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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Sechtem – Spielplatz Berner Straße und Bolzplatz Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Was fehlt noch zur Fertigstellung des Feuerwehrspielplatzes in der Berner Straße in Sechtem? Antwort: Zur Fertigstellung muss im vorderen Bereich noch Hybridrasen verlegt werden. Dieser muss anschließend mit dem Naturrasen durchwachsen. Des Weiteren muss das Karussell noch montiert werden. Frage 2: Wann kann aus Sicht des Fachamtes die Eröffnung (unter Aspekten der langfristigen Erhaltung) des Spielplatzes erfolgen? Antwort: Eine inoffizielle Teileröffnung hat bereits vor den Osterferien schon stattgefunden, die offizielle Eröffnung ist für den 28.04.2023 terminiert. Frage 3: Wie wird über die Eröffnung informiert? Antwort: Die Verwaltung hat den 28.04.2023 bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses bekannt gegeben. Die Bekanntgabe der Eröffnung erfolgt über die Presseabteilung über die be- kannten Verteilerlisten und die digitalen Plattformen. Frage 4: Wann ist beim Bolzplatz Sechtem mit der angedachten Beteiligung der Jugendlichen zu rechnen? Antwort: Für den Bolzplatz hat die Verwaltung bereits einen Planungsentwurf erarbeitet, die im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wurde. Sobald der Haushalt freigegeben ist und die für den Bolzplatz vorgesehenen Haushaltsmittel bereitstehen, wird die Verwaltung die Realisierung des Bolzplatzes umsetzen und eine angemessene Beteiligung von Jugendlichen sicherstellen. Frage 5: Wann ist aus Sicht des Fachamtes die Fertigstellung des Bolzplatzes geplant? Antwort: Da die Liegenschaft zurzeit noch an einen landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet ist, können die Bauarbeiten mit aller Wahrscheinlichkeit erst im kommenden Frühjahr beginnen. Da Herr Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - noch kein Bauzeitenplan erarbeitet wurde, kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch kei- nen Termin benennen. Die Verwaltung wird über die weitere Entwicklung regelmäßig im Jugend- hilfeausschuss berichten. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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16. Juli 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Wirtschaftsföderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungs- gesellschaft mbH Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standort- suche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 17 - 18 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Frankfurter Str. 2 Telefon: 0 22 22 / 977 988 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 21. August, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S.878), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 02.07.2014 folgende 4. Änderung der Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim vom 22.12.2005 beschlossen: Artikel I Die Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim vom 22.12.2005 wird wie folgt geändert: § 4 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: “Für das Wasserwerk wird ein Betriebsausschuss gebildet, der aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern besteht.” Artikel II Die Änderung der Betriebssatzung tritt mit dem Tag nach der Be- kanntgabe in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 4. Satzung vom 03.07.2014 zur Änderung der Be- triebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim vom 22.12.2005 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbin- dung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrecht- liche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschrie- benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flä- chennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Born- heim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 03.07.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 4. Satzung vom 03.07.2014 zur Änderung der Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim vom 22.12.2005 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 02.07.2014 auf- grund des § 1 und § 11 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) in der z. Z. geltenden Fassung, des § 2, § 6 und § 10 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfege- setzes - AG-KJHG-KJFöG - vom 01. Januar 2005 in der z. Z. geltenden Fassung und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), folgende Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes der Stadt Bornheim beschlossen: § 1 Aufgaben und Ziele des Kinder- und Jugendparlamentes Das Kinder- und Jugendparlament (1) ist überparteilich und unabhängig und setzt sich für die Interessen der Bornheimer Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Bür- germeister und dem Stadtrat sowie der Öffentlichkeit ein, (2) soll zur politischen Aufklärung und Erziehung beitragen, (3) soll die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an politischen und verwaltungsmäßigen Planungs- und Entscheidungsprozes- sen ermöglichen und sicherstellen, (4) nimmt Wünsche und Anregungen der Bornheimer Kinder und Jugendlichen auf und versucht Lösungsmöglichkeiten zu erarbei- ten, die dann gemeinsam mit den Gremien des Rates oder dem Bürgermeister umgesetzt oder als Anträge in den Jugendhilfeaus- schuss eingebracht werden können, (5) soll daran mitwirken, positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche zu schaffen und zu erhalten. § 2 Zusammensetzung des Kinder- und Jugendparlamentes (1) Das Jugendparlament besteht aus 21 Mitgliedern, die am Wahl- tag 12 Jahre alt und noch nicht 20 Jahre alt sind und ihren Haupt- wohnsitz in der Stadt Bornheim haben. Stehen weniger als 21 Kandidaten/Kandidatinnen zur Wahl oder werden weniger Kan- didaten/Kandidatinnen gewählt, besteht das Kinder- und Jugend- parlament aus den gewählten Mitgliedern, sofern die Mitglieder- zahl dann mindestens 11 Personen beträgt. (2) Überschreitet ein Mitglied in der laufenden Amtszeit die Alters- grenze, bleibt es trotzdem bis zur nächsten Wahl Mitglied des Kin- der- und Jugendparlamentes. (3) Scheidet ein Mitglied vor Ende der Amtszeit aus, rückt die Kan- didatin/der Kandidat mit den meisten Stimmen nach dem letzten gewählten Mitglied nach. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (4) Nach der Wahl üben die bisherigen Mitglieder des Kinder- und Jugendparlamentes ihre Tätigkeit bis zur ersten Sitzung des neu gewählten Parlamentes aus. (5) Von den Mitgliedern des Kinder- und Jugendparlamentes wird eine Vertreterin/ein Vertreter gewählt, die/der als beratendes Mit- glied für den Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen wird. § 3 Wahlverfahren (1) Die Wahl zum Kinder- und Jugendparlament findet alle 2 Jahre statt. Die Parlamentsmitglieder werden von den wahlberechtigten Kindern und Jugendlichen, die am ersten Wahltag 12 Jahre alt und noch nicht 20 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Bornheim haben in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Alle Kinder und Jugendlichen mit aktivem und passivem Wahl- recht werden mit einem Informationsbrief (Wahlbenachrichti- gung) rechtzeitig über die Wahl zum Kinder- und Jugendparla- ment und den Wahltermin informiert und aufgefordert zu kandi- dieren. Der Wahltermin und die Wahlbenachrichtigung werden öffentlich bekannt gemacht. (3) Die Dauer der Kandidaten-/Kandidatinnenaufstellung beträgt 30 Tage. (4) Für die Kandidatur ist ein Bewerbungsbogen auszufüllen, der mindestens Name, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf/ Ausbildung/ derzeit besuchte Schule, Unterschrift des Kandidaten/ der Kandi- datin enthalten muss. Diejenigen, die noch keine 18 Jahre alt sind, benötigen die Unterschrift der Erziehungsberechtigten. (5) Bewerbungsbögen können nur von einzelnen Wahlberechtigten für sich selbst eingereicht werden. (6) Die Bewerbungen der Kandidaten/ Kandidatinnen sind innerhalb der im Informationsbrief sowie auf der Homepage der Stadt Born- heim mitgeteilten Frist schriftlich beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, einzureichen. (7) Der Bürgermeister erstellt nach Ablauf der Frist eine alphabe- tische Kandidaten-/Kan¬didatinnenliste, die den Namen, das Al- ter, den Wohnort (Ortsteil) und den derzeitigen Beruf enthält und die in der regionalen Presse, auf der Homepage der Stadt Born- heim und in den weiterführenden Schulen mindestens zwei Wo- chen vor dem Wahltermin veröffentlicht wird. (8) Über alle wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen wird vom Bürgermeister ein Wählerverzeichnis erstellt. § 4 Durchführung der Wahl (1) Jede Wahlberechtigte / jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die sie / er nur persönlich abgeben kann. Die /der Wahlberechtigte muss sich gegenüber dem Wahlvorstand durch Personalausweis, Reisepass oder gleichwertiges Ausweisdokument sowie den In- formationsbrief (Wahlbenachrichtigung) ausweisen. (2) Im ersten Schulhalbjahr, spätestens bis zu den Weihnachtsferien, findet eine „Wahlwoche“ statt. In den ersten zwei Tagen wird in den weiterführenden Schulen gewählt. Jede /jeder Wahlberech- tigte wählt in der Schule, die sie/er besucht. (3) In den zwei darauf folgenden Tagen haben die Jugendlichen, die nicht mehr zur Schule gehen oder nicht in Bornheim zur Schule gehen oder nicht in ihrer Schule wählen konnten, die Möglichkeit, an jeweils einem Tag im Rathaus der Stadt Bornheim und in einer Bornheimer Jugendeinrichtung, welche rechtzeitig bekannt gege- ben wird, während der Öffnungszeiten ihre Stimme abzugeben. (4) Für die Wahlbüros werden Wahlvorstände gebildet, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich sind. Je- der Wahlvorstand besteht aus mindestens drei Personen und wird vom Bürgermeister bestimmt. Nach Abschluss der Wahl übergibt der jeweilige Wahlvorstand die verschlossene Wahlurne an den Bürgermeister zur Auszählung, die am letzten Tag der „Wahlwo- che“ im Rathaus stattfindet. Gewählt sind die 21 Kinder und Ju- gendlichen mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit für die 21. Person entscheidet das Los. Danach gibt der Bürgermei- ster das vorläufige Wahlergebnis bekannt. (5) Der Wahlausschuss der Stadt Bornheim stellt das Wahlergebnis fest und gibt dieses bekannt. Anschließend veröffentlicht der Bür- germeister das Wahlergebnis im Amtsblatt. Nach Verkündigung im Amtsblatt besteht eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Der Wahlausschuss der Stadt Bornheim entscheidet über die Einsprü- che. (6) Spätestens 6 Wochen nach der Wahl findet die konstituierende Sitzung des neu gewählten Kinder- und Jugendparlamentes statt. § 5 Vorstand (1) Das Kinder- und Jugendparlament wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus einer Sprecherin/ einem Sprecher, einer Stell- vertreterin/einem Stellvertreter und einer Beisitzerin/einem Bei- sitzer besteht. Die Vertreterin/ Der Vertreter des Kinder- und Ju- gendparlamentes im Jugendhilfeausschuss gehört ebenfalls dem Vorstand an. Dieser stellt die Tagesordnung auf, lädt zu den Sit- zungen ein und ist Ansprechpartner für den Bürgermeister. Bei dieser Aufgabe wird der Vorstand durch den Stadtjugendring Bornheim e.V. unterstützt. (2) Ein Mitglied des Vorstandes kann nur abgewählt werden, wenn ein neues Mitglied durch mehr als die Hälfte der Anzahl der Mit- glieder gewählt wird. Die Abwahl muss ein Tagesordnungspunkt sein. § 6 Sitzungen (1) Das Kinder- und Jugendparlament tagt mindestens viermal im Jahr. (2) Die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlamentes sind verpflich- tet, an den Sitzungen des Kinder- und Jugendparlamentes teilzu- nehmen. Bei Verhinderung ist der Vorstand des Kinder- und Ju- gendparlamentes rechtzeitig vor der Sitzung zu informieren. (3) Die Sitzungen des Kinder- und Jugendparlamentes sind öffentlich. Es kann jedoch auf vorherigen Antrag durch mehrheitlichen Be- schluss ein nicht-öffentlicher Teil angeschlossen werden. Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes der Stadt Bornheim 16. Juli 2014 Stadt Bornheim Bürgerinformation (4) Die Stadt Bornheim stellt dem Kinder- und Jugendparlament für die Sitzungen geeignete Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. (5) An den Sitzungen nehmen nach Bedarf Vertreterinnen/Vertreter der Verwal- tung teil, die anzuhören sind. (6) Die Moderation/Sitzungsleitung und Schriftführung kann für jede Sitzung neu bestimmt werden. § 7 Abstimmung (1) Beschlüsse werden mit Mehrheit gefasst. (2) Das Kinder- und Jugendparlament ist beschlussfähig, wenn 1/3 der Mitglieder anwesend sind. (3) Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (4) Die Abstimmung erfolgt im Regelfall durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitgliedes des Kinder- und Jugendparlamentes ist geheim durch Stimmzettel abzustimmen. § 8 Arbeitsgruppen (1) Das Kinder- und Jugendparlament kann für besondere Themenbereiche Ar- beitsgruppen bilden. (2) An diesen Arbeitsgruppen können neben den Mitgliedern des Kinder- und Ju- gendparlamentes auch Jugendliche mitarbeiten und mitentscheiden, die nicht Mitglied des Kinder- und Jugendparlamentes sind. (3) Die Arbeitsgruppen berichten in den Sitzungen des Kinder- und Jugendparla- mentes über ihre Arbeit und ihre Beschlüsse. Die Beschlüsse der Arbeitsgrup- pen bedürfen zur Umsetzung der Zustimmung des Kinder- und Jugendparla- mentes. § 9 Organisationsunterstützung (1) Der Bürgermeister sowie der Stadtjugendring Bornheim e.V. unterstützen das Kinder- und Jugendparlament. (2) Der Bürgermeister benennt dem Kinder- und Jugendparlament eine An- sprechpartnerin/einen Ansprechpartner der Verwaltung. (3) Darüber hinaus unterstützt und begleitet der Stadtjugendring Bornheim e.V. (Organisationsunterstützung) das