Suche

5455 Ergebnisse

Dateien

Kilometergeldabrechnung Bitte voll- ständig ausfüllen Bitte voll- ständig ausfüllen 11.1/ 10 47 11- SB-321 1. Fahrtenbuch geprüft und festgestellt auf km á 0,35 EUR = EUR km á 0,05 EUR = EUR km á EUR = EUR Nachgewiesene Parkgebühren EUR Gesamtbetrag EUR 2. ZdA I.A. Feststellungsvermerk Fachlich, sachlich und rechnerisch richtig, festgestellt auf den Betrag von EUR GP-Nr.: Sachkonto: 541 300 Kst.: 1.01.09.01 Begründung: Abrechnung des Fahrtenbuches Bornheim, den Unterschrift, Dienstbezeichnung Name, Vorname Straße, Plz, Ort (Privatanschrift) Amt Ich habe mit meinem Pkw sonstigen Fahrzeug m³: in der Zeit vom bis insgesamt km im dienstlichen Interesse zurückgelegt, Lasten über 40 kg oder Personen mitgenommen. km Ferner habe ich entsprechend den beigefügten Belegen Parkgebühren verauslagt in Höhe von: EUR Mein Fahrtenbuch ist als Anlage beigefügt. Die Angaben wurden vom zuständigen Abteilungsleiter abgezeichnet. Ich bitte um Überweisung der Entschädigung auf mein Konto (Bitte immer angeben) IBAN: BIC: Kto. Nr.:/BLZ Bankinstitut: Bornheim, den Unterschrift (Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit der Angaben im Antrag und im Fahrtenbuch. Die Hinweise auf der Rückseite habe ich zur Kenntnis genommen) Hinweise zur Reisekostenabrechnung über das Fahrtenbuch! (Stand 09/2019) Zur Verwaltungsvereinfachung können Sie Ihre Dienstreisen und Dienstgänge über das Fahrtenbuch abrechnen. Für die Beantragung der tatsächlich dienstlich entstandenen Fahrtkosten, füllen Sie bitte diesen Vordruck vollständig aus und reichen Sie diesen mit dem Fahrtenbuch im Amt 11.1 zur Erstattung der dienstlich entstandenen Reisekosten ein. Wie das Fahrtenbuch zu führen ist, entnehmen Sie bitte dem Ausfüllbeispiel (s. u.). Was ist eine Dienstreise? Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Dienstortes. Für Dienstreisen ist immer vor Dienstreiseantritt ein entsprechender Dienstreiseantrag zu stellen. Das bedeutet in der Praxis, dass sobald Sie ein Dienstgeschäft außerhalb des Stadtgebietes Bornheim zu erledigen haben ist immer ein Dienstreiseantrag zu stellen! Die Notwendigkeit der Dienstreise ist vom jeweils zuständigen Vorgesetzten zu genehmigen. In Ausnahmefällen (wie z. B. dringende kurzfristig zu erledigende Dienstgeschäfte) kann der Antrag nachträglich gestellt werden. Grundsätzlich gilt: Keine Reisekostenerstattung ohne entsprechende Dienstreisegenehmigung (Vgl. VV zu § 2 LRKG) Welche Dienstreisen kann ich über das Fahrtenbuch abrechnen? In der Regel werden die Fahrtenbücher für die so genannten Dienstgänge ausgestellt. Dienstgänge sind Fahrten innerhalb des Stadtgebietes Bornheim. Liegt vor Antritt der Dienstreise ein entsprechender Antrag vor, können auch Dienstreisen (außerhalb des Stadtgebietes) über das Fahrtenbuch abgerechnet werden (s.o.). Wichtig: Im Fahrtenbuch sind neben der Beschreibung des Reisewegs (Abfahrt- und Zielort unter Angabe von Straßen) auch der Reisezweck des Dienstganges bzw. der Dienstreise anzugeben. Welche Dienstreisen kann ich nie über das Fahrtenbuch abrechnen? Aufgrund der Budgetierung für Fortbildungsveranstaltungen können solche Fahrten niemals über das Fahrtenbuch abgerechnet werden (da diese der speziellen Kostenstelle des jeweiligen Fachbereiches zugerechnet werden!) Dies gilt auch für Dienstreisen mit einem auswärtigen Aufenthalt von mind. 8 Stunden, da Sie dann eventuell einen Tagegeldanspruch geltend machen können. Bitte füllen Sie hierzu einen Reisekostenantrag aus! Für welche Fahrtstrecken erhalte ich keine Entschädigung? Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Dienststelle (= täglicher Dienstort z.B. Rathaus, Kindertagestätte usw.) auch besonderem dienstlichen Anlass sind keine Dienstreisen im Sinne des LRKG und daher nicht erstattungsfähig. Darf ich immer mein privates KFZ für die Dienstreise nutzen? Für alle Arten von Dienstreisen gilt das Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot! Es gilt daher grundsätzlich: - vorrangig sind die städtischen Dienstfahrzeuge zu nutzen! - sollte kein Dienstfahrzeug zur Verfügung stehen ist, sind wenn möglich öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen - das private KFZ sollte nur aus wichtigem Grund genutzt werden (vgl. VV zu § 6 LRKG) - z. B. wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht möglich oder zumutbar, unwirtschaftlich oder stellt einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand dar - wenn auf der Hin- und/oder Rückfahrt eine oder mehrere Personen oder schweres oder sperriges Dienstgepäck mitzuführen ist - die Nutzung des Kraftfahrzeuges es ermöglicht an einem Tag an verschiedenen Stellen Dienstgeschäfte wahrzunehmen - sonstige triftige dienstliche oder persönliche Gründe Ihnen wurde das Fahrtenbuch ausgehändigt, weil Sie regelmäßig bestimmte (gleichartige) Dienstgeschäfte wahrnehmen müssen, daher ist davon auszugehen, dass die Nutzung Ihres privaten KFZ erforderlich ist. Trotzdem ist das Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot zu beachten. Welche Fristen muss ich beachten? Die Antragsfrist beträgt maximal sechs Monate. Das Fahrtenbuch ist rechtzeitig mind. 2 x im Jahr zur Abrechnung im Amt 11.1 vorzulegen. Welche Kosten werden mir erstattet? Kilometergeldentschädigung Für Dienstreisen und -gänge aus wichtigem Grund (s. o.) mit dem privaten KFZ werden 30 Cent je Kilometer gewährt. Für Strecken die nicht aus wichtigem Grund mit dem privaten KFZ durchgeführt wurden, wird eine pauschalierte Wegstreckenentschädigung gewährt. (bis zu 50 km 30 Cent, für jeden weiteren km 20 Cent, höchstens jedoch 100 €) Mitnahmeentschädigung Für die aus dienstlichen Gründen mitgenommen Personen oder schweren Sachen wird eine Entschädigung von 2 Cent je Kilometer gewährt. Nebenkosten Zur Erledigung des Dienstgeschäftes notwendige Auslagen, werden als Nebenkosten ersetzt (z. B. Parkgebühren, Fahrkosten etc.) Hierzu sind dem Fahrtenbuch entsprechende Belege beizufügen. Ausfüllbeispiel! Monat Tag Dauer der Reise Reiseweg (Umwege sind zu begründen) Kurze Angabe des Reisezwecks zurückgelegte dienstliche km Mitgenommene Bedienstete Lasten über 40 kg km Vermerke von bis Mai 15. 