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Technische Prävention – Einbruchschutz Unsere technischen Berater informieren Sie über die Möglichkeiten moderner Technik, um sich gegen einen Einbruch in Privatobjekte, gewerbliche Unternehmen, Behörden und Institutionen zu sichern. Durch themenspezifische Vorträge und Einzelberatungen werden wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten der mechanischen Absicherung vorstellen und können auf diese Weise individuell auf Ihre persönlichen Fragen und Bedürfnisse eingehen. Des Weiteren möchten wir Sie über das richtige Verhalten nach einem Einbruch aufklären und anhand praktischer Darstellungen erlebbar machen, wie Spuren entstehen und gesichert werden. Wir möchten sie so in die Lage versetzen, sich spurenschonend zu verhalten, um das Ergebnis einer polizeilichen Spurensicherung positiv zu beeinflussen. Schutz vor Taschendiebstahl Unsere Berater geben Ihnen praktische Hinweise und Tipps, um sich vor Taschendiebstahl zu schützen. Informieren Sie sich - schützen Sie sich - machen sie es den Dieben schwer! Einbruchschutz durch Videoüberwachung Mitarbeiter*innen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erläutern die Möglichkeiten und Grenzen der Videoüberwachung an privaten und gewerblichen Objekten. Um 11:00 Uhr und 14:00 Uhr können sie sich im Rahmen von Kurzvorträgen über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Überdies stehen die Ansprechpartner auch für ihre persönlichen Fragen zur Verfügung und haben die Möglichkeit, Ihnen an entsprechenden Exponaten die praktische Umsetzung der rechtlichen Vorgaben zu erläutern. Einbruchschutztag 2023 28.10.2023 10:00 - 17:00 Uhr Polizeipräsidium Bonn/ Bistro Dahlienfeld Telefonbetrug & Co (Seniorenprävention) Ein Thema, bei dem Millionen Schäden entstehen (2020-2022: über 70 Millionen Euro in NRW) und das uns seit Jahren beschäftigt und bei dem wir Ihre Mithilfe brauchen. Wir können Ihre älteren Angehörigen oder älteren Nachbarn mitunter nur schwer erreichen. Insbesondere, wenn Sie sozial nur noch wenig eingebunden sind. Das ist fatal. Einige Kriminelle haben sich regelrecht darauf spezialisiert, gezielt ältere Menschen durch Trickdiebstahl und Trickbetrügereien um ihre Vermögenswerte zu bringen. Dem möchten wir Wissensvermittlung und Erläuterung besonderer Risiken im Alter Opfer zu werden zielgerichtet begegnen. Informieren Sie sich, wenn Sie uns besuchen, bitte auch über die Maschen und Arbeitsweisen der Täter*innen und geben Sie Ihr Wissen und unsere Präventionstipps und Erreichbarkeit an potentielle Betroffene weiter. Nachbarschaftshilfe - aber richtig! Sie haben Personen in Ihrem Wohnumfeld festgestellt, die Ihnen verdächtig vorkommen? Wie verhalten Sie sich richtig? Ist das Fotografieren, Videografieren und Teilen von Bildern (personenbezogenen Daten) erlaubt? Wir möchten Sie über die rechtlichen Voraussetzungen des Anfertigens von Bild- und/oder Tonaufnahmen informieren. Das Bistro Dahlienfeld ist für die Dauer der Veranstaltung geöffnet und bietet Getränke und Snacks an. Wir sind auch auf „kleine“ Besucher*innen eingestellt und sorgen für deren Beschäftigung, damit die Eltern ungestört eine polizeiliche Beratung in Anspruch nehmen können. Wir freuen uns auf Sie! Kontakt: Polizeipräsidium Bonn ▪ Direktion K Kriminalkommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Königswinterer Straße 500 ▪ 53227 Bonn Telefon: 0228 - 15 - 7676 E-Mail: KKKPO.Bonn@polizei.nrw.de Schutz vor Diebstahl hochwertiger Oldtimerfahrzeuge Oldtimerfahrzeuge, die im Winterhalbjahr häufig nicht genutzt werden, sollten adäquat gegen Diebstahl und Unbefugte Ingebrauchnahme gesichert werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie nicht auf dem Privatgrundstück oder in dessen unmittelbarer Nähe abgestellt werden können. Unsere Berater informieren Sie am Beispiel eines Oldtimer - Polizeifahrzeuges über die Möglichkeiten manueller, zuverlässiger Schutzvorrichtungen gegen Diebstahl. mailto:KKKPO.Bonn@polizei.nrw.de

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‭An den‬ ‭Vorsitzenden des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss‬ ‭Herrn Wilfried Hanft‬ ‭Rathausstraße 2‬ ‭53332 Bornheim‬ ‭Nachrichtlich an:‬ ‭Herrn Bürgermeister Becker‬ ‭Ratsbüro‬ ‭Bornheim, 23.10.2023‬ ‭Fortlaufende Berichterstattung über Projektentwicklungen‬ ‭Sehr geehrter Herr Hanft,‬ ‭die beantragenden Fraktionen bitten um die Berücksichtigung des nachfolgenden Antrags für die‬ ‭nächste Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses (MoVA):‬ ‭Antrag:‬ ‭Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Kalenderjahr 2024 mindestens einmal im Quartal‬ ‭stichpunktartig im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss über aktuelle‬ ‭Entwicklungen in Bearbeitung befindlicher Projekte zu berichten.‬ ‭Dazu wird als Basis die Liste “Arbeitsplanung Tiefbau” aktualisiert und mit einer‬ ‭stichwortartigen Auflistung des Status erweitert werden.‬ ‭Begründung:‬ ‭Die Verwaltung hat in der Vergangenheit mit akribischem Aufwand eine Arbeitsliste für den Bereich‬ ‭Tiefbau erstellt (vgl. Vorlage 532/2022-9, letztmalig aktualisiert in 09/2022), die gleichzeitig eine‬ ‭Prioritäteneinteilung in Abhängigkeit zu verfügbaren Personalressourcen darstellt.‬ ‭Die „Arbeitsplanung Tiefbau“ wurde auch deshalb angelegt und im Ausschuss erörtert, um eine‬ ‭gemeinsame Gesprächsgrundlage zwischen Verwaltung und Politik zu schaffen bzw. zukünftige‬ ‭Prioritätenanpassungen vornehmen zu können.‬ ‭Da aktuelle Projektentwicklungen (Arbeitsstände) aus Kapazitäts- bzw. inhaltlichen Gründen nicht in‬ ‭Mitteilungsform durch die Verwaltung berichtet werden können, entsteht ein Informationsdefizit auf‬ ‭Seiten der Ausschussmitglieder, welches es zu schließen gilt. Weiterhin verliert die Liste‬ ‭„Arbeitsplanung Tiefbau“ durch Zeitablauf kontinuierlich an Aktualität.‬ ‭Die Erweiterung der bereits vorliegenden Liste „Arbeitsplanung Tiefbau“ um eine Spalte‬ ‭("Sachstand Veränderungen" o. ä.) ist ein transparenter und effizienter Weg, die Möglichkeit des‬ ‭Austausches und Informationsvermittlung zwischen Politik und Verwaltung zu fördern.‬ ‭Dadurch können auch Fortschritte in den einzelnen Projekten und Planungsabschnitten sichtbar‬ ‭gemacht werden. Zudem wird durch ein regelmäßiges Update der Liste die Aktualität gesichert,‬ ‭wenn die Verwaltung diese vierteljährlich zum Bericht im Ausschuss vorlegt.‬ ‭Mit freundlichen Grüßen‬ ‭Lutz Wehrend und die CDU-Fraktion‬ ‭Dr. Gabriele Jahn und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen‬ ‭Thomas Schmitz und die SPD-Fraktion‬ ‭Josef Müller und die UWG-Fraktion‬ ‭Alexander Kreckel und die FDP-Fraktion‬

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‭An den‬ ‭Vorsitzenden des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses‬ ‭Herrn Wilfried Hanft‬ ‭Rathausstraße 2‬ ‭53332 Bornheim‬ ‭In Kopie an Herrn Bürgermeister Becker‬ ‭und das Ratsbüro‬ ‭Bornheim, 17.10.2023‬ ‭Verlängerung / Optimierung der Buslinie 745 (Berghüpfer)‬ ‭Hier:‬‭Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung‬‭des Rates‬ ‭Sehr geehrter Herr Hanft,‬ ‭Rhein-Sieg-Kreis, Stadtverwaltung Bornheim, Vertreter von Bornheimer Institutionen und‬ ‭allen Fraktionen haben im Arbeitskreis ÖPNV am 20.06.23 über mögliche Optimierungen‬ ‭bzw. Verlängerungen der Buslinie 745 (Berghüpfer) diskutiert und verschiedene Optionen‬ ‭erarbeitet.‬ ‭Diese Optionen sollten dem MoVA kurzfristig nach Prüfung zur Entscheidung vorgelegt‬ ‭werden. Dies ist auch rund vier Monate nach dem gemeinsamen Gespräch nicht erfolgt.‬ ‭Da der zeitliche Ablauf für dieses Projekt bis zum anvisierten Fahrplanwechsel 2024/2025‬ ‭eng getaktet erscheint, sehen die Unterzeichner eine unaufschiebbare‬ ‭Handlungsnotwendigkeit um die dringend benötigte Optimierung/Verlängerung der Buslinie‬ ‭745 zu erreichen.‬ ‭Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen in der nächsten Sitzung des Mobilitäts- und‬ ‭Verkehrsentwicklungsausschusses (MoVA) um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:‬ ‭1.‬ ‭Wie ist der aktuelle Sachstand zur Optimierung / Verlängerung der Busline 745‬ ‭(Berghüpfer) nach dem AK ÖPNV, 20.06.2023?‬ ‭2.‬ ‭Welche Zeitplanung / Meilensteine zur Umsetzung hat die Stadtverwaltung‬ ‭Bornheim mit dem Rhein-Sieg-Kreis abgestimmt?‬ ‭3.‬ ‭Welche zeitlichen Risiken bestehen in diesem Zeitplan?‬ ‭4.‬ ‭Wann können die Lösungsoptionen der im AK erarbeiteten Varianten im MoVA‬ ‭beraten und ein Beschluss gefasst werden?‬ ‭5.‬ ‭Ist die Umsetzung der Maßnahmen weiterhin für den Fahrplanwechsel Ende‬ ‭2024 geplant?‬ ‭Für die Beantwortung herzlichen Dank.‬ ‭Mit freundlichen Grüßen‬ ‭Günter Knapstein und die CDU-Fraktion‬ ‭Linda Taft und die Fraktion B´90 / Die Grünen‬ ‭Thomas Schmitz und die SPD-Fraktion‬ ‭Josef Müller und die UWG-Fraktion‬

