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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Führen von Feuerwehrbooten mit Sportbootführerschein Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Mitglieder der Feuerwehr Bornheim sind zum Führen des Mehrzweckboots und des Rettungsboots berechtigt? Antwort 1: In der Löscheinheit Hersel sind 19 Personen im Besitz des Sportbootführerscheines, wovon 10 die Ausbildung zum Führen des Mehrzweckboot (MZB) und des Rettungsboot (RTB) haben. In der Löscheinheit Widdig sind 10 Personen im Besitz des Sportbootführerscheines, wovon 10 die Ausbildung zum Führen des RTB haben und 2 berechtigt sind das MZB zu führen. Frage 2: Wie viele dieser berechtigten Personen verfügen über einen Sportbootführerschein? Antwort 2: Eine Gesamtzahl kann nicht genau ermittelt werden, da der Stadt Bornheim nicht bekannt ist, wer außer den Mittgliedern der Löscheinheit Hersel und Löscheinheit Widdig im Besitz eines Sport- bootführerscheines ist. Zu den Löscheinheiten Hersel und Widdig kommen noch vier Mitglieder der Löscheinheit Roisdorf hinzu, die über die Stadt Bornheim den Sportbootführerschein erwor- ben haben. Weiterhin kommen noch zwei Mitglieder des Tagesalarms hinzu. Außer den Mitglie- dern der Löscheinheit Hersel und Widdig verfügen die anderen Mitglieder die im Besitz eines Sportbootführerscheines sind jedoch über keinerlei Einweisung in die Boote um diese zu führen. Frage 3: Wie viele dieser berechtigten Personen verfügen über ein Kleinschifferzeugnis? Antwort 3: Keiner der berechtigten Personen verfügt derzeit über ein Kleinschifferzeugnis, da dieses bisher nicht erforderlich war bzw. erst mit Inkrafttreten der neuen Binnenschifffahrtsverordnung zum 01.04.2023 erforderlich wird. Bei den Personen welche die Boote der Stadt Bornheim bisher füh- ren und den Sportbootführerschein vor 01-2022 erworben haben, muss zur Berechtigung / prü- fungsfreier Erwerb des Kleinschifferzeugnis ein Antrag bei ELWIS gestellt werden. Hierzu gibt es eine Übergangsfrist die geplant bis 01-2024 bzw. ggf. bis 01-2025 befristet ist. Frage 4: Herrn Christian Koch - 2 - Wie und durch wen wird das nunmehr nötige Ausstellen von amtlichen Berechtigungsscheinen für die Inhaber der Sportbootführerscheine organisiert? Antwort 4: Mit den betreffenden Löscheinheiten ist abgestimmt, dass die notwendigen Antragsunterlagen gesammelt an die Abteilung 3.2. übermittelt werden. Die Anträge werden dann gemeinsam mit den zu ergänzenden Unterlagen durch die Stadt Bornheim eingereicht. Frage 5: Ist der Ausstellungsprozess der Berechtigungsscheine bis zum 17.01.2024 leistbar, so dass die Boote der Feuerwehr Bornheim auch nach diesem Stichtag von ausreichend vielen berechtigten Bootsführern in den Einsatz gebracht werden können? Antwort 5: Ja Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wassertemperatur im HFB Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Wassertemperaturen und welche Raumtemperatur waren vor der Energiekrise im ver- gangenen Jahr im Hallenfreizeitbades üblich? Antwort 1: Vor der Energiekrise schwankten die Wassertemperaturen zwischen 29-30 Grad Celcius. Die Raumtemperaturen lagen 2-3 Grad Celsius über der Wassertemperatur. Frage 2: Inwieweit wurden diese Temperaturen im Zuge der Energieknappheit gesenkt? Antwort 2: Die Temperaturen wurden während der Energiekrise auf 26 Grad Celcius abgesenkt. Frage 3: Gab es Beschwerden oder andere Auswirkungen, die auf die Temperatursenkungen zurückzu- führen sind (z.B. Rückgang der Besucherzahlen)? Antwort 3: Es wurden tatsächlich zahlreiche mündliche, sowie schriftliche Beschwerden wegen dieser abge- senkten Temperaturen verzeichnet. Es gab auch einen Besucherrückgang; ob dieser aber allein wegen den Temperaturen zurückzuführen ist, ist nicht empirisch zu beweisen. . Frage 4: Mittlerweile hat sich die Energiemangellage deutlich entspannt. Zu welchem Zeitpunkt plant die Verwaltung die ursprünglichen Temperaturen wieder zu erreichen? Antwort 4: Die Temperaturen wurden wieder auf den alten Stand (Punkt 1.) zum 01.03.2023 zurückgeführt. Mit freundlichen Grüßen Herrn Jörn Freynick - 2 - (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wassertemperatur im HFB Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Wassertemperaturen und welche Raumtemperatur waren vor der Energiekrise im ver- gangenen Jahr im Hallenfreizeitbades üblich? Antwort 1: Vor der Energiekrise schwankten die Wassertemperaturen zwischen 29-30 Grad Celcius. Die Raumtemperaturen lagen 2-3 Grad Celsius über der Wassertemperatur. Frage 2: Inwieweit wurden diese Temperaturen im Zuge der Energieknappheit gesenkt? Antwort 2: Die Temperaturen wurden während der Energiekrise auf 26 Grad Celcius abgesenkt. Frage 3: Gab es Beschwerden oder andere Auswirkungen, die auf die Temperatursenkungen zurückzu- führen sind (z.B. Rückgang der Besucherzahlen)? Antwort 3: Es wurden tatsächlich zahlreiche mündliche, sowie schriftliche Beschwerden wegen dieser abge- senkten Temperaturen verzeichnet. Es gab auch einen Besucherrückgang; ob dieser aber allein wegen den Temperaturen zurückzuführen ist, ist nicht empirisch zu beweisen. . Frage 4: Mittlerweile hat sich die Energiemangellage deutlich entspannt. Zu welchem Zeitpunkt plant die Verwaltung die ursprünglichen Temperaturen wieder zu erreichen? Antwort 4: Die Temperaturen wurden wieder auf den alten Stand (Punkt 1.) zum 01.03.2023 zurückgeführt. Mit freundlichen Grüßen Herrn Jörn Freynick - 2 - (Christoph Becker) Bürgermeister

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16. Juli 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Wirtschaftsföderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungs- gesellschaft mbH Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standort- suche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU jeden Montag 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de Heinz Müller Telefon: 0 22 27 / 91 20 70 Fax: 0 22 27 / 81 99 713 E-Mail: jenneberg@ googlemail.com ABB nach Vereinbarung Aktive Bürger Bornheim c/o Paul Breuer, St.-Georg-Straße 20, 53332 Bornheim-Widdig Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke jeden Montag 17 - 18 Uhr Michael Lehmann Frankfurter Straße 2 53332 Bornheim-Roisdorf Telefon: 0 22 22 / 977 988 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 21. August, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S.878), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 02.07.2014 folgende 4. Änderung der Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim vom 22.12.2005 beschlossen: Artikel I Die Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim vom 22.12.2005 wird wie folgt geändert: § 4 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: “Für das Wasserwerk wird ein Betriebsausschuss gebildet, der aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern besteht.” Artikel II Die Änderung der Betriebssatzung tritt mit dem Tag nach der Be- kanntgabe in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 4. Satzung vom 03.07.2014 zur Änderung der Be- triebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim vom 22.12.2005 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbin- dung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrecht- liche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschrie- benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flä- chennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Born- heim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 03.07.