08:00 14:00 Rathaus – Donnerbachweg 1 - Rathaus Einkauf 11 1 Max Mustermann 11 Parkgebühr 2 Euro Sollte der Platz nicht ausreichen, kann auch über mehrere Zeilen geschrieben werden! Kilometergeldabrechnung Bitte voll- ständig ausfüllen Bitte voll- ständig ausfüllen 11.1/ 10 47 11- SB-321 1. Fahrtenbuch geprüft und festgestellt auf km á 0,35 EUR = EUR km á 0,05 EUR = EUR km á EUR = EUR Nachgewiesene Parkgebühren EUR Gesamtbetrag EUR 2. ZdA I.A. Feststellungsvermerk Fachlich, sachlich und rechnerisch richtig, festgestellt auf den Betrag von EUR GP-Nr.: Sachkonto: 541 300 Kst.: 1.01.09.01 Begründung: Abrechnung des Fahrtenbuches Bornheim, den Unterschrift, Dienstbezeichnung Name, Vorname Straße, Plz, Ort (Privatanschrift) Amt Ich habe mit meinem Pkw sonstigen Fahrzeug m³: in der Zeit vom bis insgesamt km im dienstlichen Interesse zurückgelegt, Lasten über 40 kg oder Personen mitgenommen. km Ferner habe ich entsprechend den beigefügten Belegen Parkgebühren verauslagt in Höhe von: EUR Mein Fahrtenbuch ist als Anlage beigefügt. Die Angaben wurden vom zuständigen Abteilungsleiter abgezeichnet. Ich bitte um Überweisung der Entschädigung auf mein Konto (Bitte immer angeben) IBAN: BIC: Kto. Nr.:/BLZ Bankinstitut: Bornheim, den Unterschrift (Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit der Angaben im Antrag und im Fahrtenbuch. Die Hinweise auf der Rückseite habe ich zur Kenntnis genommen) Hinweise zur Reisekostenabrechnung über das Fahrtenbuch! (Stand 09/2019) Zur Verwaltungsvereinfachung können Sie Ihre Dienstreisen und Dienstgänge über das Fahrtenbuch abrechnen. Für die Beantragung der tatsächlich dienstlich entstandenen Fahrtkosten, füllen Sie bitte diesen Vordruck vollständig aus und reichen Sie diesen mit dem Fahrtenbuch im Amt 11.1 zur Erstattung der dienstlich entstandenen Reisekosten ein. Wie das Fahrtenbuch zu führen ist, entnehmen Sie bitte dem Ausfüllbeispiel (s. u.). Was ist eine Dienstreise? Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Dienstortes. Für Dienstreisen ist immer vor Dienstreiseantritt ein entsprechender Dienstreiseantrag zu stellen. Das bedeutet in der Praxis, dass sobald Sie ein Dienstgeschäft außerhalb des Stadtgebietes Bornheim zu erledigen haben ist immer ein Dienstreiseantrag zu stellen! Die Notwendigkeit der Dienstreise ist vom jeweils zuständigen Vorgesetzten zu genehmigen. In Ausnahmefällen (wie z. B. dringende kurzfristig zu erledigende Dienstgeschäfte) kann der Antrag nachträglich gestellt werden. Grundsätzlich gilt: Keine Reisekostenerstattung ohne entsprechende Dienstreisegenehmigung (Vgl. VV zu § 2 LRKG) Welche Dienstreisen kann ich über das Fahrtenbuch abrechnen? In der Regel werden die Fahrtenbücher für die so genannten Dienstgänge ausgestellt. Dienstgänge sind Fahrten innerhalb des Stadtgebietes Bornheim. Liegt vor Antritt der Dienstreise ein entsprechender Antrag vor, können auch Dienstreisen (außerhalb des Stadtgebietes) über das Fahrtenbuch abgerechnet werden (s.o.). Wichtig: Im Fahrtenbuch sind neben der Beschreibung des Reisewegs (Abfahrt- und Zielort unter Angabe von Straßen) auch der Reisezweck des Dienstganges bzw. der Dienstreise anzugeben. Welche Dienstreisen kann ich nie über das Fahrtenbuch abrechnen? Aufgrund der Budgetierung für Fortbildungsveranstaltungen können solche Fahrten niemals über das Fahrtenbuch abgerechnet werden (da diese der speziellen Kostenstelle des jeweiligen Fachbereiches zugerechnet werden!) Dies gilt auch für Dienstreisen mit einem auswärtigen Aufenthalt von mind. 8 Stunden, da Sie dann eventuell einen Tagegeldanspruch geltend machen können. Bitte füllen Sie hierzu einen Reisekostenantrag aus! Für welche Fahrtstrecken erhalte ich keine Entschädigung? Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Dienststelle (= täglicher Dienstort z.B. Rathaus, Kindertagestätte usw.) auch besonderem dienstlichen Anlass sind keine Dienstreisen im Sinne des LRKG und daher nicht erstattungsfähig. Darf ich immer mein privates KFZ für die Dienstreise nutzen? Für alle Arten von Dienstreisen gilt das Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot! Es gilt daher grundsätzlich: - vorrangig sind die städtischen Dienstfahrzeuge zu nutzen! - sollte kein Dienstfahrzeug zur Verfügung stehen ist, sind wenn möglich öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen - das private KFZ sollte nur aus wichtigem Grund genutzt werden (vgl. VV zu § 6 LRKG) - z. B. wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht möglich oder zumutbar, unwirtschaftlich oder stellt einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand dar - wenn auf der Hin- und/oder Rückfahrt eine oder mehrere Personen oder schweres oder sperriges Dienstgepäck mitzuführen ist - die Nutzung des Kraftfahrzeuges es ermöglicht an einem Tag an verschiedenen Stellen Dienstgeschäfte wahrzunehmen - sonstige triftige dienstliche oder persönliche Gründe Ihnen wurde das Fahrtenbuch ausgehändigt, weil Sie regelmäßig bestimmte (gleichartige) Dienstgeschäfte wahrnehmen müssen, daher ist davon auszugehen, dass die Nutzung Ihres privaten KFZ erforderlich ist. Trotzdem ist das Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot zu beachten. Welche Fristen muss ich beachten? Die Antragsfrist beträgt maximal sechs Monate. Das Fahrtenbuch ist rechtzeitig mind. 2 x im Jahr zur Abrechnung im Amt 11.1 vorzulegen. Welche Kosten werden mir erstattet? Kilometergeldentschädigung Für Dienstreisen und -gänge aus wichtigem Grund (s. o.) mit dem privaten KFZ werden 30 Cent je Kilometer gewährt. Für Strecken die nicht aus wichtigem Grund mit dem privaten KFZ durchgeführt wurden, wird eine pauschalierte Wegstreckenentschädigung gewährt. (bis zu 50 km 30 Cent, für jeden weiteren km 20 Cent, höchstens jedoch 100 €) Mitnahmeentschädigung Für die aus dienstlichen Gründen mitgenommen Personen oder schweren Sachen wird eine Entschädigung von 2 Cent je Kilometer gewährt. Nebenkosten Zur Erledigung des Dienstgeschäftes notwendige Auslagen, werden als Nebenkosten ersetzt (z. B. Parkgebühren, Fahrkosten etc.) Hierzu sind dem Fahrtenbuch entsprechende Belege beizufügen. Ausfüllbeispiel! Monat Tag Dauer der Reise Reiseweg (Umwege sind zu begründen) Kurze Angabe des Reisezwecks zurückgelegte dienstliche km Mitgenommene Bedienstete Lasten über 40 kg km Vermerke von bis Mai 15. 08:00 14:00 Rathaus – Donnerbachweg 1 - Rathaus Einkauf 11 1 Max Mustermann 11 Parkgebühr 2 Euro Sollte der Platz nicht ausreichen, kann auch über mehrere Zeilen geschrieben werden!

