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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria Koch Fraktionsvorsitzende Markus Hochgartz Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Sehr geehrter Herr Hanft, wir bitten um die Aufnahme des folgenden Antrags der Fraktion Bündnis 90/die Grünen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsausschusses (MoVa). Beschlussentwurf: Der MoVa beauftragt die Verwaltung - mit der Prüfung und Realisierung von abschließbaren Fahrradboxen an den Bahnhöfen Roisdorf und Sechtem. Dazu sollen verschiedene Konfigurationen und integrierbare Auflademöglichkeiten für E-Bikes geprüft und dem MoVa vor der Umsetzung vorgestellt werden. Die Prüfung kann erweitert auch Haltestellen der Linien 16 und 18 miteinschließen, - mit der Prüfung und Aufstellung einer oder mehrerer Fahrradabstellanlage(n) an geeigneten Stellen im „Bunten Viertel“ oder ähnlicher Lage bzw. an Haltepunkten der Linien 16 und 18 und - in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Fördermaßnahmen zur Nahmobilität abgerufen werden können. Begründung: Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Fahrradverkehrs ist es wichtig, die Infrastruktur für den Radverkehr zu verbessern und attraktive Abstellmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Hierzu hat das Land Nordrhein-Westfalen ein umfassendes kommunales Förderprogramm zur Nahmobilität aufgestellt (Pressemitteilung, Programm). Bis zum Jahresende 2023 stehen noch Mittel zur Verfügung, die möglicherweise für die Umsetzung von Fahrradboxen bzw. Fahrradabstellanlagen in Bornheim genutzt werden können. Bornheim, 14. Juli 2023 Antrag: Aufstellung Fahrradboxen und Fahrradabstellanlagen An den Vorsitzenden des Mobilitäts- und Verkehrsausschusses Herrn Wilfried Hanft In Kopie: Herrn Bürgermeister sowie an das Ratsbüro Rathausstraße 2 53332 Bornheim https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-als-50-millionen-euro-rekordfoerderung-fuer-rad-und-fussverkehr-den-kommunen https://www.vm.nrw.de/verkehr/nahmobilitaet/ Geeignete Abstellplätze sind insbesondere relevant an Plätzen, wo eine Vielzahl von Rädern abgestellt werden wie an Bahnhöfen, öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder dicht besiedelten Wohngebiete. Folgende Vorteile sind hervorzuheben: ✓ Sicherheit: Insbesondere Fahrradboxen bieten einen Raum, um Fahrräder vor Diebstahl und Vandalismus zu schützen. ✓ Wetterbeständigkeit: Entsprechende Anlagen bieten Schutz vor widrigen Wetterbedingungen wie Regen, Schnee oder UV-Strahlung. Dies verlängert die Lebensdauer der Fahrräder und verringert den Wartungsaufwand. ✓ Platzersparnis: Fahrradboxen und Abstellanlagen sind platzsparend und ermöglichen es, Fahrräder auf kleinem Raum unterzubringen. Dadurch kann der begrenzte Raum effizient genutzt und die Anzahl der abgestellten Fahrräder erhöht werden. Dies ist insbesondere an Bahnhöfen mit begrenztem Raumangebot von Bedeutung. ✓ Flexibilität: Fahrradboxen sind in verschiedenen Größen und Konfigurationen erhältlich. Damit können sie sowohl für einzelne Fahrräder als auch für Fahrradgruppen oder E-Bikes geeignet sein. Zusätzlich zum Fahrrad lassen sich in einem Ablagefach das persönliche Zubehör wie Helm, Regenschutz und Rucksack unterbringen. Die Einrichtung von Fahrradboxen oder Abstellanlagen würde Bornheims Engagement für den Radverkehr unterstreichen können und aufzeigen, dass der schrittweise Ausbau der Infrastruktur hin zu einer nachhaltigen Entwicklung der Mobilität ernst genommen wird. Mit freundlichen Grüßen Dr. Gabriele Jahn, Andrea Gesell und die Fraktion Bündnis 90/die Grünen

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Integrationsausschuss des Bornheim, 22.06.2023 Rates der Stadt Bornheim An die Vorsitzende des IntrA Frau Dilara Görgen Rathaus Rathausstraße 2 53332 Bornheim Antrag auf Erstellung einer Satzung für den Integrationsausschuss Sehr geehrte Frau Görgen, wir bitten um Berücksichtigung des nachfolgenden Antrages für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Integrationsausschusses. Antrag: Der Integrationsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Satzung für den In- tegrationsausschuss zu erstellen und durch den Rat beschließen zu lassen. Begründung: Der Integrationsausschuss ist die politische Interessensvertretung für die in Bornheim lebenden Menschen mit