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 4. Satzung vom 03.07.2014 zur Änderung der Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim vom 22.12.2005 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 02.07.2014 auf- grund des § 1 und § 11 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) in der z. Z. geltenden Fassung, des § 2, § 6 und § 10 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfege- setzes - AG-KJHG-KJFöG - vom 01. Januar 2005 in der z. Z. geltenden Fassung und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), folgende Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes der Stadt Bornheim beschlossen: § 1 Aufgaben und Ziele des Kinder- und Jugendparlamentes Das Kinder- und Jugendparlament (1) ist überparteilich und unabhängig und setzt sich für die Interessen der Bornheimer Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Bür- germeister und dem Stadtrat sowie der Öffentlichkeit ein, (2) soll zur politischen Aufklärung und Erziehung beitragen, (3) soll die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an politischen und verwaltungsmäßigen Planungs- und Entscheidungsprozes- sen ermöglichen und sicherstellen, (4) nimmt Wünsche und Anregungen der Bornheimer Kinder und Jugendlichen auf und versucht Lösungsmöglichkeiten zu erarbei- ten, die dann gemeinsam mit den Gremien des Rates oder dem Bürgermeister umgesetzt oder als Anträge in den Jugendhilfeaus- schuss eingebracht werden können, (5) soll daran mitwirken, positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche zu schaffen und zu erhalten. § 2 Zusammensetzung des Kinder- und Jugendparlamentes (1) Das Jugendparlament besteht aus 21 Mitgliedern, die am Wahl- tag 12 Jahre alt und noch nicht 20 Jahre alt sind und ihren Haupt- wohnsitz in der Stadt Bornheim haben. Stehen weniger als 21 Kandidaten/Kandidatinnen zur Wahl oder werden weniger Kan- didaten/Kandidatinnen gewählt, besteht das Kinder- und Jugend- parlament aus den gewählten Mitgliedern, sofern die Mitglieder- zahl dann mindestens 11 Personen beträgt. (2) Überschreitet ein Mitglied in der laufenden Amtszeit die Alters- grenze, bleibt es trotzdem bis zur nächsten Wahl Mitglied des Kin- der- und Jugendparlamentes. (3) Scheidet ein Mitglied vor Ende der Amtszeit aus, rückt die Kan- didatin/der Kandidat mit den meisten Stimmen nach dem letzten gewählten Mitglied nach. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (4) Nach der Wahl üben die bisherigen Mitglieder des Kinder- und Jugendparlamentes ihre Tätigkeit bis zur ersten Sitzung des neu gewählten Parlamentes aus. (5) Von den Mitgliedern des Kinder- und Jugendparlamentes wird eine Vertreterin/ein Vertreter gewählt, die/der als beratendes Mit- glied für den Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen wird. § 3 Wahlverfahren (1) Die Wahl zum Kinder- und Jugendparlament findet alle 2 Jahre statt. Die Parlamentsmitglieder werden von den wahlberechtigten Kindern und Jugendlichen, die am ersten Wahltag 12 Jahre alt und noch nicht 20 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Bornheim haben in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Alle Kinder und Jugendlichen mit aktivem und passivem Wahl- recht werden mit einem Informationsbrief (Wahlbenachrichti- gung) rechtzeitig über die Wahl zum Kinder- und Jugendparla- ment und den Wahltermin informiert und aufgefordert zu kandi- dieren. Der Wahltermin und die Wahlbenachrichtigung werden öffentlich bekannt gemacht. (3) Die Dauer der Kandidaten-/Kandidatinnenaufstellung beträgt 30 Tage. (4) Für die Kandidatur ist ein Bewerbungsbogen auszufüllen, der mindestens Name, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf/ Ausbildung/ derzeit besuchte Schule, Unterschrift des Kandidaten/ der Kandi- datin enthalten muss. Diejenigen, die noch keine 18 Jahre alt sind, benötigen die Unterschrift der Erziehungsberechtigten. (5) Bewerbungsbögen können nur von einzelnen Wahlberechtigten für sich selbst eingereicht werden. (6) Die Bewerbungen der Kandidaten/ Kandidatinnen sind innerhalb der im Informationsbrief sowie auf der Homepage der Stadt Born- heim mitgeteilten Frist schriftlich beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, einzureichen. (7) Der Bürgermeister erstellt nach Ablauf der Frist eine alphabe- tische Kandidaten-/Kan¬didatinnenliste, die den Namen, das Al- ter, den Wohnort (Ortsteil) und den derzeitigen Beruf enthält und die in der regionalen Presse, auf der Homepage der Stadt Born- heim und in den weiterführenden Schulen mindestens zwei Wo- chen vor dem Wahltermin veröffentlicht wird. (8) Über alle wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen wird vom Bürgermeister ein Wählerverzeichnis erstellt. § 4 Durchführung der Wahl (1) Jede Wahlberechtigte / jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die sie / er nur persönlich abgeben kann. Die /der Wahlberechtigte muss sich gegenüber dem Wahlvorstand durch Personalausweis, Reisepass oder gleichwertiges Ausweisdokument sowie den In- formationsbrief (Wahlbenachrichtigung) ausweisen. (2) Im ersten Schulhalbjahr, spätestens bis zu den Weihnachtsferien, findet eine „Wahlwoche“ statt. In den ersten zwei Tagen wird in den weiterführenden Schulen gewählt. Jede /jeder Wahlberech- tigte wählt in der Schule, die sie/er besucht. (3) In den zwei darauf folgenden Tagen haben die Jugendlichen, die nicht mehr zur Schule gehen oder nicht in Bornheim zur Schule gehen oder nicht in ihrer Schule wählen konnten, die Möglichkeit, an jeweils einem Tag im Rathaus der Stadt Bornheim und in einer Bornheimer Jugendeinrichtung, welche rechtzeitig bekannt gege- ben wird, während der Öffnungszeiten ihre Stimme abzugeben. (4) Für die Wahlbüros werden Wahlvorstände gebildet, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich sind. Je- der Wahlvorstand besteht aus mindestens drei Personen und wird vom Bürgermeister bestimmt. Nach Abschluss der Wahl übergibt der jeweilige Wahlvorstand die verschlossene Wahlurne an den Bürgermeister zur Auszählung, die am letzten Tag der „Wahlwo- che“ im Rathaus stattfindet. Gewählt sind die 21 Kinder und Ju- gendlichen mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit für die 21. Person entscheidet das Los. Danach gibt der Bürgermei- ster das vorläufige Wahlergebnis