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 574 KB

Dateien

Bekanntmachung Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 14.12.2023, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bornheim, den 01.12.2023 Am Donnerstag, 14.12.2023, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tages- ordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Heimat-Preis "Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet"; Heimat-Preis 2023 in Bornheim; hier: Verleihung des Preises 745/2023-11 4 Heimat-Preis "Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet." Förderperiode 2023-2027 - Aktualisierung der Auswahlkriterien 746/2023-11 5 Weiterentwicklung des Busverkehrs in Bornheim (MoVA 21.11.23) 531/2023-7 6 Resolution zur Sicherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit 741/2023-Beig 7 3. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Born- heim über die Geltung eines Glasverbotes anlässlich der Karnevalsum- züge 629/2023-3 8 Wirtschaftsplan Wasserwerk 2024 (BA 05.12.23) 716/2023-SBB 9 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserver- sorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanla- ge - Wasserversorgungssatzung - der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 (BA 05.12.23) 717/2023-SBB 10 6. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bornheim 689/2023-1 11 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 676/2023-1 12 Bekräftigung der Bornheimer Erklärung (SIDA 16.11.23) 014/2023-5 13 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.11.2023 betr. Errichtung von Tiny Houses für Geflüchtete 749/2023-6 14 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 751/2023-1 15 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 16 Anrechnung von Kann-Zeiten des Ersten Beigeordneten Manfred Schier 750/2023-11 17 Übertragung von Grundstücken an die Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Bornheim (StEA 29.11.23) 599/2023-7 18 Übernahme der Trägeranteile für den Betrieb von Kindertageseinrich- tungen in freier Trägerschaft 713/2023-4 19 Vergabe des Nachtragsauftrags für Generalplanerleistungen zum Neu- bau der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merten 691/2023-1 20 Anmietung einer Containeranlage als Flüchtlingsunterkunft (SIDA 13.12.2023) 756/2023-6 21 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 752/2023-1 22 Anfragen mündlich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Bekanntmachung Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 14.12.2023, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bornheim, den 01.12.2023 Am Donnerstag, 14.12.2023, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tages- ordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Heimat-Preis "Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet"; Heimat-Preis 2023 in Bornheim; hier: Verleihung des Preises 745/2023-11 4 Heimat-Preis "Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet." Förderperiode 2023-2027 - Aktualisierung der Auswahlkriterien 746/2023-11 5 Weiterentwicklung des Busverkehrs in Bornheim (MoVA 21.11.23) 531/2023-7 6 Resolution zur Sicherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit 741/2023-Beig 7 3. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Born- heim über die Geltung eines Glasverbotes anlässlich der Karnevalsum- züge 629/2023-3 8 Wirtschaftsplan Wasserwerk 2024 (BA 05.12.23) 716/2023-SBB 9 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserver- sorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanla- ge - Wasserversorgungssatzung - der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 (BA 05.12.23) 717/2023-SBB 10 6. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bornheim 689/2023-1 11 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 676/2023-1 12 Bekräftigung der Bornheimer Erklärung (SIDA 16.11.23) 014/2023-5 13 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.11.2023 betr. Errichtung von Tiny Houses für Geflüchtete 749/2023-6 14 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 751/2023-1 15 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 16 Anrechnung von Kann-Zeiten des Ersten Beigeordneten Manfred Schier 750/2023-11 17 Übertragung von Grundstücken an die Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Bornheim (StEA 29.11.23) 599/2023-7 18 Übernahme der Trägeranteile für den Betrieb von Kindertageseinrich- tungen in freier Trägerschaft 713/2023-4 19 Vergabe des Nachtragsauftrags für Generalplanerleistungen zum Neu- bau der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merten 691/2023-1 20 Anmietung einer Containeranlage als Flüchtlingsunterkunft (SIDA 13.12.2023) 756/2023-6 21 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 752/2023-1 22 Anfragen mündlich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 34 KB

