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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Trinkwasserbrunnen“ Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.08.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wird dieses Konzept auch die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in Bornheims Schu- len beinhalten? Antwort 1: Die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in Bornheimer Schulen wird nicht Bestandteil des Konzeptes sein. In Schulen sind in der Regel bereits Entnahmestellen für Trinkwasser vor- handen. Des Weiteren endet die Zuständigkeit des Wasserwerkes nach dem Hausanschluss samt Messeinrichtung. Für die Anlagen hinter dem Hausanschluss ist der Grundstückeigentümer verantwortlich. Frage 2: Wird die Planung die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in allen öffentlichen städtischen Gebäuden vorsehen? Antwort 2: Die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in öffentlichen städtischen Gebäuden wird nicht Bestandteil des Konzeptes sein. In öffentlichen städtischen Gebäuden sind in der Regel be- reits Entnahmestellen für Trinkwasser vorhanden. Des Weiteren endet die Zuständigkeit des Wasserwerkes nach dem Hausanschluss samt Messeinrichtung. Für die Anlagen hinter dem Hausanschluss ist der Grundstückeigentümer verantwortlich. Frage 3: Welche Fördermittel könnten sowohl für die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in den Schulen als auch in den öffentlichen Gebäuden beantragt werden? Antwort 3: Nach derzeitigem Stand sind der Betriebsführerin des Wasserwerks keine entspre- chenden Förderungsmöglichkeiten bekannt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Görg-Mager Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Trinkwasserbrunnen“ Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.08.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wird dieses Konzept auch die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in Bornheims Schu- len beinhalten? Antwort 1: Die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in Bornheimer Schulen wird nicht Bestandteil des Konzeptes sein. In Schulen sind in der Regel bereits Entnahmestellen für Trinkwasser vor- handen. Des Weiteren endet die Zuständigkeit des Wasserwerkes nach dem Hausanschluss samt Messeinrichtung. Für die Anlagen hinter dem Hausanschluss ist der Grundstückeigentümer verantwortlich. Frage 2: Wird die Planung die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in allen öffentlichen städtischen Gebäuden vorsehen? Antwort 2: Die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in öffentlichen städtischen Gebäuden wird nicht Bestandteil des Konzeptes sein. In öffentlichen städtischen Gebäuden sind in der Regel be- reits Entnahmestellen für Trinkwasser vorhanden. Des Weiteren endet die Zuständigkeit des Wasserwerkes nach dem Hausanschluss samt Messeinrichtung. Für die Anlagen hinter dem Hausanschluss ist der Grundstückeigentümer verantwortlich. Frage 3: Welche Fördermittel könnten sowohl für die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in den Schulen als auch in den öffentlichen Gebäuden beantragt werden? Antwort 3: Nach derzeitigem Stand sind der Betriebsführerin des Wasserwerks keine entspre- chenden Förderungsmöglichkeiten bekannt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Görg-Mager

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Koch, Maria Fraktionsvorsitzende Hochgartz, Markus Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Bornheim, 16.08.2023 Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Erhöhung des Anteils der Sportpauschale für die Bornheimer Sportvereine Sehr geehrter Herr Söllheim, wir bitten darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt am 14.09.2023 zu nehmen. Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt beschließt, den Anteil der Sportpauschale für die Bornheimer Sportvereine von derzeit 30.000 € ab 2024 auf 36.000 € zu erhöhen. An den Vorsitzenden des Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt Herrn Michael Söllheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim nachrichtlich: Bürgermeister Christoph Becker Begründung des Antrags: Die Stadt Bornheim erhält vom Land NRW für die Unterhaltung der städtischen Sportanlagen eine jährliche Sportpauschale. Aus diesen Mitteln unterstützt die Verwaltung seit 2015 Bornheimer Sportvereine mit einem Betrag von 30.000 € jährlich. Die Gelder sind in erster Linie für investive Maßnahmen einzusetzen (z.B. Umbauten, Modernisierung, Einrichtung und Ausstattung). Während der Betrag von 30.000 € gleichgeblieben ist, sind die allgemeinen Kosten, insbesondere bei Bau und Modernisierung, in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Seit 2015 ist der Verbraucherpreisindex/ die Inflationsrate inklusive der Prognose für 2023 in Deutschland um mehr als 20 Prozent gestiegen. Allein daraus errechnet sich der zusätzliche Betrag von 6.000 €. Der erhöhte Bedarf an Mitteln aus der Sportpauschale zeigt sich auch darin, dass die Summe der von den Sportvereinen geplanten Maßnahmen für 2023 bei 131.273,82 € lag. Die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 30.000 € waren in diesem Jahr also um mehr als das 4-fache überzeichnet. Mit freundlichen Grüßen Joachim Vieritz, Martina Fuchs, Maria Koch, Karl-Heinz Nauroth und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 8.5.2013 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Donnerstag, 18.04.2013, 18:00 Uhr Umweltausschuss, Dienstag, 23.04.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 24.04.2013, 18:00 Uhr Stadtrat, Donnerstag, 25.04.2013, 18:00 UhrDie nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses , Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. 