grundschule in Bornheim für die Unterbringung geflüchteter Menschen gesperrt ist. Gerade im Jugendbereich ist die Nachfrage nach freien Hal- lenzeiten der Vereine sehr hoch. Die Verwaltung versucht, im Rahmen der Möglichkeiten, die Be- darfe zu decken und z. B. temporäre Lösungen zu finden und Hallenzeiten zu tauschen. Herrn Ratsmitglied Joachim Vieritz https://www.bornheim.de/rathaus-service/rechtsvorschriften-satzungen/ortsrecht-der-stadt-bornheim https://www.bornheim.de/rathaus-service/rechtsvorschriften-satzungen/ortsrecht-der-stadt-bornheim - 2 - Frage 4: Wie gestalten sich die Nutzungsgebühren für alle anderen Sportstätten in Bornheim, wie z. B. das Stadion Antwort 4: Die Nutzungsgebühren hier werden auch entsprechend der Tarifordnung für die Benutzung der Sportstätten und Sportgeräte der Stadt Bornheim erhoben. Alle anderen Sportplätze in Bornheim (bis auf Brenig, Hemmerich, Rösberg, Hersel und Stadion Bornheim) wurden den Vereinen durch Erbbaurechtsvertrag übertragen und von den jeweiligen Fußballvereinen genutzt. Frage 5: Inwieweit decken die Gebühren die Aufwendungen der Stadt für die Sportstätten? Antwort 5: Die Einnahmen durch die Hallennutzungsgebühr sind nicht kostendeckend. Ziel der Verwaltung ist es, die Vereine zu stärken und zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Hallenbenutzungsgebührenordnung der Stadt Bornheim“ Sehr geehrter Herr Vieritz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.05.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Gebühren werden aktuell für die Hallenbenutzung erhoben? Antwort 1: Die Nutzungsgebühr wird entsprechend der Tarifordnung für die Benutzung der Sportstätten und Sportgeräte der Stadt Bornheim erhoben. Die Tarifordnung unterscheidet zwischen unentgeltli- cher (z. B. Kita, Schule, Feuerwehr, Kinder- und Jugendgruppen, die von der Stadt Bornheim als förderungswürdig anerkannt wurden) und entgeltlicher Benutzung der Sportstätten. In der Regel zahlen die Vereine, die von der Stadt Bornheim als förderungswürdig anerkannt wurden für den Übungs- und Trainingsbetrieb der Erwachsenengruppen 3,00 €/Stunde. Altersge- mischte Gruppen zahlen ab 20.00 Uhr ein Entgelt von 3,00 €/Stunde. Alle weiteren Entgelte sind in der Tarifordnung aufgeführt. Frage 2: Kann die Hallenbenutzungsgebührenordnung öffentlich bzw. transparent gemacht werden, bei- spielsweise durch Verlinkung auf der Webseite der Stadt? Antwort 2: Eine Tarifordnung ist bereits auf der Homepage veröffentlicht: https://www.bornheim.de/rathaus- service/rechtsvorschriften-satzungen/ortsrecht-der-stadt-bornheim Frage 3: Sind die Hallen-Kapazitäten ausreichend für die aktuelle Nachfrage? Antwort 3: Die aktuellen Nachfragen übersteigen derzeit die Hallen-Kapazitäten. Dies liegt aktuell auch da- ran, dass die Doppelturnhalle der Johann-Wallraf-Grundschule in Bornheim für die Unterbringung geflüchteter Menschen gesperrt ist. Gerade im Jugendbereich ist die Nachfrage nach freien Hal- lenzeiten der Vereine sehr hoch. Die Verwaltung versucht, im Rahmen der Möglichkeiten, die Be- darfe zu decken und z. B. temporäre Lösungen zu finden und Hallenzeiten zu tauschen. Herrn Ratsmitglied Joachim Vieritz https://www.bornheim.de/rathaus-service/rechtsvorschriften-satzungen/ortsrecht-der-stadt-bornheim https://www.bornheim.de/rathaus-service/rechtsvorschriften-satzungen/ortsrecht-der-stadt-bornheim - 2 - Frage 4: Wie gestalten sich die Nutzungsgebühren für alle anderen Sportstätten in Bornheim, wie z. B. das Stadion Antwort 4: Die Nutzungsgebühren hier werden auch entsprechend der Tarifordnung für die Benutzung der Sportstätten und Sportgeräte der Stadt Bornheim erhoben. Alle anderen Sportplätze in Bornheim (bis auf Brenig, Hemmerich, Rösberg, Hersel und Stadion Bornheim) wurden den Vereinen durch Erbbaurechtsvertrag übertragen und von den jeweiligen Fußballvereinen genutzt. Frage 5: Inwieweit decken die Gebühren die Aufwendungen der Stadt für die Sportstätten? Antwort 5: Die Einnahmen durch die Hallennutzungsgebühr sind nicht kostendeckend. Ziel der Verwaltung ist es, die Vereine zu stärken und zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen der Stadt Bornheim für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Bonn und den Strafkammern des Landgerichts Bonn 1. Der Rat hat in der Sitzung am 15.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Bonn und das Amtsgericht Bonn gefasst. 2. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt hat in der Sitzung am 14.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und - schöffen für das Landgericht Bonn und das Amtsgericht Bonn gefasst. Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 26.06.2023 – 30.06.