Dateien

Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 1.05 Stand: 77. Erg. Januar 2014 Seite 1 Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten durch die Stadt Bornheim vom 17.12.1999 Aufgrund der §§ 7, 34 und 41 Abs. 1 Bst. d und f der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666 / SGV. NW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 1999 (GV. NW. S. 386) hat der Rat der Stadt Bornheim am 15. Dezember 1999 folgende Satzung über die Ehrung ver- dienter Persönlichkeiten durch die Stadt Bornheim beschlossen: § 1 Ehrenbürgerrecht/Ehrenbürgerinnenrecht (1) Der Rat kann Persönlichkeiten, die sich um die Stadt besonders verdient gemacht ha- ben, das Ehrenbürgerrecht/Ehrenbürgerinnenrecht verleihen (§ 34 Abs. 1 GO). Das Ehrenbürgerrecht/Ehrenbürgerinnenrecht wird nur an Persönlichkeiten verliehen, die zur Zeit der Verleihung nicht dem Rat angehören. (2) Das Ehrenbürgerrecht/Ehrenbürgerinnenrecht wird durch Übergabe einer vom Bürger- meister/von der Bürgermeisterin und vom stv. Bürgermeister/von der stv. Bürgermeiste- rin zu unterzeichnenden Urkunde (Ehrenbürgerbrief/Ehrenbürgerinnenbrief) in einer diesem Anlaß würdigen Form verliehen. (3) Ehrenbürger/Ehrenbürgerinnen sind bei besonderen Anlässen vom Bürgermeister/von der Bürgermeisterin als Gäste der Stadt einzuladen. § 2 Ehrenbezeichnung (1) Der Rat kann langjährigen Ratsmitgliedern und Ehrenbeamten/Ehrenbeamtinnen, die als solche mindestens 20 Jahre bzw. 4 vollständige Wahlperioden tätig waren, nach ih- rem Ausscheiden eine Ehrenbezeichnung verleihen (§ 34 Abs. 1 GO). (2) § 1 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. § 3 1) Ehrung des Ehrenamtes (1) Der Rat kann Persönlichkeiten, die sich um das Wohl der Stadt verdient gemacht ha- ben, eine Ehrennadel überreichen. Über die Verdienste des jeweils Geehrten wird eine vom Bürgermeister zu unterzeichnende Urkunde ausgestellt, die mit der Ehrennadel in würdiger Form überreicht wird. (2) Die Ehrennadel trägt das Wappen der Stadt Bornheim. Sie wird in den Kategorien „Gold“, „Silber“ oder „Bronze“ verliehen. (3) Ratsmitglied und Ortsvorsteher erhalten je nach der Dauer des Innehabens ihres Eh- renamtes eine Ehrennadel in der folgenden Kategorie: - nach einer Wahlperiode: „Bronze“ - nach zwei Wahlperioden: „Silber“ Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 1.05 Stand: 77. Erg. Januar 2014 Seite 2 - nach drei und mehr Wahlperioden: „Gold“ Ratsmitglieder, die zugleich Ortsvorsteher sind, erhalten für diese Zeit nur eine Ehrung. § 4 Entziehung von Ehrungen Der Rat kann das Ehrenbürgerrecht/Ehrenbürgerinnenrecht, die Ehrenbezeichnung und den Ehrenring entziehen. § 5 Verfahren (1) Mindestens 1/5 der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder und der Bürgermeister/die Bürgermeisterin sind berechtigt, Persönlichkeiten für die Verleihung von Ehrungen vor- zuschlagen. Die Vorschläge sind schriftlich zu begründen. Sie werden vom Hauptaus- schuß vorgeprüft. (2) Für die Entziehung von Ehrungen gilt Abs. 1 entsprechend. (3) Beratungen über Verleihung und Entziehung von Ehrungen sind nicht öffentlich. (4) Beschlüsse des Rates über die Verleihung oder die Entziehung des Ehrenbürger- rechts/Ehrenbürgerinnenrechts und über die Entziehung einer Ehrenbezeichnung be- dürfen einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder. Für Beschlüsse über die Verleihung einer Ehrenbezeichnung, eines Ehrenringes oder eines Wappentel- lers als Ehrengabe und über die Entziehung eines Ehrenringes reicht die Stimmen- mehrheit aus. (5) Die Namen der geehrten Persönlichkeiten werden fortlaufend unter dem Datum der Verleihung und gleichzeitig mit der Verleihung der Ehrung in das "Ehrenbuch der Stadt Bornheim" eingetragen. Wenn eine Ehrenbezeichnung und ein Ehrenring gleichzeitig an eine Persönlichkeit verliehen werden, werden beide Ehrungen in einem Ehrenbuchein- trag zusammengefaßt. Der Eintrag im Ehrenbuch erfolgt jeweils nach dem Wortlaut des Urkundentextes. Die Entziehung einer Ehrung ist mit Datum bei der Eintragung der Ver- leihung zu vermerken. § 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten durch die Stadt Bornheim vom 24.02.1983 außer Kraft. In Kraft ab 01.01.2000, s. Amtsblatt Nr. 23 / 1999 1) = 1. Änderung, s. Wochenblatt Schaufenster 52. KW v. 25.12.2013, in Kraft seit 01.01.2014 Ehrenbezeichnung Ehrung des Ehrenamtes Entziehung von Ehrungen Verfahren Inkrafttreten

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 18 KB

Dateien

Datum: Klicken Sie hier, um ein Datum einzugeben. An: Abteilung 2.1 - Kämmerei Betrifft: Quartalsmäßige Budgetübersicht für das ☐ 1. Bericht zum 30.04.2024 (Eingang bei Abt. 2.1 bis 10.05.2024) ☐ 2. Bericht zum 31.08.2024 (Eingang bei Abt. 2.1 bis 13.09.2024) Amt, Abteilung: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Name Budgetverantwortliche/r Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Tel. Durchwahl: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Produktgruppe, Bezeichnung Klicken Sie hier, um Text einzugeben. ☐ konsumtiv ☐ investiv Insgesamt verfügbares Budget 2024: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.,-€ Davon wurden bereits verfügt: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.,-€ Aktuell noch verfügbar: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.,-€ Im Hinblick auf noch einzugehende Verpflichtungen / eingehende Rechnungen usw. in 2024 gehe ich zur Zeit davon aus, dass ☐ das Budget bis zum Jahresende auskömmlich sein und keine Überschreitung des Budgetrahmens erfolgen wird ☐ das Budget bereits stark in Anspruch genommen wurde und in naher Zukunft mit weiteren Belastungen zu rechnen ist (bitte kurze Erläuterung):Klicken Sie hier, um Text einzugeben. ☐ das Budget bis zum Jahresende nicht auskömmlich sein und eine Überschreitung des Budgetrahmens aus folgenden Gründen erfolgen wird: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Die Deckung der entstehenden Mehraufwendungen kann durch folgende Minderaufwendungen erfolgen: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Sonstige Anmerkungen: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. _________________________ _________________________ (Sachbearbeiter/-in) (Budgetverantwortliche/r / Amtsleitung) X:\Haushalt_2023_2024\2 Haushaltsabwicklung 2023\Budgetberichte und Quartalsmitteilungen\Formular Budgetbericht 2023.docx

Dateityp : application/vnd.openxmlformats-officedocument.wordprocessingml.document
Dateigröße: 33 KB