17. April 2013 Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/stadtverwaltung/ausschreibungen.html, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote.html. Öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Bornheim Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme von Niederschriften 4 Beendigung eines Ehrenbeamtenverhältnisses als Orts- vorsteher 155/2013-1 5 Neuwahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin für die Ortschaft Hemmerich 154/2013-1 6 Bebauungsplan Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf; Erwei- terung des Plangebiets, Ergebnis der frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung, Offenlagebeschluss (VPLA 24.04.2013) 170/2013-7 7 Bebauungsplan He 32 in der Ortschaft Hersel; Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zur Offenlage (UmweltA 23.04.2013, VPLA 24.04.2013) 144/2013-7 8 Anordnung einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Me 15.1 in der Ortschaft Merten (VPLA 24.04.2013) 217/2013-7 9 Zustimmung gem. § 85 i.V.m. § 83 GO NRW zur über- planmäßigen Ausgabe und außerplanmäßigen Ver- pflichtungsermächtigung bei Projekt 5000129 Er- schließung Hm 01 211/2013-9 10 Zustimmung gemäß § 85 i.V.m. § 83 GO NRW zur außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Projekt 5.000138 - Erschließung Wb 14 201/2013-9 11 Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushalts- jahr 2011, Beschluss über die Behandlung des Jahres- fehlbetrages und Entlastung des Bürgermeisters (HFWA 18.04.2013) 153/2013-2 12 Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bornheim für das Haushaltsjahr 2012 (HFWA 18.04.2013) 164/2013-2 13 Änderung der Richtlinien der Stadt Bornheim zur Aus- stellung der Ehrenamtskarte NRW 203/2013-1 14 Antrag der SPD-Fraktion vom 26.03.2013 betr. Energie- wende umsetzen, Klimaschutz verbessern und kommu- nales Energiemanagement optimieren 202/2013-1 15 Mitteilung betr. Kreishaushalt 2013/2014 226/2013-2 16 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 17 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 18 Einziehung eines Wirtschaftsweges in Hersel (VPLA 13.03.2013) 107/2013-7 19 Sachstand zu den Konzessionierungsverfahren Strom und Gas der Stadt Bornheim 176/2013-2 20 Mitteilung betr. Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € für den Zeitraum 23.02. bis 10.04.2013 134/2013-1 21 Vergabe des Auftrages zur Erneuerung des Brennwert- kessels für das Rathaus und das AvH-Gymnasium 049/2013-1/1 22 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 23 Anfragen mündlich Bornheim, den 10.04.2013 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim findet am Donnerstag, 25.04.2013, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Born- heim, Rathausstraße 2, mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. TOP Inhalt Vorlage Nr. Stadt Bornheim sucht noch Schöffen und Jugendschöffen Für die Amtsperiode vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018 sucht die Stadt Bornheim noch Schöffinnen und Schöffen. Diese wirken während einer Gerichtsverhandlung am Urteil und an Entschei- dungen über das Verfahren mit. Bewerber für das richterliche Eh- renamt müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, bei Be- ginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet, aber das 70. noch nicht überschritten haben und im Stadtgebiet Bornheim wohnen. Außerdem erfordert das Amt Unparteilichkeit, Selbst- ständigkeit und Urteilsfähigkeit sowie geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung. Jugendschöffen sollten erzieherische Fähig- keiten und Erfahrung in der Jugendarbeit mitbringen. Schriftliche Bewerbungen nimmt das Bürgerbüro der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, bis 03.05.2013 entgegen. Anzugeben sind Vor- und Nachname, ggf. Geburtsna- me, dazu Geburtsort und -tag sowie Anschrift und Beruf. Außer- dem muss vermerkt sein, ob sich die Bewerbung auf das Amt des Erwachsenenschöffen oder des Jugendschöffen bezieht. Informationen und Bewerbungsformulare gibt es unter www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffen-nrw.de sowie bei Christine Schlösser im Bornheimer Bürgerbüro unter Tel. 02222/945-179. Fahrrad-Tour zum Frühlingserwachen im Vorgebirge 2013 Am Sonntag, 28. April 2013, lädt die Stadt Bornheim zum sechs- ten Mal zur Fahrrad-Tour „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ ein. Bürgermeister Wolfgang Henseler eröffnet die Veranstal- tung um 11 Uhr bei Bio-Bauer Palm, Bornheimer Str. 30 in Ue- dorf, und gibt dort den Startschuss für die Tour des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Auf einer Route, die ca. 35 km quer durch Bornheim führt, locken zwölf Erzeugerhöfe und Kunststätten mit köstlichen regionalen Produkten und außerge- wöhnlichen Kunstobjekten. Alternativ können die Teilnehmer je- den Hof auch auf eigene Faust und mit dem PKW anfahren. Der Flyer zur Tour, der eine Liste der Stationen und ein Gewinnspiel enthält, liegt im Rathaus, auf den Höfen und in vielen Bornhei- mer Geschäften aus und kann unter www.bornheim.de herunter- geladen werden. Maibäume einfach, legal und günstig erwerben Wer einen Maibaum für seine Liebste sucht, wird in Born- heim schnell fündig. Denn die Stadt bietet auch dieses Jahr wieder in Zusammenarbeit mit der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) frisch gefällte Birken an. Am Wanderparkplatz an der Rheinbacher Straße (der Ver- bindungsstraße von Waldorf nach Heimerzheim) gibt es die Liebesboten mit dem weißen Stamm schon ab zehn Euro. Der Verkauf findet statt am Montag, 29.04.2013, von 14.00 bis 18.00 Uhr und am Dienstag, 30.04.2013, von 12.00 bis 18.00 Uhr. Um Vor- bestellung wird gebeten unter gf@fbg-bornheim.de. Damit der Transport des Baums reibungslos abläuft, er- halten die Käufer ein Merkblatt und eine Quittung, um bei ei- ner Polizeikontrolle den lega- len Erwerb zu belegen. Zur Entsorgung und Verwertung kann der Maibaum später beim Stadtbetrieb Bornheim im Donnerbachweg 15 in Wal- dorf abgegeben werden. Die Kunststoffbänder sollte man vorher abnehmen. Weitere Informationen erteilt Manuela Domschat von der Stabsstelle Umwelt und Agen- da der Stadt Bornheim unter Tel. 02222/945-307 oder per Mail an manuela.domschat@stadt- bornheim.de. Hier gibt es frisch gefällte Maibäume. FOTO: FORSTBETRIEBSGEMEINSCHAFT 13_16_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 15.04.2013 12:11 Seite 1

