Suche

5455 Ergebnisse

Dateien

SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna durch die Verbraucherzentrale NRW 10.07.2013 Rathaus Alfter 07.08.2013 Rathaus Bornheim Kostenbeitrag: 5 Euro pro halbe Stunde Anmeldung bei der Stadt Bornheim Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 19. Juni 2013 Wahlausschuss Dienstag, 25.06.2013, 19:00 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 26.06.2013, 18:00 Uhr Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss Dienstag, 02.07.2013, 18:00 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 03.07.2013, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Bornheimer Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Bebauungsplan Bo 21 in der Ortschaft Bornheim; 2. Änderung; Einleitungsbeschluss vom 05.06.2013 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 24.01.2013 den nach- folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, gemäß § 13 BauGB ein vereinfachtes Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Bo 21 in der Ortschaft Bornheim einzuleiten. Das Plangebiet liegt südlich der Straße In der Profffläche und ist derzeit als private Grünfläche festgesetzt.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hin- gewiesen. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge- meindeordnung NW kann gegen diesen Beschluss nach Ablauf eines Jah- res seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschrie- benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) der Beschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vor- her gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsa- che bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 05.06.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bebauungsplan Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf; Erweiterung des Planbereichs; Öffentliche Auslegung Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 28.05.2013 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, das Plangebiet um eine Fläche am Widdiger Weg sowie entlang der Bonner Stra- ße zu erweitern. Der Bebauungsplan umfasst den Bereich zwi- schen Bonner Straße, Schumacher Straße, Siegburger Straße, Bahnlinie und Widdiger Weg. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Da mit dem Vorhaben voraussichtlich eine Fläche von ca. 22.000 m² durch Gebäude und private Er- schließungsflächen überbaut wird, wurde gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB eine Vorprüfung der umweltrelevanten Belange durchgeführt. Die Prüfung hat zu der Einschätzung geführt, dass die Planung nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erheb- lichen Umweltauswirkungen führt, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären. Hierfür sind folgende Gründe maßgebend: • Erhebliche Auswirkungen auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 a) bis i) genannten Schutzgüter sind aufgrund der bereits bestehenden Einzelhandelsnutzung, der nahezu voll- ständigen Versiegelung der Fläche und der Lage inner- halb des Hauptversorgungsbereichs nicht wahrschein- lich. • Es wurde bereits eine Untersuchung durchgeführt, aus der hervorgeht, dass ein Einkaufszentrum aus schall- technischer Sicht heraus möglich ist. • Durch die geplanten Ertüchtigungsmaßnahmen der Verkehrsanlagen können negative Auswirkungen durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen verringert werden. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 27.06.2013 bis 26.07.2013 einschließlich bei der Stadtver- waltung Bornheim, Fachbereich 7, Stadtplanung und Grundstücks- neuordnung, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in den Zimmern 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet un- ter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Be- schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt blei- ben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht wer- den, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend ge- macht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stel- lungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergeb- nis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbe- reich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 07.06.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 13_25_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 17.06.2013 14:52 Seite 1