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp- bornheim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene- fraktion-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna der Verbraucherzentrale NRW Kostenbeitrag: 5 Euro je 1/2 Stunde Auskunft bei der Stadt Bornheim Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 9. Oktober 2013 Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen. Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Ausschreibungen und Stellenangebote der Stadt Bornheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 09.10.2013, 18:00 Uhr Stadtrat Donnerstag, 10.10.2013, 18:00 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 16.10.2013, 18.00 UhrDie nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Stadt Betrieb Bornheim - AöR Bornheim Bilanz zum 31. Dezember 2012 A K T I V A P A S S I V A = = = = = = = = = = = = = = Vorjahr Vorjahr € € € € € € A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital 4.700.000,00 4.700.000,00 1. Software 18.084,00 12.928,00 II. Kapitalrücklage 2.383.247,62 4.708.452,40 2. geleistete Anzahlungen 33.862,87 51.946,87 0,00 III. Verlustvortrag 816.028,15- 2.975.204,78- II. Sachanlagen IV. Jahresfehlbetrag 1.118.190,38- 816.028,15- 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit 5.149.029,09 5.617.219,47 Betriebs- und anderen Bauten 10.494.647,08 10.650.701,08 2. Maschinen 31.009,00 41.466,00 3. technische Anlagen (Photovoltaik-Anlagen) 636.728,00 672.544,00 4. Fahrzeuge 538.762,06 345.136,00 5. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 429.564,30 315.275,00 B. RÜCKSTELLUNGEN 6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.504,52 12.132.214,96 28.875,96 sonstige Rückstellungen 139.696,00 196.252,70 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte C. VERBINDLICHKEITEN Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe 215.830,57 126.006,00 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 587.210,13 595.218,90 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 674.553,74 212.938,05 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Bornheim 2.483.358,87 2.483.358,87 4. sonstige Verbindlichkeiten 116.251,14 3.861.373,88 13.773,96 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 76.452,08 200.897,55 - davon aus Steuern € 15.790,89 (€ 13.650,96) 2. Forderungen gegen die Stadt Bornheim 310.813,60 99.257,30 3. sonstige Vermögensgegenstände 90.312,12 477.577,80 5.479,57 D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 4.604.485,29 4.394.427,55 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 871.483,06 1.010.672,04 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 5.531,00 3.951,00 13.754.584,26 13.513.189,50 13.754.584,26 13.513.189,50 Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 01.10.2013 be- schlossen: Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 des Stadtbetriebs Bornheim AöR, zu dem von der Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Bornheim, unter dem Datum 03.09.2013 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde und der mit einer Bilanzsum- me in Höhe von € 13.754.584,26 und mit einem Jahresfehlbetrag von € 1.118.190,38 abschließt, wird festgestellt. Der Stadtbetrieb Bornheim AöR weist in seiner Bilanz zum 31. Dezember 2012 eine Kapitalrücklage in Höhe von € 2.383.247,62 aus. In Höhe eines Teilbetrags von € 1.118.190,38 soll die vorge- nannte Kapitalrücklage aufgelöst werden. Aus dieser Kapitalrücklage wurde bereits mit Beschluss vom 11.04.2013 ein Teilbetrag in Höhe von € 816.028,15 entnommen. Die verbleibende Kapitalrücklage beträgt nach den o.g. Ent- nahmen € 449.029,09. Dem Vorstand des Stadtbetriebs Bornheim AöR, namentlich Herrn Ulrich Rehbann, wird für das Geschäftsjahr 2012 Ent- lastung erteilt. Stadtbetrieb Bornheim - AöR Bornheim Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 Vorjahr € € € 1. Umsatzerlöse 3.863.569,55 3.787.782,72 2. sonstige betriebliche Erträge 320.456,48 200.340,48 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.190.264,25 808.415,03 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 734.118,42 1.924.382,67 736.644,29 4. Aufwendungen für Personal a) Löhne und Gehälter 2.040.310,91 1.986.054,34 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorung und für Unter- stützung 557.705,00 2.598.015,91 556.673,95 davon für Altersversorung € 154.992,74 (€ 152.271,68) 5. Abschreibungen auf immaterielle Ver- mögensgegenstände des Anlagever- mögens und auf Sachanlagen 429.141,27 381.044,45 6. sonstige betriebliche Aufwendungen 321.836,41 308.704,88 7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.852,08 8.404,56 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 25.170,27 25.537,29 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.110.668,42- 806.546,47- 10. Steuern vom Einkommen und Ertrag 1.015,96 2.216,68 11. sonstige Steuern 6.506,00 7.521,96 7.265,00 12. Jahresfehlbetrag 1.118.190,38 816.028,15 13_41_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 07.10.2013 13:42 Seite 1 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN StadtBetriebBornheim AöR, Bornheim Entwicklung des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte 31.12.2011 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2012 31.12.2011 Abschreibungen Abgänge 31.12.2012 31.12.2012 31.12.2011 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen und ähnliche Rechte I. Lizenzen 9.389,10 0,00 0,00 0,00 9.389,10 3.362,10 2.333,00 0,00 5.695,10 3.694,00 6.027,00 II. DV-Software 12.178,45 10.093,29 0,00 0,00 22.271,74 5.277,45 2.604,29 0,00 7.881,74 14.390,00 6.901,00 21.567,55 10.093,29 0,00 0,00 31.660,84 8.639,55 4.937,29 0,00 13.576,84 18.084,00 12.928,00 2. Geleist. Anzahlungen für imm. Vermögengsgeg 0,00 33.862,87 0,00 0,00 33.862,87 0,00 0,00 0,00 0,00 33.862,87 0,00 21.567,55 43.956,16 0,00 0,00 65.523,71 8.639,55 4.937,29 0,00 13.576,84 51.946,87 12.928,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken I. Friedhöfe mit Aufwuchs 6.125.376,65 0,00 0,00 0,00 6.125.376,65 0,00 0,00 0,00 0,00 6.125.376,65 6.125.376,65 II. Friedhofsgebäude und -außenanlagen 2.655.821,16 74.241,41 0,00 0,00 2.730.062,57 645.152,16 173.527,41 0,00 818.679,57 1.911.383,00 2.010.669,00 III. Grundstück Baubetriebshof mit Gebäuden 2.737.418,66 0,00 0,00 0,00 2.737.418,66 222.763,23 56.768,00 0,00 279.531,23 2.457.887,43 2.514.655,43 11.518.616,47 74.241,41 0,00 0,00 11.592.857,88 867.915,39 230.295,41 0,00 1.098.210,80 10.494.647,08 10.650.701,08 2. Maschinen 77.389,28 0,00 0,00 0,00 77.389,28 35.923,28 10.457,00 0,00 46.380,28 31.009,00 41.466,00 3. Technische Anlagen (Photovoltaik-Anlagen) 716.118,09 0,00 0,00 0,00 716.118,09 43.574,09 35.816,00 0,00 79.390,09 636.728,00 672.544,00 4. Fahrzeuge 607.592,51 283.873,76 260,39 0,00 891.205,88 262.456,51 90.243,70 256,39 352.443,82 538.762,06 345.136,00 5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung I. Andere Anlagen 265.080,39 9.098,52 0,00 28.875,96 303.054,87 36.345,39 27.873,48 0,00 64.218,87 238.836,00 228.735,00 II. Betriebs- und Geschäftsausstattung 181.837,63 133.706,69 0,00 0,00 315.544,32 95.297,63 29.518,39 0,00 124.816,02 190.728,30 86.540,00 446.918,02 142.805,21 0,00 28.875,96 618.599,19 131.643,02 57.391,87 0,00 189.034,89 429.564,30 315.275,00 6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 28.875,96 1.504,52 0,00 -28.875,96 1.504,52 0,00 0,00 0,00 0,00 1.504,52 