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp- bornheim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene- fraktion-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon 0 22 22 / 945 - 101. 24 Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversorung, Abwasserbeseitung und Stra- ßenbeleuchtung Telefon 02227 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standortsuche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon 02222 / 945-339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna der Verbraucherzentrale NRW Kostenbeitrag: 5 Euro je 1/2 Stunde Auskunft bei der Stadt Bornheim Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 24. Dezember 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim AöR Donnerstag, 9.1.2014, 18.00 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 21.01.2014, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr-, Planung- und Liegenschaften Mittwoch, 22.1.2014, 18.00 Uhr Haupt,-Finanz und Wirtschaftsausschuss Donnerstag, 23.01.2014, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Bürgerbüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon 0 22 22 / 945-181 o. -182 Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen: Rathaus, Jugendamt, Stadtbücherei und Stadtbetrieb Born- heim sind auch zwischen den Feiertagen geöffnet, nur am Freitag, 27.12.2013, sind die städtischen Dienststellen ge- schlossen. Die VHS-Geschäftsstelle ist in der Zeit vom 23.12.2013 bis 03.01.2014 geschlossen. Anmeldungen sind in dieser Zeit schriftlich oder im Internet unter www.vhs-bornheim-alfter.de möglich. 4. Satzung vom 18.12.2013 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Bornheim“ vom 02.10.2007 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe l der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - West- falen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. April 2013 (GV. NRW. S.194), folgende 4. Satzung zur Än- derung der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts “Stadtbetrieb Bornheim“ vom 02.10.2007 be- schlossen: Artikel I § 2 Abs. 1, Nr. 5 wird wie folgt neu gefasst: „5. die Betriebsführung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim.“ Artikel II Diese Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 4. Satzung vom 18.12.2013 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts “Stadt- betrieb Bornheim“ vom 02.10.2007 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kom- munalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige orts- rechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher be- anstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 18.12.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 3. Satzung vom 03.12.2013 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 21.02.2008 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 03.12.2013 aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 564), des § 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134) sowie des § 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz - KiBiz- vom 25.Oktober 2007 (GV.NRW S.462/SGV NRW 216) folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tages- einrichtungen für Kinder vom 21.02.2008 beschlossen: Artikel I § 5 erhält folgende neue Fassung: § 5 Einkommensstufen, Beitragshöhe, Beitragszeitraum (1) Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der dieser Satzung als Anlage beigefügten Beitragstabelle. Un- abhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme wird der maßgebliche Beitrag entsprechend der zwischen den Eltern und dem Träger des Kindergartens im Be- treuungsvertrag für das Kind vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeit von 25 Stunden, 35 Stunden oder 45 Stunden erhoben. (2) Die Beitragspflicht beginnt mit dem 01. des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Sie endet grundsätzlich mit Ablauf des Kindergartenjahres, zu dessen Ende das Kind die Einrichtung verlässt. Das Kindergartenjahr entspricht dem Schuljahr. (3) Für Kinder, die im Zeitraum vom 01.08. bis einschließ- lich 01.11. des Kindergartenjahres drei Jahre alt werden, wird ab Beginn des Kindergartenjahres der Elternbeitrag für ein Kind über drei Jahren erhoben. Artikel II Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.08.2013 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 3. Satzung vom 03.12.2013 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tages- einrichtungen für Kinder mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sons- tige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungs- pläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch- geführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher be- anstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 04.12.2013 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 13_52_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 20.12.2013 10:20 Seite 1 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN 24. Dezember 2013 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 1. Satzung vom 18.12.2013 zur Änderung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten durch die Stadt Bornheim vom 17.12.1999 Aufgrund der §§ 7, 34 und 41 Abs. 1 Bst. d und f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntma- chung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666 / SGV. NW. 2023), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 09. April 2013 (GV. NW. S. 194) hat der Rat der Stadt Bornheim am 17.12.2013 folgende Änderung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten durch die Stadt Bornheim beschlossen: Artikel I 1. § 3 erhält folgende neue Fassung: Ehrung des Ehrenamtes (1) Der Rat kann Persönlichkeiten, die sich um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben, eine Ehrennadel überreichen. Über die Verdienste des jeweils Geehrten wird eine vom Bürgermeister zu unterzeichnende Urkunde ausgestellt, die mit der Ehrennadel in würdiger Form überreicht wird. (2) Die Ehrennadel trägt das Wappen der Stadt Bornheim. Sie wird in den Kategorien „Gold“, „Silber“ oder „Bronze“ verliehen. (3) Ratsmitglied und Ortsvorsteher erhalten je nach der Dauer des Innehabens ihres Ehrenamtes eine Ehrennadel in der folgenden Kategorie: - nach einer Wahlperiode: „Bronze“ - nach zwei Wahlperioden: „Silber“ - nach drei und mehr Wahlperioden: „Gold“ Ratsmitglieder, die zugleich Ortsvorsteher sind, erhalten für diese Zeit nur eine Ehrung. 2. § 4 wird ersatzlos gestrichen. 3. Der bisherige § 5 wird zu § 4. 4. Der bisherige § 6 wird zu § 5. Artikel II Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten durch die Stadt Bornheim vom 17.12.1999 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Ver- ordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Orts- recht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschrie- benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flä- chennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Born- heim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 18.12.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 13_52_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 20.12.2013 10:20 Seite 2