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 2 MB

Dateien

SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 5. 6. 2013 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro pro halbe Stunde Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 29. Mai 2013 Wahlausschuss Dienstag, 04.06.2013, 18:00 Uhr, im Raum 904 des Rathauses Bornheim Sport- und Kulturausschuss Mittwoch, 05.06.2013, 18.00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim Fachausschuss „Volkshochschule“ Donnerstag, 06.06.2013, 18:00 Uhr, im VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Umweltausschuss Dienstag, 11.06.2013, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim Die nächsten Sitzungen Die genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Bornheimer Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Stellmacherei am Vorgebirge In der Bürgerhalle des Bornhei- mer Rathauses ist zurzeit eine Ge- meinschaftsausstellung des Kera- mikmuseums Brühl und des Stadtarchivs Bornheim zu sehen. Als interkommunale Zusammen- arbeit über Stadt- und Kreisgren- zen hinaus befasst sie sich mit dem Thema „Stellmacherei am Vorgebirge“. Die Stellmacherei, bei der Wa- gen, Karren, Pflüge, landwirt- schaftliches Gerät und Alltags- gegenstände aus Holz gebaut wurden, war früher im landwirt- schaftlich geprägten Vorgebirge und in der Ackerbürgerstadt Brühl unerlässlich. Zum Beispiel wurden so der „Hongsplog“ (Handpflug) und Transportfahr- zeuge für Gemüse hergestellt. Die Ausstellung zeigt Modelle, histo- rische Einzelteile vom Wagen- und Gerätebau, typische Werk- zeuge sowie Dokumente aus alter Zeit in Schrift und Bild. Sie ist noch bis Ende Juni 2013 im Born- heimer Rathaus zu sehen. Kleine Ausstellung in der Bürgerhalle Sommerferien-Programm für Bornheimer Jugendliche In den ersten drei Wochen der Sommerferien bietet der Bornheimer JugendTreff (BJT) Kids und Jugendlichen von 11 bis 17 Jahren eine große Auswahl an attraktiven und kostengünstigen Veranstaltungen. In der ersten Ferienwoche finden die Angebote jeweils von 12.00 bis 18.00 Uhr im BJT in der Königstraße 31 statt. In der zweiten und drit- ten Woche werden Ausflüge unternommen, zu denen man sich früh- zeitig anmelden sollte, da die Plätze begehrt, aber begrenzt sind. An allen drei Freitagen ist der Treffpunkt dann das HallenFreizeitBad Bornheim, wo der BJT von 13 bis 17 Uhr ein buntes Animationspro- gramm bereithält. Den gesamten Ferienkalender und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter www.bornheimerjugendtreff.de. Wer weitere Infos möchte, erreicht den BJT werktags ab 14 Uhr unter Tel. 02222/2500 oder unter bornheimerjugendtreff@gmx.de . Das Programm im Einzelnen: Montag, 22.07. BBQ & Chill Time – gesund & lecker grillen auf Balkonien Dienstag, 23.07. GUT DRAUF mit coolen Drinks Mittwoch, 24.07. Funsport-Tag Donnerstag, 25.07. Confed Cup - PS3 / FIFA 13 Freitag, 26.07. Action, Sports & Fun im Hallen- FreizeitBad Bornheim Montag, 29.07. Aqualand in Köln (9 €) Dienstag, 30.07. UCI-Kinowelt im Hürthpark (5,50 €) Mittwoch, 31.07. Wasser-Ski am Bleibtreusee in Brühl (10 €) Donnerstag, 01.08. Sommerrodelbahn in Altenahr und eine Stunde Reiten in Altendorf (16,50 €) Freitag, 02.08. Action, Sports & Fun im Hallen- FreizeitBad Bornheim Montag, 05.08. Phantasialand in Brühl (23 €) Dienstag, 06.08. Kletterwald SCHWINDELFREI in Brühl (8 €) Mittwoch, 07.08. Pinup-Bowlingcenter in Bornheim (3,50 €) Donnerstag, 08.08. MS Kart & Eventcenter in Kerpen (9 €) Freitag, 09.08. Action, Sports & Fun im Hallen- FreizeitBad Bornheim Ehrenamtskarte in Bornheim Wer in Bornheim ein Ehren- amt ausübt, dem stehen seit 2010 mit der Ehrenamtskarte viele Vergünstigungen in ganz NRW zu. Jetzt hat der Rat beschlossen, dass auch diejenigen Ehrenamtlichen die Karte erhalten, die ihrer Tätigkeit zwar außerhalb von Bornheim nachkommen, aber im Stadtgebiet wohnen. Demnach müssen nun folgen- de Kriterien erfüllt sein, um die Ehrenamtskarte NRW in Bornheim zu beantragen: Die ehrenamtliche Tätigkeit muss seit wenigstens zwei Jahren ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschä- digung ausgeübt werden. Sie muss mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr erfolgen; da- bei kann sie auf unterschiedli- che Träger verteilt sein. Die ehrenamtlichen Tätigkei- ten müssen in der Stadt Born- heim oder von in Bornheim ansässigen Personen erbracht werden. Die Ausstellung der Ehren- amtskarte NRW ist kostenlos. Ihre Gültigkeit beträgt zwei Jahre, anschließend ist ein neuer Antrag zu stellen. Die Antragsunterlagen erhält man im Rathaus oder auf der Inter- netseite der Stadt Bornheim. Bereits über 100 Ehrenamtli- che besitzen die Bornheimer Karte und nutzen die Vorteile im Stadtgebiet und darüber hinaus. So zahlen sie etwa im Hallenfreizeitbad Bornheim einen 15% günstigeren Ein- trittspreis, die Bäckerei Landsberg gewährt 15% auf den Mittagstisch und der Zie- genhof Rösberg bietet Käse mit einem Rabatt von 10% an. Möbel Bovelet, Reitsport Ce- vau und die DEVK Versiche- rungen honorieren den ehren- amtlichen Einsatz ebenfalls. Hinzu kommen zum Beispiel Ermäßigungen in der Nach- barstadt Bonn, die mit vielen kulturellen Angeboten lockt. Alle Informationen über die Vergünstigungen gibt es unter www.ehrensache.nrw.de . Bürgermeister Wolfgang Hen- seler, der die Vereinbarung zur Einführung der Ehren- amtskarte NRW in Bornheim vor drei Jahren unterzeichne- te, erklärt: „Dies ist eine sehr gute Möglichkeit, unseren zahlreichen Ehrenamtlichen in Vereinen, Hilfs- und Ret- tungsdiensten ein wenig zu danken. Ich freue mich, wenn weiterhin viele Bürgerinnen und Bürger das Angebot nut- zen.“ Rabatte in ganz NRW Stadt Bornheim sucht Wahlhelfer für Bundestagswahl Für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 sucht die Stadt Bornheim Bürgerinnen und Bürger, die als Wahlhelfer tätig werden möch- ten. Die ehrenamtliche Tätigkeit in den Wahllokalen im Stadtge- biet setzt voraus, dass die Perso- nen bei der Bundestagswahl selbst wahlberechtigt sind. Als Mitglieder der Wahlvorstän- de überprüfen die Helfer z.B. die Wahlbenachrichtigungen, ge- ben die Stimmzettel aus, zählen diese und sorgen insgesamt für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Sie erhalten ein „Erfri- schungsgeld“ von 21 Euro als Aufwandsentschädigung. Nähe- re Informationen zur Bundes- tagswahl 2013 sowie Einzelhei- ten zur Bewerbung als Wahlhel- fer gibt es beim städtischen Wahlbüro telefonisch unter 02222/945-179 oder per Mail an wahlbuero@stadt-bornheim.de. So sah damals der Hongsplog aus. Foto: Stadt Bornheim Unter www.bornheim.de/aktuelles/ehrenamt-und-ehrenamts- karte/ehrenamtskarte-nrw gibt es die Antragsunterlagen. 13_22_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 27.05.2013 14:16 Seite 1