bekannt. (5) Der Wahlausschuss der Stadt Bornheim stellt das Wahlergebnis fest und gibt dieses bekannt. Anschließend veröffentlicht der Bür- germeister das Wahlergebnis im Amtsblatt. Nach Verkündigung im Amtsblatt besteht eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Der Wahlausschuss der Stadt Bornheim entscheidet über die Einsprü- che. (6) Spätestens 6 Wochen nach der Wahl findet die konstituierende Sitzung des neu gewählten Kinder- und Jugendparlamentes statt. § 5 Vorstand (1) Das Kinder- und Jugendparlament wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus einer Sprecherin/ einem Sprecher, einer Stell- vertreterin/einem Stellvertreter und einer Beisitzerin/einem Bei- sitzer besteht. Die Vertreterin/ Der Vertreter des Kinder- und Ju- gendparlamentes im Jugendhilfeausschuss gehört ebenfalls dem Vorstand an. Dieser stellt die Tagesordnung auf, lädt zu den Sit- zungen ein und ist Ansprechpartner für den Bürgermeister. Bei dieser Aufgabe wird der Vorstand durch den Stadtjugendring Bornheim e.V. unterstützt. (2) Ein Mitglied des Vorstandes kann nur abgewählt werden, wenn ein neues Mitglied durch mehr als die Hälfte der Anzahl der Mit- glieder gewählt wird. Die Abwahl muss ein Tagesordnungspunkt sein. § 6 Sitzungen (1) Das Kinder- und Jugendparlament tagt mindestens viermal im Jahr. (2) Die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlamentes sind verpflich- tet, an den Sitzungen des Kinder- und Jugendparlamentes teilzu- nehmen. Bei Verhinderung ist der Vorstand des Kinder- und Ju- gendparlamentes rechtzeitig vor der Sitzung zu informieren. (3) Die Sitzungen des Kinder- und Jugendparlamentes sind öffentlich. Es kann jedoch auf vorherigen Antrag durch mehrheitlichen Be- schluss ein nicht-öffentlicher Teil angeschlossen werden. Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes der Stadt Bornheim 16. Juli 2014 Stadt Bornheim Bürgerinformation (4) Die Stadt Bornheim stellt dem Kinder- und Jugendparlament für die Sitzungen geeignete Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. (5) An den Sitzungen nehmen nach Bedarf Vertreterinnen/Vertreter der Verwal- tung teil, die anzuhören sind. (6) Die Moderation/Sitzungsleitung und Schriftführung kann für jede Sitzung neu bestimmt werden. § 7 Abstimmung (1) Beschlüsse werden mit Mehrheit gefasst. (2) Das Kinder- und Jugendparlament ist beschlussfähig, wenn 1/3 der Mitglieder anwesend sind. (3) Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (4) Die Abstimmung erfolgt im Regelfall durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitgliedes des Kinder- und Jugendparlamentes ist geheim durch Stimmzettel abzustimmen. § 8 Arbeitsgruppen (1) Das Kinder- und Jugendparlament kann für besondere Themenbereiche Ar- beitsgruppen bilden. (2) An diesen Arbeitsgruppen können neben den Mitgliedern des Kinder- und Ju- gendparlamentes auch Jugendliche mitarbeiten und mitentscheiden, die nicht Mitglied des Kinder- und Jugendparlamentes sind. (3) Die Arbeitsgruppen berichten in den Sitzungen des Kinder- und Jugendparla- mentes über ihre Arbeit und ihre Beschlüsse. Die Beschlüsse der Arbeitsgrup- pen bedürfen zur Umsetzung der Zustimmung des Kinder- und Jugendparla- mentes. § 9 Organisationsunterstützung (1) Der Bürgermeister sowie der Stadtjugendring Bornheim e.V. unterstützen das Kinder- und Jugendparlament. (2) Der Bürgermeister benennt dem Kinder- und Jugendparlament eine An- sprechpartnerin/einen Ansprechpartner der Verwaltung. (3) Darüber hinaus unterstützt und begleitet der Stadtjugendring Bornheim e.V. (Organisationsunterstützung) das Kinder- und Jugendparlament inhaltlich, organisatorisch sowie bei der Durchführung von Sitzungen und ggf. Veran- staltungen. § 10 Finanzen Dem Kinder- und Jugendparlament steht ein jährlicher Etat zur Verfügung, der vom Rat nach Maßgabe des Haushaltes der Stadt Bornheim festgesetzt wird. Die Bewirtschaftung erfolgt durch das Jugendamt. § 11 Niederschrift und Dokumentation (1) Der Schriftführer/Die Schriftführerin führt eine Anwesenheitsliste und fertigt über die Sitzung des Kinder- und Jugendparlamentes eine Niederschrift an. (2) Das Kinder- und Jugendparlament legt dem Bürgermeister jährlich einen Tä- tigkeitsbericht vor, der auch dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben wird. § 12 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des Jugendparlamentes der Stadt Bornheim vom 10.09.2012 außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes der Stadt Born- heim vom 10.07.2014 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flä- chennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige- verfahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungs- plan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 10.07.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

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11. Juni 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Wirtschaftsföderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungs- gesellschaft mbH Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standort- suche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU jeden Montag 14 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de Internet: gruene-fraktion-bornheim.de FDP jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Internet: fdp-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de Heinz Müller Telefon: 0 22 27 / 91 20 70 Fax: 0 22 27 / 81 99 713 E-Mail: jenneberg@ googlemail.com Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon: 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugend treff@gmx.de Internet: bornheimerjugendtreff.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Ratstrakt, am 26. Juni, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Bornheimer Jugendtreff Störungsmeldung Energieberatung AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Ka 03 in der Ortschaft Kardorf / Öffentliche Auslegung Jugendparlament Mittwoch, 25.06.2014, 17:00 Uhr, Jugendamt der Stadt Born- heim, Raum 1.21, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Stadtrat Mittwoch, 02.07.2014, 18:00 Uhr, Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Stadtrat Donnerstag, 03.07.2014, 18:00 Uhr, Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tages- ordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetsei- te der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim. de. Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 15.05.2014 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Ka 03 in der Ortschaft Kardorf für die Dauer eines Monates öffent- lich auszulegen. Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, den Geltungsbereich ge- ringfügig entlang der L 183 um die Fläche bis einschl. des Fuß- und Radweges zu vergrößern. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Kardorf und wird im Nord- osten durch den Fuß- und Radweg der Blumenstraße (L 183), im Süden durch die Bebauung an der Travenstraße und der Stra- ße Katzentränke und im Westen durch die Bebauung am Sankt- Josefs-Weg begrenzt. Als verfügbare Umweltinformation liegt der Umweltbericht incl. Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung vor, mit Beschreibung und Be- wertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter. Eingeflossen in den Umweltbericht sind ein Landschaftspfle- gerischer Fachbeitrag inklusive Einschätzung der artenschutz- rechtlichen Belange sowie eine Stellungnahme zum Artenschutz, in denen Lebensraumpotentiale abgeschätzt und mögliche arten- schutzrechtliche Verbotstatbestände (insbesondere die Betrof- fenheit von Fledermäusen und Vögeln) bewertet wurden, eine Geohydrologische Beurteilung, in der die Bodeneigenschaften untersucht wurden, eine Schalltechnische Untersuchung zur Klärung der Belange des Immissionsschutzes für das geplante Neubaugebiet hinsichtlich des Verkehrslärms der L 183 und des Gewerbelärms des gegenüberliegenden Gewerbegebietes und ein Entwässerungskonzept und Überflutungsnachweis für das Plangebiet. Des Weiteren liegen noch umweltbezogene Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Kultur- und Sachgüter und Mensch vor. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Ka 03 in der Ortschaft Kardorf mit Begründung und den umwelt- bezogenen Informationen und Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 23.06.2014 bis 25.07.2014 einschließlich bei der Stadtver- waltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grund- stücksneuordnung-, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schrift- lich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Be- schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt blei- ben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend ge- macht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entschei- det die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 04.06.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Der Wahlausschuss der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 28.05.2014 gemäß § 15 Abs. 1 der Wahlordnung zum Integrationsrat der Stadt Bornheim das Ergebnis der Wahl festgestellt, das ich nachstehend gem. § 15 Abs. 3 der Wahlordnung zum Integrationsrat der Stadt Bornheim öffentlich bekannt mache. In den Integrationsrat der Stadt Bornheim wurden gewählt: Name Partei/Wählergruppe Anschrift in 53332 Bornheim Durak, Salih Einzelbewerber Eulerhüttenweg 15 Grob, Hans Peter Einzelbewerber Weilerstr. 5 Schmitz, Licete Maria Einzelbewerberin Rheinstr. 263 Sabbah, Aissam Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG) Herderstr. 101 Wiebe, Amy Marie Einzelbewerberin Königstr. 16 Ibrahim, Karin Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Burgstr. 9a Rechtsbehelfsbelehrung Gemäß § 18 der Wahlordnung zum Integrationsrat der Stadt Bornheim i.V.m. § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz können gegen die Gültigkeit der Wahl - alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes, - die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie - die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats ab dem Tag der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Bornheim, den 02.06.2014 Stadt Bornheim gez. Manfred Schier, Wahlleiter Öffentliche Bekanntmachung der Ergebnisse der Integrationsratswahl der Stadt Bornheim am 25.05.2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 11. Juni 2014 Der Wahlausschuss der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 28.05.2014 gemäß § 34 Absatz 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahlG) das Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters und das Ergebnis der Wahl der Vertretung der Stadt Bornheim festgestellt, das ich nachstehend gem. §§ 35 Abs. 2 und 46b KWahlG i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) öffentlich bekannt mache. Die Kurzbezeichnungen der Parteien bedeuten: CDU = Christlich Demokratische Union Deutschlands SPD = Sozialdemokratische Partei Deutschlands GRÜNE = BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN UWG/FORUM = Unabhängige Wähler Gemeinschaft/Forum „Mündige Bürger“ FDP = Freie Demokratische Partei Deutschlands DIE LINKE = DIE LINKE ABB = Aktive Bürger Bornheim PIRATEN = Piratenpartei Deutschland BIG = Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit A. Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin Wahlberechtigte 38.555 Wähler/innen 21.480 Ungültige Stimmen 300 Gültige Stimmen 21.180 Von den gültigen Stimmen entfielen auf Bewerber/in Partei/Wählergruppe Stimmen Heller, Petra CDU, FDP 8.555 Henseler, Wolfgang SPD, UWG/Forum 11.437 Breuer, Paul PIRATEN 1.188 Zum Bürgermeister wurde gewählt: Wolfgang Henseler, Schulstr. 46, 53332 Bornheim (SPD, UWG/Forum) B. Wahl des Rates Wahlberechtigte 38.555 Wähler/innen 21.484 Ungültige Stimmen 311 Gültige Stimmen 21.173 Die gültigen Stimmen verteilen sich auf die Parteien wie folgt: Partei/Wählergruppe Direktmandate Stimmen (absolut) Stimmen (Prozent) CDU 20 8.921 42,13 % SPD 2 5.566 26,29 % GRÜNE 0 2.285 10,79 % UWG/Forum 0 1.561 7,37 % FDP 0 1.304 6,16 % DIE LINKE 0 756 3,57 % ABB 0 688 3,25 % BIG 0 92 0,43 % gesamt 22 21.173 I. In den Wahlbezirken wurden gewählt: Wahlbezirk Name, Vorname Anschrift in 53332 Bornheim Partei/Wählergruppe 010: G1 Roisdorf I Strauff, Bernhard Siefenfeldchen 153 CDU 020: G2 Roisdorf II Lamprichs, Holger Donnerstein 11 CDU 030: G3 Bornheim/Roisdorf Kretschmer, Gabriele Mörnerstr. 33 CDU 040: G4 Bornheim I Müller, Marc Brucknerstr. 26 CDU 050: G5 Bornheim II Söllheim, Michael Klippe 24 CDU 060: G6 Bornheim III Borodichin, Jewgenia Hohlenberg 22 CDU 070: G7 Brenig Hayer, Sebastian Hohlenberg 128 CDU 080: G8 Dersdorf/Waldorf Keils, Ewald Dürerstr. 20 CDU 090: G9 Waldorf Bandel, Helga Schmiedegasse 16 CDU 100: G10 Kardorf Stüsser, Peter Schulstr. 5 CDU 110: G11 Hemmerich/Rösberg Heßling, Günter Heerweg 352 CDU 120: G12 Rösberg/Merten Schwarz, Wolfgang Schumannstr. 25 CDU 130: G13 Merten I Heller, Petra Wagnerstr. 3 CDU 140: G14 Merten II Wehrend, Lutz Talstr. 16 CDU 150: G15 Walberberg I Montenarh, Stefan Von-Groote-Str. 3 CDU 160: G16 Walberberg II Wirtz, Hans-Dieter Margaretenstr. 16 CDU 170: G17 Sechtem I Oster, Thomas Heisterbacher Str. 22 CDU 180: G18 Sechtem II Züge, Rainer Europaring 9 SPD 190: G19 Widdig Velten, Konrad Alemannenweg 9 CDU 200: Uedorf/Hersel Marx, Bernd Parkstr. 65 CDU 210: Hersel I Krüger, Frank W. Lechstr. 3 SPD 220: Hersel II Prinz, Rüdiger Gartenstr. 141 CDU II. Aus den Reservelisten wurden gewählt: Partei/Wählergruppe: Name, Vorname Anschrift in 53332 Bornheim SPD Hanft, Wilfried Hellstr. 118 SPD Kleinekathöfer, Ute Schlegelstr. 11 SPD Krüger, Ute Schützenstr. 79 SPD Jaritz, Karin Königstr. 14 SPD Voigt, Philipp Kirchstr. 9 SPD Stadler, Harald Pützweide 9 SPD Aharchi, Loubna Sechtemer Weg 2 SPD Dr. Tourné, Peter Taunusstr. 