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp- bornheim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene- fraktion-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon 0 22 22 / 945 - 101. 24 Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversorung, Abwasserbeseitung und Stra- ßenbeleuchtung Telefon 02227 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Gewerbegebiete und Gewerbegrundstückskauf: Joachim Strauß Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Betriebserweiterungen und -umsiedlungen, Standortsuche, Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim: Sebastian Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Telefon 02222 / 945-339 E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna der Verbraucherzentrale NRW Kostenbeitrag: 5 Euro je 1/2 Stunde Auskunft bei der Stadt Bornheim Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 18. Dezember 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim AöR Donnerstag, 9.1.2014, 18.00 Uhr Ausschuss für Verkehr-, Planung- und Liegenschaften Mittwoch, 22.1.2014, 18.00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Bürgerbüro Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon 0 22 22 / 945-181 o. -182 Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen: Rathaus, Jugendamt, Stadtbücherei und Stadtbetrieb Born- heim sind auch zwischen den Feiertagen geöffnet, nur am Freitag, 27.12.2013, sind die städtischen Dienststellen ge- schlossen. Die VHS-Geschäftsstelle ist in der Zeit vom 23.12.2013 bis 03.01.2014 geschlossen. Anmeldungen sind in dieser Zeit schriftlich oder im Internet un- ter www.vhs-bornheim-alfter.de möglich. Bebauungsplan Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf erneute öffentliche Auslegung - Bekanntmachung - Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 03.12.2013 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf mit den geänderten textlichen Festsetzungen und der geänderten Begründung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der der- zeit gültigen Fassung für die Dauer von 2 Wochen erneut öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan umfasst den Bereich zwischen Bonner Straße, Schumacher Straße, Siegburger Stra- ße, Bahnlinie und Widdiger Weg. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im be- schleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umwelt- prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Da die Grundfläche des Vorhabens mit 20.048 m² knapp größer als 20.000 m² und kleiner als 70.000 m² ist, wurde gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB eine Vorprüfung der umweltrelevanten Belange durch- geführt. Die Vorprüfung des Einzelfalls nach BauGB kommt zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan keine erheblichen Um- weltauswirkungen haben wird, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären. Hierfür sind folgende Gründe maßgebend. •Erhebliche Auswirkungen auf die in §1 Abs. 6 Nr. 7a) bis i) genannten Schutzgüter sind aufgrund der bereits be- stehenden Einzelhandelsnutzung, der weitgehenden Versiegelung der Fläche und der Lage innerhalb des Hauptversorgungsbereiches nicht wahrscheinlich. •Es wurde bereits eine Untersuchung durchgeführt aus der hervorgeht, dass ein Einkaufszentrum aus schall- technischer Sicht heraus möglich ist. •Durch die geplanten Ertüchtigungsmaßnahmen der Verkehrsanlagen können negative Auswirkungen durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen verringert werden. Die erneute Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit den geänderten textlichen Festsetzungen und der ge- änderten Begründung erfolgt in der Zeit vom 06.01.2014 bis 20.01.2014 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadt- planung und Grundstücksneuordnung-, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Weiterhin hat der Rat beschlossen, dass während der Auslegungsfrist Stellung- nahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abge- geben werden können. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebau- ungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen ent- scheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Bebauungsplan- bereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 09.12.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bei den derzeitigen Nachttemperaturen um den Gefrierpunkt kann es morgens glatt sein. Dann ist es Sache der Anlie- ger, die Gehwege zu streuen und bei Schneefall auch zu räumen. In Born- heim sind dafür ¬ wie auch in den mei- sten anderen Kommunen ¬ abstump- fende Mittel wie Sand oder Granulat zu verwenden. Im Handel gibt es mittler- weile vom Umwelt¬bundesamt geteste- te Produkte mit dem Umweltzeichen "Der Blauer Engel – weil salzfrei“. Nur in besonderen Gefahrensituationen, wenn die abstumpfende Wirkung nicht ausreicht, wie etwa bei Eisregen oder bei Strecken mit starkem Gefälle, lässt die Straßenreinigungssatzung auch den Einsatz von auftauenden Mitteln, also Salz, zu. Zu keiner Zeit dürfen Baumscheiben und begrünte Flächen mit Salz bestreut werden. Auch darf salzhaltiger Schnee auf ihnen nicht gelagert werden. Denn Bäume und Sträucher werden durch Salz geschädigt. Zudem zieht das Salz über die Kanalisation die biologische Stufe der Kläranlagen in Mitleidenschaft und belastet letztlich die Gewässer. Auch Hundebesitzer wissen ein Lied da- von zu singen, wie das Salz den Pfoten ihrer Vierbeiner zusetzt. Auf den Gehwegen wurde in den letzten Jahren von vielen Grundstückseigentü- mern wieder vermehrt Streusalz ver- wendet. Eine Entwicklung, die die Born- heimer Stadtverwaltung mit Sorge be- trachtet. Sie appelliert an alle, die gegen Glätte streuen müssen, die Vorschriften der Satzung zu beachten und – abgese- hen von den genannten Notfällen – aus Rücksicht auf Natur und Umwelt ab- stumpfende Mittel zu verwenden. Fragen zum Thema Streusalz oder an- deren Umweltthemen werden am Um- welt-Telefon unter 0 22 22/945-3 10 be- antwortet. Streusalz nur in Ausnahmefällen zulässig 13_51_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 13.12.2013 12:36 Seite 1