28.875,96 13.395.510,33 502.424,90 260,39 0,00 13.897.674,84 1.341.512,29 424.203,98 256,39 1.765.459,88 12.132.214,96 12.053.998,04 13.417.077,88 546.381,06 260,39 0,00 13.963.198,55 1.350.151,84 429.141,27 256,39 1.779.036,72 12.184.161,83 12.066.926,04 StadtBetriebBornheim AöR, Bornheim Gewinn- und Verlustrechnung nach Sparten zum 31. Dezember 2012 Gesamt HFB Friedhofswesen Baubetriebshof Erneuerb. Energie Wasser / Abw. Service Erlöse, Erträge und Aufwendungen Ergebnis 2012 Ergebnis 2012 Ergebnis 2012 Ergebnis 2012 Ergebnis 2012 Ergebnis 2012 Ergebnis 2012 * Umsatzerlöse -3.863.569,55 -891.722,38 -587.401,82 -2.382.259,86 0,00 0,00 -2.185,49 * sonstige betriebliche Erträge -320.456,48 -164.816,42 -22.679,82 -45.351,73 -61.838,21 0,00 -25.770,30 ** Erlöse und Erträge -4.184.026,03 -1.056.538,80 -610.081,64 -2.427.611,59 -61.838,21 0,00 -27.955,79 ** Materialaufwand: 1.924.382,67 850.672,06 285.723,66 505.738,57 903,30 111.502,16 169.842,92 * RHB-Stoffe / bezogene Waren 1.190.264,25 756.974,70 36.021,57 233.391,10 0,00 100.527,99 63.348,89 * bezogene Leistungen 734.118,42 93.697,36 249.702,09 272.347,47 903,30 10.974,17 106.494,03 ** Personalaufwand: 2.598.015,91 652.293,04 221.545,80 1.467.346,72 52.488,61 0,00 204.341,74 * Löhne und Gehälter 2.040.310,91 516.090,52 172.352,07 1.146.467,23 41.003,66 0,00 164.397,43 * soziale Abgaben / Altersversorgung 557.705,00 136.202,52 49.193,73 320.879,49 11.484,95 0,00 39.944,31 ** Abschreibungen: 429.141,27 37.244,73 185.891,97 143.130,58 35.816,00 3.059,05 23.998,94 * Afa immat. Vermögen / Sachanlagen 429.141,27 37.244,73 185.891,97 143.130,58 35.816,00 3.059,05 23.998,94 * sonstige betriebliche Aufwendungen 321.836,41 85.477,11 25.152,30 124.331,63 12.805,21 14.672,52 59.397,64 * Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -3.852,08 -5,70 0,00 0,00 -1.095,68 0,00 -2.750,70 * Zinsen und ähnliche Aufwendungen 25.170,27 0,00 0,00 0,00 25.170,27 0,00 0,00 *** Ergebnis aus gewöhnl. Geschäftstätigkeit 1.110.668,42 569.142,44 108.232,09 -187.064,09 64.249,50 129.233,73 426.874,75 * Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.015,96 1,50 0,00 0,00 288,98 0,00 725,48 * sonstige Steuern 6.506,00 0,00 0,00 6.506,00 0,00 0,00 0,00 **** Jahresüberschuss/ -Fehlbetrag vor ILV 1.118.190,38 569.143,94 108.232,09 -180.558,09 64.538,48 129.233,73 427.600,23 * Interne Leistungsverrechnung (ILV) 0,00 138.009,01 79.525,63 193.416,90 16.648,69 -427.600,23 ***** Jahresüberschuss/ -Fehlbetrag nach ILV 1.118.190,38 707.152,95 187.757,72 12.858,81 81.187,17 129.233,73 0,00 StadtBetriebBornheim AöR, Bornheim Gewinn- und Verlustrechnung nach Sparten zum 31. Dezember 2012 Ergebnis HFB Erlöse, Erträge und Aufwendungen 2012 2011 * Umsatzerlöse -891.722,38 -875.062,87 * sonstige betriebliche Erträge -164.816,42 -17.971,76 ** Erlöse und Erträge -1.056.538,80 -893.034,63 ** Materialaufwand: 850.672,06 655.515,28 * RHB-Stoffe / bezogene Waren 756.974,70 542.338,24 * bezogene Leistungen 93.697,36 113.177,04 ** Personalaufwand: 652.293,04 664.957,95 * Löhne und Gehälter 516.090,52 523.826,63 * soziale Abgaben / Altersversorgung 136.202,52 141.131,32 ** Abschreibungen: 37.244,73 29.500,25 * Afa immat. Vermögen / Sachanlagen 37.244,73 29.500,25 * sonstige betriebliche Aufwendungen 85.477,11 122.667,07 * Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -5,70 0,00 * Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 *** Ergebnis aus gewöhnl. Geschäftstätigkeit 569.142,44 579.605,92 * Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1,50 0,00 * sonstige Steuern 0,00 0,00 **** Jahresüberschuss/ -Fehlbetrag vor ILV 569.143,94 579.605,92 * Interne Leistungsverrechnung (ILV) 138.009,01 116.323,90 ***** Jahresüberschuss/ -Fehlbetrag nach ILV 707.152,95 695.929,82 StadtBetriebBornheim AöR, Bornheim Gewinn- und Verlustrechnung nach Sparten zum 31. Dezember 2012 Ergebnis Friedhofswesen Erlöse, Erträge und Aufwendungen 2012 2011 * Umsatzerlöse -587.401,82 -555.631,19 * sonstige betriebliche Erträge -22.679,82 -19.514,00 ** Erlöse und Erträge -610.081,64 -575.145,19 ** Materialaufwand: 285.723,66 282.762,85 * RHB-Stoffe / bezogene Waren 36.021,57 34.250,18 * bezogene Leistungen 249.702,09 248.512,67 ** Personalaufwand: 221.545,80 224.262,11 * Löhne und Gehälter 172.352,07 174.898,73 * soziale Abgaben / Altersversorgung 49.193,73 49.363,38 ** Abschreibungen: 185.891,97 176.910,10 * Afa immat. Vermögen / Sachanlagen 185.891,97 176.910,10 * sonstige betriebliche Aufwendungen 25.152,30 31.639,75 * Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 * Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 *** Ergebnis aus gewöhnl. Geschäftstätigkeit 108.232,09 140.429,62 * Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00 * sonstige Steuern 0,00 0,00 **** Jahresüberschuss/ -Fehlbetrag vor ILV 108.232,09 140.429,62 * Interne Leistungsverrechnung (ILV) 79.525,63 60.249,92 ***** Jahresüberschuss/ -Fehlbetrag nach ILV 187.757,72 200.679,54 StadtBetriebBornheim AöR, Bornheim Gewinn- und Verlustrechnung nach Sparten zum 31. Dezember 2012 Ergebnis Baubetriebshof Erlöse, Erträge und Aufwendungen 2012 2011 * Umsatzerlöse -2.382.259,86 -2.356.886,88 * sonstige betriebliche Erträge -45.351,73 -57.504,18 ** Erlöse und Erträge -2.427.611,59 -2.414.391,06 ** Materialaufwand: 505.738,57 456.207,78 * RHB-Stoffe / bezogene Waren 233.391,10 180.524,07 * bezogene Leistungen 272.347,47 275.683,71 ** Personalaufwand: 1.467.346,72 1.451.429,86 * Löhne und Gehälter 1.146.467,23 1.130.748,09 * soziale Abgaben / Altersversorgung 320.879,49 320.681,77 ** Abschreibungen: 143.130,58 120.533,10 * Afa immat. Vermögen / Sachanlagen 143.130,58 120.533,10 * sonstige betriebliche Aufwendungen 124.331,63 106.082,13 * Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 * Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 *** Ergebnis aus gewöhnl. Geschäftstätigkeit -187.064,09 -280.138,19 * Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00 * sonstige Steuern 6.506,00 7.265,00 **** Jahresüberschuss/ -Fehlbetrag vor ILV -180.558,09 -272.873,19 * Interne Leistungsverrechnung (ILV) 193.416,90 156.239,07 ***** Jahresüberschuss/ -Fehlbetrag nach ILV 12.858,81 -116.634,12 StadtBetriebBornheim AöR, Bornheim Gewinn- und Verlustrechnung nach Sparten zum 31. Dezember 2012 Ergebnis Erneuerb. Energie Erlöse, Erträge und Aufwendungen 2012 2011 * Umsatzerlöse 0,00 0,00 * sonstige betriebliche Erträge -61.838,21 -67.145,01 ** Erlöse und Erträge -61.838,21 -67.145,01 ** Materialaufwand: 903,30 37,12 * RHB-Stoffe / bezogene Waren 0,00 0,00 * bezogene Leistungen 903,30 37,12 ** Personalaufwand: 52.488,61 31.298,84 * Löhne und Gehälter 41.003,66 24.555,48 * soziale Abgaben / Altersversorgung 11.484,95 6.743,36 ** Abschreibungen: 35.816,00 30.514,00 * Afa immat. Vermögen / Sachanlagen 35.816,00 30.514,00 * sonstige betriebliche Aufwendungen 12.805,21 4.375,35 * Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -1.095,68 -24,94 * Zinsen und ähnliche Aufwendungen 25.170,27 25.537,29 *** Ergebnis aus gewöhnl. Geschäftstätigkeit 64.249,50 24.592,65 * Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 288,98 6,58 * sonstige Steuern 0,00 0,00 **** Jahresüberschuss/ -Fehlbetrag vor ILV 64.538,48 24.599,23 * Interne Leistungsverrechnung (ILV) 16.648,69 11.453,68 ***** Jahresüberschuss/ -Fehlbetrag nach ILV 81.187,17 36.052,91 StadtBetriebBornheim AöR, Bornheim Gewinn- und Verlustrechnung nach Sparten zum 31. Dezember 2012 Sparte Wasser / Abwasser Erlöse, Erträge und Aufwendungen 2012 2011 * Umsatzerlöse 0,00 0,00 * sonstige betriebliche Erträge 0,00 0,00 ** Erlöse und Erträge 0,00 0,00 ** Materialaufwand: 111.502,16 0,00 * RHB-Stoffe / bezogene Waren 100.527,99 0,00 * bezogene Leistungen 10.974,17 0,00 ** Personalaufwand: 0,00 0,00 * Löhne und Gehälter 0,00 0,00 * soziale Abgaben / Altersversorgung 0,00 0,00 ** Abschreibungen: 3.059,05 0,00 * Afa immat. Vermögen / Sachanlagen 3.059,05 0,00 * sonstige betriebliche Aufwendungen 14.672,52 0,00 * Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 * Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 *** Ergebnis