20 SPD Günther, Jann Kolberger Str. 33 SPD Roitzheim, Frank Enggasse 15 GRÜNE Koch, Maria Charlotte Schallenberg 3 GRÜNE Quadt-Herte, Manfred Hostertstr. 24 GRÜNE Gesell, Andrea Kartäuserstr. 16 GRÜNE Dr. Kuhn, Arnd Spessartstr. 3 GRÜNE Hochgarz, Markus Baptist-Liebertz-Str. 8 UWG/Forum Feldenkirchen, Hans Gerd Straußweg 4 UWG/Forum Müller, Heinz Holzweg 1 UWG/Forum Feldenkirchen, Else Straußweg 4 UWG/Forum Schmitz, Heinz Joachim Heideweg 33 FDP Koch, Christian Maaßenstr. 16 FDP Freynick, Jörn Isarstr. 10 FDP Kabon, Matthias Siefenfeldchen 108b DIE LINKE Schulz, Heinz-Peter Grünewaldstr. 134 DIE LINKE Lehmann, Michael Frankfurter Str. 2 ABB Breuer, Paul St.-Georg-Str. 20 ABB Weiler, Jürgen Hohlenberg 10 Rechtsbehelfsbelehrung Gem. § 39 Abs.1 KWahlG i.V.m. § 63 Abs.2 KWahlO können gegen die Gültigkeit der Wahl - jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes - die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilge nommen haben, sowie - die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats ab dem Tag der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs.1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Bornheim, Rathausstr.2, 53332 Bornheim, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Nach § 39 Abs. 2 KWahlG kann gegen die von den Wahlbehörden bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahl- handlung getroffenen Entscheidungen Einspruch gem. Absatz 1 eingelegt werden, um eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 KWahlG herbeizuführen. Bornheim, den 02.06.2014 Stadt Bornheim gez. Manfred Schier, Wahlleiter Öffentliche Bekanntmachung der Ergebnisse der Gemeindewahlen der Stadt Bornheim am 25.05.2014

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18. Juni 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Wirtschaftsföderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungs- gesellschaft mbH Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standort- suche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU jeden Montag 14 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de Internet: gruene-fraktion-bornheim.de FDP jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Internet: fdp-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de Heinz Müller Telefon: 0 22 27 / 91 20 70 Fax: 0 22 27 / 81 99 713 E-Mail: jenneberg@ googlemail.com Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon: 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugend treff@gmx.de Internet: bornheimerjugendtreff.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Ratstrakt, am 26. Juni, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Bornheimer Jugendtreff Störungsmeldung Energieberatung Jugendparlament Mittwoch, 25.06.2014, 17:00 Uhr, Jugendamt der Stadt Born- heim, Raum 1.21, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Stadtrat Mittwoch, 02.07.2014, 18:00 Uhr, Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Stadtrat Donnerstag, 03.07.2014, 18:00 Uhr, Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tages- ordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetsei- te der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Wer in den Ferien verreisen möchte, sollte sich versichern, dass sein Personalausweis beziehungsweise Reisepass noch lang genug gültig ist. Ansonsten müssen beim Bürgerbüro der Stadt Bornheim rechtzeitig neue Dokumente beantragt werden. Es ist geöffnet montags bis mittwochs von 7.30 bis 16 Uhr, don- nerstags von 7.30 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist unter den Rufnum- mern 0 22 22/ 9 45 - 1 81 und - 1 82 eine Terminvereinbarung möglich. Die Bearbeitungszeit für Reisepässe und Personalaus- weise beträgt zurzeit zwei bis vier Wochen. Im Notfall kann ge- gen eine erhöhte Gebühr ein Expresspass beantragt werden, der nach drei Tagen ausgestellt werden kann. Mitbringen müssen die Antragsteller neben ihrem bisherigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass auch ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild. Bei Erstbeantragung ist der Kin- derausweis beziehungsweise Kinderreisepass und gegebenen- falls zusätzlich die Geburtsurkunde vorzulegen. Ist der Antragsteller minderjährig, braucht er die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten. Dabei genügt es, wenn ein El- ternteil persönlich anwesend ist, der vom anderen Erziehungsbe- rechtigten zwei Dokumente, eine Vollmacht und dessen Ausweis, vorlegt. Ist die Ehe geschieden, muss ein Nachweis vom Sorgerechtsbe- schluss, bei Alleinerziehenden eine Negativbescheinigung des Jugendamtes, mitgebracht werden. Bei Betreuungen oder Pfleg- schaften ist die Bestellung zum Betreuer beziehungsweise der Gerichtsbeschluss vorzuweisen. Weitere Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter des Bürgerbüros unter der Rufnummer 0 22 22/ 9 45 - 5 55. Achtung, Ferien! Neue Ausweisdokumente rechtzeitig beantragen Der Bornheimer JugendTreff (BJT) hat für die ersten drei Wo- chen der Sommerferien wieder ein abwechslungsreiches Pro- gramm zusammengestellt. Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 17 Jahren finden eine große Auswahl an ebenso attraktiven wie kostengünstigen Angeboten. Unter anderem beteiligt sich die Stadt Bornheim wieder an der Aktion der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die unter dem Motto „GUT DRAUF – Bewegen, entspannen, essen – aber wie!“ die Gesundheitsför- derung von Kindern und Jugendlichen zum Ziel haben. In der er- sten Ferienwoche finden die Aktionen und Angebote von 12 bis 18 Uhr im BJT statt. So heißt es etwa am Montag, 7. Juli 2014, „BBQ & Chill Time“. „GUT DRAUF mit COOLEN DRINKS“ ist Thema am Dienstag, 8. Juli, bevor sich Fußballfreunde mit einer „Mini-WM“ an der Play Station 3 am Donnerstag, 10. Juli, auf das Finale der Fußball- Weltmeisterschaft in Brasilien einstimmen können. Und an den Freitagen 11., 18. und 25. Juli, jeweils von 13 bis 17 Uhr, erwartet die Besucher des Hallenfreizeitbades „Action, Sports & Fun“. In der zweiten und dritten Woche dürfen sich Daheim- gebliebene auf eine Reihe von spannenden Ausflügen freuen. So ist am Montag, 14. Juli, der Waldklettergarten in St. Augu- stin das Ziel. In den folgenden Tagen geht es in die UCI Kino- welt im Hürth-Park, zur Fuß- ballgolf-Anlage in Königswin- ter und zur Sommerrodelbahn nach Altenahr. Die dritte Woche beginnt am Montag, 21. Juli, mit einem Be- such im Brühler Phantasialand. Und in der SAGA Reitschule Bad Honnef-Aegidienberg be- steht am Dienstag, 22. Juli, die Möglichkeit, auf Islandpferden zu reiten, bevor die Woche am Mittwoch, 23. Juli, im „pinup Bowling-Center“ in Bornheim ihren sportlich-unterhaltsamen Abschluss findet. Die Wartezeit bis zum Beginn des Ferienprogramms können sich Kinder und Jugendliche mit dem bewährten Programmangebot im Bornheimer Jugendtreff, Königstraße 31, verkürzen. So steigt etwa montags der „GUT DRAUF-KochTreff“, mittwochs