ausländischem Pass. Auch für die Menschen mit internatio- naler Familiengeschichte ist der Integrationsausschuss Ansprechpartner, so sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen. Der Integrationsausschuss hat eine Ge- schäftsordnung – eine bisher fehlende Satzung ist demnach zu erstellen. Am 05. November 2020 beschloss der Rat (493/2020-1) auf Vorschlag der Verwaltung die Bildung eines Integrationsausschusses. Vorgänger dieses neuen Ausschusses war der Integrationsrat. Über eine Satzung verfügt der Integrationsausschuss bisher nicht. Die Erstellung einer Satzung dient der konzeptionellen Absicherung des Ausschusses in Politik und Verwaltung und regelt die genauen Aufgaben, die Mitgliedschaft und das Vorgehen bei Veränderungen bzgl. Ausscheiden und Nachrücken. In der Vergangenheit kam es öfters zu Irritationen hinsichtlich der Aufgaben des In- tegrationsausschusses. Teilweise waren Überschneidungen mit den Aufgaben des Ausschusses für Soziales, Inklusion und Demografie gegeben. Eine eigene Satzung trägt zur Klärung des Sachverhaltes bei und verhindert Doppelzuständigkeiten. Dies soll nach Ortsrecht unterbunden bleiben. Eine Satzung stärkt die Mitglieder des Integrationsausschusses in ihrer verantwor- tungsvollen Arbeit als Ausschuss des Rates der Stadt Bornheim. Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Tourné und Mitglieder des Integrationsausschusses

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 17.07.2023 Beseitigung der Schäden des Starkregenereignisses vom 14./15.07.2021 Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, in diesen Tagen jährte sich zum zweiten Mal das Starkregenereignis vom Juli 2021 mit verheerenden Schäden für viele Grundstückseigentümer/innen in unserer Stadt. Vor dem Hintergrund immer wieder herangetragener Fragen an die Kommunalpolitik bezüglich der ausstehenden Regulierung der Schäden durch die Stadt Bornheim und durch den Wasserverband südliches Vorgebirge bitten wir um die Beantwortung der nachfolgend aufgeführten Fragen in der nächsten Sitzung des Rates: 1. Wie stellt sich die Gesamtsituation zwecks Regulierung der Schäden aus Sicht der Stadt und des Wasserverbandes dar? 2. Welche der als notwendig eingestuften Maßnahmen konnten bisher durch die Stadt, bzw. durch den Wasserverband ausgeführt werden und welche nicht? 3. Welche Gründe sind ursächlich dafür verantwortlich, dass notwendige Maßnahmen bisher nicht durchgeführt werden konnten? 4. Wie stellt sich der Zeitplan zur Regulierung von Schäden dar, die bisher nicht ausgeführt werden konnten? 5. Welche finanziellen Mittel müssen nach Kenntnis der Verwaltung für verbleibende Schadensregulierungsmaßnahmen bereitgestellt werden und welche Fördermittel werden dazu erwartet? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Wilfried Hanft, Anna Peters und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria Koch Fraktionsvorsitzende Markus Hochgartz Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Sehr geehrte Frau Kretschmer, nehmen Sie bitte nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schulausschusses am 15.08.2023. Mit freundlichen Grüßen Tina Görg-Mager, Manfred Quadt-Herte und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antrag: Der Schulausschuss der Stadt Bornheim beauftragt den Bürgermeister: 1. Die Mitglieder des Schulausschusses regelmäßig in eine der Schulen der Stadt Bornheim, beginnend im Jahr 2023 mit ausgewählten Grundschulen (Walberberg, Bornheim, Rösberg), einzuladen, ohne dass hierfür Sitzungsgeld anfällt. 2. Mit den Schulleitungen, dem Schul- und Bauamt eine Begehung des jeweiligen Schulgeländes sowie des Schulgebäudes vorzubereiten und zu begleiten. Begründung: Die vielfältigen Baumaßnahmen (Erweiterung, Sanierung) an den städtischen Schulen geben Anlass, sich in Begleitung der Schulleitungen und Verwaltungsmitarbeiter:innen vor Ort einen Einblick in die durchzuführenden/durchgeführten Maßnahmen zu machen. Bornheim, den 14. Juli 2023 An die Vorsitzende des Schulausschusses Frau Gabriele Kretschmer Rathausstraße 2 53332 Bornheim