aus gewöhnl. Geschäftstätigkeit 129.233,73 0,00 * Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00 * sonstige Steuern 0,00 0,00 **** Jahresüberschuss/ -Fehlbetrag vor ILV 129.233,73 0,00 * Interne Leistungsverrechnung (ILV) 0,00 0,00 ***** Jahresüberschuss/ -Fehlbetrag nach ILV 129.233,73 0,00 StadtBetriebBornheim AöR, Bornheim Gewinn- und Verlustrechnung nach Sparten zum 31. Dezember 2012 Ergebnis Service Erlöse, Erträge und Aufwendungen 2012 2011 * Umsatzerlöse -2.185,49 -201,78 * sonstige betriebliche Erträge -25.770,30 -38.205,53 ** Erlöse und Erträge -27.955,79 -38.407,31 ** Materialaufwand: 169.842,92 150.536,29 * RHB-Stoffe / bezogene Waren 63.348,89 51.302,54 * bezogene Leistungen 106.494,03 99.233,75 ** Personalaufwand: 204.341,74 170.779,53 * Löhne und Gehälter 164.397,43 132.025,41 * soziale Abgaben / Altersversorgung 39.944,31 38.754,12 ** Abschreibungen: 23.998,94 23.587,00 * Afa immat. Vermögen / Sachanlagen 23.998,94 23.587,00 * sonstige betriebliche Aufwendungen 59.397,64 43.940,58 * Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -2.750,70 -8.379,62 * Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 *** Ergebnis aus gewöhnl. Geschäftstätigkeit 426.874,75 342.056,47 * Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 725,48 2.210,10 * sonstige Steuern 0,00 0,00 **** Jahresüberschuss/ -Fehlbetrag vor ILV 427.600,23 344.266,57 * Interne Leistungsverrechnung (ILV) -427.600,23 -344.266,57 ***** Jahresüberschuss/ -Fehlbetrag nach ILV 0,00 0,00 13_41_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 07.10.2013 13:42 Seite 2

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp- bornheim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene- fraktion-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna der Verbraucherzentrale NRW Kostenbeitrag: 5 Euro je 1/2 Stunde Auskunft bei der Stadt Bornheim Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 2. Oktober 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Rechnungsprüfungsausschuss Mittwoch, 02.10.2013, 18:00 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 09.10.2013, 18:00 Uhr Stadtrat Donnerstag, 10.10.2013, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Bekanntmachung der Stadt Bornheim gemäß § 46 Abs. 3 Satz 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Der Wegenutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz der allge- meinen Versorgung in Bornheim zwischen der Stadt Bornheim und der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG („Altkonzes- sionsvertrag Gas“) ist zum 31.12.2012 ausgelaufen. Die Stadt Bornheim hat das Vertragsende des Altkonzessionsvertrags Gas form- und fristgerecht gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG am 10.08.2010 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und potenzielle Bewerber aufgefordert, ihr Interesse am Neuab- schluss des Konzessionsvertrags schriftlich bis zum 30.11.2010 zu bekunden. In diesem Zusammenhang hat die Stadt ebenfalls auf ihre Erwägungen im Hinblick auf die Umsetzung möglicher ge- meinsamer Kooperationsmodelle hingewiesen. Nach dieser Be- kanntmachung haben mehrere Unternehmen ihr Interesse an dem Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrags für das Gasversor- gungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Stadt Bornheim so- wie zur Umsetzung eines Kooperationsmodells gemeinsam mit der Stadt Bornheim fristgerecht bekundet. Die Stadt Bornheim hat das Verfahren zum Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrags bzw. zur Auswahl eines Kooperations- partners für den künftigen Gasnetzbetrieb in Bornheim von An- fang an mit Blick auf ihre Verantwortung für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz i.V.m. GO NRW) und für die Erreichung der Ziele des § 1 EnWG geführt. Die Umsetzung eines Kooperationsmodells (Pachtmodell) entspre- chend den in den Auswahlkriterien niedergelegten Vorstellungen der Stadt Bornheim eröffnet der Stadt Bornheim die Möglichkeit, im Gasbereich aktiv und mit Blick auf die Ziele des § 1 EnWG auf den Betrieb und den Ausbau der örtlichen Versorgungsinfrastruk- tur Einfluss zu nehmen. Nach Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 26.09.2013 nach eingehen- der Prüfung und Auswertung der Angebote beschlossen, den neu- en Wegenutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz der allge- meinen Versorgung im Sinne des § 46 Abs. 2 EnWG („Gaskonzes- sionsvertrag“) für das Gebiet der Stadt Bornheim in Umsetzung ei- nes von der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG vorgelegten Kooperationsangebots (Pachtmodell) mit der Kooperationsgesell- schaft Gasnetz Bornheim GmbH & Co. KG abzuschließen. Der Neukonzessionsvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Das Kooperationsangebot (Pachtmodell) der Regionalgas Euskir- chen GmbH & Co. KG stellt im Vergleich der vorgelegten verbind- lichen Angebote anhand der von der Stadt Bornheim festgelegten Auswahlkriterien und unter Berücksichtigung der mit § 1 EnWG verfolgten Ziele das aus Sicht der Stadt Bornheim beste Konzes- sionsvertragsangebot dar. Es ist von den vorgelegten Angeboten am besten geeignet, die Ziele des § 1 EnWG (Sicherheit, Preis- günstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit, Effizienz und Umweltver- träglichkeit des Netzbetriebs) im Gebiet der Stadt Bornheim zu er- füllen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Ziele der „Preis- günstigkeit“ (unter anderem günstige Netzanschlusskosten und Baukostenzuschüsse), der Verbraucherfreundlichkeit und des si- cheren und effizienten Netzbetriebs (unter anderem Standortkon- zept, Regulierungskonzept/Investitionskonzept). Des Weiteren deckt das Kooperationsangebot der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG am besten die Chancen und Risiken sowie das Entwicklungspotenzial des Kooperationsmodells und des Netzbe- wirtschaftungsmodells ab. Der Rat der Stadt Bornheim hat mit seiner Entscheidung zum Ab- schluss des Konzessionsvertrags Gas mit der Gasnetz Bornheim GmbH & Co. KG in Umsetzung des Kooperationsangebots der Re- gionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG die Voraussetzungen für ei- ne möglichst sichere, preisgünstige, effiziente, verbraucher- freundliche und umweltverträgliche Gasversorgung im Gebiet der Stadt Bornheim geschaffen. Bornheim, den 27.09.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 10.10.2013, 18:00 Uhr Am Donnerstag, 10.10.2013, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 4. Änderung des Bebauungsplans Ro 18 in den Ort- schaften Roisdorf und Hersel; Aufstellungsbeschluss (VPLA 09.10.2013) 443/2013-7 4 3. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplans Bornheim Nr. 206 (Ortsteil Hersel), Aufhebung des Be- schlusses vom 13.08.2013; Beschluss über städtebau- lichen Vertrag, Ergebnis der Beteiligung der Öffentlich- keit und der Behörden, Satzungsbeschluss (VPLA 09.10.2013) 510/2013-7 5 Energievertrieb und -erzeugung in einer Stadtwerke- organisation 508/2013-2 6 Beteiligungsbericht 2012 514/2013-2 7 Entwurf des Nachtragshaushaltes 2013/2014 des Rhein- Sieg-Kreises 444/2013-2 8 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Alfter betr. Erschließung interkommunales Gewerbe- gebiet Bornheim-Alfter (HFWA 02.07.2013, Rat 11.07.2013, Rat 13.08.2013) 371/2013-1 9 Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasser- werkes der Stadt Bornheim für das Wirtschaftsjahr 2012, Verwendung des Jahresgewinns und Entlastung des Betriebsausschusses (BA 01.10.2013) 427/2013-2 10 Übertragung der Abwasserentsorgung der Stadt Born- heim auf den Stadtbetrieb Bornheim AöR zum 01.01.2013 (BA 01.10.2013) 502/2013-2 11 Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes der Stadt Bornheim für das Wirtschaftsjahr 2012, Verwendung des Jahresgewinns und Entlastung des Betriebsausschusses (BA 01.10.2013) 426/2013-2 12 Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushalts- jahr 2012, Beschluss über die Behandlung des Jahres- fehlbetrages und Entlastung des Bürgermeisters 474/2013-2 13 Einziehung von Wirtschaftswegen in Roisdorf (VPLA 09.10.2013) 364/2013-7 14 Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bornheim zur Abfallwirtschaft 522/2013-SUA 15 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 16 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 17 Beteiligung der Stadt Bornheim an einer Kooperations- gesellschaft für das Gasversorgungsnetz in Bornheim (Rat 26.09.2013) 418/2013-2 18 Beteiligung der Stadt Bornheim an der Stromnetz GmbH & Co. KG (Rat 26.09.2013) 419/2013-2 19 Ausbau der Kindertagesstätte Knippstraße 7 in Born- heim 519/2013-4 20 Vergabe des Auftrags zu Lieferung, Installation und Betrieb einer Telekommunikationsanlage im Rathaus Bornheim und Außenstellen 405/2013-1 21 Sachstand zu den Konzessionierungsverfahren Strom und Gas der Stadt Bornheim 520/2013-2 22 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 23 Anfragen mündlich Bornheim, den 26.09.