der „SportTreff“ und freitags der „offene MädchenTreff“. Donners- tags ist der Turniertag, an dem in wöchentlich wechselnden Dis- ziplinen der BJT Cup ausgespielt wird. Der Jugendtreff ist jeweils ab 15 Uhr geöffnet. Weiterer Höhepunkt vor den Ferien ist das GUT DRAUF-Essensfest „Sommergenüsse“ am 24. Juni. Nähere Informationen dazu sowie zum Ferienprogramm erteilt der BJT unter der Rufnummer 0 22 22/ 25 00 (werktags ab 14 Uhr). Außerdem ist er per Fax, 0 22 22/ 92 95 00, und per E-Mail an bornheimerjugendtreff@gmx.de zu erreichen. Das komplette Ferienprogramm ist zudem im Internet unter der Adresse www.bornheimerjugendtreff.de abrufbar. Dort finden sich für jede Veranstaltung auch die passenden Anmeldeformu- lare zum Herunterladen. Attraktives Ferienprogramm des Bornheimer Jugendtreffs für Kinder und Jugendliche Für die anstehenden Sommerferien hat das Jugendamt der Stadt Bornheim eine Programmübersicht zusammengestellt. Ab sofort finden Kinder und ihre Familien auf der städtischen Homepage unter der Adresse www.bornheim.de/bildung-soziales/ferienpro- gramm schnell und einfach das passende Angebot und können ihre Freizeit individuell gestalten. Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kirchengemeinden, Vereine und andere sind aufgerufen, ihre Ferienaktionen mitzuteilen, um das Programm zu erweitern. Angebote für Kinder oder Jugend- liche in und um Bornheim nimmt Katja Cîmpean vom Jugend- amt der Stadt Bornheim telefonisch unter 0 22 22/94 37 - 54 35 oder per E-Mail an katja.cimpean@stadt-bornheim.de entgegen. Ein entsprechender Vordruck kann unter www.bornheim.de/bil- dung-soziales/ferienprogramm heruntergeladen werden. Sommerferien-Angebote für Kids – Freizeit individuell gestalten Am Mittwoch, 18. Juni 2014, findet der Betriebsausflug der Stadtverwaltung und des StadtBetriebs Bornheim statt. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass die Dienststellen an diesem Tag geschlossen bleiben. Auch alle Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft sind am 18. Juni geschlossen. Die Eltern wurden frühzeitig über den anstehenden Betriebsausflug infor- miert. Das HallenFreizeitBad Bornheim kann am Tag des Be- triebsausflugs zur normalen Öffnungszeit besucht werden. Auch die Kurse der Volkshochschule Bornheim Alfter finden wie üblich statt, die VHS-Geschäftsstelle ist jedoch nicht besetzt. Bei dringenden Anliegen außerhalb der Dienstzeit der Stadtver- waltung ist der städtische Bereitschaftsdienst telefonisch unter 0172 874 08 53 erreichbar. Bei Rohrbrüchen, Schäden im Ka- nalnetz und zur Sicherstellung der Wasserversorgung kann die Störungshotline des Bereitschaftsdienstes des StadtBetriebs un- ter 02227/ 93 20 77 angerufen werden. Feuerwehr und Rettungs- dienst sind wie immer erreichbar unter der Rufnummer 112, die Polizei unter 110. In Angelegenheiten der Gasversorgung gibt die Regionalgas Euskirchen Auskunft unter 02251/ 70 80; außerhalb der Be- triebszeiten steht die Service-Nummer 0800/ 32 23 222 zur Ver- fügung. Öffnungszeiten am 18. Juni – Betriebsausflug der Stadtverwaltung und des StadtBetriebs Bornheim n Auch in diesen Sommerferien gibt es wieder viele Aktionen im BJT. Foto: Frank Engel-Strebel

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Schrankensysteme auf Friedhöfen“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1 und 2: Welche Friedhöfe wurden mit Schranken und Induktionsschleifen ausgestattet und welche sind derzeit noch in Planung? Antwort 1 und 2: Bisher wurden auf folgenden Friedhöfen Schrankenanlagen und Induktionsschleifen eingerichtet: Jahr Friedhof Kosten brutto in € Schranke Errichtung Gesamt 2012 Roisdorf 1.486,31 2.274,83 3.761,14 2019 Hersel 4.885,79 1.708,59 6.594,38 2020 Sechtem 4.885,79 1.300,86 6.186,65 2020 Bornheim 5.700,00 7.027,84 *12.727,84 2022 Hemmerich 6.324,30 1.234,20 7.558,50 Gesamt 23.282,19 13.546,32 36.828,51 * davon Zuleitung Strom 5.634,90€. Für 2024 ist die Errichtung auf dem Friedhof Merten neu geplant. Weitere Schrankenanlagen sind derzeit nicht geplant, da seitens der Friedhofsverwaltung entweder derzeit keine Notwendig- keit gesehen und/oder wegen der jeweiligen Lage der Anlage auf dem Friedhof die notwendigen Arbeiten zu kostenintensiv wären. Frage 3: Aus welchen Gründen wurden die Schranken installiert? Antwort 3: Die Errichtung von Schrankenanlagen erfolgte zunächst aus dem Grund, das Befah- ren der Friedhofswege durch betriebsfremde oder nicht gewerblich tätige Personen zu unterbin- den. In der Vergangenheit wurden mutmaßlich durch Privatpersonen, die mit ihren PKW bis zur eigen Grabstelle gefahren sind, viele Schäden an Einfassungen und Grünflächen (in Engstellen oder bei Wendemanövern) verursacht. Darüber hinaus wurde der Zugang speziell in Bornheim häufig genutzt, um wilden Müll auf dem Friedhofsgelände abzulagern. Dies hatte zwischenzeitlich Ausmaße angenommen, die den SBB 2020 veranlassten, in Bornheim auch die verhältnismäßig hohen Kosten der Stromzuführung in Kauf zu nehmen. Herrn Jörn Freynick Isarstr. 10 53332 Bornheim - 2 - Die Schranken werden zudem über ein elektronisches Schließsystem gesteuert, überwacht und schließen nach dem Verlassen des Geländes im Zusammenspiel mit den Induktionsschleifen au- tomatisch. Über dieses System kann der SBB einerseits die Zugangsmöglichkeiten für Gewerbe- treibende sehr fein steuern und nachvollziehen sowie andererseits sicherstellen, dass die Zufahr- ten abends und an Wochenenden verschlossen sind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Schrankensysteme auf Friedhöfen“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1 und 2: Welche Friedhöfe wurden mit Schranken und Induktionsschleifen ausgestattet und welche sind derzeit noch in Planung? Antwort 1 und 2: Bisher wurden auf folgenden Friedhöfen Schrankenanlagen und Induktionsschleifen eingerichtet: Jahr Friedhof Kosten brutto in € Schranke Errichtung Gesamt 2012 Roisdorf 1.486,31 2.274,83 3.761,14 2019 Hersel 4.885,79 1.708,59 6.594,38 2020 Sechtem 4.885,79 1.300,86 6.186,65 2020 Bornheim 5.700,00 7.027,84 *12.727,84 2022 Hemmerich 6.324,30 1.234,20 7.558,50 Gesamt 23.282,19 13.546,32 36.828,51 * davon Zuleitung Strom 5.634,90€. Für 2024 ist die Errichtung auf dem Friedhof Merten neu geplant. Weitere Schrankenanlagen sind derzeit nicht geplant, da seitens der Friedhofsverwaltung entweder derzeit keine Notwendig- keit gesehen und/oder wegen der jeweiligen Lage der Anlage auf dem Friedhof die notwendigen Arbeiten zu kostenintensiv wären. Frage 3: Aus welchen Gründen wurden die Schranken installiert? Antwort 3: Die Errichtung von Schrankenanlagen erfolgte zunächst aus dem Grund, das Befah- ren der Friedhofswege durch betriebsfremde oder nicht gewerblich tätige Personen zu unterbin- den. In der Vergangenheit wurden mutmaßlich durch Privatpersonen, die mit ihren PKW bis zur eigen Grabstelle gefahren sind, viele Schäden an Einfassungen und Grünflächen (in Engstellen oder bei Wendemanövern) verursacht. Darüber hinaus wurde der Zugang speziell in Bornheim häufig genutzt, um wilden Müll auf dem Friedhofsgelände abzulagern. Dies hatte zwischenzeitlich Ausmaße angenommen, die den SBB 2020 veranlassten, in Bornheim auch die verhältnismäßig hohen Kosten der Stromzuführung in Kauf zu nehmen. Herrn Jörn Freynick Isarstr. 