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 2 MB

Dateien

SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 5. 6. 2013 und vorauss. 10. 7. 2013 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro pro halbe Stunde Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 5. Juni 2013 Sport- und Kulturausschuss Mittwoch, 05.06.2013, 18.00 Uhr Fachausschuss „Volkshochschule“ Donnerstag, 06.06.2013, 18:00 Uhr, im VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Umweltausschuss Dienstag, 11.06.2013, entfällt Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 12.06.2013, 18:00 Uhr Stadtrat Donnerstag, 13.06.2013 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Bornheimer Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Bei der Stadt Bornheim gibt es ab sofort den neu gestalteten Senioren-Ratgeber. Die handliche Broschüre „Wegweiser für Seniorinnen und Senioren“ enthält wichtige Adressen, wert- volle Tipps und alles Wissenswerte z.B. über Tagesstätten, Ge- sangvereine und Sportangebote, aber auch über Themen wie Gehörlosenhilfe, Wohngeld und Pflegeangebote. Der Ratge- ber liegt kostenlos im Rathaus aus. Außerdem kann er unter www.bornheim.de/bildung-soziales/soziale-hilfen-integration- und-senioren/seniorinnen-und-senioren heruntergeladen oder bei Andrea Becker, Zimmer 205, Tel. 02222 / 945-244, angefordert wer- den. Der neue „Wegweiser“ unterscheidet sich in der Gestaltung stark von seinen Vorgängern: In farbigem Druck und handgerechtem Format, mit klarer Struktur, großer Schrift und umfangreichem Informationsgehalt passt er nun noch besser in den Alltag älterer Bornheimerinnen und Bornheimer. Der Beigeordnete und Sozialdezernent Markus Schnapka ist zu- frieden und erklärt: „Bislang hat die Stadt den Senioren-Ratge- ber in Eigenregie herausgegeben, für einen aufwändigen Druck fehlte das Geld. Aber das hat meine Kolleginnen und Kollegen im Fachbereich ‚Soziales´ nicht zufriedengestellt. Sie haben Ange- bote eingeholt, um eine seniorenfreundliche Aufmachung zu rea- lisieren – werbefinanziert und völlig ohne städtische Mittel. Wie man sieht, mit großem Erfolg!“ Auch Helga Frechen, Vorsitzende des Bornheimer Seniorenbei- rats, begrüßt die Neuauflage: „Schon auf den ersten Blick fällt auf, dass der Ratgeber sehr handlich, übersichtlich und benut- zerfreundlich ist. Und ich finde auch die Anzeigen sinnvoll; schließlich sind das alles Angebote, die uns Ältere interessieren.“ Da der „Wegweiser für Seniorinnen und Senioren“ regelmäßig aktualisiert wird, ist Bürgermeister Wolfgang Henseler für Hin- weise, Anregungen und Ergänzungen stets dankbar. Stadt Bornheim präsentiert neu gestalteten Senioren-Ratgeber Leblos und verrottet sehen sie aus – die alten Pappelstümpfe entlang des Rheins, die zum Beispiel den Leinpfad in Hersel säumen. Doch der erste Blick trügt, denn solche Stümpfe wimmeln vor Leben. Ihre Bewohner sind Insek- ten und andere Tiergruppen sowie holzbewohnende Pilze. Allein in Mitteleuropa sind weit über 1.000 Käferarten zumeist als Larven auf Alt- und Totholz angewiesen. Da es in den Wirtschaftswäldern aber immer weniger totes Holz gibt, sind die Be- stände dieser Arten stark zurückgegan- gen. Ein bekannter Vertreter ist der Hirschkäfer, dessen Larven mehrere Jahre lang in totem Laubholz leben, vor allem in Eichen. In den Pappelstümpfen am Herseler Rheinufer wohnt sein enger Verwand- ter, der „Kleine Hirschkäfer“ oder Bal- kenschröter, berichtet Irmgard Mohr, Umwelt-Fachfrau der Stadt Bornheim. Auch seine Verbreitung wird durch den Rückgang von Totholz beein- trächtigt. Alle Arten der Käferfamilie, zu der Hirschkäfer und Balkenschröter ge- hören, sind nach Bundesartenschutz- verordnung besonders geschützt. Da- her dürfen ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten – also auch die Pappel- stümpfe – nicht beschädigt oder zer- stört werden. Der Landschaftsplan weist das Rheinufer zudem als ge- schützten Landschaftsbestandteil aus, in dem das Beseitigen und Be- schädigen von Gehölzen verboten ist, außer aus Gründen der Verkehrssi- cherheit. Dass diese gewahrt ist, da- für sorgt regelmäßig der Stadtbetrieb Bornheim. Das große Krabbeln in Hersel – von außen nicht zu sehen. FOTO: STADT BORNHEIM Viel Leben in totem Holz: Käfer in Pappelstümpfen am Rheinufer Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 13.06.2013, 18:00 Uhr Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschriften über die Sitzung Nr. 18/2013 vom 21.03.2013 und Nr. 27/2013 vom 25.04.2013 4 Bebauungsplan Wb 16 in der Ortschaft Walberberg; Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich- keit (VPLA 12.06.2013) 262/2013-7 5 Bebauungsplan Bo 21 in der Ortschaft Bornheim, 1. Änderung – Satzungsbeschluss (VPLA 12.06.2013) 300/2013-7 6 Finanz- und Lastenausgleich im Haushaltsjahr 2013 (GFG 2013) 313/2013-2 7 Sanierung Ratstrakt 319/2013-6 8 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.05.2013 (Eingang 22.05.2013) betr. Kostenrahmenermittlung zur Schaffung einer verkehrssicheren Zufahrt von der Burgunderstraße in Widdig zur L 300 314/2013-9 9 Antrag der SPD-Fraktion vom 22.05.2013 betr. Erstellung eines Mietspiegels für die Stadt Bornheim 316/2013-5 10 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 11 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 12 Vergabe des Auftrags für Rohbauarbeiten an der Kin- dertagesstätte „Lummerland“ Roisdorf 263/2013-1 13 Sachstand zu den Konzessionierungsverfahren Strom und Gas der Stadt Bornheim 303/2013-2 14 Aufstellung einer Vorschlagsliste zur Vorbereitung der Wahl der Erwachsenenschöffinnen und -schöffen für die Amtszeit 01.01.2014 bis 31.12.2018 305/2013-3 15 Mitteilung betr. Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € für den Zeitraum 11.04. bis 22.05.2013 302/2013-1 16 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 17 Anfragen mündlich Bornheim, den 28.05.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Am Donnerstag, 13.06.2013, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. TOP Inhalt Vorlage Nr. 13_23_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 03.06.2013 11:06 Seite 1