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister TOP Inhalt Vorlage Nr. TOP Inhalt Vorlage Nr. Der StadtBetrieb Bornheim AöR führt folgende öffentliche Aus- schreibungen durch: Kanalreparaturen in offener Bauweise im Stadtgebiet Born- heim, Submission: 22.10.2013, 10.00 Uhr Kanalsanierung in geschlossener Bauweise im Stadtgebiet Bornheim, Submission: 23.10.2013, 10.00 Uhr Lieferung von 6 Dienstfahrzeugen, Submission: 12.11.2013, 10.00 Uhr Informationen unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de Unterlagen nach kostenloser Freischaltung erhältlich unter: www.evergabe.nrw.de Hinweis auf Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim AöR 13_40_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 30.09.2013 14:11 Seite 1 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bitte alle Wahlkampf-Plakate entfernen ! Die Stadtverwaltung Bornheim bittet alle Parteien, ihre Plakate vom Bundestagswahlkampf zu entfernen. Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West- falen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685), hat der Rat der Stadt Bornheim mit Beschluss vom 26.09.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, das die für die Erfüllung der Auf- gaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Auf- wendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf 77.447.759 € Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 87.642.702 € im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 74.082.461 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 79.132.645 € Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 18.851.489 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 19.937.289 € festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erfor- derlich ist, wird auf 12.557.890 € festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 5.868.000 € festgesetzt. § 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnis- plans wird auf 10.194.943 € festgesetzt. § 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 55.000.000 € festgesetzt. § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind ab dem Haushaltsjahr 2013 mit Hebesatzsatzung vom 13.06.2012 wie folgt festgesetzt worden: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 260 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 470 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 465 v. H. § 7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2021 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. § 8 Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen wird auf 100.000 € festgelegt, wobei Baumaßnahmen unabhängig von ih- rem Kostenvolumen einzeln auszuweisen sind. Die Wertgrenze nach § 14 Abs. 1 GemHVO NRW als Voraussetzung zur Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen im Haushaltsplan wird für Baumaßnahmen auf 100.000 € und für Anschaffungen auf 5.000 € festge- legt. Auszahlungserhöhungen um mehr als 10 %, mindestens aber um 25.000 € bei einer Einzelmaßnahme gelten im Sinne des § 24 Abs. 2 GemHVO NRW als nicht nur geringfügig. Bekanntgabe des Entwurfs der Haushaltssatzung 2014 mit Anlagen Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für das Haushalts- jahr 2014 liegt mit allen Anlagen während der Öffnungszeiten im Rathaus Bornheim, Zimmer 459, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, öffentlich zur Einsicht aus. Die Öffnungszeiten sind: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der Bürgermeister hat den Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat in der Sitzung vom 26.09.2013 vorgelegt. Während der Dauer des Beratungs- verfahrens besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme; das Beratungs- verfahren endet voraussichtlich mit dem Beschluss des Rates über die Haushaltssatzung 2014 in der Sitzung am 17.12.2013. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abga- bepflichtige in der Zeit vom 03. bis einschließlich 25. Oktober 2013 beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Fachbereich 2, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Einwendungen erheben. Über die Einwendungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Bornheim, den 27.09.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bürgermeister dankt allen Wahlhelfern Bürgermeister Wolfgang Henseler dankt auch in seiner Funktion als Wahlleiter allen Bürgerinnen und Bürgern, die am 22.09.2013 bei der Bundestagswahl mitgeholfen haben. Insgesamt 252 städ- tische Mitarbeiter, Kommunalpolitiker und freiwillige Helfer wa- ren am Wahlsonntag für 29 Wahlbezirke und 7 Briefwahlbezirke zuständig. „Durch Ihren ehrenamtlichen Einsatz haben Sie zu ei- nem reibungslosen und zügigen Ablauf beigetragen“, so Bürger- meister Wolfgang Henseler, „für dieses Engagement danke ich Ihnen herzlich“. Da insbesondere erfahrene und zuverlässige Mitglieder der Wahlvorstände für einen strukturierten und feh- lerfreien Ablauf im Wahllokal unerlässlich sind, bittet die Stadt- verwaltung Bornheim auch bei zukünftigen Wahlen und Abstim- mungen (z.B. am 25.05.2014) um tatkräftige Unterstützung. Warnsirenen heulen am 5. Oktober zur Probe Im Bornheimer Stadtgebiet heulen am Samstag, 05.10.2013, zwischen 12:00 und 12:30 Uhr die Warnsirenen. Zusammen mit den Städten Bonn, Köln, Wesseling, Leverkusen und dem Rheinisch- Bergischen Kreis führt der Rhein-Sieg-Kreis ei- nen Probealarm mit mehr als 300 Sirenen durch. Dabei wird geprüft, ob alle Warnsirenen ein- wandfrei funktionieren; außerdem soll die Bevöl- kerung an die Bedeutung der Signale erinnert werden. Beim angekündigten Probealarm ist je- weils eine Minute lang ein ununterbrochener, auf- und abschwellender Heulton zu hören. Außerdem wird beim Sender Radio Bonn/Rhein- Sieg die Direkt-Durchsagemöglichkeit getestet, indem das Programm für Feuerwehr-Durchsagen unterbrochen wird. Ertönt dieses Warnsignal einmal im Ernstfall, sind geschlossene Räume aufzusuchen sowie Fenster und Türen zu schließen. Außerdem soll man auf Lautsprecherdurchsagen von Polizei und Feuerwehr sowie auf Durchsagen in den Radio- sendern WDR 2 oder Radio Bonn/Rhein-Sieg ach- ten und anschließend die Nachbarn unterrichten. Generell findet im Stadtgebiet Bornheim jeden vierten Samstag im Monat zwischen 11.00 und 12.00 Uhr ein Probe-Sirenenalarm statt. Bei die- sem Alarm wird die Funktion der einzelnen Sire- nen in den jeweiligen Ortschaften überprüft. F O T O : T .S IE P M A N N /P IX E L IO AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 13_40_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 30.09.2013 14:11 Seite 2