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Anleitung E-Bike Display Zum Ein- bzw. Ausschalten des E-Bike Systems betätigen Sie bitte die Taste links unten am Display. Display Unten rechts am Display befindet sich der Knopf, um die Fahrradbeleuchtung einzuschalten. Display Oben rechts auf der Infotaste können Sie durch mehrfaches Klicken zwischen verschiedenen Ansichten auswählen. Zu empfehlen ist die Ansicht „Reichweite“. Mit dieser können Sie verfolgen, wie viele Kilometer Sie voraussichtlich noch mit dem E-Bike fahren können. Schloss öffnen Das E-Bike hat ein verbautes Schloss am Hinterreifen. Um das Schloss zu öffnen müssen Sie den Schlüssel in die rechte Öffnung stecken und einmal drehen. Schloss schließen Um das Schloss zu schließen müssen Sie den Schlüssel wieder in die Öffnung stecken einmal drehen und dann den Hebel an der linken Seite runter drücken. Zusätzliches Schloss Es gibt noch ein zweites Schloss, welches Sie bitte zusätzlich anbringen. Das Ende des Schlosses stecken Sie bitte in die linke Öffnung, nachdem Sie das Schloss z.B. an einer Laterne angebracht haben. Fahrverhalten Die Gangschaltung funktioniert technisch wie eine gewöhnliche Fahrradschaltung. Dadurch ist wenig Übung notwendig, um die motorische Unterstützung des E-Bikes auf Ihr individuelles Fahrverhalten abzustimmen. Probieren Sie es aus und überzeugen Sie sich selbst! G U T E F A H R T U N D V I E L S P A S S M I T D E M E - B I K E !

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 10.4.2013 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Sport- und Kulturausschuss, Dienstag, 09.04.2013, 18:00 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss, Mittwoch, 10.04.2013, 18:00 Uhr, Raum 904 Betriebsausschuss, Donnerstag, 11.04.2013, 18:00 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, Raum 8, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim-Waldorf Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim AöR, Donnerstag, 11.04.2013, 18:30 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, Raum 8, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim-Waldorf Die nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Rats- saal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. 27. März 2013 3. Satzung vom 24.01.2013 zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim vom 03.05.2004 Der Rat der Stadt Bornheim hat am 24.01.2013 aufgrund der §§ 69 ff. Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) – (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) in der z. Zt. geltenden Fassung, des § 3 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – AG-KJHG – vom 12. Dezember 1990 (GV. NRW. S. 664) in der z. Zt. geltenden Fassung und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474), folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugend- amt der Stadt Bornheim beschlossen: Artikel I Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Abs. 3 wird nach Nr. 10 folgende neue Nr. 11 angefügt: „ein Vertreter/eine Vertreterin des Jugendpar- lamentes an, der/die durch das Jugendparla- ment bestellt wird," 2. In § 4 Abs. 3 Satz 4 wird die Verweisung auf „Nr. 3 bis 10" durch die Verweisung auf „Nr. 3 bis 11" ersetzt. Artikel II Diese Satzung tritt am 25.01.2013 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 3. Satzung vom 24.01.2013 zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim vom 03.05.2004 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbin- dung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntma- chung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige orts- rechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ab- lauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge führt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öf fentlich bekanntgemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean standet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 25.02.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Jagdgenossenschaft für den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bornheim Körperschaft des öffentlichen Rechts –Geschäftsstelle: Mühlenfeld 6, 53332 Bornheim Tel.: 01722451832 Nach dem Beschluss der Genossenschaftsversammlung vom 1.4.1976 wird der Reinertrag der Jagdnutzung aus den Jagdjah- ren 1975 und folgende nicht an die einzelnen Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer beteiligten Grundfläche ausgezahlt, sondern bis zu einem gegenteiligen Beschluss für ge- meinsame Zwecke in den einzelnen Ortschaften verwendet. Die- ser Beschluss wurde in der Genossenschaftsversammlung am 15.3.2010 unter der Maßgabe bestätigt, als der Reinertrag aus