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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna der Verbraucherzentrale NRW 10.07.2013 Rathaus Alfter 07.08.2013 Rathaus Bornheim Kostenbeitrag: 5 Euro je 1/2 Stunde Anmeldung bei der Stadt Bornheim Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 3. Juli 2013 Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 03.07.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 09.07.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 10.07.2013, 18:00 Uhr Wahlausschuss Donnerstag, 11.07.2013, 17:00 Uhr Stadtrat Donnerstag, 11.07.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 17.07.2013, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Bornheimer Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen. Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Energieberatung jetzt abwechselnd in den Rathäusern Alfter und Bornheim Die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW findet ab sofort wechselseitig in den ungeraden Mona- ten im Rathaus Alfter und in den geraden Monaten im Rathaus Bornheim statt. Der nächste Termin ist der 10.07.2013 in Alf- ter, Bornheim folgt am 07.08.2013. Dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium kostet die Beratung durch Dipl.-Ing. Wilfried Thalhäuser nur 5 Euro pro halbe Stunde. Zustande gekommen ist dieses Angebot, das in allen Kommu- nen des linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreises gilt, auf Initiative der Projektgruppe „Erneuerbare Energien / Energieeffizienz des integrierten ländlichen Entwicklungs-Konzepts (ILEK)“. Wer sich anmelden möchte, kontaktiert Manuela Domschat von der Stadt Bornheim unter Tel. 02222/945-307 oder E- Mail: energieberatung@stadt-bornheim.de. Neuer Veranstaltungskalender Auch im zweiten Halbjahr 2013 nichts verpassen In einer Woche ist es so weit: Die 12. Auflage von „Bornheim Mittendrin“ erscheint und bietet als of- fizieller Veranstaltungskalender der Stadt eine Termin-Übersicht von Juli bis Dezember 2013. Von Konzerten, Sport-Ereignissen und VHS-Kur- sen bis hin zu Karnevalssitzungen und Schützen- festen – in dem handlichen Heft findet man über 200 Veranstaltungen jeder Art. So beginnt die zweite Jahreshälfte mit den „Rois- dorfer Classics“ im schönen Brunnenpark. Am 21.07. gibt es dort ein Mandolinenkonzert, am 18.08. folgt ein Cellokünstler. Der Eintritt zu bei- den Veranstaltungen ist frei. Prominent geht es einen Monat später im „Theater im Kloster“ zu: Am 28.09. feiern Bernd Stelter und Gerhard Fehn Premiere als „Sonny Boys“ und mi- men abgehalfterte Komödianten, die eine uralte Hassliebe verbindet. Viel zu lachen gibt es auch mit Springmaus-Star Margie Kinsky, die am 14.11. im Bornheimer „Kultur- forum“ auftritt. Ein weiterer Höhepunkt ist der „Herseler Herbst“, der am 15.09. mit bunter Gewerbeschau und verkaufsoffenem Sonntag alle Bürger und Gäste zum Probieren, Entdecken und Feiern einlädt. In der kühlen Jahreszeit steht alljährlich auch das Gedenken an die Reichspogromnacht an. Während die Nazis in Deutschland vor allem am 09.11. wüteten, erreichten ihre Schreckensta- ten die Stadt Bornheim erst am 10.11.1938. Da sich der Tag nun zum 75. Mal jährt, arbeiten die städtischen Jugendeinrichtungen, christlichen Kirchen und weiterführenden Schulen eng zu- sammen, um verschiedene Projekte unter dem Ti- tel „Erinnern für heute und morgen“ auf die Beine zu stellen. Am 10.11. gibt es in der Heinrich-Böll- Schule in Merten schließlich eine Gedenkveran- staltung, bei der die Gruppen ihre Ergebnisse prä- sentieren. Neben diesen besonderen Terminen bietet „Born- heim Mittendrin“ auch wieder eine Übersicht u.a. über Martinszüge, Adventsausstellungen und Weihnachtsmärkte. Außerdem werden z.B. Schu- len, Betriebe und Persönlichkeiten vorgestellt, da- mit die Bürgerinnen und Bürger ihre Stadt noch besser kennenlernen. Die Stadtverwaltung Bornheim erstellt die beliebte Broschüre mit ei- ner Auflage von rund 21.500 in enger Zusammenarbeit mit der „Schaufenster“-Redaktion. Dass „Bornheim Mittendrin“ im gesam- ten Stadtgebiet kostenlos verteilt werden kann und für alle Bürger im Rathaus ausliegt, ermöglichen die städtischen Gewerbetreibenden, indem sie diese breite Plattform nutzen, um mit Anzeigen auf ihre Produkte und Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Bebauungsplan Ka 03 in der Ortschaft Kardorf; Aufstellungsbeschluss vom 27.06.2013 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 24.01.2013 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ka 03 in der Ort- schaft Kardorf gemäß § 2 BauGB einzuleiten. Das Plangebiet wird im Nordosten durch die Blumenstraße (L 183), im Süden durch die Bebauung an der Travenstraße und der Straße Katzen- tränke und im Westen durch die Bebauung am Sankt-Josefs-Weg abgegrenzt. Ziel ist die Ausweisung eines neuen Wohngebietes.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW kann gegen diesen Beschluss nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, b) der Beschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Man- gel ergibt. Bornheim, den 27.06.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bornheim · Brenig · Dersdorf · Hemmerich · Hersel · Kardorf · Merten Roisdorf · Rösberg · Sechtem · Uedorf · Walberberg · Waldorf · Widdig Veranstaltungen und Aktuelles Ausgabe 12 Juli bis Dezember 2013 Bornheim Mittendrin Ausschreibungen und Stellenangebote der Stadt Bornheim 13_27_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 01.07.2013 12:28 Seite 1

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna durch die Verbraucherzentrale NRW 10.07.2013 Rathaus Alfter 07.08.2013 Rathaus Bornheim Kostenbeitrag: 5 Euro pro halbe Stunde Anmeldung bei der Stadt Bornheim Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 26. Juni 2013 Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 26.06.2013, 18:00 Uhr Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss Dienstag, 02.07.2013, 18:00 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 03.07.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 09.07.