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus: Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen: Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, Bürgerbüro, Raum 257, Montag und Dienstag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Vorschlagsliste der Jugendschöffinnen und –schöffen: Jugendamt der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, Sekretariat Raum 1.01, Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, zusätzlich Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung bei den o.g. Stellen schriftlich oder zu Protokoll in der Zeit von 03.07.2023 bis 07.07.2023 Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Stadt Bornheim, 16.06.2023 Christoph Becker (Bürgermeister) Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen der Stadt Bornheim für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Bonn und den Strafkammern des Landgerichts Bonn 1. Der Rat hat in der Sitzung am 15.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Bonn und das Amtsgericht Bonn gefasst. 2. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt hat in der Sitzung am 14.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und - schöffen für das Landgericht Bonn und das Amtsgericht Bonn gefasst. Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 26.06.2023 – 30.06.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus: Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen: Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, Bürgerbüro, Raum 257, Montag und Dienstag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Vorschlagsliste der Jugendschöffinnen und –schöffen: Jugendamt der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, Sekretariat Raum 1.01, Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, zusätzlich Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung bei den o.g. Stellen schriftlich oder zu Protokoll in der Zeit von 03.07.2023 bis 07.07.2023 Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Stadt Bornheim, 16.06.2023 Christoph Becker (Bürgermeister)

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25. Juni 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Wirtschaftsföderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungs- gesellschaft mbH Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standort- suche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU jeden Montag 14 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de Internet: gruene-fraktion-bornheim.de FDP jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Internet: fdp-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de Heinz Müller Telefon: 0 22 27 / 91 20 70 Fax: 0 22 27 / 81 99 713 E-Mail: jenneberg@ googlemail.com Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon: 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugend treff@gmx.de Internet: bornheimerjugendtreff.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Ratstrakt, am 26. Juni, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Bornheimer Jugendtreff Störungsmeldung Energieberatung AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Jugendparlament Mittwoch, 25.06.2014, 17:00 Uhr, Jugendamt der Stadt Born- heim, Raum 1.21, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Stadtrat Mittwoch, 02.07.2014, 18:00 Uhr, Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Stadtrat Donnerstag, 03.07.2014, 18:00 Uhr, Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tages- ordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetsei- te der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Mittwoch, 02.07.2014, 18:00 Uhr, und die Fortsetzung zu den noch nicht behandel- ten Tagesordnungspunkten ggfs. am Donnerstag, 03.07.2014; 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Am Mittwoch, 02.07.2014, 18:00 Uhr, und die Fortsetzung zu den noch nicht behandelten Tagesordnungspunkten ggfs. am Donnerstag, 03.07.2014; 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: Tagesordnung TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Einwohnerfragestunde 2 Bestellung von Schriftführern / Schriftführerinnen für den Rat 246/2014-1 3 Vereidigung und Amtseinführung des hauptamtlichen Bürgermeisters 247/2014-1 4 Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder 248/2014-1 5 15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 249/2014-1 6 Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bür- germeisters sowie deren Einführung und Verpflichtung 290/2014-1 7 Wahl der Ortsvorsteher und Ortsvorsteherinnen 250/2014-1 8 2. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bornheim 387/2014-1 9 6. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 372/2014-1 10 4. Änderung der Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim vom 22.12.2005 392/2014-1 11 Bildung des Wahlprüfungsausschusses sowie Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder 251/2014-1 12 Bildung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsschusses so- wie Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder 252/2014-1 13 Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder 253/2014-1 14 Bildung des Betriebsausschusses sowie Wahl der Mit- glieder und stv. Mitglieder 256/2014-1 15 Bildung des Fachausschusses "Volkshochschule" sowie Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder 257/2014-1 16 Bildung des Ausschusses für Bürgerangelegenheiten so- wie Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder 258/2014-1 17 Bildung des Ausschusses für Verkehr, Planung und Lie- genschaften sowie Wahl der Mitglieder und stv. Mitglie- der 259/2014-1 18 Bildung des Ausschusses für Schule, Soziales und demo- graphischen Wandel sowie Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder 260/2014-1 19 Bildung des Sport- und Kulturausschusses sowie Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder 261/2014-1 20 Bildung des Umweltausschusses sowie Wahl der Mitglie- der und stv. Mitglieder 262/2014-1 21 Bildung des Jugendhilfeausschusses sowie Wahl der Mit- glieder und stv. Mitglieder 263/2014-1 22 Bildung des Wahlausschusses sowie Wahl der Beisitzer/ innen und stv. Beisitzer/innen 264/2014-1 23 Bildung des Integrationsrates sowie Wahl der aus der Mitte des Rates zu bestellenden Mitglieder und stv. Mit- glieder 265/2014-1 24 Verteilung der Ausschussvorsitze und stv. Ausschussvor- sitze sowie Bestimmung / Benennung der Vorsitzenden und stv. Vorsitzenden 266/2014-1 25 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FDP und ABB vom 11.06.2014 betr. Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts Stadt- betrieb Bornheim 389/2014-1 26 Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder des Verwaltungs- rates des Stadtbetriebs Bornheim - AöR 267/2014-1 27 Wahl der dem Rat angehörenden Mitglieder und stv. Mit- glieder des Umlegungsausschusses 268/2014-1 28 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Mitglie- derversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes (NWStGB) 269/2014-1 29 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Mitglie- derversammlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) 270/2014-1 30 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Ver- bandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbands Wesseling - Hersel (WBV) 271/2014-2 31 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Verbands- versammlung des Wasserverbands Südliches Vorgebirge 272/2014-2 32 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Ver- bandsversammlung des Wasserverbands Dickopsbach 273/2014-2 33 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim im Aufsichtsrat der Regionalgas Euskirchen GmbH + Co. KG 274/2014-2 34 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Ge- sellschafterversammlung der Regionalgas Euskirchen GmbH + Co. KG 275/2014-2 35 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Gesell- schafterversammlung der Stadtbahngesellschaft Rhein- Sieg mbH i.L. (SRS) 276/2014-2 36 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Ge- sellschafterversammlung der Radio Bonn / Rhein-Sieg GmbH + Co. KG 277/2014-2 37 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim im Aufsichts- rat der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim (WFG Bornheim) 278/2014-2 38 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Gesell- schafterversammlung der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim (WFG Born- heim) 279/2014-2 39 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Delegier- tenversammlung des Erftverbandes 280/2014-2 40 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Mitglie- derversammlung des Landesverbandes der Volkshoch- schulen von NRW e.V. 281/2014-1 41 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Mitglie- derversammlung des vhw - Deutsches Volksheimstätten- werk e.V. Bundesverband für Wohnungseigentum, Woh- nungsbau und Stadtentwicklung 282/2014-1 42 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Mitglie- derversammlung des deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV) 283/2014-1 43 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim im Regionalbei- rat Alfter / Bornheim der Kreissparkasse Köln 284/2014-1 44 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Ver- bandsversammlung des Zweckverbands Kommunale In- formationsverarbeitung "civitec" 285/2014-1 45 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Mitglie- derversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Born- heim 286/2014-1 46 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Haupt- versammlung des Verbandes kommunaler Unternehmer (VKU) 287/2014-1 47 Bestimmung der stimmberechtigten und beratenden Mit- glieder der Schulkonferenzen durch den Schulträger 288/2014-1 48 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim im Aufsichtsrat der Gasnetz Bornheim GmbH & Co. KG 365/2014-1 49 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Gesell- schafterversammlung der Gasnetz GmbH & Co. KG 368/2014-1 50 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim im Aufsichtsrat der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG 366/2014-1 51 