der Jagdnutzung für den Teilverpachtungsbezirk Rösberg der Rücklage der Jagdgenossenschaft zugeführt wird. Diese Beschlüsse werden hiermit auf Grund des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes hinsichtlich der einkommenden Jagdpacht für das Jagdjahr 2013/14 bekannt gemacht. Bornheim, den 20.3.2013 Im Auftrag gez. Gatz, Geschäftsführer Bekanntmachung Eröffnung der Brühl- Bornheimer Spargelsaison Die traditionelle Eröffnung der Brühl-Bornheimer Spar- gelsaison findet dieses Jahr in Brühl auf dem Balthasar-Neu- mann-Platz statt. Am Samstag, 20. April 2013, gibt es dort von 11.00 bis 14.00 Uhr Infor- mationen rund um die Region, den Bornheimer Spargel, das heimische Obst und Gemüse sowie die vielen Freizeitange- bote. Der Brühler Bürgermei- ster Michael Kreuzberg und sein Bornheimer Kollege Wolfgang Henseler eröffnen die Veranstaltung und präsen- tieren die neue Spargelköni- gin. Frühlingserwachen im Vorgebirge Am Sonntag, 28. April 2013, lädt die Stadt Born- heim bereits zum sechsten Mal zur beliebten Rad- tour „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ ein. Auf einer ca. 35 km langen Route quer durch Bornheim gewähren zwölf Erzeugerhöfe und Kunststätten Radlern und anderen Besuchern interessante Ein- blicke in die Landwirtschaft und locken mit köst- lichen regionalen Produkten. Bürgermeister Wolf- gang Henseler eröffnet die Veranstaltung um 11 Uhr bei Bio-Bauer Palm in Bornheim-Uedorf; im Anschluss startet von dort eine geführte Tour des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Auch der Gemüsehof Mertens in Hersel lädt zum Genießen ein. FOTO: STADT BORNHEIM 13_13_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 25.03.2013 09:08 Seite 1

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 6.3.2013 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Mittwoch, 06.02.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 27.02.2013, 18:00 Uhr Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Mittwoch, 28.02.2013, 18:00 UhrDie nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Rats- saal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. 6. Februar 2013 Bebauungsplan Bornheim Nr. 101 D (Ortsteil Bornheim) / 4. Änderung, Aufstellungsbeschluss, Unterrichtung der Öffentlichkeit Aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 24.01.2013 die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Be- bauungsplanes Bornheim Nr. 101 D (Ortsteil Bornheim) beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren oh- ne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB auf- gestellt. Die 4. Änderung umfasst einen Bereich zwischen der Straße Siefenfeldchen und der Stadtbahnlinie 18. In gleicher Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim beschlossen, auf die Durchführung der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten und bei der Bekannt- machung der Einleitung darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlich- keit innerhalb einer Frist von 4 Wochen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern kann. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 14.02.2013 bis 13.03.2013 einschließlich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 101 D (Ortsteil Bornheim) bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadt- planung und Grundstücksneuordnung-, auf dem Flur zwischen Zim- mer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr informieren und sich dazu äußern. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 29.01.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung Bebauungsplan Me 02 in der Ortschaft Merten / 3. Änderung, Inkrafttreten Der Rat der Stadt Bornheim hat am 06.12.2012 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Me 02 in der Ortschaft Merten gem. § 10 Bauge- setzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst einen Bereich zwischen Klosterstra- ße, Kirchstraße und Schottgasse. Die 3. Änderung des Bebauungspla- nes Me 02 in der Ortschaft Merten mit Begründung kann während der Dienststunden im Fachbereich 7 -Stadtplanung und Grundstücks- neuordnung - der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den In- halt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 3. Änderung des Bebauungspla- nes Me 02 in der Ortschaft Merten gemäß § 10 BauGB in Kraft. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form- vorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beacht- lich sind. Sind die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungs- berechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Ent- schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen bean- tragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner- halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt- gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstan- det oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 21.01.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung 13_06 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 01.02.2013 14:11 Seite 1