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Neubau Schwimmbad - Wasserflächen in Bornheim Sehr geehrte Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.07.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie lange würde die Planung und der Neubau in der Königswinterer Variante ggü. der Workshop-Variante dauern? Antwort: Planung und Neubau der Königswinterer Variante statt der Workshopvariante würde nach Auffassung der Verwaltung nicht zu einer nennenswerten Zeitersparnis führen, da im We- sentlichen lediglich ein Becken wegfallen würde. Dies dürfte im Verhältnis zum gesamten Projekt nicht viel ausmachen, ähnlich verhält es sich ja bei der Abbildung der Baukosten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es dort die Themen Freibad, Sauna und Betriebsfortführung des alten Hallenbades während der Bauphase nicht gab. Frage 2: Welche Einsparpotentiale sieht die Verwaltung noch? Antwort: Zu den derzeit bekannten Einsparpotentialen verhält sich die für Haupt- und Finanz- ausschuss sowie Rat bereits eingestellte Schwimmbadvorlage (3. Ergänzungsvorlage). Im weiteren Prozess wird jederzeit nach Sparmöglichkeiten Ausschau gehalten werden. Solche könnten wie in Königswinter z.B. das Absehen von Deckenunterverkleidungen sein sowie der Verzicht auf kostenintensive Materialien bei Fliesen etc., und stattdessen der Einbau kostenspa- render, langlebiger und strapazierfähiger Varianten. Frage 3: Wurden seitens der Verwaltung Gespräche geführt, den Betrieb durch einen großen Schwimmbadbetreiber vornehmen zu lassen, um Synergien bei Einkauf, Wartungsarbeiten und weiteren Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen? Antwort: Nein, mit einem großen Schwimmbadbetreiber wurden derzeit noch keine Gespräche geführt hinsichtlich eines späteren Geschäftsbesorgungsvertrages über den Betrieb. Zu der grundsätzlichen Einbindung zu Investoren und Privatfirmen siehe Beitrag in der (1.) Er- gänzungsvorlage zu 140/2023-6, zu einem solchen Geschäftsbesorgungsauftrag insbesondere den letzten Absatz unter Punkt 6. Frage 4: Inwiefern kann der Neubau des Hallenfreizeitbads durch die Idee eines An das Ratsmitglied Herrn Dirk König - 2 - Lehrschwimmbeckens in Borneimer Norden im Rahmen einer Gesamtwasserflächenstrategie verkleinert werden? Antwort: Ein Lehrschwimmbecken im Bornheimer Norden sollte nicht von vornherein zur Ver- kleinerung des Neubaus des Hallen- und Freizeitbades führen, sondern könnte – wenn es denn verwirklicht wird - dieses sinnvoll ergänzen. Zudem fehlen in den umliegenden Kommunen – so hat eine Umfrage ergeben – überall Schwimmzeiten, so dass eine kostendeckende Vermietung von entspr. Nutzungen, sollten sich tatsächlich freie Zeiten ergeben, ebenfalls eine Möglichkeit wäre. Frage 5: Welche Investitionen/ Zuschüsse wurden seitens der Stadt in den vergangenen fünf Jahren für das Therapiebecken in Merten vorgenommen oder vom Betreiber angefragt? Antwort: Von derartigen oder nachgefragten Zuschüssen/Investitionen ist der Verwaltung nichts bekannt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Neubau Schwimmbad - Wasserflächen in Bornheim Sehr geehrte Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.07.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie lange würde die Planung und der Neubau in der Königswinterer Variante ggü. der Workshop-Variante dauern? Antwort: Planung und Neubau der Königswinterer Variante statt der Workshopvariante würde nach Auffassung der Verwaltung nicht zu einer nennenswerten Zeitersparnis führen, da im We- sentlichen lediglich ein Becken wegfallen würde. Dies dürfte im Verhältnis zum gesamten Projekt nicht viel ausmachen, ähnlich verhält es sich ja bei der Abbildung der Baukosten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es dort die Themen Freibad, Sauna und Betriebsfortführung des alten Hallenbades während der Bauphase nicht gab. Frage 2: Welche Einsparpotentiale sieht die Verwaltung noch? Antwort: Zu den derzeit bekannten Einsparpotentialen verhält sich die für Haupt- und Finanz- ausschuss sowie Rat bereits eingestellte Schwimmbadvorlage (3. Ergänzungsvorlage). Im weiteren Prozess wird jederzeit nach Sparmöglichkeiten Ausschau gehalten werden. Solche könnten wie in Königswinter z.B. das Absehen von Deckenunterverkleidungen sein sowie der Verzicht auf kostenintensive Materialien bei Fliesen etc., und stattdessen der Einbau kostenspa- render, langlebiger und strapazierfähiger Varianten. Frage 3: Wurden seitens der Verwaltung Gespräche geführt, den Betrieb durch einen großen Schwimmbadbetreiber vornehmen zu lassen, um Synergien bei Einkauf, Wartungsarbeiten und weiteren Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen? Antwort: Nein, mit einem großen Schwimmbadbetreiber wurden derzeit noch keine Gespräche geführt hinsichtlich eines späteren Geschäftsbesorgungsvertrages über den Betrieb. Zu der grundsätzlichen Einbindung zu Investoren und Privatfirmen siehe Beitrag in der (1.) Er- gänzungsvorlage zu 140/2023-6, zu einem solchen Geschäftsbesorgungsauftrag insbesondere den letzten Absatz unter Punkt 6. Frage 4: Inwiefern kann der Neubau des Hallenfreizeitbads durch die Idee eines An das Ratsmitglied Herrn Dirk König - 2 - Lehrschwimmbeckens in Borneimer Norden im Rahmen einer Gesamtwasserflächenstrategie verkleinert werden? Antwort: Ein Lehrschwimmbecken im Bornheimer Norden sollte nicht von vornherein zur Ver- kleinerung des Neubaus des Hallen- und Freizeitbades führen, sondern könnte – wenn es denn verwirklicht wird - dieses sinnvoll ergänzen. Zudem fehlen in den umliegenden Kommunen – so hat eine Umfrage ergeben – überall Schwimmzeiten, so dass eine kostendeckende Vermietung von entspr. Nutzungen, sollten sich tatsächlich freie Zeiten ergeben, ebenfalls eine Möglichkeit wäre. Frage 5: Welche Investitionen/ Zuschüsse wurden seitens der Stadt in den vergangenen fünf Jahren für das Therapiebecken in Merten vorgenommen oder vom Betreiber angefragt? Antwort: Von derartigen oder nachgefragten Zuschüssen/Investitionen ist der Verwaltung nichts bekannt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Wolfgang Schwarz Ausschuss für Stadtentwicklung & Frau Dr. Gabi Jahn Ausschuss für Umwelt, Klima, Land- und Forstwirtschaft Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 14.09.2023 Windenergie in Bornheim – finanzielle Beteiligung und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger sichern Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, sehr geehrter Herr Schwarz Die Windenergie leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und ist ein essenzieller Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Nichtsdestotrotz ist die Errichtung von Windenergieanlagen mit subjektiv empfundenen Einschränkungen verbunden und wird von manchen Bürger*innen skeptisch beäugt. Umso wichtiger ist es, so viele Bornheimer und Bornheimerinnen auf dem Weg mitzunehmen, um die Akzeptanz von Windenergie zu erhöhen. In anderen Kommunen gibt es bereits erfolgreiche Formen der Bürgerbeteiligung, zum Beispiel durch die Errichtung von Bürgerwindrädern aber auch durch spürbare Vergünstigungen beim Bezug von Strom. Um eine aktive und passive finanzielle Teilhabe überhaupt zu ermöglichen, ist die Stadt in der Pflicht, die Rahmenbedingungen zu schaffen und entsprechende Möglichkeiten abzuklopfen. Anknüpfend an die Antworten auf unsere Große Anfrage aus Juli 2023 beantragt die SPD- Fraktion für die nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur folgendes: Die Verwaltung wird beauftragt mit potenziellen Projektierern von Windenergieanlagen weitere Gespräche zur finanziellen Bürgerbeteiligung zu führen und über die Zwischenstände und Ergebnisse fortlaufend im StEA/Umweltausschuss zu berichten (ggf. nicht-öffentlich). Vielen Dank und mit besten Grüßen Anna Peters, Wilfried Hanft, Tina Gordon, Harry Gruß und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim

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Schaufenster / BlickpunktNr. 17 - 24.April 2013 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION jedenMontag14:00 -15:30Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis90 / DieGrünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 -13:00Uhrund15:00 -18:00Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 -13:00Uhrund15:00 -19:00Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag-Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag,Dienstag,Donnerstag,Freitag: 08:30-12:30Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00-18:00Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30-12:30Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00-18:00Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr ÖffnungszeitenStadtbetrieb fürGrünabfälleundElektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 8.5.2013 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 11.04.2013 be- schlossen: Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 des Stadt- betrieb Bornheim AöR, zu dem von der Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Bornheim, unter dem Datum 22.03.2013 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde und der mit einer Bilanzsumme in Höhe von € 13.513.189,50 und mit einem Jahresfehlbetrag von € 816.028,15 abschließt, wird festgestellt. Der Stadtbetrieb Bornheim AöR weist in seiner Bilanz zum 31. Dezember 2011 eine Kapitalrücklage in Höhe von € 4.708.452,40 aus. In Höhe eines Teilbetrages von € 816.028,15 soll die vorge- nannte Kapitalrücklage aufgelöst werden. Aus dieser Kapitalrücklage wurde bereits mit Beschluss vom 01.02.2012 ein Teilbetrag in Höhe von € 1.104.683,17 sowie mit Beschluss vom 27.06.2012 ein weiterer Teilbetrag in Höhe von € 1.075.793,10 entnommen. Mit Beschluss vom 02.10.2012 wurde ein weiterer Teilbetrag in Höhe von € 794.728,51 entnommen. Die verbleibende Kapitalrücklage beträgt nach den o.g. Entnah- men € 917.219,47 Dem Vorstand des Stadtbetrieb Bornheim AöR, namentlich Herrn Ulrich Rehbann, wird für das Geschäftsjahr 2011 Entla- stung erteilt. Der Jahresabschluss 2011 des Stadtbetrieb Bornheim AöR und der Lagebericht können in der Zeit ab 13.05.2013 bis zur Fest- stellung des folgenden Jahresabschlusses im Donnerbachweg 15, Zimmer 11 (EG) während der Bürostunden (Mo. Bis Fr. 9:00 – 12:00 Uhr) eingesehen werden. Schaufenster / Blickpunkt Nr. 17 - 24.April 2013 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Schaufenster / BlickpunktNr. 17 - 24.April 2013 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 24.04.2013, 18:00 Uhr Stadtrat Donnerstag, 25.04.2013, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Maibäume schnell, sicher und legal erwerben Wer einen Maibaum für seine Liebste sucht, wird in Bornheim schnell fündig. Denn die Stadt bietet auch dieses Jahr wieder in Zusammenarbeit mit der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) frisch gefällte Birken an. Am Wanderparkplatz an der Rheinbacher Straße (der Verbindungsstraße von Waldorf nach Heimerzheim) gibt es die Liebesboten mit dem weißen Stamm schon ab zehn Euro. Der Verkauf findet statt am Montag, 29.04.2013, von 14.00 bis 18.00 Uhr und am Dienstag, 30.04.2013, von 12.00 bis 18.00 Uhr. Um Vorbestellung wird gebeten unter gf@fbg-bornheim.de. Damit der Transport des Baums reibungslos abläuft, erhalten die Käufer ein Merkblatt und eine Quittung, um bei einer Polizeikon- trolle den legalen Erwerb zu belegen. Zur Entsorgung und Ver- wertung kann der Maibaum später beim Stadtbetrieb Bornheim im Donnerbachweg 15 in Waldorf abgegeben werden. Die Kunst- stoffbänder sollte man vorher abnehmen. Weitere Informationen erteilt Manuela Domschat von der Stabs- stelle Umwelt und Agenda der Stadt Bornheim unter Tel. 02222/945-307 oder per Mail an manuela.domschat@stadt-bornheim.de. Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/stadtverwaltung/ausschreibungen.html, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote.html. Rhetorikpreis verliehen „Wer gehört werden will, muss reden“ Die Gewinner des Rhetorikpreises (vorne) mit den RC-Prä- sidenten Thomas Happich und Dr. Michael Diefenbach (Präsi- dent des RC Brühl). Foto: Holger Eultgen Bornheim / Brühl (mt). Die Brühler und Bornheimer Rota- ry Clubs hatten jüngst zu einem Sprachturnier für junge Men- schen geladen. Die Präsidenten der Clubs Dr. Michael Diefenbach und Thomas Happich brachten es gemeinsam auf den Punkt: „In unserer Wettbewerbsgesell- schaft kann nur dauerhaft Erfolg haben,wer seine Interessen und sein Anliegen auch in der Öf- fentlichkeit gut vertreten kann.“ Aus diesen Gründen haben sich die Rotary Clubs Brühl und Bornheim die Förderung der Redekultur von Schülern der gymnasialen Oberstufe zur Zielsetzung gemacht. In diesem Jahr wurde deshalb der Rheto- rikpreis erstmals durch beide Rotary Clubs verliehen. Dabei hielten neun Schüler der Stufen 10 und 11 der Schulen mit gymnasialer Oberstufe ihre zehnminütigen Vorträge in über- wiegend freier Rede. Lediglich in Einzelfällenwurde auf kleineNo- tizen zurückgegriffen. Die Teil- nehmer durften ihren Vortrag zu einem von ihnen selbst gewähl- ten Thema aus den Bereichen Gesellschaft und Naturwissen- schaft halten. Die Spannweite derThemenwarbeträchtlich von der Rassismus-Entwicklung in denUSA, der Spieltheorie bis hin zur Künstlichen Intelligenz. Eine Jury aus sechs Rotariern sowie einem professionellen Rhetoriktrainer hatte die schwie- rigeAufgabe, dieVorträge zube- werten und die drei Erstplazier- ten zu bestimmen. Die Preisverleihung erfolgte im Beisein des Bornheimer Bürger- meistersWolfgangHenseler und seines Brühler Kollegen Michael Kreuzberg. Den ersten Platz - dotiert mit 400 Euro - gewann Mara Fuß vom Max-Ernst-Gymnasium in Brühl, Platz zwei ging an Simon Sonntag, Europaschule Born- heim, zum Thema Inklusion. Er freut sich über 250 Euro. Leonie Groß, A.