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 3 MB

Dateien

CDU-Fraktion Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Fraktionsgeschäftsstellen Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Bornheim 17.09.2023 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir bitten um Aufnahme des folgenden Antrags der Fraktionen von CDU, Bündnis 90 / Die GRÜNEN und SPD auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Beschlussentwurf Der Ausschuss beauftragt den Bürgermeister 1. für die anstehenden Ausschreibungen der zu besetzenden Stelle des Technischer Beigeordneten Anforderungen und Kriterien für die Stellenausschreibung sowie die Bewertung im Auswahlverfahren aufzustellen und zeitnah im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat mit den Fraktionen zu beraten und abzustimmen. 2. neben den formalen und fachlichen Anforderungen und Kriterien vor allem auch die erforderlichen Soft Skills wie Führung, Methoden, Kommunikation, etc. darzustellen. (Ein entsprechender Vorschlag zum Anforderungsprofil befindet sich im Anhang). 3. die fertige Stellenausschreibungen vor der Veröffentlichung mindestens im HFA abzustimmen, ggf. per Dringlichkeitsantrag. 4. die Politik von der Ausschreibung bis zur Besetzung angemessen in einem transparenten Prozess zu beteiligen. Begründung Für die zu besetzende Position einer/eines technischen Beigeordneten wird eine umsetzungsstarke Führungspersönlichkeit benötigt, die es versteht, in ihrem Bereich Akzente für eine moderne, nachhaltige und klimaneutrale Stadt Bornheim zu setzen. Beigeordnete arbeiten eng mit der Politik zusammen. Daher ist eine transparente und intensive Beteiligung der Politik am gesamten Besetzungsprozess zielführend, da so ein Antrag der Fraktionen CDU, B‘90/GRÜNE, SPD zu Anforderungen und Prozedere zur Stellenbesetzung eines/einer technischen Beigeordneten Bornheim, 28. Oktober 2021 Antrag zur Stellenbesetzung Technische/r Beigeordnete/r von CDU, GRÜNEN, SPD möglichst breiter Konsens über die Anforderungen und die Auswahlkriterien erreicht werden kann. Dadurch wird eine faire und im Idealfall konsensuale Entscheidung von Fraktionen und Verwaltung ermöglicht, was für die spätere Zusammenarbeit mit dem/der ausgewählten Kandidaten/Kandidatin von Vorteil ist. Die Vorstellungen der antragstellenden Fraktionen zum Anforderungsprofil für die Position einer / eines technischen Beigeordneten für die Stadt Bornheim sind im Folgenden angefügt. Die aufgeführten Anforderungskriterien sollen auch im Auswahlverfahren – neben der formalen und fachlichen Eignung - zur Bewertung herangezogen werden. Lutz Wehrend und CDU-Fraktion Maria-Charlotte Koch und Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN Wilfried Hanft und SPD-Fraktion Antrag zur Stellenbesetzung Technische/r Beigeordnete/r von CDU, GRÜNEN, SPD Entwurf für ein Anforderungsprofi Technische/r Beigeordnete/r ………….. Die Stadt Bornheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt xxx durch Verwaltung anzupassen xxx eine verantwortungsvolle und dynamische Führungspersönlichkeit als Technische Beigeordnete / Technischer Beigeordneter (w/m/d) Das zu leitende Dezernat umfasst folgende Bereiche xxx durch Verwaltung anzupassen xxx Bauamt und Gebäudewirtschaft Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt Tiefbau- und Straßenverkehrsamt ………… Xxx anpassen xxx Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit erfolgt für eine Wahlzeit von acht Jahren. Wir bieten Ihnen eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A16/ B2 Landesbesoldungsgesetz NRW sowie eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Eingruppierungsverordnung NRW. IHRE AUFGABEN xxx durch Verwaltung anzupassen, Organisationshoheit Bürgermeister xxx Die Aufgabenfelder des Dezernats entsprechen den folgenden Oberthemen Strategische Aufgaben: innovative und zukunftsorientierte (Weiter-)Entwicklung Führungsaufgaben (Strukturen schaffen, nachjustieren und stärken, Transformation steuern, Dezernatssteuerung) Operative Kernaufgaben, insb. Steuerung des Dezernats, Priorisierung Querschnitts- und interdisziplinäre Aufgaben: Schnittstellen bedienen, Zusammenarbeit mit anderen Dezernaten Umgang mit ungeplanten Aufgaben und Krisenmanagement Kommunikation intern sowie extern, insbesondere zu Ratsgremien und Bürgerschaft Im Einzelnen: Zukunftsorientierte Steuerung, Leitung sowie Entwicklung des Dezernats Moderation der Beschlüsse Ratsgremien Strategische Ausrichtung der Stadtentwicklung in Hinblick auf Nachhaltigkeit und Gemeinwohlorientierung mit dem Ziel, Bornheim zu einem der attraktivsten Lebens- und Wirtschaftsstandorte der Region zu entwickeln Konsequente Umsetzung der Mobilitätswende mithilfe eines kommunalen Mobilitätsmanagements sowie Schaffung von optimalen Entwicklungsbedingungen für Wirtschafts- und Industrieprojekte Antrag zur Stellenbesetzung Technische/r Beigeordnete/r von CDU, GRÜNEN, SPD Erarbeitung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes in Zusammenarbeit mit den Stadtbetrieben Motivierende, leistungs- und