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 2 MB

Dateien

SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna der Verbraucherzentrale NRW 10.07.2013 Rathaus Alfter 07.08.2013 Rathaus Bornheim Kostenbeitrag: 5 Euro je 1/2 Stunde Anmeldung bei der Stadt Bornheim Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 10. Juli 2013 Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 10.07.2013, 18:00 Uhr Wahlausschuss Donnerstag, 11.07.2013, 17:00 Uhr Stadtrat Donnerstag, 11.07.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 17.07.2013, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Bornheimer Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen. Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Ausschreibungen und Stellenangebote der Stadt Bornheim Auflegung der Vorschlagsliste für Erwachsenenschöffinnen und -schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 Gemäß § 36 Abs. 3 Gerichts- verfassungsgesetz (GVG) liegt die Vorschlagsliste für die Wahl der Erwachsenenschöf- finnen und Erwachsenen- schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 in der Zeit vom 15.07.2013 bis 23.07.2013 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Raum 257, aus. Gegen die Vorschlagsliste kann nach § 37 GVG binnen ei- ner Woche, gerechnet vom En- de der Auflegungsfrist, schrift- lich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erho- ben werden, dass in die Vor- schlagsliste Personen aufge- nommen worden sind, die nach § 32 GVG nicht aufge- nommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Bornheim, den 04.07.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Auflegung der Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 Gemäß § 35 Abs. 3 Jugendge- richtsgesetz (JGG) liegt die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Ju- gendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 in der Zeit vom 15.07.2013 bis 23.07.2013 zu jedermanns Einsicht im Ju- gendamt der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31, 53332 Born- heim, Raum 1.33, aus. Gegen die Vorschlagsliste kann nach § 37 Gerichtsverfas- sungsgesetz (GVG) binnen ei- ner Woche, gerechnet vom En- de der Auflegungsfrist, schrift- lich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erho- ben werden, dass in die Vor- schlagsliste Personen aufge- nommen worden sind, die nach § 32 GVG nicht aufge- nommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Bornheim, den 04.07.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Satzung der Stadt Bornheim über die Änderung der im Umlegungs- verfahren Hersel getroffenen Festsetzungen vom 26.06.2013 Aufgrund § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungs- verfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV.NRW. S. 134 / SGV NRW 7815) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetze vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 432), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung vom 28.05.2013 folgende Satzung be- schlossen: § 1 Die in der Umlegung Hersel durch den Rezess vom 29.01.1934 ge- troffenen Festsetzungen werden wie folgt geändert: Der Wirtschafts- weg Gemarkung Hersel, Flur 14, Flurstück 161, wird eingezogen. § 2 Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Satzung über die Ände- rung der im Umlegungsverfahren Hersel getroffenen Festsetzungen vom 26.06.2013 mache ich hiermit entsprechend § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntma- chung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend ge- macht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 26.06.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Rücksicht beim Rasenmähen Insbesondere im Frühling und Sommer hat der Einsatz von Gartengeräten wie Rasenmähern, Heckenscheren und ähnlichen Geräten Hoch- konjunktur. Wer dabei gewisse Regeln einhält, vermeidet Ärger und Unannehmlichkeiten. Die Stadtverwaltung Bornheim bittet alle Bürge- rinnen und Bürger daher, Rücksicht zu nehmen und bei der Gartenarbeit die vorgeschriebenen Ruhezeiten zu beachten. So dürfen - nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - Geräte und Maschinen wie Rasenmäher und Heckenscheren mit Motor, Rasentrimmer und Rasenkantenschneider ohne Verbrennungsmo- tor, Schredder und Zerkleinerer, tragbare Mo- torkettensägen sowie Vertikutierer und Wasser- pumpen werktags (also montags bis samstags) von 7:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden. Außerhalb dieser Zeit sowie an Sonn- und Feier- tagen ist ihr Einsatz nicht erlaubt. Für besonders lärmintensive Gartengeräte gel- ten noch weitere Einschränkungen: Rasentrim- mer und Rasenkantenschneider mit Verbren- nungsmotor, Freischneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen demnach werktags nur von 09:00 Uhr bis 13:00 und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr benutzt werden. Sind diese Geräte allerdings mit dem Umweltzeichen der EU ge- kennzeichnet, gelten die üblichen, oben genannten Ruhezeiten. Sollte es zu erheblichen Störungen durch so genannten „Nachbar- schaftslärm“ kommen, kann der Betroffene privatrechtlich eine Unterlassung der jeweiligen Belästigung verlangen. Dann muss das Gericht entscheiden. Vor einem so weitreichenden Schritt ist es aber sinnvoll, sich zunächst an die Stadtverwal- tung Bornheim zu wenden. Hel- mut Sistig vom Ordnungsamt (Tel. 02222 / 945-161) hilft ger- ne weiter und fordert vom Ver- ursacher ein Ende der Lärmbe- lästigung während der vorgege- benen Zeiten ein. Um es jedoch gar nicht erst so weit kommen zu lassen, bittet Bürgermeister Wolfgang Hense- ler die Bornheimer Bürgerinnen und Bürger, sich im Sinne eines nachbarschaftlichen und toleran- ten Zusammenlebens grundsätz- lich so zu verhalten, dass Streit vermieden wird. Zum Beispiel sollte man die genannten Zeiten auch nicht bis zur letzten Minute ausschöpfen. Und sollte es doch einmal zu einer Beeinträchtigung kommen, kann ein freundliches Ge- spräch unter Nachbarn das Problem oft schon lösen. Ein gutes Miteinander verbessert die Lebensqualität Ein schöner Garten macht Freude – wenn man einige Regeln beachtet. FOTO: STADT BORNHEIM 13_28_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 08.07.2013 13:44 Seite 1