-v.- Humboldt Gymna- sium Bornheim, belegte Platz 3, dermit 150 Euro belohntwurde, mit ihrem Thema zum Münch- hausen Stellvertreter Syndrom. „Mundwinkel hoch!“ Bernd Stelter kommt mit seinem fünften Soloprogramm nach Rheinbach Rheinbach (fes). Alles ist gut in diesem Land, stellt Bernd Stelter fest. Dennoch hängen die Mundwinkel kollektiv nach unten. „Die deutsche Befind- lichkeit steht im offenen Wi- derspruch zur Realität. Wir sind nur dann wirklich glück- lich, wenn wir so richtig un- glücklich sein dürfen. Es wird einfach gerne gejammert“, meint der bekannte Comedian aus Bornheim-Hersel. Mit seinem nunmehr 5. Er- folgsprogramm „Mundwinkel hoch“ gibt er Tipps, wie es allen gelingt die Mundwinkel hochzuziehen. Entsprechend steht sein Solo-Programm un- ter dem Motto „Mundwinkel hoch“, mit dem er am Mitt- woch, 15. Mai, um 20 Uhr (Ein- lass 19 Uhr) im Stadttheater Rheinbach, Königsberger Stra- ße 29, zu sehen ist. Im Vorfeld sprach Redaktionsmitarbeiter Frank Engel-Strebel mit dem 52-jährigen Entertainer, was das Rheinbacher Publikum er- warten darf. Schaufenster/Blickpunkt: Man kennt Sie immer gut gelaunt. Ihre Mundwinkel scheinen im- mer oben zu sein. Oder gibt es Situationen, in denen es heißt „Mundwinkel unten“? Bernd Stelter: Ja, natürlich, wie bei jedem anderen Men- schen auch. Ich bin zwar kein Morgenmuffel, aber ich stehe nicht morgens schon auf und erzähle Witze. Man muss für den Optimismus arbeiten. SB: Was macht Sie besonders glücklich? Stelter: Ein ganz beson- deres Glück ist es, die große Liebe seines Lebens gefun- den zu haben. Aber auch ganz normale Situationen im Alltag können einen glück- lich machen. Man darf zum Beispiel nicht den ganzen Tag am Computer sitzen, wie es viele Jugendliche heute leider machen. Man muss he- rausgehen und Leute treffen und nicht nur klicken. Man muss auch mal Party machen und Tanzen gehen. All das sind Mittel und Wege, um zu- frieden zu werden. SB: Ein wunderbares Lied in Ihrem Programm trägt den Titel „Ikarus“ und handelt von der Wendezeit in Berlin 1989. Was hat es damit auf sich, es ist ja ein eher nachdenkliches Stück? Stelter: Auch dieses Stück hat damit zu tun, wie man die Mundwinkel hochkrie- gen kann. In dem Lied „Ika- rus“ geht es darum, dass man nicht alles an einem Tag hin- kriegen muss. In dem Lied geht es um die Überwindung der Teilung Deutschlands, das hat sich doch gelohnt, dass wir das hinbekommen haben. Ich war am 9. Novem- ber zufällig selber vor Ort und habe alles selber mitbe- kommen. SB: Ein weiteres bekanntes aus dem Programm Lied heißt „Liebelein“ aus der Feder von Pe Werner. Handelt es sich da- bei eigentlich um eine Coverver- sion? Stelter: Nein, das Lied hat Pe Werner extra für mich ge- schrieben. Es geht um Tan- zen und Bewegung, beides ist wichtig, um glücklich zu werden. SB: Haben Sie jemals selber Ratgeber gelesen? Stelter: Ich habe sogar selber einen Ratgeber ge- schrieben: ‚Wer abnimmt, hat mehr Platz im Leben‘. Damit kam ich 2012 bis auf Platz 4 der Spiegel-Bestsellerliste. Ich möchte übrigens wie- der schreiben, wieder einen Roman. Die Geschichte ha- be ich bereits im Kopf. Es soll der zweite Fall von Piet van Houvenkamp werden, bekannt aus meinem Krimi „Der Tod hat eine Anhänger- kupplung.“ SB: Haben Sie sich etwas Be- sonderes für die Rheinbacher Fans ausgedacht? Stelter: Nein, ich werde das normale Programm spielen, aber ich fahre immer frühzei- tig zu den Orten, in denen ich auftrete, hin und gucke mich dort um. SB: Herr Stelter, vielen Dank für das Gespräch. „Man muss für seinen Optimismus arbeiten“: Bernd Stelter tritt am Mittwoch, 15. Mai, im Stadttheater in Rheinbach auf. Foto: Frank Engel-Strebel Schaufenster-Blickpunkt verlost 5 x 2 Eintrittskar- ten für den Auftritt von Bernd Stelter in Rhein- bach. Schreiben Sie ei- ne E-Mail mit dem Be- treff „Stelter-Konzert“ an gewinnspiel@schaufenster-bonn.de. Einsendeschluss ist der 30. April, der Rechtsweg ist aus- geschlossen. Karten gibt es im Vorver- kauf bei Der Ticket-Ser- vice, Tel. 01805/280 100 und www.derticketservice.de so- wie im First Reisebüro Ruf- nummer 0 22 26/927 50. i Karten zu gewinnen Durch den Adenauer Staatsforst Bornheim (fes). Am Sonn- tag, 28. April, lädt der Born- heimer Heimat- und Eifel- verein zu einer Wanderung durch den Adenauer Staats- forst. Treffpunkt ist um 9.30 Uhr mit Privat-PKW vor dem Rathaus Bornheim. Bei den Wanderführern gibt es unter der Rufnummer 02227/912 635weitere Informationen. Säuglinge lernen schwimmen Bornheim (fes). Ab Don- nerstag, 16. Mai, finden im Hallenfreizeitbad Bornheim wieder neue Kurse zum Säuglingsschwimmen statt. Neben der motorischen Sti- mulationwerden auch Inhalte der Wassergewöhnung und Wasserbewältigung angebo- ten. Die Kurse finden mon- tags und donnerstags von 10 bis 11 Uhr und von 11 bis 12 Uhr statt. Anmeldungen im Hallenfreizeitbad Bornheim, Info-Tel.: 02222/3716. Ausstellen ist eine Kunst Alfter (fes). Die Wirkung von Kunstwerken hängt auch wesentlich von deren Prä- sentation ab. Verschiedene Ausstellungskonzepte – Aus- stellung beispielsweise als Rauminstallation, Prozess, Archiv oder auch Inszenie- rung – stehen im Fokus eines dreitägigen Seminars am Weiterbildungszentrum Ala- nus Werkhaus in Alfter bei Bonn. 3. bis 5. Mai; Anmel- dung bis 25. April. Informa- tionen unter www.alanus. edu/werkhaus oder 0 2222 93 21 1713. Amtsblatt KW 17 (24.04.2013) S. 1 Amtsblatt KW 17 (24.04.2013) S. 2 Amtsblatt KW 17 (24.04.2013) S. 3

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW voraussichtlich am 10. 7. 