zielorientierte Führung des untergeordneten Teams Vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Bürgermeiste und den politischen Gremien UNSERE ANFORDERUNGEN Abgeschlossenes einschlägiges (Fach-)Hochschulstudium (Diplom/Master), z.B. der Fachrichtung Raum- und/ oder Stadtplanung, Städtebau, Geografie, Bauingenieurwesen mit einer eindeutig städtebaulichen, raumplanerischen Ausrichtung, Jura, BWL, Verwaltungswissenschaften oder nachgewiesene vergleichbare Kenntnisse aus der beruflichen Praxis Berufliche Tätigkeit und Erfahrungen in einer Führungsposition im technischen Bereich oder im Baubereich, wünschenswert in der öffentlichen Verwaltung – bevorzugt in der Kommunalverwaltung Nachgewiesene Erfahrung, in verantwortlicher Position Projekte zu steuern und abzuwickeln Kenntnis von komplexen Planungsprozessen, baurechtlichen Vorgaben und ökologisch nachhaltigen Bauweisen Erfahrungen und Fähigkeiten, (Teil-)Strategien zu entwickeln, zur Beschlussfassung vorzubereiten und sie anschließend umzusetzen. In diesem Zusammenhang verfügen Sie über die Fähigkeit, analytisch und vernetzt zu denken, über fachliche Problemlösungskompetenz sowie Innovationsfähigkeit. Dabei setzen Sie bedarfsbezogen klassische und / oder agile Entwicklungs- und Projektmanagementmethoden ein. Hohe Affinität zur Digitalisierung der Stadtverwaltung im Allgemeinen und Aufgaben des Dezernats im Besonderen Sie beherrschen die einschlägigen Office-Anwendungen (Word, Excel, PowerPoint, Outlook, Teams/ Zoom, digitale Akte (enaio)) Erfahrungen und Fähigkeiten, Change-Prozesse anzustoßen, aktiv zu begleiten und erfolgreich zu gestalten Ausgewiesene Führungskompetenzen, insbesondere Führungsstärke und -fähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Entscheidungsfreude sowie Moderation unterschiedlicher Interessensgruppen (Stakeholder Management) Überdurchschnittliches Engagement im Projekt- und Tagesgeschäft sowie in der Zusammenarbeit mit den politischen Gremien Teamfähigkeit Fähigkeit, Verfahrensweisen und Ergebnisse proaktiv, angemessen und transparent sowohl nach innen als auch nach außen zu kommunizieren Hohe Belastbarkeit und gute Selbstorganisation

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 244 KB

Dateien

B e k a n n t m a c h u n g Betrifft: Aufruf von Reihengräbern auf den Friedhöfen der Stadt Bornheim Auf allen Friedhöfen der Stadt Bornheim endet am 31.12.2023 das Nutzungsrecht an Reihengräbern, in denen bis einschließlich 2003 Verstorbene nach dem 5. Lebens- jahr und bis einschließlich 2008 Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr bestattet worden sind. Die Verfügungsberechtigten der aufgerufenen Gräber werden gebeten, gemäß § 28 Abs. 2 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bornheim vom 01.12.2021 bis zum 31.03.2024 die Grabmale, sonstige bauliche Anlagen sowie Einfassungen zu entfer- nen und die Grabstätten zu räumen. Nicht fristgerecht entfernte Grabaufbauten und Gewächse gehen gemäß § 28 Abs. 2 der Friedhofssatzung entschädigungslos in das Eigentum des StadtBetrieb Bornheim über. Die abzuräumenden Reihengräber werden außerdem durch besondere Hinweisschilder auf den Grabstätten gekenn- zeichnet. Ab 01.04.2024 werden die oben bezeichneten Gräber durch den Stadtbetrieb Bornheim -kostenfrei- geräumt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wider- spruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Vorstand des Stadtbetrieb Bornheim AöR, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim, einzulegen. Wird die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt, so wird dessen Verschulden Ihnen zugerechnet. -Der Vorstand- B e k a n n t m a c h u n g Betrifft: Aufruf von Reihengräbern auf den Friedhöfen der Stadt Bornheim Auf allen Friedhöfen der Stadt Bornheim endet am 31.12.2023 das Nutzungsrecht an Reihengräbern, in denen bis einschließlich 2003 Verstorbene nach dem 5. Lebens- jahr und bis einschließlich 2008 Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr bestattet worden sind. Die Verfügungsberechtigten der aufgerufenen Gräber werden gebeten, gemäß § 28 Abs. 2 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bornheim vom 01.12.2021 bis zum 31.03.2024 die Grabmale, sonstige bauliche Anlagen sowie Einfassungen zu entfer- nen und die Grabstätten zu räumen. Nicht fristgerecht entfernte Grabaufbauten und Gewächse gehen gemäß § 28 Abs. 2 der Friedhofssatzung entschädigungslos in das Eigentum des StadtBetrieb Bornheim über. Die abzuräumenden Reihengräber werden außerdem durch besondere Hinweisschilder auf den Grabstätten gekenn- zeichnet. Ab 01.04.2024 werden die oben bezeichneten Gräber durch den Stadtbetrieb Bornheim -kostenfrei- geräumt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wider- spruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Vorstand des Stadtbetrieb Bornheim AöR, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim, einzulegen. Wird die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt, so wird dessen Verschulden Ihnen zugerechnet. -Der Vorstand-