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Förderaufruf für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadt der Förderaufruf bekannt? Antwort 1: Das Interessensbekundungsverfahren zum Projektaufruf des Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) ist bekannt. Die Förderrichtlinie hat im Projektaufruf für 2023 wieder den Gegenstand der Förderung kommu- naler Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Ein Schwerpunkt soll auf Schwimmhallen und Sportstätten liegen. Auch sollen die zu fördernden Einrichtungen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Frage 2: Bestehen hier Möglichkeiten, Fördergelder für die Stadt Bornheim zu beantragen um Sanie- rungsstaus der kommunalen Vereinsheime, Sportstätten (z.B. dem Bornheimer Stadion) und dem Schwimmbad finanziell abzufedern? Antwort 2: Das Förderverfahren ist in zwei Phasen untergliedert: In der ersten Phase (Interessenbekun- dungsverfahren) ist bis spätestens 15. September 2023 dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Projektskizze einzureichen. Beizufügen ist ein Ratsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2023 gebilligt wird. Antragsberechtigt und Förderempfänger sind Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Die Fördermittel können an Letztempfänger weitergeleitet werden. Gefördert werden umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Die Förderrichtlinie umfasst grundsätzlich nur Gebäude. Frau Gabriele Kretschmer Mörnerstraße 33 53332 Bornheim - 2 - Damit entfällt die Förderung von ungedeckten Sportstätten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Freibäder einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen. Ein Förderantrag im Rahmen der Sanierung des Stadions kann somit nicht gestellt werden, da die geplanten Maßnahmen nicht dem Förderzweck entsprechen. Förderfähig hingegen wären Sanierungsmaßnahmen an Vereinsheimen. Die Vereine wurden in diesem Zusammenhang vom Bornheimer Stadtsportverband auf das Förderprogramm hingewie- sen und um zeitnahe Rückmeldung gebeten, ob entsprechende Maßnahmen geplant sind. Grundsätzlich wäre die Beteiligung am Förderaufruf für das Bornheimer Hallenfreizeitbad unter der Berücksichtigung der Förderbedingungen u.a. die Einbindung anerkannter Energieeffizienz- Expertinnen/Experten, die Barrierefreiheit sowie die Einhaltung der EU- Beihilferichtlinie, möglich. Eine Einzelfallprüfung, ob das jeweilige Schwimmbad einen in erster Linie lokalen oder regiona- len Einzugsbereich aufweist wie Vorhandensein von Lehrschwimmbecken oder ob das Schwimmbad aufgrund besonderer Umstände (z. B. ein besonderes Angebot an Rutschen o. ä. oder Wellness- und Saunabereichen) Besucher aus einem größeren Umkreis, insbesondere aus dem EU-Ausland anzieht, wird vorgenommen. Je nach Ergebnis kann das Projekt von der Förde- rung und auch einer Darlehensaufnahme ausgeschlossen werden. Der derzeitige Höchstbetrag der Förderung liegt bei 6 Millionen Euro. Die Prüfung der Richtlinie zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ muss erfolgen. Frage 3: Ist der Förderaufruf und die Beantragung durch die Mitarbeiter der Verwaltung zum Abgabeda- tum 15. September 2023 zu bewerkstelligen? Antwort 3: Hier Sanierung von Vereinsheimen: Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob die personellen Ressourcen der Verwaltung ausrei- chen, da die Rückmeldungen der Vereine noch nicht vorliegen. Ersatzbau des Hallenfreizeitbades: Es wird ein Zuwendungsantrag auf Förderung im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Ein- richtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestellt. Bis zum 15.09.2023 wird in der 1. Phase die Interessenbekundung mit dem Einreichen von