2013 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro pro halbe Stunde Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 12. Juni 2013 Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 12.06.2013, 18:00 Uhr, im Ratssaal Stadtrat Donnerstag, 13.06.2013, 18:00 Uhr, im Ratssaal Betriebsausschuss Dienstag, 18.06.2013, 18:00 Uhr, im Sozialraum (Fahrzeughalle) des Stadtbetriebs Bornheim, Donnerbachweg 15, Waldorf Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Dienstag, 18.06.2013, 18:30 Uhr, im Sozialraum (Fahrzeughalle) des Stadtbetriebs Bornheim, Donnerbachweg 15, Waldorf Die nächsten Sitzungen Die genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Bornheimer Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Warum in die Ferne schweifen? Sommerferien in der Stadt Bornheim Wer als junger Bornheimer in der zweiten Hälfte der Sommerfe- rien noch nichts vorhat, der ist richtig bei der „Ferienspaßwoche Sechtem“. Vom 12. bis zum 16. August 2013 können 25 Kids und Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren ein vielseitiges Ferien- programm ganz unter dem Zeichen von „Gut Drauf“ erleben: Sportlich aktive Programmpunkte wechseln ab mit ruhigen und kreativen Angeboten; gemeinsam wird gesundes Essen vor Ort zubereitet. Zu den Höhepunkten zählt ein Ausflug in den Kletter- wald und das Schwimmbad auf dem Hardtberg sowie ein Strand- ausflug mit Beachparty. Der Teilnehmerbeitrag pro Kind beträgt 35 Euro. Die „Ferienspaßwoche Sechtem“ bietet die Stadt Bornheim ge- meinsam mit den Kooperationspartnern Bornheim Mobil von der RheinFlanke und SG Sechtem an. Sie ergänzt damit das Angebot des Bornheimer JugendTreffs (BJT), der in der ersten Ferienhälf- te zahlreiche Veranstaltungen und Ausflüge organisiert. Weitere Informationen und Anmeldeformulare zur „Ferienspaßwoche“ gibt es im Jugendamt der Stadt Bornheim bei Katja Cîmpean un- ter 02222/9437-5435 oder katja.cimpean@stadt-bornheim.de . Im Sommer ein beliebtes Ziel: der Außenbereich des Hallen- FreizeitBads Bornheim. FOTO: STADT BORNHEIM Wer hat noch Plätze frei? Bornheimer Ferienkalender online Die Stadt Bornheim bietet ab sofort die Möglichkeit, Fe- rienangebote von Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kirchengemeinden, Vereinen und anderen Institutionen an zentraler Stelle zu bewerben und einzusehen. Dazu wurde der Veranstaltungskalender auf der Internetseite der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) um die Rubrik „Ferienaktionen“ er- weitert. Angezeigt werden hier ausschließlich Angebote, die für alle Kinder bzw. Ju- gendlichen offen sind und keine Vereinsmitgliedschaft voraussetzen. Kids und ihre Familien können dadurch schnell und einfach das Pas- sende finden. Eltern, die nach einem Fe- rienangebot für Ihr Kind su- chen, geben einfach das ge- wünschte Datum in die Such- maske ein und werden sofort fündig. Für Anmeldungen oder Rückfragen ist im Kalen- der ein direkter Ansprech- partner genannt. Vereine, die Ferienfreizeiten oder andere Aktionen für Kin- der oder Jugendliche in den Sommerferien anbieten, tra- gen ihre Veranstaltung über das Online-Formular selbst in den Kalender ein. Dabei soll- ten unbedingt ein Ansprech- partner für die Anmeldung genannt und möglichst de- taillierte Angaben zu Ziel- gruppe, Zeit und Kosten ge- macht werden. Alternativ kann das Angebot auch an das Jugendamt der Stadt Bornheim gesendet werden, das dann die Eintragung gern übernimmt. Bei Fragen oder zur Einsen- dung der Angebote wenden sich Interessierte an Katja Cîmpean im Jugendamt der Stadt Bornheim unter Tel. 02222/9437-5435 oder katja.cimpean@stadt-born- heim.de . Ringelnatz, Exotiker und schwierige Zeitgenossen Sommerprogramm der VHS Bornheim/Alfter Das Wetter wird besser und der Sommer naht. Bei der VHS Born- heim/Alfter ist er ohnehin bereits in Sicht – mit dem ro- ten Sommerpro- grammheft 2013. Vielfältige Veran- staltungen bieten Gelegenheit, die Region zu ent- decken, Natur zu erleben, etwas für die körperliche und geistige Fit- ness zu tun oder einfach zu ent- spannen. So lädt die VHS zu Spaziergängen im Grünen ein, z.B. zum literarischen Schlen- dern „Mit Rilke und Ringelnatz auf die Waldau“. Bei einem fach- kundig geleiteten „Besuch im Botanischen Garten“ lernen die Teilnehmer ganz in der Nähe Exotisches kennen und beim „Wildkräuterspaziergang“ sam- meln sie ihren Salat kostenlos in der Natur. Auf den Spuren der Urahnen wandelt man bei den historischen Rundgängen durch Sechtem, Roisdorf und Witterschlick, während der „Spaziergang durch den Köl- ner Rheinauhafen“ auch an der jüngsten Kölner Stadtge- schichte entlangführt. Für alle, die sich gerne bewegen, bietet die VHS außerdem Kurse wie etwa das „Marathontraining – Lauf -ABC“ an. Die meisten da- von sind als Schnupperkurse zum Kennenlernen konzipiert, z.B. „Wirbelsäulengymnastik“, „Tai Chi“, „Aqua-Jogging“ und „Hatha-Yoga“. Ebenfalls viel Nutzen für die Gesundheit bietet der „Wellnesstag für Körper, Seele und Geist“. Und auch die kompakte Weiterbildung „Beruf- liche Belastungen gelassener be- wältigen“ hilft, die Anstrengun- gen am Arbeitsplatz und im All- tag zu kompensieren. Sie wird übrigens als Bildungsurlaub an- erkannt. Wer den Sommer nutzen will, um die persönlichen Kompeten- zen zu verbessern, findet passen- de Angebote sowohl im EDV-Be- reich mit „Zehn-Finger-Tast- schreiben am PC“ als auch im Bereich der Kommunikation mit „Sprachkarate für Frauen“ oder „Sicher und überzeugend mitre- den“ – ebenfalls als Bildungsur- laub anerkannt. Und im Kurs „Umgang mit schwierigen Zeit- genoss(inn)en“ bekommt man viele Anregungen, um einen kühlen Kopf zu bewahren, die ei- genen Nerven zu schonen und Stress zu reduzieren. Wertvolle Hilfen für die Kommu- nikation und den Umgang mit (dementen) älteren Menschen bietet der Vortrag „Marte Meo in der Altenpflege“, der sich so- wohl an Pflegekräfte als auch an betreuende Angehörige richtet und im Rahmen der Aktionswo- che „Nicht allein mit Demenz“ angeboten wird. Einige Veranstaltungen begin- nen schon in wenigen Tagen. Die Volkshochschule rät des- halb, sich bald das rote Sommer- programmheft zu besorgen, das in vielen Banken, Sparkassen, Geschäften sowie den Rathäu- sern der Stadt Bornheim und der Gemeinde Alfter kostenlos aus- liegt. Das gesamte Programm ist auch auf der Homepage www.vhs-bornheim-alfter.de zu finden. Die Anmeldung ist so- wohl online als auch schriftlich möglich. Rückfragen werden un- ter der Telefonnummer 02222/945-460 beantwortet. Stadt Bornheim sucht Wahlhelfer für Bundestagswahl Für die Wahl zum 18. Deut- schen Bundestag am 22. Sep- tember 2013 sucht die Stadt Bornheim noch Bürgerinnen und Bürger, die als Wahlhel- fer tätig werden möchten. Die ehrenamtliche Tätigkeit in den Wahllokalen im Stadtge- biet setzt voraus, dass die Per- sonen bei der Bundestags- wahl selbst wahlberechtigt sind. Als Mitglieder der Wahlvor- stände überprüfen die Helfer z.B. die Wahlbenachrichtigun- gen, geben die Stimmzettel aus, zählen diese und sorgen insgesamt für einen ordnungs- gemäßen Ablauf der Wahl. Sie erhalten ein „Erfrischungs- geld“ von 21 Euro als Auf- wandsentschädigung. Nähere Informationen zur Bundestagswahl 2013 sowie Einzelheiten zur Bewerbung als Wahlhelfer gibt es beim städtischen Wahlbüro telefo- nisch unter 02222/945-179 oder per Mail an wahlbuero@stadt-bornheim.de . 13_24_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 10.06.2013 13:25 Seite 1

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