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 1 MB

Dateien

SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 5. 6. 2013 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 15. Mai 2013 Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 15.05.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 22.05.2013, 18:00 Uhr Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss Donnerstag, 23.05.2013, 18:00 Uhr Jugendparlament Montag, 27.05.2013, 17:00 Uhr, Raum 1.21 des Jugendamts der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31 Stadtrat Dienstag, 28.05.2013, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Bebauungsplan He 32 in der Ortschaft Hersel / Öffentliche Auslegung Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 25.04.2013 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans He 32 in der Ortschaft Hersel für die Dauer eines Monats öffentlich aus- zulegen. Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, den Geltungsbe- reich aufgrund der reduzierten Fläche des geplanten Baumtors zu verkleinern. Der Bebauungsplanbereich wird im Norden durch die Erftstraße, im Osten durch an die Elbestraße angren- zende landwirtschaftliche Fläche und im Süden und Westen durch Flächen einer ehemaligen Kiesgrube begrenzt. Als verfügbare Umweltinformation liegt der Umweltbericht inkl. Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung vor, mit Beschreibung und Be- wertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter. Eingeflossen in den Umweltbericht sind eine Baugrunduntersuchung, in der die Bo- deneigenschaften untersucht wurden, eine faunistische Potenzial- analyse, in der Lebensraumpotenziale abgeschätzt sowie mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände bewertet wurden, und ei- ne schalltechnische Untersuchung zur Klärung der Belange des Im- missionsschutzes bezogen auf die angrenzende Umgebung. Des Weiteren liegen noch umweltbezogene Stellungnahmen von Behör- den und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Schutzgü- tern Tiere, Wasser, Boden und Mensch vor. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans He 32 in der Ortschaft Hersel mit Begründung und den o.a. Informa- tionen erfolgt in der Zeit vom 23.05.2013 bis 24.06.2013 ein- schließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, Stadtplanung und Grundstücksneuordnung, auf dem Flur zwi- schen Zimmer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Ausle- gungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Nieder- schrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hinge- wiesen. Bornheim, den 06.05.2013 Stadt Bornheim In Vertretung gez. Markus Schnapka, Beigeordneter Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Dienstag, 28.05.2013, 18:00 Uhr Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Bebauungsplan Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf; Erwei- terung des Plangebiets, Ergebnis der frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung, Offenlagebeschluss 170/2013-7 4 Bebauungsplan Bo 21, 2. Änderung (Ortsteil Bornheim); Offenlagebeschluss (VPLA 15.05.2013) 184/2013-7 5 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Bornheim; Aufstellungsbeschluss (VPLA 15.05.2013) 229/2013-7 6 Bebauungsplan Bo 23 in der Ortschaft Bornheim; Auf- stellungsbeschluss (VPLA 15.05.2013) 230/2013-7 7 Einziehung eines Wirtschaftswegs in Hersel (VPLA 15.05.2013) 107/2013-7 8 Ergänzungswahlen zu verschiedenen Ausschüssen 274/2013-1 9 Sachstandsbericht zum Vollzug des Haushaltssiche- rungskonzepts bis 2022 (HFWA 23.05.2013) 264/2013-2 10 Änderung der Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2013 272/2013-2 11 Antrag der FDP-Fraktion vom 25.04.2013 betr. Ratsbür- gerentscheid zum geplanten Einkaufszentrum in Rois- dorf 266/2013-1 12 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 13 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 14 Sachstand zu den Konzessionierungsverfahren Strom und Gas der Stadt Bornheim 271/2013-2 15 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO zur Vergabe von Aufträgen für die Gebäudereinigung in städtischen Schulen 151/2013-1 16 Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs für die Freiwil- lige Feuerwehr der Stadt Bornheim, Löschgruppe Merten 235/2013-1 17 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 18 Anfragen mündlich Bornheim, den 13.05.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Am Dienstag, 28.05.2013, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. TOP Inhalt Vorlage Nr. 13_20_Amtsblatt Bornheim_2:Layout 1 13.05.2013 13:40 Seite 1

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 1 MB

Dateien

SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 5. 6. 2013 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro pro halbe Stunde Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 22. Mai 2013 Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 22.05.2013, entfällt Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss Donnerstag, 23.05.2013, 18:00 Uhr Jugendparlament Montag, 27.05.2013, 17:00 Uhr, Raum 1.21 des Jugendamts der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31 Stadtrat Dienstag, 28.05.2013, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. S a t z u n g der Stadt Bornheim vom 06.05.2013 über die Anordnung einer Veränderungssperre in der Ortschaft Merten (Bebauungsplan Me 15.1) Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 7 und 41 der Gemeindeord- nung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Be- kanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV.NRW.2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW S.474), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 25.04.2013 folgende Satzung beschlossen: § 1 Für das im § 2 bezeichnete Gebiet in der Ortschaft Mer- ten hat der Rat der Stadt Bornheim am 19.06.2008 und 30.09.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans Me 15.1 beschlossen. Zur Sicherung dieser Planung wird für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre beschlossen. § 2 Der von der Veränderungssperre betroffene Planbe- reich ist wie folgt begrenzt: Bereich an der Kreuzstraße zwischen Bonn-Brühler-Straße und Mozartstraße. Auf die beiliegende Karte, die Bestandteil dieser Sat- zung ist, wird verwiesen. § 3 1. Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Verände- rungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, de- ren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 2. Von der Veränderungssperre kann die Baugenehmi- gungsbehörde eine Ausnahme zulassen, wenn überwiegen- de öffentliche Belange nicht entgegenstehen. 3. Von der Veränderungssperre werden nicht berührt: a) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Verände- rungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, b) Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Verände- rungssperre hätte begonnen werden dürfen, c) Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung. § 4 1. Die Veränderungssperre tritt mit dem Tage der Be- kanntmachung in Kraft. 2. Sie tritt mit der Bekanntmachung des beschlossenen Bebauungsplans - spätestens nach Ablauf von einem Jahr - außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsan- sprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Verän- derungssperre nach § 18 Abs. 1 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Die Ver- letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde- ordnung NW kann gegen diese Satzung, die sonstige ortsrechtli- che Bestimmung oder den Flächennutzungsplan nach Ablauf ei- nes Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch- geführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs- plans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Bornheim, den 06.05.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister WASSER- UND BODENVERBAND VORGEBIRGE Gemäß § 28 der Satzung hat der Ausschuss des Wasser- und Bo- denverbands Vorgebirge in seiner Sitzung am 17.12.2012 bzw. am 02.05.2013 nachfolgende Änderung der Beitragsordnung be- schlossen. Nach dem Vorteilsprinzip sind die jeweiligen Beiträge in den unten genannten Beregnungsgruppen wie folgt zu berechnen: Gruppe Waldorf/Dersdorf: Wasserpreis = 0,35 €/m³ Gruppe Merten: Wasserpreis = 0,30 €/m³ Die Beitragsordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft. Der Verbandsvorsteher Heinz-Bert Marx Änderung der Beitragsordnung vom 17.12.2012 und 02.05.2013 für den Bezug von Beregnungswasser 13_21_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 17.05.2013 11:45 Seite 1

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 2 MB

Anliegen nicht gefunden?Schreiben Sie uns!

 

Wurde der von Ihnen gesuchte Begriff nicht gefunden? Dann mailen Sie uns!