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 10.07.2013, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Bornheimer Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Ausschreibungen der Stadt Bornheim Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen, aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Mit der Ehrenamtskarte zu Beethovenfest und Hengstparade Inhaber der Ehrenamtskar- te NRW genießen zahlrei- che Vergünstigungen im Stadtgebiet und darüber hinaus. Ein aktuelles Bei- spiel ist das Beethovenfest, das die Stadt Bonn zwi- schen Ende August und An- fang Oktober 2013 feiert und das dieses Jahr unter dem Motto „Verwandlungen“ steht: Wer eine Ehrenamtskarte besitzt, erhält Eintrittskarten für ausgewählte Veranstaltungen zum vergünstig- ten Einheitspreis von 12 Euro. Weitere Informationen zu der Ak- tion und einen Überblick über die Konzerte finden Interessierte un- ter: www.ehrensache.nrw.de/aktuelles/Beethovenfest_2013 Außerdem gibt es Karten für die Hengstparade zu gewinnen, die das Landgestüt Warendorf im September und Oktober 2013 prä- sentiert. Für die Veranstaltung am Sonntag, 29. September 2013, um 14.00 Uhr werden unter den Ehrenamtskarten-Inhabern drei- mal zwei Freikarten verlost. Wer teilnehmen will, schickt einen Brief, ein Fax oder eine Mail mit dem Stichwort „Hengstparade“ sowie seinen Kontaktdaten und der Nummer der Ehrenamtskarte an Karina Conconi, Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kul- tur und Sport des Landes NRW, Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf, Fax: 0211/837-662392, E-Mail: karina.conconi@mfkjks.nrw.de . Einsendeschluss ist der 16.08.2013, weitere Informationen gibt es unter: www.ehrensache.nrw.de/aktuelles/landesgestuet_2013 In Bornheim besitzen bereits über 100 Bürgerinnen und Bür- ger die Ehrenamtskarte NRW und nutzen die Vorteile. So zahlen sie etwa im Hallenfreizeitbad Bornheim einen 15% günstigeren Eintrittspreis, die Bäckerei Landsberg gewährt 15% auf den Mittagstisch und der Ziegenhof Rösberg bietet seinen Käse mit einem Rabatt von 10% an. Die Ausstellung der Ehrenamtskarte NRW ist kostenlos. Weitere Infos und die Antragsunterlagen erhält man im Rathaus der Stadt Bornheim oder unter: www.bornheim.de/aktuelles/ehrenamt-und-ehrenamtskarte/ ehrenamtskarte-nrw Ermäßigung und Freikarten für Ehrenamtliche Probebetrieb Königstraße Zur zweiten Anliegerver- sammlung zum Probebetrieb in der Königstraße lädt die Bornheimer Stadtverwaltung am Donnerstag, 04.07.2013, ab 18:00 Uhr ins Bornheimer Rathaus ein. Dort werden An- lieger und interessierte Bür- gerinnen und Bürger über Zwischenergebnisse und die geplante zweite Phase des Probebetriebs informiert. In der ersten Anliegerversamm- lung am 11.12.2012 war das Konzept des Probebetriebs vorgestellt worden; die geän- derte Verkehrsführung wird seit dem 25.03.2013 getestet. Zweite Anliegerversammlung Darf man einen Baum auf dem eigenen Grundstück jederzeit fäl- len? Was ist, wenn gerade Vögel darin brüten? Diese Fragen stel- len viele Bornheimer zurzeit am städtischen Umwelttelefon. Tatsächlich gibt es feste Regeln: Nach dem Bundesnaturschutz- gesetz dürfen Bäume zwischen dem 1. März und dem 30. Sep- tember nicht gefällt werden, wenn bereits Vögel darin nisten. Dann müssen Gartenbesitzer das Ende der Brut abwarten, bevor sie Hand anlegen. Nur wenn eine akute Gefahr vom Baum aus- geht und er aus Sicherheitsgründen gefällt werden muss, ist dies trotz einer Brut zulässig. Ansonsten spielen innerhalb von Ortschaften verschiedene Fak- toren eine Rolle: In neueren Bebauungsplänen werden die Anlie- ger oft verpflichtet, Bäume in den Gärten anzupflanzen. Diese dürfen dann natürlich nicht wieder entfernt werden. Manchmal ist auch festgelegt, dass bereits vorhandene Bäume zu erhalten sind. Bei denkmalgeschützten Gebäuden kommt es ebenfalls vor, dass die Außenanlagen bewahrt werden müssen. Außerhalb der Ortschaften stehen viele Bereiche des Stadtge- biets ohnehin unter Landschafts- oder Naturschutz. Damit sind Bäume und andere Gehölze ganzjährig geschützt. Ausnahmen gelten zum Beispiel für die Forstwirtschaft, zur Verwirklichung von Baumaßnahmen und zur Wahrung der Verkehrssicherheit. Irmgard Mohr, Umwelt-Fachfrau der Stadt Bornheim, appelliert an Grundstückseigentümer, mit allen Bäumen respektvoll umzu- gehen und insbesondere große Laubbäume nur aus schwerwie- genden Gründen zu fällen. Weitere Informationen gibt es am städtischen Umwelttelefon un- ter 02222/945-310. Diese prächtige Blutbuche steht in Roisdorf. FOTO: STADT BORNHEIM Wenn Vögel brüten, bleibt der Baum Sommerlesung in der Bornheimer Stadtbücherei Zu einer Sommerlesung mit Gregor Schürer laden die Stadtbücherei Bornheim und ihr Förderverein „Bücher- wurm“ am Freitag, 05.07.2013, ab 20:00 Uhr ein. Unter dem Motto „Das Beste fällt mir beim Rasieren ein“ liest der freie Journalist und Autor aus unterschiedlichen Werken. Die Texte sind manchmal lustig, manchmal traurig, aber immer nah am täglichen Leben. Die Zuhörer können Fragen stel- len, außerdem gibt es ein klei- nes Rätsel und vieles mehr. Einlass in die Stadtbücherei Bornheim ist ab 19:30 Uhr, die Eintrittskarten kosten 5 Euro und sind ab sofort erhältlich. Gregor Schürer wohnt in Bad Neuenahr. Neben seiner Tätig- keit als freier Journalist und Autor arbeitet er bei der Bundesakademie für Öffentli- che Verwaltung in Brühl. 2003 erschien sein erstes Buch mit dem Titel „Es schneit nicht im August“. Es folgten zahlreiche Publikationen in Büchern, Zeitschriften und Zeitungen. Gregor Schürer ist ein gefragter Vorleser. FOTO: GREGOR SCHÜRER 13_26_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 21.06.2013 14:06 Seite 1

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 8.5.2013 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 30. April 2013 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 18.06.2008 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Me 15 in der Ortschaft Merten gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Ziel ist die Festsetzung von ge- mischten Bauflächen mit Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters sowie die Festsetzung von Wohnbauflächen.“ Der Bebauungsplan umfasst einen Bereich zwischen Bonn-Brühler- Straße, Kreuzstraße, Mozartstraße und Beethovenstraße. Auf die beilie- gende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hinge- wiesen. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge- meindeordnung NW kann gegen diesen Beschluss nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) der Beschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 22.04.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Betriebsausschuss Donnerstag, 02.05.2013, 18:00 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 02.05.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 07.05.2013, 18:00 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Mittwoch, 08.05.2013, 16:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunter- lagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. 