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Gesell- schafterversammlung der Stromnetz GmbH & Co. KG 367/2014-1 52 Bestellung eines Vertreters der Stadt Bornheim bei der interkommunalen Einkaufsgenossenschaft KoPart 370/2014-1 53 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. The- ater im Kloster e. V. 377/2014-1 54 Neufassung der Satzung des Kinder- und Jugendparla- mentes der Stadt Bornheim 385/2014-4 55 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszah- lungen im Haushaltsjahr 2014für die Produktgruppe 1.05.02 Leistungen für Asylbewerber 384/2014-5 56 Kindertagesbetreuung: Anerkennung von Kindertages- einrichtungen als plusKITA- und Sprachfördereinrich- tungen im Sinne des Regierungsentwurfs zum 2. Ände- rungsgesetzes zum Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) 374/2014-4 57 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FDP und ABB vom 11.06.2014 betr. Verkehrsführung und Umbau der Königstraße 390/2014-9 58 Antrag der FDP-Fraktion vom 23.04.2014 betr. Zuschuss für Hunde aus dem Tierheim Troisdorf 355/2014-2 59 Mitteilung betr. Verfassungsbeschwerden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs 318/2014-2 60 Mitteilung betr. Sachstand Straßenausbaumaßnahmen Königstraße und Peter-Fryns-Platz 379/2014-9 61 Mitteilung betr. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Konzessionierungsentscheidungen Strom und Gas sowie zur Umsetzung eines Energievertriebskonzeptes in einer Stadtwerkeorganisation 394/2014-2 62 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 63 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 64 Verkauf von Grundstücken bzw. Teilflächen im Bereich Schumacherstraße, Bonner Straße und Meckenheimer Straße; siehe auch gemeinsamer Antrag der Fraktionen FDP und ABB vom 11.06.2014 181/2014-6 65 Abschluss eines Ingenieurvertrages zur Sanierung der Grundschule Waldorf 388/2014-1 66 Vergabe der Dienstleistungskonzession für Cateringleis- tungen in Schulen der Stadt Bornheim 382/2014-1 67 Vergabe des Auftrages für Straßen- und Tiefbauarbeiten zum Neubau der Kindertagesstätte Rilkestraße 386/2014-1 68 Vergabe des Auftrages zur Schadstoffsanierung des Rats- traktes des Rathauses Bornheim 380/2014-1 69 Vergabe des Auftrages für Metallbauarbeiten im Rats- trakt des Rathauses Bornheim 381/2014-1 70 Vergabe des Auftrages zur Erneuerung der Straßenbe- leuchtung in der Königstraße, der Pohlhausenstraße und auf dem Peter-Fryns-Platz 343/2014-1 71 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Ver- gabe des Auftrages für Lieferung und Installation eines Blockheizkraftwerkes im Rathaus 373/2014-1 72 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Verga- be des Auftrages für Architektenleistungen zum Neubau der Kindertagesstätte Rilkestraße 375/2014-1 73 Auftrag zur Erstellung eines Feinkonzeptes zur Umset- zung eines Energievertriebes in einer Stadtwerkeorgani- sation und zur fachlichen Begleitung der Umsetzung 359/2014-2 74 Bestellung eines Technischen Prüfers bei Fachbereich 8 / Rechnungsprüfung 301/2014-1 75 Mitteilung betr. Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto vom 01.03. bis 04.06.2014 378/2014-1 76 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 77 Anfragen mündlich Stadt Bornheim Bornheim, den 02.05.2014 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 25. Juni 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf einschließlich der vorliegenden textlichen Festset- zungen und der vorliegenden Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Der Bebauungsplan umfasst den Bereich zwischen Bonner Straße, Schumacher Straße, Siegburger Stra- ße, Bahnlinie und Widdiger Weg. Der Bebauungsplan Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf mit Begründung kann während der Dienststunden im Fachbereich 7 –Stadtplanung und Grundstücks- neuordnung - der Stadtverwaltung Bornheim, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann ein- gesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Satzungsbe- schluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig mit der Bekannt- machung des Bebauungsplanes Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf wird auch bekannt gemacht, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB an die Festsetzungen des Bebauungs- planes Ro 17 angepasst wurde (1. Berichtigung). Der berichti- gte Flächennutzungsplan kann am gleichen Ort und zu den gleichen Zeiten eingesehen werden wie der Bebauungsplan Ro 17. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksich- tigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verlet- zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplans und des Flä- chennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Män- gel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungs- planes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begrün- denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Ent- schädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Ent- schädigung schriftlich bei dem Entschädigungs- pflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeich- neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fäl- ligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verlet- zung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffent- lich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 20.06.