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 16 KB

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 2 MB

Dateien

SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 8. 5. 2013 und 5. 6. 2013 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 8. Mai 2013 Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Mittwoch, 08.05.2013, 16:00 Uhr Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 15.05.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 22.05.2013, 18:00 Uhr Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss Donnerstag, 23.05.2013, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/stadtverwaltung/ausschreibungen , aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote . Der Verwaltungsrat beschließt folgende 1. Satzung vom 26.04.2013 zur Änderung der Satzung des Stadtbetriebs Bornheim AöR über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – vom 27.11.2012: Aufgrund der §§ 7, 8, 9 und 114a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntma- chung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetze vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 432), der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgaben- gesetz – AbwAG) in der Neufassung vom 18.01.2005 (BGBl. I Nr. 5 S. 114 ff.), der §§ 51 ff. und 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926 / SGV. NRW. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW. S. 463 ff.) und der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfa- len (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712 / SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 394), hat der Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim AöR in seiner Sitzung am 11.04.2013 folgende 1. Satzung vom 26.04.2013 zur Änderung der Sat- zung des Stadtbetriebs Bornheim AöR über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwas- seranlage – Entwässerungssatzung – vom 27.11.2012 be- schlossen: Die Satzung des Stadtbetriebs Bornheim AöR über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – vom 27.11.2012 wird wie folgt geändert: 1. § 27 erhält folgende Fassung: § 27 – Nicht der Abwasseranlage zugeführte Wasser- mengen 1) Bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge werden die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen (sog. Wasser- schwundmengen) abgezogen, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden. Der Nach- weis der Wasserschwundmengen obliegt den Gebüh- renpflichtigen. Der Gebührenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und ge- eignete Messeinrichtung zu führen: 2) Geeignete Abwasser-Messeinrichtungen sind techni- sche Geräte, die in regelmäßigen Abständen kalibriert werden müssen. Die Kalibrierung ist nach den Herstel- lerangaben durchzuführen und der Gemeinde nachzu- weisen, um die ordnungsgemäße Funktion der Abwas- ser-Messeinrichtung zu dokumentieren. Wird dieser Nachweis nicht geführt, findet eine Berücksichtigung der Abzugsmengen nicht statt. 3) Ist die Verwendung einer Abwasser-Messeinrichtung im Einzelfall technisch nicht möglich oder dem Gebüh- renpflichtigen nicht zumutbar, so hat er den Nachweis durch einen auf seine Kosten eingebauten, ordnungsge- mäß funktionierenden und geeichten Wasserzähler zu führen. Der Wasserzähler muss alle 6 Jahre gemäß den §§ 12 bis 14 i.V.m. dem Anhang B Nr. 6.1 der Bundes- Eichordnung durch einen neuen geeichten Wasserzäh- ler ersetzt werden. Der Nachweis über die ordnungsge- mäße Funktion sowie Eichung des Wasserzählers ob- liegt dem Gebührenpflichtigen. Wird dieser Nachweis nicht geführt, findet eine Berücksichtigung der Abzugs- mengen nicht statt. 4) Ist im Einzelfall auch der Einbau eines Wasserzählers zur Messung der Wasserschwundmengen technisch nicht möglich oder dem Gebührenpflichtigen nicht zu- mutbar, so hat der Gebührenpflichtige den Nachweis durch nachprüfbare Unterlagen zu führen. Aus diesen Unterlagen muss sich insbesondere ergeben, aus wel- chen nachvollziehbaren Gründen Wassermengen der gemeindlichen Abwassereinrichtung nicht zugeleitet werden und wie groß diese Wassermengen sind. Die nachprüfbaren Unterlagen müssen geeignet sein, der Gemeinde eine zuverlässige Schätzung der auf dem Grundstück zurückgehaltenen Wassermengen zu er- möglichen. Sind die nachprüfbaren Unterlagen un- schlüssig und/oder nicht nachvollziehbar, werden die geltend gemachten Wasserschwundmengen nicht aner- kannt. Soweit der Gebührenpflichtige durch ein speziel- les Gutachten bezogen auf seine Wasserschwundmen- gen den Nachweis erbringen will, hat er die gutachter- lichen Ermittlungen vom Inhalt, von der Vorgehens- weise und vom zeitlichen Ablauf vorher mit der Gemein- de abzustimmen. Die Kosten für das Gutachten trägt der Gebührenpflichtige. 2. Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 1. Satzung vom 26.04.2013 zur Änderung der Sat- zung des Stadtbetriebs Bornheim AöR über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasser- anlage – Entwässerungssatzung – vom 27.11.2012 machen wir hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Ver- ordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis:: Wir weisen darauf hin, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungsplä- ne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öf- fentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Verwaltungsratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Stadtbetrieb Bornheim AöR vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 26.04.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister gez. Ulrich Rehbann, Vorstand SBB Ein einziger Hund kann 100 Salatköpfe zerstören Verstärkt gehen wieder Beschwerden bei der Stadt Bornheim ein, dass Hunde, die ohne Leine laufen, im freien Feld hochwerti- ge Pflanzenkulturen beschädigen oder komplett zerstören. Dies geschieht auf zweierlei Art: Zum einen zerreißen die Tiere die Vliese und Folien, die jetzt im Frühjahr ausgelegt sind, damit das Wachstum der Gemüse beschleunigt wird. Zum anderen ver- schmutzen sie die kostbaren Lebensmittel durch ihren Kot. Da- durch wird nicht nur der Verderb der Erzeugnisse verursacht, sondern es fällt den Landwirten immer schwerer, die Hygienean- forderungen einzuhalten. Schließlich unterliegen sie der strikten Lebensmittelhygiene-Verordnung und müssen die Prüfverfahren der Qualitätssicherungssysteme durchlaufen. Laut Landwirtschaftskammer NRW kann es zur Vernichtung von 60 bis 100 Salatpflanzen führen, wenn ein Hund ein einziges Mal durch eine Salatkultur läuft. Zwar lässt das Landeshundegesetz NRW unter bestimmten Voraussetzungen den freien Auslauf der Vierbeiner in außerörtlichen Bereichen zu; dabei sollten sie aber auf den öffentlichen Wegen bleiben. Der Hundeführer muss je- derzeit auf sein Tier einwirken können und ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften des Hundes einzusammeln und ordnungs- gemäß zu entsorgen. Diese einfachen Grundregeln werden leider wenig beachtet, ob- wohl Straf-, Bußgeld- oder Zivilrechtsverfahren folgen können. Daher appelliert die Stadt Bornheim an alle Hundehalter, den Hund nur auf öffentlichen Wegen ohne Leine laufen zu lassen und jederzeit unter Kontrolle zu behalten. Der Hundekot ist im- mer einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dazu ste- hen inzwischen auch Beutelspender im Stadtgebiet bereit. 13_19_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 06.05.2013 10:51 Seite 1 Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 21.03.2013 beschlos- sen, den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungspla- nes Bornheim Nr. 101 D (Ortsteil Bornheim) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die 4. Än- derung umfasst einen Bereich zwischen der Straße Siefenfeldchen und der Stadtbahnlinie 18. Die Bebau- ungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 4. Ände- rung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 101 D (Ortsteil Bornheim) mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 16.05. 2013 bis 17.06.2013 einschließlich bei der Stadt- verwaltung Bornheim, Fachbereich 7, Stadtplanung und Grundstücksneuordnung, auf dem Flur zwischen Zim- mer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Inter- net unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnah- men schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah- men können bei der weiteren Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt blei- ben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts- ordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht wer- den können. Über die fristgemäß eingegangenen Stel- lungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskiz- ze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hin- gewiesen. Bornheim, den 29.04.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bebauungsplan Bornheim Nr. 101 D (Ortsteil Bornheim) / 4. Änderung, Öffentliche Auslegung Bebauungsplan He 27 in der Ortschaft Hersel / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Aufgrund § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 20.09.2012 beschlossen, für den Entwurf des Bebauungsplanes He 27 in der Ortschaft Hersel die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Planung für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszulegen. In gleicher Sit- zung hat der Rat beschlossen, auf Grund der ver- änderten Verkehrsfläche Allerstraße den Gel- tungsbereich des Bebauungsplanes geringfügig zu verändern. Der Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes liegt südöstlich der Allerstraße und umfasst u.a. die Flurstücke Gemarkung Hersel Flur 14 Nrn. 253, 254 und 117. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom 16.05.2013 bis 12.06.2013 ein- schließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, Stadtplanung und Grundstücks- neuordnung, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, wäh- rend der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darge- legt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äuße- rung und zur Erörterung gegeben. Darüber hin- aus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beilie- gende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 29.04.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 13_19_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 06.05.2013 10:51 Seite 2