Projektskizzen erfolgen. Nach der Pro- jektauswahl bis Ende 2023 durch den Fördergeber erfolgt die 2. Phase mit einem weiteren Aus- wahlverfahren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Förderaufruf für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadt der Förderaufruf bekannt? Antwort 1: Das Interessensbekundungsverfahren zum Projektaufruf des Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) ist bekannt. Die Förderrichtlinie hat im Projektaufruf für 2023 wieder den Gegenstand der Förderung kommu- naler Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Ein Schwerpunkt soll auf Schwimmhallen und Sportstätten liegen. Auch sollen die zu fördernden Einrichtungen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Frage 2: Bestehen hier Möglichkeiten, Fördergelder für die Stadt Bornheim zu beantragen um Sanie- rungsstaus der kommunalen Vereinsheime, Sportstätten (z.B. dem Bornheimer Stadion) und dem Schwimmbad finanziell abzufedern? Antwort 2: Das Förderverfahren ist in zwei Phasen untergliedert: In der ersten Phase (Interessenbekun- dungsverfahren) ist bis spätestens 15. September 2023 dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Projektskizze einzureichen. Beizufügen ist ein Ratsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2023 gebilligt wird. Antragsberechtigt und Förderempfänger sind Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Die Fördermittel können an Letztempfänger weitergeleitet werden. Gefördert werden umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Die Förderrichtlinie umfasst grundsätzlich nur Gebäude. Frau Gabriele Kretschmer Mörnerstraße 33 53332 Bornheim - 2 - Damit entfällt die Förderung von ungedeckten Sportstätten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Freibäder einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen. Ein Förderantrag im Rahmen der Sanierung des Stadions kann somit nicht gestellt werden, da die geplanten Maßnahmen nicht dem Förderzweck entsprechen. Förderfähig hingegen wären Sanierungsmaßnahmen an Vereinsheimen. Die Vereine wurden in diesem Zusammenhang vom Bornheimer Stadtsportverband auf das Förderprogramm hingewie- sen und um zeitnahe Rückmeldung gebeten, ob entsprechende Maßnahmen geplant sind. Grundsätzlich wäre die Beteiligung am Förderaufruf für das Bornheimer Hallenfreizeitbad unter der Berücksichtigung der Förderbedingungen u.a. die Einbindung anerkannter Energieeffizienz- Expertinnen/Experten, die Barrierefreiheit sowie die Einhaltung der EU- Beihilferichtlinie, möglich. Eine Einzelfallprüfung, ob das jeweilige Schwimmbad einen in erster Linie lokalen oder regiona- len Einzugsbereich aufweist wie Vorhandensein von Lehrschwimmbecken oder ob das Schwimmbad aufgrund besonderer Umstände (z. B. ein besonderes Angebot an Rutschen o. ä. oder Wellness- und Saunabereichen) Besucher aus einem größeren Umkreis, insbesondere aus dem EU-Ausland anzieht, wird vorgenommen. Je nach Ergebnis kann das Projekt von der Förde- rung und auch einer Darlehensaufnahme ausgeschlossen werden. Der derzeitige Höchstbetrag der Förderung liegt bei 6 Millionen Euro. Die Prüfung der Richtlinie zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ muss erfolgen. Frage 3: Ist der Förderaufruf und die Beantragung durch die Mitarbeiter der Verwaltung zum Abgabeda- tum 15. September 2023 zu bewerkstelligen? Antwort 3: Hier Sanierung von Vereinsheimen: Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob die personellen Ressourcen der Verwaltung ausrei- chen, da die Rückmeldungen der Vereine noch nicht vorliegen. Ersatzbau des Hallenfreizeitbades: Es wird ein Zuwendungsantrag auf Förderung im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Ein- richtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestellt. Bis zum 15.09.2023 wird in der 1. Phase die Interessenbekundung mit dem Einreichen von Projektskizzen erfolgen. Nach der Pro- jektauswahl bis Ende 2023 durch den Fördergeber erfolgt die 2. Phase mit einem weiteren Aus- wahlverfahren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Fraktionsvorsitzender: Dirk König | Willmuthstr. 