10 53332 Bornheim - 2 - Die Schranken werden zudem über ein elektronisches Schließsystem gesteuert, überwacht und schließen nach dem Verlassen des Geländes im Zusammenspiel mit den Induktionsschleifen au- tomatisch. Über dieses System kann der SBB einerseits die Zugangsmöglichkeiten für Gewerbe- treibende sehr fein steuern und nachvollziehen sowie andererseits sicherstellen, dass die Zufahr- ten abends und an Wochenenden verschlossen sind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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An Herrn Bürgermeister Dilara Görgen Christoph Becker (Vorsitzende) Rathausstraße 2 Fatima Bösche 53332 Bornheim Bornheim, den 01.05.2023 Antrag: Vorschlag zur Einrichtung von Antidiskriminierungsstelle in Bornheim Sehr geehrter Herr Becker, ich bitte Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Integrationsausschusses zu setzen: Beschlussvorschlage: Der Bürgermeister beauftragt die Verwaltung alle Informationen zur Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle in Bornheim zu überprüfen und hierüber in der nächsten Sitzung zu berichten. Begründung: In einer Stadt mit der Einwohnerzahl von Bornheim muss wohl leider damit gerechnet werden, dass Diskriminierungsfälle nicht nur vereinzelt vorkommen. Mit Blick auf unsere diverse Gesellschaft sind daher die Existenz leicht zugänglicher und effizienter Beschwerdesysteme für Betroffene von Diskriminierung zum einen sowie Bemühungen zur Diskriminierungsprävention zum anderen unerlässlich. Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gibt es seit 2006 auf Bundesebene die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Sie ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Aus der repräsentativen Umfrage der ADS zu „Diskriminierung im Alltag“ geht hervor, dass sich jeder dritte Einwohner in Deutschland nach den im AGG genannten Merkmalen diskriminiert fühlt. Einer Studie des Sachverständigenrates Deutscher Stiftungen für Integration und Migration zufolge fühlen sich Migranten stärker diskriminiert, wenn sie erkennbar anders aussehen, mit Akzent sprechen oder als Angehörige muslimischen Glaubens eingeordnet werden. Auch unsere Stadt ist davon nicht ausgenommen. Deshalb muss hier näher hingeschaut werden. Denn uns ist daran gelegen das gute Klima in unserer Gesellschaft stets weiter zu verbessern. Dabei gilt es, auch präventiv Maßnahmen in die Wege zu leiten, die das gute Zusammenleben in unserer Stadt weiter fördern. Ein wichtiger Ansatz hierfür ist erfahrungsgemäß die Einrichtung eines sog. Antidiskriminierungsbüros als Anlaufstelle vor Ort. Für den Integrationsausschuss ist es ein wichtiges Anliegen, das friedliche Zusammenleben und die gleichberechtigte Teilhabe in unserer Stadt mit seiner Arbeit aktiv zu fördern. Für ein Gelingen dieses Vorhabens ist es von großer Bedeutung, möglichst viele Akteure zusammenzubringen und die aktuelle Situation in unserer Stadt zu analysieren und darauf aufbauend kontinuierlich zu verbessern. Mit freundlichen Grüßen Dilara Görgen Fatima Bösche An Herrn Bürgermeister Dilara Görgen Christoph Becker (Vorsitzende) Rathausstraße 2 Fatima Bösche 53332 Bornheim Bornheim, den 01.05.2023 Antrag: Vorschlag zur Einrichtung von Antidiskriminierungsstelle in Bornheim Sehr geehrter Herr Becker, ich bitte Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Integrationsausschusses zu setzen: Beschlussvorschlage: Der Bürgermeister beauftragt die Verwaltung alle Informationen zur Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle in Bornheim zu überprüfen und hierüber in der nächsten Sitzung zu berichten. Begründung: In einer Stadt mit der Einwohnerzahl von Bornheim muss wohl leider damit gerechnet werden, dass Diskriminierungsfälle nicht nur vereinzelt vorkommen. Mit Blick auf unsere diverse Gesellschaft sind daher die Existenz leicht zugänglicher und effizienter Beschwerdesysteme für Betroffene von Diskriminierung zum einen sowie Bemühungen zur Diskriminierungsprävention zum anderen unerlässlich. Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gibt es seit 2006 auf Bundesebene die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Sie ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Aus der repräsentativen Umfrage der ADS zu „Diskriminierung im Alltag“ geht hervor, dass sich jeder dritte Einwohner in Deutschland nach den im AGG genannten Merkmalen diskriminiert fühlt. Einer Studie des Sachverständigenrates Deutscher Stiftungen für Integration und Migration zufolge fühlen sich Migranten stärker diskriminiert, wenn sie erkennbar anders aussehen, mit Akzent sprechen oder als Angehörige muslimischen Glaubens eingeordnet werden. Auch unsere Stadt ist davon nicht ausgenommen. Deshalb muss hier näher hingeschaut werden. Denn uns ist daran gelegen das gute Klima in unserer Gesellschaft stets weiter zu verbessern. Dabei gilt es, auch präventiv Maßnahmen in die Wege zu leiten, die das gute Zusammenleben in unserer Stadt weiter fördern. Ein wichtiger Ansatz hierfür ist erfahrungsgemäß die Einrichtung eines sog. Antidiskriminierungsbüros als Anlaufstelle vor Ort. Für den Integrationsausschuss ist es ein wichtiges Anliegen, das friedliche Zusammenleben und die gleichberechtigte Teilhabe in unserer Stadt mit seiner Arbeit aktiv zu fördern. Für ein Gelingen dieses Vorhabens ist es von großer Bedeutung, möglichst viele Akteure zusammenzubringen und die aktuelle Situation in unserer Stadt zu analysieren und darauf aufbauend kontinuierlich zu verbessern. Mit freundlichen Grüßen Dilara Görgen Fatima Bösche