900 Jahre Roisdorf Zum 900. Jubiläum der ersten urkundlichen Er- wähnung Roisdorfs ist in einer Vitrine der Bür- gerhalle des Bornheimer Rathauses eine kleine Ausstellung zu sehen, die Dr. Ernst Gierlich von den Heimatfreunden Roisdorf und Christian Lonnemann vom Stadtarchiv Bornheim zu- sammengestellt haben. Sie zeigt u. a. die Urkunde, in der „Ruchestorp“ – so die mittelalterliche Bezeichnung – im Jahr 1113 erstmalig genannt wurde. Außerdem geht es z. B. um Burgen und Ritter, das Vereinsle- ben, die Kirchen- und Schulgeschichte, die Wirtschaft und Landwirtschaft und den Rois- dorfer Mineralbrunnen. Ausgestellt sind neben Bildern und Dokumen- ten auch Objekte wie historische Stücke aus Kir- che oder Vereinen, ca. 2.000 Jahre alte römi- sche Münzen, Produkte von Roisdorfer Unter- nehmen und die frisch geprägte Silbermedaille zum 900. Ortsjubiläum, das in Roisdorf vom 4. bis 6.5.2013 mit einem Festwochenende ge- feiert wird. Kleine Ausstellung in der Bürgerhalle im Rathaus Das Beste aus 900 Jahren FOTO: STADT BORNHEIM Bebauungsplan Me 15 in der Ortschaft Merten; Beschluss zur Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 BauGB vom 22.04.2013 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 30.09.2010 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, den Bereich des Bebauungsplanes Me 15 in der Ortschaft Merten ge- mäß vorliegendem Plan in die drei Teilbereiche Me 15.1, Me 15.2 und Me 15.3 aufzuteilen.“ Der Bebauungsplan Me 15.1 umfasst einen Bereich an der Kreuzstraße zwischen Bonn-Brühler-Straße und Mozartstraße. Der Bebauungsplan Me 15.2 umfasst einen Teilbereich zwischen Bonn-Brühler-Straße und Mozartstraße. Der Bebauungsplan Me 15.3 umfasst einen Bereich an der Beethovenstraße zwischen Bonn-Brühler-Straße und Beethoven- straße/Mozartstraße. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge- meindeordnung NW kann gegen diesen Beschluss nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) der Beschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 22.04.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bebauungsplan Me 15 in der Ortschaft Merten; Beschluss zur Aufteilung des Planbereichs vom 22.04.2013 13_18_Amtsblatt Bornheim_Seite1:Layout 1 25.04.2013 12:03 Seite 1

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Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 2.05 Oktober 2023 Seite 1 Satzung über die Erhebung einer Steuer für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt in der Stadt Bornheim vom 12.09.2023 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 666/SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) und der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. April 2023 (GV. NRW S. 233) hat der Rat in seiner Sitzung vom 07.09.2023 folgende Satzung über die Erhebung einer Steuer für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt in der Stadt Bornheim beschlossen: § 1 Steuergegenstand Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Bornheim veranstalteten nachfolgen- den Vergnügungen (Veranstaltungen) gewerblicher Art: 1. die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen; 2. das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt in den in Nr. 1 genannten Einrichtungen sowie in Bordellen, Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahr- zeugen oder an sonstigen Orten. § 2 Steuerschuldner/in (1) Steuerschuldner/in ist der/die Unternehmer/in der Veranstaltung (Veranstaltende/r). In den Fällen des § 1 Nr. 1 ist derjenige/diejenige Veranstaltende/r, der/die Verfügungs- gewalt über die Veranstaltungsfläche hat. (2) Als Unternehmer/in (Mitunternehmer/in) der Veranstaltung gilt auch der/die Inhaber/in der Räume oder Grundstücke, in oder auf denen die Veranstaltung stattfindet, wenn er/sie im Rahmen der Veranstaltung Speisen und/oder Getränke verkauft oder an den Einnahmen oder dem Ertrag aus der Veranstaltung beteiligt ist. (3) Personen, die nebeneinander die Steuer schulden, sind Gesamtschuldner. § 3 Besteuerung nach der Größe des genutzten Raumes (1) Für die Veranstaltungen nach § 1 Nr. 1 ist die Pauschsteuer nach der Größe des ge- nutzten Raumes zu erheben. Die Größe des Raumes berechnet sich nach dem Flä- cheninhalt der für die Veranstaltung und die Teilnehmer/innen bestimmten Räume ein- schließlich des Schankraumes, der Ränge, Logen oder Wandelgängen, aber aus- schließlich der Küche, Toiletten und ähnlichen Nebenräumen. Die Stadt Bornheim kann den Steuerbetrag mit dem/der Veranstaltenden vereinbaren, wenn die Ermittlung der Veranstaltungsfläche besonders schwierig ist. Dieses ist z.B. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=20387&vd_back=N490&sg=0&menu=0 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_bestand_liste?anw_nr=6&l_id=11774&val=11774&seite=233&sg=0&menu=0 Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 2.05 Oktober 2023 Seite 2 dann der Fall, wenn mehrere vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen auf der Ver- anstaltungsfläche stattfinden. (2) Die Pauschsteuer beträgt je Veranstaltungstag und jede angefangene zehn Quadratme- ter Veranstaltungsfläche 4,00 Euro. (3) Endet eine Veranstaltung erst am Folgetag, wird ein Veranstaltungstag für die Berech- nung zugrunde gelegt. Bei Veranstaltungen, die mehrere Tage dauern, wird die Steuer für jede angefangenen 24 Stunden erhoben. § 4 Prostitution (1) Bei Veranstaltungen nach § 1 Nr. 2 beträgt die Steuer unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen für jede/n Prosti- tuierte/n 6,00 Euro pro Veranstaltungstag. (2) Die Abrechnung der Veranstaltungstage nach Absatz 1 sowie die Selbstberechnung der Steuer sind der Veranlagungsstelle der Stadt Bornheim bis zum 15. Tag nach Ablauf des Veranstaltungsmonats auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (Steueranmel- dung, -erklärung) zu erklären. (3) Der/die Steuerschuldner/in ist verpflichtet, die errechnete Steuer bis zum 20. Tag nach Ablauf des Veranstaltungsmonats an die Stadtkasse Bornheim zu entrichten. Die Steu- eranmeldung gilt als formloser Steuerbescheid und steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Ein Steuerbescheid ist nur dann zu erteilen, wenn die/der Steuerpflichtige eine Steueranmeldung nicht oder nicht vollständig abgibt oder die Steuerschuld abweichend von der Anmeldung festzusetzen ist. § 5 Anmeldung und Sicherheitsleistung (1) Die Veranstaltungen nach § 1 Nrn. 1-2 sind spätestens 3 Werktage vor deren Beginn bei der Veranlagungsstelle der Stadt Bornheim anzumelden. Bei unvorbereiteten und nicht vorherzusehenden Veranstaltungen ist die Anmeldung unverzüglich, spätestens an dem auf die Veranstaltung folgenden Werktag nachzuholen. Veränderungen, die sich auf die Höhe der Steuer auswirken, sind umgehend anzuzeigen. (2) Bei mehreren aufeinander