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp- bornheim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene- fraktion-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna der Verbraucherzentrale NRW Kostenbeitrag: 5 Euro je 1/2 Stunde Auskunft bei der Stadt Bornheim Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 13. November 2013 Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen. Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Ausschreibungen und Stellenangebote der Stadt Bornheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Umweltausschuss Mittwoch, 13.11.2013, 18:00 Uhr Sport- und Kulturausschuss Dienstag, 19.11.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 20.11.2013, 18:00 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 21.11.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 26.11.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 27.11.2013, 18:00 Uhr Fachausschuss „Volkshochschule“ Donnerstag, 28.11.2013, 18:00 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Katzenfutter und Laubhaufen: Wie man Igeln artgerecht durch den Winter hilft Draußen wird es immer dunk- ler und kälter, und die Igel sind wieder auf der Suche nach ei- nem geschützten Quartier für ihren Winterschlaf. Ihr Nest richten sie gerne in Kompost- haufen ein, die mit Reisig und Schnittresten gespickt sind, oder unter einem Holzhaufen. Liegt irgendwo noch Laub, stö- bern sie darin nach Insekten und Schnecken. Daher sollte der herbstliche Gartenputz nicht zu gründlich ausfallen. Wer noch mehr tun will, kann eine Futterstelle einrichten und dort abends ein Schälchen Kat- zenfutter hinstellen. Damit hilft man Igeln, die erst im Spät- sommer geboren wurden, noch tüchtig zuzulegen. Schon mit 500 Gramm Körpergewicht hat ein Jungtier gute Chancen, sei- nen ersten Winterschlaf zu überstehen. Hingegen können gutgemeinte Versuche, die stachligen Vier- beiner im Haus über den Win- ter zu bringen, ohne artgerech- te Pflege schlimme Folgen haben. So verbrauchen Igel im Win- terschlaf schon in Räumen mit mehr als 6° C zu viel Energie und werden geschwächt. Nur verletzte, kranke und hilflose Tiere sollten zeitweise ins Haus geholt werden, um sie gesund zu pflegen. Diese erkennt man daran, dass sie tagaktiv sind, he- rumliegen oder torkeln. Kein gesundes Stacheltier geht tags- über auf Nahrungssuche, es sei denn, es wurde aufgescheucht. Schwache Igel sind zudem oft mager und fühlen sich kälter an als die eigene Hand. Wer einen hilfsbedürftigen Igel im Haus pflegen möchte, be- kommt in einem kostenlosen Infoblatt der Stadt Bornheim erste Tipps zur richtigen Betreuung sowie Hinweise auf ausführliche Literatur. Das Infoblatt gibt es bei der Umwelt-Fachfrau Irmgard Mohr un- ter 02222/945-310 oder auf der städtischen Homepage unter www.bornheim.de/6/lokale-agenda/umwelt-in-bornheim/weitere- informationen.html. Weitere Infos findet man auch unter www.pro-igel.de. Ersatzbestimmung eines Mitglieds des Integrationsrats der Stadt Bornheim Gemäß § 13 Abs. 2 der Wahlordnung zum Integrationsrat der Stadt Bornheim gebe ich Folgendes bekannt: 1. Das Mitglied des Integrationsrats der Stadt Bornheim Herr Mark Wagner hat zum 19.07.2013 sein Mandat im Integra- tionsrat der Stadt Bornheim niedergelegt. 2. Der freigewordene Sitz ist mit dem Bewerber / der Be- werberin mit der nächsthöchsten Stimmenzahl zu besetzen. Frau Grazyna Seftel, Klarenhofstr. 2, 53332 Bornheim, rückt als Nach- folgerin in den Integrationsrat der Stadt Bornheim ein. 3. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Gültigkeit der Fest- stellung der Nachfolgerin können gemäß § 14 Abs. 2 der Wahl- ordnung zum Integrationsrat der Stadt Bornheim alle Bürgerin- nen und Bürger sowie alle Wahlberechtigten binnen eines Mo- nats ab dem Tag der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Bornheim, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, schriftlich einzureichen oder münd- lich zur Niederschrift zu erklären. Bornheim, den 15.10.2013 -Der Wahlleiter- gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bürgerbüro: Wartezeiten vermeiden und Termine vereinbaren Viele Bürger nutzen bereits den neuen Service des Born- heimer Bürgerbüros, vorab per Telefon unter 02222/945- 181 oder -182 einen festen Termin zu vereinbaren, an dem alle ihre Anliegen bear- beitet werden. Denn wer mit Termin kommt, muss keine Wartemarke mehr ziehen, sondern nimmt einfach im Wartebereich Platz und wird zur vereinbarten Uhrzeit auf- gerufen. „Ich freue mich, dass unsere Bürgerinnen und Bür- ger den verbesserten Service gut annehmen“, so Bürger- meister Wolfgang Henseler zu der Neuerung. Selbstver- ständlich steht das Bürgerbü- ro allen Bornheimern weiter- hin auch ohne Termin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Inklusion: Startveranstaltung zur inklusiven Bildung in Bornheim Zur Startveranstaltung des Ak- tionsplans „Inklusive Bildung in Bornheim“ lädt die Stadt alle Bürgerinnen und Bürger am Montag, 18.11.2013, 17.00 Uhr, in den Bornheimer Ratssaal, Rat- hausstr. 2, ein. Der Ausschuss für Schule, Sozia- les und demographischen Wan- del hat beschlossen, die Erstel- lung eines Aktionsplans „Inklusi- ve Bildung in Bornheim“ in die Wege zu leiten. Die Moderation und Erarbeitung des Aktions- plans wurde als externer Auftrag an die Firma „Schulhorizonte“ in Horhausen vergeben. Der Auf- trag beinhaltet u.a., dass für je- den Bildungsstandort, also Kin- dergärten, Schulen, Volkshoch- schulen, Bücherei und Jugend- freizeitbildung, ein Maßnahmen- und Zeitplan mit Schwerpunk- ten und Zielen der Inklusion entwickelt wird. Dabei stehen folgende Prinzipien im Vordergrund: Inklusion wird nicht verordnet, sondern ihr Wachsen gefördert. Der Prozess ist auf aktive Teilnahme ausge- richtet. Hauptakteure sind die Kindergarten- und Schulleitun- gen, die Stadtschulpflegschaft, der Stadtelternbeirat, die Inklu- sionsbeauftragte, die schulpoliti- schen Sprecher sowie die Stadt als Schul-, Kindergarten-, Weiterbildungs- und Jugendhil- feträger. Auch die Fachberatun- gen bzw. anderen Träger der Kindergärten, das Jugendparla- ment, die nichtstädtischen Schul- träger sowie die Schulaufsicht sind eingeladen mitzuwirken. Im Laub stöbert der Igel nach Nahrung. FOTO: PRO IGEL E.V. Ausstellungseröffnung der VHS-Acrylmalkurse Am Sonntag, 17.11.2013, um 16.00 Uhr eröffnet Bürgermeister Wolf- gang Henseler gemeinsam mit der VHS-Dozentin und Künstlerin Re- nate Kroll eine Kunstausstellung im Gebäude der Volkshochschule Bornheim-Alfter, Alter Weiher 2, 53332 Bornheim. Gezeigt werden Bilder aus der aktuellen Arbeit der VHS-Acrylmalkurse. Die Ausstellung ist geöffnet von Montag 18.11.2013, bis Freitag, 06.12.2013, nach telefonischer Vereinbarung bei Hildegard Niehus unter 02222/945-462. 13_46_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 08.11.2013 12:10 Seite 1

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp- bornheim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene- fraktion-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna der Verbraucherzentrale NRW Kostenbeitrag: 5 Euro je 1/2 Stunde Auskunft bei der Stadt Bornheim Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 16. Oktober 2013 Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen. Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Ausschreibungen und Stellenangebote der Stadt Bornheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 16.10.2013, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, 1. Etage, Ratstrakt Integrationsrat Dienstag, 05.11.2013, 18:00 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Mittwoch, 06.11.2013, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV.NRW.2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. April 2013 (GV. NRW S.194), hat der Rat der Stadt Born- heim in seiner Sitzung am 10.10.2013 folgende Satzung beschlossen: § 1 Für das im § 2 bezeichnete Gebiet in den Ortschaften Roisdorf und Hersel hat der Rat der Stadt Bornheim am 10.10.2013 die Aufstellung der 4. Än- derung des Bebauungsplans Ro 18 beschlossen. Zur Sicherung dieser Planung wird für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre beschlossen. § 2 Der von der Veränderungssperre betroffene Planbereich wird begrenzt durch die Alexander-Bell-Straße, die südöstliche Grundstücksgrenze von Bauhaus, Möbel Boss und Porta, die geplante L 183 n und die L 118. Auf die beiliegende Karte, die Bestandteil dieser Satzung ist, wird verwiesen. § 3 1. Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und bau- lichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeige- pflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 2. Von der Veränderungssperre kann die Baugenehmi- gungsbehörde eine Ausnahme zulassen, wenn über- wiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. 