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Bekanntmachung Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 11.05.2023, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bornheim, den 25.04.2023 Am Donnerstag, 11.05.2023, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tages- ordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschriften Nr. 8 vom 26.01.2023 (nur ö-Teil) und Nr. 30 vom 30.03.2023 4 Bebauungsplan Me 18; Vergrößerung des Plangebietes; Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Offenlagebeschluss (StEA 03.05.23) 188/2023-7 5 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Merten; Er- gebnis der Offenlage; Beschluss (StEA 03.05.23) 197/2023-7 6 Verbundprojekt KlikKS (UKLWN 25.04.23) 204/2023-12 7 Freiraumplanung zwischen Bonn-Nord und Hersel (StEA 03.05.23) 233/2023-12 8 Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2023 (HFA 27.04.23) 218/2023-2 9 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haus- haltsjahr 2022 (HFA 27.04.23) 219/2023-2 10 Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bornheim für das Haushalts- jahr 2022 (HFA 27.04.23) 199/2023-2 11 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 249/2023-1 12 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 13 Vergabe des Auftrags für die Freianlagenplanung zur Sanierung des Fußballstadions in Bornheim (Rat 30.03.23) 077/2023-1 14 Vergabe des Auftrags für die Lieferung von Beladungsgegenständen für einen Rüstwagen der Freiwilligen Feuerwehr 182/2023-1 15 Vergabe des Auftrags für die Umrüstung von 1700 Straßenlaternen auf LED-Beleuchtung 195/2023-1 16 Vergabe des Auftrages über Holzbau- und Zimmererarbeiten zur Erwei- terung des Feuerwehrgerätehauses Roisdorf 200/2023-1 17 Vergabe des Auftrages über einen Rahmenvertrag zur Pflege der vege- tativen Flächen der Stadt Bornheim (Rat 30.03.23) 124/2023-1 18 Vergabe des Auftrages über Metallbauarbeiten - Laufstege und Gelän- der - am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium 268/2023-1 19 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 100.000 € ab dem 04.03.2023 248/2023-1 20 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 250/2023-1 21 Anfragen mündlich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Bekanntmachung Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 11.05.2023, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bornheim, den 25.04.2023 Am Donnerstag, 11.05.2023, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tages- ordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschriften Nr. 8 vom 26.01.2023 (nur ö-Teil) und Nr. 30 vom 30.03.2023 4 Bebauungsplan Me 18; Vergrößerung des Plangebietes; Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Offenlagebeschluss (StEA 03.05.23) 188/2023-7 5 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Merten; Er- gebnis der Offenlage; Beschluss (StEA 03.05.23) 197/2023-7 6 Verbundprojekt KlikKS (UKLWN 25.04.23) 204/2023-12 7 Freiraumplanung zwischen Bonn-Nord und Hersel (StEA 03.05.23) 233/2023-12 8 Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2023 (HFA 27.04.23) 218/2023-2 9 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haus- haltsjahr 2022 (HFA 27.04.23) 219/2023-2 10 Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bornheim für das Haushalts- jahr 2022 (HFA 27.04.23) 199/2023-2 11 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 249/2023-1 12 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 13 Vergabe des Auftrags für die Freianlagenplanung zur Sanierung des Fußballstadions in Bornheim (Rat 30.03.23) 077/2023-1 14 Vergabe des Auftrags für die Lieferung von Beladungsgegenständen für einen Rüstwagen der Freiwilligen Feuerwehr 182/2023-1 15 Vergabe des Auftrags für die Umrüstung von 1700 Straßenlaternen auf LED-Beleuchtung 195/2023-1 16 Vergabe des Auftrages über Holzbau- und Zimmererarbeiten zur Erwei- terung des Feuerwehrgerätehauses Roisdorf 200/2023-1 17 Vergabe des Auftrages über einen Rahmenvertrag zur Pflege der vege- tativen Flächen der Stadt Bornheim (Rat 30.03.23) 124/2023-1 18 Vergabe des Auftrages über Metallbauarbeiten - Laufstege und Gelän- der - am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium 268/2023-1 19 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 100.000 € ab dem 04.03.2023 248/2023-1 20 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 250/2023-1 21 Anfragen mündlich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Schulbusweg Teutonenstraße-Lichtweg Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Verwaltung die Problematik an der Einmündung Teutonenstraße/Licht- weg bekannt? Antwort 1: Die benannte Verkehrssituation ist der Verwaltung bisher nicht bekannt und wurde seitens der Verkehrsbetriebe bisher auch nicht als Problemstelle benannt. Auch bei der Bußgeldstelle gibt es Stand heute noch keinerlei Beschwerden wegen der Park- und Verkehrssituation an der Einmündung Teutonenstraße / Lichtweg. Frage 2: Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Verwaltung kurzfristig umsetzten? Wenn nein, besteht für die Verbesserung der Verkehrssicherheit die Möglichkeit der Auf- zeichnung einer Sperrfläche oder das Aufstellen von Halteverbotsschildern? Antwort 2: Das Amt für Straßenverkehr wird mit den Verkehrsbetrieben Kontaktaufneh- men und um eine Stellungnahme bitten, um ein mögliches Handlungserfordernis zu prü- fen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt keine Meldung der Verkehrsbetriebe vor, somit besteht aus Sicht der Verwaltung kein Handlungsbedarf. Sollte im Prüfverfahren ein Handlungs- bedarf festgestellt werden, werden geeignete Maßnahmen geprüft. Allerdings können die notwendigen Überprüfungen aufgrund der personellen Vakanzen bei der Verkehrsbehörde, den noch abzuarbeitenden älteren Prüfaufträgen und der Viel- zahl der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Aufgaben leider nur mit Verzögerung er- folgen. Die Kollegen des ruhenden Verkehrs werden die Örtlichkeit in der täglichen Route in Au- genschein nehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herr Rolf Schmitz Teutonenstraße 5 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Schulbusweg Teutonenstraße-Lichtweg Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Verwaltung die Problematik an der Einmündung Teutonenstraße/Licht- weg bekannt? Antwort 1: Die benannte Verkehrssituation ist der Verwaltung bisher nicht bekannt und wurde seitens der Verkehrsbetriebe bisher auch nicht als Problemstelle benannt. Auch bei der Bußgeldstelle gibt es Stand heute noch keinerlei Beschwerden wegen der Park- und Verkehrssituation an der Einmündung Teutonenstraße / Lichtweg. Frage 2: Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Verwaltung kurzfristig umsetzten? Wenn nein, besteht für die Verbesserung der Verkehrssicherheit die Möglichkeit der Auf- zeichnung einer Sperrfläche oder das Aufstellen von Halteverbotsschildern? Antwort 2: Das Amt für Straßenverkehr wird mit den Verkehrsbetrieben Kontaktaufneh- men und um eine Stellungnahme bitten, um ein mögliches Handlungserfordernis zu prü- fen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt keine Meldung der Verkehrsbetriebe vor, somit besteht aus Sicht der Verwaltung kein Handlungsbedarf. Sollte im Prüfverfahren ein Handlungs- bedarf festgestellt werden, werden geeignete Maßnahmen geprüft. Allerdings können die notwendigen Überprüfungen aufgrund der personellen Vakanzen bei der Verkehrsbehörde, den noch abzuarbeitenden älteren Prüfaufträgen und der Viel- zahl der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Aufgaben leider nur mit Verzögerung er- folgen. Die Kollegen des ruhenden Verkehrs werden die Örtlichkeit in der täglichen Route in Au- genschein nehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herr Rolf Schmitz Teutonenstraße 5 53332 Bornheim

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