folgenden oder regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen eines Veranstaltenden am selben Veranstaltungsort (Dauerveranstaltungen) ist eine einmalige Anmeldung ausreichend. Die Anmeldung hat spätestens 3 Werktage vor Be- ginn der ersten Veranstaltung zu erfolgen. Veränderungen sind vor Beginn des jeweili- gen Veranstaltungsmonats anzuzeigen. Im Einzelfall können abweichende Regelungen getroffen werden. (3) Zur Anmeldung sind alle in § 2 genannten Personen verpflichtet. (4) Die Veranlagungsstelle der Stadt Bornheim ist berechtigt, Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen in Höhe der voraussichtlichen Steuerschuld zu verlangen. § 6 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 2.05 Oktober 2023 Seite 3 (1) Der Steueranspruch entsteht mit der Verwirklichung des Besteuerungstatbestandes. (2) Die Veranlagungsstelle der Stadt Bornheim ist berechtigt, bei regelmäßig wiederkehren- den Veranstaltungen die Pauschsteuer für einzelne Kalendervierteljahre im Voraus fest- zusetzen. In diesen Fällen ist die Steuer für das jeweilige Kalendervierteljahr zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten. Die Steuer kann auf An- trag zu je einem Zwölftel des Jahresbetrages am 15. jeden Kalendermonats entrichtet werden. (3) Die Vergnügungssteuer, die bei Veranstaltungen für zurückliegende Zeiträume durch Steuerbescheid festgesetzt wird, ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten. § 7 Steuerschätzung und Verspätungszuschlag (1) Verstößt der/die Veranstaltende gegen eine Bestimmung dieser Satzung und sind infol- gedessen die Besteuerungsgrundlagen nicht mit Sicherheit festzustellen, so wird die Steuer gemäß § 162 Abgabenordnung (AO) geschätzt. (2) Wenn der/die Steuerschuldner/in die in dieser Satzung angegebenen Fristen nicht wahrt, kann gemäß § 152 Abgabenordnung (AO) ein Verspätungszuschlag erhoben werden. § 8 Steueraufsicht Der/die Veranstaltende und der/die Eigentümer/in, der/die Vermieter/in, der/die Besitzer/in oder der/die sonstige Inhaber/in der benutzten Räume sind verpflichtet, den/die Beauftrag- te/n der Veranlagungsstelle der Stadt Bornheim zur Feststellung von Steuertatbeständen oder zur Nachprüfung der Besteuerung unentgeltlich Zugang zu den Veranstaltungsräumen, auch während der Veranstaltung, zu gewähren. Auf die Bestimmungen der §§ 98 und 99 Abgabenordnung (AO) wird verwiesen. § 9 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 20 Abs. 2 Buchstabe b) des Kommunalabgabengeset- zes handelt, wer als Veranstaltende/r vorsätzlich oder leichtfertig folgenden Vorschriften bzw. Verpflichtungen zuwiderhandelt: a) § 4 Abs. 2: Abgabe der Steuererklärung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck b) § 5 Abs. 1 und 2: Anmeldung der Veranstaltung sowie umgehende Anzeige von Än- derungen, die sich auf die Höhe der Steuer auswirken c) § 8 Einlass in die Veranstaltungsräume zwecks Nachprüfung der Erklärungen und zur Feststellung des Steuertatbestandes. (2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Vorschriften der §§ 17 und 20 Kommunalabgabengesetz über Straftaten und Ordnungs- widrigkeiten sind anzuwenden. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 2.05 Oktober 2023 Seite 4 § 10 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.10.2023 in Kraft. In Kraft seit 01.10.2023, s. Bekanntmachung vom 15.09.2023

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F e r t i g m i t d e r G r u n d s c h u l e ? – W i e s o l l e s w e i t e r g e h e n ? I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m D a s S c h u l s y s t e m i n N R W I N T R A© 2 0 2 3 I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 2© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Grundschule Weiterführende Schule > Sekundarstufe I > Sekundarstufe II Einstufung - Wer sind die Entscheidungsträger? Schulen in Bornheim - über welche Schulformen wir in unserer Stadt verfügen Wichtiger Hinweis Autorin & Kontakt 3 - 4 5 - 20 9 - 17 18 - 20 21 22 24 25 I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 3© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n G R U N D S C H U L E » Klassen 1-4 » verpflichtend für alle Kinder in Deutschland » gemeinsame Grundstufe des Bildungssystems („Primarstufe“) » Danach: Empfehlung durch Lehrer und Entscheidung der Eltern I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 4© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n G R U N D S C H U L E I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 5© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n W E I T E R F Ü H R E N D E S C H U L E » Ab Klasse 4 » Verschiedene Schulformen » “Sekundarstufe I” und “Sekundarstufe II“ I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 6© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n W E I T E R F Ü H R E N D E S C H U L E I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 7© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n S E K U N D A R S T U F E N 1 & 2 Sekundarstufe I Möglich an: • Gymnasium, Gesamtschule, Realschule, Hauptschule, Sekundarschule Danach: • Zulassung zur Sekundarstufe II • ODER: Berufsausbildung Sekundarstufe II Möglich an: • Gymnasium, Gesamtschule, berufliche Schule Ziel: • z.B. Universität oder • Fachhochschule I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 8© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n V E R S C H I E D E N E A B S C H L U S S A R T E N Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Fachhochschulreife Fachgebundene Hochschulreife Mittlerer Schulabschluss Hauptschulabschluss Universität/ Hochschule Fachhochschule • bestimmte Fächer und Fachrichtungen an Universitäten • alle Fächer an der Fachhochschule • Berufsausbildung • Besuch der Gymnasialen Oberstufe (bei guten Leistungen!) • Berufsausbildung (bestimmte Berufe) • schulische Ausbildung zur Berufsvorbereitung Alle niedrigeren Abschlüsse werden automatisch erreicht Anforderungen und Möglichkeiten I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 9© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n D i e S c h u l f o r m e n d e r S e k u n d a r s t u f e l . I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 0© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n S E K U N D A R S T U F E 1 - S C H U L F O R M E N I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 1© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n H A U P T S C H U L E » Grundlegende allgemeine Bildung » 5. und 6. Klasse als Erprobungsstufe (Passt die Schulform?) » Abschlüsse: » Abschluss nach Klasse 9 und Einstufung in … 1. Klasse 10 Typ A: Hauptschulabschluss nach Klasse 10 2. Klasse 10 Typ B: mittlerer Schulabschluss (wie bei Realschule) I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 2© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n R E A L S C H U L E » Klassen 5-10 » 5. und 6. Klasse als Erprobungsstufe (siehe oben bei Hauptschule) » Schulwechsel in eine andere Schulform der Sekundarstufe I bis zum Ende der 8. Klasse möglich » Abschluss: mittlerer Schulabschluss (oder Hauptschulabschluss mög- lich) » Danach: berufliche Ausbildung oder Sekundarstufe II an einer anderen Schule (gymnasiale Oberstufe oder Berufskolleg) » Beachte: gymnasiale Oberstufe entweder am Gymnasium oder an ei- ner Gesamtschule möglich (siehe unten) I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 3© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n S E K U N D A R S C H U L E » Vereint die Schulformen der Hauptschule und der Realschule in einer Schulform » Klassen 5 – 10 » Vorbereitung auf … » … entweder Berufsausbildung » … oder Besuch der Sekundarstufe II [also gymnasiale Oberstufe (siehe oben) oder Berufskolleg (siehe unten)] » Beachte: gymnasiale Oberstufe entweder am Gymnasium oder an einer Gesamtschule möglich (siehe nächste Folie) I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 4© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n G Y M N A S I U M » Ausrichtung auf Erlangen der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) » alle weiteren Abschlüsse werden automatisch erworben » Schulform, die das höchste Maß an Selbstständigkeit erfordert (!) » Klassen 5 – 12 oder 5 – 13 » ALSO: 8 bzw. 9 Jahre (je nach G8 oder G9) » Setzt sich zusammen aus … 1. Sekundarstufe I [Klassen 5 bis 9 (10) mit Abschluss der 10. Klasse mittlerer Schulabschluss (siehe unten) 2. Sekundarstufe II (dreijährige Gymnasiale Oberstufe) I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 5© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n G E S A M T S C H U L E » Kinder und Jugendliche aller Leistungsstärken » Möglichst langes Offenhalten der Laufbahnentscheidung » Alle Abschlüsse der Sekundarstufe I möglich: Hauptschulabschluss (9. oder 10. Klasse) und Realschulabschluss/mittlerer Schulabschluss (10. Klasse) » Abitur und Fachhochschulreife möglich, aber entsprechende Leistun- gen notwendig » 9 Jahre bis zum Abitur (wie G9, siehe oben bei Gymnasium) I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 6© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n F Ö R D E R S C H U L E I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 7© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n F Ö R D E R S C H U L E » Für Kinder mit Förderbedarf und besonderen Lernschwierigkeiten » Gezielte Förderung je nach Bedürfnis » Kann, aber kein Muss – auch Besuch allgemeiner Schule möglich I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 8© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n D i e S c h u l f o r m e n d e r S e k o n d a r s t u f e l l . I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 1 9© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n S E K U N D A R S T U F E 2 - S C H U L F O R M E N I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 2 0© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n S E K U N D A R S T U F E 2 - S C H U L F O R M E N » Achtung: Schulform der Sekundarstufe II (nicht Klasse 5 – 10 !) Also: nach Abschluss des mittleren Schulabschlusses (wie nach Realschu- le), also erst nach Klasse 10 » Weniger anspruchsvoll als gymnasiale Oberstufe Praktische Bezüge zu gewählten Berufen » Erwerb einer umfassenden beruflichen, gesellschaftlichen und personalen Handlungskompetenz » Eintritt mit der mittleren Fachschulreife/Hauptschulabschluss möglich I. Gymnasium II. Gesamtschule III. Berufskolleg I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 2 1© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n E i n s t u f u n g I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 2 2© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n E I N S T U F U N G » Einstufung, welche Schule für Ihr Kind geeignet ist, erfolgt durch den Klassenlehrer der Grundschule » Aber: auch Sie kennen Ihr Kind gut und können deshalb selbst ent- scheiden, welche Schulform Ihr Kind besuchen soll » Achtung: viele weiterführende Schulen orientieren sich an der Einstu- fung der Grundschullehrer I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 2 3© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n S C H U L E N I N B O R N H E I M Förderschule: » Bornheimer Verbundschule » LVR Ernst-Jandl-Schule Gymnasium: » Alexander-von-Humboldt Gymnasium » Mädchen-Gymnasium Ursulinenschule Gesamtschule: » Europaschule » Heinrich-Böll-Gesamtschule Realschule: » Mädchen-Realschule Ursulinenschule I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 2 4© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n W I C H T I G » Alle Schulen haben Fristen für die Bewerbung. » Diese müssen auf jeden Fall gewahrt werden. » Die Fristen finden Sie jeweils online auf den Websites der Schulen. I n t e g r a t i o n s a u s s c h u s s d e r S t a d t B o r n h e i m 2 5© 2 0 2 3 D i l a r a G ö r g e n A U T O R I N & K O N T A K T Dilara Görgen, Vorsitzende des Integrationsausschusses der Stadt Bornheim Erreichbar ist der Integrationsausschuss unter: » integrationsausschuss@extranet.stadt-bornheim.de Weitere Kontakte entnehmen Sie bitte der Kontaktliste des IntrA, die Sie unter folgendem Link abrufen können: » http://session.stadt-bornheim.de/bi/kp0040.asp?__kgrnr=885913& Bildverweis: Die verwendeten Graphiken entstammen der Seite des Schulministeriums NRW und sind unter folgendem Link abrufbar: » https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/schulorganisation/schulformen