Kinder- und Jugendparlament inhaltlich, organisatorisch sowie bei der Durchführung von Sitzungen und ggf. Veran- staltungen. § 10 Finanzen Dem Kinder- und Jugendparlament steht ein jährlicher Etat zur Verfügung, der vom Rat nach Maßgabe des Haushaltes der Stadt Bornheim festgesetzt wird. Die Bewirtschaftung erfolgt durch das Jugendamt. § 11 Niederschrift und Dokumentation (1) Der Schriftführer/Die Schriftführerin führt eine Anwesenheitsliste und fertigt über die Sitzung des Kinder- und Jugendparlamentes eine Niederschrift an. (2) Das Kinder- und Jugendparlament legt dem Bürgermeister jährlich einen Tä- tigkeitsbericht vor, der auch dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben wird. § 12 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des Jugendparlamentes der Stadt Bornheim vom 10.09.2012 außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes der Stadt Born- heim vom 10.07.2014 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flä- chennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige- verfahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungs- plan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 10.07.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

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17. September 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb 14 Kalendertage. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im Internet unter www.bornheim.de unter Rathaus/Rat und Ausschüsse veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 17 - 18 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Frankfurter Str. 2 Telefon: 0 22 22 / 977 988 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 18. September, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Rechnungsprüfungsausschuss Mittwoch, 17.09.2014, 18:00 Uhr, Mensa des Alexander-von- Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, Roisdorf Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 19.09.2014, 18.00 Uhr, Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim. Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Mittwoch, 24.09.2014, 16 Uhr, Seminarraum 1 des Alexander- von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, Roisdorf. Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tages- ordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Bornheim mit Beschluss vom __.__.__ folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich an- fallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwen- digen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit 2015 2016 dem Gesamtbetrag der Erträge auf 81.884.278 € 83.409.581 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 94.513.103 € 94.209.137 € im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufender Verwaltungstätigkeit auf 76.844.624 € 78.290.651 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufender Verwaltungstätigkeit auf 83.831.719 € 83.743.472 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 4.470.257 € 5.127.700 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 9.804.758 € 11.549.781 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 9.035.060 € 6.992.281 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 6.423.372 € 6.081.237 € festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2015 2016 6.551.701 € 6.992.281 € festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforder- lich ist, wird auf 2015 2016 3.122.000 € 8.801.000 € festgesetzt. § 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 2015 2016 12.628.825 € 10.799.556 € festgesetzt. § 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2015 2016 73.000.000 € 86.000.000 € festgesetzt. § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind ab dem Haushaltsjahr 2013 mit Hebesatzsatzung vom 13.06.2012 wie folgt festge- setzt worden: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 260 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 470 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 465 v. H. § 7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2021 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssiche- rungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. § 8 Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) für die Einzelausweisung von Investi- tionsmaßnahmen wird auf 100.000 € festgelegt; wobei Baumaßnahmen unabhängig von ihrem Kostenvolumen einzeln auszuweisen sind.Die Wertgrenze nach § 14 Abs. 1 GemHVO NRW als Voraussetzung zur Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen im Haus- haltsplan wird für Baumaßnahmen auf 100.000 € und für Anschaffungen auf 5.000 € festgelegt.Auszahlungserhöhungen um mehr als 10 %; mindestens aber um 25.000 € bei einer Einzelmaßnahme gelten im Sinne des § 24 Abs. 2 GemHVO NRW als nicht nur gering- fügig. Bekanntgabe des Entwurfs der Haushaltssatzung 2015 / 2016 mit Anlagen Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für das Haushaltsjahr 2015 / 2016 liegt mit allen Anlagen während der Öff- nungszeiten im Rathaus Bornheim, Zimmer 459, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, öffentlich zur Einsicht aus. Die Öffnungszeiten sind: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der Bürgermeister hat den Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat in der Sitzung vom 11.09.2014 vorgelegt. Während der Dauer des Beratungsverfahrens besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme; das Beratungsverfahren endet voraussichtlich mit dem Beschluss des Rates über die Haushaltssatzung 2015 / 2016 in der Sitzung am 04.12.2014. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 17. September bis einschließ- lich 10. Oktober 2014 beim Bürgermeister der Stadt Bornheim – Fachbereich Finanzen – Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Einwen- dungen erheben. Über die Einwendungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Bornheim, den 12.09.