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 3 MB

Dateien

SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna der Verbraucherzentrale NRW 07.08.2013 Rathaus Bornheim Kostenbeitrag: 5 Euro je 1/2 Stunde Anmeldung bei der Stadt Bornheim Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 24. Juli 2013 Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen. Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Ausschreibungen und Stellenangebote der Stadt Bornheim Bebauungsplan Bo 23 in der Ortschaft Bornheim; Aufstellungsbeschluss vom 01.07.2013 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 28.05.2013 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt ge- mäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Bo 23 in der Ortschaft Bornheim. Das Plangebiet liegt in der Ort- schaft Bornheim südlich des Freibades zwischen der Königstra- ße, Rilkestraße und dem Roisdorfer-Bornheimer Bach und um- fasst den südlichen Teilbereich des Flurstücks 873, Flur 26 in der Gemarkung Bornheim-Brenig.“ Auf die beiliegende Übersichts- skizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW kann gegen diesen Beschluss nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) der Beschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 01.07.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Bornheim; Aufstellungsbeschluss vom 01.07.2013 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 28.05.2013 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt ge- mäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Bornheim zwischen Königstra- ße, Rilkestraße und dem Roisdorfer-Bornheimer Bach und um- fasst den südlichen Teilbereich des Flurstücks 873, Flur 26 in der Gemarkung Bornheim-Brenig.“ Auf die beiliegende Übersichtss- kizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewie- sen. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW kann gegen diesen Beschluss nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) der Beschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor - schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 01.07.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Wespe, Hummel und Co. - worauf bei Nestern zu achten ist Wer ein Wespennest entdeckt, bekommt erst einmal einen gehö- rigen Schrecken. In Deutschland gibt es zwölf verschiedene We- spenarten, die Staaten bilden. Alle diejenigen, die in frei sichtba- ren Nestern leben, kommen den Menschen nicht in die Quere. Da diese Nester z.B. in Sträuchern hängen, sollte man beim Rück- schnitt von Hecken darauf achten und sie ungestört lassen. Die zwei Arten, die uns lästig werden – die Deutsche Wespe und die Gewöhnliche Wespe – bauen ihre Nester in Erdlöchern oder anderen dunklen Hohlräumen. Auch hier gilt es, genau hinzu- schauen, denn auch Hummeln nisten gerne u.a. in Komposthau- fen, die man deswegen im Sommer nicht versetzen sollte. In Baumhöhlen oder Nistkästen wiederum findet man gelegentlich Nester von Hornissen, die entgegen den landläufigen Vorurteilen eher friedlich sind und den Kontakt mit Menschen lieber vermei- den. Aber sogar die zwei lästigen Wespenarten sind uns nützlich: Da sie ihre Brut mit tierischer Kost aufziehen, werden Unmengen an Raupen, Fliegen und anderen Insekten vertilgt. Daher sollten wir sie und ihre Nester nach Möglichkeit dulden. Anders als bei den Bienen überwintert übrigens nur die Wespenkönigin, das Volk stirbt im Herbst ab. Im nächsten Frühjahr baut die Königin ein neues Nest, die alten werden nicht mehr bezogen. Ein Wespennest – was tun? Selbst wenn sich ein Nest der lästigen Wespenarten in unmittelbarer Hausnähe oder einer häufig begangenen Stelle befindet, ist ein friedli- ches Zusammenleben möglich. Wie das geht, erläutert Irmgard Mohr, Diplom-Biologin und Umwelt-Fachfrau der Stadt Bornheim: So gilt es, in Nestnähe – also im Umkreis von vier Metern – heftige Bewe- gungen und Bodenerschütterungen zu vermeiden. Kleinkinder soll- ten durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich ferngehalten wer- den, und an Fenstern kann man Fliegengitter anbringen, damit die Wespen nicht ins Zimmer kommen. Auf keinen Fall darf man in mög- lichen Einfluglöchern stochern, Wasserschläuche auf das Nest rich- ten oder Insektenbekämpfungsmittel darauf spritzen. Wenn ein Nest von Wespen oder Hornissen doch einmal eine Gefahr darstellt, kann es von einem Fachmann umgesiedelt werden. Bevor man Maßnah- men ergreift, sollte man sich aber unbedingt an die Untere Land- schaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Tel. 02241/130, wenden. Denn Wespen stehen unter Artenschutz, sodass für eine Umsiedlung oder gar Zerstörung des Nestes eine Ausnahmegenehmigung erfor- derlich ist. Allgemeine Fragen zu Wespen oder Hornissen beantwor- tet Irmgard Mohr am Umwelt-Telefon der Stadt Bornheim unter 02222/945-310. Auch ein kostenloses Faltblatt mit interessanten In- formationen über diese Tiere kann dort angefordert werden. 13_30_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 19.07.2013 11:15 Seite 1