3. Von der Veränderungssperre werden nicht berührt: a) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Verän- derungssperre baurechtlich genehmigt wor- den sind, b) Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maß- gabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkraft- treten der Veränderungssperre hätte begon- nen werden dürfen, c) Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung ei- ner bisher ausgeübten Nutzung. Satzung der Stadt Bornheim vom 11.10.2013 über die Anordnung einer Veränderungssperre in den Ortschaften Roisdorf und Hersel (Bebauungsplan Ro 18 / 4. Änderung) Bebauungsplan Ro 18 in den Ortschaften Roisdorf und Hersel; 4. Änderung; Aufstellungsbeschluss vom 11.10.2013 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 10.10.2013 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, ge- mäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Ro 18 in den Ortschaften Roisdorf und Hersel. Das Plangebiet umfasst das Sondergebiet des Gewerbeparks Bornheim-Süd und wird be- grenzt durch die Alexander-Bell-Straße, die südöstliche Grundstücks- grenze von Bauhaus, Möbel Boss und Porta, die geplante L 183 n und die L 118.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbe- reich grob darstellt, wird hingewiesen. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW kann gegen diesen Beschluss nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, b) der Beschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 11.10.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 13_42_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 14.10.2013 13:24 Seite 1 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN § 4 1. Die Veränderungssperre tritt mit dem Tage der Be- kanntmachung in Kraft. 2. Sie tritt mit der Bekanntmachung des beschlossenen Bebauungsplans – spätestens nach Ablauf von zwei Jahren – außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetrete- ne Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 1 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädi- gungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hinge- wiesen. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde- ordnung NW kann gegen diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Be- stimmung oder den Flächennutzungsplan nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs- plans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Bornheim, den 11.10.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Widmungsverfügung Venantiastraße Brenig Die nachfolgenden Straßen werden hiermit gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Ortschaft Name der Straße Bezeichnung der gewidmeten Fläche Einstufung, Widmungsinhalt Bornheim-Brenig Venantiastraße Gemarkung Bornheim-Brenig, Flur 34, Anliegerstraße Flurstück 667 und 673 Kartenausschnitte, in denen die gewidmeten Flächen dargestellt sind, kön- nen während der allgemeinen Besuchszeiten im Rathaus, Zimmer 412, eingesehen werden: Montag bis Freitag, 08.30 bis 12.30 Uhr, und Don- nerstag, 14.00 bis 18.00 Uhr. Die Widmung wird wirksam mit dem Zeit- punkt der öffentlichen Bekanntmachung dieser Widmungsverfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Wider- spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder- schrift beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, einzulegen. Bornheim, den 27.09.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 13_42_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 14.10.2013 13:24 Seite 2

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp- bornheim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene- fraktion-bornheim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 02227 / 93 20 77 oder www.bornheim.de „Störungsmeldung Straßen- beleuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Störungsmeldung Wasser und Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna der Verbraucherzentrale NRW Kostenbeitrag: 5 Euro je 1/2 Stunde Auskunft bei der Stadt Bornheim Manuela Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 energieberatung@stadt-bornheim.de verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 23. Oktober 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Integrationsrat Dienstag, 05.11.2013, 18:00 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Mittwoch, 06.11.2013, 18:00 Uhr Sport- und Kulturausschuss Mittwoch, 13.11.2013, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungs- unterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 13.08.2013 ge- mäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 13 a Baugesetz- buch (BauGB) die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Ro 15 in der Ortschaft Bornheim beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB auf die Durchfüh- rung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zu verzichten und stattdes- sen der Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, sich innerhalb einer Frist von vier Wochen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu äu- ßern. Der Bereich der 4. Änderung liegt südwestlich der Straße Fuß- kreuzweg in einem Bereich zwischen Secundastraße und Herderstra- ße. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 31.10.2013 bis zum 27.11.2013 einschließlich über die allgemeinen Ziele und Zwecke so- wie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zur 4. Änderung des Bebauungsplans Ro 15 in der Ortschaft Bornheim bei der Stadtverwal- tung Bornheim, Fachbereich 7, Stadtplanung und Grundstücksneuord- nung, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr informieren und sich dazu äußern. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 14.10.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bebauungsplan Ro 15 in der Ortschaft Bornheim; 4. Änderung; Unterrichtung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Ro 15 in der Ortschaft Bornheim; 4. Änderung; Aufstellungsbeschluss vom 14.10.2013 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 13.08.2013 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Ro 15. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Bornheim südwestlich der Straße Fußkreuzweg in einem Bereich zwischen Secundastraße und Her- derstraße. Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprü- fung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hinge- wiesen. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW kann gegen diesen Beschluss nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, b) der Beschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 14.10.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Beteiligungsbericht für das Jahr 2012 Der Bürgermeister der Stadt Bornheim hat gemäß § 117 Gemeindeord- nung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Beteiligungsbericht für das Jahr 2012 erstellt. Der Bericht enthält Informationen über die wirtschaftli- che und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Bornheim. Die Ein- sichtnahme in den Bericht ist jedermann gestattet. Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW weist der Bürgermeister auf diese Möglichkeit der Einsichtnah- me öffentlich hin. Zu diesem Zweck wird der Bericht bei der Stadtverwal- tung Bornheim, Rathausstraße 2, Zimmer 454, während der Dienststun- den sowie im Internet unter www.bornheim.debereitgehalten. Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind Montag bis Freitag jeweils von 8.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Bornheim, den 14.10.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Hinweis auf Bekanntmachung Im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 43 vom 28.10.2013 wird die Bekanntmachung über eine Verbandsschau des Wasserver- bands Dickopsbach veröffentlicht. Dabei werden die vom Verband zu betreuenden Anlagen, Gewässer und Grundstücke durch Schaube- auftragte geprüft. Die Teilnehmer treffen sich am 06.11.2013 um 09:30 Uhr am Enten- fang in Wesseling Keldenich (Parkplatz am Sportplatz Rodenkirche- ner Straße). Bornheim, den 17.10.2013 Wasserverband Dickopsbach Der Verbandsvorsteher Hans-Peter Haupt, Bürgermeister der Stadt Wesseling 13_43_Amtsblatt Bornheim:Layout 1 18.10.2013 12:27 Seite 1