30 | 53332 Bornheim | Telefon: 0163-3563644 | E-Mail: mail@dirk-koenig.de UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim An Bürgermeister Christoph Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 21.07.2023 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Auswirkungen der geplanten Änderungen der haushalterischen Belastungen durch Corona und den Ukraine-Krieg durch die Landesregierung NRW Sehr geehrter Bürgermeister, die Landesregierung NRW hat mit dem „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19- Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ der Stadt Bornheim in Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises ermöglicht, die finanziellen Belastungen aus den Ereignissen zu isolieren. Damit fließen diese Ausgaben - anders als die übrigen städtischen Ausgaben – nicht in die Haushaltskalkulation mit ein, die über direkte Einnahmen gedeckt sein müssen, bzw. sollten. (wie Anteile an der Einkommenssteuer oder die direkt beeinflussbaren Steuern und Abgaben wie die Grundsteuer A/ B oder die Gewerbesteuer). Ab 2026 müssen diese isolierten Kosten entweder linear längstens bis zu 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben werden oder einmalig ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden. Zu Ende 2022 betrugen die isolierten Kosten 11,4 Mio. Euro. Die schwarz-grüne Landesregierung plant nunmehr, dass ab 2024 keine weiteren bilanziellen Isolierungen durch Corona oder den Ukraine-Krieg mehr vorgenommen werden dürfen. Dies begrüßen wir aus Sicht der UWG-Fraktion sehr, um weitere Transparenz der finanziellen städtischen Leistungsfähigkeit den Bürgerinnen und Bürgern darzulegen. Wir bitte die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch sind die derzeitigen Isolierungen zum 30.06.2023 im Rahmen des NKF-CUIG? 2. Wie hoch sind die geplanten bilanziellen Isolierungen im Zeitraum a. 01.07.2023 bis 31.12.2023 b. 01.01.2024 bis 31.12.2024 c. der Mittelfristplanung einschließlich 2026? 3. Welche Auswirkungen hat die geplante Änderung für den aktuellen und zukünftigen Bornheimer Haushalt? Mit freundlichen Grüßen Dirk König und die Fraktion der UWG Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:Uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ Fraktionsvorsitzender: Dirk König | Willmuthstr. 30 | 53332 Bornheim | Telefon: 0163-3563644 | E-Mail: mail@dirk-koenig.de UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim An Bürgermeister Christoph Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, den 21.07.2023 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Auswirkungen der geplanten Änderungen der haushalterischen Belastungen durch Corona und den Ukraine-Krieg durch die Landesregierung NRW Sehr geehrter Bürgermeister, die Landesregierung NRW hat mit dem „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19- Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ der Stadt Bornheim in Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises ermöglicht, die finanziellen Belastungen aus den Ereignissen zu isolieren. Damit fließen diese Ausgaben - anders als die übrigen städtischen Ausgaben – nicht in die Haushaltskalkulation mit ein, die über direkte Einnahmen gedeckt sein müssen, bzw. sollten. (wie Anteile an der Einkommenssteuer oder die direkt beeinflussbaren Steuern und Abgaben wie die Grundsteuer A/ B oder die Gewerbesteuer). Ab 2026 müssen diese isolierten Kosten entweder linear längstens bis zu 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben werden oder einmalig ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden. Zu Ende 2022 betrugen die isolierten Kosten 11,4 Mio. Euro. Die schwarz-grüne Landesregierung plant nunmehr, dass ab 2024 keine weiteren bilanziellen Isolierungen durch Corona oder den Ukraine-Krieg mehr vorgenommen werden dürfen. Dies begrüßen wir aus Sicht der UWG-Fraktion sehr, um weitere Transparenz der finanziellen städtischen Leistungsfähigkeit den Bürgerinnen und Bürgern darzulegen. Wir bitte die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch sind die derzeitigen Isolierungen zum 30.06.2023 im Rahmen des NKF-CUIG? 2. Wie hoch sind die geplanten bilanziellen Isolierungen im Zeitraum a. 01.07.2023 bis 31.12.2023 b. 01.01.2024 bis 31.12.2024 c. der Mittelfristplanung einschließlich 2026? 3. Welche Auswirkungen hat die geplante Änderung für den aktuellen und zukünftigen Bornheimer Haushalt? Mit freundlichen Grüßen Dirk König und die Fraktion der UWG Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:Uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/

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