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 3 MB

Dateien

F e r t i g m i t d e r G r u n d s c h u l e ? – W i e s o l l e s w e i t e r g e h e n ? I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m D a s S c h u l s y s t e m i n N R W I N T R A© 2 0 2 3 I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 2© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Grundschule Weiterführende Schule > Sekundarstufe I > Sekundarstufe II Einstufung - Wer sind die Entscheidungsträger? Schulen in Bornheim - über welche Schulformen wir in unserer Stadt verfügen Wichtiger Hinweis Autorin & Kontakt 3 - 4 5 - 20 9 - 17 18 - 20 21 22 24 25 I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 3© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n G R U N D S C H U L E » Klassen 1-4 » verpflichtend für alle Kinder in Deutschland » gemeinsame Grundstufe des Bildungssystems („Primarstufe“) » Danach: Empfehlung durch Lehrer und Entscheidung der Eltern I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 4© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n G R U N D S C H U L E I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 5© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n W E I T E R F Ü H R E N D E S C H U L E » Ab Klasse 4 » Verschiedene Schulformen » “Sekundarstufe I” und “Sekundarstufe II“ I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 6© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n W E I T E R F Ü H R E N D E S C H U L E I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 7© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n S E K U N D A R S T U F E N 1 & 2 Sekundarstufe I Möglich an: • Gymnasium, Gesamtschule, Realschule, Hauptschule, Sekundarschule Danach: • Zulassung zur Sekundarstufe II • ODER: Berufsausbildung Sekundarstufe II Möglich an: • Gymnasium, Gesamtschule, berufliche Schule Ziel: • z.B. Universität oder • Fachhochschule I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 8© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n V E R S C H I E D E N E A B S C H L U S S A R T E N Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Fachhochschulreife Fachgebundene Hochschulreife Mittlerer Schulabschluss Hauptschulabschluss Universität/ Hochschule Fachhochschule • bestimmte Fächer und Fachrichtungen an Universitäten • alle Fächer an der Fachhochschule • Berufsausbildung • Besuch der Gymnasialen Oberstufe (bei guten Leistungen!) • Berufsausbildung (bestimmte Berufe) • schulische Ausbildung zur Berufsvorbereitung Alle niedrigeren Abschlüsse werden automatisch erreicht Anforderungen und Möglichkeiten I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 9© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n D i e S c h u l f o r m e n d e r S e k u n d a r s t u f e l . I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 0© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n S E K U N D A R S T U F E 1 - S C H U L F O R M E N I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 1© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n H A U P T S C H U L E » Grundlegende allgemeine Bildung » 5. und 6. Klasse als Erprobungsstufe (Passt die Schulform?) » Abschlüsse: » Abschluss nach Klasse 9 und Einstufung in … 1. Klasse 10 Typ A: Hauptschulabschluss nach Klasse 10 2. Klasse 10 Typ B: mittlerer Schulabschluss (wie bei Realschule) I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 2© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n R E A L S C H U L E » Klassen 5-10 » 5. und 6. Klasse als Erprobungsstufe (siehe oben bei Hauptschule) » Schulwechsel in eine andere Schulform der Sekundarstufe I bis zum Ende der 8. Klasse möglich » Abschluss: mittlerer Schulabschluss (oder Hauptschulabschluss mög- lich) » Danach: berufliche Ausbildung oder Sekundarstufe II an einer anderen Schule (gymnasiale Oberstufe oder Berufskolleg) » Beachte: gymnasiale Oberstufe entweder am Gymnasium oder an ei- ner Gesamtschule möglich (siehe unten) I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 3© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n S E K U N D A R S C H U L E » Vereint die Schulformen der Hauptschule und der Realschule in einer Schulform » Klassen 5 – 10 » Vorbereitung auf … » … entweder Berufsausbildung » … oder Besuch der Sekundarstufe II [also gymnasiale Oberstufe (siehe oben) oder Berufskolleg (siehe unten)] » Beachte: gymnasiale Oberstufe entweder am Gymnasium oder an einer Gesamtschule möglich (siehe nächste Folie) I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 4© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n G Y M N A S I U M » Ausrichtung auf Erlangen der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) » alle weiteren Abschlüsse werden automatisch erworben » Schulform, die das höchste Maß an Selbstständigkeit erfordert (!) » Klassen 5 – 12 oder 5 – 13 » ALSO: 8 bzw. 9 Jahre (je nach G8 oder G9) » Setzt sich zusammen aus … 1. Sekundarstufe I [Klassen 5 bis 9 (10) mit Abschluss der 10. Klasse mittlerer Schulabschluss (siehe unten) 2. Sekundarstufe II (dreijährige Gymnasiale Oberstufe) I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 5© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n G E S A M T S C H U L E » Kinder und Jugendliche aller Leistungsstärken » Möglichst langes Offenhalten der Laufbahnentscheidung » Alle Abschlüsse der Sekundarstufe I möglich: Hauptschulabschluss (9. oder 10. Klasse) und Realschulabschluss/mittlerer Schulabschluss (10. Klasse) » Abitur und Fachhochschulreife möglich, aber entsprechende Leistun- gen notwendig » 9 Jahre bis zum Abitur (wie G9, siehe oben bei Gymnasium) I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 6© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n F Ö R D E R S C H U L E I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 7© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n F Ö R D E R S C H U L E » Für Kinder mit Förderbedarf und besonderen Lernschwierigkeiten » Gezielte Förderung je nach Bedürfnis » Kann, aber kein Muss – auch Besuch allgemeiner Schule möglich I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 8© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n D i e S c h u l f o r m e n d e r S e k o n d a r s t u f e l l . I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 9© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n S E K U N D A R S T U F E 2 - S C H U L F O R M E N I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 2 0© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n S E K U N D A R S T U F E 2 - S C H U L F O R M E N » Achtung: Schulform der Sekundarstufe II (nicht Klasse 5 – 10 !) Also: nach Abschluss des mittleren Schulabschlusses (wie nach Realschu- le), also erst nach Klasse 10 » Weniger anspruchsvoll als gymnasiale Oberstufe Praktische Bezüge zu gewählten Berufen » Erwerb einer umfassenden beruflichen, gesellschaftlichen und personalen Handlungskompetenz » Eintritt mit der mittleren Fachschulreife/Hauptschulabschluss möglich I. Gymnasium II. Gesamtschule III. Berufskolleg I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 2 1© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n E i n s t u f u n g I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 2 2© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n E I N S T U F U N G » Einstufung, welche Schule für Ihr Kind geeignet ist, erfolgt durch den Klassenlehrer der Grundschule » Aber: auch Sie kennen Ihr Kind gut und können deshalb selbst ent- scheiden, welche Schulform Ihr Kind besuchen soll » Achtung: viele weiterführende Schulen orientieren sich an der Einstu- fung der Grundschullehrer I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 2 3© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n S C H U L E N I N B O R N H E I M Förderschule: » Bornheimer Verbundschule » LVR Ernst-Jandl-Schule Gymnasium: » Alexander-von-Humboldt Gymnasium » Mädchen-Gymnasium Ursulinenschule Gesamtschule: » Europaschule » Heinrich-Böll-Gesamtschule Realschule: » Mädchen-Realschule Ursulinenschule I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 2 4© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n W I C H T I G » Alle Schulen haben Fristen für die Bewerbung. » Diese müssen auf jeden Fall gewahrt werden. » Die Fristen finden Sie jeweils online auf den Websites der Schulen. I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 2 5© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n A U T O R I N & K O N T A K T Dilara Görgen, Vorsitzende des Integrationsausschusses der Stadt Bornheim Erreichbar ist der Integrationsausschuss unter: » integrationsausschuss@extranet.stadt-bornheim.de Weitere Kontakte entnehmen Sie bitte der Kontaktliste des IntrA, die Sie unter folgendem Link abrufen können: » http://session.stadt-bornheim.de/bi/kp0040.asp?__kgrnr=885913& Bildverweis: Die verwendeten Graphiken entstammen der Seite des Schulministeriums NRW und sind unter folgendem Link abrufbar: » https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/schulorganisation/schulformen