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 17. September 2014 Stadt Bornheim Bürgerinformation Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 02.10.2014, 18:00 Uhr, in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Am Donnerstag, 02.10.2014, 18:00 Uhr, findet in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: Tagesordnung TOPInhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 38/2014 vom 02.07.2014 4 Bebauungsplan Me 15.3; Offenlagebeschluss (s. StEA 01.10.2014) 128/2014-7 5 Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Me 16 in der Ortschaft Merten (s. StEA 01.10.2014) 490/2014-7 6 Bornheimer Erklärung für Respekt, Akzeptanz und Toleranz 566/2014-5 7 Vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen (s. ASS 16.09.2014) 513/2014-5 8 Weiterentwicklung der Bornheimer Verbundschule am Schulstandort Uedorf (s. ASS 16.09.2014) 547/2014-4 9 Bestätigung des Gesamtabschlusses 2011 556/2014-2 10 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehraus- zahlungen im Haushaltsjahr 2013 454/2014-2 11 Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushalts- jahr 2013, Beschluss über die Behandlung des Jahres- fehlbetrages und Entlastung des Bürgermeisters 568/2014-2 12 Sachstandsbericht zur Umsetzung der Konzessio- nierungsentscheidungen Strom und Gas sowie zur Umsetzung eines Energievertriebskonzeptes in einer Stadtwerkeorganisation 570/2014-2 13 Wasserversorgung im Stadtgebiet 577/2014- BM 14 Mitteilung betr. Verkehrsführung und Umbau der Königstraße in Bornheim 551/2014-9 15 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 16 Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.08.2014 betr. Sach- stand zum Ausbau des Breitbandnetzes in der Stadt Bornheim 554/2014-1 17 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 18 Räumliche Unterbringung der Fraktionen 578/2014- BM 19 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 20 Anfragen mündlich Bornheim, den 22.08.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Der Bürgermeister der Stadt Bornheim hat gemäß § 117 Gemein- deordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Beteiligungsbe- richt für das Jahr 2013 erstellt. Der Bericht enthält Informationen über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Bornheim. Die Einsichtnahme in den Bericht ist jedermann gestattet. Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW weist der Bürgermeister auf diese Möglichkeit der Einsichtnahme öffentlich hin. Zu die- sem Zweck wird der Bericht bei der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, Zimmer 457, während der Dienststunden sowie im Internet unter www.bornheim.de bereit gehalten. Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind Montag bis Freitag jeweils von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Bornheim, den 10.09.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung des Beteiligungsberichts für das Jahr 2013

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22. Oktober 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb 14 Kalendertage. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im Internet unter www.bornheim.de unter Rathaus/Rat und Ausschüsse veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 17 - 18 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Frankfurter Str. 2 Telefon: 0 22 22 / 977 988 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 20. November, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 22.10.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Aula, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Integrationsrat der Stadt Bornheim Donnerstag, 30.10.2014, 18 Uhr, Alexander-von-Humboldt- Gymnasiums, Seminarraum 1, Adenauerallee 50, 53332 Born- heim-Roisdorf Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Dienstag, 04.11.2014, 16 Uhr, Jugendamt der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31, Raum 1.21, 53332 Bornheim Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 04.11.2014, 18 Uhr, Alexander-von-Humboldt-Gym- nasiums, Adenauerallee 50, Seminarraum 1, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Stadt Bornheim sucht neue Schiedsperson für Schiedsamtsbezirk I Die Stadt Bornheim ist derzeit auf der Suche nach einer neuen Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bornheim I, zu dem die Ortschaften Hersel, Uedorf und Widdig gehören. Die neue Schied- sperson soll zum Januar 2015 vom Rat der Stadt Bornheim in das Ehrenamt ge- wählt werden. Schiedsfrauen und -männer bemühen sich in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit darum, einen friedlichen Ausgleich von Interessen zu erreichen und Streitig- keiten auf dem Gebiet des Nachbar- schaftsrechts und auf anderen zivil- und strafrechtlichen Gebieten beizulegen. Konflikte und Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, die vor Ge- richt ausgetragen werden, führen häufig nicht zu dem Ergebnis, dass der Streit nach dem Urteil geschlichtet ist. Darum sollen Schiedspersonen – im besten Fall noch vor dem Gang zum Gericht – dafür sorgen, dass eine nachhaltige Einigung und dauerhafte Aussöhnung zwischen den Parteien herbeigeführt wird. In ru- higer und sachlicher Atmosphäre sollen so beide Seiten zusammengeführt und das Problem geklärt werden. Damit er- sparen sich die Parteien nicht nur den kostspieligen Gang vor Gericht, sondern fördern auch deren Zufriedenheit und zukünftiges Miteinander. „Man muss kein Jurist sein, um dieses Amt auszuüben“, weiß Klaus-Jürgen Bleeck, der bereits seit sechs Jahren Schiedsmann für die Bornheimer Ort- schaften Hemmerich, Kardorf, Merten, Rösberg, Sechtem und Walberberg ist. „Vielmehr sollte man über einen gesun- den Menschenverstand verfügen und einen Sinn für Gerechtigkeit besitzen.“ Wer darüber hinaus einen guten Draht zu Menschen hat, Gespräche ergebnis- orientiert moderieren, sprich: gut Streit schlichten kann, und mit dem Computer umzugehen weiß, ist für dieses Ehren- amt qualifiziert. Bewerben können sich alle Bürgerinnen und Bürger im Alter von 30 bis 70 Jahren, die in Hersel, Ue- dorf und Widdig wohnen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. In dieser Zeit sind Schiedsfrauen und -männer nicht nur als unparteiische Vermittler in Straf- und Zivilrecht tätig, sondern können sich mit dem Besuch entsprechender Seminare auch zu einer Fachkraft im Bereich der Mediation fortbilden las- sen. Ihr Rüstzeug erhalten Schiedspersonen in Einführungskursen des Vereins Bund Deutscher Schiedsmänner und Schieds- frauen. Der Zeitaufwand der Tätigkeit hängt von den zu schlichtenden Fällen ab. „Im Jahr habe ich es durchschnitt- lich mit 8 bis 15 Fällen zu tun“, sagt Klaus-Jürgen Bleeck. „Eine genaue Stundenzahl lässt sich nicht festma- chen. Dass ist für mich auch nicht wich- tig, denn mir macht die Arbeit Spaß!“ Personen, die sich für dieses Amt inte- ressieren, können ihre Bewerbungen bis Freitag, 31. Oktober 2014, an den Bürgermeister der Stadt Bornheim, Fachbereich 3/Bürgerdienste und Ord- nungswesen, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, richten. Dabei ist die Bewer- bung von Menschen mit Migrationshin- tergrund ausdrücklich erwünscht. Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 06.11.2014, 18:00 Uhr, in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Am Donnerstag, 06.11.2014, 18:00 Uhr, findet in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit fol-gender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schrift- führerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 47/2014 vom 11.09.2014 4 2. Änderung des Bebauungsplans Ro 16 in der Ortschaft Roisdorf; Beschluss zur Offenlage (StEA 22.10.2014) 595/2014-7 5 2. Änderung des Bebauungsplanes Hm 01 in der Ortschaft Hemmerich; Aufstellungs- beschluss, Beschluss zur Offenlage (StEA 22.10.2014) 129/2014-7 6 Bebauungsplan De 04 in der Ortschaft Ders- dorf – Einleitungsbeschluss (StEA 05.11.2014) 561/2014-7 7 Bebauungsplan Br 28 in der Ortschaft Brenig; Aufhebung des Offenlagebeschlusses vom 15.05.2014, Ergebnis der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung; erneuter Beschluss zur Offenlage (StEA 22.10.2014) 599/2014-7 8 Bebauungsplan Wb 16; Ergebnis der frühzeiti- gen Beteiligung; Beschluss der Offenlage (StEA 05.11.2014) 609/2014-7 9 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffent- lichen Rechts “Stadtbetrieb Bornheim“ vom 02.10.2007; hier: Breitbandausbau in Born- heim (HFA 21.10.2014) 600/2014-1 10 Zustimmung zu Mehrauszahlungen im Haus- haltsjahr 2014 für das Projekt 5.000047.710 - Straßenbau, Unterhaltung, Bewirtschaftung - 560/2014-7 11 Änderung des Erschließungsvertrages mit der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskane- rinnen zu Olpe mbH über die Herstellung der Erschließungsanlagen im Bebauungsplange- biet Me 02, Teilfläche I (südlicher Teil) 559/2014-7 12 Bestätigung des Gesamtabschlusses 2012 608/2014-2 13 Zustimmung zu investiven Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr 2014 für die Beschaffung eines Einsatzleitwagen I 574/2014-3 14 Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Bornheim 596/2014-1 15 Stärkung der Bürgerbeteiligung im Stadtgebiet Bornheim (HFA 21.10.2014) 442/2014-1 16 Re-Kommunalisierung des Rettungsdienstes (HFA 21.10.2014) 495/2014-3 17 Aufhebung eines Sperrvermerks im Haushalt 2014, Produktgruppe 1.02.07.01; Kinderfeuer- wehr (HFA 21.10.2014) 572/2014-3 18 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bornheim (HFA 21.10.2014) 592/2014-3 19 Sachstandsbericht zur Umsetzung der Kon- zessionierungsentscheidungen Strom und Gas sowie zur Umsetzung eines Energievertriebs- konzeptes in einer Stadtwerkeorganisation 612/2014-2 20 Aufhebung eines Sperrvermerks im Haushalt 2014, Produktgruppe 1.01.14; Umgestaltung Beetflächen 613/2014-6 21 Antrag der CDU-Fraktion vom 22.09.2014 betr. Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 601/2014-1 22 Antrag der FDP-Fraktion vom 07.10.2014 betr. Städtischer Ordnungsdienst 621/2014-3 23 Mitteilung betr. Prognosebericht zum 31.08.2014 zur Entwicklung der Erträge und Aufwendungen (HFA 21.10.2014) 590/2014-2 24 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 25 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 26 Ehrungen von ausgeschiedenen Ratsmitglie- dern und Ehrenbeamten/innen (Ortsvorste- hern) (HFA 21.10.2014) 597/2014-1 27 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 28 Anfragen mündlich Bornheim, den 15.09.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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26. November 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb 14 Kalendertage. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im Internet unter www.bornheim.de unter Rathaus/Rat und Ausschüsse veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung unter 0151 / 20 74 61 04 Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 18. Dezember, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Betriebsausschuss Donnerstag, 27.11.2014, 18 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, Donnerbachweg 15, Sozialraum (Fahrzeughalle), 53332 Bornheim-Waldorf Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Dienstag, 02.12.2014, 18 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, Donnerbachweg 15, Sozialraum (Fahrzeughalle), 53332 Bornheim-Waldorf Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 03.12.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Stadtrat Donnerstag, 04.12.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. „Weihnachts-Wunschbaum-Aktion“ Mit tatkräftiger Unterstützung von 22 Schülerinnen und Schülern der Klas- se 2c der Johann-Wallraf-Grundschule hat Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler die diesjährige Aktion „Weih- nachts-Wunschbaum“ eröffnet. Gemein- sam mit dem stellvertretenden Klassen- lehrer Nils Obermann, der Referendarin Angelina Nätlitz und Helene Foerster vom zuständigen Fachbereich der Stadt- verwaltung haben sie zunächst die zwei Weihnachtsbäume in der Bürgerhalle des Bornheimer Rathauses geschmückt, um sie anschließend mit insgesamt 217 Wunschzetteln zu bestücken. Mit dem Lied „Die Weihnachtsbäckerei“ haben vor allem die Kinder schon einmal für vorweihnachtliche Stimmung im Rat- hausfoyer gesorgt. Die Aktion stieß nicht zuletzt auch bei den Medien auf großes Interesse. So hat ein Kamerateam der WDR-Lokalzeit den Start der Wunsch- baum-Wochen begleitet. Die beiden Tan- nen haben in diesem Jahr Mitarbeiter der Stadtverwaltung gestiftet. In den kommenden Tagen haben Besu- cher des Rathauses die Möglichkeit, die von Kindern aus Familien mit geringem Einkommen stammenden Weihnachts- wünsche von den Bäumen zu pflücken und Wunschpate zu werden. Den er- sten Wunschzettel hat traditionell der Bürgermeister an sich genommen. „Es ist immer wieder ein tolles Gefühl, sich selbst auf den Weg zu machen, um das Geschenk zu besorgen; wohlwissend, dass sich ein Kind ganz besonders darü- ber freuen wird“, erklärt Bürgermeister Henseler. Die Zettel sind nummeriert. Um zu er- fahren, welcher Wunsch sich hinter dem Zettel verbirgt, müssen die Paten den Wunschzettel im Zimmer 205 des Rat- hauses vorlegen. Die Geschenke sollen den Betrag von 20 bis 25 Euro nicht über- schreiten und unverpackt bis zum 10. De- zember 2014 im Zimmer 205 abgegeben werden. Die Anonymität der Familien bleibt bei der Weihnachts-Wunschbaum- Aktion wie immer gewahrt. Nähere In- formationen erteilt Marion Franken vom städtischen Fachbereich Soziale Hilfen, Integration und Senioren unter 02222 / 945-244. Ab sofort können Kinderwünsche erfüllt werden Kinder der Johann-Wallraf-Schule halfen eifrig bei den Vorbereitungen der „Weih- nachts-Wunschbaum-Aktion“. Foto: Stadt Bornheim Stadt Bornheim verlegt weitere Stolpersteine in Merten und Sechtem Die Stadt Bornheim führt in diesem Jahr die Aktion „Stolpersteine“ fort, um die Erinnerung an die jüdischen Mitbürge- rinnen und Mitbürger wachzuhalten, die in der Zeit des Nationalsozialismus aus Bornheim verschleppt und in den Ver- nichtungslagern ermordet wurden. Der- zeit erinnern im Stadtgebiet 41 „Stolper- steine“ daran. Am Freitag, 12. Dezember, werden in Merten und Sechtem weitere folgen. Um 15 Uhr wird Künstler Gunter Demnig zunächst mit der Verlegung in Merten, Beethovenstraße 34, beginnen und an- schließend in Sechtem, Graue-Burg- Straße/Ecke Schweppenburgstraße, fort- fahren. Dann werden die „Stolpersteine“ an die Angehörigen der Familien Voos und Bähr in Merten sowie an die Bewoh- ner des damaligen Heimes in der Grauen Burg, Ruth Levy, Hans Simons und Arthur Baum erinnern, die bis 1939 beziehungs- weise 1942 dort lebten, bevor sie ihren Weg über verschiedene Zwischenstati- onen in die Vernichtungslager antreten mussten, wo sie alle den Tod fanden. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bornheim sind herzlich eingeladen, sich die Verlegung der „Stolpersteine“ an- zusehen. „Es ist wichtig, sich dem Ver- drängen und Vergessen der furchtbaren Ereignisse in den Weg zu stellen. Die Aktion ‚Stolpersteine‘ trägt dazu bei, die Erinnerungskultur in unserer Stadt im- mer wieder neu zu beleben“, sagt Bür- germeister Wolfgang Henseler. Wer die Aktion unterstützen möchte, kann eine Patenschaft übernehmen. Damit verbun- den ist eine Spende in Höhe von 120 Euro pro Stolperstein, das entspricht den Ko- sten der Verlegung. Alle Paten erhalten eine entsprechende Urkunde der Stadt, die das Engagement dokumentiert. Auch Vereine und Institutionen können gerne gemeinsam eine Patenschaft überneh- men. Ansprechpartner ist Stadtarchivar Christian Lonnemann, der die Verlegung der „Stolpersteine“ in Bornheim koordi- niert und telefonisch unter 0 22 22 / 94 51 10 zu erreichen ist. Die Stadt Bornheim beteiligt sich bereits seit vielen Jahren an der Aktion „Stol- persteine“. Seit 2006 werden, immer im Rhythmus von zwei Jahren, in den Bornheimer Ortschaften „Stolpersteine“ verlegt. Heute erinnern in Bornheim 41 „Stolpersteine“ an die Bürgerinnen und Bürger, die in der Zeit des Nationalsozi- alismus verschleppt und in den Vernich- tungslagern ermordet wurden. Sie tragen dazu bei, das Andenken jedes einzelnen Opfers zu bewahren. Bei den von Gun- ter Demnig gestalteten „Stolpersteinen“ handelt es sich um Messingschilder, in die die Namen und Schicksalsdaten der aus unserer Stadt deportierten Opfer des nationalsozialistischen Regimes eingra- viert sind. Diese Messingschilder werden vor den ehemaligen Wohnungen der Op- fer in die Bürgersteige eingelassen, um Passanten die Gräueltaten der nationalso- zialistischen Machthaber ins Gedächtnis zu rufen. Zwischen 2006 und 2012 wur- den bereits in den Ortschaften Roisdorf, Bornheim, Walberberg, Hersel, Widdig und Waldorf „Stolpersteine“ verlegt. Jetzt Patenschaften übernehmen Gunter Demnig bei der Stolpersteinverlegung 2008 in Bornheim-Walberberg. Foto: Stadt Bornheim

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27. August 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Wirtschaftsföderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungs- gesellschaft mbH Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standort- suche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 17 - 18 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Frankfurter Str. 2 Telefon: 0 22 22 / 977 988 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 21. August, 14 - 17:30 Uhr. Auskunft bei der Stadt Born- heim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.08.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Aula, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Dienstag, 02.09.2014, 18, Stadtbetrieb Bornheim, Sozialraum (Fahrzeughalle), Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 03.09.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Aula, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Betriebsausschuss Donnerstag, 04.09.2014, 18 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, Sozialraum (Fahrzeughalle), Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Umweltausschuss Dienstag, 09.09.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Aula, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 10.09.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Aula, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Stadtrat Donnerstag, 11.09.2014, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Aula, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tages- ordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Lieferung von 6 PKW Submission: 23.09.2014, 10:00 Uhr Der StadtBetrieb Bornheim AöR führt folgende öffentlichen Ausschreibungen durch: Weitere Informationen unter: www. stadtbetrieb-bornheim.de Unterlagen erhältlich unter: www.vmp-rheinland.de Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Mittwoch Donnerstag, 11.09.2014; 18:00 Uhr, in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Am Donnerstag, 11.09.2014, 18:00 Uhr, findet in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: Tagesordnung TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschriften über die Sitzung Nr. 86/2013 vom 17.12.2013, Nr. 21/2014 vom 27.03.2014 und Nr. 34/2014 vom 15.05.2014 4 Beschluss über den geänderten städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Bo 16 in der Ortschaft Bornheim (StEA 10.09.2014) 478/2014-7 5 Bebauungsplan He 05 in der Ortschaft Hersel; Ergeb- nis der Offenlage; Beschluss zur erneuten Offenlage StEA 10.09.2014) 483/2014-7 6 Beanstandung des Ratsbeschlusses Ziffer 3 zu TOP 4, Vorlage-Nr. 632/2013-9 der Ratssitzung am 17.12.2013 (Parkplätze Peter-Fryns-Platz) 501/2014-1 7 Beanstandung des Ratsbeschlusses Ziffer 4 zu TOP 57, Vorlage-Nr. 390/2014-9, Ratssitzung am 02.07.2014 (Ausbau Königstraße) 500/2014-1 8 Verlegung der Buslinienverläufe 817 und 818 ins Gewerbegebiet Bornheim-Süd StEA 10.09.2014) 486/2014-7 9 Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 (HFA 28.08.2014) 395/2014-2 10 Beteiligungsbericht 2013 (HFA 28.08.2014) 400/2014-2 11 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Bornheim vom 18. Dezember 2001 (HFA 28.08.2014) 432/2014-2 12 Beratung des Doppelhaushaltes 2015 / 2016 ein- schließlich der Fortschreibung des Haushaltssiche- rungskonzeptes (HSK) bis 2024 489/2014-2 13 Prüfung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Bornheim am 25.05.2014 (WahlprA 20.08.2014) 447/2014-3 14 Prüfung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Vertretung der Stadt Bornheim am 25.05.2014 (WahlprA 20.08.2014) 448/2014-3 15 Prüfung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Integrationsrates der Stadt Bornheim am 25.05.2014 (WahlprA 20.08.2014) 452/2014-3 16 Ergänzungswahlen zu verschiedenen Ausschüssen 450/2014-1 17 Mitgliedschaft und Vertretung der Stadt Bornheim im Landesintegrationsrat NRW (INTRA 26.08.2014) 369/2014-1 18 Neuvergabe der Wasserkonzession zum 01.01.2015 (HFA 28.08.2014) 406/2014-2 19 Sachstandsbericht zur Umsetzung der Konzessio- nierungsentscheidungen Strom und Gas sowie zur Umsetzung eines Energievertriebskonzeptes in einer Stadtwerkeorganisation 439/2014-2 20 Stärkung der Bürgerbeteiligung im Stadtgebiet Bornheim (HFA 28.08.2014) 442/2014-1 21 Mitteilung betr. Prognosebericht zum 31.05.2014 zur Entwicklung der Erträge und Aufwendungen (HFA 28.08.2014) 397/2014-2 22 Mitteilung betr. Dezernatsverteilung ab 01.10.2014 525/2014-1 23 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 24 Anfrage der FDP-Fraktion vom 07.07.2014 betr. Haushaltssperre der Landesregierung 411/2014-2 25 Anfrage der FDP-Fraktion vom 30.07.2014 betr. Umbau des Peter-Fryns-Platzes, Erhalt von Parkplätzen 482/2014-9 26 Anfrage der FDP-Fraktion vom 30.07.2014 betr. Ausbau der Königstraße 484/2014-9 27 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 28 Räumliche Unterbringung der Fraktionen 549/2014-1 29 Vergabe des Auftrages zur Erneuerung der Straßenbe- leuchtung in der Königstraße, der Pohlhausenstraße und auf dem Peter-Fryns-Platz (Rat 15.05.2014, Rat 02.07.2014) 343/2014-1 30 Mitteilung betr. Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto vom 05.06. bis 17.08.2014 455/2014-1 31 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 32 Anfrage der FDP-Fraktion vom 30.07.2014 betr. Verträge mit der beauftragten Firma zum Ausbau der Königstraße 485/2014-9 33 Anfragen mündlich Bornheim, den 22.08.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und sind im Internet unter www.bornheim.de unter Rathaus/Rat und Ausschüsse veröffentlicht. „Kleine Anfragen“ der Ratsmitglieder sind im Internet veröffentlicht Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und den 19 kreisangehörigen Städten und Gemeinden Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung regelt die Zuständigkeiten der Abfallentsorgung. Die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde am 04.08.2014 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 31/2014 veröffentlicht. Bornheim, den 15.08.2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister HINWEISBEKANNTMACHUNG

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.05.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. RVK-e-Bike Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Stationen des Ausleihsystems RVK-E-Bike in Zusammenarbeit mit NEXTBIKE sind im Stadtgebiet Bornheim vorhanden und welche sind in der Planung? Antwort 1: Zurzeit gibt es in Bornheim drei Stationen des Ausleihsystems RVK-e-Bike, welche mit Lademöglichkeiten ausgestattet sind. Hinzu kommen insgesamt drei virtuelle Stationen, an denen Ausleihe und Rückgabe möglich sind, jedoch kein Laden der Fahrräder. Zurzeit sind wei- tere Stationen an den Standorten Merten Stadtbahn (virtuell) und Waldorf Stadtbahn/Betriebshof Stadtbetrieb Bornheim in Planung. Zudem ist die Umwandlung der derzeitigen virtuellen Station am Stadtbahnhaltepunkt Hersel in eine konventionelle Station vorgesehen. Aufgrund von mone- tären Forderungen der HGK für die Nutzung von deren Eigentumsflächen wird dies jedoch zurzeit nicht weiterverfolgt. Mögliche weitere Standorte sollen zudem Thema des zurzeit in Aufstellung befindlichen Integrier- ten Mobilitätskonzepts für die Stadt Bornheim sein. Frage 2: Wie viele Räder wurden an den Stationen im Jahr 2022 ausgeliehen und wie viele be- reits im Jahr 2023? Antwort 2: Im Jahr 2022 waren an den Bornheimer Stationen folgende Ausleihen zu verzeich- nen: Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 1.293 863 Bornheim - Kreissparkasse 782 787 Bf. Sechtem 316 239 Bornheim - Rathaus 135 194 Bornheim - Hersel Stadtbahn 96 184 Bornheim - Merten 14 25 Bornheim - insgesamt 2.636 2.292 Im Jahr 2023 waren an den Bornheimer Stationen bis einschließlich 27.04.2023 folgende Auslei- hen zu verzeichnen: Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 346 227 Bornheim - Kreissparkasse 195 181 Bornheim - Hersel Stadtbahn 48 75 Bf. Sechtem 36 19 Bornheim - Rathaus 21 33 Bornheim - Merten 5 12 Bornheim - insgesamt 651 547 Frage 3: Wie hoch war der ungefähre Kostenaufwand für die Installation des Netzes, der Statio- nen und der Räder, sowohl auf Ebene des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Born- heim? Antwort 3: Die Stadt Bornheim hatte zur Installation des Gesamtsystems (Fahrräder, Stationen inkl. Bauausgaben) insgesamt Kosten in Höhe von 101.339,50,- Euro. Davon wurden insgesamt 57.975,00,- Euro gefördert. Als Eigenanteil verbleiben somit 43.364,50,- Euro. Diese Summe be- zieht sich auf die bisherige Anschaffung von 10 Fahrrädern sowie Anschaffung und Bau drei Ver- leihstationen. Teil der o.g. Summe ist zudem die zukünftige Errichtung einer Verleihstation am Standort Waldorf/Stadtbetrieb Bornheim. Bei der RVK sind keine Kosten entstanden. Frage 4: Wie hoch sind die ungefähren laufenden Kosten für den Betrieb des Netzes im Stadtge- biet auf Seiten des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Bornheim? Antwort 4: Die Stadt Bornheim hat 12.200,- Euro im Jahr 2021 und 15.250,- Euro im Jahr 2022 über die Kreisumlage ÖPNV-Mehrkosten für das Fahrradmietsystem bezahlt. Für die Jahre 2023 und 2024 liegt der Anteil der ÖPNV-Mehrbelastung der Stadt Bornheim für das Fahrradmietsys- tem bei jeweils 15.000,- Euro Die laufenden Kosten bei der RVK werden im Rahmen des Defizitausgleichs vom Kreis getragen und über die ÖPNV-Mehrbelastung auf die Kommunen umgelegt. Frage 5: Inwieweit können auf den jeweiligen Ebenen die Einnahmen aus dem System verteilt und zur Kostendeckung herangezogen werden? Antwort 5: Die Einnahmen aus dem Fahrradmietsystem verbleiben beim Betreiber nextbike. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.05.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. RVK-e-Bike Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Stationen des Ausleihsystems RVK-E-Bike in Zusammenarbeit mit NEXTBIKE sind im Stadtgebiet Bornheim vorhanden und welche sind in der Planung? Antwort 1: Zurzeit gibt es in Bornheim drei Stationen des Ausleihsystems RVK-e-Bike, welche mit Lademöglichkeiten ausgestattet sind. Hinzu kommen insgesamt drei virtuelle Stationen, an denen Ausleihe und Rückgabe möglich sind, jedoch kein Laden der Fahrräder. Zurzeit sind wei- tere Stationen an den Standorten Merten Stadtbahn (virtuell) und Waldorf Stadtbahn/Betriebshof Stadtbetrieb Bornheim in Planung. Zudem ist die Umwandlung der derzeitigen virtuellen Station am Stadtbahnhaltepunkt Hersel in eine konventionelle Station vorgesehen. Aufgrund von mone- tären Forderungen der HGK für die Nutzung von deren Eigentumsflächen wird dies jedoch zurzeit nicht weiterverfolgt. Mögliche weitere Standorte sollen zudem Thema des zurzeit in Aufstellung befindlichen Integrier- ten Mobilitätskonzepts für die Stadt Bornheim sein. Frage 2: Wie viele Räder wurden an den Stationen im Jahr 2022 ausgeliehen und wie viele be- reits im Jahr 2023? Antwort 2: Im Jahr 2022 waren an den Bornheimer Stationen folgende Ausleihen zu verzeich- nen: Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 1.293 863 Bornheim - Kreissparkasse 782 787 Bf. Sechtem 316 239 Bornheim - Rathaus 135 194 Bornheim - Hersel Stadtbahn 96 184 Bornheim - Merten 14 25 Bornheim - insgesamt 2.636 2.292 Im Jahr 2023 waren an den Bornheimer Stationen bis einschließlich 27.04.2023 folgende Auslei- hen zu verzeichnen: Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 346 227 Bornheim - Kreissparkasse 195 181 Bornheim - Hersel Stadtbahn 48 75 Bf. Sechtem 36 19 Bornheim - Rathaus 21 33 Bornheim - Merten 5 12 Bornheim - insgesamt 651 547 Frage 3: Wie hoch war der ungefähre Kostenaufwand für die Installation des Netzes, der Statio- nen und der Räder, sowohl auf Ebene des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Born- heim? Antwort 3: Die Stadt Bornheim hatte zur Installation des Gesamtsystems (Fahrräder, Stationen inkl. Bauausgaben) insgesamt Kosten in Höhe von 101.339,50,- Euro. Davon wurden insgesamt 57.975,00,- Euro gefördert. Als Eigenanteil verbleiben somit 43.364,50,- Euro. Diese Summe be- zieht sich auf die bisherige Anschaffung von 10 Fahrrädern sowie Anschaffung und Bau drei Ver- leihstationen. Teil der o.g. Summe ist zudem die zukünftige Errichtung einer Verleihstation am Standort Waldorf/Stadtbetrieb Bornheim. Bei der RVK sind keine Kosten entstanden. Frage 4: Wie hoch sind die ungefähren laufenden Kosten für den Betrieb des Netzes im Stadtge- biet auf Seiten des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Bornheim? Antwort 4: Die Stadt Bornheim hat 12.200,- Euro im Jahr 2021 und 15.250,- Euro im Jahr 2022 über die Kreisumlage ÖPNV-Mehrkosten für das Fahrradmietsystem bezahlt. Für die Jahre 2023 und 2024 liegt der Anteil der ÖPNV-Mehrbelastung der Stadt Bornheim für das Fahrradmietsys- tem bei jeweils 15.000,- Euro Die laufenden Kosten bei der RVK werden im Rahmen des Defizitausgleichs vom Kreis getragen und über die ÖPNV-Mehrbelastung auf die Kommunen umgelegt. Frage 5: Inwieweit können auf den jeweiligen Ebenen die Einnahmen aus dem System verteilt und zur Kostendeckung herangezogen werden? Antwort 5: Die Einnahmen aus dem Fahrradmietsystem verbleiben beim Betreiber nextbike. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim An die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur sowie den Vorsitzenden des Betriebsausschusses Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim,17.05.2023 Öffentliche Wasserspender in Bornheim bereitstellen Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, sehr geehrter Herr Züge, die SPD-Fraktion bittet um die Berücksichtigung des nachfolgenden Antrags für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur, sowie für die nächste Sitzung des Betriebsausschusses: Antrag: Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen, das die Möglichkeiten der Umsetzung der mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes entstandenen grundsätzlichen Pflicht zur Errichtung von öffentlichen Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet darstellt, ggf. durch Beauftragung des Stadtbetriebs. Dabei ist auch eine Schätzung des Finanzbedarfs sowie die Rahmenbedingungen der Finanzierung darzustellen. Das Konzept soll den Ausschüssen vorgelegt werden. Begründung: Die gesetzliche Pflicht, Trinkwasserbrunnen - soweit möglich - aufzustellen geht aus § 50 Absatz 1 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes hervor. Die Regelung ist mit der 2. Änderung des Gesetzes vom 4. Januar 2023 aufgenommen worden und mittlerweile in Kraft. Aufgrund der o. a. Änderung gehört zur Daseinsvorsorge nun auch, „dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist." SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Mit der Einrichtung von Außenanlagen für Trinkwasser an öffentlichen Orten soll der Konsum von Leitungswasser gefördert werden und damit aus Nachhaltigkeitsgründen der Konsum von Flaschenwasser gesenkt werden, wie es in der EU-Richtlinie 2020/2184 in dem Erwägungsgrund Nr. 33 ausgeführt wird. Zur Finanzierung regen wir an, sich wie einzelne andere Kommunen u. a. um Partner zu bemühen. Mit freundlichen Grüßen Tina Gordon, Harry Gruß und Fraktion Links für Hintergrundinformationen: hier der Link zur Seite des Bundesumweltministeriums zum Thema Trinkwasserbrunnen: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-im- oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen hier der Link zur Seite des Bundesumweltministeriums zum Thema Trinkwasserbrunnen: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-im- oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen StGB NRW-Mitteilung 73/2023 vom 13.01.2023: https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/ae nderung-des-50-whg-zu-oeffentlichen-wasserspendern.html SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim An die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur sowie den Vorsitzenden des Betriebsausschusses Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim,17.05.2023 Öffentliche Wasserspender in Bornheim bereitstellen Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, sehr geehrter Herr Züge, die SPD-Fraktion bittet um die Berücksichtigung des nachfolgenden Antrags für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur, sowie für die nächste Sitzung des Betriebsausschusses: Antrag: Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen, das die Möglichkeiten der Umsetzung der mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes entstandenen grundsätzlichen Pflicht zur Errichtung von öffentlichen Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet darstellt, ggf. durch Beauftragung des Stadtbetriebs. Dabei ist auch eine Schätzung des Finanzbedarfs sowie die Rahmenbedingungen der Finanzierung darzustellen. Das Konzept soll den Ausschüssen vorgelegt werden. Begründung: Die gesetzliche Pflicht, Trinkwasserbrunnen - soweit möglich - aufzustellen geht aus § 50 Absatz 1 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes hervor. Die Regelung ist mit der 2. Änderung des Gesetzes vom 4. Januar 2023 aufgenommen worden und mittlerweile in Kraft. Aufgrund der o. a. Änderung gehört zur Daseinsvorsorge nun auch, „dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist." SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Mit der Einrichtung von Außenanlagen für Trinkwasser an öffentlichen Orten soll der Konsum von Leitungswasser gefördert werden und damit aus Nachhaltigkeitsgründen der Konsum von Flaschenwasser gesenkt werden, wie es in der EU-Richtlinie 2020/2184 in dem Erwägungsgrund Nr. 33 ausgeführt wird. Zur Finanzierung regen wir an, sich wie einzelne andere Kommunen u. a. um Partner zu bemühen. Mit freundlichen Grüßen Tina Gordon, Harry Gruß und Fraktion Links für Hintergrundinformationen: hier der Link zur Seite des Bundesumweltministeriums zum Thema Trinkwasserbrunnen: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-im- oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen hier der Link zur Seite des Bundesumweltministeriums zum Thema Trinkwasserbrunnen: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-im- oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen StGB NRW-Mitteilung 73/2023 vom 13.01.2023: https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/ae nderung-des-50-whg-zu-oeffentlichen-wasserspendern.html

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