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Haroldstraße 14, 40213 Düsseldorf Tel. 0211-994160 Fax 0211-9941615 info@landesintegrationsrat-nrw.de www.landesintegrationsrat.nrw „Rote Karte für politischen Missbrauch von Flüchtlingen und Migranten“ Pressemitteilung am 29. September 2023 Die tägliche Eskalation in der politischen Debatte rund um die Themen ‚Flucht, Migration und Integration‘ wird von der hysterischen medialen Resonanz verstärkt. Der Landesintegrationsrat NRW als politische Vertretung der Menschen mit internationaler Familiengeschichte verurteilt die politische Instrumentalisierung von Flüchtlingen und Migrant/innen entschieden und ruft alle demokratischen Parteien zu Sachlichkeit und Besinnung auf. „Wir erteilen dem politischen Missbrauch von Flüchtlingen und Migranten die rote Karte!“, erklärt Tayfun Keltek, Vorsitzender des Landesintegrationsrates NRW. „Die Parteien ringen um die Wählerstimmen und die Debatte nimmt leider brandgefährliche Akzente auf. In den letzten Monaten wurde mehrmals die Grenze des fairen und sachlichen politischen Austauschs überschritten, wie damals in den 90er-Jahren als die Brandanschläge in Rostock-Lichtenhagen, Mölln, Hoyerswerda und zuletzt in Solingen geschahen. Die Zahnarzt-Aussage von CDU-Chef Friedrich Merz ist nur die Spitze des Eisbergs. Deshalb fühlen wir uns berufen – wie ein Schiedsrichter – klare Kante zu solchen rechtspopulistischen Parolen zu zeigen“ führt Keltek fort. Die Menschen mit internationaler Familiengeschichte werden immer mehr zur Projektionsfläche für gesellschaftliche Probleme. In der öffentlichen Diskussion werden von einigen Parteivorsitzenden und -mitgliedern verzerrte Bilder von Flüchtlingen erzeugt. Sie übernehmen und verbreiten diskriminierende Haltungen und Handlungen. In den Medien findet eine Art ‚alltäglicher medialer demokratischer Rassismus‘ statt. Diese Rhetorik wird unweigerlich gesellschaftliche Folgen haben, Hass schüren und bestärkend auf gewaltbereite Rassist/innen und Rechtsextremist/innen wirken. „Wer flüchtenden Menschen an unseren Grenzen Schutz verweigern will, der hat nicht nur moralisch versagt, sondern er untergräbt auch unseren Rechtsstaat. Die Zurückweisung von Schutzsuchenden ohne Prüfung ihres Asylantrags verletzt unzählige Gesetze und Verträge – das weiß gerade eine Innenministerin“ so Keltek. „Wir fordern die Vertreter/innen der Politik und der Medien auf: Hören Sie auf, verbale Brandsätze zu werfen! Anstelle von Stimmenfang am rechten Rand, sollte sich die Politik ihren eigentlichen Aufgaben widmen und die tatsächlichen Nöte der Menschen in unserem Land angehen. Dazu gehört auch, den grassierenden Rassismus als eine der wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen endlich konsequent zu bekämpfen. Menschen mit internationaler Familiengeschichte – ob mit oder ohne Fluchtgeschichte – sind selbstverständlicher und wertvoller Teil unseres Landes. Fördern wir ihr Zugehörigkeitsgefühl und das Vertrauen in den Staat! Stärken wir ihren Rücken und das friedliche, gleichberechtigte Zusammenleben, anstatt uns von Hetzern entzweien zu lassen“ so Tayfun Keltek abschließend.

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Bekanntmachung Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 26.10.2023, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bornheim, den 12.10.2023 Am Donnerstag, 26.10.2023, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tages- ordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 76 vom 07.09.2023 4 Ausschüttung der im Gewinnvortrag des Wasserwerkes eingestellten thesaurierten Gewinne an die Stadt Bornheim (BA 26.09.23, HFA 19.10.23) 576/2023-2 5 Ausschüttung der im Gewinnvortrag des StadtBetrieb Bornheim AöR eingestellten thesaurierten Gewinne an die Stadt Bornheim (SBB 27.09.23, HFA 19.1023) 578/2023-2 6 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haus- haltsjahr 2023 (HFA 19.10.23) 585/2023-2 7 Darlehensaufnahme Wasserwerk 2023 (BA 26.09.23) 571/2023-SBB 8 Benennung der Planstraßen im Neubaugebiet Me 18 605/2023-7 9 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 546/2023-1 10 Mitteilung betr. Umsatzsteuerneuregelung nach § 2b UStG und Tax Compliance Management System (HFA 19.10.23) 508/2023-2 11 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 615/2023-1 12 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 13 Beteiligung der Stadt Bornheim an der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG 376/2023-2 14 Beteiligung der e-regio GmbH & Co. KG an der EWP Ravelsberg GmbH & Co. KG (HFA 19.10.23) 568/2023-2 15 Beteiligung der e-regio GmbH & Co. KG an der Sun Park Weilerswist GmbH & Co. KG (HFA 19.10.23) 569/2023-2 16 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über die Interimsvergabe des Auftrags für Reinigungsleistungen an Kindertagesstätten und Schu- len in Bornheim in drei Losen für den Zeitraum 01.10.2023 - 31.03.2024 617/2023-1 17 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 100.000 € ab dem 14.08.2023 618/2023-1 18 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 616/2023-1 19 Anfragen mündlich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Bekanntmachung Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 26.10.2023, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bornheim, den 12.10.2023 Am Donnerstag, 26.10.2023, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tages- ordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 76 vom 07.09.2023 4 Ausschüttung der im Gewinnvortrag des Wasserwerkes eingestellten thesaurierten Gewinne an die Stadt Bornheim (BA 26.09.23, HFA 19.10.23) 576/2023-2 5 Ausschüttung der im Gewinnvortrag des StadtBetrieb Bornheim AöR eingestellten thesaurierten Gewinne an die Stadt Bornheim (SBB 27.09.23, HFA 19.1023) 578/2023-2 6 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haus- haltsjahr 2023 (HFA 19.10.23) 585/2023-2 7 Darlehensaufnahme Wasserwerk 2023 (BA 26.09.23) 571/2023-SBB 8 Benennung der Planstraßen im Neubaugebiet Me 18 605/2023-7 9 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 546/2023-1 10 Mitteilung betr. Umsatzsteuerneuregelung nach § 2b UStG und Tax Compliance Management System (HFA 19.10.23) 508/2023-2 11 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 615/2023-1 12 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 13 Beteiligung der Stadt Bornheim an der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG 376/2023-2 14 Beteiligung der e-regio GmbH & Co. KG an der EWP Ravelsberg GmbH & Co. KG (HFA 19.10.23) 568/2023-2 15 Beteiligung der e-regio GmbH & Co. KG an der Sun Park Weilerswist GmbH & Co. KG (HFA 19.10.23) 569/2023-2 16 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über die Interimsvergabe des Auftrags für Reinigungsleistungen an Kindertagesstätten und Schu- len in Bornheim in drei Losen für den Zeitraum 01.10.2023 - 31.03.2024 617/2023-1 17 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 100.000 € ab dem 14.08.2023 618/2023-1 18 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 616/2023-1 19 Anfragen mündlich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna der Verbraucherzentrale NRW Kostenbeitrag: 5 Euro je 1/2 Stunde Auskunft bei der Stadt Bornheim Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 28. August 2013 Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen. Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Ausschreibungen und Stellenangebote der Stadt Bornheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bebauungsplan Ka 03 in der Ortschaft Kardorf / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Aufgrund § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gel- tenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 13.08.2013 be- schlossen, für den Entwurf des Bebauungsplans Ka 03 in der Ort- schaft Kardorf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzu- führen und die Planung für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszu- legen und eine Einwohnerversammlung durchzuführen. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, aufgrund des veränderten Flächen- bedarfs für das Regenrückhaltebecken den Geltungsbereich des Be- bauungsplans geringfügig zu vergrößern. Das Plangebiet wird im Nordosten durch die Blumenstraße (L 183), im Süden durch die Be- bauung an der Travenstraße und der Straße Katzentränke und im Westen durch die Bebauung am Sankt-Josefs-Weg abgegrenzt. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt in der Zeit vom 05.09.2013 bis 02.10.2013 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, Stadtplanung und Grundstücksneuordnung, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äu- ßerung und zur Erörterung gegeben. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwohnerversammlung erläutert, die am Donnerstag, 19.09.2013, um 18.30 Uhr in der Gaststätte „Zum alten Bahnhof“, Pappelstraße 2, 53332 Bornheim, stattfindet. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 15.08.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bebauungsplan Bo 21 in der Ortschaft Bornheim / 2. Änderung, öffentliche Auslegung Aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der der- zeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 24.01.2013 beschlossen, den Bebauungsplan Bo 21 in der Ortschaft Bornheim zu än- dern (2. Änderung). In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörte- rung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen. Das Plangebiet liegt südlich der Straße In der Profffläche. Am 28.05.2013 hat der Rat be- schlossen, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Bo 21 in der Ortschaft Bornheim gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Mo- nats öffentlich auszulegen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die öffentliche Ausle- gung des Entwurfs und der Begründung erfolgt in der Zeit vom 05.09.2013 bis 04.10.2013 einschließlich bei der Stadtverwaltung Born- heim, Fachbereich 7, Stadtplanung und Grundstücksneuordnung, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung un- berücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts- ordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder ver- spätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Über- sichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 15.08.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Neuer Service ab 1. September: Termine vereinbaren im Bornheimer Bürgerbüro Um Wartezeiten zu vermeiden, bietet das Bürgerbüro Bornheim ab 01.09.2013 einen besonderen Service an: Bürgerinnen und Bürger können vorab per Telefon einen festen Termin vereinba- ren, an dem alle ihre Anliegen bearbeitet werden. Dazu wählen sie ab sofort die Telefonnummer 02222/945-181 oder -182. Der erste mögliche Termin ist am Montag, 02.09.2013, 7:30 Uhr. Wer mit Termin kommt, muss keine Wartemarke mehr ziehen, sondern nimmt einfach im Wartebereich Platz und wird zur ver- einbarten Uhrzeit von einem Mitarbeiter aufgerufen. „Ich freue mich, dass wir damit den Service für unsere Bürgerinnen und Bürger weiter verbessern können“, so Bürgermeister Wolfgang Henseler zu der Neuerung. Selbstverständlich steht das Bürgerbüro allen Bornheimern weiterhin auch ohne Termin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. 13_35_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 26.08.2013 13:18 Seite 1 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Bornheim wird in der Zeit vom 02.09.2013 bis zum 06.09.2013 während der Öffnungszeiten von Montag, 02.09.2013, bis Mittwoch, 04.09.2013, jeweils von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr, am Donnerstag, 05.09.2013, von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr, und am Freitag, 06.09.2013, von 07:30 bis 12:30 Uhr, im Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, Zimmer 254 (barrierefrei), für Wahlberechtigte zur Ein- sichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Voll- ständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten über- prüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Da- ten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Un- vollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprü- fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melde- register ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengeset- zes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerver- zeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 06.09.2013 bis 12:30 Uhr bei der Stadt Bornheim, Wahlbüro, Zimmer 254, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhal- ten bis spätestens 01.09.2013 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbe- nachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 98 Rhein-Sieg-Kreis II durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An- tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 01.09.2013) oder die Ein- spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 06.09.2013) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ab- lauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerver- zeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberech- tigten bis zum 20.09.2013, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumut- baren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung ei- nes Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachwei- sen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlscheinantrag erhält der Wahlberechtigte zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzu- senden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorla- ge einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Per- son nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat sie der Gemeindebehör- de vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließ- lich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Bornheim, den 15.08.2013 Stadt Bornheim -Der Bürgermeister- In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordneter 13_35_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 26.08.2013 13:18 Seite 2