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 720 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.10.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Besteuerung und Gewinnausschüttungen des Stadtbetrieb Bornheim und des Wasserwerks der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Reile, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.09.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind der Stadtbetrieb Bornheim AöR (SBB) und das Wasserwerk der Stadt Bornheim körper- schaftsteuerpflichtig? Antwort 1: Der SBB ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 KStG nur im Rahmen seiner Betriebe gewerblicher Art (BgA) steuerpflichtig. Die BgAs des SBB sind folgende Sparten: HallenFreizeitBad (HFB), Erneuerbare Energien (EE), Breitband (BB), Betriebsführung Wasserwerk (BF-WW) sowie die Stromlieferung an die Stadt Bornheim (Stromlieferung). Die Körperschaftsteuer wird anhand des zu versteuernden Einkommens des Gewerbebetriebes berechnet. Bei BgAs mit einem Jahresverlust (HFB) oder einem geringen Jahresgewinn (EE, Stromlieferung) fallen keine Steuern an. Soweit die Erträge im hoheitlichen Bereich oder der Vermögensverwaltung anfallen, sind diese ertragsteuerfrei. Der Eigenbetrieb Wasserwerk der Stadt Bornheim ist als Betrieb gewerblicher Art körper- schaftsteuerpflichtig. Frage 2: Ist das Wasserwerk und der Stadtbetrieb Bornheim ein Betrieb gewerblicher Art (BgA)? Antwort 2: Siehe Beantwortung zu Frage 1. Herrn Ratsmitglied Björn Reile ABB-Fraktion - 2 - Frage 3: Wie hoch waren die Gewinnausschüttungen in den Jahren 2018-2022 der beiden Betriebe? Antwort 3: Gewinnausschüttungen SBB Jahr Jahresgewinn Betrag Wirtschaftsjahr 2017 1.396.862,86 € 1.396.862,86 € 2018 2018 1.201.638,39 € 1.201.638,39 € 2021 2019 1.736.840,77 € 798.361,61 € 2021 2.938.479,16 € 2.000.000,00 € 2021 Beschluss des Verwaltungsrates vom 27.09.2023 für 2023: 2019 938.479,16 € 938.479,16 € 2023 2020 965.425,91 € 965.425,91 € 2023 2021 1.204.635,61 € 1.204.635,61 € 2023 2022 81.909,78 € 81.909,78 € 2023 3.190.450,46 € 3.190.450,46 € 2023 Ausschüttung an Stadt Bornheim Die Auszahlung von Überschüssen an die Stadt Bornheim fällt grundsätzlich unter die Vorschrift von § 20 Abs.1 Nr. 10 a EStG. Hiernach ist auf diese Auszahlung ein Steuerabzug von 15% ein- zubehalten und abzuführen. Durch diesen Steuerabzug ist die Körperschaftsteuer abgegolten. Der Steuerabzug von Kapitalerträgen wird jedoch nicht vorgenommen, sofern die Voraussetzun- gen des § 44a EStG vorliegen. So wird u.a. in Abs. 4 und 7 bestimmt, dass ein Steuerabzug nicht vorgenommen wird, sofern es sich beim Gläubiger der Kapitalerträge um eine inländische juristi- sche Person des öffentlichen Rechts handelt und diese Erträge nicht in einem Betrieb gewerbli- cher Art angefallen oder vereinnahmt werden. Da die vom SBB an die Stadt Bornheim ausge- zahlten Überschüsse (Gewinne) ausschließlich im hoheitlichen Bereich des SBB angefallen sind (Sparte Abwasser), muss diese Überschussbeteiligung nicht versteuert werden. Gewinnausschüttungen Wasserwerk Bornheim Durch die Gewinnabführung des Wasserwerks an die Stadt Bornheim (Eigenkapitalverzinsung) entsteht Kapitalertragsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag); Steuerschuldner hierfür ist die Stadt. Der Jahr Jahresgewinn KAP und Soli 15% + 5,5% Betrag Wirtschaftsjahr 2017 346.671,00 € -54.860,04 € 291.810,96 € 2021 2018 350.642,83 € -55.488,80 € 295.154,03 € 2021 697.313,83 € -110.348,84 € 586.964,99 € 2021 voraussichtlich Beschluss des Rates am 26.10.2023 für 2023: 2019 493.509,74 € -78.097,46 € 415.412,28 € 2023 2020 738.924,50 € -116.935,13 € 621.989,37 € 2023 2021 551.076,52 € -87.207,38 € 463.869,14 € 2023 2022 579.577,87 € -91.718,52 € 487.859,35 € 2023 2.363.088,63 € -373.958,48 € 1.989.130,15 € 2023 Ausschüttung an Stadt Bornheim - 3 - Jahresgewinn wird nach Ratsbeschluss netto, d.h. nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Soli- daritätszuschlag vom Wasserwerk an die Stadt ausgezahlt. Die Steuerschuld der Stadt wird durch die Buchung des Bruttogewinns und die Verrechnung von Kapitalertragsteuer und Solidari- tätszuschlag gegen den Bruttogewinn im städtischen Haushalt ausgewiesen. Ein Verzicht der Gewinnausschüttung des Wasserwerks hätte zwar eine Minderung der städti- schen Steuerschuld im Geschäftsjahr in der vorgenannten Höhe (rd. 374 T€) zur Folge; jedoch müssten dann seitens der Stadt zur Liquiditätssicherung zusätzliche Kassenkredite in identischer Höhe (rd. 2.363 T€) aufgenommen werden, die je nach Kreditlaufzeit und unter Berücksichtigung steigender Kapitalmarktzinsen insgesamt höhere Kosten verursachen würden. Frage 4: Wieviel Körperschaftsteuer wurde in den Jahren 2018-2022 von Stadtbetrieben und Wasser- werk gezahlt? Antwort 4: Unabhängig von einer Gewinnausschüttung an die Stadt Bornheim wurde folgende Körper- schaftsteuer gezahlt: Stadtbetrieb Bornheim AöR Jahr BgA HFB BgA EE BgA BB BgA BF WW BgA Strom Gesamt 2018 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2019 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.055,00 € 0,00 € 1.055,00 € 2020 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2021 0,00 € 0,00 € 7.664,00 € 0,00 € 0,00 € 7.664,00 € 2022 0,00 € 0,00 € 7.646,00 € 14.188,00 € 0,00 € 21.834,00 € Summe 0,00 € 0,00 € 15.310,00 € 15.243,00 € 0,00 € 30.553,00 € Jahr Wasserwerk Bornheim (BgA) 2018 89.886,00 € 2019 124.312,96 € 2020 181.911,96 € 2021 134.860,03 € 2022 140.884,00 € Summe 671.854,95 € - 4 - Frage 5: Wie hoch waren die aufgenommenen Kredite in den Jahren 2018-2022 von Stadtbetrieben und Wasserwerk? Antwort 5: Stadtbetrieb Bornheim Jahr Kreditaufnahmen Kreditaufnahmen Summe für Investitionen für Investitionen Sparte Baubetrieb Sparte Abwasser Stadtbetrieb 2018 0,00 € 4.900.000,00 € 4.900.000,00 € 2019 0,00 € 4.500.000,00 € 4.500.000,00 € 2020 0,00 € 5.300.000,00 € 5.300.000,00 € 2021 0,00 € 5.300.000,00 € 5.300.000,00 € 2022 600.000,00 € 1.700.000,00 € 2.300.000,00 € Summe 600.000,00 € 21.700.000,00 € 22.300.000,00 € Der SBB hat regelmäßig bedarfsentsprechende Liquiditätskredite/Kassenkredite aufgenommen. Innerhalb dieses Zeitraums war die Situation auf dem Kapitalmarkt überwiegend so, dass bei Guthaben auf dem Bankkonto Negativzinsen angefallen sind. Dementsprechend wurde mit Kas- senkrediten gearbeitet, um Negativzinsen zu vermeiden. Der Zinssatz für die Inanspruchnahme von Kassenkrediten war mit bis zu 0,5 % sehr niedrig und hat keine hohen Kosten verursacht. Wasserwerk Bornheim Jahr Kreditaufnahmen für Investitionen Wasserwerk 2018 1.300.000,00 € 2019 3.900.000,00 € 2020 5.100.000,00 € 2021 6.400.000,00 € 2022 5.100.000,00 € Summe 21.800.000,00 € Das Wasserwerk hat kein eigenes Bankkonto. Kassenkredite werden somit nicht in Anspruch genommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 684 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.10.