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Roisdorf Der Rat der Stadt Bornheim hat am 27.03.2014 den Be- bauungsplan Ro 17 in der Ort- schaft Roisdorf als Satzung be- schlossen. Der Bebauungsplan umfasst den Bereich zwischen Bonner Straße, Schumacher Straße, Siegburger Straße, Bahnlinie und Widdiger Weg. Gleichzeitig beschloss der Rat der Stadt Bornheim über die vorgebrachten Stellungnah- men. Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz- buch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) in der derzeit gültigen Fassung kann bei mehr als 50 Anre- gungen mit im wesentlich glei- chen Inhalt die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung da- durch ersetzt werden, dass die Einsichtnahme in das Ergebnis ermöglicht wird. Da zum Bebauungsplan mehr als 50 Anregungen gleichen Inhalts in Form einer Stellung- nahme mit Unterschriftenliste (Kunden toom-Markt, Zeit- schriftenladen, Dienstleister und Schuhcenter) vorgebracht wurden, kann das Ergebnis der Prüfung - der Beschluss über die Stellungnahmen - wäh- rend der Dienststunden im Fachbereich 7 – Stadtplanung und Grundstücksneuordnung - der Stadtverwaltung Born- heim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, in der Zeit vom 03.07.2014 bis 03.09.2014 eingesehen werden. Bornheim, den 13.06.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf Stadt Bornheim Bürgerinformation AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 11. Juni 2014

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24. September 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb 14 Kalendertage. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im Internet unter www.bornheim.de unter Rathaus/Rat und Ausschüsse veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 17 - 18 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Frankfurter Str. 2 Telefon: 0 22 22 / 977 988 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 16. Oktober, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 01.10.2014, 18 Uhr Europaschule Bornheim, Aula, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Stadtrat Donnerstag, 02.10.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Aula, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tages- ordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 15.05.2014 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Bo 23 in der Ortschaft Bornheim einschließlich der vorliegenden text- lichen Festsetzungen und der vorliegenden Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Bornheim südlich des Freibades zwischen der Königstraße, Rilkestraße und dem Alfterer-Bornheimer Bach. Der Bebauungsplan Bo 23 in der Ortschaft Bornheim mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB kann während der Dienststunden im Fachbereich 7 –Stadtplanung und Grundstücksneuordnung - der Stadtverwaltung Bornheim, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Bo 23 in der Ort- schaft Bornheim gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver- letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- plans und des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Be- kanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schrift- lich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begrün- denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt ent- sprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädigungs- berechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungs- pflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschrie- benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 22.09.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Bo 23 in der Ortschaft Bornheim, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 11.09.2014 be- schlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes He 05 in der Ortschaft Hersel gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung für die Dauer von 2 Wochen erneut öffent- lich auszulegen. Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, den Geltungsbereich des Be- bauungsplanes geringfügig um eine Fläche an der Gartenstraße zu verkleinern. Weiterhin hat der Rat beschlossen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abge- geben werden können. Das Bebauungsplangebiet liegt zwischen der Gartenstraße und der Elbestraße und umfasst die Flurstücke Gemarkung Hersel Flur 13 Nrn. 588, 591 sowie teilweise 8/2 und 329. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungs- planes einschließlich der geänderten Begründung erfolgt in der Zeit vom 13.10.2014 bis 27.10.2014 einschließlich bei der Stadtverwal- tung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneu- ordnung-, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www. bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abge- gebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Bebauungsplanbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 22.09.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes He 05 in der Ortschaft Hersel / erneute öffentliche Auslegung 24. September 2014 Stadt Bornheim Bürgerinformation AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 15.05.2014 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB die Aufstellung der 2. Ände- rung des Bebauungsplanes Ro 16. Das Plangebiet liegt zwi- schen Oberdorfer Weg und der Straße Am Dietkirchener Hof.“ Auf die beiliegende Über- sichtsskizze, die den Planbe- reich grob darstellt, wird hin- gewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 15.09.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Ro 16 in der Ortschaft Roisdorf; 2. Änderung; Aufstel- lungsbeschluss

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Öffentliche Bekanntmachung der der 3. Satzung vom 21.06.2023 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 21.02.2018 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.S.666 / SGV.NW. 2023) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) und der §§ 2,4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW.S.712) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2022 (GV. NRW. S.233) folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 21.02.2018 beschlossen: Artikel I Die Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 21.02.2018 wird wie folgt geändert: § 3 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt: „(3) Bei der erstmaligen Aufnahme oder einem Wechsel der Unterkunft erhält der Benutzer gegen schriftliche Bestätigung: a. die Einweisungsverfügung mit Angaben der unterzubringenden Person/en und der Bezeichnung der zugewiesenen Nutzfläche, b. einen Abdruck dieser Satzung und der Benutzungsordnung, c. Unterkunftsschlüssel, d. ein Kurzprotokoll über das zur Verfügung gestellte Zimmerausstattung.“ „(7) Für nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Bewohners entstandene Schäden am zur Verfügung gestellten Inventar oder am Gebäude der Unterkunft haftet der Verursacher. Für einen Verlust des zur Verfügung gestellten, protokollierten Inventars haftet der Nutzer. Die Reparaturkosten oder die Kosten für eine Ersatzbeschaffung werden im Falle der Schädigung dem Verursacher, im Falle des Verlustes dem Nutzer, in Rechnung gestellt.“ § 4 wird wie folgt ergänzt: „(4) Der Benutzer erhält bei seinem Auszug oder bei einem Wechsel der Unterkunft ein Übergabeprotokoll über das im verlassenen Zimmer festgestellte, städtische Inventar.“ § 5 wird wie folgt geändert: „(1) Die Stadt erhebt für die Benutzung der in § 1 in Verbindung mit dem Gebührentarif genannten Unterkünfte Benutzungsgebühren (Grundgebühr und Verbrauchsgebühr und Stromkostenpauschale). Die Gebühr wird im Rahmen einer IST-Belegung kalkuliert. Bei der Erhebung der Grundgebühr wird differenziert zwischen der Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft und der Unterbringung in einer abgeschlossenen Wohneinheit. (2) Die Grundgebühr beträgt pro Nutzer und Kalendermonat - in einer Gemeinschaftsunterkunft: 177,06 € - in einer abgeschlossenen Wohneinheit: 212,47 € (vergl. Gebührentarif) (3) Die Verbrauchsgebühr (Heizung, Wasser, Abfallbeseitigung, Abwasser, Mietnebenkosten) wird als Pauschale erhoben. Diese wird auf Grund der Aufwendungen für die Verbrauchskosten ermittelt und auf die Nutzer umgerechnet. Zur Zeit beträgt die Verbrauchsgebühr je Nutzer und Kalendermonat: 42,47 € (4) Die Stromkostenpauschale wird separat berechnet und ausgewiesen. Sie beträgt zur Zeit je Nutzer und Kalendermonat: 30,18 € § 6 wird wie folgt geändert: Gebührenschuldner sind die Benutzerinnen und Benutzer der Unterkünfte. „Der Gebührentarif (Anlage) wird wie folgt neu gefasst: „Anlage zur Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und die Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) Gebührentarif Für die nachstehend aufgeführten Unterkünfte werden die monatlichen Benutzungsgebühren wie folgt festgesetzt: Grundgebühr pro Nutzer/Kalendermonat - in einer Gemeinschaftsunterkunft: 177,06 € - in einer abgeschlossenen Wohneinheit: 212,47 € Verbrauchsgebühr pro Nutzer/Kalendermonat: 42,47 € Stromkostenpauschale pro Nutzer/Kalendermonat: 30,18 € Unterkünfte: Nr. Anschrift Ortsteil Unterkunftsart 1 Ackerweg 17 Walberberg Gemeinschaftsunterkunft 2 Am Ühlchen 19 Bornheim Abgeschlossene Wohneinheit 3 Donnerbachweg15a Waldorf Gemeinschaftsunterkunft 4 Eupener Str. 6 Sechtem Gemeinschaftsunterkunft 5 Friedrichstr. 3 Roisdorf Abgeschlossene Wohneinheit 6 Rheinstr. 117 (linke Wohnung) Hersel Abgeschlossene Wohneinheit 7 Rheinstr. 