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna der Verbraucherzentrale NRW Kostenbeitrag: 5 Euro je 1/2 Stunde Auskunft bei der Stadt Bornheim Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 4. September 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Integrationsrat Mittwoch, 11.09.2013, 18:00 Uhr, Raum 904 des Bornheimer Rathauses Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss Donnerstag, 12.09.2013, 18:00 Uhr Jugendparlament Montag, 16.09.2013, 17:00 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 17.09.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 18.09.2013, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Bebauungsplan Me 16 in der Ortschaft Merten; Aufstellungsbeschluss vom 27.08.2013 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 13.08.2013 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Me 16 in der Ortschaft Merten einzuleiten. Das Plangebiet wird im Wesent- lichen im Nordwesten durch die Bebauung an der Beethovenstraße, im Nordosten durch die Bebauung an der Pappelstraße (L 183), im Südosten durch den Mühlenbach und im Südwesten durch die Be- bauung an der Offenbachstraße abgegrenzt. Ziel ist die Ausweisung eines neuen Wohngebietes.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW kann gegen diesen Beschluss nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch- geführt, b) der Beschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechts- vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 27.08.2013 Stadt Bornheim -Der Bürgermeister- In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordneter Afrikanisch kochen und chinesisch sprechen VHS Bornheim/Alfter präsentiert ihr Herbstprogramm 2013 Der Vogel Strauß auf dem Titel- bild des neuen Herbstpro- gramms der Volkshochschule Bornheim/Alfter hat mit seinem langen Hals einen guten Über- blick. Ebenso umfassend beob- achtet auch das VHS-Team die Trends und Themen unserer Zeit. Das merkt man am ab- wechslungsreichen neuen Pro- gramm, das ab sofort bis Januar 2014 gilt und viele spannende Vorträge und Kurse bietet. Zum Beispiel erfahren Architek- ten, Stadtplaner, Politiker, Senio- ren und andere Interessierte bei einer Studienfahrt, wie selbstbe- stimmtes Wohnen im Alter durch entsprechende Raumge- staltung leichter wird. Auch der Vortrag „Pflege zu Hause oder Umzug ins Seniorenheim? Das sollten Sie wissen“ ist für alle interessant, die sich rechtzeitig über ihren Lebensabend Gedanken machen. Wer Einblicke in andere Religionen gewinnen möchte, kommt mit zur neuen Bonner Al-Muhajirin-Moschee, der Doppelkirche in Schwarz-Rheindorf oder dem jüdischen Friedhof und der Synago- ge in Köln. Die Diashow „Auf dem Jakobsweg – in 68 Tagen zu Fuß von Bonn nach Santiago de Compostela“ bietet zudem faszi- nierende Landschaftsaufnahmen. Etwas weltlicher geht es zu bei den Exkursionen zu Betrieben der Region, z.B. Deutsche Post DHL, Bonner Hafen, Kölner Funkhaus des Deutschlandfunks und Bonner Funkhaus der Deutschen Welle. Besonders interessant für Hobby-Fotografen ist die Studienfahrt zu CEWE in Mönchenglad- bach, wo Fotobücher gedruckt werden. Apropos: Natürlich bietet die VHS auch verschiedene Kurse zum Fotografieren an. Und wer gerne kocht, belegt einen der Lehrgän- ge für gesunde und schmackhafte Ernährung: von „Kochen für Einsteiger/innen“ über „Slow food – italienisch“ bis hin zu afrika- nischer Küche. Eltern können mit ihrem Kind „Gruseliges für die Halloweenparty“ zubereiten oder für Weihnachten backen. Das neue VHS-Programm bietet aber noch weitere Elternthemen, z.B. „Auf der Suche nach einem guten Betreuungsplatz – in Kin- dergarten, Tagespflege oder mit einer Kinderfrau“ oder „Kiffen, Koks und Co. – was Eltern wissen sollten“. Außerdem können Fa- milien gemeinsam Drachen bauen, Trockenfilzen, die Malteser Rettungswache besuchen, Wippe, Seilbahn und Flaschenzug ge- nau kennenlernen oder Fotos machen und am PC bearbeiten. Wenn man schon etwas älter ist, aber auch gerne mit jungen Menschen arbeitet, kann man sich bei der VHS Bornheim/Alfter als Lese- oder Sprachpate qualifizieren lassen. Der Kurs erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat und der Fachstelle für Senioren der Stadt Bornheim sowie der Seniorenbeauftragten der Gemeinde Alfter. Wer ihn absolviert, erhält viele praktische Hin- weise und Tipps, um Grundschüler ehrenamtlich beim Lesenler- nen zu unterstützen. Auch wieder im Angebot sind Kurse zur Optimierung der eigenen kommunikativen Fähigkeiten oder zum Erlernen von Fremdspra- chen wie „Chinesisch für Anfänger“ oder „Lateinische Inschriften verstehen“, in denen man neben der Sprache auch der jeweiligen Kultur begegnet. 50-stündiger PC-Kurs mit IHK-Zertifikat Für Berufstätige bietet die VHS – erstmalig in Zusammenarbeit mit der IHK Bonn/Rhein-Sieg – etwas ganz Besonderes an: den 50-stün- digen Kurs „PC-Anwenderwissen für Spezialist(inn)en“, bei dem die Teilnehmer ein IHK-Zertifikat erwerben. Weitere Informationen hierzu erteilt Verena Salber unter Telefon 02222/945-463. Wie man speziell die neuen Medien für seine Öffentlichkeitsarbeit nutzt, lernt man im Kompaktangebot „Public Relations mit neuen Medien – Facebook, Blog, Podcast, Google u.a.“. Auch für Privatleu- te und Senioren gibt es Computerkurse, z.B. den Info-Abend „Face- book, Twitter, Skypen etc. – auch etwas für mich?“ oder den Grund- lagenkurs „Wie funktioniert mein Smartphone?“ Kulturinteressierte können am neuen Literaturgesprächskreis teilnehmen; er findet am Vormittag statt und befasst sich mit Schweizer Autoren von Max Frisch bis Urs Widme. Einzelveran- staltungen informieren über „Edvard Munch und den Expressio- nismus“ oder führen durch die Ausstellung „Die Geheimnisse der Maler in Köln um 1400“. Richard Wagners „Parsifal“ ist Thema ei- nes musikhistorischen Workshops; neu im Programm ist „Kalli- grafie – Kunst des schönen Schreibens“. Außerdem gibt es einen Vortrag über „Neonazismus zwischen Terror, Wahlen und Event- kultur“, da sich die Reichspogromnacht in diesem November zum 75. Mal jährt. Wegen der hohen Nachfrage empfiehlt die Volkshochschule, sich bald anzumelden. Am schnellsten geht das über www.vhs-born- heim-alfter.de. Gedruckte Programmhefte mit Anmeldekarten lie- gen wie gewohnt kostenlos in vielen Geschäften, Banken, Spar- kassen und den Rathäusern der Stadt Bornheim bzw. der Gemein- de Alfter sowie in der VHS-Geschäftsstelle, Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, aus. Rückfragen beantwortet das Team gern unter Te- lefon 02222/945-460. VHS-Titelseite FOTO: GRACE WINTER/PIXELIO.DE 13_36_Amtsblatt Bornheim_neu:Layout 1 02.09.2013 11:13 Seite 1

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