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sicherer Radweg von Sechtem - weiterführende Schulen“ Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 28.09.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann wird es einen sicheren Schulweg per Fahrrad von Sechtem aus in Richtung Bornheim geben? Antwort 1: Regelrechte Verbesserungen für Radfahrer erfordern die komplette Neugestaltung des Knotens Breslauer Straße /Grüner Weg, die im Zusammenhang mit dem Neubau der L190n bereits geplant ist. Im Zusammenhang mit dem ab 2025 geplanten Neubau der L190n ist ein Umbau des Knotens zu einem Kreisverkehrsplatz mit durchgehender Radverkehrsführung vorgesehen. Nach Fertigstellung des Straßenneubaus steht dann zwischen Sechtem und Bornheim eine durchgängige und sichere Radverkehrsführung auf Radverkehrsanlagen zur Verfügung. Frage 2: Sollte die Planung dieses Radwegs noch nicht aktuell sein: Welche „sicheren“ Alternativen gibt es momentan für Kinder und Jugendliche aus Sechtem, wenn diese mit dem Fahrrad zu den weiterführenden Schulen fahren möchten? Antwort 2: Für den Süden Sechtems wird geprüft, ob der unbefestigte Wirtschaftsweg, der die Verlängerung der Linowskistraße über die L190 darstellt, bis zum Pickeshüllenweg und zur K42 befestigt werden kann. Für den nördlichen Bereich Sechtems stellt der Verlauf der Apfelroute eine sichere Routenführung dar, die jedoch mit Umwegen verbunden ist Hier prüft die Stadt die Befestigung eines in südlicher Richtung verlaufenden Wirtschaftsweges, um eine Anbindung an den Pickeshüllenweg und die K 42 zu schaffen. Damit können Bestandsverbindungen in Richtung Bornheim (Zweirichtungsradweg an der K42, Pickeshüllenweg über Schlappersweg zum Landgraben) angebunden werden. Frau Tina Görg-Mager - 2 - Frage 3 Gibt es die Möglichkeit, kurzfristig eine provisorische Maßnahme an der Ecke Grüner Weg / L 190 zu errichten? Wir denken da z.B. an einen Pop-up – Radweg, wie er auch in anderen Städten kurzfristig errichtet wurde. Wenn die Stadt dies nicht entscheiden kann: Wurde ein Antrag an die zuständigen Stellen gestellt, um eine rechtssichere Übergangslösung zu finden und den sicheren Weg von Kindern und Jugendlichen nach Bornheim, aber auch von allen anderen Bevölkerungsgruppen, per Fahrrad zu ermöglichen? Antwort 3: Pop-up Radwege sind rechtlich nur innerorts zulässig. Der beschriebene Bereich befindet sich jedoch noch, bis zur Erschließung des neuen Baugebiets SE21, in einer Außerortslage. Deshalb sollen die Möglichkeiten zur Errichtung einer sicheren provisorischen Überleitung auf den Bestandsweg von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bornheim zusammen mit beiden Straßenbaulastträgern (Rhein-Sieg-Kreis und Landesbetrieb Straßen NRW) geprüft werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.10.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sicherer Radweg von Sechtem - weiterführende Schulen“ Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 28.09.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann wird es einen sicheren Schulweg per Fahrrad von Sechtem aus in Richtung Bornheim geben? Antwort 1: Regelrechte Verbesserungen für Radfahrer erfordern die komplette Neugestaltung des Knotens Breslauer Straße /Grüner Weg, die im Zusammenhang mit dem Neubau der L190n bereits geplant ist. Im Zusammenhang mit dem ab 2025 geplanten Neubau der L190n ist ein Umbau des Knotens zu einem Kreisverkehrsplatz mit durchgehender Radverkehrsführung vorgesehen. Nach Fertigstellung des Straßenneubaus steht dann zwischen Sechtem und Bornheim eine durchgängige und sichere Radverkehrsführung auf Radverkehrsanlagen zur Verfügung. Frage 2: Sollte die Planung dieses Radwegs noch nicht aktuell sein: Welche „sicheren“ Alternativen gibt es momentan für Kinder und Jugendliche aus Sechtem, wenn diese mit dem Fahrrad zu den weiterführenden Schulen fahren möchten? Antwort 2: Für den Süden Sechtems wird geprüft, ob der unbefestigte Wirtschaftsweg, der die Verlängerung der Linowskistraße über die L190 darstellt, bis zum Pickeshüllenweg und zur K42 befestigt werden kann. Für den nördlichen Bereich Sechtems stellt der Verlauf der Apfelroute eine sichere Routenführung dar, die jedoch mit Umwegen verbunden ist Hier prüft die Stadt die Befestigung eines in südlicher Richtung verlaufenden Wirtschaftsweges, um eine Anbindung an den Pickeshüllenweg und die K 42 zu schaffen. Damit können Bestandsverbindungen in Richtung Bornheim (Zweirichtungsradweg an der K42, Pickeshüllenweg über Schlappersweg zum Landgraben) angebunden werden. Frau Tina Görg-Mager - 2 - Frage 3 Gibt es die Möglichkeit, kurzfristig eine provisorische Maßnahme an der Ecke Grüner Weg / L 190 zu errichten? Wir denken da z.B. an einen Pop-up – Radweg, wie er auch in anderen Städten kurzfristig errichtet wurde. Wenn die Stadt dies nicht entscheiden kann: Wurde ein Antrag an die zuständigen Stellen gestellt, um eine rechtssichere Übergangslösung zu finden und den sicheren Weg von Kindern und Jugendlichen nach Bornheim, aber auch von allen anderen Bevölkerungsgruppen, per Fahrrad zu ermöglichen? Antwort 3: Pop-up Radwege sind rechtlich nur innerorts zulässig. Der beschriebene Bereich befindet sich jedoch noch, bis zur Erschließung des neuen Baugebiets SE21, in einer Außerortslage. Deshalb sollen die Möglichkeiten zur Errichtung einer sicheren provisorischen Überleitung auf den Bestandsweg von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bornheim zusammen mit beiden Straßenbaulastträgern (Rhein-Sieg-Kreis und Landesbetrieb Straßen NRW) geprüft werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 450 KB

Anliegen nicht gefunden?Schreiben Sie uns!

 

Wurde der von Ihnen gesuchte Begriff nicht gefunden? Dann mailen Sie uns!