117 (rechte Wohnung) Hersel Abgeschlossene Wohneinheit 8 Schornsberg 2 Brenig Abgeschlossene Wohneinheit 9 Sechtemer Weg 57-79 Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 10 Siegesstr.28 Roisdorf Abgeschlossene Wohneinheit 11 Zehnhoffstr. 7 Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 12 Allerstraße 17 Hersel Gemeinschaftsunterkunft 13 Feldchenweg 34-38 Waldorf Gemeinschaftsunterkunft 14 Keldenicher Str. 20-24 Sechtem Gemeinschaftsunterkunft 15 Goethestraße 1a Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 16 Albertus-Magnus-Str. 18 Dersdorf Abgeschlossene Wohneinheit 17 Kämpchenweg 34 Sechtem Abgeschlossene Wohneinheit 18 Maaßenstr. 11 Hemmerich Abgeschlossene Wohneinheit 19 Torburg Burgstr. 51 Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 20 Wallrafstr. 1 Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 21 Albertus-Magnus-Str. 22 Dersdorf Abgeschlossene Wohneinheit Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Bezeichnung der Satzung 3. Satzung vom 21.06.2023 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 21.02.2018 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 21.06.2023 (Christoph Becker) Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der der 3. Satzung vom 21.06.2023 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 21.02.2018 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.S.666 / SGV.NW. 2023) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) und der §§ 2,4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW.S.712) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2022 (GV. NRW. S.233) folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 21.02.2018 beschlossen: Artikel I Die Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 21.02.2018 wird wie folgt geändert: § 3 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt: „(3) Bei der erstmaligen Aufnahme oder einem Wechsel der Unterkunft erhält der Benutzer gegen schriftliche Bestätigung: a. die Einweisungsverfügung mit Angaben der unterzubringenden Person/en und der Bezeichnung der zugewiesenen Nutzfläche, b. einen Abdruck dieser Satzung und der Benutzungsordnung, c. Unterkunftsschlüssel, d. ein Kurzprotokoll über das zur Verfügung gestellte Zimmerausstattung.“ „(7) Für nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Bewohners entstandene Schäden am zur Verfügung gestellten Inventar oder am Gebäude der Unterkunft haftet der Verursacher. Für einen Verlust des zur Verfügung gestellten, protokollierten Inventars haftet der Nutzer. Die Reparaturkosten oder die Kosten für eine Ersatzbeschaffung werden im Falle der Schädigung dem Verursacher, im Falle des Verlustes dem Nutzer, in Rechnung gestellt.“ § 4 wird wie folgt ergänzt: „(4) Der Benutzer erhält bei seinem Auszug oder bei einem Wechsel der Unterkunft ein Übergabeprotokoll über das im verlassenen Zimmer festgestellte, städtische Inventar.“ § 5 wird wie folgt geändert: „(1) Die Stadt erhebt für die Benutzung der in § 1 in Verbindung mit dem Gebührentarif genannten Unterkünfte Benutzungsgebühren (Grundgebühr und Verbrauchsgebühr und Stromkostenpauschale). Die Gebühr wird im Rahmen einer IST-Belegung kalkuliert. Bei der Erhebung der Grundgebühr wird differenziert zwischen der Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft und der Unterbringung in einer abgeschlossenen Wohneinheit. (2) Die Grundgebühr beträgt pro Nutzer und Kalendermonat - in einer Gemeinschaftsunterkunft: 177,06 € - in einer abgeschlossenen Wohneinheit: 212,47 € (vergl. Gebührentarif) (3) Die Verbrauchsgebühr (Heizung, Wasser, Abfallbeseitigung, Abwasser, Mietnebenkosten) wird als Pauschale erhoben. Diese wird auf Grund der Aufwendungen für die Verbrauchskosten ermittelt und auf die Nutzer umgerechnet. Zur Zeit beträgt die Verbrauchsgebühr je Nutzer und Kalendermonat: 42,47 € (4) Die Stromkostenpauschale wird separat berechnet und ausgewiesen. Sie beträgt zur Zeit je Nutzer und Kalendermonat: 30,18 € § 6 wird wie folgt geändert: Gebührenschuldner sind die Benutzerinnen und Benutzer der Unterkünfte. „Der Gebührentarif (Anlage) wird wie folgt neu gefasst: „Anlage zur Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und die Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) Gebührentarif Für die nachstehend aufgeführten Unterkünfte werden die monatlichen Benutzungsgebühren wie folgt festgesetzt: Grundgebühr pro Nutzer/Kalendermonat - in einer Gemeinschaftsunterkunft: 177,06 € - in einer abgeschlossenen Wohneinheit: 212,47 € Verbrauchsgebühr pro Nutzer/Kalendermonat: 42,47 € Stromkostenpauschale pro Nutzer/Kalendermonat: 30,18 € Unterkünfte: Nr. Anschrift Ortsteil Unterkunftsart 1 Ackerweg 17 Walberberg Gemeinschaftsunterkunft 2 Am Ühlchen 19 Bornheim Abgeschlossene Wohneinheit 3 Donnerbachweg15a Waldorf Gemeinschaftsunterkunft 4 Eupener Str. 6 Sechtem Gemeinschaftsunterkunft 5 Friedrichstr. 3 Roisdorf Abgeschlossene Wohneinheit 6 Rheinstr. 117 (linke Wohnung) Hersel Abgeschlossene Wohneinheit 7 Rheinstr. 