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1Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 2Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 1. Veranlassung & Ziele 2. Ereignisanalyse 3. Untersuchte Lösungsstrategien • Abflüsse aus Außengebieten • Maßnahmen Kanalnetz • Objektschutz 4. Fazit Inhaltsverzeichnis 3Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 Veranlassung & Ziele • Im Juli 2021 war das Gebiet um die Straße Schwadorfer Kreuz extrem von Überflutungen betroffen. • Aufgrund der seltenen Jährlichkeit des Ereignisses sind Überflutungen zu erwarten. • Ein Schutz vor solchen Ereignissen ist nicht in Gänze machbar. • Eine Verbesserung der Situation für die Bemessungsereignisse ist vorgesehen. • Tn = 20 a keine Schäden durch überstauendes Wasser aus der Kanalisation (StadtBetrieb Bornheim (Abwasserwerk)) • Tn = 100 a keine Schäden durch Gewässerüberflutungen (Wasserverband Dickopsbach) 4Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 Ereignisanalyse • Überflutungskarte der Integrierten Hochwasservorsorge aus 2015 für den Lastfall HQ100. • Ereignis im Juli 2021 wies eine größere Jährlichkeit auf, aber Hinweise auf Fließwege und Überflutungsschwerpunkte sind gut erkennbar. Dominikanerstr. Schwadorfer Kreuz Domäne Walberberg Hohlgasse 5Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 Exkurs historische Karten (1800-1830) • Kein Gewässerverlauf erkennbar Heutige Dominikanerstr. 6Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 Exkurs historische Karten (1836-1850) • Gewässerverlauf bereits nördlich der Dominikanerstraße. Heutige Dominikanerstr. 7Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 4 3 2 1 Ereignisanalyse • In 2022 wurden Anwohner von Schwadorfer Kreuz, Dominikanerstraße und umliegenden Straßen bezüglich ihrer Betroffenheit beim Ereignis im Juli 2021 schriftlich befragt. • In diesem Rahmen wurden Videos des Ereignisses von Anwohnern zur Verfügung gestellt. • Dank an Anwohner für die sehr ausdrucksstarken Videos! Dominikanerstr. Schwadorfer Kreuz Domäne Walberberg Hohlgasse 8Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 Ereignisanalyse • 1. Kreuzungsbereich Enggasse/Hohlgasse: Abflüsse von oberhalb liegenden, unbefestigten Flächen • Hohe Fließgeschwindigkeiten • Viel Abfluss, aber nicht alleiniger Verursacher der Überflutungen. 9Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 Ereignisanalyse • 2. Hohlgasse oberhalb Hauptstraße • Hohe Fließgeschwindigkeiten • Die während des Ereignisses vorgenommenen Objektschutzmaßnahmen konnten die Schäden verringern. 10Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 Ereignisanalyse • 3. Dominikanerstraße unterhalb Nonnenweg • Hohe Fließgeschwindigkeiten • Auch hier konnten die während des Ereignisses vorgenommenen Objektschutzmaßnahmen die Schäden verringern. 11Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 Ereignisanalyse • 4. Übergang Dominikanerstraße / Schwadorfer Kreuz • Geringere Fließgeschwindigkeiten, höhere Wassertiefen • Wasser staut ein, da L 183 erhöht liegt 12Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 Auswertung Befragung Anwohner • Die Auswertung der Befragung zeigt in der Dominikanerstraße und Schwadorfer Kreuz eine Zunahme der Schäden je flacher das Gelände ausgebildet ist. 13Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 Lösungsstrategien Netz- anpassungen Rückhalt/ Umleitung Objektschutz • Drei Bausteine, um Schäden im urbanen Gebiet zu verringern: • Rückhalt/Umleitung der Abflüsse von oberhalb liegenden, unbefestigten Flächen (Außengebiete, Tn = 100 a) • Varianten am Schwadorfer Kreuz mittels Modellberechnung (Tn = 20 a) • Privater Objektschutz (immer) 14Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 Abflüsse aus Außengebieten • Die Abflüsse der nördlichen Außengebiete (78 ha und 15 ha) fließen an der Dominikanerstraße vorbei. • 2 größere und 2 kleinere Außengebiete tragen zum Abfluss an der Dominikanerstraße bei. • Anteile fließen in den Berggeistweiher, hier ist ein Überlaufen nicht zu erwarten. Domini- kanerstr. 15Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 Variante HRB oberhalb Domäne Walberberg • Absperrdamm ist oberhalb der Domäne Walberberg technisch umsetzbar. • Tatsächliche Umsetzbarkeit ist von möglichem Flächenerwerb abhängig. 16Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 Variante Notwasserwege • Falls ein HRB nicht umsetzbar ist, können die Abflüsse aus Außengebieten umgeleitet werden in weniger bebaute Gebiete. • Auch diese Variante ist abhängig von der Flächenverfügbarkeit. 17Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 Variante Notwasserwege • Falls ein HRB nicht umsetzbar ist, können die Abflüsse aus Außengebieten bei großen Ereignissen umgeleitet werden in weniger bebaute Gebiete. • Auch diese Variante ist abhängig von der Flächenverfügbarkeit und evtl. Bodendenkmäler. • Vorteil: Retention auf landwirtschaftlichen Flächen. 18Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 Umgestaltung Rheindorfer Bach • Der Rheindorfer Bach sollte westlich der L 183 umgestaltet werden. • Hier ist darauf zu achten, das südliche Ufer höher als das nördliche Ufer. auszubilden, sodass der Bach zukünftig in Richtung Norden ausufert. • Eine Verlagerung des Baches z.B. im Zuge einer Renaturierung auf die Nordseite der Wegeparzelle wäre zu empfehlen. 19Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 Aufweitung und Vermaschung Oberflächige Trennung Netz- anpassungen Optimierung Biegeschwelle Modellberechnungen Schwadorfer Kreuz • Kanalbaumaßnahme in der Walberberger Straße L 183 aus 2006 wurde damals nach allgemein anerkannten Regeln der Technik (DWA-A 118/DIN-EN 752) und der damaligen Modelltechnik (keine Modellierung von oberflächigen Fließwegen) bemessen. • Verschiedene Varianten zur Verbesserung wurden nun mit aktueller Modelltechnik untersucht. 20Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 Ergebnisse • Vergleich der Wasserspiegellagen im Schwadorfer Kreuz zwischen Ist-Zustand und Variantenberechnung als ausschlaggebenden Faktor der Wirksamkeit 21Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 Vorzugsvariante Schwadorfer Kreuz • Am wirkungsvollsten ist die Einrichtung eines Trennsystems im Schwadorfer Kreuz. • Das vorhandene Kanalnetz wird entlastet. • Bei Ereignissen hoher Jährlichkeit wird Überstauabfluss aus der Dominikanerstraße aufgenommen. • Die Wassertiefen auf der Oberfläche nehmen hierdurch effektiv ab. 22Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 Objektschutzmaßnahmen • Jeder Hochwasserschutz ist limitiert. • Oberhalb der Bemessungsjährlichkeiten ist jede/r selbst für den Hochwasserschutz verantwortlich. • Objektschutz ist am wirkungsvollsten, da Wasser sich auf den Flächen ausbreiten kann, ohne Schäden in Gebäuden zu verursachen. • Objektschutz schützt auch vor abfließendem Oberflächenwasser aus Gärten etc. • Der SBB bietet Objektschutzberatung an! 23Hochwasservorsorge Walberberg M.Eng. Lisanne Tolkmitt/Dipl.-Ing. Manuel Sportmann ׀ 27.09.2023 • Eine Verbesserung des Schutzes bei großen Niederschlagsereignissen ist durch ein Zusammenwirken verschiedener Akteure möglich. • Tn = 20 a: Einrichtung eines Trennsystems im Schwadorfer Kreuz (StadtBetrieb Bornheim (Abwasserwerk)) • Tn = 100 a: Rückhalt oberhalb der Domäne Walberberg oder schadfreies Ableiten der Gewässerabflüsse (Wasserverband Dickopsbach) • Ein Objektschutz durch den Grundstückseigentümer ist immer sinnvoll – Ereignisse jenseits der Bemessung werden auch künftig auftreten. • Prüfung und ggf. Optimierung der Straßenentwässerung durch die Straßenbaulastträger (Stadt Bornheim und Straßen NRW) • In den nächsten Schritten sind Flächenverfügbarkeiten, Machbarkeiten und finanzielle Aspekte zu prüfen. Fazit Folie 1 Folie 2 Folie 3 Folie 4 Folie 5 Folie 6 Folie 7 Folie 8 Folie 9 Folie 10 Folie 11 Folie 12 Folie 13 Folie 14 Folie 15 Folie 16 Folie 17 Folie 18 Folie 19 Folie 20 Folie 21 Folie 22 Folie 23

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