117 (rechte Wohnung) Hersel Abgeschlossene Wohneinheit 8 Schornsberg 2 Brenig Abgeschlossene Wohneinheit 9 Sechtemer Weg 57-79 Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 10 Siegesstr.28 Roisdorf Abgeschlossene Wohneinheit 11 Zehnhoffstr. 7 Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 12 Allerstraße 17 Hersel Gemeinschaftsunterkunft 13 Feldchenweg 34-38 Waldorf Gemeinschaftsunterkunft 14 Keldenicher Str. 20-24 Sechtem Gemeinschaftsunterkunft 15 Goethestraße 1a Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 16 Albertus-Magnus-Str. 18 Dersdorf Abgeschlossene Wohneinheit 17 Kämpchenweg 34 Sechtem Abgeschlossene Wohneinheit 18 Maaßenstr. 11 Hemmerich Abgeschlossene Wohneinheit 19 Torburg Burgstr. 51 Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 20 Wallrafstr. 1 Bornheim Gemeinschaftsunterkunft 21 Albertus-Magnus-Str. 22 Dersdorf Abgeschlossene Wohneinheit Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Bezeichnung der Satzung 3. Satzung vom 21.06.2023 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 21.02.2018 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 21.06.2023 (Christoph Becker) Bürgermeister

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Fraktionsvorsitzender: Dirk König | Willmuthstr. 30 | 53332 Bornheim | Telefon: 0163-3563644 | E-Mail: mail@dirk-koenig.de UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim Stadt Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 29.06.2023 Prüfantrag zur Bereitstellung eines Grundstückes für einen privaten Investor zur Errichtung eines Lehrschwimmbeckens im Bornheimer Norden. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir bitte Sie den folgenden Antrag in den nächsten Haupt- und Finanzausschuss einzubringen. Beschlussentwurf: 1. Die Verwaltung prüft, inwieweit sie der Fa. Ezzys im Bornheimer Norden ein Grundstück in der Größe von ca. 600 qm zur Errichtung eines Lehrschwimmbeckens im Bereich der neu zu errichtenden Heinrich Böll Gesamtschule zur Verfügung stellen kann. 2. Sollte an dieser Stelle kein Grundstück zur Verfügung stehen, prüft die Verwaltung, eventuell unter Einbeziehung der WFG, ob es an anderer Stelle ein geeignetes Grundstück gibt, welches den Anforderungen entsprechen würde. Sollte ein weiterer Investor in diesem Bereich auftreten, soll dies in die Prüfung einfließen. Begründung: In der Stadt Bornheim fehlen Wasserflächen um vor allen Dingen Babyschwimmen, Schwimmunterricht für Kleinkinder und Grundschulkinder anzubieten. Die Fa. Ezzys, Niederlande, arbeitet mit dem SSV Merten seit einigen Jahren auf einer kleinen Wasserfläche auf dem Gelände der GFO in Merten zusammen. Aus dieser Zusammenarbeit hat sich bei der Fa. Ezzys der Wunsch entwickelt im Bornheimer Norden ein Lehrschwimmbecken zu bauen und zu betreiben. Diesbezüglich ist man an die Verwaltung herangetreten und hat auch die Politik eingebunden. Nun ist ein schlüssiges Konzept entstanden, um das Projekt auch umsetzen zu können. Hierzu sucht die Fa. Ezzys nun ein Grundstück in der Größe von ca. 600 qm (ohne Parkplätze) oder 1000 -1200 qm (incl. Parkplätze). Da nicht absehbar ist, wann und in welcher Form das neue Bornheimer Schwimmbad errichtet werden kann, bietet sich hier aus unserer Sicht eine optimale Ergänzung. Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ Fraktionsvorsitzender: Dirk König | Willmuthstr. 30 | 53332 Bornheim | Telefon: 0163-3563644 | E-Mail: mail@dirk-koenig.de Der Sozialraum der Bornheimer Nordens umfasst ca. 25.000 Einwohner mit diversen Kindergärten, fünf Grundschulen und einer weiterführenden Schule. Mir einem Lehrschwimmbecken könnte man den Schwimmunterricht mit kurzen Wegen realisieren. Dies würde die Organisation in den Schulen bezgl. des Schwimmunterrichts wesentlich vereinfachen und auch im Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität wesentliche Vorteile bieten. Die Fa. Ezzys bietet ein Kurssystem an, welches auf dreißigjähriger Erfahrung fußt, und ständig weiterentwickelt wird. So ist gewährleistet, dass viele Bornheimer Kinder eine hochwertige Schwimmausbildung erhalten. Das Lehrschwimmbecken stellt keine Konkurrenz zu einem neuen Bornheimer Hallenbad dar. Ganz im Gegenteil, es würden sich viele Synergien ergeben. So hätte man im neuen Bornheimer Schwimmbad mehr Zeiten für die drei Grundschulen im Bornheimer Süden, die Verbundschule in Uedorf, das AvH Gymnasium und die Europaschule. Zudem könnte man mehr Zeiten für die verschiedenen Vereine zur Verfügung stellen. Ein weiterer Effekt wäre, da die Fa. Ezzys die fundierte Grundausbildung der Kinder gewährleistet, dass diese Kinder anschließend zur weiteren Ausbildung ins Bornheimer Hallenbad wechseln könnten. So bestände unter Umständen die Möglichkeit, dass wir in Bornheim mehr Nachwuchs für die Vereine, wie etwa DLRG, Wasserwacht, Feuerwehren (gerade in den Rheinorten) fördern könnten.

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